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Sachgebiet: Prozessuales

15856 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2019

IBRRS 2019, 4110
ProzessualesProzessuales
Wer das Land statt den Bund verklagt, läuft in die Verjährungsfalle!

OLG Celle, Urteil vom 06.03.2019 - 14 U 146/18

1. Einem erfahrenen Unternehmen für Verkehrssicherheit für Baustellen auf Bundes- und Landesstraßen, das regelmäßig mit einer Landesstraßenbaubehörde vertraglich verbunden ist, muss bekannt sein, dass die Landesstraßenbaubehörde keine Verträge für Baustellen an Bundes- und Landesstraßen im eigenen Namen schließt und die Bundesrepublik Deutschland und nicht das jeweilige Bundesland für Bundesstraßen und -autobahnen zuständig ist.

2. Stellt der klagende Auftragnehmer klar, die Klage richte sich gegen das Bundesland, stellt die spätere Erklärung, nunmehr den Bund verklagen zu wollen, keine Rubrumsberichtigung, sondern eine Klageänderung dar. Rechtshängigkeit gegenüber der Bundesrepublik Deutschland wird in diesem Fall erst durch die Zustellung des Änderungsschriftsatzes an sie begründet.

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IBRRS 2019, 4085
ProzessualesProzessuales
Berufungszurückweisung durch Beschluss trotz mündicher Verhandlung!

LG Berlin, Beschluss vom 24.09.2019 - 67 S 328/17

Das Berufungsgericht ist in unmittelbarer oder jedenfalls entsprechender Anwendung des § 522 Abs. 2 ZPO als gesamter Spruchkörper befugt, auch nach Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung in das Beschlussverfahren überzuleiten und die Berufung bei Vorliegen auch der sonstigen Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen, wenn die Berufung offensichtlich keinen Erfolg mehr hat.*)

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IBRRS 2019, 4078
ProzessualesProzessuales
Ausgangs- und Abänderungsverfahren sind kostenrechtlich eine Einheit!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26.11.2019 - 12 OA 198/19

Fallen gem. Vorbemerkung 5.2.II Satz 2 KV des GKG für das Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO im gleichen, hier ersten Rechtszug keine Gerichtsgebühren an, bedarf es keiner Streitwertfestsetzung.*)

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IBRRS 2019, 3875
ProzessualesProzessuales
Wonach richtet sich der Gebührenstreitwert einer Auflassungsklage?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.01.2019 - 3 W 5/19

1. Ist der überwiegende Teil der Gegenforderung bereits gezahlt, der Besitz eingeräumt und der Auflassungsanspruch durch eine Vormerkung gesichert ist, aber die Auflassung wird wegen des offenen Rests der Gegenforderung noch verweigert, bemisst sich der Streitwert nicht nach dem vollem Verkehrswert des Grundstücks.

2. Ist auf Grund der konkreten Umstände eindeutig zu erkennen ist, dass der wirtschaftliche Wert des Verfahrens für den Kläger weit unter dem sich gesetzlich ergebenden Streitwert liegt, ist der Gebührenstreitwert unter Berücksichtigung der streitigen Forderung zu bemessen.

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IBRRS 2019, 4069
ProzessualesProzessuales
Im Vorverfahren Klageabweisung beantragt: Kein sofortiges Anerkenntnis möglich!

OLG Hamburg, Beschluss vom 12.11.2018 - 3 W 90/18

1. Voraussetzung der Anwendung von § 93 ZPO ist, dass der Klaganspruch sofort anerkannt wird. Das setzt voraus, dass der Beklagte die erste sich bietende prozessuale Gelegenheit zum Anerkenntnis gegenüber Gericht und Gegner wahrnimmt.

2. Wird vom Gericht das schriftliche Vorverfahren angeordnet, erweist es sich zwar als unschädlich, wenn der Beklagte rechtzeitig seine Verteidigungsbereitschaft anzeigt. Das gilt jedoch nur dann, wenn der entsprechende Schriftsatz keinen Klagabweisungsantrag enthält.

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IBRRS 2019, 4037
ProzessualesProzessuales
Wann liegt eine Überraschungsentscheidung vor?

BGH, Beschluss vom 24.09.2019 - VI ZR 418/18

Eine gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstoßende Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn sich eine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144; 98, 218, 263; BVerfG [K], Beschluss vom 13.02.2019 - 2 BvR 633/16, Rz. 24; BVerfGK 19, 377, 381; 12, 346, 352 f.; BGH, Beschlüsse vom 27.01.2011 - VII ZR 175/09, IBRRS 2011, 0827; vom 13.01.2011 - VII ZR 22/10, Rz. 6, IBRRS 2011, 0631; vom 10.07.2008 - VII ZR 210/07, Rz. 8 ff., IBRRS 2008, 2411).*)

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IBRRS 2019, 4035
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Widersprüche zwischen Gerichts- und Privatgutachten sind aufzuklären!

BGH, Beschluss vom 05.11.2019 - VIII ZR 344/18

Klärt das Gericht entscheidungserhebliche Widersprüche zwischen den Schlussfolgerungen eines gerichtlich bestellten Sachverständigen und denjenigen eines Privatgutachters nicht hinreichend auf, sondern folgt ohne logische und nachvollziehbare Begründung den Ausführungen eines von ihnen - vorliegend denjenigen des Privatgutachters -, fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die Überzeugungsbildung des Gerichts (§ 286 ZPO) und ist damit das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) derjenigen Partei, die sich das ihr günstige Beweisergebnis - vorliegend in Form eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens - zu eigen gemacht hat, verletzt (im Anschluss an BGH, IBR 2011, 1467 - nur online; Beschluss vom 14.01.2014 - VI ZR 340/13, Rz. 11, IBRRS 2014, 1031; Beschluss vom 05.07.2017 - IV ZR 508/14, Rz. 24, IBRRS 2017, 2390).*)

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IBRRS 2019, 3415
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Selbstwiderlegung bei fehlender Kenntnis?

LG Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2019 - 9 O 157/19

Liegt eine "Selbstwiderlegung" des Antragstellers vor, fehlt es am Verfügungsgrund. Dies ist der Fall, wenn der betroffene erst später einen Antrag auf einstweilige Verfügung stellt, obwohl ihm die Gefährdung seiner Rechtsstellung schon länger bekannt war oder aus grober Fahrlässigkeit unbekannt blieb.

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IBRRS 2019, 4032
ProzessualesProzessuales
Beschwerde gegen Rechtswegverweisung unterliegt dem Vertretungszwang!

OVG Saarland, Beschluss vom 12.11.2019 - 2 E 310/19

Der Vertretungszwang gilt auch für eine Beschwerde gegen eine Rechtswegverweisung nach § 17a Abs. 2 GVG.*)

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IBRRS 2019, 3981
ProzessualesProzessuales
Keine "Gegenvorstellung" (mehr) im Verwaltungsprozess!

OVG Saarland, Beschluss vom 19.11.2019 - 2 B 261/19

1. Die früher als außerordentlicher Rechtsbehelf gebräuchliche Gegenvorstellung ist seit Inkrafttreten der Vorschrift des § 152a VwGO am 01.01.2005, mit der hinsichtlich - wie hier - nicht anfechtbarer verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen die Möglichkeit einer so genannten Anhörungsrüge eingeführt worden ist, grundsätzlich ausgeschlossen. Mit der Schaffung der Anhörungsrüge hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass daneben die nicht geregelte Gegenvorstellung nicht (mehr) statthaft ist.*)

2. Die Zulässigkeit einer Gegenvorstellung kann seither allenfalls dann noch in den Fällen in Betracht gezogen werden, in denen das Gericht nach der maßgebenden gesetzlichen Regelung zu einer Abänderung seiner vorhergehenden Entscheidung befugt ist. Gegen rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen sind sogenannte außerordentliche Rechtsbehelfe nur noch zulässig, wenn sie in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sind.*)

3. Ob insoweit für Ausnahmefälle in ganz engen Grenzen etwas anderes angenommen werden kann, bleibt offen (dazu BVerwG, NVwZ-RR 2011, 709).*)

4. Zu der Möglichkeit einer Umdeutung einer ausdrücklich als "Gegenvorstellung" bezeichneten Eingabe in eine Anhörungsrüge insbesondere mit Blick auf die Kostenpflichtigkeit dieses Verfahrens (vgl. die Kostenstelle Nr. 5400 im Kostenverzeichnis der Anlage 1 zum GKG).*)

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IBRRS 2019, 3980
StrafrechtStrafrecht
Verhalten des Richters erinnert an NS-Justiz: Keine strafbare Beleidigung!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.11.2019 - 2 Rv 34 Ss 714/19

Bringt ein Verfahrensbeteiligter mit der Äußerung, das Verhalten des Richters erinnere ihn an die NS-Justiz, in überspitzter Form seinen Unmut über die aus seiner Sicht ungerechte Behandlung durch die Justiz zum Ausdruck, stellt dies keine strafbare Beleidigung dar.*)

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IBRRS 2019, 3966
ProzessualesProzessuales
Sind Eigentümer mehrerer Grundstücke eine Rechtsgemeinschaft?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08.11.2019 - 1 OA 121/19

Eine Rechtsgemeinschaft i.S.d. Nr. 1.1.3 des Streitwertkatalogs besteht nicht bereits dann, wenn die Eigentümer mehrerer einem Baugrundstück benachbarter Grundstücke gegen eine Baugenehmigung klagen und sich auf vergleichbare Beeinträchtigungen berufen.*)

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IBRRS 2019, 3954
ProzessualesProzessuales
Klage vor unzuständigem Gericht führt bei Erledigungserklärung zur Klageabweisung

BGH, Urteil vom 07.11.2019 - III ZR 16/18

Hat der Kläger ein unzuständiges Gericht angerufen und erklärt er nach Begleichung der Klageforderung die Hauptsache einseitig für erledigt, so setzt die Feststellung der Erledigung der Hauptsache voraus, dass der Kläger zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses bereits einen zulässigen und begründeten Antrag auf Verweisung des Rechtsstreits an das zuständige Gericht gestellt hat. Wird die Verweisung erst zu einem späteren Zeitpunkt beantragt, so ist die Feststellungsklage hingegen als unbegründet abzuweisen (Anschluss an BGH [XII. Zivilsenat], Beschluss vom 22.05.2019 - III ZR 16/18, IBRRS 2019, 1987).*)

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IBRRS 2019, 3919
ProzessualesProzessuales
Keine Gerichtsstandsbestimmung bei ausschließlichem Gerichtsstand!

BayObLG, Beschluss vom 19.11.2019 - 1 AR 109/19

Dritte werden in den Anwendungsbereich des ausschließlichen Gerichtsstands gem. § 29a ZPO einbezogen, wenn sie aus dem Mietvertrag und nicht aufgrund eines selbständigen Vertrags hinsichtlich des Mietverhältnisses verpflichtet sind.

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IBRRS 2019, 3904
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streit um Sondernutzungsrecht ist keine WEG-Sache!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 15.10.2019 - 2-13 S 72/19

Streitigkeiten über den Bestand oder die Übertragung eines Sondernutzungsrechts sind keine WEG-Streitigkeiten nach § 43 Nr. 1 WEG, sondern gehören vor die allgemeinen Zivilgerichte.*)

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IBRRS 2019, 3880
ProzessualesProzessuales
Vorläufige Rechtsansicht ist kein Befangenheitsgrund!

OLG Dresden, Beschluss vom 09.10.2019 - 4 W 769/19

1. Die Mitteilung einer vorläufigen Rechtsansicht kann die Befangenheit eines Richters nicht begründen.*)

2. Eine unzulässige Vorfestlegung zu Lasten einer Partei liegt auch nicht in der Anfrage, ob nach § 128 Abs. 2 ZPO im schriftlichen Verfahren vorgegangen werden kann.*)

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IBRRS 2019, 3847
ProzessualesProzessuales
Persönliches Erscheinen einer GmbH angeordnet: Wer muss zum Termin kommen?

LAG Hessen, Beschluss vom 17.10.2019 - 4 Ta 370/19

1. Im Fall der Anordnung des persönlichen Erscheinens einer juristischen Person trifft die Pflicht zum Erscheinen nicht einen bestimmten Organvertreter der juristischen Person, sondern die juristische Person als Prozesspartei. Erscheint diese nicht, ist ein Ordnungsgeld gemäß § 141 Abs. 3 Satz 1 ZPO ggf. gegen die juristische Person zu verhängen und nicht gegen einen Organvertreter persönlich (Anschluss an BGH, NJW-RR 2017, 1446; Aufgabe der bisherigen Kammerrechtsprechung, etwa LAG Hessen, Beschluss vom 15.02.2008 - 4 Ta 39/08 -, BeckRS 2008, 54676).*)

2. Danach spricht viel dafür, dass der zum persönlichen Erscheinen geladene Organvertreter im Ladungsbeschluss nicht persönlich bezeichnet werden muss, wenn die juristische Person über mehrere Organvertreter verfügt.*)

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IBRRS 2019, 3841
ProzessualesProzessuales
Partei erscheint nicht: Ordnungsgeld ist keine Ungehorsamsstrafe!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.11.2019 - 1 W 19/19

1. Das Ordnungsgeld nach § 141 Abs. 3 Satz 1 ZPO dient nicht der Bestrafung der nicht erschienenen Partei und soll nicht die Institution des Gerichts schützen, sondern in erster Linie einen ordnungsgemäßen und zügigen Ablauf des Verfahrens mit einer weitgehenden Aufklärung des Sachverhalts und damit der Verfahrensförderung dienen.

2. Kann die Sache in dem von der Partei nicht wahrgenommenen Termin zur mündlichen Verhandlung ohne eine weitere Sachverhaltsaufklärung beendet werden, ist die Verhängung eines Ordnungsgelds, das dann einen ausschließlichen strafenden Charakter hätte, nicht gerechtfertigt.

3. Die Festsetzung eines Ordnungsgelds ist ermessensfehlerhaft, wenn trotz der Abwesenheit der Partei ein Vergleich zu Stande kommt, die Klage zurückgenommen wird oder ein Urteil, und sei es auch lediglich ein Versäumnisurteil, ergeht.

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IBRRS 2019, 3788
ProzessualesProzessuales
Kopierkosten für Behördenakte sind erstattungsfähig!

VG Kassel, Beschluss vom 02.10.2019 - 1 L 1985/18

1. Kosten für die Kopien einer Behördenakte, die für den Zweck der Prozessführung vor dem Verwaltungsgericht von der Behörde angefertigt werden, sind grundsätzlich erstattungsfähig.*)

2. Notwendig zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung sind derartige Kosten, soweit sie der Behörde tatsächlich entstanden sind und die Kopie ohne erheblichen Verwaltungsaufwand hergestellt werden konnte. Dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Gesamtsumme aus einer ex-ante-Perspektive offensichtlich weniger als 12 € beträgt.*)

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IBRRS 2019, 3782
ProzessualesProzessuales
Befristung kann isoliert angefochten werden!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 10.10.2019 - 10 ME 191/19

1. Der Adressat eines ihn begünstigenden Verwaltungsakts kann isoliert eine ihn belastende Befristung anfechten. Ob die Anfechtungsklage zur isolierten Aufhebung der Befristung führen kann, ist eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Anfechtungsbegehrens, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit offenkundig von vornherein ausscheidet (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 2019, 140).*)

2. Mit einer solchen isolierten Anfechtungsklage kann der Kläger auch geltend machen, dass die Dauer der Befristung rechtswidrig zu kurz bemessen wurde.*)

3. Eine isolierte Anfechtungsklage suspendiert die Befristung mit der Folge, dass mit Ablauf der Frist der Verwaltungsakt im Übrigen nicht entfällt.*)

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IBRRS 2019, 3781
ProzessualesProzessuales
Überleitung in das Streitverfahren beantragt: Antragsgegner muss Prozesskosten tragen!

OLG Celle, Beschluss vom 06.11.2019 - 2 W 230/19

Stellt der Antragsgegner des Mahnverfahrens den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens, ist er Kostenschuldner für die nach Nr. 1210 KV GKG anfallenden Verfahrensmehrkosten.*)

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IBRRS 2019, 3771
ProzessualesProzessuales
Keine Anpassung des Streitwerts in Anfechtungssachen!

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.06.2019 - 4 O 20/19

1. Der Streitwert richtet sich nach der Höhe der geforderten Geldleistung, § 52 Abs. 3 Satz 1 GKG.

2. Dieser Wert ist nach § 52 Abs. 3 Satz 2 nur anzuheben, wenn der Antrag des Klägers offensichtlich absehbare Auswirkungen auf künftige Geldleistungen oder auf noch zu erlassende, auf derartige Geldleistungen bezogene Verwaltungsakte hat.

3. In Anfechtungssachen, wenn der Kläger eine Zahlungspflicht überhaupt ablehnt, ist § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG nicht einschlägig.

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IBRRS 2019, 3765
ProzessualesProzessuales
Für Wiederseinsetzung muss versäumte Prozesshandlung formgerecht nachgeholt werden

BGH, Beschluss vom 15.10.2019 - VI ZB 23/19

1. Für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist die versäumte Prozesshandlung in der für sie vorgeschriebenen Form nachzuholen. Hat es der Rechtsmittelführer versäumt, eine unterschriebene und damit wirksame Rechtsmittelbegründung einzureichen, hat er somit bis zum Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist einen unterschriebenen Begründungsschriftsatz nachzureichen.*)

2. Die Rechtsprechung zur ausnahmsweisen Wirksamkeit nicht unterzeichneter Rechtsmittelbegründungsschriften (Senatsbeschlüsse vom 15.06.2004 - VI ZB 9/04, VersR 2005, 136, 137; vom 09.12.2003 - VI ZB 46/03; BGH, Urteil vom 10.05.2005 - XI ZR 128/04, NJW 2005, 2086, 2088, Rz. 20 f.; Beschlüsse vom 26.10.2011 - IV ZB 9/11, Rz. 6, 11; vom 20.03.1986 - VII ZB 21/85, BGHZ 97, 251, 254) ist auf die Nachholung einer Berufungsbegründung im Zusammenhang mit einem Wiedereinsetzungsantrag nach Einreichung einer mangels Unterzeichnung unwirksamen Begründung nicht übertragbar.*)

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IBRRS 2019, 3764
ProzessualesProzessuales
Für Wiederseinsetzung muss versäumte Prozesshandlung formgerecht nachgeholt werden

BGH, Beschluss vom 15.10.2019 - VI ZB 22/19

1. Für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist die versäumte Prozesshandlung in der für sie vorgeschriebenen Form nachzuholen. Hat es der Rechtsmittelführer versäumt, eine unterschriebene und damit wirksame Rechtsmittelbegründung einzureichen, hat er somit bis zum Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist einen unterschriebenen Begründungsschriftsatz nachzureichen.*)

2. Die Rechtsprechung zur ausnahmsweisen Wirksamkeit nicht unterzeichneter Rechtsmittelbegründungsschriften (Senatsbeschlüsse vom 15.06.2004 - VI ZB 9/04, VersR 2005, 136, 137; vom 09.12.2003 - VI ZB 46/03; BGH, Urteil vom 10.05.2005 - XI ZR 128/04, NJW 2005, 2086, 2088, Rz. 20 f.; Beschlüsse vom 26.10.2011 - IV ZB 9/11, Rz. 6, 11; vom 20.03.1986 - VII ZB 21/85, BGHZ 97, 251, 254) ist auf die Nachholung einer Berufungsbegründung im Zusammenhang mit einem Wiedereinsetzungsantrag nach Einreichung einer mangels Unterzeichnung unwirksamen Begründung nicht übertragbar.*)

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IBRRS 2019, 3752
ProzessualesProzessuales
Streitwert einer Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheids?

OVG Hamburg, Beschluss vom 18.06.2019 - 2 Bf 212/18

1. Bei Klagen auf Erteilung eines Bauvorbescheids, deren Gegenstand die Frage ist, ob ein Grundstück überhaupt bebaubar ist, bestimmt sich gemäß § 52 Abs. 1 GKG die Bedeutung der Sache für den Kläger nicht nur unter Berücksichtigung der mutmaßlichen Bodenwertsteigerung, sondern maßgeblich unter Heranziehung des Wertes, der in Anlehnung an Nr. 9.1.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit üblicherweise für ein auf die Erteilung einer Baugenehmigung gerichtetes Verfahren angenommen wird.*)

2. Dabei ist es angemessen, dem Gesichtspunkt der Bodenwertsteigerung dadurch Rechnung zu tragen, dass nicht nach Nr. 9.2, 1. Alt. des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit nur ein Bruchteil des Streitwerts für eine Baugenehmigung in Ansatz gebracht wird, sondern der volle Wert.*)

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IBRRS 2019, 3729
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Streitwert bei Verfahren auf Rücknahme eines Insolvenzantrags?

FG Hamburg, Beschluss vom 19.09.2019 - 2 V 121/19

1. Wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach vollständigem Ausgleich der Steuerforderungen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 InsO aufrecht erhalten, richtet sich der Streitwert für das anschließende Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Rücknahme des Insolvenzantrags nach dem Interesse des Antragstellers an der Vermeidung der gravierenden Folgen der Aufrechterhaltung des Insolvenzeröffnungs- und sich gegebenenfalls anschließenden Insolvenzverfahrens.*)

2. Auf den gegebenenfalls im Schätzungswege ermittelten Ausgangsstreitwert ist für das Anordnungsverfahren ein Abschlag von (nur) einem Drittel vorzunehmen, weil zwar keine abschließenden Rechtswirkungen eintreten, in der Regel aber in tatsächlicher Hinsicht ein endgültiger Rechtszustand herbeigeführt wird.*)

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IBRRS 2019, 3726
ProzessualesProzessuales
Nicht nur der Wortlaut, auch der Sinn des Parteivortrags ist zu erfassen!

BGH, Beschluss vom 27.08.2019 - VI ZR 460/17

Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht unter anderem dazu, den wesentlichen Kern des Vorbringens der Partei zu erfassen und - soweit er eine zentrale Frage des jeweiligen Verfahrens betrifft - in den Gründen zu bescheiden. Von einer Verletzung dieser Pflicht ist auszugehen, wenn die Begründung der Entscheidung des Gerichts nur den Schluss zulässt, dass sie auf einer allenfalls den äußeren Wortlaut, aber nicht den Sinn des Vortrags der Partei erfassenden Wahrnehmung beruht.*)

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IBRRS 2019, 3745
ProzessualesProzessuales
Wann erscheint die Rechtsverfolgung aussichtslos?

BGH, Beschluss vom 06.11.2019 - VII ZR 139/19

Aussichtslosigkeit ist gegeben, wenn ein günstiges Ergebnis der beabsichtigten Rechtsverfolgung auch bei anwaltlicher Beratung ganz offenbar nicht erreicht werden kann.

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IBRRS 2019, 3703
ProzessualesProzessuales
Wie kann der Eigenbedarf bewiesen werden?

LG Berlin, Urteil vom 10.09.2019 - 67 S 149/19

1. Im Fall eines vom Vermieter zu beweisenden Eigenbedarfs ist die bloße Plausibilität des Kündigungsgrunds nicht ausreichend. Erforderlich ist auch hier die Führung des Vollbeweises.

2. Erweisen sich Aussagen des Vermieters oder der als Zeugen benannten Bedarfsperson im Detail als unwahr, ist der Vollbeweis des behaupteten Eigenbedarfs in der Regel nicht zu führen, unabhängig davon, wer von beiden die Unwahrheit bekundet hat.

3. Zur Beweiswürdigung einer Zeugenaussage und einer Parteianhörung.

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IBRRS 2019, 3701
ProzessualesProzessuales
Wie ist der Schaden bei fiktiver Abrechnung zu schätzen?

BGH, Beschluss vom 17.09.2019 - VI ZR 396/18

Zum Maß notwendiger Überzeugung im Rahmen des § 287 Abs. 1 ZPO (hier: Berücksichtigung von sogenannten Beilackierungskosten im Rahmen fiktiver Schadensabrechnung).*)

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IBRRS 2019, 3699
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anwalt macht Honoraransprüche aus WEG-Verfahren geltend: Welches Gericht ist zuständig?

AG Idstein, Beschluss vom 07.08.2019 - 3 C 165/19

1. Für Klagen Dritter gegen Wohnungseigentümer, die sich auf das Sondereigentum beziehen, ist nach § 43 Nr. 5 WEG das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk sich die Wohnung befindet.

2. Dies ist auch bei Honoraransprüchen eines Rechtsanwalts zu bejahen, der im Auftrag eines Wohnungseigentümers Ansprüche wegen des Sondereigentums geltend macht.

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IBRRS 2019, 3687
ProzessualesProzessuales
Beweisaufnahme angeordnet: Fristsetzung kann nicht angefochten werden!

OLG Dresden, Beschluss vom 10.10.2019 - 4 W 785/19

Die mit einer Beweisanordnung verbundene Fristsetzung kann nicht mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.*)

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IBRRS 2019, 3681
ProzessualesProzessuales
Regelung zur Kostenanfechtung schließt Kostenerstattung für Beigeladene ein!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.10.2019 - 8 S 2368/19

Die Regelungen zur Unanfechtbarkeit der Entscheidung über die Kosten gem. § 158 Abs. 1 bzw. 158 Abs. 2 VwGO gelten auch für die Entscheidung des Gerichts über die Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Kosten eines Beigeladenen i.S.v. § 162 Abs. 3 VwGO.*)

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IBRRS 2019, 3659
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Nicht fristgerecht gezahlt: Säumnisgebühr rechtmäßig!

VG Cottbus, Urteil vom 07.05.2019 - 4 K 1376/17

1. Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, ist eine Untätigkeitsklage zulässig.

2. Derjenige, auf dessen Rechnung eine Zahlung bewirkt worden ist, hat gegenüber dem Leistungsempfänger einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten oder zurückgezahlten Betrags, wenn eine Abgabe oder eine steuerliche Nebenleistung ohne rechtlichen Grund gezahlt oder zurückgezahlt worden ist.

3. Ob ein Abgabenbescheid rechtswidrig ist, hat dabei auf die Entstehung der Säumniszuschläge keinen Einfluss.

4.Für jeden angefangenen Monat der Säumnis ist ein Säumniszuschlag von einem Prozent des abgerundeten rückständigen Abgabenbetrags zu entrichten ist, wenn eine Abgabe nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet wird.

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IBRRS 2019, 2216
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Ausländisches Gericht überträgt Ehepartner das ganze Grundstück: Wirksam?

BGH, Beschluss vom 16.05.2019 - V ZB 101/18

Ist eine zweigliedrige Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter miteinander verheiratet sind, Eigentümerin eines in Deutschland belegenen Grundstücks und überträgt ein ausländisches Gericht in einer güterrechtlichen Entscheidung einem Ehegatten den Gesellschaftsanteil des anderen, steht § 24 Abs. 1 ZPO der internationalen Zuständigkeit und damit der Anerkennung dieser Entscheidung in einem grundbuchrechtlichen Berichtigungsverfahren nicht entgegen.*)

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IBRRS 2019, 3664
ProzessualesProzessuales
Keine Anhörungsrüge erhoben: Verfassungsbeschwerde unzulässig!

BVerfG, Beschluss vom 10.10.2019 - 2 BvR 914/16

Eine Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn im fachgerichtlichen Verfahren die gebotene Anhörungsrüge nicht erhoben wurde.

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IBRRS 2019, 3559
ProzessualesProzessuales
Rechtsmittelbeschränkung = Rechtsmittelrücknahme?

BGH, Beschluss vom 21.11.2018 - XII ZB 243/18

Die Rücknahme einer wirksam eingelegten Beschwerde muss zwar nicht ausdrücklich, aber klar und unzweideutig erfolgen; bei Zweifeln ist der Erklärung des Beschwerdeführers die Bedeutung beizumessen, welche die geringeren verfahrensrechtlichen Folgen nach sich zieht.*)

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IBRRS 2019, 3652
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 14.01.2019 - AnwZ (Brfg) 59/17

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2019, 3474
ProzessualesProzessuales
Kostenübernahmeerklärung ist nicht widerruflich!

OLG Hamm, Beschluss vom 22.08.2019 - 4 W 124/17

Erklären die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt und gibt eine Partei dabei eine Kostenübernahmeerklärung ab, ist diese Kostenübernahmeerklärung - wie ein Anerkenntnis im Sinne des § 307 Satz 1 ZPO - als prozessuale Bewirkungshandlung nicht widerruflich.*)

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IBRRS 2019, 3470
ProzessualesProzessuales
Streit um Berufszugang oder Führung einer Berufsbezeichnung: Unterschiedliche Streitwerte!

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.02.2019 - 3 O 1/19

1. Bei freien Berufen soll der Streitwert, soweit es um die Berufsberechtigung, Eintragung oder Löschung geht, mit dem Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Gewinns, mindestens (aber) einem Betrag von 15.000 Euro festgesetzt werden.

2. Der Streitwert ist niedriger, wenn das Interesse des Klägers nicht auf den Zugang zum Beruf des Ingenieurs, sondern nur auf das Recht zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" gerichtet ist.

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IBRRS 2019, 3468
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
"Der Kläger lässt vortragen": Zulässiges Vorbringen oder unbeachtliche Einschätzung?

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.10.2019 - 11 N 24.16

Zur Frage, ob die Formulierung, die Klägerin lasse vortragen, trotz abschließender anwaltlicher Unterschrift Zweifel begründet, ob der Bevollmächtigte anschließend eingerückten Text als von ihm selbst zu verantwortenden Vortrag verstanden will oder aber lediglich eine - prozessual nicht zu berücksichtigende - Einschätzung der Mandantin überbringen will.*)

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IBRRS 2019, 3446
ProzessualesProzessuales
Einstweilige Verfügung auf Herausgabe nur in Ausnahmefällen!

OLG Bremen, Beschluss vom 02.10.2019 - 1 W 23/19

1. Der Erlass einer auf Herausgabe gerichteten einstweiligen Verfügung kommt nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller die Sache so dringend benötigt, dass allein ihre Sicherstellung oder Sequestrierung zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nicht ausreicht. Dies kann z.B. der Fall sein, weil er auf die Sache zur Abwendung einer unmittelbar gegenwärtigen Existenzgefährdung, zur Behebung einer anders nicht zu bewältigenden, existentiellen Notlage, zur Vermeidung eines die Existenz gefährdenden, unverhältnismäßigen Schadens oder zur Abwendung eines endgültigen, irreparablen Rechtsverlustes dringend angewiesen ist.*)

2. Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung ist auch zu berücksichtigen, dass die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrecht nicht nur der Sicherung des Anspruchs, sondern auch dazu dient, auf den Schuldner Druck auszuüben, dass dieser seine Verbindlichkeit erfüllt.*)

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IBRRS 2019, 0545
ProzessualesProzessuales
Rechtsmittelbeschwer richtet sich nach den Abrisskosten

BGH, Beschluss vom 06.12.2018 - V ZR 63/18

1. Wird der Beklagte zur Beseitigung einer baulichen Veränderung (hier: Lüftungsrohr) verurteilt, bemisst sich seine Beschwer grundsätzlich nach den Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses, die ihm im Falle des Unterliegens drohen.

2. Lediglich mittelbare wirtschaftliche Folgen der Verurteilung bleiben bei der Bemessung der Beschwer außer Betracht.

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IBRRS 2019, 3406
ProzessualesProzessuales
Berufung zurückgenommen: Wer trägt die Kosten der Anschlussberufung?

OLG München, Beschluss vom 02.10.2019 - 25 U 4144/18

1. Die Kosten einer Anschlussberufung sind nach Rücknahme der Berufung ausnahmsweise dann nicht dem Berufungskläger aufzuerlegen, wenn die Anschlussberufung von vornherein unzulässig war.*)

2. Eine klageerweiternde Anschlussberufung ist nach § 533 Nr. 2 ZPO unzulässig, wenn der geltend gemachte neue Anspruch nicht auf Tatsachen gestützt wird, die das Berufungsgericht bei der Verhandlung über die im Berufungsverfahren streitigen Ansprüche zugrunde zu legen hatte, sondern auf gegenüber dem ursprünglich geltend gemachten Anspruch völlig neue Sachverhalte gestützt wird.*)

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IBRRS 2019, 3402
ProzessualesProzessuales
Zurückweisung zur erneuten Abhilfeprüfung: Keine Zuständigkeitsbestimmung!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.09.2019 - 13 SV 15/19

Greift das Amtsgericht die vom Landgericht als Rechtsmittelgericht ausgesprochene Zurückweisung der Sache zur erneuten Abhilfeprüfung an, findet § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO weder direkt noch analog Anwendung. Das Amtsgericht ist an die Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses und die Zurückweisung durch das Landgericht gebunden, und zwar auch hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung.*)

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IBRRS 2019, 3386
ProzessualesProzessuales
Eigentümlichkeiten des Streitfalls sind für Reisekostenerstattung entscheidend!

OLG Dresden, Beschluss vom 17.10.2019 - 3 W 825/19

Zur Ersatzfähigkeit anwaltlicher Reisekosten bei der Abwehr gleichgelagerter Ansprüche vor verschiedenen Gerichten.*)

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IBRRS 2019, 3293
ProzessualesProzessuales
Doppelseitige Werbeanlage: Doppelter Streitwert!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.09.2019 - 3 S 2169/19

1. Der Ausgangsstreitwert von 5.000 Euro ist bei einer doppelseitigen Werbeanlage zu verdoppeln und damit in Höhe von 10.000 Euro festzusetzen.*)

2. Die Beleuchtung der Werbeanlage führt nicht zu einer weiteren Erhöhung des Streitwerts.*)

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IBRRS 2019, 3340
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 19.09.2019 - VII ZR 224/17

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2019, 3310
ProzessualesProzessuales
Streitwert einer Klage auf Genehmigung einer beleuchteten Werbetafel?

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.10.2019 - 8 S 1626/19

Bei großflächigen Werbetafeln ohne Wechselfläche ist - nach Abstimmung mit den anderen Baurechtssenaten des beschließenden Gerichtshofs - auch bei Beleuchtung grundsätzlich von der pauschalisierenden Streitwertempfehlung der Nummer 9.1.2.3.1 des Streitwertkatalogs 2013 auszugehen (wie 5. Senat, Beschluss vom 20.03.2019 - 5 S 2766/18, NVwZ-RR 2019, 703; bereits Senatsbeschluss vom 18.06.2019 - 8 S 1265/19, n.v.; anders noch 3. Senat, Beschluss vom 25.06.2019 - 3 S 1471/19).*)

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IBRRS 2019, 3325
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Grobe Nachlässigkeit bei verspäteter Einzahlung eines Auslagenvorschusses?

BGH, Beschluss vom 24.09.2019 - VIII ZR 289/18

1. Grobe Nachlässigkeit i.S.d. § 296 Abs. 2 ZPO liegt nur dann vor, wenn eine Prozesspartei ihre Pflicht zur Prozessförderung in besonders gravierender Weise vernachlässigt, wenn sie also dasjenige unterlässt, was nach dem Stand des Verfahrens jeder Partei als notwendig hätte einleuchten müssen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 24.09.1986 - VIII ZR 255/85, NJW 1987, 501 unter II 2 b cc; Beschlüsse vom 02.09.2013 - VII ZR 242/12, Rz. 13; vom 10.05.2016 - VIII ZR 97/15, GE 2016, 1207 Rz. 15).*)

2. Zur Annahme grober Nachlässigkeit bei verspäteter Einzahlung eines Auslagenvorschusses (§§ 402, 379 ZPO), nachdem das erkennende Gericht eine Gegenvorstellung gegen die Höhe des von ihm angeforderten Auslagenvorschusses zurückgewiesen hat.*)

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