Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Prozessuales

15900 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2015

IBRRS 2015, 2333
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wann sind die Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens erstattungsfähig?

OLG Koblenz, Beschluss vom 25.11.2014 - 14 W 709/14

1. Zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig ist die Einholung eines Privatgutachten, wenn eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme als sachdienlich ansehen durfte.

2. Für die Beurteilung der Notwendigkeit ist auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem die Kosten auslösende Maßnahme veranlasst wurde. Deshalb kann die Erstattungsfähigkeit weder von dem Ergebnis der Begutachtung noch von deren Überzeugungskraft abhängig gemacht werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2320
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Berufung nur zur Fristwahrung eingelegt: Keine Verfahrensgebühr für Anwalt des Rechtsmittelgegners!

OLG Koblenz, Beschluss vom 27.01.2015 - 14 W 45/15

Bei fehlendem Vertretungsauftrag gegenüber einer nur zur Fristwahrung eingelegten Berufung, die mangels Begründung unzulässig wird, entsteht für den erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten des Rechtsmittelgegners, der seinem Mandant lediglich die Rechtsmittelschrift mitteilt, keine Verfahrensgebühr nach 3200, 3201 VV-RVG.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2301
ProzessualesProzessuales
Keine Kostenentscheidung nach Zuständigkeitsbestimmung!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.12.2014 - 11 AR 20/12

Ist für einen noch nicht anhängigen Rechtsstreit nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ein zuständiges Gericht bestimmt worden, besteht keine Rechtsgrundlage für eine Kostenentscheidung, wenn die angekündigte Klage nicht erhoben wird (Anschluss an OLG München, Beschluss vom 23.10.2013 - 34 AR 253/11, MDR 2013, 1484 = IBRRS 2013, 4513 = IMRRS 2013, 2109).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2313
Miete, Pacht, Leasing und ErbbaurechtMiete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
Saldoklage unter Bezugnahme auf ein Mieterkonto unwirksam

AG Dortmund, Urteil vom 19.12.2014 - 420 C 6682/14

1. Bei einer Klage auf Zahlung von über Jahren entstandenen Mietrückständen ist für die Bestimmung des Streitgegenstandes erforderlich, dass angegeben wird, für welchen Monat welcher Betrag verlangt wird.

2. Wenn neben den Mietzinsansprüchen noch Ansprüche auf Betriebskostenzahlungen, Mahn- und Rechtsanwaltskosten verlangt werden, muss in der Klage angegeben werden, wie sich die Klageforderung genau zusammensetzt.

3. Die bloße Bezugnahme auf ein - mehrseitiges - Mieterkontoblatt genügt nicht.

4. Eine solche "Saldoklage" ist weiterhin als unzulässig abzuweisen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2310
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Saldoklage unter Bezugnahme auf ein Mieterkonto unwirksam

LG Dortmund, Beschluss vom 18.05.2015 - 1 S 47/15

1. Bei einer Klage auf Zahlung von über Jahren entstandenen Mietrückständen ist für die Bestimmung des Streitgegenstandes erforderlich, dass angegeben wird, für welchen Monat welcher Betrag verlangt wird.

2. Wenn neben den Mietzinsansprüchen noch Ansprüche auf Betriebskostenzahlungen, Mahn- und Rechtsanwaltskosten verlangt werden, muss in der Klage angegeben werden, wie sich die Klageforderung genau zusammensetzt.

3. Die bloße Bezugnahme auf ein - mehrseitiges - Mieterkontoblatt genügt nicht.

4. Eine solche "Saldoklage" ist weiterhin als unzulässig abzuweisen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2289
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Weitere Modernisierungsankündigung ist Klageänderung!

LG Berlin, Beschluss vom 12.05.2015 - 67 S 56/15

Stützt der erstinstanzlich unterlegene Vermieter, der den Mieter auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen in Anspruch nimmt, seine Klage im Berufungsverfahren ergänzend auf eine erstmals im zweiten Rechtszug in den Rechtsstreit eingeführte weitere Modernisierungsankündigung, handelt es sich dabei um eine Klageänderung, die entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO wirkungslos wird, wenn das Berufungsgericht die Berufung hinsichtlich des erstinstanzlichen Streitgegenstandes gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO im Beschlusswege zurückweist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 3566
ProzessualesProzessuales
Keine Frist zur Beschwerdebegründung bestimmt: Auch späte Schriftsätze sind zu berücksichtigen!

BGH, Beschluss vom 15.07.2015 - XII ZB 525/14

Hat das Beschwerdegericht in einer Betreuungssache keine Frist zur Begründung der Beschwerde bestimmt, sind Schriftsätze, die vor Erlass der Beschwerdeentscheidung durch Übergabe des Beschlusses an die Geschäftsstelle eingehen, auch dann zu berücksichtigen, wenn die Entscheidung bereits von den Richtern unterschrieben ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 3569
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 18.06.2015 - V ZR 224/14

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2151
ProzessualesProzessuales
Klage auf Feststellung mangelhaft erbrachter Architektenleistungen zulässig?

OLG München, Beschluss vom 14.08.2014 - 9 U 1644/14 Bau

1. Ein Feststellungsantrag, mit dem eine Gewährleistungspflicht (hier: die eines Architekten) festgestellt werden soll, muss jeden Mangel im Einzelnen so genau bezeichnen, dass kein Zweifel darüber entstehen kann, für welche Mängel die Gewährleistungspflicht besteht.

2. Ein Antrag, der sich auf die Feststellung einer Schadenersatzpflicht "für Nichterfüllung, und/oder zu späte Erfüllung, und/oder mangelhafte Erfüllung" richtet, genügt diesen Anforderungen jedenfalls dann nicht, wenn der Vorwurf der Pflichtverletzung nicht eindeutig einem bestimmten Bauvorhaben zugeordnet werden kann.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2095
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Klage auf Feststellung mangelhaft erbrachter Architektenleistungen zulässig?

OLG München, Beschluss vom 15.10.2014 - 9 U 1644/14 Bau

1. Ein Feststellungsantrag, mit dem eine Gewährleistungspflicht (hier: die eines Architekten) festgestellt werden soll, muss jeden Mangel im Einzelnen so genau bezeichnen, dass kein Zweifel darüber entstehen kann, für welche Mängel die Gewährleistungspflicht besteht.

2. Ein Antrag, der sich auf die Feststellung einer Schadenersatzpflicht "für Nichterfüllung, und/oder zu späte Erfüllung, und/oder mangelhafte Erfüllung" richtet, genügt diesen Anforderungen jedenfalls dann nicht, wenn der Vorwurf der Pflichtverletzung nicht eindeutig einem bestimmten Bauvorhaben zugeordnet werden kann.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2298
ProzessualesProzessuales
Kann gemeinsame Gerichtsstandbestimmung um Kostenentscheidung ergänzt werden?

OLG München, Beschluss vom 31.07.2015 - 34 AR 503/11

Wird antragsgemäß der gemeinsame Gerichtsstand für eine noch nicht anhängige Klage gegen mehrere Streitgenossen bestimmt, kann der Beschluss nicht nachträglich um eine Kostenentscheidung ergänzt werden, wenn mangels Klageerhebung kein Hauptsacheverfahren durchgeführt wird (Anschluss an Senat vom 23.02.2015 - 34 AR 77/12; vom 23.10.2013 - 34 AR 253/11, MDR 2013, 1484 = IBRRS 2013, 4513 = IMRRS 2013, 2109; OLG Frankfurt vom 15.12.2014 - 11 AR 20/12).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2287
ImmobilienImmobilien
Kein Überbau ohne eigene Außenwand!

OLG Rostock, Urteil vom 12.03.2015 - 3 U 37/14

1. Durch den Anbau eines Hauses an die Außenwand des nachbarlichen Hauses auf dem nachbarlichen Grundstück ohne Errichtung einer eigenen Außenwand, entsteht kein Überbau.*)

2. Die Berufung ist bereits unzulässig, wenn es an einer ausreichend ordnungsgemäßen Berufungsbegründung im Sinne von § 520 Abs. 3 Satz 2 ZPO fehlt. Verneint das angefochtene Urteil zwei selbstständige prozessual alternative Anspruchsgrundlagen, muss es wegen beider Anspruchsgrundlagen gesondert angegriffen werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 1830
ProzessualesProzessuales
Wert der Beschwer bei Beseitigung einer Grundstückseinwirkung?

BGH, Beschluss vom 07.05.2015 - V ZR 159/14

Verlangt der Grundstückseigentümer die Beseitigung einer Störung oder Einwirkung auf sein Grundstück, bemisst sich der Wert der Beschwer im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nach dem Wertverlust, den das Grundstück durch die Störung oder Einwirkung erleidet.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 3580
ProzessualesProzessuales
Schlussrechnung erteilt: Abschlagsforderung kann nicht (mehr) isoliert eingeklagt werden!

OLG Köln, Beschluss vom 26.01.2015 - 19 U 113/14

Nach Abnahme und Erteilung der Schlussrechnung ist es der Klägerin versagt, eine früher erhobene Abschlagsforderung isoliert geltend zu machen und klageweise durchzusetzen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2282
ProzessualesProzessuales
Vorschriften über die Wiedereinsetzung gelten nicht beim Vergleich!

LG Bonn, Beschluss vom 21.07.2015 - 6 T 166/15

Einigen sich die Parteien durch Vergleich, sind die Vorschriften über die Wiedereinsetzung nach §§ 233 ff. ZPO nicht anwendbar; es gilt die zwischen den Parteien vereinbarte Widerrufsfrist für den Vergleich.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2283
ProzessualesProzessuales
Wiedereinsetzungsgrundsätze nicht auf vertragliche Widerrufsfrist anwendbar!

AG Siegburg, Beschluss vom 24.06.2015 - 104 C 25/15

Die §§ 233 ff. ZPO sind auf eine Vergleichswiderrufsfrist nicht anwendbar. Eine analoge Anwendung würde ein Eingriff in die Vertragsfreiheit der Parteien bedeuten.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2280
ProzessualesProzessuales
Geschäftsverteilungsplan falsch angewendet: Verstoß gegen Garantie des gesetzlichen Richters?

BVerwG, Beschluss vom 15.07.2015 - 9 BN 1.15

Mängel bei der Auslegung und Anwendung eines Geschäftsverteilungsplans begründen einen Verstoß gegen die Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) nur, wenn sie auf unvertretbaren, mithin sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruhen. Zu einer aus sich heraus eindeutigen Regelung des Geschäftsverteilungsplans darf sich eine ungeschriebene Gerichtspraxis aber nicht in Widerspruch setzen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2195
ProzessualesProzessuales
Streitwert bei Herausgabeverlangen einer § 648a BGB-Bürgschaft?

LG Chemnitz, Beschluss vom 08.05.2015 - 1 O 1148/14

Der Streitwert bei einem Herausgabeverlangen einer Bürgschaft gemäß § 648a BGB beläuft sich auf 40% des Bürgschaftshöchstbetrags und weiteren 80% der voraussichtlich anfallenden Avalkosten.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2124
ProzessualesProzessuales
Streitwert bei Herausgabeverlangen einer § 648a BGB-Bürgschaft?

OLG Dresden, Beschluss vom 29.06.2015 - 12 W 606/15

Der Streitwert bei einem Herausgabeverlangen einer Bürgschaft gemäß § 648a BGB beläuft sich auf 40% des Bürgschaftshöchstbetrags und weiteren 80% der voraussichtlich anfallenden Avalkosten.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2252
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Räumungsverfügung gegen Untermieter nach § 940a ZPO

LG Berlin, Beschluss vom 21.07.2015 - 67 T 149/15

Der Vermieter kann vom Untermieter gemäß § 940a Abs. 2 ZPO im einstweiligen Verfügungsverfahren nur die Räumung und Herausgabe derjenigen Räume und Flächen verlangen, die dem Untermieter tatsächlich zum Gebrauch überlassen worden sind. Das setzt wie bei § 546 Abs. 2 BGB Allein- oder Eigenbesitz, zumindest aber Mitbesitz oder mittelbaren Besitz voraus.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2247
ProzessualesProzessuales
Räumungsurteil verpflichtet nicht zur Beseitigung von Aufbauten und Anlagen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.02.2015 - 24 W 81/14

Eine gemäß § 546 BGB bestehende Verpflichtung des Schuldners, Aufbauten und Anlagen zu beseitigen, wird von der Verurteilung zur Räumung und Herausgabe grundsätzlich nicht umfasst, weil er Urteilsausspruch nicht erkennen lässt, welche Grundstücksbestandteile gemäß § 94 BGB zu entfernen sind. Streitigkeiten über den Umfang einer Beseitigungsverpflichtung sind jedoch grundsätzlich in einem Erkenntnisverfahren zu klären.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2230
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Auch die konkrete Gefahr eines Mangels kann den vertragsgemäßen Gebrauch einschränken!

LG Chemnitz, Beschluss vom 19.02.2014 - 3 T 521/13

1. Eine Sicherungsanordnung gemäß § 283a Abs. 1 ZPO kann nur erfolgen, wenn die Zahlungsklage eines Räumungsprozesses eine hohe Aussicht auf Erfolg hat und darüber hinaus die Anordnung nach Abwägung der beiderseitigen Interessen zur Abwendung besonderer Nachteile für den Kläger gerechtfertigt ist.

2. Von einer nicht nur unerheblichen Einschränkung des vertragsgemäßen Gebrauchs bei einem Mangel ist auch dann auszugehen, wenn der Mangel sich auf die Gebrauchstauglichkeit noch nicht unmittelbar auswirkt, aber die konkrete Gefahr besteht, dass er sie jederzeit erheblich beeinträchtigt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2228
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Sachverständiger entscheidet, wie er das Gutachten erstellt!

LG Gera, Beschluss vom 17.07.2015 - 3 OH 54/12

1. Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, dem Sachverständigen dezidiert vorzuschreiben, wie er die Symptome am Bauwerk dokumentiert und welche Hilfsmittel er hierfür benutzt.

2. Es obliegt allein dem Sachverständigen, vor Ort die Entscheidung über Hilfsmittel zu treffen.

3. Nach Entscheidung des Gerichts über eine Befangenheit eines Gutachters ist aus Vertrauensschutzgesichtspunkten eine Nachfrist für den einzuzahlenden Prozesskostenvorschuss zu gewähren.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2209
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Falsche Angaben im Mahnbescheidsantrag gemacht: Keine Hemmung der Verjährung!

BGH, Urteil vom 23.06.2015 - XI ZR 536/14

Die § 688 Abs. 2 Nr. 2 ZPO widerstreitende Geltendmachung des "großen" Schadensersatzes, der nur Zug um Zug gegen Herausgabe eines erlangten Vorteils zu gewähren ist, stellt, wenn der Antragsteller entgegen § 690 Abs. 1 Nr. 4 ZPO bewusst falsche Angaben macht, grundsätzlich einen Missbrauch des Mahnverfahrens dar, der es dem Antragsteller nach § 242 BGB verwehrt, sich auf die Hemmung der Verjährung durch Zustellung des Mahnbescheids zu berufen (Bestätigung von Senatsurteil vom 05.08.2014 - XI ZR 172/13, WM 2014, 1763 = IBR 2014, 1262 - nur online).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2243
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wann erfolgt die Klageerhebung „demnächst“?

BGH, Urteil vom 10.07.2015 - V ZR 154/14

1. Das Merkmal "demnächst" (§ 167 ZPO) ist nur erfüllt, wenn sich der Partei zuzurechnende Verzögerungen in einem hinnehmbaren Rahmen halten.*)

2. Mit Blick auf die Einzahlung des Kostenvorschusses kommt es bei der Berechnung der noch hinnehmbaren Verzögerung von 14 Tagen nicht auf die Zeitspanne zwischen der Aufforderung zur Einzahlung der Gerichtskosten und deren Eingang bei der Gerichtskasse, sondern darauf an, um wie viele Tage sich der für die Zustellung der Klage ohnehin erforderliche Zeitraum infolge der Nachlässigkeit des Klägers verzögert hat (Anschluss an BGH, Urteil vom 10.02.2011 - VII ZR 185/07, NJW 2011, 1227 Rn. 8 f.; m.w.N. = IBR 2011, 204; Aufgabe von Senat, Urteil vom 30.03.2012 - V ZR 148/11, ZMR 2012, 643 f. m.w.N. = IBRRS 2012, 1850).*)

3. Wurde der Kostenvorschuss verfahrenswidrig nicht von der klagenden Partei selbst, sondern über deren Anwalt angefordert, ist die damit einhergehende - der Partei nicht zuzurechnende - Verzögerung im Allgemeinen mit drei Werktagen zu veranschlagen.*)

4. Auch von einer auf die Wahrung ihrer prozessualen Obliegenheiten bedachten Partei kann nicht verlangt werden, an Wochenend- und Feiertagen sowie am Heiligabend und Silvester für die Einzahlung des Kostenvorschusses Sorge zu tragen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2242
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Mietmängel können durch Urkunde bewiesen werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.06.2014 - 24 U 119/13

1. Wenn eine Mietminderung vertraglich ausgeschlossen ist, kann der auf Mietzahlung in Anspruch genommene Mieter für den Fall seiner Verurteilung wegen der geltend gemachten Mängel des Mietobjekts im Wege der (Hilfs-)Widerklage auf Erstattung der - von ihm nachzuweisenden - Mietzahlungen klagen.*)

2. Mietmängel können ohne Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme im Wege des Urkundsbeweises durch die Verwertung des Protokolls über eine Zeugenaussage und die richterliche Inaugenscheinnahme aus einem anderen Verfahren bewiesen werden. Die Verwertung der Niederschrift ist aber ausgeschlossen, wenn eine der Parteien von dem Recht Gebrauch macht, die Anhörung der Zeugen und die Inaugenscheinnahme im anhängigen Rechtsstreit zu beantragen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 3135
ProzessualesProzessuales
Streit über Eigentum am Keller: WEG-Sache oder allgemeine Zivilsache?

BGH, Beschluss vom 11.06.2015 - V ZB 34/13

1. Zu den Wohnungseigentumssachen gehören Streitigkeiten über die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und aus der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ergebenden Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander.

2. Besteht Streit darüber, ob ein Teil des Kellers im Sondereigentum des einen Eigentümers oder in dem eines anderen Eigentümers steht, handelt es sich um eine Streit über die sachenrechtlichen Grundlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Als solcher gehört er nicht zu den Wohnungseigentumssachen; er ist vielmehr eine allgemeine Zivilsache.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2227
ProzessualesProzessuales
Anschrift eines Vertreters oder Bevollmächtigten bekannt: Öffentliche Zustellung unzulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.05.2014 - 24 U 177/13

1. Die Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung gemäß § 185 Nr. 2 ZPO liegen nicht vor, wenn die inländische Anschrift eines gesetzlichen Vertreters oder eines Bevollmächtigten der juristischen Person, an die zugestellt werden soll, ohne die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen bekannt ist.*)

2. Die öffentliche Zustellung ist trotz eines Verstoßes gegen § 185 ZPO wirksam, wenn eine andere Zustellungsmöglichkeit für das Gericht nicht ersichtlich war und es ex ante betrachtet auch keinen Grund hatte, die Partei zu weiteren Ermittlungen anzuhalten.*)

3. Gegen die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand steht der Gegenpartei wegen des Grundsatzes auf effektiven Rechtsschutz in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG die Gehörsrüge zu (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 20.01.2009 - Xa ZB 34/08, IBRRS 2009, 0795).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2208
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streit über Eigentum am Keller: WEG-Sache oder allgemeine Zivilsache?

BGH, Beschluss vom 11.06.2015 - V ZB 78/13

1. Zu den Wohnungseigentumssachen gehören Streitigkeiten über die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und aus der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ergebenden Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander.

2. Besteht Streit darüber, ob ein Teil des Kellers im Sondereigentum des einen Eigentümers oder in dem eines anderen Eigentümers steht, handelt es sich um eine Streit über die sachenrechtlichen Grundlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Als solcher gehört er nicht zu den Wohnungseigentumssachen; er ist vielmehr eine allgemeine Zivilsache.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2200
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Ordnungsgemäße Mangelrüge ist "Bringschuld" des Käufers!

BGH, Urteil vom 01.07.2015 - VIII ZR 226/14

1. Die Obliegenheit des Käufers, vor der Geltendmachung der in § 437 Nr. 2 und 3 BGB aufgeführten Rechte ein Nacherfüllungsverlangen an den Verkäufer zu richten, beschränkt sich nicht auf eine mündliche oder schriftliche Aufforderung zur Nacherfüllung, sondern umfasst auch die Bereitschaft des Käufers, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen für eine entsprechende Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Eine an den Verkäufer gerichtete Aufforderung, er möge innerhalb der gesetzten Frist dem Grunde nach seine Bereitschaft zur Nachbesserung erklären, stellt daher kein ordnungsgemäßes Nacherfüllungsverlangen dar (Bestätigung und Fortführung von Senat, Urteil vom 10.03.2010 - VIII ZR 310/08, NJW 2010, 1448 = IBR 2010, 494).*)

2. Der Anwendung des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO steht nicht entgegen, dass die erstmals im Berufungsverfahren erfolgte Geltendmachung eines Angriffs- oder Verteidigungsmittels in der ersten Instanz aus Gründen unterblieben ist, die eine Nachlässigkeit im Sinne von § 531 Abs. 1 Nr. 3 ZPO darstellen (im Anschluss an Senat, Urteil vom 21.12.2011 - VIII ZR 166/11, NJW-RR 2012, 341 = IMR 2012, 125 = IBRRS 2012, 0545).*)

3. Die für die Anwendung des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO erforderliche Voraussetzung, dass die Rechtsansicht des erstinstanzlichen Gerichts zumindest mitursächlich für die Verlagerung des Parteivorbringens in das Berufungsverfahren geworden ist, ist auch dann erfüllt, wenn der Beklagte auf die Klage nicht erwidert und anschließend die "Flucht in die Säumnis" angetreten, das erstinstanzliche Gericht jedoch kein Versäumnisurteil gegen den Beklagten erlassen, sondern die Klage abgewiesen hat.*)




IBRRS 2015, 2126
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
"Obsiegen" im selbständigen Beweisverfahren möglich!

OLG Dresden, Beschluss vom 05.01.2015 - 10 W 977/14

1. Die Ablehnung der Entscheidung über den Antrag auf Zurückweisung der Nebenintervention ist gerichtlich im Wege der sofortigen Beschwerde überprüfbar.

2. Der Beitrittswillige muss ein rechtliches Interesse begründen, das sich gerade auf ein "Obsiegen" der Partei bezieht, der er im selbständigen Verfahren beitreten möchte.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 1059
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitverkündung hemmt Verjährung nur für ausdrücklich beschriebenen Streitgegenstand

OLG München, Beschluss vom 29.04.2015 - 28 U 4167/14 Bau

Die verjährungshemmende Wirkung der Streitverkündung beschränkt sich auf den in der Streitverkündungsschrift beschriebenen Streitgegenstand, auch wenn der Streitverkündungsempfänger anhand der im Verfahren vorgelegten Unterlagen weitere denkbare Regressansprüche aufgrund anderer Lebenssachverhalte hätte erkennen können.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 3330
ProzessualesProzessuales
Nur der einzelne Richter kann abgelehnt werden!

BGH, Beschluss vom 08.07.2015 - XII ZA 34/15

Nur der einzelne Richter, nicht aber das Gericht als solches oder eine Gerichtsabteilung kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden kann. Eindeutig unzulässig ist die Ablehnung eines gesamten Spruchkörpers eines Gerichts.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2169
ProzessualesProzessuales
Keine Umgehung des Verbots der isolierten Anfechtung der Kostenentscheidung!

BVerwG, Beschluss vom 23.06.2015 - 4 B 19.15

Ein Rechtsmittel, das zur Umgehung des Verbots der isolierten Anfechtung der Kostenentscheidung (§ 158 Abs. 1 VwGO) bloß formell auch wegen der Hauptsache eingelegt worden ist, ist unzulässig.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2172
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Vermieter wird Baugenehmigung erteilt: Mieter kann nicht dagegen klagen!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.07.2015 - 2 O 22/15

Dem Mieter fehlt die Klagebefugnis für eine Anfechtungsklage gegen eine seinem Vermieter erteilte Baugenehmigung zur Durchführung baulicher Maßnahmen am Gebäude des Vermieters.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2157
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Räumung von Wohnraum im einstweiligen Rechtschutzverfahren?

LG Berlin, Beschluss vom 30.01.2015 - 67 T 14/15

1. Eine sofortige Beschwerde hat keine Aussichten auf Erfolg, wenn nur noch die Kostenentscheidung nach der Erledigung der Hauptsache offen steht.

2. Die Räumung von Wohnraum im Sinne von § 940a ZPO weicht die allgemeinen Voraussetzungen des einstweiligen Rechtsschutzes nicht auf, sondern beschränkt die Anwendbarkeit der Leistungsverfügung auf bestimmte Fälle.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2164
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Baumaßnahme eines ausländischen Staats: Klage auf Architektenhonorar zulässig?

OLG Köln, Urteil vom 10.06.2015 - 16 U 147/13

1. Nach dem Grundsatz der beschränkten Staatenimmunität gilt der Ausschluss der deutschen Gerichtsbarkeit über einen ausländischen Staat nur bei hoheitlichem Handeln. Der allgemeine völkerrechtliche Grundsatz der Staatenimmunität schließt dagegen Klagen gegen einen ausländischen Staat in Bezug auf seine nichthoheitliche, privatwirtschaftliche Betätigung nicht aus.*)

2. Der Abschluss eines Architektenvertrags ist auch dann nichthoheitlicher privatwirtschaftlicher Natur, wenn die Durchführung der Baumaßnahme durch den Staat dem hoheitlichen Bereich zuzuordnen ist.*)

3. Die Staatenimmunität steht einer Klage auf Architektenhonorar aus einem behaupteten mündlichen Architektenvertrag mit einem ausländischen Staat auch dann nicht entgegen, wenn Abschluss und Zustandekommen des Architektenvertrages streitig sind. Die Frage, ob der privatrechtliche Vertrag, aus dem der Kläger seine Ansprüche herleitet, tatsächlich wirksam abgeschlossen worden ist, betrifft nicht die Frage des Eingreifens der deutschen Gerichtsbarkeit, sondern die Begründetheit der Klage.*)

4. Der Gerichtsstand des Vermögens nach § 23 ZPO gilt grundsätzlich auch gegenüber einem ausländischen Staat. Er kann aber nicht auf inländische Vermögenswerte gestützt werden, die der Vollstreckungsimmunität unterliegen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2160
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber muss Umfang der Mängelbeseitigung konkret nachweisen!

BGH, Urteil vom 25.06.2015 - VII ZR 220/14

1. Verlangt der Auftraggeber Ersatz der von ihm aufgewendeten Mängelbeseitigungskosten, so hat er darzulegen, dass die durchgeführten Maßnahmen der Mängelbeseitigung dienten. Es besteht keine Vermutung, dass stets sämtliche von einem Drittunternehmer im Zuge einer Mängelbeseitigungsmaßnahme durchgeführten Arbeiten ausschließlich der Mängelbeseitigung dienen. Ein im Verhältnis zum Auftragnehmer schützenswertes Vertrauen des Auftraggebers, der Drittunternehmer werde nur Arbeiten zur Mängelbeseitigung durchführen, besteht nicht.*)

2. Wird ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil im Rechtsmittelzug teilweise abgeändert, so besteht ein Schadensersatzanspruch des Schuldners aus § 717 Abs. 2 Satz 2 ZPO nur, soweit das Urteil zum Nachteil des Gläubigers abgeändert worden ist (Anschluss an BGH, Versäumnisurteil vom 08.03.2007 - VII ZR 101/05, BauR 2007, 912 = NZBau 2007, 446 = IBR 2007, 349).*)




IBRRS 2015, 2140
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Prozess verloren: Anwaltshonorar auf Stundenbasis muss nicht erstattet werden!

KG, Urteil vom 02.12.2014 - 7 U 23/14

Es besteht kein Anspruch auf Ersatz von Anwaltskosten, die aufgrund einer Honorarvereinbarung über die gesetzliche Vergütung hinausgehen. Das gilt auch dann, wenn "fast die Hälfte der Anwaltschaft ihre Leistungen ausschließlich aufgrund von Honorarvereinbarungen (Stundensatz)" erbracht hat und der Stundensatz von 250 Euro für eine im privaten Bau- und Architektenrecht spezialisierte Sozietät angemessen und üblich sein mag.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2158
ProzessualesProzessuales
Streitverkündung hemmt Verjährung nur für ausdrücklich beschriebenen Streitgegenstand

OLG München, Beschluss vom 01.04.2015 - 28 U 4167/14 Bau

Die verjährungshemmende Wirkung der Streitverkündung beschränkt sich auf den in der Streitverkündungsschrift beschriebenen Streitgegenstand, auch wenn der Streitverkündungsempfänger anhand der im Verfahren vorgelegten Unterlagen weitere denkbare Regressansprüche aufgrund anderer Lebenssachverhalte hätte erkennen können.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2066
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vergleich im Beweisverfahren: Kostenerstattung für nicht am Vergleich beteiligte Parteien!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.06.2015 - 13 W 32/15

1. Der Streithelfer eines Antragsgegners kann in einem selbständigen Beweisverfahren den Antrag nach § 494a Abs. 1 ZPO auf Fristsetzung zur Klageerhebung stellen.

2. In entsprechender Anwendung von § 67 ZPO kann der Streithelfer den Antrag stellen, dem Antragsteller die dem Antragsgegner und ihm - dem Streithelfer - entstandenen Kosten aufzuerlegen (ZPO § 494a Abs. 2).

3. Wird zwischen den Hauptparteien im Beweisverfahren ein Vergleich ohne Kostentragungsregelung hinsichtlich weiter am Verfahren beteiligter Parteien und Streithelfer geschlossen und wird das Verfahren auch nicht übereinstimmend für beendet erklärt, steht der Vergleich einem Antrag nach § 494a ZPO nicht entgegen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2117
ProzessualesProzessuales
Internationale Zuständigkeit wird durch rügelose Einlassung begründet!

BGH, Urteil vom 19.05.2015 - XI ZR 27/14

Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte gemäß Art. 24 Satz 1 EuGVVO a.F. wird durch eine rügelose Einlassung in der Klageerwiderung begründet (Fortführung von BGH, Urteil vom 31.05.2011 - VI ZR 154/10, BGHZ 190, 28 Rn. 35 = IBRRS 2011, 2600).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2114
ProzessualesProzessuales
Grundstück liegt im Geltungsbereich einer Zielfestlegung: Eigentümer antragsbefugt!

BVerwG, Urteil vom 16.04.2015 - 4 CN 6.14

Zur Begründung der Antragsbefugnis eines Antragstellers gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO genügt es, dass seine Grundstücke im räumlichen Geltungsbereich einer Zielfestlegung mit der Wirkung des § 35 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 BauGB liegen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2030
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Muss der Bauträger Bau- und Planungsunterlagen herausgeben?

OLG Köln, Urteil vom 13.05.2015 - 11 U 96/14

1. Der Erwerber von Wohnungseigentum kann vom Bauträger die Herausgabe der Bau- und Planungsunterlagen jedenfalls dann verlangen, wenn entweder eine entsprechende Abrede in den Erwerbervertrag aufgenommen wurde oder ein besonderes, konkret begründetes rechtliches Interesse des Erwerbers besteht.

2. Klagen auf Zahlung von Vorschuss oder auf Schadensersatz, die jeweils die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten zum Gegenstand haben, sind unterschiedliche Streitgegenstände.

3. Verlangt der klagende Besteller im ersten Rechtszug Kostenvorschuss, während er mit der Berufung ohne Weiterverfolgung seines erstinstanzlichen Begehrens Schadensersatz verlangt, ist sein Rechtsmittel unzulässig, weil damit nicht die Beseitigung der sich aus der erstinstanzlichen Klageabweisung ergebenden Beschwer erstrebt wird.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2064
ProzessualesProzessuales
Auf Anträge nur mit erheblicher Verzögerung reagiert: Richter befangen?

AG Königs Wusterhausen, Beschluss vom 25.03.2014 - 4 C 293/13

Verletzt der Amtsrichter im Räumungsprozess die Verfahrensförderungspflicht und entscheidet auch nicht über einen Antrag auf Bestellung eines Prozesspflegers, kann dies ein Ablehnungsgesuch begründen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2147
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen

BGH, Beschluss vom 24.06.2015 - VII ZR 76/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2070
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Asbestschindeln als Mangel der Kaufsache

OLG Koblenz, Urteil vom 04.03.2015 - 5 U 1216/14

1. Das abstrakte Gefährdungspotential von asbesthaltigen Baustoffen einer Altimmobilie (hier: Dachplatten aus Zement) begründet noch keinen Sachmangel, sofern von ihnen keine konkrete Gefahr ausgeht und anzunehmen ist, dass ein potentiell gefährlicher künftiger Austausch einem spezialisierten Fachbetrieb gelingt, ohne dabei Asbestfasern in gesundheitsgefährdender Weise freizusetzen. Den Verkäufer trifft daher keine Offenbarungspflicht.

2. Aus seiner Erklärung, die Immobilie sei „asbestfrei“ kann sich allerdings eine Beschaffenheitsvereinbarung ergeben, für deren Fehlen der Verkäufer trotz eines vertraglichen Gewährleistungsausschlusses nach § 434 Abs. 1 Satz 2 BGB haftet.

3. Anders als das in keiner Weise individualisierte Zeugenbeweisangebot „NN“ ist ein derartiger Beweisantrag zu beachten, wenn er von einem die Identität des Zeugen offenbarenden Hinweis begleitet ist (hier: Mitarbeiter des mit dem Verkauf betrauten Immobilienmaklers).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2042
ProzessualesProzessuales
Schmähkritik an Rechtsauffassung: Befangenheitsantrag rechtsmissbräuchlich!

OLG Bamberg, Beschluss vom 30.04.2015 - 1 U 125/14

1. Eine dienstliche Stellungnahme nach § 44 Abs. 3 ZPO ist grundsätzlich entbehrlich, wenn sich die geltend gemachten Ablehnungsgründe ausschließlich auf Umstände beziehen, die sich aus der das Ablehnungsgesuch auslösenden - aktenkundigen - Entscheidung der abgelehnten Gerichtsbesetzung selbst ergeben.*)

2. Die Besorgnis einer richterlichen Befangenheit ist offenkundig nur vorgeschoben, wenn das Ablehnungsgesuch ausschließlich oder vorrangig dazu dienen soll, die abgelehnten Richter wegen der von ihnen vertretenen Rechtsauffassung (massiv) unter Druck zu setzen und/oder regelrecht bloßzustellen.*)

3. Zuverlässige Anzeichen einer solchen rechtsmissbräuchlichen Zielsetzung können bereits im Stil einer Schmähkritik gehaltene Passagen der Begründung des Ablehnungsbegehrens sein, in denen gerichtliche Hinweise (wie etwa im Rahmen eines Hinweisbeschlusses nach § 522 Abs. 2 ZPO) als bewusste Missachtung elementarer Rechtsprechungsgrundsätze hingestellt oder in sonstiger Hinsicht als schlechthin unvertretbar abqualifiziert werden.*)

4. Manifester Ausdruck einer mit dem Ablehnungsgesuch verfolgten Einschüchterungsstrategie kann auch die "konditionierte" Androhung einer Strafanzeige gegen den Prozessgegner für den Fall sein, dass der abgelehnte Spruchkörper auch noch nach der Zurückweisung des Ablehnungsbegehrens "an seiner bisherigen Rechtsansicht festhalten sollte."*)

5. Darüber hinaus kommen als weitere aussagekräftige Indizien einer manipulativen Zielsetzung auch "maßregelnde" Vorgaben der Antragstellerseite hinsichtlich des Inhalts der dienstlichen Erklärungen nach § 44 Abs. 3 ZPO in Betracht. Entsprechendes gilt für nachträgliche Beanstandungen, in denen die Antragstellerseite darauf beharrt, dass sich die abgelehnten Richter in ihrer Stellungnahme für die beanstandete Entscheidung zu "rechtfertigen" hätten.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2022
ProzessualesProzessuales
Wann ist eine Verfahrenstrennung gemäß § 145 Abs. 1 ZPO zulässig?

BGH, Beschluss vom 19.05.2015 - X ARZ 61/15

1. Eine Verfahrenstrennung gemäß § 145 Abs. 1 ZPO ist nicht zulässig, wenn der Gegenstand des abgetrennten Verfahrens in einem zulässigen Eventualverhältnis zu dem im ursprünglichen Verfahren verbliebenen Gegenstand steht.*)

2. Hat ein Gericht entgegen diesem Grundsatz eine Verfahrenstrennung ausgesprochen und das abgetrennte Verfahren an das Gericht eines anderen Rechtswegs verwiesen, ist die Verweisung dennoch wirksam, sofern sie nicht mit den in § 17a Abs. 4 GVG vorgesehenen Rechtsmitteln angegriffen wird.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 1996
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum: Keine Addition der Verkehrswerte bei Klägermehrheit!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 15.04.2015 - 2-09 T 335/14

Der Streitwert darf in keinem Fall den Verkehrswert des Wohnungseigentums des Klägers und der auf seiner Seite Beigetretenen übersteigen. Dieser Verkehrswert bildet die Grenze des § 49a GKG, eine Addition der Verkehrswerte findet nicht statt.

Dokument öffnen Volltext