Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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Online seit 2014
IBRRS 2014, 0270BGH, Beschluss vom 18.12.2013 - III ZR 1/13
Soweit eine überlange Dauer eines zivilgerichtlichen Verfahrens geltend gemacht wird, gehört die Verfassungsbeschwerde nicht (mehr) zu den innerstaatlichen Rechtsbehelfen, dessen Rechtsweg für die Geltendmachung auf europäischer Ebene erschöpft sein muss.
VolltextIBRRS 2014, 0258
KG, Beschluss vom 30.10.2013 - 23 U 121/13
Wenn ein Richter in eigener Sache Mandant des Prozessbevollmächtigten einer Partei ist, ist gegen ihn die Besorgnis der Befangenheit objektiv gerechtfertigt.*)
VolltextIBRRS 2014, 0250
LG Berlin, Beschluss vom 24.06.2013 - 2 O 107/13
1. Für die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen besteht kein Erfüllungsort am Ort der Baustelle.
2. Ein gemeinsamer Erfüllungsort für alle gegenseitigen Leistungen eines Bauvertrags am Ort der Baustelle wäre eine Fiktion. Einen entsprechenden mutmaßlichen Willen der Parteien gibt es nicht.
3. Wegen § 29 Abs. 2 ZPO kann aus einem gemeinsamen Erfüllungsort der gegenseitigen vertraglichen Pflichten auch nicht stets auf einen gemeinsamen Gerichtsstand geschlossen werden.
4. Die gegenteilige Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 05.12.1985 - I ARZ 737/85, ibr-online) ist nicht überzeugend.
VolltextIBRRS 2014, 0249
BGH, Beschluss vom 03.12.2013 - RiZ(B) 7/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0248
BGH, Beschluss vom 09.01.2014 - IV ZR 235/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0247
BGH, Beschluss vom 04.12.2013 - XII ZB 159/12
1. Kann der Verfahrenspfleger die ihm entstandenen Kopierkosten nicht konkret darlegen, kann das Gericht die Höhe der erstattungsfähigen Aufwendungen schätzen.*)
2. Fertigt ein zum Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt für die Führung der Verfahrenspflegschaft erforderliche Fotokopien auf einem in seinem Büro vorhandenen Fotokopiergerät, kann auf die Dokumentenpauschale in Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG als Schätzgrundlage zurückgegriffen werden.*)
VolltextIBRRS 2014, 0246
BGH, Beschluss vom 18.12.2013 - III ZR 65/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0242
BGH, Beschluss vom 09.12.2013 - EnVR 34/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0241
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - XII ZB 682/12
1. Wird der Mitarbeiter eines Betreuungsvereins zum berufsmäßigen Verfahrensbeistand in einer Kindschaftssache bestellt, steht der sich nach § 158 Abs. 7 Satz 2 und 3 FamFG ergebende Vergütungsanspruch entsprechend § 277 Abs. 4 Satz 1 FamFG dem Betreuungsverein zu.*)
2. Der Anspruch auf die erhöhte Vergütung nach § 158 Abs. 7 Satz 3 FamFG hängt nicht davon ab, dass der Verfahrensbeistand die ihm nach § 158 Abs. 4 Satz 3 FamFG zusätzlich übertragenen Tätigkeiten bereits aufgenommen hat. Ausreichend ist vielmehr, dass er in irgendeiner Weise im Kindesinteresse tätig geworden ist.*)
VolltextIBRRS 2014, 0239
BGH, Beschluss vom 18.09.2013 - V ZR 296/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0238
BGH, Beschluss vom 14.01.2014 - XI ZR 180/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0237
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZR 423/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0235
BGH, Beschluss vom 26.11.2013 - V ZB 67/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0230
BGH, Beschluss vom 23.10.2013 - IV ZR 122/13
Arglistig handelt der Versicherungsnehmer bereits dann, wenn er sich bewusst ist, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann. Im Falle arglistigen Handelns des Versicherungsnehmers kommt eine Leistungsfreiheit der Gebäudeversicherung selbst dann in Betracht, wenn das Kaufangebot über das betreffende Gebäude nach einer vorsätzlichen Brandstiftung nur vorgetäuscht wurde, um einen unberechtigten Verdacht diesbezüglich gegenüber dem Versicherungsnehmer nicht aufkommen zu lassen.
VolltextIBRRS 2014, 0228
OLG Hamm, Beschluss vom 08.11.2013 - 9 W 66/13
1. Der Streitwert für eine Unterlassungsklage richtet sich gemäß § 48 Abs. 2 GKG u.a. nach dem Unterlassungsinteresse der Klägerin und damit ihrer aufgrund des zu beanstandenden Verhaltens zu besorgenden wirtschaftlichen Beeinträchtigung.*)
2. Diesem Interesse wird bei der unerwünschten Veröffentlichung der Kontaktdaten eines Gewerbebetriebes auf einer Internet-Seite sowie der Übersendung von Rechnungs- und Mahnschreiben durch einen Streitwert in Höhe von 4.000,00 Euro angemessen Rechnung getragen.*)
VolltextIBRRS 2014, 0214
BGH, Beschluss vom 26.11.2013 - V ZR 91/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0213
BGH, Beschluss vom 11.12.2013 - XII ZB 280/11
1. Ob einem Betroffenen auch dann, wenn ein Regelfall nach § 276 Abs. 1 Satz 2 FamFG nicht vorliegt, ein Verfahrenspfleger zu bestellen ist, hängt vom Grad der Krankheit oder Behinderung sowie von der Bedeutung des jeweiligen Verfahrensgegenstands ab (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. November 2013 - XII ZB 339/13 - [...]).*)
2. In Betreuungssachen steht das Verschlechterungsverbot einer Erweiterung des Aufgabenkreises im Beschwerdeverfahren entgegen, wenn allein der Betroffene gegen die Bestellung des Betreuers Beschwerde eingelegt hat.*)
VolltextIBRRS 2014, 0211
BGH, Beschluss vom 03.12.2013 - XI ZR 301/11
Zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einem Widerspruch zwischen dem in Bezug genommenen Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils und den Feststellungen des Berufungsgerichts.*)
VolltextIBRRS 2014, 0205
OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.11.2013 - 18 U 1/13
Die Regelungen nach § 522 II Ziff. 3, 4 ZPO sind einschränkend dahingehend auszulegen, dass bei ihrer Anwendung Probleme aus dem Anwendungsbereich des § 522 II ZPO unberücksichtigt zu bleiben haben.*)
VolltextIBRRS 2014, 0183
BGH, Beschluss vom 19.11.2013 - II ZB 16/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0179
BGH, Beschluss vom 05.12.2013 - VII ZB 15/12
Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren über die Kosten eines im selbständigen Beweisverfahren beigetretenen Streithelfers setzt dessen Beitritt im Hauptsacheverfahren nicht voraus.*)
VolltextIBRRS 2014, 0172
OLG Hamm, Beschluss vom 06.12.2013 - 9 W 60/13
Im Anwaltsprozess bedarf es zur Erfüllung der gesetzlichen Hinweispflicht nicht der expliziten Wiedergabe des Gesetzestextes bzw. Norminhaltes, sondern es reicht aus, dass seitens des Gerichts auf die einschlägige Norm konkret unter Angabe des einschlägigen Absatzes und Satzes hingewiesen wird.*)
VolltextIBRRS 2014, 0158
BGH, Urteil vom 10.12.2013 - XI ZR 20/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0156
BGH, Beschluss vom 21.11.2013 - V ZB 79/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0146
OLG Schleswig, Beschluss vom 04.12.2013 - 16 W 114/13
Die Bestimmungen des § 494a ZPO beruhen auf dem Gedanken, dass die antragstellende Partei eines selbständigen Beweisverfahrens nach einem ihr ungünstigen Ergebnis des Verfahrens nicht durch Unterlassen der Hauptsacheklage der Kostenpflicht soll entgehen können, die sie bei Abweisung einer solchen Klage treffen würde. Es ist daher rechtsmissbräuchlich, gemäß § 494a ZPO eine Kostenentscheidung gegen eine Partei herbeiführen zu wollen, deren Sachposition das selbständige Beweisverfahren bestätigt hat und die von der weiteren Verfolgung ihrer Ansprüche allein aus wirtschaftlichen Gründen absieht.*)
VolltextIBRRS 2014, 0131
OVG Saarland, Beschluss vom 12.12.2013 - 2 A 334/13
Erklärt die Genehmigungsbehörde verbindlich, dass sie eine sicherheitstechnische Nebenbestimmung in einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung durch die vom Betreiber gewählte Ausführung der Anlage als erfüllt betrachtet und zusätzliche Anforderungen auf dieser Grundlage nicht erwäge, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für eine auf die Aufhebung der Nebenbestimmung gerichtete Anfechtungsklage.*)
VolltextIBRRS 2014, 0119
BGH, Beschluss vom 04.12.2013 - AnwZ (B) 1/13; AnwZ (B) 2/13; AnwZ (Brfg) 27/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0115
BGH, Beschluss vom 03.12.2013 - II ZR 204/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0110
BGH, Beschluss vom 12.12.2013 - IX ZB 107/12
Die Mitteilung eines Wohnsitzwechsels und die Angabe der aktuellen Einkünfte gehören zu den Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners, bei deren vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Nichterfüllung dem Schuldner die Restschuldbefreiung versagt werden kann.
VolltextIBRRS 2014, 0104
OLG Hamm, Beschluss vom 15.11.2013 - 11 W 15/13
Im selbständigen Beweisverfahren ist auf Antrag eines nicht an einem zwischenzeitlichen Vergleichsschluss des Antragstellers mit anderen Antragsgegnern beteiligten weiteren Antragsgegners dem Antragsteller dann eine Frist zur Klageerhebung gemäß § 494a ZPO zu setzen, wenn die behauptete Haftung nicht (nur) aus einem Gesamtschuldverhältnis der Antragsgegner herrührt.
VolltextIBRRS 2014, 0103
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - XII ZB 464/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0101
BGH, Beschluss vom 20.11.2013 - XII ZB 576/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0097
BGH, Beschluss vom 21.11.2013 - IX ZA 20/13
Vorschüsse auf die Prozesskosten sind solchen Beteiligten zuzumuten, welche die erforderlichen Mittel unschwer aufbringen können und für die der zu erwartende Nutzen bei vernünftiger, auch das Eigeninteresse sowie das Verfahrenskostenrisiko angemessen berücksichtigender Betrachtungsweise bei dem Erfolg der Rechtsverfolgung deutlich größer sein wird als die von ihnen als Vorschuss aufzubringenden Kosten.
VolltextIBRRS 2014, 0092
OLG Jena, Beschluss vom 21.11.2013 - 1 U 859/11
1. Beweisführer und damit Kostenschuldner des Vorschussanspruchs ist nicht der Streithelfer, sondern die von ihm unterstützte Partei.
2. Eine Abänderung eines Beweisbeschlusses kann auf eine Gegenvorstellung hin erfolgen.
VolltextIBRRS 2014, 0091
BGH, Urteil vom 05.12.2013 - III ZR 73/13
1. Das auf der Grundlage des § 485 Abs. 2 ZPO durchgeführte selbständige Beweisverfahren und der nachfolgende Hauptsacheprozess stellen getrennt zu betrachtende Gerichtsverfahren im Sinne von § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG dar. Kommt es sowohl im selbständigen Beweisverfahren als auch im Hauptsacheverfahren zu einer unangemessenen Verfahrensdauer, entstehen zwei eigenständig zu bemessende Entschädigungsansprüche nach § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG.*)
2. Es ist sachgerecht, die im Amtshaftungsprozess außerhalb des Anwendungsbereichs des § 839 Abs. 2 Satz 1 BGB entwickelten Grundsätze zu den Grenzen der Überprüfbarkeit der richterlichen Verfahrensführung auch auf das Entschädigungsverfahren nach §§ 198 ff GVG zu übertragen. Im Entschädigungsprozess kann deshalb die Verfahrensführung des Richters nicht auf ihre Richtigkeit, sondern nur auf ihre Vertretbarkeit überprüft werden.*)
IBRRS 2014, 0085
BGH, Beschluss vom 09.12.2013 - EnVR 30/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0048
BGH, Beschluss vom 25.09.2013 - VII ZR 340/12
1. Gemäß § 182 InsO bestimmt sich der Wert des Streitgegenstands einer Klage auf Feststellung einer Insolvenzforderung, deren Bestand vom Insolvenzverwalter oder von einem Insolvenzgläubiger bestritten wird, nach dem Betrag, der bei der Verteilung der Insolvenzmasse für diese Forderung zu erwarten ist.
2. Wenn mit einer Insolvenzquote nicht gerechnet werden kann, ist der Streitwert auf den Wert der niedrigsten Gebührenstufe, also 300 Euro, festzusetzen.
IBRRS 2014, 0047
OLG Celle, Beschluss vom 17.12.2013 - 23 SchH 6/13
Erledigt sich das gerichtliche Strafverfahren innerhalb von sechs Monaten nach Erhebung der ersten Verzögerungsrüge, scheidet ein Anspruch auf Entschädigung nach den §§ 198 ff GVG wegen überlanger Verfahrensdauer aus.*)
VolltextIBRRS 2014, 0046
BGH, Beschluss vom 10.12.2013 - XI ZR 405/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0045
BGH, Beschluss vom 19.11.2013 - VI ZR 202/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0043
BGH, Beschluss vom 20.11.2013 - V ZR 1/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0034
BGH, Beschluss vom 22.10.2013 - II ZB 4/13
1. Gegen die Beschwerdeentscheidung in Kostenfestsetzungssachen in Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit findet die Rechtsbeschwerde nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung statt, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat.*)
2. Im Spruchverfahren erhält der gemeinsame Vertreter der Antragsberechtigten, die nicht selbst Antragsteller sind, keine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 RVG-VV.*)
VolltextIBRRS 2014, 0016
BGH, Beschluss vom 30.10.2013 - V ZB 9/13
Eine in deutscher Sprache abgefasste Vollmacht des Betroffenen für seine Verfahrensbevollmächtigten ist vorbehaltlich einer erfolgreichen Anfechtung durch den Betroffenen auch dann wirksam, wenn sie nicht in die Muttersprache des Betroffenen übersetzt worden ist.*)
VolltextIBRRS 2014, 0004
OLG Naumburg, Beschluss vom 18.09.2013 - 2 W 31/12 (KfB)
Nach § 2 Abs. 3 S. 2 GKG i. V. m. § 7 Abs. 1 Nr. 2 JKostG LSA ist eine Kommune von Gerichtskosten befreit in einem Zivilrechtsstreit, in dem sie selbst als Auftraggeberin eines Bauvertrages in Anspruch genommen wird.*)
VolltextIBRRS 2014, 0003
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.10.2013 - 8 S 3026/11
Ein Antrag auf Normerlass ist im Normenkontrollverfahren nicht statthaft. Gegen ein reines Unterlassen des Normgebers, aufgrund dessen nicht die Unwirksamkeit einer Norm geltend gemacht wird, kann Rechtsschutz allein mit der Feststellungsklage gesucht werden (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 30.09.2009 - 8 CN 1.08 - NVwZ-RR 2010, 578 Rn. 17 ff).*)
VolltextIBRRS 2014, 0002
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZR 354/13
Der Mittelverwendungskontrolleur übt eine treuhänderische Tätigkeit aus. Ihm obliegt es, die Freigabe von Kapital zu kontrollieren und diese nur unter bestimmten Voraussetzungen zu erklären.
VolltextOnline seit 2013
IBRRS 2013, 5302OLG Saarbrücken, Beschluss vom 04.07.2013 - 4 U 4/13
1. Die Befriedigungsfiktion des § 117a ZVG findet auch dann Anwendung, wenn sich der vollstreckende Gläubiger im Verfahren der Zwangsversteigerung einer von ihm abhängigen Gesellschaft bedient.*)
2. Abhängigkeit im vorgenannten Sinne besteht auch dann, wenn der Gläubiger zwar nicht Mehrheitsgesellschafter des Erstehers ist, aber durch enge personelle Verflechtungen beherrschenden Einfluss auf den Ersteher ausübt (im Fall: enge personelle Verflechtungen zwischen einer vom Landkreis getragenen Sparkasse und einer in der Rechtsform der GmbH betriebenen Standortentwicklungsgesellschaft).*)
3. Die Befriedigungsfiktion des § 114a ZVG erstreckt sich jedenfalls nicht auf solche Bürgschaften, die nicht Gegenstand des Zwangsversteigerungsverfahren waren und eine Hauptforderung absichern, die ihrerseits nicht dem Deckungsbereich des Grundpfandrechts unterfällt.*)
VolltextIBRRS 2013, 5298
OLG München, Beschluss vom 24.09.2013 - 32 W 1760/13
Zur Bestimmung des Verfahrenswerts für einen Anspruch auf Feststellung der Verpflichtung zur Beseitigung von Mängeln an Mieträumen ist als Basis nach § 41 Abs. 5 Satz 1 GKG der Jahresbetrag einer angemessenen Mietminderung maßgeblich, wobei Bemessungsgrundlage die Grundmiete mit allen Nebenkosten ist. Im Gegensatz zu § 41 Abs. 1 Satz 2 GKG ist hier immer von der Gesamtmiete inklusive Nebenkostenvorauszahlung auszugehen, da Ausgangsbasis für die Mietminderung die Bruttomiete ist, unabhängig davon, ob die Nebenkosten als Pauschale oder als Vorauszahlung vereinbart sind.*)
VolltextIBRRS 2013, 5296
BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - VI ZB 4/13
1. Verschuldensmaßstab im Rahmen des § 233 ZPO ist nicht die äußerste oder größtmögliche Sorgfalt, sondern die von einem ordentlichen Rechtsanwalt zu fordernde übliche Sorgfalt.*)
2. Der Prozessbevollmächtigte einer Partei, der einen falsch adressierten Schriftsatz unterschrieben, seinen Irrtum dann aber bemerkt hat, genügt regelmäßig dieser üblichen Sorgfalt, wenn er eine sonst zuverlässige Kanzleikraft damit beauftragt, einen korrigierten Schriftsatz zu erstellen, diesen ihm zur Unterschrift vorzulegen und den ursprünglichen Schriftsatz zu vernichten, und er den korrigierten Schriftsatz dann auch tatsächlich unterschreibt; der eigenhändigen Vernichtung oder eigenhändiger Durchstreichungen des ursprünglichen Schriftsatzes bedarf es dann nicht.*)
3. Eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts in der Sache über einen Wiedereinsetzungsantrag kommt nach § 577 Abs. 5 ZPO nur in Betracht, wenn aus dem angefochtenen, die Wiedereinsetzung versagenden Beschluss mit hinreichender Sicherheit entnommen werden kann, dass der dem Wiedereinsetzungsantrag zugrundeliegende Sachverhalt für glaubhaft erachtet und nicht nur unterstellt und für unerheblich gehalten wurde.*)
VolltextIBRRS 2013, 5336
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZB 38/13
Gegenstand eines Antrages auf schriftliche Begutachtung durch einen Sachverständigen gemäß § 485 Abs. 2 Nr. 1 ZPO kann nicht die Begutachtung darüber sein, ob dem Antragsteller durch das Verhalten des Antragsgegners Gewinne in einer bestimmten Mindesthöhe entgangen sind.*)
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