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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Prozessuales

15856 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2015

IBRRS 2015, 0686
ProzessualesProzessuales
Keine Verurteilung gemäß Anerkenntnis: Rechtsmittelbeschwer?

BGH, Beschluss vom 11.03.2015 - XII ZB 553/14

Zur Rechtsmittelbeschwer des Beklagten, der mit seiner Berufung gegen ein klageabweisendes Prozessurteil das Ziel verfolgt, seinem Anerkenntnis gemäß verurteilt zu werden.*)

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IBRRS 2015, 0669
ProzessualesProzessuales
Einstweilige Verfügung zurückgewiesen: Sofortige Beschwerde nur ab 600 Euro!

LG Wuppertal, Beschluss vom 01.12.2014 - 9 T 163/14

1. Die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Einstweiligen Verfügung im Wege des Beschlusses ist nur zulässig, wenn der Streitwert 600,- Euro übersteigt.

2. Der Streitwert für die Klage eines Versorgers auf Gewährung des Zutritts und Duldung der Sperrung des Stromzählers bemisst sich regelmäßig nach dem Sechsfachen der monatlichen Abschlagszahlungen.

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IBRRS 2015, 0682
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitverkündung im Vorprozess: Nur gegen Dritten tritt Streithilfewirkung ein!

BGH, Urteil vom 27.01.2015 - VI ZR 467/13

1. Die sich aus der Streitverkündung ergebende Streithilfewirkung tritt nach §§ 68, 74 Abs. 3 ZPO nur gegen den Dritten ein, nicht aber auch gegen die Partei, die ihm im Vorprozess den Streit verkündet hat. Dies gilt unabhängig davon, ob die Partei, die im Vorprozess dem Dritten den Streit verkündet hat, sich im Folgeprozess auf die Bindungswirkung beruft.*)

2. Für die Haftungsbegründung des Tierhalters muss die von dem Tier ausgehende Gefahr nicht die einzige Ursache des eingetretenen Unfalls sein. Die Mitverursachung oder bloß mittelbare Verursachung ist ausreichend.*)

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IBRRS 2015, 0677
ProzessualesProzessuales
Rechtsmittelbegründungsschrift nicht unterschrieben: Wann ist Wiedereinsetzung möglich?

OVG Saarland, Beschluss vom 16.03.2015 - 1 A 278/14

Im Fall der fehlenden Unterzeichnung der bei Gericht fristgerecht eingereichten Rechtsmittelbegründungsschrift kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn der Prozessbevollmächtigte sein Büropersonal allgemein angewiesen hatte, sämtliche ausgehenden Schriftsätze vor der Absendung auf das Vorhandensein der Unterschrift zu überprüfen.*)

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IBRRS 2015, 0687
ProzessualesProzessuales
Nur die Entscheidungsformel einer BVerfG-Entscheidung entfaltet Bindungswirkung!

BGH, Beschluss vom 25.02.2015 - XII ZB 304/12

Zur Bindungswirkung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.*)

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IBRRS 2015, 0105
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
"Sowieso-Kosten" können den Streitwert im selbständigen Beweisverfahren beeinflussen!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2014 - 19 W 30/14

Hat das selbständige Beweisverfahren die Feststellung von Mängeln und Kosten sowie deren Beseitigung zum Gegenstand, richtet sich der Streitwert nach den vom Sachverständigen ermittelten Mängelbeseitigungskosten. "Ohnehin-" bzw. "Sowieso-Kosten" werden nicht streitmindernd berücksichtigt, es sei denn, der Antragsteller hat bei Einleitung des Verfahrens eindeutig zu erkennen gegeben, dass er in einem späteren Hauptsacheverfahren nur einen Teil der ermittelten Mängelbeseitigungskosten geltend machen wird.

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IBRRS 2015, 1551
ProzessualesProzessuales
Berichtigungsbeschluss

BGH, Beschluss vom 26.11.2014 - IV ZR 8/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2015, 0683
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Berufungsbegründung: Anforderungen an einen tauglichen Berufungsangriff?

BGH, Beschluss vom 03.03.2015 - VI ZB 6/14

1. Die Berufungsbegründung muss eine aus sich heraus verständliche Angabe enthalten, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt.*)

2. Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung in dieser Weise jede tragende Erwägung angreifen.*)

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IBRRS 2015, 0673
ProzessualesProzessuales
Verkündetes Urteil nicht zugestellt: Frist für die Nichtzulassungsbeschwerde?

BGH, Beschluss vom 12.02.2015 - IX ZR 156/14

Zur Einhaltung der im Fall der Nichtzulassungsbeschwerde sechsmonatigen Rechtsmittelfrist bei einem verkündeten, aber nicht zugestellten Urteil.*)

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IBRRS 2015, 0620
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Keine Räumung von Gewerberäumen durch einstweilige Verfügung

OLG München, Urteil vom 10.04.2014 - 23 U 773/14

1. Die Regelung des § 940a ZPO findet auf Gewerberaummiete keine Anwendung.

2. Der Erlass einer Räumungsverfügung ist zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig, wenn über die bloße Herausgabeverweigerung und fortgesetzte Nutzung der Sache hinaus Rechtsnachteile für die Mietsache drohen.

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IBRRS 2015, 0629
ProzessualesProzessuales
Mieter leugnet Pflicht zur Mietzinszahlung: Gebührenstreitwert für negativen Feststellungsantrag?

LG Berlin, Beschluss vom 18.07.2014 - 63 T 88/14

1. Der Gebührenstreitwert für einen negativen Feststellungsantrag, mit dem der Mieter gegenüber dem Vermieter seine Verpflichtung zur Entrichtung künftigen Mietzinses - gleich aus welchem Rechtsgrund - leugnet, ist nach § 48 Abs. 1 GKG, § 9 ZPO zu beurteilen.

2. Für die Feststellung der Minderungsberechtigung ist die Sonderregelung in § 41 Abs. 5 GKG nicht einschlägig.

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IBRRS 2015, 0626
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Keine Ergänzungsfragen nach Beendigung des Beweissicherungsverfahrens!

OLG Koblenz, Beschluss vom 13.03.2015 - 10 W 135/15

1. Der Antragsgegner kann zwar im selbständigen Beweisverfahren die Beweisfragen durch eigene Sachanträge ergänzen oder erweitern, ihm ist die Möglichkeit einzuräumen, Ergänzungsfragen zu demselben Sachverhalt zu stellen (in Anknüpfung an OLG Koblenz, 03.01.2008 - 8 W 878/07, IBRRS 2008, 0151; OLG Köln, 06.12.2004 - 15 W 59/04 - BauR 2005, 752; OLG Hamm, 29.10.2002 - 11 W 25/02 - BauR 2003, 1763 ff.; OLG Rostock, 29.03.2001 - 4 W 5/01 - BauR 2001, 1141 ff.; OLG Nürnberg, 25.07.2000 - 4 W 2323/00 - NJW-RR 2001, 859 f. = MDR 2001, 51 f.; OLG Hamburg, 09.02.2001 - 14 W 10/01 - OLGR Hamburg 2001, 256 f.; OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - 5 W 61/03, IBRRS 2004, 1411; OLG Düsseldorf, 21.10.1996 - 5 W 48/96 - BauR 1997, 515 ff. = NJW-RR 1997, 1086 f.; OLG München, 07.02.1996 - 27 W 303/95 - NJW-RR 1996, 1277 f.; OLG Hamm, 28.04.1987 - 12 W 10/87 - NJW-RR 1988, 384 ff. = BauR 1988, 762 ff).*)

2. Der Gegenantrag ist jedoch unzulässig, wenn das Beweissicherungsverfahren beendet ist (in Anknüpfung an OLG Hamm, 25.11.2004 - 12 W 40/04, IBRRS 2005, 2570; OLG Koblenz, 27.01.2003 - 8 W 32/03 - OLGR 2003, 162 f.; Werner-Pastor, ebd.).*)

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IBRRS 2015, 0623
ProzessualesProzessuales
Kein Vollstreckungsschutz aufgrund nicht angezeigter Untermietverhältnissen

LG Hannover, Beschluss vom 12.11.2014 - 8 T 46/14

Der Vermieter darf aus einem gegen den Hauptmieter erstrittenen Räumungstitel die Zwangsvollstreckung auch gegen Dritte betreiben, wenn der (angebliche) Untermietvertrag heimlich, also ohne Billigung des Vermieters abgeschlossen wurde, der Mieter über einen längeren Zeitraum keine Miete mehr zahlt und den Vermieter im Räumungsprozess auf die vollstreckungsrechtlich bedeutsame Position der vorgeblichen Untermieter nicht hingewiesen hat.

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IBRRS 2015, 0553
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Räumungsverfügung im Gewerberaummietrecht: Hamburg reiht sich ein!

LG Hamburg, Beschluss vom 10.12.2014 - 334 O 251/14

1. Die Regelung des § 940a ZPO ist im Gewerberaummietrecht nicht anwendbar.

2. Eine Räumungsverfügung nach §§ 935, 940 ZPO kommt nur im Ausnahmefall in Betracht.

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IBRRS 2015, 0610
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Räumungsfrist im Vergleich festgesetzt: Gericht kann nicht verkürzen!

LG München I, Beschluss vom 07.10.2014 - 14 T 17971/14

Die erstmalige Verkürzung einer im Prozessvergleich vereinbarten Räumungsfrist rechtfertigt sich weder aus einer direkten noch einer analogen Anwendung des § 794a Abs. 2 ZPO.

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IBRRS 2015, 0619
ProzessualesProzessuales
Keine "prozessuale Notlage", keine Erstattung von Privatgutachterkosten!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.02.2015 - 3 S 2432/14

1. Aufwendungen für die Einholung eines Privatgutachtens sind unter anderem nur dann zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig, wenn die Prozesssituation aus ex-ante Sicht die Einholung des Gutachtens herausgefordert hat.*)

2. Wird ein Privatgutachten ohne das Bestehen einer solchen "prozessualen Notlage" eingeholt und in den Prozess eingeführt, sind die dafür erbrachten Aufwendungen auch dann nicht erstattungsfähig, wenn Prozessgegner und Gericht auf dieses Gutachten eingehen.*)

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IBRRS 2015, 0596
ProzessualesProzessuales
Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer?

BGH, Beschluss vom 19.02.2015 - VII ZR 176/14

1. Der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer bemisst sich nach dem Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung der Entscheidung des Berufungsgerichts. Maßgebend für die Bewertung der Beschwer bei der Nichtzulassungsbeschwerde ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht.

2. Einem Beklagten, der nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer entsprechend höheren Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden seien, ist es regelmäßig verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf neue Angaben zu berufen, um die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO zu überschreiten.

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IBRRS 2015, 0570
ProzessualesProzessuales
Zurechnungsfortschreibung auf den Erwerber erst ab Beginn des folgenden Jahres!

VG Lüneburg, Urteil vom 26.02.2014 - 2 A 220/13

1. Nach § 56 S. 2 ZVG trägt der Ersteher vom Zuschlag in der Zwangsversteigerung an die Lasten des Grundstücks. Dies setzt jedoch voraus, dass solche Lasten nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (hier: GrStG) für den Ersteher tatsächlich entstanden sind.

2. Der Voreigentümer des zwangsversteigerten Grundstücks bleibt Schuldner der Grundsteuer für das gesamte Jahr, §§ 9,10 GStG. Eine Zurechnungsfortschreibung des Einheitswerts auf den Erwerber kann erst auf den Beginn des Kalenderjahres, das auf die Änderung folgt, vorgenommen werden.

3. Eine persönliche Haftung des Erwerbers, der das Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung erworben hat, scheidet gem. § 11 Abs. 2 Satz 2 GrStG aus.

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IBRRS 2015, 0583
ProzessualesProzessuales
Vergleich regelt auch nicht rechtshängige Gegenstände: Mehrwert?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.12.2014 - 10 U 158/13

Wird in einem Vergleich auch der nicht rechtshängige Gesamtschuldnerausgleich zwischen einer Streitpartei und einem Streithelfer mitgeregelt, so begründet dies einen Mehrwert des Vergleichs für diese Streitpartei und den Streithelfer.*)

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IBRRS 2015, 0582
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Einstweilige Verfügung gegen Inanspruchnahme einer Bankgarantie?

OLG Stuttgart, Urteil vom 20.01.2015 - 10 U 102/14

1. Gegen die Inanspruchnahme einer Bankgarantie durch den Sicherungsnehmer kann sich der Sicherungsgeber im Wege einer Einstweiligen Verfügung wehren.*)

2. Der Einwand, die Garantie werde in rechtsmissbräuchlicher Weise nach § 242 BGB in Anspruch genommen, hat die Verfügungsklägerin liquide zu beweisen. Eine bloße Glaubhaftmachung nach § 920 Abs. 2 ZPO reicht nicht aus.*)

3. Welche Ansprüche durch eine Vorauszahlungsgarantie gesichert werden, ist nach §§ 133, 157 BGB durch Auslegung zu ermitteln. Ohne eine vertragliche Beschränkung des Sicherungszwecks sichert eine Vorauszahlungsgarantie auch Rückerstattungsansprüche des Bestellers, die sich aus einer Minderung des Wertes des Werkes aufgrund von Mängeln in Höhe der Mängelbeseitigungskosten (Vorschuss, Erstattung oder Schadensersatz) ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.2010 - VII ZR 206/09, BGHZ 188, 8 - 19 = IBR 2011, 88, zu § 7 Makler- und Bauträger-Verordnung).*)

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IBRRS 2015, 0569
ImmobilienImmobilien
Grundstücksabgaben teilweise gezahlt: Kein Duldungsbescheid möglich!

VG Köln, Beschluss vom 03.06.2014 - 14 L 692/14

Die Gläubigerin von Grundstücksabgaben ist an dem Erlass eines Duldungsbescheids gegenüber dem Erwerber des belasteten Grundstücks gehindert, wenn die geltend gemachte Gebühr bereits (teilweise) bezahlt wurde. Die Gebührenforderung und damit auch die akzessorische öffentliche Last sind dann nämlich erloschen.

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IBRRS 2015, 0554
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verschiedene Zahlungsansprüche: Urkundsprozess und normale Klage zulässig?

OLG Frankfurt, Urteil vom 12.02.2015 - 3 U 117/14

Verschiedene Zahlungsansprüche können nicht gleichzeitig im Urkundenverfahren und normalen Klageverfahren geltend gemacht werden. Ein insoweit ergangenes Vorbehalts-Teilurteil und Teilurteil ist verfahrensfehlerhaft.*)

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IBRRS 2015, 0525
ProzessualesProzessuales
Bedeutung der widerspruchslosen Entgegennahme des zustellenden Schriftstücks?

BGH, Beschluss vom 04.02.2015 - III ZR 513/13

In der widerspruchslosen Entgegennahme des zustellenden Schriftstücks durch eine in den Geschäftsräumen beschäftigte Person (ZPO § 178 Abs. 1 Nr. 2) liegt zugleich die (konkludente) Erklärung, dass der Zustellungsadressat abwesend beziehungsweise an der Entgegennahme der Zustellung verhindert ist. Weitere Nachforschungen des Zustellers sind dann regelmäßig nicht veranlasst.*)

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IBRRS 2015, 0527
ProzessualesProzessuales
Behörde verpflichtet, Verwaltungsakt zu erteilen: Fortsetzungsfeststellungsantrag statthaft?

BVerwG, Urteil vom 04.12.2014 - 4 C 33.13

Stellt der in erster Instanz obsiegende Kläger seinen Verpflichtungsantrag, der sich vor der gerichtlichen Entscheidung erledigt hat, in der Berufungsinstanz auf den Antrag um festzustellen, dass die Behörde verpflichtet war, den beantragten Verwaltungsakt zu erteilen, ist der Feststellungsantrag als Fortsetzungsfeststellungsantrag entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ohne weiteres statthaft, wenn sich die Feststellung auf die Rechtslage im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses (genauer: im Zeitpunkt unmittelbar vor Eintritt des erledigenden Ereignisses) bezieht.*)

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IBRRS 2015, 0517
ProzessualesProzessuales
Gerichtskostenvorschuss nicht einbezahlt: Keine ordnungsgemäße Klageerhebung

OLG Koblenz, Beschluss vom 27.02.2015 - 3 W 99/15

1. Hat das Gericht nach Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens dem Antragsteller eine Frist zur Klageerhebung gesetzt, genügt die Einreichung der Klage zur Fristwahrung nicht. Wird der Gerichtskostenvorschuss nicht fristgerecht eingezahlt und unterbleibt deshalb eine Zustellung der Klage, so ist nicht von einer ordnungsgemäßen Klageerhebung auszugehen.*)

2. Wird die Klage erst nach einem gemäß § 494a Abs. 2 Satz 1 ZPO ergangenen Kostenbeschluss erhoben, kann dieser Beschluss, selbst im Beschwerdeverfahren, nicht mehr aufgehoben werden (in Anknüpfung an OLG Karlsruhe, 07.03.2008 - 19 W 4/08, IBRRS 2008, 1236; BeckOK/Kratz, ZPO, Edition 15, Stand 1. Januar 2015,§ 494a Rn. 10).*)

3. Die der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unterliegenden Fristen sind grundsätzlich abschließend aufgeführt. § 233 ZPO kann nur in sehr engen Grenzen analog angewandt werden, etwa bei Fristen für Rechtsbehelfe, die einem Rechtsmittel ähnlich sind oder deren Versäumung für den Betroffenen einschneidende persönliche Nachteile zur Folge hat (in Anknüpfung an BGH, 04.101990 - IX ZB 78/90 - NJW 1991, 229 f. = MDR 1991, 334). Bei der Versäumung anderer prozessualer Fristen scheidet eine Wiedereinsetzung in entsprechender Anwendung des § 233 ZPO hingegen aus.*)

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IBRRS 2015, 0511
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Selbständiges Beweisverfahren: Erledigungserklärung ist Antragsrücknahme!

OLG Koblenz, Beschluss vom 27.02.2015 - 3 W 95/15

1. In selbständigen Beweisverfahren kommt weder eine übereinstimmende Erledigung des Verfahrens gemäß § 91a ZPO noch eine einseitige Erledigung des Verfahrens in Betracht. Eine im selbständigen Beweisverfahren unzulässige einseitige Erledigungserklärung ist in eine Antragsrücknahme mit der Kostenfolge des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO umzudeuten (in Anknüpfung an BGH, 07.12.2010 - VIII ZB 14/10, IBRRS 2011, 0003; BGH, 09.05.2007 - IV ZB 26/06, IBRRS 2007, 3090)*)

2. Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens gehören im Übrigen grundsätzlich zu den Kosten des sich anschließenden Hauptsachverfahrens und werden von der darin zu treffenden Kostenentscheidung mit umfasst. Nur wenn ausnahmsweise trotz Fristsetzung keine Hauptsacheklage erhoben wird, kann im selbständigen Beweisverfahren gemäß § 494a Abs. 2 Satz 1 ZPO eine Kostenentscheidung ergehen.*)

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IBRRS 2015, 0510
ProzessualesProzessuales
Streitwertbemessung bei teilweiser Anfechtung von Jahresabrechnungen

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 26.02.2015 - 2-13 T 138/14

Für die Ermittlung des Streitwerts für die Anfechtung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen ist von einem Gesamtinteresse der Hälfte von 25 % des Volumens der Abrechnungen oder des Plans auszugehen. Das Gleiche gilt, wenn nicht die gesamte Abrechnung, sondern nur einzelne Positionen angefochten werden.

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IBRRS 2013, 2085
ProzessualesProzessuales
Wann darf ein Beweisantrag für eine erhebliche Tatsache abgelehnt werden?

BGH, Beschluss vom 29.04.2013 - VII ZR 37/12

1. Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn ein Gericht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs missachtet, wonach die Ablehnung eines Beweisantrags für eine erhebliche Tatsache nur zulässig ist, wenn diese so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann oder wenn sie ins Blaue hinein aufgestellt worden ist.

2. Die der Beweiserhebung vorgeschaltete Handhabung der Substantiierungsanforderungen verletzt Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie offenkundig unrichtig ist.

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IBRRS 2015, 0487
ProzessualesProzessuales
Aufrechnung in anderem Verfahren rechtfertigt keine Aussetzung!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.01.2015 - 6 W 107/14

Rechnet der Beklagte gegen die Klageforderung mit einer Gegenforderung auf, die bereits Gegenstand eines anderen vom Beklagten geführten Klageverfahrens ist, rechtfertigt dies nicht die Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung über die Gegenforderung in dem anderen Verfahren.*)

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IBRRS 2015, 0475
ProzessualesProzessuales
Rufschädigung per E-Mails: Wie hoch ist das Interesse des Unterlassungsklägers

OLG Koblenz, Beschluss vom 02.04.2014 - 5 U 217/14

1. Das Interesse eines gewerblichen Unternehmers an der Löschung drei Jahre alter geschäftsschädigender E-Mails von der Internetseite eines Privatmannes, kann dessen Beschwer durch ein entsprechendes Unterlassungsurteil um mehr als das 10 - fache übersteigen. Außerhalb eines Wettbewerbsverhältnisses gibt es keinen Erfahrungssatz dahin, dass das Interesse des Unterlassungsklägers mit der Beschwer des verurteilten Beklagten identisch ist (hier: Streitwert 7.500 Euro, Wert der Beschwer des Beklagten 500 Euro).*)

2. Ist das Gericht erster Instanz ersichtlich davon ausgegangen, die Beschwer der unterlegenen Partei übersteige 600 Euro, und hat es deswegen keine Prüfung der Zulassung der Berufung vorgenommen, so hat das Berufungsgericht, bevor es das Rechtsmittel mangels ausreichender Beschwer als unzulässig verwirft, diese Zulassungsprüfung nachzuholen.*)

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IBRRS 2015, 0469
ProzessualesProzessuales
Frist des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist gesetzliche Ausschlussfrist!

VGH Hessen, Urteil vom 15.12.2014 - 3 C 1990/13

1. Bei der Frist des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist, die die dem Normenkontrollverfahren eigene Bündelungsfunktion zusätzlich dem Gebot der Verfahrensbeschleunigung unterwirft.*)

2. Die Frist des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO stellt eine Zulässigkeitsschranke, nicht jedoch eine materielle Präklusionsvorschrift dar.*)

3. Neben der inter omnes wirkenden prinzipialen Normenkontrolle verbleibt den im Einzelfall Betroffenen die Inzidentkontrolle eines Bebauungsplans.*)

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IBRRS 2015, 0454
ProzessualesProzessuales
Unterstützte Partei verliert: Streithelfer trägt die Kosten selbst!

OLG München, Beschluss vom 04.02.2015 - 11 W 95/15

1. Die durch die Nebenintervention verursachten Kosten können nur dem Gegner der unterstützten Hauptpartei oder dem Nebenintervenienten selbst, nicht aber der unterstützten Hauptpartei auferlegt werden.

2. Maßgeblich sind auch nur die Kosten des jeweiligen Verfahrens, Ausgleichsansprüche im Innenverhältnis - ggf. erweitert um Kosten aus anderen Verfahren - sind gesondert geltend zu machen.

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IBRRS 2015, 0585
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 17.12.2014 - VII ZR 169/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2015, 0429
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwertfestsetzung im selbständigen Beweisverfahren: Mit oder ohne Umsatzsteuer?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.02.2015 - 10 W 3/15

1. Die Frist zur Einlegung der Streitwertbeschwerde beginnt bei einem selbständigen Beweisverfahrens, dem zeitnah ein Hauptsacheverfahren nachfolgt, in dem der erhobene Beweis verwertet wird, mit dessen rechtskräftigem Abschluss.*)

2. Bei der Streitwertfestsetzung in einem auf die Feststellung von Baumängeln gerichteten selbständigen Beweisverfahren ist grundsätzlich die bei einer Mängelbeseitigung anfallende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, sofern der Antragsteller nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.*)

3. Eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist nicht zum Vorsteuerabzug für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Unterhalt einer von ihr betriebenen Berufsschule berechtigt.*)

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IBRRS 2015, 0438
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wann sind die Kosten für ein Privatgutachten erstattungsfähig?

LG Rottweil, Beschluss vom 25.08.2014 - 1 T 80/14

1. Die Kosten für die Einholung eines Privatsachverständigengutachtens sind erstattungsfähig, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig und unmittelbar prozessbezogen sind. Das ist der Fall, wenn ein bereits eingeholtes Gutachten sich als ungenügend erweist.

2. Für die Frage der Angemessenheit des Stundensatzes des Sachverständigen sind die Sätze des JVEG weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar. Weichen allerdings die Stundensätze des Privatsachverständigen ganz erheblich von den im JVEG vorgesehenen Sätzen ab, so bedarf es einer besonderen Darlegung ihrer Notwendigkeit.




IBRRS 2015, 0445
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Prozess über Werklohn verloren: Führt eine Verfassungsbeschwerde zum Erfolg?

VerfGH Bayern, Entscheidung vom 18.11.2014 - Vf. 64-VI-14

Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen zum Bestehen eines Werklohnanspruchs am Maßstab der Grundrechte auf rechtliches Gehör und auf den gesetzlichen Richter sowie des Willkürverbots.*)

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IBRRS 2015, 0437
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beweisfragen sind nachvollziehbar zu beantworten!

OLG Hamm, Beschluss vom 03.02.2015 - 24 W 6/15

1. Das erforderliche rechtliche Interesse ist nicht nur dann gegeben, wenn anzunehmen ist, dass die Feststellungen der Beweiserhebung im selbständigen Beweisverfahren der Vermeidung eines Rechtsstreits dienen.

2. Das rechtliche Interesse ist zu verneinen, wenn kein Rechtsverhältnis zwischen den Parteien besteht (bestehen kann), die Parteien keine möglichen Prozessgegner sind oder kein Anspruch im Verhältnis der Parteien ersichtlich ist. Das muss offenkundig sein und auf der Hand liegen. Eine Schlüssigkeits- bzw. Erheblichkeitsprüfung ist grundsätzlich nicht vorzunehmen.

3. Der Antrag auf weitere Begutachtung ist nur dann unbegründet, er rechtsmissbräuchlich gestellt wird. Das ist der Fall, wenn schon geklärte Fragen lediglich wiederholt werden.

4. Der Antragsteller eines selbständigen Beweisverfahrens hat einen Anspruch auf eine nachvollziehbar begründete und belegte Beantwortung seiner Beweisfragen durch den Sachverständigen, um diese gegebenenfalls durch Dritte auf ihre Plausibilität überprüfen zu lassen.

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IBRRS 2015, 0405
ProzessualesProzessuales
Gericht fordert keinen Kostenvorschuss an: Wann muss der Anwalt nachfragen?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.12.2014 - 2-13 S 143/13

1. Eine Zustellungsverzögerung ist unschädlich und kann hingenommen werden, wenn sie sich in einem hinnehmbaren Rahmen hält. Das ist der Fall, wenn es sich um Zustellungsverzögerungen bis zu 14 Tagen handelt.

2. Einer Partei sind nur solche Verzögerungen zurechenbar, die sie oder ihr Prozessbevollmächtigter bei sachgerechter Prozessführung hätten vermeiden können. Letzteres ist dann nicht der Fall, wenn der Betreiber der Zustellung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände alles ihm für eine alsbaldige Zustellung Zumutbare getan hat.

3. Ein Kläger, der eine Frist zu wahren hat, muss beim Gericht nachfragen, wenn er drei Wochen nach Ablauf der Klagefrist keine Kostenvorschussanforderung vom Gericht bekommen hat. Bleibt er länger als drei Wochen untätig, hat er nicht alles ihm für eine alsbaldige Zustellung Zumutbare getan. Die Klage wäre somit verfristet.

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IBRRS 2015, 0421
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Vorbefasster Richter ist im späteren Anwaltshaftungsprozess nicht befangen!

BGH, Beschluss vom 18.12.2014 - IX ZB 65/13

Die Mitwirkung der im Vorprozess mit der Sache befassten Richter bei dem Erlass der Entscheidung im späteren Anwaltshaftungsprozess stellt weder einen gesetzlichen Ausschlussgrund noch einen Ablehnungsgrund wegen Besorgnis der Befangenheit dar.*)

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IBRRS 2015, 0420
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Klage abgewiesen: Berufungsbegründung muss sich mit sämtlichen tragenden Gründen befassen!

BGH, Beschluss vom 27.01.2015 - VI ZB 40/14

1. Eine Berufungsbegründung bedarf einer aus sich heraus verständlichen Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt. Sie muss auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein. Hierfür reicht es nicht aus, auf Vorbringen in der Klageschrift zu verweisen und einen Gehörsverstoß wegen Verletzung der Hinweispflicht zu rügen, ohne auszuführen, was auf einen entsprechenden Hinweis vorgetragen worden wäre.*)

2. Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung in dieser Weise jede tragende Erwägung angreifen; andernfalls ist die Berufung unzulässig.*)

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IBRRS 2015, 0425
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Fristen richtig ermittelt und eingetragen? Rechtsanwalt muss Fristende selbständig und eigenverantwortlich prüfen!

BGH, Beschluss vom 13.01.2015 - VI ZB 46/14

Der Rechtsanwalt hat selbständig und eigenverantwortlich zu prüfen, ob ein Fristende richtig ermittelt und eingetragen wurde, wenn ihm die Sache im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt wird. Dies gilt auch dann, wenn ihm die Akte nach vorangegangener Fertigung eines Entwurfs der Berufungsschrift nur zum Zwecke der Unterschrift vorgelegt wird.*)

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IBRRS 2015, 0402
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Ausgang des Rechtstreits für Dritten irrelevant: Nebenintervention unzulässig

OLG Köln, Urteil vom 28.11.2014 - 19 U 87/14

1. Ein rechtliches Interesse für die Nebenintervention besteht, wenn der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder dem Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt, wie etwa bei Rechtskrafterstreckung, Gestaltungswirkung, akzessorischer Haftung oder bei Regress.

2. Rein wirtschaftliche oder tatsächliche Interessen allein reichen für eine Nebenintervention nicht aus.

3. Für das rechtliche Interesse des Nebenintervenienten ist es nicht erforderlich, dass das Unterliegen der Hauptpartei dem Nebenintervenienten nachteilig ist. Es reicht vielmehr bereits aus, wenn ihr Obsiegen einen (rechtlichen) Vorteil bringt.

4. Eine Nebenintervention ist daher unzulässig, wenn weder ein Obsiegen noch ein Unterliegen der Hauptpartei sein Rechtsverhältnis zum Streithelfer in relevanter Weise beeinträchtigen könnte.

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IBRRS 2015, 0359
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Rechtliches Interesse im Sinne des § 485 Abs. 2 ZPO ist weit zu verstehen

OLG Hamburg, Beschluss vom 16.12.2014 - 1 W 102/14

Das Erfordernis eines rechtlichen Interesses im Sinne des § 485 Abs. 2 ZPO darf nicht zu einer vorweggenommenen Prüfung der Beweiserheblichkeit oder der Erfolgsaussichten im Hauptprozess führen.

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IBRRS 2015, 0390
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Streitwerthöhe einer Klage auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.02.2015 - 3 U 1344/15

Die Beschwer eines zur eidesstattlichen Versicherung verurteilten Auskunftspflichtigen bemisst sich nach dem Aufwand und der Zeit, den die Versicherung erfordert (in Anknüpfung an BGH, 30.11.1991 - XII ZB 156/90, NJW 1991, 1833; BGH, 21.06.2000 - XII ZB 12/97, NJW 2000, 3073; BGH, 11.07.2001 - XII ZR 14/00, FamRZ 2002, 666 ff.; BGH, 08.09.2009 - X ZR 81/08; OLG Brandenburg, 11.01.2008 - 13 U 131/07, NZM 2009, 51 f.; OLG Brandenburg, 02.10.2007 - 9 UF 137/07, FamRZ 2008, 1359 f.).*)

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IBRRS 2015, 0382
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Spruchkörper kann nicht wegen Befangenheit abgelehnt werden!

BGH, Beschluss vom 08.01.2015 - V ZB 184/14

1. Unzulässig ist die Ablehnung eines gesamten Spruchkörpers eines Gerichts, weil nach § 42 ZPO nur der einzelne Richter, nicht aber das Gericht als solches oder eine Gerichtsabteilung abgelehnt werden kann.

2. Dabei ist es unerheblich, ob sich die Ablehnung gegen den Senat richtet oder die Richter des Senats einzeln benannt werden.

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IBRRS 2015, 0380
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Über Feststellungsantrag nicht entschieden: Rechtshängigkeit der Klage entfällt!

BGH, Urteil vom 20.01.2015 - VI ZR 209/14

Hat das Erstgericht über einen vom Kläger gestellten Feststellungsantrag nicht entschieden und diesen Antrag auch nicht in den Tatbestand seines (unvollständigen) Urteils aufgenommen und hat der Kläger weder Tatbestandsberichtigung noch Urteilsergänzung beantragt, ist die Rechtshängigkeit der Klage, soweit sie Gegenstand des übergangenen Antrags gewesen ist, mit dem Ablauf der Antragsfrist des § 321 Abs. 2 ZPO entfallen. Hat der Kläger den vom Erstgericht übergangenen Feststellungsantrag in der Berufungsinstanz erneut gestellt und damit sein Feststellungsbegehren durch zulässige Klageerweiterung wieder in den Prozess eingeführt, kann über diesen Antrag in der Sache nur das Berufungsgericht selbst entscheiden.*)

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IBRRS 2015, 0376
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Vergemeinschaftung: Wohnungseigentümer verlieren Prozessführungsbefugnis!

BGH, Urteil vom 05.12.2014 - V ZR 85/14

Wird das gemeinschaftliche Eigentum durch einen Wohnungseigentümer gestört und wird der Beseitigungs- oder Unterlassungsanspruch der Wohnungseigentümer der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Ausführung zugewiesen (vergemeinschaftet), sind die einzelnen Wohnungseigentümer nicht mehr prozessführungsbefugt.

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IBRRS 2015, 0341
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Vortrag zu besonderem Gerichtsstand nicht geprüft: Verweisung nicht bindend!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.09.2014 - 11 SV 86/14

Eine Verweisung durch das nach § 29 ZPO zuständige Gericht entfaltet wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs keine Bindungswirkung, wenn sich das verweisende Gericht in seinem Beschluss nicht mit dem Vortrag der Parteien zum Vorliegen der Voraussetzungen des besonderen Gerichtsstand auseinandergesetzt hat.*)

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IBRRS 2015, 0345
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Zeugenbeweis ist (fast) immer beachtlich!

BGH, Beschluss vom 20.01.2015 - VIII ZR 208/14

1. In einem bestehenden Mietverhältnis über Wohnraum steht dem Mieter bis zur ordnungsgemäßen Abrechnung des Vermieters gemäß § 273 Abs.1 BGB ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der laufenden Nebenkostenvorauszahlungen zu.

2. Macht der Vermieter Schadensersatz für beschädigte Möbel geltend und wendet der Mieter ein, diese Möbel seien ihm vom Voreigentümer übereignet worden, und bietet er für die Behauptung Zeugenbeweis an, so muss dem nachgegangen werden, selbst wenn sich aus dem Mietvertrag und sonstigem Schriftverkehr eine derartige Übereignung nicht ergibt.

3. Auch wenn das Gericht der Meinung ist, dass eine Übereignung rechtlich gar nicht möglich sei, da es sich bei den Möbeln um wesentliche Bestandteile des Grundstücks handle, hätte es, da die Parteien eine solche Einordnung der Möbel ersichtlich nicht in Betracht gezogen haben, zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung auf seine diesbezügliche Rechtsauffassung hinweisen und den Parteien Gelegenheit zur Stellungsnahme geben müssen.

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IBRRS 2015, 0338
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Wann darf das Gericht eine Fachwissen voraussetzende Frage selbst beantworten?

BGH, Beschluss vom 13.01.2015 - VI ZR 204/14

Wenn es um die Beurteilung einer Fachwissen voraussetzenden Frage geht, darf der Tatrichter auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens nur verzichten, wenn er entsprechende eigene besondere Sachkunde auszuweisen vermag. Zudem muss das Gericht, wenn es bei seiner Entscheidung eigene Sachkunde in Anspruch nehmen will, den Parteien zuvor einen entsprechenden Hinweis erteilen.*)

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