Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15900 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IBRRS 2013, 5031BGH, Beschluss vom 30.10.2013 - V ZR 152/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5030
BGH, Beschluss vom 14.11.2013 - V ZR 252/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5012
BGH, Beschluss vom 18.11.2013 - XI ZR 391/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5011
BGH, Beschluss vom 13.11.2013 - XII ZB 681/12
Die Eltern eines minderjährigen Kindes sind nach Ablauf der von einer gerichtlichen Genehmigung gedeckten Unterbringung des Kindes nicht berechtigt, im eigenen Namen einen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit zu stellen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 15. Februar 2012 - XII ZB 389/11 - FamRZ 2012, 619 und vom 24. Oktober 2012 - XII ZB 404/12 - FamRZ 2013, 29).*)
VolltextIBRRS 2013, 5005
BGH, Beschluss vom 18.11.2013 - IX ZB 58/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5000
OLG Bremen, Beschluss vom 31.10.2013 - 2 U 24/13
1. Bei der Klagerücknahme ist der Kläger verpflichtet, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Beklagte kann eine ihm günstige Kostengrundentscheidung erwirken und hierauf basierend im Kostenfestsetzungsverfahren seine ihm zu erstattenden Kosten (Gerichts- und Anwaltskosten) titulieren lassen.
2. Verzichtet der Beklagte von vornherein auf die Kostenerstattung, kann er kein Kostenfestsetzungsverfahren betreiben, weil er keinen schutzwürdigen Vorteil dadurch erlangen kann. Damit hat er kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Kostengrundentscheidung.
VolltextIBRRS 2013, 4993
BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - EnVR 35/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 4992
BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - EnVR 32/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 4991
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - V ZB 188/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 4990
BGH, Urteil vom 14.10.2013 - RiZ(R) 6/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 4974
BGH, Urteil vom 07.11.2013 - VII ZR 105/13
Eine isolierte Drittwiderklage des vom Bauherrn auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Generalplaners gegen die von ihm beauftragten Fachplaner auf Freistellung von den geltend gemachten Schadensersatzansprüchen des Bauherrn ist unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2013, 4969
VerfGH Berlin, Beschluss vom 31.05.2013 - VerfGH 22/12
Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich als Überraschungsurteil und damit als Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte.
VolltextIBRRS 2013, 4953
BVerfG, Beschluss vom 29.05.2013 - 1 BvR 1522/12
1. Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen verfassungsrechtlichen Anspruch, das Fragerecht gegenüber Sachverständigen (ZPO §§ 397, 402) in jedem Fall mündlich auszuüben. Die Beteiligten können vorrangig darauf verwiesen werden, Fragen und Einwendungen schriftlich vorzutragen, um Sachverständige damit zu konfrontieren.
2. Eine anschließende mündliche Befragung des Sachverständigen kann dann geboten sein, wenn sie sich nicht in der Wiederholung schriftlicher Äußerungen erschöpft, sondern einen Mehrwert hat.
VolltextIBRRS 2013, 4950
OLG Rostock, Beschluss vom 02.08.2013 - 1 W 58/13
Im Falle einer erfolglosen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs ist eine Kostenentscheidung (nach § 97 Abs. 1 ZPO) erforderlich. Es bedarf aber nicht der Festsetzung eines Streitwertes für das Beschwerdeverfahren, weil lediglich Festgebühren (Nr. 1812 KV-GKG) zu erheben sind, die nicht nach dem Wert abgerechnet werden. Der für die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren notwendige Wert des Gegenstandes (§ 33 Abs. 1 RVG) wird nur auf Antrag festgesetzt.*)
VolltextIBRRS 2013, 4947
AG Schöneberg, Urteil vom 30.04.2013 - 4 C 265/12
Die Abrechnung des Zwangsverwalters hat dem Vollstreckungsgericht gegenüber zu erfolgen. Der Zwangsverwaltungsschuldner hat gegen den Zwangsverwalter weder einen Anspruch auf Herausgabe von Originalbelegen, noch von Kopien dieser Belege.
VolltextIBRRS 2013, 4929
OLG Frankfurt, Urteil vom 09.10.2013 - 4 U 33/13
Konnte ein Zeuge unter der angegebenen Anschrift aus unbekannten Gründen nicht geladen werden, so darf auch dann, wenn dieser Umstand der beweisführenden Partei rechtzeitig mitgeteilt worden war, die mündliche Verhandlung im Beweisaufnahmetermin nicht geschlossen werden. Das Gericht hat dem Beweisführer zuvor nach § 356 ZPO eine Frist zur Behebung des Hindernisses zu setzen.*)
VolltextIBRRS 2013, 4928
OLG Naumburg, Urteil vom 20.08.2013 - 10 W 18/13
1. Die Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung begründet grundsätzlich nicht die Besorgnis der Befangenheit, da die richterliche Verfahrensleitung zum Kernbereich der richterlichen Entscheidungstätigkeit gehört.
2. Verweigert der Richter die Verlegung eines anberaumten Termins, obwohl der Prozessbevollmächtigte durch Urlaub an der Wahrnehmung dessen gehindert ist und das Interesse des Klägers, im anstehenden Termin zur Fortsetzung der Beweisaufnahme und mündlichen Verhandlung durch den das Mandat bearbeitenden Bevollmächtigten persönlich vertreten zu werden besonders ausgeprägt ist, ist die Besorgnis der Befangenheit ausnahmsweise begründet.
VolltextIBRRS 2013, 4883
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.09.2013 - 2-16 S 54/13
1. Der Auftragnehmer kann seinen Vergütungsanspruch auch ohne eine vorausgegangene Abnahme geltend machen, wenn der Auftraggeber grundlos die Abnahme ablehnt. In einem solchen Fall kann der Auftragnehmer auf Abnahme und Zahlung des Werklohns klagen. Dabei reicht ein Zahlungsantrag aus, da mit ihm konkludent die Abnahme der Werkleistung begehrt wird.
2. Klagt der Auftragnehmer mit der Behauptung, er habe die geschuldete Werkleistung vertragsgemäß erbracht, bedarf es keines ergänzenden Vortrags zur Abnahmefähigkeit, solange der Auftraggeber keine Tatsachen vorträgt, die dem entgegenstehen. Das gilt insbesondere, wenn der Auftraggeber die Zahlung des Werklohns verweigert, ohne überhaupt Mängel des Werks bzw. nur ihrer Art und Umfang nach unbedeutende Mängel geltend zu machen.
3. Dem Eintritt der Fälligkeit steht das Fehlen einer den Anforderungen des UStG entsprechenden Rechnung nicht entgegen.
VolltextIBRRS 2013, 4882
BGH, Beschluss vom 30.10.2013 - IV ZR 307/12
1. Hat das Gericht erster Instanz dem Antrag einer Partei auf Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens in mündlicher Verhandlung zu Unrecht nicht entsprochen, muss das Berufungsgericht dem im zweiten Rechtszug wiederholten Antrag stattgeben. Anderenfalls verletzt es den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 15. März 2006 - IV ZR 182/05, VersR 2006, 950 Rn. 6-8).*)
2. Zu den Anforderungen an die Erfolgsaussichten einer alternativen Behandlungsmethode für die Beurteilung ihrer medizinischen Notwendigkeit bei unheilbarer, lebenszerstörender Krankheit des Versicherungsnehmers (hier: Immunbehandlung eines metastasierenden Prostatakarzinoms mit dendritischen Zellen).*)
VolltextIBRRS 2013, 4877
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30.07.2013 - 12 MN 300/12
Eine Antragsbefugnis eines anerkannten Umweltverbands zur Stellung eines Normenkontrolleilantrags gegen die Ausweisung eines kombinierten Vorrang- und Eignungsgebiets in einem Regionalen Raumordnungsprogramm ergibt sich weder aus dem nationalen Recht noch dem Europarecht oder dem Aarhus-Übereinkommen.*)
VolltextIBRRS 2013, 4875
BGH, Beschluss vom 12.09.2013 - I ZR 60/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 4867
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.06.2013 - 8 B 10483/13
Für die Klage eines Pflegeheimbetreibers auf Feststellung der Unwirksamkeit eines städtebaulichen (Sanierungs-)Vertrages zwischen der Stadt und einem konkurrierenden Pflegeheimbetreiber ist der Verwaltungsrechtsweg auch dann gegeben, wenn der Kläger einen Eingriff in seine Wettbewerbsfreiheit geltend macht.*)
VolltextIBRRS 2013, 4866
BGH, Urteil vom 22.10.2013 - XI ZR 42/12
Die Rechtskraft einer Entscheidung über einen Schadensersatzanspruch gegen eine Bank wegen eines Fehlers bei der Kapitalanlageberatung steht einer Klage auf Ersatz desselben Schadens wegen eines anderen Beratungsfehlers in demselben Beratungsgespräch entgegen.*)
VolltextIBRRS 2013, 4863
BGH, Beschluss vom 26.09.2013 - V ZA 4/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 4862
BGH, Beschluss vom 17.10.2013 - V ZB 162/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 4860
BGH, Beschluss vom 30.10.2013 - V ZB 6/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 4859
BGH, Beschluss vom 31.10.2013 - VI ZR 115/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 4858
BGH, Beschluss vom 10.10.2013 - V ZB 5/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 4857
BGH, Urteil vom 05.11.2013 - VI ZR 319/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 4856
BGH, Beschluss vom 10.10.2013 - V ZB 67/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 4855
BGH, Beschluss vom 30.10.2013 - VII ZR 339/12
Bleibt ein Angriffsmittel einer Partei deswegen unberücksichtigt, weil der Tatrichter es in offenkundig fehlerhafter Anwendung einer Präklusionsvorschrift wie des § 531 Abs. 2 ZPO zu Unrecht zurückgewiesen hat, so ist zugleich das rechtliche Gehör (GG Art. 103 Abs. 1) der Partei verletzt.
VolltextIBRRS 2013, 4846
OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.05.2013 - 15 WF 129/13
Zu den nach § 115 Abs. 1 Satz 3 ZPO berücksichtigungsfähigen Kosten für Unterkunft und Heizung gehören auch die Kosten für die Wasserversorgung und Abwasserversorgung.*)
VolltextIBRRS 2013, 4844
LG Berlin, Beschluss vom 02.09.2013 - 82 T 382/13
Überträgt der Institutsverwalter ihm selbst obliegende Aufgaben auf eine Hilfsperson, so sind die Kosten, die ihm dadurch entstehen, nicht erstattungsfähig.
VolltextIBRRS 2013, 4840
OLG Koblenz, Beschluss vom 18.11.2013 - 14 W 634/13
Sind Anwaltskosten der vorgerichtlichen Vertretung mit eingeklagt, muss der Beklagte bei Abschluss eines Prozessvergleichs für eine eindeutige Regelung sorgen, dass diese Kosten in die Vergleichssumme einbezogen sind. Dabei muss auch der Umfang der Einbeziehung bestimmt werden.
VolltextIBRRS 2013, 4810
OLG Bremen, Beschluss vom 21.08.2013 - 3 W 20/13
1. Der originäre Einzelrichter entscheidet auch dann gemäß § 568 S. 1 ZPO über die sofortige Beschwerde, wenn die angefochtene Entscheidung vom Einzelrichter des Landgerichts erlassen, die Nichtabhilfe aber durch die Kammer in vollständiger Besetzung beschlossen wurde.*)
2. Ist zu erkennen, dass eine Gehwegfläche nach einem Schneefall weder von Eis und Schnee geräumt noch mit abstumpfenden Mitteln bestreut wurde, hat der Benutzer des Weges Anlass zu gesteigerter Aufmerksamkeit und Vorsicht. Kommt er zu Fall, so spricht dies in der Regel dafür, dass er die gebotene Vorsicht außer Acht gelassen hat und ihm ein Mitverschulden anzurechnen ist.*)
VolltextIBRRS 2013, 4806
BGH, Urteil vom 24.10.2013 - III ZR 403/12
Wird die den erstinstanzlichen Streitgegenstand betreffende Berufung durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, verliert eine im Berufungsverfahren erhobene Widerklage entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung.*)
VolltextIBRRS 2013, 4803
KG, Beschluss vom 30.10.2013 - 26a U 98/13
1. Bei Zurückweisung der Berufung des Berufungsklägers durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO sind auch die Kosten einer hierdurch ihre Wirkung verlierenden Anschlussberufung des Berufungsbeklagten im Regelfall vollständig dem Berufungskläger aufzuerlegen.*)
2. Abweichend davon sind, soweit der Berufungsbeklagte in zweiter Instanz im Rahmen einer Anschlussberufung eine Klageerweiterung vornimmt, bei Zurückweisung der Berufung des Berufungsklägers im Beschlusswege nach § 522 Abs. 2 ZPO die durch die Klageerweiterung ausgelösten Kosten (im Rahmen der einheitlichen Kostenentscheidung) regelmäßig dem Berufungsbeklagten aufzuerlegen.*)
VolltextIBRRS 2013, 4793
LG Schwerin, Beschluss vom 11.03.2013 - 5 T 227/12
1. Der Schuldner ist verpflichtet, dem Verwalter den Zutritt ohne jede Vorbedingung zu gewähren.
2. Das Gericht kann dem Schuldner die Räumung des Grundstücks aufzugeben, wenn dieser oder ein Mitglied seines Hausstandes das Grundstück oder die Verwaltung gefährdet. Dies ist der Fall, wenn der Schuldner dem Zwangsverwalter Schwierigkeiten bereitet und dadurch der Ertrag des Grundstücks gefährdet wird.
VolltextIBRRS 2013, 4790
OLG Koblenz, Beschluss vom 18.11.2013 - 14 W 626/13
Einem obsiegenden Streitgenossen, der vom selben Anwalt wie der unterlegene Streitgenosse vertreten war, muss der Prozessgegner grundsätzlich nur den Bruchteil der Anwaltskosten erstatten, den der Obsiegende im Innenverhältnis der Auftraggeber des Anwalts zu tragen hat. Die bloße Befürchtung, der andere Streitgenosse werde den von ihm geschuldeten Gebührenanteil dem gemeinsamen Anwalt schuldig bleiben, reicht nicht aus, um die Alleinhaftung des obsiegenden Streitgenossen darzutun.
VolltextIBRRS 2013, 4735
KG, Beschluss vom 11.10.2013 - 27 W 104/13
Stützt ein Unternehmer seine Zahlungsklage vorrangig auf vertragliche Ansprüche, aber vorsorglich auch auf für ein Privatgutachten aufgewandte Kosten, sind Letztere als Kosten der Rechtsverfolgung bei der Kostenfestsetzung durch das Gericht zu berücksichtigen.
VolltextIBRRS 2013, 4729
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 06.09.2013 - 2-11 S 183/13
1. Die Geltendmachung von Mietforderungen im Urkundenprozess ist statthaft.
2. Für die Geltendmachung von Mietforderungen reicht es aus, wenn der Vermieter den Mietvertrag vorlegt. Die Voraussetzungen für eine Mietminderung müssen dagegen die Mieter beweisen.
3. Die Rechnung einer Fachfirma für Schädlingsbekämpfung allein kann die Voraussetzungen für eine Mietminderung wegen Schädlingsbefalls nicht beweisen.
VolltextIBRRS 2013, 4726
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.09.2013 - 10 W 18/13
1. Gegen die in einem Berufungsurteil des Landgerichts enthaltene Festsetzung des Streitwerts ist die Beschwerde zum Oberlandesgericht statthaft.*)
2. § 41 Abs. 5 Satz 1 GKG ist auf die Feststellungsklage eines Wohnraummieters über seine Berechtigung zur Mietminderung weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar. Der Gebührenstreitwert ist nach § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG i.V.m. § 9 ZPO mit dem 3,5-fachen Jahresbetrag der Minderung zu bewerten (entgegen KG, Beschluss vom 11. Juni 2012, 8 W 44/12, MDR 2012, 1085).*)
VolltextIBRRS 2013, 4708
LG Berlin, Beschluss vom 12.07.2013 - 23a O 9/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 4701
KG, Urteil vom 29.10.2013 - 26a U 88/13
Wenn das zuständige Landgericht dergestalt durch eine nach dem gerichtsinternen Geschäftsverteilungsplan unzuständige Kammer entscheidet, dass unter Verkennung der Zuständigkeit eines - durch das Kollegium entscheidenden - Spruchkörpers des Katalogs des § 348 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ZPO eine andere Kammer, für die die Restriktion dieser Norm nicht gilt, durch den für sie originären Einzelrichter nach § 348 Abs. 1 Satz 1 ZPO entscheidet, kann hierauf die Berufung nicht mit Erfolg gestützt werden.*)
VolltextIBRRS 2013, 4663
OLG Köln, Beschluss vom 06.11.2013 - 17 W 22/13
1. Bei der Kostenerstattung geht es um die Erstattung von Kosten, die der Partei entstanden sind. Es können keine höheren Kosten festgesetzt werden, als dem Berechtigten tatsächlich entstanden sind.
2. Zahlt eine Partei aufgrund einer Honorarvereinbarung weniger Honorar an ihren Prozessbevollmächtigten, als diesem nach den Vorschriften der BRAGO zusteht, sind der Partei nur die sich nach der Honorarvereinbarung ergebenden Kosten entstanden und deshalb nur in diesem Umfang erstattungsfähig. Das gilt unabhängig davon, dass die Honorarvereinbarung nichtig ist.
VolltextIBRRS 2013, 4660
LG Freiburg, Urteil vom 11.10.2013 - 5 O 331/12
1. Ein den Neubeginn der Verjährung auslösendes Anerkenntnis liegt vor, wenn der Schuldner gegenüber dem Gläubiger durch Erklärung oder Verhalten klar und unzweideutig zu erkennen gibt, dass er sich des Bestehens des Anspruchs bewusst ist. Schlüssiges Verhalten genügt nur dann, wenn die Umstände des Einzelfalls keinen Zweifel an seiner Bedeutung zulassen.
2. Nach- oder Nachstellarbeiten eines Monteurs des Nachunternehmers des vom Bauträger eingesetzten Generalunternehmens sind dem Bauträger in der Regel nicht nach § 278 BGB im Rahmen von § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB zuzurechnen.
VolltextIBRRS 2013, 4659
OLG Naumburg, Beschluss vom 16.11.2012 - 9 W 20/12
1. Im selbständigen Beweisverfahren ist die Streitverkündung grundsätzlich zulässig.
2. Anträge des Streithelfers sind unzulässig, wenn sie nicht das Verhältnis von Antragsteller zu Antragsgegner betreffen.
3. Ansprüche des Streithelfers gegen einen anderen Verfahrensbeteiligten oder Dritten aus § 426 BGB betreffen in der Regel nicht das Verhältnis Antragsteller zu Antragsgegner.
VolltextIBRRS 2013, 4635
LG Kiel, Beschluss vom 25.10.2013 - 9 O 243/09
Besondere Schwierigkeiten einer Bausache lassen sich weder mit dem Umfang des Prozessstoffes und der Anzahl der zu klärenden Beweisfragen noch mit dem Streitwert begründen.
VolltextIBRRS 2013, 4632
OLG Bamberg, Beschluss vom 04.03.2013 - 1 W 12/13
Bei den Reisekosten eines im Verhandlungstermin für einen Versicherer auftretenden Rechtsanwalts handelt es sich nicht um notwendige Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, wenn zwar nicht der Versicherer, jedoch dessen mit der Vertragsabwicklung betrautes Tochterunternehmen über eine eigene Rechtsabteilung verfügt und diese die gesamten Regulierungsverhandlungen und auch den sonstigen vorgerichtlichen Schriftverkehr mit dem Versicherungsnehmer geführt hatte.*)
VolltextIBRRS 2013, 4605
AG Reutlingen, Beschluss vom 27.03.2013 - 9 C 404/13 WEG
Eine etwaige unterschiedliche Rechtsauffassung der Instanzgerichte begründet keinen Grund für eine einstweilige Verfügung. Das gilt auch dann, wenn die Auffassung des Berufungsgerichts nicht der herrschenden Meinung entspricht.
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