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Sachgebiet: Prozessuales

15856 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2015

IBRRS 2015, 2030
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Muss der Bauträger Bau- und Planungsunterlagen herausgeben?

OLG Köln, Urteil vom 13.05.2015 - 11 U 96/14

1. Der Erwerber von Wohnungseigentum kann vom Bauträger die Herausgabe der Bau- und Planungsunterlagen jedenfalls dann verlangen, wenn entweder eine entsprechende Abrede in den Erwerbervertrag aufgenommen wurde oder ein besonderes, konkret begründetes rechtliches Interesse des Erwerbers besteht.

2. Klagen auf Zahlung von Vorschuss oder auf Schadensersatz, die jeweils die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten zum Gegenstand haben, sind unterschiedliche Streitgegenstände.

3. Verlangt der klagende Besteller im ersten Rechtszug Kostenvorschuss, während er mit der Berufung ohne Weiterverfolgung seines erstinstanzlichen Begehrens Schadensersatz verlangt, ist sein Rechtsmittel unzulässig, weil damit nicht die Beseitigung der sich aus der erstinstanzlichen Klageabweisung ergebenden Beschwer erstrebt wird.

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IBRRS 2015, 2064
ProzessualesProzessuales
Auf Anträge nur mit erheblicher Verzögerung reagiert: Richter befangen?

AG Königs Wusterhausen, Beschluss vom 25.03.2014 - 4 C 293/13

Verletzt der Amtsrichter im Räumungsprozess die Verfahrensförderungspflicht und entscheidet auch nicht über einen Antrag auf Bestellung eines Prozesspflegers, kann dies ein Ablehnungsgesuch begründen.

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IBRRS 2015, 2147
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen

BGH, Beschluss vom 24.06.2015 - VII ZR 76/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2015, 2070
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Asbestschindeln als Mangel der Kaufsache

OLG Koblenz, Urteil vom 04.03.2015 - 5 U 1216/14

1. Das abstrakte Gefährdungspotential von asbesthaltigen Baustoffen einer Altimmobilie (hier: Dachplatten aus Zement) begründet noch keinen Sachmangel, sofern von ihnen keine konkrete Gefahr ausgeht und anzunehmen ist, dass ein potentiell gefährlicher künftiger Austausch einem spezialisierten Fachbetrieb gelingt, ohne dabei Asbestfasern in gesundheitsgefährdender Weise freizusetzen. Den Verkäufer trifft daher keine Offenbarungspflicht.

2. Aus seiner Erklärung, die Immobilie sei „asbestfrei“ kann sich allerdings eine Beschaffenheitsvereinbarung ergeben, für deren Fehlen der Verkäufer trotz eines vertraglichen Gewährleistungsausschlusses nach § 434 Abs. 1 Satz 2 BGB haftet.

3. Anders als das in keiner Weise individualisierte Zeugenbeweisangebot „NN“ ist ein derartiger Beweisantrag zu beachten, wenn er von einem die Identität des Zeugen offenbarenden Hinweis begleitet ist (hier: Mitarbeiter des mit dem Verkauf betrauten Immobilienmaklers).

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IBRRS 2015, 2042
ProzessualesProzessuales
Schmähkritik an Rechtsauffassung: Befangenheitsantrag rechtsmissbräuchlich!

OLG Bamberg, Beschluss vom 30.04.2015 - 1 U 125/14

1. Eine dienstliche Stellungnahme nach § 44 Abs. 3 ZPO ist grundsätzlich entbehrlich, wenn sich die geltend gemachten Ablehnungsgründe ausschließlich auf Umstände beziehen, die sich aus der das Ablehnungsgesuch auslösenden - aktenkundigen - Entscheidung der abgelehnten Gerichtsbesetzung selbst ergeben.*)

2. Die Besorgnis einer richterlichen Befangenheit ist offenkundig nur vorgeschoben, wenn das Ablehnungsgesuch ausschließlich oder vorrangig dazu dienen soll, die abgelehnten Richter wegen der von ihnen vertretenen Rechtsauffassung (massiv) unter Druck zu setzen und/oder regelrecht bloßzustellen.*)

3. Zuverlässige Anzeichen einer solchen rechtsmissbräuchlichen Zielsetzung können bereits im Stil einer Schmähkritik gehaltene Passagen der Begründung des Ablehnungsbegehrens sein, in denen gerichtliche Hinweise (wie etwa im Rahmen eines Hinweisbeschlusses nach § 522 Abs. 2 ZPO) als bewusste Missachtung elementarer Rechtsprechungsgrundsätze hingestellt oder in sonstiger Hinsicht als schlechthin unvertretbar abqualifiziert werden.*)

4. Manifester Ausdruck einer mit dem Ablehnungsgesuch verfolgten Einschüchterungsstrategie kann auch die "konditionierte" Androhung einer Strafanzeige gegen den Prozessgegner für den Fall sein, dass der abgelehnte Spruchkörper auch noch nach der Zurückweisung des Ablehnungsbegehrens "an seiner bisherigen Rechtsansicht festhalten sollte."*)

5. Darüber hinaus kommen als weitere aussagekräftige Indizien einer manipulativen Zielsetzung auch "maßregelnde" Vorgaben der Antragstellerseite hinsichtlich des Inhalts der dienstlichen Erklärungen nach § 44 Abs. 3 ZPO in Betracht. Entsprechendes gilt für nachträgliche Beanstandungen, in denen die Antragstellerseite darauf beharrt, dass sich die abgelehnten Richter in ihrer Stellungnahme für die beanstandete Entscheidung zu "rechtfertigen" hätten.*)

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IBRRS 2015, 2022
ProzessualesProzessuales
Wann ist eine Verfahrenstrennung gemäß § 145 Abs. 1 ZPO zulässig?

BGH, Beschluss vom 19.05.2015 - X ARZ 61/15

1. Eine Verfahrenstrennung gemäß § 145 Abs. 1 ZPO ist nicht zulässig, wenn der Gegenstand des abgetrennten Verfahrens in einem zulässigen Eventualverhältnis zu dem im ursprünglichen Verfahren verbliebenen Gegenstand steht.*)

2. Hat ein Gericht entgegen diesem Grundsatz eine Verfahrenstrennung ausgesprochen und das abgetrennte Verfahren an das Gericht eines anderen Rechtswegs verwiesen, ist die Verweisung dennoch wirksam, sofern sie nicht mit den in § 17a Abs. 4 GVG vorgesehenen Rechtsmitteln angegriffen wird.*)

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IBRRS 2015, 1996
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum: Keine Addition der Verkehrswerte bei Klägermehrheit!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 15.04.2015 - 2-09 T 335/14

Der Streitwert darf in keinem Fall den Verkehrswert des Wohnungseigentums des Klägers und der auf seiner Seite Beigetretenen übersteigen. Dieser Verkehrswert bildet die Grenze des § 49a GKG, eine Addition der Verkehrswerte findet nicht statt.

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IBRRS 2015, 2029
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zeuge in 1. Instanz nicht vernommen: Berufungsgericht muss Beweisantrag nachgehen!

BGH, Beschluss vom 20.05.2015 - VII ZR 78/13

1. Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet. Das gilt auch dann, wenn der Tatrichter dieses Vorbringen zwar zur Kenntnis genommen hat, das Unterlassen der danach gebotenen Beweisaufnahme aber im Prozessrecht keine Grundlage hat.

2. Hält das erstinstanzliche Gericht einen Vortrag (hier: zur Beschädigung des Hofpflasters durch einen mit Ketten versehenen Raupenbagger) für nicht ausreichend substantiiert und findet deshalb keine Beweisaufnahme statt, muss das Berufungsgericht einem Beweisantrag, der darauf gerichtet ist, die aufgestellte Behauptung (erstmals) zu beweisen, nachgehen. Anderenfalls verstößt es gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör.

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IBRRS 2015, 1998
ProzessualesProzessuales
Wann trägt der Zendent die Kosten einer Drittwiderklage?

OLG Celle, Beschluss vom 09.01.2015 - 11 W 37/14

1. Erhebt der Beklagte eine Drittwiderklage (negative Feststellungsklage) gegen den Zedenten der Klageforderung, so hat der Zedent bei einem sofortigen Anerkenntnis nur dann die Kosten der Drittwiderklage zu tragen, wenn er sich vorgerichtlich des Anspruches berühmt hat. Für ein Sich-Berühmen genügt die isolierte Abtretung auch dann nicht, wenn sie an den klagenden Ehepartner erfolgt.*)

2. Eine Motivforschung, ob die Abtretung aus prozesstaktischen Erwägungen erfolgt sein könnte, ist nicht geboten. Dass unter Veranlassung im Sinne des § 93 ZPO auch isoliert pro-zesstaktische Erwägungen fallen, ist der Vorschrift nicht zu entnehmen. Es ist dem Gesetzge-ber vorbehalten, ob und inwieweit er ein derartiges Verhalten kostenrechtlich sanktionieren will.*)

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IBRRS 2015, 1995
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Sturz vor Wohnhaus: AG oder LG für Schmerzensgeldklage zuständig?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.03.2015 - 1 (Z) Sa 5/15

1. Beim Amtsgericht besteht eine größere Sachnähe und fachliche Kompetenz in Streitigkeiten über Ansprüche aus Wohnraummietverhältnissen als beim Landgericht. Dabei beschränkt sich die Tätigkeit des Amtsgerichts regelmäßig nicht auf rein mietrechtliche Anspruchsgrundlagen, sondern hat auch konkurrierende Ansprüche, insbesondere aus § 823 BGB, zu erfassen.

2. Ob zwei Antragsgegner Streitgenossen sind, entscheidet sich daran, ob zwischen den geltend gemachten Ansprüchen ein innerer sachlicher Zusammenhang besteht - hier bejaht für die Inanspruchnahme zum Ersatz der Schäden aus demselben Unfallereignis.

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IBRRS 2015, 3578
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 20.05.2015 - VII ZB 53/13

Die Löschung einer vermögenslosen GmbH nach § 394 I FamFG hat zur Folge, dass die Gesellschaft ihre Rechtsfähigkeit verliert und damit nach § 50 I ZPO auch ihre Fähigkeit, Partei eines Rechtsstreits zu sein. Nur wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass noch verwertbares Vermögen vorhanden ist, bleibt die Gesellschaft trotz der Löschung rechts- und parteifähig. Dabei sind wertlose Forderungen nicht als verwertbares Vermögen anzusehen.*)

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IBRRS 2015, 3370
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 10.06.2015 - IV ZB 27/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2015, 1984
ProzessualesProzessuales
Teilnahme von Bediensteten an Verhandlungstermin: Kein Verdienstausfall für die Behörde!

OLG Jena, Beschluss vom 25.03.2015 - 1 W 136/15

Gehört die Teilnahme an gerichtlichen Verhandlungen aber zu den von der Behördenbediensteten zu erfüllenden Aufgaben, dann ist davon auszugehen, dass dieser Umstand bei der Personalbedarfsplanung berücksichtigt worden ist, so dass durch die Teilnahme der Behördenbediensteten an gerichtlichen Verhandlungsterminen kein Verdienstausfall für die Behörde entsteht.*)

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IBRRS 2015, 1991
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wer muss die Kosten einer "falschen" Streitverkündung tragen?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.05.2015 - 4 W 35/15

Eine "grundlose" Streitverkündung ist keine Grundlage für eine Kostenentscheidung nach § 101 Abs. 1 Satz 1, 1. Hs ZPO.*)

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IBRRS 2015, 1972
ProzessualesProzessuales
Falsche Adresse angegeben: Klage unzulässig!

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.05.2015 - 4 Sa 65/14

Eine Klage, die unter falscher Adressangabe erhoben wurde ist unzulässig, wenn die Verschleierung der richtigen Adresse nicht durch ein schützenswertes Interesse gedeckt ist. Die Gefahr einer Verhaftung wegen bestehenden Haftbefehls kann ein solches schützenswertes Interesse darstellen. Dieses schützenswerte Interesse entfällt aber mit der erfolgten Verhaftung.*)

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IBRRS 2015, 1969
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kosten für Handwerker sind gerichtlich festsetzbar!

OLG Dresden, Beschluss vom 28.05.2015 - 3 W 473/15

1. Kosten für Handwerkereinsätze, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung eines Ortstermins mit dem gerichtlichen Sachverständigen erforderlich waren, sind im Kostenfestsetzungsverfahren nach Abschluss der Hauptsache erstattungsfähig.

2. Außergerichtliche Sachverständigenkosten (Privatgutachten), die der Vorbereitung eines Antrags auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens dienen, sind in der Regel nicht erforderlich und damit auch grundsätzlich nicht festsetzungsfähig.

3. Aus den Rechnungen der Handwerker sowie dem gerichtlichen Sachverständigengutachten muss der Sachzusammenhang zwischen Einsatz der Handwerker und dem selbständigen Beweisverfahren erkennbar sein.

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IBRRS 2015, 1962
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schriftsatzfrist eingeräumt: Kein Urteilserlass vor Fristablauf!

BGH, Urteil vom 21.04.2015 - II ZR 255/13

Nach Einräumung einer Schriftsatzfrist (ZPO § 283 Satz 1) darf das Urteil nicht vor Ablauf der gesetzten Frist gefällt werden. Scheidet ein an der mündlichen Verhandlung beteiligter Richter vor Fristablauf aus, muss die mündliche Verhandlung wieder eröffnet werden.*)

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IBRRS 2015, 1963
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Zug um Zug-Forderungen können nicht zur Insolvenztabelle angemeldet werden!

BGH, Urteil vom 21.05.2015 - III ZR 384/12

1. Die Aufnahme des Rechtsstreits ist auch möglich, wenn der Rechtsstreit zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in der Revisionsinstanz anhängig war (Bestätigung von BGH, Beschlüsse vom 31.10.2012 - III ZR 204/12, BGHZ 195, 233 = IBRRS 2012, 4276 und vom 29.04.2004 - IX ZR 265/03, BGHRInsO § 180 Abs. 2 - Aufnahme 1).*)

2. Zug um Zug-Forderungen können nicht zur Insolvenztabelle angemeldet werden (Bestätigung von BGH, Urteile vom 17.07.2014 - III ZR 218/13, WM 2014, 1667 = NJW 2014, 3436 = IBRRS 2014, 3831; vom 09.07.2013 - II ZR 9/12, WM 2013, 1597 = NJW-RR 2013, 1255 = IBRRS 2013, 3297 und vom 01.03.2011 - II ZR 297/08, DStR 2011, 1327 = NJW 2011, 2198 = IBRRS 2011, 1593).*)

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IBRRS 2015, 1949
ProzessualesProzessuales
Revision wurde begründet: Anerkenntnis nur noch durch BGH-Anwalt möglich!

BGH, Beschluss vom 12.05.2015 - XI ZR 397/14

1. Nachdem die Revision begründet worden ist, kann ein prozessual wirksames Anerkenntnis nur noch von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt abgegeben werden (Fortführung von BGH, Anerkenntnisurteil vom 06.05.2014 - X ZR 11/14, WM 2014, 1553 = IBRRS 2014, 1540 = IMRRS 2014, 0784).*)

2. Besteht der Kläger nach Gewährung rechtlichen Gehörs auf einer Entscheidung, ist sein Antrag auf Erlass eines Anerkenntnisurteils wegen des Fehlens eines wirksamen Anerkenntnisses im Beschlusswege entsprechend § 335 Abs. 1 ZPO zurückzuweisen.*)

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IBRRS 2015, 1942
ProzessualesProzessuales
Gütliche Einigung scheidet aus: Reisekosten werden nicht erstattet!

OLG Jena, Beschluss vom 22.01.2015 - 1 W 26/15

Eine Erstattung von Reisekosten einer Partei kommt nicht in Betracht, wenn von vornherein erkennbar ist, dass im Verhandlungstermin eine gütliche Einigung ausscheidet oder die Partei zur Klärung des Sachverhalts aus persönlicher Kenntnis nichts beitragen kann.*)

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IBRRS 2015, 3582
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrechtliche Formvorschriften sind kein Selbstzweck!

BGH, Beschluss vom 20.05.2015 - XII ZB 368/14

Eine Beschwerde ist formgerecht eingelegt, wenn trotz fehlerhafter Bezeichnung des Verkündungstermins für das Beschwerdegericht und den Beschwerdegegner zweifelsfrei erkennbar ist, welcher Beschluss angefochten wird (im Anschluss an Senat, NJW-RR 2013, 121 = FamRZ 2013, 371).*)

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IBRRS 2015, 3335
ProzessualesProzessuales
Hilfsantrag in zweiter Instanz gestellt: Klageerweiterung aufgrund Berufungszurückweisung wirkungslos!

BGH, Beschluss vom 10.06.2015 - IV ZR 366/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2015, 3324
ProzessualesProzessuales
Klage auf Feststellung einer bestrittenen Forderung: Wert des Streitgegenstands?

BGH, Beschluss vom 28.05.2015 - III ZR 260/14

1. Nach § 182 InsO bestimmt sich der Wert des Streitgegenstands einer Klage auf Feststellung einer Forderung, deren Bestand vom Insolvenzverwalter bestritten worden ist, nach dem Betrag, der bei der Verteilung der Insolvenzmasse für die Forderung zu erwarten ist.

2. § 182 InsO ist auch für den Zuständigkeits- und Rechtsmittelstreitwert unter Einschluss des Werts des Beschwerdegegenstands maßgebend, mithin auch für die Ermittlung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer. Sie gilt grundsätzlich für alle Klagen gemäß §§ 179, 180 InsO auf Feststellung einer bestrittenen Insolvenzforderung. Dabei ist es unerheblich, ob die Feststellung durch Prozessaufnahme, positive Feststellungsklage des Gläubigers oder negative Feststellungsklage des bestreitenden Insolvenzverwalters betrieben wird.

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IBRRS 2015, 1921
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Klage auf Rückgabe der Mietsache: Streitwert bemisst sich nach Jahresmiete!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.06.2015 - 2 W 26/15

Der Streitwert bei Klage auf Räumung eines Gebäudeteils bemisst sich nach dem für die Dauer eines Jahres zu zahlenden Entgelt. Etwas anderes gilt nur, wenn das Bestehen oder die Dauer eines Mietverhältnisses streitig ist. In diesem Fall ist der Betrag des auf die streitige Zeit entfallenden Entgelts und, wenn das einjährige Entgelt geringer ist, dieser Betrag für die Wertberechnung maßgebend.

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IBRRS 2015, 1911
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Mieter psychisch instabil: Zwangsräumung trotzdem zulässig!

AG Mannheim, Beschluss vom 04.03.2015 - 652 M 159/15

1. Allein die Tatsache, dass sich eine Zwangsräumung ungünstig auf die psychische Stabilität des Schuldners auswirken könnte, reicht für das Vorliegen einer sittenwidrigen Härte nicht aus.

2. Für die Fristberechnung wird der Tag, in den das Ereignis - hier die Zwangsräumung - fällt, nicht mit berechnet. Dies gilt auch für rückwärts zu berechnende Fristen.

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IBRRS 2014, 4317
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Rechtsanwalt vertritt eigenen Vermieter: Umsatzmiete möglich!

BGH, vom 13.11.2014 - IX ZR 267/13

1. Verlangt der Kläger im Wege der Stufenklage Zahlung von Mieten, liegt in dem späteren Hilfsantrag auf Nutzungsentschädigung für den gleichen Zeitraum auch dann keine Klageänderung, wenn der Hauptantrag noch nicht beziffert war.*)

2. Die Bestimmung im Mietvertrag über eine Rechtsanwaltskanzlei, dass sich die Höhe der Miete nach dem erzielten Umsatz richtet, ist auch dann nicht wegen Gebührenunterschreitung nichtig, wenn der Mieter den Vermieter anwaltlich vertritt.*)

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IBRRS 2015, 1888
ProzessualesProzessuales
Keine Gewährung von Prozesskostenvorschuss auch bei Zumutbarkeit der Leistung

OLG Celle, Beschluss vom 28.05.2015 - 14 W 28/15

1. Mit der Beantragung der Prozesskostenhilfe hat der Verwalter auch die Unzumutbarkeit der Bereitstellung eines Prozesskostenvorschusses durch die Gläubigergemeinschaft zu belegen.*)

2. Leisten Gläubiger, für die die Zumutbarkeit eines Prozesskostenvorschusses zu bejahen ist, diesen nicht, führt dies nicht zur Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Verwalter. Vielmehr hat in diesem Fall der Prozess zu unterbleiben.*)

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IBRRS 2015, 1908
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Angetretene und angebotene Beweise sind grundsätzlich zu erheben!

BGH, Beschluss vom 23.04.2015 - V ZR 200/14

1. Das Zivilprozessrecht geht von dem Grundsatz der Pflicht des Gerichts zur Erschöpfung der Beweisaufnahme aus. Das Gericht muss grundsätzlich alle angetretenen und angebotenen Beweise erheben, soweit nicht ein bestimmter Grund zur Ablehnung des Antrags gegeben ist.

2. Ein erhebliches Beweisangebot kann - wenn es nicht aus besonderen Vorschriften der ZPO zurückzuweisen ist - nur dann außer Acht bleiben, wenn das Beweismittel ungeeignet ist, weil es im Einzelfall zur Beweisbehauptung erkennbar keine sachdienlichen Ergebnisse erbringen kann, oder wenn die Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt, so dass der Beweisantritt nicht dem Beweis vorgetragener Tatsachen zu dienen bestimmt ist, sondern stattdessen die Ausforschung von Tatsachen bezweckt.

3. Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots, die im Prozessrecht keine Stütze hat, verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG.

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IBRRS 2015, 1902
ProzessualesProzessuales
Antrag auf Durchführung der Beweisaufnahme zurückgenommen: Antragsteller muss Kosten tragen!

BGH, Beschluss vom 28.04.2015 - VI ZB 36/14

1. Im Falle der Rücknahme des Antrags auf Durchführung einer Beweisaufnahme im selbständigen Beweisverfahren hat die Kosten dieses Verfahrens entsprechend § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO grundsätzlich der Antragsteller zu tragen.*)

2. Der Kostenausspruch ist in diesem Fall jedenfalls dann dem Hauptsacheverfahren vorbehalten, wenn ein solches anhängig ist und dessen Parteien und Streitgegenstand mit denjenigen des selbständigen Beweisverfahrens identisch sind.*)

3. Die sofortige Beschwerde gegen eine im selbständigen Beweisverfahren entsprechend § 269 Abs. 4 Satz 1 ZPO ergangene isolierte Kostengrundentscheidung wird entsprechend § 269 Abs. 5 Satz 2 ZPO unzulässig, wenn gegen den aufgrund dieses Beschlusses ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss ein Rechtsmittel nicht mehr zulässig ist.*)

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IBRRS 2015, 1894
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Keine Abwasserbeitragspflicht des Erstehers bei bestandskräftigem Bescheid

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.02.2015 - 9 S 9.14

Der Erlass eines Beitragsbescheids über einen Abwasseranschluss gegen den Ersteher eines Grundstücks ist rechtswidrig, wenn für das Grundstück bereits ein bestandkräftiger Bescheid gegen den bisherigen Eigentümer (Schuldner) erlassen worden ist; auch durch eine spätere Aufhebung kann der Beitragsgläubiger diese Festlegung nicht mehr beseitigen; es gilt der Grundsatz der Einmaligkeit des Beitrags.

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IBRRS 2015, 1873
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Erfordert die Ausgangskontrolle eine Eingangsbestätigung?

BGH, Beschluss vom 06.05.2015 - VII ZB 19/14

1. Eine ordnungsgemäße Ausgangskontrolle bei rechtzeitiger postalischer Versendung fristgebundener Schriftsätze setzt nicht generell die Einholung einer Eingangsbestätigung vor Streichung der Frist voraus.*)

2. Ordnet ein Rechtsanwalt die Einholung einer Eingangsbestätigung an, obwohl er hierzu nicht verpflichtet gewesen wäre, können Fehler, die ihm hierbei unterlaufen, die Versagung der Wiedereinsetzung nicht rechtfertigen.*)

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IBRRS 2015, 1161
ProzessualesProzessuales
Gericht muss nicht über die Nichterhebung von Kosten beschließen!

OLG Celle, Beschluss vom 11.12.2014 - 6 W 225/14

Die Vorschrift des § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG hindert das Gericht nicht, die Nichterhebung von Kosten insoweit nicht zu beschließen, als solche bei richtiger Behandlung der Sache entstanden wären.*)

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IBRRS 2015, 1867
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
WEG-Verfahren: Folgen einer falschen Rechtsmittelbelehrung

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.06.2015 - 2-13 S 2/15

1. Gibt das Amtsgericht in seiner Rechtsmittelbelehrung als Berufungsgericht das für das Amtsgericht zuständige Landgericht anstelle des Konzentrationsgerichts in einem WEG-Verfahren an, so ist dem Berufungsführer die Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist zu gewähren, wenn er beim falschen Berufungsgericht die Berufung einlegt.

2. Dies gilt auch für einen Rechtsanwalt, zumindest wenn er kein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist.

3. Eine Beitragspflicht des einzelnen Wohnungseigentümers zu den Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 16 Abs. 2 WEG) kann nur durch einen Beschluss nach § 28 Abs. 5 WEG über den Wirtschaftsplan, die Jahresabrechnung oder eine Sonderumlage begründet werden.

4. Ein Anspruch aus § 10 Abs. 8 WEG steht nur Dritten gegenüber den Wohnungseigentümern zu, nicht jedoch den einzelnen Wohnungseigentümern untereinander.




IBRRS 2015, 1829
ProzessualesProzessuales
Schlüssiger Vortrag aus erster Instanz wird konkretisiert: Kein neues Vorbringen!

BGH, Beschluss vom 06.05.2015 - VII ZR 53/13

1. Das verfassungsrechtliche Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, ist verletzt, wenn das Berufungsgericht neues Vorbringen unter offensichtlich fehlerhafter Anwendung des § 531 Abs. 2 ZPO nicht zur Verhandlung zulässt.

2. Ein in zweiter Instanz konkretisiertes Vorbringen ist dann nicht neu, wenn ein bereits schlüssiges Vorbringen aus erster Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird.

3. Eine Partei ist nicht grundsätzlich dazu verpflichtet, bereits in erster Instanz Einwendungen gegen ein Gerichtsgutachten unter Beifügung eines Privatgutachtens oder gestützt auf Sachverständigenrat vorzubringen.

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IBRRS 2015, 1828
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Umbauzuschlag bei Um- und Erweiterungsbau: Voraussetzungen an eine getrennte Abrechnung?

BGH, Beschluss vom 23.04.2015 - VII ZR 18/13

1. Bei gleichzeitiger Durchführung von Leistungen bei Um- und Erweiterungsbauten an einem Gebäude sind die anrechenbaren Kosten für die jeweiligen Leistungen gesondert festzustellen und das Honorar danach getrennt zu berechnen (HOAI 1996 § 23 Abs. 1). Der Umbauzuschlag kann in einem solchen Fall grundsätzlich nur für das den Umbau betreffende Honorar in Ansatz gebracht werden (HOAI 1996 § 24 Abs. 1).

2. Eine getrennte Abrechnung nach § 23 Abs. 1 HOAI 1996 setzt voraus, dass die Architektenleistungen für die Leistungsbereiche Umbau und Erweiterungsbau tatsächlich voneinander trennbar sind, so dass eine Zuordnung der Leistungen und eine getrennte Ermittlung der jeweiligen anrechenbaren Kosten möglich sind.

3. Stützt das Gericht seine Feststellungen zu den anrechenbaren Kosten für Leistungen auf die vom Architekten in der Schlussrechnung vorgenommene Zuordnung und beruft er sich dabei auf ein Gericht eingeholtes Gutachten, liegt darin eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör des Auftraggebers, wenn dieser die Angaben des Architekten als nicht nachvollziehbar bestritten und das eingeholte Gutachten keine Klärung gebracht hat.

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IBRRS 2015, 1827
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Abschlagszahlungsklage in der Berufung auf höhere Schlusszahlungsklage umgestellt: Klageerweiterung!

BGH, Urteil vom 07.05.2015 - VII ZR 145/12

Stellt der in erster Instanz erfolgreiche Kläger in der Berufungsinstanz seine Abschlagszahlungsklage aufgrund bereits erstinstanzlich eingetretener Schlussrechnungsreife gemäß § 264 Nr. 3 ZPO auf eine höhere Schlusszahlungsklage um, liegt hinsichtlich der Erhöhung eine Klageerweiterung gemäß § 264 Nr. 2 ZPO vor, die mit der Anschlussberufung innerhalb der Frist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO geltend gemacht werden muss.*)

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IBRRS 2015, 1088
ProzessualesProzessuales
Vortrag des Mieters zur Lückenbebauung vernachlässigt: Anhörungsrüge erfolgreich

VerfGH Berlin, Beschluss vom 18.02.2015 - VerfGH 8/14

Das mit Art. 103 Abs. 1 GG inhaltsgleiche Recht auf rechtliches Gehör aus Art. 15 Abs. 1 VvB garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, sich mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten behaupten zu können. Das Gericht muss danach die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen. Das heißt allerdings nicht, dass das Gericht sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen mit jedem Einzelvorbringen auseinandersetzen muss. Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat. Etwas anderes gilt aber, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt, sofern die Frage nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder der Parteivortrag offensichtlich unsubstantiiert war.

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IBRRS 2015, 1141
ProzessualesProzessuales
Verfügungsverbot wirksam eingetragen: Kein Anlass zur Klageerhebung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2015 - 12 W 19/14

1. Ob der Schuldner eines Rückgewähranspruchs nach dem Anfechtungsgesetz allein durch die Vornahme des anfechtbaren Geschäfts Anlass zur Klageerhebung gegeben hat, muss stets aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls entschieden werden. Die Frage ist zu bejahen, wenn durch eine vorherige Aufforderung an den Anfechtungsgegner der Zweck der Anfechtung vereitelt werden könnte.

2. Das Vorliegen der Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung gemäß § 3 Abs. 1 oder Abs. 2 AnfG rechtfertigt in aller Regel die sofortige Klageerhebung. Ist der anfechtungsrechtliche Rückgewähranspruch gem. § 11 Abs. 1 AnfG (hier: in Bezug auf eine anfechtbar begründete Grundschuld) bereits zugunsten des Gläubigers durch ein im Grundbuch eingetragenes Verfügungsverbot gesichert, muss der Anfechtungsgegner vor Klageerhebung zur Vermeidung der Kostenlast zur freiwilligen Erfüllung des Rückgewähranspruchs aufgefordert werden.

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IBRRS 2015, 1137
ProzessualesProzessuales
Höhe der Enteignungsentschädigung: Trifft Fachgericht die Pflicht zur Richtervorlage?

BVerfG, Beschluss vom 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

1. Eine Behörde kann sich in fachgerichtlichen Verfahren, an denen sie nach dem maßgeblichen Verfahrensrecht anstelle ihres Rechtsträgers beteiligt ist, auf die justiziellen Gewährleistungen aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 GG berufen und deren Verletzung im Wege der Verfassungsbeschwerde geltend machen.*)

2. Ein Fachgericht, das entgegen Art. 100 Abs. 1 GG die Vorlage zur Normenkontrolle an das Bundesverfassungsgericht unterlässt, weil es in nicht vertretbarer Weise die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung des betreffenden Gesetzes annimmt, verletzt die Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG).*)

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IBRRS 2015, 1002
ProzessualesProzessuales
Ein Briefkasten für mehrere Personen/Firmen: Streitverkündung wirksam zugestellt?

OLG München, Urteil vom 23.04.2013 - 28 U 4051/12 Bau

Eine Zustellung kann auch durch Einlegung in eine Vorrichtung erfolgen, die für den Postempfang eines überschaubaren Personenkreises bestimmt ist, der unter der angegebenen Adresse ein Haus bewohnt und dort auch ein Geschäftslokal unterhält. Die Adressaten, die den Briefkasten für den Erhalt ihrer Postsendungen verwenden, geben damit zu erkennen, dass sie den persönlich bekannten Mitbenutzern der Empfangseinrichtung hinreichendes Vertrauen beim Umgang mit den eingelegten Sendungen entgegenbringen.

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IBRRS 2015, 1105
ProzessualesProzessuales
Höhe des Beschwerdewerts bei verschiedenen Kostenansätzen

OLG München, Beschluss vom 28.11.2014 - 34 Wx 216/14

1. Zum Beschwerdewert bei Geschäftswertfestsetzung für verschiedene Kostenansätze.*)

2. Der Rechtspfleger ist für die Festsetzung des Geschäftswerts ausgeschlossen, wenn er zuvor als Kostenbeamter den für die Kostenrechnung maßgeblichen Kostenansatz erstellt hat (wie BayObLGZ 1974, 329).*)

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IBRRS 2015, 1092
ProzessualesProzessuales
Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren verbessert Rechtsposition des Antragsgegners

OLG Hamm, Beschluss vom 08.05.2015 - 12 W 7/15

1. Im selbständigen Beweisverfahren bietet die Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das prozessuale Verhalten des Antragsgegners einer sinnvollen Beteiligung an dem Verfahren zur zweckentsprechenden Wahrnehmung seiner Parteiinteressen dient.*)

2. Das ist regelmäßig zu bejahen, wenn der Antragsgegner ein rechtliches Interesse daran hat, bei den Feststellungen durch einen Sachverständigen einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.*)

3. Die Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren ist grundsätzlich geeignet, die Rechtsposition des Antragsgegners zu verbessern. Auch insoweit dient die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts regelmäßig der zweckentsprechenden Wahrnehmung der Parteiinteressen des Antragsgegners.*)

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IBRRS 2015, 1074
ProzessualesProzessuales
Geldschulden anerkannt: Kläger muss Kosten tragen!

LG München I, Beschluss vom 14.04.2015 - 15 T 4454/15

Bei Geldschulden ist für die Entscheidung, dem Kläger die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, nur dessen Anerkenntnis, nicht aber die Erfüllung des Klageanspruchs mindestens nach kurzer Frist erforderlich.

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IBRRS 2015, 1098
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ausgleichsansprüche unter Gesamtschuldnern sind Ansprüche auf Schadloshaltung!

BGH, Urteil vom 07.05.2015 - VII ZR 104/14

Ausgleichsansprüche unter Gesamtschuldnern sind Ansprüche auf Schadloshaltung im Sinne des § 72 Abs. 1 ZPO.*)

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IBRRS 2015, 1081
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Sachverständiger wird nicht angewiesen: Sofortige Beschwerde unzulässig!

OLG Hamburg, Beschluss vom 16.04.2015 - 1 W 25/15

Die Entscheidung des Gerichts, in einem selbständigen Beweisverfahren den Sachverständigen nicht anzuweisen, eine für die Begutachtung erforderliche Bauteilöffnung vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen, unterliegt nicht der sofortigen Beschwerde.

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IBRRS 2015, 1106
ProzessualesProzessuales
Höhe des Beschwerdewerts bei verschiedenen Kostenansätzen

OLG München, Beschluss vom 28.11.2014 - 34 Wx 217/14 Kost

1. Zum Beschwerdewert bei Geschäftswertfestsetzung für verschiedene Kostenansätze.*)

2. Der Rechtspfleger ist für die Festsetzung des Geschäftswerts ausgeschlossen, wenn er zuvor als Kostenbeamter den für die Kostenrechnung maßgeblichen Kostenansatz erstellt hat (wie BayObLGZ 1974, 329).*)

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IBRRS 2015, 1072
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Nach fehlerhafter Nebenkostenabrechnung sofort geklagt: Vermieter muss Kosten tragen!

LG München I, Beschluss vom 01.04.2015 - 15 T 4454/15

1. Gibt der Mieter durch sein Verhalten keinen Anlass zur Klage (hier: Vorbringen von Einwänden gegen eine Nebenkostenabrechnung ohne Zahlungstermin) und erkennt er die Forderung im Verfahren an, so werden die Kosten des Verfahrens dem Vermieter auferlegt.

2. Um einen Verbraucher bei der Zahlung einer Geldschuld in Verzug zu setzen, muss auf die Folgen der Fristversäumung hingewiesen werden.

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IBRRS 2015, 1064
ProzessualesProzessuales
Beweislast für fehlende Klageveranlassung liegt beim Beklagten!

KG, Beschluss vom 20.04.2015 - 8 W 21/15

Ist nach einem Anerkenntnis des Beklagten streitig, ob er Veranlassung zur Erhebung der Klage gegeben hat, so trifft den Beklagten die Beweislast für die fehlende Klageveranlassung (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 21.12.2006 - I ZB 17/06, IBRRS 2007, 3035).*)

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IBRRS 2015, 1046
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ProzessualesProzessuales
Wann kann ein Beweisantrag für eine erhebliche Tatsache abgelehnt werden?

BGH, Beschluss vom 23.04.2015 - VII ZR 163/14

Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn ein Gericht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs missachtet, wonach die Ablehnung eines Beweisantrags für eine erhebliche Tatsache nur zulässig ist, wenn diese so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann oder wenn sie ins Blaue hinein aufgestellt worden ist.

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IBRRS 2015, 3454
ProzessualesProzessuales
NZB

BGH, Beschluss vom 19.05.2015 - VIII ZR 314/14

ohne amtlichen Leitsatz

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