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Sachgebiet: Prozessuales

15856 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2017

IBRRS 2017, 3895
ProzessualesProzessuales
Nachschieben von Berufungsgründen setzt zulässige Berufung voraus!

OLG München, Urteil vom 08.11.2017 - 20 U 1635/17

1. Wird die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung jede tragende Erwägung angreifen; andernfalls ist das Rechtsmittel unzulässig.

2. Dabei kann nicht, zwischen tatsächlichen und rechtlichen Gründen unterschieden werden. Vielmehr muss die Berufungsbegründung erkennen lassen, welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe der Berufungskläger dem Urteil im Einzelnen entgegensetzt.

3. Die Möglichkeit, weitere Berufungsgründe bzw. rechtliche Erwägungen nachzuschieben, besteht nur, wenn eine zulässige Berufung vorliegt.

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IBRRS 2017, 3857
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streithelfer stellt Ergänzungsfragen: Hauptpartei muss Vorschuss zahlen!

OLG München, Beschluss vom 24.10.2017 - 11 W 1470/17

1. Der Streithelfer ist nicht selbst Partei und vertritt nicht die von ihm unterstützte Partei, sondern er handelt im eigenen Namen neben oder anstatt dieser Partei. Es ist ihm jedoch untersagt, Prozesshandlungen vorzunehmen, die der unterstützten Partei widersprechen.

2. Vorschusspflichtig ist nicht der Beweis beantragende Streithelfer, sondern die unterstützte Partei.

3. Wird der angeforderte Auslagenvorschuss von der unterstützten Partei vorbehaltslos einbezahlt, ist davon auszugehen, dass sich die Partei die Beweisanträge des Streithelfers zu Eigen macht.

4. Ist die unterstützte Partei der Meinung, dass die zusätzliche Beweisaufnahme den eigenen Prozesshandlungen bzw. dem eigenen Parteivortrag entgegensteht, hat sie es selbst in der Hand, der Beweisaufnahme zu widersprechen bzw. den Kostenvorschuss nicht einzubezahlen.

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IBRRS 2017, 3210
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Selbständiges Beweisverfahren: Wer muss Kosten nach Antragsrücknahme tragen?

LG Bonn, Beschluss vom 18.09.2017 - 20 OH 3/17

Dem Antragsteller sind die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens entsprechend § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO aufzuerlegen, wenn der Antrag auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens zurückgenommen wird.

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IBRRS 2017, 3825
ProzessualesProzessuales
Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum - Wie hoch ist der Streitwert?

KG, Beschluss vom 21.04.2016 - 4 W 9/16

1. Der Geschäftswert eines Verfahrens auf Verpflichtung des Verwalters oder der anderen Wohnungseigentümer zur Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungs- bzw. Teileigentums beträgt 10 % bis 20 % des Verkaufspreises.

2. Die Versagung der Zustimmung führt nicht zu einem absoluten Veräußerungshindernis, sondern der Wohnungseigentümer kann üblicherweise eine andere Veräußerung vornehmen, bei der ein wichtiger Grund zur Versagung der Zustimmung nicht gegeben ist.

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IBRRS 2017, 3824
ProzessualesProzessuales
Vollmachtloser Bevollmächtigter: Prozesshandlung kann nachträglich genehmigt werden!

LG Berlin, Urteil vom 10.07.2017 - 67 S 371/16

1. Handelt ein Bevollmächtigter ohne vorgelegte Vollmacht, darf die vorgenommene Prozesshandlung erst dann als unzulässig behandelt werden, wenn eine Frist zur Beibringung einer Vollmacht ergebnislos verstrichen ist.

2. Sinn und Zweck des § 89 Abs. 2 ZPO ist nicht die nachträgliche Rechtfertigung eines Handelns eines zunächst vollmachtlosen Vertreters, sondern die nachträgliche Genehmigung einer Prozesshandlung für die vermeintlich vertretene Partei durch diese selbst.

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IBRRS 2017, 3835
ProzessualesProzessuales
Kann das Berufungsgericht die Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts einschränken?

BGH, Beschluss vom 10.10.2017 - XI ZR 456/16

Das Berufungsgericht kann die Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts nicht einschränken, soweit Prozessvoraussetzungen von Amts wegen zu prüfen sind (Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 16.07.2009 - I ZB 53/07, BGHZ 182, 325 Rn. 15 = IBRRS 2010, 0322, und - I ZB 54/07, IBRRS 2010, 0320).*)

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IBRRS 2017, 3770
ProzessualesProzessuales
Kran darf nicht auf Nachbargrundstück überschwenken!

OLG Rostock, Beschluss vom 07.11.2017 - 3 W 136/17

1. Eine zuerst ergangene einstweilige Verfügung auf Unterlassung einer Besitzstörung, welche sich auf possessorische Besitzansprüche stützt, wird nicht dadurch gegenstandslos, dass der Verfügungsgläubiger in einer später erlassenen einstweiligen Verfügung gestützt auf petitorische Besitzansprüche des anderen zur Duldung der Besitzbeeinträchtigung verpflichtet wird; die zuerst ergangene Verfügung bedarf zu ihrer Wirkungslosigkeit der Aufhebung.*)

2. Die später erlassene Duldungsverfügung entschuldigt den dortigen Gläubiger nicht bei Verstößen gegen eine gegen ihn gerichtete, frühere Unterlassungsverfügung.*)

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IBRRS 2017, 3740
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer kann Mängelbeseitigung verweigern: Auftraggeber darf Geld einbehalten!

KG, Urteil vom 20.10.2016 - 27 U 84/15

1. Auch dann, wenn der Unternehmer keine Mängelbeseitigungsarbeiten durchführen muss und hiermit auch nicht in Verzug gesetzt werden kann, kann der Besteller bei Mängeln einen angemessenen Teil der Vergütung einbehalten, wenn der Unternehmer seinen vollen Werklohn einklagt.

2. Ein Teilurteil ist bei einem einheitlichen Anspruch (Saldoklage) nur dann zulässig, wenn der Sachverhalt sich von den übrigen Rechtspositionen abgrenzen lässt und von einer Entscheidung über den restlichen Verfahrensgegenstand unabhängig ist, wobei dies eine Entscheidungsreife des abgetrennten Anspruchs voraussetzt.




IBRRS 2017, 3793
ProzessualesProzessuales

BGH, Urteil vom 18.10.2017 - VIII ZR 242/16

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2017, 3755
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kaufpreis vs. Mängelansprüche: Kein Vorbehaltsurteil!

OLG München, Urteil vom 26.10.2017 - 23 U 1682/17

1. Die Geltendmachung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten sowie die Ausübung eines Minderungsrechts stehen der Aufrechnung i.S.d. § 302 ZPO nicht gleich, der Erlass eines Vorbehaltsurteils ist in derartigen Fällen nicht möglich.*)

2. Der Erlass eines Vorbehaltsurteils ist zudem grundsätzlich ermessensfehlerhaft, wenn der Beklagte mit einem Anspruch auf Mängelbeseitigungskosten gegen den Kaufpreisanspruch des Klägers aufrechnet.*)

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IBRRS 2017, 3738
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Gebäudeschäden fehlerhaft ermittelt: Mängelansprüche verjähren nach fünf Jahren!

OLG Dresden, Urteil vom 14.10.2014 - 4 U 2025/13

1. Ein Auftrag über die gutachterliche Ermittlung von Schäden an einem Gebäude und der erforderlichen Sanierungskosten ist als Werkvertrag einzuordnen, da sich der geschuldete Erfolg - die Bewertung und Kalkulation der Sanierungsleistungen - auf das Gebäude als Bauwerk bezieht.

2. Ansprüche des Auftraggebers wegen Fehlern bei der Ermittlung von Gebäudeschäden verjähren in fünf Jahren beginnend mit der Abnahme.

3. Verwertet der Auftraggeber eine gutachterliche Stellungnahme, indem er sie zur Grundlage von Vergleichsverhandlungen macht, wird dadurch die Leistung des Gutachters abgenommen.

4. Ein Grundurteil scheidet aus, wenn ein unbezifferter Feststellungsantrag geltend gemacht wird. Ausnahmsweise kann ein Grundurteil über eine Feststellungsklage ergehen, wenn damit ein bestimmter Betrag in der Weise geltend gemacht wird, dass die Klage auch zu einem Ausspruch über die Höhe des Anspruchs führen soll.

5. Eine die Verjährung unterbrechende Interventionswirkung tritt nicht ein, wenn der Streitverkündungsempfänger bereits zum Zeitpunkt der Streitverkündung erkennbar potenziell gesamtschuldnerisch oder ausschließlich haftet.




IBRRS 2017, 3731
ProzessualesProzessuales
Beschwerdegericht darf gesetzliche Instanzenfolge nicht verändern!

VGH Bayern, Beschluss vom 30.06.2017 - 22 C 16.1554

1. Die gesetzliche Reihenfolge der Instanzen darf nicht dadurch verändert werden, dass das Beschwerdegericht in einem Zwischenstreit über die Aussetzung des Verfahrens gleichsam den gesamten Prozessstoff beurteilt und dem Verwaltungsgericht praktisch das in der Hauptsache zu fällende Urteil vorgibt.

2. Ein Verwaltungsakt ist solange als rechtlich nicht existent anzusehen, bis er bekannt gegeben wird. Erst von diesem Zeitpunkt an ist er wirksam.

3. Auch Beschlüsse, in denen einer Beschwerde gegen eine Aussetzung des Verfahrens stattgegeben wird, sind mit einer Kostenlastentscheidung zu versehen.

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IBRRS 2017, 3723
ProzessualesProzessuales
Wie genau müssen die Angaben zum Rechtsmittelführer sein?

BGH, Urteil vom 21.07.2017 - V ZR 72/16

1. Die Gerichte dürfen bei der Auslegung und Anwendung verfahrensrechtlicher Vorschriften den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren.

2. Zu dem notwendigen Inhalt der Berufungsschrift gehört die Angabe, für und gegen welche Partei das Rechtsmittel eingelegt wird. Die Rechtsmittelschrift muss entweder für sich allein betrachtet oder mit Hilfe weiterer Unterlagen bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eindeutig erkennen lassen, wer Rechtsmittelführer und wer Rechtsmittelgegner sein.

3. Die erforderliche Klarheit über die Person des Rechtsmittelklägers ist nicht ausschließlich durch dessen ausdrückliche Bezeichnung zu erzielen. Vielmehr kann sie auch im Wege der Auslegung der Berufungsschrift und der etwa sonst vorhandenen Unterlagen gewonnen werden.

4. Die durch ein Urteil scheinbar beschwerte Partei ist stets befugt, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen, um den Schein eines sie beschwerenden Urteils zu beseitigen. So ist selbst eine nicht parteifähige Personenvereinigung, die als solche verurteilt worden ist, befugt, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.

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IBRRS 2017, 3665
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
WEG-Streitigkeit über Gebrauch des Wohnungseigentums: Schlichtungsverfahren obligatorisch!

LG Dortmund, Urteil vom 11.07.2017 - 1 S 282/16

1. Für das Verhältnis der Sondereigentümer untereinander ist grundsätzlich auf die nachbarrechtlichen Regelungen zurückzugreifen und § 906 BGB entsprechend anzuwenden, so dass es auch hier eines Schlichtungsverfahrens vor einer Klageererhebung bedarf.

2. Das Schlichtungserfordernis entfällt auch nicht deshalb, weil neben den schlichtungsbedürftigen Unterlassungsanträgen zugleich vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten verlangt werden, für deren Geltendmachung ein Schlichtungsverfahren nicht vorgesehen ist.

3. Ein rechtlicher Grund von der Zulässigkeitsvoraussetzung Schlichtungsverfahren für den Fall abzuweichen, in dem ein gerichtlicher Vergleichsvorschlag bereits abgelehnt worden ist, besteht ebenfalls nicht.

4. Es bedarf bei der Abwehr störender Lärmimmissionen weder im Tenor noch im Klageantrag der Angabe einer Phonzahl oder einer dB-Zahl - mag diese Angabe auch sinnvoll und erstrebenswert sein.

5. Der Begriff der "Zimmerlautstärke" ist für die Urteilstenorierung anerkannt. Die "Zimmerlautstärke" wird nach allgemeiner Lebenserfahrung dann überschritten, wenn Bewohner anderer Wohnungen durch die Geräusche gestört werden.

6. Nichts anderes gilt für den Ausdruck "lautstark". Eine lautstarke Geräuschimmission ist gegeben, wo der Lärm nach seinem individuellen Zuschnitt nicht mehr sozialadäquat ist, d. h. nach dem Empfinden eines "verständigen" Durchschnittsmenschen nicht mehr hinzunehmen ist.




IBRRS 2017, 3656
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch auf Ermächtigung zur Einberufung einer Eigentümerversammlung?

LG Hamburg, Beschluss vom 19.06.2017 - 318 T 28/17

1. Bestehen individuelle Ansprüche der Sondereigentümer in einer verwalterlosen Gemeinschaft der (werdenden) Wohnungseigentümer, so liegt kein Verfügungsgrund für die Bestellung eines Verwalters oder eine Einberufungsermächtigung durch das Gericht vor.

2. Bis zur Abnahme hat der Erwerber Anspruch auf Erfüllung, mithin Herstellung eines mangelfreien Werks. Diesen Erfüllungsanspruch kann jeder einzelne Wohnungseigentümer aus dem Erwerbsvertrag auch in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum und ohne vorherige Mehrheitsbeschluss geltend machen, solange die Wohnungseigentümergemeinschaft die Ausübung nicht an sich gezogen hat.

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IBRRS 2017, 3664
ProzessualesProzessuales
Widerruf der Untermieterlaubnis: Wie bemisst sich der Streitwert?

OLG Hamburg, Beschluss vom 19.06.2017 - 8 W 41/17

Der Streitwert einer Klage auf Feststellung, dass der Widerruf einer im Mietvertrag erteilten Erlaubnis zur Untervermietung unwirksam sei, bemisst sich ebenso wie eine Klage auf Erteilung der Untermieterlaubnis nach dem 3,5-fachen des Jahresbetrages der Untermiete.*)

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IBRRS 2017, 3389
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ausschließlichkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung

LG Karlsruhe, Beschluss vom 26.09.2017 - 6 O 102/17

Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Gerichtsstandsvereinbarung lässt sich grundsätzlich dahingehend auslegen, dass der Verwender eine Ausschließlichkeit lediglich für Passivprozesse begründen möchte. Für Aktivprozesse geht in der Regel aus dem mutmaßlichen Willen hervor, dass der AGB-Verwender sich die Möglichkeit der Gerichtsstandswahl offenhalten will.

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IBRRS 2017, 3678
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Hinweise und Anregungen sind keine Befangenheitsgründe!

BVerwG, Beschluss vom 10.10.2017 - 9 A 16.16

Richterliche Hinweise und Anregungen sind Aufgabe des Richters und rechtfertigen grundsätzlich keine Befangenheitsablehnung. Dies gilt auch dann, wenn hierdurch die Prozesschancen einer Partei verringert werden. Jedoch darf sich das Gericht nicht durch Empfehlungen zur Fehlerbehebung zum Berater der Behörde machen.*)

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IBRRS 2017, 3667
ProzessualesProzessuales
Geschäftsführer als Streitgenosse: Gerichtsstandsvereinbarung ist zulässig!

OLG München, Beschluss vom 26.09.2017 - 34 AR 140/17

1. Im Regelfall kann nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nur ein Gericht bestimmt werden, bei dem einer der Beklagten seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.*)

2. Besteht hinsichtlich eines Streitgenossen wegen einer mit dem Kläger getroffenen Gerichtstandsvereinbarung eine ausschließliche Zuständigkeit, kann das vereinbarte Gericht einem anderen Streitgenossen im Wege der Gerichtsstandsbestimmung regelmäßig nicht aufgedrängt werden.*)

3. Ausnahmsweise kann eine Bestimmung auch bei vereinbarter ausschließlicher Zuständigkeit des Klägergerichtsstandes zulässig sein, wenn es dem anderen Streitgenossen zugemutet werden kann, sich vor dem im Verhältnis zu einer Partei prorogierten Gericht verklagen zu lassen; dies kann dann der Fall sein, wenn es sich bei dem Streitgenossen um den (aktuellen) Geschäftsführer einer GmbH handelt, der für die mitverklagte GmbH die Gerichtsstandsvereinbarung getroffen hat.*)

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IBRRS 2017, 3679
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Berufung auf Formunwirksamkeit ist nicht treuwidrig!

BVerwG, Beschluss vom 27.09.2017 - 10 B 11.17

1. Der Grundsatz von Treu und Glauben steht der Berufung auf die Unwirksamkeit eines Vertrags nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen entgegen. Die Nichtigkeitsfolgen müssen für den Vertragsgegner zu schlechthin unerträglichen Ergebnissen führen und ein notwendiger Ausgleich mit anderen rechtlichen Mitteln nicht zu erzielen sein.

2. Das ausgefüllte Empfangsbekenntnis erbringt grundsätzlich den vollen Beweis dafür, dass das Schriftstück an dem vom Empfänger angegebenen Tag tatsächlich zugestellt wurde. Der Gegenbeweis ist aber zulässig. Er ist erbracht, wenn die Unrichtigkeit des Datums zur vollen Überzeugung des Gerichts feststeht.

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IBRRS 2017, 3639
ProzessualesProzessuales
Wann ist der Verwalter zur Führung eines Aktivprozesses berechtigt?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.09.2014 - 7 A 824/14

Der Verwalter ist nur dann zur Prozessführung im Aktivprozess berechtigt, wenn die Wohnungseigentümer ihn durch Vereinbarung oder Beschluss mit Stimmenmehrheit dazu ermächtigt haben.

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IBRRS 2017, 3628
ProzessualesProzessuales
Wann gestatten neue Tatsachen eine neue Klage?

BGH, Beschluss vom 17.10.2017 - VI ZR 478/16

1. Eine neu entstandene Tatsache kann in einem zweiten Verfahren im Grundsatz berücksichtigt werden. Denn die Rechtskraft eines Urteils hindert eine neue abweichende Entscheidung dann nicht, wenn dies durch eine nachträgliche Änderung des Sachverhalts veranlasst wird.

2. Neue Tatsachen gestatten eine neue Klage auch dann, wenn sie zum Streitgegenstand des Vorprozesses gehört hätten, sofern sie damals schon vorgelegen hätten.

3. Allerdings kommen in diesem Zusammenhang nur solche neuen Tatsachen in Betracht, die denjenigen Sachverhalt verändert haben, der in dem früheren Urteil als für die ausgesprochene Rechtsfolge maßgebend angesehen worden ist; bei dieser Beurteilung ist von den Entscheidungsgründen des rechtskräftigen Urteils auszugehen und von Amts wegen zu prüfen, ob die neu entstandene Tatsache die dort bejahten oder verneinten Tatbestandsmerkmale beeinflusst.

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IBRRS 2017, 3643
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beschlussanfechtung: Keine Vertretung durch Verwalter gilt für alle Instanzen!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.09.2017 - 2-13 S 142/12

Die in erster Instanz in einem Beschlussanfechtungsverfahren von einem beklagten Wohnungseigentümer abgegebene Erklärung, sich nicht durch den von der Hausverwaltung beauftragten Rechtsanwalt vertreten zu lassen, bewirkt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs auch in den folgenden Instanzen, dass diese Beklagten nicht von dem von der Verwaltung beauftragten Rechtsanwalt vertreten werden.*)

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IBRRS 2017, 3627
ProzessualesProzessuales
Aussage soll anders gewürdigt werden: Berufungsgericht muss nochmals anhören!

BGH, Beschluss vom 25.07.2017 - VI ZR 103/17

Das Berufungsgericht muss eine in erster Instanz angehörte Partei nochmals anhören, wenn es deren Aussage anders würdigen will als die Vorinstanz. Trägt das Berufungsgericht dem nicht Rechnung, liegt darin ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (Fortführung BGH, Beschluss vom 17.09.2013 - XI ZR 394/12, NZG 2013, 1436 = IBRRS 2013, 4059 = IMRRS 2013, 2478).*)

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IBRRS 2017, 3638
ProzessualesProzessuales
Klagebefugnis der Gemeinschaft im Verwaltungsverfahren

VGH Bayern, Beschluss vom 24.07.2014 - 15 CS 14.949

Bei der Abwehr von Beeinträchtigungen des im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Grundstücks handelt es sich um Maßnahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Zur Wahrnehmung entsprechender Rechte gegenüber Dritten ist gem. § 10 Abs. 6 Satz 1 bis 3 WEG die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer befugt. Diese Befugnis kann im verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsrechtsstreit nicht rechtsgeschäftlich dergestalt auf Dritte übertragen werden, dass diese fremde Rechte - hier der insoweit rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer - in eigenem Namen geltend machen können.

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IBRRS 2017, 3613
ProzessualesProzessuales
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision zurückgenommen: Kollegium entscheidet!

OVG Saarland, Beschluss vom 24.10.2017 - 2 A 471/17

Wird die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Abschluss des Abhilfeverfahrens zurückgenommen, erfolgt die Verfahrenseinstellung durch das Oberverwaltungsgericht als Kollegium.*)

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IBRRS 2017, 3605
ProzessualesProzessuales
Anrufung der Gütestelle hemmt die Verjährung!

OLG München, Urteil vom 19.10.2017 - 23 U 1961/16

1. Es ist grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich, wenn ein Antragsteller eine Gütestelle ausschließlich zum Zweck der Verjährungshemmung anruft.

2. Ein Rechtsmissbrauch liegt ausnahmsweise jedoch vor, wenn der Antragsgegner bereits vor Einreichen des Güteantrags unmissverständlich mitteilt, dass er nicht bereit ist an einem Güteverfahren teilzunehmen und sich auf eine außergerichtliche Einigung einzulassen.

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IBRRS 2017, 3580
ProzessualesProzessuales
Haftung für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit: Welches Gericht ist örtlich zuständig?

OLG Naumburg, Beschluss vom 25.04.2017 - 1 AR 2/17

Will der einen Antrag nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO stellende Insolvenzverwalter gegen die unterschiedliche allgemeine Gerichtsstände aufweisenden ehemaligen Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin Ansprüche aus § 64 Satz 1 GmbHG geltend machen, so bedarf es im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren keiner abschließenden Klärung, ob Ersatzansprüche nach § 64 Satz 1 GmbHG in den Anwendungsbereich des § 29 Abs. 1 ZPO fallen und danach ein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand begründet ist. Die damit im Zusammenhang stehende Frage, ob es sich bei der Haftung aus § 64 Satz 1 GmbHG um ein Fortwirken der Geschäftsführerpflichten handelt, die am Sitz der Gesellschaft zu erfüllen sind, so dass ein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand nach § 29 Abs. 1 ZPO eröffnet wäre, oder der Anspruch aus § 64 GmbHG vielmehr eine Ersatzforderung eigener Art ist, die nicht unmittelbar an die Geschäftsführerpflichten gegenüber der Gesellschaft anknüpft (BGH, Beschluss vom 11.02.2008 - II ZR 291/06), bedarf im Verfahren nach den §§ 36, 37 ZPO deshalb keiner abschließenden Bewertung, weil die Zuständigkeit nach der Zweckrichtung des Verfahrens (zügige Gerichtsstandsbestimmung ohne langwierige Auseinandersetzung und ohne Belastung mit komplexeren rechtlichen Streitfragen) bereits dann gerichtlich zu bestimmen ist, wenn ein gemeinsamer Gerichtsstand der potentiellen Beklagten nicht einfach und zuverlässig festzustellen ist.*)

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IBRRS 2017, 3548
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verschattungskonflikt: WEG kann gegen Bebauungsplan vorgehen!

OVG Niedersachsen, Urteil vom 26.07.2017 - 1 KN 171/16

1. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist befugt, ein Normenkontrollverfahren gegen die Planung benachbarter Wohnbauflächen mit dem Argument zu führen, das führe zu einer unzumutbaren Verschattung der Wohnungen.*)

2. Zur Zumutbarkeit von Verschattungen.*)

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IBRRS 2017, 3538
ProzessualesProzessuales
Kein Teilurteil über vorprozessual entstandene Anwaltskosten!

OLG Celle, Urteil vom 26.04.2017 - 7 U 5/17

In einem Rechtsstreit, in dem neben einer Werklohnforderung auch über vorprozessual entstandene Anwaltskosten gestritten wird, deren Höhe sich danach richtet, inwieweit die Werklohnforderung berechtigt ist, kann über die Anwaltskosten nicht vorab durch Teilurteil entschieden werden.*)

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IBRRS 2017, 3536
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Klage in 1. Instanz erfolgreich: Änderung des Klagebegehrens macht Anschlussberufung notwendig!

OLG Schleswig, Urteil vom 06.07.2017 - 5 U 24/17

1. Zweck der Anschlussberufung ist es, diejenige Partei zu schützen, die in Unkenntnis des Rechtsmittels der Gegenpartei trotz eigener Beschwer die Rechtsmittelfrist im Vertrauen auf den Bestand des Urteils verstreichen lässt. Darüber hinaus soll die Anschlussberufung prozessuale Waffengleichheit schaffen, indem sie den Berufungsbeklagten in den Stand setzt, auf eine Berufung der Gegenpartei ohne verfahrensrechtliche Fesseln reagieren und die Grenzen der neuen Verhandlung mitbestimmen zu können. Will er die Grenzen neu bestimmen und sich nicht auf die Abwehr der Berufung beschränken, kann er dies grundsätzlich nur im Wege der Anschlussberufung erreichen.

2. Die in erster Instanz obsiegende klägerische Partei muss sich der Berufung der Gegenseite anschließen, wenn sie eine Klageerweiterung vornehmen oder neue Ansprüche einführen und sich damit nicht nur auf die Abwehr der Berufung beschränken will. Auch im Fall der Klageerweiterung ist die Einlegung einer Anschlussberufung erforderlich.

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IBRRS 2017, 3535
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wie lang muss eine "angemessene" Frist zur Mängelbeseitigung sein?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.05.2016 - 21 U 180/15

1. Macht der Auftraggeber von den in § 634 BGB aufgelisteten Mängelrechten den mangelbedingten Schadensersatzanspruch geltend, so erlischt der Nachbesserungsanspruch nach § 634 Nr. 1, § 635 BGB und damit auch der Ersatzvornahmeanspruch aus § 634 Nr. 2, § 637 BGB nebst des Vorschussanspruchs hinsichtlich der Kosten der Ersatzvornahme. Ein Umsteigen vom mangelbedingten, auf Zahlung der für die Beseitigung der Mängel anfallenden Kosten gerichteten Schadensersatzanspruch (zurück) auf den Kostenvorschussanspruch ist nicht möglich.*)

2. Die Frist nach § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB muss so bemessen sein, dass der Schuldner in der Lage ist, den Mangel zu beseitigen. Angemessen ist die Frist, wenn während ihrer Dauer die Mängel unter größten Anstrengungen des Unternehmers beseitigt werden können. Maßgeblich sind hierbei sämtliche Umstände des Einzelfalls, die insgesamt für die Beurteilung der Angemessenheit nach diesem Bewertungskriterium von Bedeutung sind.*)

3. Grundsätzlich hat der Schuldner innerhalb der gesetzten Frist wenigstens die Leistungshandlung vorzunehmen. Entfaltet der Werkunternehmer entsprechende Bemühungen, um zu einer solchen den Leistungserfolg wirkenden Nacherfüllung schreiten zu können, bedarf es aber hierbei der Mitwirkung und Kooperation des Auftraggebers, so können bereits intensive Kontaktaufnahmeversuche des Werkunternehmers ausreichend sein; entzieht sich der Auftraggeber diesen, vereitelt er mithin Nachbesserungsversuche bzw. Nacherfüllungsbemühungen des Auftragnehmers.*)

4. Unzumutbarkeit i. S. des § 636 BGB liegt insbesondere dann vor, wenn aus der Sicht des Bestellers aufgrund objektiver Umstände das Vertrauen auf eine ordnungsgemäße Durchführung der Mangelbeseitigung nachhaltig erschüttert ist. Bei der erforderlichen Bewertung der Einzelumstände des Streitfalls ist immer das Ausnahme-Regelverhältnis zwischen der Notwendigkeit der Fristsetzung im Regelfall und der nur ausnahmsweise anzunehmenden Entbehrlichkeit wegen Unzumutbarkeit im Blick zu behalten. Der Besteller ist ohne ein vereinbartes Verbot des Subunternehmereinsatzes nicht ohne weiteres berechtigt, bei Kenntnis des Subunternehmereinsatzes durch den Werkunternehmer dessen Nacherfüllungsbemühungen wegen Unzumutbarkeit zu verweigern.*)

5. Dem Auftraggeber ist es aufgrund des Verbots widersprüchlichen Verhaltens verwehrt, sich auf Umstände zu berufen, die - angeblich - sein Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Vertragspartners zur Nacherfüllung grundlegend erschüttert hätten, wenn er trotz Kenntnis dieser Umstände dem Vertragspartner eine Frist zur Behebung der Mängel gesetzt hat.*)

6. Eine unrichtige Sachbehandlung i. S. des § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG liegt dann nicht vor, wenn eine Beweisaufnahme zunächst erfolgt, dann ein Richterwechsel eintritt und es nach der vertretbaren Rechtsauffassung des neuen Richters auf eine bereits durchgeführte kostenverursachende Beweisaufnahme nicht ankommt.*)




IBRRS 2017, 3502
ProzessualesProzessuales
Zustellung in Hausbriefkasten belegt nicht, dass Empfänger dort wohnt!

OLG München, Urteil vom 18.10.2017 - 7 U 530/17

1. Eine Ersatzzustellung - und damit auch die Möglichkeit der Zustellung (hier: eines Versäumnisurteils) durch Einlegung in einen zur Wohnung gehörenden Briefkasten - ist nur möglich, wenn die Wohnung tatsächlich vom Zustellungsadressaten bewohnt wird. Andernfalls ist sie unwirksam und löst keine Fristen aus.

2. Die melderechtliche An- und Abmeldung hat für die Frage einer zustellungsrechtlichen Wohnung regelmäßig keine unmittelbare Aussagekraft. Die Tatsache einer Abmeldung beim Einwohnermeldeamt kann aber eine gewisse indizielle Bedeutung für die Frage des tatsächlichen Wohnsitzes nicht abgesprochen werden.

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IBRRS 2017, 3483
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Was muss der Sachverständige bei absehbarer Vorschussüberschreitung tun?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.08.2017 - 8 W 262/17

1. Sinn und Zweck der Hinweispflicht in §§ 407a Abs. 4 Satz 2 ZPO, 8a Abs. 4 JVEG ist nicht die Vermeidung von Gutachterkosten, sondern die Vermeidung der Überraschung der Parteien mit unerwartet hohen Kosten nach deren Entstehung.*)

2. Gibt der Sachverständige rechtzeitig den Hinweis auf die zu erwartende Überschreitung des bezahlten Auslagenvorschusses, so darf er, solange er keine gegenteilige Anweisung erhält, mit der Begutachtung fortfahren, ohne befürchten zu müssen, für diese Tätigkeiten später nur eine Vergütung bis zur Grenze des § 8a Abs. 4 JVEG zu erhalten.*)

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IBRRS 2017, 3496
ProzessualesProzessuales
Kostenentscheidung nach Zurücknahme der Berufung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.09.2017 - 12 U 173/15

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 3492
ProzessualesProzessuales
Beantragte Gebühr nicht bewilligt: Erinnerung in eigenem Namen zulässig?

OVG Saarland, Beschluss vom 10.10.2017 - 1 C 181/15

Eine Kostenerinnerung nach § 165 VwGO kann der Prozessbevollmächtigte auch in eigenem Namen einlegen, wenn ihm eine beantragte Gebühr nicht bewilligt worden ist.*)

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IBRRS 2017, 2919
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Urteil auf Leistung einer Bauhandwerkersicherung ist vorläufig vollstreckbar!

OLG Celle, Beschluss vom 20.06.2017 - 5 W 18/17

1. Ein Urteil auf Leistung einer Sicherheit gem. § 648a BGB ist gegen eine der Höhe nach zu bestimmenden Sicherheit für vorläufig vollstreckbar zu erklären (§ 709 Satz 1 ZPO).

2. Die fehlerhafte Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit kann gem. § 319 ZPO berichtigt werden, wenn sich den Urteilsgründen zweifelsfrei entnehmen lässt, dass der Tenor nicht dem Willen des Gerichts entspricht.

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IBRRS 2017, 3487
ProzessualesProzessuales
Kostenerstattungsanspruch des Insolvenzschuldners: Nur der Insolvenzverwalter ist antragsbefugt!

OLG Schleswig, Beschluss vom 17.07.2017 - 7 W 19/17

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über prozessuale Ansprüche des Schuldners unabhängig davon auf den Insolvenzverwalter über, ob dieser in den Rechtsstreit eintritt oder nicht. Für den prozessualen Kostenerstattungsanspruch nach § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO ist deshalb allein der Insolvenzverwalter antragsbefugt.

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IBRRS 2017, 3480
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Nebenintervenient kann nachteilige Kostenentscheidung anfechten!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.09.2017 - 6 W 31/17

1. Die isolierte Anfechtung der zum Nachteil des Nebenintervenienten ergangenen Kostenentscheidung (§ 101 ZPO) ist analog § 99 Abs. 2 ZPO jedenfalls dann statthaft, wenn sie auf der Zurückweisung der Nebenintervention gemäß § 71 Abs. 1 ZPO beruht und das Zwischenurteil zum Zeitpunkt der Endentscheidung noch nicht rechtskräftig war.*)

2. Die Nebenintervention eines Vorlieferanten ist zuzulassen, wenn dieser ein berechtigtes Interesse an der Klarstellung hat, dass von ihm gelieferte Geräte nicht als patentverletzend angegriffen werden.*)

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IBRRS 2017, 3463
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gegenforderungen nicht individualisiert: Hilfsaufrechnung unzulässig!

BGH, Beschluss vom 13.09.2017 - VII ZR 36/17

1. Sind Gegenforderungen schon nicht bestimmbar und damit nicht hinreichend individualisierbar, hat das die Unzulässigkeit der Hilfsaufrechnung zur Folge. In diesen Fällen ergeht über die Gegenforderungen keine der Rechtskraft fähige Entscheidung.

2. Ein ohne Erfolg geltend gemachtes Zurückbehaltungsrecht erhöht die Beschwer nicht, weil dem Beklagten dadurch keine Ansprüche rechtskräftig aberkannt werden.

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IBRRS 2017, 3458
ProzessualesProzessuales
Wann ist ein "Hängebeschluss" im Eilverfahren zulässig?

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.09.2017 - 2 S 1916/17

1. Ob eine Zwischenentscheidung in Form eines sogenannten Hängebeschlusses im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren auf Antrag eines Beteiligten oder von Amts wegen erforderlich ist, ist im Wege einer Interessenabwägung zu ermitteln. Der Erlass eines Hängebeschlusses ist, wenn keine anderen überwiegenden Interessen eine sofortige Vollziehung der im Eilverfahren angegriffenen Bescheide erfordern, zulässig und geboten, wenn der Eilantrag nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos ist und ohne die befristete Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs die Gewährung effektiven Rechtsschutzes gefährdet wäre, weil irreversible Zustände oder schwere und unabwendbare Nachteile einzutreten drohen.*)

2. Geht es um die Durchsetzung der Verpflichtung zur Zahlung öffentlicher Abgaben, droht wegen deren Rückzahlbarkeit grundsätzlich nicht der Eintritt irreversibler Zustände oder schwerer, irreparabler Nachteile. Etwas anderes kann bei Hinzutreten besonderer Umstände gelten, etwa wenn die Vollstreckung der Abgabenforderung eine wirtschaftliche Existenzgefährdung des Abgabenschuldners zur Folge hätte.*)

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IBRRS 2017, 3425
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Voraussetzungen für wirksames Empfangsbekenntnis in der Berufungsschrift?

BGH, Beschluss vom 12.09.2017 - XI ZB 2/17

Zu den Voraussetzungen für die Annahme eines wirksamen Empfangsbekenntnisses in der Berufungsschrift.*)

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IBRRS 2017, 3410
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Übergabe per einstweiliger Verfügung?

KG, Urteil vom 04.10.2017 - 21 U 79/17

1. Es besteht ein Grund zum Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Bauträger, die bezugsfertig hergestellte Wohneinheit dem Erwerber zu übergeben, wenn auch unter den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes zuverlässig feststellbar ist, dass nach dem materiellen Recht ein dahingehender Anspruch des Erwerbers einredefrei besteht und der Bauträger die Erfüllung unberechtigt verweigert hat.*)

2. Ein Verfügungsgrund besteht auch dann, wenn der Erwerber von dem bei Bezugsfertigkeit vertraglich geschuldeten Zahlungsstand Abzüge vorgenommen hat, solange sich die Berechtigung dieser Abzüge im einstweiligen Rechtsschutz zuverlässig klären lässt.*)

3. Die Weigerung des Bauträgers, die Wohneinheit zu übergeben, ist berechtigt, wenn der Erwerber von seinen Zug um Zug geschuldeten Zahlungen Abzüge vornimmt, die nicht nur geringfügig überhöht sind (§ 320 Abs. 2 BGB).*)

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IBRRS 2017, 3385
ProzessualesProzessuales
Prozessvergleich als Grundlage der Kostenfestsetzung?

OLG Koblenz, Urteil vom 29.09.2017 - 14 W 452/17

Zur Auslegung eines Prozessvergleichs mit einer Kostengrundregelung, zu dem sich eine Partei nicht erklärt hat, im Kostenfestsetzungsverfahren.*)

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IBRRS 2017, 3335
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Sicherungsandrohung wurde missachtet: Mieter muss raus!

OLG Naumburg, Beschluss vom 21.09.2016 - 12 W 37/16

Ist Räumungsklage wegen Zahlungsverzugs erhoben und hat der Beklagte auf eine rechtskräftige Sicherungsanordnung nach § 283a ZPO die Sicherheit nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist geleistet, bedarf es für den Erlass einer einstweiligen Verfügung keiner weitergehenden Begründung des Verfügungsgrundes. Dieser besteht unter den besonderen Voraussetzungen des § 940a Abs. 3 ZPO allein in dem Verstoß gegen die Sicherungsanordnung.*)

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IBRRS 2017, 3370
ProzessualesProzessuales
Streitwert für Vergleich umfasst auch Wert der Gegenforderungen!

OLG München, Beschluss vom 26.09.2017 - 13 W 1528/17

1. Werden Gegenansprüche behauptet und hilfsweise mit diesen aufgerechnet, führt ein geschlossener Vergleich mit Abgeltungsklausel dazu, dass diese Gegenforderungen durch den Vergleich mit erledigt werden.

2. Der Streitwert für den Vergleich erhöht sich um den Wert der Gegenforderungen.

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IBRRS 2017, 3313
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Alltäglicher Vorgang spricht gegen konkrete Erinnerung!

OLG Frankfurt, Urteil vom 09.01.2017 - 29 U 187/16

1. Zur Wahrung der Berufungsbegründungsfrist ist es ausreichend, dass die Berufungsbegründung in den Gewahrsam der zuständigen Stelle gelangt ist. Soweit sich eine Partei hierauf beruft, trägt sie die Beweislast für diese Behauptung. Hierbei ist der Vollbeweis erforderlich.

2. Beim Vollbeweis ist eine bloße Wahrscheinlichkeit für das behauptete Geschehen nicht ausreichend. Erforderlich ist in tatsächlich zweifelhaften Fällen ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit des erkennenden Gerichts, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen.

3. An der Aussage eines Zeugen, wonach er sich an den Einwurf einer Berufungsbegründung konkret erinnere, können Zweifel bestehen, wenn es sich um einen völlig alltäglichen Vorgang handelt.

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IBRRS 2017, 3312
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Nur vorbereitende Anwaltsberatung: Kosten sind erstattungsfähig!

VG Neustadt, Urteil vom 13.07.2017 - 4 K 1131/16

1. Die Kosten einer vorbereitenden Beratung durch einen Rechtsanwalt können erstattungsfähig sein, auch wenn dieser im Widerspruchsverfahren nicht förmlich bevollmächtigt wird.*)

2. Auch bei Reisekosten für eine Akteneinsicht besteht die Pflicht, den Aufwand im Rahmen des Verständigen möglichst gering zu halten. Zur Vermeidung einer sehr weiten Anfahrt kann daher die Obliegenheit bestehen, auf eine Versendung der Akten hinzuwirken.*)

3. Die mit der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung des Stadt- oder Kreisrechtsauschusses für den Widerspruchsführer verbundenen Aufwendungen sind notwendige Aufwendungen der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung. Dabei sind hinsichtlich Umfang und Höhe der Entschädigung für die entstandene Zeitversäumnis auch im Widerspruchsverfahren entsprechend den §§ 173 VwGO, 91 Abs 1 Satz 2 ZPO aus Gründen der Pauschalierung und Verwaltungsvereinfachung die Bestimmungen über die Zeugenentschädigung anzuwenden.*)

4. Einem Widerspruchsführer, der zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung eines Stadt- oder Kreisrechtsausschusses bezahlten Urlaub genommen hat, steht kein Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung nach § 91 Abs 1 Satz 2 ZPO i.V.m. § 22 JVEG, sondern nur ein Anspruch auf Zeitversäumnisentschädigung entsprechend § 20 JVEG zu.*)

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IBRRS 2017, 3304
ProzessualesProzessuales
Beiladung bezweckt Schutz des Beigeladenen und Prozessökonomie!

OVG Saarland, Beschluss vom 19.09.2017 - 2 E 426/17

1. Die Beiladung nach § 65 VwGO bezweckt nicht, die Verfahrensposition des einen oder anderen Prozessbeteiligten zu stärken und in dessen Interesse die Möglichkeiten der Sachverhaltsaufklärung zu erweitern.*)

2. Es besteht kein subjektives Recht der Prozessbeteiligten auf eine fehlerfreie Anwendung des § 65 VwGO.*)

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IBRRS 2017, 3315
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beweissicherung nur nach Vorbefassung der WEG möglich!

LG München I, Beschluss vom 24.08.2017 - 36 T 8948/17

1. Der Antrag eines Wohnungseigentümers gegen die übrigen Wohnungseigentümer auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens mit dem Ziel, Mängel am Gemeinschaftseigentum festzustellen, bedarf in der Regel einer vorherigen Befassung der Eigentümerversammlung mit dem Begehren.

2. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das selbständige Beweisverfahren der Durchsetzung eines Anspruchs auf ordnungsgemäße Verwaltung in Gestalt einer entsprechenden Beschlussfassung der Wohnungseigentümer nach § 21 Abs. 4 bzw. § 21 Abs. 8 WEG dient.

3. Im Falle der fehlenden Vorbefassung der Eigentümerversammlung ist der Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens gemäß § 485 Abs. 2 ZPO nach Auffassung der Kammer mangels Rechtschutzbedürfnisses unzulässig.

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