Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15900 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2014
IBRRS 2014, 2400VGH Hessen, Urteil vom 25.06.2014 - 3 C 722/13
Baunachbarrechtliches Eilverfahren, Normenkontrolleilverfahren und Normenkontrollhauptsacheverfahren unterliegen unterschiedlichen Prüfungsmaßstäben, so dass ein Obsiegen oder Unterliegen in einem dieser Verfahren kein Präjudiz für den Ausgang eines der anderen Verfahren darstellt.*)
VolltextIBRRS 2014, 2387
OLG Köln, Urteil vom 05.06.2014 - 15 U 4/14
Eine Teilklage, die mehrere prozessual selbstständige Ansprüche zum Gegenstand hat, genügt dem Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nur dann, wenn der Kläger die Reihenfolge angibt, in der das Gericht diese Ansprüche prüfen soll.
VolltextIBRRS 2014, 2390
VGH Bayern, Beschluss vom 18.08.2014 - 15 N 13.1875
Die Antragsfrist für Normenkontrollanträge nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO findet auch im Fall des nachträglichen Rechtswidrigwerdens der Rechtsvorschrift Anwendung.
VolltextIBRRS 2014, 2379
BGH, Beschluss vom 22.05.2014 - I ZR 70/14
Ein Schriftstück, mit dem eine bei einem Gericht zu wahrende Frist eingehalten werden sollte, gelangt nicht schon zu dem Zeitpunkt fristwahrend tatsächlich in die Verfügungsgewalt des Gerichts, zu dem der mit der Annahme von Schriftstücken beauftragte Mitarbeiter des Gerichts die ihm von einem Rechtsanwalt oder einem Mitarbeiter einer Rechtsanwaltskanzlei übergebene Postmappe zum Zwecke der Anbringung des Eingangsstempels auf den Schriftstücken und Einbehaltung der für das Gericht bestimmten Exemplare annimmt.*)
VolltextIBRRS 2014, 2386
OLG Brandenburg, Urteil vom 27.08.2014 - 11 U 45/14
Die alleinige Erhebung einer Zahlungsklage reicht nicht aus, um die einstweilige Verfügung über die Eintragung einer Vormerkung für eine Bauhandwerker-Sicherungshypothek aufrecht zu erhalten.
VolltextIBRRS 2014, 2380
OLG Köln, Beschluss vom 11.06.2014 - 17 W 63/14
Die Kosten eines durch den hinter einer Partei stehenden Haftpflichtversicherer eingeholten und bezahlten Privatgutachtens sind bei der Kostenfestsetzung nicht zu berücksichtigen, da es sich nicht um Kosten des Rechtsstreits handelt.
VolltextIBRRS 2014, 2378
BGH, Beschluss vom 03.07.2014 - V ZB 26/14
Stellt der Rechtsstreit zwar im Verhältnis zwischen dem Kläger und einem Beklagten, nicht aber im Verhältnis zu einem weiteren Beklagten eine Wohnungseigentumssache gemäß § 43 Nr. 1 bis 4 oder 6 WEG dar, richtet sich die Zuständigkeit in der Berufungsinstanz jedenfalls dann zweifelsfrei auch für den weiteren Beklagten nach § 72 Abs. 2 GVG, wenn die Entscheidung erster Instanz beide Streitgenossen betrifft.*)
VolltextIBRRS 2014, 2365
OLG Jena, Beschluss vom 16.07.2014 - 1 W 187/14
Für die Frage der Notwendigkeit vorgerichtlich aufgewendeter Kosten kommt es auf den Zeitpunkt der Auslösung der Kosten, nicht auf die Erkenntnismöglichkeiten am Schluss des Rechtsstreits an.*)
VolltextIBRRS 2014, 2200
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.04.2014 - 10 A 1814/12
Die Ergänzung von Ermessenserwägungen im laufenden Verwaltungsprozess setzt voraus, dass die Behörde unmissverständlich deutlich macht, dass es sich nicht nur um prozessuales Verteidigungsvorbringen handel, sondern um eine Änderung des Verwaltungsakts selbst. Außerdem muss deutlich werden, welche der bisherigen Erwägungen weiterhin aufrechterhalten und welche durch die neuen Erwägungen gegenstandslos werden sollen.*)
VolltextIBRRS 2014, 2199
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.03.2014 - 7 A 590/12
1. Ein Antrag auf Erteilung eines baurechtlichen Vorbescheids ist unvollständig, wenn nach §§ 16, 10, 6 BauPrüfVO NRW erforderliche Berechnungen oder Angaben zur Kostenermittlung fehlen.*)
2. Die Ergänzung eines Beschlusses, mit dem die Berufung nur teilweise zugelassen worden ist, kommt nicht in Betracht, wenn der Zulassungsantrag im Übrigen ausdrücklich abschlägig beschieden worden ist.*)
4. Eine bei Erledigung eines Verpflichtungsbegehrens in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO statthafte Fortsetzungsfeststellungsklage ist unzulässig, wenn die ursprüngliche Verpflichtungsklage im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses unzulässig war.*)
4. Voraussetzung für den Beginn des Laufs der Frist nach § 75 Abs. 2 VwGO ist ein vollständiger Antrag.*)
VolltextIBRRS 2014, 2197
OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.04.2014 - 26 Sch 13/13
Der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör rechtfertigt es nicht, an die Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Schiedsverfahren höhere Anforderungen zu stellen als in einem in Deutschland vor einem staatlichen Zivilgericht nach den Regeln der Zivilprozessordnung geführten Rechtsstreit.
VolltextIBRRS 2014, 3242
BGH, Urteil vom 22.07.2014 - VI ZR 357/13
1. Die Kosten für die Begutachtung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist.*)
2. Der Schätzung der Höhe der erforderlichen Sachverständigenkosten nach§ 287 Abs. 1 ZPO müssen tragfähige Anknüpfungspunkte zugrunde liegen. Sie darf nicht völlig abstrakt erfolgen, sondern muss dem jeweiligen Einzelfall Rechnung tragen.*)
3. Die losgelöst von den Umständen des Einzelfalls erfolgte Beurteilung des Tatrichters, die von einem Sachverständigen zusätzlich zu einem Grundhonorar berechneten Nebenkosten seien in Routinefällen grundsätzlich in Höhe von 100 Euro erforderlich, während sie, soweit sie diesen Betrag überstiegen, erkennbar überhöht und deshalb nicht ersatzfähig seien, entbehrt einer hinreichend tragfähigen Grundlage.*)
VolltextIBRRS 2014, 2193
OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.06.2014 - 20 U 66/13
1. Störungen der Geistestätigkeit sind Ausnahmeerscheinungen, weshalb von der Prozessfähigkeit der Parteien auszugehen ist. Eine Prüfung nach § 56 Abs. 1 ZPO ist nur veranlasst, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass Prozessunfähigkeit vorliegen könnte.
2. Selbst eine rechthaberische, halsstarrige, unbelehrbare Person, die in ihrem Kampf gegen vermeintliches oder tatsächliches Unrecht jedes Maß des Schicklichen oder der Vernunft überschreitet, steht nicht von vornherein in dem Verdacht, prozessunfähig zu sein. Eine Prozessunfähigkeit ist nur gegeben, wenn die Partei nicht mehr in der Lage ist, andere Auffassungen zu diesem Themenkreis zu bedenken und die verfahrensmäßige Behandlung ihrer Ansprüche durch die Gerichte nachzuvollziehen.
VolltextIBRRS 2014, 2176
LG Bonn, Beschluss vom 28.07.2014 - 14 OH 2/10
1. Tritt der Empfänger einer Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren dem Rechtsstreit nicht bei oder erklärt er sich nicht ausdrücklich über den Beitritt, erlangt er keinerlei Befugnisse und Funktion innerhalb des laufenden Prozesses.
2. Für einen Antrag auf Festsetzung des Streitwerts ist der Streitverkündungsempfänger daher nicht antragsbefugt, überdies fehlt es am erforderlichen Rechtsschutzinteresse.
VolltextIBRRS 2014, 2181
LG Münster, Beschluss vom 21.05.2013 - 9 S 119/12
1. Liegt bei Ablauf der Berufungsfrist nur die Berufungsschrift und eine Abschrift des erstinstanzlichen Urteils vor, ist eine Prüfung der Zuständigkeit des angerufenen Gerichts in diesem Verfahrensstadium - noch - nicht geboten.
2. Vor Eingang der Berufungsbegründung hat die Kammer keinen Anlass, sich in die Sache einzuarbeiten und die Zuständigkeitsfrage zu problematisieren.
3. Legt der Prozessbevollmächtigte des Berufungsklägers beim unzuständigen Gericht Berufung ein, weil sowohl er als auch das Amtsgericht davon ausgegangen sind, dass es sich um eine WEG-Sache handelt, so führt dies zu einer schuldhaften Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung beim zuständigen Gericht mit der Folge, dass ein Wiedereinsetzungsantrag gemäß § 233 ZPO in die Berufungsfrist unbegründet ist.
IBRRS 2014, 2170
OLG Frankfurt, Urteil vom 14.07.2014 - 23 U 261/13
1. Bei der Beurteilung, ob eine Zustellung demnächst erfolgt ist, ist nicht allein auf zeitliche Umstände abzustellen. Zu berücksichtigen ist auch, dass angesichts der von Amts wegen vorzunehmenden Zustellung den Parteien keine Nachteile wegen Verzögerungen innerhalb des gerichtlichen Geschäftsbetriebs entstehen sollen. Andererseits ist die Rückwirkung wegen des gebotenen Vertrauensschutzes für den Empfänger nur vertretbar, wenn die Zustellung in nicht allzu erheblichem Abstand vom Fristablauf erfolgt.
2. Es existiert keine absolute zeitliche Grenze für die Annahme einer noch demnächst erfolgenden Zustellung. Dies gilt grundsätzlich auch für mehrmonatige Verzögerungen. Bei einer allein vom Kläger verursachten Zustellungsverzögerung von mehr als 14 Tagen ab Fristablauf ist eine Rückwirkung allerdings ausgeschlossen.
3. Verzögerungen im Zustellungsverfahren, die allein durch eine fehlerhafte Sachbehandlung des Gerichts verursacht sind, muss sich der Kläger grundsätzlich nicht zurechnen lassen.
VolltextIBRRS 2014, 2121
KG, Beschluss vom 02.06.2014 - 8 U 179/13
1. Die Schriftform des Mietvertrages ist gewahrt, wenn die Voraussetzungen in der Änderungsvereinbarung gemeinsam mit der in Bezug genommenen ursprünglichen Vertragsurkunde erfüllt werden.*)
2. Zu § 178 Abs. 1 Satz 2 ZPO.*)
VolltextIBRRS 2014, 2141
OLG Dresden, Beschluss vom 22.11.2013 - 10 W 1107/13
Bei einer Klage auf Werklohn führt das gleichzeitig geltend gemachte Sicherungsbegehren nicht zu einer Streitwerterhöhung.
VolltextIBRRS 2014, 2137
OLG Koblenz, Urteil vom 25.06.2014 - 5 U 1518/13
1. Sind entweder die Wohnungseigentümergemeinschaft oder einzelne Wohnungseigentümer passiv legitimiert, hat die im erfolglosen Erstprozess gegen die Wohnungseigentümer erfolgte Streitverkündung gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft Bindungswirkung für die im Zweitprozess wiederum streitige Frage der Passivlegitimation.*)
2. Der Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf rechtliches Gehör ist gewahrt, wenn ihr die Streitverkündung im Erstprozess vor der mündlichen Schlussverhandlung in einer Weise zugestellt wurde, dass sie ihre Einwände dort noch hätte vortragen können.*)
VolltextIBRRS 2014, 2118
OLG Hamburg, Beschluss vom 24.07.2014 - 4 W 83/14
Wenn eine Partei in einem Prozessvergleich die Kosten des Rechtsstreits übernimmt, sind damit regelmäßig auch die Kosten des Prozessvergleichs erfasst. Eine Aufhebung der Kosten des Prozessvergleichs nach § 98 ZPO kommt in diesem Fall grundsätzlich nicht in Betracht.*)
VolltextIBRRS 2014, 2053
BGH, Urteil vom 03.07.2014 - IX ZR 261/12
Der Gläubiger kann den wegen einer Insolvenzforderung geführten und durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners unterbrochenen Rechtsstreit erst aufnehmen, wenn die Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet und geprüft worden und bestritten geblieben ist.*)
VolltextIBRRS 2014, 2036
VGH Hessen, Beschluss vom 07.04.2014 - 3 C 914/13
1. Das Heranrücken eines reinen Wohngebietes an ein anderes reines Wohngebiet löst auch dann keine Antragsbefugnis der Eigentümer angrenzender Grundstücke aus, wenn der Bebauungsplan entgegen den bisherigen Festsetzungen Mehrfamilienwohnhäuser vorsieht.*)
2. Der zu erwartende Verkehrslärm durch hinzukommende 30 Wohneinheiten in einem reinen Wohngebiet ist als geringfügig anzusehen und begründet daher keine Antragsbefugnis gemäß § 47 Abs. 2 VwGO.*)
3. Aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme besteht für Eigentümer in einem reinen Wohngebiet, die auf ihren Grundstücken villenartige Gebäude errichtet haben, kein Abwehranspruch gegen die planerische Festsetzung eines reinen Wohngebietes mit Mehrfamilienhäusern.*)
4. Die Veränderung des Verkehrswertes eines Grundstücks, die durch planerische Festsetzungen eines Bebauungsplans für außerhalb des Plangebiets gelegene Grundstücke eintritt, stellt grundsätzlich keinen schutzwürdigen Belang dar, der bei der Abwägung zu berücksichtigen wäre.*)
VolltextIBRRS 2014, 2059
BGH, Beschluss vom 23.06.2014 - KVZ 28/14
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 2067
BGH, Beschluss vom 09.07.2014 - VII ZR 315/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 2073
BGH, Beschluss vom 03.07.2014 - IX ZR 233/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 2074
BGH, Beschluss vom 02.07.2014 - VI ZR 538/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 2110
BGH, Beschluss vom 09.07.2014 - IX ZR 114/14
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 2114
BGH, Beschluss vom 09.07.2014 - IX ZB 24/14
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 2206
BGH, Beschluss vom 23.06.2014 - KVZ 85/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 2208
BGH, Beschluss vom 03.07.2014 - IX ZR 285/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 2214
BGH, Beschluss vom 17.06.2014 - AnwZ (Brfg) 60/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 2029
OLG Naumburg, Beschluss vom 04.04.2014 - 10 W 12/14
Eine Partei kann Vorbringen für rechtlich erheblich halten, auch wenn der Richter ihre Rechtsansicht nicht teilt. Sie muss es daher nicht hinnehmen, dass der Richter seine Meinung durch einen Hinweis kund tut, der nach Wortlaut und Interpunktion deutlichen Unmut über Teile des bisherigen Sachvortrags erkennen lässt.*)
VolltextIBRRS 2014, 1986
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.03.2014 - 3 W 15/14
Zur Ablehnung einer Richterin wegen Besorgnis der Befangenheit infolge "grundloser Beschleunigung" des Verfahrens.*)
VolltextIBRRS 2014, 1976
OLG Köln, Beschluss vom 10.06.2014 - 11 U 74/14
Der Werkunternehmer kann seinen Werklohnanspruch im Urkundenprozess geltend machen, wenn die Beauftragung der Werkleistung, die Höhe des Werklohns und die Fälligkeit des Anspruchs durch Urkunden belegt werden können oder zugestanden, unstreitig oder offenkundig sind. Dabei kann er sich auch auf die geprüfte Schlussrechnung stützen, soweit diese unstreitig bleibt.
VolltextIBRRS 2014, 2215
BGH, Beschluss vom 22.05.2014 - V ZR 314/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 1932
BGH, Beschluss vom 08.04.2014 - VIII ZB 30/13
Im auf unbestimmte Zeit geschlossenen Wohnraummietverhältnis bestimmt sich der Wert der Berufungsbeschwer für Klagen auf Mieterhöhung am dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Mietererhöhungsbetrags, wobei der Wert der Verurteilung in erster Instanz maßgeblich ist.
VolltextIBRRS 2014, 1989
OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.11.2013 - 1 U 27/13
Zur Frage der Aktivlegitimation des Leasingnehmers und Fahrzeugvermieters für Schadensersatzansprüche gegenüber dem Fahrzeugmieter.*)
VolltextIBRRS 2014, 1895
LG Koblenz, Beschluss vom 23.12.2013 - 2 T 696/13
Für die Streitwertbemessung der Klage auf Erstellung der Jahresabrechnung ist darauf abzustellen, welche Kosten konkret beim Beklagten entstehen. Nicht relevant ist dabei, welche Kosten einem Dritten im Falle der Ersatzvornahme entstehen würden.
VolltextIBRRS 2014, 1948
BGH, Urteil vom 06.05.2014 - II ZR 217/13
An der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass bereits die Erhebung einer Teilklage, mit der mehrere Ansprüche geltend gemacht werden, deren Summe den geltend gemachten Teil übersteigt, die Verjährung aller Teilansprüche hemmt und die Bestimmung, bis zu welcher Höhe bzw. in welcher Reihenfolge die einzelnen Teilansprüche verfolgt werden, nachgeholt werden kann, wird festgehalten.*)
VolltextIBRRS 2014, 1924
AG München, Urteil vom 02.06.2014 - 282 C 4912/14
Wenn zwei Ansprüche auf zwei unterschiedliche Interessen gerichtet sind und ihre Zielrichtung nicht zwingend identisch ist, sind die Streitwerte zu addieren.
VolltextIBRRS 2014, 1919
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 07.01.2014 - 1 OA 225/13
Im Baunachbarstreit ist der Streitwert auf der Grundlage des mit der Antrags/Klagebegründung vorgetragenen Sachverhalts und insbesondere der geklagten Beeinträchtigungen zu ermitteln. Erweist sich die Schilderung der Beeinträchtigungen später als übertrieben, rechtfertigt das keine Verminderung des Streitwerts.*)
VolltextIBRRS 2014, 1899
OLG Koblenz, Beschluss vom 10.12.2013 - 5 U 1315/13
1. Hat der Gläubiger des Vollstreckungstitels sich lediglich eine Teilvollstreckungsklausel erteilen lassen, entfällt dadurch ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht das Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsgegenklage im Übrigen.*)
2. Beweispflichtig für einen Rückgewähranspruch hinsichtlich einer notariell titulierten Grundschuldbestellung, die ein Darlehen sichert, ist der Vollstreckungsabwehrkläger.*)
3. Zur Frage, ob eine personenbezogene Haftungserklärung zur Rückgewähr eines Darlehens auch ein der Lebensgefährtin des Schuldners gewährtes Darlehen erfasst (hier verneint).*)
VolltextIBRRS 2014, 1872
OLG München, Beschluss vom 07.05.2014 - 32 W 681/14 WEG
Der Streitwert einer Klage im WEG-Verfahren auf Zustimmung des WEG-Verwalters zur beabsichtigten Veräußerung des Wohnungseigentums ist nach dem vereinbarten Kaufpreis zu bewerten.*)
VolltextIBRRS 2014, 1916
BGH, Beschluss vom 25.03.2014 - VI ZR 271/13
Ein Gericht darf streitiges Parteivorbringen auch dann nicht als unstreitig bezeichnen, wenn es der Auffassung ist, das Bestreiten sei unerheblich.
VolltextIBRRS 2014, 1871
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.01.2014 - 5 W 84/13
Eine Anordnung nach § 142 ZPO ist einem Dritten gegenüber auch im selbstständigen Beweisverfahren möglich. In diesem Fall kann die Anordnung durch Zwischenurteil überprüft und gegebenenfalls auch erzwungen werden.*)
VolltextIBRRS 2014, 1867
OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.06.2014 - 3 W 25/14
§ 142 ZPO ist im selbständigen Beweisverfahren nicht (analog) anwendbar (Anschluss an KG, Beschluss vom 10.04.2013 - 9 W 94/12, IBRRS 2013, 1972).*)
VolltextIBRRS 2014, 1862
LG Saarbrücken, Urteil vom 04.07.2014 - 5 S 107/13
1. Die Klage des Eigentümers des beeinträchtigten Nachbargrundstücks auf Beseitigung einer Störung, die von dem Grundstück von Wohnungseigentümern ausgeht, ist nicht gegen die Wohnungseigentümer als Miteigentümer des störenden Grundstücks, sondern gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft zu richten. Denn nicht die Miteigentümer, sondern die gemäß § 10 Abs. 6 WEG teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft ist sowohl für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht als auch für den ordnungsgemäßen und gefahrfreien Zustand des Grundstücks verantwortlich.*)
2. Wirkt sich die Störung des Grundstückseigentums gleichzeitig als Besitzentziehung eines Teils des Grundstücks aus, steht dem Eigentümer des beeinträchtigten Grundstücks sowohl ein Herausgabeanspruch aus §§ 985, 986 BGB als auch ein Beseitigungsanspruch aus 1004 BGB zu. Dieser auf das Grundstückseigentum gestützte Herausgabeanspruch verjährt nicht innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren, sondern gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB in 30 Jahren.*)
VolltextIBRRS 2014, 1861
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20.03.2014 - 3 W 16/14
Zur Ablehnung einer Richterin wegen Besorgnis der Befangenheit, die zusammen mit der Ehefrau des Beklagten Mitglied an der zur Entscheidung in dem Rechtsstreit berufenen Zivilkammer ist.*)
VolltextIBRRS 2014, 1869
OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.2014 - 11 EK 22/13
1. Die Rechtsprechung des BGH zu den Mindestangaben für einen zulässigen unbezifferten Klageantrag ist gem. § 201 Abs. 2 Satz 1 GVG auf die Entschädigungsklage in der ordentlichen Gerichtsbarkeit anwendbar. Deshalb ist eine auf § 198 GVG gestützte Klage mit dem Antrag auf Zahlung einer angemessenen Entschädigung gem. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO unzulässig, wenn der Entschädigungskläger weder durch Angabe eines Mindestbetrages noch in sonstiger Weise die ungefähre Größenordnung des verlangten Entschädigungsbetrages angibt.*)
2. Für eine auf Feststellung der Unangemessenheit der Verfahrensdauer gerichtete Klage fehlt auch dann ein Feststellungsinteresse, wenn der Leistungsantrag mangels Bezifferung und Angabe eines Mindestbetrages der verlangten Entschädigung unzulässig ist.*)
3. Ein Prozesskostenhilfegesuch entfaltet keine Rückwirkung zur Wahrung der Klagefrist des § 198 Abs. 5 Satz 2 GVG, wenn es keinen zulässigen Klageantrag enthält. Ein erst nach Fristablauf formulierter zulässiger Klageantrag kann die Klagefrist nicht mehr wahren.*)
4. Gegen die Versäumung der Klagefrist des § 198 Abs. 5 Satz 2 GVG ist eine Wiedereinsetzung nicht möglich.*)
VolltextIBRRS 2014, 1865
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.02.2014 - 23 U 112/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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