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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Prozessuales

15856 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2017

IBRRS 2017, 2458
ProzessualesProzessuales
Keine Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist unter einer Bedingung!

BGH, Beschluss vom 01.06.2017 - V ZB 106/16

Die Berufungsbegründungsfrist kann nicht unter einer Bedingung verlängert werden. Geschieht dies dennoch, ist nur die Bedingung unwirksam, die Fristverlängerung ist hingegen wirksam.*)

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IBRRS 2017, 2446
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Mieterhöhung wegen sozialer Notlage abgelehnt: Mieter trägt Prozesskosten!

AG Wedding, Urteil vom 28.02.2017 - 4 C 80/16

1. Erklärt der Mieter nicht innerhalb der 2-Monats-Frist nach Zugang des Erhöhungsverlangens seine Zustimmung zur Mieterhöhung, gibt er Anlass zur Klageerhebung.

2. Die Prozesskosten sind dem Mieter aufzuerlegen, wenn er Anlass zur Klageeinreichung gegeben und keine sachlichen Einwände gegen die begehrte Mieterhöhung erhoben und insbesondere die Ortsüblichkeit nicht in Frage gestellt hat. Die Begründung mit sozialer Notlage ändert daran nichts.

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IBRRS 2017, 2441
ProzessualesProzessuales
Wo ist eine negative Feststellungsklage einzureichen?

OLG München, Beschluss vom 22.06.2017 - 34 AR 97/17

Die negative Feststellungsklage kann dort erhoben werden, wo der Kläger den vom Beklagten behaupteten Anspruch im Falle eines wirksamen Vertragsschlusses hätte erfüllen müssen.*)

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IBRRS 2017, 2435
ProzessualesProzessuales
Künftige Nutzungsentschädigung: Wie bestimmt sich der Streitwert?

LG Berlin, Beschluss vom 10.11.2016 - 67 S 285/16

Der Gebührenstreitwert für einen auf Zahlung künftiger Nutzungsentschädigung bis zur Räumung und Herausgabe gerichteten Klageantrag des Vermieters ist mit dessen Zuständigkeits- und Rechtsmittelstreitwert identisch. Er richtet sich mangels besonderer Bestimmung im GKG gemäß §§ 3, 9 Satz 1 ZPO nach dem 3-1/2-fachen Jahresbetrag der geltend gemachten Nutzungsentschädigung.*)

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IBRRS 2017, 2372
ProzessualesProzessuales
Klage "derzeit unbegründet": Tenor kann im Zurückweisungsbeschluss geändert werden!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.06.2017 - 13 U 45/16

Die erforderliche Abänderung des Tenors der erstinstanzlichen Entscheidung von einer endgültigen Klageabweisung in eine Abweisung als "derzeit unbegründet" kann auch im Rahmen einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO erfolgen.*)

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IBRRS 2017, 2371
ProzessualesProzessuales
Erledigungserklärung ist Verzicht auf förmliche Zustellung!

OLG München, Beschluss vom 07.07.2017 - 13 W 941/17

1. Die Erklärung, dass „auf die weitere Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil verzichtet wird, womit die Klage erledigt sei“, ist als Erledigungserklärung unter Verzicht auf die förmliche Zustellung der Klage anzusehen.

2. Schließen die Parteien einen Vergleich zur Abgeltung aller streitigen Ansprüche, darf der Gläubiger nicht weiter aus einem vorher im selben Verfahren ergangenen Versäumnisurteil vollstrecken. Alleiniger Vollstreckungstitel ist dann der abgeschlossene Vergleich.

3. Die weitere Vollstreckung aus einem früheren Titel kann sich sogar als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung darstellen.

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IBRRS 2017, 2359
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Darlehensvertrag kann auch nach sechs Monaten noch widerrufen werden!

OLG Brandenburg, Urteil vom 31.05.2017 - 4 U 188/15

1. Ohne umfassende, unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige ordnungsgemäße Belehrung beginnt die zweiwöchige Widerrufsfrist für Fernabsatzverträge nicht zu laufen.

2. Werden die zum Abschluss der Darlehensverträge abgegebenen Willenserklärungen wirksam widerrufen, ist eine Klage auf Feststellung der Umwandlung des Darlehensvertrags in ein Rückgewährschuldverhältnis unzulässig. Vorrangig ist eine Leistungsklage einzureichen.

3. Eine negative Feststellungsklage, mit dem Ziel festzustellen, dass der Bank aus den Darlehensverträgen keine Ansprüche mehr zustehen, ist dagegen zulässig.

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IBRRS 2017, 2361
ProzessualesProzessuales
WEG zieht Mängelrechte an sich: Klage des einzelnen Eigentümers unzulässig!

KG, Beschluss vom 18.08.2016 - 27 U 160/15

1. Die Prozessführungsbefugnis zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz ist eine von Amts wegen zu prüfender Prozessvoraussetzung.

2. Macht die Wohnungseigentümergemeinschaft "die Rechte wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum" zur "gemeinschaftlichen Angelegenheit", wird eine "Ausübungsbefugnis der WEG" begründet und der einzelne Eigentümer ist nicht mehr (prozessführungs-)befugt, Mängelrechte am Gemeinschaftseigentum zu verfolgen.

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IBRRS 2017, 2301
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
WEG zieht Mängelrechte an sich: Klage des einzelnen Eigentümers unzulässig!

KG, Beschluss vom 20.10.2016 - 27 U 160/15

1. Die Prozessführungsbefugnis zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz ist eine von Amts wegen zu prüfender Prozessvoraussetzung.

2. Macht die Wohnungseigentümergemeinschaft "die Rechte wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum" zur "gemeinschaftlichen Angelegenheit", wird eine "Ausübungsbefugnis der WEG" begründet und der einzelne Eigentümer ist nicht mehr (prozessführungs-)befugt, Mängelrechte am Gemeinschaftseigentum zu verfolgen.

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IBRRS 2017, 2311
ProzessualesProzessuales
Beschwerdewert bei wiederkehrenden Leistungen?

BGH, Beschluss vom 23.05.2017 - II ZR 169/16

Bei wiederkehrenden Leistungen, die auf Dauer verlangt werden und nicht nur für eine bestimmte streitige Zeit, ist für die Wertberechnung bei sich verändernden Jahresbeträgen auf den höchsten für die Berechnung maßgeblichen Einzelwert in den ersten dreieinhalb Jahren nach Klageerhebung abzustellen.*)

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IBRRS 2017, 2305
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage: Erst verhandeln, dann klagen!

OLG Naumburg, Urteil vom 05.09.2016 - 12 U 132/15

Die Klage auf Leistung infolge Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage setzt voraus, dass mit dem Vertragspartner erfolglos über eine angemessene Anpassung verhandelt worden ist oder dass sich der Vertragspartner solchen Verhandlungen verweigert hat.*)

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IBRRS 2017, 2303
ProzessualesProzessuales
Wie bemisst sich der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer?

BGH, Beschluss vom 21.06.2017 - VII ZR 41/17

1. Der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer bemisst sich nach dem Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung der Entscheidung des Berufungsgerichts.

2. Maßgebend für die Bewertung der Beschwer bei der Nichtzulassungsbeschwerde ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht, und zwar nach Maßgabe der dem Parteivorbringen zu diesem Zeitpunkt zugrunde liegenden tatsächlichen Angaben zum Wert.

3. Einem Beschwerdeführer, der nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer entsprechend höheren Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden seien, ist es regelmäßig verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf neue Angaben zu berufen, um die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO zu überschreiten. Das gilt insbesondere dann, wenn dieser Vortrag in den Tatsacheninstanzen keinen Niederschlag gefunden hat.

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IBRRS 2017, 2296
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Konkretisierung unbestimmter Einzelforderungen ist kein Hilfsantrag!

BGH, Beschluss vom 02.05.2017 - VI ZR 85/16

Konkretisiert der Berufungskläger bei einer Teilklage mit mehreren Einzelforderungen auf einen Hinweis des Berufungsgerichts nach § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO seinen ursprünglich unbestimmten Klageantrag ausreichend, verletzt es das Recht des Berufungsklägers auf rechtliches Gehör, wenn das Berufungsgericht diesen als Hilfsantrag wertet, ihn entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO für wirkungslos erachtet und die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO wegen Unzulässigkeit der Klage mangels Bestimmtheit des ursprünglichen Antrags zurückweist (Anschluss an BGH, IBR 2016, 375).*)

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IBRRS 2017, 2269
ProzessualesProzessuales
Summarische Prüfung der Erfolgsaussichten genügt für Kostenentscheidung!

LG Saarbrücken, Urteil vom 23.12.2016 - 10 T 71/16

1. Die Kostenentscheidung ist nicht zu beanstanden, wenn die hälftige Zuordnung der Haftungsrisiken als Ausgangspunkt den Erfolgsaussichten des Klagebegehrens entspricht.

2. Eine detaillierte Auseinandersetzung mit den einzelnen geltend gemachten Mängeln ist nicht erforderlich, auch wenn dies die Entscheidung transparenter machen und eine Überprüfung erleichtern würde.

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IBRRS 2017, 2281
ProzessualesProzessuales
Meinungsänderung des Gerichts: Parteien müssen Stellung nehmen können!

BGH, Beschluss vom 11.05.2017 - V ZR 235/16

1. Erteilt das Gericht einen rechtlichen Hinweis in einer entscheidungserheblichen Frage, so darf es diese Frage im Urteil nicht abweichend von seiner geäußerten Rechtsauffassung entscheiden, ohne die Verfahrensbeteiligten zuvor auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben.

2. Dies gilt unabhängig davon, ob der gerichtliche Hinweis nur eine Nebenforderung (vgl. § 139 Abs. 2 ZPO) betrifft oder die Hauptsache.

3. Weist das Gericht zunächst darauf hin, dass wohl kein Annahmeverzug vorliege, da der Käufer das Objekt nicht lastenfrei zurückgeben könne, und entscheidet es später, dass doch Annahmeverzug vorliege, da ein Unvermögen des Käufers zur lastenfreien Rückgabe lediglich im Vollstreckungsverfahren von Relevanz sei, liegt demnach ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör vor.

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IBRRS 2017, 2263
ProzessualesProzessuales
Ausschließlicher Gerichtsstand gilt nicht für Ausgleichsansprüche der Mieter untereinander!

AG Bremen, Beschluss vom 28.04.2017 - 9 S 20/17

1. Rückforderungsansprüche (hier: Renovierungsleistungen und Umzugskosten) von Mietern untereinander, unterfallen nicht der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichts am Ort der Mieträume.

2. Ansprüche von Gesamtschuldnern untereinander sind ein selbständiges gesetzliches Ausgleichsverhältnis, das als solches keinen Bezug zum Mietrecht aufweist.

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IBRRS 2017, 2257
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Art der Schadensberechnung geändert: Streitgegenstand bleibt gleich!

BGH, Urteil vom 18.05.2017 - VII ZR 122/14

1. Wechselt ein Kläger nur die Art der Schadensberechnung, ohne seinen Klageantrag zu erweitern oder diesen auf einen anderen Lebenssachverhalt zu stützen, liegt keine Änderung des Streitgegenstands vor (Anschluss an BGH, Urteile vom 14.05.2012 - II ZR 130/10, BauR 2012, 1644 = NZBau 2012, 567 = IBRRS 2012, 2642; vom 24.01.2002 - III ZR 63/01, BGH-Report 2002, 397 = IBRRS 2004, 2854; vom 17.06.1992 - I ZR 107/90, BGHZ 119, 20; vom 09.10.1991 - VIII ZR 88/90, BGHZ 115, 286).*)

2. Es stellt danach keine Änderung des Streitgegenstands dar, wenn ein Kläger seinen gemäß § 179 Abs. 1 BGB zu ersetzenden Schaden zunächst nach dem negativen Interesse (Vertrauensschaden) berechnet und im Laufe des Verfahrens die Berechnung dahingehend ändert, dass er nunmehr stattdessen Ersatz des positiven Interesses (Erfüllungsinteresses) begehrt, sofern Klageantrag und Lebenssachverhalt unverändert bleiben.*)

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IBRRS 2017, 2213
NachbarrechtNachbarrecht
Verhältnis zwischen Baumschutzsatzung und Nachbarrecht?

OVG Saarland, Beschluss vom 07.06.2017 - 2 A 361/17

1. Die nach der Schutzzweckumschreibung allein öffentlich-rechtlich begründeten Veränderungs- und Beseitigungsverbote in kommunalen Baumschutzsatzungen gelten nicht nur gegenüber dem Eigentümer, sondern allgemein für jedermann, so dass ein Nachbar ihm gegebenenfalls zustehende zivilrechtliche Ansprüche auf Fällen des Baumes erst durchsetzen kann, wenn das öffentliche-rechtliche, rein natur- und landschaftsschutzrechtlich motivierte Veränderungsverbot durch eine in den Satzungen regelmäßig vorgesehene Ausnahme oder gar eine Befreiung nach dem § 34 Abs. 2 SNG außer Kraft gesetzt ist.*)

2. Eine solche dem Nachbarn gewährte Ausnahme beschränkt sich auf die beschriebenen öffentlich-rechtlichen Wirkungen und räumt ihm keine Befugnis ein, den Baum nun aus eigener Rechtsmacht gegen den Willen des Eigentümers beziehungsweise unter Missachtung seiner sich aus dem Grundeigentum ergebenden privatrechtlichen Befugnis, andere von Einwirkungen auf die Sache auszuschließen (§ 903 Satz 1 BGB), zu entfernen.*)

3. Die Bejahung der tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme hat darüber hinaus vor allem keine den zivilrechtlichen Streit der privaten Beteiligten präjudizierende Wirkung und schränkt die Verteidigungsmöglichkeiten des Eigentümers gegenüber einem Beseitigungsverlangen des Nachbarn nicht ein. Für ihn lässt sich aus der Ausnahme keine (eigene) Verpflichtung zur Beseitigung des Baumes oder zu deren Duldung unabhängig von zivilrechtlichen Ansprüchen des Nachbarn herleiten.*)

4. Deswegen ist der Eigentümer mangels eigener negativer rechtlicher Betroffenheit gegenüber der dem Nachbarn erteilten Ausnahme nicht klagebefugt im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO.*)

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IBRRS 2017, 2209
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wie subtanziiert muss zu einer Pauschalhonorarabrede vorgetragen werden?

BGH, Beschluss vom 18.05.2017 - I ZR 205/16

Bei einem Geschäftsbesorgungsvertrag, das heißt einem Werkvertrag oder einem Dienstvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat, gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Geschäftsbesorgung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. An die Darlegung des Abschlusses einer Pauschalhonorarabrede sind deshalb keine allzu hohen Anforderungen zu stellen.

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IBRRS 2017, 2245
ProzessualesProzessuales
Erfolglose Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision

BGH, Beschluss vom 21.06.2017 - VII ZR 318/16

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 2215
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 16.05.2017 - VI ZR 25/16

1. Im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ist die Revision nicht alleine deshalb zuzulassen, weil das Berufungsgericht unter irrtümlicher Anwendung von § 313a Abs. 1, § 540 Abs. 2 ZPO rechtsfehlerhaft davon abgesehen hat, die Rechtsschutzbegehren der Parteien im Berufungsurteil wiederzugeben. Allerdings ist die Richtigkeit des Beschwerdevortrags zu unterstellen, wenn er infolge des Fehlers anhand des Urteils nicht überprüft werden kann (Fortführung Senatsbeschluss vom 18. September 2012 - VI ZR 51/12, NJW-RR 2012, 1535 Rn. 1).*)

2. Spricht das Berufungsgericht dem Kläger entgegen § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO mehr zu als von diesem beantragt, so liegt darin regelmäßig auch eine Gehörsverletzung zulasten des Beklagten.*)

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IBRRS 2017, 2201
ProzessualesProzessuales
Wann entfällt eine Bindung an die Rechtsauffassung des Revisionsgerichts?

BGH, Urteil vom 01.06.2017 - IX ZR 204/15

1. Das Berufungsgericht ist nur an diejenige rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts gebunden, die der Aufhebung unmittelbar zugrunde liegt.*)

2. Stellt das Berufungsgericht im zweiten Berufungsverfahren andere Tatsachen fest als diejenigen, die Grundlage der Aufhebung waren, entfällt eine Bindung an die Rechtsauffassung des Revisionsgerichts.*)

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IBRRS 2017, 2192
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Mülltonnenbox ist bauliche Veränderung!

AG Jever, Urteil vom 10.02.2017 - 5 C 532/15

1. Die Pflasterung und Installation zweier Mülltonnenboxen ist eine bauliche Veränderung.

2. Eine Beschlussanfechtungsklage ist gegen alle übrigen Wohnungseigentümer zu richten. Eine Klage gegen "die Eigentümer der Wohnungseigentumsanlage xx namentlich aufgeführt in der anliegenden Eigentümerliste" ist unbegründet, weil sie sich gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft (Verband) richtet, die nicht Gegnerin der Klage sein kann.

3. Ein Beseitigungsanspruch ist als Ausfluss des (Mit-)Eigentums ein Individualrecht, das jeder Miteigentümer allein und ohne eine besondere Ermächtigung durch die Eigentümermehrheit geltend machen kann.

4. Der Verband aller Wohnungseigentümer ist kein Mitglied der Eigentümergemeinschaft. Eigene Unterlassungsansprüche aus dem Miteigentum stehen ihm deshalb nicht zu. Die Individualansprüche einzelner Eigentümer können jedoch durch Mehrheitsbeschluss auf den Verband übertragen werden.

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IBRRS 2017, 2182
ProzessualesProzessuales
Einigungsgebühr fällt nur einmal an!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.04.2017 - 5 OA 44/17

1. Die 1,0-fache Einigungsgebühr nach Nr. 1000. 1003 VV RVG fällt nur einmal auf der Basis der zusammengerechneten Streitwerte der verglichenen Verfahren an - und zwar in dem Verfahren, in dem der Vergleich geschlossen wird -, wenn eine (einheitliche) Einigung vorliegt, in die anderweitige anhängige Ansprüche einbezogen worden sind (ebenso wie OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.8.2016 - 13 OA 130/16).*)

2. Nach Nr. 3104 VV RVG entsteht die 1,2-fache Terminsgebühr auch, wenn in einem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird. Diese Voraussetzungen liegen vor, wenn - wie hier - im verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren auf Vorschlag des Gerichts ein schriftlicher Vergleich nach § 106 Satz 2 VwGO geschlossen wird.*)

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IBRRS 2017, 2175
ProzessualesProzessuales
Abhilfe durch das Grundbuchamt: Keine Gerichtskosten!

OLG München, Beschluss vom 09.06.2017 - 34 Wx 124/17

1. Hat das Grundbuchamt der Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung aufgrund neuer Tatsachen abgeholfen und den Eintragungsantrag vollzogen, fallen Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren nicht an.*)

2. Wird nach (konkludenter) Abhilfe die gegen die Zwischenverfügung eingelegte Beschwerde ausdrücklich zurückgenommen, kann es sachgerecht sein, von der Erhebung gerichtlicher Kosten für das Beschwerdeverfahren abzusehen.*)

3. Solange das Beschwerdegericht über die eingelegte Beschwerde nicht abschließend entschieden hat, kann das Grundbuchamt dem Rechtsmittel abhelfen, selbst wenn es zunächst eine Abhilfe abgelehnt und die Akten dem Beschwerdegericht vorgelegt hat.

4. Nach Abhilfe wird das Beschwerdeverfahren gegenstandslos und eine Entscheidung des Rechtsmittelgerichts ist nicht mehr zu treffen.

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IBRRS 2017, 2173
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wie sind Kosten des selbständigen Beweisverfahrens anzusetzen?

OLG München, Beschluss vom 08.06.2017 - 13 W 916/17

1. Kosten des Beweisverfahrens sind Kosten des Rechtsstreits, die im Falle eines nachfolgenden Hauptsacheverfahrens im Rahmen des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs auszugleichen sind.

2. Eine Klage, mit der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im anschließenden Hauptsacheverfahren als Schadensersatz geltend gemacht werden, ist unzulässig, weil ihr das Rechtsschutzbedürfnis fehlt.

3. Die eingeklagten Kosten sind allerdings bei der Streitwertfestsetzung für das Hauptsacheverfahren zu berücksichtigen.

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IBRRS 2017, 2172
ProzessualesProzessuales
Gegen einen Zielabweichungsbescheid können Dritte nicht vorgehen!

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.02.2017 - 8 A 10717/16

Privaten Dritten fehlt im Regelfall die Klagebefugnis für die Anfechtung eines dem Vorhabenträger erteilten Bescheides, mit dem die Abweichung von Zielen der Raumordnung zugelassen wird; ein Klagerecht ergibt sich insbesondere nicht aus den Vorschriften des Umweltrechtsbehelfsgesetzes.*)

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IBRRS 2017, 2164
RechtsanwälteRechtsanwälte
Aufrechenbarer Gegenanspruch: Keine Vergütungsfestsetzung!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.06.2017 - 18 W 85/17

Eine die Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG hindernde nicht-gebührenrechtliche Einwendung im Sinne von § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG ist auch dann gegeben, wenn der Antragsgegner einen aufrechenbaren Gegenanspruch behauptet, der aus einem Sachverhalt resultieren soll, der außerhalb des Verfahrens liegt, für das die Festsetzung der Vergütung begehrt wird.*)

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IBRRS 2017, 0928
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Keine Streitwertbeschwerde ohne Beschwer!

LG Itzehoe, Beschluss vom 23.02.2017 - 11 T 12/17

1. Durch die Streitwertfestsetzung ist der Verfahrensbeteiligte beschwert, der kostenpflichtig ist.

2. Das Beschwerdebegehren eines Verfahrensbeteiligten kann schutzwürdig nur auf die Herabsetzung des Streitwerts gerichtet werden, um die auferlegte Kostenlast zu senken. Nicht jedoch darauf, den Prozessgegner mit höheren Kosten zu belasten.

3. Eine zu geringe Streitwertfestsetzung beschwert jedoch den Prozessbevollmächtigten, der aus eigenem Recht Beschwerde einlegen kann.

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IBRRS 2017, 0926
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Sachverständiger muss keine "Literaturrecherche" vorlegen!

OLG Schleswig, Beschluss vom 24.02.2017 - 16 W 31/17

Im selbständigen Beweisverfahren ist eine Beweisfrage im Rahmen einer Stellungnahme zu einem Gutachten, mit der der Sachverständige angehalten werden soll, eine "Literaturrecherche" zum Meinungsstand von einschlägigen Sachverständigen zu einem bestimmten Zeitpunkt vorzunehmen, unzulässig.

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IBRRS 2017, 2098
ProzessualesProzessuales
Beleuchtete Werbeanlage kostet doppelt!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.03.2017 - 5 S 1972/16

Bei der Festsetzung des Streitwerts für ein Verfahren, das die Errichtung einer Wechselwerbeanlage zum Gegenstand hat, ist ausschließlich von der Empfehlung in Nr. 9.1.2.3.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 auszugehen. Der sich aus der Anwendung der Empfehlung ergebende Betrag ist zu verdoppeln, wenn die Wechselwerbeanlage beleuchtet sein soll.*)

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IBRRS 2017, 1622
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
"Dach weist Undichtigkeiten auf": Unzulässiger Ausforschungsbeweis!

OLG München, Beschluss vom 05.01.2017 - 28 W 2124/16

Bei der nicht weiter spezifizierten Beweisbehauptung in einem Antrag auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens, das Dach eines Gebäudes weise Undichtigkeiten auf, handelt es sich um einen Ausforschungsbeweis; ein hierauf gerichteter Beweisantrag ist abzuweisen. Erforderlich ist zumindest die Nennung und Beschreibung der Schadstellen und aufgetretenen Schäden.

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IBRRS 2017, 2120
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Nachholung eines Sachverständigenbeweises in der Berufung zulässig?

BGH, Urteil vom 31.05.2017 - VIII ZR 69/16

In der Berufungsinstanz neu sind alle Angriffs- und Verteidigungsmittel, die bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der ersten Instanz nicht vorgebracht worden sind oder die zunächst vorgebracht, dann aber fallen gelassen worden sind (vgl. § 399 ZPO). Hierzu gehört ein in der ersten Instanz angetretener Sachverständigen- oder Zeugenbeweis, der mangels Einzahlung des angeforderten Vorschusses gemäß §§ 402, 379 Satz 2 ZPO nicht erhoben worden ist, nicht ohne Weiteres (in Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 05.05.1982 - VIII ZR 152/81, NJW 1982, 2559 unter 3 a [zu § 528 Abs. 2 ZPO a.F.]).*)

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IBRRS 2017, 2112
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Rechtsnachfolger muss Rechtsstreit aufnehmen!

LG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.2016 - 10 O 605/11

Geht das streitige Recht durch den Tod der Partei statt auf den Erben auf einen Sonderrechtsnachfolger über, so kann nur dieser als derjenige das unterbrochene Verfahren aufnehmen, der anstelle der verstorbenen Partei in dessen Position eingerückt ist. Für Gesamtrechtsnachfolger, die den Rechtsstreit aufzunehmen haben, gilt dies nicht.

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IBRRS 2017, 2113
ProzessualesProzessuales
Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts?

BGH, Beschluss vom 11.05.2017 - V ZA 10/17

1. Die Beiordnung eines Notanwalts setzt voraus, dass eine Partei alle ihr zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt zu finden. Im Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesgerichtshof muss eine Partei insoweit - innerhalb der Rechtsmittelfrist - substanziiert darlegen und nachweisen, sich ohne Erfolg zumindest an mehr als vier Rechtsanwälte gewandt zu haben.

2. Die bloße Erklärung, die Rechtsanwälte hätten eine Vertretung abgelehnt, genügt den Anforderungen an eine substanziierte Darlegung und einen Nachweis nicht.

3. Die Beschwer bemisst sich bei der Abweisung der Klage eines Wohnungseigentümers auf Beseitigung einer baulichen Veränderung am gemeinschaftlichen Eigentum grundsätzlich nach dem Wertverlust, den sein Wohnungseigentum durch die bauliche Veränderung erleidet.

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IBRRS 2017, 2099
ProzessualesProzessuales
Streitwert einer Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung?

OVG Thüringen, Beschluss vom 20.07.2016 - 1 VO 376/16

1. Richtet sich eine Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus, ist in Anlehnung an den in Nr. 9.7.1 des Streitwertkatalogs 2013 vorgeschlagenen Streitwertrahmen in der Regel von einem Streitwert von 7.500 Euro auszugehen, sofern es an Anhaltspunkten für einen höheren wirtschaftlichen Schaden fehlt. Für eine Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus ist in der Regel ein Streitwert von 10.000 Euro festzusetzen.*)

2. In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist der für eine Nachbarklage anzusetzende Streitwert in Anlehnung an Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs 2013 regelmäßig zu halbieren.*)

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IBRRS 2017, 2110
ProzessualesProzessuales
Grundstück nicht im Geltungsbereich des angegriffenen Bebauungsplans: Eigentümer antragsbefugt?

OVG Saarland, Urteil vom 06.06.2017 - 2 C 119/16

1. Liegt das Grundstück der Antragsteller eines Normenkontrollverfahrens nicht im Geltungsbereich des von ihnen angegriffenen Bebauungsplans, so kann das in § 1 Abs. 7 BauGB nomierte Abwägungsgebot eigentumsrechtlichen Drittschutz gegenüber planbedingten Beeinträchtigungen vermitteln, die in adäquat kausalem Zusammenhang mit der Planung stehen und die mehr als geringfügig sind.*)

2. Einzelfall, in dem die planbedingte Zunahme von Verkehrslärm die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet.*)

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IBRRS 2017, 2097
ProzessualesProzessuales
ohne

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.02.2017 - 7 A 1397/15

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 2071
ProzessualesProzessuales
Wie ist ausländisches Recht zu ermitteln?

BGH, Beschluss vom 24.05.2017 - XII ZB 337/15

Der deutsche Tatrichter hat ausländisches Recht (hier: ecuadorianisches Recht in Bezug auf den Ehenamen) im Wege des Freibeweises zu ermitteln. In welcher Weise er sich die notwendigen Kenntnisse verschafft, liegt in seinem pflichtgemäßen Ermessen. Das Rechtsbeschwerdegericht überprüft insoweit nur, ob der Tatrichter sein Ermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt, insbesondere die sich anbietenden Erkenntnisquellen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls hinreichend ausgeschöpft hat (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 26.04.2017 - XII ZB 177/16, IBRRS 2017, 1867; BGH, Beschluss vom 04.07.2013 - V ZB 197/12, NJW 2013, 3656).*)

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IBRRS 2017, 2029
ProzessualesProzessuales
ohne

AG Ahrensburg, Urteil vom 31.01.2017 - 45 C 1464/15

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 2051
ProzessualesProzessuales
Berichtigungsbeschluss

AG Offenbach, Beschluss vom 19.01.2017 - 350 C 517/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 2044
ProzessualesProzessuales
Streitwert des Beschwerdeverfahrens über eine Richterablehnung?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.05.2017 - 6 W 51/16

Der Streitwert eines Beschwerdeverfahrens über die Begründetheit der Ablehnung eines Richters entspricht grundsätzlich dem vollen Wert des Streitgegenstandes in der Hauptsache.*)

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IBRRS 2017, 2042
ProzessualesProzessuales
Ablehnungsgesuch gegen „das Gericht“ ist unzulässig!

OVG Saarland, Beschluss vom 23.05.2017 - 2 D 379/17

1. Die Ablehnung des gesamten Spruchkörpers oder des gesamten Gerichts stellt kein ordnungsgemäßes Ablehnungsgesuch dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.01.2017 - 5 C 10/15).*)

2. Einer dienstlichen Stellungnahme der Richter bedarf es bei offensichtlicher Unzulässigkeit nicht.*)

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IBRRS 2017, 2015
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
(Einzel-)Eigentümer kann Einzelbescheinigung erhalten: Anfechtungsklage unzulässig!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.05.2017 - 1 S 204/16

Erteilt die Denkmalbehörde der Wohnungseigentümergemeinschaft die von ihrem Verwalter beantragte Bescheinigung nach §§ 7i, 10f, 11b EStG mit dem Inhalt, dass die Aufwendungen für bauliche Maßnahmen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Kulturdenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich waren, ist ein einzelner Wohnungseigentümer regelmäßig für eine Anfechtungsklage gegen diese Bescheinigung nicht klagebefugt, wenn er von der Denkmalbehörde auch eine Einzelbescheinigung nach §§ 7i, 10f, 11b EStG erhalten kann.*)

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IBRRS 2017, 2016
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Prozessvergleich (un-)wirksam?

OLG Schleswig, Beschluss vom 27.02.2017 - 4 U 19/16

1. Der Prozessvergleich eine rechtliche Doppelnatur: er ist zum einen Prozesshandlung, durch die der Rechtsstreit beendet wird und deren Wirksamkeit sich nach verfahrensrechtlichen Grundsätzen bestimmt. Dazu ist er ein privates Rechtsgeschäft, für das die Vorschriften des materiellen Rechts gelten und mit dem die Parteien Ansprüche und Verbindlichkeiten regeln.

2. Prozesshandlung und privates Rechtsgeschäft stehen nicht getrennt nebeneinander. Vielmehr sind die prozessualen Wirkungen und die materiell-rechtlichen Vereinbarungen voneinander abhängig.

3. Der Prozessvergleich ist nur wirksam, wenn sowohl die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für einen Vergleich als auch die prozessualen Anforderungen erfüllt sind, die an eine wirksame Prozesshandlung zu stellen sind.

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IBRRS 2017, 2001
ProzessualesProzessuales
Bewusste Entscheidung über die Nichtbescheidung kann nur mit Berufung angegriffen werden

BGH, Beschluss vom 25.04.2017 - VIII ZR 208/16

Die bewusste Entscheidung eines Gerichts, über einen seiner Auffassung nach nicht oder nicht mehr anhängigen Anspruch nicht zu entscheiden, kann (nur) mit einem Rechtsmittel angefochten werden, während das Urteilsergänzungsverfahren nach § 321 ZPO lediglich auf die Schließung einer - auch nur vermeintlichen - Entscheidungslücke gerichtet und deshalb unzulässig ist, wenn es nur die Korrektur einer inhaltlich falschen Entscheidung zum Ziel hat.

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IBRRS 2017, 1909
ProzessualesProzessuales
Beschwerdevorbringen ist auch in Kostensachen zu beachten!

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.03.2017 - 14 W 122/17

Auch in Kostensachen müssen die angefochtene Entscheidung wie die Nichtabhilfeentscheidung erkennen lassen, dass das Beschwerdevorbringen zur Kenntnis genommen, geprüft und berücksichtigt wurde.*)

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IBRRS 2017, 1985
Mit Beitrag
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Erster Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist: Hinweis auf Arbeitsüberlastung genügt!

BGH, Beschluss vom 09.05.2017 - VIII ZB 69/16

1. Im Wiedereinsetzungsverfahren kann sich der Berufungsführer nur dann mit Erfolg auf sein Vertrauen in die Gewährung der beantragten Fristverlängerung berufen, wenn diese mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 18.07.2007 - IV ZR 132/06, FamRZ 2007, 1808 Rn. 5 = IBRRS 2007, 4242 = IMRRS 2007, 1987; vom 09.07.2009 - VII ZB 111/08, NJW 2009, 3100 Rn. 8 = IBR 2009, 1309 - nur online; jeweils mwN). Dies wiederum ist bei einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist dann der Fall, wenn dieser auf erhebliche Gründe im Sinne des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO gestützt wird (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 18.07.2007 - IV ZR 132/06, aaO; vom 15.08.2007 - XII ZB 82/07, NJW-RR 2008, 76 Rn. 10 = IBRRS 2007, 4243 = IMRRS 2007, 1988; vom 16.10.2007 - VI ZB 65/06, NJW-RR 2008, 367 Rn. 9 = IBRRS 2007, 4821 = IMRRS 2007, 2374; vom 09.07.2009 - VII ZB 111/08, aaO; vom 26.01.2017 - IX ZB 34/16, IBRRS 2017, 0749 = IMRRS 2017, 0321; jeweils mwN).*)

2. An die Darlegung eines erheblichen Grundes für die Notwendigkeit der Fristverlängerung dürfen bei einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist keine hohen Anforderungen gestellt werden. Daher reicht der bloße Hinweis auf eine Arbeitsüberlastung zur Feststellung eines erheblichen Grundes im Sinne des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO aus, ohne dass es einer weiteren Substantiierung bedarf (im Anschluss an BVerfG, NJW 2001, 812, 813; NJW 2007, 3342; BGH, Beschlüsse vom 16.03.2010 - VI ZB 46/09, NJW 2010, 1610 Rn. 9 = IBR 2010, 1178 - nur online); vom 10.06.2010 - V ZB 42/10, NJW-RR 2011, 285 Rn. 8 = IBRRS 2010, 2707 = IMRRS 2010, 1989; vom 12.11.2013 - VI ZB 4/13, NJW 2014, 700 Rn. 15 = IBRRS 2013, 5296 = IMRRS 2013, 2433; jeweils mwN).*)

3. Unter Umständen kann auch eine konkludente Darlegung der für eine Fristverlängerung erforderlichen Voraussetzungen (hier: Arbeitsüberlastung) ausreichend sein (Fortführung von BGH, Beschluss vom 12.04.2006 - XII ZB 74/05, NJW 2006, 2192 Rn. 10).*)

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IBRRS 2017, 1910
ProzessualesProzessuales
Wann ist die Verfahrensgebühr im Berufungsverfahren zu erstatten?

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.03.2017 - 14 W 118/17

1. Die Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr im Berufungsverfahren setzt einen auf die Vertretung gerichteten Auftrag und eine Tätigkeit im Berufungsverfahren voraus. Dies wird nicht durch die Bitte an den Gegner in Frage gestellt, sich noch nicht zu bestellen.*)

2. Die 1,6-Verfahrensgebühr ist - unabhängig von der Frage ihres Anfalles - nur dann zu erstatten, wenn die Antragstellung im Berufungsverfahren zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung erforderlich war. Dies ist vor Antragstellung und Berufungsbegründung durch den Berufungsführer regelmäßig nicht der Fall.*)

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IBRRS 2017, 1927
ProzessualesProzessuales
Kostenermittlung beantragt: Tatsächliche Kosten bestimmen den Streitwert!

OLG Oldenburg, Beschluss vom 02.05.2017 - 12 W 52/17

1. Der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens bemisst sich nach dem in der Antragsschrift zum Ausdruck kommenden Interesse des Antragstellers an der Beweiserhebung. Ein vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung geschätzter Wert ist dabei weder bindend noch maßgeblich.

2. Hat der Antragsteller ausdrücklich eine sachverständige Ermittlung der aufzuwendenden Kosten beantragt, ist der Streitwert auf Grundlage der festgestellten tatsächlichen Mängelbeseitigungskosten festzusetzen.

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