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Sachgebiet: Prozessuales

15970 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

IBRRS 2016, 1777
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Mieterhöhung: Beschwer im Zustimmungsprozess?

BGH, Beschluss vom 14.06.2016 - VIII ZB 4/16

1. Die Beschwer einer Verurteilung zur Zustimmung zu einer Mieterhöhung bemisst sich gemäß § 9 ZPO mit dem 3½ fachen des jährlichen Erhöhungsbetrags.

2. Die Ermittlung der Beschwer darf der Anwalt nicht einer Büroangestellten übertragen.

3. Die Höhe der möglichen Beschwer ist auch maßgeblich für die Frage, ob das Amtsgericht im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO das Verfahren betreiben darf.

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IBRRS 2016, 1758
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Antrag auf Terminsverlegung zurückgewiesen: Richter befangen?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.06.2016 - 6 W 61/16

Die Zurückweisung eines Terminsverlegungsantrags begründet die Besorgnis der Befangenheit nur, wenn offensichtlich erhebliche Gründe für eine Verlegung vorlagen, die Aufrechterhaltung des Termins für die betroffene Partei schlechthin unzumutbar war oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung der Partei aufdrängt (im Streitfall verneint).*)

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IBRRS 2016, 1748
ProzessualesProzessuales
Wann sind die Kosten eines prozessbegleitend eingeholten Privatgutachtens erstattungsfähig?

OLG Köln, Beschluss vom 27.06.2016 - 17 W 273/15

1. Die Kosten eines prozessbegleitend eingeholten Privatgutachtens sind nur ausnahmsweise erstattungsfähig und vielfach nicht notwendig. Deshalb sind an den Sachvortrag einer Partei zum Vorliegen einer Ausnahme strenge Anforderungen zu stellen.

2. Die Frage, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte, ist insbesondere in den Fällen zu bejahen, in denen die Partei infolge fehlender Sachkenntnisse ohne die Einholung des Privatgutachtens nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage war.

3. Eine nicht sachkundige Partei kann sich bei Ortsterminen fachgerecht beraten lassen.

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IBRRS 2016, 1746
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zeuge erscheint nicht: Ärztliches Attest ist ausreichende Entschuldigung!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.05.2016 - 8 W 69/15

Ein ärztliches Attest, das einem Zeugen aus Gesundheitsgründen die Fähigkeit abspricht, den Vernehmungstermin wahrzunehmen, stellt grundsätzlich eine genügende Entschuldigung im Sinne des § 381 Abs. 1 ZPO dar.*)

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IBRRS 2016, 1722
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schriftsatz an Justizkasse gefaxt: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung!

BGH, Beschluss vom 01.06.2016 - XII ZB 382/15

1. Wird eine an das Rechtsmittelgericht adressierte Rechtsmittelschrift versehentlich an die in einer Nebenstelle ansässige Justizkasse gefaxt, befindet sich diese Rechtsmittelschrift auch dann nicht in der Verfügungsgewalt des Gerichts, wenn die Justizkasse eine Organisationseinheit des Rechtsmittelgerichts bildet. Etwas anderes gilt nur dann, wenn durch Verwaltungsvorschriften bestimmt ist, dass die Justizkasse und das Gericht eine gemeinsame Posteingangsstelle haben.*)

2. Beim Absenden einer Rechtsmittelschrift in Form eines Telefaxes darf sich die Kontrolle des Sendeberichts grundsätzlich nicht darauf beschränken, die auf diesem ausgedruckte Faxnummer mit der zuvor aufgeschriebenen, in den Schriftsatz eingefügten Faxnummer zu vergleichen. Der Abgleich hat vielmehr an Hand eines zuverlässigen Verzeichnisses oder einer anderen geeigneten Quelle zu erfolgen, um auch etwaige Fehler bei der Ermittlung der Faxnummer aufdecken zu können (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27.08.2014 - XII ZB 255/14, FamRZ 2014, 1915 = IBR 2014, 702).*)

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IBRRS 2016, 3734
ProzessualesProzessuales
Wirtschaftlicher Wert weit unter Streitwert: Höhe des Gebührenstreitwerts?

BGH, Beschluss vom 14.06.2016 - IX ZR 72/14

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2016, 1711
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vorschuss nicht fristgerecht eingezahlt: Pflicht zur Prozessförderung verletzt?

BGH, Beschluss vom 10.05.2016 - VIII ZR 97/15

1. Bleibt ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel einer Partei deswegen unberücksichtigt, weil der Tatrichter es in offenkundig fehlerhafter Anwendung von Präklusionsnormen zu Unrecht zurückgewiesen hat, ist das rechtliche Gehör der Partei verletzt.

2. Das Gericht darf nicht von der Beweiserhebung absehen, wenn die Frist zur Zahlung des Auslagenvorschusses zu kurz bemessen und die verspätete Zahlung des Auslagenvorschusses offenkundig nicht kausal für eine Verzögerung war.

3. Das Gericht muss zu der für eine Zurückweisung nach § 296 Abs. 2 ZPO erforderlichen groben Nachlässigkei Feststellungen treffen. Grobe Nachlässigkeit liegt nur dann vor, wenn eine Prozesspartei ihre Pflicht zur Prozessförderung in besonders gravierender Weise vernachlässigt. Die nicht fristgerechte Zahlung des Auslagenvorschusses indiziert noch keine grobe Fahrlässigkeit.

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IBRRS 2016, 1706
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Über begründungslose Behauptung wird kein Beweis erhoben!

AG Köpenick, Urteil vom 23.02.2016 - 14 C 179/15

Stützt der Vermieter sein Mieterhöhungsverlangen auf den Berliner Mietspiegel 2015 und lehnt diesen dann als nicht qualifiziert ab, während er gleichzeitig ein Sachverständigengutachten zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete fordert, muss das Gericht nicht in die Beweisaufnahme eintreten.

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IBRRS 2016, 1707
ProzessualesProzessuales
Unterliegt die Verfügungsbeklagte voraussichtlich, trägt sie die Kosten!

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 23.03.2016 - 3 U 195/14

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 1685
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kein Eilrechtsschutz trotz Suizidgefahr?

BVerfG, Beschluss vom 03.05.2016 - 2 BvR 905/16

1. Der Antrag eines Schuldners auf eine einstweilige Anordnung vor dem BVerfG gegen einen Beschluss zur Zwangsräumung hat keine Aussicht auf Erfolg, wenn eine hinreichende Begründung fehlt oder der fachgerichtliche Eilrechtsschutz nicht ausgeschöpft wurde.

2. Wird eine Suizidgefahr des Schuldners im Zwangsversteigerungsverfahren gerügt, sind in der Begründung der Verfassungsbeschwerde substantiierte Ausführungen und Nachweisen zum Fortgang der Behandlung anzuführen. Soweit der Beschwerdeführer erneute Angst- und Panikattacken vorträgt, muss er durch ein diesbezügliches Attest eine aktuell bestehende suizidale Gefährdungslage thematisieren. Nur der Hinweis, eine regelmäßige Weiterbehandlung sei ratsam, genügt nicht.

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IBRRS 2016, 1684
ProzessualesProzessuales
Errichtung von Windkraftanlagen: Streitwert einer Normenkontrolle?

OVG Saarland, Beschluss vom 14.06.2016 - 2 C 174/16

Der Streitwert für einen Normenkontrollantrag eines Betreibers von Windkraftanlagen gegen einen gemeindlichen Bebauungsplan ist nach der Nrn. 9.8.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (2013) in dem dort genannten Rahmen und angesichts der in Rede stehenden erheblichen wirtschaftlichen Interessen an Realisierung und Betrieb solcher Anlagen regelmäßig am oberen Rand mit 60.000,- EUR festzusetzen. Dieser Betrag ist mit Blick auf die Nr. 9.8.4 im Streitwertkatalog zu halbieren, wenn sich der Normenkontrollantrag lediglich gegen eine Satzung über eine Veränderungssperre richtet.*)

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IBRRS 2016, 1681
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Auf weitere Verhandlung eingelassen: Kein Verlust des Ablehnungsrechts!

BGH, Beschluss vom 26.04.2016 - VIII ZB 47/15

Ein Verlust des Ablehnungsrechts tritt nicht dadurch ein, dass sich eine Partei nach Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit auf die weitere Verhandlung einlässt.*)

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IBRRS 2016, 1668
ProzessualesProzessuales
Hat ein Vergleich für den Anwalt des Streithelfers einen Mehrwert?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.06.2016 - 3 W 31/16

Werden durch einen Vergleich neben der Hauptsache auch etwaige Regressansprüche einer Partei gegen einen Streithelfer oder mehrerer Streithelfer untereinander erledigt, so hat der Vergleich für den Prozessbevollmächtigten des Streithelfers keinen Mehrwert, wenn der im Vergleichswege erledigte Regressanspruch sich allein auf die Hauptforderung bezieht.*)

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IBRRS 2016, 1670
ProzessualesProzessuales
Amtsgerichtsentscheidung falsch bezeichnet: Rechtsbeschwerde trotzdem statthaft

BGH, Beschluss vom 01.06.2016 - XII ZB 23/16

1. Wird in einer Unterbringungssache die zugestellte Ausfertigung der amtsgerichtlichen Entscheidung fälschlicherweise als einstweilige Anordnung bezeichnet, steht § 70 Abs. 4 FamFG der Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde nicht entgegen.*)

2. In einem Unterbringungsverfahren kann das Beschwerdegericht nicht gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von einer erneuten Anhörung der Betroffenen absehen, wenn das Gericht des ersten Rechtszugs die Anhörung der Betroffenen im Wege der Rechtshilfe vorgenommen hat und in der amtsgerichtlichen Entscheidung hierfür keine ausreichenden Gründe dargelegt werden.*)

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IBRRS 2016, 1648
ProzessualesProzessuales
Wert der Beschwer ist von den dargelegten Zulassungsgründen abhängig!

BGH, Beschluss vom 07.04.2016 - V ZR 145/15

1. Der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer kann nicht unabhängig von den dargelegten Zulassungsgründen beurteilt werden. Ist wegen Abtrennbarkeit eine Teilzulassung möglich, muss der Wert des Beschwerdegegenstands hinsichtlich des Teils überschritten sein, für den in der Begründung eine Abänderung erstrebt und ein Zulassungsgrund dargelegt wird.

2. Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn der Beschwerdeführer einen Zulassungsgrund nur für einen abtrennbaren Teil des Streitstoffs dargelegt hat, der ihn nicht mit mehr als 20.000 EUR beschwert.

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IBRRS 2016, 1638
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Verfahren vor 10.01.2015 eingeleitet: Entscheidung bedarf der Vollstreckbarerklärung!

OLG München, Beschluss vom 16.11.2015 - 34 Wx 314/15

1. In Zivil- und Handelssachen ergangene Gerichtsentscheidungen eines Mitgliedstaats der Europäischen Union bedürfen der Vollstreckbarerklärung im Inland, wenn das Gerichtsverfahren vor dem 10.01.2015 eingeleitet worden ist.*)

2. Grundlage der Zwangsvollstreckung ist in diesen Fällen nicht der ausländische Gerichtsentscheid, sondern die im Exequaturverfahren vom deutschen Gericht ausgesprochene Vollstreckbarerklärung.*)

3. Bezieht sich die Vollstreckbarerklärung auf einen ausländischen Titel, der seiner Art nach einem Arrestbefehl nach deutschem Recht entspricht, ist die Vollstreckung nach Ablauf der Vollziehungsfrist unstatthaft. Die Vollziehungsfrist beginnt hierbei mit der Bekanntgabe der Vollstreckbarerklärung an den Gläubiger.*)

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IBRRS 2016, 1620
ProzessualesProzessuales
Normenkontrolle gegen Bebauungsplan: Präklusionsvorschrift ist mit EU-Recht vereinbar!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.03.2016 - 3 S 1603/15

An der Vereinbarkeit des § 47 Abs. 2a VwGO mit Unionsrecht bestehen keine Bedenken, soweit diese Vorschrift die Überprüfung von Bebauungsplänen beschränkt, für die weder die in Art. 11 der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.12.2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten noch die in Art. 25 der Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 über Industrieemissionen getroffenen Regelungen gelten.*)

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IBRRS 2016, 1618
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Einspruch gegen Versäumnisurteil muss (zur Fristwahrung) nicht begründet werden!

OLG Naumburg, Urteil vom 04.05.2015 - 12 U 20/15

Zur Wahrung der Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil genügt es, kurz vor Fristablauf (hier: um 23:51 Uhr) ein Blatt Papier zur Hand zu nehmen und unter Angabe der Geschäftsnummer des Gerichts - ggf. verbunden mit einem Fristverlängerungsgesuch hinsichtlich der Einspruchsbegründung - handschriftlich darauf zu notieren, dass Einspruch eingelegt wird.

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IBRRS 2016, 1613
ProzessualesProzessuales
Streitwert bei Mietminderung?

KG, Beschluss vom 06.06.2016 - 12 W 19/16

1. Der Gebührenstreitwert einer Feststellungsklage des Mieters, dass der Mietzins um einen bestimmten Betrag bzw. Prozentsatz gemindert sei, bestimmt sich gemäß §§ 48 GKG, 9 ZPO.

2. Handelt es sich nach dem für die Streitwertbemessung maßgeblichen Vortrag des Mieters um einen behebbaren Mangel und ist die Mangelbeseitigung ebenfalls ein (nicht notwendig prozessuales) Anliegen des Mieters, gilt § 9 Satz 2 ZPO.

3. Gemäß § 9 Satz 2 ZPO ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Minderung auf eine bestimmte Dauer – nämlich bis zur Mängelbeseitigung - begrenzt ist und ihr Gesamtbetrag regelmäßig unter dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag liegt. Nach dem Rechtsgedanken des § 41 Abs. 5 Satz 1 2. Alt. GKG ist im Allgemeinen von einem Jahresbetrag der geltend gemachten Minderung auszugehen.

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IBRRS 2016, 1661
ProzessualesProzessuales
Wert der Beschwerde gegen Beschluss zur Auskunftserteilung

BGH, Beschluss vom 11.05.2016 - XII ZB 12/16

Zum Wert des Beschwerdegegenstands für die Beschwerde gegen einen zur Auskunftserteilung verpflichtenden Beschluss.*)

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IBRRS 2016, 1663
ProzessualesProzessuales
Begründung an falsche Faxnummer versendet: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

BGH, Beschluss vom 26.04.2016 - VI ZB 4/16

1. Ein Rechtsanwalt hat bei der Versendung fristgebundener Schriftsätze per Telefax durch organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass die Telefax- Nummer des angeschriebenen Gerichts verwendet wird. Dazu gehört die Anweisung an das Büropersonal, dass die in einem Sendebericht ausgewiesene Faxnummer nach Ausdruck noch einmal auf ihre Zuordnung zu dem angeschriebenen Gericht zu überprüfen ist.*)

2. Macht der Beschwerdeführer geltend, sein Anspruch auf rechtliches Gehör sei durch gerichtliche Versäumnisse im Zusammenhang mit der richterlichen Hinweispflicht verletzt worden, hat er darzustellen, wie er auf einen entsprechenden Hinweis reagiert, insbesondere was er im Einzelnen vorgetragen hätte und wie er weiter vorgegangen wäre. Die mangels eines richterlichen Hinweises zunächst unterbliebene Ergänzung eines das Wiedereinsetzungsgesuch begründenden Vortrags oder seiner Glaubhaftmachung kann dabei auch noch nach Ablauf der Fristen der § 234, § 236 Abs. 2 ZPO - und zwar auch im Rechtsbeschwerdeverfahren - erfolgen. Ergibt sich die Ergänzungsbedürftigkeit aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung, so ist die Ergänzung grundsätzlich innerhalb der Frist für die Rechtsbeschwerdebegründung vorzunehmen.*)

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IBRRS 2016, 3727
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 12.05.2016 - IX ZB 75/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 1604
ProzessualesProzessuales
Wann besteht ein Feststellungsinteresse?

LG Köln, Urteil vom 25.02.2016 - 29 S 100/15

1. Ein Feststellungsinteresse ist vor allem dann gegeben, wenn sich der Beklagte ernsthaft eines Anspruchs gegen den Kläger "berühmt" und ein schutzwürdiges Interesse des Klägers an alsbaldiger Feststellung besteht.

2. Beabsichtigt die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Anspruch durchzusetzen (hier: gemeinsamer Anspruch auf Fertigstellung eines Treppenhauses), muss sich eine Klage auf Feststellung, dass der Anspruch nicht besteht, gegen die Gemeinschaft richten.

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IBRRS 2016, 1591
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beschlussanfechtungsklage zum Teil zurückgenommen: Streitwert wird reduziert!

LG Berlin, Beschluss vom 08.04.2016 - 53 T 9/16 WEG

Wird eine Beschlussanfechtungsklage in der Begründung zum Teil zurückgenommen, wird der Streitpunkt vom Zeitpunkt des Begründungseingangs an reduziert.

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IBRRS 2016, 1557
ProzessualesProzessuales
Höhe des entgangenen Gewinns kann geschätzt werden!

BGH, Urteil vom 21.01.2016 - I ZR 90/14

1. Ein Richter, der bei der Entscheidung mitgewirkt hat, ist durch einen Wechsel zu einem anderen Spruchkörper desselben Gerichts nicht verhindert, das Urteil zu unterschreiben. Wird seine Unterschrift ersetzt und nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung nachgeholt, ist das Urteil als nicht mit Gründen versehen anzusehen und aus diesem Grund im Revisionsverfahren aufzuheben.*)

2. Dem Kläger, der berechtigt ist, vom Schädiger gemäß § 252 Satz 2 BGB entgangenen Gewinn zu verlangen, kommt die Beweiserleichterung des § 287 ZPO zugute, die es dem Gericht gestattet, sich je nach Lage des Falles anstelle einer an Sicherheit grenzenden mit einer mehr oder minder hohen, mindestens aber überwiegenden Wahrscheinlichkeit zu begnügen. Hierzu muss der Kläger jedoch die erforderlichen und vom Beklagten bestrittenen Anknüpfungstatsachen beweisen, bevor auf der so gesicherten Tatsachengrundlage Schätzungen vorgenommen werden können.*)

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IBRRS 2016, 1541
ProzessualesProzessuales
Schadensersatzklage gegen Vermessungsingenieur: Zivil- oder Verwaltungsgerichte zuständig?

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.05.2016 - 11 L 23.14

Für eine Streitigkeit über die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, der sich aufgrund eines (Rahmen-)Werkvertrags dazu verpflichtet hat, alle Arbeiten und Maßnahmen, die zur Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens notwendig sind, eigenständig und eigenverantwortlich selbst durchzuführen und dem Auftraggeber als Ergebnis einen unanfechtbaren Bodenordnungsplan zu liefern, ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.

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IBRRS 2016, 3459
RechtsanwälteRechtsanwälte
Versand fristgebundener Schriftsätze per Fax: Anforderungen an wirksame Ausgangskontrolle?

BGH, Beschluss vom 11.05.2016 - IV ZB 38/15

1. Ein Rechtsanwalt darf Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem durch Fax erfolgenden Versand fristgebundener Schriftsätze grundsätzlich dem geschulten und zuverlässigen Kanzleipersonal eigenverantwortlich überlassen und braucht die Ausführung eines solchen Auftrages nicht konkret zu überwachen oder zu kontrollieren.

2. Ein Rechtsanwalt seiner Pflicht zur wirksamen Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze aber nur dann, wenn er seine Angestellten anweist, nach einer Übermittlung per Telefax anhand des Sendeprotokolls zu überprüfen, ob der Schriftsatz vollständig und an das richtige Gericht übermittelt worden ist.

3. Dabei darf sich die Kontrolle des Sendeberichts nicht darauf beschränken, die auf diesem ausgedruckte Faxnummer mit der zuvor aufgeschriebenen, z.B. bereits in den Schriftsatz eingefügten Nummer zu vergleichen. Vielmehr muss der Abgleich anhand eines zuverlässigen Verzeichnisses oder einer anderen geeigneten Quelle erfolgen, um auch Fehler bei der Ermittlung aufdecken zu können.

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IBRRS 2016, 1503
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitsache veräußert: Parteiwechsel im Beweisverfahren zulässig!

LG Freiburg, Beschluss vom 17.05.2016 - 2 OH 11/14

1. Im laufenden selbständigen Beweisverfahren ist ein Parteiwechsel nach Veräußerung der Streitsache (hier ein Reihenhaus) auf Antragstellerseite auch ohne Einwilligung der Antragsgegnerseite bei Sachdienlichkeit zulässig.

2. Die Parteierweiterung sowie auch der Parteiwechsel ist - auch im selbständigen Beweisverfahren - prozessual als Antragsänderung zu behandeln (§ 263 ZPO). Ist der Parteiwechsel sachdienlich, kommt es auf die Einwilligung des Antragsgegners nicht an (§ 265 Abs. 2 Satz 2 ZPO).

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IBRRS 2016, 1536
ProzessualesProzessuales
Verschiedene Forderungsarten: Saldoklage unzulässig!

AG Gießen, Urteil vom 10.03.2016 - 48 C 2/16

Eine Saldoklage ist unzulässig, wenn verschiedene Forderungsarten eingeklagt werden.

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IBRRS 2016, 1507
ProzessualesProzessuales
Streitwert einer Feststellungsklage wegen Mietmängeln?

KG, Beschluss vom 30.05.2016 - 8 W 13/16

1. Klagt der Mieter auf Feststellung, dass die Miete wegen eines Sachmangels gemindert sei, ist für die Festsetzung des Gebührenstreitwerts § 41 Abs. 5 Satz 1 Alt. 2 GKG mangels einer planwidrigen Gesetzeslücke nicht entsprechend anwendbar (Aufgabe der Senatsrechtsprechung seit Beschluss vom 01.07.2009 - 8 W 59/09, IMR 2009, 365).

2. Wird die Feststellungsklage mit der Klage auf Beseitigung des Mangels verbunden, ist das Feststellungsinteresse jedoch nach § 3 ZPO in der Regel auf den Jahresbetrag der (ggf. vom Mieter angegebenen) Minderung zu schätzen.

3. Die Vorschrift des § 9 Satz 1 ZPO ist in dieser Konstellation nicht anzuwenden. Sie bezieht sich auf Rechte, die ihrer Natur nach und erfahrungsgemäß eine Dauer von 3,5 Jahren haben oder haben können. Die Minderung bis zur Mangelbeseitigung hängt hingegen von der im Zeitpunkt der Klageeinreichung (§ 40 GKG) absehbaren Dauer bis zum Erlass und zur Vollstreckung eines (vorläufig vollstreckbaren) Titels ab. Diese ist regelmäßig eher mit einem Jahr als mit dreieinhalb Jahren anzunehmen.

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IBRRS 2016, 1520
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
NZB: Zurückweisungsbeschluss

BGH, Beschluss vom 30.07.2015 - VII ZR 188/14

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 1511
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Frist wegen falscher Faxnummer versäumt: Wiedereinsetzungsantrag erfolglos!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.04.2016 - 6 U 42/16

Im Rahmen der Fristenkontrolle bei Telefaxschreiben muss der Rechtsanwalt durch geeignete und zumutbare Weisungen dafür Sorge tragen, dass Fehler bei der Ermittlung, Übertragung und Eingabe von Telefaxnummern nach Möglichkeit aufgedeckt werden. Bei einer Fristversäumung infolge der falschen Ermittlung der Telefaxnummer des Gerichts durch einen Mitarbeiter kann ein Wiedereinsetzungsantrag daher keinen Erfolg haben, wenn der Rechtsanwalt nicht vorträgt, welche konkreten Weisungen er seinem Personal erteilt hat, um den erforderlichen Abgleich zwischen einer in den Schriftsatz eingesetzten Telefaxnummer und der Faxnummer in dem Verzeichnis, aus welchem die Nummer übernommen worden ist, zu gewährleisten.*)

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IBRRS 2016, 1489
ProzessualesProzessuales
Bauvorbescheid darf nicht mehr ergehen: Vollstreckungsabwehrklage zulässig!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.08.2015 - 2 B 581/15

Darf ein Bauvorbescheid, zu dessen Erteilung die Behörde verpflichtet worden ist, auf der Grundlage neuen Ortsrechts nicht mehr ergehen, so ist dies ein Umstand, der im Wege einer Vollstreckungsabwehrklage geltend gemacht werden kann.

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IBRRS 2016, 1495
ProzessualesProzessuales
Klage auf Zahlung abzüglich erfolgter Zahlungen: Wert des Beschwerdegegenstands?

BGH, Beschluss vom 12.04.2016 - VI ZB 63/14

Zum Wert des Beschwerdegegenstands bei einer - teilweise abgewiesenen - Klage gerichtet auf Zahlung eines bestimmten Betrags nebst Zinsen abzüglich bereits erfolgter Zahlungen.*)

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IBRRS 2016, 1473
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Eigenmächtiger Rückschnitt von Bäumen ist WEG-Sache!

BGH, Beschluss vom 17.03.2016 - V ZR 185/15

1. Nehmen die übrigen Wohnungseigentümer einen verkaufswilligen Wohnungseigentümer wegen des eigenmächtig veranlassten Kappens bzw. Fällens von Bäumen auf dem gemeinschaftlichen Grundstück in Anspruch, so stellt das eine Wohnungseigentumssache dar, egal ob die Ansprüche (hilfsweise) auf Schadenersatz gerichtet sind oder auf Beteiligung an einem Veräußerungserlöszuwachs aufgrund des durch den Freischnitts erreichten Seeblicks.

2. Dass die im eigenmächtigen Rückschnitt durch einen (früheren) Wohnungseigentümer wurzelnden Ansprüche im Instanzenzug fälschlich als allgemeine Zivilsache behandelt worden sind, eröffnet die bis 31.12.2015 gesetzlich ausgeschlossene Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH nicht, jedenfalls wenn der BGH rechtliches Gehör gewährt. Auch der Grundsatz der Meistbegünstigung verfängt nicht, weil der Ausschluss der Nichtzulassungsbeschwerde bis 31.12.2015 kraft Gesetzes eintrat und nicht davon abhing, ob das an sich berufene Landgericht oder das Oberlandesgericht - in verfahrensrechtlich nicht zu beanstandender Weise - entschieden hat.

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IBRRS 2016, 1477
RechtsanwälteRechtsanwälte
Bestimmung des richtigen Rechtsmittels ist keine Aufgabe des Büropersonals!

BGH, Beschluss vom 10.05.2016 - VIII ZR 19/16

Es gehört zu den nicht auf sein Büropersonal übertragbaren Aufgaben eines Rechtsanwalts, Art und Umfang des gegen eine gerichtliche Entscheidung einzulegenden Rechtsmittels zu bestimmen. Zugleich ist es seine ebenfalls nicht auf sein Büropersonal abwälzbare Aufgabe, alle gesetzlichen Anforderungen an die Zulässigkeit des danach bestimmten Rechtsmittels in eigener Verantwortung zu prüfen und dafür Sorge zu tragen, dass dieses Rechtsmittel innerhalb der jeweils gegebenen Rechtsmittelfrist bei dem zuständigen Gericht eingeht.*)

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IBRRS 2016, 1470
ProzessualesProzessuales
Streitwert bei der Zustimmung zur Schenkung von Sondereigentum?

LG Itzehoe, Beschluss vom 05.10.2015 - 11 T 33/15

1. Beim Streit um Zustimmung zu dem Verkauf von Sondereigentum ist als Streitwert regelmäßig der volle Kaufpreis anzunehmen.

2. Bei dem Streit um die Zustimmung zu einer unentgeltlichen Übertragung (hier: Schenkung) kann der Streitwert reduziert werden.

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IBRRS 2016, 1428
ProzessualesProzessuales
Rücktritt vom Kaufvertrag: Welches Gericht ist für die Kaufpreiserstattung zuständig?

LG München I, Beschluss vom 27.05.2016 - 31 O 4974/16

Im Falle des Rücktritts vom Kaufvertrag besteht für das Abwicklungsverhältnis - entgegen der herrschenden Meinung - kein gemeinsamer Erfüllungsort am Sitz des Käufers. Gerichtsstand für die Klage des Käufers auf Rückzahlung des Kaufpreises - Zug um Zug gegen Rückgewähr des Kaufgegenstandes - ist daher der Wohn- bzw. Geschäftssitz des Verkäufers.*)

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IBRRS 2016, 1430
ProzessualesProzessuales
Beiziehung einer Akte erfordert keinen Beweisantritt!

OLG München, Beschluss vom 28.05.2013 - 18 U 2800/12

1. Die Beweiserhebung von Amts wegen ist in der Zivilprozessordnung für den Regelfall nicht vorgesehen. Vielmehr ist grundsätzlich ein Beweisantritt der beweisbelasteten Partei erforderlich.

2. Soll Beweis erhoben werden durch Verwertung einer in Verwahrung des Prozessgerichts befindlichen Urkunde, bedarf es allerdings keines förmlichen Beweisantrags. Es genügt, dass sich eine Partei auf die Urkunde beruft. Unter diesen Voraussetzungen kann das Gericht auch eine Akte nach § 273 Abs. 2 Nr. 3 ZPO beiziehen.

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IBRRS 2016, 1240
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Mit Anhörungsrüge muss Gehörsverletzung geltend gemacht werden!

BGH, Urteil vom 14.04.2016 - IX ZR 197/15

1. Das Rechtsmittelgericht hat die Entscheidung des unteren Gerichts, aufgrund einer Anhörungsrüge das Verfahren fortzuführen, darauf zu überprüfen, ob die Anhörungsrüge statthaft, zulässig und begründet war.*)

2. Mit einer Anhörungsrüge muss eine Verletzung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG geltend gemacht werden. § 321a ZPO eröffnet keine Möglichkeit der Durchbrechung der Rechtskraft bei anderen Verfahrensverstößen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 13.12.2007 - I ZR 47/06, IBRRS 2008, 1562 = IMRRS 2008, 1061).*)

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IBRRS 2016, 1415
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ProzessualesProzessuales
Nicht alle Einzelpunkte des Parteivortrags müssen beschieden werden!

BGH, Beschluss vom 27.04.2016 - VII ZR 47/15

1. Mit der Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen worden ist, können nur neue und eigenständige Verletzungen des Art. 103 Abs. 1 GG durch den Bundesgerichtshof gerügt werden.

2. Die Gerichte sind nicht verpflichtet, alle Einzelpunkte des Parteivortrags in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden. Dies gilt auch für die Entscheidung über die Anhörungsrüge gemäß § 321a ZPO.

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IBRRS 2016, 1413
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ProzessualesProzessuales
Gerichtsstand für Ansprüche auf Rückgewähr einer Grundschuld?

LG Itzehoe, Beschluss vom 15.02.2016 - 7 O 185/15

1. Der ausschließliche Gerichtsstand nach § 24 ZPO gilt auch für bestimmte schuldrechtliche Ansprüche, sofern der Streit die Frage betrifft, ob der Grund, auf dem die Eintragung beruht, weggefallen ist, z. B. wegen Anfechtung (RGZ 25, 384). Das ist nicht der Fall, wenn der Streit über einen obligatorischen Anspruch von der Frage nach dem Bestand und der rechtlichen Qualifikation der dinglichen Belastung nicht berührt wird (BGH, Urteil vom 26.06.1970 – V ZR 168/67).*)

2. Für Ansprüche auf Rückgewähr einer Grundschuld aus einem Rückgewährschuldverhältnis gilt § 24 ZPO nicht. Das gilt auch, wenn der Rückgewähranspruch in Form eines Anspruchs auf Abgabe einer Löschungsbewilligung erhoben wird.*)

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IBRRS 2016, 1382
ProzessualesProzessuales
Mehrere Beklagte: Teilurteil zulässig?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.12.2015 - 24 U 75/15

Ein Teilurteil darf nur ergehen, wenn es von der Entscheidung über den Rest des geltend gemachten Anspruchs bzw. der im Wege der objektiven Klagehäufung erhobenen Ansprüche unabhängig ist, so dass die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen gebannt ist. Das gilt in gleicher Weise bei einer Klage gegen mehrere Personen (subjektive Klagehäufung). Gegenüber einfachen Streitgenossen muss zwar keine einheitliche Entscheidung ergehen. Wenn bei einer Klage gegen mehrere Beklagte zwischen den verfolgten Ansprüchen eine materiell-rechtliche Verzahnung besteht, muss aber gewährleistet sein, dass in dem Teilurteil gegen einen Beklagten keine Frage entschieden wird, die sich im weiteren Verfahren gegen den oder die weiteren Beklagten noch einmal stellen kann.*)

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IBRRS 2016, 1373
ProzessualesProzessuales
Mit Tod des Antragstellers endet das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.04.2016 - 24 W 14/16

1. Das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren endet mit dem Tod der antragstellenden Partei, § 239 ZPO, der eine Unterbrechung des Verfahrens anordnet, findet in diesem Fall keine Anwendung.*)

2. Gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe kann der Verfahrensbevollmächtigte des verstorbenen Antragstellers weder im eigenen Namen noch für die Erben des Antragstellers wirksam sofortige Beschwerde einlegen.*)

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IBRRS 2016, 1347
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ProzessualesProzessuales
Streitwert für Klage auf Verwalterzustimmung

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 04.04.2016 - 2-09 T 592/15

1. Der Streitwert in Wohnungseigentumssachen ist auf 50% des Interesses der Parteien und aller Beigeladenen an der Entscheidung festzusetzen und er darf das Interesse des veräußernden Wohnungseigentümers an der Entscheidung nicht unterschreiten.

2. Entspricht das Interesse des Wohnungseigentümers an der Veräußerung dem Kaufpreis, kann der diesen nämlich nur dann erzielen, wenn er selbst seinen kaufvertraglichen Pflichten nachkommt und der Erwerber seiner Eigentumswohnung in das Grundbuch als Eigentümer eingetragen wird.

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IBRRS 2016, 1345
ProzessualesProzessuales
Keine Sicherungsanordnung für vor Rechtshängigkeit fällige Mietzinsen!

AG Hanau, Beschluss vom 01.03.2016 - 37 C 384/15

Eine Sicherungsanordnung kann sich nicht auf Mieten beziehen, die zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit der Klage fällig geworden sind.

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IBRRS 2016, 1364
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Beschwerdebefugnis eines Elternteils bei Übertragung des Sorgerechts auf den anderen

BGH, Beschluss vom 27.04.2016 - XII ZB 67/14

Der wegen einer Maßnahme nach § 1666 BGB nicht mehr sorgeberechtigte Elternteil ist gegen die Übertragung des Sorgerechts vom Amtsvormund auf den anderen Elternteil beschwerdeberechtigt.*)

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IBRRS 2016, 1360
ProzessualesProzessuales
Unterlassungsanspruch wegen Verwechslungsgefahr von teilidentischen Unternehmensbezeichnungen

BGH, Urteil vom 05.11.2015 - I ZR 50/14

1. Ein Unterlassungsantrag, der im vorangestellten abstrakten Teil die Verwendung eines Zeichens in Alleinstellung zum Gegenstand hat, im angefügten "Insbesondere"-Teil aber das Zeichen innerhalb einer aus mehreren Bestandteilen bestehenden Gesamtbezeichnung aufführt, ist widersprüchlich und daher unbestimmt im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO.*)

2. Soll die Nutzung eines Firmenbestandteils untersagt werden, muss eine Begehungsgefahr nicht nur für die Verwendung der Gesamtbezeichnung, sondern für die Benutzung des Firmenbestandteils bestehen.*)

3. Hat eine Partei ihr Vorbringen im Laufe des Rechtsstreits oder im Hinblick auf in einem Vorprozess gehaltenen Vortrag geändert, insbesondere präzisiert, ergänzt oder berichtigt, kann dies im Rahmen der Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) Bedeutung erlangen.*)

4. Die allgemeinen Grundsätze über die Verwirkung von Ansprüchen (§ 21 Abs. 4 MarkenG in Verbindung mit § 242 BGB) sind bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Unternehmenskennzeichen neben der Regelung über die Anspruchsverwirkung in § 21 Abs. 2 MarkenG anwendbar.*)

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IBRRS 2016, 1353
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MietrechtMietrecht
Teilungserklärung bereits beurkundet: Entsteht ein Vorkaufsrecht des Mieters?

BGH, Urteil vom 06.04.2016 - VIII ZR 143/15

1. Ein Vorkaufsrecht des Mieters entsteht nach § 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB, wenn nach der Überlassung der vermieteten Wohnräume an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist und dieses dann an einen Dritten verkauft wird (Senatsurteil vom 29.03.2006 - VIII ZR 250/05, NJW 2006, 1869 Rn. 10 = IMR 2006, 1; BGH, Urteil vom 22.11.2013 - V ZR 96/12, BGHZ 199, 136 Rn. 5 = IMR 2014, 99). Dass vor der Überlassung der Mietsache an den Mieter die für die Aufteilung in Wohnungseigentum erforderliche Teilungserklärung (§ 8 WEG) bereits notariell beurkundet worden ist, hindert das Entstehen des Vorkaufsrechts nach dieser Alternative nicht, weil die Teilung erst mit der Anlegung der Wohnungsgrundbücher wirksam wird.*)

2. Die Entstehung eines Vorkaufsrechts nach § 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB ist davon abhängig, dass nach der Überlassung der vermieteten Wohnräume an den Mieter Wohnungseigentum begründet werden soll und das zukünftige Wohnungseigentum an einen Dritten verkauft wird. Ein Vorkaufsrecht besteht daher nach dieser Alternative nicht, wenn die Absicht, Wohnungseigentum zu begründen, schon vor der Überlassung der vermieteten Wohnräume an den Mieter gefasst worden und sich nach außen hinreichend manifestiert hat, etwa durch die notarielle Beurkundung einer Teilungserklärung (§ 8 WEG).*)

3. Eine Stufenklage ist nicht zulässig, wenn die Auskunft nicht dem Zweck der Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs dienen, sondern dem Kläger sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht im Zusammenhang stehende Information über seine Rechtsverfolgung verschaffen soll (im Anschluss an BGH, Urteile vom 02.03.2000 - III ZR 65/99, NJW 2000, 1645 unter 1 a; vom 29.03.2011 - VI ZR 117/10, BGHZ 189, 79 Rn. 8 = IBRRS 2012, 0107 = IMRRS 2012, 0071; vom 17.10.2012 - XII ZR 101/10, NJW 2012, 3722 Rn. 13 = IBRRS 2012, 4287 = IMRRS 2012, 3066). Dies bedeutet aber nicht, dass eine Stufenklage nach § 254 ZPO nur dann zulässig ist, wenn durch die in der ersten Stufe geltend gemachte Auskunft alle Informationen zu erlangen sind, die für die Bezifferung des in einer weiteren Stufe verfolgten Leistungsanspruchs notwendig sind.*)




IBRRS 2016, 1317
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ProzessualesProzessuales
Schriftsatz per Fax verschickt: "OK"-Vermerk ist kein Zugangsbeweis!

BGH, Beschluss vom 12.04.2016 - VI ZB 7/15

1. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes kommt es allein darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen worden sind.*)

2. Der mit einem "OK"-Vermerk versehene Sendebericht begründet nicht den Beweis des ersten Anscheins für den tatsächlichen Zugang der Sendung beim Empfänger. Er belegt nur das Zustandekommen der Verbindung, nicht aber die erfolgreiche Übermittlung der Signale an das Empfangsgerät.*)

3. Die Versäumung einer Frist wegen Verzögerung bei der Übermittlung eines Telefax kann der Partei nicht als Verschulden zugerechnet werden, wenn sie bzw. ihr Prozessbevollmächtigter mit der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegerätes und der korrekten Eingabe der Sendenummer alles zur Fristwahrung Erforderliche getan und so rechtzeitig mit der Übermittlung begonnen hat, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss bis 24.00 Uhr gerechnet werden konnte.*)

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