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Sachgebiet: Prozessuales

15856 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2015

IBRRS 2015, 0334
ProzessualesProzessuales
Rechtsanwalt als Urheber von AGB? Was ist darzulegen (und zu beweisen)?

AG Kassel, Urteil vom 05.02.2015 - 410 C 5684/13

1. Zur Darlegungslast eines Rechtsanwalts, der behauptet, Urheber von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu sein.*)

2. Eine einseitige Verlegung des Schlusstermins gemäß § 128 Abs. 2 ZPO als eine Art "Fristverlängerung" ist wegen der Gleichstellung mit dem Schluss der mündlichen Verhandlung nicht möglich.*)

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IBRRS 2015, 0320
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bauträger ist auch Verwalter: Kein gemeinsamer Gerichtsstand für Baumängel- und WEG-Ansprüche!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.11.2014 - 11 SV 114/14

Die Bestimmung eines gemeinsam zuständigen Gerichts ist nicht möglich, wenn gegen den Beklagten einerseits in seiner Eigenschaft als Hausverwalter Ansprüche nach dem WEG und andererseits in seiner Eigenschaft als Bauträger werkvertragliche Ansprüche geltend gemacht werden.*)




IBRRS 2015, 0328
ProzessualesProzessuales
Streitwert der Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 09.12.2014 - X ZR 94/13

1. Wenn ein Berufungsurteil mit der Revision und hilfsweise wegen desselben Streitgegenstands mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen wird, entstehen neben den Gebühren für das Revisionsverfahren keine weiteren Gerichts- oder Anwaltsgebühren.*)

2. Für die Frage, in welchem Umfang ein Berufungsurteil primär mit der Revision und nur hilfsweise mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen wird, ist nicht erheblich, ob und in welchem Umfang das Berufungsgericht die Revision tatsächlich zugelassen hat. Maßgeblich ist allein, welches Begehren der Revisionskläger mit seinem Rechtsmittel geltend gemacht hat.*)

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IBRRS 2015, 0309
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beschlussanfechtung: Klageantrag muss ausgelegt werden!

BGH, Urteil vom 12.12.2014 - V ZR 53/14

Auch bei einer Beschlussanfechtungsklage darf die Auslegung des Klageantrags - wie allgemein im Prozessrecht - nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks haften, sondern hat den wirklichen Willen der Partei zu erforschen; nur wenn sich das Rechtsschutzziel des Klägers auch durch die gebotene Auslegung unter Einbeziehung der gesamten Klageschrift nicht eindeutig ermitteln lässt, gehen die verbleibenden Unklarheiten zu seinen Lasten.*)

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IBRRS 2015, 0281
ProzessualesProzessuales
OLG-Entscheidung ohne mündliche Verhandlung: Keine Verletzung rechtlichen Gehörs!

OLG Koblenz, Beschluss vom 28.01.2015 - 3 U 814/14

1. Eine Gehörsverletzung liegt vor, wenn das Gericht vor oder bei seiner Entscheidung Vortrag der Partei aus Versehen nicht zur Kenntnis nimmt, es durch verfehlte Anwendung der einschlägigen Vorschriften das Äußerungsrecht einer Partei ausschließt oder verkürzt, durch Unterlassen gebotener Hinweise eine Partei benachteiligt oder das Vorbringen einer Partei nicht erfasst oder grob missversteht.

2. Es liegt keine Gehörsverletzung vor, wenn der Senat ohne mündliche Verhandlung entschieden hat.

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IBRRS 2015, 0305
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
WEG zieht Vorgehen gegen Störungen an sich: Eigentümer kann nicht (mehr) klagen!

BGH, Urteil vom 05.12.2014 - V ZR 5/14

Zieht die Wohnungseigentümergemeinschaft die Durchsetzung von Beseitigungs- oder Unterlassungsansprüchen wegen Störungen des Gemeinschaftseigentums durch Mehrheitsbeschluss an sich, so begründet sie damit ihre alleinige Zuständigkeit für die gerichtliche Geltendmachung.*)

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IBRRS 2015, 0295
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Geräusch- und Geruchsimmissionen als Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens?

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05.01.2015 - 5 W 89/14

Die Klärung von auf ein Grundstück einwirkenden Geräusch- und Geruchsimmissionen an zulässiger Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens sein.*)

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IBRRS 2015, 0279
ProzessualesProzessuales
Einstweilige Verfügung im Beschwerdeverfahren auch ohne Anhörung des Gegners!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.12.2014 - 6 W 103/14

Eine einstweilige Verfügung kann auch im Beschwerdeverfahren im Beschlusswege ohne Anhörung des Antragsgegners erlassen werden.*)

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IBRRS 2015, 0264
ProzessualesProzessuales
Identität von Primärverteidigung und Hilfsaufrechnung: Keine Streitwertaddition!

KG, Beschluss vom 15.08.2014 - 21 W 23/14

1. Von einer Streitwertaddition kann abgesehen werden, wenn ein „Gleichlauf“ von Primärverteidigung und Hilfsaufrechnung vorliegt, so dass – wirtschaftlich gesehen – die Hilfsaufrechnung und die primäre Verteidigung als eine einheitliche Verteidigung gegen den Klageanspruch gewertet werden können.

2. Dies ist der Fall, wenn der Beklagte gegen die Werklohnforderung primär die fehlende Fälligkeit wegen einer auf Grund der Mangelhaftigkeit nicht erfolgten Abnahme der Werkleistung geltend macht und sich hilfsweise auf Mangelbeseitigungskosten bzw. Minderungsansprüche wegen dieser Mängel stützt.

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IBRRS 2015, 0257
ProzessualesProzessuales
Besonderheit des Berufungsverfahrens ist nicht einfach auf Klageabweisung anwendbar!

BGH, Beschluss vom 18.12.2014 - III ZR 472/13

§ 26 Nr. 8 Satz 2 EGZPO stellt eine den Besonderheiten des Berufungsverfahrens Rechnung tragende Ausnahmebestimmung dar. Auf die Abweisung der Entschädigungsklage als unzulässig durch das erstinstanzlich entscheidende Oberlandesgericht (§ 201 Abs. 1 Satz 1 GVG) ist die Vorschrift nicht entsprechend anwendbar.*)

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IBRRS 2015, 0476
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 13.01.2015 - VI ZB 29/14

Zur Beschwer des Beklagten, der zur Löschung zweier mehr als drei Jahre alter E- Mails von seiner Internetseite verurteilt worden ist.*)

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IBRRS 2015, 0232
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verspätetes Gutachten: Sachverständiger muss 500 Euro Ordnungsgeld zahlen!

OLG Köln, Beschluss vom 13.01.2015 - 24 U 180/12

Zur Beschleunigung des Rechtsstreits ist die Festsetzung eines Ordnungsgelds gegen den Sachverständigen geboten, wenn dieser trotz Nachfristen das von ihm zu erstattende Gutachten nicht vorlegt.

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IBRRS 2015, 0230
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kein Preis für Zusatzleistung im Vertrag vereinbart: Auftragnehmer erhält übliche Vergütung!

OLG Stuttgart, Urteil vom 05.12.2012 - 9 U 92/12

1. Vereinbaren die Parteien eines BGB-Bauvertrags, dass Mehr- oder Minderleistungen nach dem im Bemusterungsprotokoll vereinbarten Festpreis abgerechnet werden, ist für zusätzliche Leistungen die übliche Vergütung zu zahlen, wenn für die betreffende Leistung im Bemusterungsprotokoll kein Preis vorhanden ist.

2. Eine Abweichung von den Ausführungsplänen stellt jedenfalls dann keinen Mangel dar, wenn die Pläne nicht Vertragsbestandteil geworden sind.

3. Behauptet der Auftraggeber nach der Abnahme, das Dach entspreche nicht den statischen Anforderungen, trägt er hierfür die volle Darlegungs- und Beweislast. Denn mit der Abnahme hat er das Dach als im Wesentlichen mangelfrei anerkannt. Ein "bisschen Beweis", weil Einiges für das Vorhandensein von Mängeln spricht, gibt es nicht.

4. Unterlässt das Landgericht eine weitere Beweiserhebung, weil ein berechtigter Kostenvorschuss trotz Fristsetzung nicht eingezahlt wurde, kann der Beweis in der Berufungsinstanz nicht mehr durch Sachverständigenbeweis geführt werden.

5. Erstattungsfähig sind nur die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung. Kosten für ein während eines selbständigen Beweisverfahrens zu statischen Fragen beauftragtes Privatgutachten sind aber nicht erforderlich.




IBRRS 2015, 0220
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ergänzungsfragen der Gegenseite: Beweisbelastete Partei muss Kostenvorschuss zahlen!

LG Hamburg, Beschluss vom 19.01.2015 - 411 HKO 41/13

Muss sich der Sachverständige mit Einwänden der Gegenseite der beweisbelasteten Partei auseinandersetzen, ändert sich nichts an der grundsätzlichen Kostenvorschusspflicht der beweisbelasteten Partei.

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IBRRS 2015, 0236
ProzessualesProzessuales
Müssen Haupt- und Zusatzgutachter unterschieden werden können?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.12.2014 - 1 U 52/14

Zur beweisrechtlichen Verwertbarkeit eines medizinischen Sachverständigengutachtens, wenn dieses nicht erkennen lässt, welche Fragestellungen vom Hauptgutachter und welche Fragen von einem Zusatzgutachter beantwortet worden sind.*)

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IBRRS 2015, 0222
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gericht muss Gutachten prüfen und bei Widersprüchen den Sachverständigen laden!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.12.2014 - 3 W 50/14

1. Auch im selbständigen Beweisverfahren hat das Gericht ein eingeholtes schriftliches Gutachten von Amts wegen auf seine Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit hin zu überprüfen. Wird diese verneint, ist das Beweisverfahren auch ohne weiteren Antrag einer Partei durch Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens fortzusetzen.*)

2. Einer Fortsetzung des Beweisverfahrens durch Ladung des Sachverständigen bedarf es auch, wenn eine der Parteien die Geeignetheit des vorliegenden schriftlichen Gutachtens zur Klärung der Beweisfragen für unzureichend hält. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ladung des Sachverständigen oder lediglich die Eignung des schriftlichen Gutachtens durch Einwendungen hiergegen bestritten wird.*)

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IBRRS 2015, 0208
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
WEG noch nicht existent: Landgericht kann in der Sache entscheiden!

LG München I, Urteil vom 07.07.2014 - 1 S 4470/14

Werden im Rahmen einer Anfechtungsklage die übrigen Eigentümer einer nicht existenten Eigentümergemeinschaft verklagt und lehnt das Amtsgericht eine Rubrumsberichtigung ab, kann das Landgericht gleichwohl in der Sache entscheiden.

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IBRRS 2015, 0219
ProzessualesProzessuales
Wie ist der Umfang der Rechtskraft eines (Anerkenntnis-)Urteils zu ermitteln?

BGH, Urteil vom 24.07.2014 - I ZR 27/13

1. Der Umfang der Rechtskraft eines Urteils ist in erster Linie der Urteilsformel zu entnehmen. Reicht die Urteilsformel allein nicht aus, den Umfang der Rechtskraft zu bestimmen, sind zur Auslegung der Urteilsformel der Tatbestand und die Entscheidungsgründe, erforderlichenfalls auch das Parteivorbringen, heranzuziehen (Anschluss an BGH, Urteil vom 13.05.1997 - VI ZR 181/96, NJW 1997, 3447 = IBRRS 1997, 0004; Urteil vom 14.02.2008 - I ZR 135/05, GRUR 2008, 933 = WRP 2008, 1227 = IBRRS 2008, 2291, Schmiermittel). Bei einem Anerkenntnisurteil kommt es für die Auslegung der Urteilsformel in erster Linie darauf an, was die Parteien gewollt und erklärt haben (Anschluss an BGH, Urteil vom 22.02.1952 - I ZR 117/51, BGHZ 5, 189, Zwilling).*)

2. Für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem mit der Veröffentlichung einer Zeitschrift erzielten Gewinn und den in der Zeitschrift erschienenen Beiträgen reicht es aus, dass die Bezieher der Zeitschrift bei Abschluss ihrer Verträge erwarteten, dass in den Heften derartige Beiträge erscheinen (Fortführung von BGH, Urteil vom 25.03.2010 - I ZR 122/08, GRUR 2010, 1090 = WRP 2010, 1520 = IBRRS 2010, 3926, Werbung des Nachrichtensenders; Urteil vom 16.08.2012 - I ZR 96/09, ZUM 2013, 406 = IBRRS 2013, 0852).*)

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IBRRS 2015, 0194
ProzessualesProzessuales
Gebühr für gütliche Einigung entfällt nur ausnahmsweise!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.03.2014 - 10 W 33/14

1. Die Gebühr für die gütliche Erledigung gem. Nr. 207 GvKostG fällt nach dem eindeutigen Wortlaut der Nachbemerkung zu Nr. 207 GvKostG nur dann nicht an, wenn eine Beauftragung mit einer Maßnahme nach § 802a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 4 ZPO vorliegt.*)

2. Die fragliche Formulierung ist einer abweichenden Auslegung nicht zugänglich. Es handelt sich um einen Ausnahmetatbestand, der grundsätzlich eng auszulegen ist (vgl. BGH NJW 1985, 2526).*)

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IBRRS 2014, 3205
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Immobilienkauf: Kostenquote bei Vergleich über Rückabwicklungsklage?

OLG Schleswig, Beschluss vom 29.04.2014 - 16 U 35/14

Bei der Bildung der Kostenquote nach dem Verhältnis des angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis sind lediglich der eingeklagte Betrag (ohne Berücksichtigung der Zug-um-Zug-Leistung) und der Vergleichsbetrag rechnerisch zu vergleichen.

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IBRRS 2015, 0128
ProzessualesProzessuales
Befreiungs- und Abwehranspruch: Nähere Bezeichnung im Prozess erforderlich!

OLG Frankfurt, Urteil vom 15.08.2014 - 4 U 223/13

Voraussetzung einer Klage gegen frühere Mitmieter auf Befreiung von Verbindlichkeiten gegenüber dem Vermieter ist, dass feststeht, ob und in welcher Höhe die Verbindlichkeit, von der zu befreien ist, begründet ist. Dies muss im Prozess notfalls durch Beweisaufnahme geklärt werden. Dieses Klagebegehren ist von einem Abwehranspruch gegen unbegründete Forderungen zu unterscheiden. In diesem Fall ist für die Vollstreckbarkeit der begehrten Abwehrhandlungen eine nähere Bezeichnung durch den Kläger erforderlich.

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IBRRS 2015, 0111
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
WEG-Jahresabrechnung angefochten: Streitwert?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.11.2014 - 11 W 37/14

1. Bei der Anfechtung einer Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird der Streitwert nicht über den Gesamtbetrag der Abrechnung bestimmt, da der Streit der Parteien grundsätzlich nicht die Frage des ersatzlosen Wegfalls der Belastung, sondern deren individuelle Reduzierung oder andere Verteilung zum Gegentand hat.

2. Die Bemessung des Interesses aller Parteien beträgt daher nur einen Bruchteil des Abrechnungsbetrags, wobei die Berücksichtigung des Betrags mit einem Anteil von 25% nicht ermessensfehlerhaft ist.

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IBRRS 2015, 0150
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ein Anspruch betrifft die Insolvenzmasse: Gesamter Rechtsstreit unterbrochen

BGH, Urteil vom 10.12.2014 - XII ZR 136/12

Betrifft nur einer von mehreren im Prozess zusammen geltend gemachten Ansprüchen die Insolvenzmasse, so wird grundsätzlich (zunächst) einheitlich der gesamte Rechtsstreit unterbrochen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 21.10.1965 - Ia ZR 144/63, NJW 1966, 51).*)

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IBRRS 2015, 0144
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Bindungswirkung der Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren?

BGH, Urteil vom 18.12.2014 - VII ZR 102/14

Verkündet der Antragsteller in einem selbständigen Beweisverfahren, das er gegen einen vermeintlichen Schädiger führt, einem möglicherweise stattdessen haftenden Schädiger den Streit, so umfasst die Bindungswirkung des § 68 ZPO grundsätzlich jedes Beweisergebnis, das im Verhältnis zum Antragsgegner von rechtlicher Relevanz ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 05.12.1996 - VII ZR 108/95, BGHZ 134, 190 = IBR 1997, 172, und BGH, Beschluss vom 27.11.2003 - V ZB 43/03, BGHZ 157, 97 = IBRRS 2004, 0059).*)

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IBRRS 2015, 0110
ProzessualesProzessuales
Wann kann eine Terminsgebühr für außergerichtliche Verhandlungen festgesetzt werden?

OLG Jena, Beschluss vom 15.12.2014 - 1 W 459/14

1. Eine durch außergerichtliche Verhandlungen entstandene Terminsgebühr kann im Kostenfestsetzungsverfahren in Ansatz gebracht werden, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des Gebührentatbestandes unstreitig sind.*)

2. Das gilt sowohl dann, wenn der Gegner sich selbst über solche Verhandlungen erklärt und damit die maßgeblichen Tatsachen im Wege eines Geständnisses (§ 288 ZPO) eingeräumt hat, als auch dann, wenn der Gegner sich zu dem den Gebührentatbestand begründenden, ihm zur Stellungnahme überreichten Vortrag nicht erklärt und dieser daher gem. § 138 Abs. 3 ZPO als unstreitig anzusehen ist.*)

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IBRRS 2015, 0108
ProzessualesProzessuales
Kostenentscheidung vergessen: Keine Urteilsberichtigung, nur -ergänzung!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.12.2014 - 2 U 161/13

Damit ein Urteil berichtigt werden kann, muss eine versehentliche Abweichung des vom Gericht Erklärten von dem von ihm Gewollten bestehen. Für eine falsche Willensbildung hingegen kommt keine Berichtigung sondern nur eine - fristgebundene - Ergänzung in Betracht.

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IBRRS 2015, 0138
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zeitaufwand für die Durch- und Aufarbeitung des Prozessstoffs ist nicht erstattungsfähig!

BGH, Beschluss vom 13.11.2014 - VII ZB 46/12

1. Die Kosten für einen Verkehrsanwalt sind im Revisionsverfahren nur bei Vorliegen besonderer Umstände erstattungsfähig.*)

2. Der Zeitaufwand einer Partei für die Beschaffung von Informationen und die Durch- und Aufarbeitung des Prozessstoffs gehört zum allgemeinen Prozessaufwand, der nicht erstattungsfähig ist. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Partei nicht selbst tätig geworden ist, sondern eine Hilfsperson beauftragt hat.*)

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IBRRS 2015, 0102
ProzessualesProzessuales
Anspruch auf Einwand des Gegners hin verneint: Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt!

OVG Saarland, Beschluss vom 05.01.2015 - 2 B 1/15

1. Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird nicht verletzt, wenn das Beschwerdegericht die Verneinung eines Anspruchs auf einen Aspekt stützt, der von Anfang an zum Prozessstoff gehörte und den der Antragsgegner erstinstanzlich als anspruchsausschließend benannt hat.*)

2. Einem Beschwerdeführer muss klar sein, dass vom Beschwerdegericht im Fall der Bejahung einer erstinstanzlich verneinten Sachentscheidungsvoraussetzung die - im erstinstanzlichen Vortrag eindeutig bezeichneten - Voraussetzungen des geltend gemachten materiellen Anspruchs zu prüfen sind.*)

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IBRRS 2015, 0087
ProzessualesProzessuales
Terminverlegung trotz ärztlichem Attest abgelehnt: Richter befangen!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.12.2014 - 8 W 77/14

Hat der Geschäftsführer einer Partei höchstes Interesse daran, an der Beweisaufnahme und der mündlichen Verhandlung persönlich teilzunehmen und legt er eine ärztliche Bescheinigung vor, wonach er einen Bandscheibenvorfall hat, eine liegende Position zur Entlastung des Beins einnehmen muss und unter starken Schmerzmitteln steht, genügt es nicht, ihn vom persönlichen Erscheinen zu entbinden, jedoch die beantragte Terminverlegung abzulehnen. In einem solchen Fall kann der Richter als befangen abgelehnt werden.

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IBRRS 2015, 0073
ProzessualesProzessuales
Rechtsstreit nicht verursacht: Keine Kostentragungspflicht des Verwalters

LG München I, Beschluss vom 29.04.2014 - 1 T 18206/12

Die Kosten eines Rechtsstreits können dem Verwalter auferlegt werden, wenn er den Rechtsstreit verursacht hat und ihm ein grobes Verschulden zur Last fällt, wobei hierfür Vorsatz oder mindestens grobe Fahrlässigkeit erforderlich ist.

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IBRRS 2015, 0049
BauträgerBauträger
Verlangen nach Zustimmung zur Grundbucheintragung: Gegenstandswert?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.05.2014 - 22 U 139/13

1. Ist im Rahmen eines Bauträgervertrags bei einem Verlangen nach Zustimmung zur Grundbucheintragung zwischen den Parteien bei an sich unstreitiger Verpflichtung zur Auflassung lediglich noch die Freigabe (bzw. Berechtigung) der letzten Kaufpreisrate(n) im Streit, ist der Gegenstandswert unter Berücksichtigung der Höhe der streitigen Restkaufpreisforderung(en) zu bestimmen.*)

2. Für den Fall, dass der Käufer Leistungen im Umfang der letzten beiden Kaufpreisraten verlangt, die zugleich Voraussetzung für den - nach bereits erklärter Auflassung - vom Notar zu stellenden Antrag auf Eigentumsumschreibung sind, gelten die vorstehenden Grundsätze im Sinne einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise entsprechend.*)

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IBRRS 2015, 0039
ProzessualesProzessuales
Zwangsverwalter kann ohne Zustimmung in den Rechtsstreit eintreten!

LG Krefeld, Urteil vom 22.10.2014 - 2 O 80/14

Wird die Zwangsverwaltung nach Rechtshängigkeit angeordnet, kann der Zwangsverwalter ohne Zustimmung durch bloße Übernahmeerklärung an Stelle des Klägers in den Rechtsstreit eintreten. Einer Zustimmung des Klägers oder des Beklagten bedarf es nicht; die Regeln über die gewillkürte Prozessstandschaft gelten nicht.*)

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IBRRS 2015, 0069
ProzessualesProzessuales
Vollstreckungsgegenklage abgewiesen: Worauf erstreckt sich die Rechtskraft des Urteils?

BGH, Urteil vom 04.12.2014 - VII ZR 4/13

Die Rechtskraft eines die Vollstreckungsgegenklage abweisenden Urteils erstreckt sich entsprechend § 322 Abs. 2 ZPO auch auf die Aberkennung von Gegenforderungen, mit denen der Kläger gegen die titulierte Forderung aufgerechnet hat (im Anschluss an BGH, Urteil vom 30.03.1994 - VIII ZR 132/92, NJW 1994, 2769, 2770 und Beschluss vom 28.06.2006 - XII ZB 9/04, NJW-RR 2006, 1628 Rn.10).*)

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IBRRS 2015, 0037
ProzessualesProzessuales
Kostenfestsetzungsverfahren: Streithelfer kann auch Rechtsmittel einlegen

OLG Schleswig, Beschluss vom 16.12.2014 - 9 W 182/14

Ein im Rechtsstreit beigetretener Streithelfer kann jedenfalls dann für die von ihm unterstützte Partei im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren Rechtsmittel einlegen, wenn das Kostenfestsetzungsverfahren die Kosten eines vom Streithelfer für die unterstützte Partei eingelegten Berufungsverfahrens betrifft.*)

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IBRRS 2015, 0031
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Seminare eines Richters mit Anwalt der Gegenseite: Kein Ablehnungsrecht!

LG Hannover, Beschluss vom 25.02.2014 - 14 O 105/13

Es begründet nicht die Besorgnis der Befangenheit, wenn der Richter einer Baukammer mit dem Prozessbevollmächtigten der Gegenseite bei Seminaren, Kommentierungen und Veröffentlichungen zusammenarbeitet.

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IBRRS 2015, 0019
ProzessualesProzessuales
Hauptpartei untätig: Streithelfer kann selbstständig Berufung einlegen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.10.2014 - 22 U 111/14

1. Eine nur vom Streithelfer im eigenen Namen eingelegte Berufung ist im Falle der Untätigkeit der Hauptpartei zulässig.*)

2. Ein Streithelfer darf sich zwar grundsätzlich nicht in Widerspruch zu Erklärungen der unterstützten Partei im Prozess stellen, d.h. der Sachvortrag der Hauptpartei geht regelmäßig vor; dies gilt jedoch nicht im Fall einer vom Streithelfer im eigenen Namen eingelegten Berufung, wenn die vom Streithelfer unterstützte Hauptpartei im Berufungsverfahren untätig bleibt.*)

3. Der Streithelfer als sog. einfacher Nebenintervenient kann in prozessual zulässiger Weise als Zeuge vernommen werden, wenn er als Partei nicht (insbesondere im Sinne einer Anspruchshäufung gemäß § 260 ZPO bei Identität des Streitgegenstandes bzw. Anspruchsgrundes) unmittelbar selbst betroffen ist.*)

4. Wenn die Hauptpartei in der Rechtsmittelinstanz völlig untätig bleibt, kann der Streithelfer das von ihm alleine eingelegte Rechtsmittel auch alleine beschränken bzw. zurücknehmen.*)

5. Nur wenn sich die Hauptpartei sachlich an der Berufung des Streithelfers beteiligt hat, ist sie bei erfolgloser Berufung kostenpflichtig.*)

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IBRRS 2015, 0016
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Selbständiges Beweisverfahren: Bedarf ein Parteiwechsel der Zustimmung des Gegners?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.10.2014 - 9 W 19/14

1. Ein Parteiwechsel auf Antragstellerseite im selbständigen Beweisverfahren ist generell sachdienlich - und daher ohne Zustimmung des Gegners zulässig -, wenn die streitige Forderung, zu deren Voraussetzungen Beweis erhoben werden soll, an den neuen Antragsteller abgetreten wurde.*)

2. § 265 Abs. 2 Satz 2 ZPO (kein Eintritt eines Rechtsnachfolgers in den Prozess ohne Zustimmung des Gegners) findet im selbständigen Beweisverfahren keine Anwendung, wenn kein schutzwürdiges Interesse des Gegners ersichtlich ist, das dem Parteiwechsel entgegensteht.*)

3. Deklaratorische Beschlüsse des Landgerichts im ersten Rechtszug, mit denen festgestellt wird, das Verfahren sei unterbrochen oder sei beendet, sind mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.*)

4. Für eine wirksame Zustellung ist ein Zustellungswille des Gerichts erforderlich. Die Zustellung einer gerichtlichen Entscheidung an einen Prozessbevollmächtigten hat für die von dem Rechtsanwalt vertretene Partei keine Wirkungen - und setzt keine Frist in Lauf -, wenn das Gericht - für die Beteiligten erkennbar - die Entscheidung nicht dieser Partei zustellen will, sondern einer anderen Person, die vom selben Anwalt vertreten wird.*)

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IBRRS 2015, 0027
ProzessualesProzessuales
Keine Verjährungshemmung ohne hinreichende Individualisierung!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.2014 - 17 U 56/14

1. Ein erwirkter Mahnbescheid ist nur dann zur Hemmung der Verjährung geeignet, wenn der Mahnbescheidsantrag hinreichend individualisiert war. Dazu ist erforderlich, den geltend gemachten Anspruch durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so abzugrenzen, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitel sein kann und dem Schuldner die Beurteilung möglich ist, ob er sich gegen den Anspruch zur Wehr setzen will.

2. Mahnantrag und Mahnbescheid sind nur dann ordnungsgemäß, wenn sie den Grund des geltend gemachten Anspruchs ausreichend identifizieren. Ist der Streitgegenstand des Mahnverfahrens nicht bestimmt, entfällt von vornherein eine Rechtskraftwirkung. Dann liegt ein wesentlicher Verfahrensmangel vor, weil niemand sagen kann, welcher Anspruch eigentlich tituliert ist.

3. Wann diese Anforderungen erfüllt sind, kann nicht allgemein und abstrakt festgelegt werden; vielmehr hängen Art und Umfang der erforderlichen Angabe im Einzelfall von dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnis und der Art des Anspruchs ab.

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IBRRS 2015, 0001
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Keine Verzinsung von Gerichtskostenvorschüssen vor Kostenfestsetzung!

OLG Jena, Urteil vom 25.09.2013 - 7 U 180/13

Eine Prozesspartei hat keinen materiell-rechtlichen Anspruch auf Verzinsung ihrer Kosten- und Auslagenvorschüsse, die zur Führung bzw. Abwehr einer Klage eingesetzt werden. Auch wenn anerkannt ist, dass einzelne Rechtsverfolgungsansprüche, wie etwa Rechtsanwaltskosten, zu erstatten und zu verzinsen sind, handelt es hierbei um eine Ausnahmeregelung und keinen Grundsatz.*)

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IBRRS 2015, 0002
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Forderung mit Widerklage beansprucht: Unzulässige "doppelte Rechtshängigkeit"!

LG Ellwangen, Urteil vom 30.04.2014 - 4 O 334/13

1. Wird eine Gegenforderung in dem einen Prozess im Wege der Widerklage und in einem weiteren Prozess als Aktivforderung beansprucht, liegt doppelte Rechtshängigkeit nach § 261 ZPO vor. Die später erhobene Klage ist dann nach § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO wegen doppelter Rechtshängigkeit unzulässig.

2. Die Rechtshängigkeit der Widerklage tritt mit Antragstellung im Termin bzw. Zustellung der Widerklage ein. Durch Rücknahme der Widerklage kann die bewirkte Rechtshängigkeit nur entfallen, wenn der Beklagte nach § 269 Abs. 1 ZPO zustimmt.

3. Eine wirksame Widerklage hat verjährungshemmende Wirkung.

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IBRRS 2015, 0007
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ProzessualesProzessuales
Anschrift ändert sich während des Rechtsstreits: Klage bleibt zulässig!

OLG München, Urteil vom 15.10.2014 - 7 U 371/14

1. Die Angabe der vollständigen ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der Klage stellt ein zwingendes Erfordernis dar. Die Verweisung des § 253 Abs. 4 ZPO auf die Soll-Vorschrift des § 130 Nr. 1 ZPO (Wohnort) ist nicht in dem Sinne zu verstehen ist, dass die Angabe entbehrlich wäre.*)

2. Bei der unzulässigen "Klage aus dem Verborgenen", also ohne (taugliche) Anschrift des Klägers, handelt es sich aber um einen eng begrenzten Ausnahmefall, der nur bei ernsthaften Anhaltspunkten von Amts wegen im Freibeweisverfahren zu prüfen ist.*)

3. Es führt nicht zur Unzulässigkeit der Klage, wenn die zunächst richtige Anschrift im Laufe des Rechtsstreites unrichtig wird.*)

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Online seit 2014

IBRRS 2014, 3229
ProzessualesProzessuales
Berufung allein auf neues Vorbringen gestützt: Verwerfung durch Beschluss möglich!

BGH, Beschluss vom 09.10.2014 - V ZB 225/12

Wird eine Berufung ausschließlich auf neues Vorbringen gestützt, kann sie ohne weiteres durch Beschluss verworfen werden, wenn die Berufungsbegründung keine Angaben zu den Tatsachen enthält, die eine Zulassung des neuen Vorbringens nach § 531 Abs. 2 ZPO rechtfertigen. Dass das Vorbringen zuzulassen wäre, wenn es sich im Verlauf des Berufungsverfahrens als unstreitig erwiese, steht dem nicht entgegen.*)

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IBRRS 2014, 3222
ProzessualesProzessuales
Wann sind Berufungsanträge hinreichend bestimmt?

BGH, Beschluss vom 19.11.2014 - XII ZB 522/14

1. Berufungsanträge sind gemäß § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ZPO hinreichend bestimmt, wenn die innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Schriftsätze des Berufungsklägers ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig ergeben, in welchem Umfang und mit welchem Ziel das Urteil angefochten werden soll (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 25.06.2014 - XII ZB 134/13, FamRZ 2014, 1443 = IBRRS 2014, 2066).*)

2. Ein unbezifferter Antrag kann grundsätzlich auch in der Berufungsinstanz gestellt werden (im Anschluss an BGH, Urteil vom 09.10.1974 - IV ZR 164/73, WM 1974, 1162).*)

3. Die prozessuale Selbständigkeit der im Wege der Stufenklage geltend gemachten Ansprüche bedingt, dass über jeden in der vorgegebenen Reihenfolge im Wege der abgesonderten Antragstellung durch Teil- oder Schlussurteil zu befinden ist. Nach rechtskräftigem Erlass eines Auskunftsurteils kann das Verfahren nur auf Parteiantrag fortgesetzt werden (im Anschluss an BGH, Urteil vom 24.05.2012 - IX ZR 168/11, FamRZ 2012, 1296 = IBRRS 2012, 2441).*)

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IBRRS 2014, 3234
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 10.12.2014 - V ZR 55/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 3173
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Wohnungseigentum: Wie wird das wirtschaftliche Interesse der Parteien ermittelt?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.07.2014 - 18 W 53/12

1. Gebührenstreitwert in Wohnungseigentumssachen ist auf 50 Prozent des Interesses der Parteien und aller Beigeladenen an der Entscheidung festzusetzen.

2. Nach der sogenannten "Hamburger Formel" ergibt sich das wirtschaftliche Interesse des Klägers aus der Summe des auf ihn entfallenden Anteils an der Jahresabrechnung und dem Bruchteil von 25 % des - abzüglich des Einzelanteils des Klägers - verbleibenden Gesamtbetrages der Jahresabrechnung.

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IBRRS 2014, 3215
ProzessualesProzessuales
Zwangsvollstreckung aus notarieller Urkunde nur bei Gewerberaummiete möglich

OLG Oldenburg, Urteil vom 22.07.2014 - 12 U 46/14

Räumungs- und Herausgabeansprüche aus einem Wohnraummietverhältnis können nicht in einer notariellen Urkunde tituliert werden.

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IBRRS 2014, 3108
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ProzessualesProzessuales
Zeugenvorschüsse nicht rechtzeitig eingezahlt: Prozess geht vollständig verloren

OLG Rostock, Urteil vom 29.09.2014 - 7 U 27/11

Zahlt die beweisbelastete Partei die Zeugenvorschüsse nicht ein und werden deshalb nicht nur die von ihr benannten Zeugen, sondern auch die gegenbeweislich genannten Zeugen der anderen Seite vom Termin wieder abgeladen, führt dies im Ergebnis zum vollständigen Verlust der Instanz.

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IBRRS 2014, 3144
ProzessualesProzessuales
Negative Feststellungsklage: Wann liegt das notwendige rechtliche Interesse vor?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.05.2014 - 24 U 180/13

1. Das für eine negative Feststellungsklage erforderliche rechtliche Interesse ist schon dann zu bejahen, wenn der Beklagte geltend gemacht hat, aus einem bestehenden Rechtsverhältnis könne sich unter bestimmten Voraussetzungen, deren Eintritt noch ungewiss ist, ein Ersatzanspruch gegen den Kläger ergeben.*)

2. Das rechtliche Interesse entfällt nicht, wenn der Beklagte im Rechtsstreit erklärt, er berühme sich keiner Forderung (mehr) gegen den Kläger, weil eine einseitige Verzichtserklärung nicht bindend und der Kläger nicht gehalten ist, ein Angebot auf Abschluss eines Erlassvertrages anzunehmen.*)

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IBRRS 2014, 3137
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ProzessualesProzessuales
Klagerücknahme nach Vergleich: Kostengrundentscheidung nach Vergleichsquote

OLG Schleswig, Beschluss vom 09.08.2013 - 5 W 26/13

1. Über die Kostentragungspflicht entscheidet das Gericht nach § 269 Abs. 4 ZPO durch Beschluss auf Antrag einer Partei. Die Regelung der Kostenlast in einem außergerichtlichen Vergleich nimmt dem Kostenantrag nicht das Rechtsschutzinteresse.*)

2. Auf Antrag des Klägers ist auch im Falle einer Klagerücknahme bei einer anderweitigen Kostenregelung in einem außergerichtlichen Vergleich eine Kostengrundentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz, § 269 Abs. 4 ZPO zu erlassen.*)

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IBRRS 2014, 3135
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ProzessualesProzessuales
Berufung durch Beschluss verworfen: Was muss der Verwerfungsbeschluss enthalten?

BGH, Beschluss vom 16.09.2014 - XI ZB 5/13

Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben und den Streitgegenstand und die Anträge in beiden Instanzen erkennen lassen; andernfalls sind sie nicht mit den nach dem Gesetz erforderlichen Gründen versehen und bereits deshalb aufzuheben.

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