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Sachgebiet: Prozessuales

15967 Entscheidungen insgesamt




Online seit Juni

IBRRS 2024, 1824
ProzessualesProzessuales
Insolvenz steht Zuständigkeitsbestimmung nicht entgegen!

BGH, Beschluss vom 19.03.2024 - X ARZ 119/23

1. Die Unterbrechung des Verfahrens gem. § 240 ZPO nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der beklagten Partei steht einem Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nicht entgegen (Bestätigung von BGH, IBR 2022, 659).*)

2. Dem Gericht, bei dem der Rechtsstreit in der Hauptsache anhängig ist, ist es gem. § 249 ZPO während einer Unterbrechung des Verfahrens verwehrt, sich für unzuständig erklären und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht zu verweisen.*)

3. Eine entgegen § 249 ZPO ergangene Entscheidung zur Zuständigkeit kann aber als rechtskräftige Entscheidung i.S.v. § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO anzusehen sein.*)

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IBRRS 2024, 1820
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Grundsätzliche Bedeutung ist Sache des Kollegiums!

BGH, Beschluss vom 25.04.2024 - VII ZR 109/23

1. Überträgt das vollbesetzte Berufungsgericht den Rechtsstreit einem seiner Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung, ist der so ermächtigte Einzelrichter zur Entscheidung über die Berufung auch dann befugt, wenn er abweichend von der Mehrheit des Kollegiums von vorneherein die grundsätzliche Bedeutung der Sache angenommen hat. Er kann deshalb auch ohne Verfahrensverstoß die Revision zulassen.

2. Der Einzelrichter muss den Rechtsstreit dem Kollegium zur Entscheidung über eine Übernahme vorlegen, wenn sich die aus seiner Sicht gegebene grundsätzliche Bedeutung aus einer - nach der Übertragung auf ihn eingetretenen - wesentlichen Änderung der Prozesslage ergibt.

3. Entscheidet der Einzelrichter unbefugt allein, ist der absolute Revisionsgrund der fehlerhaften Gerichtsbesetzung gegeben. Das Berufungsurteil ist ohne Sachprüfung im Umfang seiner Anfechtung aufzuheben und die Sache ist insoweit an das Berufungsgericht (Einzelrichter) zurückzuverweisen.

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IBRRS 2024, 1464
ProzessualesProzessuales
Aufhebung der Gemeinschaft ist Wohnungseigentumssache!

LG Köln, Beschluss vom 25.07.2023 - 15 O 235/23

1. Die Zuständigkeitsregelung des § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG erfasst auch Streitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern aus dem so genannten sachenrechtlichen Grundverhältnis.

2. Dies gilt auch für den Fall der Aufhebung der Gemeinschaft gem. § 11 WEG ebenso für den Fall der vertraglich geregelten Aufhebung, die beide auf eine Änderung der sachenrechtlichen Grundlagen zielen.

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IBRRS 2024, 1808
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Konkreter Vortrag zu fehlerhafter Anweisung reicht!

BGH, Beschluss vom 24.04.2024 - VII ZR 871/21

1. Ein Sachvortrag ist schlüssig und ausreichend substanziiert, wenn die vorgetragenen Tatsachen in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht zu begründen. Genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen an die Substanziierung, kann der Vortrag weiterer Einzeltatsachen nicht verlangt werden.

2. Ein Gericht verletzt in entscheidungserheblicher Weise den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es die Substanziierungsanforderungen offenkundig überspannt und es dadurch versäumt, den Sachvortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und die angebotenen Beweise zu erheben.

3. Der - unter Beweis gestellte - Vortrag, der bauüberwachende Architekt habe durch konkrete fehlerhafte Anweisungen an den ausführenden Unternehmer einen Mangel (hier: der Lüftungsanlage) mitverursacht, ist hinreichend substanziiert.

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IBRRS 2024, 1700
ProzessualesProzessuales
Vollmacht ist im Original einzureichen!

BGH, Beschluss vom 23.01.2024 - VI ZB 16/22

1. Gemäß § 80 Satz 1 ZPO ist die Vollmacht schriftlich zu den Gerichtsakten einzureichen. Wurde die Prozessvollmacht nicht unmittelbar von der Partei bzw. deren gesetzlichem Vertreter erteilt, muss die Vollmachtkette lückenlos in der Form des § 80 ZPO nachgewiesen werden. Dabei muss grundsätzlich auch die behauptete Generalvollmacht eines Bevollmächtigten zu den Gerichtsakten gegeben werden. Der Nachweis der schriftlichen Vollmacht kann nur durch Einreichung der Originalurkunde - gegebenenfalls in beglaubigter Form - geführt werden, die Vorlage von Kopien oder ein urkundlicher Nachweis irgendwelcher Art genügen nicht.*)

2. Für die Bestimmung des Inhalts einer Rechtsmittelschrift sind nur die Erkenntnisquellen für das Berufungsgericht maßgeblich, die ihm zum Zeitpunkt des Ablaufs der Rechtsmittelfrist vorliegen. Die Rechtsmittelschrift muss entweder für sich allein betrachtet oder mit Hilfe weiterer Unterlagen bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eindeutig erkennen lassen, wer Rechtsmittelführer und wer Rechtsmittelgegner sein soll.*)

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IBRRS 2024, 1769
ProzessualesProzessuales
Zulassung der Rechtsbeschwerde obliegt dem Kollegium!

BGH, Beschluss vom 14.05.2024 - VIII ZB 6/24

Die Entscheidung über die Zulassung der Rechtsbeschwerde obliegt nicht dem Einzelrichter, sondern dem Kollegium. Bejaht der Einzelrichter mit der Zulassungsentscheidung zugleich die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters.

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IBRRS 2024, 1735
ProzessualesProzessuales
Beschwer einer Partei folgt aus dem rechtskraftfähigen Inhalt des angefochtenen Urteils

LG Lüneburg, Beschluss vom 16.10.2023 - 6 S 39/23

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2024, 1481
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anerkenntnis ist bedingungsfeindlich!

AG Hamburg-St. Georg, Beschluss vom 25.04.2024 - 980a C 40/23 WEG

1. Ein Anerkenntnis darf als Prozesshandlung nicht unter einer Bedingung erklärt werden. Eine unzulässige Bedingung stellt es prozessual nur dann nicht dar, wenn der Beklagte sein Anerkenntnis davon abhängig macht, dass die - von Amts wegen zu prüfenden - Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Klage erfüllt werden.

2. Ein(e) Anerkenntnis(erklärung) ist nicht für wirksam zu erachten, sofern die beklagte Wohnungseigentümergemeinschaft diese(s) von der Einhaltung der Klagefrist abhängig macht. Denn bei den Klagefristen nach § 45 Satz 1 WEG (Klage- und Klagebegründungsfrist) handelt es sich nicht um Zulässigkeitsvoraussetzungen der Klage, sondern um materiell-rechtliche Ausschlussfristen.

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IBRRS 2024, 1768
ProzessualesProzessuales
Pauschalbehauptungen sind nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit aufzuzeigen!

BGH, Beschluss vom 14.05.2024 - XI ZB 16/23

1. Ein völlig ungeeignetes Ablehnungsgesuch ist eindeutig unzulässig und kann daher durch den Spruchkörper in seiner regulären Besetzung unter Mitwirkung des abgelehnten Richters beschieden werden.

2. Ein Ablehnungsgesuch ist völlig ungeeignet, wenn seine Begründung von vornherein untauglich ist, eine Befangenheit des abgelehnten Richters aufzuzeigen, und für seine Verwerfung deshalb jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich ist.

3. Bei der Rüge "vieler" übergangener Anträge und Gehörsverletzungen sowie Form- und Rechtsverstößen handelt es sich um Pauschalbehauptungen und Wertungen ohne Tatsachensubstanz, die von vornherein nicht geeignet sind, eine Besorgnis der Befangenheit aufzuzeigen.

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IBRRS 2024, 1761
ProzessualesProzessuales
Streit über Mängelbeseitigungsaufwand: Beweisverfahren ist fortzusetzen!

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.05.2024 - 6 O 14/24

1. Auch für selbständige Beweisverfahren im Verwaltungsprozess (§ 98 VwGO i.V.m. § 485 Abs 2 ZPO) gilt, dass sich der Streitwert grundsätzlich nach dem Hauptsachewert richtet. Er ist nach Durchführung der Beweiserhebung und unter Verwertung der dabei gewonnenen Erkenntnisse zu ermitteln.*)

2. Ausgangspunkt der Bemessung ist die sich für den Antragsteller bei Einleitung des Verfahrens aus seinem Antrag ergebende Bedeutung der Sache, §§ 40, 52 Abs. 1 GKG 2004. Dient das Beweisverfahren der Feststellung von (Bau-)Mängeln, bestimmt sich dessen Wert nach dem für die Mängelbeseitigung erforderlichen und gutachterlich festzustellenden Mängelbeseitigungsaufwand, da dieser regelmäßig Gegenstand eines späteren Hauptsacheverfahrens ist.*)

3. Unerheblich bleibt, wie die Beteiligten die eingeholten Gutachten später bewerten und dass sie durch Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs ein Hauptsacheverfahren vermeiden.*)

4. Besteht Streit über die Richtigkeit der Höhe der von den Sachverständigen ermittelten Kosten, ist hierüber nicht im Verfahren zur Festsetzung des Streitwerts zu entscheiden, sondern das Beweisverfahren fortzusetzen.*)

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IBRRS 2024, 1762
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Keine Beschwerde gegen deklaratorischen Beschluss zur Beendigung des Beweisverfahrens!

OLG München, Beschluss vom 21.05.2024 - 9 W 705/24 Bau

1. Ein selbständiges Beweisverfahren endet mit seiner sachlichen Erledigung, so dass ein Beschluss, mit dem die Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens festgestellt wird, nur deklaratorische und keine konstitutive Wirkung hat.

2. Sachliche Erledigung tritt bei rückschauender Betrachtung nach einer mündlichen Erläuterung des schriftlichen Gutachtens durch den Sachverständigen grundsätzlich mit dem Verlesen des Sitzungsprotokolls über die Vernehmung des Sachverständigen oder dessen Vorlage zur Durchsicht ein.

3. Einer Beschwerde gegen einen deklaratorischen Beschluss zur Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens fehlt regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis.

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IBRRS 2024, 1752
ProzessualesProzessuales
Keine Beschwerde zum BGH in einstweiligen Verfügungsverfahren!

BGH, Beschluss vom 09.04.2024 - IX ZB 28/23

Im summarischen Eilverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist die Anrufung des Bundesgerichtshofs als weiterer Rechtsmittel- und damit auch Beschwerdeinstanz von vorneherein gesetzlich ausgeschlossen. Der Weg einer außerordentlichen Beschwerde ist nicht eröffnet und verfassungsrechtlich auch nicht geboten.

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IBRRS 2024, 1764
ProzessualesProzessuales
Gegneranwalt im Rubrum nicht genannt: Wirksame Zustellung

BAG, Urteil vom 22.02.2024 - 6 AZR 125/23

1. Das Erfordernis der Widerspruchsfreiheit betrifft nicht von Amts wegen zu prüfende Zulässigkeitsfragen und steht deshalb der Zulässigkeit von Teilurteilen nicht entgegen.*)

2. Bei von Amts wegen vorzunehmenden Zustellungen ist allein das Gericht „Zustellender“ i.S.d. § 172 Abs. 1 ZPO.*)

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IBRRS 2024, 1631
ProzessualesProzessuales
Erstgericht ändert seine Rechtsauffassung: Keine Berufungszurückweisung durch Beschluss!

BGH, Beschluss vom 16.04.2024 - II ZR 70/23

Dem Berufungsgericht ist es verwehrt, die Berufung gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen und dadurch eine Klageänderung für wirkungslos zu erachten, wenn das Erstgericht die erstinstanzliche Antragstellung durch einen Hinweis auf seine im Urteil aufgegebene Rechtsauffassung veranlasst hatte.*)

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IBRRS 2024, 1742
ProzessualesProzessuales
Prozessbevollmächtigter steht im Stau: Gericht muss warten!

BFH, Beschluss vom 17.04.2024 - X B 68/23

1. Wenn ein Verfahrensbeteiligter oder Prozessbevollmächtigter sich auf der Anreise zum Gerichtstermin solchen Verzögerungen ausgesetzt sieht, gegen die auch die vernünftigerweise zu beachtende Sorgfalt keine Vorsorge gebietet, ist das Gericht auf eine telefonische Benachrichtigung hin, dass man sich verspäten werde, regelmäßig verpflichtet, mit der Eröffnung des Termins zu warten.*)

2. Unterläuft der Geschäftsstelle des Gerichts bei der Weiterleitung einer telefonischen Benachrichtigung über eine solche Verzögerung ein Fehler, ist dieser dem Gericht zuzurechnen.*)

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IBRRS 2024, 1733
ProzessualesProzessuales
Streitwertbestimmung bei Klage auf zukünftiges Hausgeld

KG, Beschluss vom 06.03.2024 - 10 W 28/24

1. Eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer begründet ihren Anspruch auf Vorschuss gegen einen Wohnungseigentümer erfahrungsgemäß, wenn auch nicht zwingend, jährlich neu.

2. Eine Fortgeltungsklausel, die im Einzelfall zu einer längeren Zeitdauer führt, ändert an diesem bundesweiten Erfahrungssatz nichts.

3. Der Gebührenstreitwert bei einer Klage auf künftiges Hausgeld ist deshalb gem. § 3 ZPO (und nicht nach § 9 ZPO) zu ermitteln.

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IBRRS 2024, 1732
NachbarrechtNachbarrecht
Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben .....

AG Solingen, Beschluss vom 12.04.2024 - 37 F 20/24

1. Wird ein Bewohner vom Nachbarn geschlagen und bedroht, weil er ständig die Fenster im Treppenhaus zum Lüften öffnet, kann der Bewohner per einstweiliger Verfügung eine Abstandsverfügung erwirken.

2. Der Umstand, dass der Bewohner durch sein eigenes Verhalten - nämlich das andauernde Lüften - den Hausfrieden erheblich stört und zur Eskalation der Situation maßgeblich beigetragen hat, lässt die Widerrechtlichkeit des Verhaltens des Nachbarn nicht entfallen.

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IBRRS 2024, 1701
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vollmacht ist im Original einzureichen!

BGH, Beschluss vom 23.01.2024 - VI ZB 88/21

Gemäß § 80 Satz 1 ZPO ist die Vollmacht schriftlich zu den Gerichtsakten einzureichen. Wurde die Prozessvollmacht nicht unmittelbar von der Partei bzw. deren gesetzlichem Vertreter erteilt, muss die Vollmachtkette lückenlos in der Form des § 80 ZPO nachgewiesen werden. Dabei muss grundsätzlich auch die behauptete Generalvollmacht eines Bevollmächtigten zu den Gerichtsakten gegeben werden. Der Nachweis der schriftlichen Vollmacht kann nur durch Einreichung der Originalurkunde - gegebenenfalls in beglaubigter Form - geführt werden, die Vorlage von Kopien oder ein urkundlicher Nachweis irgendwelcher Art genügen nicht.*)

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Online seit Mai

IBRRS 2024, 1719
ProzessualesProzessuales
Antrag auf Terminänderung ist kein vorbereitender Schriftsatz!

BFH, Beschluss vom 23.04.2024 - VIII B 31/23

Wird ein Terminaufhebungs- oder -verlegungsantrag schriftlich gestellt, ist er nicht formunwirksam, wenn er nicht über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach elektronisch beim Gericht eingereicht wird.*)

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IBRRS 2024, 1693
ProzessualesProzessuales
Kammer kann Beschwerdeverfahren nicht auf sich selbst übertragen

BGH, Beschluss vom 23.04.2024 - VIII ZB 75/23

Im Beschwerdeverfahren ist die Zivilkammer nicht befugt, selbst über die Übertragung eines in die originäre Zuständigkeit des Einzelrichters fallenden Beschwerdeverfahrens zu entscheiden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21.09.2017 - IX ZB 84/16, Rz. 11, IBRRS 2017, 3404 = IMRRS 2017, 1421 = NZI 2017, 991; vom 30.04.2020 - I ZB 61/19, Rz. 24, IBRRS 2020, 1903 = IMRRS 2020, 0811 = BGHZ 225, 252 Rn. 24; vom 24.05.2023 - VII ZB 73/21, Rz. 9, IBRRS 2023, 1861 = IMRRS 2023, 0861).*)

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IBRRS 2024, 1660
ProzessualesProzessuales
Gehörsverletzung bei fehlender Berücksichtigung von Parteivortrag

BGH, Beschluss vom 23.04.2024 - VIII ZR 35/23

Zu einer Gehörsverletzung bei fehlender Berücksichtigung des Vortrags zum Verständnis des Verkäufers vom Inhalt einer Mängelrüge i.S.d. § 377 HGB (im Anschluss an BGH, Urteile vom 18.07.1986 - VIII ZR 195/85, IBRRS 1986, 0314 = NJW 1986, 3136 unter II 1; vom 21.10. 1987 - VIII ZR 324/86, IBRRS 1987, 0096; vom 14.05.1996 - X ZR 75/94, IBR 1997, 56 = NJW 1996, 2228 unter II 2).*)

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IBRRS 2024, 1657
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Fristverlängerung abgelehnt: Zwischenverfügung mit Beschwerde angreifbar!

BGH, Beschluss vom 21.03.2024 - V ZB 17/23

1. Eine Zwischenverfügung des Grundbuchamtes, mit der eine Fristverlängerung abgelehnt wird, kann mit der Beschwerde angegriffen werden. Folglich kann nach Zulassung auch Rechtsbeschwerde erhoben werden.*)

2. Die Angemessenheit einer Frist zur Hebung eines Eintragungshindernisses richtet sich nicht danach, ob nach Antragstellung der Verlust einer Rechtsposition wegen nachträglicher Verfügungsbeschränkungen droht, sondern danach, wie lange der Zeitraum zur Hebung des Hindernisses nach Grundbuchaktenlage unter Berücksichtigung des Erledigungsinteresses und der Aufgaben des Grundbuchamtes zu bemessen ist.*)

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IBRRS 2024, 0314
ProzessualesProzessuales
Beschluss nur noch bestimmte Kanzlei zu mandatieren: Streitwert?

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 27.10.2023 - 2-09 T 615/23

1. Abgesehen von bezifferten Klagen ist der Streitwert von Beschlussklagen in aller Regel im Wege der Schätzung nach freiem Ermessen zu bestimmen.

2. Zu der Frage, wie der Streitwert für einen Beschluss, der die Anweisung an die Verwaltung beinhaltet, für neu zu vergebende anwaltliche Mandate in Angelegenheiten der Gemeinschaft eine bestimmte Kanzlei zu beauftragen, zu bestimmen ist.

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IBRRS 2024, 1680
ProzessualesProzessuales
Isolierter Aussetzungsbeschluss ist anfechtbar!

KG, Beschluss vom 17.05.2024 - 21 W 5/24

1. Gegen die Entscheidung, den Rechtsstreit auszusetzen, bis der Europäische Gerichtshof über das Vorabentscheidungsersuchen in einem fremden Verfahren entschieden hat, ist die sofortige Beschwerde gemäß § 252 ZPO statthaft.*)

2. Der in § 252 ZPO verankerte Justizgewährungsanspruch gebietet es in einer solchen Konstellation zum Schutz der Parteien, zumindest überprüfen lassen zu können, ob die Voraussetzungen für eine Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit der Parallelsache gegeben sind.*)

3. Mit Blick auf die Entscheidungsprärogative der Vorinstanz beschränkt sich der Prüfungsmaßstab des Beschwerdegerichts darauf, ob ein Aussetzungsgrund gemäß § 148 ZPO vorliegt und ob die Vorinstanz die Grenzen des eingeräumten Ermessens eingehalten und dieses fehlerfrei ausgeübt hat.*)

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IBRRS 2024, 1679
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zustimmungsklage richtet sich gegen die Gemeinschaft

BGH, Urteil vom 22.03.2024 - V ZR 141/23

Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums "der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer" bedarf, ist eine Klage auf Zustimmung zur Veräußerung stets gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten; dies gilt auch dann, wenn die Vereinbarung vor dem 01.12.2020 getroffen wurde.*)

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IBRRS 2024, 1644
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Keine Terminsverlegung wegen eines Kurzurlaubs "ins Blaue"

BFH, Beschluss vom 22.04.2024 - III B 82/23

1. Die Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung wegen eines in der Privatsphäre liegenden Vorhabens setzt die Darlegung und (gegebenenfalls) die Glaubhaftmachung von Umständen voraus, wonach das Vorhaben in seiner Planung bereits vor Zugang der Ladung so ausgestaltet war, dass die Wahrnehmung des gerichtlichen Termins während dieser Zeit unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist.*)

2. Ein vor Zugang der Ladung gefasster Entschluss zu einem Kurzurlaub "ins Blaue" ist kein erheblicher Grund für eine Terminsverlegung, sofern nicht im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten.*)

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IBRRS 2024, 1643
ProzessualesProzessuales
Finanzamts-Briefkasten ist kein beSt-Ersatz

FG Niedersachsen, Urteil vom 24.04.2024 - 13 K 115/23

1. § 47 Abs. 2 FGO dispensiert nicht von der Einhaltung der Formvorschriften der §§ 52a, 52d FGO (Fortsetzung von FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 22.01.2019 - 2 K 212/18; FG Berlin-Brandenburg, Gerichtsbescheid vom 02.05.2019 - 7 K 7019/19; FG Münster, Urteil vom 26.04.2017 - 7 K 2792/14 E). Dies gilt nicht nur für in elektronischer Form angebrachte Klageschriften, sondern schließt für den zur elektronischen Einreichung verpflichteten Steuerberater auch die Anbringung in Schriftform gemäß § 64 Abs. 1 FGO aus.*)

2. Der Regelungsgehalt des § 47 Abs. 2 FGO beschränkt sich für Steuerberater damit auf die Einreichung über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) an das für diese Zwecke jedenfalls konkludent eröffnete besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) des Finanzamtes.*)

3. Eine Wiedereinsetzung in die Klagefrist wegen eines Irrtums über die Möglichkeit der schriftlichen Einreichung beim beklagten Finanzamt kommt nicht in Betracht. Es handelt sich nicht um eine nicht vorhersehbare Vorschärfung der Auslegung verfahrensrechtlicher Vorschriften.*)

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IBRRS 2024, 0870
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kläger sagt: "Gewerberaummietvertrag" - dann ist es so!

OLG Brandenburg, Urteil vom 13.02.2024 - 3 U 96/23

1. Ob für die Zuständigkeit ein Wohnraum- oder ein Geschäftsraummietverhältnis zu Grunde zu legen ist, ist allein nach dem Antrag und dem schlüssigen Sachvortrag des Klägers - nicht hingegen nach dessen bloßer Rechtsauffassung - zu entscheiden, da sich hiernach der Streitgegenstand bestimmt.

2. Sofern die zuständigkeitsbegründende Tatsache eine doppelrelevante Tatsache - also die zuständigkeitsbegründende Tatsache zugleich Voraussetzung für die Begründetheit der Klage - ist, wird über das Vorliegen dieser Tatsache kein Beweis erhoben, sondern ist das Vorbringen des Klägers für die Entscheidung über die Zulässigkeit als wahr zu unterstellen.

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IBRRS 2024, 1616
ProzessualesProzessuales
Privatgutachter nimmt an Beweisaufnahme teil: Kosten erstattungsfähig?

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.05.2024 - 2 O 142/23

1. Die Aufwendungen eines Beteiligten für die Teilnahme eines privaten Sachverständigen an einem Termin zur Beweisaufnahme (Einnahme eines Augenscheins) sind in der Regel nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig.*)

2. Die Aufwendungen eines Beteiligten für die Teilnahme eines privaten Sachverständigen an einer mündlichen Verhandlung sind - ausnahmsweise - dann als notwendig anzuerkennen, wenn sich der Beteiligte aufgrund der damaligen Prozesslage zur Zuziehung des Sachverständigen herausgefordert sehen durfte. Dies kann der Fall sein, wenn bei der Beurteilung der Zumutbarkeit von Lärmimmissionen für die Nachbarschaft möglicherweise entscheidungserhebliche fachliche Fragen zur Schallausbreitung und Schalldämmung streitig sind.*)

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IBRRS 2024, 1614
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streit um Zustellungsdatum: Vorlage des beA-Nachrichtenjournals angeordnet!

OLG München, Beschluss vom 26.04.2024 - 23 U 8369/21

Die Behauptung des Beklagtenvertreters, das Urteil habe ihn erst zwei Wochen nach dessen Versand per beA erreicht, kann auf Antrag des Klägers dazu führen, dass die Vorlage des beA-Nachrichtenjournals anzuordnen ist.




IBRRS 2024, 1598
ProzessualesProzessuales
Sind die Kosten eines Terminsvertreters erstattungsfähig?

BGH, Beschluss vom 26.03.2024 - VI ZB 58/22

Zu den Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Terminsvertreters (Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 09.05.2023 - VIII ZB 53/21, IBRRS 2023, 1699 = IMRRS 2023, 0780; vom 22.05.2023 - VIa ZB 22/22, IBRRS 2023, 3617 = IMRRS 2023, 1660).*)

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IBRRS 2024, 1583
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Mündliche Anhörung des Sachverständigen: Wer macht da das Protokoll?

OLG Hamm, Urteil vom 19.12.2023 - 7 U 73/23

Die Aufnahme der Angaben des Sachverständigen in das Verhandlungsprotokoll ist originäre richterliche Aufgabe und kann nicht dem Sachverständigen übertragen werden; erfolgt die Protokollierung durch den Sachverständigen unmittelbar selbst, ergibt dies einen nicht heilbaren Verfahrensfehler.

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IBRRS 2024, 1496
ProzessualesProzessuales
Erlass einer einstweiligen Anordnung

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.03.2024 - 10 B 10273/24

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2024, 1591
ProzessualesProzessuales
Mandatsniederlegung wegen Interessenkollision: Kosten des zweiten Anwalts erstattungsfähig?

OLG Bamberg, Beschluss vom 18.04.2024 - 8 W 18/23

Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines zweiten Rechtsanwalts nach Mandatsniederlegung des ursprünglichen Prozessbevollmächtigten wegen Interessenkollision.*)

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IBRRS 2024, 1572
ProzessualesProzessuales
Wegen Vermögenslosigkeit gelöschte GmbH ist nicht beteiligtenfähig!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.11.2023 - 10 A 1016/21

1. Eine wegen Vermögenslosigkeit gelöschte GmbH in der Rolle der Klägerin und Berufungsbeklagten ist nicht deshalb ausnahmsweise beteiligtenfähig, weil sie im Fall der Zurückweisung der Berufung einen Kostenerstattungsanspruch gegen die Beklagte erlangt.*)

2. Eine wegen Vermögenslosigkeit gelöschte GmbH kann eine begehrte Baugenehmigung nicht mehr ausnutzen und grundsätzlich auch nicht wirtschaftlich verwerten, so dass ihrer Klage das Rechtschutzbedürfnis fehlt.*)

3. Bei einer wegen Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister gelöschten GmbH ist für ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse auch erforderlich, die Liquidität der Gesellschaft im Hinblick auf die Finanzierung eines nachfolgenden Amtshaftungsprozesses substantiiert darzulegen.*)

4. Führt ein Vertreter für eine nicht mehr beteiligtenfähige Gesellschaft ein gerichtliches Verfahren fort, sind ihm - wie einem vollmachtlosen Vertreter - die Kosten aufzuerlegen.*)

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IBRRS 2024, 1588
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Hauptsacheklage vor Kostenentscheidung erhoben: Keine Kostenentscheidung im sBV!

OLG Hamm, Beschluss vom 18.04.2024 - 24 W 5/24

Eine Kostenentscheidung gem. § 494a Abs. 2 Satz 1 ZPO kommt in einem selbständigen Beweisverfahren dann nicht in Betracht, wenn die Hauptsacheklage zwar nicht innerhalb der gem. § 494a Abs. 1 ZPO gesetzten Frist, aber noch vor Erlass der Kostenentscheidung erhoben wird. Dies gilt auch dann, wenn die Hauptsacheklage erst während des wegen der Kostenentscheidung durchgeführten Beschwerdeverfahrens vor Erlass der Beschwerdeentscheidung erhoben wird. Die Kostenentscheidung ist dann auf die Beschwerde hin aufzuheben und der Kostenantrag zurückzuweisen (Anschluss an OLG Köln, Beschuss vom 04.01.2022 – 11 W 50/21, IBRRS 2022, 0178 = IMRRS 2022, 0094, und LG Lübeck, Beschluss vom 31.03.2021 – 7 T 127/21, IBRRS 2021, 1131 = IMRRS 2021, 0429).*)

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IBRRS 2024, 0627
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Normenkontrollantrag eines Umweltverbands gegen Regionalplan ist unzulässig!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30.01.2024 - 12 KN 61/21

1. Ein anerkannter Umweltverband kann keinen zulässigen Normenkontrollantrag gegen einen Regionalplan stellen, der Flächen für die Windenergienutzung ausweist.*)

2. Die Kosten einer anwaltlichen Vertretung des Antragsgegners einer Normenkontrolle sind grundsätzlich nicht zu erstatten, wenn die Beauftragung des Rechtsanwalts erst erfolgt ist, nachdem sich die Normenkontrolle bereits im Hinblick auf § 45 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 VwGO und die Rechtskraft eines Normenkontrollurteils in einem Parallelverfahren in der Hauptsache erledigt hatte.*)

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IBRRS 2024, 1551
ProzessualesProzessuales
Nutzungsverbot wegen fehlendem zweiten Rettungsweg

VG Bremen, Beschluss vom 30.04.2024 - 1 V 562/24

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 1524
ProzessualesProzessuales
Ablehnung eines Sachverständigen: Rechtsanwaltskosten sind erstattungsfähig!

OLG Hamburg, Beschluss vom 22.01.2024 - 4 W 7/24

1. Trägt der Prozessbevollmächtigte ausführlich zu seiner Mandatierung im Rechtsmittelverfahren vor und hat er für die Partei auch tatsächlich einen Schriftsatz im Rechtsmittelverfahren eingereicht, so ist seine Mandatierung in der Regel hinreichend glaubhaft gemacht i. S. des § 104 Abs. 2 Satz 1 ZPO.*)

2. Lässt sich die Beschwerdegegnerin im Beschwerdeverfahren über die Ablehnung eines Sachverständigen anwaltlich vertreten, so gehören die gesetzlichen Gebühren und Auslagen ihres Prozessbevollmächtigten zu den erstattungsfähigen notwendigen Kosten des Rechtsstreits i.S.v. § 91 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 ZPO (Anschluss an BGH, IBR 2019, 111).*)

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IBRRS 2024, 1518
ProzessualesProzessuales
Auch Prozesserklärungen sind interessengerecht auszulegen!

OLG Dresden, Beschluss vom 26.04.2024 - 12 W 227/24

Prozesserklärungen unterliegen dem Grundsatz, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist und zu gelten hat, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und dem rechtsverstandenen Interesse des Erklärenden am meisten entspricht, wobei nicht am buchstäblichen Wortlaut der Erklärung festzuhalten ist. Dies kann dazu führen, dass eine an das Ausgangsgericht gerichtete nicht statthafte "Beschwerde" als (unzulässige) Gegenvorstellung auszulegen ist.*)

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IBRRS 2024, 1522
ProzessualesProzessuales
Sachverständigenfehler berechtigt nicht zur Vergleichsanfechtung!

OLG Hamm, Beschluss vom 12.04.2024 - 26 U 2/23

1. Die Richtigkeit der Angaben eines gerichtlichen Sachverständigen ist kein von den Parteien als feststehend zu Grunde gelegter Sachverhalt gem. § 779 Abs. 1 BGB.*)

2. Ein Fehler des Sachverständigen berechtigt nicht zur Anfechtung des Vergleichs.*)

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IBRRS 2024, 0848
ProzessualesProzessuales
Klage muss Beklagten erkennen lassen - auch bei einem Laien

AG Hamburg-St. Georg, Beschluss vom 22.12.2023 - 980a C 23/23 WEG

1. Die Klagefrist für eine Anfechtungsklage beträgt einen Monat ab Beschlussfassung.

2. Auch von einem juristischen Laien kann erwartet werden, dass er seine Klageschrift entsprechend der Zivilprozessordnung formuliert, sofern es um die Angabe der beklagten Partei und damit um eine in § 253 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1 ZPO ausdrücklich genannte Voraussetzung geht.

3. Die Wiedereinsetzung muss innerhalb einer zweiwöchigen Frist beantragt werden; die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Hindernis behoben ist.

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IBRRS 2024, 1526
ProzessualesProzessuales
Fristwahrung ist wichtig, falsches Aktenzeichen unschädlich!

BGH, Beschluss vom 12.03.2024 - VI ZR 166/22

Zur Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Falle der Nichtberücksichtigung einer zwar rechtzeitig bei Gericht eingegangenen, aber nicht zur Verfahrensakte gelangten Stellungnahme zu einem gerichtlichen Hinweis nach § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO.*)

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IBRRS 2024, 1482
ProzessualesProzessuales
Klage der einzige Weg: § 93 ZPO greift nicht!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20.03.2024 - 2-13 T 7/24

Begehrt ein Wohnungseigentümer in einer verwalterlosen Gemeinschaft durch Beschlussersetzungsklage die Ermächtigung zur Einberufung einer Versammlung (§ 24 Abs. 3 WEG), können auch bei einem sofortigen Anerkenntnis dem Kläger die Prozesskosten nicht nach § 93 ZPO auferlegt werden, da der Kläger gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft nur durch eine Klage sein Rechtsschutzziel erreichen kann.*)

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IBRRS 2024, 1505
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gegenanträge dürfen das selbständige Beweisverfahren nicht verzögern!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.04.2024 - 8 W 7/24

1. Gegenanträge sind im selbständigen Beweisverfahren nur zulässig, wenn sie rechtzeitig gestellt werden und nicht zu einer wesentlichen Verzögerung des Verfahrens führen (Anschluss OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.09.2002 - 13 W 2914/02, IBRRS 2003, 1704 = IMRRS 2003, 0677).*)

2. Eine Beweisanordnung kommt - auch im selbständigen Beweisverfahren - nicht in Betracht, wenn sie eine Bauteilöffnung in einer Wohnung erfordert, der der Berechtigte nicht zustimmt.*)

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IBRRS 2024, 1484
ProzessualesProzessuales
Verfahrensaussetzung angeordnet/abgelehnt: Sofortige Beschwerde statthaft?

OLG Köln, Beschluss vom 15.12.2023 - 19 W 25/23

1. Gegen die Entscheidung, durch die die Aussetzung des Verfahrens angeordnet oder abgelehnt wird, findet grundsätzlich die sofortige Beschwerde statt.

2. Eine sofortige Beschwerde ist jedoch nicht statthaft, soweit das Gericht das Verfahren in Verbindung mit einer Vorlageentscheidung an ein höheres Gericht ausgesetzt hat.

3. Ein Beschluss, mit dem die Aussetzung im Zusammenhang mit einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs abgelehnt wurde, ist derart eng mit der Frage der Vorlage an ein höheres Gericht verknüpft, dass sich eine Anfechtbarkeit verbietet.

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IBRRS 2024, 1449
ProzessualesProzessuales
Verfrüht eingelegtes Rechtsmittel zurückgenommen: Keine Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis!

BGH, Beschluss vom 06.03.2024 - XII ZB 408/23

Zum Verschulden eines Rechtsanwalts, der ein vermeintlich verfrüht eingelegtes Rechtsmittel wieder zurücknimmt und dadurch die Rechtsmittelfrist versäumt.*)

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IBRRS 2024, 1470
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anforderungen an den Antritt von Zeugenbeweis?

BAG, Beschluss vom 21.03.2024 - 2 AZN 785/23

Die Partei, die die Vernehmung eines Zeugen beantragen will, hat den Zeugen zu benennen und die Tatsachen zu bezeichnen, über die dieser vernommen werden soll. Der Beweisführer muss sich nicht dazu äußern, welche Anhaltspunkte er für die Richtigkeit der in das Wissen des Zeugen gestellten Behauptung hat.

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IBRRS 2024, 1447
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Bedarf es für die richterliche Schadensschätzung eines Sachverständigengutachtens?

BGH, Beschluss vom 26.03.2024 - VIII ZR 89/23

Zur Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) durch die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens aufgrund der Inanspruchnahme eigener Sachkunde des Gerichts im Rahmen der Schadensschätzung (hier entgangener Gewinn, § 252 Satz 2 BGB, § 287 Abs. 1 ZPO; im Anschluss an BVerfG, NJW 2003, 1655, unter II. 1.; BVerfG, Beschluss vom 09.10.2007 - 2 BvR 1268/03, BeckRS 2007, 28255; ; BVerfG, NJW 2021, 50, Rz. 20; BGH, Urteil vom 06.12.1995 - VIII ZR 270/94, NJW 1996, 584, unter II. 3. b) cc); Beschluss vom 09.01.2018 - VI ZR 106/17, Rz. 16, IBR 2018, 424 = NJW 2018, 2730).*)

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IBRRS 2024, 1415
ProzessualesProzessuales
NZB

OLG Hamburg, Urteil vom 22.12.2022 - 1 U 106/22

(ohne amtliche Leitsätze)

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