Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15900 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2014
IBRRS 2014, 1090BGH, Beschluss vom 20.02.2014 - IX ZR 84/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 1089
BGH, Beschluss vom 06.02.2014 - IX ZB 110/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 1087
BGH, Beschluss vom 06.02.2014 - IX ZB 114/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 1086
BGH, Beschluss vom 05.02.2014 - IV ZB 26/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0833
BGH, Beschluss vom 13.02.2014 - IV ZR 165/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0834
BGH, Beschluss vom 06.02.2014 - IX ZB 109/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0835
BGH, Beschluss vom 06.02.2014 - IX ZB 113/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0804
LG Karlsruhe, Beschluss vom 29.01.2014 - 9 S 258/13
1. Verhält sich ein Mieter - oder dessen Mitbewohner - nach einer Kündigung wegen nachhaltiger Hausfriedensstörung über einen Zeitraum von anderthalb Jahren wohl, so kann dem Festhalten des Vermieters am auf die Kündigung gestützten Räumungsanspruch der Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens erfolgreich entgegengehalten werden. Dies gilt auch dann, wenn der "Störenfried", dessen Verhalten der Kündigung zu Grunde lag, in der Wohnung verbleibt.
2. Wird der Rechtsstreit nach zulässiger Berufungseinlegung von beiden Parteien übereinstimmend für erledigt erklärt, muss das Berufungsgericht eine Entscheidung über die Kosten treffen. Dabei kommt es auf den ohne Erledigung zu erwartenden Verfahrensausgang an, wobei eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten genügt.
3. Verbleibt es nach der summarischen Prüfung beider Instanzen insgesamt bei offenen Erfolgsaussichten, sind die Kosten beider Instanzen gegeneinander aufzuheben.
VolltextIBRRS 2014, 0824
BGH, Beschluss vom 06.02.2014 - VII ZB 41/13
Wird eine Klage auf Mängelbeseitigung abgewiesen, so bemisst sich die Beschwer des Klägers nach den Kosten der Selbstvornahme.*)
VolltextIBRRS 2014, 0800
LG Dortmund, Beschluss vom 11.03.2013 - 6 O 231/12
Der Begriff des Kaufmanns i.S.d. § 38 ZPO, § 1 Abs. 2 HGB hängt nicht davon ab, ob mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt wird. Entscheidend ist eine wirtschaftliche Tätigkeit am Markt, wobei auf die Verkehrsauffassung, Führung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und die Tätigkeit am Markt im Wettbewerb mit Privatunternehmen abzustellen ist.*)
VolltextIBRRS 2014, 0807
BGH, Beschluss vom 22.01.2014 - XII ZB 278/13
Zur Bemessung des Beschwerdewertgegenstandes bei der Verpflichtung zur Auskunftserteilung über die eigenen Einkünfte.*)
VolltextIBRRS 2014, 0750
OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.12.2013 - 23 SchH 2/13 EntV
1. Es bedarf keiner Verzögerungsrüge, wenn die Verzögerung in einer schon abgeschlossenen Instanz erfolgt ist.
2. Beträgt die Gesamtverfahrensdauer eines Güterrechtsverfahrens zwölf Jahre und sechs Monate, handelt es sich um überlange Verfahrensdauer, die einen Entschädigungsanspruch der Beteiligten nach sich ziehen kann.
VolltextIBRRS 2014, 0813
BGH, Beschluss vom 31.01.2014 - III ZR 84/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0819
BGH, Urteil vom 26.11.2013 - X ZR 3/13
Die Anrufung der durch das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingerichteten Schiedsstelle hemmt die Verjährung nicht nach § 204 Abs. 1 Nr. 12 BGB, wohl aber in entsprechender Anwendung des § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Die Schiedsstelle steht insoweit einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle gleich.*)
VolltextIBRRS 2014, 0818
BGH, Beschluss vom 03.02.2014 - EnVR 11/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0820
BGH, Beschluss vom 06.02.2014 - IX ZR 145/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0821
BGH, Beschluss vom 19.12.2013 - II ZR 261/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0822
BGH, Beschluss vom 16.01.2014 - IX ZR 194/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0823
BGH, Beschluss vom 07.01.2014 - VIII ZR 137/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 1033
BGH, Beschluss vom 23.01.2014 - IX ZR 298/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 1010
BGH, Beschluss vom 18.12.2013 - XII ZB 38/13
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer inhaltlich unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung (hier: unrichtige Belehrung über den Rechtsbehelf gegen einen Versäumnisbeschluss in einer Familienstreitsache) setzt die Kausalität zwischen dem Belehrungsmangel und der Fristversäumung voraus; diese kann bei einem anwaltlich vertretenen Beteiligten entfallen, wenn die durch das Gericht erteilte Rechtsbehelfsbelehrung offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Grundkenntnissen des Verfahrensrechtes und des Rechtsmittelsystems - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11 - FamRZ 2012, 1287).*)
VolltextIBRRS 2014, 1009
BGH, Beschluss vom 05.12.2013 - IX ZB 291/11
Werden dem Rechtsanwalt zur Abfassung der Beschwerdebegründung die Handakten vorgelegt, hat er auch zu prüfen, ob die Beschwerde fristgerecht eingelegt worden ist.*)
VolltextIBRRS 2014, 0777
OLG Naumburg, Beschluss vom 26.07.2013 - 10 W 35/13
Der abgelehnte Richter darf über die Ablehnung nur dann selbst entscheiden, wenn hierfür ein inhaltliches Eingehen auf den Verfahrensgegenstand entbehrlich ist. Eine Entscheidung unter Mitwirkung des abgelehnten Richters darf nie eine sachliche Bewertung des eigenen Verhaltens enthalten.
VolltextIBRRS 2014, 0774
OLG Celle, Beschluss vom 17.02.2014 - 2 W 32/14
Der Kostenstreitwert für die Klage des Vermieters gemäß § 546 a Abs. 1 BGB i.V.m. § 259 ZPO auf künftige Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der Mietsache richtet sich nach §§ 48 Abs. 1 GKG, 3 ZPO und beläuft sich in einfach gelagerten Fällen auf den Betrag einer Jahresmiete.*)
VolltextIBRRS 2014, 0739
BGH, Urteil vom 14.01.2014 - II ZR 192/13
Der Tatrichter darf sich bei der Ermittlung ausländischen Rechts nicht auf die Heranziehung der Rechtsquellen beschränken, sondern muss auch die konkrete Ausgestaltung des Rechts in der ausländischen Rechtspraxis, insbesondere die ausländische Rechtsprechung, berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2014, 0748
BGH, Beschluss vom 23.01.2014 - VII ZB 49/13
Ist eine Werklohnklage mangels prüfbarer Schlussrechnung als derzeit unbegründet abgewiesen worden, steht einer erneuten Klage die Rechtskraft des klageabweisenden Urteils entgegen, wenn mit dieser unter Vorlage eines Gutachtens lediglich geltend gemacht wird, die Entscheidung des Gerichts sei unzutreffend.*)
VolltextIBRRS 2014, 0765
BGH, Beschluss vom 30.01.2014 - IX ZR 299/12
Eine Gehörsrüge kann gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht dazu eingelegt werden eine Begründungsergänzung herbeizuführen.
VolltextIBRRS 2014, 0767
BGH, Beschluss vom 28.01.2014 - XI ZR 372/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0768
BGH, Beschluss vom 28.01.2014 - III ZR 79/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 1031
BGH, Beschluss vom 14.01.2014 - VI ZR 340/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 1017
BGH, Beschluss vom 30.01.2014 - IX ZR 67/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 1018
BGH, Beschluss vom 28.01.2014 - III ZR 210/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 1021
BGH, Beschluss vom 16.01.2014 - AnwZ 6/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 1019
BGH, Beschluss vom 13.02.2014 - III ZR 317/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0713
BGH, Beschluss vom 28.01.2014 - III ZB 32/13
Ist die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt worden, muss die Berufungsbegründung jede tragende Erwägung angreifen; andernfalls ist das Rechtsmittel unzulässig.
VolltextIBRRS 2014, 0686
OLG Celle, Beschluss vom 23.09.2013 - 23 SchH 3/13
1. "Unverzüglich" in Art. 23 des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24. November 2011 ist in Anlehnung an § 121 BGB zu verstehen mit der Folge, dass die Frage der Unverzüglichkeit in Abhängigkeit von einem zurechenbaren Verschulden zu sehen ist.*)
2. Eine im Ausgangsverfahren nicht anwaltlich vertretene Partei kann hinsichtlich der Unverzüglichkeit der Erhebung einer Verzögerungsrüge einem entschuldbaren Rechtsirrtum unterliegen mit der Folge, dass sie auch noch Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eine Verzögerungsrüge erheben kann (Abgrenzung zu OLG Bremen, Urteil vom 4. Juli 2013, NJW 2013, 3109, und vom 20. Februar 2013, NJW 2013, 2209).*)
VolltextIBRRS 2014, 0685
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.08.2013 - 5 W 38/13
1. Der Verzug mit einer in der Hauptsache geltend gemachten Kostenvorschusszahlung tritt nicht schon mit dem Ablauf einer zur Mängelbeseitigung gesetzten Frist oder der Verweigerung der Mängelbeseitigung ein, sondern erst nach einer Mahnung zur Zahlung des Kostenvorschusses.
2. Im Falle eines Anerkenntnisses werden die Kosten unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls verteilt. Für die Hauptsacheklage bedeutet dies, dass die Kosten dem Kläger aufzuerlegen sind, wenn der Beklagte durch sein Verhalten keine Veranlassung zur Erhebung der Klage gegeben hat und den Anspruch sofort anerkannt hat.
3. Die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens sind dagegen dem Beklagten aufzuerlegen, wenn er kein sofortiges Anerkenntnis oder eine gleichwertig erscheinende prozessuale Erklärung im selbständigen Beweisverfahren abgegeben hat.
VolltextIBRRS 2014, 0700
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 05.06.2013 - 2-13 S 4/12
Bei einem Streit um Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld zwischen Mitgliedern einer WEG handelt es sich nicht um eine Binnenstreitigkeit.
VolltextIBRRS 2014, 0687
OLG Brandenburg, Beschluss vom 05.02.2014 - 11 W 52/13
1. Im Gebührenstreitwertrecht ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise geboten. Daher setzt jede Wertaddition grundsätzlich voraus, dass nicht dasselbe Interesse betroffen ist und es sich jeweils um Ansprüche mit einem materiellen Wert handelt.
2. Eine Addition der Werte findet dann statt, wenn der Beklagte einen nicht bereits durch Aufrechnung verbrauchten (überschießenden) Teil der Gegenforderung unbedingt im Wege der Widerklage gerichtlich geltend macht.
VolltextIBRRS 2014, 0694
BGH, Beschluss vom 12.12.2013 - V ZR 52/13
Der Streitwert einer Klage auf Duldung der Benutzung von Nachbargrundstücken zur Herstellung der erforderlichen Verbindung mit einem öffentlichen Weg (Notweg) bestimmt sich in entsprechender Anwendung von § 7 Alt. 1 ZPO nach dem gemäß § 3 ZPO zu schätzenden Interesse des Klägers an der Duldungspflicht des Nachbarn. Der Wert dieses Interesses entspricht der Wertsteigerung, welche das Grundstück des Klägers durch die Gewährung des Notwegrechts erfährt.*)
VolltextIBRRS 2014, 0684
OLG Schleswig, Beschluss vom 19.12.2013 - 1 W 67/13
Die Streitwerte von Berufung und Anschlussberufung werden in 2. Instanz addiert. Das gilt auch, wenn die Anschlussberufung im Laufe des Berufungsverfahrens zurückgenommen wird. Voraussetzung ist lediglich, dass die Vorinstanz über die den Gegenstand der Anschlussberufung bildende Forderung entschieden hat.*)
VolltextIBRRS 2014, 0675
OLG Koblenz, Urteil vom 23.01.2013 - 5 U 1276/12
Zur Frage, unter welchen prozessualen und materiellen Voraussetzungen der Betreiber einer auf Konversionsflächen errichteten Photovoltaikanlage die Einspeisevergütung in gewillkürter Prozessstandschaft zugunsten seiner finanzierenden Bank als Sicherungszessionarin des Vergütungsanspruchs durch einstweilige Verfügung gegen den Netzbetreiber geltend machen kann.*)
VolltextIBRRS 2014, 0655
BGH, Beschluss vom 16.01.2014 - XII ZB 377/12
Durch das Einreichen eines die mündliche Verhandlung lediglich vorbereitenden Schriftsatzes hat sich eine Partei noch nicht in eine Verhandlung vor dem als befangen abgelehnten Richter eingelassen.*)
VolltextIBRRS 2014, 0654
OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.11.2013 - 7 W 58/13
1. Keine Befangenheit eines Richters, wenn dieser auf Frage einer Partei ausführt, er habe einen Schriftsatz vor dem Termin nicht mehr zur Kenntnis nehmen können.*)
2. Insbesondere bei Missachtung einer sorgfältigen und auf Verfahrensförderung bedachten Prozessführung gem. § 282 Abs. 1 ZPO sind Versäumnisse des Anwalts einer Partei in keiner Weise dem Tatrichter anzulasten.*)
3. Eine gewünschte inhaltliche Protokollberichtigung gem. § 164 Abs. 3 Satz 2 ZPO einer Partei obliegt der Urkundsperson gem. § 163 ZPO (hier: dem Richter), die nicht durch einen - angedrohten - Befangenheitsantrag erzwungen werden kann.*)
4. Weder einer Partei noch einem Parteivertreter steht das Recht zu, die Vorschriften des Befangenheitsrechts gem. §§ 42 ff. ZPO zur prozessordnungswidrigen Durchsetzung ihnen nicht zustehender prozessualer Rechte oder als Druck- oder Drohmittel zur Durchsetzung für nicht zustehende prozessuale Rechte einzusetzen und zu missbrauchen.*)
VolltextIBRRS 2014, 0643
BGH, Beschluss vom 19.12.2013 - V ZR 96/13
Rechtsstreitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern wegen Entziehung des Wohnungseigentums sind Wohnungseigentumssachen gemäß § 43 Nr. 1 bzw. Nr. 2 WEG in der seit dem 1. Juli 2007 geltenden Fassung.*)
VolltextIBRRS 2014, 0630
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 10.10.2013 - 2-13 S 42/12
Bei einem Rechtsstreit um Zahlungsansprüche aus einem notariellen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung liegt keine Binnenstreitigkeit im Sinne des Wohnungseigentumsrechts, sondern eine kaufrechtliche Streitigkeit vor, die eine abweichende gerichtliche Zuständigkeit begründet.
VolltextIBRRS 2014, 0620
OLG Naumburg, Beschluss vom 07.08.2013 - 10 W 42/13 (KfB)
Hat der Prozessbevollmächtigte einer Partei zunächst mit dem Kostenfestsetzungsantrag den Umsatzsteuerbetrag wegen der - irrtümlich angenommenen - Vorsteuerabzugsberechtigung der Partei nicht geltend gemacht, kann er dies mit einem Nachfestsetzungsantrag korrigieren und diese nachträglich festsetzen lassen, solange der Kostenfestsetzungsbeschluss noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist.*)
VolltextIBRRS 2014, 0561
BGH, Beschluss vom 18.12.2013 - V ZB 19/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0556
OLG Koblenz, Urteil vom 21.08.2013 - 5 U 273/13
1. Die durch eine Klage oder ein selbständiges Beweisverfahren bewirkte Hemmung der Verjährung kommt ausschließlich der jeweils antragstellenden Partei zugute. Zu Gunsten der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche desjenigen, der lediglich eine Werklohnklage des Unternehmers gegen sich führen lässt, wirkt die Hemmung nicht.
2. Zur Frage, wann die Verjährungseinrede im Bauprozess treuwidrig ist (hier verneint).
VolltextIBRRS 2014, 0537
KG, Beschluss vom 06.01.2014 - 8 W 96/13
Ein auf die Feststellung der Minderung gerichteter Klageantrag ist in Analogie zu § 41 Abs. 5 GKG mit dem 12-fachen Minderungsbetrag zu bemessen.*)
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