Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15972 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2014
IBRRS 2014, 0101BGH, Beschluss vom 20.11.2013 - XII ZB 576/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0097
BGH, Beschluss vom 21.11.2013 - IX ZA 20/13
Vorschüsse auf die Prozesskosten sind solchen Beteiligten zuzumuten, welche die erforderlichen Mittel unschwer aufbringen können und für die der zu erwartende Nutzen bei vernünftiger, auch das Eigeninteresse sowie das Verfahrenskostenrisiko angemessen berücksichtigender Betrachtungsweise bei dem Erfolg der Rechtsverfolgung deutlich größer sein wird als die von ihnen als Vorschuss aufzubringenden Kosten.
VolltextIBRRS 2014, 0092
OLG Jena, Beschluss vom 21.11.2013 - 1 U 859/11
1. Beweisführer und damit Kostenschuldner des Vorschussanspruchs ist nicht der Streithelfer, sondern die von ihm unterstützte Partei.
2. Eine Abänderung eines Beweisbeschlusses kann auf eine Gegenvorstellung hin erfolgen.
VolltextIBRRS 2014, 0091
BGH, Urteil vom 05.12.2013 - III ZR 73/13
1. Das auf der Grundlage des § 485 Abs. 2 ZPO durchgeführte selbständige Beweisverfahren und der nachfolgende Hauptsacheprozess stellen getrennt zu betrachtende Gerichtsverfahren im Sinne von § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG dar. Kommt es sowohl im selbständigen Beweisverfahren als auch im Hauptsacheverfahren zu einer unangemessenen Verfahrensdauer, entstehen zwei eigenständig zu bemessende Entschädigungsansprüche nach § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG.*)
2. Es ist sachgerecht, die im Amtshaftungsprozess außerhalb des Anwendungsbereichs des § 839 Abs. 2 Satz 1 BGB entwickelten Grundsätze zu den Grenzen der Überprüfbarkeit der richterlichen Verfahrensführung auch auf das Entschädigungsverfahren nach §§ 198 ff GVG zu übertragen. Im Entschädigungsprozess kann deshalb die Verfahrensführung des Richters nicht auf ihre Richtigkeit, sondern nur auf ihre Vertretbarkeit überprüft werden.*)
IBRRS 2014, 0085
BGH, Beschluss vom 09.12.2013 - EnVR 30/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0048
BGH, Beschluss vom 25.09.2013 - VII ZR 340/12
1. Gemäß § 182 InsO bestimmt sich der Wert des Streitgegenstands einer Klage auf Feststellung einer Insolvenzforderung, deren Bestand vom Insolvenzverwalter oder von einem Insolvenzgläubiger bestritten wird, nach dem Betrag, der bei der Verteilung der Insolvenzmasse für diese Forderung zu erwarten ist.
2. Wenn mit einer Insolvenzquote nicht gerechnet werden kann, ist der Streitwert auf den Wert der niedrigsten Gebührenstufe, also 300 Euro, festzusetzen.
IBRRS 2014, 0047
OLG Celle, Beschluss vom 17.12.2013 - 23 SchH 6/13
Erledigt sich das gerichtliche Strafverfahren innerhalb von sechs Monaten nach Erhebung der ersten Verzögerungsrüge, scheidet ein Anspruch auf Entschädigung nach den §§ 198 ff GVG wegen überlanger Verfahrensdauer aus.*)
VolltextIBRRS 2014, 0046
BGH, Beschluss vom 10.12.2013 - XI ZR 405/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0045
BGH, Beschluss vom 19.11.2013 - VI ZR 202/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0043
BGH, Beschluss vom 20.11.2013 - V ZR 1/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2014, 0034
BGH, Beschluss vom 22.10.2013 - II ZB 4/13
1. Gegen die Beschwerdeentscheidung in Kostenfestsetzungssachen in Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit findet die Rechtsbeschwerde nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung statt, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat.*)
2. Im Spruchverfahren erhält der gemeinsame Vertreter der Antragsberechtigten, die nicht selbst Antragsteller sind, keine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 RVG-VV.*)
VolltextIBRRS 2014, 0016
BGH, Beschluss vom 30.10.2013 - V ZB 9/13
Eine in deutscher Sprache abgefasste Vollmacht des Betroffenen für seine Verfahrensbevollmächtigten ist vorbehaltlich einer erfolgreichen Anfechtung durch den Betroffenen auch dann wirksam, wenn sie nicht in die Muttersprache des Betroffenen übersetzt worden ist.*)
VolltextIBRRS 2014, 0004
OLG Naumburg, Beschluss vom 18.09.2013 - 2 W 31/12 (KfB)
Nach § 2 Abs. 3 S. 2 GKG i. V. m. § 7 Abs. 1 Nr. 2 JKostG LSA ist eine Kommune von Gerichtskosten befreit in einem Zivilrechtsstreit, in dem sie selbst als Auftraggeberin eines Bauvertrages in Anspruch genommen wird.*)
VolltextIBRRS 2014, 0003
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.10.2013 - 8 S 3026/11
Ein Antrag auf Normerlass ist im Normenkontrollverfahren nicht statthaft. Gegen ein reines Unterlassen des Normgebers, aufgrund dessen nicht die Unwirksamkeit einer Norm geltend gemacht wird, kann Rechtsschutz allein mit der Feststellungsklage gesucht werden (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 30.09.2009 - 8 CN 1.08 - NVwZ-RR 2010, 578 Rn. 17 ff).*)
VolltextIBRRS 2014, 0002
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZR 354/13
Der Mittelverwendungskontrolleur übt eine treuhänderische Tätigkeit aus. Ihm obliegt es, die Freigabe von Kapital zu kontrollieren und diese nur unter bestimmten Voraussetzungen zu erklären.
VolltextOnline seit 2013
IBRRS 2013, 5302OLG Saarbrücken, Beschluss vom 04.07.2013 - 4 U 4/13
1. Die Befriedigungsfiktion des § 117a ZVG findet auch dann Anwendung, wenn sich der vollstreckende Gläubiger im Verfahren der Zwangsversteigerung einer von ihm abhängigen Gesellschaft bedient.*)
2. Abhängigkeit im vorgenannten Sinne besteht auch dann, wenn der Gläubiger zwar nicht Mehrheitsgesellschafter des Erstehers ist, aber durch enge personelle Verflechtungen beherrschenden Einfluss auf den Ersteher ausübt (im Fall: enge personelle Verflechtungen zwischen einer vom Landkreis getragenen Sparkasse und einer in der Rechtsform der GmbH betriebenen Standortentwicklungsgesellschaft).*)
3. Die Befriedigungsfiktion des § 114a ZVG erstreckt sich jedenfalls nicht auf solche Bürgschaften, die nicht Gegenstand des Zwangsversteigerungsverfahren waren und eine Hauptforderung absichern, die ihrerseits nicht dem Deckungsbereich des Grundpfandrechts unterfällt.*)
VolltextIBRRS 2013, 5298
OLG München, Beschluss vom 24.09.2013 - 32 W 1760/13
Zur Bestimmung des Verfahrenswerts für einen Anspruch auf Feststellung der Verpflichtung zur Beseitigung von Mängeln an Mieträumen ist als Basis nach § 41 Abs. 5 Satz 1 GKG der Jahresbetrag einer angemessenen Mietminderung maßgeblich, wobei Bemessungsgrundlage die Grundmiete mit allen Nebenkosten ist. Im Gegensatz zu § 41 Abs. 1 Satz 2 GKG ist hier immer von der Gesamtmiete inklusive Nebenkostenvorauszahlung auszugehen, da Ausgangsbasis für die Mietminderung die Bruttomiete ist, unabhängig davon, ob die Nebenkosten als Pauschale oder als Vorauszahlung vereinbart sind.*)
VolltextIBRRS 2013, 5296
BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - VI ZB 4/13
1. Verschuldensmaßstab im Rahmen des § 233 ZPO ist nicht die äußerste oder größtmögliche Sorgfalt, sondern die von einem ordentlichen Rechtsanwalt zu fordernde übliche Sorgfalt.*)
2. Der Prozessbevollmächtigte einer Partei, der einen falsch adressierten Schriftsatz unterschrieben, seinen Irrtum dann aber bemerkt hat, genügt regelmäßig dieser üblichen Sorgfalt, wenn er eine sonst zuverlässige Kanzleikraft damit beauftragt, einen korrigierten Schriftsatz zu erstellen, diesen ihm zur Unterschrift vorzulegen und den ursprünglichen Schriftsatz zu vernichten, und er den korrigierten Schriftsatz dann auch tatsächlich unterschreibt; der eigenhändigen Vernichtung oder eigenhändiger Durchstreichungen des ursprünglichen Schriftsatzes bedarf es dann nicht.*)
3. Eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts in der Sache über einen Wiedereinsetzungsantrag kommt nach § 577 Abs. 5 ZPO nur in Betracht, wenn aus dem angefochtenen, die Wiedereinsetzung versagenden Beschluss mit hinreichender Sicherheit entnommen werden kann, dass der dem Wiedereinsetzungsantrag zugrundeliegende Sachverhalt für glaubhaft erachtet und nicht nur unterstellt und für unerheblich gehalten wurde.*)
VolltextIBRRS 2013, 5336
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZB 38/13
Gegenstand eines Antrages auf schriftliche Begutachtung durch einen Sachverständigen gemäß § 485 Abs. 2 Nr. 1 ZPO kann nicht die Begutachtung darüber sein, ob dem Antragsteller durch das Verhalten des Antragsgegners Gewinne in einer bestimmten Mindesthöhe entgangen sind.*)
VolltextIBRRS 2013, 5281
OLG Hamm, Beschluss vom 14.11.2013 - 32 SA 76/13
Im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeitsbestimmung gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kann regelmäßig nur ein Gericht bestimmt werden, bei dem einer der Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Von diesem Grundsatz kann abgewichen werden, wenn dies sachliche vorrangige Gründe rechtfertigen. Ein solcher Ausnahmefall kann dann vorliegen, wenn ein besonderer Gerichtsstand gem. § 29 ZPO gegeben ist, der durch den Standort des Bauwerks bestimmt wird (Änderung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluss vom 13. Februar 2012, 32 SA 5/12).*)
VolltextIBRRS 2013, 5280
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.10.2013 - 13 A 2354/10
Die auf vermeintliche Verstöße gegen die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und gegen technische Regeln sowie Empfehlungen des Umweltbundesamts hinsichtlich der Erstellung eines Naturbads gestützte Klage eines Einwohners gegen die Gemeinde ist mangels Klagebefugnis unzulässig.
VolltextIBRRS 2013, 5277
BGH, Beschluss vom 21.11.2013 - IX ZR 74/12
Weder der Tod eines Gesellschafters noch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Nachlass führen zu einer Unterbrechung des Verfahrens.
VolltextIBRRS 2013, 5275
BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - EnVZ 11/13
Zentrales Kriterium einer Kundenanlage nach EnWG ist, dass die Anlage jedermann zur Belieferung der Letztverbraucher mit Strom diskriminierungsfrei und unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird.
VolltextIBRRS 2013, 5268
BGH, Beschluss vom 21.11.2013 - III ZA 28/13
Die Rechtsverfolgung ist mutwillig, wenn eine Partei keine nachvollziehbaren Sachgründe dafür vorbringt, warum sie eine Mehrzahl von Ansprüchen nicht in einer Klage geltend macht, oder nicht plausibel erklärt, aus welchen Gründen sie einen neuen Prozess anstrengt, obwohl sie das gleiche Klageziel kostengünstiger im Wege der Erweiterung einer bereits anhängigen Klage hätte erreichen können.
VolltextIBRRS 2013, 5267
BGH, Beschluss vom 04.12.2013 - IV ZR 79/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5266
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZB 59/13
1. Macht ein Beschwerdeführer geltend, er könne in seiner Eigenschaft als Beteiligter an einem Verfahren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Akteneinsicht nach §§ 29, 13 Abs. 1 VwVfG verlangen, so ist gegen die ablehnende Verfügung der Bundesanstalt gemäß § 48 Abs. 4 WpÜG der ordentliche Rechtsweg eröffnet.*)
2. Bei einem auf das Informationsfreiheitsgesetz gestützten Anspruch auf Informationszugang (§ 1 Abs. 1 Satz 1 IFG) und einem auf der Grundlage der §§ 29, 13 Abs. 1 VwVfG geltend gemachten Akteneinsichtsrecht handelt es sich um verschiedene prozessuale Ansprüche. Eine rechtswegüberschreitende Entscheidungskompetenz gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG des für den Anspruch nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG zuständigen Gerichts auch für das Akteneinsichtsrecht nach §§ 29, 13 Abs. 1 VwVfG besteht daher nicht.*)
VolltextIBRRS 2013, 5265
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZR 53/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5264
BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - II ZB 11/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5263
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZR 164/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5262
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZR 362/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5261
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZR 97/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5256
BGH, Beschluss vom 15.11.2013 - V ZB 195/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5255
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZR 109/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5254
BGH, Beschluss vom 05.11.2013 - AnwZ (B) 23/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5253
BGH, Beschluss vom 18.11.2013 - AnwZ (B) 3/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5252
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZR 165/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5251
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZR 127/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5250
BGH, Beschluss vom 26.11.2013 - IX ZB 81/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5249
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZR 130/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5246
BGH, Urteil vom 27.09.2013 - V ZR 232/10
Der Begriff "Zivil- und Handelssache" umfasst eine Klage auf Erstattung einer ohne Rechtsgrund geleisteten Zahlung, wenn eine öffentliche Stelle durch eine Behörde, die durch ein Gesetz zur Wiedergutmachung von Verfolgungen seitens eines totalitären Regimes geschaffen wurde, angewiesen worden ist, einem Geschädigten zur Wiedergutmachung einen Teil des Erlöses aus einem Grundstückskaufvertrag auszuzahlen, stattdessen aber versehentlich den gesamten Kaufpreis an diese Person überwiesen hat und anschließend die ohne Rechtsgrund geleistete Zahlung gerichtlich zurückfordert.
VolltextIBRRS 2013, 5217
BGH, Beschluss vom 30.10.2013 - V ZB 186/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5211
BGH, Beschluss vom 06.11.2013 - XII ZB 650/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5210
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZR 96/13
Der Mittelverwendungskontrolleur übt eine treuhänderische Tätigkeit aus.
VolltextIBRRS 2013, 5202
BGH, Beschluss vom 04.12.2013 - EnVR 31/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5197
OLG Köln, Beschluss vom 28.10.2013 - 11 W 54/13
Das selbstständige Beweisverfahren wird entweder durch den Abschluss eines Vergleichs, die Bekanntgabe des Ergebnisses oder durch die Übersendung eines Abdrucks des schriftlichen Gutachtens an die Beteiligten beendet. Das Nichtzahlen des für den Sachverständigen angeforderten Kostenvorschusses führt grundsätzlich nicht zur Beendigung des Verfahrens.
VolltextIBRRS 2013, 5189
BGH, Beschluss vom 07.11.2013 - V ZB 111/12
1. Eine Kostenentscheidung zu Gunsten des Rechtsbeschwerdeführers hat danach zu ergehen, wenn sein Rechtsmittel ohne die Erledigung der Hauptsache begründet gewesen wäre.
2. Eine vom Verwalter erklärte Zustimmung zu der Veräußerung von Wohnungseigentum nach § 12 Abs. 1, 3 WEG bleibt auch dann wirksam, wenn die Bestellung des Verwalters vor dem in § 878 BGB genannten Zeitpunkt endet (vgl. BGH IMR 2013, 69).
3. Hat sich die Hauptsache erledigt, muss im Rechtsbeschwerdeverfahren eine Entscheidung über die Gerichtskosten für alle Rechtszüge ergehen, selbst wenn und soweit sie nur klarstellende Bedeutung hat.
VolltextIBRRS 2013, 5183
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - VII ZR 371/12
1. Wird in einer Vertragsstrafenklausel wegen der strafbewehrten Fristen auf eine weitere Klausel Bezug genommen, in der die Fertigstellungsfrist neben anderen Fristen gesondert aufgeführt ist, so liegt insoweit eine trennbare Regelung der Vertragsstrafe vor, die einer eigenständigen Inhaltskontrolle unterzogen werden kann (Bestätigung von BGH, Urteil vom 14. Januar 1999 - VII ZR 73/98, IBR 1999, 157 = BauR 1999, 645).*)
2. Eine Zulassung der Revision ist nicht allein deshalb geboten, weil andere Oberlandesgerichte als das Berufungsgericht vereinzelt von einer gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abweichen, ohne diese Abweichung zu begründen.*)
IBRRS 2013, 5160
BGH, Urteil vom 21.11.2013 - VII ZR 48/12
1. Der Rechtsstreit, in dem ein unwirksamer Prozessvergleich geschlossen wurde, ist nur dann fortzusetzen, wenn eine Partei die Wirksamkeit des Prozessvergleichs angreift und damit dessen prozessbeendigende Wirkung in Frage stellt. Dementsprechend ist eine neue Klage, die den Streitgegenstand des ursprünglichen Rechtsstreits umfasst, zulässig, wenn die Parteien die Beendigung des Ursprungsrechtsstreits durch den Vergleich nicht in Frage stellen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 29. Juli 1999 III ZR 272/98, BGHZ 142, 253, 254; Urteil vom 4. Mai 1983 VIII ZR 94/82, BGHZ 87, 227, 230; Urteil vom 22. Dezember 1982 V ZR 89/80, BGHZ 86, 184, 187).*)
2. Der Einwand, aufgrund der Unwirksamkeit eines Prozessvergleichs müsse das Ursprungsverfahren fortgesetzt werden, ist eine verzichtbare prozessuale Rüge, die grundsätzlich vor Beginn der Verhandlung zur Hauptsache bzw. im Rahmen einer vom Gericht gesetzten Klageerwiderungsfrist vorzubringen ist.*)
IBRRS 2013, 5154
BGH, Urteil vom 25.10.2013 - V ZR 147/12
1. Ist eine Sicherungsgrundschuld, gegen die dem Eigentümer eine Einrede auf Grund des Sicherungsvertrags mit einem früheren Gläubiger zustand, vor dem für die Anwendbarkeit von § 1192 Abs. 1a BGB maßgeblichen Stichtag von einem Dritten gutgläubig einredefrei erworben worden, führt eine weitere Abtretung an einen Dritten nach dem Stichtag nicht dazu, dass die Einrede wieder erhoben werden kann.*)
2. Sieht das Berufungsgericht eine von dem Gericht des ersten Rechtszuges getroffene entscheidungserhebliche Tatsachenfeststellung als verfahrensfehlerhaft an, weil die Vernehmung eines Zeugen unterblieben ist, so entfällt die Bindung an die Feststellung, und das Berufungsgericht hat nicht nur den Zeugen zu vernehmen, sondern alle erhobenen Beweise insgesamt selbst zu würdigen.*)
VolltextIBRRS 2013, 5153
AG Bensheim, Beschluss vom 28.03.2012 - 6 C 842/11
(Ohne amtliche Leitsätze)
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