Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15900 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2016
IBRRS 2016, 0505BGH, Beschluss vom 28.01.2016 - VII ZR 162/13
1. Der Vortrag des wegen Bauzeitverzögerung auf Zahlung einer Entschädigung in Anspruch genommenen Auftraggebers, dem Auftragnehmer seien zu einem bestimmten Zeitpunkt Ausführungspläne übergeben worden, so dass der Auftragnehmer in die Lage versetzt worden sei, die Leistung auszuführen, ist erheblich.
2. Auch die Behauptung des Auftraggebers, der Auftragnehmer habe die Leistung abweichend von den Plänen ausgeführt und dadurch die Behinderungsursache selbst gesetzt, ist entscheidungserheblich.
3. Nimmt das Gericht entscheidungserhebliches Parteivorbringen nicht zur Kenntnis, liegt darin ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (im Anschluss an BGH, IBR 2015, 698; BGH, Beschluss vom 24.06.2015 - VII ZR 272/13, IBRRS 2015, 2474, und BGH, IBR 2014, 448).
VolltextIBRRS 2016, 0500
LG München I, Beschluss vom 01.02.2016 - 31 S 21423/15
1. Wird die Klage des Vermieters auf Beseitigung einer durch den Mieter errichteten Satellitenempfangsantenne abgewiesen, richtet sich die Beschwer des Vermieters nach dem Wertverlust, den er durch eine aufgrund der Anbringung verursachte Substanzverletzung und/oder des optischen Gesamteindrucks seines Hauses erleidet.
2. Bei einer ohne Substanzverletzung angebrachten Antenne mit einer nur geringen Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der Hausfassade beläuft sich die Beschwer des Vermieters bzw. der Streitwert in der Regel nicht über 600,- Euro (vgl. § 511 Abs. 2 ZPO).
3. Die Beschwer des Mieters ist von derjenigen des Vermieters eigenständig zu bewerten. Hierbei ist insbesondere dessen Informationsinteresse von Bedeutung.
VolltextIBRRS 2016, 0474
OLG Koblenz, Beschluss vom 26.11.2015 - 1 W 742/15
Die Frage, ob die Antragsgegnerin zur Informationsbeschaffung hinsichtlich Mängelsymptomen verpflichtet ist, kann nicht in das selbständige Beweisverfahren verlagert werden, sondern sie muss einem vorbereitenden Auskunftsverlangen überlassen bleiben.*)
VolltextIBRRS 2016, 0443
BGH, Beschluss vom 13.01.2016 - XII ZB 605/14
Der die Berufung verwerfende Beschluss des Berufungsgerichts muss jedenfalls die die Verwerfung tragenden Feststellungen enthalten, die zur Beurteilung durch das Rechtsbeschwerdegericht erforderlich sind (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27.08.2014 - XII ZB 266/13, NJW-RR 2014, 1531 = IBR 2014, 1313 - nur online).*)
VolltextIBRRS 2016, 0516
BGH, Beschluss vom 27.01.2016 - XII ZB 639/14
Wegen der besonderen Schwierigkeit des Abstammungsverfahrens ist im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe nicht nur hinsichtlich des Antragstellers, sondern auch für die weiteren Beteiligten regelmäßig eine Anwaltsbeiordnung geboten (Fortführung von BGH, 13.06.2012 - XII ZB 218/11, IBRRS 2012, 2700; IMRRS 2012, 1963.*)
VolltextIBRRS 2016, 0537
BGH, Beschluss vom 20.01.2016 - I ZB 102/14
Wenn die Parteien bei einer Unterlassungsklage die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, hat das Gericht bei der gemäß § 91a Abs. 1 ZPO zu treffenden Kostenentscheidung grundsätzlich keinen Anlass zu prüfen, ob die Erledigungserklärung des Gläubigers auch auf die Vergangenheit bezogen war, wenn die Parteien keine gegenteiligen Anträge stellen.*)
VolltextIBRRS 2016, 0534
BGH, Beschluss vom 21.01.2016 - IX ZA 24/15
Ein nach Ablauf eines Jahres nach dem Ende der versäumten Frist gestellter Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist auch dann unzulässig, wenn die Fristversäumung dadurch verursacht worden ist, dass ein zuzustellendes Schriftstück von der Person, an die eine zulässige Ersatzzustellung erfolgte, dem Empfänger vorenthalten wurde.*)
VolltextIBRRS 2016, 0452
AG Langen, Beschluss vom 22.01.2016 - 52 C 72/15
1. Ein Anspruch nach § 906 BGB kann jedenfalls in Hessen erst nach erfolglosem Schlichtungsverfahren gerichtlich geltend gemacht werden.
2. Das gilt auch in einem Verfahren vor dem Wohnungseigentumsgericht.
3. Das gilt nicht für eine Widerklage, es sei denn, die ursprüngliche Klage wird zurückgenommen.
VolltextIBRRS 2016, 0451
AG Langen, Beschluss vom 29.01.2016 - 52 C 72/15
1. Ein Anspruch nach § 906 BGB kann jedenfalls in Hessen erst nach erfolglosem Schlichtungsverfahren gerichtlich geltend gemacht werden.
2. Das gilt auch in einem Verfahren vor dem Wohnungseigentumsgericht.
3. Das gilt nicht für eine Widerklage, es sei denn, die ursprüngliche Klage wird zurückgenommen.
VolltextIBRRS 2016, 0450
OLG Celle, Beschluss vom 16.02.2016 - 2 W 32/16
Fallen für die Versendung von Akten keine Auslagen an Dritte, sondern nur justizintern Personal- und Sachkosten an, ist der Ansatz der Pauschale nach Nr. 9003 KV GKG nicht gerechtfertigt.*)
VolltextIBRRS 2016, 0430
OLG Jena, Beschluss vom 14.08.2015 - 1 W 355/15
1. Prüft ein Prozessbevollmächtigter der Partei, gegen die sich ein Rechtsmittel richtet, nach Erhalt der Beschwerdeschrift, ob etwas für seine Mandantschaft zu veranlassen ist, fällt eine 0,5 Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3500 VVRVG an.
2. Eine solche Prüfungstätigkeit darf im Rahmen der Kostenfestsetzung nicht ohne weiteres unterstellt werden.
VolltextIBRRS 2016, 0407
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24.06.2015 - 1 MN 39/15
Wird ein im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO vorläufig außer Vollzug gesetzter Bebauungsplan gemäß § 214 Abs. 4 BauGB geheilt, so wird die gerichtliche Außervollzugsetzung gegenstandslos. Eines gerichtlichen Abänderungsverfahrens analog § 80 Abs. 7 VwGO bedarf es entgegen der bisherigen Senatsrechtsprechung nicht.*)
VolltextIBRRS 2016, 0413
OLG Bamberg, Beschluss vom 14.04.2015 - 4 W 32/15
1. Die Beendigung eines selbstständigen Beweisverfahrens ist auch dann anzunehmen, wenn eine Partei zwar innerhalb der hierfür gesetzten Äußerungsfrist Einwände gegen ein Gutachten erhebt, aber gleichzeitig unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass keine Bereitschaft zur Leistung eines weiteren Gerichtskostenvorschusses besteht.
2. Gegen die Ablehnung des Gerichts zur Einholung eines weiteren Gutachtens ist auch im selbstständigen Beweisverfahren kein Rechtsmittel gegeben. Entsprechendes gilt erst recht, wenn Ziel des Rechtsmittels die Erwirkung einer verfahrensleitenden Anordnung des Gerichts gegenüber dem Sachverständigen ist.
VolltextIBRRS 2016, 0395
OVG Niedersachsen, Urteil vom 28.01.2015 - 1 KN 165/13
Zu den Voraussetzungen, unter denen der Eigentümer eines Denkmals Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan führen kann, der für benachbartes Gelände aufgestellt wird (im Anschluss an OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.08.2012 - 2 D 81/11, BeckRS 2012, 59196).*)
VolltextIBRRS 2016, 0215
LG Siegen, Beschluss vom 29.12.2015 - 5 OH 17/15
1. Es fehlt an einem rechtlichen Interesse für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens, wenn die behaupteten Mängelansprüche schon wegen der Nichtigkeit des Vertrags nicht bestehen.
2. Eine später erstellte Schlussrechnung ändert an der von Anfang an bestehenden Nichtigkeit des Vertrags nichts.
VolltextIBRRS 2016, 0390
LG Dortmund, Beschluss vom 26.10.2015 - 1 S 218/15
1. Wird Klage im Namen der "übrigen Eigentümer der WEG" erhoben, so klagen diese übrigen Eigentümer und nicht der Verband.
2. Gehören alle übrigen Wohnungseigentumseinheiten einer einzelnen Frau, so kann auch aus dem Umstand, dass in der Klage von "der Klägerin" die Rede ist, nicht darauf geschlossen werden, dass der Verband Klägerin sein soll.
3. Wird ein Eigentümer vorsätzlich aus der Versammlung ausgeschlossen, um seine Teilnahme zu verhindern, sind die gefassten Beschlüsse nichtig.
VolltextIBRRS 2016, 0461
BGH, Beschluss vom 14.01.2016 - V ZR 94/15
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2016, 0462
BGH, Beschluss vom 14.01.2016 - V ZR 92/15
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2016, 0463
BGH, Beschluss vom 17.12.2015 - V ZR 87/15
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2016, 0464
BGH, Beschluss vom 17.12.2015 - V ZR 65/15
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2016, 0467
BGH, Urteil vom 18.12.2015 - V ZR 191/14
Die unbeschränkte Anordnung der Zwangsverwaltung durch das Vollstreckungsgericht hat nur verfahrensrechtliche Bedeutung. Sie begründet keinen Anspruch des Zwangsverwalters gegen einen Wohnungsrechtsinhaber auf Herausgabe der Wohnung nach § 985 BGB.*)
VolltextIBRRS 2016, 0375
OLG München, Beschluss vom 23.12.2015 - 34 SchH 10/15
1. Zur Abgrenzung zwischen Schiedsvereinbarung und Vereinbarung eines Schiedsgutachtens/Schiedsgutachters in einem Werkvertrag.*)
2. Handelt es sich um eine Schiedsgutachtenvereinbarung, finden die Vorschriften über die Schiedsrichterbestellung (§§ 1034 f. ZPO) durch das Oberlandesgericht keine Anwendung.*)
VolltextIBRRS 2016, 0372
OLG Brandenburg, Urteil vom 10.09.2015 - 12 U 64/14
1. Von der fehlerhaften Parteibezeichnung ist die irrtümliche Benennung einer falschen Partei zu unterscheiden (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 14.12.2012 - V ZR 102/12, ZMR 2013, 453 = IMR 2013, 163).*)
2. Wird eine Klage im Namen einer "Wohnungseigentümergemeinschaft mit ausdrücklicher Herausnahme des verklagen Wohnungseigentümers erhoben", so ist nicht der Verband "WEG X-Straße" Kläger, sondern eine Vielzahl von Wohnungseigentümern.*)
VolltextIBRRS 2016, 0334
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 26.11.2015 - 2-13 S 38/15
Für die Berechnung der Verkehrswertgrenze erfolgt keine Addition der Verkehrswerte, sondern ist der höchste Einzelwert zu Grunde zu legen. Ist der Kläger eine Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft, so kommt es nicht darauf an, dass die Wohnungen einzelner Kläger einen geringeren Wert aufweisen.
VolltextIBRRS 2016, 0357
OVG Saarland, Beschluss vom 12.01.2016 - 2 B 220/15
1. Eine Nachbargemeinde und juristische Person im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO kann ihre Antragsbefugnis aus dem interkommunalen Abstimmungsgebot des § 2 Abs. 2 BauGB ableiten.*)
2. Bei der Entscheidung, ob eine der Normenkontrolle durch das Oberverwaltungsgericht unterliegende städtebauliche Satzung vorläufig außer Vollzug gesetzt werden soll, ist mit Blick auf die demokratische Legitimation des Normgebers und die regelmäßig weit reichenden Folgen einer solchen Entscheidung ein besonders strenger Maßstab anzulegen.*)
3. Bestätigt die für die Landesplanung zuständige Behörde, dass aus landesplanerischer Sicht keine Bedenken bestehen, wenn der geplante Discounter die Regelvermutungsgrenze (d.h. 800 qm Verkaufsfläche und 1200 qm Geschossfläche) nicht überschreitet, so stellt dies ein gewichtiges Indiz für die Vereinbarkeit des Bebauungsplans mit dem Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Siedlung" (LEP Siedlung), dar.*)
4. Ob ein Verbrauchermarkt in dem Grundzentrum oder in einem anderen Ortsteil der Gemeinde angesiedelt wird, ist eine innergemeindliche Angelegenheit.*)
5. Aus der Zielfestlegung Z 42 im Abschnitt 2.5 des LEP Siedlung, wonach großflächige Einzelhandelseinrichtungen im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO nur im Oberzentrum sowie in den Mittel- und Grundzentren zulässig sind (Konzentrationsgebot), ergibt sich im Umkehrschluss, dass kleinere Einzelhandelseinrichtungen (unterhalb der Schwelle zur Großflächigkeit) auch in den anderen, nicht-zentralen Gemeindeteilen zulässig sein sollen.*)
6. Hat der Kooperationsrat des Regionalverbandes, in dem die regionalverbandsangehörigen Gemeinden durch ihre Bürgermeisterin oder ihren Bürgermeister vertreten sind (§ 211 Abs. 2 Satz 1 KSVG), die Änderung des Flächennutzungsplanes, durch die der Weg für den Bebauungsplan frei wurde, beschlossen (vgl. §§ 204 Abs. 1 BauGB, 211 Abs. 1 KSVG), so hat bereits auf dieser Stufe eine Abstimmung der betroffenen Gemeinden stattgefunden.*)
7. Den städtebaulichen Auswirkungen auf ein Nahversorgungszentrum kommt per se ein geringeres Gewicht zu als vergleichbaren Auswirkungen auf einen zentralen Versorgungsbereich einer Gemeinde.*)
8. Einzelfall, in dem eine am Maßstab des interkommunalen Abstimmungsgebots relevante Schädigung des Einzelhandels in einem Nahversorgungszentrum der Nachbargemeinde nicht zu erwarten und damit die verbrauchernahe Versorgung der dortigen Bevölkerung durch das Planungsvorhaben nicht Frage gestellt wird.*)
9. Ein schwerer Nachteil, der die Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans nach § 47 Abs. 6 VwGO rechtfertigt, ist nur dann zu bejahen, wenn die Verwirklichung des angegriffenen Bebauungsplans in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht eine schwerwiegende Beeinträchtigung rechtlich geschützter Positionen des jeweiligen Antragstellers konkret erwarten lässt.*)
VolltextIBRRS 2016, 0290
LG Stuttgart, Beschluss vom 07.04.2015 - 19 T 54/15
Dem Verwalter können die Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden, wenn er den Rechtsstreit verursacht hat und ihm ein grobes Verschulden zur Last fällt. Ein objektiv grober Pflichtenverstoß reicht aber für sich alleine noch nicht aus; hinzu kommen muss, dass die Pflichtverletzung auch subjektiv schlechthin unentschuldbar ist.
VolltextIBRRS 2016, 0353
OLG Schleswig, Beschluss vom 16.04.2015 - 5 W 23/15
1. Ergibt sich aus der Klagbegründung, dass sich die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer Grundschuldbestellungsurkunde auf Forderungen aus zwei bestimmten gekündigten Darlehensverträgen bezieht, obwohl der Grundschuldnennbetrag ein Vielfaches dieser Forderungen beträgt, so ist nur der Betrag der Forderungen der Streitwertfestsetzung zugrunde zu legen.*)
2. Wird nach Zustellung der Klage und Durchführung des schriftlichen Vorverfahrens die Anforderung eines Gerichtskostenvorschusses mit der Streitwertsetzung verbunden und der Streitwert nach Abschluss der Instanz nicht festgesetzt, wird, so liegt in der Nichtfestsetzung konkludent eine "Festsetzung" auf den Gebührenstreitwert.*)
VolltextIBRRS 2016, 0330
VG Freiburg, Beschluss vom 27.01.2016 - 5 K 570/13
Ein Prozessbeteiligter, der Erstattung seiner zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Kosten verlangen kann (§ 162 Abs. 1 VwGO), hat Anspruch auf die Erstattung fiktiver Reisekosten seines Prozessbevollmächtigten ab dem vom Sitz des Verwaltungsgerichts weitest entfernten Ort im Gerichtsbezirk und nicht nur ab seinem Wohnort im Gerichtsbezirk, wenn sich sein Prozessbevollmächtigter in der mündlichen Verhandlung durch einen am Ort des Verwaltungsgerichts niedergelassenen Anwalt vertreten lässt.*)
VolltextIBRRS 2016, 0287
LG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2015 - 25 S 83/14
Grundsätzlich braucht der Kläger den Gerichtskostenvorschuss nicht von sich aus mit der Klage einzuzahlen, sondern er darf vielmehr die Anforderung durch das Gericht abwarten. Bleibt die Anforderung des Gerichtskostenvorschusses aber aus, darf der Kläger nicht länger als angemessen (ca. drei Wochen) untätig bleiben, sondern muss beim Gericht nachfragen.
VolltextIBRRS 2016, 0317
OLG Köln, Beschluss vom 29.07.2015 - 16 W 29/15
Der Streitwert für die Anfechtung eines Entlastungsbeschlusses ist bezüglich des Verwalters regelmäßig mit 1.000,00 € anzusetzen, kann im Einzelfall aber auch bei 2.000,00 € liegen.*)
VolltextIBRRS 2016, 0246
LG Karlsruhe, Beschluss vom 18.01.2016 - 11 T 315/15
Gegen die Anordnung gemäß § 494a Abs. 1 ZPO, binnen einer bestimmten Frist Klage zu erheben, ist kein Rechtsmittel statthaft.
VolltextIBRRS 2016, 0293
LG Hamburg, Beschluss vom 18.06.2015 - 325 T 68/15
Auch das bloße Innehaben einer Scheinwohnung ist ausreichend für das Vorhandensein einer Wohnung im Sinne der Zustellungsvorschriften. Eine Scheinwohnung liegt insbesondere dann vor, wenn der Zustellungsempfänger es bewusst und zielgerichtet veranlasst hat, dass ihn Sendungen unter einer bestimmten Anschrift erreichen können.
VolltextIBRRS 2016, 0249
OLG Koblenz, Beschluss vom 11.09.2015 - 14 W 575/15
Steht nach den aktenkundigen Daten fest, dass es sich bei Prozesskosten um eine Neumasseverbindlichkeit handelt und ist die Masseunzulänglichkeit mit den im vereinfachten Kostenfestsetzungsverfahren maßgeblichen Beweismitteln glaubhaft gemacht, ist auch ein im Beschwerdeverfahren nachgeschobener Hilfsantrag auf Feststellung zur Insolvenztabelle mangels Rechtsschutzinteresse abzulehnen, wenn der Insolvenzverwalter diesem Antrag von Anfang an nicht entgegengetreten ist.*)
VolltextIBRRS 2016, 0236
OLG Naumburg, Urteil vom 03.12.2015 - 1 U 84/15
1. Behauptet der klagende Besteller zur Begründung seiner Schadensersatzforderung, der Beklagte habe mit der Auftragnehmerin vereinbart, diese solle mit dem Kläger einen höheren Werklohn vereinbaren, der dann im Umfang des Mehrbetrages an den Beklagten durchzureichen sei, und hat der Kläger hiervon vor Auszahlung wesentlicher Teile des (zu hoch) vereinbarten Werklohns erfahren, kann es gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen, die Vergütungsforderung der Auftragnehmerin dennoch ungemindert erfüllt und damit den ersetzt verlangten Vermögensschaden erst herbeigeführt zu haben.*)
2. Hat der Kläger in erster Instanz einen in seiner Person entstandenen und hilfsweise einen im Wege der Abtretung erworbenen Anspruch geltend gemacht, entfällt die Rechtshängigkeit des Hilfsanspruchs, wenn das erstinstanzliche Gericht nur über den Hauptanspruch entscheidet und der Kläger nicht rechtzeitig die Ergänzung des Urteils betreibt.*)
3. Wird der Hilfsanspruch mit der Berufung wiederum geltend gemacht, handelt es sich um eine Klageänderung. Ist die Änderung der Klage nach § 533 ZPO zulässig und die Sache nur in Bezug auf den Hauptanspruch zur Entscheidung reif, kann das Rechtsmittel insoweit durch Teilurteil teilweise zurückgewiesen werden.*)
VolltextIBRRS 2016, 0279
BGH, Urteil vom 03.11.2015 - II ZR 446/13
1. Richtet sich ein Vollstreckungstitel gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Vollstreckungsschuldnerin, steht die Befugnis zur Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage der Gesellschaft zu, nicht ihren Gesellschaftern.*)
2. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts können - ebenso wie bei einer Personenhandelsgesellschaft (BGH, Urteil vom 08.11. 1965 - II ZR 223/64, BGHZ 44, 229, 231) - unter Wahrung der Gesellschaftsidentität gleichzeitig sämtliche Gesellschafter im Wege der Anteilsübertragung ausgewechselt werden.*)
IBRRS 2016, 0251
OLG Koblenz, Beschluss vom 31.08.2015 - 14 W 491/15
Die Festsetzung einer Terminsgebühr für die Mitwirkung an einer auf Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung ist abzulehnen, wenn die Darstellungen der Prozessbevollmächtigten beider Seiten einander widersprechen und eine verlässliche Sachaufklärung mit den im vereinfachten Kostenfestsetzungsverfahren bestehenden sonstigen Erkenntnismöglichkeiten ebenfalls scheitert.*)
VolltextIBRRS 2016, 0250
OLG Koblenz, Beschluss vom 01.09.2015 - 14 W 497/15
Eine unsachgemäße Prozesstrennung rechtfertigt nicht die Niederschlagung der gerichtlichen Mehrkosten wegen unrichtiger Sachbehandlung, sofern es sich nicht um einen offensichtlich schwerwiegenden Fehler handelt (hier verneint).*)
VolltextIBRRS 2016, 0264
BGH, Beschluss vom 17.12.2015 - V ZB 161/14
1. Die auf dem Fehlen der Unterschrift beruhende Versäumung einer Rechtsmittel(begründungs)frist ist von dem Rechtsanwalt auch dann verschuldet, wenn er irrtümlich annimmt, dass es seiner Unterschrift auf einem ihm vorgelegten Schriftsatz nicht mehr bedürfe, weil er die für das Gericht bestimmte Ausfertigung bereits unterzeichnet habe. Ein Rechtsanwalt darf einen ihm in einer Unterschriftenmappe zur Unterzeichnung vorgelegten Schriftsatz nur dann ohne Unterschrift an das Büro zurückgeben, wenn er sich zuvor durch Nachfrage vergewissert hat, dass die (scheinbar erneute) Vorlage auf einem Büroversehen beruht.*)
2. Der Grundsatz, dass es nach Erteilung einer Einzelanweisung des Rechtsanwalts an seine Angestellte, deren Befolgung eine versäumte Frist gewahrt hätte, auf Vortrag zu den allgemeinen organisatorischen Vorkehrungen in einer Rechtsanwaltskanzlei nicht ankommt, gilt nur so lange, wie der Rechtsanwalt auf die Ausführung der Weisung vertrauen darf.*)
VolltextIBRRS 2016, 0248
OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2015 - 14 W 585/15
1. Im vereinfachten Kostenfestsetzungsverfahren hat der Rechtspfleger die Kostenvereinbarung eines gerichtlichen Vergleichs der Parteien ausschließlich anhand des Wortlauts umzusetzen.*)
2. Fehlt jeder Anhalt für einen vom schriftlich Fixierten abweichenden übereinstimmenden Parteiwillen (fehlende „Andeutung), bedarf es auch nicht der dienstlichen Stellungnahme des protokollierenden Richters zur Interpretation des Vergleichsinhalts durch nur eine Partei.*)
VolltextIBRRS 2016, 0259
OLG Hamm, Beschluss vom 15.12.2015 - 28 W 41/15
An einem Anlass zur Klageerhebung im Sinne des § 93 ZPO fehlt es regelmäßig, wenn der Kläger Gewährleistungsrechte klageweise geltend macht, ohne dem Beklagten vorher eine Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben zu haben.*)
VolltextIBRRS 2016, 0239
OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.12.2015 - 8 W 52/15
§ 43 ZPO ist seinem Wortlaut entsprechend so auszulegen, dass eine Partei, die ein förmliches Ablehnungsgesuch gestellt hat, anschließend an einer nach § 47 Abs. 2 ZPO fortgesetzten mündlichen Verhandlung teilnehmen und in dieser Anträge stellen kann, ohne ihr Ablehnungsrecht zu verlieren.*)
VolltextIBRRS 2016, 3475
OLG München, Urteil vom 30.11.2016 - 7 U 2038/16
1. Eine Verzinsung des Anspruchs auf Erstattung des Gerichtskostenvorschusses kommt unter materiell-rechtlichen Gesichtspunkten nicht in Betracht, da es hierfür keine Anspruchsgrundlage gibt.
2. Eine Verzinsung des Erstattungsanspruchs nach § 288 BGB scheidet aus, weil der jeweilige Beklagte zwar spätestens ab Rechtshängigkeit mit der jeweiligen Klageforderung, nicht jedoch mit einem Kostenerstattungsanspruch in Verzug ist. Verzug mit dem Kostenerstattungsanspruch scheitert schon daran, dass ein solcher erst mit der Kostengrundentscheidung fällig wird, also weder bei Klageeinreichung noch bei Anzeige der Verteidigungsabsicht oder Ankündigung eines Klagabweisungsantrags fällig ist, so dass durch diese Prozesshandlungen Verzug nicht eintreten kann (§ 286 Abs. 1 BGB).
VolltextIBRRS 2016, 0738
BGH, Beschluss vom 25.11.2015 - XII ZB 105/13
1. Entscheidet das Beschwerdegericht in einer vom Gesetz dem Kollegium zugewiesenen Sache unbefugt durch den Einzelrichter, so liegt darin eine von Amts wegen zu berücksichtigende Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters, die als absoluter Rechtsbeschwerdegrund zur Aufhebung der Entscheidung führt (im Anschluss an BGHZ 154, 200 = FamRZ 2003, 669 und Senatsbeschluss vom 11.09.2003 - XII ZB 188/02, FamRZ 2003, 1922).*)
2. Türöffnungskosten, welche der Betreuungsbehörde anlässlich der Vorführung des Betroffenen zu einer Untersuchung entstehen, hat diese selbst zu tragen.*)
VolltextIBRRS 2016, 0229
AG Hamburg, Urteil vom 13.07.2015 - 102d C 126/13
Der Verwalter muss die Prozesskosten tragen ohne Partei des Rechtsstreites zu sein, wenn er den Streit durch grobe Unachtsamkeit (mit-)verursacht hat. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn er eine fehlerhafte Beschlussvorlage präsentiert, die zur erfolgreichen Anfechtung des gefassten Beschlusses führt oder ein fehlerhaftes Abstimmungsergebnis protokolliert wird, welches auf den willkürlichen Umgang mit Vollmachten zurückzuführen ist.
VolltextIBRRS 2016, 0202
OLG Hamburg, Urteil vom 19.12.2014 - 13 U 110/12
Macht die in zweiter Instanz beigetretene Nebenintervenientin die bislang unstreitige Vertragsgrundlage nunmehr geltend, so ist dies prozessual verspätet (verjährt).
VolltextIBRRS 2016, 0204
OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2015 - 14 W 568/15
Da die Empfangnahme von Rechtsmittelschriften und ihre Mitteilung an den Auftraggeber zu den mit den erstinstanzlichen Gebühren abgegoltenen Nebentätigkeiten gehört, erfordert die Festsetzung der Gebühr nach VV-RVG 3201 die Glaubhaftmachung eines Auftrags und eine daran anknüpfende Anwaltstätigkeit im Berufungsverfahren (hier verneint).*)
VolltextIBRRS 2016, 0199
OLG Hamburg, Beschluss vom 14.11.2014 - 8 W 111/14
1. Lassen sich die Wohnungseigentümer durch mehrere Rechtsanwälte vertreten, ohne dass dieses geboten war, kommt die vorrangige Erstattung eines "Hauptanwalts" oder, wenn es hieran fehlt, eine Quotelung des Erstattungsanspruchs in Betracht.
2. Eine vorrangige Kostenerstattung ist gerechtfertigt, wenn der Verwalter im Auftrag der Wohnungseigentümer einen Rechtsanwalt mandatiert hat. Entsprechendes gilt, wenn die Wohnungseigentümer einen Beschluss über die Beauftragung eines bestimmten Rechtsanwalts fassen.
VolltextIBRRS 2016, 0163
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 07.09.2015 - 1 OB 107/15
Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege ist zu einer negativen Feststellungsklage, die der Eigentümer um die Denkmaleigenschaft seines Objekts gegen die untere Denkmalschutzbehörde führt, nicht beizuladen. Erst recht stehen ihm bei Denkmalen, die bis zum 30.9.2011 in die Denkmalliste eingetragen worden sind, im Außenverhältnis keine (konkurrierenden) Befugnisse zu (gegen VG Osnabrück, Urteil vom 15.01.2015 - 3 A 87/14).*)
VolltextIBRRS 2016, 0213
LG Bonn, Beschluss vom 12.11.2015 - 8 T 161/15
1. Gegen die Kostenentscheidung aus einem nach Teilanerkenntnis ergangenen Schlussurteil ist die sofortige Beschwerde insoweit statthaft, als dass sie sich auf die zum anerkannten Teil gehörige Kostenentscheidung bezieht.
2. Beim sofortigen Anerkenntnis folgt aus dem Regel-Ausnahme-Verhältnis der §§ 91, 93 ZPO, dass den Beklagten die Beweislast dafür trifft, nicht zur Klage Veranlassung gegeben zu haben. Der Beklagte hat dann auch den Nichtzugang eines außergerichtlichen Mahnschreibens darzulegen und zu beweisen.
VolltextIBRRS 2016, 0194
BGH, Urteil vom 10.12.2015 - IX ZR 272/14
1. Die Verpflichtung des Rechtsanwalts, die zugunsten seiner Partei sprechenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte so umfassend wie möglich darzustellen, erfährt durch Grundsatz "iura novit curia" keine Einschränkung.*)
2. Wird eine Klage auf mehrere selbständige Vertragsverletzungen (hier: fehlerhafter Transport sowie unzureichende Versicherung verschiffter Güter) gestützt, hat der Rechtsanwalt zu den jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen substantiiert vorzutragen.*)
Volltext