Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15972 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2014
IBRRS 2014, 1642BGH, Beschluss vom 29.04.2014 - VIII ZR 365/13
Der Wert der Beschwer in einer Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum bestimmt sich gemäß §§ 8, 9 ZPO nach den 3 1/2-fachen Jahreswert der Nettomiete, wenn es sich um ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit handelt und sich deshalb die "streitige" Zeit nicht bestimmen lässt.
VolltextIBRRS 2014, 1617
BSG, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R
Es ist nicht zu beanstanden, wenn sich die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit zur Überprüfung einer vom Grundsicherungsträger gewählten Mietobergrenze für Leistungen der Unterkunft der Datenstichprobe bedienen, die einem qualifizierten Regressionsmietspiegel für den Vergleichsraum zugrunde liegt, und deren Auswertung durch einen Sachverständigen vornehmen lassen.*)
VolltextIBRRS 2014, 1662
BGH, Urteil vom 02.04.2014 - VIII ZR 19/13
Zur Zulässigkeit einer auf Ersatz künftigen Schadens gerichteten Feststellungsklage, wenn die Möglichkeit eines Schadenseintritts zwar minimal über dem allgemeinen Lebensrisiko liegt, jedoch aufgrund der Umstände des Einzelfalls als "sehr, sehr gering" anzusehen ist.*)
VolltextIBRRS 2014, 1640
BGH, Urteil vom 04.04.2014 - V ZR 110/13
1. Ein verfahrensfehlerhaft nicht alle notwendigen Streitgenossen (§ 62 ZPO) erfassendes Urteil ist auch dann nicht unwirksam, wenn es um die Klärung der Frage geht, ob Teile einer Wohnungseigentumsanlage im Gemeinschafts- oder im Sondereigentum stehen.*)
2. Wird eine Akte beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht, wird dadurch nicht ohne weiteres der gesamte Akteninhalt zum Bestandteil des Parteivorbringens.*)
VolltextIBRRS 2014, 1609
OLG Koblenz, Beschluss vom 28.04.2014 - 14 W 236/14
Ist die Geschäftsgebühr für die vorgerichtliche Vertretung nicht Gegenstand des PKH-Antrages und schließen die Beteiligten im PKH-Bewilligungsverfahren einen Vergleich zur Abgeltung der Hauptforderung, führen die anschließende Zahlung des Vergleichsbetrages an den Gläubigerbevollmächtigten und dessen Einbehalt der Geschäftsgebühr vor Weiterleitung des Restes an den Mandanten nicht zur Anrechnung dieser Gebühr auf die Verfahrensgebühr.
VolltextIBRRS 2014, 1599
OLG Frankfurt, Urteil vom 15.05.2014 - 16 U 4/14
Die Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers ist im Rahmen von § 253 Abs. 2 Satz 1 ZPO auch für den Fall, dass er durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten wird notwendige Voraussetzung für eine Klageerhebung, wenn die Angabe ohne Weiteres möglich ist und kein schützenswertes Interesse entgegensteht. Die Angabe der Wohnanschrift des Verfügungsklägers dokumentiert zugleich die Ernsthaftigkeit seines Begehrens wie auch seiner Bereitschaft, sich etwaiger mit dem Betreiben des Prozesses verbundener nachteiliger Folgen zu stellen, wie insbesondere seiner Kostentragungspflicht im Falle des Unterliegens. Die Angabe einer bloßen "c/o-Anschrift" genügt dem nicht.*)
VolltextIBRRS 2014, 1576
LG Bad Kreuznach, Beschluss vom 03.04.2014 - 1 S 85/13
Die Möglichkeit der prozessualen Kostenerstattung hat nur dann Vorrang vor einer Klage auf Ersatz der Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens, wenn ein Hauptsacheprozess geführt wird oder geführt wurde. Erledigt sich der Hauptsacheprozess vor Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens, können die Kosten des Beweisverfahrens später isoliert eingeklagt werden.
VolltextIBRRS 2014, 1568
OLG Schleswig, Beschluss vom 06.05.2014 - 1 W 21/14
Der Streitwert einer Klage auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde ist nach § 3 ZPO zu schätzen. Er besteht in der Höhe der Hauptforderung, wenn es dem Kläger darum geht, die Bürgschaftsforderung zum Erlöschen zu bringen, auch wenn die Bürgschaftsforderung höher ist.*)
VolltextIBRRS 2014, 1567
OLG Hamm, Urteil vom 10.12.2013 - 10 U 122/11
Zur Verjährungsunterbrechung durch eine Klage ist ihre wirksame Erhebung in dem Sinne erforderlich, dass das Klagebegehren - unterhalb der Stufe der Substantiierung - individualisiert und damit der Streitgegenstand bestimmt ist. Dafür genügt es nicht, wenn bei der Rückgabe der Pachtsache, die aus mehreren Gebäudekomplexen besteht, ein Kostenaufwand für behauptete Schäden summarisch genannt und unter Berücksichtigung eines Abzuges "neu für alt" ein nicht näher aufgeschlüsselter Abzugsbetrag angesetzt wird.*)
VolltextIBRRS 2014, 1824
BGH, Beschluss vom 03.04.2014 - I ZB 3/12
a) Hat sich der Schuldner in einem Prozessvergleich zur Unterlassung verpflichtet, kann der Gläubiger grundsätzlich auch dann einen Antrag auf gerichtliche Androhung von Ordnungsmitteln nach § 890 Abs. 2 ZPO stellen, wenn der Schuldner im Vergleich eine Vertragsstrafe versprochen hat.*)
b) Die gerichtliche Androhung von Ordnungsmitteln setzt in einem solchen Fall nicht voraus, dass der Unterlassungsschuldner bereits gegen die im Prozessvergleich titulierte Unterlassungspflicht verstoßen hat.*)
VolltextIBRRS 2014, 1562
OLG Naumburg, Beschluss vom 04.10.2013 - 10 W 44/13
1. Die Verweigerung einer Terminverlegung kann die Ablehnung eines Richters rechtfertigen, wenn erhebliche Gründe für die Terminverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte oder sich aus der Ablehnung der Terminverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt.
2. Im Anwaltsprozess stellt die Verhinderung der Partei, deren persönliches Erscheinen nicht angeordnet ist, keinen erheblichen Grund, es sei denn die Partei kann ein besonderes Interesse an der persönlichen Wahrnehmung des in Rede stehenden Termins geltend machen. Ist der Geschäftsführer einer beklagten Gesellschaft verhindert, einem Termin beizuwohnen, stellt das keinen erheblichen Grund zur Terminverlegung.
VolltextIBRRS 2014, 1575
AG Bad Kreuznach, Urteil vom 09.10.2013 - 23 C 48/09
Die Möglichkeit der prozessualen Kostenerstattung hat nur dann Vorrang vor einer Klage auf Ersatz der Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens, wenn ein Hauptsacheprozess geführt wird oder geführt wurde. Erledigt sich der Hauptsacheprozess vor Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens, können die Kosten des Beweisverfahrens später isoliert eingeklagt werden.
VolltextIBRRS 2014, 1573
OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.05.2014 - 19 W 22/14
Der Streitwert für die Anfechtung der Jahresabrechnung kann auf 25% des Abrechnungsvolumens angesetzt werden, auch wenn die Anfechtung nur einzelner Positionen begründet wird. Für die Anfechtung eines Grillverbots ist die Festsetzung des Streitwerts auf 500 Euro nicht zu beanstanden.
VolltextIBRRS 2014, 1563
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.12.2013 - 23 W 57/13
Der Streitwert einer auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde gerichteten Klage ist freiem Ermessen festzusetzen. Maßgeblich ist das Interesse des Klägers an der Herausgabe der Bürgschaftsurkunde bzw. einer sie ersetzenden Freigabeerklärung. Für die Bewertung dieses Interesses kommt es darauf an, in welchem Maße nach den Umständen die Gefahr einer vertragswidrigen Benutzung der Urkunde besteht. Es ist nicht gerechtfertigt, unabhängig von den konkreten Umständen pauschal stets 20 bis 30% der Bürgschaftsforderung anzusetzen. Wenn die Gefahr einer missbräuchlichen Inanspruchnahme der Bürgschaft äußerst gering ist, ist der Streitwert wesentlich geringer und kann auch nur wenige Prozent der Bürgschaftsforderung betragen.
VolltextIBRRS 2014, 1549
OLG Koblenz, Beschluss vom 20.02.2014 - 3 U 1183/13
1. Auch wenn § 513 Abs. 2 ZPO dem Wortlaut nach keine Einschränkung auf die örtliche und sachliche Zuständigkeit enthält, kann das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Berufungsverfahren gerügt werden (OLG Koblenz, Senatsbeschluss vom 17. Februar 2014 - 3 U 1335/13).*)
2. Die Prüfung der internationalen Zuständigkeit unterliegt nur einer begrenzten Schlüssigkeitsprüfung dahingehend, ob bei unterstellter Richtigkeit des klägerischen Vorbringens der Rechtsweg zulässig ist (in Anknüpfung an OLG Koblenz a.a.O.; Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 01.03.2010 - 2 U 816/09 - NJW-RR 2010, 1004 = IPRspr 2010, Nr 190, 477 f.).*)
3. Der Hinweis auf eine Gerichtsstandsvereinbarung in den laufenden Auftragsbestätigungen der Rechnungen erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine wirksame Schriftform. Auch genügt eine Zahlung einer Honorarrechnung unter Bezugnahme auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht für die Erteilung der Zustimmung des Beklagten für eine solche Vereinbarung.*)
4. Eine Gerichtsstandsvereinbarung kann auch dadurch geschlossen werden, dass die Parteien eine solche mündlich vereinbart haben und diese schriftlich bestätigt wird (sog. halbe Schriftlichkeit).*)
VolltextIBRRS 2014, 1436
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.09.2013 - 10 A 1484/12
Eine Verpflichtungsklage, mit der die Löschung einer Eintragung aus der Denkmalliste nach § 3 Abs. 4 DSchG NRW verfolgt wird, ist unzulässig, wenn nicht zuvor ein entsprechender Löschungsantrag bei der Unteren Denkmalbehörde gestellt worden ist.*)
VolltextIBRRS 2014, 1559
OLG Koblenz, Urteil vom 08.01.2014 - 5 U 849/13
Wem am Telefon erklärt wird, das Gespräch sei oder werde nunmehr laut gestellt, erfährt dadurch, dass eine dritte Person mithört. Diese darf daher als Zeuge über den Gesprächsinhalt vernommen werden. Wer das Telefonat in Kenntnis der Wahrnehmbarkeit für einen Dritten weiterführt, stimmt damit dessen Einbeziehung zu.*)
VolltextIBRRS 2014, 1521
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.10.2013 - 9 AR 15/13
1. Bei einer Ehrverletzung, die durch den Inhalt eines Briefes erfolgt sein soll, sind für den Begehungsort der Ort der Absendung des Schreibens und der Ort der Empfangnahme maßgeblich.
2. Zuständigkeitsverweisungen sind grundsätzlich auch dann bindend, wenn sie fehlerhaft erfolgen. Verweisungen, die unter Verletzung des rechtlichen Gehörs erfolgt sind, sind nicht bindend.
VolltextIBRRS 2014, 1556
BGH, Urteil vom 08.05.2014 - VII ZR 199/13
1. Steht dem Besteller während des Verzugs des Unternehmers mit der Fertigstellung eines Hauses kein dem herzustellenden Wohnraum in etwa gleichwertiger Wohnraum zur Verfügung, kann ihm eine Nutzungsausfallentschädigung zustehen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20.02.2014 - VII ZR 172/13 = IBR 2014, 275).*)
2. Ein unzulässiges Teilurteil muss nicht aufgehoben werden, wenn sich die prozessuale Situation so entwickelt hat, dass es nicht mehr zu widersprüchlichen Entscheidungen kommen kann.*)
IBRRS 2014, 1540
BGH, Urteil vom 06.05.2014 - X ZR 11/14
Der Revisionsbeklagte kann den gegen ihn geltend gemachten Anspruch, jedenfalls solange der Kläger seine Revision noch nicht begründet hat, durch Erklärung seines zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten anerkennen.*)
VolltextIBRRS 2014, 1520
OLG Koblenz, Beschluss vom 19.05.2014 - 3 W 260/13
Die Kosten des Rechtsstreits sind nach übereinstimmender Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache auch dann der Beklagten aufzuerlegen, wenn diese zwar ein Rücktrittschreiben von einem Kaufvertrag nicht vor Erhebung der Klage, aber nach Erhebung der Klage erhalten hat und unter Fristsetzung zur Zahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des LKW aufgefordert worden ist, sie diesem Begehren im Verlaufe des Rechtsstreits nachkommt. Die Beklagte kann eine für sie ungünstige Kostenentscheidung durch sofortiges Anerkenntnis im Sinne des § 93a ZPO entgehen.*)
VolltextIBRRS 2014, 1528
EuGH, Urteil vom 03.04.2014 - Rs. C-438/12
1. Art. 22 Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 44/2001 ist dahin auszulegen, dass zur Kategorie der Rechtsstreitigkeiten, "welche dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen ... zum Gegenstand haben", im Sinne dieser Vorschrift eine Klage gehört, die - wie die hier bei dem Gericht eines anderen Mitgliedstaats erhobene - auf Feststellung der Ungültigkeit der Ausübung eines Vorkaufsrechts gerichtet ist, das an diesem Grundstück besteht und gegenüber jedermann wirkt.
2. Art. 27 Abs. 1 Verordnung Nr. 44/2001 ist dahin auszulegen, dass das später angerufene Gericht, bevor es das Verfahren gemäß dieser Vorschrift aussetzt, prüfen muss, ob eine etwaige Sachentscheidung des zuerst angerufenen Gerichts nach Art. 35 Abs. 1 dieser Verordnung wegen Verletzung der in ihrem Art. 22 Nr. 1 vorgesehenen ausschließlichen Zuständigkeit in den übrigen Mitgliedstaaten nicht anerkannt würde.
3. Die den Gerichten eines Mitgliedstaats durch die Brüssel-I-Verordnung zuerkannte ausschließliche Zuständigkeit für unbewegliche Sachen wird nicht dadurch berührt, dass ein Gericht eines anderen Mitgliedstaats zuerst befasst wurde.
VolltextIBRRS 2014, 1480
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 14.03.2013 - 2-13 T 90/12
1. Eine Untereigentümergemeinschaft ist kein Rechtssubjekt, daher auch nicht rechtsfähig und kann nicht im Prozess klagen oder verklagt werden.
2. Eine nichtexistente Partei kann keine Prozesshandlungen vornehmen und das Urteil gegen eine nichtexistente Partei kann auch keine Rechtswirkungen entfalten. Demzufolge kann das Urteil auch nicht Gegenstand eines Kostenfestsetzungsbeschlusses sein, soweit es nicht lediglich um die Erstattung der Kosten geht, die dadurch entstanden sind, dass die beklagte Partei im Rechtsstreit ihre mangelnde Existenz geltend macht und ihr dadurch Kosten entstanden sind.
VolltextIBRRS 2014, 1501
BGH, Beschluss vom 29.04.2014 - VI ZR 530/12
Erteilt das Gericht einen rechtlichen Hinweis in einer entscheidungserheblichen Frage, so darf es diese Frage im Urteil nicht abweichend von seiner geäußerten Rechtsauffassung entscheiden, ohne die Verfahrensbeteiligten zuvor auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben.*)
VolltextIBRRS 2014, 1489
BGH, Beschluss vom 05.05.2014 - AnwZ (Brfg) 57/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 1490
BGH, Beschluss vom 15.04.2014 - V ZB 138/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 1491
BGH, Beschluss vom 29.04.2014 - XI ZR 126/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 1494
BGH, Beschluss vom 13.03.2014 - V ZB 138/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 1496
BGH, Beschluss vom 25.04.2014 - V ZR 142/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 3610
BGH, Urteil vom 04.04.2014 - V ZR 167/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 1473
OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.10.2013 - 25 U 33/12
1. Durch die Zustellung eines Mahnbescheids wird gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB nur die Verjährung eines mit dem Mahnbescheid geltend gemachten Anspruchs gehemmt.
2. Geltend gemacht ist ein Anspruch nur dann, wenn er gemäß § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO im Mahnbescheid hinreichend individualisiert worden ist.
3. Macht der Antragsteller eine Mehrzahl von Einzelforderungen geltend, dann muss er den angegebenen Gesamtbetrag bereits im Mahnbescheid derart aufschlüsseln, dass der Antragsgegner dessen Zusammensetzung aus für ihn unterscheidbaren Ansprüchen erkennen kann.
VolltextIBRRS 2014, 1376
OVG Niedersachsen, Urteil vom 23.01.2014 - 12 KN 285/12
Das Rechtsschutzbedürfnis eines Windenergieanlagenbetreibers, der außerhalb der ausgewiesenen Sonderfläche eine Anlage errichten will, für einen gegen die Ausschlusswirkung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB gerichteten Normenkontrollantrag ist nicht deshalb zu verneinen, weil die Behörde seinen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids aus anderen Gründen abgelehnt und im gerichtlichen Verfahren erklärt hat, sie werde sich auf die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB auch zukünftig nicht berufen.*)
VolltextIBRRS 2014, 1474
OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.08.2013 - 25 U 33/12
1. Durch die Zustellung eines Mahnbescheids wird gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB nur die Verjährung eines mit dem Mahnbescheid geltend gemachten Anspruchs gehemmt.
2. Geltend gemacht ist ein Anspruch nur dann, wenn er gemäß § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO im Mahnbescheid hinreichend individualisiert worden ist.
3. Macht der Antragsteller eine Mehrzahl von Einzelforderungen geltend, dann muss er den angegebenen Gesamtbetrag bereits im Mahnbescheid derart aufschlüsseln, dass der Antragsgegner dessen Zusammensetzung aus für ihn unterscheidbaren Ansprüchen erkennen kann.
VolltextIBRRS 2014, 3591
BGH, Beschluss vom 29.04.2014 - VI ZR 71/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 1440
OVG Sachsen, Beschluss vom 14.08.2013 - 1 B 365/13
Bei mehrfacher Zustellung einer Entscheidung an denselben Beteiligten ist für die Fristenberechung auf die erste wirksame Bekanntgabe abzustellen. Erfolgt die Übermittlung einer vollständigen Entscheidung "vorab per Telefax" und ist dem Beschluss ein entsprechendes Empfangsbekenntnis beigefügt, so beginnt die Begründungsfrist mit diesem Ereignis, ungeachtet einer zwei Tage später übersendeten Beschlussausfertigung, der ein weiteres Empfangsbekenntnis beigefügt ist.
VolltextIBRRS 2014, 1456
BGH, Beschluss vom 08.04.2014 - VI ZB 1/13
Zur Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Beginns der Übertragung einer Rechtsmittelbegründung mittels Telefax.*)
VolltextIBRRS 2014, 1432
BVerfG, Beschluss vom 15.05.2012 - 1 BvR 1999/09
1. Die Gerichte sind verpflichtet, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei ihrer Entscheidung in Erwägung zu ziehen. Die wesentlichen, der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen in den Gründen verarbeitet werden.
2. Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn die von Privatgutachten gestützten Einwände des Beschwerdeführers gegen ein gerichtliches Sachverständigengutachten, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung waren, im Gerichtsbeschluss nicht berücksichtigt wurden, weil sich das Gericht in seiner Argumentation auf eine weitgehend formelhafte Wiederholung rechtlicher Vorschriften beschränkt hat, ohne sich mit deren Inhalt und Bedeutung auseinanderzusetzen
VolltextIBRRS 2014, 1428
BGH, Beschluss vom 15.04.2014 - VI ZR 462/13
Ein Rechtsmittel darf nicht wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist verworfen werden, wenn über den Wiedereinsetzungsantrag bezüglich dieser Fristversäumung noch nicht entschieden ist und nicht gleichzeitig entschieden wird.*)
VolltextIBRRS 2014, 1425
BGH, Beschluss vom 10.04.2014 - VII ZR 126/12
Geht das Gericht davon aus, dass der Planer seine Leistungen vollständig und mangelfrei erbracht hat und übergeht es den unter Beweisantritt und unter Bezugnahme auf eingeholte Privatgutachten erfolgten Vortrag des Auftraggebers, die Planungsleistungen seien nur teilweise erbracht worden, nimmt es das Vorbringen der Auftraggebers ersichtlich nicht zur Kenntnis und verletzt dessen Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs.
VolltextIBRRS 2014, 1422
BGH, Beschluss vom 20.03.2014 - VII ZR 277/12
Wendet das Gericht die Vorschrift des § 5 Abs. 4 HOAI 1996, wonach für Besondere Leistungen, die zu den Grundleistungen hinzutreten, ein Honorar nur berechnet werden darf, wenn es schriftlich vereinbart wurde, auf sämtliche Zusatzleistungen an und übergeht es den Vortrag des Architekten zu isolierten besonderen Leistungen, liegt darin eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör.
VolltextIBRRS 2014, 1393
OLG Naumburg, Beschluss vom 22.01.2014 - 10 W 70/13
Weist der Richter lediglich auf die Beweisführungspflicht einer Partei hin, rechtfertigt das keine Ablehnung. Sachdienliche Beweisanträge bezüglich Anschlusstatsachen, die einem Sachverständigen zur Erstellung seines Gutachtens vorzugeben sind, kann der Richter zur Wahrung der gebotenen Neutralität den Parteien nicht vorschlagen. Diese zu überlegen und zu stellen ist Sache der Partei.*)
VolltextIBRRS 2014, 1378
OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2014 - 17 W 204/13
Die Kosten eines Privatgutachtens sind dann erstattungsfähig, wenn es im Einverständnis beider Parteien von dem gerichtlicherseits bestellten Sachverständigen verwertet und benutzt worden ist und dieser sogar entsprechende eigene Aufwendungen in diesem Umfang erspart hat.
VolltextIBRRS 2014, 1364
OLG Naumburg, Urteil vom 09.01.2014 - 1 U 80/13
Will ein neuer Richter den protokollierten Inhalt einer Zeugenaussage gänzlich anders werten als der Richter, der die Vernehmung durchgeführt und seine Bewertung in einem Hinweis- und Beweisbeschluss ausdrücklich aktenkundig gemacht hat, so muss die Zeugenvernehmung wiederholt werden. Ein Verstoß gegen § 355 ZPO stellt zugleich einen Aufhebungsgrund i. S. v. § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO dar.*)
VolltextIBRRS 2014, 1379
OLG München, Beschluss vom 24.02.2014 - 34 Wx 355/13
Zum Nachweis des Annahmeverzugs des Schuldners gegenüber dem Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan, wenn die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek bei einer Zug-um-Zug-Verurteilung begehrt wird.*)
VolltextIBRRS 2014, 1365
OLG Rostock, Beschluss vom 02.04.2014 - 1 Sch 1/14
1. Ein im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens vor einer kommunalen Schiedsstelle geschlossener Vergleich ist kein in einem schiedsgerichtlichen Verfahren nach §§ 1025 ff. ZPO ergangener Schiedsspruch und kann daher nicht vom Oberlandesgericht gemäß § 1060 ZPO für vollstreckbar erklärt werden.*)
2. Wird gleichwohl ein entsprechender Antrag zum Oberlandesgericht gestellt, ist eine Verweisung nach § 281 ZPO nicht möglich, weil diese Vorschrift lediglich bei örtlicher oder sachlicher, nicht aber bei - in diesem Fall gegebener - funktionaler Unzuständigkeit des angegangenen Gerichts anwendbar ist.*)
VolltextIBRRS 2014, 1363
OLG Naumburg, Urteil vom 21.11.2013 - 1 U 28/13
Verschließt sich ein Gericht mit einer allenfalls den äußeren Wortlaut, nicht aber den Sinn erfassenden Wahrnehmung dem wesentlichen Kern des Parteivortrags, verletzt es den Anspruch der Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs. Hat das dazu geführt, dass eine notwendige Beweisaufnahme unterblieben ist, ist eine Aufhebung und Zurückverweisung bei entsprechender Antragstellung gerechtfertigt.*)
VolltextIBRRS 2014, 1375
BVerfG, Beschluss vom 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13
Die Nichtzulassung der Revision mit dem Argument, die Rechtssache habe keine grundlegende Bedeutung, ist gerechtfertigt, wenn diese Rechtsfrage durch die entsprechenden Fachgerichte bereits hinreichend geklärt ist.
VolltextIBRRS 2014, 1359
OLG Koblenz, Beschluss vom 02.09.2013 - 5 W 481/13
1. Sind im Rahmen der Feststellung des Kostenaufwands auch planerische Überlegungen zur Art der Mängelbeseitigung zu treffen, ist der Gerichtssachverständige hierzu verpflichtet.
2. Schätzt der Sachverständige den Kostenaufwand für die Mängelbeseitigung nur grob und ohne jegliche Berechnung auf "eher einen sechs- als fünfstelligen Betrag", stellt dies keine Kostenermittlung nach § 485 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO dar.
VolltextIBRRS 2014, 1340
LG Baden-Baden, Urteil vom 04.03.2014 - 3 O 253/13
1. Die Streitverkündung hat verjährungshemmende Wirkung, wenn diese gemäß § 72 Abs. 1 ZPO zulässig ist.
2. Die Streitverkündung ist nach § 72 Abs. 1 ZPO zulässig, wenn eine Partei für den Fall des eher ungünstigen Ausgangs eines Rechtsstreits Anspruch auf Gewährleistung oder Schadloshaltung gegen einen Dritten hat.
3. Für die Zulässigkeit der Streitverkündung in einem Vorprozess reicht es aus, dass die Partei des Vorprozesses in eine Lage geraten kann, in der sie den Vor- und Nachprozess verliert, obwohl sie einen gewinnen müsste.
VolltextIBRRS 2014, 1335
OLG München, Beschluss vom 13.09.2013 - 34 Wx 358/13
1. Zur Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek.*)
2. Im Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek bei bewilligter Verfahrenskostenhilfe kommt regelmäßig auch die Anwaltsbeiordnung in Betracht, denn es handelt sich um keine einfache Rechtsmaterie; die Möglichkeit, den Antrag auch selbst formlos, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme der Rechtsantragsstelle, zu stellen, ändert daran nichts.
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