Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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IBRRS 2014, 0534BGH, Beschluss vom 12.12.2013 - IX ZR 299/12
1. Es ist nicht die Aufgabe des Gerichts, den entscheidungserheblichen Sachverhalt aus den Schriftsätzen, einer aus sechs Seiten bestehenden Tabelle und einem 221 Seiten umfassenden Anlagenkonvolut zusammenzusuchen.
2. Ein schlüssiger Vortrag kann nicht durch die Vorlage von Rechnungen und dem Akteninhalt aus verwaltungsgerichtlichen Verfahren ersetzt werden.
VolltextIBRRS 2014, 0533
BGH, Beschluss vom 25.09.2013 - AnwSt (3) 6/13
Ein Rechtsmittel gegen einen die Aufhebung eines Einstellungsbeschlusses und die Fortsetzung des Verfahrens ablehnenden Beschluss des Anwaltsgerichtshofs ist nicht zulässig.*)
VolltextIBRRS 2014, 0531
BGH, Beschluss vom 21.11.2013 - V ZB 109/13
Mängel bei der Zustellung des Vollstreckungstitels (hier: fehlende Zustellung eines Registerauszugs bei Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite aufgrund einer Eintragung im Genossenschaftsregister) können nur in dem laufenden Versteigerungsverfahren bis zur Zuschlagserteilung, nicht aber in einem nachfolgenden Beschwerdeverfahren rückwirkend beseitigt werden (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 18. März 2010 V ZB 124/09, NJW RR 2010, 1100, 1102 Rn. 23 ff.; Aufgabe von Senat, Beschluss vom 8. November 2012 V ZB 124/12, BGHZ 195, 292, 297 Rn. 11).*)
VolltextIBRRS 2014, 0520
BGH, Beschluss vom 09.01.2014 - II ZR 323/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0516
BGH, Beschluss vom 08.01.2014 - VII ZR 148/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0503
OLG Koblenz, Beschluss vom 03.07.2013 - 3 W 296/13
Ein Mieter, der über zwei Monate urlaubsbedingt im Ausland verbringt und keine Vorkehrungen getroffen hat, dass ihn gerichtliche Zustellungen auch ggf. an seinem Urlaubsort erreichen können, obwohl er mit der Zustellung eines gerichtlichen Schriftstücks rechnen musste, kann keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, wenn er die Frist zur Abgabe der Verteidigungsanzeige versäumt.
VolltextIBRRS 2014, 0497
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZB 46/13
Es gehört zu den Aufgaben des Prozessbevollmächtigten, dafür Sorge zu tragen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig erstellt wird und innerhalb der Frist bei dem zuständigen Gericht eingeht. Zu diesem Zweck muss der Prozessbevollmächtigte nicht nur sicherstellen, dass ihm die Akten von Verfahren, in denen Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen laufen, rechtzeitig vorgelegt werden. Er muss vielmehr zusätzlich eine Ausgangskontrolle schaffen, durch die zuverlässig gewährleistet wird, dass fristwahrende Schriftsätze auch tatsächlich rechtzeitig hinausgehen.
VolltextIBRRS 2014, 0495
BGH, Beschluss vom 03.09.2013 - VIII ZB 17/12
1. Eine Kostenentscheidung kann grundsätzlich nicht isoliert, sondern nur zusammen mit der Hauptsache angefochten werden. Dies gilt auch für eine Kostentrennung gemäß § 96 ZPO.
2. Die Einlegung eines Rechtsmittels gegen eine Kostenentscheidung ist über die in § 99 Abs. 2, § 91a Abs. 2 und § 269 Abs. 5 ZPO genannten Ausnahmen hingegen möglich, wenn eine Kostenentscheidung zu Lasten eines nicht am Rechtsstreit beteiligten Dritten ergangen ist, es an einer Hauptsacheentscheidung fehlt oder den Parteien der Erlass der Kostenentscheidung vorenthalten wurde.
VolltextIBRRS 2014, 0493
OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.06.2013 - 24 U 191/12
Ein Anerkenntnis gemäß § 307 Satz 1 ZPO ist als Prozesshandlung grundsätzlich nicht widerruflich. Ausnahmen gelten jedoch, wenn das Anerkenntnis durch ein Verhalten veranlasst worden ist, das einen Restitutionsgrund abgäbe, die Berufung auf das Anerkenntnis rechtsmissbräuchlich wäre oder wenn ein Abänderungsgrund im Sinne von §§ 323, 323 a ZPO, 238, 239 FamFG entsteht. Entsprechendes muss auch gelten, wenn ein Umstand eintritt, der eine Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO rechtfertigen würde.*)
VolltextIBRRS 2014, 0490
OLG Koblenz, Beschluss vom 04.07.2013 - 3 W 298/13
1. Behauptet der Empfänger eines Fax-Schreibens dieses nicht erhalten zu haben, muss er sich das Fax-Ausgangsjournal des Senders entgegenhalten lassen. Das Vorliegen eines "OK-Vermerks" im Sendebericht belegt das Zustandekommen der Verbindung. Damit steht fest, dass zwischen dem Telefaxgerät des Senders und dem des Empfängers zu der angegebenen Zeit eine Leistungsverbindung bestanden hat.
2. Ein "OK"-Vermerk im Sendebericht eines Faxgeräts ist kein Beweis für den Zugang eines Dokumentes beim Empfänger, stellt jedoch ein Indiz dafür. Behauptet dennoch der Empfänger der Sendung, diese nicht erhalten zu haben, so obliegt ihm im Rahmen der sekundären Darlegungslast vorzutragen, welches Gerät er an der Gegenstelle betreibt, ob die Verbindung im Speicher des Geräts enthalten ist und ob und auf welcher Weise er eine Dokumentation des Empfangsjournals führt. In so einem Fall muss der Empfänger den fehlenden Zugang beweisen.
3. Beschlüsse, die die Einstellung der Zwangsvollstreckung betreffen, sind nicht anfechtbar.
IBRRS 2014, 0486
LG Darmstadt, Urteil vom 20.12.2013 - 6 S 106/13
1. Die Geltendmachung von Betriebskostennachforderungen im Urkundenprozess ist statthaft.
2. Statthaftigkeit setzt - abweichend von § 592 ZPO - nur voraus, dass die beweisbedürftigen Tatsachen unter Beweis gestellt werden.
VolltextIBRRS 2014, 0482
BGH, Beschluss vom 21.01.2014 - VI ZR 560/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0480
BGH, Beschluss vom 08.01.2014 - IV ZR 158/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0449
BFH, Urteil vom 20.11.2013 - X K 2/12
Hat der Kläger im Ausgangsverfahren ausschließlich wegen der überlangen Dauer dieses Verfahrens obsiegt, weil zu einem Zeitpunkt, in dem das Ausgangsverfahren bereits als verzögert anzusehen war, eine zu Gunsten des Klägers wirkende Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung in der für das Ausgangsverfahren maßgebenden Rechtsfrage eingetreten ist, hat der Kläger durch die überlange Dauer des Ausgangsverfahrens keinen "Nachteil" erlitten, so dass er weder eine Geldentschädigung noch die Feststellung der Unangemessenheit der Verfahrensdauer beanspruchen kann.*)
VolltextIBRRS 2014, 0447
KG, Urteil vom 18.11.2013 - 8 U 71/13
Zu den Voraussetzungen einer Verwirkung von Mietzinsansprüchen (vorliegend bejaht).*)
VolltextIBRRS 2014, 0421
BGH, Beschluss vom 07.01.2014 - X ARZ 578/13
Die Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer beklagten Partei hindert die Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 21. Januar 2009 - Xa ARZ 273/08).*)
VolltextIBRRS 2014, 0420
LG Hamburg, Beschluss vom 04.12.2013 - 313 O 310/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0419
OLG Hamburg, Beschluss vom 15.01.2014 - 15 W 1/14
Wenn das Bauwerk, an dem die streitgegenständlichen Mängel vorhanden sein sollen, Eigentum einer dritten, nicht am Verfahren beteiligten Person ist, kann der Antrag der beweisbelasteten Partei gemäß § 144 ZPO, den Eigentümer zur Duldung der Begutachtung zu verpflichten, im Falle von Wohnungen abgelehnt werden.
IBRRS 2014, 0417
LG Hamburg, Urteil vom 18.12.2013 - 311 T 72/13
1. Der Mieter, der seinen Vermieter verpflichten will, Instandsetzungs- und ähnliche Arbeiten aufzunehmen, begehrt eine Leistungsverfügung.
2. Voraussetzung für den Erlass einer Leistungsverfügung ist unter dem Aspekt des Verfügungsgrunds ein dringendes Auf-die-Leistung-angewiesen-sein.
3. Dies kann eine bestehende oder drohende Notlage sein, ebenso drohende unzumutbare wirtschaftliche Nachteile.
4. Gewisse Unzuträglichkeiten in einer Ersatzwohnung reichen aber nicht aus.
VolltextIBRRS 2014, 0409
BGH, Beschluss vom 19.12.2013 - VII ZB 11/12
Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren über die Kosten eines im selbständigen Beweisverfahren beigetretenen Streithelfers setzt dessen Beitritt im Hauptsacheverfahren nicht voraus. Dies gilt auch dann, wenn die Parteien den Rechtsstreit durch Prozessvergleich beendet haben (Fortführung von BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - VII ZB 15/12, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)
VolltextIBRRS 2014, 0407
LG Passau, Beschluss vom 28.02.2012 - 2 T 22/12
Photovoltaikanlagen, die als Aufdachanlagen konstruiert sind, sind als Zubehör des zu versteigernden Grundstücks anzusehen und müssen in die Verkehrswertfestsetzung einbezogen werden. Das ist auch dann der Fall, wenn der von den Anlagen erzeugte Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist und nicht im Gebäude selbst verbraucht wird.
VolltextIBRRS 2014, 0404
VG München, Urteil vom 27.10.2008 - M 8 K 08.369
Ein Wohnungseigentümer kann sich im Rahmen der Klagebefugnis auf den Gebietserhaltungsanspruch berufen, welcher der Vermeidung eines schleichenden Umwandlungsprozesses des jeweiligen Gebietes dienen soll.
VolltextIBRRS 2014, 0397
BGH, Beschluss vom 09.01.2014 - IX ZR 67/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0396
BGH, Beschluss vom 16.01.2014 - IX ZR 291/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0386
OLG Celle, Beschluss vom 20.01.2014 - 9 W 2/14
1. Ein Streitgenosse, gegen den der Rechtsstreit durch Teilurteil endgültig entschieden ist, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Kostenentscheidung; insoweit ist die Kostenentscheidung nicht insgesamt dem Schlussurteil vorzubehalten.*)
2. Gegen die Zurückweisung seines Antrags auf Erlass einer Kostenentscheidung ist der ausgeschiedene Streitgenosse beschwerdebefugt.*)
VolltextIBRRS 2014, 0384
OLG München, Beschluss vom 08.08.2013 - 34 AR 219/13
Zwar ist für Streitigkeiten aus einem Mietverhältnis das Amtsgericht ausschließlich zuständig. Bei Streitigkeiten in Bezug auf die gemeinsame Nutzung einer Wohnung und das Aufbringen der Miete zwischen zwei Personen, die als nichteheliche Lebensgemeinschaft zusammen gelebt haben, ist die Streitwerthöhe entscheidend, denn es handelt sich nicht um eine Streitigkeit zwischen sich im Mietverhältnis gegenüberstehenden Parteien.
VolltextIBRRS 2014, 0365
OLG Stuttgart, Urteil vom 27.11.2013 - 4 U 137/13
§ 203 Abs. 1 Nr. 3 InsO hat den Zweck, nachträglich ermittelte Massegegenstände zugunsten der Insolvenzgläubiger zu verwerten. Erfasst werden solche Vermögenswerte, die aufgrund einer nachträglich bekannt gewordenen Möglichkeit zur Masse gezogen werden können, aber auch solche Gegenstände, deren Existenz oder Aufenthaltsort dem Insolvenzverwalter (Treuhänder) unbekannt geblieben sind. Erfasst werden ferner Gegenstände, die der Verwalter zunächst nicht für verwertbar hielt, für bereits veräußert ansah oder als wertlos betrachtete. Ob die Verwertung aufgrund einer Nachlässigkeit des Insolvenzverwalters (Treuhänders) unterblieben ist, ist unerheblich.
VolltextIBRRS 2014, 0362
OLG Hamm, Beschluss vom 28.11.2013 - 32 SA 63/13
Zur entsprechenden Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 4 ZPO, wenn Ansprüche auf Mietzinszahlung für zwei Objekte geltend gemacht werden, die in verschiedenen Landgerichtsbezirken liegen.*)
VolltextIBRRS 2014, 0361
AG Düsseldorf, Beschluss vom 13.09.2013 - 55 C 1054/13
Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Vertrag über die Überlassung einer Werkdienstwohnung sind auch dann nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG der Arbeitsgerichtsbarkeit zugewiesen, wenn die streitigen Ansprüche erst nach Beendigung des Arbeitsvertrags fällig und verfolgt werden, aber während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses entstandene Pflichten (hier auf Nachzahlung von Heizkosten) betreffen.
VolltextIBRRS 2014, 0357
BGH, Beschluss vom 18.12.2013 - IV ZR 354/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0355
BGH, Beschluss vom 10.12.2013 - VI ZR 323/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0352
BGH, Beschluss vom 17.06.2013 - IX ZB 32/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0351
BGH, Beschluss vom 18.07.2013 - IX ZR 23/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0348
BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - II ZR 224/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0347
BGH, Beschluss vom 29.11.2013 - BLw 4/12
1. Ein im gerichtlichen Verfahren in Landwirtschaftssachen ergehender Beschluss muss nur von den Berufsrichtern, nicht auch von den ehrenamtlichen Richterin unterschrieben werden.*)
2. In geeigneten Ausnahmefällen (hier: Beratung über einen nachträglich eingegangenen Schriftsatz) kommt die Telefonkonferenz unter gleichzeitiger Teilnahme sämtlicher beteiligten Richter in der technischen Form einer Konferenzschaltung, bei welcher unter der Leitung des Vorsitzenden des Spruchkörpers jeder Teilnehmer jederzeit von seinem Telefonapparat zeitgleich mit jedem anderen Teilnehmer kommunizieren kann und alle Teilnehmer die gesamte Kommunikation mithören, als zulässige Art der Beratung in Betracht. Die erstmalige Beratung als einzige Grundlage für die Entscheidung in der Hauptsache muss jedoch zwingend im Beisein sämtlicher beteiligter Richter stattfinden.*)
3. Ob beim Erbfall trotz des im Grundbuch eingetragenen Hofvermerks die Hofeigenschaft entfallen war, beurteilt sich danach, ob der Erblasser den landwirtschaftlichen Betrieb endgültig eingestellt hatte.*)
VolltextIBRRS 2014, 0346
BGH, Beschluss vom 11.07.2013 - IX ZR 334/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0342
LG Duisburg, Urteil vom 22.08.2013 - 8 O 22/13
1. Die Verjährung eines Anspruchs kann nur durch eine Rechtshandlung des zum Zeitpunkt der Vornahme dieser Handlung materiell Berechtigten gehemmt werden; dies kann auch der gewillkürte Prozessstandschafter sein.*)
2. Allein aus der Rechten- und Pflichtenstellung des Verwalters einer WEG kann dieser das für eine gewillkürte Prozessstandschaft erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse nicht herleiten. Daher wird durch ein vom Verwalter im eigenen Namen geführtes selbständiges Beweisverfahren, das mögliche Ansprüche der WEG gegenüber Dritten zum Gegenstand hat, die Verjährung dieser Ansprüche grundsätzlich nicht gehemmt.*)
VolltextIBRRS 2014, 0336
BGH, Beschluss vom 18.12.2013 - III ZR 122/13
1. Hat eine Partei zunächst einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden und entsprechend mandatiert, so kommt im Falle einer späteren Mandatsniederlegung die Bestellung eines Notanwalts beziehungsweise eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur dann in Betracht, wenn die Partei die Beendigung des Mandats nicht zu vertreten hat (Anschluss an BGH, Beschluss vom 12. Juli 1993 - II ZB 6/93).*)
2. Dass die Beendigung des Mandats nicht auf ein Verschulden der Partei zurückzuführen ist, hat diese darzulegen (Anschluss an BGH, Beschluss vom 11. April 2003 - XI ZB 5/03, BGHR § 78b Abs. 1 ZPO Anstrengungen, zumutbare 2 - Mandatsniederlegung; Senatsbeschluss vom 27. April 1995 - III ZB 4/95, NJW-RR 1995, 1016).*)
3. Mit dem Ziel, die Einreichung einer inhaltlich den Vorstellungen der Partei oder ihres Instanzanwalts entsprechenden Revisions- oder Nichtzulassungsbeschwerdebegründung zu erreichen, kann die Bestellung eines Notanwalts gemäß § 78b ZPO nicht verlangt werden. Dies würde dem Sinn und Zweck der Zulassungsbeschränkung zuwiderlaufen und stünde im Widerspruch zur Eigenverantwortung des Rechtsanwalts (Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 22. November 1994 - XI ZR 96/94, NJW 1995, 537 und vom 25. November 1997 - VI ZR 174/97, NJW-RR 1998, 575).*)
VolltextIBRRS 2014, 0333
LG Frankenthal, Beschluss vom 28.11.2013 - 4 OH 24/12
1. Die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens sind zwingend dem Antragsteller aufzuerlegen, wenn dieser nicht binnen einer vom Gericht gesetzten Frist Hauptsacheklage erhebt.
2. Dies gilt auch dann, wenn nach dem Ergebnis der Beweissicherung das Gericht eine Kostenteilung für angemessen hält.
3. § 494a Abs. 2 ZPO steht nicht zur Disposition des Gerichts.
VolltextIBRRS 2014, 0324
AG Düsseldorf, Beschluss vom 22.07.2013 - 55 C 1054/13
Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Vertrag über die Überlassung einer Werkdienstwohnung sind auch dann nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG der Arbeitsgerichtsbarkeit zugewiesen, wenn die streitigen Ansprüche erst nach Beendigung des Arbeitsvertrags fällig und verfolgt werden, aber während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses entstandene Pflichten (hier auf Nachzahlung von Heizkosten) betreffen.
VolltextIBRRS 2014, 0323
BGH, Beschluss vom 19.12.2013 - VII ZR 54/12
Befasst sich das Gericht nicht mit dem Vortrag des Auftraggebers, der bauleitende Architekt hätte Mängel bei der Ausführung des winterlichen Wärmeschutzes im Zuge der Bauüberwachung bemerken müssen, so dass der Architekt für Kondensat- und Schimmelbildung in den Erkerbereichen hafte, liegt darin ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs.
VolltextIBRRS 2014, 0322
BGH, Beschluss vom 10.01.2014 - IV ZR 102/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0314
OLG Koblenz, Beschluss vom 14.01.2014 - 3 U 587/13
1. Die Berufungsbegründungsschrift muss neben den Berufungsanträgen die Umstände bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt sowie konkrete Anhaltspunkte bezeichnen, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Tatsachenfeststellungen im angefochtenen Urteil begründen und deshalb neue Feststellungen gebieten sowie die Bezeichnung der neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel und der Tatsachen, aufgrund derer die neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel nach zuzulassen sind (in Anknüpfung an BGH, Beschluss vom 10.07.1990 - IX ZB 5/90 - MDR 1990, 1003 = NJW 1990, 2628; Beschluss vom 26.07.2004 - VII ZB 29/04 -NJW-RR 2004, 1716; OLG Karlsruhe, Anwaltsblatt 1992, 68; OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 1 ZPO vom 19.12.2012 und Verwerfungsbeschluss vom 29.01.2013 - 2 U 1194/11). Lässt die Berufungsbegründung nicht erkennen, inwieweit das erstinstanzliche Urteil angegriffen wird und setzt sich die gesamte Berufungsbegründung nicht mit der Argumentation des Landgerichts auseinander, sondern beschränkt sich im Wesentlichen auf eine Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens, erfüllt die Berufung in formeller Hinsicht nicht die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Berufung (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 1 ZPO vom 14. Oktober 2013 - 3 U 1091/13 - VersR 2013, 1113; Hinweisbeschluss vom 20.12.2012 in Verbindung mit Berufungsverwerfungsbeschluss gemäß § 522 Abs. 1 ZPO vom 04.02.2013 - 2 U 293/12).*)
2. Eine Aussetzung eines Zivilverfahrens nach § 148 ZPO kommt nicht in Betracht, wenn die Entscheidung weder ganz oder zum Teil von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängig ist. Bestehen keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass ein Strafverfahren irgendwelchen Einfluss auf die Entscheidung des Zivilgerichts haben kann bzw. hieraus irgendwelche Erkenntnisse im Hinblick auf einen Provisionsrückforderungsanspruch gewonnen werden können, besteht keine Vorgreiflichkeit des Strafverfahrens.*)
IBRRS 2014, 0309
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.11.2013 - 17 U 221/12
1. Ein Ablehnungsgesuch, das den Senat als Spruchkörper pauschal ablehnt, ohne Ablehnungsgründe bezüglich der einzelnen Senatsmitglieder aufzuzeigen, ist unzulässig.
2. Das Ablehnungsverfahren dient nicht dazu, richterliche Entscheidungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Ein darauf gerichtetes Befangenheitsgesuch ist unzulässig.
VolltextIBRRS 2014, 0308
OLG Hamm, Beschluss vom 09.01.2014 - 17 W 38/13
Im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens spielen Art und Umfang der von einem Sachverständigen für die Beantwortung von Beweisfragen für zwingend gehaltene Maßnahmen keine Rolle, wenn diese Maßnahmen zur Beweissicherung für die Bemessung des Mängelbeseitigungsaufwands erforderlich sind. Dazu kann auch die Erstellung einer baureifen Sanierungsplanung gehören (entgegen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.1991 - 22 W 60/91, ibr-online).
VolltextIBRRS 2014, 0302
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.1991 - 22 W 60/91
1. Auch bei einem Antrag im selbstständigen Beweisverfahren ist das Verbot des Ausforschungsbeweises zu beachten.
2. Die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für die Mängelbeseitigung ist vom Zweck des selbstständigen Beweisverfahrens nicht umfaßt.
VolltextIBRRS 2014, 0297
EuGH, Urteil vom 16.01.2014 - Rs. C-45/13
Art. 5 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass in dem Fall, dass die Haftung eines Herstellers für ein fehlerhaftes Produkt geltend gemacht wird, der Ort des den Schaden verursachenden Ereignisses der Ort ist, an dem das betreffende Produkt hergestellt wurde.
VolltextIBRRS 2014, 0295
BGH, Beschluss vom 25.11.2013 - NotZ(Brfg) 7/13
1. Zur Rüge der Zulässigkeit des Rechtswegs und zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte in verwaltungsrechtlichen Notarsachen.*)
2. Für die Voraussetzungen des § 50 Abs. 1 Nr. 8 Fall 2 BNotO ist es unbeachtlich, dass Zwangsvollstreckungsaufträge von Gläubigern nicht mehr zu Vollstreckungsmaßnahmen führen, weil der Notar die zugrunde liegenden Ansprüche zuvor befriedigt hat. Schon die Tatsache, dass sich ein Notar wiederholt erst nach der Beantragung von Zwangsvollstreckungsverfahren bereit findet oder in die Lage versetzt wird, gegen ihn gerichtete titulierte Forderungen zu begleichen, begründet die Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden infolge der Art der Wirtschaftsführung.*)
VolltextIBRRS 2014, 0289
OLG Koblenz, Beschluss vom 01.12.2013 - 3 U 587/13
1. Die Berufungsbegründungsschrift muss neben den Berufungsanträgen die Umstände bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt sowie konkrete Anhaltspunkte bezeichnen, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Tatsachenfeststellungen im angefochtenen Urteil begründen und deshalb neue Feststellungen gebieten sowie die Bezeichnung der neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel und der Tatsachen, aufgrund derer die neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel nach zuzulassen sind (in Anknüpfung an BGH, Beschluss vom 10.07.1990 - IX ZB 5/90 - MDR 1990, 1003 = NJW 1990, 2628; Beschluss vom 26.07.2004 - VII ZB 29/04 -NJW-RR 2004, 1716; OLG Karlsruhe, Anwaltsblatt 1992, 68; OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 1 ZPO vom 19.12.2012 und Verwerfungsbeschluss vom 29.01.2013 - 2 U 1194/11). Lässt die Berufungsbegründung nicht erkennen, inwieweit das erstinstanzliche Urteil angegriffen wird und setzt sich die gesamte Berufungsbegründung nicht mit der Argumentation des Landgerichts auseinander, sondern beschränkt sich im Wesentlichen auf eine Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens, erfüllt die Berufung in formeller Hinsicht nicht die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Berufung (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 1 ZPO vom 14. Oktober 2013 - 3 U 1091/13 - VersR 2013, 1113; Hinweisbeschluss vom 20.12.2012 in Verbindung mit Berufungsverwerfungsbeschluss gemäß § 522 Abs. 1 ZPO vom 04.02.2013 - 2 U 293/12).*)
2. Eine Aussetzung eines Zivilverfahrens nach § 148 ZPO kommt nicht in Betracht, wenn die Entscheidung weder ganz oder zum Teil von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängig ist. Bestehen keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass ein Strafverfahren irgendwelchen Einfluss auf die Entscheidung des Zivilgerichts haben kann bzw. hieraus irgendwelche Erkenntnisse im Hinblick auf einen Provisionsrückforderungsanspruch gewonnen werden können, besteht keine Vorgreiflichkeit des Strafverfahrens.*)
VolltextIBRRS 2014, 0279
BGH, Beschluss vom 19.12.2013 - III ZR 132/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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