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Sachgebiet: Prozessuales

15856 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2015

IBRRS 2015, 2624
ProzessualesProzessuales
Rechtsstreit zurückverwiesen: Wer muss die Mehrkosten für einen neuen Anwalt tragen?

OLG Celle, Beschluss vom 07.09.2015 - 2 W 194/15

Obgleich der von einer eine Partei nach der Zurückverweisung der Sache an ein untergeordnetes Gericht neu beauftragte Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr erhält, ohne dass eine Anrechnung nach Vorbemerkung 3 Abs. 6 VV RVG stattfindet, ist der Prozessgegner zur Erstattung der dadurch verursachten Mehrkosten nur verpflichtet, wenn der Anwaltswechsel notwendig war.*)

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IBRRS 2015, 2663
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Richter in eigener Sache Mandant des Anwalts: Keine Besorgnis der Befangenheit!

LG Magdeburg, Beschluss vom 04.09.2015 - 10 O 1771/14

Wenn ein Richter in eigener Sache Mandant des Prozessbevollmächtigten einer Partei ist, bedeutet dies nicht, dass gegen ihn die Besorgnis der Befangenheit gerechtfertigt ist (entgegen KG, Beschluss vom 30.10.2013 - 23 U 121/13, IBRRS 2014, 0258 = IMRRS 2014, 0125).*)

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IBRRS 2015, 2622
ProzessualesProzessuales
Nebenintervenientin beantragt Beweisverfahren: Verfahrensgebühr wird angerechnet!

OLG Celle, Beschluss vom 08.09.2015 - 2 W 193/15

Eine Anrechnung der Verfahrensgebühr des selbständigen Beweisverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 5 VV RVG hat auch dann zu erfolgen, wenn die Antragstellerin des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren des Antragsgegners, in dem dieser seinen Werklohnanspruch einklagt, als Nebenintervenientin die im selbständigen Beweisverfahren festgestellten Mängel einwendet.*)

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IBRRS 2015, 2640
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Sachverständiger mit Erfolg abgelehnt: Rechtsbeschwerde unzulässig!

BGH, Beschluss vom 22.07.2015 - XII ZB 667/14

Ein Beschluss, durch den die Ablehnung eines Sachverständigen (hier: in einem die Regelung der elterlichen Sorge betreffenden Verfahren) für begründet erklärt worden ist, kann vom Gegner nicht mit der Rechtsbeschwerde angefochten werden. Das gilt auch dann, wenn die Rechtsbeschwerde in der betreffenden Entscheidung zugelassen worden ist.*)

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IBRRS 2015, 2626
ProzessualesProzessuales
Wann kann man von einem Vergleich zurücktreten?

OLG Hamm, Urteil vom 19.03.2015 - 28 U 118/14

1. Zu den Voraussetzungen, unter denen von einem Vergleich zurückgetreten werden kann.*)

2. Zur Frage des Rechtsschutzbedürfnisses für die Fortsetzung eines Rechtsstreits nach Abschluss eines Vergleichs.*)

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IBRRS 2015, 2594
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Aufgeklebte Unterschrift ist keine eigenhändige Unterschrift!

BGH, Beschluss vom 27.08.2015 - III ZB 60/14

Die aus einem Blankoexemplar ausgeschnittene und auf die Telefax- Vorlage eines bestimmenden Schriftsatzes (hier: Berufungsschrift und Berufungsbegründung) geklebte Unterschrift des Prozessbevollmächtigten einer Partei erfüllt nicht die an eine eigenhändige Unterschrift nach § 130 Nr. 6 i.V.m. § 519 Abs. 4, § 520 Abs. 5 ZPO zu stellenden Anforderungen.*)

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IBRRS 2015, 3560
ProzessualesProzessuales

BGH, Urteil vom 03.09.2015 - III ZR 66/14

1. Die Zusage eines leistungsfähigen und leistungsbereiten Dritten, einen beabsichtigten Prozess zu finanzieren, stellt verwertbares Vermögen iSv § 115 III ZPO iVm § 90 I des SGB XII dar und beseitigt die Bedürftigkeit des Antragstellers im Prozesskostenhilfeverfahren.*)

2. Im Rahmen der Prüfung der Verjährungshemmung nach § 204 I Nr. 1 BGB iVm § 167 ZPO ist bei der Beurteilung der Frage, ob die dem Kläger zuzurechnende Verzögerung der Zustellung der Klageschrift noch als geringfügig anzusehen ist, auf die Zeitspanne abzustellen, um die sich der ohnehin erforderliche Zeitraum für die Zustellung der Klage als Folge der Nachlässigkeit des Klägers verzögert hat (im Anschluss an BGH, NJW 2011, 1227 und NJW 2015, 2666).*)

3. Dem Zustellungsveranlasser zuzurechnende Verzögerungen von bis zu 14 Tagen sind regelmäßig geringfügig und deshalb hinzunehmen.*)

4. Die Zustellung einer Klage erfolgt noch "demnächst", wenn der Kläger innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Gerichtskostenanforderung und Ablauf einer angemessenen Erledigungsfrist einen Prozesskostenhilfeantrag stellt, sofern sich nach Zugang der Vorschussrechnung ergibt, dass eine zunächst zuverlässig zugesagte Prozessfinanzierung durch einen Dritten nicht zustande kommt.*)

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IBRRS 2015, 2553
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Modernisierungsmaßnahmen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren durchsetzbar?

LG Berlin, Beschluss vom 27.10.2014 - 65 T 220/14

Die Durchsetzung des Duldungsanspruchs für Modernisierungsmaßnahmen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes ist nur unter äußerst engen Voraussetzungen zulässig.

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IBRRS 2015, 2560
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schriftlicher Vergleichsvorschlag des Gerichts muss schriftsätzlich angenommen werden!

BGH, Urteil vom 14.07.2015 - VI ZR 326/14

Ein Vergleich nach § 278 Abs. 6 Satz 1 Fall 2 ZPO kann nur durch Annahme des schriftlichen Vergleichsvorschlags des Gerichts mit Schriftsatz der Parteien wirksam geschlossen werden.*)

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IBRRS 2015, 2551
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kläger bestreitet wirksamen Wohnraummietvertrag: AG oder LG für Räumungsklage zuständig?

OLG Köln, Urteil vom 12.06.2015 - 1 U 16/14

Der Vortrag der beklagten Partei kann nur dann zu einer Zuständigkeit für Wohnungsmietsachen führen, wenn der Kläger dem nicht näher entgegentritt.*)

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IBRRS 2015, 2536
ProzessualesProzessuales
Entschädigung bei verspäteter Rückgabe: Welches Gericht ist (international) zuständig?

OLG Köln, Beschluss vom 12.06.2015 - 1 U 2/15

Das Gericht der Belegungsorte ist international auch für Klagen zuständig, die auf eine Entschädigung der Vermieter bei verspäteter Rückgabe der Mietsache nach § 546a BGB gerichtet sind.*)

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IBRRS 2015, 2534
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bezeichnung des "Bauherrn" nicht eindeutig: Wer ist Vertragspartner geworden?

OLG Stuttgart, Urteil vom 19.02.2013 - 12 U 136/12

1. Der Vertreter wird (hier: auf Auftraggeberseite) selbst Partei eines Architektenvertrags, wenn er seinen Vertretungswillen nicht hinreichend deutlich macht.

2. Zur Beantwortung der Frage, ob der einen Einheits-Architektenvertrag unterzeichnende Gesellschafter einer "Beteiligungsgesellschaft bürgerlichen Rechts" selbst oder die Gesellschaft Vertragspartner des Architekten geworden ist.

3. Der Einwand des Beklagten, der Kläger sei nicht aktivlegitimiert, ist auch dann nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er sich auf diesen Einwand in einem dem Hauptverfahren vorangegangenen selbstständigen Beweisverfahren nicht berufen hat.

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IBRRS 2015, 2519
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann ist planbedingter Verkehrslärm abwägungserheblich?

BVerwG, Beschluss vom 11.08.2015 - 4 BN 12.15

1. Das Interesse, von planbedingtem Verkehrslärm verschont zu bleiben, ist nur dann ein abwägungserheblicher Belang, wenn es über die Bagatellgrenze hinaus betroffen wird. Wann das der Fall ist, lässt sich nur unter Einbeziehung der konkreten Gegebenheiten des Einzelfalls beurteilen.

2. Der Antragsteller ist antragsbefugt, wenn er hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des Bebauungsplans in einem subjektiven Recht verletzt wird.

3. An die Geltendmachung einer Rechtsverletzung sind grundsätzlich auch dann keine höheren Anforderungen zu stellen, wenn es um das Recht auf gerechte Abwägung geht. Auch insoweit genügt es, dass der Antragsteller Tatsachen vorträgt, die eine fehlerhafte Behandlung seiner Belange in der Abwägung als möglich erscheinen lassen.

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IBRRS 2015, 2513
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Sachverständiger darf sich verteidigen!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.07.2015 - 7 W 39/15

1. Ein Sachverständiger kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn er sich nicht auf eine sachliche Auseinandersetzung mit den gegen sein Gutachten vorgebrachten Einwendungen beschränkt, sondern seine Stellungnahme sprachliche Entgleisungen enthält, die einem zur Objektivität und Neutralität - auch in der Ausdrucksweise - verpflichteten Sachverständigen nicht unterlaufen dürfen.

2. Auch die völlig unangemessene Reaktion des Sachverständigen auf einen Vorhalt, unsachliche Äußerungen über eine Partei oder ihren Prozessbevollmächtigten oder das unbesehene Abqualifizieren angekündigter Einwendungen können die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen.

3. Dagegen ist die Ablehnung unbegründet, wenn der Sachverständige auf heftige Angriffe einer Partei mit noch angemessener Schärfe reagiert.

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IBRRS 2015, 2487
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ausfertigungsmangel behoben: Neue Bekanntmachung löst neue Antragsfrist aus!

BVerwG, Urteil vom 18.08.2015 - 4 CN 10.14

Wird ein Bebauungsplan nach Behebung eines Ausfertigungsmangels im ergänzenden Verfahren ein weiteres Mal bekannt gemacht, dann löst diese Bekanntmachung die Antragsfrist nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO erneut aus.*)

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IBRRS 2015, 2502
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kann dem gesetzlichen Vertreter einer Partei der Streit verkündet werden?

OLG Köln, Beschluss vom 15.07.2015 - 11 W 39/15

Die Prüfung der Zulässigkeit der Streitverkündung an den am Rechtsstreit beteiligten gesetzlichen Vertreter der Partei ist erst im Folgeverfahren zwischen dem Streitverkünder und dem Streitverkündungsempfänger zu prüfen.

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IBRRS 2015, 2665
ProzessualesProzessuales
Anforderungen an Anhörungsrüge

BGH, Beschluss vom 13.08.2015 - VII ZR 236/14

Mit der Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen worden ist, können nur neue und eigenständige Verletzungen des Art. 103 Abs. 1 GG durch den Bundesgerichtshof gerügt werden.

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IBRRS 2015, 2501
ProzessualesProzessuales
Verfahren vor BVerfG unangemessen lang: Beschwerdeführer wird entschädigt!

BVerfG, Beschluss vom 20.08.2015 - 1 BvR 2781/13 - Vz 11/14

1. Wer infolge unangemessener Dauer eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, wird angemessen entschädigt.

2. Ob die Dauer eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht angemessen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Aufgaben und der Stellung des Bundesverfassungsgerichts.

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IBRRS 2015, 2499
ProzessualesProzessuales
Auch der Rechtsmittelanwalt muss sich um die Fristwahrung kümmern!

OLG Bremen, Beschluss vom 13.08.2015 - 5 UF 72/15

1. Die Überwachung der Rechtsmittelfrist, insbesondere die Feststellung des Zustellungszeitpunkts der anzufechtenden Entscheidung, ist auch noch Pflicht des Verfahrensbevollmächtigten für die Vorinstanz. Der erstinstanzliche Verfahrensbevollmächtigte muss dem Rechtsmittelanwalt die für die fristgemäße Einlegung und Begründung des Rechtsmittels erforderlichen Daten in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise mitteilen.

2. Neben dem Anwalt der Vorinstanz hat sich aber auch der Rechtsmittelanwalt um die Fristwahrung zu kümmern. Insbesondere muss er eigenverantwortlich das für den Beginn des Laufs der Rechtsmittelfrist maßgebende Zustellungsdatum feststellen.

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IBRRS 2015, 2492
ProzessualesProzessuales
Klagegrund ausgewechselt: Streitwerte werden addiert!

OLG Celle, Beschluss vom 09.06.2015 - 2 W 132/15

Wechselt der Kläger im Wege der Klageänderung den Klagegrund für einen Zahlungsanspruch im Laufe einer Instanz aus, sind die Werte des ursprünglichen und des wirtschaftlich nicht identischen neuen Streitgegenstandes bei der Wertfestsetzung für das gerichtliche Verfahren zu addieren.

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IBRRS 2015, 2490
ProzessualesProzessuales
Vollmachtlose Prozessführung genehmigt: Endurteil kann ergehen!

OLG Frankfurt, Urteil vom 07.07.2015 - 5 U 187/14

Auf die mündliche Verhandlung mit dem vollmachtlosen, zur Prozessführung einstweilen zugelassenen Vertreter kann ohne Notwendigkeit der Wiedereröffnung Endurteil in der Sache ergehen, wenn nachfolgend, aber vor dem zur Verkündung einer Entscheidung bestimmten Termin, die Partei die Prozessführung genehmigt.*)

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IBRRS 2015, 2457
ProzessualesProzessuales
Abgelehnter Richter kann rechtsmissbräuchliches Befangenheitsgesuch zurückweisen!

OLG Hamm, Beschluss vom 03.06.2015 - 32 W 12/15

Ein rechtsmissbräuchliches Befangenheitsgesuch kann vorliegen, wenn es mit dem prozesstaktischen Ziel, die Durchführung eines anstehenden Verhandlungstermins zu verhindern, gestellt wird. Es kann dann vom abgelehnten Richter als eindeutig und offensichtlich rechtsmissbräuchlich zurückgewiesen werden, wenn seine Begründung die angebliche Befangenheit ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Falles nicht belegen kann, so dass die Entscheidung über das Befangenheitsgesuch kein Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens oder das eigene Verhalten des abgelehnten Richters erfordert.*)

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IBRRS 2015, 2451
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckungsgegenklage kann auf Wegfall von Nebenkostenvorauszahlungen gestützt werden!

OLG Hamm, Urteil vom 24.06.2015 - 30 U 155/14

1. Eine Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO kann auch auf den Wegfall von Nebenkostenvorauszahlungsforderungen durch Eintritt der Abrechnungsreife nach der letzten mündlichen Verhandlung gestützt werden.*)

2. Zur Tilgungsreihenfolge gemäß § 366 Abs. 2, § 367 BGB bei Bestehen mehrerer Vollstreckungstitel.*)




IBRRS 2015, 2474
ProzessualesProzessuales
Gericht muss geltend gemachte Gegenansprüche (wegen Mängeln) prüfen!

BGH, Beschluss vom 24.06.2015 - VII ZR 272/13

1. Ein Verstoß gegen den Anspruch auf die Gewährung rechtlichen Gehörs liegt vor, wenn das Gericht entscheidungserhebliches Parteivorbringen nicht zur Kenntnis nimmt.

2. Es stellt einen Verfahrensverstoß dar, wenn der Auftraggeber Gegenansprüche aufgrund von Mängel geltend macht und diese in einer bestimmten Reihenfolge hilfsweise zur Aufrechnung stellt, das Berufungsgericht diesen Vortrag jedoch übergeht.

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IBRRS 2015, 2449
ProzessualesProzessuales
Streitiges Urteil als VU bezeichnet: Berufung zulässig?

KG, Beschluss vom 07.08.2015 - 8 U 244/14

Ein fälschlich als Versäumnisurteil bezeichnetes streitiges Urteil kann trotz des Meistbegünstigungsgrundsatzes nicht mehr mit der Berufung angegriffen werden, nachdem es auf den ebenfalls eingelegten Einspruch hin durch weiteres Urteil des erstinstanzlichen Gerichts aufrecht erhalten worden ist.*)

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IBRRS 2015, 3344
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 30.04.2015 - I ZR 82/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2015, 2465
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Gaststätte ist kein "Ladenraum"!

BGH, Urteil vom 10.07.2015 - V ZR 169/14

1. Wird ein Mehrheitsbeschluss gefasst, wonach bestimmte gemeinschaftsbezogene Individualansprüche der Wohnungseigentümer (für die eine geborene Ausübungsbefugnis des Verbands nicht besteht) im Wege der Klage durchgesetzt werden sollen, wird im Zweifel eine gekorene Ausübungsbefugnis des Verbands begründet.*)

2. Klagen die Wohnungseigentümer, obwohl für deren geltend gemachten Rechte gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG eine alleinige Ausübungsbefugnis des Verbands besteht, kann die Klage dadurch zulässig werden, dass der Verband im Wege des gewillkürten Parteiwechsels in den Prozess eintritt; der Parteiwechsel ist als sachdienlich anzusehen und kann noch in der Revisionsinstanz erfolgen.*)

3. Die Verwirkung eines Unterlassungsanspruchs wegen der zweckwidrigen Nutzung einer Teileigentumseinheit schützt deren Eigentümer davor, dass er das bislang geduldete Verhalten ändern oder aufgeben muss, vermittelt ihm jedoch nicht allgemein die Rechtsposition, die er innehätte, wenn die Nutzung von der Teilungserklärung gedeckt wäre.*)

4. Eine Teileigentumseinheit, die nach der Teilungserklärung als Ladenraum dient, darf jedenfalls dann nicht als Gaststätte mit nächtlichen Öffnungszeiten genutzt werden, wenn das maßgebliche Landesrecht die nächtliche Öffnung von Verkaufsstellen untersagt.*)

5. Für die schuldrechtliche Änderung einer in der Teilungserklärung enthaltenen Zweckbestimmung ist erforderlich, dass jeder Sondereigentümer Kenntnis sowohl von dem Inhalt der Teilungserklärung als auch von der Rechtswidrigkeit der derzeitigen Nutzung hat und allseitig der rechtsgeschäftliche Wille besteht, für die Zukunft eine verbindliche Änderung vorzunehmen; eine schlichte Duldung reicht keinesfalls aus.*)




IBRRS 2015, 2463
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Betriebskosten des gemeinschaftlichen Eigentums: Kopfstimmprinzip abdingbar!

BGH, Urteil vom 10.07.2015 - V ZR 198/14

1. Das Kopfstimmprinzip nach § 25 Abs. 2 WEG ist auch im Sachbereich des § 16 Abs. 3 WEG abdingbar.*)

2. Bei der wohnungseigentumsrechtlichen Beschlussmängelklage kann die Revisionszulassung auf einzelne Beschlussmängelgründe beschränkt werden.*)

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IBRRS 2015, 2433
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Sind eine senkrechte und eine waagerechte Linie eine Unterschrift?

BGH, Beschluss vom 09.07.2015 - V ZB 205/14

1. Die Berufungsschrift muss als bestimmender Schriftsatz im Anwaltsprozess grundsätzlich von einem bei dem Berufungsgericht postulationsfähigen Rechtsanwalt eigenhändig unterschrieben sein. Eine diesen Anforderungen genügende Unterschrift verlangt einen die Identität des Unterzeichnenden ausreichend kennzeichnenden Schriftzug.

2. Selbst ein vereinfachter und nicht lesbarer Namenszug kann als Unterschrift anzuerkennen sein, wobei von Bedeutung ist, ob der Unterzeichner auch sonst in gleicher oder ähnlicher Weise unterschreibt. Dabei ist ein großzügiger Maßstab anzulegen.

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IBRRS 2015, 2454
ProzessualesProzessuales
Zulassung der Revision kann auf selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffs beschränkt werden!

BGH, Beschluss vom 30.07.2015 - VII ZR 144/14

1. Eine Revisionszulassung zur Klärung einer abstrakten Rechtsfrage unzulässig. Die Zulassung der Revision kann jedoch auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffs beschränkt werden.

2. Das Berufungsgericht kann die Zulassung der Revision wirksam auf die Frage beschränken, ob im Hinblick auf einen in der Berufungsinstanz und damit nach Ablauf der Verjährungsfrist gerügten Mangel (hier: Wölbung des Pflasters) ein Leistungsverweigerungsrecht des Auftragnehmers besteht.

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IBRRS 2015, 2430
ProzessualesProzessuales
Wert einer Klage auf Unterlassung der Beeinträchtigung einer Grunddienstbarkeit?

BGH, Beschluss vom 09.07.2015 - V ZR 153/14

1. Maßgebend für den Wert der Beschwer im Rechtsmittelverfahren ist das Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung der angefochtenen Entscheidung. Der Wert einer Klage auf Unterlassung der Beeinträchtigung einer Grunddienstbarkeit bestimmt sich, wenn der Umfang des Rechts streitig ist, nach § 7 ZPO; er ist nach § 3 ZPO zu schätzen.

2. Nichts anderes gilt für eine Beseitigungsklage oder eine Klage auf Wiederherstellung des früheren Zustands des mit der Grunddienstbarkeit belasteten Grundstücks, wenn die Parteien - jedenfalls auch - über die Reichweite der Grunddienstbarkeit streiten. Bei der Abweisung einer solchen Klage kommt es deshalb auf den Wert an, den die Grunddienstbarkeit für das herrschende Grundstück hat. Dieser entspricht dem Wert der vergeblich angestrebten Wertsteigerung dieses Grundstücks.

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IBRRS 2015, 2424
ProzessualesProzessuales
Verweisungsbeschlüsse sind grundsätzlich bindend!

BGH, Beschluss vom 28.07.2015 - X ARZ 201/15

1. Bei negativen Kompetenzkonflikten zwischen Gerichten verschiedener Gerichtszweige ist § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO entsprechend anwendbar.

2. Wird ein Verweisungsbeschluss nicht angefochten, wird er formell unanfechtbar und bindend.

3. Für eine Durchbrechung der Bindungswirkung verbleibt neben der gesetzlich eröffneten Überprüfung der Rechtswegzuständigkeit im Rechtsmittelzug jedenfalls grundsätzlich kein Raum. Sie kommt, wenn überhaupt, allenfalls bei extremen Verstößen gegen die den Rechtsweg und seine Bestimmung regelnden materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften in Betracht.

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IBRRS 2015, 2420
ProzessualesProzessuales
Empfangsbekenntnis nicht auffindbar: Gericht trägt Beweislast für Zugang der Ladung!

BVerwG, Beschluss vom 27.07.2015 - 9 B 33.15

Wird eine Ladung zur mündlichen Verhandlung an einen Rechtsanwalt durch Empfangsbekenntnis zugestellt, kommt es für die Wirksamkeit der Zustellung darauf an, dass der Rechtsanwalt selbst Kenntnis vom Zugang des zuzustellenden Schriftstücks genommen hat. Bestreitet der Rechtsanwalt den Empfang der Ladung und ist das Empfangsbekenntnis nicht auffindbar, bedarf es eines sonstigen zweifelsfreien Nachweises, dass der Rechtsanwalt die Ladung erhalten hat. Das Gericht trägt die verfahrensrechtliche Beweislast für den Zugang der Ladung.*)

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IBRRS 2015, 2425
ProzessualesProzessuales
Wert der Beschwer bei Forderungen mehrerer Beschwerdeführer?

BGH, Beschluss vom 23.07.2015 - XI ZR 263/14

Bei der Ermittlung des Werts der mit einer beabsichtigten Revision geltend zu machenden Beschwer im Sinne von § 26 Nr. 8 EGZPO sind die Forderungen mehrerer Beschwerdeführer, die einfache Streitgenossen nach §§ 59, 60 ZPO sind, grundsätzlich zu addieren.*)

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IBRRS 2015, 2419
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Es gilt ohne Wenn und Aber: Die anders als vereinbart ausgeführte Leistung ist mangelhaft!

BGH, Beschluss vom 30.07.2015 - VII ZR 70/14

1. Ein Mangel liegt auch dann vor, wenn eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit nicht zu einer Beeinträchtigung des Werts oder der Gebrauchstauglichkeit des Werks führt.

2. Wirkt sich eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit nicht oder nur in geringem Maße nachteilig aus, kann dies zwar die Prüfung veranlassen, ob Mängelansprüchen des Auftraggeber der Einwand entgegensteht, der Mängelbeseitigungsaufwand sei unverhältnismäßig. An dem Vorliegen eines Mangels in derartigen Fällen ändert dies allerdings nichts.

3. Behauptet der Auftragnehmer, Ursache für die aufgetretenen Mangelsymptome sei allein das Unterlassen einer dem Auftraggeber obliegenden Nachsandung, liegt darin zugleich die Behauptung, dass die Verwendung eines anderen als des verwendeten Kieses für die Mangelsymptome nicht ursächlich gewesen sei. Geht das Gericht auf diesen Vortrag nicht ein, liegt darin ein Verstoß gegen den Anspruch des Auftragnehmers auf rechtliches Gehör.




IBRRS 2015, 2369
ProzessualesProzessuales
Erfüllungseinwand im Kostenfestsetzungsverfahren?

OLG Koblenz, Beschluss vom 15.07.2015 - 14 W 446/15

1. Grundsätzlich sind materiell-rechtliche Einwendungen im vereinfachten Kostenfestsetzungsverfahren nicht zu berücksichtigen; sie müssen mit der Vollstreckungsgegenklage geltend gemacht werden.

2. Gleichwohl hat auch der Antragsteller des Kostenfestsetzungsverfahrens eine Erklärungspflicht unter Beachtung von § 138 Abs. 1 ZPO. Bleibt die Behauptung des Antragsgegners unstreitig, er habe den Kostenerstattungsanspruch bereits durch Zahlung erfüllt, ist dieser materiell-rechtliche Einwand daher auch im vereinfachten Verfahren nach § 104 ZPO zu beachten und der Festsetzungsantrag abzulehnen.

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IBRRS 2015, 2370
ProzessualesProzessuales
Mangel der Vollmacht ist auch bei der Kostenfestsetzung zu berücksichtigen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 20.07.2015 - 14 W 452/15

1. Einen Mangel der Vollmacht hat das Gericht auch im Kostenfestsetzungsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen. Legt ein unbeteiligter Dritter gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss sofortige Beschwerde für eine Partei ein, von der er unter Vorlage eines entsprechenden Fachgutachtens behauptet, sie sei geschäftsunfähig, ist das Rechtsmittel mangels wirksamer Bevollmächtigung des Dritten unzulässig.

2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sind in einem derartigen Fall dem vollmachtlosen Vertreter aufzuerlegen.

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IBRRS 2015, 2367
RechtsanwälteRechtsanwälte
Verfahren nach Telefonat erledigt: Terminsgebühr verdient?

OLG Koblenz, Beschluss vom 03.07.2015 - 14 W 415/15

1. Ein auf die Klagerücknahme zielender Anruf des Beklagtenvertreters beim Prozessbevollmächtigten des Klägers kann in eine auf Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung münden und damit die Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV-RVG auslösen.

2. Bleibt der Inhalt des Telefongesprächs streitig, geht das zu Lasten desjenigen, der den gebührenrelevanten Sachverhalt behauptet, sofern keine äquipollente Sachdarstellung vorliegt (hier verneint).

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IBRRS 2015, 2330
ProzessualesProzessuales
Keine Feststellung der Ergänzungsbedürftigkeit im Normenkontrollverfahren!

BVerwG, Urteil vom 16.04.2015 - 4 CN 2.14

Ein Antrag gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO, der nicht auf Feststellung der Unwirksamkeit, sondern auf Feststellung der Ergänzungsbedürftigkeit einer untergesetzlichen Norm gerichtet ist, ist im Normenkontrollverfahren nicht statthaft.*)

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IBRRS 2015, 2400
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wann erfolgt die Zustellung einer Klage noch "demnächst"?

BGH, Urteil vom 10.07.2015 - V ZR 2/14

1. Die Zustellung einer Klage ist jedenfalls dann noch demnächst erfolgt, wenn die durch den Kläger zu vertretende Verzögerung der Zustellung den Zeitraum von 14 Tagen nicht überschreitet.

2. Bei der Berechnung der Zeitdauer der Verzögerung ist auf die Zeitspanne abzustellen, um die sich der ohnehin erforderliche Zeitraum für die Zustellung der Klage als Folge der Nachlässigkeit des Klägers verzögert.

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IBRRS 2015, 2365
RechtsanwälteRechtsanwälte
Entstehen und Erstattungsfähigkeit der Anwaltsgebühren sind zu trennen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 26.05.2015 - 14 W 341/15

1. Entstehen und Erstattungsfähigkeit der Anwaltsgebühren des Berufungsbeklagten sind voneinander zu trennen. Dass die 1,6-fache Verfahrensgebühr nach 3200 RVG-VV aus dem vollen Wert der erstinstanzlichen Beschwer bereits dadurch entsteht, dass der Berufungsbeklagte einen Zurückweisungsantrag formuliert, obwohl die Rechtsmittelbegründung noch aussteht, führt bei einer eingeschränkten Berufungsbegründung dazu, dass nur insoweit eine Erstattung der 1,6-fachen Gebühr stattfindet, während sie im Übrigen auf die 1,1-fache Gebühr (3201 RVG-VV) beschränkt ist.

2. Wird im Beschwerdeverfahren der Kostenfestsetzung kein konkreter Antrag formuliert, ist das Rechtsschutzziel durch Auslegung zu ermitteln. Ergibt die Auslegung, dass die angefochtene Entscheidung nach dem Inhalt der Beschwerdebegründung keinen Fehler zum Nachteil des Rechtsmittelführers enthält, ist die Sache mangels Erreichen des Beschwerdewerts in die erste Instanz zu dort abschließender Entscheidung zurückzugeben.

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IBRRS 2015, 2356
ProzessualesProzessuales
Keine Aufteilung der Prozesskosten nach Instanzen!

VerfG Brandenburg, Beschluss vom 17.02.2015 - VfGBbg 56/14

1. Eine allein gegen eine Kostenentscheidung gerichtete Verfassungsbeschwerde ist zulässig, wenn die Kostenentscheidung selbst ein verfassungsmäßiges Recht des Beschwerdeführers verletzt und nicht lediglich einen Annex zur Hauptsache darstellt.

2. § 91 ZPO begründet regelmäßig die Pflicht des Unterlegenen im Rechtsstreit, die Kosten des gesamten Rechtsstreits zu tragen. Es ist daher unzulässig, über die gesetzlich in den §§ 94 bis 97 ZPO aufgeführten Fälle hinaus der endgültig obsiegenden Partei die Kosten einer verlorenen Instanz aufzuerlegen.

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IBRRS 2015, 2352
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
GIRL ist keine Rechtsnorm!

BVerwG, Beschluss vom 05.08.2015 - 4 BN 28.15

Die GIRL stellt keine Rechtsquelle dar. Sie ist ein technisches Regelwerk, deren Werte auf den Erkenntnissen und Erfahrungen von Experten beruhen und das insoweit die Bedeutung eines antizipierten generellen Sachverständigengutachtens hat. Ihre Auslegung ist keine Rechtsanwendung, sondern Tatsachenfeststellung und daher nicht revisibel.

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IBRRS 2015, 2306
ProzessualesProzessuales
Wer ist bei UVP-Verfahrensfehlern klagebefugt?

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.02.2015 - 8 A 959/10

1. Die Verfahrensvorschriften der UVP-Richtlinie sind bei unionsrechtskonformer Auslegung Schutznormen im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO. Von diesem Befund geht § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 UmwRbG aus und stellt klar, dass jedenfalls die dort aufgeführten UVP-Verfahrensfehler auch für Individualkläger rügefähig sein sollen.

2. Die Möglichkeit derartiger UVP-Verfahrensfehler begründet nicht für jedermann eine selbstständige Klagebefugnis, sondern nur für denjenigen, der zur "betroffenen Öffentlichkeit" gehört, weil er durch die Entscheidung in seinen Belangen berührt wird. Betroffenheit in diesem Sinne wird grundsätzlich durch einen räumlichen Bezug zum Wirkungsbereich der Immissionen bestimmt sein.

3. Die Nachholung einer UVP-Vorprüfung ist bei Anwendbarkeit des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen im Berufungsverfahren nicht mehr möglich. Dies folgt aus § 45 Abs. 2 VwVfG NRW, der als "andere entsprechende Rechtsvorschrift im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 3 UmwRbG unberührt bleibt.

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IBRRS 2015, 2334
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kein Rechtsstreit in Sicht: Sachverständigenkosten nicht erstattungsfähig!

OLG Koblenz, Beschluss vom 20.05.2015 - 14 W 335/15

Bloßer Argwohn des Bauherrn gegenüber Umfang und Inhalt der Bauleistungen erfordern es im Vorfeld einer allenfalls denkbaren Zahlungsklage des Bauunternehmers nicht, einen privaten Bausachverständigen zu beauftragen. Dessen Kosten sind daher weder prozessbezogen noch notwendig und daher nicht zu erstatten.

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IBRRS 2015, 2308
ProzessualesProzessuales
Kein Erlass von Sicherungsmaßnahmen ohne besonderes Sicherungsinteresse!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 01.04.2015 - 1 OA 38/15

1. Der Erlass von Sicherungsmaßnahmen gemäß § 80a Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 2 VwGO setzt ein besonderes Sicherungsinteresse voraus. Dieses liegt vor, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die angeordnete bzw. wiederhergestellte aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs missachtet werden wird.*)

2. Für einen Antrag auf Erlass von Sicherungsmaßnahmen ist auch dann ein eigenständiger Streitwert festzusetzen, wenn dieser gemeinsam mit dem Antrag auf Anordnung/Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt wird.*)

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IBRRS 2015, 2366
SchiedswesenSchiedswesen
Kosten eines schiedsrichterlichen Verfahrens sind keine Prozesskosten!

OLG Koblenz, Beschluss vom 27.05.2015 - 14 W 346/15

Treffen die Parteien in einem gerichtlichen Vergleich eine Vereinbarung über die Kosten des Rechtsstreits, erfasst diese Regelung nicht die Kosten eines dem Prozess vorangegangenen schiedsgerichtlichen Verfahrens.

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IBRRS 2015, 2325
ProzessualesProzessuales
Aussetzungsentscheidung hindert die Durchsetzung des Kostenfestsetzungsbeschlusses nicht!

OLG Koblenz, Beschluss vom 11.05.2015 - 14 W 316/15

Eine Aussetzungsentscheidung nach § 104 Abs. 3 Satz 2 ZPO hindert die weitere Durchsetzung des Kostenfestsetzungsbeschlusses erster Instanz nicht. Auch eine Entscheidung nach § 570 Abs. 3 ZPO kommt im Beschwerdeverfahren der Kostenfestsetzung grundsätzlich nicht in Betracht. Über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss ist ebenfalls nicht im Beschwerdeverfahren nach § 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO zu befinden.

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IBRRS 2015, 2317
ProzessualesProzessuales
Beweisaufnahme nicht durchgeführt: Gerichtskosten werden geteilt!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.05.2015 - 1 W 10/15

1. Die Regel des § 91a ZPO, wonach bei einer Kostenentscheidung die Kosten des Rechtsstreits den Parteien je zur Hälfte aufzuerlegen sind, gelten ohne Ausnahme in dem Fall, in dem eine vom Gericht angeordnete Beweisaufnahme nicht durchgeführt wurde.

2. Ist eine Beweisaufnahme im Strafverfahren vor der Kostenentscheidung erfolgt, in der sich der im Zivilverfahren erhobene Klagevorwurf nicht bestätigt hat, ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn das Zivilgericht nach urkundlicher Verwertung dieses Beweisergebnisses der klagenden Partei, der andere Beweismittel nicht zur Verfügung stehen und die als Reaktion auf das freisprechende Strafurteil in einem Prozessvergleich ohne Kostenregelung faktisch auf die Klageforderung verzichtet hat, die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

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IBRRS 2015, 2429
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 30.07.2015 - VII ZR 52/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)