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Sachgebiet: Prozessuales

15856 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

IBRRS 2016, 0809
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Gutachten über Gebäudeschäden mangelhaft: Verjährungsbeginn etwaiger Schadensersatzansprüche?

OLG Dresden, Urteil vom 16.12.2014 - 4 U 2024/13

1. Wird ein Sachverständiger nach der Überflutung eines Gebäudes mit der gutachterlichen Ermittlung der Schäden an dem Bauwerk und der erforderlichen Sanierungskosten beauftragt, ist der Gutachtenauftrag als Werkvertrag einzuordnen (im Anschluss an OLG Düsseldorf, IBR 2014, 114).

2. Ist die Erstellung eines Gutachtens als Werkvertrag anzusehen, beginnt die Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Mängeln (hier: unzutreffende Ermittlung der Instandsetzungskosten) mit der Abnahme der Leistung.

3. Einer Streitverkündung kommt keine (verjährungsunterbrechende) Interventionswirkung zu, wenn der Streitverkündete bereits zum Zeitpunkt der Streitverkündung erkennbar potenziell gesamtschuldnerisch oder ausschließlich haftet (im Anschluss an BGH, IBR 2008, 88).




IBRRS 2016, 0846
ProzessualesProzessuales
Wiedereinsetzungsantrag zurückgewiesen: Nichtzulassungbeschwerde statthaft

BGH, Beschluss vom 11.02.2016 - V ZR 164/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 0872
ProzessualesProzessuales
Rechtsbeschwerde und NZB gegen Missbrauchsverfügung vom BKartA erfolglos

BGH, Beschluss vom 26.01.2016 - KVZ 41/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 0873
ProzessualesProzessuales
Unzulässige Rechtsbeschwerde im Insolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 03.03.2016 - IX ZB 5/16

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 0874
ProzessualesProzessuales
Berufungsfrist ohne Sorgfaltspflichtverletzung versäumt: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

BGH, Beschluss vom 18.02.2016 - IX ZB 30/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 0852
ProzessualesProzessuales
Berufungserwiderung nach Berufungsrücknahme eingereicht: RA-Kosten nicht erstattungsfähig

BGH, Beschluss vom 25.02.2016 - III ZB 66/15

1. Notwendig im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind nur Kosten für solche Maßnahmen, die im Zeitpunkt ihrer Vornahme objektiv erforderlich und geeignet zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erscheinen. Das ist vom Standpunkt einer verständigen und wirtschaftlich vernünftigen Partei aus zu beurteilen, wobei grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Vornahme der kostenverursachen Handlung abzustellen ist und es auf die - auch unverschuldete - Unkenntnis der Partei oder ihres Rechtsanwalts von den maßgeblichen Umständen nicht ankommt (Bestätigung und Fortführung von BGH, 26.01.2006 - III ZB 63/05, BGHZ 166, 117, IBRRS 2006, 0725; IMRRS 2006, 0439).*)

2. Die durch die Einreichung einer Berufungserwiderung nach Berufungsrücknahme entstandenen Kosten eines Rechtsanwalts sind auch dann nicht erstattungsfähig, wenn der Berufungsbeklagte die Rechtsmittelrücknahme nicht kannte oder kennen musste (im Anschluss an BGH, 23.11.2006 - I ZB 39/06, IBRRS 2007, 2795; IMRRS 2007, 1059).*)

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IBRRS 2016, 0775
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert der Einberufung einer Eigentümerversammlung?

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 06.01.2016 - 2-13 T 152/15

1. Gemäß § 49a GKG ist der Streitwert auf 50% des Interesses der Parteien und aller Beigeladenen an der Entscheidung festzusetzen.

2. Geht es um die Frage der Einberufung einer Eigentümerversammlung kann als Gesamtinteresse allerdings nicht der Wert des mit dem Einberufungsverlangen begehrten Beschlusses angesetzt werden, sondern hiervon lediglich ein Bruchteil.

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IBRRS 2016, 0764
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundstück veräußert: Schadensersatzanspruch wegen Mängel besteht fort!

BGH, Urteil vom 11.12.2015 - V ZR 26/15

1. Der Schadensersatzanspruch des Käufers besteht in Höhe der zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten fort, wenn er das mangelbehaftete Grundstück ohne Abtretung des Anspruchs veräußert hat (Bestätigung von Senat, Urteil vom 15.06.2012 - V ZR 198/11, BGHZ 193, 326 = IMR 2013, 1023 - nur online, und Abgrenzung von Senat, Urteil vom 04.05.2001 - V ZR 435/99, BGHZ 147, 320 = IBR 2001, 460).*)

2. Dass ein Kläger in der Lage war, eine (einseitige) Erledigungserklärung bereits vor dem erstinstanzlichen Gericht abzugeben, schließt eine solche Erklärung und die hiermit verbundene Umstellung auf einen Feststellungsantrag in der Berufungsinstanz nicht aus.*)

3. Allerdings kommt in einem solchen Fall die Anwendung des § 97 Abs. 2 ZPO in Betracht. Dem steht nicht entgegen, dass das erstinstanzliche Gericht es versäumt hat, auf die Notwendigkeit der Antragsumstellung hinzuweisen.*)

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IBRRS 2016, 0759
RechtsanwälteRechtsanwälte
Kann eine Einzelanweisung fehlende Regelungen zur Ausgangskontrolle ausgleichen?

BGH, Beschluss vom 25.02.2016 - III ZB 42/15

Eine Einzelanweisung, die das Fehlen allgemeiner organisatorischer Regelungen zur Ausgangskontrolle fristgebundener Schriftsätze ausgleichen kann, setzt voraus, dass der Rechtsanwalt für einen bestimmten Fall genaue Anweisungen erteilt, die eine Fristwahrung sicherstellen. Erschöpft sich die Einzelanweisung lediglich darin, die Art und Weise, den Zeitpunkt sowie den Adressaten der Übermittlung zu bestimmen, genügt dies nicht (Bestätigung und Fortführung des Senatsbeschlusses vom 12.09.2013 - III ZB 7/13, NJW 2014, 225 = IBRRS 2013, 4120).*)

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IBRRS 2016, 0740
ProzessualesProzessuales
Kollegium zuständig: Einzelrichter ist nicht der gesetzliche Richter!

BGH, Beschluss vom 03.02.2016 - XII ZB 221/15

Entscheidet das Beschwerdegericht in einer vom Gesetz dem Kollegium zugewiesenen Sache (hier: Betreuungssache) unbefugt durch den Einzelrichter, so liegt darin eine von Amts wegen zu berücksichtigende Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters, die als absoluter Rechtsbeschwerdegrund zur Aufhebung der Entscheidung führt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 25.11.2015 - XII ZB 105/13, IBRRS 2016, 0738 = IMRRS 2016, 0474).*)

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IBRRS 2016, 0784
ProzessualesProzessuales
Kind von einem Elternteil ins Ausland "entführt": Welches Gericht für Rückführungsantrag zuständig?

BGH, Beschluss vom 10.02.2016 - XII ZB 38/15

1. Enthält die eine einstweilige Maßnahme anordnende Entscheidung keine eindeutige Begründung für die Zuständigkeit des Ursprungsgerichts in der Hauptsache unter Bezugnahme auf eine der in den Art. 8 bis 14 Brüssel IIa-VO genannten Zuständigkeiten, und ergibt sich die Hauptsachezuständigkeit auch nicht offensichtlich aus der erlassenen Entscheidung, ist davon auszugehen, dass die Entscheidung nicht nach den Zuständigkeitsvorschriften der Brüssel IIa-VO ergangen ist. In diesem Fall ist zu prüfen, ob die Entscheidung unter die Öffnungsklausel des Art. 20 Brüssel IIa-VO fällt (im Anschluss an Senatsbeschluss BGHZ 188, 270 = FamRZ 2011, 542).*)

2. Sind auch die Voraussetzungen des Art. 20 Brüssel IIa-VO nicht gegeben, kommt eine Anerkennung und Vollstreckung der von einem nach der Brüssel IIa-VO unzuständigen Gericht erlassenen einstweiligen Maßnahme nicht in Betracht (im Anschluss an Senatsbeschluss BGHZ 188, 270 = FamRZ 2011, 542).*)

3. Dringlichkeit i.S.d. Art. 20 Abs. 1 Brüssel IIa-VO bezieht sich sowohl auf die Lage, in der sich das Kind befindet, als auch auf die praktische Unmöglichkeit, den die elterliche Verantwortung betreffenden Antrag vor dem Gericht zu stellen, das für die Entscheidung in der Hauptsache zuständig ist (im Anschluss an EuGH FamRZ 2010, 525).*)

4. Einstweilige Maßnahmen i.S.v. Art. 20 Abs. 1 Brüssel IIa-VO können nur in Bezug auf Personen erlassen werden, die sich in dem Mitgliedstaat befinden, in dem das für den Erlass dieser Maßnahmen zuständige Gericht seinen Sitz hat. Das gilt in Verfahren über die elterliche Verantwortung nicht nur für das Kind selbst, sondern auch für den Elternteil, dem durch den Erlass der Maßnahme das Sorgerecht genommen wird (im Anschluss an EuGH FamRZ 2010, 525).*)

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IBRRS 2016, 0785
ProzessualesProzessuales
Entscheidung zum Versorgungsausgleich ist auch teilanfechtbar

BGH, Beschluss vom 03.02.2016 - XII ZB 629/13

1. Die Anfechtung einer erstinstanzlichen Entscheidung zum Versorgungsausgleich kann auf die Teilung eines oder mehrerer Versorgungsanrechte beschränkt werden, wenn nicht besondere Gründe die Einbeziehung sonstiger Anrechte zwingend erfordern (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10, IBRRS 2011, 0723.*)

2. Ficht ein beteiligter Versorgungsträger eine Entscheidung zum Versorgungsausgleich nur wegen einzelner Anrechte an, ohne dass eine wechselseitige Abhängigkeit die Einbeziehung weiterer Anrechte erfordert, haben die beteiligten Eheleute grundsätzlich die Möglichkeit, diejenigen Teile der erstinstanzlichen Entscheidung, auf die sich das Hauptrechtsmittel nicht bezieht, im Wege der Anschlussbeschwerde nach § 66 FamFG zur Überprüfung durch das Beschwerdegericht zu stellen; solange die Anschließung möglich ist, erwachsen die nicht angefochtenen Teile der Versorgungsausgleichsentscheidung nicht in Teilrechtskraft.*)

3. Ein Versorgungsträger kann sich der Beschwerde eines anderen Beteiligten wegen der bei ihm bestehenden Versorgungsanrechte nur dann anschließen, wenn er durch die Entscheidung über das Hauptrechtsmittel in einer eigenen Rechtsposition betroffen werden kann.*)

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IBRRS 2016, 3070
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wert der Beschwer in einer Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum?

BGH, Beschluss vom 01.03.2016 - VIII ZR 129/15

1. Der Wert der Beschwer bestimmt sich in einer Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum gemäß §§ 8, 9 ZPO nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der Nettomiete, wenn es sich um ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit handelt.

2. Für die Wertbemessung kommt es, wie auch der Wortlaut des § 8 ZPO zeigt, auf das für die Gebrauchsüberlassung zu zahlende Entgelt an. Dazu zählen vereinbarte Vorauszahlungen auf Nebenkosten nicht.

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IBRRS 2016, 0792
ProzessualesProzessuales
Die Zulasung der Berufung muss nicht im Tenor stehen

BGH, Beschluss vom 01.03.2016 - VIII ZB 88/15

Eine Zulassung der Berufung muss nicht zwingend im Tenor des amtsgerichtlichen Urteils ausgesprochen sein. Es genügt, wenn sie lediglich in den Gründen des Urteils enthalten ist (Anschluss an BGH, 08.03.1956 - III ZR 265/54, BGHZ 20, 188, 189 [Zulassung der Revision]).*)

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IBRRS 2016, 0731
ProzessualesProzessuales
Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag: Streitwert der Herausgabeklage?

OLG Naumburg, Beschluss vom 07.12.2015 - 12 W 118/15

1. Der Streitwert für die Herausgabeklage des vom Kaufvertrag zurückgetretenen Verkäufers gegen den Käufer bemisst sich nach § 6 ZPO. Danach ist für die auf Besitzeinräumung gerichtete Klage der Verkehrswert des Grundstücks maßgebend.*)

2. Dass die Wohnungen in dem herauszugebenden Grundstück vermietet sind, also nicht im unmittelbaren Besitz des Käufers sind, ist für die Bemessung des Streitwerts ohne Belang.*)

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IBRRS 2016, 0729
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Welche Belange gehören in die Abwägung nach § 7 Abs. 2 Satz 1 ROG?

BVerwG, Beschluss vom 10.02.2016 - 4 BN 37.15

1. In die Abwägung nach § 7 Abs. 2 Satz 1 ROG sind alle öffentlichen und privaten Belange einzustellen, soweit sie auf der jeweiligen Planungsebene (Landes- oder Regionalplan) erkennbar und von Bedeutung sind. Abwägungsrelevant sind alle Belange, die mehr als geringwertig, schutzwürdig, nicht mit einem Makel behaftet und für den Planer erkennbar sind.

2. Das Abwägungsmaterial braucht nicht so kleinteilig zusammengestellt zu werden wie auf den nachgeordneten Planungsebenen, es sei denn, kleinteilige private Belange wären dann auch auf der nachfolgenden Planungs- oder Zulassungsebene nicht mehr zu prüfen.

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IBRRS 2016, 0694
ProzessualesProzessuales
Gelöschte GmbH bleibt für Kostenfestsetzung parteifähig!

OLG Koblenz, Beschluss vom 14.03.2016 - 14 W 115/16

Die Löschung einer GmbH im Handelsregister beseitigt nicht deren Parteifähigkeit für das Kostenfestsetzungsverfahren, jedenfalls soweit ihr auch eigene Kostenfestsetzungsansprüche zustehen.*)

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IBRRS 2016, 0693
ProzessualesProzessuales
Voraussetzungen für Verwirkung des Kostenfestsetzungsanspruchs?

OLG Koblenz, Beschluss vom 08.03.2016 - 14 W 102/16

1. Die Verwirkung eines Kostenfestsetzungsanspruchs setzt neben dem Zeitmoment auch ein Umstandsmoment voraus.*)

2. Das Umstandsmoment wiederrum setzt einerseits ein vom Kostengläubiger verursachtes Vertrauen voraus, dass der Anspruch nicht mehr geltend gemacht wird, andererseits eine darauf kausal beruhende Vermögensdisposition des Kostenschuldners.*)

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IBRRS 2016, 0688
ProzessualesProzessuales
Berufungsgericht muss nachgeholte Zulassungsentscheidung nicht begründen!

BGH, Beschluss vom 21.01.2016 - V ZB 66/15

Das Berufungsgericht ist nicht verpflichtet, eine von ihm nachgeholte Zulassungsentscheidung zu begründen. Unterbleibt eine Begründung oder ist sie auf einzelne Aspekte beschränkt, lässt dies deshalb nicht den Schluss zu, das Berufungsgericht habe einen von § 511 Abs. 4 ZPO abweichenden Maßstab angelegt oder nicht alle Zulassungsgründe geprüft.*)

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IBRRS 2016, 0684
RechtsanwälteRechtsanwälte
Fristenkontrolle übernommen: Rechtsanwalt muss auch Ausgangskontrolle vornehmen!

BGH, Beschluss vom 10.02.2016 - VII ZB 36/15

Übernimmt der Rechtsanwalt die Fristenkontrolle für fristgebundene Schriftsätze im Einzelfall selbst, muss er auch selbst für eine wirksame Ausgangskontrolle Sorge tragen. Hierzu gehört bei der Übermittlung per Telefax, dass er sich vor Löschung der Frist im Fristenkalender darüber Klarheit verschafft, dass ein ordnungsgemäßes Sendeprotokoll und eine Empfangsbestätigung vorliegen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 11.03.2009 - IV ZB 26/08, NJW-RR 2009, 785 = IBRRS 2009, 1713 = IMRRS 2009, 2280).*)

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IBRRS 2016, 0686
ProzessualesProzessuales
Hilfsweise Verteidigung eines Streitpatents in der Berufungsinstanz nicht sachdienlich

BGH, Urteil vom 15.12.2015 - X ZR 111/13

1. Die hilfsweise Verteidigung des Streitpatents mit geänderten Ansprüchen in der Berufungsinstanz kann regelmäßig nicht als sachdienlich im Sinne von § 116 Abs. 2 Nr. 1 PatG angesehen werden, wenn der Beklagte dazu bereits in erster Instanz Veranlassung hatte.*)

2. Ein Anlass zur zumindest hilfsweisen beschränkten Verteidigung in der ersten Instanz kann sich daraus ergeben, dass das Patentgericht in seinem nach § 83 Abs. 1 PatG erteilten Hinweis mitgeteilt hat, dass nach seiner vorläufigen Auffassung der Gegenstand des Streitpatents nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen dürfte.*)

3. Macht der Beklagte in der ersten Instanz keinen eigenständigen erfinderischen Gehalt der auf den Hauptanspruch rückbezogenen Unteransprüche des Streitpatents geltend und erklärt er nach richterlichem Hinweis in der mündlichen Verhandlung vor dem Patentgericht, dass es bei der Verteidigung der erteilten Fassung sein Bewenden haben soll, handelt es sich um ein neues Verteidigungsmittel, wenn der Beklagte in der Berufungsinstanz das Streitpatent erstmals hilfsweise beschränkt durch die Kombination des Hauptanspruchs mit Unteransprüchen des Streitpatents verteidigt und sich zur Begründung auf einen eigenständigen erfinderischen Gehalt der Unteransprüche beruft.*)

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IBRRS 2016, 2417
ProzessualesProzessuales
Verletzung rechtlichen Gehörs

BGH, Beschluss vom 23.02.2016 - VII ZR 28/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 0627
ProzessualesProzessuales
Zusätzliche Lärmbelastung im Außenbereich: Nachbar kann keine Normenkontrolle beantragen!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.03.2015 - 7 D 94/13

Grundstückseigentümer in der Nachbarschaft des Geltungsbereichs einer Außenbereichssatzung sind wegen einer zusätzlichen Lärmbelastung, die infolge einer durch diese Satzung geförderten gewerblichen Nutzung zu erwarten ist, in der Regel nicht befugt, einen Normenkontrollantrag zu stellen.

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IBRRS 2016, 0661
ProzessualesProzessuales
Rechtsstreit erledigt: Nicht erschienener Zeuge muss trotzdem Ordnungsgeld zahlen!

OLG Celle, Beschluss vom 19.02.2016 - 8 W 15/16

Die Aufhebung einer Ordnungsgeldfestsetzung gegen einen ordnungsgemäß geladenen, aber nicht erschienenen Zeugen ist nicht deshalb geboten, weil es aufgrund späterer Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache der Zeugenaussage nicht mehr bedurfte.*)

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IBRRS 2016, 0637
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vorschuss mit falschem Aktenzeichen eingezahlt: Klageerhebungsfrist nicht gewahrt!

AG Hamburg-Barmbek, Urteil vom 07.10.2015 - 880 C 21/14

Eine Zustellungsverzögerung von 14 Tagen ist grundsätzlich hinnehmbar, es sei denn, der Kläger bzw. die von ihm eingeschaltete kontoführende Hausbank bezeichnet bei Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses das maßgebliche gerichtliche Aktenzeichen zum Rechtsstreit derart unzureichend, dass die Justizkasse nicht in der Lage ist, den eingegangenen Gerichtskostenvorschuss dem relevanten Verfahren zuzuordnen und es durch diesbezügliche Nachforschungen zu einer erheblichen Überschreitung dieser Frist kommt.

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IBRRS 2016, 0647
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Modifizierende Nachtragsbaugenehmigung ist nicht sofort vollziehbar!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.02.2016 - 3 S 2303/15

1. Stellt eine Nachtragsbaugenehmigung lediglich eine Modifizierung der ursprünglichen Baugenehmigung dar und hat sie nicht die Genehmigung eines anderen Vorhabens - "aliud" - zum Gegenstand, so verhilft sie dem Bauherrn in Fällen, in denen gerichtlich die aufschiebende Wirkung eines Nachbarwiderspruchs gegen die ursprüngliche Baugenehmigung angeordnet worden ist, für sich allein nicht zu einer sofort vollziehbaren Baugenehmigung.*)

2. Will der Bauherr von der geänderten Baugenehmigung Gebrauch machen, bedarf es hierfür eines Änderungsantrags nach § 80a Abs. 3 Satz 2, § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO mit dem Ziel, dass der zunächst erfolgreiche Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO abgelehnt wird.*)

3. Eine lediglich modifizierende Nachtragsbaugenehmigung liegt bei kleineren Änderungen vor, die das Gesamtvorhaben in seinen Grundzügen nur unwesentlich berühren, inhaltlich nicht zu einem von dem ursprünglichen Genehmigungsgegenstand wesensverschiedenen Vorhaben führen und dessen Identität wahren.*)

4. Ein aliud ist anzunehmen, wenn sich das neue Vorhaben in Bezug auf baurechtlich relevante Kriterien von dem ursprünglich genehmigten Vorhaben grundlegend unterscheidet. Dabei kommen nur Gesichtspunkte in Betracht, die für die Identität des gesamten Vorhabens wesentlich sind. Dies ist dann der Fall, wenn sich die Frage baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit des Gesamtvorhabens durch die Nachtragsgenehmigung neu aufgeworfen wird.*)

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IBRRS 2016, 0634
ProzessualesProzessuales
Schimmelbefall macht Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich!

LG Koblenz, Urteil vom 19.01.2016 - 6 S 180/15

Die Beauftragung eines Sachverständigen ist erforderlich, wenn der Kläger nur dadurch unberechtigte Ansprüche abwehren kann. Für die Feststellung eines Schaden infolge Schimmelbefalls wird besonderer Sachverstand benötigt. Dabei liegt kein Bagatellschaden vor, wenn fristlose Kündigung und Mietzinsminderung um 50% in Frage kommen.

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IBRRS 2016, 0624
ProzessualesProzessuales
Unzulässige Hauptberufung in unselbständige Anschlussberufung umzudenken?

BGH, Beschluss vom 02.02.2016 - VI ZB 33/15

Eine unzulässige Hauptberufung ist in eine unselbständige Anschlussberufung umzudenken, wenn die Voraussetzungen für eine zulässige Anschlussberufung vorliegen und die Umdeutung von dem mutmaßlichen Parteiwillen gedeckt wird.*)

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IBRRS 2016, 0615
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wartung nur gegen Vorkasse: Persönlichkeitsrecht des Auftraggeber-Geschäftsführers verletzt?

OLG Koblenz, Beschluss vom 02.10.2015 - 5 U 673/15

1. Beantwortet eine Aufzugswartungsfirma die Vertragsanfrage des Geschäftsführers einer Vermietungs-GmbH mit dem Hinweis, wegen schlechter Zahlungsmoral in der Vergangenheit könne sie nur gegen Vorkasse tätig werden, liegt in der wahrheitswidrigen Behauptung keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Geschäftsführers der Vermietungs-GmbH, wenn die Erklärung keinerlei Außenwirkung und einen ausschließlich geschäftlichen Bezug hatte.

2. Bei seiner Pflicht, auf die sachdienliche Bezeichnung von Beweismitteln hinzuwirken, darf das Gericht nicht seine Neutralitätspflicht verletzen und eigene Dispositionen an die Stelle der unerlässlichen Eigenüberlegungen der Parteien setzen. Eines Hinweises an die beweisbelastete Partei, dass ein Beweisangebot fehlt, bedarf es allenfalls, wenn sie sich der Notwendigkeit eigener Beweisführung erkennbar nicht bewusst ist.

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IBRRS 2016, 0616
ProzessualesProzessuales
Nebenintervenient stimmt Vergleich zu: Kostenerstattungsanspruch ausgeschlossen!

BGH, Beschluss vom 04.02.2016 - IX ZB 28/15

Regelt ein Vergleich, dem der Nebenintervenient ausdrücklich zugestimmt hat, nur die Verteilung der Kosten des Rechtsstreits zwischen den Parteien des Rechtsstreits, ohne die Kosten der Nebenintervention zu erwähnen, schließt dies regelmäßig einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch des Nebenintervenienten aus.*)

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IBRRS 2016, 0595
SchiedswesenSchiedswesen
Welches Gericht ist für die Umsetzung eines Schiedsspruchs zuständig?

LG Braunschweig, Urteil vom 04.08.2015 - 9 O 1494/15

1. Das - örtlich zuständige - OLG hat ohne jede Ausnahme alle Handlungen des staatlichen Gerichts vorzunehmen, ohne dass dafür (weitere) Abgrenzungskriterien nach "sachlichen" Gesichtspunkten (Gegenstand des Schiedsverfahrens und/oder Wert des Streitgegenstandes) aufgestellt wären.

2. Dazu gehört insbesondere die Frage, ob vorläufige Maßnahmen mit sicherndem Charakter erlassen werden können, da dazu auch die Prüfung nötig ist, ob der Schiedsspruch Bestand haben und in Deutschland für vollstreckbar erklärt werden wird. Ein inzidentes Exequaturverfahren durch das Landgericht darf es nicht geben.

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IBRRS 2016, 0594
ProzessualesProzessuales
Abwehr von Besitzstörungen: Zivil- oder Verwaltungsrechtsweg eröffnet?

OLG Rostock, Beschluss vom 23.12.2015 - 3 U 56/15

Hat die öffentliche Hand den Besitz an einem Grundstück im Wege der Besitzeinweisung durch hoheitlichen Akt erlangt, ist sie für die Abwehr von Besitzstörungen auf den Verwaltungsrechtsweg verwiesen.*)

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IBRRS 2016, 0621
ProzessualesProzessuales
Höhe der Beschwer beim Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags

BGH, Beschluss vom 12.01.2016 - XI ZR 366/15

Begehrt ein Verbraucher außerhalb des Anwendungsbereichs des § 358 BGB die Feststellung, dass durch seinen Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags dieser gemäß § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung nach den §§ 346 ff. BGB rückabzuwickeln ist, bemisst sich der Wert seiner Beschwer gemäß § 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO, § 3 ZPO nach der Hauptforderung, die er gemäß §§ 346 ff. BGB beanspruchen zu können meint.*)

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IBRRS 2016, 0677
ProzessualesProzessuales
Wertfestsetzung bei einseitiger Teilerledigungserklärung des Klägers

BGH, Beschluss vom 02.02.2016 - XI ZR 136/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 0622
ProzessualesProzessuales
Beschränkung der Beschwerde nur auf die Betreuerauswahl zulässig

BGH, Beschluss vom 03.02.2016 - XII ZB 493/15

1. Die Beschwerde gegen einen Beschluss, mit dem eine Betreuung errichtet wird, kann wirksam auf die Betreuerauswahl beschränkt werden (im Anschluss an BGH, 25.03.2015 - XII ZB 621/14, IBRRS 2015, 1758, und BGHZ 132, 157 = FamRZ 1996, 607).*)

2. Wird die Beschwerde auf die Betreuerauswahl beschränkt, so hat das Beschwerdegericht nicht über die Rechtmäßigkeit der Betreuungsanordnung zu befinden (Fortführung BGH, 16.09.2015 - XII ZB 526/14, FamRZ 2016, 121).*)

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IBRRS 2016, 0676
ProzessualesProzessuales
Gehörvesrtoß bei unterlassenem Hinweis durch Berufungsgericht

BGH, Beschluss vom 21.01.2016 - V ZR 183/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 0608
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Haftung der Gesellschafter einer Wohnungseigentümerin für Beitragsrückstände: Wohnungseigentumssache

BGH, Beschluss vom 21.01.2016 - V ZR 108/15

Streitigkeiten über die in § 128 HGB angeordnete persönliche Haftung des Gesellschafters einer Wohnungseigentümerin für Beitragsrückstände sind als Wohnungseigentumssache im Sinne von § 43 Nr. 2 WEG anzusehen.*)

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IBRRS 2016, 0650
ProzessualesProzessuales
Haftanordnungsbeschluss trotz Verstosses gegen die Benachrichtigungspflicht rechtmäßig

BGH, Beschluss vom 21.01.2016 - V ZB 6/14

Eine Verletzung des Rechts aus Art. 104 Abs. 4 GG führt nicht zur Rechtswidrigkeit eines Haftanordnungsbeschlusses gemäß den §§ 415 ff. FamFG.*)

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IBRRS 2016, 0589
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Nebenintervenient nicht am Vergleich beteiligt: Kein Anspruch auf Kostenerstattung!

OLG München, Beschluss vom 08.02.2016 - 9 W 2463/15 Bau

Schließen die Hauptparteien eines selbständigen Beweisverfahrens ohne Beteiligung der Nebenintervenienten einen Vergleich, haben diese keinen gleichlautenden gesetzlichen Kostenerstattungsanspruch, der durch das Gericht tituliert werden könnte.*)

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IBRRS 2016, 0585
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ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zur Räumung verurteilt: Berufungsgericht kann Räumungsfrist gewähren!

LG Berlin, Beschluss vom 09.02.2016 - 67 S 18/16

Ist der Mieter von Wohnraum erstinstanzlich zur Räumung verurteilt worden, ist das Berufungsgericht zur originären Gewährung einer Räumungsfrist gemäß § 721 Abs. 1 ZPO nicht nur in dem Berufungsurteil oder einem die Berufung des Mieters zurückweisenden Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO befugt, sondern auch in einem isolierten Beschluss während des noch laufenden Berufungsverfahrens.*)

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IBRRS 2016, 0583
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ProzessualesProzessuales
Klage gegen "übrige Wohnungseigentümer der WEG" ist zulässig!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.11.2015 - 2-09 S 1/14

Es ist ausreichend, eine Klage gegen "die übrigen Wohnungseigentümer der WEG" zu richten, denn dabei ist zu erkennen, dass alle zum Zeitpunkt der Klageeinreichung zur Gemeinschaft gehörenden Wohnungseigentümer mit Ausnahme des Klägers beklagte Partei sind.

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IBRRS 2016, 0574
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WohnraummieteWohnraummiete
Vermieter entscheidet über Art und Weise der Mängelbeseitigung!

LG Berlin, Urteil vom 12.10.2015 - 67 S 431/14

1. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Vornahme einer konkreten Maßnahme zur Mängelbeseitigung, sondern lediglich auf Beseitigung des Mangels, in welcher geeigneten Weise auch immer es der Vermieter bewerkstelligen möchte.

2. Klagt der Mieter auf Instandsetzung und wird die Wohnung nach dem Erheben der Klage verkauft, gilt das Urteil auch gegen den Käufer.

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IBRRS 2016, 0543
ProzessualesProzessuales
Streitwert einer Klage auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.01.2016 - 9 W 8/15

1. Der Streitwert einer Klage auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde ist nicht ohne Weiteres mit dem Nennbetrag der Bürgschaft gleichzusetzen, sondern anhand des Interesses des Klägers zu schätzen, das wesentlich geringer sein kann als der Nennwert.

2. Soll mit dem Herausgabeanspruch verhindert werden, dass der Bürge wegen umstrittener Forderungen in Anspruch genommen wird, ist der Streitwert mit dem Wert der Forderungen anzusetzen, deren sich der Beklagte gegenüber dem Kläger berühmt.

3. Werden die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde einerseits und die gesicherte Forderung andererseits in einem Prozess geltend gemacht, ist wegen wirtschaftlicher Gleichwertigkeit ein einheitlicher Streitwert festzusetzen.

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IBRRS 2016, 0564
ProzessualesProzessuales
Zustellung von beglaubigter Abschrift: Fristen zur Berufungseinlegung und -begründung laufen!

BGH, Beschluss vom 27.01.2016 - XII ZB 684/14

Für Urteile, die nach dem Inkrafttreten der Neufassung des § 317 ZPO zum 01.07.2014 zugestellt worden sind, setzt der Beginn der Fristen zur Berufungseinlegung und -begründung nicht mehr die Zustellung einer Urteilsausfertigung voraus. Entsprechend der nunmehr in § 317 Abs. 1 Satz 1 ZPO enthaltenen Regel genügt die Zustellung einer beglaubigten Abschrift des in vollständiger Form abgefassten Urteils (Abgrenzung zu Senatsbeschluss BGHZ 186, 22 = FamRZ 2010, 1246 = IBRRS 2010, 2537 = IMRRS 2010, 1854).*)

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IBRRS 2016, 0549
ProzessualesProzessuales
Gesichtspunkt nicht beweiserheblich: Sachverständiger muss nicht angehört werden!

OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2015 - 5 U 844/15

1. Im Arzthaftungsprozess muss der Richter einem rechtzeitig gestellten Antrag, den gerichtlichen Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens zu laden, auch dann stattgeben, wenn dem Gericht die schriftliche Begutachtung ausreichend und überzeugend erscheint.*)

2. Ist der Anhörungsantrag jedoch ausdrücklich auf eine Frage beschränkt, die unter keinem Gesichtspunkt beweiserheblich ist, darf auch im Arzthaftungsprozess von der mündlichen Anhörung des Sachverständigen abgesehen werden (hier bejaht). Ob hinsichtlich eines derartigen, in erster Instanz übergangenen Anhörungsantrags auch ein Rügeverlust nach § 295 Abs. 1 ZPO in Betracht kommt, bleibt offen (Abgrenzung zu BverfG, 2 BvR 2918/12 und BAG, 6 AZR 693/93).*)

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IBRRS 2016, 0559
ProzessualesProzessuales
Wiedereinsetzung abgelehnt: Partei kann weitere Wiedereinsetzungsgründe geltend machen!

BGH, Beschluss vom 08.01.2016 - I ZB 41/15

Hat das Berufungsgericht durch gesonderten Beschluss einen Wiedereinsetzungsantrag zurückgewiesen, so muss diese Entscheidung gesondert nach § 238 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit § 522 Abs. 1 Satz 2 bis 4 ZPO angefochten werden, um sie nicht in Rechtskraft erwachsen und für die Entscheidung über die Verwerfung bindend werden zu lassen. Die betroffene Partei ist jedoch unter dem Aspekt der Rechtskraft nicht gehindert, nachfolgend weitere Wiedereinsetzungsgründe geltend zu machen, über die noch nicht entschieden worden ist (Fortführung von BGH, Beschluss vom 16.04.2002- VI ZB 23/00, NJW 2002, 2397 = IBRRS 2002, 0724 = IMRRS 2002, 0302).*)

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IBRRS 2016, 0529
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ProzessualesProzessuales
Immobilienmiteigentümerschaft wird aufgelöst: Welches Gericht ist zuständig?

EuGH, Urteil vom 17.12.2015 - Rs. C-605/14

Art. 22 Nr. 1 Unterabs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass ein Antrag auf Auflösung der Miteigentümergemeinschaft an einer unbeweglichen Sache durch Verkauf, mit dessen Durchführung ein Treuhänder betraut wird, in die Kategorie der Rechtsstreitigkeiten fällt, die im Sinne dieser Verordnung "dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen ... zum Gegenstand haben".*)

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IBRRS 2016, 0533
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BauvertragBauvertrag
Kosten für erfolglosen Mängelbeseitigungsversuch erstattungsfähig?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.2015 - 21 U 71/14

1. Erstattungsfähige Selbstvornahmekosten sind sämtliche Mangelbeseitigungskosten, die der Auftraggeber im Zeitpunkt der Mängelbeseitigung als vernünftig wirtschaftlich denkender Bauherr aufgrund fachlicher, sachkundiger Beratung aufwenden musste. Der Erstattungsanspruch des Auftraggebers ist erst dann gemindert, wenn die Grenzen der Erforderlichkeit eindeutig überschritten sind und der Bauherr bei der Auswahl des Drittunternehmers seine Schadensminderungspflicht verletzt hat. Hierbei trägt der Auftragnehmer das Prognoserisiko. Erstattungsfähig sind daher auch solche Kosten, die für einen erfolglosen oder sich später als unverhältnismäßig teuer herausstellenden Versuch aufgewendet wurden.*)

2. Regelmäßig muss sich das Gericht im Rahmen der Beweiswürdigung mit dem Inhalt des dem Gerichtsgutachten widersprechenden Privatgutachtens auseinandersetzen und erkennen lassen, dass es den abweichenden Vortrag des von der Partei hinzugezogenen Gutachters zur Kenntnis genommen hat und aus welchen Gründen es den Streit zwischen beiden sachverständigen Meinungen im Sinne des einen entschieden hat.*)

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IBRRS 2016, 0531
ProzessualesProzessuales
Mietminderung: Streitwert bemisst sich nach 3 ½-fachem Jahresbetrag!

LG Berlin, Beschluss vom 21.10.2015 - 67 T 194/15

Der Gebührenstreitwert für eine auf die Feststellung der Minderung des Mietzinses gerichtete Klage bemisst sich nach dem 3 1/2-fachen Jahresbetrag der streitigen Minderung.

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IBRRS 2016, 0526
ProzessualesProzessuales
Deutscher Bauträger vermittelt Wohnungen in Spanien: Gerichtsstand Deutschland!

EuGH, Urteil vom 23.12.2015 - Rs. C-297/14

Art. 15 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, soweit er sich auf einen Vertrag bezieht, der in dem Bereich einer von einem beruflich oder gewerblich Handelnden "auf" den Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers "ausgerichteten" beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit geschlossen wurde, in Verbindung mit Art. 16 Abs. 1 der Verordnung ist dahin auszulegen, dass er auf einen zwischen einem Verbraucher und einem beruflich oder gewerblich Handelnden geschlossenen Vertrag Anwendung finden kann, der als solcher nicht in den Bereich der von dem beruflich oder gewerblich Handelnden "auf" den Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers "ausgerichteten" beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit fällt, aber eine enge Verbindung zu einem anderen Vertrag aufweist, der zuvor zwischen denselben Parteien im Bereich einer solchen Tätigkeit geschlossen wurde. Es ist Sache des nationalen Gerichts, zu prüfen, ob die eine solche Verbindung begründenden Umstände, insbesondere die rechtliche oder tatsächliche Identität der Parteien der beiden Verträge, die Identität des wirtschaftlichen Erfolgs, der mit den Verträgen angestrebt wird, die denselben konkreten Gegenstand betreffen, und der ergänzende Charakter des zweiten Vertrags im Verhältnis zu dem ersten Vertrag, da er der Verwirklichung des mit dem ersten Vertrag angestrebten wirtschaftlichen Erfolgs dienen soll, gegeben sind.*)

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