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Sachgebiet: Prozessuales

15900 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

IBRRS 2016, 2010
ProzessualesProzessuales
Anrechnung der Verfahrensgebühr bei Anwaltswechsel im Berufungsverfahren

BGH, Urteil vom 21.07.2016 - IX ZR 57/15

1. Nach einer Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht wird die bereits entstandene Verfahrensgebühr dann nicht auf die Verfahrensgebühr für das erneute Berufungsverfahren angerechnet, wenn die Partei sich von einem anderen Anwalt vertreten lässt.*)

2. Hatte sich die Partei im ersten Berufungsverfahren von einer Sozietät vertreten lassen und lässt sie sich im zweiten Berufungsverfahren aufgrund eines neuen Anwaltsvertrages von einem Einzelanwalt vertreten, findet eine Anrechnung der Verfahrensgebühr auch dann nicht statt, wenn der Einzelanwalt im ersten Berufungsverfahren der Sozietät angehört und die Sache namens der Sozietät bearbeitet hatte.*)

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IBRRS 2016, 2058
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Keine Teilentscheidung über den Vergütungsanspruch des vorläufigen Insolvenzverwalters

BGH, Beschluss vom 14.07.2016 - IX ZB 23/14

1. Beantragt der (vorläufige) Verwalter die Festsetzung seiner Vergütung, liegt in der lediglich gewährten, nicht beantragten Festsetzung eines Vorschusses unter gleichzeitiger Zurückweisung des weitergehenden Antrags eine mit der sofortigen Beschwerde angreifbare Ablehnung der Vergütungsfestsetzung.*)

2. Eine Teilentscheidung über einen Vergütungsfestsetzungsantrag ist nur zulässig, wenn diese einen tatsächlich und rechtlich selbständigen Teil des Vergütungsfestsetzungsbegehrens betrifft, was regelmäßig ausscheidet; eine Teilentscheidung über eine unselbständige rechtliche Vorfrage ist unzulässig.*)

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IBRRS 2016, 1976
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wie werden die Gebühren für Herrschvermerke erhoben?

OLG München, Beschluss vom 27.05.2016 - 34 Wx 336/15 Kost

Für die gleichzeitige Eintragung sogenannter Herrschvermerke im Grundbuch richtet sich die Erhebung der Festgebühr nach der Anzahl der jeweiligen Rechte, nicht nach der Zahl der einzutragenden Vermerke. Kommt eine Dienstbarkeit als Gesamtberechtigung zur Eintragung, fällt für die Eintragung entsprechender Herrschvermerke die Festgebühr nur einmal an.*)

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IBRRS 2016, 1970
ProzessualesProzessuales
Wann kann ein Dritter Einsicht in die Akten eines Zivilprozesses nehmen?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.06.2016 - 20 VA 20/15

1. Ein rechtliches Interesse eines Dritten an der Einsichtnahme in die Akten eines Zivilprozesses setzt voraus, dass dem Dritten zustehende Rechte durch den Akteninhalt berührt werden. Dazu gehören auch rechtlich begründete wirtschaftliche Interessen.

2. Als Mindestanforderung muss ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes, gegenwärtig bestehendes Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache vorliegen.

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IBRRS 2016, 1973
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gegenstandswert bei Klage auf Abberufung und Neubestellung eines Verwalters?

BGH, Beschluss vom 16.06.2016 - V ZR 292/14

Wird mit einer Klage neben der Abberufung des Verwalters auch die Bestellung eines namentlich bezeichneten neuen Verwalters erstrebt, sind bei der Festsetzung des Gegenstandswerts beide Anträge zu berücksichtigen. Bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist aber nur das die Abberufung überschießende Interesse an der Bestellung eines neuen Verwalters zu ermitteln. Wird das jeweilige Interesse anhand der Vergütungsansprüche des Verwalters geschätzt, sind daher die Laufzeiten des Alt- und Neuvertrages derart zu berücksichtigen, dass bei sich überschneidenden Zeiträumen nur der jeweils höhere Honoraranspruch angesetzt wird.*)

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IBRRS 2016, 1950
ProzessualesProzessuales
Willkürlicher Verweisungsbeschluss entfaltet keine Bindungswirkung!

OLG München, Beschluss vom 23.05.2016 - 34 AR 65/16

Zur Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Anschluss an eine Gerichtsstandsvereinbarung unter Kaufleuten, die nach Rechtshängigkeit der Streitsache beim örtlich zuständigen Gericht abgeschlossen wird (Anschluss an OLG Schleswig vom 26.07.2004 - 2 W 136/04 = MDR 2005, 233; OLG Zweibrücken vom 19.05.2005 - 2 AR 28/05 = MDR 2005, 1187).*)

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IBRRS 2016, 1948
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Möglichkeit unterschiedlicher Wertung: Zweifel an Richtig- und Vollständigkeit!

BGH, Urteil vom 21.06.2016 - VI ZR 403/14

1. Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der erstinstanzlichen Feststellungen im Sinne des § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO können sich auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertung ergeben, insbesondere daraus, dass das Berufungsgericht das Ergebnis einer erstinstanzlichen Beweisaufnahme anders würdigt als das Gericht der Vorinstanz. Besteht aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, ist es zu einer erneuten Tatsachenfeststellung verpflichtet.*)

2. Die Verletzung des Eigentums an einer Sache kann nicht nur durch eine Beeinträchtigung der Sachsubstanz, sondern auch durch eine sonstige die Eigentümerbefugnisse treffende tatsächliche Einwirkung auf die Sache selbst erfolgen, die deren Benutzung objektiv verhindert (hier: Einsperren von Schiffen im Hafen).*)

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IBRRS 2016, 1988
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Betreuerbestellung: Wann darf der Betroffene im Wege der Rechtshilfe angehört werden?

BGH, Beschluss vom 29.06.2016 - XII ZB 48/16

Zu den Voraussetzungen einer Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe im Verfahren über die Verlängerung der Betreuung (im Anschluss an BGH, 16.03.2011 - XII ZB 601/10, IBRRS 2011, 1466; IMRRS 2011, 1037 und BGH, 02.03.2016 - XII ZB 258/15, RS 2016, 0001; IBRRS 2016, 1987; IMRRS 2016, 1209).*)

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IBRRS 2016, 1989
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zu Betreuender will keinen Betreuer: Persönliche Anhörung trotzdem erforderlich

BGH, Beschluss vom 29.06.2016 - XII ZB 603/15

1. Die persönliche Anhörung in einem Betreuungsverfahren dient nicht nur der Gewährung rechtlichen Gehörs, sondern hat vor allem den Zweck, dem Gericht einen unmittelbaren Eindruck von dem Betroffenen zu verschaffen. Ihr kommt damit auch in den Fällen, in denen sie nicht durch Gesetz vorgeschrieben ist, eine zentrale Stellung im Rahmen der gemäß § 26 FamFG von Amts wegen durchzuführenden Ermittlungen zu (im Anschluss an BGH, 29.01.2014 - XII ZB 519/13, FamRZ 2014, 652).*)

2. Allein die Tatsache, dass der Betroffene sich dahingehend äußert, eine Betreuung nicht haben und mit einem möglichen Betreuer nicht zusammen arbeiten zu wollen, genügt nicht, um die Erforderlichkeit der Betreuung entfallen zu lassen (im Anschluss an BGH, 28.01.2015 - XII ZB 520/14, IBRRS 2015, 1358.*)

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IBRRS 2016, 1986
ProzessualesProzessuales
Keine sofortige Beschwerde gegen die Bestellung eines Prozesspflegers

BGH, Beschluss vom 22.06.2016 - XII ZB 142/15

Die Bestellung eines Prozesspflegers nach § 57 Abs. 1 ZPO ist nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.*)

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IBRRS 2016, 1996
ProzessualesProzessuales
NZB: Zukünftige Umstände zur Ermittlung des Beschwerdewerts irrelevant

BGH, Beschluss vom 30.06.2016 - V ZR 260/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 1920
ProzessualesProzessuales
(ohne)

OLG München, Beschluss vom 18.04.2016 - 13 W 288/16

(ohne)

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IBRRS 2016, 1247
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wann entfällt die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses?

OLG Hamm, Beschluss vom 05.02.2016 - 32 SA 79/15

1. Im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren gem. § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ist neben den allgemeinen Zuständigkeitsvorschriften auch die verfahrensrechtliche Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses gem. § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO zu Grunde zu legen.

2. Ein Verweisungsbeschluss bindet nicht, wenn er jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt oder unter Verletzung rechtlichen Gehörs ergangen ist und sich somit als willkürlich erweist.

3. Die Bindungswirkung entfällt aber nicht, wenn der Beschluss lediglich inhaltlich unrichtig oder sonst fehlerhaft ist.

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IBRRS 2016, 1876
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert der Klage des Mieters auf Feststellung einer Minderung?

BGH, Beschluss vom 14.06.2016 - VIII ZR 43/15

Bei einer Klage des Mieters auf Feststellung einer Minderung der Miete ist der Streitwert nicht gemäß § 41 Abs. 5 Satz 1 GKG analog mit dem einfachen Jahresbetrag, sondern gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG, §§ 3, 9 ZPO mit dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der geltend gemachten Mietminderung zu bemessen (Fortführung von BGH, Beschlüsse vom 21.09.2005 - XII ZR 256/03, NJW-RR 2006, 16 unter II 3 = IBRRS 2006, 1960 = IMRRS 2006, 1233; vom 20.04.2005 - XII ZR 248/04, NJW-RR 2005, 938 unter II 1 a).*)

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IBRRS 2016, 1878
ProzessualesProzessuales
Vernichtung von Beweisen muss keine Beweisvereitelung sein!

OLG Hamm, Beschluss vom 19.04.2016 - 9 U 205/15

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 1873
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vernichtung von Beweisen muss keine Beweisvereitelung sein!

OLG Hamm, Beschluss vom 20.05.2016 - 9 U 205/15

Eine Beweisvereitelung ist nicht anzunehmen, wenn es der beweisbelasteten Partei möglich gewesen wäre, den Beweis - etwa im Wege eines selbstständigen Beweisverfahrens - zu sichern (Anschluss an BGH, Urteil vom 11.06.2015 - I ZR 226/13 Rn. 44, IBRRS 2015, 3116 = IMRRS 2015, 1530).*)

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IBRRS 2016, 1794
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Planung einer Tiefgarage erfordert stringentes Oberflächenschutzsystem!

OLG München, Urteil vom 08.03.2016 - 9 U 2241/15 Bau

1. Die Planung einer Tiefgarage ohne stringentes Oberflächenschutzsystem ist mangelhaft.

2. Aufwendungen des durch einen Planungsmangel geschädigten Auftraggebers unterbrechen die haftungsrechtliche Zurechnung zum schädigenden Ereignis (hier: eines Planungsmangels) dann nicht, wenn der zugrunde liegende Willensentschluss (hier: Abschluss eines Vergleichs) nicht frei getroffen wurde, sondern mit dem Ziel der Schadensminimierung.

3. An die Bestimmtheit einer Streitverkündung wegen Baumängeln bestehen keine höheren Anforderungen als bei einer Mangelrüge.

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IBRRS 2016, 1776
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Auszugstermin steht: Kein Rechtsschutzbedürfnis für Räumungsklage!

LG Berlin, Urteil vom 22.01.2016 - 63 S 83/15

1. Einer Räumungsklage fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Mieter einen neuen Termin für einen Auszug mitgeteilt hat.

2. Eine fiktive Schadensberechnung und eine Schätzung nach § 287 ZPO sind nicht zulässig, wenn der Geschädigte vorträgt, dass er den Schaden hat konkret entgeltlich beseitigen lassen.

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IBRRS 2016, 1846
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Räumungsklage: Weitere Nutzung erhöht den Streitwert nicht!

AG Hamburg, Beschluss vom 27.06.2016 - 25a C 44/16

1. Regelungen, die ein freiwilliges Entgegenkommen der einen Partei darstellen, um die andere Partei dazu zu bewegen, den Vergleich abzuschließen und den bestehenden Rechtsstreit aus der Welt zu schaffen, erhöhen hingegen den Gegenstandswert des Vergleichs nicht.*)

2. Regelungen der weiteren Nutzung angemieteter Räumlichkeiten vermögen im Rahmen von Räumungsklagen keine Erhöhung des Streitwertes zu begründen. Entsprechendes gilt, wenn der Mieter auf einen ihm zustehenden prozessualen Anspruch auf gerichtliche Bewilligung einer Räumungsfrist im Vergleichswege verzichtet.*)

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IBRRS 2016, 1655
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kein Beweisverfahren zur Umsetzbarkeit eines Bauzeitenplans!

LG Darmstadt, Beschluss vom 09.06.2016 - 4 OH 14/15

1. Die Zulässigkeit eines Antrags auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens richtet sich nach den Voraussetzungen des § 485 ZPO. Es muss daher entweder eine Feststellung zum Zustand einer Person oder einer Sache i.S.v. § 485 Abs. 2 Nr. 1 ZPO oder eine Feststellung zur Ursache eines Personenschadens, Sachschadens oder Sachmangels i.S.v. § 485 Abs. 2 Nr. 2, 3 ZPO begehrt werden.

2. Die Umsetzbarkeit einer geistigen Schöpfung wie ein Bauzeitenplan ist nicht vom Anwendungsbereich des § 485 Abs. 2 ZPO umfasst, solange sie nicht in Bezug zu einer Sache steht, insbesondere wenn die im Raum stehende Mangelhaftigkeit der Architektenleistung lediglich zu einer zeitlichen Verzögerung und gerade nicht zu einem Sachmangel führen könnte.

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IBRRS 2016, 1855
ProzessualesProzessuales
Auszugstermin steht: Rechtsschutzbedürfnis der Räumungsklage fehlt!

AG Pankow/Weißensee, Urteil vom 11.03.2015 - 100 C 125/13

1. Einer Räumungsklage fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Mieter einen neuen Termin für einen Auszug mitgeteilt hat.

2. Eine fiktive Schadensberechnung und eine Schätzung nach § 287 ZPO sind nicht zulässig, wenn der Geschädigte vorträgt, dass er den Schaden hat konkret entgeltlich beseitigen lassen.

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IBRRS 2016, 1849
ProzessualesProzessuales
Kläger nicht Grundstückseigentümer: Streitwert einer Baugenehmigungsklage?

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.07.2016 - 8 S 1149/16

Bei Klagen auf Erteilung einer Baugenehmigung ist der Streitwert auch dann in Anlehnung an die Empfehlungen in Nr. 9.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsgerichtsbarkeit zu bestimmen, wenn der Kläger nicht Eigentümer des Baugrundstücks ist.*)

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IBRRS 2016, 1844
ProzessualesProzessuales
Nur der mandatsbearbeitende Rechtsanwalt darf Wiedereinsetzung glaubhaft machen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.01.2016 - 5 U 1125/15

1. Hat der Rechtsanwalt ein Schriftstück, durch das eine Frist gewahrt werden sollte, persönlich zur Postbeförderung an das Gericht gegeben, muss er im Wiedereinsetzungsverfahren lückenlos darlegen und glaubhaft machen, dass alle für den Zugang maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt waren (hier: fehlende Angaben zur richtigen Adressierung und ausreichenden Frankierung).*)

2. Die Glaubhaftmachung der Wiedereinsetzungstatsachen kann bei mehreren in einer Kanzlei verbundenen Rechtsanwälten wirksam nur durch den Anwalt erfolgen, der den behaupteten Wiedereinsetzungsgrund aus eigener Anschauung kennt.*)

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IBRRS 2016, 1759
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Keine Verjährungseinrede in zweiter Instanz!

OLG Jena, Urteil vom 15.06.2016 - 7 U 722/15

1. Eine Verjährungseinrede in zweiter Instanz ist unzulässig, wenn über streitige Hemmungstatbestände Beweis erhoben werden müsste. Dies gilt unabhängig davon, wer die Beweislast trägt.

2. Die Streitverkündungsschrift ist hinreichend bestimmt, wenn die Parteien genau bezeichnet sind, das betroffene Gewerk benannt ist und ausgeführt wird, dass Mängel an diesem Gewerk und deren Ursachen festgestellt werden sollen.

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IBRRS 2016, 3711
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 23.06.2016 - III ZR 104/15

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2016, 1815
ProzessualesProzessuales
Kündigung durch Klageerhebung muss eindeutig sein!

LG Wuppertal, Urteil vom 10.12.2015 - 9 S 128/15

Um in einem prozessualen Schriftsatz - insbesondere einer Klageerhebung - eine materiell-rechtliche Kündigungserklärung eines Wohnungsmietverhältnisses annehmen zu können, bedarf es einer eindeutigen Erklärung.*)

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IBRRS 2016, 1807
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Nutzungsentschädigung bis zur Räumung: Wie hoch ist der Streitwert?

OLG Hamburg, Beschluss vom 12.04.2016 - 8 W 62/15

Der Streitwert eines Antrags auf Zahlung künftiger Nutzungsentschädigung bis zur Räumung des Mietobjekts bestimmt sich gemäß § 48 Abs.1 GKG i.V.m.§ 3 ZPO auf das 12-fache der künftigen monatlichen Nutzungsentschädigung.*)

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IBRRS 2016, 1809
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Provisionshinweis per SMS genügt nicht!

AG Dülmen, Urteil vom 22.03.2016 - 3 C 348/15

1. Eine SMS mit dem Hinweis auf einen vermeintlich zu zahlenden Maklerlohn genügt nicht der erforderlichen Textform. Ein Vergütungsanspruch wird dadurch nicht begründet.

2. Ein angeblicher Schuldner, der mit einer unberechtigten Forderung des vermeintlichen Gläubigers konfrontiert wird, kann die ihm durch die Abwehr dieser Forderung entstandenen außergerichtlichen Anwaltskosten nur ersetzt verlangen, soweit die Voraussetzungen einer speziellen Haftungsnorm erfüllt sind (vorliegend nicht der Fall).

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IBRRS 2016, 1784
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wie ist die Notwendigkeit eines Privatgutachtens zu begründen?

OLG Koblenz, Beschluss vom 23.06.2016 - 14 W 319/16

1. Zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig ist die Einholung eines Privatgutachtens, wenn eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte.*)

2. Die Notwendigkeit ist zu begründen und glaubhaft zu machen (§ 104 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Die Bezugnahme auf eine Stundenaufstellung ist dabei nicht ausreichend, wenn dort nur formelhaft Tätigkeiten aufgeführt sind, die die Notwendigkeit nicht begründen (hier: "Telefonat", "Durchsicht Klageschrift", "Texte erstellt" "Schreiben", "Ortsbesichtigung", "Schriftverkehr", "Durchsicht Unterlagen", Durchsicht BWSV, "Text für BWSV" usw.).*)

3. Zur Begründung der Notwendigkeit gehört auch, dass dargelegt wird, dass die notwendigen Erkenntnisse der Partei weder durch ein selbständiges Beweisverfahren noch durch die gerichtliche Beweisaufnahme vermittelt werden können.*)

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IBRRS 2016, 1679
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Künftige Nutzungsentschädigung: Streitwert nach dem Mietrechtsänderungsgesetz 20

LG Darmstadt, Beschluss vom 22.03.2016 - 21 T 120/15

Der Streitwert einer Klage auf künftige Nutzungsentschädigung für Wohnraum ist auch nach dem Mietrechtsänderungsgesetz 2013 auf den 12-fachen Betrag der monatlichen Nutzungsentschädigung festzusetzen.

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IBRRS 2016, 1805
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Untervermittler schließt Vertrag: Vollmachtgeber kann Inhalt nicht mit Nichtwissen bestreiten!

BGH, Urteil vom 22.04.2016 - V ZR 256/14

Ist ein Untervermittler von dem Verkäufer einer Immobilie (stillschweigend) zum Abschluss eines Beratungsvertrags mit dem Käufer bevollmächtigt worden, kann der Verkäufer in einem Prozess den von dem Käufer behaupteten Inhalt des Beratungsgesprächs grundsätzlich nicht mit Nichtwissen bestreiten.*)

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IBRRS 2016, 1797
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Muss das Gericht seine vorläufige Beweiswürdigung mitteilen?

BGH, Urteil vom 15.04.2016 - V ZR 42/15

§ 279 Abs. 3 ZPO verpflichtet das Gericht grundsätzlich nicht dazu, im Anschluss an die Beweisaufnahme seine vorläufige Beweiswürdigung mitzuteilen, um der Partei Gelegenheit zu geben, weitere Beweismittel anzubieten. Anders ist es nur, wenn eine Mitteilung zur Vermeidung einer nach Art. 103 Abs. 1 GG unzulässigen Überraschungsentscheidung erforderlich ist, weil die Partei nach dem Verlauf der Beweisaufnahme nicht damit rechnen musste, dass das Gericht den Beweis als nicht geführt ansehen wird.*)

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IBRRS 2016, 1773
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Räumung von Wohnraum: Wann muss der Besitzerwerb durch Dritte bekannt sein?

LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 18.04.2016 - 16 S 151/15

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntniserlangung vom Besitzerwerb eines Dritten als Voraussetzung einer einstweilige Verfügung zur Räumung von Wohnraum durch Dritte gemäß § 940 a Abs. 2 ZPO ist der Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz.*)




IBRRS 2016, 1801
ProzessualesProzessuales
Rechtsbeschwerde nicht zugelassen: Nachträgliche Zulassungsentscheidung nicht bindend

BGH, Beschluss vom 09.06.2016 - IX ZB 92/15

Lässt das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde ausdrücklich nicht zu, entfaltet eine nachträgliche, auf eine Anhörungsrüge oder Gegenvorstellung ergangene stattgebende Zulassungsentscheidung für das Rechtsbeschwerdegericht keine Bindungswirkung, wenn die ursprüngliche Entscheidung nicht auf Verstößen gegen Verfahrensgrundrechte beruht.*)

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IBRRS 2016, 1777
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Mieterhöhung: Beschwer im Zustimmungsprozess?

BGH, Beschluss vom 14.06.2016 - VIII ZB 4/16

1. Die Beschwer einer Verurteilung zur Zustimmung zu einer Mieterhöhung bemisst sich gemäß § 9 ZPO mit dem 3½ fachen des jährlichen Erhöhungsbetrags.

2. Die Ermittlung der Beschwer darf der Anwalt nicht einer Büroangestellten übertragen.

3. Die Höhe der möglichen Beschwer ist auch maßgeblich für die Frage, ob das Amtsgericht im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO das Verfahren betreiben darf.

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IBRRS 2016, 1758
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Antrag auf Terminsverlegung zurückgewiesen: Richter befangen?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.06.2016 - 6 W 61/16

Die Zurückweisung eines Terminsverlegungsantrags begründet die Besorgnis der Befangenheit nur, wenn offensichtlich erhebliche Gründe für eine Verlegung vorlagen, die Aufrechterhaltung des Termins für die betroffene Partei schlechthin unzumutbar war oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung der Partei aufdrängt (im Streitfall verneint).*)

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IBRRS 2016, 1748
ProzessualesProzessuales
Wann sind die Kosten eines prozessbegleitend eingeholten Privatgutachtens erstattungsfähig?

OLG Köln, Beschluss vom 27.06.2016 - 17 W 273/15

1. Die Kosten eines prozessbegleitend eingeholten Privatgutachtens sind nur ausnahmsweise erstattungsfähig und vielfach nicht notwendig. Deshalb sind an den Sachvortrag einer Partei zum Vorliegen einer Ausnahme strenge Anforderungen zu stellen.

2. Die Frage, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte, ist insbesondere in den Fällen zu bejahen, in denen die Partei infolge fehlender Sachkenntnisse ohne die Einholung des Privatgutachtens nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage war.

3. Eine nicht sachkundige Partei kann sich bei Ortsterminen fachgerecht beraten lassen.

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IBRRS 2016, 1746
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zeuge erscheint nicht: Ärztliches Attest ist ausreichende Entschuldigung!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.05.2016 - 8 W 69/15

Ein ärztliches Attest, das einem Zeugen aus Gesundheitsgründen die Fähigkeit abspricht, den Vernehmungstermin wahrzunehmen, stellt grundsätzlich eine genügende Entschuldigung im Sinne des § 381 Abs. 1 ZPO dar.*)

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IBRRS 2016, 1722
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schriftsatz an Justizkasse gefaxt: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung!

BGH, Beschluss vom 01.06.2016 - XII ZB 382/15

1. Wird eine an das Rechtsmittelgericht adressierte Rechtsmittelschrift versehentlich an die in einer Nebenstelle ansässige Justizkasse gefaxt, befindet sich diese Rechtsmittelschrift auch dann nicht in der Verfügungsgewalt des Gerichts, wenn die Justizkasse eine Organisationseinheit des Rechtsmittelgerichts bildet. Etwas anderes gilt nur dann, wenn durch Verwaltungsvorschriften bestimmt ist, dass die Justizkasse und das Gericht eine gemeinsame Posteingangsstelle haben.*)

2. Beim Absenden einer Rechtsmittelschrift in Form eines Telefaxes darf sich die Kontrolle des Sendeberichts grundsätzlich nicht darauf beschränken, die auf diesem ausgedruckte Faxnummer mit der zuvor aufgeschriebenen, in den Schriftsatz eingefügten Faxnummer zu vergleichen. Der Abgleich hat vielmehr an Hand eines zuverlässigen Verzeichnisses oder einer anderen geeigneten Quelle zu erfolgen, um auch etwaige Fehler bei der Ermittlung der Faxnummer aufdecken zu können (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27.08.2014 - XII ZB 255/14, FamRZ 2014, 1915 = IBR 2014, 702).*)

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IBRRS 2016, 3734
ProzessualesProzessuales
Wirtschaftlicher Wert weit unter Streitwert: Höhe des Gebührenstreitwerts?

BGH, Beschluss vom 14.06.2016 - IX ZR 72/14

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2016, 1711
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vorschuss nicht fristgerecht eingezahlt: Pflicht zur Prozessförderung verletzt?

BGH, Beschluss vom 10.05.2016 - VIII ZR 97/15

1. Bleibt ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel einer Partei deswegen unberücksichtigt, weil der Tatrichter es in offenkundig fehlerhafter Anwendung von Präklusionsnormen zu Unrecht zurückgewiesen hat, ist das rechtliche Gehör der Partei verletzt.

2. Das Gericht darf nicht von der Beweiserhebung absehen, wenn die Frist zur Zahlung des Auslagenvorschusses zu kurz bemessen und die verspätete Zahlung des Auslagenvorschusses offenkundig nicht kausal für eine Verzögerung war.

3. Das Gericht muss zu der für eine Zurückweisung nach § 296 Abs. 2 ZPO erforderlichen groben Nachlässigkei Feststellungen treffen. Grobe Nachlässigkeit liegt nur dann vor, wenn eine Prozesspartei ihre Pflicht zur Prozessförderung in besonders gravierender Weise vernachlässigt. Die nicht fristgerechte Zahlung des Auslagenvorschusses indiziert noch keine grobe Fahrlässigkeit.

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IBRRS 2016, 1706
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Über begründungslose Behauptung wird kein Beweis erhoben!

AG Köpenick, Urteil vom 23.02.2016 - 14 C 179/15

Stützt der Vermieter sein Mieterhöhungsverlangen auf den Berliner Mietspiegel 2015 und lehnt diesen dann als nicht qualifiziert ab, während er gleichzeitig ein Sachverständigengutachten zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete fordert, muss das Gericht nicht in die Beweisaufnahme eintreten.

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IBRRS 2016, 1707
ProzessualesProzessuales
Unterliegt die Verfügungsbeklagte voraussichtlich, trägt sie die Kosten!

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 23.03.2016 - 3 U 195/14

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 1685
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kein Eilrechtsschutz trotz Suizidgefahr?

BVerfG, Beschluss vom 03.05.2016 - 2 BvR 905/16

1. Der Antrag eines Schuldners auf eine einstweilige Anordnung vor dem BVerfG gegen einen Beschluss zur Zwangsräumung hat keine Aussicht auf Erfolg, wenn eine hinreichende Begründung fehlt oder der fachgerichtliche Eilrechtsschutz nicht ausgeschöpft wurde.

2. Wird eine Suizidgefahr des Schuldners im Zwangsversteigerungsverfahren gerügt, sind in der Begründung der Verfassungsbeschwerde substantiierte Ausführungen und Nachweisen zum Fortgang der Behandlung anzuführen. Soweit der Beschwerdeführer erneute Angst- und Panikattacken vorträgt, muss er durch ein diesbezügliches Attest eine aktuell bestehende suizidale Gefährdungslage thematisieren. Nur der Hinweis, eine regelmäßige Weiterbehandlung sei ratsam, genügt nicht.

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IBRRS 2016, 1684
ProzessualesProzessuales
Errichtung von Windkraftanlagen: Streitwert einer Normenkontrolle?

OVG Saarland, Beschluss vom 14.06.2016 - 2 C 174/16

Der Streitwert für einen Normenkontrollantrag eines Betreibers von Windkraftanlagen gegen einen gemeindlichen Bebauungsplan ist nach der Nrn. 9.8.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (2013) in dem dort genannten Rahmen und angesichts der in Rede stehenden erheblichen wirtschaftlichen Interessen an Realisierung und Betrieb solcher Anlagen regelmäßig am oberen Rand mit 60.000,- EUR festzusetzen. Dieser Betrag ist mit Blick auf die Nr. 9.8.4 im Streitwertkatalog zu halbieren, wenn sich der Normenkontrollantrag lediglich gegen eine Satzung über eine Veränderungssperre richtet.*)

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IBRRS 2016, 1681
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Auf weitere Verhandlung eingelassen: Kein Verlust des Ablehnungsrechts!

BGH, Beschluss vom 26.04.2016 - VIII ZB 47/15

Ein Verlust des Ablehnungsrechts tritt nicht dadurch ein, dass sich eine Partei nach Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit auf die weitere Verhandlung einlässt.*)

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IBRRS 2016, 1668
ProzessualesProzessuales
Hat ein Vergleich für den Anwalt des Streithelfers einen Mehrwert?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.06.2016 - 3 W 31/16

Werden durch einen Vergleich neben der Hauptsache auch etwaige Regressansprüche einer Partei gegen einen Streithelfer oder mehrerer Streithelfer untereinander erledigt, so hat der Vergleich für den Prozessbevollmächtigten des Streithelfers keinen Mehrwert, wenn der im Vergleichswege erledigte Regressanspruch sich allein auf die Hauptforderung bezieht.*)

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IBRRS 2016, 1670
ProzessualesProzessuales
Amtsgerichtsentscheidung falsch bezeichnet: Rechtsbeschwerde trotzdem statthaft

BGH, Beschluss vom 01.06.2016 - XII ZB 23/16

1. Wird in einer Unterbringungssache die zugestellte Ausfertigung der amtsgerichtlichen Entscheidung fälschlicherweise als einstweilige Anordnung bezeichnet, steht § 70 Abs. 4 FamFG der Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde nicht entgegen.*)

2. In einem Unterbringungsverfahren kann das Beschwerdegericht nicht gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von einer erneuten Anhörung der Betroffenen absehen, wenn das Gericht des ersten Rechtszugs die Anhörung der Betroffenen im Wege der Rechtshilfe vorgenommen hat und in der amtsgerichtlichen Entscheidung hierfür keine ausreichenden Gründe dargelegt werden.*)

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IBRRS 2016, 1648
ProzessualesProzessuales
Wert der Beschwer ist von den dargelegten Zulassungsgründen abhängig!

BGH, Beschluss vom 07.04.2016 - V ZR 145/15

1. Der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer kann nicht unabhängig von den dargelegten Zulassungsgründen beurteilt werden. Ist wegen Abtrennbarkeit eine Teilzulassung möglich, muss der Wert des Beschwerdegegenstands hinsichtlich des Teils überschritten sein, für den in der Begründung eine Abänderung erstrebt und ein Zulassungsgrund dargelegt wird.

2. Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn der Beschwerdeführer einen Zulassungsgrund nur für einen abtrennbaren Teil des Streitstoffs dargelegt hat, der ihn nicht mit mehr als 20.000 EUR beschwert.

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IBRRS 2016, 1638
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Verfahren vor 10.01.2015 eingeleitet: Entscheidung bedarf der Vollstreckbarerklärung!

OLG München, Beschluss vom 16.11.2015 - 34 Wx 314/15

1. In Zivil- und Handelssachen ergangene Gerichtsentscheidungen eines Mitgliedstaats der Europäischen Union bedürfen der Vollstreckbarerklärung im Inland, wenn das Gerichtsverfahren vor dem 10.01.2015 eingeleitet worden ist.*)

2. Grundlage der Zwangsvollstreckung ist in diesen Fällen nicht der ausländische Gerichtsentscheid, sondern die im Exequaturverfahren vom deutschen Gericht ausgesprochene Vollstreckbarerklärung.*)

3. Bezieht sich die Vollstreckbarerklärung auf einen ausländischen Titel, der seiner Art nach einem Arrestbefehl nach deutschem Recht entspricht, ist die Vollstreckung nach Ablauf der Vollziehungsfrist unstatthaft. Die Vollziehungsfrist beginnt hierbei mit der Bekanntgabe der Vollstreckbarerklärung an den Gläubiger.*)

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