Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15900 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2014, 1540BGH, Urteil vom 06.05.2014 - X ZR 11/14
Der Revisionsbeklagte kann den gegen ihn geltend gemachten Anspruch, jedenfalls solange der Kläger seine Revision noch nicht begründet hat, durch Erklärung seines zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten anerkennen.*)
VolltextIBRRS 2014, 1520
OLG Koblenz, Beschluss vom 19.05.2014 - 3 W 260/13
Die Kosten des Rechtsstreits sind nach übereinstimmender Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache auch dann der Beklagten aufzuerlegen, wenn diese zwar ein Rücktrittschreiben von einem Kaufvertrag nicht vor Erhebung der Klage, aber nach Erhebung der Klage erhalten hat und unter Fristsetzung zur Zahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des LKW aufgefordert worden ist, sie diesem Begehren im Verlaufe des Rechtsstreits nachkommt. Die Beklagte kann eine für sie ungünstige Kostenentscheidung durch sofortiges Anerkenntnis im Sinne des § 93a ZPO entgehen.*)
VolltextIBRRS 2014, 1528
EuGH, Urteil vom 03.04.2014 - Rs. C-438/12
1. Art. 22 Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 44/2001 ist dahin auszulegen, dass zur Kategorie der Rechtsstreitigkeiten, "welche dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen ... zum Gegenstand haben", im Sinne dieser Vorschrift eine Klage gehört, die - wie die hier bei dem Gericht eines anderen Mitgliedstaats erhobene - auf Feststellung der Ungültigkeit der Ausübung eines Vorkaufsrechts gerichtet ist, das an diesem Grundstück besteht und gegenüber jedermann wirkt.
2. Art. 27 Abs. 1 Verordnung Nr. 44/2001 ist dahin auszulegen, dass das später angerufene Gericht, bevor es das Verfahren gemäß dieser Vorschrift aussetzt, prüfen muss, ob eine etwaige Sachentscheidung des zuerst angerufenen Gerichts nach Art. 35 Abs. 1 dieser Verordnung wegen Verletzung der in ihrem Art. 22 Nr. 1 vorgesehenen ausschließlichen Zuständigkeit in den übrigen Mitgliedstaaten nicht anerkannt würde.
3. Die den Gerichten eines Mitgliedstaats durch die Brüssel-I-Verordnung zuerkannte ausschließliche Zuständigkeit für unbewegliche Sachen wird nicht dadurch berührt, dass ein Gericht eines anderen Mitgliedstaats zuerst befasst wurde.
VolltextIBRRS 2014, 1480
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 14.03.2013 - 2-13 T 90/12
1. Eine Untereigentümergemeinschaft ist kein Rechtssubjekt, daher auch nicht rechtsfähig und kann nicht im Prozess klagen oder verklagt werden.
2. Eine nichtexistente Partei kann keine Prozesshandlungen vornehmen und das Urteil gegen eine nichtexistente Partei kann auch keine Rechtswirkungen entfalten. Demzufolge kann das Urteil auch nicht Gegenstand eines Kostenfestsetzungsbeschlusses sein, soweit es nicht lediglich um die Erstattung der Kosten geht, die dadurch entstanden sind, dass die beklagte Partei im Rechtsstreit ihre mangelnde Existenz geltend macht und ihr dadurch Kosten entstanden sind.
VolltextIBRRS 2014, 1501
BGH, Beschluss vom 29.04.2014 - VI ZR 530/12
Erteilt das Gericht einen rechtlichen Hinweis in einer entscheidungserheblichen Frage, so darf es diese Frage im Urteil nicht abweichend von seiner geäußerten Rechtsauffassung entscheiden, ohne die Verfahrensbeteiligten zuvor auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben.*)
VolltextIBRRS 2014, 1489
BGH, Beschluss vom 05.05.2014 - AnwZ (Brfg) 57/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 1490
BGH, Beschluss vom 15.04.2014 - V ZB 138/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 1491
BGH, Beschluss vom 29.04.2014 - XI ZR 126/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 1494
BGH, Beschluss vom 13.03.2014 - V ZB 138/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 1496
BGH, Beschluss vom 25.04.2014 - V ZR 142/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 3610
BGH, Urteil vom 04.04.2014 - V ZR 167/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 1473
OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.10.2013 - 25 U 33/12
1. Durch die Zustellung eines Mahnbescheids wird gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB nur die Verjährung eines mit dem Mahnbescheid geltend gemachten Anspruchs gehemmt.
2. Geltend gemacht ist ein Anspruch nur dann, wenn er gemäß § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO im Mahnbescheid hinreichend individualisiert worden ist.
3. Macht der Antragsteller eine Mehrzahl von Einzelforderungen geltend, dann muss er den angegebenen Gesamtbetrag bereits im Mahnbescheid derart aufschlüsseln, dass der Antragsgegner dessen Zusammensetzung aus für ihn unterscheidbaren Ansprüchen erkennen kann.
VolltextIBRRS 2014, 1376
OVG Niedersachsen, Urteil vom 23.01.2014 - 12 KN 285/12
Das Rechtsschutzbedürfnis eines Windenergieanlagenbetreibers, der außerhalb der ausgewiesenen Sonderfläche eine Anlage errichten will, für einen gegen die Ausschlusswirkung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB gerichteten Normenkontrollantrag ist nicht deshalb zu verneinen, weil die Behörde seinen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids aus anderen Gründen abgelehnt und im gerichtlichen Verfahren erklärt hat, sie werde sich auf die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB auch zukünftig nicht berufen.*)
VolltextIBRRS 2014, 1474
OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.08.2013 - 25 U 33/12
1. Durch die Zustellung eines Mahnbescheids wird gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB nur die Verjährung eines mit dem Mahnbescheid geltend gemachten Anspruchs gehemmt.
2. Geltend gemacht ist ein Anspruch nur dann, wenn er gemäß § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO im Mahnbescheid hinreichend individualisiert worden ist.
3. Macht der Antragsteller eine Mehrzahl von Einzelforderungen geltend, dann muss er den angegebenen Gesamtbetrag bereits im Mahnbescheid derart aufschlüsseln, dass der Antragsgegner dessen Zusammensetzung aus für ihn unterscheidbaren Ansprüchen erkennen kann.
VolltextIBRRS 2014, 3591
BGH, Beschluss vom 29.04.2014 - VI ZR 71/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 1440
OVG Sachsen, Beschluss vom 14.08.2013 - 1 B 365/13
Bei mehrfacher Zustellung einer Entscheidung an denselben Beteiligten ist für die Fristenberechung auf die erste wirksame Bekanntgabe abzustellen. Erfolgt die Übermittlung einer vollständigen Entscheidung "vorab per Telefax" und ist dem Beschluss ein entsprechendes Empfangsbekenntnis beigefügt, so beginnt die Begründungsfrist mit diesem Ereignis, ungeachtet einer zwei Tage später übersendeten Beschlussausfertigung, der ein weiteres Empfangsbekenntnis beigefügt ist.
VolltextIBRRS 2014, 1456
BGH, Beschluss vom 08.04.2014 - VI ZB 1/13
Zur Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Beginns der Übertragung einer Rechtsmittelbegründung mittels Telefax.*)
VolltextIBRRS 2014, 1432
BVerfG, Beschluss vom 15.05.2012 - 1 BvR 1999/09
1. Die Gerichte sind verpflichtet, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei ihrer Entscheidung in Erwägung zu ziehen. Die wesentlichen, der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen in den Gründen verarbeitet werden.
2. Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn die von Privatgutachten gestützten Einwände des Beschwerdeführers gegen ein gerichtliches Sachverständigengutachten, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung waren, im Gerichtsbeschluss nicht berücksichtigt wurden, weil sich das Gericht in seiner Argumentation auf eine weitgehend formelhafte Wiederholung rechtlicher Vorschriften beschränkt hat, ohne sich mit deren Inhalt und Bedeutung auseinanderzusetzen
VolltextIBRRS 2014, 1428
BGH, Beschluss vom 15.04.2014 - VI ZR 462/13
Ein Rechtsmittel darf nicht wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist verworfen werden, wenn über den Wiedereinsetzungsantrag bezüglich dieser Fristversäumung noch nicht entschieden ist und nicht gleichzeitig entschieden wird.*)
VolltextIBRRS 2014, 1425
BGH, Beschluss vom 10.04.2014 - VII ZR 126/12
Geht das Gericht davon aus, dass der Planer seine Leistungen vollständig und mangelfrei erbracht hat und übergeht es den unter Beweisantritt und unter Bezugnahme auf eingeholte Privatgutachten erfolgten Vortrag des Auftraggebers, die Planungsleistungen seien nur teilweise erbracht worden, nimmt es das Vorbringen der Auftraggebers ersichtlich nicht zur Kenntnis und verletzt dessen Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs.
VolltextIBRRS 2014, 1422
BGH, Beschluss vom 20.03.2014 - VII ZR 277/12
Wendet das Gericht die Vorschrift des § 5 Abs. 4 HOAI 1996, wonach für Besondere Leistungen, die zu den Grundleistungen hinzutreten, ein Honorar nur berechnet werden darf, wenn es schriftlich vereinbart wurde, auf sämtliche Zusatzleistungen an und übergeht es den Vortrag des Architekten zu isolierten besonderen Leistungen, liegt darin eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör.
VolltextIBRRS 2014, 1393
OLG Naumburg, Beschluss vom 22.01.2014 - 10 W 70/13
Weist der Richter lediglich auf die Beweisführungspflicht einer Partei hin, rechtfertigt das keine Ablehnung. Sachdienliche Beweisanträge bezüglich Anschlusstatsachen, die einem Sachverständigen zur Erstellung seines Gutachtens vorzugeben sind, kann der Richter zur Wahrung der gebotenen Neutralität den Parteien nicht vorschlagen. Diese zu überlegen und zu stellen ist Sache der Partei.*)
VolltextIBRRS 2014, 1378
OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2014 - 17 W 204/13
Die Kosten eines Privatgutachtens sind dann erstattungsfähig, wenn es im Einverständnis beider Parteien von dem gerichtlicherseits bestellten Sachverständigen verwertet und benutzt worden ist und dieser sogar entsprechende eigene Aufwendungen in diesem Umfang erspart hat.
VolltextIBRRS 2014, 1364
OLG Naumburg, Urteil vom 09.01.2014 - 1 U 80/13
Will ein neuer Richter den protokollierten Inhalt einer Zeugenaussage gänzlich anders werten als der Richter, der die Vernehmung durchgeführt und seine Bewertung in einem Hinweis- und Beweisbeschluss ausdrücklich aktenkundig gemacht hat, so muss die Zeugenvernehmung wiederholt werden. Ein Verstoß gegen § 355 ZPO stellt zugleich einen Aufhebungsgrund i. S. v. § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO dar.*)
VolltextIBRRS 2014, 1379
OLG München, Beschluss vom 24.02.2014 - 34 Wx 355/13
Zum Nachweis des Annahmeverzugs des Schuldners gegenüber dem Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan, wenn die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek bei einer Zug-um-Zug-Verurteilung begehrt wird.*)
VolltextIBRRS 2014, 1365
OLG Rostock, Beschluss vom 02.04.2014 - 1 Sch 1/14
1. Ein im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens vor einer kommunalen Schiedsstelle geschlossener Vergleich ist kein in einem schiedsgerichtlichen Verfahren nach §§ 1025 ff. ZPO ergangener Schiedsspruch und kann daher nicht vom Oberlandesgericht gemäß § 1060 ZPO für vollstreckbar erklärt werden.*)
2. Wird gleichwohl ein entsprechender Antrag zum Oberlandesgericht gestellt, ist eine Verweisung nach § 281 ZPO nicht möglich, weil diese Vorschrift lediglich bei örtlicher oder sachlicher, nicht aber bei - in diesem Fall gegebener - funktionaler Unzuständigkeit des angegangenen Gerichts anwendbar ist.*)
VolltextIBRRS 2014, 1363
OLG Naumburg, Urteil vom 21.11.2013 - 1 U 28/13
Verschließt sich ein Gericht mit einer allenfalls den äußeren Wortlaut, nicht aber den Sinn erfassenden Wahrnehmung dem wesentlichen Kern des Parteivortrags, verletzt es den Anspruch der Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs. Hat das dazu geführt, dass eine notwendige Beweisaufnahme unterblieben ist, ist eine Aufhebung und Zurückverweisung bei entsprechender Antragstellung gerechtfertigt.*)
VolltextIBRRS 2014, 1375
BVerfG, Beschluss vom 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13
Die Nichtzulassung der Revision mit dem Argument, die Rechtssache habe keine grundlegende Bedeutung, ist gerechtfertigt, wenn diese Rechtsfrage durch die entsprechenden Fachgerichte bereits hinreichend geklärt ist.
VolltextIBRRS 2014, 1359
OLG Koblenz, Beschluss vom 02.09.2013 - 5 W 481/13
1. Sind im Rahmen der Feststellung des Kostenaufwands auch planerische Überlegungen zur Art der Mängelbeseitigung zu treffen, ist der Gerichtssachverständige hierzu verpflichtet.
2. Schätzt der Sachverständige den Kostenaufwand für die Mängelbeseitigung nur grob und ohne jegliche Berechnung auf "eher einen sechs- als fünfstelligen Betrag", stellt dies keine Kostenermittlung nach § 485 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO dar.
VolltextIBRRS 2014, 1340
LG Baden-Baden, Urteil vom 04.03.2014 - 3 O 253/13
1. Die Streitverkündung hat verjährungshemmende Wirkung, wenn diese gemäß § 72 Abs. 1 ZPO zulässig ist.
2. Die Streitverkündung ist nach § 72 Abs. 1 ZPO zulässig, wenn eine Partei für den Fall des eher ungünstigen Ausgangs eines Rechtsstreits Anspruch auf Gewährleistung oder Schadloshaltung gegen einen Dritten hat.
3. Für die Zulässigkeit der Streitverkündung in einem Vorprozess reicht es aus, dass die Partei des Vorprozesses in eine Lage geraten kann, in der sie den Vor- und Nachprozess verliert, obwohl sie einen gewinnen müsste.
VolltextIBRRS 2014, 1335
OLG München, Beschluss vom 13.09.2013 - 34 Wx 358/13
1. Zur Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek.*)
2. Im Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek bei bewilligter Verfahrenskostenhilfe kommt regelmäßig auch die Anwaltsbeiordnung in Betracht, denn es handelt sich um keine einfache Rechtsmaterie; die Möglichkeit, den Antrag auch selbst formlos, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme der Rechtsantragsstelle, zu stellen, ändert daran nichts.
VolltextIBRRS 2014, 1310
KG, Beschluss vom 17.03.2014 - 20 U 254/12
Die Parteifähigkeit einer nach englischem Recht gegründeten Limited endet mit ihrer Löschung im englischen Gesellschaftsregister. Eine von der Gesellschaft nach ihrer Löschung eingelegte Berufung ist unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2014, 1337
BGH, Beschluss vom 10.04.2014 - VII ZR 124/13
1. Eine Klage auf Vergütung der erbrachten Leistungen nach einer Kündigung des Bauvertrags kann, wenn der Auftraggeber dem nicht widerspricht, auf eine Abrechnung gestützt werden, wonach vom vereinbarten Werklohn die unstreitigen Drittunternehmerkosten für die Fertigstellung des Bauwerks abgezogen werden.*)
2. Ein Widerspruch gegen diese Abrechnung ist unbeachtlich, wenn der Auftraggeber nicht geltend macht, dadurch benachteiligt zu sein.*)
VolltextIBRRS 2014, 1306
LG Berlin, Beschluss vom 21.02.2014 - 63 T 18/14
1. Der zum Antrag auf Sicherungsanordnung glaubhaft gemachte Vortrag des Vermieters, er bedürfe "der Mietzahlungen für die Zins- und Tilgungsleistungen" des für den Erwerb der vermieteten Wohnung in Anspruch genommenen Darlehens, genügt ohne weitere Konkretisierung nicht. Es muss vielmehr erkennbar werden, in welcher Höhe das Darlehen valutiert und welche Raten hierauf zu erbringen sind. Auch sind die Vermögensverhältnisse des Vermieters, gerade wenn er nach außen gewerblich auftritt, darzulegen sowie die Auswirkungen der ausbleibenden Mietzahlungen auf seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im Ganzen.
2. Eine verdichtete Überzeugungssituation bei einem Streit über mangelbedingte Gegenrechte des Mieters kann nicht vor dem weitestgehenden Abschluss einer Beweisaufnahme über die gerügten Mängel (hier: Schimmelbildung) eintreten.
VolltextIBRRS 2014, 1296
AG Dortmund, Urteil vom 05.11.2013 - 512 C 45/12
Haben die Kläger in der Klage eine Anschrift angegeben, unter der sie nach eigenen Angaben unmittelbar so gar nicht zu erreichen sind, liegen die Gründe für etwaige Verzögerungen ausschließlich im Risikobereich der Kläger.
VolltextIBRRS 2014, 1298
LG Berlin, Beschluss vom 13.02.2014 - 67 T 20/14
1. Vom Mieter erhobenen Feststellungsklagen, die sich auf die Feststellung des Fortbestands des Mietverhältnisses richten, ist der Jahreswert der vereinbarten (Netto-)Miete für die Bemessung des Gebührenstreitwerts zu Grunde zu legen; ein Feststellungsabschlag ist nicht vorzunehmen, unabhängig davon, ob die Klage als positive oder negative Feststellungsklage formuliert ist.*)
2. Betrifft die Feststellungsklage mehrere Kündigungen, erhöht dies den Gebührenstreitwert nicht.*)
VolltextIBRRS 2014, 1275
BGH, Beschluss vom 26.03.2014 - VI ZR 298/12
Für das Vorliegen einer Verletzung des rechtlichen Gehörs ist es erforderlich, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht. Mithin muss die Rechtslage in krasser Weise verkannt worden sein.
VolltextIBRRS 2014, 1273
OLG Celle, Beschluss vom 02.04.2014 - 9 W 43/14
Die wissenschaftliche Zusammenarbeit (hier: Seminare, Kommentierungen und sonstige Veröffentlichungen) des Richters einer Baukammer mit dem Prozessbevollmächtigen der Gegenseite begründet nicht die Besorgnis der Befangenheit.
VolltextIBRRS 2014, 0462
BGH, Beschluss vom 12.12.2013 - V ZR 50/13
Bei einer Nichtzulassungsbeschwerde muss dargelegt und glaubhaft gemacht werden, dass die Beschwer 20.000 Euro übersteigt.
VolltextIBRRS 2014, 1274
LG Frankenthal, Urteil vom 08.04.2014 - 6 O 361/13
1. Zur Klage auf Zahlung von merkantilem Minderwert trotz Nachbesserung am Werk muss der Bauherr die Voraussetzungen substanziiert darlegen und nachweisen.
2. Bestimmt der Kauf- und Bauvertrag, dass dem Bauherrn und Käufer zunächst nur die Ansprüche auf Nacherfüllung und erst dann, im Falle deren Scheiterns, die weiteren gesetzlichen Ansprüche - wie ein Anspruch auf Minderung - zustehen, muss der Bauherr darlegen und nachweisen, dass die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Der Vortrag, dass Nachbesserungsversuche stattgefunden haben, jedoch mit Nichtwissen bestritten wird, dass diese erfolgreich waren, reicht nicht aus.
VolltextIBRRS 2014, 1267
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.01.2014 - 21 Sa 42/13
Die Bestimmung des § 167 ZPO ist grundsätzlich nicht in den Fällen anwendbar, in denen durch die Zustellung eine Frist gewahrt werden soll, die auch durch außergerichtliche Geltendmachung gewahrt werden kann.*)
VolltextIBRRS 2014, 1253
OLG Frankfurt, Urteil vom 28.02.2013 - 16 EntV 5/12
1. Der Anspruch auf Rechtsschutz in angemessener Zeit bezieht sich auf die konkrete Durchführung eines einzelnen, bestimmten Verfahrens. Die Angemessenheit der Verfahrensdauer richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nach dem Verhalten der Verfahrensbeteiligten.
2. Eine Verzögerungsrüge bei einem anhängigen Verfahren muss unverzüglich nach Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren erhoben werden, um gegebenenfalls Entschädigungsansprüche durchsetzen zu können. "Unverzüglich" bedeutet, dass die Erklärung innerhalb einer nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden Prüfungs- und Überlegungsfrist abzugeben ist. Als eine Obergrenze wird eine Frist von zwei Wochen angesehen.
3. Eine nicht rechtzeitige Verzögerungsrüge kann einen Anspruch auf Entschädigung erst von dem Rügezeitpunkt an begründen.
4. Nicht jede Verzögerung eines Gerichtsverfahrens ist zu entschädigen. Es kann sachgerecht sein, die Bearbeitung von Angelegenheiten, in denen eine Partei die Sachbearbeitung der Angelegenheit durch den Richter immer wieder behindert, in dem sie u.a. 5 Befangenheitsanträge stellt, zugunsten erkennbar besonders eilbedürftiger Verfahren zurückzustellen. Das gilt umso mehr, wenn es sich um eine unübersichtliche Sachlage handelt, wie etwa der zwischenzeitliche Wechsel in der Zusammensetzung der streitbefangenen WEG, in der sich das Gericht erstmals einarbeiten musste.
VolltextIBRRS 2014, 1229
OLG Koblenz, Beschluss vom 09.04.2014 - 3 W 181/14
1. In Verfahren, deren Instanzenzug in der Hauptsache beim Landgericht endet, ist in Nebenpunkten, wie der Streitwertfestsetzung, ein Rechtsmittel zum Oberlandesgericht eröffnet (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Beschlüsse vom 18.07.2013 - 3 W 132/13 - MDR 2013, 742 = OLGR Mitte 28/2013 Anm. 2; vom 13.06.2013 - 3 W 310/13; vom 18.04.2012 - 2 W 183/12; vom 28.03.2013 - 2 W 636/12 - MDR 2013, 299 = NJW-Spezial 2013, 124; vom 12.02.2008 - 5 W 70/08 - OLGR 2008, 443; OLG Celle, Beschluss vom 17.11.2005 - 3 W 142/05 - OLGR Celle 2006, 270 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.08.2006 - 15 W 36/06 - OLGR Karlsruhe 2007, 686 f.).*)
2. Bei der Frage der Festsetzung des Streitwerts ist allerdings zwischen dem Gebührenstreitwert und dem Rechtsmittelstreitwert zu unterscheiden. Wendet sich die Partei ausdrücklich nur gegen den Beschwerdegegenstand des Berufungsverfahrens und nicht gegen den Gebührenstreitwert, weil das Landgericht in einem das Verfahren nicht beendenden Beschluss ausgeführt hat, dass die Berufung gegen das angefochtene Urteil des Amtsgerichts mangels Erreichens der Berufungssumme nicht zulässig sei, ist es in diesem Fall nicht Sache des Oberlandesgerichts über den Rechtsmittelstreitwert zu befinden, sondern ggf. des Bundesgerichtshofs, wenn gegen die Entscheidung der Berufungskammer nur die Revision nach Maßgabe der §§ 542 ff. ZPO zulässig wäre. Eine sofortige Beschwerde ist unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2014, 1203
OLG Koblenz, Beschluss vom 20.03.2014 - 2 Ws 134/14
Wird Akteneinsicht durch Einlegung der Akte in das Anwaltsfach beantragt, so löst eine justizinterne Beförderungsfahrt aufgrund räumlich getrennter Justizgebäude keine Aktenversendungspauschale aus.
VolltextIBRRS 2014, 1200
AG Bremen, Beschluss vom 14.05.2013 - 29 C 0110/12
1. Die Gesamtschuldnerschaft muss ausdrücklich angeordnet werden. Werden in der Kostengrundentscheidung den übrigen Wohnungseigentümern lediglich die Kosten auferlegt, ist von einer Kostenfestsetzung nach Kopfteilen auszugehen.
2. Für das Entstehen einer Einigungsgebühr ist nicht unbedingt ein Vergleich erforderlich, ausschlaggebend ist, dass nicht eine Partei den gesamten Anspruch anerkennt oder auf die gesamte Forderung verzichtet.
VolltextIBRRS 2014, 1180
AG Hamburg-Altona, Urteil vom 14.06.2013 - 303a C 32/12
Die Gerichtskosteneinzahlung bei der Anfechtungsklage innerhalb einer 14-tägigen Frist nach Eingang der Gerichtskostenrechnung ist gerade noch rechtzeitig.
VolltextIBRRS 2014, 1185
LG Kempten, Beschluss vom 09.01.2014 - 33 OH 843/13
Nimmt der Antragsteller eines Beweisverfahrens seinen Antrag vor der Erhebung verwertbarer Beweise zurück, hat er entsprechend § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO die Kosten des Beweisverfahrens zu tragen.
VolltextIBRRS 2014, 1173
BGH, Beschluss vom 11.03.2014 - VI ZB 22/13
Zu den Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung.*)
VolltextIBRRS 2014, 1147
LG Heidelberg, Urteil vom 07.02.2014 - 3 S 28/13
Zu den Voraussetzungen eines Teil-Anerkenntnisurteils.*)
VolltextIBRRS 2014, 1129
OLG Celle, Urteil vom 20.03.2014 - 16 U 57/13
1. Ein Mahnbescheid muss so bestimmt sein, dass, wenn mehrere Mängel geltend gemacht werden, deutlich wird, in welcher Höhe die Ansprüche wegen der einzelnen Mängel jeweils erhoben werden. Der Mahnbescheid muss also Grundlage eines materiell rechtskräftigen Vollstreckungstitels sein können.
2. Die geltend gemachten Ansprüche müssen noch innerhalb der Verjährungsfrist individualisiert werden, eine in der Berufung nachgeholte Individualisierung kann nicht rückwirkend verjährungshemmend wirken. Dies gilt auch, wenn ein Teilbetrag aus mehreren Einzelforderungen geltend gemacht wurde und die genaue Aufschlüsselung des geforderten Betrages auf die Einzelforderungen im Mahnbescheid unterblieben ist.
3. Bei einem Klagebegehren, das sich aus mehreren - wenn auch in einem einzigen Leistungsantrag zusammengefassten Teilansprüchen zusammensetzt, kann ein einheitliches Grundurteil nur dann ergehen, wenn feststeht, dass jeder Teilanspruch dem Grunde nach gerechtfertigt ist. Insbesondere wenn noch nicht einmal die Beweisaufnahme abgeschlossen ist, kann kein Grundurteil ergehen.