Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Prozessuales

15972 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

IBRRS 2014, 0352
ProzessualesProzessuales
Beiordnung von Notanwalt erst nach fünf Absagen zulässig!

BGH, Beschluss vom 17.06.2013 - IX ZB 32/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0351
ProzessualesProzessuales
Zulassung der Revision

BGH, Beschluss vom 18.07.2013 - IX ZR 23/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0348
ProzessualesProzessuales
Revision nicht zugelassen!

BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - II ZR 224/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0347
ProzessualesProzessuales
Zulässigkeit der Telefonkonferenz!

BGH, Beschluss vom 29.11.2013 - BLw 4/12

1. Ein im gerichtlichen Verfahren in Landwirtschaftssachen ergehender Beschluss muss nur von den Berufsrichtern, nicht auch von den ehrenamtlichen Richterin unterschrieben werden.*)

2. In geeigneten Ausnahmefällen (hier: Beratung über einen nachträglich eingegangenen Schriftsatz) kommt die Telefonkonferenz unter gleichzeitiger Teilnahme sämtlicher beteiligten Richter in der technischen Form einer Konferenzschaltung, bei welcher unter der Leitung des Vorsitzenden des Spruchkörpers jeder Teilnehmer jederzeit von seinem Telefonapparat zeitgleich mit jedem anderen Teilnehmer kommunizieren kann und alle Teilnehmer die gesamte Kommunikation mithören, als zulässige Art der Beratung in Betracht. Die erstmalige Beratung als einzige Grundlage für die Entscheidung in der Hauptsache muss jedoch zwingend im Beisein sämtlicher beteiligter Richter stattfinden.*)

3. Ob beim Erbfall trotz des im Grundbuch eingetragenen Hofvermerks die Hofeigenschaft entfallen war, beurteilt sich danach, ob der Erblasser den landwirtschaftlichen Betrieb endgültig eingestellt hatte.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0346
ProzessualesProzessuales
Erfolgslose Anhörungsrüge

BGH, Beschluss vom 11.07.2013 - IX ZR 334/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0342
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Keine Verjährungshemmung durch Verwalter!

LG Duisburg, Urteil vom 22.08.2013 - 8 O 22/13

1. Die Verjährung eines Anspruchs kann nur durch eine Rechtshandlung des zum Zeitpunkt der Vornahme dieser Handlung materiell Berechtigten gehemmt werden; dies kann auch der gewillkürte Prozessstandschafter sein.*)

2. Allein aus der Rechten- und Pflichtenstellung des Verwalters einer WEG kann dieser das für eine gewillkürte Prozessstandschaft erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse nicht herleiten. Daher wird durch ein vom Verwalter im eigenen Namen geführtes selbständiges Beweisverfahren, das mögliche Ansprüche der WEG gegenüber Dritten zum Gegenstand hat, die Verjährung dieser Ansprüche grundsätzlich nicht gehemmt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0336
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Der BGH-Anwalt hat das letzte Wort!

BGH, Beschluss vom 18.12.2013 - III ZR 122/13

1. Hat eine Partei zunächst einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden und entsprechend mandatiert, so kommt im Falle einer späteren Mandatsniederlegung die Bestellung eines Notanwalts beziehungsweise eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur dann in Betracht, wenn die Partei die Beendigung des Mandats nicht zu vertreten hat (Anschluss an BGH, Beschluss vom 12. Juli 1993 - II ZB 6/93).*)

2. Dass die Beendigung des Mandats nicht auf ein Verschulden der Partei zurückzuführen ist, hat diese darzulegen (Anschluss an BGH, Beschluss vom 11. April 2003 - XI ZB 5/03, BGHR § 78b Abs. 1 ZPO Anstrengungen, zumutbare 2 - Mandatsniederlegung; Senatsbeschluss vom 27. April 1995 - III ZB 4/95, NJW-RR 1995, 1016).*)

3. Mit dem Ziel, die Einreichung einer inhaltlich den Vorstellungen der Partei oder ihres Instanzanwalts entsprechenden Revisions- oder Nichtzulassungsbeschwerdebegründung zu erreichen, kann die Bestellung eines Notanwalts gemäß § 78b ZPO nicht verlangt werden. Dies würde dem Sinn und Zweck der Zulassungsbeschränkung zuwiderlaufen und stünde im Widerspruch zur Eigenverantwortung des Rechtsanwalts (Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 22. November 1994 - XI ZR 96/94, NJW 1995, 537 und vom 25. November 1997 - VI ZR 174/97, NJW-RR 1998, 575).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0333
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ist § 494a ZPO eine "Muss-Vorschrift"?

LG Frankenthal, Beschluss vom 28.11.2013 - 4 OH 24/12

1. Die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens sind zwingend dem Antragsteller aufzuerlegen, wenn dieser nicht binnen einer vom Gericht gesetzten Frist Hauptsacheklage erhebt.

2. Dies gilt auch dann, wenn nach dem Ergebnis der Beweissicherung das Gericht eine Kostenteilung für angemessen hält.

3. § 494a Abs. 2 ZPO steht nicht zur Disposition des Gerichts.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0324
ProzessualesProzessuales
Werkdienstwohnungen: Zuständigkeit des Arbeitsgerichts?

AG Düsseldorf, Beschluss vom 22.07.2013 - 55 C 1054/13

Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Vertrag über die Überlassung einer Werkdienstwohnung sind auch dann nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG der Arbeitsgerichtsbarkeit zugewiesen, wenn die streitigen Ansprüche erst nach Beendigung des Arbeitsvertrags fällig und verfolgt werden, aber während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses entstandene Pflichten (hier auf Nachzahlung von Heizkosten) betreffen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0323
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Auf Bauüberwachungsfehler muss das Gericht eingehen!

BGH, Beschluss vom 19.12.2013 - VII ZR 54/12

Befasst sich das Gericht nicht mit dem Vortrag des Auftraggebers, der bauleitende Architekt hätte Mängel bei der Ausführung des winterlichen Wärmeschutzes im Zuge der Bauüberwachung bemerken müssen, so dass der Architekt für Kondensat- und Schimmelbildung in den Erkerbereichen hafte, liegt darin ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0322
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 10.01.2014 - IV ZR 102/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0314
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit eines Strafverfahrens?

OLG Koblenz, Beschluss vom 14.01.2014 - 3 U 587/13

1. Die Berufungsbegründungsschrift muss neben den Berufungsanträgen die Umstände bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt sowie konkrete Anhaltspunkte bezeichnen, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Tatsachenfeststellungen im angefochtenen Urteil begründen und deshalb neue Feststellungen gebieten sowie die Bezeichnung der neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel und der Tatsachen, aufgrund derer die neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel nach zuzulassen sind (in Anknüpfung an BGH, Beschluss vom 10.07.1990 - IX ZB 5/90 - MDR 1990, 1003 = NJW 1990, 2628; Beschluss vom 26.07.2004 - VII ZB 29/04 -NJW-RR 2004, 1716; OLG Karlsruhe, Anwaltsblatt 1992, 68; OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 1 ZPO vom 19.12.2012 und Verwerfungsbeschluss vom 29.01.2013 - 2 U 1194/11). Lässt die Berufungsbegründung nicht erkennen, inwieweit das erstinstanzliche Urteil angegriffen wird und setzt sich die gesamte Berufungsbegründung nicht mit der Argumentation des Landgerichts auseinander, sondern beschränkt sich im Wesentlichen auf eine Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens, erfüllt die Berufung in formeller Hinsicht nicht die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Berufung (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 1 ZPO vom 14. Oktober 2013 - 3 U 1091/13 - VersR 2013, 1113; Hinweisbeschluss vom 20.12.2012 in Verbindung mit Berufungsverwerfungsbeschluss gemäß § 522 Abs. 1 ZPO vom 04.02.2013 - 2 U 293/12).*)

2. Eine Aussetzung eines Zivilverfahrens nach § 148 ZPO kommt nicht in Betracht, wenn die Entscheidung weder ganz oder zum Teil von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängig ist. Bestehen keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass ein Strafverfahren irgendwelchen Einfluss auf die Entscheidung des Zivilgerichts haben kann bzw. hieraus irgendwelche Erkenntnisse im Hinblick auf einen Provisionsrückforderungsanspruch gewonnen werden können, besteht keine Vorgreiflichkeit des Strafverfahrens.*)




IBRRS 2014, 0309
ProzessualesProzessuales
Keine pauschale Ablehnung des gesamten Senats!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.11.2013 - 17 U 221/12

1. Ein Ablehnungsgesuch, das den Senat als Spruchkörper pauschal ablehnt, ohne Ablehnungsgründe bezüglich der einzelnen Senatsmitglieder aufzuzeigen, ist unzulässig.

2. Das Ablehnungsverfahren dient nicht dazu, richterliche Entscheidungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Ein darauf gerichtetes Befangenheitsgesuch ist unzulässig.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0308
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Erstellung einer Sanierungsplanung im Beweisverfahren? Ja!

OLG Hamm, Beschluss vom 09.01.2014 - 17 W 38/13

Im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens spielen Art und Umfang der von einem Sachverständigen für die Beantwortung von Beweisfragen für zwingend gehaltene Maßnahmen keine Rolle, wenn diese Maßnahmen zur Beweissicherung für die Bemessung des Mängelbeseitigungsaufwands erforderlich sind. Dazu kann auch die Erstellung einer baureifen Sanierungsplanung gehören (entgegen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.1991 - 22 W 60/91, ibr-online).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0302
ProzessualesProzessuales
Keine LV-Erstellung im selbständigen Beweisverfahren!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.1991 - 22 W 60/91

1. Auch bei einem Antrag im selbstständigen Beweisverfahren ist das Verbot des Ausforschungsbeweises zu beachten.

2. Die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für die Mängelbeseitigung ist vom Zweck des selbstständigen Beweisverfahrens nicht umfaßt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0297
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kauf im Ausland: Zuständigkeit für Klage aus Produkthaftung?

EuGH, Urteil vom 16.01.2014 - Rs. C-45/13

Art. 5 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass in dem Fall, dass die Haftung eines Herstellers für ein fehlerhaftes Produkt geltend gemacht wird, der Ort des den Schaden verursachenden Ereignisses der Ort ist, an dem das betreffende Produkt hergestellt wurde.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0295
ProzessualesProzessuales
Verwaltungsrechtliche Notarsache: Zuständigkeit?

BGH, Beschluss vom 25.11.2013 - NotZ(Brfg) 7/13

1. Zur Rüge der Zulässigkeit des Rechtswegs und zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte in verwaltungsrechtlichen Notarsachen.*)

2. Für die Voraussetzungen des § 50 Abs. 1 Nr. 8 Fall 2 BNotO ist es unbeachtlich, dass Zwangsvollstreckungsaufträge von Gläubigern nicht mehr zu Vollstreckungsmaßnahmen führen, weil der Notar die zugrunde liegenden Ansprüche zuvor befriedigt hat. Schon die Tatsache, dass sich ein Notar wiederholt erst nach der Beantragung von Zwangsvollstreckungsverfahren bereit findet oder in die Lage versetzt wird, gegen ihn gerichtete titulierte Forderungen zu begleichen, begründet die Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden infolge der Art der Wirtschaftsführung.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0289
ProzessualesProzessuales
Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit eines Strafverfahrens?

OLG Koblenz, Beschluss vom 01.12.2013 - 3 U 587/13

1. Die Berufungsbegründungsschrift muss neben den Berufungsanträgen die Umstände bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt sowie konkrete Anhaltspunkte bezeichnen, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Tatsachenfeststellungen im angefochtenen Urteil begründen und deshalb neue Feststellungen gebieten sowie die Bezeichnung der neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel und der Tatsachen, aufgrund derer die neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel nach zuzulassen sind (in Anknüpfung an BGH, Beschluss vom 10.07.1990 - IX ZB 5/90 - MDR 1990, 1003 = NJW 1990, 2628; Beschluss vom 26.07.2004 - VII ZB 29/04 -NJW-RR 2004, 1716; OLG Karlsruhe, Anwaltsblatt 1992, 68; OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 1 ZPO vom 19.12.2012 und Verwerfungsbeschluss vom 29.01.2013 - 2 U 1194/11). Lässt die Berufungsbegründung nicht erkennen, inwieweit das erstinstanzliche Urteil angegriffen wird und setzt sich die gesamte Berufungsbegründung nicht mit der Argumentation des Landgerichts auseinander, sondern beschränkt sich im Wesentlichen auf eine Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens, erfüllt die Berufung in formeller Hinsicht nicht die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Berufung (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 1 ZPO vom 14. Oktober 2013 - 3 U 1091/13 - VersR 2013, 1113; Hinweisbeschluss vom 20.12.2012 in Verbindung mit Berufungsverwerfungsbeschluss gemäß § 522 Abs. 1 ZPO vom 04.02.2013 - 2 U 293/12).*)

2. Eine Aussetzung eines Zivilverfahrens nach § 148 ZPO kommt nicht in Betracht, wenn die Entscheidung weder ganz oder zum Teil von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängig ist. Bestehen keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass ein Strafverfahren irgendwelchen Einfluss auf die Entscheidung des Zivilgerichts haben kann bzw. hieraus irgendwelche Erkenntnisse im Hinblick auf einen Provisionsrückforderungsanspruch gewonnen werden können, besteht keine Vorgreiflichkeit des Strafverfahrens.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0279
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 19.12.2013 - III ZR 132/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0270
ProzessualesProzessuales
Überlange Verfahrensdauer: Wann ist Rechtsweg erschöpft?

BGH, Beschluss vom 18.12.2013 - III ZR 1/13

Soweit eine überlange Dauer eines zivilgerichtlichen Verfahrens geltend gemacht wird, gehört die Verfassungsbeschwerde nicht (mehr) zu den innerstaatlichen Rechtsbehelfen, dessen Rechtsweg für die Geltendmachung auf europäischer Ebene erschöpft sein muss.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0258
ProzessualesProzessuales
Richter in eigener Sache Mandant des Anwalts: Befangenheit!

KG, Beschluss vom 30.10.2013 - 23 U 121/13

Wenn ein Richter in eigener Sache Mandant des Prozessbevollmächtigten einer Partei ist, ist gegen ihn die Besorgnis der Befangenheit objektiv gerechtfertigt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0250
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kein Gerichtsstand am Ort der Baustelle für Zahlungsansprüche!

LG Berlin, Beschluss vom 24.06.2013 - 2 O 107/13

1. Für die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen besteht kein Erfüllungsort am Ort der Baustelle.

2. Ein gemeinsamer Erfüllungsort für alle gegenseitigen Leistungen eines Bauvertrags am Ort der Baustelle wäre eine Fiktion. Einen entsprechenden mutmaßlichen Willen der Parteien gibt es nicht.

3. Wegen § 29 Abs. 2 ZPO kann aus einem gemeinsamen Erfüllungsort der gegenseitigen vertraglichen Pflichten auch nicht stets auf einen gemeinsamen Gerichtsstand geschlossen werden.

4. Die gegenteilige Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 05.12.1985 - I ARZ 737/85, ibr-online) ist nicht überzeugend.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0249
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 03.12.2013 - RiZ(B) 7/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0248
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 09.01.2014 - IV ZR 235/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0247
ProzessualesProzessuales
Schätzung der Kopierkosten des Verfahrenspflegers!

BGH, Beschluss vom 04.12.2013 - XII ZB 159/12

1. Kann der Verfahrenspfleger die ihm entstandenen Kopierkosten nicht konkret darlegen, kann das Gericht die Höhe der erstattungsfähigen Aufwendungen schätzen.*)

2. Fertigt ein zum Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt für die Führung der Verfahrenspflegschaft erforderliche Fotokopien auf einem in seinem Büro vorhandenen Fotokopiergerät, kann auf die Dokumentenpauschale in Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG als Schätzgrundlage zurückgegriffen werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0246
ProzessualesProzessuales
Höhe der Nebenforderung für Streitwert der Revision unbeachtlich!

BGH, Beschluss vom 18.12.2013 - III ZR 65/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0242
ProzessualesProzessuales
Kostenentscheidung nach Erledigung

BGH, Beschluss vom 09.12.2013 - EnVR 34/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0241
ProzessualesProzessuales
Zur bestimmung der Vergütung des Verfahrensbeistands!

BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - XII ZB 682/12

1. Wird der Mitarbeiter eines Betreuungsvereins zum berufsmäßigen Verfahrensbeistand in einer Kindschaftssache bestellt, steht der sich nach § 158 Abs. 7 Satz 2 und 3 FamFG ergebende Vergütungsanspruch entsprechend § 277 Abs. 4 Satz 1 FamFG dem Betreuungsverein zu.*)

2. Der Anspruch auf die erhöhte Vergütung nach § 158 Abs. 7 Satz 3 FamFG hängt nicht davon ab, dass der Verfahrensbeistand die ihm nach § 158 Abs. 4 Satz 3 FamFG zusätzlich übertragenen Tätigkeiten bereits aufgenommen hat. Ausreichend ist vielmehr, dass er in irgendeiner Weise im Kindesinteresse tätig geworden ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0239
ProzessualesProzessuales
Grunddienstbarkeit beeinträchtigt: Streitwert der Klage?

BGH, Beschluss vom 18.09.2013 - V ZR 296/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0238
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 14.01.2014 - XI ZR 180/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0237
ProzessualesProzessuales
Streitwert: Entgangener Gewinn nicht zu berücksichtigen!

BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZR 423/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0235
ProzessualesProzessuales
Tenorberichtigung

BGH, Beschluss vom 26.11.2013 - V ZB 67/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0230
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Leistungsfreiheit der Gebäudeversicherung bei Arglist?

BGH, Beschluss vom 23.10.2013 - IV ZR 122/13

Arglistig handelt der Versicherungsnehmer bereits dann, wenn er sich bewusst ist, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann. Im Falle arglistigen Handelns des Versicherungsnehmers kommt eine Leistungsfreiheit der Gebäudeversicherung selbst dann in Betracht, wenn das Kaufangebot über das betreffende Gebäude nach einer vorsätzlichen Brandstiftung nur vorgetäuscht wurde, um einen unberechtigten Verdacht diesbezüglich gegenüber dem Versicherungsnehmer nicht aufkommen zu lassen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0228
ProzessualesProzessuales
Streitwert der Unterlassungsklage wegen Internetveröffentlichung?

OLG Hamm, Beschluss vom 08.11.2013 - 9 W 66/13

1. Der Streitwert für eine Unterlassungsklage richtet sich gemäß § 48 Abs. 2 GKG u.a. nach dem Unterlassungsinteresse der Klägerin und damit ihrer aufgrund des zu beanstandenden Verhaltens zu besorgenden wirtschaftlichen Beeinträchtigung.*)

2. Diesem Interesse wird bei der unerwünschten Veröffentlichung der Kontaktdaten eines Gewerbebetriebes auf einer Internet-Seite sowie der Übersendung von Rechnungs- und Mahnschreiben durch einen Streitwert in Höhe von 4.000,00 Euro angemessen Rechnung getragen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0214
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 26.11.2013 - V ZR 91/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0213
ProzessualesProzessuales
Sonstiges Zivilrecht -

BGH, Beschluss vom 11.12.2013 - XII ZB 280/11

1. Ob einem Betroffenen auch dann, wenn ein Regelfall nach § 276 Abs. 1 Satz 2 FamFG nicht vorliegt, ein Verfahrenspfleger zu bestellen ist, hängt vom Grad der Krankheit oder Behinderung sowie von der Bedeutung des jeweiligen Verfahrensgegenstands ab (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. November 2013 - XII ZB 339/13 - [...]).*)

2. In Betreuungssachen steht das Verschlechterungsverbot einer Erweiterung des Aufgabenkreises im Beschwerdeverfahren entgegen, wenn allein der Betroffene gegen die Bestellung des Betreuers Beschwerde eingelegt hat.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0211
ProzessualesProzessuales
Widerspruch zwischen Tatbestand und Feststellung = Gehörsverstoß?

BGH, Beschluss vom 03.12.2013 - XI ZR 301/11

Zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einem Widerspruch zwischen dem in Bezug genommenen Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils und den Feststellungen des Berufungsgerichts.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0205
ProzessualesProzessuales
Informationspflicht durch Übergabe des Anlageprospekts erfüllt?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.11.2013 - 18 U 1/13

Die Regelungen nach § 522 II Ziff. 3, 4 ZPO sind einschränkend dahingehend auszulegen, dass bei ihrer Anwendung Probleme aus dem Anwendungsbereich des § 522 II ZPO unberücksichtigt zu bleiben haben.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0183
ProzessualesProzessuales
Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

BGH, Beschluss vom 19.11.2013 - II ZB 16/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0179
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beitritt nur im Beweisverfahren: Kostenerstattung im Prozess?

BGH, Beschluss vom 05.12.2013 - VII ZB 15/12

Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren über die Kosten eines im selbständigen Beweisverfahren beigetretenen Streithelfers setzt dessen Beitritt im Hauptsacheverfahren nicht voraus.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0172
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Normangabe für Hinweispflicht des Gerichts ausreichend!

OLG Hamm, Beschluss vom 06.12.2013 - 9 W 60/13

Im Anwaltsprozess bedarf es zur Erfüllung der gesetzlichen Hinweispflicht nicht der expliziten Wiedergabe des Gesetzestextes bzw. Norminhaltes, sondern es reicht aus, dass seitens des Gerichts auf die einschlägige Norm konkret unter Angabe des einschlägigen Absatzes und Satzes hingewiesen wird.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0158
ProzessualesProzessuales

BGH, Urteil vom 10.12.2013 - XI ZR 20/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0156
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 21.11.2013 - V ZB 79/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0146
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kostenentscheidung bei Nichterhebung der Hauptsacheklage?

OLG Schleswig, Beschluss vom 04.12.2013 - 16 W 114/13

Die Bestimmungen des § 494a ZPO beruhen auf dem Gedanken, dass die antragstellende Partei eines selbständigen Beweisverfahrens nach einem ihr ungünstigen Ergebnis des Verfahrens nicht durch Unterlassen der Hauptsacheklage der Kostenpflicht soll entgehen können, die sie bei Abweisung einer solchen Klage treffen würde. Es ist daher rechtsmissbräuchlich, gemäß § 494a ZPO eine Kostenentscheidung gegen eine Partei herbeiführen zu wollen, deren Sachposition das selbständige Beweisverfahren bestätigt hat und die von der weiteren Verfolgung ihrer Ansprüche allein aus wirtschaftlichen Gründen absieht.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0131
ProzessualesProzessuales
Auflage erfüllt: Anfechtung nicht erforderlich!

OVG Saarland, Beschluss vom 12.12.2013 - 2 A 334/13

Erklärt die Genehmigungsbehörde verbindlich, dass sie eine sicherheitstechnische Nebenbestimmung in einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung durch die vom Betreiber gewählte Ausführung der Anlage als erfüllt betrachtet und zusätzliche Anforderungen auf dieser Grundlage nicht erwäge, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für eine auf die Aufhebung der Nebenbestimmung gerichtete Anfechtungsklage.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0119
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 04.12.2013 - AnwZ (B) 1/13; AnwZ (B) 2/13; AnwZ (Brfg) 27/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0115
ProzessualesProzessuales
Handels- und Gesellschaftsrecht -

BGH, Beschluss vom 03.12.2013 - II ZR 204/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0110
ProzessualesProzessuales
Wohnungswechselangabe zur Restschuldbefreiung unentbehrlich!

BGH, Beschluss vom 12.12.2013 - IX ZB 107/12

Die Mitteilung eines Wohnsitzwechsels und die Angabe der aktuellen Einkünfte gehören zu den Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners, bei deren vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Nichterfüllung dem Schuldner die Restschuldbefreiung versagt werden kann.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0104
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
§ 494a ZPO bei Vergleichsschluss anwendbar!

OLG Hamm, Beschluss vom 15.11.2013 - 11 W 15/13

Im selbständigen Beweisverfahren ist auf Antrag eines nicht an einem zwischenzeitlichen Vergleichsschluss des Antragstellers mit anderen Antragsgegnern beteiligten weiteren Antragsgegners dem Antragsteller dann eine Frist zur Klageerhebung gemäß § 494a ZPO zu setzen, wenn die behauptete Haftung nicht (nur) aus einem Gesamtschuldverhältnis der Antragsgegner herrührt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0103
ProzessualesProzessuales
Sonstiges Zivilrecht -

BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - XII ZB 464/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext