Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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IBRRS 2013, 5281OLG Hamm, Beschluss vom 14.11.2013 - 32 SA 76/13
Im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeitsbestimmung gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kann regelmäßig nur ein Gericht bestimmt werden, bei dem einer der Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Von diesem Grundsatz kann abgewichen werden, wenn dies sachliche vorrangige Gründe rechtfertigen. Ein solcher Ausnahmefall kann dann vorliegen, wenn ein besonderer Gerichtsstand gem. § 29 ZPO gegeben ist, der durch den Standort des Bauwerks bestimmt wird (Änderung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluss vom 13. Februar 2012, 32 SA 5/12).*)
VolltextIBRRS 2013, 5280
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.10.2013 - 13 A 2354/10
Die auf vermeintliche Verstöße gegen die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und gegen technische Regeln sowie Empfehlungen des Umweltbundesamts hinsichtlich der Erstellung eines Naturbads gestützte Klage eines Einwohners gegen die Gemeinde ist mangels Klagebefugnis unzulässig.
VolltextIBRRS 2013, 5277
BGH, Beschluss vom 21.11.2013 - IX ZR 74/12
Weder der Tod eines Gesellschafters noch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Nachlass führen zu einer Unterbrechung des Verfahrens.
VolltextIBRRS 2013, 5275
BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - EnVZ 11/13
Zentrales Kriterium einer Kundenanlage nach EnWG ist, dass die Anlage jedermann zur Belieferung der Letztverbraucher mit Strom diskriminierungsfrei und unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird.
VolltextIBRRS 2013, 5268
BGH, Beschluss vom 21.11.2013 - III ZA 28/13
Die Rechtsverfolgung ist mutwillig, wenn eine Partei keine nachvollziehbaren Sachgründe dafür vorbringt, warum sie eine Mehrzahl von Ansprüchen nicht in einer Klage geltend macht, oder nicht plausibel erklärt, aus welchen Gründen sie einen neuen Prozess anstrengt, obwohl sie das gleiche Klageziel kostengünstiger im Wege der Erweiterung einer bereits anhängigen Klage hätte erreichen können.
VolltextIBRRS 2013, 5267
BGH, Beschluss vom 04.12.2013 - IV ZR 79/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5266
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZB 59/13
1. Macht ein Beschwerdeführer geltend, er könne in seiner Eigenschaft als Beteiligter an einem Verfahren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Akteneinsicht nach §§ 29, 13 Abs. 1 VwVfG verlangen, so ist gegen die ablehnende Verfügung der Bundesanstalt gemäß § 48 Abs. 4 WpÜG der ordentliche Rechtsweg eröffnet.*)
2. Bei einem auf das Informationsfreiheitsgesetz gestützten Anspruch auf Informationszugang (§ 1 Abs. 1 Satz 1 IFG) und einem auf der Grundlage der §§ 29, 13 Abs. 1 VwVfG geltend gemachten Akteneinsichtsrecht handelt es sich um verschiedene prozessuale Ansprüche. Eine rechtswegüberschreitende Entscheidungskompetenz gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG des für den Anspruch nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG zuständigen Gerichts auch für das Akteneinsichtsrecht nach §§ 29, 13 Abs. 1 VwVfG besteht daher nicht.*)
VolltextIBRRS 2013, 5265
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZR 53/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5264
BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - II ZB 11/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5263
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZR 164/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5262
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZR 362/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5261
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZR 97/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5256
BGH, Beschluss vom 15.11.2013 - V ZB 195/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5255
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZR 109/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5254
BGH, Beschluss vom 05.11.2013 - AnwZ (B) 23/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5253
BGH, Beschluss vom 18.11.2013 - AnwZ (B) 3/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5252
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZR 165/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5251
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZR 127/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5250
BGH, Beschluss vom 26.11.2013 - IX ZB 81/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5249
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZR 130/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5246
BGH, Urteil vom 27.09.2013 - V ZR 232/10
Der Begriff "Zivil- und Handelssache" umfasst eine Klage auf Erstattung einer ohne Rechtsgrund geleisteten Zahlung, wenn eine öffentliche Stelle durch eine Behörde, die durch ein Gesetz zur Wiedergutmachung von Verfolgungen seitens eines totalitären Regimes geschaffen wurde, angewiesen worden ist, einem Geschädigten zur Wiedergutmachung einen Teil des Erlöses aus einem Grundstückskaufvertrag auszuzahlen, stattdessen aber versehentlich den gesamten Kaufpreis an diese Person überwiesen hat und anschließend die ohne Rechtsgrund geleistete Zahlung gerichtlich zurückfordert.
VolltextIBRRS 2013, 5217
BGH, Beschluss vom 30.10.2013 - V ZB 186/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5211
BGH, Beschluss vom 06.11.2013 - XII ZB 650/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5210
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZR 96/13
Der Mittelverwendungskontrolleur übt eine treuhänderische Tätigkeit aus.
VolltextIBRRS 2013, 5202
BGH, Beschluss vom 04.12.2013 - EnVR 31/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5197
OLG Köln, Beschluss vom 28.10.2013 - 11 W 54/13
Das selbstständige Beweisverfahren wird entweder durch den Abschluss eines Vergleichs, die Bekanntgabe des Ergebnisses oder durch die Übersendung eines Abdrucks des schriftlichen Gutachtens an die Beteiligten beendet. Das Nichtzahlen des für den Sachverständigen angeforderten Kostenvorschusses führt grundsätzlich nicht zur Beendigung des Verfahrens.
VolltextIBRRS 2013, 5189
BGH, Beschluss vom 07.11.2013 - V ZB 111/12
1. Eine Kostenentscheidung zu Gunsten des Rechtsbeschwerdeführers hat danach zu ergehen, wenn sein Rechtsmittel ohne die Erledigung der Hauptsache begründet gewesen wäre.
2. Eine vom Verwalter erklärte Zustimmung zu der Veräußerung von Wohnungseigentum nach § 12 Abs. 1, 3 WEG bleibt auch dann wirksam, wenn die Bestellung des Verwalters vor dem in § 878 BGB genannten Zeitpunkt endet (vgl. BGH IMR 2013, 69).
3. Hat sich die Hauptsache erledigt, muss im Rechtsbeschwerdeverfahren eine Entscheidung über die Gerichtskosten für alle Rechtszüge ergehen, selbst wenn und soweit sie nur klarstellende Bedeutung hat.
VolltextIBRRS 2013, 5183
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - VII ZR 371/12
1. Wird in einer Vertragsstrafenklausel wegen der strafbewehrten Fristen auf eine weitere Klausel Bezug genommen, in der die Fertigstellungsfrist neben anderen Fristen gesondert aufgeführt ist, so liegt insoweit eine trennbare Regelung der Vertragsstrafe vor, die einer eigenständigen Inhaltskontrolle unterzogen werden kann (Bestätigung von BGH, Urteil vom 14. Januar 1999 - VII ZR 73/98, IBR 1999, 157 = BauR 1999, 645).*)
2. Eine Zulassung der Revision ist nicht allein deshalb geboten, weil andere Oberlandesgerichte als das Berufungsgericht vereinzelt von einer gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abweichen, ohne diese Abweichung zu begründen.*)
IBRRS 2013, 5160
BGH, Urteil vom 21.11.2013 - VII ZR 48/12
1. Der Rechtsstreit, in dem ein unwirksamer Prozessvergleich geschlossen wurde, ist nur dann fortzusetzen, wenn eine Partei die Wirksamkeit des Prozessvergleichs angreift und damit dessen prozessbeendigende Wirkung in Frage stellt. Dementsprechend ist eine neue Klage, die den Streitgegenstand des ursprünglichen Rechtsstreits umfasst, zulässig, wenn die Parteien die Beendigung des Ursprungsrechtsstreits durch den Vergleich nicht in Frage stellen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 29. Juli 1999 III ZR 272/98, BGHZ 142, 253, 254; Urteil vom 4. Mai 1983 VIII ZR 94/82, BGHZ 87, 227, 230; Urteil vom 22. Dezember 1982 V ZR 89/80, BGHZ 86, 184, 187).*)
2. Der Einwand, aufgrund der Unwirksamkeit eines Prozessvergleichs müsse das Ursprungsverfahren fortgesetzt werden, ist eine verzichtbare prozessuale Rüge, die grundsätzlich vor Beginn der Verhandlung zur Hauptsache bzw. im Rahmen einer vom Gericht gesetzten Klageerwiderungsfrist vorzubringen ist.*)
IBRRS 2013, 5154
BGH, Urteil vom 25.10.2013 - V ZR 147/12
1. Ist eine Sicherungsgrundschuld, gegen die dem Eigentümer eine Einrede auf Grund des Sicherungsvertrags mit einem früheren Gläubiger zustand, vor dem für die Anwendbarkeit von § 1192 Abs. 1a BGB maßgeblichen Stichtag von einem Dritten gutgläubig einredefrei erworben worden, führt eine weitere Abtretung an einen Dritten nach dem Stichtag nicht dazu, dass die Einrede wieder erhoben werden kann.*)
2. Sieht das Berufungsgericht eine von dem Gericht des ersten Rechtszuges getroffene entscheidungserhebliche Tatsachenfeststellung als verfahrensfehlerhaft an, weil die Vernehmung eines Zeugen unterblieben ist, so entfällt die Bindung an die Feststellung, und das Berufungsgericht hat nicht nur den Zeugen zu vernehmen, sondern alle erhobenen Beweise insgesamt selbst zu würdigen.*)
VolltextIBRRS 2013, 5153
AG Bensheim, Beschluss vom 28.03.2012 - 6 C 842/11
(Ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2013, 5139
BGH, Beschluss vom 21.11.2013 - VII ZA 9/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5114
BGH, Beschluss vom 30.10.2013 - V ZB 70/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5110
BGH, Beschluss vom 13.11.2013 - XII ZB 612/12
Mit den Fallpauschalen des § 158 Abs. 7 Satz 2 und 3 FamFG sind sämtliche Aufwendungen des Verfahrensbeistands abgegolten. Dies gilt auch bei im Einzelfall erheblichen Fahrtkosten (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. Oktober 2013 XII ZB 667/12 zur Veröffentlichung bestimmt; Fortführung von Senatsbeschluss BGHZ 187, 40, 49 f. = FamRZ 2010, 1893 Rn. 32 f.).*)
VolltextIBRRS 2013, 5108
BGH, Beschluss vom 25.11.2013 - VI ZR 188/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5107
BGH, Beschluss vom 18.11.2013 - XI ZR 28/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5105
BGH, Beschluss vom 22.10.2013 - II ZB 7/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5104
BGH, Beschluss vom 23.10.2013 - V ZB 56/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5100
BGH, Beschluss vom 29.10.2013 - VI ZB 2/13
Der Beschluss, mit dem die Berufung verworfen wird, weil die Berufungssumme nicht erreicht ist, muss die Feststellungen enthalten, die das Rechtsbeschwerdegericht in die Lage versetzen zu überprüfen, ob das Berufungsgericht die Grenzen des ihm von § 3 ZPO eingeräumten Ermessens überschritten oder rechtsfehlerhaft von ihm Gebrauch gemacht hat; andernfalls ist er nicht mit den nach dem Gesetz erforderlichen Gründen versehen und im Rechtsbeschwerdeverfahren schon deshalb aufzuheben.*)
VolltextIBRRS 2013, 5088
BGH, Beschluss vom 20.11.2013 - VI ZR 207/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5087
BGH, Beschluss vom 13.11.2013 - XII ZB 414/13
Entscheidet das Amtsgericht im Scheidungsverbund über eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit (hier: Versorgungsausgleich) und verwirft das Beschwerdegericht die dagegen gerichtete Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist als unzulässig, findet gegen den Verwerfungsbeschluss keine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde statt.*)
VolltextIBRRS 2013, 5075
BGH, Urteil vom 14.11.2013 - III ZR 376/12
1. Ob die Dauer eines Gerichtsverfahrens unangemessen im Sinne von § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.*)
2. Unangemessen im Sinne von § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG ist die Verfahrensdauer dann, wenn eine insbesondere an den Merkmalen des § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG ausgerichtete und den Gestaltungsspielraum der Gerichte bei der Verfahrensführung beachtende Gewichtung und Abwägung aller bedeutsamen Umstände des Einzelfalles ergibt, dass die aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 19 Abs. 4 GG sowie Art. 6 Abs. 1 EMRK folgende Verpflichtung des Staates, Gerichtsverfahren in angemessener Zeit zum Abschluss zu bringen, verletzt ist.*)
3. Bei der Beurteilung des Verhaltens des Gerichts darf der verfassungsrechtliche Grundsatz richterlicher Unabhängigkeit (Art. 97 Abs. 1 GG) nicht unberücksichtigt bleiben. Dem Gericht muss in jedem Fall eine angemessene Vorbereitungs- und Bearbeitungszeit zur Verfügung stehen. Es benötigt einen Gestaltungsspielraum, der es ihm ermöglicht, dem Umfang und der Schwierigkeit der einzelnen Rechtssachen ausgewogen Rechnung zu tragen und darüber zu entscheiden, wann es welches Verfahren mit welchem Aufwand sinnvollerweise fördern kann und welche Verfahrenshandlungen dazu erforderlich sind.*)
VolltextIBRRS 2013, 5068
BGH, Beschluss vom 21.11.2013 - IX ZR 44/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5064
BGH, Beschluss vom 10.10.2013 - III ZR 358/13
Ein Rechtsmittel, das bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens unzulässig war, kann in entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO auch während der Unterbrechung des Verfahrens verworfen werden (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 16. Januar 1959 - I ZR 33/58, NJW 1959, 532).*)
VolltextIBRRS 2013, 5048
OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.11.2013 - 6 U 210/13
1. Über die Frage der Berufungsrücknahme ist auch dann durch einen Verlustigkeits- und Kostenbeschluss nach § 516 III ZPO zu entscheiden, wenn zwischen den Parteien Streit über die Wirksamkeit der Rücknahme besteht.*)
2. Legen namens der unterlegenen Partei zwei Prozessbevollmächtigte unabhängig voneinander Berufung ein und nimmt einer von ihnen sodann die Berufung zurück, bewirkt dies grundsätzlich den Verlust des - einheitlich zu behandelnden - Rechtsmittels. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich aus der Erklärung deutlich ergibt, dass diese nur die von dem betreffenden Prozessbevollmächtigten abgegebene Prozesshandlung betreffen soll und dieser Prozessbevollmächtigte sich somit lediglich für seine Person aus dem Verfahren zurückziehen will (im Streitfall verneint).*)
VolltextIBRRS 2013, 5042
BGH, Beschluss vom 13.11.2013 - XII ZB 453/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5041
BGH, Beschluss vom 13.11.2013 - IV ZR 224/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5040
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZR 68/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5033
BGH, Beschluss vom 23.10.2013 - V ZB 166/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5032
BGH, Beschluss vom 14.11.2013 - XI ZB 9/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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