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Sachgebiet: Prozessuales

15856 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2018

IBRRS 2018, 0207
ProzessualesProzessuales
ohne

LG Berlin, Beschluss vom 17.08.2017 - 63 T 131/17

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2018, 0183
ProzessualesProzessuales
Anhörungsrüge ersetzt keinen Wiedereinsetzungsantrag!

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.12.2017 - 10 N 74.17

Eine unbegründete Anhörungsrüge kann einen Wiedereinsetzungsantrag nicht ersetzen und die Wiedereinsetzungsfrist nicht verlängern oder hinausschieben.*)

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IBRRS 2018, 0179
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Entscheidung kann allein auf Parteivortrag gestützt werden!

BGH, Beschluss vom 27.09.2017 - XII ZR 48/17

1. Dem Tatrichter ist es nach § 286 ZPO grundsätzlich erlaubt, allein aufgrund des Vortrags der Parteien und ohne Beweiserhebung festzustellen, was für wahr und was für nicht wahr zu erachten ist (im Anschluss an BGHZ 82, 13 = NJW 1982, 940; BGH, Beschluss vom 29.10.1987 - III ZR 54/87, BGHR ZPO § 141 Würdigung 1).*)

2. Der Tatrichter kann im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses den Behauptungen und Angaben (vgl. § 141 ZPO) einer Partei unter Umständen auch dann glauben, wenn diese ihre Richtigkeit sonst nicht - auch nicht mittels Parteivernehmung, weil es an der erforderlichen Anfangswahrscheinlichkeit fehlt - beweisen kann (im Anschluss an BGH, Urteile vom 07.02.2006 - VI ZR 20/05, NJW-RR 2006, 672; vom 25.03.1992 - IV ZR 54/91, NJW-RR 1992, 920 und vom 24.04.1991 - IV ZR 172/90, NJW-RR 1991, 983).*)

3. Hat die erste Instanz ihre freie Überzeugung nach § 286 ZPO auf eine Parteianhörung gestützt, muss das Berufungsgericht sich im Rahmen seiner Überzeugungsbildung mit dem Ergebnis dieser Parteianhörung auseinandersetzen und die informatorische Anhörung nach § 141 ZPO ggf. selbst durchführen.*)

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IBRRS 2018, 0156
ProzessualesProzessuales
Berufungszurückweisung durch Beschluss setzt keine Berufungserwiderung voraus!

BGH, Urteil vom 21.11.2017 - XI ZR 106/16

Das Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO setzt nicht voraus, dass eine Berufungserwiderung eingegangen oder dem Berufungsbeklagten ergebnislos eine Frist zur Erwiderung gesetzt worden ist.*)

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IBRRS 2018, 0390
ProzessualesProzessuales
ohne

LG Essen, Beschluss vom 15.11.2017 - 15 T 85/17

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2018, 0165
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Mietpreisbremse: Beschwer bei Auskunftsverlangen?

LG Berlin, Beschluss vom 12.12.2017 - 67 S 282/17

Weist das Amtsgericht eine auf § 556g Abs. 3 BGB gestützte Auskunftsklage des Mieters ab, ist seine dagegen gerichtete Berufung im Falle ihrer Nichtzulassung mangels Erreichen der Mindestbeschwer des § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO unzulässig, wenn sich der Vermieter nach einer Rüge des Mieters zur preisrechtlichen Rechtfertigung der vereinbarten Miete auf die Ausnahmetatbestände der §§ 556e und 556f BGB nicht berufen hat und keinerlei Anhaltspunkte dafür bestehen, dass er sich zukünftig darauf berufen wird. Dasselbe gilt, wenn der Mieter die mit der Auskunftsklage geltend gemachten Informationen durch eine vom Vermieter erteilte Auskunft schon erlangt hat oder sie im Wege der Belegeinsicht beim Vermieter unschwer selbst erlangen kann.*)

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IBRRS 2018, 0118
ProzessualesProzessuales
Über Erinnerung gegen Vergütungsfestsetzung entscheidet Senat mit drei Berufsrichtern!

VGH Hessen, Beschluss vom 19.10.2017 - 1 F 1625/17

Für die Entscheidung über eine Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts über eine Erinnerung gegen die Festsetzung der Vergütung nach § 11 Abs. 1 RVG ist der Senat in seiner Besetzung mit drei Berufsrichtern zuständig.*)

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IBRRS 2018, 0109
ProzessualesProzessuales
Unbegründeter Mahnbescheid ist keine endgültige Erfüllungsverweigerung!

LG Kiel, Urteil vom 21.12.2017 - 12 O 537/17

Der nicht begründete Widerspruch gegen einen Mahnbescheid kann nicht als ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung angesehen werden.*)

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IBRRS 2018, 0108
RechtsanwälteRechtsanwälte
Umgehung des Gegenanwalts? Kostenquotelung bei Teilfreispruch!

AGH Niedersachsen, Beschluss vom 27.12.2017 - AGH 13/16

1. Erfolgt bei einem Teilfreispruch keine Kostenquotelung in der Grundentscheidung, so sind im Kostenfestsetzungsverfahren die dem Rechtsanwalt gegebenenfalls zu erstattenden Auslagen durch Quotelung oder nach der Differenztheorie zu berechnen.

2. Welche Methode zur Anwendung kommt, steht im pflichtgemäßen Ermessen des erstinstanzlichen Gerichts.

3. Bei der Festlegung der auf den Freispruch entfallenden (fiktiven) Vergütung sind alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere aber die Art und die Schwere der einzelnen Schuldvorwürfe sowie Umfang und Schwierigkeit der Beweisaufnahme und des Verfahrens insgesamt zu berücksichtigen.

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Online seit 2017

IBRRS 2017, 3914
ProzessualesProzessuales
Lehrbuchartige Abhandlung von Sonderkonstellationen ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts!

BVerwG, Beschluss vom 03.08.2017 - 4 BN 11.17

1. Eine Rechtssache ist grundsätzlich bedeutsam, wenn in dem angestrebten Revisionsverfahren die Klärung einer bisher höchstrichterlich ungeklärten, in ihrer Bedeutung über den der Beschwerde zu Grunde liegenden Einzelfall hinausgehenden, klärungsbedürftigen und entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts zu erwarten ist.

2. Die Frage, ob von der Rechtsprechung, nach der neben einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts die Gesellschafter keine eigene Klage- oder Antragsbefugnis haben, in bestimmten Konstellationen Ausnahmen zu machen sind, verlangt Antworten für eine Vielzahl von "Konstellationen" und "atypischen Situationen" und könnte daher nur nach Art eines Lehrbuchs behandelt werden. Dies ist nicht Aufgabe eines Revisionsverfahrens.

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IBRRS 2017, 4227
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Wann sind technische Anlagen wie Bauwerke zu behandeln?

BGH, Urteil vom 07.12.2017 - VII ZR 101/14

1. Technische Anlagen (hier: industrielle Anlage zur Produktion von Kartoffelchips) können selbst als Bauwerk im Sinne des Verjährungsrechts zu qualifizieren sein. Das setzt voraus, dass die technische Anlage mit dem Erdboden unmittelbar oder mittelbar über ein Gebäude fest verbunden ist, ohne dass es sich um wesentliche Bestandteile (§§ 93, 94 BGB) handeln muss. Es genügt eine Verbindung der Anlage mit dem Erdboden oder dem Gebäude allein durch ihr Gewicht, so dass eine Trennung nur mit einem größeren Aufwand möglich ist. Schließlich muss eine dauernde Nutzung der technischen Anlage beabsichtigt sein. Für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ist entscheidend darauf abzustellen, ob Vertragszweck die Erstellung einer größeren ortsfesten Anlage mit den spezifischen Bauwerksrisiken ist, die der gesetzlichen Regelung zur langen Verjährungsfrist zugrunde liegen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 02.06.2016 - VII ZR 348/13, BauR 2016, 1478 = NZBau 2016, 558 = IBR 2016, 447).*)

2. Nach Art. 39 Abs. 1 des Wiener Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) obliegt es dem Käufer, einen Mangel der Ware innerhalb angemessener Frist anzuzeigen. Diese Obliegenheit besteht nach Art. 3 Abs. 2 CISG nicht bei Verträgen, bei denen der überwiegende Teil der Pflichten der Partei, die die Ware liefert, in der Ausführung von Arbeiten oder anderen Dienstleistungen besteht. Ein "Überwiegen" ist bereits anzunehmen, wenn aus der für den Lieferanten erkennbaren Sicht des Erwerbers die "Arbeiten und anderen Dienstleistungen" im Mittelpunkt stehen, und zwar unabhängig davon, ob der Wert dieser Leistung den Wert der Waren erreicht. Entscheidend ist, dass nach dem Vertragsinhalt die Beschaffung von Material zur Verwirklichung des Hauptzwecks nur nebenbei geschuldet wird, was bei Anlagelieferverträgen häufig gegeben sein dürfte.*)

3. Nach Unterbrechung eines Rechtsstreits wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der beklagten Partei kann die Klagepartei den Rechtsstreit hinsichtlich einer Widerklage als Passivprozess aufnehmen, wenn sie den Widerklageabweisungsantrag mit einem Zahlungsantrag aus § 717 Abs. 2 ZPO verbindet.*)

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IBRRS 2017, 4226
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Keine Parteivernehmung von Amts wegen ohne "Anbeweis"!

OLG München, Urteil vom 07.12.2017 - 23 U 2440/17

1. Ist ungewiss, in wessen Namen der Vertreter den Vertrag geschlossen hat, so ist die Willenserklärung des Vertreters gemäß §§ 133, 157 BGB unter Berücksichtigung aller Umstände auszulegen.

2. Haben die Parteien eines Maklervertrages die Fälligkeit, nicht aber die Entstehung des Provisionsanspruchs von einem bestimmten Ereignis abhängig gemacht, das später nicht eingetreten ist, dann ist der Zeitpunkt der Fälligkeit nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung des vermutlichen Parteiwillens zu bestimmen.

3. Eine Parteivernehmung von Amts wegen setzt eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit einer Behauptung voraus, die sich aus der Beweisaufnahme oder aus dem sonstigen Verhandlungsinhalt, insbesondere aus einer Anhörung oder aus Ausführungen der Partei nach ergeben kann (sog. "Anbeweis").

4. Die Voraussetzungen einer Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung (§ 156 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) liegen nicht vor, wenn eine Partei ihr Fragerecht bei einer Parteianhörung der Gegenpartei faktisch nicht ausüben konnte. Ein Beweiswert kommt der Anhörung einer Partei nicht zu.

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IBRRS 2017, 4129
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Darf Verwalter Wärmemessgeräte auch ohne Eigentümerbeschluss ordern?

LG Hamburg, Urteil vom 11.08.2017 - 322 O 102/16

1. Ein Verwalter kann auch ohne entsprechenden Eigentümerbeschluss nach § 27 Abs. 3 Nr. 4, § 27 Abs. 1 Nr. 3 WEG Wärmemessgeräte einbauen lassen, wenn sich das Gebäude im Bau befindet, die Leitungen für die Messgeräte vom Bauunternehmen bereits vorbereitet und die Messgeräte bei Nutzung der Wohnungen durch Mieter vorgeschrieben sind.

2. Das Bestreiten der Lieferung der Zähler mit Nichtwissen ist gemäß § 138 Abs. 4 ZPO unzulässig, da die Frage, ob die Zähler geliefert wurden, im Wissen der belieferten Partei steht, die im Besitz des Gebäudes ist und somit weiß, was sich darin befindet, bzw. ihr Gebäude daraufhin prüfen kann.

3. Ein Vertrag über die Bereitstellung von Wärmemessgeräten ist ein Mietvertrag.

4. Eine AGB-Klausel in einem solchen Vertrag, wonach der Vertrag frühestens zum Ablauf der Eichgültigkeit der Messgeräte gekündigt werden kann, ist zulässig - zumindest wenn diese Frist nicht länger als fünf Jahre beträgt.

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IBRRS 2017, 4210
ProzessualesProzessuales
Wann ist eine öffentliche Zustellung möglich?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.12.2017 - 4 W 64/17

1. Im zivilprozessualen Erkenntnisverfahren sind an die Bewilligung der öffentlichen Bekanntmachung (öffentlichen Zustellung) der Klageschrift durch das Gericht strenge Anforderungen zu stellen.*)

2. Dies ist zur Wahrung des rechtlichen Gehörs für den Zustellungsadressaten und im Übrigen auch deshalb geboten, weil eine erkennbar fehlerhafte öffentliche Zustellung keine Fristen in Lauf setzt und zudem keine Hemmung der Verjährung des eingeklagten Anspruchs bewirkt.*)

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IBRRS 2017, 4151
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Selbständiges Beweisverfahren während Hauptsacheverfahren?

OLG München, Beschluss vom 30.11.2017 - 28 W 1694/17 Bau

Ist in einem Hauptsacheverfahren bereits ein Beweisbeschluss erlassen oder liegt sogar schon ein Sachverständigengutachten vor, kann eine inhaltsgleiche Begutachtung im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens gem. § 485 Abs. 3 ZPO nur angeordnet werden, wenn entweder das Gutachten ungenügend ist oder der Sachverständige nach Erstattung des Gutachtens mit Erfolg abgelehnt wurde (§ 412 ZPO).

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IBRRS 2017, 4212
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Feststellungsinteresse des Verwalters an Ungültigkeit des Abberufungsbeschlusses

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 30.11.2017 - 2-13 S 135/15

Für eine (Fortsetzungs-)feststellungsklage des Verwalters auf Ungültigkeit des Abberufungsbeschlusses fehlt es jedenfalls dann an einem Rechtsschutzinteresse, wenn der Verwaltervertrag nicht mit dem Bestellungsrechtsverhältnis verknüpft ist. Dies gilt auch, wenn auf Versammlung lediglich ein Beschluss über die Abberufung - und nicht auch über die Kündigung des Verwaltervertrags - gefasst worden ist.*)

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IBRRS 2017, 4138
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Kündigung im Berufungsverfahren zulässig?

LG Berlin, Beschluss vom 05.10.2017 - 67 S 229/17

In dem Fall, in dem der Vermieter Berufung gegen die Abweisung seiner Räumungsklage einlegt, darf das Berufungsgericht eine erstmals im Rahmen der Berufung in den Prozess eingeführte Kündigung analog § 524 Abs. 4 ZPO nicht berücksichtigen, wenn es beabsichtigt, die Berufung, soweit diese auf eine bereits im ersten Rechtszug geltend gemachte Kündigung gestützt wird, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO im Beschlusswege zurückzuweisen.

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IBRRS 2017, 4135
ProzessualesProzessuales
Wann ist das selbständige Beweisverfahren beendet?

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.06.2017 - 9 W 36/16

1. Die Gerichtskosten des selbständigen Beweisverfahrens werden mit Beendigung des Verfahrens fällig, sofern keine Kostenentscheidung ergeht.

2. Beendet ist das selbständige Beweisverfahren mit der Bekanntgabe des durch das Gericht eingeholten Gutachtens an die Parteien, jedenfalls aber dann, wenn innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Bekanntgabe oder einer etwaigen mündlichen Anhörung des Sachverständigen durch keine Partei ein Ergänzungsantrag gestellt wird.

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IBRRS 2017, 3942
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwertfestsetzung bei Streithelfer: Einheitlicher Streitwert für alle!

OLG München, Beschluss vom 25.07.2017 - 9 W 1040/17 Bau

1. In einem selbständigen Beweisverfahren ist der Streitwert entsprechend dem mit der Klage verfolgten Interesse nach freiem Ermessen zu bestimmen.

2. Kann aus der Streitverkündung und dem Beitritt ein geringeres Interesse nicht erkannt werden, so muss das Interesse der Hauptpartei auch das Interesse des Beigetretenen sein.

3. Maßgeblich kann für die Bestimmung des Interesses jedenfalls nicht der Wert sein, den der Sachverständige als möglichen Schaden ermittelt.

4. Der Streitwert orientiert sich am prozessualen Verhalten und insbesondere der Antragstellung der Parteien in Bezug auf den Prozessgegenstand.

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IBRRS 2017, 4191
ProzessualesProzessuales
Rechtsmittelverzicht ist auch vor Erlass einer Entscheidung möglich!

BGH, Beschluss vom 24.10.2017 - X ARZ 326/17

1. Die Parteien können bereits vor Erlass eines rechtsmittelfähigen Beschlusses wirksam auf Rechtsmittel verzichten.*)

2. Ein Rechtsmittelverzicht in Form einer gegenüber dem Gericht abgegebenen Erklärung führt die formelle Rechtskraft der betroffenen Entscheidung herbei und ist von Amts wegen zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2017, 4137
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Duldung des Wohnungszutritts: Berufungswert von 600 Euro nicht erreicht!

LG Berlin, Beschluss vom 28.09.2017 - 67 S 198/17

1. Ein Urteil, das zur Duldung des von der klagenden Vermieterin begehrten Zutritts zur von der Beklagten innegehaltenen 1-Zimmer-Wohnung sowie zur Schaffung von Baufreiheit verurteilt, erreicht nicht den maßgeblichen Wert zur Berufung von 600 Euro.

2. Daran ändert die gleichzeitige Verurteilung zur Schaffung von Baufreiheit angesichts der damit verbundenen und lediglich unwesentlichen Kosten nichts.




IBRRS 2017, 4134
ProzessualesProzessuales
Erstattungsfähigkeit ist für jede Einzeltätigkeit zu prüfen!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.05.2017 - 9 W 39/16

1. Ein Bedürfnis, sich prozessbegleitend sachverständiger Hilfe zu bedienen, kann nicht abgesprochen werden, wenn der Rechtsstreit im Kern schwierige technische Fragen betrifft (hier: ordnungsgemäße Ausführung der vertraglich geschuldeten Bodenbeschichtungsarbeiten), die Komplexität des Streitstoffs durch eine lange Prozessdauer (hier: fast vier Jahren) und dem Aktenumfang, sowie einem umfangreichen Beweisbeschluss belegt wird.

2. Der prozessuale Kostenerstattungsanspruch (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO) besteht allerdings nur in den Grenzen einer sparsamen Prozessführung und damit nicht pauschal für eine sachverständige Begleitung des gesamten erstinstanzlichen Verfahrens. Die Notwendigkeit, externen Sachverstands in Anspruch zu nehmen, ist vielmehr unter Berücksichtigung des Kostenschonungsgebots für jede Einzeltätigkeit gesondert zu prüfen.

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IBRRS 2017, 4079
ProzessualesProzessuales
Wonach bemisst sich der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer?

BGH, Beschluss vom 19.10.2017 - VI ZR 19/17

Zur Bemessung des Wertes der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer.*)

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IBRRS 2017, 4097
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verstoß gegen Nachbarrechte: Sondereigentümer darf klagen!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.07.2017 - 5 S 2602/15

1. Ein Wohnungseigentümer ist nicht nur als Sondereigentümer seiner Wohnung, sondern auch als Miteigentümer am gemeinschaftlichen Eigentum (§ 1 Abs. 5 WEG) Nachbar im Sinne des öffentlichen Baunachbarrechts.*)

2. Soweit die Vorschriften über die Abstandsflächen und den Brandschutz Nachbarschutz für ein gemeinschaftliches Eigentum begründen, handelt es sich nicht um ein gemeinschaftsbezogenes Recht der Wohnungseigentümer im Sinne des § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG, dessen Ausübung kraft Gesetzes der Gemeinschaft der Eigentümer übertragen ist (sogenannte geborene Ausübungsbefugnis).*)

3. Ein Wohnungseigentümer kann eine Verletzung eigener Rechte im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO durch eine Baugenehmigung daher auch in Bezug auf den Nachbarschutz des gemeinschaftlichen Eigentums geltend machen, sofern die Anfechtung der Baugenehmigung nicht durch einen Beschluss der Eigentümerversammlung vergemeinschaftet worden ist (sogenannte gekorene Ausübungsbefugnis der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG).*)

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IBRRS 2017, 4096
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckungsschutzantrag kann jederzeit während des Verfahrens gestellt werden!

LG Mühlhausen, Urteil vom 31.07.2017 - 1 T 42/16

1. Der Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO ist eine Ausnahmevorschrift, deren Anwendbarkeit auch dann nicht ausgeschlossen wird, wenn der Schuldner - etwa nach spezielleren Schutzvorschriften - einen Antrag hätte stellen können, diesen jedoch versäumt hat.

2. Ein Vollstreckungsschutzantrag scheitert nicht daran, dass derzeit keine konkrete Zwangsvollstreckungsmaßnahme in Rede steht, wie etwa die Erteilung des Zuschlags oder eine Räumung aufgrund eines Zuschlags. Er kann vom Beginn der Maßnahme bis zum Ende der Zwangsvollstreckung gestellt werden.

3. Besteht bei Fortsetzung des Verfahrens eine gesundheitliche Gefahr (hier: Schlaganfall oder Herzinfarkt), liegt nach Abwägung dennoch keine unzumutbare Härte vor, wenn der Schuldner beim Versteigerungstermin nicht zwingend anwesend sein muss oder selbst bei Teilnahme durch Unterbrechung der Verhandlung und einer medizinischen Behandlung eine adäquate Alternative zur Einstellung des Verfahrens besteht.

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IBRRS 2017, 4091
ProzessualesProzessuales
Wer hat nach übereinstimmender Erledigungserklärung die Kosten zu tragen?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.11.2017 - 6 U 121/17

1. Hat der Schuldner eines gegen eine konkrete Verletzungsform gerichteten Unterlassungstitels durch eine abgewandelte Form gegen den Kern dieses Verbots verstoßen, hat der Gläubiger ein Rechtsschutzbedürfnis für eine weitere gegen die abgewandelte Form gerichtet Unterlassungsverfügung, solange der Schuldner eine Titelverletzung in Abrede stellt (Bestätigung der Senatsrechtsprechung). Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt jedoch, wenn in einem wegen des neuen Verstoßes eingeleiteten Vollstreckungsverfahren die Verletzung des bereits bestehenden Titels rechtskräftig festgestellt wird.*)

2. Hat der Kläger den Rechtsstreit nicht sogleich nach Eintritt der Erledigung, sondern später für erledigt erklärt und dadurch weitere Kosten verursacht, entspricht es nicht der Billigkeit, ihn deswegen mit einem Teil der Kosten zu belasten, wenn die Frage der Erledigung nicht zweifelsfrei erschien und der Kläger rechtzeitig um einen Hinweis dazu gebeten hat, ob nach Auffassung des Gerichts eine Erledigung eingetreten sei.*)

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IBRRS 2017, 3765
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streithelfer kann im selbständigen Beweisverfahren Ergänzungsfragen stellen!

OLG München, Beschluss vom 25.10.2017 - 9 W 1653/17 Bau

Der Streithelfer kann im selbständigen Beweisverfahren Ergänzungsfragen an den Sachverständigen stellen, bei denen es um die "Verantwortlichkeit für Mängel aus technischer Sicht" geht und die nicht das Verhältnis zwischen Antragsteller und Antragsgegner betreffen, sondern nur das Verhältnis zwischen Streithelfer und Dritten.

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IBRRS 2017, 4115
ProzessualesProzessuales
Zustellung der volltreckbaren Ausfertigung einer notariellen Urkunde nicht an Prozessbevollmächtigten

OLG Nürnberg, Beschluss vom 12.10.2017 - 15 W 1860/17

Die Regelung des § 172 ZPO ist für die Zustellung der volltreckbaren Ausfertigung einer notariellen Urkunde nicht anwendbar.*)

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IBRRS 2017, 4114
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Wann liegt "Bezugsfertigkeit" vor?

KG, Urteil vom 05.12.2017 - 21 U 109/17

1. Die einzige Rechtfertigung des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache liegt in der Verhinderung irreversibler Fakten durch die Vollziehung einer unrichtigen Eilentscheidung. Deshalb wird die Hauptsache dann nicht in unzulässiger Weise vorweggenommen, sobald auch unter den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes zuverlässig feststellbar ist, dass nach dem materiellen Recht der geltend gemachte Anspruch einredefrei besteht und die Erfüllung unberechtigt verweigert wird.*)

2. Schuldet der Bauträger dem Erwerber die Übergabe einer bezugsfertigen Wohnung, ist diese Bezugsfertigkeit jedenfalls dann gegeben, wenn der Bauträger die Wohnung zur Abnahme angeboten hat, der Erwerber die Abnahme erklärt hat und durch die Beseitigung vorbehaltener Mängel der Bezug der Wohnung nicht wesentlich erschwert wird.*)

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IBRRS 2017, 4113
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung einer notariellen Urkunde nicht an Prozessbevollmächtigten

OLG Nürnberg, Beschluss vom 12.10.2017 - 15 W 1742/17

Die Regelung des § 172 ZPO ist für die Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung einer notariellen Urkunde nicht anwendbar.*)

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IBRRS 2017, 4110
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wie werden die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens geltend gemacht?

BGH, Urteil vom 10.10.2017 - VI ZR 520/16

Der Antragsteller eines selbständigen Beweisverfahrens kann die ihm hieraus entstandenen Kosten jedenfalls solange im Wege der Leistungsklage und gestützt auf seinen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch geltend machen, wie ein Hauptsacheverfahren im Sinne des § 494a ZPO - und sei es auch nur in Gestalt einer Feststellungsklage - nicht geführt wurde oder geführt wird und auch ein Antrag nach § 494a Abs. 1 ZPO nicht gestellt ist.*)

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IBRRS 2017, 4050
ProzessualesProzessuales
Wann werden die Kosten für ein prozessbegleitendes Privatgutachten erstattet?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.12.2017 - 8 W 412/17

Kosten für ein prozessbegleitendes Privatgutachten sind ausnahmsweise erstattungsfähig, wenn das Privatgutachten zur Überprüfung und Widerlegung oder zumindest Erschütterung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens oder aber zur Wiederherstellung der "Waffengleichheit" objektiv erforderlich und geeignet ist, der Umfang der Tätigkeit des Privatgutachters unmittelbar prozessbezogen war und damit eine Förderung des Prozesses zu erwarten war.

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IBRRS 2017, 4043
WohnungseigentumWohnungseigentum
Berichtigungsbeschluss

LG Berlin, Beschluss vom 30.06.2017 - 55 S 36/16 WEG

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 4053
ProzessualesProzessuales
Berufung zurück genommen: Streithelfer trägt Prozesskosten!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 08.12.2016 - 13 U 1242/16

Wird von einer Partei und von dem sie unterstützenden Streithelfer Berufung eingelegt und nimmt nur die unterstützte Partei die Berufung zurück, so trägt der Streithelfer die zwei Gerichtsgebühren, die allein deshalb weiterhin anfallen, weil der Streithelfer die in der Sache erfolglose Berufung fortführt.*)

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IBRRS 2017, 4033
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Keine ladungsfähige Anschrift des Berufungsklägers: Berufung (un-)zulässig?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.07.2015 - 21 U 199/14

1. Auch wenn die Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Berufungsklägers in der Berufungsschrift keine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Berufung ist, stellt es sich als ein der Zulässigkeit entgegenstehendes rechtsmissbräuchliches Verhalten dar, wenn ein Berufungskläger den Prozess aus dem Verborgenen führen will, um sich einer möglichen Kostenpflicht zu entziehen.*)

2. Der Rückschluss auf eine solche rechtsmissbräuchliche Absicht kann dann gerechtfertigt sein, wenn trotz gerichtlicher Anfrage nach der ladungsfähigen Anschrift des Berufungsklägers deren Mitteilung ohne hinreichende Angabe von Gründen verweigert wird.*)

3. Die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift in diesem Sinne setzt die Mitteilung der Anschrift voraus, unter der eine Partei tatsächlich und persönlich zu erreichen ist; alleine eine schriftliche Erreichbarkeit der Partei unter einer bestimmten Adresse ist nicht ausreichend.*)

4. Die Mitteilung der ladungsfähigen Anschrift der Partei kann ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn beachtliche Gründe vorliegen, die ein Geheimhaltungsinteresse der Partei begründen könnten. Solche Gründe sind von der Partei schlüssig, nachvollziehbar und nachprüfbar darzulegen.*)

5. Werden prozessuale Kostenansprüche gegen die ihre ladungsfähige Anschrift verschweigende Partei anderweitig - zum Beispiel dadurch, dass sich deren Prozessbevollmächtigter für diese stark sagt - abgesichert, kann der Vorwurf der rechtsmissbräuchlichen Prozessführung aus dem Verborgenen heraus entfallen.*)

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IBRRS 2017, 3999
ProzessualesProzessuales
NZB

OLG München, Beschluss vom 19.01.2015 - 9 U 3238/14 Bau

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 4026
ProzessualesProzessuales
Erledigungserklärung nach Fristablauf: Keine Sachentscheidung!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 03.11.2017 - 12 ME 183/17

Die Abgabe einer einseitigen Erledigungserklärung durch den Rechtsmittelführer nach Versäumung der gesetzlichen Rechtsmittelbegründungsfrist eröffnet nicht die Möglichkeit einer Sachentscheidung über die Erledigung des Rechtsstreits.*)

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IBRRS 2017, 4003
ProzessualesProzessuales
Anwaltswechsel zwischen Beweis- und Hauptsacheverfahren: Mehrkosten erstattungsfähig?

BGH, Beschluss vom 26.10.2017 - V ZB 188/16

§ 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO gilt auch bei einem Anwaltswechsel zwischen selbständigem Beweisverfahren und nachfolgendem Hauptsacheverfahren.*)

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IBRRS 2017, 3973
ProzessualesProzessuales
Gerichtskostenvorschuss ist binnen einer Woche einzuzahlen!

BGH, Urteil vom 29.09.2017 - V ZR 103/16

1. Einer Partei ist in der Regel eine Erledigungsfrist von einer Woche zur Einzahlung des angeforderten Gerichtskostenvorschusses zuzugestehen.*)

2. Auch wenn die Gerichtskostenvorschussrechnung dem Anwalt verfahrensfehlerfrei zur Vermittlung der Zahlung zugesandt wurde, ist der für die Püfung der Kostenanforderung und deren Weiterleitung an die Partei erforderliche Zeitaufwand dieser nicht als Zustellungsverzögerung anzulasten (Fortführung von Senat, Urteil vom 10.07.2015 - V ZR 154/14, NJW 2015, 2666).*)

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IBRRS 2017, 3900
ProzessualesProzessuales
Gesamtschuldner ohne gemeinsamen Gerichtsstand: Welches Gericht ist zuständig?

OLG Hamm, Beschluss vom 10.10.2017 - 32 SA 50/17

Der Senat hält an dem Grundsatz fest, dass im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO grundsätzlich nur ein Gericht bestimmt werden kann, bei dem wenigstens einer der Beklagten seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. An dem Grundsatz ist u. a. dann festzuhalten, wenn kein ausschließlicher Gerichtsstand vorliegt und nicht alle Parteien der Bestimmung eines Gerichts, bei dem kein Beklagter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, zustimmen.*)

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IBRRS 2017, 3983
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 07.11.2017 - XI ZR 529/17

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2017, 3935
RechtsanwälteRechtsanwälte
Verjährung droht in 11 Monaten: Keine Warnpflicht nach Mandatsbeendigung!

OLG Frankfurt, Urteil vom 06.02.2017 - 29 U 146/16

1. Eine Berufung ist nicht deshalb unzulässig, weil der Berufungskläger eine ladungsfähige Anschrift des Berufungsbeklagten nicht nennt.*)

2. Die Angabe einer falschen Zustelladresse für einen von mehreren Beklagten steht der Zulässigkeit der gegen diesen erhobenen Klage nicht entgegen, wenn sich der Prozessbevollmächtigte der Beklagten auch für ihn legitimiert hat und über seine Identität keine Zweifel bestehen.*)

3. Für die Zulässigkeit einer Klage kommt es nicht darauf an, ob dieser genügend Abschriften zur Zustellung beigefügt waren.*)

4. Zwar entbindet das Vertragsende den Rechtsanwalt von seiner Pflicht, die zuvor vertraglich übernommene Angelegenheit auch nur zu einem provisorischen Ende zu führen. Ist dem Rechtsanwalt aber erkennbar, dass dem Mandanten gerade aus der Beendigung der anwaltlichen Tätigkeit ein Schaden droht, weil er sich mangels Kenntnis der Rechtslage der Gefahren nicht bewusst ist, so muss der Rechtsanwalt nach Treu und Glauben auf diese Gefahr jedenfalls dann hinweisen, wenn er sie erkennbar mit verursacht hat.*)

5. Eine Warnpflicht in diesem Sinne besteht nicht, wenn der Mandant nach Mandatsende wegen zuvor geführter Verhandlungen noch mindestens 11 Monate Zeit hat, um die Verjährung seiner Forderung zu verhindern.*)

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IBRRS 2017, 3915
ProzessualesProzessuales
NZB

OLG Rostock, Beschluss vom 18.06.2015 - 4 U 149/13

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 3897
ProzessualesProzessuales
Unechte Hilfsanträge sind streitwertrelevant!

KG, Beschluss vom 09.11.2017 - 4 W 35/17

1. Begehrt die klagende Partei in der Hauptsache allein die Feststellung, dass der Darlehensvertrag durch den Widerruf in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt worden sei, und sodann hilfsweise für den Fall, dass das Gericht diesen Antrag für begründet halte, weitergehend u. a. Feststellung des Annahmeverzuges, Freigabe der Grundpfandrechte, Feststellung der maximalen Höhe des Anspruchs der Bank sowie die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten, handelt es sich bei den Hilfsanträgen um sog. unechte Hilfsanträge.*)

2. Unechte Hilfsanträge in einer solchen Form sind nach § 39 Abs. 1 GKG streitwertrelevant, und dies auch dann, wenn die Klage zurückgenommen wird und daher eine Entscheidung über die Hilfsanträge nicht ergeht. Die Ausnahmeregelung in § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG ist nicht einschlägig. Weder handelt es sich um eine zulässige Variante der grundsätzlich aner-kannten Kostenreduzierung im Wege der Teilklage, noch bieten Sinn und Zweck der kostenrechtlichen Vorschriften Veranlassung, diese Art der Antragstellung kostenmäßig zu privilegieren. Anders als bei einer Teilklage folgt aus der Art der Antragstellung, dass in jedem Fall über das ganze Streitverhältnis erschöpfend entschieden werden sollte.*)

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IBRRS 2017, 3655
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Jahresabrechnung: Wert der Beschwer

LG Hamburg, Urteil vom 28.06.2017 - 318 S 56/16

1. Der Wert der Beschwer bemisst sich nach dem Interesse des Rechtsmittelführers an der Abänderung der angefochtenen Entscheidung. Dieses Interesse ist auch in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten.

2. Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse des klagenden Wohnungseigentümers bestimmt sich bei einer einschränkungslosen Anfechtung des Beschlusses über die Jahresabrechnung nach dem Anteil des Anfechtungsklägers an dem Gesamtergebnis der Abrechnung.

3. Wendet sich ein Wohnungseigentümer mit der Beschlussanfechtungsklage hingegen gegen den Ansatz einer Kostenposition in der Jahresabrechnung, bestimmt sich seine Beschwer nach dem Nennwert, mit dem diese Position in seiner Einzelabrechnung angesetzt ist.

4. Der Beschwerdegegenstand ergibt sich aus dem in der mündlichen Berufungsverhandlung gestellten Berufungsantrag, mit dem die ganze oder teilweise Beseitigung der erlittenen Beschwer verlangt wird.

5. Da es sich bei der Anfechtungsfrist um eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist handelt, ist eine verspätete Anfechtungsklage als unbegründet abzuweisen.

6. Der Antrag "neue Einzel- und Gesamtabrechnungen für die Eigentümergemeinschaft zu erstellen" ist inhaltlich unbestimmt und auch nicht der Auslegung fähig.

7. Das Interesse der Parteien bestimmt sich bei einer einschränkungslosen Anfechtung der Jahresabrechnung nach dem vollen Nennbetrag.




IBRRS 2017, 3940
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zustellung Betriebskostenabrechnung: Würdigung der Zeugenaussage eines Boten

LG Berlin, Beschluss vom 19.10.2017 - 67 S 279/17

Zur Würdigung der Zeugenaussage eines vom Vermieter mit der Zustellung der Betriebskostenabrechnung beauftragten Boten bei streitiger Wahrung der Frist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB.

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IBRRS 2017, 3931
ProzessualesProzessuales
Wann sind mehrere Verfahren zur gemeinsamen Entscheidung zu verbinden?

BGH, Beschluss vom 08.11.2017 - VII ZR 82/17

1. Das Gericht kann die Verbindung mehrerer bei ihm anhängiger Prozesse derselben oder verschiedener Parteien zum Zwecke der gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung anordnen, wenn die Ansprüche, die den Gegenstand dieser Prozesse bilden, in rechtlichem Zusammenhang stehen oder in einer Klage geltend gemacht werden können und die Prozessverbindung entweder aus Rechtsgründen geboten oder unter prozessökonomischen Gesichtspunkten veranlasst ist.

2. Eine Verbindung mehrerer mit dem zwischen den Parteien anhängigen Verfahren ist nicht deswegen rechtlich geboten, weil es sich bei den jeweils streitgegenständlichen Klageforderungen um die verbleibenden streitigen Positionen aus der von der Klägerin gestellten Schlussrechnung handelt.

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IBRRS 2017, 3933
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Auch Fachanwalt darf auf Rechtsmittelbelehrung vertrauen!

BGH, Beschluss vom 28.09.2017 - V ZB 109/16

Auch ein Rechtsanwalt, der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist, darf in der Regel darauf vertrauen, dass die Rechtsmittelbelehrung in Wohnungseigentumssachen und in Zivilsachen mit wohnungseigentumsrechtlichem Bezug zutreffend ist (Fortführung von Senat, Beschluss vom 09.03.2017 - V ZB 18/16, IMR 2017, 299 = ZWE 2017, 293).*)

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IBRRS 2017, 3919
ProzessualesProzessuales
Wer nicht nach Gerichtskostenvorschuss fragt, ist für verspätete Zustellung verantwortlich!

OLG Koblenz, Beschluss vom 08.11.2017 - 5 W 519/17

Ist in einem selbständigen Beweisverfahren der Antragsteller, dem nach Beendigung der Beweiserhebung eine Frist zur Klageerhebung gesetzt worden ist, für eine Verzögerung der Zustellung der eingereichten Klage wegen Nichteinzahlung des Gerichtskostenvorschusses über einen Zeitraum von mehr als 2,5 Monaten verantwortlich, kann eine Kostenentscheidung nach § 494a Abs. 2 ZPO ergehen, auch wenn nach Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses die Zustellung zusätzlich aus vom Gericht zu vertretenden Gründen verzögert wurde.*)

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IBRRS 2017, 3896
ProzessualesProzessuales
Anspruch nicht mehr anhängig: Keine Urteilsergänzung möglich!

OLG München, Urteil vom 26.10.2017 - 23 U 1547/17

1. Entscheidet das erstinstanzliche Gericht bewusst über einen Anspruch nicht, weil er nach Ansicht des Gerichts nicht - mehr - anhängig ist, kommt eine Urteilsergänzung nach § 321 ZPO nicht in Betracht, sondern allenfalls eine Anfechtung im Rechtsmittelweg.

2. Nimmt der Kläger die Entscheidung hin und legt kein Rechtsmittel ein, entfällt die Rechtshängigkeit.

3. Eine Entscheidung des Berufungsgerichts ist nur möglich über Ansprüche, über die das angefochtene Urteil bereits entschieden hat.

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