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Sachgebiet: Prozessuales

15856 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

IBRRS 2016, 2385
ProzessualesProzessuales
Haftung und Regresspflicht verhindern = Interesse an Nebenintervention!

LG Mannheim, Urteil vom 27.05.2016 - 7 O 210/15

Das Interesse der Nebenintervenientin daran, eine Haftung der Beklagten gegenüber der Klägerin zu verhindern, für die sie möglicherweise regresspflichtig sein könnte, begründet in der Regel ihr rechtliches Interesse an der Unterstützung der Beklagten. In dieser Konstellation kann das rechtliche Interesse erst bei sicherer Aussichtslosigkeit eines Regressanspruchs verneint werden.*)

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IBRRS 2016, 2377
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Faxnummer aus Akte übertragen: Was erfordert die Ausgangskontrolle?

BGH, Beschluss vom 26.07.2016 - VI ZB 58/14

Überträgt eine Kanzleiangestellte die anzuwählende Telefaxnummer des Gerichts aus einem in der Akte befindlichen Schreiben des Gerichts in einen fristgebundenen Schriftsatz, erfordert die Ausgangskontrolle, die Richtigkeit der gewählten Nummer auch nochmals darauf zu kontrollieren, ob sie tatsächlich einem Schreiben des Empfangsgerichts entnommen wurde (Anschluss an BGH, Beschluss vom 14.10.2010 - IX ZB 34/10, NJW 2011, 312 = IBRRS 2010, 4693 = IMRRS 2010, 3447).*)

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IBRRS 2016, 2373
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Pauschalpreisvertrag gekündigt: Gericht muss über Forderungshöhe Beweis erheben!

BGH, Urteil vom 25.08.2016 - VII ZR 193/13

Das Gericht muss, wenn bei einem gekündigten Pauschalpreisvertrag der Auftragnehmer prüfbar abgerechnet hat, in die Sachprüfung eintreten, ob und in welcher Höhe die geltend gemachte Werklohnforderung berechtigt ist. Hat der Auftraggeber die Richtigkeit der Schlussrechnung substantiiert bestritten, ist hierüber Beweis zu erheben (Anschluss an BGH, Versäumnisurteil vom 13.07.2006 - VII ZR 68/05, BauR 2006, 1753 = NZBau 2006, 637 = IBR 2006, 539).*)

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IBRRS 2016, 2367
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anfechtung einer Jahresabrechnung: Streitwert?

KG, Beschluss vom 28.07.2016 - 20 W 44/16

1. Wird ein Beschluss über die Genehmigung einer Jahresabrechnung angefochten, so richtet sich der Streitwert der Klage danach, ob die Klage inhaltlich den Beschluss in seiner Gesamtheit angreift oder lediglich in Teilaspekten.*)

2. Soweit hiernach etwa allein die ordnungsgemäße Verteilung der Kosten im Streit steht, ist das nach § 49a Abs. 1 Satz 1 GKG maßgebliche Interesse der Parteien an der Entscheidung nicht schematisch anhand des Gesamtvolumens der Abrechnung zu bestimmen, sondern im Einzelnen durch konkrete Berechnung zu ermitteln.*)

3. Diese Grundsätze gelten auch für Beschlüsse über die Genehmigung von Wirtschaftsplänen und Sonderumlagen.*)

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IBRRS 2016, 2363
ProzessualesProzessuales
Bauordnungsverfügung gegen Eigentümergemeinschaft: Wer ist klagebefugt?

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 02.03.2016 - 3 M 440/15

1. Richtet sich eine Ordnungsverfügung an eine Wohnungseigentümergemeinschaft, sind einzelne Mitglieder nicht klagebefugt.*)

2. Sofern bei der Umsetzung der Ordnungsverfügung auch das Sondereigentum einzelner Mitglieder betroffen wird, wird durch dieses zivilrechtliche Hindernis die Rechtmäßigkeit der Anordnung nicht berührt, vielmehr muss vor Vollstreckung ggf. eine Duldungsverfügung erlassen werden.*)

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IBRRS 2016, 2325
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Was macht eigentlich ein Projektsteuerer?

KG, Urteil vom 25.09.2013 - 21 U 105/12

1. Die Rechtsnatur eines Projektsteuerungsvertrags hängt von den getroffenen Vereinbarungen ab. Sie bestimmen, ob der Vertrag eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat und ob er als Dienst- oder Werkvertrag einzuordnen ist. Werkvertragsrecht ist anwendbar, wenn der Projektsteuerer einen Erfolg schuldet.

2. Bei einem Vertrag über die Erstellung einer funktionalen Baubeschreibung handelt es sich um einen Werkvertrag.

3. Die Projektsteuerung für die Leistungsphase 1 gem. § 15 HOAI 2002 (Grundlagenermittlung) umfasst keine Standortanalyse, sondern die Klärung der Aufgabenstellung und der Voraussetzungen für den Einsatz von Planern und anderen an der Planung fachlich Beteiligten. In Abgrenzung zu den vom Objektplaner geschuldeten Architektenaufgaben sind im Zusammenhang mit der Projektsteuerung lediglich koordinierende, kontrollierende und überwachende Tätigkeiten zu erbringen, wie sie an sich dem Bauherren obliegen.

4. Zwar ist eine dem Bestimmtheitserfordernis nicht genügende Teilklage geeignet, die Verjährung zu hemmen. Das gilt allerdings nur, wenn im Laufe des Rechtsstreits in unverjährter Zeit aufgegliedert wird, aus welchen Teilbeträgen der jeweiligen Forderungen sich die geltend gemachte Klagesumme zusammensetzt.

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IBRRS 2016, 2348
ProzessualesProzessuales
Vollstreckungsschutz genießt nur derjenige, der die Suizidgefahr nachweist!

VerfG Brandenburg, Beschluss vom 15.04.2016 - 10/16

Zur Wahrung des Grundrechts auf rechtliches Gehör ist es nicht erforderlich, dass ein Gericht nach Abweisung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe nochmals Gelegenheit gibt, zu einem vergeblich angeforderten Auslagenvorschuss Stellung zu nehmen.*)

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IBRRS 2016, 2356
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anforderungen an eine Anhörungsrüge?

BGH, Beschluss vom 23.08.2016 - VIII ZR 79/15

Da ein Gericht nicht verpflichtet ist, sich mit jedem Parteivorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich oder jedenfalls mit einer bestimmten Intensität zu befassen, sind bei einer Anhörungsrüge die in § 321a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 5 ZPO aufgestellten Anforderungen an die substantiierte Darlegung einer Gehörsverletzung nicht gewahrt, wenn die Rüge sich auf eine wiederholende Darstellung oder Rechtfertigung des vermeintlich übergangenen Vorbringens beschränkt. In der Anhörungsrüge muss vielmehr zugleich anhand des angegriffenen Urteils näher herausgearbeitet werden, dass darin ein Rechtsstandpunkt eingenommen worden ist, bei dem das als übergangen gerügte Vorbringen schlechthin nicht unberücksichtigt bleiben konnte und seine Nichtberücksichtigung sich deshalb nur damit erklären lässt, dass es nicht zur Kenntnis genommen worden ist.*)

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IBRRS 2016, 2338
ProzessualesProzessuales
Forderung unentgeltlich abgetretenen: Kein Eigeninteresse an gerichtlicher Geltendmachung!

BGH, Urteil vom 24.08.2016 - VIII ZR 182/15

Ein rechtsschutzwürdiges Eigeninteresse des Zedenten einer unentgeltlich abgetretenen Forderung, diese im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft gerichtlich geltend zu machen, wird durch sein bloßes Interesse an einer technischen Erleichterung der Prozessführung nicht begründet.*)

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IBRRS 2016, 2331
ProzessualesProzessuales
Unklare Angaben im Wiedereinsetzungsantrag: Ergänzung mit Rechtsbeschwerde!

BGH, Beschluss vom 16.08.2016 - VI ZB 19/16

Erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben in einem Wiedereinsetzungsantrag, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, können nach Fristablauf mit der Rechtsbeschwerde ergänzt werden (Anschluss BGH, Beschluss vom 25.09.2013 - XII ZB 200/13, Rn. 9, IBRRS 2013, 4446 = IMRRS 2013, 2088).*)

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IBRRS 2016, 2306
ProzessualesProzessuales
Keine Ersatzvornahme ohne Zustellungsversuch!

OLG Dresden, Urteil vom 25.08.2016 - 8 U 1628/15

1. Der Postzusteller muss eine Zustellung in einem Geschäftsraum versuchen, bevor er eine Ersatzvornahme durch Einlegen in einen Briefkasten vornimmt.*)

2. Eine Zustellung nach § 180 ZPO durch Einlegen in den Briefkasten ist bei Fehlen eines Geschäftsraums auch dann nicht möglich, wenn die inländische Adresse als Geschäftsanschrift im Handelsregister nach § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG eingetragen worden ist (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 14.06.2012 - V ZB 182/11, IBRRS 2012, 2781 = IMRRS 2012, 2026).*)

3. Im Regelfall ist es dem Zustellungsempfänger verwehrt, eine fehlerhafte Ersatzzustellung geltend zu machen, wenn er einen Irrtum über das Vorhandensein von Geschäftsräumen bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat. Dies gilt jedoch nicht gegenüber demjenigen, der positive Kenntnis davon hat, dass der Zustellungsempfänger unter der eingetragenen Anschrift tatsächlich keinen Geschäftsraum unterhält.*)

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IBRRS 2016, 2296
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Besitzschutz: Regelmäßig kein Missbrauch des Antrags auf einstweilige Verfügung

OLG Frankfurt, Urteil vom 02.09.2016 - 2 U 71/16

1. Possessorische Abwehransprüche sind, mit Ausnahme von § 858 Abs. 2 BGB, auch dann nicht missbräuchlich, wenn Art und Umfang der Besitzausübung streitig sind.

2. Eine Besitzdienerschaft setzt ein Verhältnis von "Befehl und Gehorsam" voraus, welches bei gleichberechtigten Geschäftspartnern fehlt.

3. Für den Widerspruch des Antragsgegners bleibt grundsätzlich das Erstgericht zuständig, auch wenn die einstweilige Verfügung vom Beschwerdegericht erlassen wurde.

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IBRRS 2016, 2307
ProzessualesProzessuales
Wird sich um Details gekümmert, darf entscheidungserheblicher Vortrag nicht übergangen werden!

BGH, Beschluss vom 23.08.2016 - VIII ZR 178/15

Unterstellt ein Gericht nur einen unwesentlichen Teil eines zusammenhängenden Vortrags einer Partei als wahr, während es den wesentlichen, entscheidungserheblichen Vortrag und den hierzu erfolgten Beweisantritt übergeht, liegt darin eine Gehörsverletzung.*)

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IBRRS 2016, 2302
ProzessualesProzessuales
Nicht jedes Argument muss beschieden werden!

BGH, Beschluss vom 12.07.2016 - KZR 6/15

1. Die Bestimmung des Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern, und dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht.

2. Damit ist jedoch kein Anspruch darauf verbunden, dass jedes Argument ausdrücklich beschieden wird. Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das von ihm entgegengenommene Parteivorbringen in Erwägung gezogen hat, auch wenn es die von einer Partei gezogenen rechtlichen Schlussfolgerungen nicht teilt.

3. Geht das Gericht allerdings auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von besonderer Bedeutung ist, nicht ein, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war.

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IBRRS 2016, 2279
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kein vorbeugender Rechtsschutz gegen Flächennutzungsplanänderung!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24.08.2016 - 12 ME 147/16

Ein Grundstückseigentümer, der sich gegen die in einem Flächennutzungsplan vorgesehene Darstellung einer Positivfläche für die Nutzung von Windenergie in seinem Umfeld wenden will, kann nicht vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutz gegen die Genehmigung und Bekanntmachung dieses Flächennutzungsplans beanspruchen.*)

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IBRRS 2016, 2277
ProzessualesProzessuales
Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen: Hat eine Anhörungsrüge Erfolg?

BGH, Beschluss vom 24.08.2016 - VII ZR 248/15

1. Mit der Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen worden ist, können nur neue und eigenständige Verletzungen des Art. 103 Abs. 1 GG durch den Bundesgerichtshof gerügt werden.

2. Mit der Anhörungsrüge können keine Zulassungsgründe nachträglich geltend gemacht werden, die nicht in der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung vorgetragen sind.

3. Eine nachträgliche Divergenz zur Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts vermag eine Zulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung jedenfalls dann nicht zu rechtfertigen, wenn diese Divergenz erst geltend gemacht wird, nachdem der Bundesgerichtshof über die Nichtzulassungsbeschwerde bereits entschieden hat.

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IBRRS 2016, 3476
ProzessualesProzessuales
Hreausgabe eines Grundstücks: Beschwerdewert?

BGH, Beschluss vom 25.08.2016 - V ZR 9/16

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 2268
ProzessualesProzessuales
Anfechtungsfrist: Keine Nachfrageobliegenheit bei Verschulden des Gerichts?

AG Schwerte, Urteil vom 19.11.2015 - 6 C 8/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 2162
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anfechtungsfrist: Keine Nachfrageobliegenheit bei Verschulden des Gerichts

LG Dortmund, Urteil vom 24.06.2016 - 17 S 303/15

1. Beruht die Verzögerung der Zustellung der Klage auf einem Verschulden des Gerichts, besteht keine Nachfrageobliegenheit des Klägers.

2. Für die Einhaltung der Begründungsfrist kommt es allein auf den Eingang des entsprechenden Schriftsatzes bei Gericht an.

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IBRRS 2016, 2252
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Neue Urkunde aufgefunden: Restitutionsklage erfolgreich?

OLG Schleswig, Urteil vom 19.09.2013 - 5 U 52/13

Die Restitutionsklage findet nur statt, wenn die Partei eine andere Urkunde auffindet oder zu benutzen in den Stand gesetzt wird, die eine ihr günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde. Der Urkundenbeweis muss folglich für eine günstigere Entscheidung kausal sein (hier verneint).

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IBRRS 2016, 2246
ProzessualesProzessuales
Was gehört alles zur Ausgangskontrolle von per Telefax zu übermittelnden fristgebundenen Schriftsätze?

BGH, Beschluss vom 10.08.2016 - VII ZB 17/16

Zur Ausgangskontrolle von per Telefax zu übermittelnden fristgebundenen Schriftsätzen gehört neben der Anordnung des Rechtsanwalts, dass die Frist im Fristenkalender nach Übermittlung des Telefaxes erst dann gestrichen werden darf, wenn anhand des Sendeberichts und gegebenenfalls des Inhalts der Akte geprüft worden ist, ob die Übermittlung vollständig und an den richtigen Empfänger erfolgt ist, außerdem die Anordnung, dass am Ende eines jeden Arbeitstags eine Bürokraft damit beauftragt wird zu überprüfen, ob überhaupt ein Sendebericht vorliegt; einer - erneuten - inhaltlichen Überprüfung des Sendeberichts bedarf es bei dieser Erledigungskontrolle hingegen nicht (Anschluss an BGH, Beschluss vom 26.04.2012 - V ZB 45/11 Rn. 12, IBRRS 2012, 2139 = IMRRS 2012, 1577).*)

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IBRRS 2016, 2244
ImmobilienImmobilien
Wann bindet eine Überlassungsverpflichtung auch den Vorkaufsberechtigten?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.01.2016 - 21 U 109/15

1. Zu den Voraussetzungen, unter denen eine in einem Immobilienerwerbsvertrag enthaltene Überlassungsverpflichtung des Erwerbers gegenüber Dritten bei Ausübung eines Vorkaufsrechts auch den Vorkaufsberechtigten bindet.*)

2. Für das Vorliegen einer Rechtsnachfolge im Sinne des § 266 Abs. 1 Satz 1 ZPO bedarf es eines abgeschlossenen Rechtsübergang; das Vorliegen eines schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts allein genügt nicht.*)

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IBRRS 2016, 2242
ProzessualesProzessuales
Streitwert einer Klage wegen Widerrufs eines grundschuldbesicherter Darlehens?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.08.2016 - 10 W 38/16

Bei einer Klage wegen Widerrufs eines grundschuldbesicherter Darlehens ist für den Streitwert die Grundschuld nicht zu berücksichtigen, wenn nicht die Rückgewähr oder Löschung der Grundschuld beantragt wird.*)

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IBRRS 2016, 2231
ProzessualesProzessuales
Zwischenurteil über den Grund: Inwieweit ist derr Kläger beschwert?

BGH, Beschluss vom 18.08.2016 - III ZR 325/15

1. Der Kläger ist nicht beschwert, soweit in einem Grundurteil ein Amtshaftungsanspruch verneint und der Klageanspruch zugleich aus dem Gesichtspunkt einer angemessenen Entschädigung wegen enteignungsgleichen Eingriffs für gerechtfertigt erklärt wird, wenn beide Ansprüche im konkreten Fall wirtschaftlich identisch sind.*)

2. Ein Zwischenurteil über den Grund beschwert den Kläger in Höhe eines abgewiesenen Bruchteils oder insoweit, als es hinsichtlich des nachfolgenden Betragsverfahrens eine für ihn negative Bindungswirkung auslöst. Ob Letzteres vorliegt, ist durch Auslegung der Urteilsformel unter Heranziehung der Entscheidungsgründe zu ermitteln. Ausführungen, die ausschließlich die Höhe des Anspruchs betreffen, sind im Grundurteil unzulässig und binden für das Betragsverfahren nicht (Anschluss an BGH, Urteil vom 20.12.2005 - XI ZR 66/05, NJW-RR 2007, 138 = IBRRS 2006, 0254 = IMRRS 2006, 0146).*)

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IBRRS 2016, 2223
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Symptomrechtsprechung gilt auch im (Gewerberaum-)Mietrecht!

BGH, Beschluss vom 27.07.2016 - XII ZR 59/14

1. Die Minderung nach § 536 Abs. 1 BGB tritt kraft Gesetzes ein. Der Mieter genügt der Mieter seiner Darlegungslast deshalb bereits mit der Darlegung eines konkreten Sachmangels, der die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt.

2. Das Maß der Gebrauchsbeeinträchtigung oder einen bestimmten Minderungsbetrag braucht der Mieter nicht vorzutragen. Von ihm ist auch nicht zu fordern, dass er über eine hinreichend genaue Beschreibung der Mangelerscheinungen ("Mangelsymptome") hinaus die - ihm häufig nicht bekannte - Ursache dieser Symptome bezeichnet.

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IBRRS 2016, 2219
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Nachbarstreit über Beseitigung einer Fichte: AG oder LG zuständig?

OLG München, Beschluss vom 08.08.2016 - 34 AR 92/16

Zur (hier: fehlenden) Bindung eines die sachliche Zuständigkeit betreffenden Verweisungsbeschlusses im Hinblick auf die für die Bewertung eines Beseitigungs-/Vornahmeverlangens herangezogenen Maßstäbe.*)

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IBRRS 2016, 2206
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Auf zentralen Vortrag muss das Gericht eingehen!

BGH, Beschluss vom 10.08.2016 - VII ZR 158/15

1. Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen.

2. Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG setzt voraus, dass im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist.

3. Geht das Berufungsgericht in den Gründen des Berufungsurteils auf den wesentlichen Kern des Verteidigungsvorbringens des Beklagten zu einer Frage nicht ein, das für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war.

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IBRRS 2016, 2200
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Muss sich der Verkäufer das Wissen eines am Kaufvertrag nicht beteiligten Mitarbeiters zurechnen lassen?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2015 - 21 U 137/14

1. Zu den Voraussetzungen, unter denen einer juristischen Person das Wissen eines Mitarbeiters (z.B. im Zusammenhang mit dem vom Vertragspartner erhobenen Arglistvorwurf nach § 444 BGB) zugerechnet wird, auch wenn dieser am Abschluss des Vertrags nicht beteiligt gewesen ist.*)

2. Ein von der Prozesspartei in Bezug genommenes Privatgutachten kann als qualifizierter Parteivortrag verwertet werden und eine eigene Beweisaufnahme des Gerichts entbehrlich machen, wenn die Beweisfrage allein schon aufgrund dieses substantiierten Parteivortrags zuverlässig beantwortet werden kann. Das Gericht hat jedoch zuvor die Gegenpartei auf die beabsichtigte Verwertung des Gutachtens als alleinige Grundlage der Entscheidungsfindung hinzuweisen.*)

3. Die Berufung darauf, das Erstgericht habe Ergebnisse einer Beweisaufnahme verwertet, die nach dem Sach- und Streitstand nicht erforderlich gewesen war, stellt keinen tauglichen Berufungsangriff dar. Beruht die Tatsachenfeststellung des Erstgerichts auf einem prozessual unzulässigen, aber erstinstanzlich durchgeführten Ausforschungsbeweis ist das Berufungsgericht im Rahmen des § 529 ZPO hieran gebunden, da die Voraussetzungen für ein Beweisverwertungsverbot nicht vorliegen.*)

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IBRRS 2016, 2198
ProzessualesProzessuales
Beschwerdeführer im Handelsregister gelöscht: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig!

BGH, Beschluss vom 27.07.2016 - XII ZR 11/14

Zum Wegfall der Parteifähigkeit des Beschwerdeführers während des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens.*)

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IBRRS 2016, 2192
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Was bedeutet „antragsgemäße“ Verlängerung?

BGH, Beschluss vom 02.06.2016 - III ZB 13/16

Mit der Formulierung "antragsgemäße" Verlängerung wird ein Fristverlängerungsantrag vom Gericht zum Inhalt einer Fristverlängerung gemacht.

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IBRRS 2016, 2176
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Normenkontrolle ist nicht Sache des Zwangsverwalters!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.03.2016 - 8 S 848/13

1. Die Prozessführungsbefugnis des Antragstellers im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan entfällt nicht nach Anordnung der Zwangsverwaltung über seine Grundstücke.*)

2. Zur Antragsbefugnis des Eigentümers von Grundstücken gegen die benachbarte Festsetzung eines Sondergebiets für einen Ruheforst wegen Nutzungskonflikten zu einer geplanten Hotelanlage (hier verneint).*)

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IBRRS 2016, 1570
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Isolierungs- und Wärmedämmungsarbeiten sind intensiv zu überwachen!

OLG Koblenz, Urteil vom 19.05.2016 - 1 U 204/14

1. Der mit der Vollarchitektur beauftragte Architekt hat für die mangelfreie Erstellung des Bauwerks zu sorgen.

2. Die Planung eines Architekten ist mangelhaft, wenn sie nicht die vertraglich vereinbarte oder stillschweigend vorausgesetzte Beschaffenheit aufweist. Eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit liegt auch dann vor, wenn der mit dem Vertrag verfolgte Zweck des Werks nicht erreicht wird und das Werk seine vereinbarte oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Funktion nicht erfüllt (sog. funktionaler Mangelbegriff).

3. Als grundsätzlich einzuhaltender Mindeststandard gelten dabei die allgemein anerkannten Regeln der Technik; maßgebend ist dann, ob die Bauausführung zum Zeitpunkt der Abnahme (Bauerrichtung) den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

4. Hat der Architekt auch die Bauaufsicht übernommen, ist das Bauwerk in angemessener und zumutbarer Weise zu überwachen und auf dessen plangerechte und mängelfreie Ausführung Bedacht zu nehmen.

5. Bei wichtigen oder kritischen Baumaßnahmen, die erfahrungsgemäß ein besonders hohes Mängelrisiko aufweisen, ist der Architekt zu erhöhter Aufmerksamkeit und zu einer intensiv(er)en Wahrnehmung der Bauaufsicht verpflichtet; dies betrifft auch sämtliche Bereiche der Bauphysik, namentlich die Anforderungen an die Isolierung und Wärmedämmung.

6. An fehlerhafte rechtliche Annahmen des Sachverständigen ist das Gericht nicht gebunden.




IBRRS 2016, 2172
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Nur nach Klageerhebung fällige Mieten können gesichert werden!

LG Hanau, Beschluss vom 01.04.2016 - 3 T 69/16

1. Auch im Rahmen von Anträgen nach § 259 ZPO und im Rahmen von Klageerweiterungen gilt, dass eine Sicherungsanordnung gemäß § 283a ZPO nur für Mieten ergehen kann, die nach Rechtshängigkeit der Klage fällig geworden sind.

2. Das Gericht ist über den Antrag auf Erlass einer Sicherungsanordnung nicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs veranlasst, wenn lediglich eine Rechtsfrage zur Entscheidung steht.

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IBRRS 2016, 2161
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Verfassungsbeschwerde erhoben: Räumungsvollstreckung kann ausgesetzt werden!

BVerfG, Beschluss vom 26.02.2016 - 2 BvR 399/16

Treten durch eine zwangsweise Räumung möglicherweise nicht rückgängig zu machende Beeinträchtigungen an Leib und Leben ein, kann die Räumungsvollstreckung im Wege einer einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung über eine in der Hauptsache eingelegte, nicht unzulässige und nicht offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde eingestellt werden.

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IBRRS 2016, 2159
Mit Beitrag
ZwangsverwaltungZwangsverwaltung
Anschrift des Schuldners bekannt: Keine Zustellung an Vertreter!

AG Vaihingen, Beschluss vom 02.03.2016 - L 2/15

1. Zustellungen an einen Zustellungsvertreter nach den Vorschriften der §§ 6, 7 ZVG sind unwirksam, wenn dem Zwangsversteigerungsgericht eine Anschrift des Schuldners bekannt ist und an den Schuldner gesandte Schreiben jedenfalls nicht als unzustellbar zurückgelangt sind.

2. Das Zwangsverwaltungsverfahren ist in diesen Fällen einstweilen einzustellen, bis ein Zustellungsnachweis vorliegt.

3. Die Zwangsverwaltung ist auf Sicherungsmaßnahmen zu beschränken.

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IBRRS 2016, 2174
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beschwerdebegründung beim unzuständigen Gericht eingereicht: Keine Wiedereinsetzung!

BGH, Beschluss vom 27.07.2016 - XII ZB 203/15

Zu den Anforderungen an die Weiterleitung einer beim unzuständigen Gericht eingereichten Rechtsmittelbegründungsschrift.*)

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IBRRS 2016, 2160
Mit Beitrag
ZwangsversteigerungZwangsversteigerung
Anschrift des Schuldners bekannt: Zustellung an Zustellungsvertreter unwirksam!

AG Vaihingen, Beschluss vom 01.03.2016 - K 15/15

1. Zustellungen an einen Zustellungsvertreter nach den Vorschriften der §§ 6, 7 ZVG sind unwirksam, wenn dem Zwangsvollstreckungsgericht (Zwangsversteigerungsgericht) eine Anschrift des Schuldners bekannt ist und an den Schuldner gesandte Schreiben jedenfalls nicht als unzustellbar zurückgelangt sind.

2. Die Mitteilungen, die nach dem Datum der Erkenntniserlangung hätten zugestellt werden können, müssen durch das Vollstreckungsgericht erneut zugestellt werden.

3. Eine Zwangsversteigerung und/oder Zwangsverwaltung ist einzustellen, bis der Zustellungsnachweis der nachzuholenden Zustellungen vorliegt.

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IBRRS 2016, 2153
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Nicht mehr anfechtbare Entscheidung muss nicht begründet werden!

BGH, Beschluss vom 09.08.2016 - X ZR 12/15

1. Eine mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare, letztinstanzliche gerichtliche Entscheidung bedarf regelmäßig keiner Begründung. Dies gilt auch für Beschlüsse des Bundesgerichtshofs, mit denen eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nach § 544 Abs. 4 ZPO zurückgewiesen wird.

2. Enthält ein Beschluss nach § 544 Abs. 4 ZPO ausnahmsweise eine Begründung, die auf einen Teil der zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde vorgetragenen Argumente eingeht, rechtfertigt dies nicht den Schluss, das Gericht habe die anderen Argumente nicht aufgenommen.

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IBRRS 2016, 2138
ProzessualesProzessuales
Wann unterliegt ein ausländischer Staat deutscher Gerichtsbarkeit?

BGH, Urteil vom 24.03.2016 - VII ZR 150/15

Ein ausländischer Staat unterliegt der deutschen Gerichtsbarkeit, sofern der Rechtsstreit staatliches Handeln nicht hoheitlicher Natur betrifft. Dies erfordert die Feststellung, dass ein dem Staat zurechenbares Handeln vorliegt.*)

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IBRRS 2016, 2142
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ProzessualesProzessuales
Keine echte Vorabentscheidung des Prozesses: Grundurteil unzulässig!

BGH, Urteil vom 28.06.2016 - VI ZR 559/14

Zur Beachtung des Gesichtspunkts der Prozessökonomie bei dem Erlass eines Grundurteils.*)

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IBRRS 2016, 2137
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Beweissicherung ist auch ohne Vorbefassung der Eigentümergemeinschaft möglich!

LG München I, Urteil vom 18.07.2016 - 1 T 7429/16

1. Einer Vorbefassung der Eigentümer bedarf es grundsätzlich nur dann, wenn es um Maßnahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums geht.

2. Das wohnungseigentumsrechtliche Vorbefassungsgebot gilt nicht für den Antrag auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens, da die Entscheidung ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen hinsichtlich der festgestellten Mängel ergriffen werden, nach wie vor bei den Eigentümern verbleibt.

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IBRRS 2016, 2136
ProzessualesProzessuales
Feststellungsklage ist gegen übrige Eigentümer zu richten!

AG Würzburg, Urteil vom 28.01.2016 - 30 C 1909/15 WEG

Eine allgemeine Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO ist in entsprechender Anwendung des § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG gegen alle übrigen Wohnungseigentümer als notwendige Streitgenossen zu richten, (jedenfalls) wenn das Rechtsverhältnis, dessen Feststellung begehrt wird, allein für die Frage der formellen Rechtmäßigkeit eines in einer Wohnungseigentümerversammlung gefassten Beschlusses von Bedeutung ist.*)

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IBRRS 2016, 2129
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ProzessualesProzessuales
Räumung und Herausgabe der Mietsache von einem Dritten: Streitwert?

LG Berlin, Beschluss vom 02.08.2016 - 67 S 187/16

1. Verlangt der Eigentümer nach Beendigung des Mietverhältnisses die Räumung und Herausgabe der Mietsache von einem Dritten, ohne dass sich eine der Parteien auf das Bestehen oder Nichtbestehen eines (Wohnraum-)Mietverhältnisses beruft, bemisst sich der Gebührenstreitwert nicht gemäß § 41 Abs.1, Abs. 2 GKG, sondern gemäß § 6 Satz 1 ZPO nach dem Verkehrswert der überlassenen Räume.*)

2. Wird die Räumung und Herausgabe im einstweiligen Verfügungsverfahren verlangt und die Hauptsache damit vorweggenommen, ist gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG kein Abschlag auf den Hauptsachenstreitwert vorzunehmen.*)

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IBRRS 2016, 2103
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ProzessualesProzessuales
Berufungsbegründung bei Gehörsverstoß: Entscheidungserheblichkeit ist darzulegen!

BGH, Beschluss vom 28.07.2016 - III ZB 127/15

1. Die Berufungsbegründung hat, wenn sie die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) rügt, gemäß § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO zur Entscheidungserheblichkeit des Verfahrensfehlers darzulegen, was bei Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen worden wäre und dass nicht auszuschließen ist, dass dieser Vortrag zu einer anderen Entscheidung des Erstgerichts geführt hätte. Dieser Darlegung bedarf es nur dann nicht, wenn die Entscheidungserheblichkeit der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unmittelbar und zweifelsfrei aus dem bisherigen Prozessstoff ersichtlich ist.*)

2. Diese Grundsätze gelten auch für die Rüge des Verstoßes gegen § 285 Abs. 1 ZPO. Eine auf die Verletzung von § 285 Abs. 1 ZPO gestützte Berufungsbegründung muss regelmäßig darlegen, was die berufungsführende Partei im Rahmen einer Verhandlung zum Ergebnis der Beweisaufnahme vorgetragen hätte und dass nicht auszuschließen ist, dass dieser Vortrag zu einer anderen Beweiswürdigung des erstinstanzlichen Gerichts geführt hätte.*)

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IBRRS 2016, 2094
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Beweissicherung auch ohne Vorbefassung der Eigentümergemeinschaft möglich!

LG München I, Beschluss vom 25.07.2016 - 1 T 10029/16

1. Ohne Vorbefassung der Eigentümergemeinschaft kann der einzelne Eigentümer nicht unmittelbar gerichtlich vorgehen, um zum Beispiel einen Beschluss der Gemeinschaft ersetzen zu lassen.

2. Das selbständige Beweisverfahren stellt aber kein solches unmittelbares gerichtliches Geltendmachen eines Anspruchs dar, für welches mangels Vorbefassung das Rechtsschutzbedürfnis fehlt.

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IBRRS 2016, 2089
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AGBAGB
Allgemeiner Geschäftsbedingung oder unverbindlichen Erklärung?

BGH, Urteil vom 29.06.2016 - VIII ZR 191/15

1. Die Frage, ob eine Erklärung als (rechtsverbindliche) Willenserklärung zu werten ist, beurteilt sich nach den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Maßstäben (im Anschluss an BGH, Urteile vom 07.11.2001 - VIII ZR 13/01, NJW 2002, 363 unter II 3 b aa = IBR 2002, 113; vom 22.01.2014 - VIII ZR 391/12, NJW 2014, 1951 Rn. 14 = IBRRS 2014, 0740 = IMRRS 2014, 0338). Bei der Abgrenzung einer Allgemeinen Geschäftsbedingung von einer unverbindlichen Erklärung ist daher der für die inhaltliche Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltende Grundsatz der objektiven Auslegung heranzuziehen (im Anschluss an Senatsurteile vom 04.02.2009 - VIII ZR 32/08, BGHZ 179, 319 Rn. 11, 22 = IBR 2009, 1136 - nur online; vom 09.04.2014 - VIII ZR 404/12, BGHZ 200, 362 Rn. 24 f. = IBR 2014, 1292 - nur online).*)

2. Dabei kommt allerdings nicht die Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB zur Anwendung. Denn diese setzt voraus, dass es sich bei der in Frage stehenden Erklärung um eine Allgemeine Geschäftsbedingung handelt (im Anschluss an Senatsurteil vom 04.02.2009 - VIII ZR 32/08, aaO Rn. 22 mwN = IBR 2009, 1136 - nur online).*)

3. Ob es sich bei einer in einem "verbindlichen Bestellformular" über den Ankauf eines Kraftfahrzeugs vorgedruckten und durch eine individuelle Datumsangabe ergänzte Erklärung "Datum der Erstzulassung lt. Fzg-Brief" um eine rechtsverbindliche Erklärung handelt oder nicht, ist nach objektiven Maßstäben zu entscheiden. Denn für den Fall ihrer Rechtsverbindlichkeit käme allein eine Einordnung als Allgemeine Geschäftsbedingung oder als typische, im Gebrauchtwagenhandel übliche Individualerklärung in Betracht. Auch im letztgenannten Fall gilt ein objektiver, von den Vorstellungen der konkreten Parteien und der Einzelfallumstände losgelöster Auslegungsmaßstab (im Anschluss an BGH, Urteile vom 25.10.1952 - I ZR 48/52, BGHZ 7, 365, 368; vom 29.10.1956 - II ZR 64/56, BGHZ 22, 109, 113).*)

4. Die in einem "verbindlichen Bestellformular" über den Ankauf eines Kraftfahrzeugs vorgedruckte und mit einer individuellen Datumsangabe versehene Erklärung "Datum der Erstzulassung lt. Fzg-Brief" stellt keine auf den Abschluss einer konkludenten Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB über eine bestimmte Höchststandzeit zwischen Herstellung und Erstzulassung des Fahrzeugs oder eine bestimmte Modellreihenzugehörigkeit gerichtete Willenserklärung, sondern allein eine Wissenserklärung dar (im Anschluss an Senatsurteile vom 04.06.1997 - VIII ZR 243/96, BGHZ 135, 393, 398; vom 12.03.2008 - VIII ZR 253/05, NJW 2008, 1517 Rn. 13 = IBRRS 2008, 1162 = IMRRS 2008, 0811; Senatsbeschluss vom 02.11.2010 - VIII ZR 287/09, DAR 2011, 520 Rn. 4 = IBRRS 2011, 0063 = IMRRS 2011, 0054).*)

5. Anders als bei Neuwagen und "Jahreswagen", bei denen vor der Erstzulassung eine Standzeit von höchstens zwölf Monaten hinzunehmen ist (vgl. Senatsurteile vom 15.10.2003 - VIII ZR 227/02, unter II 3 = IBRRS 2003, 3127 = IMRRS 2003, 1401; vom 07.06.2006 - VIII ZR 180/05, NJW 2006, 2694 Rn. 7 ff. = IBRRS 2006, 3290 = IMRRS 2006, 2378), lassen sich bei (sonstigen) Gebrauchtwagen keine allgemein gültigen Aussagen dahin treffen, ab welcher Grenze eine Standzeit zwischen Herstellung und Erstzulassung eine Beschaffenheit darstellt, die nicht mehr üblich ist und die der Käufer auch nicht erwarten musste (Fortentwicklung von Senatsurteil vom 10.03.2009 - VIII ZR 34/08, NJW 2009, 1588 Rn. 14).*)

6. Dem Berufungsgericht ist gemäß § 513 Abs. 1, § 546 ZPO selbst bei - vom Revisionsgericht nur beschränkt überprüfbaren - Individualerklärungen eine unbeschränkte Überprüfung der vorinstanzlichen Vertragsauslegung dahin eröffnet, ob diese bei Würdigung aller dafür maßgeblichen Umstände sachgerecht erscheint (im Anschluss an Senatsurteil vom 14.07.2004 - VIII ZR 164/03, BGHZ 160, 83, 88 ff. = IBRRS 2006, 0129 = IMRRS 2006, 0064).*)

7. Nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO tritt eine Bindung des Berufungsgerichts an die Tatsachenfeststellung der ersten Instanz nicht bereits dann ein, wenn diese keine Verfahrensfehler aufweist (im Anschluss an BGH, Urteile vom 09.03.2005 - VIII ZR 266/03, BGHZ 162, 314, 316 f. = IBRRS 2005, 1466 = IMRRS 2005, 0748; vom 07.02.2008 - III ZR 307/05, NJW-RR 2008, 771 Rn. 13 = IBRRS 2008, 0497; IMRRS 2008, 0340). Vielmehr sind auch verfahrensfehlerfrei getroffene Tatsachenfeststellungen für das Berufungsgericht nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO nicht bindend, soweit konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen. Solche Zweifel können sich auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertungen ergeben (im Anschluss an Senatsurteil vom 09.03.2005 - VIII ZR 266/03, aaO S. 317; BVerfG, NJW 2003, 2524; NJW 2005, 1487).*)




IBRRS 2016, 2092
ProzessualesProzessuales
Urteil auf zwei selbständig tragende Erwägungen gestützt: Anforderungen an Berufungsbegründung?

BGH, Beschluss vom 14.07.2016 - IX ZB 104/15

Zu den Anforderungen an eine Berufungsbegründung, wenn das Ersturteil auf zwei selbständig tragende Erwägungen gestützt ist.*)

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IBRRS 2016, 2078
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ProzessualesProzessuales
Klage auf mehrere tragende Gründe gestützt: Notwendiger Inhalt der Berufungsbegründung?

BGH, Beschluss vom 21.07.2016 - IX ZB 88/15

Zum notwendigen Inhalt der Berufungsbegründungsschrift bei auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützte Entscheidung.*)

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IBRRS 2016, 2071
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BauvertragBauvertrag
Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen: Wer ist denn nun Steuerschuldner?

OLG Köln, Urteil vom 06.07.2016 - 16 U 159/15

1. Die Voraussetzungen einer Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen nach § 13b UStG haben sich im Zeitraum 2013 bis Ende 2014 aufgrund der Rechtsprechung des BFH und einer Gesetzesänderung mehrfach geändert.*)

2. Im Zeitraum 14.02.2014 bis 01.10.2014 galt eine bauwerksbezogene Betrachtungsweise: Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG setzte voraus, dass der Auftraggeber als Leistungsempfänger die Leistung seinerseits unmittelbar zur Erbringung einer Bauleistung an seinen Besteller verwendet. Seit 01.10.2014 ist der Empfänger einer Bauleistung Steuerschuldner der Umsatzsteuer, wenn er selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt, wobei die Nachhaltigkeit durch Bescheinigung des zuständigen Finanzamts belegt werden kann.*)

3. Ist in einem Werklohnprozess zwischen den Parteien streitig, ob der Auftraggeber den Werklohn zuzüglich Umsatzsteuer zu erstatten hat oder er die Umsatzsteuer gem. § 13b UStG selbst an das Finanzamt abführen muss, kann ein Teilurteil über die unstreitigen Schlussrechnungspositionen einschließlich Umsatzsteuer wegen Widerspruchsgefahr nicht ergehen, da die Frage der Steuerschuldnerschaft für den nicht entschiedenen Werklohn gleichermaßen von Bedeutung ist.*)

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IBRRS 2016, 2087
ProzessualesProzessuales
Auskunftserteilung über das eigene Vermögen: Beschwerdewert?

BGH, Beschluss vom 27.07.2016 - XII ZB 53/16

Zur Bemessung des Beschwerdewerts bei der Verpflichtung zur Auskunftserteilung über das eigene Vermögen.*)

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