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Sachgebiet: Prozessuales

15856 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

IBRRS 2014, 1203
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Keine Aktenversendungspauschale trotz räumlich getrennter Justizgebäude

OLG Koblenz, Beschluss vom 20.03.2014 - 2 Ws 134/14

Wird Akteneinsicht durch Einlegung der Akte in das Anwaltsfach beantragt, so löst eine justizinterne Beförderungsfahrt aufgrund räumlich getrennter Justizgebäude keine Aktenversendungspauschale aus.

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IBRRS 2014, 1200
ProzessualesProzessuales
Einigungsgebühr: Nicht unbedingt ein Vergleich erforderlich!

AG Bremen, Beschluss vom 14.05.2013 - 29 C 0110/12

1. Die Gesamtschuldnerschaft muss ausdrücklich angeordnet werden. Werden in der Kostengrundentscheidung den übrigen Wohnungseigentümern lediglich die Kosten auferlegt, ist von einer Kostenfestsetzung nach Kopfteilen auszugehen.

2. Für das Entstehen einer Einigungsgebühr ist nicht unbedingt ein Vergleich erforderlich, ausschlaggebend ist, dass nicht eine Partei den gesamten Anspruch anerkennt oder auf die gesamte Forderung verzichtet.

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IBRRS 2014, 1180
ProzessualesProzessuales
Gerichtskosteneinzahlung: 14 Tage sind noch „demnächst“!

AG Hamburg-Altona, Urteil vom 14.06.2013 - 303a C 32/12

Die Gerichtskosteneinzahlung bei der Anfechtungsklage innerhalb einer 14-tägigen Frist nach Eingang der Gerichtskostenrechnung ist gerade noch rechtzeitig.

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IBRRS 2014, 1185
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beweisverfahren: Antragsrücknahme führt zur Kostentragung analog § 269 ZPO!

LG Kempten, Beschluss vom 09.01.2014 - 33 OH 843/13

Nimmt der Antragsteller eines Beweisverfahrens seinen Antrag vor der Erhebung verwertbarer Beweise zurück, hat er entsprechend § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO die Kosten des Beweisverfahrens zu tragen.

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IBRRS 2014, 1173
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung?

BGH, Beschluss vom 11.03.2014 - VI ZB 22/13

Zu den Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung.*)

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IBRRS 2014, 1147
ProzessualesProzessuales
Wann ist ein Teil-Anerkenntnisurteil zulässig?

LG Heidelberg, Urteil vom 07.02.2014 - 3 S 28/13

Zu den Voraussetzungen eines Teil-Anerkenntnisurteils.*)

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IBRRS 2014, 1129
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Mahnbescheid in der Berufung nachgebessert: Verjährung nicht rückwirkend gehemmt

OLG Celle, Urteil vom 20.03.2014 - 16 U 57/13

1. Ein Mahnbescheid muss so bestimmt sein, dass, wenn mehrere Mängel geltend gemacht werden, deutlich wird, in welcher Höhe die Ansprüche wegen der einzelnen Mängel jeweils erhoben werden. Der Mahnbescheid muss also Grundlage eines materiell rechtskräftigen Vollstreckungstitels sein können.

2. Die geltend gemachten Ansprüche müssen noch innerhalb der Verjährungsfrist individualisiert werden, eine in der Berufung nachgeholte Individualisierung kann nicht rückwirkend verjährungshemmend wirken. Dies gilt auch, wenn ein Teilbetrag aus mehreren Einzelforderungen geltend gemacht wurde und die genaue Aufschlüsselung des geforderten Betrages auf die Einzelforderungen im Mahnbescheid unterblieben ist.

3. Bei einem Klagebegehren, das sich aus mehreren - wenn auch in einem einzigen Leistungsantrag zusammengefassten Teilansprüchen zusammensetzt, kann ein einheitliches Grundurteil nur dann ergehen, wenn feststeht, dass jeder Teilanspruch dem Grunde nach gerechtfertigt ist. Insbesondere wenn noch nicht einmal die Beweisaufnahme abgeschlossen ist, kann kein Grundurteil ergehen.




IBRRS 2014, 1132
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Drei Tage Fristverlängerung verzögern ein Beweisverfahren nur unwesentlich!

OLG Köln, Beschluss vom 28.02.2014 - 16 W 34/13

1. Gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung der Stellungnahmefrist zum Sachverständigengutachten und der darin zum Ausdruck gebrachten Feststellung, dass das selbständige Beweisverfahren beendet ist, ist die sofortige Beschwerde statthaft.

2. Im Rahmen der dem Gericht obliegenden Ermessensentscheidung über die Verlängerung der Stellungnahmefrist ist auch zu berücksichtigen, dass eine Fristverlängerung um lediglich drei Tage zu keiner nennenswerten Verzögerung eines selbstständigen Beweisverfahrens führt.

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IBRRS 2014, 1130
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wie lange können im Beweisverfahren Fragen an Sachverständigen gestellt werden?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.01.2014 - 10 W 34/13

1. Lehnt das Gericht im selbständigen Beweisverfahren den Antrag auf - schriftliche oder mündliche - Erläuterung des erstatteten Gutachtens ab, ist dagegen die sofortige Beschwerde statthaft.*)

2. Nach Abschluss des selbständigen Beweisverfahrens kann eine Anhörung des Sachverständigen oder Ergänzung des Gutachtens durch den Sachverständigen nicht mehr verlangt werden.*)

3. Haben die Parteien rechtzeitig Einwendungen gegen das im selbständigen Beweisverfahren erstattete Gutachten erhoben, ist - sofern nicht eine weitere Beweisaufnahme stattfindet - das selbständige Beweisverfahren jedenfalls dann beendet, wenn der mit der Beweisaufnahme befasste Richter zum Ausdruck bringt, dass eine weitere Beweisaufnahme nicht stattfindet und dagegen innerhalb angemessener Frist keine Einwände erhoben werden (BGH NJW 2011, 594).*)

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IBRRS 2014, 1318
ProzessualesProzessuales
Keine Prozesskostenhilfe bei Zurückweisen der Rechtsbeschwerde wegen Verfristung

BGH, Beschluss vom 18.03.2014 - IX ZB 10/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 1316
ProzessualesProzessuales
Urteilsberichtigung

BGH, Beschluss vom 10.03.2014 - XI ZR 424/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 1313
ProzessualesProzessuales
Umgangsrechtverfahren: Anhebung der Pauschale nur im Einzelfall!

BGH, Urteil vom 13.03.2014 - III ZR 91/13

a) Gerichtsverfahren im Sinne von § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG ist nicht jeder einzelne Antrag oder jedes Gesuch im Zusammenhang mit dem verfolgten Rechtsschutzbegehren.*)

b) Allein der Umstand, dass eine Kindschaftssache (Umgangsrechtsverfahren) vorliegt, führt nicht "automatisch" dazu, dass die Entschädigungspauschale (§ 198 Abs. 2 Satz 3 GVG) nach § 198 Abs. 2 Satz 4 GVG zu erhöhen ist. Vielmehr ist es auch in diesem Fall erforderlich, dass die "Umstände des Einzelfalls" den Pauschalsatz als unbillig erscheinen lassen.*)

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IBRRS 2014, 1119
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kein Rechtsbehelf gegen Fortsetzung des selbständigen Beweisverfahrens!

OLG Celle, Urteil vom 17.03.2014 - 4 W 26/14

Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts, das selbständige Beweisverfahren fortzusetzen, ist unter Berücksichtigung des Rechtsgedankens des § 490 Abs. 2 Satz 2 ZPO nicht statthaft.*)

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IBRRS 2014, 1117; IBRRS 2013, 5312
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Selbständiges Beweisverfahren: Unterschiedliche Mängel verjähren unterschiedlich

KG, Urteil vom 23.07.2013 - 27 U 72/11

1. Ein Gericht kann grundsätzlich auch fremdsprachige Beweisurkunden verwerten. Dies steht im Ermessen des Gerichts, wenn alle Richter die entsprechende Sprache verstehen. Dies dies auch aufgrund der identischen Interessenlage für eine schriftlich eingeholte Zeugenaussage.

2. Die Dauer der Verjährungshemmung für die in einem selbstständigen Beweisverfahren untersuchten Mängel ist jeweils eigenständig zu beurteilen.

3. Ob und in welcher Weise eine Werkleistung mangelhaft ist, hängt nicht davon ab, dass der Mangel sich - schon - in bestimmten Erscheinungen bemerkbar gemacht hat. Die Mangelhaftigkeit muss auch nicht auf die Stellen beschränkt sein, an denen Mangelerscheinungen aufgetreten sind.

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IBRRS 2014, 1109
ProzessualesProzessuales
Unterschiedliche Vermögenspositionen: § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG nicht anwendbar!

BGH, Beschluss vom 11.03.2014 - VIII ZR 261/12

§ 45 Abs. 1 Satz 3 GKG findet keine Anwendung, wenn mit Klage und Widerklage lediglich Teilansprüche aus demselben Rechtsverhältnis hergeleitet werden, die sich rechtlich zwar wechselseitig ausschließen, wirtschaftlich aber nicht überschneiden, sondern unterschiedliche Vermögenspositionen (hier: voneinander abgrenzbare Teile der Gesamtvergütung des Leasinggebers aus dem Leasingverhältnis) betreffen.*)

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IBRRS 2014, 1110
ProzessualesProzessuales
Sind die Kosten eines Unterbevollmächtigten erstattungsfähig?

BGH, Beschluss vom 26.02.2014 - XII ZB 499/11

1. Die Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den auswärtigen Prozessbevollmächtigten die Vertretung in der mündlichen Verhandlung übernommen hat, stellen notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO dar, soweit sie die hierdurch ersparten, erstattungsfähigen Reisekosten des Prozessbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen.*)

2. Für die Vergleichsberechnung zwischen den fiktiven Reisekosten des Hauptbevollmächtigten und den durch die Beauftragung des Unterbevollmächtigten zur Terminsvertretung entstandenen Kosten ist auf eine ex ante-Betrachtung abzustellen. Maßgeblich ist, ob eine verständige und wirtschaftlich denkende Partei die kostenauslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte.*)

3. Zur Erstattungsfähigkeit einer sowohl für den Hauptbevollmächtigten als auch den Unterbevollmächtigten angefallenen Einigungsgebühr.*)

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IBRRS 2014, 1103
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wann muss eine Parteivernehmung stattfinden?

OLG Koblenz, Beschluss vom 25.03.2014 - 3 U 1396/13

1. Trägt eine Partei im Berufungsverfahren vor, das erstinstanzliche Urteil entspreche nicht den gesetzlichen Formvorschriften, da es erst unter Heranziehung der Entscheidungsgründe verständlich sei und der Tatbestand des Urteils Auslassungen enthalte, ist sie mit diesen Einwänden ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung bzw. Urteilsergänzung gestellt hat (In Anknüpfung an OLG Koblenz, Beschluss vom 12.06.2012 - 2 U 561/11 - BauR 2012, 1838; Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 08.01.2013 - 3 U 731/12 - ZfS 2013, 500 ff. Juris Rn. 24).*)

2. § 448 ZPO will und darf nicht die beweisbelastete Partei von den Folgen der Beweisfälligkeit befreien. Ihr Zweck besteht vielmehr darin, wenn nach dem Ergebnis der Verhandlungen eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der streitigen Behauptung spricht und andere Erkenntnisquellen nicht mehr zur Verfügung stehen, dem Gericht ein Mittel zur Gewinnung der letzten Klarheit an die Hand zu geben.*)

3. Auch wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen nach § 448 ZPO vorliegen, ist das Gericht zur Parteivernehmung von Amts wegen nicht verpflichtet. Die Parteivernehmung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts. Für die Ausübung des Ermessens ist insbesondere von Bedeutung, ob das Gericht von der Parteivernehmung eine Ausräumung seiner Restzweifel erwartet. Dies beurteilt sich nach dem Grad der Wahrscheinlichkeit, die bereits für die zu beweisende Behauptung einerseits spricht und dem voraussichtlichen Überzeugungswert der Parteiaussage andererseits. Eine vorweggenommene Beweiswürdigung ist insoweit ausnahmsweise zulässig (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 20.12.1967 - VIII ZR 186/65 - WM 1968, 406; Juris Rn.26).*)

4. Eine Rechtsverletzung liegt nicht schon dann vor, wenn Urteilsgründe unrichtig, unzureichend oder unvollständig sind (In Anknüpfung an BGH, NJW 1991, 2761; NJW 1981, 1045).*)




IBRRS 2014, 1102
ProzessualesProzessuales
Wann muss Parteivernehmung stattfinden?

OLG Koblenz, Beschluss vom 20.02.2014 - 3 U 1396/13

1. Trägt eine Partei im Berufungsverfahren vor, das erstinstanzliche Urteil entspreche nicht den gesetzlichen Formvorschriften, da es erst unter Heranziehung der Entscheidungsgründe verständlich sei und der Tatbestand des Urteils Auslassungen enthalte, ist sie mit diesen Einwänden ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung bzw. Urteilsergänzung gestellt hat (In Anknüpfung an OLG Koblenz, Beschluss vom 12.06.2012 - 2 U 561/11 - BauR 2012, 1838; Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 08.01.2013 - 3 U 731/12 - ZfS 2013, 500 ff. Juris Rn. 24).*)

2. § 448 ZPO will und darf nicht die beweisbelastete Partei von den Folgen der Beweisfälligkeit befreien. Ihr Zweck besteht vielmehr darin, wenn nach dem Ergebnis der Verhandlungen eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der streitigen Behauptung spricht und andere Erkenntnisquellen nicht mehr zur Verfügung stehen, dem Gericht ein Mittel zur Gewinnung der letzten Klarheit an die Hand zu geben.*)

3. Auch wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen nach § 448 ZPO vorliegen, ist das Gericht zur Parteivernehmung von Amts wegen nicht verpflichtet. Die Parteivernehmung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts. Für die Ausübung des Ermessens ist insbesondere von Bedeutung, ob das Gericht von der Parteivernehmung eine Ausräumung seiner Restzweifel erwartet. Dies beurteilt sich nach dem Grad der Wahrscheinlichkeit, die bereits für die zu beweisende Behauptung einerseits spricht und dem voraussichtlichen Überzeugungswert der Parteiaussage andererseits. Eine vorweggenommene Beweiswürdigung ist insoweit ausnahmsweise zulässig (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 20.12.1967 - VIII ZR 186/65 - WM 1968, 406; Juris Rn.26).*)

4. Eine Rechtsverletzung liegt nicht schon dann vor, wenn Urteilsgründe unrichtig, unzureichend oder unvollständig sind (In Anknüpfung an BGH, NJW 1991, 2761; NJW 1981, 1045).*)

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IBRRS 2014, 1100
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Hausgeldforderungen

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.03.2014 - 2-09 S 63/12

1. Für Klagen gegen einen Wohnungseigentümer auf Zahlung rückständigen Hausgeldes ist gemäß Art. 5 Nr. 1 a und c EuGVVO der besondere Gerichtsstand des Erfüllungsorts gegeben.

2. Bei dem Anspruch auf Zahlung von Hausgeld handelt es sich um einen vertraglichen Anspruch im Sinne von Art. 5 Nr. 1 a EuGVVO.

3. Erfüllungsort im Sinne von Art. 5 Nr. 1 EuGVVO für die eingeklagten Hausgeldforderungen ist der Ort der Wohnungseigentumsanlage.

4. Die Hausgelder sind eng grundstücksbezogen, da sie für eine gesicherte Verwaltung von grundlegender Bedeutung sind und den Betrieb und die Erhaltung des gemeinsamen Eigentums ermöglichen sollen. Diese starke Ortsbezogenheit rechtfertigt es, als Erfüllungsort der Zahlungsverpflichtung der Wohnungseigentümer den Ort der Wohnanlage anzusehen.

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IBRRS 2014, 1073
ProzessualesProzessuales
Gegenvorstellung gegen Zurückweisungsbeschluss: 2-Wochen-Frist!

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.03.2014 - 3 U 1287/13

Die Gegenvorstellung gegen einen Zurückweisungsbeschluss gemäß ZPO ist in analoger Anwendung des § 321 a Abs. 2 ZPO fristgebunden und unterliegt einer zweiwöchigen Einlegungsfrist (in Anknüpfung an BGH, Beschluss vom 07.03.2002 - IX ZB 11/02 - BGHZ 155, 133 ff. = NJW 2002, 1577 = WM 2002, 775 f. = ZIP 2002, 959 f. = VersR 2002, 636; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.03.2006 - 2 WF 35/06 - FamRZ 2008, 1359; OLG Dresden, Beschluss vom 17.10.2005 - 21 UF 0527/04, 21 UF 0527/04 - NJW-RR 2006, 851 = MDR 2006, 771 = OLGR Dresden 2006, 116 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 26.02.2008 - 13 WF 2/08 - FamRZ 2008, 1359 = MDR 2008, 644 mit Anm. Harms, jurisPR-FamR 22/2008; BFH, Beschuss vom 05.12.2012 - IV B 190/02 - BFHE 200, 42 = NJW 2003, 919 f. = FamRZ 2003, 677 f.,).*)

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IBRRS 2014, 1081
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Voraussetzungen einer fristgemäßen Berufungsbegründung durch Computerfax?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.03.2014 - 2 U 16/13

1. Zu den Voraussetzungen einer fristgemäßen Berufungsbegründung durch Einreichung eines Computerfaxes.*)

2. Zum Mieterwechsel nach sog. Asset-Deal.*)

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IBRRS 2014, 1071
ProzessualesProzessuales
Wann darf Gericht von Parteivernehmung absehen?

OLG Koblenz, Beschluss vom 03.02.2014 - 3 U 1045/13

1. Eine im Ermessen des Gerichts stehende Parteivernehmung kommt nur in Betracht, wenn nach dem Ergebnis der Verhandlung eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit einer streitigen Behauptung besteht und andere Erkenntnisquellen nicht mehr zur Verfügung stehen, dem Gericht ein Mittel zur letzten Klarheit an die Hand gegeben werden soll. Eine vom sonstigen Beweisergebnis unabhängige Pflicht zur Parteivernehmung von Amts wegen lässt sich nicht allein aus dem Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit ableiten.*)

2. Die Notwendigkeit einer Parteivernehmung nach § 448 ZPO lässt sich nicht mit einer Beweisnot einer Partei rechtfertigen. Diese führt nicht dazu, dass an ihre Behauptungen ein geringerer Wahrscheinlichkeitsmaßstab anzulegen ist.*)

3. Befindet sich die beweisbelastete Partei in Beweisnot, beantragt sie eine Parteivernehmung und spricht für ihre Richtigkeit eine gewisse Wahrscheinlichkeit, muss das Gericht in nachvollziehbarer Weise darlegen, weshalb es von einer Parteivernehmung abgesehen hat, andernfalls nicht von einer ordnungsgemäßen Ausübung des Ermessens auszugehen ist (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 09.03.1990 - V ZR 244/88 - BGHZ 110, 363 ff. = ZIP 1990, 797 ff. = WM 1990, 1077 ff. = NJW 1990, 1721 ff.; Urteil vom 01.02.1983 - VI ZR 152/81 - VersR 1983, 445 = NJW 1983, 2033 f. = MDR 1983, 478 f.,).*)

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IBRRS 2014, 1070
ProzessualesProzessuales
Wann darf Gericht von Parteivernehmung absehen?

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.03.2014 - 3 U 1045/13

1. Eine im Ermessen des Gerichts stehende Parteivernehmung kommt nur in Betracht, wenn nach dem Ergebnis der Verhandlung eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit einer streitigen Behauptung besteht und andere Erkenntnisquellen nicht mehr zur Verfügung stehen, dem Gericht ein Mittel zur letzten Klarheit an die Hand gegeben werden soll. Eine vom sonstigen Beweisergebnis unabhängige Pflicht zur Parteivernehmung von Amts wegen lässt sich nicht allein aus dem Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit ableiten.*)

2. Die Notwendigkeit einer Parteivernehmung nach § 448 ZPO lässt sich nicht mit einer Beweisnot einer Partei rechtfertigen. Diese führt nicht dazu, dass an ihre Behauptungen ein geringerer Wahrscheinlichkeitsmaßstab anzulegen ist.*)

3. Befindet sich die beweisbelastete Partei in Beweisnot, beantragt sie eine Parteivernehmung und spricht für ihre Richtigkeit eine gewisse Wahrscheinlichkeit, muss das Gericht in nachvollziehbarer Weise darlegen, weshalb es von einer Parteivernehmung abgesehen hat, andernfalls nicht von einer ordnungsgemäßen Ausübung des Ermessens auszugehen ist (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 09.03.1990 - V ZR 244/88 - BGHZ 110, 363 ff. = ZIP 1990, 797 ff. = WM 1990, 1077 ff. = NJW 1990, 1721 ff.; Urteil vom 01.02.1983 - VI ZR 152/81 - VersR 1983, 445 = NJW 1983, 2033 f. = MDR 1983, 478 f.,).*)

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IBRRS 2014, 1062
ProzessualesProzessuales
Kartell- oder Zivilsenat? BGH für Kompetenzkonflikt unzuständig!

BGH, Beschluss vom 11.03.2014 - X ARZ 664/13

Der Bundesgerichtshof ist bei einem negativen Kompetenzkonflikt zwischen dem Kartellsenat und einem Zivilsenat des Oberlandesgerichts nicht zur Bestimmung des zuständigen Gerichts berufen.*)

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IBRRS 2014, 1061
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Umkehr der Beweislast für Mängelursache in AGB unwirksam!

BGH, Beschluss vom 06.02.2014 - VII ZR 160/12

1. Mit der Abnahme kehrt sich die Beweislast für behauptete Mängel um. Da sich die Darlegungs- und Beweislast auch auf die Ursächlichkeit der Leistungen des Auftragnehmers für einen Mangel erstreckt, obliegt es nach der Abnahme grundsätzlich dem Auftraggeber nachzuweisen, dass festgestellte Mängel (hier: überhöhter Trittschallpegel) auf solche Arbeiten zurückzuführen sind, die der Auftragnehmer ausgeführt hat.

2. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wonach der Auftragnehmer auch für die Zeit nach der Abnahme die Darlegungs- und Beweislast für eine mangelfreie Leistung trägt, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.

3. Behauptet der Auftragnehmer unter Beweisantritt, dass gerügte Schallschutzmängel nicht auf mangelhafte Leistung, sondern auf einen großflächigen Parkettaustausch durch den Auftraggeber zurückzuführen sind, ist dieser Vortrag einer Beweisaufnahme zugänglich. Der Auftragnehmer muss deshalb nicht zusätzlich darlegen, wann und wo dies konkret geschehen ist.




IBRRS 2014, 1057
ProzessualesProzessuales
Vorbereitende Hilfsarbeiten sind zu ersetzen!

LG München II, Beschluss vom 20.06.2013 - 5 OH 3257/11

1. Vorbereitende Hilfsarbeiten seitens einer Partei für den gerichtlichen Sachverständigen sind grundsätzlich als notwendige Kosten zu erstatten, wenn dem Sachverständigen dadurch der Einsatz von Hilfskräften erspart bleibt.

2. Soll der Sachverständige die Standfestigkeit einer Natursteinmauer untersuchen, so darf der Antragsteller einen Statiker hinzuziehen, um vorbereitende Arbeiten (Öffnungen im Sockelbereich) planen und überwachen zu lassen.

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IBRRS 2014, 1023
ProzessualesProzessuales
Streitwertbestimmung bei Zahlungsverweigerung des Mieters

LG Berlin, Beschluss vom 13.08.2013 - 65 T 126/13

Der Gebührenstreitwert für einen negativen Feststellungsantrag, mit dem der Mieter gegenüber dem Vermieter seine Verpflichtung zur Entrichtung künftigen Mietzinses leugnet, wird nach § 48 Abs. 1 GKG, § 9 ZPO bestimmt.

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IBRRS 2014, 1013
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gerichtsstandsvereinbarung im selbständigen Beweisverfahren!

OLG Naumburg, Beschluss vom 10.10.2013 - 1 AR 19/13

§ 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO findet auch im selbständigen Beweisverfahren Anwendung. Haben die Parteien eine Gerichtsstandsvereinbarung getroffen, kommt - wenn überhaupt - nur die Bestimmung der Zuständigkeit des prorogierten Gerichts in Betracht. Dies hat gleichwohl zu unterbleiben, wenn von dem angerufenen Gericht bereits Beweisanordnungen getroffen und ein Sachverständiger beauftragt worden ist. Dann könnte mit der Bestimmung des vereinbarten Gerichts der Zweck des Bestimmungsverfahrens (Prozessökonomie) nicht mehr erreicht werden.*)

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IBRRS 2014, 1235
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 20.02.2014 - VII ZR 148/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 3356
ProzessualesProzessuales
Miterbe Gegner der verstorbenen Partei: Nur übrige Miterben dürfen Kostenfestsetzungsverfahren fortführen!

BGH, Beschluss vom 27.02.2014 - III ZB 99/13

a) Ist in einem Kostenfestsetzungsverfahren ein Miterbe Gegner der verstorbenen Partei gewesen, sind nur die übrigen Miterben befugt, auf Antragstellerseite das Kostenfestsetzungsverfahren fortzuführen. Der Miterbe, der Gegner der verstorbenen Partei gewesen ist, behält seine prozessuale Stellung bei.*)

b) Dem aus § 2039 Satz 1 BGB folgenden Recht des Miterben, einen zum Nachlass gehörenden Kostenfestsetzungsanspruch im eigenen Namen für die Erbengemeinschaft geltend zu machen, steht ein Widerspruch eines anderen Miterben nicht entgegen.*)

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IBRRS 2014, 0987
ProzessualesProzessuales
Ort des Bauwerks für örtliche Zuständigkeit maßgebend!

LG Wiesbaden, Beschluss vom 02.01.2014 - 9 O 268/13

Örtlich zuständig für eine Klage über Gewährleistungsansprüche aus einem Bauwerkvertrag ist das Gericht, in dessen Bezirk sich das fragliche Bauwerk befindet.

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IBRRS 2014, 0984
ProzessualesProzessuales
Keine Kostenentscheidung nach angeordneter Beweiserhebung

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14.02.2014 - 1 W 1/14

1. Wenn das Gericht im selbstständigen Beweisverfahren auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers im Wege der Abhilfe zunächst (teilweise) abgelehnte Beweiserhebungen anordnet, ergeht keine Kostenentscheidung.*)

2. Der Zulässigkeit einer (isolierten) Kostenbeschwerde des Antragsgegners gegen die zu seinem Nachteil getroffene Kostenentscheidung steht § 99 Abs. 1 ZPO nicht entgegen.*)

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IBRRS 2014, 1003
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schriftsatzrecht erst nach Frist ausgeübt: Gericht hat Ermessen!

BGH, Beschluss vom 20.02.2014 - IX ZR 54/13

Wird ein der Partei nach Hinweis in der mündlichen Verhandlung gewährtes Schriftsatzrecht erst nach Ablauf der hierfür gesetzten Frist ausgeübt, hat das Gericht in entsprechender Anwendung des § 283 Satz 2 ZPO zu entscheiden, ob das verspätete Vorbringen berücksichtigt werden kann.*)

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IBRRS 2014, 0974
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietzahlung der Gesellschaft an Gesellschafter: Befriedigung?

LG Freiburg, Urteil vom 07.01.2014 - 12 O 133/13

Die Zahlung auf die Miete für ein Grundstück, welches ein Gesellschafter oder eine einem Gesellschafter gleichzustellende Person an die Gesellschaft vermietet hat, stellt nicht per se eine Befriedigung einer gleichgestellten Forderung im Sinne von § 135 Abs. 1 InsO dar.*)

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IBRRS 2014, 0959
ProzessualesProzessuales
Anspruch übergangen: Mangel nur durch Urteilsergänzung behebbar!

BGH, Urteil vom 24.09.2013 - I ZR 133/12

Wird bei der Verkündung eines Urteils in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen worden ist, versehentlich ein von einer Partei geltend gemachter Haupt- oder Nebenanspruch übergangen, kann dieser Mangel nicht durch eine Protokollberichtigung nach § 164 ZPO, sondern nur im Wege einer Urteilsergänzung gemäß § 321 ZPO behoben werden.*)

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IBRRS 2014, 0955
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ProzessualesProzessuales
Sicherheitenklage nach § 648a BGB: Widerklage wird abgetrennt!

LG Hamburg, Beschluss vom 24.02.2014 - 313 O 83/13

Die Erhebung einer Widerklage führt in einem Rechtsstreit über die Stellung einer Sicherheit gemäß § 648a BGB zur Trennung der Verfahren, wenn der widerklagend erhobene Anspruch auf Feststellung des Erlöschens der Werklohnforderung durch Aufrechnung mit der Vertragsstrafe noch nicht entscheidungsreif ist. Ein Teilurteil ist wegen der Gefahr widerstreitender Entscheidungen nicht möglich.

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IBRRS 2014, 0954
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ProzessualesProzessuales
Selbständiges Beweisverfahren unzulässig: Kostenentscheidung?

LG Stuttgart, Beschluss vom 25.02.2014 - 21 OH 19/13

Im selbständigen Beweisverfahren ist eine Kostenentscheidung in entsprechender Anwendung des § 91 Abs. 1 ZPO zu treffen, wenn der Antrag auf Durchführung eines solchen Verfahrens als unzulässig zurückgewiesen wird.

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IBRRS 2014, 0582
ProzessualesProzessuales
Klage aus eigenem und abgetretenem Recht: Haupt- und Hilfsantrag!

BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZR 371/12

Bei einer auf eigenem und aus abgetretenem Recht gestützten Klage handelt es sich auch bei einheitlichem Klageziel um unterschiedliche Streitgegenstände, die nicht im Wege einer alternativen Klagehäufung geltend gemacht werden können. Die Ansprüche müssen in ein Eventualverhältnis aus Haupt- und Hilfsantrag gestellt werden.

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IBRRS 2014, 0965
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 05.03.2014 - IV ZR 228/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0930
ProzessualesProzessuales
Ist selbst geschaffenes Eilbedürfnis rechtsmißbräuchlich?

KG, Beschluss vom 30.01.2014 - 22 W 44/13

1. Die in § 899 Abs. 2 Satz 2 BGB geregelte gesetzliche Vermutung der Gefährdung des Rechts ist hinsichtlich einer Auflassungsvormerkung widerlegt, wenn lediglich die Unwirksamkeit des zu sichernden Anspruchs geltend gemacht wird, weil insoweit ein gutgläubiger Erwerb der Vormerkung nicht in Betracht kommt.*)

2. Über einen wiederholten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist nur bei Änderung des Sachverhalts in der Sache (erneut) zu entscheiden.*)

3. Ebenso wie das zu lange Zuwarten mit der Einleitung des einstweiligen Verfügungsverfahrens das Eilbedürfnis widerlegt, steht auch das Unterlassen einer rechtzeitigen Klageerhebung im Hauptsacheverfahren der Annahme des Verfügungsgrundes (erst recht) entgegen (Selbstwiderlegung sowie rechtsmissbräuchlich selbst geschaffenes Eilbedürfnis).*)

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IBRRS 2014, 0923
ProzessualesProzessuales
Kostenordnung auf Grundbucheintragungen vor 01.08.2013 anwendbar!

OLG Dresden, Beschluss vom 09.10.2013 - 17 W 996/13

Die Kostenordnung ist für die Abrechnung von Gebühren für Grundbucheintragungen weiter anzuwenden, wenn die Verfahren vor dem 1.8.2013 anhängig geworden oder eingeleitet worden sind.

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IBRRS 2014, 3239
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Konkrete Mängel in der ersten Instanz dargelegt: Ergänzender Vortrag möglich?

BGH, Beschluss vom 12.02.2014 - XII ZR 92/13

Hat der Mieter im ersten Rechtszug konkret Mängel dargelegt, darf das Berufungsgericht ergänzendes Vorbringen dazu nicht zurückweisen, wenn die erste Instanz den Mieter nicht darauf hingewiesen hat, dass es seinen Vortrag für unsubstantiiert halte.

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IBRRS 2014, 0945
ProzessualesProzessuales
Beweisverfahren nicht fortgeführt: § 494a ZPO anwendbar!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2014 - 21 W 17/14

Wird ein Beweisverfahren vom Antragsteller nicht fortgeführt, so erfolgt keine Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren, vielmehr ist in diesem Fall § 494a ZPO anzuwenden.

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IBRRS 2014, 0929
ProzessualesProzessuales
Gebührenerstattung bei verzögerter Klagebegründung

OLG Hamburg, Beschluss vom 25.11.2013 - 8 W 112/13

Reicht der Kläger nach vorangegangenem Mahnverfahren trotz Aufforderung gemäß § 697 Abs.1 ZPO mehrere Monate keine Anspruchsbegründung ein und stellt der Beklagte einen Klagabweisungsantrag sowie einen Antrag auf Terminsanberaumung nach § 697 Abs.3 ZPO, woraufhin die Klagrücknahme erfolgt, kann der Beklagte die Erstattung einer 1,3 Verfahrensgebühr nach Ziff.3100 VV RVG verlangen.*)

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IBRRS 2014, 0921
ProzessualesProzessuales
Beantragte Grundbucheintragung ist „gerichtliches Verfahren“!

OLG Bamberg, Beschluss vom 07.10.2013 - 8 W 84/13

Bei einer beantragten Eintragung in das Grundbuch handelt es sich im kostenrechtlichen Sinn um ein gerichtliches Verfahren. Daher gilt für laufende Grundbuchverfahren, in denen die Eintragung vor Inkrafttreten des neuen Rechts beantragt worden sei, weiterhin die Kostenordnung.

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IBRRS 2014, 0931
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ProzessualesProzessuales
Verweisung verlangt kein Schlichtungsverfahren!

LG München I, Urteil vom 23.01.2014 - 36 S 26080/12 WEG

Die Bestimmung des Art. 1 BaySchlG kann nicht erweiternd dahingehend ausgelegt werden, dass sie generell auch die Fälle erfasst, in denen die Klage aufgrund einer unzutreffenden Ermittlung des Streitwerts zunächst vor dem Landgericht erhoben wird und dieses den Rechtsstreit wegen fehlender sachlicher Zuständigkeit gemäß § 281 Abs. 1 ZPO an das Amtsgericht verweist.

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IBRRS 2014, 0917
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ProzessualesProzessuales
Verjährungshemmung nur wenn Anspruchsgrund identisch!

BAG, Urteil vom 25.09.2013 - 10 AZR 454/12

Eine Hemmung der Verjährung nach § 213 BGB setzt nicht die Identität des Streitgegenstands voraus. Erforderlich ist aber, dass der Anspruchsgrund im Kern identisch ist. Ein bloßer wirtschaftlicher oder funktioneller Zusammenhang genügt nicht.*)

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IBRRS 2014, 0913
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ProzessualesProzessuales
Vergütungsanspruch des Mediators gegenüber der Staatskasse

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.01.2014 - 13 WF 43/14

1. Für die unmittelbare Beauftragung eines Mediators durch das Gericht fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage, weil das Mediatorrechtsverhältnis zwischen den Parteien und dem Mediator entsteht, denen auch die Auswahl und Beauftragung des Mediators obliegt.*)

2. Wird ein Mediator dennoch durch das Gericht beauftragt, entsteht ihm gemäß §§ 670, 675 BGB i.V.m. der analogen Anwendung des JVEG ein unmittelbarer Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskasse. Der Mediator kann in diesem Fall nicht auf die zivilrechtliche Geltendmachung seines Anspruchs verwiesen werden.*)

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IBRRS 2014, 0912
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ProzessualesProzessuales
Im Urkundsverfahren unstatthaft: In Berufung unbegründet?

OLG Celle, Urteil vom 19.02.2014 - 9 U 166/13

Bei einer im ersten Rechtszug erfolgten Abweisung der Klage als im Urkundsverfahren unstatthaft nach § 597 Abs. 2 ZPO kann im vom Kläger betriebenen Berufungsverfahren wie nach einem klagabweisenden erstinstanzlichen Prozessurteil bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen die Klage insgesamt durch Sachurteil abgewiesen werden. Das Verschlechterungsverbot des § 528 ZPO steht dem nicht im Wege (entgegen RGZ 57, 42, 44).*)

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IBRRS 2014, 0892
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ProzessualesProzessuales
Keine Beweisgefährdung, kein selbständiges Beweisverfahren!

LG Stuttgart, Beschluss vom 05.02.2014 - 21 OH 19/13

Ein Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens ist unzulässig, wenn es am Erfordernis der Beweisgefährdung fehlt, was etwa dann der Fall ist, wenn die Antragsteller ganzjährige Beeinträchtigungen durch einen Birkenbaum auf der Grundstücksgrenze rügen, ohne diese Beeinträchtigungen in zeitlicher Hinsicht näher zu konkretisieren.

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