Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15969 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2019
IBRRS 2019, 0075OLG München, Beschluss vom 25.07.2018 - 9 U 1513/16 Bau
Der Streitwert der Nebenintervention bestimmt sich nach deren Interesse an einem Obsiegen der unterstützten Partei. Schließt sich der Streithelfer den Anträgen der unterstützten Partei an, ist der Streitwert der Hauptsache maßgebend, soweit sich nicht aus seinem Sachvortrag ergibt, dass sein Interesse am Ausgang des Rechtsstreits geringer zu bewerten ist, als das der unterstützten Partei.
VolltextIBRRS 2019, 0129
BGH, Beschluss vom 12.12.2018 - XII ZR 99/17
Die Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung wegen Ungeeignetheit des Beweismittels kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn es völlig ausgeschlossen erscheint, dass diese Vernehmung sachdienliche Erkenntnisse erbringen kann; weder die Unwahrscheinlichkeit der Tatsache noch die Unwahrscheinlichkeit der Wahrnehmung der Tatsache durch den benannten Zeugen berechtigen den Tatrichter schon dazu, von der Beweisaufnahme abzusehen (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 11.10.2016 - VI ZR 547/14, IBRRS 2016, 3427, und vom 12.09.2012 - IV ZR 177/11, IBRRS 2012, 3811).*)
VolltextIBRRS 2018, 3386
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.04.2018 - 8 W 6/18
Zum schlüssigen Vortrag einer Klage auf restlichen Werklohn gehört die Darstellung der vertraglichen Grundlagen, insbesondere des vereinbarten Leistungsumfangs sowie Höhe und Art der vereinbarten Vergütung. Darüber hinaus ist der Leistungsstand zu beschreiben.
VolltextIBRRS 2019, 0118
OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.11.2018 - 13 U 258/17
1. Erkennen Bauherr und Architekt nicht, dass die zwischen ihnen mündlich getroffene Pauschalhonorarvereinbarung formunwirksam ist, ist die Geltendmachung des restlichen Honoraranspruchs auf Basis der Mindestsätze der HOAI nicht treuwidrig.
2. Es liegt eine gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das verfahrensrechtliche Willkürverbot verstoßende Überraschungsentscheidung vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützt, den beide Parteien im ersten Rechtszug für unerheblich gehalten haben.*)
VolltextIBRRS 2019, 0076
OLG München, Beschluss vom 29.11.2018 - 28 W 1782/18
Die persönliche Bekanntschaft des Richters mit dem Prozessbevollmächtigten einer Partei, die auf ca. 10 Jahre zurückliegende geschäftliche Kontakte zwischen dem Rechtsanwalt und dem Vater des Richters beruht, begründet nicht die Besorgnis der Befangenheit des Richters.
VolltextIBRRS 2019, 0125
LG Berlin, Urteil vom 16.06.2015 - 14 O 425/14
Zur Schlüssigkeit eines Vorbringens in einem Zivilprozess gehört, dass nicht nur zwischen den Parteien einzelne Positionen aus Rechnungen jeweils verständlich sind, sondern, dass auch das Gericht als unbeteiligter Dritter jeweils, zumindest unter Hinzuziehung von Anlagen verstehen kann, worüber genau die Parteien streiten und wie sich eine Forderung insgesamt auch zusammensetzt.
VolltextIBRRS 2019, 0117
BGH, Urteil vom 20.11.2018 - VI ZR 394/17
Werden zwei einfache Streitgenossen rechtskräftig zur Zahlung von Schadensersatz als Gesamtschuldner verurteilt, so steht ihre Haftung zwar im Verhältnis zum Gläubiger, nicht aber im Verhältnis zwischen den Streitgenossen selbst rechtskräftig fest. Jedem der rechtskräftig als Gesamtschuldner verurteilten Streitgenossen bleibt im nachfolgenden Rechtsstreit um den Innenausgleich damit die Möglichkeit, die im Vorprozess bejahte Verbindlichkeit dem Gläubiger gegenüber und damit auch das Bestehen eines Gesamtschuldverhältnisses überhaupt in Frage zu stellen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 922, 923).*)
VolltextIBRRS 2019, 0095
OLG Hamm, Urteil vom 09.01.2019 - 12 U 123/18
Der Schaden, der durch die Sicherheitsleistung gemäß § 709 Satz 1 ZPO abgedeckt werden soll, ist in Höhe der Bauhandwerkersicherheitsleistung nach § 648a BGB (in der Fassung vom 23.10.2008) nebst zusätzlich rund 10% (Kostenzuschlag und mögliche weitere Vollstreckungsschäden) zu bemessen.*)
VolltextIBRRS 2019, 0035
KG, Beschluss vom 26.11.2018 - 8 W 58/18
1. Die Gebrauchsgewährpflicht des § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB begründet auch ohne ausdrückliche mietvertragliche Regelung die Pflicht zur Fernhaltung von unzumutbarer Konkurrenz. Diese liegt dann vor, wenn sich die Leistungen des Mieters und des Konkurrenten im "Hauptsortiment" überschneiden und an den selben Verbraucherkreis richten.
2. In einem Verfügungsverfahren ist der Antrag mit seinem Eingang bei Gericht nicht nur anhängig, sondern auch rechtshängig.
3. Hat der Antragsgegner aus Sicht des Antragstellers Anlass zur Rechtsverfolgung gegeben und dieser deshalb eine einstweilige Verfügung beantragt, die jedoch von Anfang an unbegründet war, ist dies so zu behandeln, als wäre der Anlass zur Klageerhebung vor Rechtshängigkeit weggefallen (§ 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO
IBRRS 2019, 0089
OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.12.2018 - 4 U 31/18
Wer in Deutschland ein selbständiges Beweisverfahren betrieben hat, kann als Beklagter, der seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats des Lugano-Übereinkommens (LugÜ) hat, nach dem auch bei Anwendung des LugÜ zu beachtenden Grundsatz von Treu und Glauben gehindert sein, sich auf die Rüge der mangelnden internationalen Entscheidungszuständigkeit zu berufen. Ein Verfahren kann in diesem Fall so zu behandeln sein, als ob der Beklagte sich nach Art. 24 Abs. 1 Satz 1 LugÜ rügelos eingelassen hätte.*)
VolltextIBRRS 2019, 0082
OLG München, Beschluss vom 07.01.2019 - 34 AR 245/18
Für Ansprüche auf Beseitigung von Grenzbepflanzungen nach § 1004 BGB bzw. Art. 47 ff. BayAGBGB ist der ausschließliche dingliche Gerichtsstand nach § 24 ZPO gegeben (Anschluss an BayObLG vom 31.01.1996 - 1 Z AR 5/96).*)
VolltextIBRRS 2019, 0032
OLG Stuttgart, Urteil vom 16.10.2018 - 13 W 40/18
1. Im noch laufenden selbständigen Beweisverfahren steht es dem Antragsgegner frei, einen eigenen Gegenantrag zu stellen und damit eine Erweiterung oder Ergänzung der Beweisfrage herbeizuführen.
2. Gegenanträge müssen jedoch im Zusammenhang mit dem ursprünglichen Beweisthema stehen und dürfen das Verfahren nicht wesentlich verzögern.
VolltextIBRRS 2019, 0077
BGH, Beschluss vom 15.11.2018 - V ZR 25/18
1. Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche Interesse eines Wohnungseigentümers, der erreichen will, dass in einem das Wohnungseigentum betreffenden Zwangsversteigerungsverfahren der Erteilung des Zuschlags zugestimmt wird, ist in der Regel auf 20% des Meistgebots zu schätzen (im Anschluss an Senat, Beschluss vom 18.01.2018 - V ZR 71/17, NJW-RR 2018, 775 Rz. 6; Beschluss vom 19.07.2018 - V ZR 229/17, NZM 2018, 824 Rz. 3).*)
2. In Streitigkeiten über die Zustimmung zur Erteilung des Zuschlags in einem das Wohnungseigentum betreffenden Zwangsversteigerungsverfahren beläuft sich der Streitwert in der Regel auf 20% des Meistgebots (im Anschluss an Senat, Beschluss vom 18.01.2018 - V ZR 71/17, NJW-RR 2018, 775 Rz. 6 und 8; Beschluss vom 19.07.2018 - V ZR 229/17, NZM 2018, 824 Rz. 4).*)
VolltextIBRRS 2019, 0073
BGH, Urteil vom 05.12.2018 - VIII ZR 194/17
1. Für die Frage, ob eine Saldoklage zulässig ist, kommt es maßgeblich darauf an, ob sich aus der Mietkontoaufstellung unter Heranziehung der ergänzenden Angaben des Vermieters zur Höhe der Nettomiete und der Betriebskostenvorauszahlung sowie Heranziehung der Verrechnungsgrundsätze des § 366 Abs. 2 BGB eine Zuordnung von Gutschriften und Zahlungen auf die im Mietkonto aufgeführten Forderungen vornehmen lässt, was das Gericht im Rahmen der Prüfung der Sachurteilsvoraussetzungen von Amts wegen zu beachten hat.
2. Geht es um die Verrechnung von dem Mieter erteilten Gutschriften, kommt eine entsprechende Anwendung des § 366 Abs. 2 BGB in Betracht.
3. Werden in einem Mietkonto neben der Grundmiete auch Nebenkostenvorauszahlungen eingestellt, so bringt der Vermieter damit bei Fehlen weiterer Erklärungen zum Ausdruck, dass er diese Ansprüche (und nicht Nachforderungen aus Abrechnungen) zum Gegenstand seiner Klage macht.
VolltextIBRRS 2019, 0049
OLG Celle, Beschluss vom 20.12.2018 - 18 AR 33/18
1. Eine Zuständigkeitsbestimmung ist dann nicht mehr möglich, wenn gegen die potenziellen Streitgenossen bereits Klage vor verschiedenen Gerichten erhoben worden ist, an denen diese ihren allgemeinen Gerichtsstand haben.
2. Derjenige, der gegen potenzielle Streitgenossen bei verschiedenen Gerichten Klage erhebt, bringt nicht zum Ausdruck, dass die Parteien als Streitgenossen an einem gemeinsamen Gerichtsstand in Anspruch genommen werden sollen.
3. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bildet keine Grundlage, um über den Anwendungsbereich von § 147 ZPO hinaus zwei Verfahren miteinander zu verbinden, wenn diese bei unterschiedlichen Gerichten rechtshängig sind.
VolltextIBRRS 2019, 0058
BGH, Beschluss vom 20.11.2018 - VI ZB 32/17
Beauftragt der Prozessbevollmächtigte einer Partei einen anderen Rechtsanwalt damit, eine Berufungsschrift zu erstellen, zu unterschreiben und wegen des mit Ende des Tages eintretenden Ablaufs der Berufungsfrist an das Berufungsgericht zu faxen, unterlässt es der beauftragte Rechtsanwalt dann aber versehentlich, die von ihm erstellte und unterschriebene Berufungsschrift per Fax an das Berufungsgericht zu versenden, so ist das darin liegende Verschulden des beauftragten Rechtsanwalts der Partei gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand scheidet in diesem Fall aus.*)
VolltextIBRRS 2019, 0046
VG Augsburg, Urteil vom 13.12.2018 - 5 K 18.1826
1. Die Postzustellungsurkunde ist geeignet, vollen Beweis über die erfolgte Bekanntgabe eins Bescheides an den Empfänger zu erbringen, § 418 ZPO.
2. Ein Rechtsirrtum des Klägers über den Fristenlauf ist kein Grund für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Vielmehr ist vom Empfänger zu erwarten, sich über den Lauf der Frist rechtskundig zu machen.
VolltextIBRRS 2019, 0034
AG Koblenz, Beschluss vom 29.10.2018 - 412 C 1637/18
1. Ein einzelner Antrag, der sich auf mehrere Klagegründe stützt, ist unbestimmt und deshalb unzulässig.
2. Jede Kündigungserklärung sowie jeder einzelne Kündigungstatbestand stellen einen jeweils eigenen Streitgegenstand dar.
3. Das gilt auch dann, wenn unterschiedliche Kündigungen auf denselben Kündigungstatbestand gestützt sind, aber in Form einer neuen Erklärung, an anderem Datum, oder mit anders lautender Begründung abgegeben werden.
VolltextIBRRS 2019, 0028
BGH, Urteil vom 31.10.2018 - I ZR 20/18
1. An die Feststellung der Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung sind wegen der besonderen Bedeutung der Zustellung für die Gewährung rechtlichen Gehörs sowie der Intensität eines Eingriffs in dieses grundrechtsgleiche Recht durch eine öffentliche Zustellung hohe Anforderungen zu stellen.*)
2. Vor der Bewilligung einer öffentlichen Zustellung nach § 185 Nr. 2 ZPO kann von einem erneuten Zustellversuch an die im Handelsregister eingetragene Geschäftsanschrift nicht deswegen abgesehen werden, weil über ein halbes Jahr zuvor unter derselben Anschrift ein Schriftstück nicht hatte zugestellt werden können.*)
VolltextIBRRS 2018, 3123
BGH, Beschluss vom 13.09.2018 - IX ZR 275/17
Bei einer Klage auf Löschung einer Hypothek oder Grundschuld ist der Wert der der Klage zu Grunde liegenden Forderung für den Streitwert maßgeblich.
VolltextIBRRS 2019, 0023
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.12.2018 - 4 A 367/18
1. Eine gerichtliche Hinweispflicht besteht nur dann, wenn ein Beteiligter bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt nicht zu erkennen vermag, auf welchen Vortrag es für die Entscheidung ankommen kann.
2. Die gerichtliche Hinweispflicht hat nicht zum Inhalt, den Kläger zu einem dem Begehren zum Erfolg verhelfenden Vortrag anzuleiten.
VolltextIBRRS 2019, 0014
BGH, Beschluss vom 02.10.2018 - VI ZR 213/17
1. Gerichte sind nicht verpflichtet, umfangreiche ungeordnete Anlagenkonvolute von sich aus durchzuarbeiten, um so die erhobenen Ansprüche zu konkretisieren. Nimmt der Kläger zur Substantiierung seines Anspruchs allerdings auf eine aus sich heraus verständliche (und im Streitfall nicht einmal eine Seite umfassende) Darstellung in den Anlagen konkret Bezug und verlangt die Berücksichtigung der in Bezug genommenen Anlage vom Tatrichter keine unzumutbare Sucharbeit, so liegt eine solche Fallgestaltung nicht vor (Fortführung BGH, Urteil vom 17.07.2003 - I ZR 295/00, NJW-RR 2004, 639, 640 = IBRRS 2003, 2813 = IMRRS 2003, 1209).*)
2. Zu einem Gehörsverstoß wegen unterbliebener Berücksichtigung einer konkret in Bezug genommenen Anlage.*)
VolltextIBRRS 2019, 0005
BGH, Beschluss vom 16.10.2018 - VI ZB 68/16
Erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben in einem Wiedereinsetzungsantrag, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, können nach Fristablauf erläutert und vervollständigt werden (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 16.08.2016 - VI ZB 19/16, Rn. 10, IBRRS 2016, 2331 = IMRRS 2016, 1401; vom 25.09.2013 - XII ZB 200/13, Rn. 9, IBRRS 2013, 4446 = IMRRS 2013, 2088).*)
VolltextOnline seit 2018
IBRRS 2018, 4056VGH Bayern, Beschluss vom 10.12.2018 - 11 CS 18.2480
1. Wird ein Kläger bei der Abfassung des Klageantrags anwaltlich vertreten , kommt der Antragsformulierung eine gesteigerte Bedeutung bei der Ermittlung des tatsächlich Gewollten zu.
2. Bei der Auslegung des Klagebegehrens dürfen nur Erklärungen und Umstände berücksichtigt werden, die vor Ablauf der Klagefrist bei Gericht bekannt geworden sind.
3. Das Gericht darf den Wesensgehalt der Auslegung nicht überschreiten und deshalb das von der Partei Erklärte nicht mit dem ersetzen, was nach Meinung des Gerichts das Parteibestreben sein sollte.
VolltextIBRRS 2018, 4068
BGH, Beschluss vom 22.11.2018 - IX ZA 14/18
Verfolgt der Kläger eine erhebliche Forderung mit einem Mahnbescheid, muss eine Partei, die tatsächlich Kenntnis vom Mahnbescheid erhält und keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt, erst ab einer Frist von sechs Monaten ab der Zustellung des Mahnbescheids nicht mehr mit weiteren Zustellungen rechnen.*)
VolltextIBRRS 2018, 4065
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.12.2018 - 2-13 S 150/17
1. Anfechtungsklagen verschiedener Eigentümer gegen Beschlüsse einer Versammlung sind nicht als Widerklagen zu behandeln, sondern gem. § 47 WEG insoweit zu verbinden, wie diese sich gegen den gleichen Beschluss richten.*)
2. Ein Teilurteil nur über die Anfechtungsklage eines Klägers ist unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2018, 4047
OLG Braunschweig, Urteil vom 09.11.2018 - 5 U 5/17
Der im Verfügungsverfahren ergangenen Entscheidung kommt keine materielle Rechtskraft für den Schadensprozess zu.*)
VolltextIBRRS 2018, 4042
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20.11.2018 - 2-13 T 116/18
1. Das Einzelinteresse zur Ermittlung des Streitwerts eines Beschlusses über die Aufnahme eines Darlehens bemisst sich nach dem auf den Kläger entfallenden Anteil.*)
2. Die Streitwerte für die Anfechtung des Beschlusses zur Finanzierung der Baumaßnahme und des Beschlusses über die Baumaßnahme sind nicht zu addieren, da das Anfechtungsziel wirtschaftlich identisch ist.*)
VolltextIBRRS 2018, 4039
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.11.2018 - 6 W 73/18
1. Nimmt der Kläger die Klage zurück, teilt mit, der Beklagte würde keinen Kostenantrag stellen; nach einer Vergleichsvereinbarung trage jede Partei ihre Kosten selbst, und stimmt der Beklagte der Klagerücknahme sodann ausdrücklich zu, so ist unstreitig, dass die Parteien vereinbart haben, dass jeder seine außergerichtlichen Kosten selbst trägt.*)
2. Jedenfalls ist ein Streithelfer in diesem Fall gem. § 67 Hs. 2 ZPO gehindert, zu behaupten, es sei in dem ihm unbekannten Vergleich tatsächlich eine andere Kostenregelung getroffen worden. Dies gilt auch dann, wenn das Bestreiten allein der Titulierung eines eigenen Kostenerstattungsanspruchs gegen den Gegner der unterstützten Partei dient.*)
3. Allein der Umstand, dass die Kostenregelung der Hauptparteien die materielle Regelung der Streitfragen im Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen nicht abbildet, trägt ein "kollusives Zusammenwirken" der Hauptparteien nicht schlüssig vor, bedeutet für sich keinen Verstoß gegen die Gebote von Treu und Glauben und lässt nicht auf eine sittenwidrige Schädigung des Streithelfers durch die unterstützte Hauptpartei schließen.*)
VolltextIBRRS 2018, 4037
KG, Beschluss vom 13.12.2018 - 2 AR 60/18
Für Streitigkeiten aus einer Vertragserfüllungsbürgschaft, die ein am zu grunde liegenden Bauvertrag unbeteiligter Dritter gegenüber dem Auftraggeber des Bauvorhabens übernommen hat, ist eine Sonderzuständigkeit der Kammern für Bausachen nach § 72a Satz 1 Nr. 2 GVG nicht begründet.*)
VolltextIBRRS 2018, 4034
AG Fürth/Bayern, Beschluss vom 07.12.2018 - 441 AR 31/18
1. Auch bei Vorliegen eines entsprechenden gesetzlichen Verbots stellt die Ankündigung einer Schöffin, im Sitzungsdienst nicht auf das Kopftuch zu verzichten, keinen Grund dar, die Schöffin gemäß § 52 GVG von der Schöffenliste zu streichen.*)
2. Die Schöffin ist aber verpflichtet, gemäß § 54 GVG ihre Entbindung an den jeweiligen Sitzungstagen zu beantragen.*)
VolltextIBRRS 2018, 3984
LG Stuttgart, Beschluss vom 16.11.2018 - 28 O 375/17
Eine Klage auf Zahlung von Architektenhonorar ist nicht deshalb auszusetzen, weil die EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren betreffend der Vereinbarkeit des Preisrechts der HOAI mit der Niederlassungsfreiheit nach Art. 49 AEUV eingeleitet hat.
VolltextIBRRS 2018, 3953
VGH Bayern, Beschluss vom 26.11.2018 - 9 ZB 17.608
1. Unter "darlegen" ist schon nach allgemeinem Sprachgebrauch mehr als lediglich ein allgemeiner Hinweis zu verstehen. "Etwas darlegen" bedeutet vielmehr "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen".
2. Es ist nicht die Aufgabe des Verwaltungsgerichtshofs, sich aus einem "Darlegungs-Gemenge" das herauszusuchen, was bei wohlwollender Auslegung zur Begründung des Antrags geeignet sein könnte.
VolltextIBRRS 2018, 3962
BGH, Beschluss vom 20.11.2018 - VIII ZR 112/18
Die Beschwer einer Partei bei einer Klage auf Duldung der begehrten Modernisierungsmaßnahmen ist nach dem 3,5-fachen des infolge der Modernisierung zu erwartenden Jahresbetrags der Mieterhöhung zu bemessen.
VolltextIBRRS 2018, 3960
BGH, Beschluss vom 29.11.2018 - III ZR 222/18
Die Bemessung des Streitwerts richtet sich nach §§ 8, 9 ZPO (Rechtsmittelbeschwer) beziehungsweise § 41 Abs. 1 GKG (Gebührenstreitwert), wenn sich der auf Räumung und Herausgabe verklagte Besitzer gegenüber dem klageführenden Eigentümer darauf beruft, dass ihm aus einem zwischen dem Kläger und einem Dritten geschlossenen Pachtvertrag ein Recht auf Übertragung eines darin vereinbarten - objektbezogenen - Dauerwohnrechts und somit ein Besitzrecht zustehe.*)
VolltextIBRRS 2018, 3898
OLG Bamberg, Beschluss vom 23.11.2018 - 6 W 22/18
1. Der Streitwert eines Anspruchs auf monatliche Nutzungsentschädigung ist mit der 12-fachen Monatsbruttomiete anzusetzen.
2. Die Bestimmung des Streitwerts richtet sich nach § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO.
3. Für die Bestimmung des Streitwerts ist auf den Zeitpunkt der Klageerhebung abzustellen.
VolltextIBRRS 2018, 3902
OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.11.2018 - 8 W 48/18
Als "andere Gründe" im Sinne des § 269 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO kommen grundsätzlich nur prozessuale Kostenerstattungsansprüche in Betracht.*)
VolltextIBRRS 2018, 3899
OLG Dresden, Beschluss vom 06.11.2018 - 4 W 883/18
1. Die verweigerte Anordnung einer beantragten Auslandszustellung kann mit der sofortigen Beschwerde angegriffen werden.*)
2. Soll eine einstweilige Verfügung ins Ausland zugestellt werden, so ist im Anwendungsbereich der EuZustVO eine Parteizustellung nur unter den Voraussetzungen des Art. 15 EuZustVO möglich. Liegen diese nicht vor, ist eine Zustellung durch das Gericht vorzunehmen.*)
VolltextIBRRS 2018, 3105
LG Karlsruhe, Beschluss vom 08.06.2018 - 10 O 194/14
Werden im Wege der Zwangsvollstreckung die Ermächtigung zur Vornahme vertretbarer Handlungen (hier Durchführung eines hydraulischen Abgleichs und Übergabe eines Protokolls über denselben) verlangt und diese Handlungen im Laufe des Verfahrens von der Schuldnerin als erbracht nachgewiesen und von der Gläubigerin keine Erledigt-Erklärung abgegeben, ist der Vollstreckungsantrag kostenpflichtig zurückzuweisen. Der Einwand der Schuldnerin, der Anspruch der Gläubigerin sei erfüllt, ist im Ermächtigungsverfahren nach § 887 ZPO zu berücksichtigen.
VolltextIBRRS 2018, 4296
OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.10.2018 - 8 W 43/18
1. Das rechtliche Interesse i. S. des § 485 Abs. 2 ZPO an der Feststellung des Zustands einer Person oder der Ursache eines Personenschadens muss sich auf das Rechtsverhältnis zwischen Antragsteller und Antragsgegner beziehen.*)
2. Ein rechtliches Interesse an der Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens kann grundsätzlich nur in völlig eindeutigen Fällen verneint werden, wenn der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann. Das ist etwa der Fall, wenn ein Rechtsverhältnis oder ein möglicher Prozessgegner nicht ersichtlich ist.
VolltextIBRRS 2018, 3901
LG Mainz, Beschluss vom 24.10.2018 - 8 T 215/18
Eine per einfacher E-Mail an das Gericht übermittelte Bilddatei mit einem (abfotografierten oder eingescannten) von dem Beschwerdeführer eigenhändig unterzeichneten Schriftstück wahrt nicht die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform für die Einlegung einer Beschwerde gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1, § 14 Abs. 2 FamFG i.V.m. § 130a ZPO.*)
VolltextIBRRS 2018, 3553
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.06.2016 - 29 W 29/16
Ein Architekt, dem vom Bauherrn der Streit verkündet wurde, hat kein rechtliches Interesse daran, dem Rechtsstreit auf Seiten des Werkunternehmers im Wege der Nebenintervention beizutreten.
VolltextIBRRS 2018, 3888
VG Hannover, Beschluss vom 14.06.2018 - 11 A 3178/17
Ein Antrag auf Zulassung der Berufung ausschließlich gegen die erstinstanzliche Kostenentscheidung ist unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2018, 3611
OLG Schleswig, Beschluss vom 23.10.2018 - 16 W 112/18
Verwehrt der gerichtliche Sachverständige einem im Ortstermin anwesenden Parteigutachter die Teilnahme am Termin, führt das nicht ohne Weiteres zu einem Ablehnungsgrund.
VolltextIBRRS 2018, 3846
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.09.2018 - 3 S 372/18
Das von dem Eigentümer eines an das Plangebiet angrenzenden Grundstücks erklärte Einverständnis mit dem Bebauungsplan behält trotz nachträglich vorgenommener Änderungen der Planung seine Wirkungen, wenn und soweit durch diese Änderungen die Belange des die Erklärung abgebenden Nachbarn nicht in stärkerem Maß betroffen werden.*)
VolltextIBRRS 2018, 3762
BGH, Beschluss vom 06.11.2018 - VIII ZR 219/18
1. Eine Anhörungsrüge muss konkrete Ausführungen dazu enthalten, aus welchen Umständen sich eine entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Gericht ergibt. Dabei genügt die schlichte Behauptung einer Gehörsverletzung nicht.
2. Die erforderliche Darlegung setzt die Angabe der Tatsachen voraus, aus denen sich die geltend gemachte Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ergibt, sowie einen substantiierten Vortrag zum Vorliegen der Voraussetzungen einer Gehörsverletzung.
3. Auch die Entscheidungserheblichkeit der geltend gemachten Gehörsverletzung hat die Partei substantiiert darzulegen. Sieht sie ihr rechtliches Gehör dadurch als verletzt an, dass ihr aufgrund einer vermeintlich verfrühten gerichtlichen Entscheidung weiterer, ergänzender Sachvortrag abgeschnitten worden sei, muss sie im Rahmen der Anhörungsrüge ausführen, was sie im Verfahren noch hätte vortragen wollen.
VolltextIBRRS 2018, 3804
VG Neustadt, Beschluss vom 08.10.2018 - 5 K 348/18
1. Die Anwendung des § 161 Abs. 3 VwGO im Falle der Klagerücknahme setzt eine Kausalität zwischen der Verzögerung der Verwaltungsentscheidung und dem Klageverfahren voraus. Daran fehlt es, wenn der Kläger eine Untätigkeitsklage (aus sonstigen Gründen) zurückzieht, bevor sich der Beklagte in der Sache geäußert hat oder der Kläger eine Verfahrensbeendigung herbeiführt, bevor die Behörde eine Entscheidung über den beantragten Verwaltungsakt getroffen bzw. einen Widerspruchsbescheid erlassen hat.*)
2. Nimmt der Kläger die Untätigkeitsklage erst zurück, nachdem der Beklagte zur Sache Stellung genommen oder einen ablehnenden (Widerspruchs)Bescheid erlassen hat, so ist eine Kostenüberbürdung auf den Beklagten nach § 161 Abs. 3 VwGO nur dann nicht zwingend, wenn dieser einen zureichenden Grund für die Nichtbescheidung hatte und dem Kläger dieser Grund auch bekannt war bzw. er diesen Grund kennen musste.*)
3. Aus den §§ 68 ff. VwGO ergibt sich nicht, dass der Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt gesondert zu begründen ist.*)
4. Einer positiven Entscheidung über den Antrag gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO steht nicht entgegen, dass das Vorverfahren bis zuletzt in der Schwebe geblieben ist.*)
VolltextIBRRS 2018, 3810
BVerfG, Beschluss vom 23.10.2018 - 1 BvR 595/14
1. Stößt die gerichtliche Kontrolle nach weitestmöglicher Aufklärung an die Grenze des Erkenntnisstands naturschutzfachlicher Wissenschaft und Praxis, zwingt Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG das Gericht nicht zu weiteren Ermittlungen, sondern erlaubt ihm, seiner Entscheidung insoweit die plausible Einschätzung der Behörde zu der fachlichen Frage zugrunde zu legen. Die Einschränkung der Kontrolle folgt hier nicht aus einer der Verwaltung eingeräumten Einschätzungsprärogative und bedarf nicht eigens gesetzlicher Ermächtigung.*)
2. In grundrechtsrelevanten Bereichen darf der Gesetzgeber Verwaltung und Gerichten nicht ohne weitere Maßgaben auf Dauer Entscheidungen in einem fachwissenschaftlichen "Erkenntnisvakuum" übertragen, sondern muss jedenfalls auf längere Sicht für eine zumindest untergesetzliche Maßstabsbildung sorgen.*)
VolltextIBRRS 2018, 3809
BVerfG, Beschluss vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13
1. Stößt die gerichtliche Kontrolle nach weitestmöglicher Aufklärung an die Grenze des Erkenntnisstands naturschutzfachlicher Wissenschaft und Praxis, zwingt Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG das Gericht nicht zu weiteren Ermittlungen, sondern erlaubt ihm, seiner Entscheidung insoweit die plausible Einschätzung der Behörde zu der fachlichen Frage zugrunde zu legen. Die Einschränkung der Kontrolle folgt hier nicht aus einer der Verwaltung eingeräumten Einschätzungsprärogative und bedarf nicht eigens gesetzlicher Ermächtigung.*)
2. In grundrechtsrelevanten Bereichen darf der Gesetzgeber Verwaltung und Gerichten nicht ohne weitere Maßgaben auf Dauer Entscheidungen in einem fachwissenschaftlichen "Erkenntnisvakuum" übertragen, sondern muss jedenfalls auf längere Sicht für eine zumindest untergesetzliche Maßstabsbildung sorgen.*)
VolltextIBRRS 2018, 3753
BGH, Beschluss vom 07.11.2018 - IX ZA 16/17
Die frühere Mitwirkung des abgelehnten Richters an einer juristischen Festschrift kann in einem Rechtsstreit, in dem der Geehrte als Beklagter wegen Pflichtverletzung in Anspruch genommen wird, die Besorgnis der Befangenheit begründen.*)
Volltext