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Sachgebiet: Prozessuales

15900 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

IBRRS 2016, 0174
ProzessualesProzessuales
Berufungsrücknahme: Vertretungsauftrag ist glaubhaft zu machen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 23.11.2015 - 14 W 707/15

1. Bestreitet der Berufungsführer, der sein zunächst eingelegtes Rechtsmittel vor der Begründung zurückgenommen hat, den vom gegnerischen Bevollmächtigten behaupteten Vertretungsauftrag, muss dieser ein entsprechendes Mandat mit den im vereinfachten Kostenfestsetzungsverfahren statthaften Beweismitteln glaubhaft machen.*)

2. Erklärt der Berufungsbeklagte, er habe seinen erstinstanzlichen Bevollmächtigten nach Einlegung der Berufung gebeten, dagegen vorzugehen, „wie er es für richtig halte“, ist damit eine Auftragserteilung nicht schlüssig dargelegt, die Festsetzung einer Gebühr nach 3201 VV-RVG daher abzulehnen.*)

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IBRRS 2016, 0162
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Landschaftsschutzverordnung findet keine Anwendung: Verbandsklage unzulässig!

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19.08.2015 - 3 M 64/14

§ 64 BNatSchG räumt einem Verband keine Klagemöglichkeit gegen einen Bebauungsplan ein, der nach Landesnaturschutzrecht dazu führt, dass in dessen räumlichem Geltungsbereich eine Verordnung für geschützte Landschaftsbestandteile keine Anwendung findet.*)

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IBRRS 2016, 0183
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Private Auftraggeber haben keine für die Prozessvertretung zuständige Stelle!

OLG Hamm, Beschluss vom 21.10.2015 - 32 SA 51/15

1. Nehmen private Parteien im Wege der Einbeziehung die VOB/B insgesamt in Bezug, muss bei der Auslegung des Bauvertrags - weil die VOB/B auf das Vertragsverhältnis zwischen öffentlichen Auftraggebern und privaten Auftragnehmern und nicht zwischen Privaten zugeschnitten ist - für jede einzelne Klausel geprüft werden, die einbezogene Klausel nach ihrem Inhalt sowie Sinn und Zweck das Rechtsverhältnis zwischen privaten Parteien anwendbar und übertragbar ist und die Parteien die entsprechende Geltung im Verhältnis untereinander vereinbaren.

2. Die Regelung § 18 Abs. 1 VOB/B, wonach sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle richtet, wenn die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung nach § 38 ZPO vorliegen und nichts anderes vereinbart ist, ist auf das Verhältnis zwischen Privaten nicht anwendbar. Denn private Auftraggeber haben keine für die Prozessvertretung zuständige Stelle.

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IBRRS 2016, 0176
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Folgen der notwendigen Streitgenossenschaft bei Beschlussmängelklagen

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.09.2015 - 2-13 S 214/14

1. Die beklagten Wohnungseigentümer sind bei einem Beschlussmängelprozess notwendige Streitgenossen; nur alle Kläger und alle Beklagten können den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklären.

2. § 49 Abs. 2 WEG ist keine Anspruchsgrundlage, auf die eine Klage umgestellt werden kann, sondern räumt dem Gericht nur die Möglichkeit ein, dem Verwalter die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen.

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IBRRS 2016, 0175
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Auch bei eindeutiger Vergütungvereinbarung: Gericht muss Beweis über Stundenlohnvereinbarung erheben!

OLG Koblenz, Urteil vom 29.07.2015 - 5 U 211/15

1. Hält das Gericht im Bauprozess eine mündliche Stundenlohnvereinbarung, durch die eine im schriftlichen Vertrag festgelegte Art der Vergütung abbedungen worden sein soll, für nicht hinreichend substantiiert, muss es den Anspruchsteller darauf unmissverständlich hinweisen. Das ist nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Auftraggeber unzureichende Substantiierung gerügt hat, wenn der Auftragnehmer ersichtlich davon ausgeht, diese Beanstandung durch entsprechenden Prozessvortrag entkräftet zu haben.*)

2. Ob ein Verfahrensfehler vorliegt, richtet sich auch im Bauprozess nach dem materiellrechtlichen Standpunkt des Erstrichters, selbst wenn dessen Rechtsansicht verfehlt ist. Erst wenn aufgrund dieser materiellrechtlichen Beurteilung gleichwohl ein gerichtlicher Hinweis geboten war, aber versäumt wurde, liegt ein Verfahrensfehler vor, der zur Aufhebung und Zurückverweisung führen kann (hier bejaht).*)

3. Die Beweiserhebung zu einer behaupteten mündlichen Stundenlohnvereinbarung darf auch dann nicht davon abhängig gemacht werden, zu Ort, Zeit und Umständen der behaupteten Abrede vorzutragen, wenn der schriftliche Bauvertrag hinsichtlich der abweichenden Vergütungsregelung (hier: Einheitspreis) scheinbar eindeutig ist.*)

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IBRRS 2016, 0171
ProzessualesProzessuales
Wann sind die Mehrkosten eines Unterbevollmächtigten zu erstatten?

OLG Koblenz, Beschluss vom 02.04.2015 - 14 W 215/15

Dass die gesetzlichen Gebühren und Auslagen nach Maßgabe des RVG für einen Terminvertreter nur anfallen, wenn dieser von der Partei selbst beauftragt wird, nicht aber, wenn deren Prozessbevollmächtigter im eigenen Namen den Auftrag zur Terminsvertretung erteilt (vgl. BGH, 13.07.2011 - IV ZB 8/11, IBRRS 2011, 3036), lässt sich nicht dadurch aushebeln, dass der Prozessbevollmächtigte behauptet, der Terminvertreter habe lediglich als sein Erfüllungsgehilfe und damit wie der Hauptbevollmächtigte selbst den Termin wahrgenommen.*)

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IBRRS 2016, 0144
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Und nochmals: Welche Anforderungen bestehen an die Berufungsbegründung?

BGH, Beschluss vom 02.12.2015 - VII ZB 48/13

1. Die Berufungsbegründung muss die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergeben. Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt.

2. Besondere formale Anforderungen an die Berufungsbegründung bestehen nicht; für die Zulässigkeit der Berufung ist es insbesondere ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind. Jedoch muss die Berufungsbegründung auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein. Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen.

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IBRRS 2016, 0122
ProzessualesProzessuales
Widerstreitender Vortrag zu Betriebskostenlast: Gericht kann kommunale Kostenübersicht heranziehen!

LG Berlin, Beschluss vom 10.11.2015 - 67 S 369/15

1. Zur Unwirksamkeit der Vereinbarung einer Betriebskostenpauschale gemäß § 138 Abs. 2 BGB.*)

2. Bei widerstreitendem Parteivortrag kann die durchschnittliche örtliche Betriebskostenlast vom Gericht gemäß den §§ 287, 291 ZPO auch ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens durch Heranziehung einer von der Kommune erstellten Betriebskostenübersicht (hier: Betriebskostenübersicht 2015 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt des Landes Berlin) bestimmt werden.*)

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IBRRS 2016, 0140
ProzessualesProzessuales
Streitwert einer Feststellungsklage nach § 182 InsO?

OLG Köln, Beschluss vom 08.10.2015 - 8 AR 67/15

Der Streitwert einer Feststellungsklage nach § 182 InsO bemisst sich unabhängig vom Bestehen eines Absonderungsrechts nach den späteren Vollstreckungsaussichten (Anschluss an BGH, Beschluss vom 28.05.2015 - III ZR 260/14, IBRRS 2015, 3324, und Abgrenzung zu OLG Köln, Beschluss vom 11.12.2006 - 5 W 136/06).*)

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IBRRS 2016, 0117
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abbruch einer Doppelhaushälfte: Auch der Nachbar muss die Trennwand sichern!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.12.2015 - 1 LA 183/14

1. Bei Abbruch einer Doppelhaushälfte ist nach niedersächsischem Recht neben dem abbrechenden Bauherrn der Eigentümer des Nachbarhauses für die Sicherung der verbleibenden Trennwand bauordnungsrechtlich verantwortlich; dies gilt unabhängig davon, ob die Sicherung während der Abbrucharbeiten oder danach erfolgt.*)

2. Ein Anhörungsmangel bei der Übertragung der Sache auf den Einzelrichter ist dann nicht hinreichend im Sinne des § 173 VwGO i.V.m. § 295 Abs. 1 ZPO gerügt, wenn die übergangene Partei in einem nachfolgenden Schriftsatz lediglich erklärt, die materiellen Voraussetzungen der Übertragung lägen nicht vor. Vorgetragen werden muss das Fehlen der Anhörung.*)

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IBRRS 2016, 0126
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Pauschalpreis vereinbart? Auftraggeber muss Angaben zu Ort, Zeit und Begleitumständen machen!

OLG Koblenz, Urteil vom 23.09.2015 - 5 U 212/15

1. Beim Werkvertrag bedarf es zwar grundsätzlich keiner Darlegungen zu Ort, Zeit und Umständen behaupteter Vertragsvereinbarungen. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn der Auftraggeber einen Pauschalpreis behauptet. Nach der gesetzlichen Beweislastverteilung muss der Auftragnehmer eine solche, manipulativem Prozessvortrag zugängliche Behauptung widerlegen. Damit obliegt ihm der Beweis einer negativen Tatsache. Daher muss der Auftraggeber zunächst im Einzelnen darlegen, mit welchem genauen Inhalt, wann, wo, mit wem und unter welchen Umständen die behauptete Pauschalpreisvereinbarung getroffen worden sein soll. Fehlt es daran, ist das Pauschalpreisvorbringen des Auftraggebers unschlüssig und damit zu Gunsten des beweisbelasteten Auftragnehmers unbeachtlich (hier bejaht).*)

2. Die unwirksame Zustellung eines Mahnbescheids im Inland, die sich gegen eine Partei mit Wohnsitz im außereuropäischen Ausland richtet (hier: USA), kann gleichwohl zum Beginn der Verjährungshemmung führen, sofern nicht von einem rechtsmissbräuchlichen Erschleichen des Vollstreckungstitels auszugehen ist (Anschluss an BGHZ 86, 313, 322 ff.; BGHZ 104, 268, 273; BGHZ 172, 42).*)

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IBRRS 2016, 0125
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
WEG: Wann tritt Zuständigkeitskonzentration ein?

BGH, Beschluss vom 12.11.2015 - V ZB 36/15

Ob die in § 72 Abs. 2 GVG für die Berufung in Wohnungseigentumssachen vorgesehene Zuständigkeitskonzentration eintritt, richtet sich allein danach, ob es sich um eine Streitigkeit im Sinne von § 43 Nr. 1 bis 4 oder Nr. 6 WEG handelt; dagegen ist es unerheblich, wenn in erster Instanz nicht der nach dem Geschäftsverteilungsplan für diese Streitigkeiten zuständige Amtsrichter entschieden hat.*)

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IBRRS 2016, 0106
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Muss der Auftraggeber den Bieter auf einen Kalkulationsfehler hinweisen?

OLG Koblenz, Urteil vom 15.07.2015 - 5 U 140/15

1. Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen bei unterschiedlichen Materialangaben in der Ausschreibung eines Bauvorhabens, dem Angebot und der Annahme ein Dissens vorliegt.*)

2. Zur Frage, ob und inwieweit der öffentliche Auftraggeber verpflichtet ist, während des Ausschreibungsverfahrens Anbieter auf deren Kalkulationsirrtum hinzuweisen oder weitere Ermittlungen anzustellen (im Anschluss an BGH, IBR 1998, 419).*)

3. Beschränkt das Gericht sich in der mündlichen Verhandlung des Urkunden-Bauprozesses auf einen materiell-rechtlichen Hinweis (hier: vermeintlicher Dissens), ohne zu verdeutlichen, dass es damit zugleich den Urkundenprozess wegen Ungeeignetheit der Beweismittel für unstatthaft hält, kann § 139 ZPO verletzt sein (hier bejaht).*)

4. Nimmt der Kläger den unvollständigen Hinweis gleichwohl zum Anlass, nach Schluss der mündlichen Verhandlung innerhalb der Spruchfrist vom Urkundenprozess abzustehen (§ 596 ZPO) und zum Vertragsinhalt ergänzenden Zeugenbeweis anzubieten, kann das die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung gebieten.*)




IBRRS 2016, 0058
ProzessualesProzessuales
Streitwert bei Anfechtung der Jahresabrechnung?

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 05.11.2015 - 2-13 S 45/15

Bei der Anfechtung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen, jedoch nicht für das Gesamtinteresse, ist das Volumen der Abrechnung oder der Wirtschaftsplan, sondern lediglich ein Bruchteil der insoweit eingestellten Kosten zu berücksichtigen. Als maßgeblicher Bruchteil wird in ständiger Rechtsprechung ein Wert von 25 % als Gesamtinteresse eingesetzt, von dem aus sich durch Halbierung des Streitwerts errechnet.

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IBRRS 2016, 0057
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Welches Gericht ist für die Rückabwicklung eines Kaufvertrags zuständig?

OLG Hamm, Urteil vom 20.10.2015 - 28 U 91/15

Bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Gebrauchtwagen liegt der Gerichtsstand des Erfüllungsorts dort, wo sich das Fahrzeug im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung vertragsgemäß befindet, das heißt regelmäßig am Wohnsitz des Käufers.*)

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IBRRS 2016, 0102
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Selbständiges Beweisverfahren: Wann ist ein Streitbeitritt auf der Gegenseite zulässig?

BGH, Beschluss vom 18.11.2015 - VII ZB 2/15

1. Wer zu einem Gläubiger in einem Rechtsverhältnis steht, aufgrund dessen er diesem möglicherweise als Gesamtschuldner mit einem weiteren Schuldner haftet, hat ein rechtliches Interesse daran, dass eine Klage des Gläubigers gegen den weiteren Schuldner Erfolg hat (Fortführung von BGH, Urteile vom 22.07.2009 - XII ZR 77/06, BGHZ 182, 116 Rn. 38 = IBRRS 2009, 3137; vom 21.06.1951 - III ZR 5/50, LM Nr. 1 zu § 66 ZPO).*)

2. Im selbständigen Beweisverfahren ist entsprechend § 71 ZPO über einen Antrag auf Zurückweisung einer Nebenintervention durch Beschluss zu entscheiden.*)

3. Für ein rechtliches Interesse entsprechend § 66 Abs. 1 ZPO am Beitritt in einem selbständigen Beweisverfahren muss der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder dem Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens in einem Rechtsverhältnis stehen, auf welches das Ergebnis der in dem selbständigen Beweisverfahren stattfindenden zulässigen Beweiserhebung unmittelbar oder mittelbar rechtlich einwirkt.*)

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IBRRS 2016, 0056
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kein selbständiges Beweisverfahren über Geräuschimmissionen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.09.2015 - 16 W 48/15

Ein selbständiges Beweisverfahren kann nur angeordnet werden, wenn ein rechtliches Interesse daran besteht, den Zustand einer Sache festzustellen. Bei der Feststellung von Geräuschimmissionen handelt es sich nicht um eine zulässige Beweisfrage, da es sich bei Lärmstörungen nicht um den Zustand einer Sache handelt.

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IBRRS 2016, 0049
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wohnung wird zur Prostitution genutzt: Streitwert richtet sich nach vermindertem Verkehrswert!

LG Dresden, Beschluss vom 05.10.2015 - 2 T 106/15

1. Der Streitwert einer Klage auf Unterlassung der Prostitution in einer Eigentumswohnung richtet sich danach, inwieweit die erzielbaren Mieteinnahmen und der Verkehrswert der Eigentumswohnung durch die Nutzung von Wohnungen zu Zwecken der gewerblichen Prostitution beeinträchtigt wird.

2. Allein die Möglichkeit, dass ein Sachverständiger einen Streitwert besser und exakter abschätzen könnte als das Gericht, macht dessen Beauftragung noch nicht zwingend, sofern es für das Gericht Anknüpfungspunkte für eine eigene Schätzung gibt.

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IBRRS 2016, 0067
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Neues Sachverständigengutachten: Neue Anhörung des Betroffenen erforderlich

BGH, Beschluss vom 02.12.2015 - XII ZB 227/12

Hat das Beschwerdegericht ein neues Sachverständigengutachten eingeholt, auf das es seine Entscheidung hauptsächlich zu stützen beabsichtigt, ist der Betroffene vor der Entscheidung erneut persönlich anzuhören. Dem Verfahrenspfleger ist die Teilnahme an dem Anhörungstermin zu ermöglichen.*)

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IBRRS 2016, 0068
ProzessualesProzessuales
Gericht des Erfüllungsorts ist auch für Sekundäransprüche zuständig

BGH, Urteil vom 16.10.2015 - V ZR 120/14

1. Die Gerichte des Orts, an dem die Primärverpflichtung aus einem Vertragsverhältnis im Sinne von Art. 5 Nr. 1 Buchstabe a EuGVVO a.F. (= Art. 7 Nr. 1 Buchstabe a EuGVVO n.F) erfüllt worden ist oder zu erfüllen war, sind auch für die Entscheidung über die aus der verletzten Primärverpflichtung abgeleiteten Sekundäransprüche international zuständig.*)

2. Das Revisionsgericht kann die Sache unmittelbar an das erstinstanzliche Gericht zurückverweisen, wenn die Zurückverweisung an dieses Gericht auch nach einer neuen Verhandlung die ermessensgerechte Entscheidung des Berufungsgerichts wäre.*)

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IBRRS 2016, 0069
ProzessualesProzessuales
Aufenthaltsort des Beklagten unbekannt: Öffentliche Zustellung

BGH, Beschluss vom 15.12.2015 - VI ZR 99/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 0070
ProzessualesProzessuales
Unbekannter Aufenthaltsort des Beklagten: Öfentliche Zustellung

BGH, Beschluss vom 15.12.2015 - VI ZR 98/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 0071
ProzessualesProzessuales
Aufenthaltsort des Beklagten unbekannt: Öffentliche Zustellung

BGH, Beschluss vom 15.12.2015 - VI ZR 114/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 0072
ProzessualesProzessuales
Aufenthaltsort des Beklagten unbekannt: Öffentliche Zustellung

BGH, Beschluss vom 15.12.2015 - VI ZR 113/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 0073
ProzessualesProzessuales
Aufenthaltsort des Beklagten unbekannt: Öffentliche Zustellung

BGH, Beschluss vom 15.12.2015 - VI ZR 112/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 0074
ProzessualesProzessuales
Aufenthaltsort des Beklagten unbekannt: Öffentliche Zustellung

BGH, Beschluss vom 15.12.2015 - VI ZR 111/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 0075
ProzessualesProzessuales
Aufenthaltsort des Beklagten unbekannt: Öffentliche Zustellung

BGH, Beschluss vom 15.12.2015 - VI ZR 109/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 0076
ProzessualesProzessuales
Aufenthaltsort des Beklagten unbekannt: Öffentliche Zustellung

BGH, Beschluss vom 15.12.2015 - VI ZR 108/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 0077
ProzessualesProzessuales
Aufenthaltsort des Beklagten unbekannt: Öffentliche Zustellung

BGH, Beschluss vom 15.12.2015 - VI ZR 107/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 0078
ProzessualesProzessuales
Aufenthaltsort des Beklagten unbekannt: Öffentliche Zustellung

BGH, Beschluss vom 15.12.2015 - VI ZR 106/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 0079
ProzessualesProzessuales
Aufenthaltsort des Beklagten unbekannt: Öffentliche Zustellung

BGH, Beschluss vom 15.12.2015 - VI ZR 105/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 0080
ProzessualesProzessuales
Aufenthaltsort des Beklagten unbekannt: Öffentliche Zustellung

BGH, Beschluss vom 15.12.2015 - VI ZR 104/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 0082
ProzessualesProzessuales
Aufenthaltsort des Beklagten unbekannt: Öffentliche Zustellung

BGH, Beschluss vom 15.12.2015 - VI ZR 103/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 0083
ProzessualesProzessuales
Aufenthaltsort des Beklagten unbekannt: Öffentliche Zustellung

BGH, Beschluss vom 15.12.2015 - VI ZR 102/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 0084
ProzessualesProzessuales
Aufenthaltsort des Beklagten unbekannt: Öffentliche Zustellung

BGH, Beschluss vom 15.12.2015 - VI ZR 101/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 0085
ProzessualesProzessuales
Aufenthaltsort des Beklagten unbekannt: Öffentliche Zustellung

BGH, Beschluss vom 15.12.2015 - VI ZR 100/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 0086
ProzessualesProzessuales
Nichtzulassung der Revision

BGH, Beschluss vom 24.11.2015 - VIII ZR 333/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 0028
ProzessualesProzessuales
Prozessstillstand wegen Vergleichsverhandlungen: Verjährung wird nicht weiter gehemmt!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.09.2014 - 19 U 81/14

1. Die Hemmung bewirkt, dass der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet wird. Dies bedeutet, dass der Lauf der Verjährung ruht und die noch nicht verstrichene Frist sich um den Zeitraum der Hemmung verlängert.

2. Nicht jeder Prozessstillstand führt ohne Rücksicht auf seinen Entstehungsgrund zu einer Beendigung der Verjährungshemmung. Eine Unanwendbarkeit des § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB kann sich daraus ergeben, dass für das Untätigbleiben des Klägers ein triftiger und für den anderen Teil erkennbarer Grund vorlag. Dies ist der Fall, wenn besondere Umstände vorliegen, die es ausnahmsweise rechtfertigen, die Hemmung der Verjährung noch andauern zu lassen.

3. Zwischen den Parteien schwebende außergerichtliche Vergleichsverhandlungen stellen keinen triftigen Grund dar, der zur Unanwendbarkeit des § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB führt.

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IBRRS 2016, 0029
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Prozessstillstand wegen Vergleichsverhandlungen: Verjährung wird nicht weiter gehemmt!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.12.2014 - 19 U 81/14

1. Die Hemmung bewirkt, dass der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet wird. Dies bedeutet, dass der Lauf der Verjährung ruht und die noch nicht verstrichene Frist sich um den Zeitraum der Hemmung verlängert.

2. Nicht jeder Prozessstillstand führt ohne Rücksicht auf seinen Entstehungsgrund zu einer Beendigung der Verjährungshemmung. Eine Unanwendbarkeit des § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB kann sich daraus ergeben, dass für das Untätigbleiben des Klägers ein triftiger und für den anderen Teil erkennbarer Grund vorlag. Dies ist der Fall, wenn besondere Umstände vorliegen, die es ausnahmsweise rechtfertigen, die Hemmung der Verjährung noch andauern zu lassen.

3. Zwischen den Parteien schwebende außergerichtliche Vergleichsverhandlungen stellen keinen triftigen Grund dar, der zur Unanwendbarkeit des § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB führt.

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IBRRS 2016, 0032
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kann die Abnahme wegen fehlender Dokumentation verweigert werden?

OLG Frankfurt, Urteil vom 24.02.2015 - 16 U 135/14

1. Eine fehlende Dokumentation stellt in der Regel lediglich einen unwesentlichen Mangel dar, der den Auftraggeber nicht dazu berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

2. Der Auftraggeber ist mit dem Einwand der fehlenden Prüfbarkeit aufgrund einer nicht übergebenen Dokumentation ausgeschlossen, wenn er die Schlussrechnung insoweit geprüft hat.

3. Nach Abnahme und Erteilung der Schlussrechnung erlischt das Recht zur vorläufigen Abrechnung und damit auch die Berechtigung, eine vorläufige Abrechnung klageweise durchzusetzen. Der Kläger kann dann seine Klage umstellen und anstelle des Anspruchs auf Abschlagszahlung einen Anspruch auf Schlusszahlung fordern. Bei dieser Umstellung handelt es sich nicht um eine Klageänderung.




IBRRS 2016, 0036
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Keine Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter!

BGH, Beschluss vom 02.12.2015 - VII ZB 41/15

1. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde ist nicht deshalb unwirksam, weil der Einzelrichter entgegen § 568 Satz 2 Nr. 2 ZPO anstelle des Kollegiums entschieden hat.

2. Die Einzelrichterentscheidung unterliegt dann jedoch der Aufhebung, weil sie unter Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) ergangen ist. Der Einzelrichter darf über die Zulassung nicht selbst entscheiden, sondern muss das Verfahren gemäß § 568 Satz 2 Nr. 2 ZPO dem Kollegium übertragen.

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IBRRS 2016, 0006
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Weiterer Vorschuss für Mängelbeseitigung = identischer Streitgegenstand?

OLG Hamm, Urteil vom 13.11.2015 - 12 U 8/15

1. Die materielle Rechtskraft eines Urteils steht einer erneuten Klage mit identischem Streitgegenstand entgegen. Sie ist in diesem Falle wegen Fehlens einer Prozessvoraussetzung als unzulässig abzuweisen.*)

2. Ob über den Streitgegenstand bereits entschieden worden ist, hat das Gericht anhand der Urteilsformel sowie des Tatbestands und der Entscheidungsgründe von Amts wegen zu prüfen.*)

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IBRRS 2016, 0012
ProzessualesProzessuales
Verfahren über Rechtmäßigkeit einer nachträglichen Anordnung vorgreiflich?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25.11.2015 - 12 OB 160/15

Das die Rechtmäßigkeit einer nachträglichen Anordnung nach § 17 BImSchG betreffende Verfahren ist nicht vorgreiflich für das Klageverfahren des Nachbarn gegen die dem Anlagenbetreiber erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung.*)

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IBRRS 2016, 0015
ProzessualesProzessuales
Unionsrecht kommt "grundsätzliche Bedeutung" zu!

BVerfG, Beschluss vom 08.10.2015 - 1 BvR 1320/14

1. Kommt ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nach, so verstößt dies gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert; dies gilt auch für die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts selbst, mit der es eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Rechtsmittels zurückweist.

2. Stellt sich eine entscheidungserhebliche und der einheitlichen Auslegung bedürfende Frage des Unionsrechts, ist bereits mit der sich voraussichtlich in einem künftigen Revisionsverfahren ergebenden Notwendigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens an den EuGH (Art. 267 Abs. 3 AEUV) auch der Zulassungsgrund der "grundsätzlichen Bedeutung" im Sinne von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO gegeben.

3. Ist weder anhand einer Entscheidungsbegründung noch anderweitig zu erkennen, warum das Revisionsgericht bei der Nichtzulassungsentscheidung angenommen hat, dass ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH nach Art. 267 Abs. 3 AEUV in einem künftigen Revisionsverfahren nicht notwendig sei, ist grundsätzlich von einer verfassungswidrigen Verwehrung des Zugangs zur Revisionsinstanz auszugehen, wenn die Zulassung des Rechtsmittels wegen der Notwendigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens im Revisionsverfahren nahegelegen hätte.

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IBRRS 2015, 3222
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RechtsanwälteRechtsanwälte
Nach Fristverlängerungsgesuch nicht nachgefragt: Wiedereinsetzungsantrag bleibt erfolglos!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.09.2015 - 23 U 80/15

1. Geht nach Einreichung eines auf Fristverlängerung gerichteten Antrags keine gerichtliche Mitteilung beim Prozessbevollmächtigten, der eine Fristverlängerung beantragt hat, ein, muss sich dieser rechtzeitig über das wirkliche Ende der Frist - gegebenenfalls durch Rückfrage bei Gericht - Gewissheit verschaffen.

2. Beruht ein Fristversäumnis auf einer mangelhaften Organisation der Fristenkontrolle durch den Prozessbevollmächtigten, steht dies einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach § 233 ZPO entgegen.

3. Eine Fristenkontrolle ist ungenügend organisiert, wenn die ursprüngliche Frist unmittelbar nach dem Absenden des Fristverlängerungsantrags gestrichen wurde, ohne dass Vorkehrungen getroffen wurden, dass vor Ablauf der ursprünglichen Frist durch entsprechende Nachfrage bei Gericht das wirkliche Fristende in Erfahrung gebracht und in der Handakte vermerkt wird.

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IBRRS 2016, 0003
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ProzessualesProzessuales
Zuständigkeits- oder Rechtsmittelstreitwert einer Auskunftsklage?

BGH, Beschluss vom 17.11.2015 - II ZB 28/14

Der (Zuständigkeits- oder Rechtsmittel-)Streitwert einer Auskunftsklage richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse, das die klagende Partei an der Erteilung der Auskunft hat. Dieses ist nach § 3 ZPO nach freiem Ermessen zu schätzen. Dabei bildet der Leistungsanspruch, zu dessen Durchsetzung die Auskunft benötigt wird, einen Anhaltspunkt.*)

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Online seit 2015

IBRRS 2015, 3554
ProzessualesProzessuales
Beschwerdegericht kann Sachverständigenauswahl nicht vorschreiben!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.12.2015 - 4 WF 244/15

1. Die auf einen behaupteten Gehörsverstoß gestützte sofortige Beschwerde gegen einen Beweisbeschluss eröffnet dem Beschwerdegericht lediglich die Prüfung des Vorliegens eines entsprechenden Verstoßes und - im Falle seines Vorliegens - die Aufhebung des angefochtenen Beweisbeschlusses.

2. Das Beschwerdegericht ist hingegen nicht befugt, dem Gericht des ersten Rechtszugs im Rahmen der Anfechtung von Zwischenentscheidungen die Art und Weise der Beweiserhebung oder die Auswahl eines Sachverständigen vorzuschreiben.

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IBRRS 2015, 3308
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ProzessualesProzessuales
Rechtsmittel ist auch ohne Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung einzulegen!

BGH, Beschluss vom 24.11.2015 - VI ZR 567/15

Es begründet keinen Hinderungsgrund im Sinne des § 233 ZPO, wenn die unterlegene Partei deshalb kein Rechtsmittel eingelegt hat, weil ihre Rechtsschutzversicherung die Erteilung einer Deckungszusage (zunächst) abgelehnt hat und die Partei das Kostenrisiko nicht tragen wollte.*)

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IBRRS 2015, 3320
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BauvertragBauvertrag
Rechnung zum Vorsteuerabzug verwendet: Indiz für Vertragsschluss!

BGH, Beschluss vom 03.12.2015 - VII ZR 77/15

1. Die Verwendung der Schlussrechnung des Auftragnehmers für Zwecke des Vorsteuerabzugs ist ein Indiz für einen Vertragsabschluss zwischen den Parteien.

2. Eine Partei macht sich regelmäßig ein für sie günstiges Beweisergebnis zu Eigen. Das Übergehen eines solchen Beweisergebnisses verletzt deshalb deren Anspruch auf rechtliches Gehör, sofern es entscheidungserheblich ist.

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IBRRS 2015, 3315
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ProzessualesProzessuales
Selbständigen Beweisverfahren: Wann besteht ein Interesse an einem Beitritt?

BGH, Beschluss vom 18.11.2015 - VII ZB 57/12

1. Im selbständigen Beweisverfahren ist entsprechend § 71 ZPO über einen Antrag auf Zurückweisung einer Nebenintervention durch Beschluss zu entscheiden.*)

2. Für ein rechtliches Interesse entsprechend § 66 Abs. 1 ZPO am Beitritt in einem selbständigen Beweisverfahren muss der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder dem Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens in einem Rechtsverhältnis stehen, auf welches das Ergebnis der in dem selbständigen Beweisverfahren stattfindenden zulässigen Beweiserhebung unmittelbar oder mittelbar rechtlich einwirkt.*)

3. Die bloße Möglichkeit, dass in dem selbständigen Beweisverfahren ein Gutachten erstellt wird, dessen Ergebnis sich im Falle einer Anwendung von § 411a ZPO nachteilig auf die Rechtsposition des Nebenintervenienten auswirken könnte, stellt keinen hinreichenden Interventionsgrund im Sinne des § 66 Abs. 1 ZPO dar.*)

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