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Sachgebiet: Prozessuales

15856 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

IBRRS 2016, 1208
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verschlechterung des tatsächlichen Zustands: Frist für Anschlussberufung?

BGH, Urteil vom 22.03.2016 - VI ZR 168/14

1. Die Anwendung von § 524 Abs. 2 Satz 3 ZPO setzt nicht voraus, dass sich die tatsächlichen Verhältnisse, die der Anschlussberufung zugrunde liegen, seit der letzten mündlichen Verhandlung erster Instanz oder sogar seit Ablauf der gesetzlichen Ausschlussfrist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO geändert haben (Anschluss an BGH, Urteil vom 28.01.2009 - XII ZR 119/07 Rn. 22 ff., IBRRS 2009, 0981 = IMRRS 2009, 0598).*)

2. Ist eine Anschlussberufung hinsichtlich der mit ihr geltend gemachten künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen gemäß § 524 Abs. 2 Satz 3 ZPO nicht verfristet, kann sie auch insoweit nicht wegen Verfristung als unzulässig verworfen werden, als mit ihr zusätzlich Rückstände für die Vergangenheit geltend gemacht werden.*)

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IBRRS 2016, 1192
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wann liegt ein wesentlicher Verfahrensmangel vor?

BGH, Urteil vom 22.01.2016 - V ZR 196/14

1. Ob ein wesentlicher Verfahrensmangel im Sinne des § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO - wie die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - vorliegt, ist allein auf Grund des materiell-rechtlichen Standpunkts des Erstgerichts zu beurteilen, auch wenn das Berufungsgericht ihn nicht teilt (st. Rspr., vgl. etwa Senat, Urteil vom 22.09.2006 - V ZR 239/05, NJW-RR 2006, 1677 = IBRRS 2006, 3967 = IMRRS 2006, 2886, und BGH, Urteil vom 14.05.2013 - VI ZR 325/11, NJW 2013, 2601 = IBR 2013, 1283 (nur online) jeweils m.w.N.).*)

2. Im Sinne von § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO notwendig ist eine umfangreiche oder aufwendige Beweisaufnahme, wenn sie durch oder infolge der Korrektur des wesentlichen Verfahrensfehlers sicher zu erwarten ist. Nicht ausreichend ist, wenn sie zwar unter bestimmten Voraussetzungen erforderlich wird, der Eintritt dieser Voraussetzungen aber nicht sicher ist.*)

3. Hat das Berufungsgericht als Folge einer Kassationsentscheidung die für eine Entscheidung über das Anschlussrechtsmittel erforderlichen Feststellungen nicht getroffen, kommt der von dem Revisionsführer mit Erfolg gerügte Verstoß gegen § 538 Abs. 2 ZPO dem Anschlussrevisionsführer ausnahmsweise auch ohne eigene Verfahrensrüge zugute.*)

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IBRRS 2016, 1197
ProzessualesProzessuales
Keine Prozesskostenhilfe ohne vollständigen Antrag

BGH, Beschluss vom 12.04.2016 - XI ZR 479/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 1199
ProzessualesProzessuales
Umfang der Beschwerdeberechtigung von Versorgungsträgern

BGH, Beschluss vom 13.04.2016 - XII ZB 44/14

Zur Beschwerdeberechtigung eines Versorgungsträgers im Rechtsbeschwerdeverfahren.*)

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IBRRS 2016, 1238
ProzessualesProzessuales
Streitwert bei Klage auf Löschung eines negativen Schufa-Eintrags

BGH, Beschluss vom 12.04.2016 - VI ZB 48/14

Zur Beschwer des Beklagten, der zum Widerruf eines von ihm veranlassten Negativeintrags bei der Schufa, zur Mitteilung an die Schufa, dass derjenige Zustand auch im Hinblick auf die Berechnung von Scorewerten wiederhergestellt werden soll, als habe es den Negativeintrag nicht gegeben, und zur Unterlassung der Mitteilung offener Forderungen entsprechend dem streitgegenständlichen Negativeintrag verurteilt worden ist.*)

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IBRRS 2016, 1241
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Streit um die Zugehörigkeit einer Forderung zur Masse: Prozeßgericht zuständig

BGH, Beschluss vom 07.04.2016 - IX ZB 89/15

Der Streit zwischen Schuldner und Verwalter über die Zugehörigkeit einer Forderung zur Masse ist vor dem Prozessgericht und nicht vor dem Insolvenzgericht auszutragen.*)

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IBRRS 2016, 1172
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kosten des selbständigen Beweisverfahrens in der Insolvenz sind Kosten des Rechtsstreits!

OLG München, Beschluss vom 15.04.2016 - 11 W 641/16

1. Die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens, nach dessen Beendigung der Antragsteller insolvent wurde, gehören zu den Kosten des Rechtsstreits, wenn der Insolvenzverwalter im Anschluss Klage erhoben hat.

2. Dies gilt jedenfalls dann, wenn bezüglich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens vor der Insolvenz noch keine verbindliche Kostenentscheidung ergangen war.

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IBRRS 2016, 1158
RechtsanwälteRechtsanwälte
Mündliche Einzelanweisung ersetzt keine "ordentliche" Ausgangskontrolle!

BGH, Beschluss vom 06.04.2016 - VII ZB 7/15

Eine am Vortag des Fristablaufs erteilte mündliche Einzelanweisung des Rechtsanwalts, den Fristablauf am Folgetag zu beachten und den fristwahrenden Schriftsatz spätestens an diesem Tag an das Berufungsgericht zu faxen, ist nicht geeignet, allgemeine organisatorische Vorkehrungen für die Ausgangskontrolle zu ersetzen.*)

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IBRRS 2016, 1157
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Bestellung eines Ersatzzustellungsvertreters: Amtsgericht ist zuständig!

OLG Hamm, Beschluss vom 18.03.2016 - 32 SA 8/16

Für die Bestellung eines Ersatzzustellungsvertreters für eine Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 3 WEG in einem § 43 Nr. 5 WEG unterfallenden Streitfall ist das jeweils erkennende Gericht und nicht - streitwertunabhängig - das Amtsgericht als Wohnungseigentumsgericht zuständig.*)

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IBRRS 2016, 1148
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wohnung in "guter" oder nur in "durchschnittlicher" Wohnlage?

BGH, Beschluss vom 15.03.2016 - VIII ZR 82/15

Ob sich Wohnungen in einer "guten" oder nur in einer "durchschnittlichen" Wohnlage im Sinne des (hier: Mannheimer) Mietspiegels befinden, ist eine vom Gericht vorzunehmende Wertungsfrage.




IBRRS 2016, 1147
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wert der Beschwer bei Streitigkeit über Räumung von Wohnraum?

BGH, Beschluss vom 08.12.2015 - VIII ZR 129/15

1. Der Wert der Beschwer bestimmt sich in einer Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum gemäß §§ 8, 9 ZPO nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der Nettomiete, wenn es sich um ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit handelt.

2. Für die Wertbemessung kommt es, wie auch der Wortlaut des § 8 ZPO zeigt, auf das für die Gebrauchsüberlassung zu zahlende Entgelt an. Dazu zählen vereinbarte Vorauszahlungen auf Nebenkosten nicht.

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IBRRS 2016, 1096
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Grundstückskaufvertrag mit Kommune: Welches Gericht ist bei Streitigkeiten zuständig?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.10.2015 - 14 W 5/15

1. Bei Streitigkeiten über Einzelpositionen eines einheitlichen Kaufpreisanspruchs bestimmt sich der zulässige Rechtsweg danach, ob diese Einzelpositionen insgesamt oder jedenfalls schwerpunktmäßig dem Zivilrecht oder dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind.*)

2. Streitigkeiten über die Höhe von Anschluss- und Erschließungsbeiträgen, die Eingang in den Gesamtkaufpreis eines Grundstücks gefunden haben, sind selbst dann öffentlich-rechtlicher Natur, wenn ihre Berechnung Auswirkungen auf Nebenforderungen für zivilrechtliche Teilpositionen des Kaufpreisanspruchs haben kann.*)

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IBRRS 2016, 1187
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 11.02.2016 - V ZB 182/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 1186
ProzessualesProzessuales
Frist wegen Poststreiks versäumt: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

BGH, Beschluss vom 18.02.2016 - V ZB 126/15

Ein Prozessbevollmächtigter kann bei einem auf bestimmte Gebiete des Dienstleistungsbereichs der Deutschen Post AG beschränkten Poststreik auf die Einhaltung der für den Normalfall geltenden Postlaufzeiten vertrauen, wenn er von der Deutschen Post AG die Auskunft erhält, dass für den geplanten Sendungsverlauf einer Postsendung streikbedingte Beeinträchtigungen nicht bekannt sind und die Postbeförderung von dem Versandzum Empfangsort normal läuft.*)

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IBRRS 2016, 1134
ProzessualesProzessuales
Literaturstudium macht nicht befangen!

VerfG Brandenburg, Beschluss vom 15.04.2016 - 78/15

Dass sich ein Richter einer in der Rechtslehre vertretenen Auffassung zu einer höchstrichterlich ungeklärten Rechtslage anschließt, die ein Verfahrensbeteiligter für unrichtig hält, rechtfertigt regelmäßig nicht seine Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit.*)

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IBRRS 2016, 1070
ProzessualesProzessuales
Übertragung auf Einzelrichter vor Klagezustellung: Entzug des gesetzlichen Richters?

OLG München, Beschluss vom 30.11.2015 - 34 AR 220/15

Ergeht eine Übertragung auf den obligatorischen Einzelrichter vor Zustellung der Klageschrift und damit vor der notwendigen Anhörung der Gegenseite, führt dieser Verstoß gegen das Gebot rechtlichen Gehörs nicht zwingend auch zu einem Entzug des gesetzlichen Richters mit der Folge, dass einem vom Einzelrichter erlassenen Verweisungsbeschluss die Bindungswirkung abzusprechen wäre. Denn Gehörsverstöße können - anders als ein Entzug des gesetzlichen Richters - grundsätzlich geheilt werden.*)

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IBRRS 2016, 1097
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beschwer bei Anfechtung der Entlastung des Verwalters?

BGH, Beschluss vom 17.03.2016 - V ZB 166/13

Bei der Bemessung der Beschwer eines Wohnungseigentümers, der erfolglos einen Beschluss über die Entlastung des Verwalters angefochten hat, tritt der Wert, den die künftige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Verwalter hat, regelmäßig zu dem Wert etwaiger Ersatzansprüche gegen diesen hinzu (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 31.03.2011 - V ZB 236/10, NJW-RR 2011, 1026 = IMR 2011, 298).*)

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IBRRS 2016, 1083
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Urkundsprozess auf Grundlage einer kaufvertraglichen Besserungsklausel zulässig?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.10.2015 - 21 U 40/15

1. Urkunden im Sinne des § 592 ZPO sind schriftlich verkörperte Gedankenerklärungen, wobei sie dem Beweis ihrer Echtheit oder Unechtheit zugänglich sein müssen. Es genügt jede Urkunde, die geeignet ist, dem Gericht gegenüber den Beweis für die Richtigkeit der klagebegründenden Tatsachen unmittelbar oder mittelbar zu erbringen. Hierbei reicht es aus, dass mit der Urkunde eine Indiztatsache bewiesen wird, die den Schluss auf die anspruchsbegründende Tatsache zulässt.*)

2. Unstreitige, zugestandene oder offenkundige Tatsachen bedürfen auch im Urkundsverfahren, abgesehen von dem Fall der Säumnis der beklagten Partei (§ 597 Abs. 2 ZPO), keines Beweises und auch somit keiner Urkundenvorlage (Anschluss an BGH, Urteil vom 22.10.2014 – VIII ZR 41/14, NJW 2015, 475 f. = IBRRS 2014, 2962 = IMR 2015, 39).*)

3. Nach Art. 229 § 34 EGBGB findet § 288 BGB n.F., demzufolge bei Nichtverbrauchergeschäften ein Verzugszinssatz in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangt werden kann, nicht auf Schuldverhältnisse Anwendung, die bis zum 28.07.2014 entstanden sind.*)

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IBRRS 2016, 1053
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gehörsverstoß trotz Hinweises nicht gerügt: Revision ist nicht zuzulassen!

BGH, Beschluss vom 17.03.2016 - IX ZR 211/14

Eine Revision ist nicht wegen eines Gehörsverstoßes zuzulassen, wenn es der Beschwerdeführer versäumt hat, den Verstoß im Rahmen der ihm eingeräumten Frist zur Stellungnahme auf einen Hinweisbeschluss des Berufungsgerichts zu rügen.*)

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IBRRS 2016, 1085
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Entscheidung öffentlich bekannt gemacht: Beschwerdefrist läuft

BGH, Beschluss vom 24.03.2016 - IX ZB 67/14

Die öffentliche Bekanntmachung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Entscheidung wirkt als Zustellung und setzt die Beschwerdefrist in Gang, auch wenn die gesetzlich vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung fehlt oder fehlerhaft ist. Der Belehrungsmangel kann allenfalls eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begründen.*)

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IBRRS 2016, 1086
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Anspruch auf Unterhalt und Schadensersatz wegen Verletzung der Unterhaltspflicht: Zwei Streitgegenstände

BGH, Beschluss vom 03.03.2016 - IX ZB 33/14

1. Hat der Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung einen anderen Streitgegenstand als der titulierte Anspruch, kann der Schuldner gegenüber dem Feststellungsbegehren des Gläubigers einwenden, der Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung sei verjährt (Klarstellung BGHZ 187, 337).*)

2. Rechtskräftig festgestellt sind alle materiell-rechtlichen Ansprüche, die vom Streitgegenstand umfasst sind, über den mit dem Titel entschieden wurde.*)

3. Der Anspruch aus vorsätzlicher Verletzung der Unterhaltspflicht hat einen anderen Streitgegenstand als ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch.*)

4. Ansprüche auf Unterhalt und auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher Verletzung der Unterhaltspflicht kann der Gläubiger gleichzeitig nebeneinander geltend machen; die Hemmung, die Ablaufhemmung und der erneute Beginn der Verjährung des einen Anspruchs erstreckt sich nicht auf den anderen Anspruch.*)

5. Der Schadensersatzanspruch aus einer vorsätzlichen Verletzung der Unterhaltspflicht ist eine Familienstreitsache.*)

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IBRRS 2016, 1042
ProzessualesProzessuales
Wirtschaftliche Bedeutung schließt Berufungszurückweisung durch Beschluss nicht aus!

OLG Rostock, Beschluss vom 30.07.2015 - 4 U 138/12

1. Die wirtschaftliche Bedeutung einer Sache schließt eine Zurückweisung der Berufung durch Beschluss nicht aus.

2. Auch eine bereits erfolgte Terminierung steht einem Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO nicht entgegen.

3. Eine Anschlussberufung ist unzulässig, wenn sich die Partei der Berufung ihres Streithelfers anschließt und nicht der Berufung des Gegners.

4. Die Kosten einer erfolglosen Beweiserhebung können der mit dem Beweismittel unterlegenen Partei gesondert auferlegt werden.

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IBRRS 2016, 1016
ProzessualesProzessuales
Rubrumsberichtigung: Entscheidend ist die Interessenlage im Änderungsverfahren!

BVerwG, Beschluss vom 07.01.2016 - 4 VR 3.15

Maßgeblich für die Stellung der Beteiligten in einem Änderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO ist die Interessenlage in diesem Verfahren, nicht die Beteiligtenstellung im vorausgegangenen Aussetzungsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO.*)

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IBRRS 2016, 1008
ProzessualesProzessuales
"Inhouse-Schulungen" machen Richter nicht befangen!

SG Cottbus, Beschluss vom 23.03.2016 - 30 SF 380/16

Führt ein Richter sog. „Inhouse-Schulungen“ (hier: zum Gebührenrecht) in den Räumlichkeiten eines Prozessbeteiligten durch, ist dies allein jedenfalls dann kein Grund, seiner Unparteilichkeit zu misstrauen, wenn es dem abgelehnten Richter um die Vermittlung von Rechtskenntnissen ging, nicht jedoch darum, die Prozesspartei einseitig zu beraten.

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IBRRS 2016, 1014
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Feststellungsklage unzulässig: Berufungsinstanz muss auf Antragsmodifizierung hinweisen!

BGH, Beschluss vom 10.03.2016 - VII ZR 47/13

1. Erachtet das Berufungsgericht eine Feststellungsklage entgegen der Auffassung des Erstgerichts für unzulässig, so muss es den Kläger gemäß § 139 Abs. 3 ZPO hierauf hinweisen. Darüber hinaus muss das Berufungsgericht dem Kläger jedenfalls dann Gelegenheit geben, auf einen solchen Hinweis in der Berufungsinstanz durch eine Antragsmodifizierung zu reagieren, wenn der vom Berufungsgericht erteilte Hinweis deshalb geboten war, weil das Erstgericht einen gegenteiligen Hinweis erteilt und dadurch die erstinstanzliche Antragstellung veranlasst hatte (Anschluss an BGH, Beschluss vom 23.04.2009 - IX ZR 95/06, NJW-RR 2010, 70 = IBRRS 2009, 1789 = IMRRS 2009, 0938).*)

2. Stellt der Kläger auf einen solchen Hinweis des Berufungsgerichts als Hilfsantrag einen Zahlungsantrag, ist es dem Berufungsgericht verwehrt, die Berufung des Klägers gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen und dadurch diese - als Reaktion auf den Hinweis des Berufungsgerichts erfolgte - Klageerweiterung für wirkungslos zu erachten, § 524 Abs. 4 ZPO analog (Abgrenzung zu BGH, Beschlüsse vom 10.06.2015 - IV ZR 366/14, IBRRS 2015, 3335 = IMRRS 2015, 1526; vom 06.11.2014 - IX ZR 204/13, NJW 2015, 251 = IBRRS 2014, 4207 = IMRRS 2014, 1716; vom 03.06.2014 - VI ZR 71/13, IBRRS 2014, 3591 = IMRRS 2014, 1722).*)

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IBRRS 2016, 1032
ProzessualesProzessuales
Zahlungsansprüche unter Nachbarn: Keine obligatorische Streitschlichtung

BGH, Urteil vom 19.02.2016 - V ZR 96/15

In Rheinland-Pfalz unterliegen Zahlungsansprüche nicht der obligatorischen Streitschlichtung für Nachbarrechtsstreitigkeiten nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 LSchlG RP.*)

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IBRRS 2016, 1033
ProzessualesProzessuales
Unzulässigkeit der Klage gegen Griechenland wegen Umschuldung von Staatsanleihen

BGH, Urteil vom 08.03.2016 - VI ZR 516/14

Zum Grundsatz der Staatenimmunität bei einer Umschuldung von Staatsanleihen aufgrund des Erlasses eines die Umschuldung ermöglichenden Gesetzes und der Allgemeinverbindlicherklärung einer entsprechenden Mehrheitsentscheidung der Gläubiger.*)

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IBRRS 2016, 1106
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gesellschaftsumwandlung nicht im Grundbuch eingetragen: Zwangsversteigerung trotzdem möglich?

BGH, Beschluss vom 14.01.2016 - V ZB 148/14

Ist eine formwechselnde Umwandlung von einer Kapital- oder einer Personenhandelsgesellschaft in eine GbR zwar im Handelsregister eingetragen, im Grundbuch aber nicht durch eine berichtigende Eintragung nach § 47 Abs. 2 GBO nachvollzogen worden, bedarf es für eine Zwangsvollstreckung in das Grundstück keiner titelergänzenden Klausel nach § 727 ZPO. Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung können auf Grund eines auf die im Grundbuch eingetragene Gesellschaft lautenden Titels angeordnet und fortgesetzt werden.*)

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IBRRS 2016, 0942
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Klage mit sechs Wochen Verzögerung zugestellt: Zustellung noch "demnächst"?

OLG Frankfurt, Urteil vom 16.05.2013 - 5 U 196/12

1. Die (verjährungshemmende) Zustellung der Klageschrift wirkt auf den Tag der Einreichung zurück, wenn die Zustellung "demnächst" erfolgt ist.

2. Die Zustellung ist noch "demnächst", wenn sie innerhalb eines den Umständen nach angemessenen Zeitraums zwischen dem Ablauf der versäumten Frist und der (verspäteten) Zustellung erfolgt. Hierbei sind Verzögerungen von ein bis zwei Wochen noch als geringfügig und daher unschädlich anzusehen.

3. Der auf vermeidbare Verzögerungen im Geschäftsablauf des Gerichts zurückzuführende Zeitraum wird nicht auf den Zeitraum angerechnet, der im Zusammenhang mit der Frage maßgeblich ist, ob die Zustellung einer Klage trotz einer von dem Kläger zu vertretenden Verzögerung noch "demnächst" erfolgt ist.

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IBRRS 2016, 0971
ProzessualesProzessuales
Normenkontrolle im Abgabenrecht: Streitwert mindestens 5.000 EUR

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.03.2016 - 2 S 1019/15

1. Bei der Festsetzung des Streitwerts für ein Normenkontrollverfahren im Abgabenrecht ist ungeachtet der tatsächlichen Belastungsdauer grundsätzlich der Jahresbetrag der auf den Antragsteller des Normenkontrollverfahrens entfallenden streitigen Steuer anzusetzen, da dieser Betrag am ehesten dem wirtschaftlichen Interesse des Antragstellers entspricht.*)

2. Wegen der Bedeutung und Reichweite eines abgabenrechtlichen Normenkontrollverfahrens beträgt dieser Streitwert mindestens 5.000 EUR (vgl. Streitwertkatalog 2013 Nr. 3.3).*)

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IBRRS 2016, 0952
ProzessualesProzessuales
Auch ein Herausgabeverlangen kann eine "sonstige Familiensache" sein!

OLG Köln, Beschluss vom 30.06.2014 - 20 W 20/14

Ein Herausgabeanspruch nach § 985 BGB stellt dann eine sonstige Familiensache dar, wenn ein Ehegatte dem anderen während der Ehe die Nutzung eines Gegenstandes überlassen hat und kein gemeinsames Eigentum besteht. Dabei wird ein besonderer zeitlicher Zusammenhang mit der Trennung oder Scheidung bzw. Aufhebung der Ehe nicht zwingend vorausgesetzt.

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IBRRS 2016, 0957
ProzessualesProzessuales
Klageabweisung und Kostenentscheidung

AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 30.09.2015 - 12 C 81/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 0948
ProzessualesProzessuales
Wann ist die Verletzung des rechtlichen Gehörs entscheidungserheblich?

OVG Saarland, Beschluss vom 01.04.2016 - 1 B 70/16

Von der nach § 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO erforderlichen Entscheidungserheblichkeit der Verletzung des rechtlichen Gehörs ist auszugehen, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht ohne die Verletzung des rechtlichen Gehörs zu einer anderen Entscheidung gelangt wäre.*)

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IBRRS 2016, 0937
ProzessualesProzessuales
Bebauungsplan beeinträchtigt dingliches Recht: Berechtigter antragsbefugt?

BVerwG, Beschluss vom 17.03.2016 - 4 BN 6.16

Zur Beantwortung der Frage, ob ein an einem Grundstück dinglich Berechtigter, der sich gegen eine Festsetzung in einem Bebauungsplan zur Wehr setzt, die unmittelbar das dingliche Recht betrifft, nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO antragsbefugt ist.

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IBRRS 2016, 0991
ProzessualesProzessuales
Teilanfechtung der Betreuungsanordnung unzulässig

BGH, Beschluss vom 02.03.2016 - XII ZB 634/14

Eine Teilanfechtung nur der Betreuungsanordnung ist - anders als die Teilanfechtung der Betreuerauswah - nicht möglich (Abgrenzung zu BGH,03.02.2016 - XII ZB 493/15, IBRRS 2016, 0622; IMRRS 2016, 0401·zur Veröffentlichung bestimmt).*)

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IBRRS 2016, 0993
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vollstreckungsgericht hat den Inhalt des Forderungsbescheid nicht zu prüfen

BGH, Beschluss vom 25.02.2016 - V ZB 25/15

Eine als Forderungsbescheid bezeichnete und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehene Aufstellung rückständiger Sozialversicherungsbeiträge, mit der der Adressat zur Zahlung des Saldos aufgefordert wird, stellt einen Verwaltungsakt im Sinne von § 31 Satz 1 SGB X dar, der gemäß § 66 Abs. 4 Satz 1 SGB X nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung vollstreckt werden kann; das Vollstreckungsgericht darf nicht überprüfen, ob der Bescheid ausreichend begründet ist und ob er inhaltlich zutreffend ist (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - I ZB 19/07,IBRRS 2008, 1225; IMRRS 2008, 0848).*)

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IBRRS 2016, 0923
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anlagen müssen mit der Klageschrift vorgelegt werden!

BGH, Urteil vom 17.03.2016 - III ZR 200/15

1. Die Klagefrist des § 13 Abs. 1 Satz 2 StrEG wird nur durch eine den Anforderungen des § 253 Abs. 2 ZPO genügende Klageschrift gewahrt.*)

2. Durch eine Bezugnahme auf andere Schriftstücke oder sonstige Anlagen können die zwingenden Voraussetzungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO grundsätzlich nur dann erfüllt werden, wenn diese dem Gericht mit der Klageschrift vorgelegt werden oder zumindest bereits vorliegen.*)

3. Im Anwaltsprozess genügt die ausschließliche Bezugnahme in der Klageschrift auf ein von der Partei selbst erstelltes Schriftstück nicht zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO. Vielmehr ist hierfür grundsätzlich die konkrete Bezugnahme auf einen von einem postulationsfähigen Anwalt unterschriebenen Schriftsatz erforderlich.*)

4. Die Nachholung der Anforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO kann zwar den Mangel der Klageschrift beseitigen. Dies wirkt jedenfalls in den Fällen, in denen die Klage innerhalb einer gesetzlichen Ausschlussfrist erhoben werden muss, jedoch erst vom Zeitpunkt der Behebung des Mangels an (Bestätigung von Senat, Urteil vom 29.11.1956 - III ZR 235/55, BGHZ 22, 254).*)

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IBRRS 2016, 0830
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Bauträgervertrag mit Streitpartei macht Richter nicht befangen!

LG Freiburg, Beschluss vom 14.03.2016 - 1 OH 1/10

1. Für eine Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit nach § 42 ZPO muss aus Sicht einer vernünftigen Partei Anlass bestehen, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln.

2. Schließt der Richter mit einer Streitpartei einen Bauträgervertrag für eine Wohnung in einem anderen als dem streitgegenständlichen Objekt ab, liegt nicht zwangsläufig eine Besorgnis der Befangenheit des Richters vor.

3. Geschäftliche Kontakte des Richters zu einer Streitpartei begründen keine Zweifel an seiner Unvoreingenommenheit, soweit zwischen dem Richter und der Streitpartei keine besonders engen oder wirtschaftlich bedeutenden Kontakte bestehen.

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IBRRS 2016, 0876
ProzessualesProzessuales
Ansprüche aus Prospekthaftung "im weiteren Sinne": Verweisungsbeschluss willkürlich?

OLG München, Beschluss vom 21.01.2016 - 34 AR 257/15

1. Zur Frage der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses, der für Ansprüche aus Prospekthaftung "im weiteren Sinne" die Anwendbarkeit von § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO verneint.*)

2. Ergeht auf der Grundlage eines Antrags eine Verweisung an ein anderes als zuständig erachtetes Gericht, weil das Gericht das vom Kläger bezeichnete für nicht zuständig hält, führt dies nicht zwangsläufig zur fehlenden Bindung des anderen Gerichts.*)

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IBRRS 2016, 0861
ProzessualesProzessuales
Keine Entscheidung über Kosten des Streithelfers getroffen: Was ist zu tun?

BGH, Beschluss vom 01.03.2016 - VIII ZR 287/15

Hat das Gericht eine gemäß § 101 Abs. 1 ZPO erforderliche Entscheidung über die Kosten des Streithelfers versehentlich nicht getroffen, kommt eine Nachholung dieser Entscheidung im Wege der Berichtigung nach § 319 Abs. 1 ZPO - an Stelle einer Ergänzung nach § 321 Abs. 1 ZPO - nur dann in Betracht, wenn das Versehen des Gerichts "offenbar" ist, mithin sich dies aus dem Zusammenhang der Entscheidung selbst oder zumindest aus den Vorgängen bei ihrem Erlass oder ihrer Verkündung nach außen deutlich ergibt und damit auch für Dritte ohne Weiteres erkennbar ist; die bloße Erwähnung der Streithilfe im Rubrum der Entscheidung genügt insoweit nicht (Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 10.02.2011 - IX ZR 110/09, IBR 2011, 1153 - nur online; vom 16.04.2013 - II ZR 185/10, IBRRS 2013, 2054, und II ZR 297/11, MDR 2013, 807 Rn. 2 f. = IBR 2013, 1235 - nur online; vom 08.07.2014 - XI ZB 7/13, NJW 2014, 3101 Rn. 7, 10 f. = IBR 2014, 1275 - nur online).*)

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IBRRS 2016, 0653
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ProzessualesProzessuales
Selbständiges Beweisverfahren: Ergänzungsfragen nach Anhörung des Sachverständigen?

OLG Schleswig, Beschluss vom 25.02.2016 - 16 W 9/16

Der Antragsteller hat ein rechtliches Interesse an einer finiten Klärung des Sachverhalts, so dass auch nach Anhörung des Sachverständigen Ergänzungsfragen weiteren Beweisbeschluss bedingen. Das selbständige Beweisverfahren dient umfassend der Streiterledigung.

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IBRRS 2016, 0864
ProzessualesProzessuales
Ursprünglicher Parteiwillen ist bei Kostenentscheidung zu berücksichtigen!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.12.2015 - 1 W 42/15

1. Verständigen sich die Parteien in einem Prozessvergleich auf eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO, kann neben dem zu erwartenden Verfahrensausgang das Maß und der Grund des wechselseitigen Nachgebens und ferner die Kostenregelung berücksichtigt werden, die die Parteien zunächst beabsichtigt hatten, bevor diese an der fehlenden Übernahmebereitschaft eines Rechtsschutzversicherers gescheitert ist.*)

2. Hat ein Kläger bei offenem Prozessausgang nur deshalb in größerem Umfang nachgegeben, weil die Gegenseite erklärt hat, dass sie im Verurteilungsfall die Klageforderung nicht wird bezahlen können, führt die Rücksichtnahme auf die finanzielle Lage des Gegners in Ausübung billigen Ermessens nicht dazu, dass die klagende Partei mehr als die Hälfte der Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.*)

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IBRRS 2016, 0859
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ProzessualesProzessuales
Schriftsatz per Telefax übermittelt: Was erfordert die Ausgangskontrolle?

BGH, Beschluss vom 01.03.2016 - VIII ZB 57/15

1. Die unterbliebene Namensangabe der erkennenden Richter im Rubrum der getroffenen Entscheidung wird jedenfalls in den Fällen, in denen kein Zweifel daran bestehen kann, dass die Richter, die die Entscheidung unterzeichnet haben, auch an ihr mitgewirkt haben, durch die Unterschriften der Richter ersetzt; dann kann von einer stillschweigenden Verweisung auf die Unterschriften ausgegangen werden (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22.12.1976 - IV ZR 11/76, NJW 1977, 377 unter I 2).*)

2. Wird ein fristgebundener Schriftsatz per Telefax übermittelt, genügt es für die Ausgangskontrolle, dass ein vom Faxgerät des Absenders ausgedrucktes Sendeprotokoll die ordnungsgemäße Übermittlung an den Adressaten belegt und dieses vor Fristablauf zur Kenntnis genommen wird. Trägt der Sendebericht den Vermerk "OK", kann es einem am Verfahren Beteiligten nicht als schuldhaftes Verhalten angelastet werden, wenn es bei dem elektronischen Übertragungsvorgang dennoch zu - nicht aus dem Sendeprotokoll ersichtlichen - Fehlern kommt (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 17.01.2006 - XI ZB 4/05, NJW 2006, 1518 Rn. 15 m.w.N.; vom 11.12.2013 - XII ZB 229/13, NJW-RR 2014, 316 Rn. 6 = IBRRS 2014, 0408 = IMR 2014, 127; vom 14.10.2010 - V ZB 112/10, IBRRS 2010, 4581 = IMRRS 2010, 3357).*)

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IBRRS 2016, 1987
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Anhörung im Wege der Rechtshilfe bei Unterbringungsmaßnahmen ausnahmsweise zulässig

BGH, Beschluss vom 02.03.2016 - XII ZB 258/15

1. § 319 Abs. 4 FamFG schließt die Möglichkeit, die vor der Genehmigung einer Unterbringungsmaßnahme zwingend gebotene Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe vorzunehmen, nicht völlig aus. Diese Möglichkeit ist jedoch auf eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt.*)

2. Macht das Gericht von dieser Möglichkeit Gebrauch, muss es in seiner Entscheidung die Gründe hierfür in nachprüfbarer Weise darlegen.*)

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IBRRS 2016, 1457
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ProzessualesProzessuales
Wie substantiiert muss der Vortrag einer Partei im Prozess sein?

BGH, Beschluss vom 01.03.2016 - VI ZR 49/15

An die Informations- und Substantiierungspflichten der Partei im Arzthaftungsprozess dürfen nur maßvolle Anforderungen gestellt werden. Der Patient und sein Prozessbevollmächtigter sind insbesondere nicht verpflichtet, sich zur ordnungsgemäßen Prozessführung medizinisches Fachwissen anzueignen.*)

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IBRRS 2016, 0844
ProzessualesProzessuales
Partei nicht anwaltlich vertreten: Berufungsverwerfung ist mit Rechtsmittelbelehrung zu versehen!

BGH, Beschluss vom 28.01.2016 - V ZB 131/15

Legt eine anwaltlich nicht vertretene Partei Berufung ein und verwirft das Berufungsgericht die Berufung deshalb als unzulässig, ist die Entscheidung mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen.*)

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IBRRS 2016, 0835
ProzessualesProzessuales
Wer trägt die Kosten bei Rücknahme der Berufung?

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 02.09.2015 - 2-13 S 127/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 0819
ProzessualesProzessuales
Gerichtskostenvorschuss muss innerhalb von zwei Wochen gezahlt werden!

LG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2015 - 25 S 84/14

Geht es um von der klagenden Partei zu vertretende Zustellungsverzögerungen, ist das Merkmal "demnächst" nur erfüllt, wenn sich die Verzögerung in einem hinnehmbaren Rahmen hält. Mit Blick auf den nach § 12 Abs. 1 GKG zu leistenden Gerichtskostenvorschuss ist das nur zu bejahen, wenn dieser nach seiner Anforderung innerhalb eines Zeitraums eingezahlt wird, der sich um zwei Wochen bewegt oder nur geringfügig darüber liegt, wobei es auf den Eingang bei der Gerichtskasse ankommt.

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IBRRS 2016, 0825
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ProzessualesProzessuales
Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens bei mehreren Antragsgegnern?

OLG Rostock, Beschluss vom 15.12.2015 - 4 W 50/15

Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens bei mehreren Antragsgegnern ist einheitlich festzusetzen, wenn der Antragsteller das selbständige Beweisverfahren gegen die Antragsgegner nicht in unterschiedlichem Umfang angestrengt hat.

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IBRRS 2016, 0780
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ProzessualesProzessuales
Hinweise des Prozessgegners können gerichtliche Hinweispflicht entfallen lassen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.01.2016 - 13 U 84/15

1. Zwar lassen Hinweise des Prozessgegners die gerichtliche Hinweispflicht nicht ohne weiteres entfallen, jedoch bedarf es jedenfalls dann keines erneuten richterlichen Hinweises, wenn eine Partei durch eingehenden und von ihr erfassten Vortrag der Gegenseite zutreffend über die Sach- und Rechtslage unterrichtet worden ist.

2. Eine Verletzung von Hinweispflichten kann nur dann mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn gleichzeitig mit der Verfahrensrüge auch vorgetragen wird, was auf einen entsprechenden Hinweis vorgetragen worden wäre. Dies ist zwingend erforderlich, damit das Rechtsmittelgericht die Kausalität einer Verletzung der Prozessleitungspflicht überhaupt prüfen kann.

3. Auf die Notwendigkeit der Benennung von - geeigneten - Beweismitteln ist nur dann hinzuweisen, wenn sich aus dem übrigen Vorbringen ergibt, dass das Unterbleiben des Beweisantritts auf einem Versehen oder auf eine erkennbar falschen Beurteilung der Rechtslage beruht, zum Beispiel der Verkennung der Beweislast. Dagegen ist das Gericht nicht verpflichtet, eine Partei zur Benennung weiterer Beweismittel aufzufordern, wenn es den Beweis mit bisher angebotenen Beweismitteln nicht als geführt ansieht.

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