Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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IBRRS 2014, 2712OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.10.2014 - 22 W 46/14
1. Werden Ansprüche nach Anhängigkeit der Klage abgetreten, so kann der Zessionar das Ergebnis des vom Zedent geführten selbstständigen Beweisverfahrens in einem Hauptsacheverfahren als Kläger gegen den Antragsgegner als Beklagten verwerten.
2. Der Zessionar wird diesbezüglich also wie der Zedent behandelt, weshalb im Hinblick auf die Rechtsnachfolge die Rechtslage mit derjenigen bei Parteiidentität vergleichbar ist.
VolltextIBRRS 2014, 2705
LG Berlin, Beschluss vom 11.08.2014 - 65 S 142/14
1. Steigen mit zunehmender Dauer des Rechtsstreits die Zahlungsrückstände und die drohenden Schäden im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des beklagten Mieters an, kann das nur dann eine Sicherungsanordnung zugunsten des klagenden Vermieters rechtfertigen, wenn er darlegt, dass ihm durch den Ausfall der im Prozessverlauf fällig gewordenen Mietforderungen schwerwiegende wirtschaftliche Nachteile drohen. Das ist etwa dann der Fall, wenn die Mieteinnahmen zur Sicherung der Altersversorgung des Vermieters dienen.
2. Das allgemeine Prozessrisiko eines jeden Gläubigers, die Forderung nicht realisieren zu können, reicht als alleiniges Sicherungsinteresse nicht aus.
VolltextIBRRS 2014, 2704
AG Charlottenburg, Urteil vom 18.07.2014 - 206 C 44/14
Wird eine Klage zurückgenommen, aber der Anspruch über ein Jahr später im Wege eines Mahnbescheids am letzten Tag vor Ablauf der Verjährungsfrist erneut geltend gemacht, so ist er verwirkt, da der Anspruchsgegner nicht mehr mit der Geltendmachung rechnen musste.
VolltextIBRRS 2014, 2698
OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.08.2014 - 11 SV 74/14
Erfüllungsort für Gewährleistungsansprüche aus einem Grundstückskaufvertrag ist der Ort, an dem das Grundstück belegen ist.*)
VolltextIBRRS 2014, 2691
OLG München, Beschluss vom 01.10.2014 - 34 SchH 11/14
Vereinbarungen der Parteien zur Qualifikation des Schiedsgerichts und zu dessen Konstituierung, die sich möglicherweise als ungeeignet oder unzweckmäßig erweisen, bedingen regelmäßig weder die Unwirksamkeit der Schiedsklausel noch deren Undurchführbarkeit.*)
VolltextIBRRS 2014, 2713
OLG Köln, Beschluss vom 18.08.2014 - 16 W 13/14
Nach Erhebung des Sachverständigenbeweises kann unter den Voraussetzungen des § 485 Abs. 1 ZPO die Vernehmung von Zeugen beantragt werden.
VolltextIBRRS 2014, 2677
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.09.2014 - 4 W 60/14
1. Gegen die Festsetzung des Wertes des Beschwerdegegenstandes im Sinne von § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO durch die Berufungskammer des Landgerichts ist kein Rechtsmittel zum Oberlandesgericht statthaft.*)
2. Vielmehr obliegt die Prüfung der "Richtigkeit" des vom Landgericht angenommenen Rechtsmittelstreitwertes im Falle der Verwerfung der Berufung als unzulässig wegen Nichterreichens der Erwachsenheitssumme auf eine dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde hin dem im Instanzenzug übergeordneten Bundesgerichtshof.*)
VolltextIBRRS 2014, 2672
LG Köln, Beschluss vom 28.05.2014 - 37 OH 5/14
1. Die Tatsache, dass ein Rechtsstreit anhängig ist, steht der Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens grundsätzlich nicht entgegen. Das gilt insbesondere dann, wenn noch nicht feststeht, ob über geltend gemachte Gegenrechte der Antragstellerin des selbständigen Beweisverfahrens = Beklagten in einem Hauptsacheverfahren Beweis erhoben wird.
2. Versäumt der Antragsgegner eine rechtzeitige Entgegnung auf die Antragsschrift und ergeht daraufhin ein Beschluss, bleibt der Beschluss unanfechtbar und kann auch nicht gemäß § 360 Satz 2 ZPO oder wegen „greifbarer Gesetzwidrigkeit“ aufgehoben werden.
VolltextIBRRS 2014, 2243
BGH, Urteil vom 19.03.2014 - I ZR 209/12
1. Die Frage, ob ein Gericht die Interventionswirkung der in einem Vorprozess ergangenen Entscheidung rechtsfehlerfrei beurteilt hat, ist auch ohne Revisionsrüge von Amts wegen zu prüfen.*)
2. Der Einlagerer, der Schadensersatz wegen Beschädigung des Gutes während der Lagerzeit beansprucht, muss grundsätzlich darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass er das Gut in unbeschädigtem Zustand eingelagert und der Lagerhalter es beschädigt zurückgegeben hat.*)
3. Ist der Kläger im vorausgegangenen Rechtsstreit aus Gründen der Beweislast unterlegen, steht für den Folgeprozess gegen den Streitverkündeten nur die Unaufklärbarkeit der zu beweisenden Tatsache fest. Nur dies muss sich der Streitverkündete im Folgeprozess entgegenhalten lassen.
VolltextIBRRS 2014, 2667
BGH, Urteil vom 10.07.2014 - IX ZR 197/12
Einer gegen einen Steuerberater gerichteten Feststellungsklage auf Ersatz künftiger Vermögensschaden darf das Feststellungsinteresse nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil noch keine Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Berater droht; ein Feststellungsinteresse kann sich auch daraus ergeben, dass der Eintritt eines Schadens wahrscheinlich ist.*)
VolltextIBRRS 2014, 2661
OVG Sachsen, Urteil vom 20.03.2014 - 1 C 11/10
Die Antragsfrist des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO wird regelmäßig durch die erste Bekanntmachung der jeweiligen Rechtsvorschrift in Lauf gesetzt. Eine erneute Bekanntmachung der unveränderten Regelung in einem ergänzenden Verfahren zur Behebung eines Ausfertigungsmangels setzt die Antragsfrist grundsätzlich nicht erneut in Lauf.*)
VolltextIBRRS 2014, 2666
BGH, Beschluss vom 27.08.2014 - XII ZB 266/13
1. Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben und den Streitgegenstand und die Anträge in beiden Instanzen erkennen lassen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 16.04.2013 - VI ZB 50/12, NJW-RR 2013, 1077 = IBRRS 2013, 2153).*)
2. Dies gilt auch für einen Beschluss, durch den die Berufung mit der Begründung verworfen wird, das Rechtsmittel sei nach § 99 Abs. 1 ZPO unzulässig, weil damit in der Sache nur die erstinstanzliche Kostenentscheidung angegriffen werde.*)
VolltextIBRRS 2014, 2660
BVerwG, Beschluss vom 30.06.2014 - 4 B 51.13
Einer Ortsbesichtigung bedarf es nicht, wenn die von den Beteiligten vorgelegten und zu den Akten genommenen Karten, Lagepläne, Fotos und Luftbildaufnahmen die Örtlichkeit in ihren für die gerichtliche Beurteilung maßgeblichen Merkmalen so eindeutig ausweisen, dass sich der mit einer Ortsbesichtigung erreichbare Zweck mit ihrer Hilfe ebenso zuverlässig erfüllen lässt. Dies gilt nur dann nicht, wenn ein Beteiligter geltend macht, dass die Karten oder Lichtbilder in Bezug auf bestimmte, für die Entscheidung wesentliche Merkmale keine Aussagekraft besitzen, und dies zutreffen kann.
VolltextIBRRS 2014, 2851
BGH, Beschluss vom 12.06.2014 - I ZB 37/13
Der zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung Verpflichtete hat sich die für die Auskunft notwendigen Kenntnisse und Unterlagen·soweit erforderlich·auch von Dritten zu beschaffen. Gibt die von dem Verpflichteten abgegebene eidesstattliche Versicherung etwa aufgrund von in der Erklärung enthaltenen Zusätzen·Anlass zu der Annahme, dass er die von ihm zuvor erteilte Auskunft nicht mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen hat, kann das Vollstreckungsgericht gemäß § 261 Abs. 1 BGB auf Antrag des Gläubigers eine den Umständen entsprechende Änderung der eidesstattlichen Versicherung beschließen und anordnen, dass der Schuldner seine bislang unvollständige Auskunft nachbessert und die vollständige Auskunft an Eides Statt versichert.
VolltextIBRRS 2014, 2850
BGH, Beschluss vom 15.09.2014 - II ZB 22/13
Beenden die Hauptparteien einen Anfechtungsrechtsstreit (unmittelbar) durch einen Prozessvergleich, der eine Kostenregelung nur für die Hauptparteien enthält, können der beklagten Gesellschaft die außergerichtlichen Kosten eines als Streithelfer auf Seiten des Anfechtungsklägers beigetretenen weiteren Aktionärs nicht auferlegt werden.
VolltextIBRRS 2014, 2662
AG Gießen, Beschluss vom 22.09.2014 - 47 C 329/12
Die Reisekosten des zwar nicht am Ort, aber im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts sind bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs erstattungsfähig.*)
VolltextIBRRS 2014, 2645
OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.08.2014 - 13 W 33/14
1. Die in der Klage (oder Antragsschrift) gewählte Parteibezeichnung ist als Teil einer Prozesshandlung auslegungsfähig. Bei objektiv unrichtiger oder mehrdeutiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Partei als Partei anzusehen, die erkennbar durch die fehlerhafte Parteibezeichnung betroffen werden soll. Hierbei kommt es nicht nur auf die im Rubrum der Klage enthaltenen Angaben, sondern auch auf den gesamten Inhalt der Klage einschließlich etwaig beigefügter Anlagen an.
2. Bei einer irrtümlichen Benennung der falschen, am materiellen Rechtsverhältnis nicht beteiligten Person als Partei wird diese Partei. Es kommt entscheidend auf den Willen des Klägers (oder Antragstellers) so, wie er objektiv geäußert ist, an.
VolltextIBRRS 2014, 2607
LG Berlin, Beschluss vom 25.04.2014 - 65 T 64/14
Die negative Feststellungsklage eines Mieters, mit der er seine auf dem Mietvertrag beruhende Verpflichtung zur künftigen Entrichtung des Mietzinses leugnet, stellt das Spiegelbild einer Leistungsklage des Vermieters auf Zahlung künftigen Mietzinses dar, so daß für die Bestimmung des Streitwerts keine anderen Grundsätze gelten können.
VolltextIBRRS 2014, 2644
LG Stuttgart, Beschluss vom 01.07.2014 - 26 OH 4/14
1. Die in der Klage (oder Antragsschrift) gewählte Parteibezeichnung ist als Teil einer Prozesshandlung auslegungsfähig. Bei objektiv unrichtiger oder mehrdeutiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Partei als Partei anzusehen, die erkennbar durch die fehlerhafte Parteibezeichnung betroffen werden soll. Hierbei kommt es nicht nur auf die im Rubrum der Klage enthaltenen Angaben, sondern auch auf den gesamten Inhalt der Klage einschließlich etwaig beigefügter Anlagen an.
2. Bei einer irrtümlichen Benennung der falschen, am materiellen Rechtsverhältnis nicht beteiligten Person als Partei wird diese Partei. Es kommt entscheidend auf den Willen des Klägers (oder Antragstellers) so, wie er objektiv geäußert ist, an.
VolltextIBRRS 2014, 2639
OLG Köln, Urteil vom 30.07.2014 - 17 U 62/13
1. Ein Gericht verstößt gegen das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag bzw. eine Antragstellung stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte.
2. Es stellt einen groben Verfahrensfehler dar, wenn die Parteien erst im Urteil von einer bis dahin nicht erörterten Fallbewertung des Gerichts erfahren. Denn eine Entscheidung darf keinesfalls auf einen Sachverhalt oder einen rechtlichen Gesichtspunkt gestützt werden, den keine der Parteien vorgetragen oder auf den das Gericht nicht hingewiesen hat. Das gilt erst recht, wenn das Gericht zuvor für die Parteien erkennbar eine andere Rechtsauffassung vertreten hat.
VolltextIBRRS 2014, 2595
OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.03.2013 - 10 W 12/13
Kann von einem Streithelfer im Falle des Unterliegens der Ersatz des vollen Schadens Zug um Zug gegen Übereignung des Vertragsgegenstandes - hier Eigentumswohnungen - verlangt werden, bestimmt sich der Streitwert der Streithilfe auch nach dem Wert des möglichen großen Schadenersatzes.
VolltextIBRRS 2014, 2630
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.2014 - U (Kart) 23/13
Weist ein Urteil eine Unrichtigkeit aufgrund eines offenkundigen Rechenfehlers des Gerichts auf, steht der Zulässigkeit der Berufung nicht entgegen, dass der Berufungsführer sein Rechtsschutzziel durch die Stellung eines Berichtigungsantrags gemäß § 319 Abs. 1 ZPO hätte erreichen können.
VolltextIBRRS 2014, 2621
OLG Köln, Beschluss vom 03.09.2014 - 16 W 29/14
Entgegen anderslautenden Stimmen in der Literatur (Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 304 Rn. 19 i.V.m. § 301 Rn. 1a) ist die Fortführung des Betragsverfahrens vor Rechtskraft des Grundurteils nach § 304 Abs. 2 Hs. 2 ZPO die Ausnahme und sollte es auch bleiben.*)
VolltextIBRRS 2014, 2619
OLG Köln, Beschluss vom 03.09.2014 - 16 W 37/13
1. Die unterbliebene Vorschusszahlung durch den Antragsteller eines selbständigen Beweisverfahrens hat nicht zur Folge, dass ihm die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens auferlegt werden können.*)
2. Zahlt der Antragsteller des selbständigen Beweisverfahrens den angeforderten Auslagenvorschuss nicht, kann die weitere Beweisaufnahme nicht durchgeführt werden und das selbständige Beweisverfahren ist durch sachliche Erledigung beendet. Der Antragsgegner, der die Erstattung seiner Kosten begehrt, kann in diesem Fall nach § 494a ZPO vorgehen.*)
VolltextIBRRS 2014, 2588
LG Hamburg, Beschluss vom 17.09.2014 - 325 O 373/09
Es besteht ein rechtliches Interesse auf Einsichtnahme in die Akten eines Parallelprozesses, wenn eine Prozesspartei in zwei verschiedenen Prozessen gegen unterschiedliche Gegner aufgrund desselben Sachverhalts Schadensersatzanspruch gegen beide Gegner geltend macht.
VolltextIBRRS 2014, 2592
OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.08.2014 - 11 SV 75/14
Sollen Hauptschuldnerin und Bürge als Streitgenossen in Anspruch genommen werden, so kann der in einer Gerichtsstandsbestimmung zwischen Gläubiger und Hauptschuldnerin als ausschließlich vereinbarte Gerichtsstand jedenfalls dann als gemeinsam zuständig bestimmt werden, wenn es sich bei dem Bürgen um den geschäftsführenden Gesellschafter der Hauptschuldnerin handelt.*)
VolltextIBRRS 2014, 2605
AG München, Beschluss vom 29.07.2014 - 481 C 12785/14 WEG
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 2529
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.02.2014 - 5 S 1667/12
1. Die Klagebefugnis ist nur gegeben, wenn die geltend gemachte Rechtsverletzung gerade durch die mit dem Verwaltungsakt getroffene Regelung möglich erscheint. Allein in der Begründung enthaltene Feststellungen können für sich genommen ebenso wenig die Klagebefugnis begründen wie lediglich tatsächliche oder mittelbare Wirkungen.*)
2. In Fällen, in denen eine Gemeinde nicht selbst Adressat des Verwaltungsaktes ist, kann sich aus ihrer kommunalen Planungs- oder Finanzhoheit eine Klagebefugnis nur ergeben, wenn von diesem ihr gegenüber unmittelbare Rechtswirkungen ausgehen können (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 30.07.2004 - 5 B 68.04). Dies ist bei einer gegenüber einem ihrer Bürger erlassenen Abbruchsanordnung grundsätzlich nicht der Fall.*)
VolltextIBRRS 2014, 2549
OLG Dresden, Urteil vom 18.06.2014 - 3 W 626/14
1. Die Prozesspartei kann nicht darauf vertrauen, dass sie binnen gerichtlich gesetzter Frist zu der Person des zukünftigen gerichtlich bestellten Sachverständigen Stellung nehmen kann, wenn sie zuvor vom Gericht ergebnislos aufgefordert wurde, selbst Vorschläge diesbezüglich zu unterbreiten. Das gilt auch dann, wenn der Vorgänger des vorsitzenden Richters derartige Angelegenheiten anders gehandhabt hat.
2. Hat ein Sachverständiger in der Vergangenheit vor Gericht ein Gutachten mit einem für die Gegenpartei günstigen Ergebnis angefertigt, kann das nicht den Schluss zulassen, der Sachverständige stehe der Gegenpartei in irgend einer Weise nahe und sei dazu bereit, Gefälligkeitsgutachten zu erstatten.
3. Bei wiederholt unbegründeten Befangenheitsanträgen gegen mehrere Richter liegt der Verdacht nahe, dass die Prozesspartei das Verfahren verzögern und eine Beweisaufnahme verhindern will.
VolltextIBRRS 2014, 2528
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.02.2014 - 2 A 984/13
Einem Miteigentümer fehlt es für eine Klage gegen die an andere Miteigentümer gerichtete Beseitigungsverfügung an der Klagebefugnis. Nicht durch die Beseitigungsverfügung, sondern erst durch eine spätere Duldungsverfügung erfolgt (erstmalig) ein Eingriff in das Eigentumsrecht des nicht mit der Beseitigungsverfügung selbst in Anspruch genommenen Miteigentümers.*)
VolltextIBRRS 2014, 2563
BGH, Urteil vom 25.06.2014 - VIII ZR 10/14
Die Frist für die Erklärung des Widerspruchs gegen die stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses (§ 545 Abs. 1 BGB) wird durch eine vor Fristablauf eingereichte und gemäß § 167 ZPO "demnächst" zugestellte Räumungsklage gewahrt.*)
IBRRS 2014, 2542
OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.09.2014 - 19 W 46/14
Der Streitwert betreffend die Klage über die Anfechtung eines Wirtschaftsplanes einer Wohnungseigentümergemeinschaft bestimmt sich nach § 49a GKG in Höhe eines Bruchteils des Gesamtbetrages des Wirtschaftsplans.*)
VolltextIBRRS 2014, 2561
BGH, Urteil vom 27.05.2014 - XI ZR 264/13
1. Ein schutzwürdiges rechtliches Interesse an der Einsicht in eine Urkunde im Sinne von § 810 Fall 2 BGB fehlt, wenn der Anspruchsteller die Einsicht nur aufgrund vager Vermutungen über den Inhalt der Urkunde verlangt, um erst durch die Einsicht Anhaltspunkte für eine spätere Rechtsverfolgung zu gewinnen.*)
2. Die Vorschrift des § 810 BGB gewährt keinen Anspruch auf Einsicht in komplette Akten, Urkundensammlungen oder in sämtliche, einen bestimmten Vertrag betreffende Schriftstücke. Der für die Voraussetzungen einer Einsichtsgewährung nach § 810 BGB darlegungs- und beweispflichtige Anspruchsteller muss die konkrete Urkunde und deren angeblichen Inhalt genau bezeichnen.*)
IBRRS 2014, 2560
BGH, Urteil vom 18.07.2014 - V ZR 287/13
Dem Erlass eines Anerkenntnisurteils steht die fehlende Durchführung eines obligatorischen Schlichtungsverfahrens vor der Klageerhebung nicht entgegen.*)
VolltextIBRRS 2014, 2557
OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.09.2014 - 2 W 61/14
Der Streitwert einer Klage des Mieters auf Feststellung der Berechtigung der Mietminderung bestimmt sich nach § 9 ZPO auf den 3,5-fachen Jahresbetrag der Minderung.
VolltextIBRRS 2014, 2541
OLG Celle, Beschluss vom 02.09.2014 - 4 W 127/14
1. Für die Bemessung des Streitwerts des selbständigen Beweisverfahrens ist der vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung geschätzte Wert weder bindend noch maßgeblich; das Gericht hat vielmehr nach Einholung des Gutachtens den "richtigen" Hauptsachewert, bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers, festzusetzen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 16.09.2004 - III ZB 33/04, IBRRS 2004, 3120).*)
2. Gemessen hieran ist für die Wertfestsetzung auch dann allein die Höhe der vom Sachverständigen ermittelten Mängelbeseitigungskosten maßgeblich, wenn diese den Betrag, den der Antragsgegner dem Antragsteller vor Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens im Hinblick auf den streitgegenständlichen Mangel bereits gezahlt hat, nicht übersteigen.*)
VolltextIBRRS 2014, 2556
BGH, Beschluss vom 27.08.2014 - VII ZB 8/14
1. Wird ein selbständiges Beweisverfahren von einzelnen Erwerbern von Wohnungseigentum wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums betrieben und klagt nach Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens die Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund eines Beschlusses, mit dem sie die Durchsetzung der Rechte der Erwerber auf Beseitigung der genannten Mängel wirksam an sich gezogen hat, gegen die Antragsgegnerin des selbständigen Beweisverfahrens auf Kostenvorschuss zur Beseitigung der Mängel, werden die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens von der Kostenentscheidung im Verfahren der Kostenvorschussklage mitumfasst.*)
2. Werden die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens von der Kostenentscheidung im anschließenden Hauptsacheverfahren mitumfasst und sind die Verfahrensgebühr des selbständigen Beweisverfahrens und die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens von verschiedenen Rechtsanwälten verdient worden, scheidet eine Anrechnung der Verfahrensgebühr des selbständigen Beweisverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 5 VV RVG aus (Anschluss an BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - VII ZB 41/09, IBR 2010, 1056 - nur online = JurBüro 2010, 190, 191).*)
3. Wird bei der vorstehend unter 1. genannten Fallgestaltung im selbständigen Beweisverfahren auf Antragstellerseite ein anderer Rechtsanwalt beauftragt als im Hauptsacheverfahren auf Klägerseite, ist im Rahmen der Kostenfestsetzung nach dem Rechtsgedanken des § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO keine Anrechnung der auf Antragstellerseite im selbständigen Beweisverfahren entstandenen Verfahrensgebühr auf die auf Klägerseite im Hauptsacheverfahren entstandene Verfahrensgebühr vorzunehmen.*)
VolltextIBRRS 2014, 2538
OLG München, Beschluss vom 06.08.2014 - 34 AR 97/14
1. Auch wenn der Kläger nach Abgabe des Akten an das bezeichnete Landgericht mit seiner Anspruchsbegründung den Klageantrag auf einen die Grenze des § 23 Nr. 1 GVG nicht mehr übersteigenden Betrag ermäßigt, verbleibt es bei der sachlichen Zuständigkeit des Landgerichts.*)
2. Willkürlich ist eine Verweisung an das Amtsgericht in diesem Fall jedenfalls dann, wenn sich das Landgericht in seinem Beschluss nicht mit dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Prüfung der sachlichen Zuständigkeit auseinandersetzt.*)
VolltextIBRRS 2014, 2531
LG Berlin, Beschluss vom 15.05.2014 - 67 S 90/14
Benennt eine Mietvertragspartei für eine von ihr behauptete mündliche Abrede einen Zeugen, der ein Telefongespräch der Parteien über eine Mithöreinrichtung mitgehört haben soll, ohne sich zuvor sämtlichen Gesprächsteilnehmern zu offenbaren, unterfällt der Beweisantritt einem Beweiserhebungsverbot.*)
VolltextIBRRS 2014, 2524
VG Stuttgart, Beschluss vom 14.01.2014 - 6 K 2058/13
Zur Verwirkung des Rechts, die Fortsetzung eines nach § 92 Abs. 3 S. 1 VwGO eingestellten Verfahrens zu beantragen.*)
VolltextIBRRS 2014, 2485
OLG Hamm, Beschluss vom 12.08.2014 - 32 SA 48/14
1. Eine Zuständigkeitsbestimmung gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kann auch dann erfolgen, wenn für die verklagten Streitgenossen eine unterschiedliche sachliche Zuständigkeit besteht.*)
2. Einer Zuständigkeitsbestimmung gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO steht nicht entgegen, dass der Kläger vor Stellung des Antrags auf Zuständigkeitsbestimmung auf Hinweis des Gerichts die Abtrennung des Verfahrens gegen einen Beklagten beantragt hat.*)
3. Die ausschließliche Zuständigkeit eines der Gerichte, die für die Zuständigkeitsbestimmung in Betracht kommen, führt nicht zwingend dazu, dass dieses Gericht als zuständig bestimmt wird; allerdings kommt der ausschließlichen Zuständigkeit bei der Auswahlentscheidung ein erhebliches Gewicht zu (im Anschluss an BGH NJW-RR 2008, 1514, 1515).*)
VolltextIBRRS 2014, 2455
OLG Hamm, Urteil vom 27.02.2014 - 6 U 147/13
1. Das vom Geschädigten in einem Haftpflichtprozess nach einem Verkehrsunfall vorgelegte Schadensgutachten eines von ihm beauftragten Sachverständigen stellt substantiierten Parteivortrag dar. Werden Feststellungen im Schadensgutachten bestritten, ist auf Antrag des Geschädigten über die erheblichen Tatsachen Beweis zu erheben.*)
2. Zur Darlegung des Wiederbeschaffungswerts eines unfallbeschädigten Fahrzeugs, das unstreitig einen reparierten Vorschaden an anderer, deutlich abgrenzbarer Stelle erlitten hatte, genügt der Geschädigte seiner Darlegungslast jedenfalls dann, wenn er einen durch Privatgutachten unterlegten Wert behauptet, der Vorschaden durch ein Schadensgutachten aktenkundig ist und der Geschädigte zudem unter Beweisantritt behauptet, dass dem Privatsachverständigen der Vorschaden bekannt gewesen ist. Der Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens zur Wertfeststellung steht dann nicht entgegen, dass der Kläger mangels eigener Kenntnisse nicht zu den konkreten den Vorschaden betreffenden Reparaturmaßnahmen vorträgt.*)
VolltextIBRRS 2014, 2459
OLG Naumburg, Urteil vom 03.04.2014 - 1 U 23/13
Die Parteianhörung und die Parteivernehmung nach § 448 ZPO stellen Hilfsmittel zugunsten der beweisbelasteten Partei in Beweisnot dar. Sind beide Parteien gleichermaßen in Beweisnot, so kommt eine Parteivernehmung der beweisbelasteten Partei nicht in Betracht, sondern nur ihre Anhörung. Dadurch allein kann aber der Beweis nicht geführt werden.*)
VolltextIBRRS 2014, 2452
LG Cottbus, Beschluss vom 10.07.2013 - 5 S 10/13
Ist das Klagebegehren nicht auf die klassische Räumung und Herausgabe gerichtet, sondern allein auf die Entfernung von Aufbauten, ist es angemessen, den Gebührenstreitwert nicht nach § 41 Abs. 2 GKG, sondern nach § 3 ZPO zu bemessen.
VolltextIBRRS 2014, 2441
OLG Rostock, Beschluss vom 02.06.2014 - 3 W 65/14
Wenn neben der Herausgabe und Räumung eines Grundstücks ausdrücklich und zusätzlich auch die Beseitigung der auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten oder Ähnliches verlangt wird, erhöht sich der Streitwert der Räumungsklage um die für die Beseitigung erforderlichen Kosten.*)
VolltextIBRRS 2014, 2436
BGH, Urteil vom 21.08.2014 - VII ZR 24/12
Der Erlass eines Teilurteils über einen Vorschussanspruch in Höhe der für die Beseitigung von Schallschutzmängeln erforderlichen Kosten ist unzulässig, wenn der Besteller daneben einen auf dieselben Mängel gestützten, auf Ersatz eines Mietausfalls sowie auf Ersatz vorgerichtlicher Sachverständigenkosten gerichteten Schadensersatzanspruch geltend macht, über den nicht zugleich entschieden wird.*)
VolltextIBRRS 2014, 2432
BGH, Beschluss vom 26.08.2014 - VIII ZR 352/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 2429
BGH, Beschluss vom 26.08.2014 - X ARZ 275/14
Die Bindungswirkung der Verweisung entfällt nicht schon dann, wenn der Beschluss unrichtig oder sonst fehlerhaft ist. Ein Verweisungsbeschluss ist vielmehr nur dann nicht bindend, wenn ihm jede rechtliche Grundlage fehlt, wenn er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder wenn er sonst bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint.
VolltextIBRRS 2014, 2422
AG Kassel, Urteil vom 10.07.2014 - 435 C 4728/09
Lehnen sich 18 (medizinische) Sachverständige ohne Widerspruch der Parteien selbst oder den Gutachtenauftrag ab, so gilt dieses Beweismittel als unerreichbar.*)
VolltextIBRRS 2014, 2398
LG Cottbus, Urteil vom 26.02.2014 - 5 S 59/13
Bei der Streitwertberechnung bezüglich der Entfernung einer nicht fest mit dem Balkon des Mieters verbundenen Parabolantenne kommt es nicht auf die mit der Beseitigung entstehenden Kosten an. Vielmehr ist auf die Wertminderung durch die optische Beeinträchtigung des Balkons abzustellen.
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