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Sachgebiet: Prozessuales

15856 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2017

IBRRS 2017, 2896
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zweifel an der Person des Rechtsmittelklägers muss ausgeschlossen sein!

BGH, Beschluss vom 08.08.2017 - X ZB 9/15

1. Die in § 519 Abs. 2 Nr. 2 ZPO vorgeschriebene Erklärung, dass gegen ein bestimmtes Urteil Berufung eingelegt werde, muss auch die Angabe enthalten, für und gegen welche Partei das Rechtsmittel eingelegt wird. Die Berufungsschrift muss entweder für sich allein betrachtet oder mit Hilfe weiterer Unterlagen bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eindeutig erkennen lassen, wer Berufungskläger ist und wer Berufungsbeklagter sein soll.

2. Von einem Rechtsanwalt kann erwartet werden, dass er den Unterschied zwischen richterlicher Zulässigkeitsprüfung und vorausgehender verwaltungsmäßiger Prüfung seitens der Geschäftsstelle erkennt und dass er ferner weiß, dass die Bezeichnung des Berufungsklägers der Schriftform bedarf, die auch dann nicht erfüllt ist, wenn ein Geschäftsstellenbeamter telefonische Angaben in der Akte schriftlich vermerkt.

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IBRRS 2017, 2859
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Privatgutachten ist kein "Rechtsmittel"!

BGH, Beschluss vom 27.07.2017 - III ZR 440/16

Die Einholung eines Privatgutachtens zählt nicht zu den "Rechtsmitteln" im Sinne von § 839a Abs. 2, § 839 Abs. 3 BGB.*)

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IBRRS 2017, 2839
ProzessualesProzessuales
Zuständigkeitsbestimmungsantrag zurückgenommen: Keine Kostenentscheidung!

OLG München, Beschluss vom 28.06.2017 - 34 AR 64/17

Wird ein Antrag auf Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Absatz 1 Nr. 3

ZPO zurückgenommen, ist jedenfalls dann keine Kostenentscheidung

veranlasst, wenn das Hauptsacheverfahren bereits rechtshängig ist und

der Antragsgegner im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren durch

dieselben Anwälte vertreten wird (Fortführung von OLG München vom

21.3.2014, 34 AR 256/13, IBRRS 2015, 2301 = IMRRS 2015, 0964).*)

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IBRRS 2017, 2837
ProzessualesProzessuales
Gerichtsfax defekt: Anwalt muss im Internet nach anderer Faxnummer suchen!

BGH, Beschluss vom 27.06.2017 - II ZB 22/16

Gelingt es einem Prozessbevollmächtigten infolge einer technischen Störung des Empfangsgeräts des Gerichts nicht, einen fristwahrenden Schriftsatz per Telefax zu übermitteln, kann es ihm zumutbar sein, aus einer allgemein zugänglichen, ihm zur Verfügung stehenden Quelle eine weitere Telefaxnummer des Gerichts in Erfahrung zu bringen. Nutzt er dazu das Internet, muss er über den Aufruf der Internetstartseite des Gerichts oder, wenn dort keine Telefaxnummer angegeben ist, einer von dort leicht zugänglichen Internetseite, auf welcher deutlich erkennbar die Kontaktdaten des Gerichts für den Telefaxverkehr mit Rechtssuchenden hinterlegt sind, hinaus keinen Versuch unternehmen, um über die Internetseiten des Gerichts eine weitere Telefaxnummer zu ermitteln (Anschluss an BGH, Beschluss vom 26.01.2017 - I ZB 43/16, NJW-RR 2017, 629 Rn. 18 = IBRRS 2017, 0875 = IMRRS 2017, 0368).*)

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IBRRS 2017, 2829
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Eigentümer eines Einkaufszentrums kann sich nicht gegen Discounter wehren!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.05.2017 - 2 K 7/16

Der Eigentümerin eines Einkaufszentrums fehlt regelmäßig die Antragsbefugnis für ein Normenkontrollverfahren gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für einen Discountmarkt auf einem benachbarten Grundstück.*)

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IBRRS 2017, 2824
ProzessualesProzessuales
Für Beschwerden gegen Hinterlegungsstelle gilt der Aufsichtsweg!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.06.2016 - 11 VA 1/16

1. Beschwerden gegen Entscheidungen der Hinterlegungsstelle werden im Aufsichtsweg erledigt.

2. Zur Entscheidung über die Beschwerde ist diejenige Stelle berufen, der die allgemeine Dienstaufsicht über den Rechtspfleger zusteht. Beim Amtsgericht ist dies der Direktor des Amtsgerichts.

3. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichtsdirektor ist eine weitere Beschwerde zum übergeordneten Präsidenten des Landgerichts möglich.

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IBRRS 2017, 2813
ProzessualesProzessuales
Verweisung ist auch im Vollstreckungsverfahren möglich!

BGH, Beschluss vom 11.07.2017 - X ARZ 76/17

1. Eine Verweisung an das zuständige Gericht des zulässigen Rechtswegs ist nicht nur im Erkenntnisverfahren möglich, sondern kommt auch in dem Erkenntnisverfahren vor-, nach- oder nebengelagerten Verfahren in Betracht.*)

2. Eine im Vollstreckungsverfahren ausgesprochene unanfechtbar gewordene Verweisung an ein Gericht eines anderen Rechtswegs ist für dieses Gericht bindend.*)

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IBRRS 2017, 2808
ProzessualesProzessuales
Drei-Monats-Frist nicht eingehalten: Gericht kann erneute Zustimmung einholen!

BGH, Urteil vom 04.07.2017 - XI ZR 470/15

Kann die Frist des § 128 Abs. 2 Satz 3 ZPO zunächst nicht eingehalten werden, kann das Gericht erneut die Zustimmung beider Parteien zur Entscheidung im schriftlichen Verfahren einholen und auf dieser Grundlage gemäß § 128 Abs. 2 Satz 1 ZPO erkennen (Anschluss an Senatsurteil vom 17.01.2012 - XI ZR 457/10, WM 2012, 312 Rn. 34 = IBRRS 2012, 0606 = IMRRS 2012, 0439).*)

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IBRRS 2017, 2741
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Einstweilige Anordnung: Versteigerungstermin wird verschoben!

BVerfG, Beschluss vom 08.05.2017 - 2 BvQ 23/17

Der Erlass einer einstweiligen Anordnung ist gerechtfertigt, wenn sich dadurch der Versteigerungstermin in einem Zwangsversteigerungsverfahren voraussichtlich nur um einige Wochen verzögert, andererseits aber nicht auszuschließen ist, dass aufgrund der Durchführung des Versteigerungstermins möglicherweise nicht rückgängig zu machende Folgen für Leib und Leben der Antragstellerin eintreten.

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IBRRS 2017, 2737
ProzessualesProzessuales
Wie wirkt Erledigungserklärung nach Unterlassungsverfügung?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.07.2017 - 6 W 51/17

Wird nach Erlass einer Unterlassungsverfügung im Widerspruchsverfahren eine die Wiederholungsgefahr beseitigende Erklärung abgegeben und erklären die Parteien daraufhin das Eilverfahren (nur) mit Wirkung für die Zukunft für erledigt, ist grundsätzlich über den nicht für erledigt erklärten Teil des Verfahrens, nämlich die Frage, ob der Unterlassungstitel für die Vergangenheit Bestand hat, durch Urteil zu entscheiden; in diesem Urteil ist im Rahmen einer einheitlichen Kostenentscheidung zugleich gemäß § 91a ZPO über die Kosten des für erledigten Teils zu befinden. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Parteien hierzu ausdrücklich weitergehende Anträge gestellt haben; fehlt es daran, bleibt der Vollstreckungstitel für die Vergangenheit bestehen, und es ergeht nur eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO (Anschluss an BGH, 20.01.2016 - I ZB 102/14 = IBRRS 2016, 0537 = IMRRS 2016, 0336 - Erledigungserklärung nach Gesetzesänderung).*)

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IBRRS 2017, 4254
ProzessualesProzessuales
Rechtsanwalt vertritt Richter: Macht den Richter das befangen?

OLG Köln, Beschluss vom 26.04.2017 - 16 W 26/17

1. Persönliche Beziehungen des Richters zu dem Prozessbevollmächtigten einer Partei sind zwar grundsätzlich geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen. An ihre Intensität und Qualität sind jedoch höhere Anforderungen zu stellen als bei persönlichen Beziehungen zur Partei selbst.

2. Die Vertretung eines Richters durch den Bevollmächtigten einer Partei in einer eigenen Sache vermag nur unter Hinzutreten weiterer Umstände die Besorgnis der Befangenheit zu begründen.

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IBRRS 2017, 2728
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung: Ausschließlicher Gerichtsstand?

OLG Hamm, Beschluss vom 04.04.2017 - 32 SA 9/17

Für eine auf Duldung der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück gerichtete und auf § 11 AnfG gestützte Klage ist kein ausschließlicher Gerichtsstand gemäß § 24 ZPO begründet. Das ist die überwiegend in Rechtsprechung und Literatur vertretene Rechtsmeinung. Will ein Gericht bei der Beurteilung einer Zuständigkeitsfrage von der ihm durch eine der Parteien mitgeteilten ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur abweichen, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich das Gericht erkennbar nach einem Abwägungs- und Entscheidungsprozess der Mindermeinung angeschlossen und sich über maßgebliche Rechtsfragen nicht evident hinweggesetzt hat. Eine ohne eine solche Begründung ausgesprochene Verweisung kann grob rechtsfehlerhaft und nicht verbindlich sein.

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IBRRS 2017, 2723
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Rohbau fertig gestellt: Kein Rechtsschutzbedürfnis für Eilrechtsschutz!

OVG Sachsen, Beschluss vom 26.07.2017 - 1 B 191/17

1. Ist das Gebäude im Wesentlichen, also einschließlich der Fenster und der Dachkonstruktion (einschließlich Dachpappe) errichtet, ist der Rohbau fertig gestellt.

2. Für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (hier: gegen die Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten) fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Nachbar ausschließlich vom Baukörper ausgehende Belastungen geltend macht und das Vorhaben bereits im Rohbau fertig gestellt ist.

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IBRRS 2017, 2745
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
IVR

VG Potsdam, Beschluss vom 12.12.2016 - 4 K 460/15

(Ohne)

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IBRRS 2017, 2739
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
IVR

LG Verden, Urteil vom 19.04.2017 - 7 S 48/16

(Ohne)

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IBRRS 2017, 2733
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Erinnerung des Rechtsnachfolgers gegen Vollstreckungsklausel zulässig?

VGH Bayern, Beschluss vom 13.02.2017 - 8 S 16.2620

1. Die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung (§ 727 Abs. 1 ZPO) ist nicht nur bei der Gesamtrechtsnachfolge, sondern auch bei der Einzelrechtsnachfolge zulässig (hier: Vollstreckungsklausel für gerichtlichen Vergleich gegen Grundstückserwerber).

2. Mit der Erinnerung nach § 732 ZPO gegen die Erteilung einer Vollstreckungsklausel können nur formelle Fehler im Verfahren der Klauselerteilung geltend gemacht werden.

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IBRRS 2017, 2725
ProzessualesProzessuales
IVR

LG Waldshut-Tiengen, Urteil vom 24.02.2017 - 1 O 212/16

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 2724
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Qualifizierte Klausel nach § 726 Abs. 1 ZPO notwendig für Vollstreckung eines Vergleichs mit Zug um Zug-Vereinbarung

LG München I, Beschluss vom 03.01.2017 - 14 T 20267/16

1. Die Erinnerung ist zulässig und begründet, da eine qualifizierte Klausel nach § 726 Abs. 1 ZPO notwendig für die Vollstreckung eines Vergleichs mit Zug um Zug-Vereinbarung ist.

2. § 726 Abs. 2 ZPO findet keine Anwendung auf Vergleiche, so dass zum Nachweis der Erfüllung der Räumungsverpflichtung Klage auf Erteilung einer Vollstreckungsklausel nach § 731 ZPO hätte erhoben werden müssen.

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IBRRS 2017, 2702
ProzessualesProzessuales
Ausländische Partei muss keinen deutschen Anwalt beauftragen

BGH, Beschluss vom 04.07.2017 - X ZB 11/15

Einer ausländischen Partei ist es unabhängig von ihrer Parteirolle grundsätzlich nicht zuzumuten, die Wahl des deutschen Rechtsanwalts am Sitz des Prozessgerichts auszurichten (Fortführung von BGH, 12.09.2013 - I ZB 39/13, IBRRS 2014, 3389).*)

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IBRRS 2017, 2696
__ibr-online____ibr-online__
Mietstreitigkeiten zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkind: "Sonstige" Familiensache?

BGH, Beschluss vom 12.07.2017 - XII ZB 40/17

1. Bei der Prüfung, ob eine sonstige Familiensache im Sinne FamFG vorliegt, ist das Tatbestandsmerkmal "im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung" weit auszulegen (im Anschluss an BGH, 05.12.2012- XII ZB 652/11, IBRRS 2013, 0185; IMRRS 2013, 0131).*)

2. Streitigkeiten aus Mietverträgen über Wohnraum zwischen Schwiegereltern und ihrem Schwiegerkind anlässlich der Trennung ihres Kindes von dem Schwiegerkind können als sonstige Familiensachen im Sinne des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG zu qualifizieren sein.*)

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IBRRS 2017, 2687
ProzessualesProzessuales
Sich selbst vertretender RA: Sind die Kosten für zusätzlichen RA erstattungsfähig?

BGH, Beschluss vom 20.06.2017 - VI ZB 55/16

1. Ein Rechtsanwalt, der sich selbst und zugleich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung vertritt, deren Geschäftsführer er ist, kann in dem ihn betreffendenden Kostenfestsetzungsverfahren Kosten für eine Rechtsanwältin aus seiner Kanzlei, die sich zusätzlich für ihn bestellt hat, nur geltend machen, wenn die zusätzliche Vertretung notwendig war (Bestätigung BGH, 20.01.2004 - VI ZB 76/03, IBRRS 2004, 0461; IMRRS 2004, 0237).*)

2. Im Falle der Insolvenz der Gesellschaft kann er nicht verlangen, so gestellt zu werden, als schulde er sich selbst gemäß § 7 Abs. 2 RVG im Innenverhältnis entfallende Gebühren und Auslagen (Fortentwicklung BGH, 30.04.2003 - VIII ZB 100/02, IBRRS 2003, 1875; IMRRS 2003, 0760).*)

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IBRRS 2017, 2679
ProzessualesProzessuales
Keine Urlaubsvertretung des RA: Keine Wiedereinsetzung

BGH, Beschluss vom 13.07.2017 - IX ZB 110/16

Den Prozessbevollmächtigten trifft ein seiner Partei anzulastendes Organisationsverschulden, wenn bei Urlaubsabwesenheit des sachbearbeitenden Rechtsanwalts eine Vertretung durch einen anderen Rechtsanwalt nicht geregelt ist.*)

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IBRRS 2017, 2645
ProzessualesProzessuales
Entscheidend ist die Richtigkeit des Tenors, nicht der Begründung!

OVG Saarland, Beschluss vom 06.07.2017 - 2 A 180/16

Richtigkeit i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.*)

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IBRRS 2017, 2652
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Naturschutzausgleichsmaßnahmen: Was sind erstattungsfähige Kosten?

VG Mainz, Beschluss vom 24.07.2017 - 3 L 665/17

1. Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Bescheid über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach § 135 a Abs. 2 BauGB richtet sich nach § 80 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, § 212 a Abs. 2 BauGB. Es handelt sich dabei nicht um öffentliche Abgaben oder Kosten im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO.*)

2. Die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen setzt aus Gründen der Planbestimmtheit eine hinreichend konkrete Zuordnung der Ausgleichsflächen im Bebauungsplan oder in einem anderen Bebauungsplan zu den im Plangebiet gelegenen Eingriffsgrundstücken voraus.*)

3. Bei Kosten für die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen für aufgrund der Bauleitplanung zu erwartende Eingriffe in Natur und Landschaft handelt es sich um "Kosten der Erschließung nach dem Baugesetzbuch" im Sinne von § 82 Abs. 1 Satz 1 SchulG, die die Schulsitzgemeinde zu tragen hat. Sie können nicht dem Schulträger aufgebürdet werden.*)

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IBRRS 2017, 2644
ProzessualesProzessuales
Ausschlussfrist versäumt: Keine Wiedereinsetzung!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.04.2017 - 4 L 164/16

Die Versäumung der in § 9 Abs. 4 AG AbwAG normierten Ausschlussfrist hat zur Folge, dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht kommt.*)

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IBRRS 2017, 2537
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Schriftverkehr wegen Mängeln hemmt die Verjährung nicht!

OLG München, Beschluss vom 29.09.2014 - 28 U 1200/14 Bau

1. Ein zwischen dem Auftraggeber und dem Architekten bzw. dessen Versicherung im Zusammenhang mit Schadensersatzforderungen wegen Baumängeln geführter Schriftverkehr führt noch nicht ohne Weiteres zur Hemmung der Verjährung. Erforderlich hierfür ist, dass der Architekt und/oder seine Versicherung beim Auftraggeber den Eindruck erwecken, sie würden sich weiter um die Mängel kümmern oder eine eigene Verantwortlichkeit bzw. Haftung weiter prüfen.

2. Eine angekündigte Tätigkeit aus Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht stellt keine verjährungshemmende Verhandlung dar.

3. Verlangt der Auftraggeber vom Architekten die Erstattung der Kosten für die Beseitigung mehrerer Baumängel, müssen die einzelnen Teilbeträge sowie die unterschiedlichen Mängel in einem Mahnbescheid hinreichend konkretisiert werden. Anderenfalls kommt dem Mahnbescheid keine verjährungshemmende Wirkung zu. Das gilt auch dann, wenn die geltend gemachten Ansprüche aus einem einzigen Architektenvertrag resultieren.

4. Eine nachträglich vorgenommene Individualisierung des Klageanspruchs hat jedenfalls bei vorgeschaltetem Mahnverfahren für die Frage der Verjährung keine Rückwirkung zur Folge.




IBRRS 2017, 2536
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Schriftverkehr wegen Mängeln hemmt die Verjährung nicht!

OLG München, Gerichtlicher Hinweis vom 04.08.2014 - 28 U 1200/14 Bau

1. Ein zwischen dem Auftraggeber und dem Architekten bzw. dessen Versicherung im Zusammenhang mit Schadensersatzforderungen wegen Baumängeln geführter Schriftverkehr führt noch nicht ohne Weiteres zur Hemmung der Verjährung. Erforderlich hierfür ist, dass der Architekt und/oder seine Versicherung beim Auftraggeber den Eindruck erwecken, sie würden sich weiter um die Mängel kümmern oder eine eigene Verantwortlichkeit bzw. Haftung weiter prüfen.

2. Eine angekündigte Tätigkeit aus Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht stellt keine verjährungshemmende Verhandlung dar.

3. Verlangt der Auftraggeber vom Architekten die Erstattung der Kosten für die Beseitigung mehrerer Baumängel, müssen die einzelnen Teilbeträge sowie die unterschiedlichen Mängel in einem Mahnbescheid hinreichend konkretisiert werden. Anderenfalls kommt dem Mahnbescheid keine verjährungshemmende Wirkung zu. Das gilt auch dann, wenn die geltend gemachten Ansprüche aus einem einzigen Architektenvertrag resultieren.

4. Eine nachträglich vorgenommene Individualisierung des Klageanspruchs hat jedenfalls bei vorgeschaltetem Mahnverfahren für die Frage der Verjährung keine Rückwirkung zur Folge.

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IBRRS 2017, 2634
ProzessualesProzessuales
Keine Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Vollstreckungsschutzantrag

BGH, Beschluss vom 12.07.2017 - XII ZR 46/17

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 2633
ProzessualesProzessuales
Wann ist ein Notanwalt beizuordnen?

BGH, Beschluss vom 05.07.2017 - XII ZR 11/17

Mit dem Ziel, die Einreichung einer inhaltlich seinen Vorstellungen entsprechenden Nichtzulassungsbeschwerdebegründung zu erreichen, kann die Bestellung eines Notanwalts nicht verlangt werden (im Anschluss an BGH, 18.12.2013 - III ZR 122/13, IBRRS 2014, 0336; IMRRS 2014, 0161).*)

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IBRRS 2017, 2632
ProzessualesProzessuales
Betreuungsverfahren: Anhörung des Betroffenen ohne Verfahrenspfleger ist fehlerhaft

BGH, Beschluss vom 21.06.2017 - XII ZB 45/17

Eine Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft (im Anschluss an BGH, 21.09.2016 - XII ZB 57/16, IBRRS 2016, 3458; IMRRS 2016, 1925; IVRRS 2016, 0180).*)

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IBRRS 2017, 2631
ProzessualesProzessuales
Verfahrenskostenhilfe nur wenn eigene Rechte betroffen

BGH, Beschluss vom 21.06.2017 - XII ZB 42/17

1. Verfahrenskostenhilfe kann nur der bedürftige Beteiligte erhalten, der in eigenen Rechten betroffen ist (im Anschluss an BGH, 22.10.2014 - XII ZB 125/14, IBRRS 2014, 4158).*)

2. Daher scheidet die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für einen Beteiligten in einem Verfahren aus, in dem ein anderer Beteiligter nach rechtskräftigem Abschluss des Scheidungsverfahrens die Aufhebung eines Zwangsgeldfestsetzungsbeschlusses und die Rückzahlung des beigetriebenen Zwangsgelds erstrebt.*)

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IBRRS 2017, 2630
ProzessualesProzessuales
Begutachtung (nur) nach Aktenlage ist unzulässig

BGH, Beschluss vom 21.06.2017 - XII ZB 36/17

1. Der Sachverständige hat den Betroffenen vor der Erstellung des Gutachtens persönlich zu untersuchen oder zu befragen; eine Begutachtung nach Aktenlage ist grundsätzlich nicht zulässig (im Anschluss an BGH, 20.08.2014 - XII ZB 179/14, IBRRS 2014, 3951).*)

2. Ist Gegenstand des Verfahrens die Bestellung eines Betreuers zur Besorgung aller Angelegenheiten des Betroffenen und werden seine Interessen im Betreuungsverfahren nicht von einem Rechtsanwalt oder einem anderen geeigneten Verfahrensbevollmächtigten vertreten, so ist eine Verfahrenspflegschaft nur dann nicht anzuordnen, wenn sie nach den gegebenen Umständen einen rein formalen Charakter hätte (im Anschluss an BGH, 16.03.2016 - XII ZB 203/14, IBRRS 2016, 1060; IMRRS 2016, 0679).*)

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IBRRS 2017, 2629
ProzessualesProzessuales
Keine Glaubhaftmachung ohne "richtige" anwaltliche Versicherung

BGH, Beschluss vom 05.07.2017 - XII ZB 463/16

Zwar kann die Schilderung von Vorgängen durch einen Rechtsanwalt die mitgeteilten Tatsachen in gleicher Weise glaubhaft machen, wie dies sonst durch eine eidesstattliche Versicherung der Fall ist, wenn der Anwalt die Richtigkeit seiner Angaben unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichert. Hierzu bedarf es aber jedenfalls einer Versicherung der Richtigkeit dieser Angaben (Fortführung von BGH, 22.10.2014 - XII ZB 257/14, IBRRS 2014, 2956; IMRRS 2014, 1559).*)

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IBRRS 2017, 2628
ProzessualesProzessuales
Beschwerdewert von 20.000 EUR nicht nachgewiesen: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig

BGH, Beschluss vom 01.06.2017 - V ZR 258/16

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 2568
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Türschlosser dürfen nicht einfach ausgetauscht werden!

OLG Celle, Beschluss vom 27.06.2017 - 2 U 63/17

1. Wird nach fristloser Kündigung das Türschloss der Hauseingangstür zum Bürogebäude und das Schloss am Tor der Lagerhalle einfach ausgetauscht, um dem ehemaligen Nutzer keinen Zuritt zu ermöglichen, ist das verbotene Eigenmacht.

2. Ein Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes besteht auch dann, wenn es dem Berechtigten möglich ist, die tatsächliche Gewalt über einen Teil der entzogenen Mietsache auszuüben (hier: durch gewaltsames Aufbrechen des Schlosses). Bei verschlossenen Räumen kann von der Verschaffung des Besitzes erst dann gesprochen werden, wenn der Berechtigte ordnungsgemäßen Zugang zu sämtlichen Räumen hat und die entsprechenden Schlüssel besitzt.

3. Im Verfahren der einstweiligen Verfügung sind Gegenanträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zugunsten des Verfügungsbeklagten zumindest dann unzulässig, wenn sie einen anderen Streitgegenstand betreffen.*)

4. Im Verfahren der einstweiligen Verfügung wegen Besitzentziehung kann auch eine zur Abwehr der Zwangsvollstreckung vorgenommene Handlung (hier: Wiedereinräumung des Besitzes) des Verfügungsbeklagten zur Erledigung der Hauptsache führen, weil der Verfügungskläger die erstrebte vorläufige Sicherung erlangt hat.*)

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IBRRS 2017, 2567
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Ohne Entscheidung zur Abwendungsbefugnis keine Einstellung der Zwangsvollstreckung!

BGH, Beschluss vom 04.07.2017 - VIII ZR 101/17

1. Sind die Mieter wegen der drohenden Zwangsvollstreckung bereit ausgezogen, ist statt einer Räumungsvollstreckung nur noch eine Vollstreckung wegen Verurteilung zur Zahlung möglich. Dies setzt voraus, dass den Mietern durch Vollstreckung der Geldforderung ein unersetzlicher Nachteil droht.

2. Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung kommt nicht in Betracht, wenn das Berufungsgericht eine Entscheidung über eine Abwendungsbefugnis unterlassen hat und der Schuldner keinen Antrag auf Urteilsergänzung stellt.

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IBRRS 2017, 2566
ProzessualesProzessuales
Sachverständigengutachten liegt vor: Keine Beweismittelbeeinträchtigung!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.07.2017 - 15 E 70/17

Die von § 485 Abs. 1 ZPO vorausgesetzte Beweismittelbeeinträchtigung fehlt etwa dann, wenn zu den entscheidungserheblichen Fragen bereits ein Sachverständigengutachten vorliegt und der Antragsteller nicht glaubhaft macht, dass dieses ungenügend ist.*)

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IBRRS 2017, 2562
RechtsanwälteRechtsanwälte
Anwalt im Inland: Keine Kostenerstattung für Auslandszustellung?

OLG Hamburg, Beschluss vom 24.04.2017 - 8 W 14/17

Die Kosten für die Zustellung einer einstweiligen Verfügung an eine im Ausland ansässige Antragsgegnerin sind nicht erstattungsfähig, wenn die einstweilige Verfügung an den inländischen Prozessbevollmächtigten, der zuvor eine Zustellung von Anwalt zu Anwalt gemäß § 195 ZPO verweigert hat, durch Gerichtsvollzieher zugestellt werden kann.*)

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IBRRS 2017, 2546
ProzessualesProzessuales
Erinnerung an Kostenansatz hemmt die Verjährung nicht!

OLG München, Beschluss vom 19.05.2017 - 34 Wx 154/17 Kost

Nach einer Zahlungsaufforderung zur Begleichung der Gebührenforderung beginnt die Verjährung neu zu laufen. Die Zahlungsaufforderung bewirkt allerdings keine Verjährungshemmung. Ebenso wenig entfaltet eine Erinnerung gegen den Kostenansatz Hemmungswirkung.

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IBRRS 2017, 2528
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Baumängel wegen Planungsfehlern: Wie wird der merkantile Minderwert ermittelt?

KG, Urteil vom 04.04.2014 - 21 U 18/13

1. Zu den Beseitigungskosten für Baumängel wegen Planungsfehlern kann ein technischer oder merkantiler Minderwert hinzukommen, dessen Höhe tatrichterlich zu ermitteln ist. Schätzgrundlage kann eine sachverständig durchgeführte "Expertenbefragung" sein.

2. Ein merkantiler Minderwert eines Gebäudes liegt vor, wenn nach erfolgter Mängelbeseitigung eine verringerte Verwertbarkeit gegeben ist, weil die maßgeblichen Verkehrskreise ein im Vergleich zur vertragsgemäßen Ausführung geringeres Vertrauen in die Qualität des Gebäudes haben.

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IBRRS 2017, 2543
ProzessualesProzessuales
Zahlungsansprüche gegen GmbH-Geschäftsführer sind am Gesellschaftssitz einzuklagen!

OLG München, Beschluss vom 18.05.2017 - 34 AR 80/17

Für Zahlungsansprüche gegen den Geschäftsführer einer GmbH die sich auf Zahlungen beziehen, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet wurden, ist das Gericht des Erfüllungsortes am Sitz der Gesellschaft zuständig.

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IBRRS 2017, 2533
ProzessualesProzessuales
Berufung bereits vor Unterbrechung unzulässig: Verwerfung möglich!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.01.2017 - 4 U 159/16

1. Eine Berufung, die bereits vor Eintritt der Unterbrechung des Verfahrens nach § 240 ZPO wegen Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist unzulässig war, kann auch während der Verfahrensunterbrechung verworfen werden.*)

2. Der Umstand, dass die zu diesem Zeitpunkt noch nicht verstrichene Frist zur Beantragung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 249 ZPO aufgehört hat zu laufen, steht der Verwerfungsentscheidung nicht entgegen.*)

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IBRRS 2017, 2530
ProzessualesProzessuales
Parteianhörung ist kein Beweismittel!

KG, Urteil vom 11.07.2017 - 21 U 100/16

1. Das Gericht kann die Ergebnisse der Anhörung einer Prozesspartei gemäß § 141 Abs. 1 ZPO im Rahmen einer Beweiswürdigung verwerten - genau wie den gesamten sonstigen Akteninhalt. Es bleibt aber dabei, dass die Parteianhörung, anders als die Parteivernehmung, kein Beweismittel im Sinne der ZPO ist.*)

2. Hat das Gericht die Parteien über eine umstrittene Tatsache lediglich angehört, hat es mithin keine Beweisaufnahme durchgeführt. Mangels Beweisaufnahme besteht auch keine Grundlage für eine Beweiswürdigung.*)

3. Der Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit, der sich aus dem Recht auf gerichtliches Gehör ableitet, kann es gebieten, einer Partei, die sich in Beweisnot befindet, die Möglichkeit einzuräumen, ihre Wahrnehmungen über eine streitige Tatsache dem Gericht zu präsentieren. Dies muss nicht zwangsläufig im Rahmen einer Parteivernehmung geschehen. Es genügt, wenn die betreffende Partei angehört wird.*)

4. Ein dahingehender Antrag bindet das Gericht aber erst, nachdem die gegnerische Partei oder ein ihrem "Lager" zuzurechnender Zeuge vernommen worden ist. Erst dann widerspricht es der prozessualen Gleichbehandlung, wenn nicht auch die andere Partei die Gelegenheit erhält, ihre Wahrnehmungen dem Gericht so zu Gehör zu bringen, dass sie einer Beweiswürdigung unterzogen werden können.*)

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IBRRS 2017, 4248
ProzessualesProzessuales
(ohne)

LG Ellwangen, Urteil vom 23.12.1998 - 1 S 278/98

(ohne)

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IBRRS 2017, 2519
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwaltervertrag endet mit Abberufung: Kein Feststellungsinteresse!

AG Eschweiler, Urteil vom 08.12.2016 - 29 C 10/16

1. Wird ein Beschluss über die Abberufung des Verwalters und die Kündigung des Verwaltervertrags mangels gerichtlicher Anfechtung bestandskräftig, kann der Verwalter zur Wahrung seiner Vergütungsansprüche die Voraussetzungen des Kündigungsrechts im Wege eines Feststellungsverfahrens gerichtlich überprüfen lassen.

2. Das Feststellungsinteresse fehlt allerdings, wenn der Verwaltervertrag für die Dauer der Bestellung abgeschlossen worden war und die Abberufung wirksam ist.

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IBRRS 2017, 2499
RechtsanwälteRechtsanwälte
Keine Einigungsgebühr bei unstreitiger Sachlage!

OLG München, Urteil vom 12.07.2017 - 15 U 4938/16

1. Der Gegenstandswert soll das Interesse des Mandanten an der anwaltlichen Tätigkeit ausdrücken und muss nicht wissenschaftlich exakt ermittelt werden. Ein Sachverständigengutachten über den Wert des Grundstücks scheidet im Honorarprozess aus, wenn die Kosten in keinem vernünftigen Verhältnis zum streitigen Vergütungsanteil stehen.

2. Ist unstreitig, dass ein Rechtsverhältnis besteht und keiner Partei ein Recht zur Änderung dieses Rechtsverhältnisses zusteht, einigen sich die Parteien aber auf eine Beendigung oder Modifizierung dieses Rechtsverhältnisses, so wird keine Einigungsgebühr ausgelöst, weil es an einem Streit fehlt.

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IBRRS 2017, 2488
ProzessualesProzessuales
Für negative Tatsache beweisbelastetet: Prozessgegner trifft sekundäre Darlegungslast!

BGH, Beschluss vom 20.06.2017 - VI ZR 505/16

1. Den Prozessgegner der für eine negative Tatsache beweisbelasteten Partei trifft eine sogenannte sekundäre Darlegungslast, deren Umfang sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet (Anschluss an BGH, Urteile vom 24.03.2010 - XII ZR 175/08, BGHZ 185, 1 Rn. 20 mwN = IBRRS 2010, 1697; vom 29.11.2016 - X ZR 122/14, NZBau 2017, 176 Rn. 33 = IBRRS 2017, 0327 = VPRRS 2017, 0031).*)

2. Das gilt auch im Falle einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung. Der dem Kläger obliegende Beweis der fehlenden Berechtigung kann nur geführt werden, wenn der Verwarnende die Grundlagen für die Ausschließlichkeitsrechte darlegt, auf die er sich mit seiner Verwarnung gestützt hat.*)

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IBRRS 2017, 2469
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Prozesskostenhilfeantrag nicht näher begründet: Frist gewahrt?

BGH, Beschluss vom 18.05.2017 - IX ZA 9/17

Ein Insolvenzverwalter hat die Frist zur Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde in der Regel nicht unverschuldet versäumt, wenn er innerhalb der Frist einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt, jedoch nicht dargelegt hat, aus welchen tatsächlichen Gründen den wirtschaftlich beteiligten Insolvenzgläubigern eine Prozessfinanzierung nicht zumutbar ist.*)

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IBRRS 2017, 2448
ProzessualesProzessuales
Klageänderung in der Berufungsinstanz?

LG Berlin, Beschluss vom 10.03.2017 - 65 S 62/17

1. Stützt der Vermieter sein (unverändertes) Räumungsbegehren auf eine weitere, nach Erlass der erstinstanzlichen Entscheidung ausgesprochene Kündigung, so handelt es sich dabei um eine Klageänderung.

2. Eine Klageänderung ist in der Berufungsinstanz nur zulässig, wenn sie auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zugrunde zu legen hat.

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IBRRS 2017, 2418
BauvertragBauvertrag
Verschiedene Bauaufträge müssen auch getrennt abgerechnet werden!

OLG Frankfurt, Urteil vom 21.12.2015 - 16 U 96/14

1. Macht der Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Errichtung mehrerer Bauvorhaben seinen jeweiligen Werklohn geltend, muss er Art und Umfang der geschuldeten Leistungen und die tatsächliche vertragsgemäße Durchführung der Arbeiten für jedes Bauvorhaben darlegen und beweisen.

2. Im Rahmen der prozessualen Anforderungen ist es erforderlich, dass sich die Inhalte aus den Schriftsätzen selbst in Verbindung mit den Anlagen ergeben. Eine pauschale Bezugnahme auf Anlagen genügt nicht, wenn diese nicht aus sich heraus zweifelsfrei nachvollziehbar sind.

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