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Sachgebiet: Prozessuales

15856 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

IBRRS 2014, 1916
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ist nicht wirksam bestrittener Klägervortrag unstreitig?

BGH, Beschluss vom 25.03.2014 - VI ZR 271/13

Ein Gericht darf streitiges Parteivorbringen auch dann nicht als unstreitig bezeichnen, wenn es der Auffassung ist, das Bestreiten sei unerheblich.

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IBRRS 2014, 1871
ProzessualesProzessuales
Selbstständiges Beweisverfahren: Auch Dritte müssen relevante Urkunden vorlegen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.01.2014 - 5 W 84/13

Eine Anordnung nach § 142 ZPO ist einem Dritten gegenüber auch im selbstständigen Beweisverfahren möglich. In diesem Fall kann die Anordnung durch Zwischenurteil überprüft und gegebenenfalls auch erzwungen werden.*)

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IBRRS 2014, 1867
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vorlage von Urkunden kann im Beweisverfahren nicht angeordnet werden!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.06.2014 - 3 W 25/14

§ 142 ZPO ist im selbständigen Beweisverfahren nicht (analog) anwendbar (Anschluss an KG, Beschluss vom 10.04.2013 - 9 W 94/12, IBRRS 2013, 1972).*)

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IBRRS 2014, 1862
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Muss der Nachbar den Wohnungseigentümer oder die Gemeinschaft verklagen?

LG Saarbrücken, Urteil vom 04.07.2014 - 5 S 107/13

1. Die Klage des Eigentümers des beeinträchtigten Nachbargrundstücks auf Beseitigung einer Störung, die von dem Grundstück von Wohnungseigentümern ausgeht, ist nicht gegen die Wohnungseigentümer als Miteigentümer des störenden Grundstücks, sondern gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft zu richten. Denn nicht die Miteigentümer, sondern die gemäß § 10 Abs. 6 WEG teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft ist sowohl für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht als auch für den ordnungsgemäßen und gefahrfreien Zustand des Grundstücks verantwortlich.*)

2. Wirkt sich die Störung des Grundstückseigentums gleichzeitig als Besitzentziehung eines Teils des Grundstücks aus, steht dem Eigentümer des beeinträchtigten Grundstücks sowohl ein Herausgabeanspruch aus §§ 985, 986 BGB als auch ein Beseitigungsanspruch aus 1004 BGB zu. Dieser auf das Grundstückseigentum gestützte Herausgabeanspruch verjährt nicht innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren, sondern gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB in 30 Jahren.*)

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IBRRS 2014, 1861
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ehefrau des Beklagten ist Richterin: Sind die anderen Kammermitglieder dadurch befangen?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20.03.2014 - 3 W 16/14

Zur Ablehnung einer Richterin wegen Besorgnis der Befangenheit, die zusammen mit der Ehefrau des Beklagten Mitglied an der zur Entscheidung in dem Rechtsstreit berufenen Zivilkammer ist.*)

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IBRRS 2014, 1869
ProzessualesProzessuales
Entschädigungsklage wegen langer Verfahrensdauer: Unzulässig ohne Mindestbetrag!

OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.2014 - 11 EK 22/13

1. Die Rechtsprechung des BGH zu den Mindestangaben für einen zulässigen unbezifferten Klageantrag ist gem. § 201 Abs. 2 Satz 1 GVG auf die Entschädigungsklage in der ordentlichen Gerichtsbarkeit anwendbar. Deshalb ist eine auf § 198 GVG gestützte Klage mit dem Antrag auf Zahlung einer angemessenen Entschädigung gem. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO unzulässig, wenn der Entschädigungskläger weder durch Angabe eines Mindestbetrages noch in sonstiger Weise die ungefähre Größenordnung des verlangten Entschädigungsbetrages angibt.*)

2. Für eine auf Feststellung der Unangemessenheit der Verfahrensdauer gerichtete Klage fehlt auch dann ein Feststellungsinteresse, wenn der Leistungsantrag mangels Bezifferung und Angabe eines Mindestbetrages der verlangten Entschädigung unzulässig ist.*)

3. Ein Prozesskostenhilfegesuch entfaltet keine Rückwirkung zur Wahrung der Klagefrist des § 198 Abs. 5 Satz 2 GVG, wenn es keinen zulässigen Klageantrag enthält. Ein erst nach Fristablauf formulierter zulässiger Klageantrag kann die Klagefrist nicht mehr wahren.*)

4. Gegen die Versäumung der Klagefrist des § 198 Abs. 5 Satz 2 GVG ist eine Wiedereinsetzung nicht möglich.*)

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IBRRS 2014, 1865
ProzessualesProzessuales
Kosten des Berufungsverfahrens sind unabhängig vom Schlussurteil

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.02.2014 - 23 U 112/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 1849
ProzessualesProzessuales
Kostenerstattungsanspruch des Verwalters bei Vertretung der WEG vor Gericht

BGH, Beschluss vom 07.05.2014 - V ZB 102/13

1. Die Kosten der Beauftragung der Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit der Verteidigung gegen eine Beschlussanfechtungsklage werden als Aufwand für die allgemeine Prozessführung von dem prozessualen Kostenerstattungsanspruch nicht erfasst. Erstattungsfähig sind nur die Kosten der Terminswahrnehmung.*)

2. Im Kostenfestsetzungsverfahren ist ein materieller Kostenerstattungsanspruch nur zu berücksichtigen, wenn über Bestand und Höhe des Anspruchs kein Streit besteht. Ansonsten ist er in diesem Verfahren nicht zu prüfen.*)

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IBRRS 2014, 1827
ProzessualesProzessuales
Klagerücknahme bedarf keiner Zustimmung des Streithelfers!

BGH, Beschluss vom 13.05.2014 - X ZR 25/13

1. Eine Berufung kann nur zurückgenommen werden, solange das Berufungsverfahren noch nicht beendet ist.*)

2. Eine Patentnichtigkeitsklage kann auch in der Berufungsinstanz ohne Einwilligung des Beklagten zurückgenommen werden (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 22. Juni 1993 - X ZR 25/86, GRUR 1993, 895 - Hartschaumplatten).*)

3. Eine Klagerücknahme durch die Hauptpartei bedarf auch dann nicht der Zustimmung eines auf Seiten des Klägers am Rechtsstreit beteiligten Streithelfers, wenn dieser gemäß § 69 ZPO als Streitgenosse anzusehen ist (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 22. Dezember 1964 - Ia ZR 237/63, GRUR 1965, 297 f. - Nebenintervention).*)

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IBRRS 2014, 1780
ProzessualesProzessuales
Beweiserhebung über nicht gestellte Fragen ist unzulässig!

OLG Jena, Beschluss vom 30.05.2014 - 4 W 112/14

Ein Beweissicherungsbeschluss, der über den Antrag des Antragstellers hinausgeht, ist mit der Beschwerde anfechtbar, da die Einhaltung des Grundsatzes, dass das Gericht nicht über mehr zu befinden hat, als der Antragsteller begehrt, im Beweissicherungsverfahren zwingend erforderlich ist und dessen Verletzung als gesetzeswidrig zu beurteilen ist.

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IBRRS 2014, 1792
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wann ist ein Verweisungsbeschluss willkürlich?

OLG Hamm, Beschluss vom 14.05.2014 - 32 SA 32/14

1. Zur Auswirkung der Verbindung mehrerer Prozesse gem. § 147 ZPO auf die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts.*)

2. Weicht ein Verweisungsbeschluss von einer beinahe einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Fachliteratur ab, so entfällt dessen bindende Wirkung auf Grund von Willkür jedenfalls dann, wenn sich das verweisende Gericht mit dieser Meinung nicht auseinandersetzt und die eigene Auffassung begründet, obwohl eine Partei ausdrücklich auf die abweichende Meinung hingewiesen hat.*)

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IBRRS 2014, 1756
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Klage nicht gegen alle Antragsgegner: Trägt Antragsteller sämtliche Kosten?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.05.2014 - 15 W 33/14

Der in das Hauptsacheverfahren nicht als Partei einbezogene Antragsgegner kann nach erreichter Fristsetzung im selbständigen Beweisverfahren die Belastung des Antragstellers mit den ihm entstandenen außergerichtlichen Kosten auch dann verlangen, wenn er am Hauptsacheverfahren aufgrund Streitverkündung und Beitritt beteiligt ist.

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IBRRS 2014, 1755
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kein Anspruch auf Rechtsmittelgewährung im Anwaltsprozess

OLG Schleswig, Beschluss vom 20.05.2014 - 11 U 55/14

Im Anwaltsprozess kann ein Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung der Berufungsfrist nicht auf eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung gestützt werden. Jeder Rechtsanwalt muss die Bestimmungen des § 519 ZPO kennen, wonach die Berufung beim Berufungsgericht einzureichen ist.

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IBRRS 2014, 1781
ProzessualesProzessuales
Keine Beweiserhebung über ungestellte Fragen!

LG Meiningen, Beschluss vom 10.01.2014 - 1 OH 35/2013

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 1763
ProzessualesProzessuales
Berufungsgericht für erstinstanzlichen Wiedereinsetzungsantrag zuständig?

BGH, Urteil vom 20.05.2014 - VI ZR 384/13

Zur Frage der Zuständigkeit des Berufungsgerichts zur Entscheidung über einen in der ersten Instanz gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einspruchsfrist, über den das Eingangsgericht nicht entschieden hat.*)

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IBRRS 2014, 1738
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Klage erfolgreich: Gerichtskostenvorschuss wird verzinst!

LG Berlin, Urteil vom 27.05.2014 - 14 O 529/12

Der erfolgreiche Kläger hat nach Maßgabe der ausgeurteilten Kostenquote Anspruch auf Verzinsung der von ihm verauslagten Gerichtskosten in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz vom Zeitpunkt der Einzahlung der Gerichtskosten bis zum Eingang des Kostenfestsetzungsantrags bei Gericht.

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IBRRS 2014, 1761
ProzessualesProzessuales
Welche Frist gilt für den Widerruf eines Prozessvergleichs?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.12.2013 - 20 UF 171/13

Die Frist aus § 222 Abs. 2 ZPO gilt auch für den Widerruf eines Prozessvergleichs.

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IBRRS 2014, 1733
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
"Schriftlichkeit" im Zivilprozess ist nicht identisch mit der Schriftform des BGB!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.03.2014 - 9 W 4/14

1. Der Begriff der "Schriftlichkeit" ist im Zivilprozess eigenständig zu bestimmen; er ist nicht identisch mit dem Begriff der Schriftform in § 126 Abs. 1 BGB.*)

2. Im Zivilprozess kann ein Schreiben, das nicht von einem Anwalt stammt, im Einzelfall auch ohne Unterschrift die Anforderungen an eine "schriftliche" Erklärung erfüllen. Das ist jedoch nur dann anzunehmen, wenn auch ohne Unterschrift auf Grund bestimmter Umstände feststeht, dass es sich bei dem Schriftstück nicht um einen Entwurf handelt, sondern dass vom Absender eine prozessrechtliche Erklärung gewollt ist.*)

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IBRRS 2014, 2559
ProzessualesProzessuales
Kann eine vergessene Kostenentscheidung nachgeholt werden?

BGH, Beschluss vom 05.06.2014 - VII ZR 211/13

Besteht aus der Sicht aller Beteiligten an einer versehentlichen Auslassung eines Kostenausspruchs deshalb kein Zweifel, weil ein Grund für die Unvollständigkeit des Beschlusstenors nicht in Betracht kommt, so handelt es sich um eine offenbare Unrichtigkeit, die gemäß § 319 ZPO zu korrigieren ist.

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IBRRS 2014, 1730
ProzessualesProzessuales
Vorheriges Beweisverfahren mit anderen Parteirollen: Wer hat welche Kosten zu tragen?

OLG Hamburg, Beschluss vom 04.03.2014 - 8 W 12/14

Die Kosten eines Nebenintervenienten aus einem selbständigen Beweisverfahren können auch dann von der kostenpflichtigen Partei des anschließenden Klagverfahrens zu erstatten sein, wenn nur einer der Antragsteller des Beweisverfahrens Partei des Klagverfahrens wird, die Parteirollen der Beteiligten - Angreifer oder Verteidiger - im Klagverfahren und Beweisverfahren verschieden sind und der Streitgegenstand beider Verfahren nur teilweise identisch ist (hier: Verwendung der Erkenntnisse aus dem Beweisverfahren für eine Hilfsaufrechnung gegen die Klagforderung).*)

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IBRRS 2014, 1722
ProzessualesProzessuales
Streitwert einer Klage auf Erhöhung des Erbbauzinses?

OLG Celle, Beschluss vom 26.03.2014 - 4 U 6/14

1. Der Streitwert einer Klage auf Erhöhung des Erbbauzinses richtet sich nach § 9 ZPO.*)

2. Der gleichzeitig mit dem Antrag auf Erhöhung des Erbbauzinses gestellte Antrag auf Eintragung einer entsprechend erhöhten Reallast verfolgt dasselbe wirtschaftliche Interesse; ihm kommt kein gesonderter Wert zu (Bestätigung von Senat, NdsRpfl. 1983, 159).*)

3. Die durch die Einlegung der Berufung und der Anschlussberufung verursachten Kosten sind im Verhältnis der jeweiligen Werte zu quoteln, wenn die Anschlussberufung vor dem Erlass eines Hinweisbeschlusses eingelegt und die Berufung durch einen Beschluss nach § 522 Abs. 1 ZPO verworfen wird.*)

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IBRRS 2014, 1718
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber und Nachunternehmer einigen sich: Auftragnehmer muss zahlen!

OLG Köln, Urteil vom 30.04.2014 - 19 U 88/13

1. Berechnet der Auftragnehmer die von einem Nachunternehmer erbrachten Leistungen an den Auftraggeber weiter, erkennt er dadurch die Leistungen des Nachunternehmers als berechtigt an, wenn der Auftragnehmer davon Kenntnis hat, dass sich der Nachunternehmer mit dem Auftraggeber über die Erbringung dieser Leistungen geeinigt hat.

2. Hat der Auftraggeber die vom Auftragnehmer weiterberechneten Leistungen eines Nachunternehmers anerkannt, kann der Auftragnehmer gegenüber dem Nachunternehmer nicht mehr einwenden, ihm liege keine "Bestellung" des Auftraggebers über diese Leistungen vor.

3. Das Gericht muss in Erfüllung seiner prozessualen Fürsorgepflicht Hinweise auf seiner Ansicht nach entscheidungserhebliche Umstände, die die betroffene Partei übersehen oder für unerheblich gehalten hat, grundsätzlich so frühzeitig vor der mündlichen Verhandlung erteilen, dass die Partei die Gelegenheit hat, ihre Prozessführung darauf einzurichten. Erteilt es diesen Hinweis erst in der mündlichen Verhandlung, muss es der betroffenen Partei genügend Gelegenheit zur Reaktion hierauf geben.

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IBRRS 2014, 1669
ProzessualesProzessuales
Falsche Person verklagt: Kläger muss die Kosten tragen!

OLG Köln, Beschluss vom 08.04.2014 - 19 W 41/13

1. Wer Partei eines Zivilrechtsstreits ist, ergibt sich aus der in der Klageschrift gewählten Parteibezeichnung. Bei objektiv unrichtiger oder mehrdeutiger Bezeichnung ist dann grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die fehlerhafte Parteibezeichnung betroffen werden soll. Zu deren Ermittlung sind nicht nur die im Rubrum der Klageschrift enthaltenen Angaben, sondern auch der gesamte Inhalt der Klageschrift einschließlich etwaiger beigefügter Anlagen zu berücksichtigen.

2. Von der fehlerhaften Parteibezeichnung zu unterscheiden ist die irrtümliche Benennung der falschen, am materiellen Rechtsverhältnis nicht beteiligten Person als Partei; diese wird Partei, weil es entscheidend auf den Willen des Klägers so, wie er objektiv geäußert ist, ankommt. Der Kläger hat dann die Kosten der Klagerücknahme zu tragen.

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IBRRS 2014, 1711
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beweisverfahren vor LG: Stellungnahme zum Gutachten unterliegt dem Anwaltszwang!

OLG Köln, Beschluss vom 30.04.2014 - 17 W 95/14

In vor dem Landgericht geführten selbständigen Beweisverfahren unterfallen die Stellungnahme zum erhaltenen Gutachten und auch der Antrag auf Sachverständigenanhörung dem Anwaltszwang.

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IBRRS 2014, 1687
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Eintragungspflicht eines Handwerksbetriebs: Feststellungsklage unzulässig!

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.03.2014 - 6 A 10966/13

1. Die Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes gegen drohende Verwaltungsakte in Form einer - vorbeugenden - Feststellungsklage ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmsweise gilt etwas anderes, wenn ein besonderes qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis die Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot effektiven Rechtsschutzes erfordert. Es muss ein spezielles, auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse bestehen. Dieses Interesse ist nicht gegeben, wenn es an einer begründeten Besorgnis für die Rechtsstellung eines Klägers fehlt.

2. Diese Maßstäbe gelten auch für die Frage nach der Eintragungspflicht eines Handwerksbetriebs. Auch insoweit ist der Betroffene grundsätzlich auf den nachträglichen Rechtsschutz durch Widerspruch und Anfechtungsklage verwiesen. Eine vorbeugende Feststellungsklage ist insoweit nur dann zulässig, wenn dem Kläger im Einzelfall ein Abwarten nicht zuzumuten ist.

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IBRRS 2014, 1681
ProzessualesProzessuales
Zu wessen Gunsten wirkt sich die beschränkte Zulassung der Revision aus?

BGH, Beschluss vom 13.05.2014 - VIII ZR 264/13

Die Zulassung der Revision kann auf diejenige Partei beschränkt werden, zu deren Nachteil das Berufungsgericht die von ihm für klärungsbedürftig gehaltene Rechtsfrage entschieden hat. Die Zulassung der Revision wirkt in diesem Fall nicht zugunsten der Partei, zu deren Gunsten die Rechtsfrage entschieden worden ist und die das Urteil aus gänzlich anderen Gründen angreift.

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IBRRS 2014, 1651
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wo ist in WEG-Sachen die Berufung einzulegen?

LG Duisburg, Beschluss vom 27.01.2014 - 5 S 113/13

Die Beurteilung, ob eine Streitigkeit in WEG-Sachen vorliegt, erfolgt aus einer rein materiell-rechtlichen Betrachtung, zumal es kein spezielles "WEG-Gericht" gibt. Eine Berufung kann mithin nur bei dem nach GVG zuständigen Berufungsgericht eingelegt werden.

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IBRRS 2014, 1707
ProzessualesProzessuales
Voraussetzungen der Sicherungsanordnung

AG Langenfeld, Beschluss vom 03.06.2013 - 25 C 113/13

Die Sicherungsanordnung darf nur für Ansprüche ergehen, die nach Rechtshängigkeit der Klage fällig geworden sind.

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IBRRS 2014, 1656
ProzessualesProzessuales
Kein Teilurteil trotz berechtigten Räumungsverlangens!

OLG Koblenz, Urteil vom 18.12.2013 - 5 U 1191/13

Ist das Räumungsverlangen des Vermieters wegen Zahlungsverzugs des Mieters offenkundig berechtigt, hindert das ein entsprechendes Teilurteil auch dann, wenn unwahrscheinlich, aber nicht völlig auszuschließen ist, dass die Entscheidung über die weiteren Klageansprüche des Vermieters dem Inhalt des Teilurteils widersprechen kann.*)

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IBRRS 2014, 1652
ProzessualesProzessuales
Die Zustellungsbevollmächtigung gilt nicht für verfahrenseinleitende Schriftstücke!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.05.2013 - 10 W 20/13

1. Eine Zustellungsbevollmächtigung nach § 184 Abs. 1 ZPO gilt nicht für verfahrenseinleitende Schriftstücke, sondern setzt eine vorangegangene Zustellung mit der Aufforderung voraus, einen Prozessbevollmächtigten zu bestellen.*)

2. Wird eine Zustellungsbevollmächtigung auf § 184 ZPO beschränkt, ist damit eine darüber hinausgehende rechtsgeschäftliche Vollmacht für alle Zustellungen nach § 171 ZPO nicht verbunden.*)

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IBRRS 2014, 1705
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wie muss ein "Überraschungsurteil" angegriffen werden?

BGH, Beschluss vom 22.05.2014 - IX ZB 46/12

Soll ein erstinstanzliches Urteil als "Überraschungsurteil" angegriffen werden, muss der Berufungsführer mit der Berufungsbegründung vortragen, welches Vorbringen er gegebenenfalls ergänzend vorgetragen hätte.

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IBRRS 2014, 1680
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Rechtsstreit mit Auslandsbezug: Nach welchem Recht wird aufgerechnet?

BGH, Urteil vom 14.05.2014 - VIII ZR 266/13

1. Bei Sachverhalten mit einer Verbindung zum Recht eines ausländischen Staates unterliegt die Aufrechnung gemäß Art. 17 Abs. 1 Rom I-VO der für die Hauptforderung berufenen Rechtsordnung mit der Folge, dass das Vertragsstatut der Hauptforderung auch über die Voraussetzungen, das Zustandekommen und die Wirkungen der Aufrechnung entscheidet. Das ist bei einer Aufrechnung gegen eine Forderung aus einem Kaufvertrag, der dem einheitlichen UN-Kaufrechtsübereinkommen (CISG) unterfällt, das unvereinheitlichte Recht des Staates, nach dessen Recht der Kaufvertrag ohne Eingreifen des Übereinkommens zu beurteilen wäre (Bestätigung des Senatsurteils vom 23. Juni 2010 - VIII ZR 135/08, WM 2010, 1712 Rn. 24, insoweit in BGHZ 186, 81 nicht abgedruckt).*)

2. Über eine nach dem anwendbaren ausländischen Recht als prozessrechtlich zu qualifizierende Aufrechnungsvoraussetzung ist ungeachtet der Frage, ob das deutsche Prozessrecht zu deren Feststellung eine damit übereinstimmende prozessuale Norm bereithält, in einem vor deutschen Gerichten geführten Prozess nach deutschem Recht unter Anwendung des nach den Regeln des Internationalen Privatrechts für das streitige Rechtsverhältnis maßgeblichen ausländischen Rechts zu entscheiden. Danach kann eine prozessuale Aufrechnungsvoraussetzung des ausländischen Rechts wie eine materiellrechtliche Vorschrift angewendet werden, wenn sie in ihrem sachlich-rechtlichen Gehalt den in §§ 387 ff. BGB als Teil des materiellen Rechts geregelten deutschen Aufrechnungsvoraussetzungen gleichkommt (Fortführung des Senatsurteils vom 9. Juni 1960 - VIII ZR 109/59, NJW 1960, 1720 unter II 1).*)




IBRRS 2014, 1650
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gericht lehnt Antrag auf Bauteilschließung ab: Sofortige Beschwerde statthaft?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.05.2014 - 10 W 15/14

1. Lehnt das Gericht des selbständigen Beweisverfahrens es ab, den Sachverständigen dahingehend anzuweisen, im Rahmen der Begutachtung vorgenommene Bauteilöffnungen wieder zu verschließen, ist die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde nicht statthaft, wenn es sich um das Eigentum des Antragstellers handelt und dieser seine Zustimmung zur Bauteilöffnung nicht von vornherein unter die Bedingung des Wiederverschließens gestellt hat.*)

2. Es steht der Beendigung eines selbständigen Beweisverfahrens nicht entgegen, wenn bei der Begutachtung erfolgte Bauteilöffnungen noch unverschlossen sind. Die Zustimmung des Antragstellers zur Vornahme der Bauteilöffnung an seinem Eigentum kann ohne weitere Anhaltspunkte nicht dahingehend ausgelegt werden, dass sie nur unter der Bedingung des Wiederverschließens im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens erteilt wird. Gerade in Bauprozessen besteht oftmals ein gegenläufiges Interesse des Antragstellers.*)

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IBRRS 2014, 1683
ProzessualesProzessuales
Ermessensgrenzen der Kommission bei Durchführung von Gerichtsurteilen

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 25.11.1999 - Rs. C-153/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 1682
ProzessualesProzessuales
Ermessensgrenzen der Kommission bei Durchführung von Gerichtsurteilen

EuGH, Urteil vom 13.04.2000 - Rs. C-153/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 1679
ProzessualesProzessuales
Rechtsbehelfsbelehrung gegen Versäumnisurteil vom 10.04.2014

BGH, Beschluss vom 20.05.2014 - VII ZR 254/13

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 1678
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bodenarbeiten und Wasserschäden: Greift der Beweis des ersten Anscheins?

BGH, Urteil vom 10.04.2014 - VII ZR 254/13

Der Beweis des ersten Anscheins greift bei typischen Geschehensabläufen ein, also in Fällen, in denen ein bestimmter Tatbestand nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache für den Eintritt eines bestimmten Erfolges hinweist, was grundsätzlich auch bei der Feststellung von Ursachen für Leitungswasserschäden in Wohnungen anlässlich von Trockenestrich- und Parkettverlegearbeiten in Betracht kommen kann.*)

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IBRRS 2014, 1615
ProzessualesProzessuales
Kosten des Berufungsverfahrens sind unabhängig vom Schlussurteil

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.03.2014 - 23 U 112/13

Die Entscheidung über die Kosten der Berufung gegen ein Grundurteil ist unabhängig davon, wie später in der Sache selbst entschieden wird. Das ist auch dann der Fall, wenn der Kläger im Verfahren über die Höhe teilweise unterliegt.

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IBRRS 2014, 1642
ProzessualesProzessuales
Streitwert einer Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum?

BGH, Beschluss vom 29.04.2014 - VIII ZR 365/13

Der Wert der Beschwer in einer Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum bestimmt sich gemäß §§ 8, 9 ZPO nach den 3 1/2-fachen Jahreswert der Nettomiete, wenn es sich um ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit handelt und sich deshalb die "streitige" Zeit nicht bestimmen lässt.

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IBRRS 2014, 1617
ProzessualesProzessuales
Sozialgerichte können Mietobergrenze durch Sachverständige überprüfen lassen!

BSG, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

Es ist nicht zu beanstanden, wenn sich die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit zur Überprüfung einer vom Grundsicherungsträger gewählten Mietobergrenze für Leistungen der Unterkunft der Datenstichprobe bedienen, die einem qualifizierten Regressionsmietspiegel für den Vergleichsraum zugrunde liegt, und deren Auswertung durch einen Sachverständigen vornehmen lassen.*)

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IBRRS 2014, 1662
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kein Feststellungsinteresse bei der "sehr geringen" Möglichkeit eines künftigen Schadenseintritts

BGH, Urteil vom 02.04.2014 - VIII ZR 19/13

Zur Zulässigkeit einer auf Ersatz künftigen Schadens gerichteten Feststellungsklage, wenn die Möglichkeit eines Schadenseintritts zwar minimal über dem allgemeinen Lebensrisiko liegt, jedoch aufgrund der Umstände des Einzelfalls als "sehr, sehr gering" anzusehen ist.*)

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IBRRS 2014, 1640
ProzessualesProzessuales
Urteil erfasst nicht alle notwendigen Streitgenossen: Entscheidung unwirksam?

BGH, Urteil vom 04.04.2014 - V ZR 110/13

1. Ein verfahrensfehlerhaft nicht alle notwendigen Streitgenossen (§ 62 ZPO) erfassendes Urteil ist auch dann nicht unwirksam, wenn es um die Klärung der Frage geht, ob Teile einer Wohnungseigentumsanlage im Gemeinschafts- oder im Sondereigentum stehen.*)

2. Wird eine Akte beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht, wird dadurch nicht ohne weiteres der gesamte Akteninhalt zum Bestandteil des Parteivorbringens.*)

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IBRRS 2014, 1609
ProzessualesProzessuales
Vergleich im PKH-Verfahren: vorgerichtliche Geschäftsgebühr nicht anrechenbar!

OLG Koblenz, Beschluss vom 28.04.2014 - 14 W 236/14

Ist die Geschäftsgebühr für die vorgerichtliche Vertretung nicht Gegenstand des PKH-Antrages und schließen die Beteiligten im PKH-Bewilligungsverfahren einen Vergleich zur Abgeltung der Hauptforderung, führen die anschließende Zahlung des Vergleichsbetrages an den Gläubigerbevollmächtigten und dessen Einbehalt der Geschäftsgebühr vor Weiterleitung des Restes an den Mandanten nicht zur Anrechnung dieser Gebühr auf die Verfahrensgebühr.

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IBRRS 2014, 1599
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Angabe einer ladungsfähigen Anschrift ist notwendige Voraussetzung für Klageerhebung!

OLG Frankfurt, Urteil vom 15.05.2014 - 16 U 4/14

Die Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers ist im Rahmen von § 253 Abs. 2 Satz 1 ZPO auch für den Fall, dass er durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten wird notwendige Voraussetzung für eine Klageerhebung, wenn die Angabe ohne Weiteres möglich ist und kein schützenswertes Interesse entgegensteht. Die Angabe der Wohnanschrift des Verfügungsklägers dokumentiert zugleich die Ernsthaftigkeit seines Begehrens wie auch seiner Bereitschaft, sich etwaiger mit dem Betreiben des Prozesses verbundener nachteiliger Folgen zu stellen, wie insbesondere seiner Kostentragungspflicht im Falle des Unterliegens. Die Angabe einer bloßen "c/o-Anschrift" genügt dem nicht.*)

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IBRRS 2014, 1576
ProzessualesProzessuales
Kosten des Beweissicherungsverfahrens: Wann ist prozessuale Kostenerstattung vorrangig?

LG Bad Kreuznach, Beschluss vom 03.04.2014 - 1 S 85/13

Die Möglichkeit der prozessualen Kostenerstattung hat nur dann Vorrang vor einer Klage auf Ersatz der Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens, wenn ein Hauptsacheprozess geführt wird oder geführt wurde. Erledigt sich der Hauptsacheprozess vor Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens, können die Kosten des Beweisverfahrens später isoliert eingeklagt werden.

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IBRRS 2014, 1568
ProzessualesProzessuales
Streitwert einer Klage auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde?

OLG Schleswig, Beschluss vom 06.05.2014 - 1 W 21/14

Der Streitwert einer Klage auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde ist nach § 3 ZPO zu schätzen. Er besteht in der Höhe der Hauptforderung, wenn es dem Kläger darum geht, die Bürgschaftsforderung zum Erlöschen zu bringen, auch wenn die Bürgschaftsforderung höher ist.*)

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IBRRS 2014, 1567
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Keine Verjährungshemmung ohne Individualisierung!

OLG Hamm, Urteil vom 10.12.2013 - 10 U 122/11

Zur Verjährungsunterbrechung durch eine Klage ist ihre wirksame Erhebung in dem Sinne erforderlich, dass das Klagebegehren - unterhalb der Stufe der Substantiierung - individualisiert und damit der Streitgegenstand bestimmt ist. Dafür genügt es nicht, wenn bei der Rückgabe der Pachtsache, die aus mehreren Gebäudekomplexen besteht, ein Kostenaufwand für behauptete Schäden summarisch genannt und unter Berücksichtigung eines Abzuges "neu für alt" ein nicht näher aufgeschlüsselter Abzugsbetrag angesetzt wird.*)

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IBRRS 2014, 1824
ProzessualesProzessuales
Ordnungsmittel können trotz versprochener Vertragsstrafe verhängt werden!

BGH, Beschluss vom 03.04.2014 - I ZB 3/12

a) Hat sich der Schuldner in einem Prozessvergleich zur Unterlassung verpflichtet, kann der Gläubiger grundsätzlich auch dann einen Antrag auf gerichtliche Androhung von Ordnungsmitteln nach § 890 Abs. 2 ZPO stellen, wenn der Schuldner im Vergleich eine Vertragsstrafe versprochen hat.*)

b) Die gerichtliche Androhung von Ordnungsmitteln setzt in einem solchen Fall nicht voraus, dass der Unterlassungsschuldner bereits gegen die im Prozessvergleich titulierte Unterlassungspflicht verstoßen hat.*)

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IBRRS 2014, 1562
ProzessualesProzessuales
Geschäftsführer am Verhandlungstag verhindert: Kein Verlegungsgrund!

OLG Naumburg, Beschluss vom 04.10.2013 - 10 W 44/13

1. Die Verweigerung einer Terminverlegung kann die Ablehnung eines Richters rechtfertigen, wenn erhebliche Gründe für die Terminverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte oder sich aus der Ablehnung der Terminverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt.

2. Im Anwaltsprozess stellt die Verhinderung der Partei, deren persönliches Erscheinen nicht angeordnet ist, keinen erheblichen Grund, es sei denn die Partei kann ein besonderes Interesse an der persönlichen Wahrnehmung des in Rede stehenden Termins geltend machen. Ist der Geschäftsführer einer beklagten Gesellschaft verhindert, einem Termin beizuwohnen, stellt das keinen erheblichen Grund zur Terminverlegung.

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IBRRS 2014, 1575
BauhaftungBauhaftung
Kosten des Beweissicherungsverfahrens: Wann ist prozessuale Kostenerstattung vorrangig?

AG Bad Kreuznach, Urteil vom 09.10.2013 - 23 C 48/09

Die Möglichkeit der prozessualen Kostenerstattung hat nur dann Vorrang vor einer Klage auf Ersatz der Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens, wenn ein Hauptsacheprozess geführt wird oder geführt wurde. Erledigt sich der Hauptsacheprozess vor Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens, können die Kosten des Beweisverfahrens später isoliert eingeklagt werden.

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