Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15970 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2016
IBRRS 2016, 0574LG Berlin, Urteil vom 12.10.2015 - 67 S 431/14
1. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Vornahme einer konkreten Maßnahme zur Mängelbeseitigung, sondern lediglich auf Beseitigung des Mangels, in welcher geeigneten Weise auch immer es der Vermieter bewerkstelligen möchte.
2. Klagt der Mieter auf Instandsetzung und wird die Wohnung nach dem Erheben der Klage verkauft, gilt das Urteil auch gegen den Käufer.
VolltextIBRRS 2016, 0543
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.01.2016 - 9 W 8/15
1. Der Streitwert einer Klage auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde ist nicht ohne Weiteres mit dem Nennbetrag der Bürgschaft gleichzusetzen, sondern anhand des Interesses des Klägers zu schätzen, das wesentlich geringer sein kann als der Nennwert.
2. Soll mit dem Herausgabeanspruch verhindert werden, dass der Bürge wegen umstrittener Forderungen in Anspruch genommen wird, ist der Streitwert mit dem Wert der Forderungen anzusetzen, deren sich der Beklagte gegenüber dem Kläger berühmt.
3. Werden die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde einerseits und die gesicherte Forderung andererseits in einem Prozess geltend gemacht, ist wegen wirtschaftlicher Gleichwertigkeit ein einheitlicher Streitwert festzusetzen.
VolltextIBRRS 2016, 0564
BGH, Beschluss vom 27.01.2016 - XII ZB 684/14
Für Urteile, die nach dem Inkrafttreten der Neufassung des § 317 ZPO zum 01.07.2014 zugestellt worden sind, setzt der Beginn der Fristen zur Berufungseinlegung und -begründung nicht mehr die Zustellung einer Urteilsausfertigung voraus. Entsprechend der nunmehr in § 317 Abs. 1 Satz 1 ZPO enthaltenen Regel genügt die Zustellung einer beglaubigten Abschrift des in vollständiger Form abgefassten Urteils (Abgrenzung zu Senatsbeschluss BGHZ 186, 22 = FamRZ 2010, 1246 = IBRRS 2010, 2537 = IMRRS 2010, 1854).*)
VolltextIBRRS 2016, 0549
OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2015 - 5 U 844/15
1. Im Arzthaftungsprozess muss der Richter einem rechtzeitig gestellten Antrag, den gerichtlichen Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens zu laden, auch dann stattgeben, wenn dem Gericht die schriftliche Begutachtung ausreichend und überzeugend erscheint.*)
2. Ist der Anhörungsantrag jedoch ausdrücklich auf eine Frage beschränkt, die unter keinem Gesichtspunkt beweiserheblich ist, darf auch im Arzthaftungsprozess von der mündlichen Anhörung des Sachverständigen abgesehen werden (hier bejaht). Ob hinsichtlich eines derartigen, in erster Instanz übergangenen Anhörungsantrags auch ein Rügeverlust nach § 295 Abs. 1 ZPO in Betracht kommt, bleibt offen (Abgrenzung zu BverfG, 2 BvR 2918/12 und BAG, 6 AZR 693/93).*)
VolltextIBRRS 2016, 0559
BGH, Beschluss vom 08.01.2016 - I ZB 41/15
Hat das Berufungsgericht durch gesonderten Beschluss einen Wiedereinsetzungsantrag zurückgewiesen, so muss diese Entscheidung gesondert nach § 238 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit § 522 Abs. 1 Satz 2 bis 4 ZPO angefochten werden, um sie nicht in Rechtskraft erwachsen und für die Entscheidung über die Verwerfung bindend werden zu lassen. Die betroffene Partei ist jedoch unter dem Aspekt der Rechtskraft nicht gehindert, nachfolgend weitere Wiedereinsetzungsgründe geltend zu machen, über die noch nicht entschieden worden ist (Fortführung von BGH, Beschluss vom 16.04.2002- VI ZB 23/00, NJW 2002, 2397 = IBRRS 2002, 0724 = IMRRS 2002, 0302).*)
VolltextIBRRS 2016, 0529
EuGH, Urteil vom 17.12.2015 - Rs. C-605/14
Art. 22 Nr. 1 Unterabs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass ein Antrag auf Auflösung der Miteigentümergemeinschaft an einer unbeweglichen Sache durch Verkauf, mit dessen Durchführung ein Treuhänder betraut wird, in die Kategorie der Rechtsstreitigkeiten fällt, die im Sinne dieser Verordnung "dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen ... zum Gegenstand haben".*)
VolltextIBRRS 2016, 0533
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.2015 - 21 U 71/14
1. Erstattungsfähige Selbstvornahmekosten sind sämtliche Mangelbeseitigungskosten, die der Auftraggeber im Zeitpunkt der Mängelbeseitigung als vernünftig wirtschaftlich denkender Bauherr aufgrund fachlicher, sachkundiger Beratung aufwenden musste. Der Erstattungsanspruch des Auftraggebers ist erst dann gemindert, wenn die Grenzen der Erforderlichkeit eindeutig überschritten sind und der Bauherr bei der Auswahl des Drittunternehmers seine Schadensminderungspflicht verletzt hat. Hierbei trägt der Auftragnehmer das Prognoserisiko. Erstattungsfähig sind daher auch solche Kosten, die für einen erfolglosen oder sich später als unverhältnismäßig teuer herausstellenden Versuch aufgewendet wurden.*)
2. Regelmäßig muss sich das Gericht im Rahmen der Beweiswürdigung mit dem Inhalt des dem Gerichtsgutachten widersprechenden Privatgutachtens auseinandersetzen und erkennen lassen, dass es den abweichenden Vortrag des von der Partei hinzugezogenen Gutachters zur Kenntnis genommen hat und aus welchen Gründen es den Streit zwischen beiden sachverständigen Meinungen im Sinne des einen entschieden hat.*)
VolltextIBRRS 2016, 0531
LG Berlin, Beschluss vom 21.10.2015 - 67 T 194/15
Der Gebührenstreitwert für eine auf die Feststellung der Minderung des Mietzinses gerichtete Klage bemisst sich nach dem 3 1/2-fachen Jahresbetrag der streitigen Minderung.
VolltextIBRRS 2016, 0526
EuGH, Urteil vom 23.12.2015 - Rs. C-297/14
Art. 15 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, soweit er sich auf einen Vertrag bezieht, der in dem Bereich einer von einem beruflich oder gewerblich Handelnden "auf" den Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers "ausgerichteten" beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit geschlossen wurde, in Verbindung mit Art. 16 Abs. 1 der Verordnung ist dahin auszulegen, dass er auf einen zwischen einem Verbraucher und einem beruflich oder gewerblich Handelnden geschlossenen Vertrag Anwendung finden kann, der als solcher nicht in den Bereich der von dem beruflich oder gewerblich Handelnden "auf" den Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers "ausgerichteten" beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit fällt, aber eine enge Verbindung zu einem anderen Vertrag aufweist, der zuvor zwischen denselben Parteien im Bereich einer solchen Tätigkeit geschlossen wurde. Es ist Sache des nationalen Gerichts, zu prüfen, ob die eine solche Verbindung begründenden Umstände, insbesondere die rechtliche oder tatsächliche Identität der Parteien der beiden Verträge, die Identität des wirtschaftlichen Erfolgs, der mit den Verträgen angestrebt wird, die denselben konkreten Gegenstand betreffen, und der ergänzende Charakter des zweiten Vertrags im Verhältnis zu dem ersten Vertrag, da er der Verwirklichung des mit dem ersten Vertrag angestrebten wirtschaftlichen Erfolgs dienen soll, gegeben sind.*)
VolltextIBRRS 2016, 0518
LG München I, Beschluss vom 08.09.2015 - 14 T 12989/15
Finden die Parteien bei einem Vergleich keinen Konsens über die Kosten und überlassen sie die Entscheidung dem Gericht, so trifft dieses eine sachorientierte Kostenentscheidung: Die wahrscheinlich unterliegende Partei trägt die Kosten.
VolltextIBRRS 2016, 0523
OLG Hamm, Beschluss vom 29.12.2015 - 32 W 25/15
Die Voreingenommenheit eines Richters ist höchstpersönlich, aus Verhaltensweisen anderer Richter kann nicht auf eine Voreingenommenheit eines Richters geschlossen werden, nur weil dieser Nachfolger in einem Dezernat des Spruchkörpers geworden ist und diesem nunmehr angehört.*)
VolltextIBRRS 2016, 0519
BGH, Beschluss vom 28.01.2016 - VII ZR 126/13
1. Der für ein Sicherheitstechnikunternehmen aufgrund von Zeugenaussagen bestätigte Umstand, dass eine installierte Alarmanlage in der Weise ordnungsgemäß funktioniert hat, dass auf Tests hin der Erschütterungsalarm mit Weiterschaltung zur Polizei ausgelöst wurde, ist erheblich.
2. Ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs liegt vor, wenn das Gericht entscheidungserhebliches Parteivorbringen nicht zur Kenntnis nimmt. Da eine Partei sich regelmäßig ein für sie günstiges Beweisergebnis zu eigen macht, verletzt das Übergehen eines solchen Beweisergebnisses deren Anspruch auf rechtliches Gehör, sofern es entscheidungserheblich ist.
VolltextIBRRS 2016, 0081
BGH, Beschluss vom 27.10.2015 - VIII ZR 288/14
Das dem Mieter neben der kraft Gesetzes eintretenden Minderung zustehende Recht, die Zahlung der (geminderten) Miete nach § 320 Abs. 1 Satz 1 BGB zu verweigern, unterliegt grundsätzlich einer zeitlichen und betragsmäßigen Begrenzung (im Anschluss an BGH, IMR 2015, 357).
VolltextIBRRS 2016, 0530
LG Berlin, Beschluss vom 23.09.2015 - 67 T 194/15
Der Gebührenstreitwert für eine auf die Feststellung der Minderung des Mietzinses gerichtete Klage bemisst sich nach dem 3 1/2-fachen Jahresbetrag der streitigen Minderung.
VolltextIBRRS 2016, 0499
OLG Bremen, Beschluss vom 20.04.2015 - 5 UF 96/14
Verlangt ein Richter nach bereits mehrfacher Terminsverlegung auf Antrag des Antragstellers, dass eine behauptete Verhinderung des Prozessbevollmächtigten zum anberaumten Termin glaubhaft gemacht wird, so ist der Richter nicht befangen.
VolltextIBRRS 2016, 0486
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.09.2015 - 17 W 41/15
Zum Streitwert einer Klage, die die Feststellung der Wirksamkeit eines vom Darlehensnehmer erklärten Widerrufs seiner auf den Abschluss des Kreditvertrags gerichteten Willenserklärung zum Gegenstand hat.*)
VolltextIBRRS 2016, 0505
BGH, Beschluss vom 28.01.2016 - VII ZR 162/13
1. Der Vortrag des wegen Bauzeitverzögerung auf Zahlung einer Entschädigung in Anspruch genommenen Auftraggebers, dem Auftragnehmer seien zu einem bestimmten Zeitpunkt Ausführungspläne übergeben worden, so dass der Auftragnehmer in die Lage versetzt worden sei, die Leistung auszuführen, ist erheblich.
2. Auch die Behauptung des Auftraggebers, der Auftragnehmer habe die Leistung abweichend von den Plänen ausgeführt und dadurch die Behinderungsursache selbst gesetzt, ist entscheidungserheblich.
3. Nimmt das Gericht entscheidungserhebliches Parteivorbringen nicht zur Kenntnis, liegt darin ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (im Anschluss an BGH, IBR 2015, 698; BGH, Beschluss vom 24.06.2015 - VII ZR 272/13, IBRRS 2015, 2474, und BGH, IBR 2014, 448).
VolltextIBRRS 2016, 0500
LG München I, Beschluss vom 01.02.2016 - 31 S 21423/15
1. Wird die Klage des Vermieters auf Beseitigung einer durch den Mieter errichteten Satellitenempfangsantenne abgewiesen, richtet sich die Beschwer des Vermieters nach dem Wertverlust, den er durch eine aufgrund der Anbringung verursachte Substanzverletzung und/oder des optischen Gesamteindrucks seines Hauses erleidet.
2. Bei einer ohne Substanzverletzung angebrachten Antenne mit einer nur geringen Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der Hausfassade beläuft sich die Beschwer des Vermieters bzw. der Streitwert in der Regel nicht über 600,- Euro (vgl. § 511 Abs. 2 ZPO).
3. Die Beschwer des Mieters ist von derjenigen des Vermieters eigenständig zu bewerten. Hierbei ist insbesondere dessen Informationsinteresse von Bedeutung.
VolltextIBRRS 2016, 0474
OLG Koblenz, Beschluss vom 26.11.2015 - 1 W 742/15
Die Frage, ob die Antragsgegnerin zur Informationsbeschaffung hinsichtlich Mängelsymptomen verpflichtet ist, kann nicht in das selbständige Beweisverfahren verlagert werden, sondern sie muss einem vorbereitenden Auskunftsverlangen überlassen bleiben.*)
VolltextIBRRS 2016, 0443
BGH, Beschluss vom 13.01.2016 - XII ZB 605/14
Der die Berufung verwerfende Beschluss des Berufungsgerichts muss jedenfalls die die Verwerfung tragenden Feststellungen enthalten, die zur Beurteilung durch das Rechtsbeschwerdegericht erforderlich sind (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27.08.2014 - XII ZB 266/13, NJW-RR 2014, 1531 = IBR 2014, 1313 - nur online).*)
VolltextIBRRS 2016, 0516
BGH, Beschluss vom 27.01.2016 - XII ZB 639/14
Wegen der besonderen Schwierigkeit des Abstammungsverfahrens ist im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe nicht nur hinsichtlich des Antragstellers, sondern auch für die weiteren Beteiligten regelmäßig eine Anwaltsbeiordnung geboten (Fortführung von BGH, 13.06.2012 - XII ZB 218/11, IBRRS 2012, 2700; IMRRS 2012, 1963.*)
VolltextIBRRS 2016, 0537
BGH, Beschluss vom 20.01.2016 - I ZB 102/14
Wenn die Parteien bei einer Unterlassungsklage die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, hat das Gericht bei der gemäß § 91a Abs. 1 ZPO zu treffenden Kostenentscheidung grundsätzlich keinen Anlass zu prüfen, ob die Erledigungserklärung des Gläubigers auch auf die Vergangenheit bezogen war, wenn die Parteien keine gegenteiligen Anträge stellen.*)
VolltextIBRRS 2016, 0534
BGH, Beschluss vom 21.01.2016 - IX ZA 24/15
Ein nach Ablauf eines Jahres nach dem Ende der versäumten Frist gestellter Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist auch dann unzulässig, wenn die Fristversäumung dadurch verursacht worden ist, dass ein zuzustellendes Schriftstück von der Person, an die eine zulässige Ersatzzustellung erfolgte, dem Empfänger vorenthalten wurde.*)
VolltextIBRRS 2016, 0452
AG Langen, Beschluss vom 22.01.2016 - 52 C 72/15
1. Ein Anspruch nach § 906 BGB kann jedenfalls in Hessen erst nach erfolglosem Schlichtungsverfahren gerichtlich geltend gemacht werden.
2. Das gilt auch in einem Verfahren vor dem Wohnungseigentumsgericht.
3. Das gilt nicht für eine Widerklage, es sei denn, die ursprüngliche Klage wird zurückgenommen.
VolltextIBRRS 2016, 0451
AG Langen, Beschluss vom 29.01.2016 - 52 C 72/15
1. Ein Anspruch nach § 906 BGB kann jedenfalls in Hessen erst nach erfolglosem Schlichtungsverfahren gerichtlich geltend gemacht werden.
2. Das gilt auch in einem Verfahren vor dem Wohnungseigentumsgericht.
3. Das gilt nicht für eine Widerklage, es sei denn, die ursprüngliche Klage wird zurückgenommen.
VolltextIBRRS 2016, 0450
OLG Celle, Beschluss vom 16.02.2016 - 2 W 32/16
Fallen für die Versendung von Akten keine Auslagen an Dritte, sondern nur justizintern Personal- und Sachkosten an, ist der Ansatz der Pauschale nach Nr. 9003 KV GKG nicht gerechtfertigt.*)
VolltextIBRRS 2016, 0430
OLG Jena, Beschluss vom 14.08.2015 - 1 W 355/15
1. Prüft ein Prozessbevollmächtigter der Partei, gegen die sich ein Rechtsmittel richtet, nach Erhalt der Beschwerdeschrift, ob etwas für seine Mandantschaft zu veranlassen ist, fällt eine 0,5 Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3500 VVRVG an.
2. Eine solche Prüfungstätigkeit darf im Rahmen der Kostenfestsetzung nicht ohne weiteres unterstellt werden.
VolltextIBRRS 2016, 0407
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24.06.2015 - 1 MN 39/15
Wird ein im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO vorläufig außer Vollzug gesetzter Bebauungsplan gemäß § 214 Abs. 4 BauGB geheilt, so wird die gerichtliche Außervollzugsetzung gegenstandslos. Eines gerichtlichen Abänderungsverfahrens analog § 80 Abs. 7 VwGO bedarf es entgegen der bisherigen Senatsrechtsprechung nicht.*)
VolltextIBRRS 2016, 0413
OLG Bamberg, Beschluss vom 14.04.2015 - 4 W 32/15
1. Die Beendigung eines selbstständigen Beweisverfahrens ist auch dann anzunehmen, wenn eine Partei zwar innerhalb der hierfür gesetzten Äußerungsfrist Einwände gegen ein Gutachten erhebt, aber gleichzeitig unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass keine Bereitschaft zur Leistung eines weiteren Gerichtskostenvorschusses besteht.
2. Gegen die Ablehnung des Gerichts zur Einholung eines weiteren Gutachtens ist auch im selbstständigen Beweisverfahren kein Rechtsmittel gegeben. Entsprechendes gilt erst recht, wenn Ziel des Rechtsmittels die Erwirkung einer verfahrensleitenden Anordnung des Gerichts gegenüber dem Sachverständigen ist.
VolltextIBRRS 2016, 0395
OVG Niedersachsen, Urteil vom 28.01.2015 - 1 KN 165/13
Zu den Voraussetzungen, unter denen der Eigentümer eines Denkmals Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan führen kann, der für benachbartes Gelände aufgestellt wird (im Anschluss an OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.08.2012 - 2 D 81/11, BeckRS 2012, 59196).*)
VolltextIBRRS 2016, 0215
LG Siegen, Beschluss vom 29.12.2015 - 5 OH 17/15
1. Es fehlt an einem rechtlichen Interesse für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens, wenn die behaupteten Mängelansprüche schon wegen der Nichtigkeit des Vertrags nicht bestehen.
2. Eine später erstellte Schlussrechnung ändert an der von Anfang an bestehenden Nichtigkeit des Vertrags nichts.
VolltextIBRRS 2016, 0390
LG Dortmund, Beschluss vom 26.10.2015 - 1 S 218/15
1. Wird Klage im Namen der "übrigen Eigentümer der WEG" erhoben, so klagen diese übrigen Eigentümer und nicht der Verband.
2. Gehören alle übrigen Wohnungseigentumseinheiten einer einzelnen Frau, so kann auch aus dem Umstand, dass in der Klage von "der Klägerin" die Rede ist, nicht darauf geschlossen werden, dass der Verband Klägerin sein soll.
3. Wird ein Eigentümer vorsätzlich aus der Versammlung ausgeschlossen, um seine Teilnahme zu verhindern, sind die gefassten Beschlüsse nichtig.
VolltextIBRRS 2016, 0461
BGH, Beschluss vom 14.01.2016 - V ZR 94/15
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2016, 0462
BGH, Beschluss vom 14.01.2016 - V ZR 92/15
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2016, 0463
BGH, Beschluss vom 17.12.2015 - V ZR 87/15
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2016, 0464
BGH, Beschluss vom 17.12.2015 - V ZR 65/15
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2016, 0467
BGH, Urteil vom 18.12.2015 - V ZR 191/14
Die unbeschränkte Anordnung der Zwangsverwaltung durch das Vollstreckungsgericht hat nur verfahrensrechtliche Bedeutung. Sie begründet keinen Anspruch des Zwangsverwalters gegen einen Wohnungsrechtsinhaber auf Herausgabe der Wohnung nach § 985 BGB.*)
VolltextIBRRS 2016, 0375
OLG München, Beschluss vom 23.12.2015 - 34 SchH 10/15
1. Zur Abgrenzung zwischen Schiedsvereinbarung und Vereinbarung eines Schiedsgutachtens/Schiedsgutachters in einem Werkvertrag.*)
2. Handelt es sich um eine Schiedsgutachtenvereinbarung, finden die Vorschriften über die Schiedsrichterbestellung (§§ 1034 f. ZPO) durch das Oberlandesgericht keine Anwendung.*)
VolltextIBRRS 2016, 0372
OLG Brandenburg, Urteil vom 10.09.2015 - 12 U 64/14
1. Von der fehlerhaften Parteibezeichnung ist die irrtümliche Benennung einer falschen Partei zu unterscheiden (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 14.12.2012 - V ZR 102/12, ZMR 2013, 453 = IMR 2013, 163).*)
2. Wird eine Klage im Namen einer "Wohnungseigentümergemeinschaft mit ausdrücklicher Herausnahme des verklagen Wohnungseigentümers erhoben", so ist nicht der Verband "WEG X-Straße" Kläger, sondern eine Vielzahl von Wohnungseigentümern.*)
VolltextIBRRS 2016, 0334
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 26.11.2015 - 2-13 S 38/15
Für die Berechnung der Verkehrswertgrenze erfolgt keine Addition der Verkehrswerte, sondern ist der höchste Einzelwert zu Grunde zu legen. Ist der Kläger eine Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft, so kommt es nicht darauf an, dass die Wohnungen einzelner Kläger einen geringeren Wert aufweisen.
VolltextIBRRS 2016, 0357
OVG Saarland, Beschluss vom 12.01.2016 - 2 B 220/15
1. Eine Nachbargemeinde und juristische Person im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO kann ihre Antragsbefugnis aus dem interkommunalen Abstimmungsgebot des § 2 Abs. 2 BauGB ableiten.*)
2. Bei der Entscheidung, ob eine der Normenkontrolle durch das Oberverwaltungsgericht unterliegende städtebauliche Satzung vorläufig außer Vollzug gesetzt werden soll, ist mit Blick auf die demokratische Legitimation des Normgebers und die regelmäßig weit reichenden Folgen einer solchen Entscheidung ein besonders strenger Maßstab anzulegen.*)
3. Bestätigt die für die Landesplanung zuständige Behörde, dass aus landesplanerischer Sicht keine Bedenken bestehen, wenn der geplante Discounter die Regelvermutungsgrenze (d.h. 800 qm Verkaufsfläche und 1200 qm Geschossfläche) nicht überschreitet, so stellt dies ein gewichtiges Indiz für die Vereinbarkeit des Bebauungsplans mit dem Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Siedlung" (LEP Siedlung), dar.*)
4. Ob ein Verbrauchermarkt in dem Grundzentrum oder in einem anderen Ortsteil der Gemeinde angesiedelt wird, ist eine innergemeindliche Angelegenheit.*)
5. Aus der Zielfestlegung Z 42 im Abschnitt 2.5 des LEP Siedlung, wonach großflächige Einzelhandelseinrichtungen im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO nur im Oberzentrum sowie in den Mittel- und Grundzentren zulässig sind (Konzentrationsgebot), ergibt sich im Umkehrschluss, dass kleinere Einzelhandelseinrichtungen (unterhalb der Schwelle zur Großflächigkeit) auch in den anderen, nicht-zentralen Gemeindeteilen zulässig sein sollen.*)
6. Hat der Kooperationsrat des Regionalverbandes, in dem die regionalverbandsangehörigen Gemeinden durch ihre Bürgermeisterin oder ihren Bürgermeister vertreten sind (§ 211 Abs. 2 Satz 1 KSVG), die Änderung des Flächennutzungsplanes, durch die der Weg für den Bebauungsplan frei wurde, beschlossen (vgl. §§ 204 Abs. 1 BauGB, 211 Abs. 1 KSVG), so hat bereits auf dieser Stufe eine Abstimmung der betroffenen Gemeinden stattgefunden.*)
7. Den städtebaulichen Auswirkungen auf ein Nahversorgungszentrum kommt per se ein geringeres Gewicht zu als vergleichbaren Auswirkungen auf einen zentralen Versorgungsbereich einer Gemeinde.*)
8. Einzelfall, in dem eine am Maßstab des interkommunalen Abstimmungsgebots relevante Schädigung des Einzelhandels in einem Nahversorgungszentrum der Nachbargemeinde nicht zu erwarten und damit die verbrauchernahe Versorgung der dortigen Bevölkerung durch das Planungsvorhaben nicht Frage gestellt wird.*)
9. Ein schwerer Nachteil, der die Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans nach § 47 Abs. 6 VwGO rechtfertigt, ist nur dann zu bejahen, wenn die Verwirklichung des angegriffenen Bebauungsplans in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht eine schwerwiegende Beeinträchtigung rechtlich geschützter Positionen des jeweiligen Antragstellers konkret erwarten lässt.*)
VolltextIBRRS 2016, 0290
LG Stuttgart, Beschluss vom 07.04.2015 - 19 T 54/15
Dem Verwalter können die Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden, wenn er den Rechtsstreit verursacht hat und ihm ein grobes Verschulden zur Last fällt. Ein objektiv grober Pflichtenverstoß reicht aber für sich alleine noch nicht aus; hinzu kommen muss, dass die Pflichtverletzung auch subjektiv schlechthin unentschuldbar ist.
VolltextIBRRS 2016, 0353
OLG Schleswig, Beschluss vom 16.04.2015 - 5 W 23/15
1. Ergibt sich aus der Klagbegründung, dass sich die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer Grundschuldbestellungsurkunde auf Forderungen aus zwei bestimmten gekündigten Darlehensverträgen bezieht, obwohl der Grundschuldnennbetrag ein Vielfaches dieser Forderungen beträgt, so ist nur der Betrag der Forderungen der Streitwertfestsetzung zugrunde zu legen.*)
2. Wird nach Zustellung der Klage und Durchführung des schriftlichen Vorverfahrens die Anforderung eines Gerichtskostenvorschusses mit der Streitwertsetzung verbunden und der Streitwert nach Abschluss der Instanz nicht festgesetzt, wird, so liegt in der Nichtfestsetzung konkludent eine "Festsetzung" auf den Gebührenstreitwert.*)
VolltextIBRRS 2016, 0330
VG Freiburg, Beschluss vom 27.01.2016 - 5 K 570/13
Ein Prozessbeteiligter, der Erstattung seiner zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Kosten verlangen kann (§ 162 Abs. 1 VwGO), hat Anspruch auf die Erstattung fiktiver Reisekosten seines Prozessbevollmächtigten ab dem vom Sitz des Verwaltungsgerichts weitest entfernten Ort im Gerichtsbezirk und nicht nur ab seinem Wohnort im Gerichtsbezirk, wenn sich sein Prozessbevollmächtigter in der mündlichen Verhandlung durch einen am Ort des Verwaltungsgerichts niedergelassenen Anwalt vertreten lässt.*)
VolltextIBRRS 2016, 0287
LG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2015 - 25 S 83/14
Grundsätzlich braucht der Kläger den Gerichtskostenvorschuss nicht von sich aus mit der Klage einzuzahlen, sondern er darf vielmehr die Anforderung durch das Gericht abwarten. Bleibt die Anforderung des Gerichtskostenvorschusses aber aus, darf der Kläger nicht länger als angemessen (ca. drei Wochen) untätig bleiben, sondern muss beim Gericht nachfragen.
VolltextIBRRS 2016, 0317
OLG Köln, Beschluss vom 29.07.2015 - 16 W 29/15
Der Streitwert für die Anfechtung eines Entlastungsbeschlusses ist bezüglich des Verwalters regelmäßig mit 1.000,00 € anzusetzen, kann im Einzelfall aber auch bei 2.000,00 € liegen.*)
VolltextIBRRS 2016, 0246
LG Karlsruhe, Beschluss vom 18.01.2016 - 11 T 315/15
Gegen die Anordnung gemäß § 494a Abs. 1 ZPO, binnen einer bestimmten Frist Klage zu erheben, ist kein Rechtsmittel statthaft.
VolltextIBRRS 2016, 0293
LG Hamburg, Beschluss vom 18.06.2015 - 325 T 68/15
Auch das bloße Innehaben einer Scheinwohnung ist ausreichend für das Vorhandensein einer Wohnung im Sinne der Zustellungsvorschriften. Eine Scheinwohnung liegt insbesondere dann vor, wenn der Zustellungsempfänger es bewusst und zielgerichtet veranlasst hat, dass ihn Sendungen unter einer bestimmten Anschrift erreichen können.
VolltextIBRRS 2016, 0249
OLG Koblenz, Beschluss vom 11.09.2015 - 14 W 575/15
Steht nach den aktenkundigen Daten fest, dass es sich bei Prozesskosten um eine Neumasseverbindlichkeit handelt und ist die Masseunzulänglichkeit mit den im vereinfachten Kostenfestsetzungsverfahren maßgeblichen Beweismitteln glaubhaft gemacht, ist auch ein im Beschwerdeverfahren nachgeschobener Hilfsantrag auf Feststellung zur Insolvenztabelle mangels Rechtsschutzinteresse abzulehnen, wenn der Insolvenzverwalter diesem Antrag von Anfang an nicht entgegengetreten ist.*)
VolltextIBRRS 2016, 0236
OLG Naumburg, Urteil vom 03.12.2015 - 1 U 84/15
1. Behauptet der klagende Besteller zur Begründung seiner Schadensersatzforderung, der Beklagte habe mit der Auftragnehmerin vereinbart, diese solle mit dem Kläger einen höheren Werklohn vereinbaren, der dann im Umfang des Mehrbetrages an den Beklagten durchzureichen sei, und hat der Kläger hiervon vor Auszahlung wesentlicher Teile des (zu hoch) vereinbarten Werklohns erfahren, kann es gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen, die Vergütungsforderung der Auftragnehmerin dennoch ungemindert erfüllt und damit den ersetzt verlangten Vermögensschaden erst herbeigeführt zu haben.*)
2. Hat der Kläger in erster Instanz einen in seiner Person entstandenen und hilfsweise einen im Wege der Abtretung erworbenen Anspruch geltend gemacht, entfällt die Rechtshängigkeit des Hilfsanspruchs, wenn das erstinstanzliche Gericht nur über den Hauptanspruch entscheidet und der Kläger nicht rechtzeitig die Ergänzung des Urteils betreibt.*)
3. Wird der Hilfsanspruch mit der Berufung wiederum geltend gemacht, handelt es sich um eine Klageänderung. Ist die Änderung der Klage nach § 533 ZPO zulässig und die Sache nur in Bezug auf den Hauptanspruch zur Entscheidung reif, kann das Rechtsmittel insoweit durch Teilurteil teilweise zurückgewiesen werden.*)
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