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Sachgebiet: Prozessuales

15856 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

IBRRS 2013, 4203
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Hauptsache beschieden: Kein Rechtschutz gegen Zwischenentscheid!

BGH, Beschluss vom 19.09.2013 - III ZB 37/12

Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Zwischenentscheid, mit dem sich ein Schiedsgericht für zuständig erklärt, entfällt, wenn vor der Entscheidung des staatlichen Gerichts ein Schiedsspruch in der Hauptsache erlassen wird.*)

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IBRRS 2013, 4201
ProzessualesProzessuales
Ermittlung der Wertminderung bei belasteten Grundstücken

BGH, Beschluss vom 12.09.2013 - V ZB 1/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4198
ProzessualesProzessuales
Eilrechtsschutz: Keine dritte Instanz bei unzulässiger Beschwerde

BGH, Beschluss vom 11.09.2013 - XII ZA 54/13

Wird in einem Verfahren auf Anordnung, Abänderung oder Aufhebung einer einstweiligen Anordnung die Beschwerde eines Beteiligten als unzulässig verworfen, kann auch durch die Zulassung der Rechtsbeschwerde keine dritte Instanz eröffnet werden.*)

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IBRRS 2013, 4197
ProzessualesProzessuales
Fehlerhafte Festnahme: Wie ist der Verdienstausfall zu ermitteln?

BGH, Urteil vom 19.09.2013 - III ZR 374/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4196
ProzessualesProzessuales
Urteilsberichtigung

BGH, Beschluss vom 10.09.2013 - IV ZR 39/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4191
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wann muss die Gegenseite als Partei vernommen werden?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2013 - 23 U 50/13

Die Partei muss den Antrag auf Parteivernehmung wiederholen, wenn sie auch nach der Zeugenvernehmung an diesem festhält. Es ist eigene Sache der Partei, vor Stellung des Antrags auf Parteivernehmung zu erwägen, ob sie die bis dahin durchgeführte Beweisaufnahme für hinreichend aussagekräftig erachtet und deshalb einen Antrag auf Parteivernehmung des Gegners nicht stellt. Es besteht diesbezüglich keine Hinweispflicht des Gerichts.

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IBRRS 2013, 4170
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Teilanfechtung von Beschlüssen: Bestimmter Antrag erforderlich!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.09.2013 - 23 W 37/13

Auch wenn im Beschwerdeverfahren in der Regel ein Beschwerdeantrag entbehrlich ist, ist er unerlässlich, wenn die Vorentscheidung nur teilweise angefochten wird. Sein Fehlen führt zur Unzulässigkeit der Beschwerde.

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IBRRS 2013, 4161
ProzessualesProzessuales
Statthaftigkeit des Urkundsprozesses

OLG München, Urteil vom 21.09.2011 - 7 U 4957/10

1. Kann der Kläger, der eine Forderung im Urkundsprozess geltend macht (hier: Nutzungsentschädigung für die unterbliebene Bereitstellung eines Dienstwagens mit Fahrer) für die anspruchsbegründenden Tatsachen keinen Urkundsbeweis anbieten, fehlt es an der Statthaftigkeit des Urkundsverfahrens auch im Falle des Nichtbestreitens durch die Beklagte.*)

2. Die Tatsache, dass der Kläger als Organmitglied einer Aktiengesellschaft im Wege des Urkundsprozesses unter Bezugnahme auf die zwischen den Parteien abgeschlossene schriftliche Vergütungsvereinbarung eine Bruttovergütung geltend macht, steht der Statthaftigkeit des Urkundsverfahrens nicht entgegen. Weder vollstreckungsrechtliche noch haftungsrechtliche Aspekte, rechtfertigen eine andere Beurteilung. Auch stehen der Zweck und die Grundlage des Urkundsprozesses oder die Regelung und Wertung in § 46 Abs. 2 ArbGG der Statthaftigkeit nicht entgegen.*)

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IBRRS 2013, 4157
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 26.09.2013 - IV ZR 311/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4147
ProzessualesProzessuales
Vollstreckungsschutz: Keine Beschwerde beim OLG möglich!

OLG Koblenz, Beschluss vom 08.10.2013 - 3 W 525/13

Hat der Rechtspfleger beim Amtsgericht dem Antrag des Schuldners auf Vollstreckungsschutz nicht entsprochen, und das Landgericht die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde zurückgewiesen, steht dem Schuldner nicht das Rechtsmittel einer weiteren Beschwerde zum Oberlandesgericht zu.*)

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IBRRS 2013, 4133
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kein Telefaxzwang für fristwahrende Schriftsätze!

BGH, Beschluss vom 12.09.2013 - V ZB 187/12

Eine Partei darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass im Bundesgebiet werktags aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden. Sie ist nicht gehalten, Schriftsätze vorab per Telefax zu übersenden.

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IBRRS 2013, 4126
ProzessualesProzessuales
Mehrere Klagen verbunden: Anhörung der Parteien ist geboten!

OLG Koblenz, Urteil vom 08.10.2013 - 3 U 220/13

1. Ein Verfahrensfehler ist nicht bereits darin zu sehen, dass das Landgericht zwei jeweils getrennt erhobene Klagen gemäß §§ 147 ZPO miteinander verbindet. Die Verbindung der Verfahren hat zur Folge, dass mehrere Kläger und Beklagte Streitgenossen werden und die Parteien, die zuvor getrennte Verfahren geführt haben, nicht mehr als Zeugen vernommen werden können (in Anknüpfung an OLG Köln, Urteil vom 08.11.1972 - 2 U 122/72 - VersR 1973, 285).*)

2. Die Verbindung der von den Klägern getrennt eingereichten Klagen und erhobenen Prozesse entbindet das Gericht nicht davon im Rahmen seiner Verhandlung zu versuchen, den Sachverhalt aufzuklären. Wenn auch dies nicht zwingend eine Parteivernehmung nach § 448 ZPO sein muss, so kann doch eine Anhörung der Parteien gemäß § 141 ZPO geboten sein.*)

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IBRRS 2013, 4125
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Langes Verfahren: Entschädigungsanspruch nach 6 Monate verwirkt!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.10.2013 - 23 SchH 13/12

Bei der Frist nach § 198 Abs. 5 S. 2 GVG handelt es sich um eine Ausschlussfrist, nach deren Ablauf materiell eine Verwirkung des Anspruchs eintritt.*)

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IBRRS 2013, 4124
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kostenentscheidung im Hauptsacheverfahren?

BGH, Beschluss vom 12.09.2013 - VII ZB 4/13

Die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens werden nicht Gegenstand der Kostenentscheidung eines sich anschließenden Klageverfahrens, wenn nicht der Antragsgegner, sondern ausschließlich dessen Streithelfer aus dem selbständigen Beweisverfahren im Klagewege in Anspruch genommen wird. Das gilt auch, wenn das Ergebnis der Beweisaufnahme im selbständigen Beweisverfahren im Prozess zwischen dem Antragsteller und dem Streithelfer verwertet wurde.*)

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IBRRS 2013, 4115
ProzessualesProzessuales
Berichtigungsbeschluss

BGH, Beschluss vom 13.09.2013 - V ZR 203/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4105
ProzessualesProzessuales
Aufhebungsbeschluss: Kein Beschwerderecht des Schuldners!

LG Neubrandenburg, Beschluss vom 27.05.2013 - 4 T 93/13

1. Gegen einen Beschluss, mit dem ein Zwangsversteigerungsverfahren oder ein Zwangsverwaltungsverfahren wegen der vorangegangenen Rücknahme des Antrages des Gläubigers zur Anordnung des Verfahrens aufgehoben wird, findet die sofortige Beschwerde statt. Beschwerdebefugt ist nur der Gläubiger. Dem Schuldner steht mangels eines eigenen Rechtsschutzbedürfnisses bzw. mangels eigener Beschwer kein Beschwerderecht gegen einen Aufhebungsbeschluss zu.

2. Nimmt der Gläubiger seinen Antrag auf Durchführung des Zwangsverwaltungsverfahrens zurück, ist das Zwangsversteigerungsverfahren zwingend aufzuheben.

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IBRRS 2013, 4085
ProzessualesProzessuales
Voraussetzungen der Zuständigkeitsbestimmung durch OLG?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.09.2013 - 1 (Z) Sa 54/13

1. Voraussetzung für eine Zuständigkeitsbestimmung durch das Oberlandesgericht ist eine rechtskräftige zuständigkeitsablehnende Entscheidung des Amtsgerichts.

2. Spricht ein Amtsgericht seine Unzuständigkeit lediglich durch eine Verfügung aus, welche den Parteien durch dieses Gericht auch nicht zur Kenntnis gebracht wird, genügt dieser akteninterne Vorgang nicht den Anforderungen, die an das Merkmal "rechtskräftig" zu stellen sind.

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IBRRS 2013, 4079
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wann darf das Berufungsgericht eine Sache zurückverweisen?

BGH, Urteil vom 14.05.2013 - VI ZR 325/11

Nach § 538 Abs. 1 ZPO hat das Berufungsgericht grundsätzlich die notwendigen Beweise zu erheben und in der Sache selbst zu entscheiden. Ob das Verfahren im ersten Rechtszug an einem wesentlichen Mangel leidet, der nach § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO ausnahmsweise eine Zurückverweisung an das Gericht des ersten Rechtszugs ermöglicht, ist allein aufgrund des materiell-rechtlichen Standpunkts des Erstgerichts zu beurteilen.*)

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IBRRS 2013, 4059
ProzessualesProzessuales
OLG will Aussage anders würdigen als Vorinstanz: Zeuge muss erneut vernommen werden!

BGH, Beschluss vom 17.09.2013 - XI ZR 394/12

1. Das Berufungsgericht muss einen bereits in erster Instanz vernommenen Zeugen nochmals gemäß § 398 Abs. 1 ZPO vernehmen, wenn es dessen Aussage anders würdigen will als die Vorinstanz.

2. Die nochmalige Vernehmung eines Zeugen kann allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das Rechtsmittelgericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit der Aussage betreffen.

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IBRRS 2013, 4052
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wann kann Werklohn im Urkundenprozess eingeklagt werden?

OLG Schleswig, Urteil vom 30.08.2013 - 1 U 11/13

1. Eine Klage auf Zahlung von Werklohn ist im Urkundenprozess nur dann statthaft, wenn alle Anspruchsgrundlagen mit Urkunden unterlegt sind.*)

2. Ist die Abnahme noch nicht erfolgt, so ist die sofortige Klage auf Zahlung des Werklohnes im Urkundenprozess auch deswegen unstatthaft, weil sie konkludent die Klage auf Abnahme umfasst, im Urkundenprozess aber nicht der Anspruch auf Abgabe einer Willenserklärung verfolgt werden kann.*)

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IBRRS 2013, 4015
ProzessualesProzessuales
Anhörungsrüge

BGH, Beschluss vom 09.09.2013 - II ZR 72/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4013
ProzessualesProzessuales
Prozessuakles - Verletzung rechtlichen Gehörs

BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - I ZR 160/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4002
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Ist vermietete Dachfläche ein vermieteter Geschäftsraum?

LG München I, Beschluss vom 17.09.2013 - 14 O 15811/13

Unter § 29a ZPO unterfallen ausdrücklich auch Mobilfunksendeanlagen, die auf dem Dach eines mit dem Erdboden fest verbundenen Gebäudes angebracht sind.

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IBRRS 2013, 3984
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
§ 642 BGB umfasst verzugsbedingt angefallene höhere Deponiekosten!

OLG Hamm, Urteil vom 30.07.2013 - 21 U 84/12

1. Vereinbaren die Bauvertragsparteien, dass der Auftragnehmer seine Leistungen binnen einer bestimmten Frist nach Auftragserteilung bzw. nach Baubeginn zu erbringen hat, gerät der Auftragnehmer bei Überschreitung der Frist automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

2. Wird der Auftragnehmer in der Ausführung seiner Leistungen behindert und führt die Behinderung zu einer Verlängerung der Ausführungsfristen, kommt der Auftragnehmer nur durch eine gesonderte Mahnung in Verzug.

3. Eine Mitwirkungshandlung des Auftraggebers im Sinne des § 642 BGB kann auch darin bestehen, dem Auftragnehmer das Grundstück mit bestimmten Bauleistungen anderer Unternehmer - also Leistungen von Vorunternehmern - zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber muss nach einem Bedenkenhinweis wegen unzureichender Vorleistungen anderer Unternehmer auch dafür sorgen, dass die Vorunternehmerleistung so erbracht wird, dass der Auftragnehmer darauf aufbauen kann.

4. Macht der Auftragnehmer aufgrund einer Behinderung Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche geltend, muss er darlegen, ob und inwieweit die Behinderung tatsächlich auch eine Störung bei der Ausführung der Arbeiten verursacht hat. Art und Umfang der Behinderung sind möglichst konkret zu beschreiben. Der Auftragnehmer muss ferner vortragen, wie lange die Behinderung angedauert hat. Zum schlüssigen Sachvortrag gehören dabei auch Tatsachen, die gegen eine relevante Behinderung, etwa aufgrund der Möglichkeit der Arbeitsumstellung, sprechen.

5. Eine Behinderungsanzeige muss unverzüglich und in schriftlicher Form erfolgen. Durch die Mitteilung der hindernden Umstände soll der Auftraggeber gewarnt werden. Es soll ihm ermöglicht werden, die Ursachen für die Störung zu klären, Beweise zu sichern und die Behinderung gegebenenfalls zu beseitigen.

6. Aus der Behinderungsanzeige müssen sich die Gründe für die Behinderung ergeben. Die Anzeige muss Aufschluss darüber geben, ob und wann die Arbeiten, die nach dem Bauablauf nunmehr ausgeführt werden müssen, nicht oder nicht wie vorgesehen ausgeführt werden können.

7. Der Entschädigungsanspruch aus § 642 BGB umfasst prinzipiell auch verzögerungsbedingt angefallene höhere Deponiekosten.

8. Die Verkennung des Kerngehalts eines entscheidungserheblichen Parteivorbringens ist als wesentlicher Verfahrensfehler im Sinne des § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO und auch als Gehörsverletzung im Sinne des Art. 103 Abs. 1 GG zu werten und kann deshalb einen Grund für eine Aufhebung und Zurückverweisung darstellen.*)

9. Ein Verfahrensfehler im Sinne des § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO kann auch in einer mangelhaften Beweiswürdigung liegen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn im erstinstanzlichen Urteil eine Beweiswürdigung gänzlich fehlt.*)

10. Nach schriftlicher Beantwortung einer Beweisfrage durch einen Zeugen gemäß § 377 Abs. 3 ZPO kann gemäß § 286 ZPO die grundsätzlich im Ermessen des Gerichts stehende persönliche Ladung des Zeugen geboten sein, wenn die schriftliche Auskunft des Zeugen als unzulänglich zu erachten ist. Von einer solchen Unzulänglichkeit der schriftlichen Beantwortung einer Beweisfrage ist regelmäßig dann auszugehen, wenn mehrere Zeugen ihre schriftliche Auskunft nahezu wortgleich formuliert haben und sie lediglich pauschale Angaben gemacht haben.*)

11. Im Rahmen der Ermessensentscheidung zwischen einer Aufhebung und Zurückverweisung gemäß § 538 Abs. 2 ZPO und der eigenen Sachentscheidung gemäß § 538 Abs. 1 ZPO hat das Berufungsgericht insbesondere auch zu erwägen, dass eine Zurückverweisung der Sache in aller Regel zu einer Verteuerung und Verzögerung des Rechtsstreits führt und dies den Interessen der Parteien entgegenstehen kann.*)




IBRRS 2013, 3981
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Umgang mit Ablehungsgesuch kann Befangenheit begründen!

OLG Köln, Beschluss vom 29.04.2013 - 20 W 30/13

1. Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen; hierfür kommen nur solche - objektiven - Gründe in Betracht, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtungsweise die Befürchtung erwecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber. Nicht erforderlich ist, dass der Richter tatsächlich befangen ist.

2. Die Besorgnis der Befangenheit kann sich auch aus dem Umgang des Richters mit einem Ablehnungsgesuch ergeben.

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IBRRS 2013, 3964
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gilt Verjährungsfrist für Hauptanspruch auch für Bürgschaft?

KG, Beschluss vom 06.06.2013 - 8 W 23/13

Wird der Hauptschuldner nach Rechtskraft der gegen den Bürgen durchgeführten Klage gelöscht und wäre noch nach Rechtskraft der Entscheidung gegen den Bürgen eine die Hauptforderung hemmende Klage gegen den Hauptschuldner möglich gewesen, hat die gegen den Bürgen erhobene Klage keine die Verjährung der Hauptforderung hemmende Wirkung.*)

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IBRRS 2013, 3933
ProzessualesProzessuales
Terminverlegung abgelehnt: Richter befangen?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.01.2008 - 9 W 32/07

Es stellt einen erheblichen Grund im Sinne von § 227 Abs. 1 ZPO dar, wenn der Prozessbevollmächtigte durch Urlaub an der Wahrnehmung des anberaumten Termins gehindert ist. Nichts anderes kann für die Verhinderung durch eine Fortbildungsveranstaltung gelten. Die Verlegung kann im Regelfall auch nicht mit der Begründung verweigert werden, einer der Sozii des verhinderten Prozessbevollmächtigten könnte die Vertretung übernehmen. Die vertretene Partei darf regelmäßig erwarten, im Termin von demjenigen Anwalt vertreten zu werden, der die Sachbearbeitung des Mandats übernommen hat.*)

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IBRRS 2013, 3932
ProzessualesProzessuales
Auslandsrecht nicht richtig ermittelt: Beschwerde nach FamFG!

BGH, Beschluss vom 04.07.2013 - V ZB 197/12

Auf eine Verletzung von ausländischem Recht kann weder die Revision noch die Rechtsbeschwerde nach dem FamFG gestützt werden; nur eine unzureichende oder fehlerhafte Ermittlung des ausländischen Rechts kann mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden.*)

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IBRRS 2013, 3926
ProzessualesProzessuales
Richter tauscht sich mit Kollegen aus: Keine Befangenheit!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.09.2013 - 17 W 16/13

Führen die Mitglieder einer Zivilkammer beim Landgericht untereinander Gespräche wegen einer Vielzahl von anhängigen Parallelverfahren mit zum Teil identischem Parteivortrag und versuchen sie, unter Austausch ihrer Argumente zu verschiedenen sich stellenden Rechtsfragen eine einheitliche Linie zu finden, so ist der schließlich den Einzelfall entscheidende originäre Einzelrichter nicht schon deshalb voreingenommen und befangen, weil er auf die Rechtsauffassung der Zivilkammer hinweist und sich für seine Entscheidung an dieser orientiert.*)

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IBRRS 2013, 3912
ProzessualesProzessuales
Beschwerde gegen begünstigenden Beschluss zulässig!

OLG Köln, Beschluss vom 27.06.2013 - 6 W 77/13

Der Gläubiger kann gegen einen ihn begünstigenden Beschluss ebenfalls Beschwerde einlegen mit dem Ziel, dass ein höheres Ordnungsgeld verhängt wird.

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IBRRS 2013, 3911
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Glaubhaftmachung von Werklohn durch einseitiges Aufmaß?

LG Stralsund, Urteil vom 22.08.2013 - 3 HK O 32/13

1. Ein Werklohnanspruch kann auch durch einseitiges Aufmaß im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Werklohnanspruchs glaubhaft gemacht werden.

2. Etwas anderes gilt, wenn das Aufmaß nicht auf der Baustelle, sondern im Büro nach Plänen genommen wurde.

3. Zur Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung.

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IBRRS 2013, 3910
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Sicherungsanordnung: Wann liegt ein besonderer Nachteil vor?

OLG Celle, Beschluss vom 17.09.2013 - 2 W 205/13

1. Zu den Anforderungen an die Feststellung eines besonderen Nachteils für den Erlass einer Sicherungsanordnung nach § 283a Abs. 1 ZPO auf Antrag des Vermieters von Gewerberäumen im Prozess auf Räumung und Mietzahlung*)

2. Die Sicherungsanordnung dient vor allem dem Schutz von Privatvermietern, die den ungerechtfertigten Ausfall von Mieteinnahmen wirtschaftlich nur schwer kompensieren können.

3. Zur Annahme eines besonderen Nachteils reicht das allgemeine Prozessrisiko eines jeden Gläubigers, die Forderung nicht realisieren zu können, als Sicherungsinteresse nicht aus, vielmehr muss der Vermieter in besonderer Weise auf den laufenden Eingang der Zahlungen angewiesen sein, etwa weil er sie zum Bestreiten seines Lebensunterhalts oder zur Tilgung eines Darlehens benötigt, oder ob ein Ausfallrisiko im Hinblick auf seine Altersvorsorge ihn in besonderer Weise belastet.

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IBRRS 2013, 3884
ProzessualesProzessuales
Tenorberichtigung

BGH, Beschluss vom 03.09.2013 - VIII ZR 373/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 3879
ProzessualesProzessuales
Wann ist eine nicht existente Partei parteifähig?

OLG Koblenz, Beschluss vom 12.09.2013 - 3 W 503/13

1. Eine nicht existente Partei ist in einem gegen sie angestrengten Prozess insoweit als parteifähig zu behandeln, als sie ihre Nichtexistenz geltend macht (in Anknüpfung an BGH, Beschluss vom 12.05.2004 - XII ZB 226/03 - NJW-RR 2004, 1505 f. = MDR 2004, 1134 f.; Urteil vom 31.05.2010 - II ZB 9/09 - NJW 2010, 3100 f. = MDR 2010, 1279 f. = WM 2010, 1719 ff. = ZIP 2010, 1514 ff.). Eine insoweit im Rechtsstreit als parteifähig erachtete Partei gilt auch im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren als parteifähig (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 12.05.2004; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.11.2001 - 6 W 328/01-80 - OLGR Saarbrücken 2002, 259 f.). Die Existenz der Partei ist im Kostenfestsetzungsverfahren insoweit zu fingieren, als ein hinter diesem rechtlich nicht existenten Gebilde stehender Dritter berechtigt oder jedenfalls befugt ist, die Unzulässigkeit der Klage geltend zu machen. Zugunsten der nicht existenten Partei kann ein Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen werden, in dem die Aufwendungen desjenigen berücksichtigt werden, der für die nicht existente Partei einen Rechtsanwalt beauftragt hat (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 12.05.2004; OLG Saarbrücken, aaO; OLG Hamburg, Beschluss vom 11.06.1976 - 5 U 181/75 - MDR 1976, 845 f.; einschränkend OLG Koblenz, Beschluss vom 10.12.1999 - 14 W 816/99 - NJW-RR 2001, 285 f. = OLGR Koblenz 2000, 344 f.).*)

2. Hat der Beschwerdeführer jedoch nicht für eine nicht existente Partei den Prozess geführt, sondern für sich in eigener Person einen Rechtsanwalt bestellt, ohne dass gegen ihn ein Prozessrechtsverhältnis begründet worden wäre, kann er auch bei Klagerücknahme gegen die partei- und rechtsfähige Eigentümergemeinschaft keinen Kostenerstattungsanspruch haben.*)

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IBRRS 2013, 3863
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Regressfalle: Keine gesonderte Rechtsmittelfrist für Streithelfer

BGH, Beschluss vom 20.08.2013 - IX ZB 2/12

Der einfache Streithelfer kann ein Rechtsmittel nur solange einlegen, wie die Rechtsmittelfrist für die Hauptpartei läuft. Das gilt auch für die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde gegen den die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss des Berufungsgerichts, wenn sich die Hauptpartei bereits im Berufungsverfahren nicht mehr aktiv beteiligt hat (Anschluss an BGH, Beschluss vom 24. Mai 2012 - VII ZR 24/11, NJW-RR 2012, 1042).*)

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IBRRS 2013, 3858
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zurückweisung von Angriffs-/Verteidigungsmittel als verspätet?

BGH, Beschluss vom 02.09.2013 - VII ZR 242/12

Das Rechtsmittelgericht darf eine fehlerhafte Begründung des erstinstanzlichen Gerichts für eine Zurückweisung von Angriffsmitteln nicht durch eine andere Begründung ersetzen.

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IBRRS 2013, 3854
ProzessualesProzessuales
Prozessuales

BGH, Beschluss vom 26.08.2013 - IV ZR 167/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 3853
ProzessualesProzessuales
Prozessuales

BGH, Beschluss vom 15.08.2013 - IX ZB 49/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 3839
ProzessualesProzessuales
Zurückweisung der Revision

BGH, Beschluss vom 02.09.2013 - IV ZR 209/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 3838
ProzessualesProzessuales
Revision bei erstinstanzlichen Urteilen des OLG

BGH, Beschluss vom 15.08.2013 - I ZR 150/12

Gegen erstinstanzliche Urteile des Oberlandesgerichts nach § 16 Abs. 4 Satz 1 UrhWG findet die Revision nur statt, wenn sie entweder vom Oberlandesgericht oder vom Bundesgerichtshof zugelassen worden ist.*)

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IBRRS 2013, 3836
ProzessualesProzessuales
Voraussetzungen der Anhörungsrüge!

BGH, Beschluss vom 28.08.2013 - IV ZR 224/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 3833
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wann beginnt die Berufungs(begründungs)frist?

BGH, Beschluss vom 31.07.2013 - VIII ZB 18/13

An die Unterschrift des Urkundsbeamten auf der Ausfertigung eines Urteils sind dieselben Anforderungen zu stellen wie an die Unterzeichnung bestimmender Schriftsätze durch Rechtsanwälte.

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IBRRS 2013, 3821
ProzessualesProzessuales
Zeuge vom Berufungsgericht nicht vernommen: Verfahrensfehler!

BGH, Beschluss vom 23.07.2013 - II ZR 28/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 3820
ProzessualesProzessuales
Rechtsfrage geklärt: Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen!

BGH, Beschluss vom 11.09.2013 - IV ZR 253/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 3818
ProzessualesProzessuales
PKH: Vorausetzungen der Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 12.09.2013 - III ZA 281/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 3817
ProzessualesProzessuales
Sachvortrag nicht beachtet: Rechtliches Gehör verletzt!

VGH Berlin, Beschluss vom 23.01.2013 - VerfGH 9/12

1. Nimm das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung, stellt das eine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör, sofern die Frage nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder der Parteivortrag offensichtlich unsubstantiiert war.

2. Befasst sich das Amtsgericht trotz sachlichen Vortrags der Partei weder in dem angegriffenen Urteil noch im Anhörungsrügeverfahren mit der Frage, ob eine wirksame Abrechnung nur vorliegt, wenn der Mieter anhand der Abrechnung selbst in der Lage ist, den auf ihn entfallenden Anteil an den geltend gemachten Kosten auf der Grundlage der ihm mitgeteilten Umlage- oder Verteilerschlüssel rechnerisch nachzuvollziehen und nachzuprüfen, kann ein Verstoß gegen das Recht auf rechtliches Gehör vorliegen.

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IBRRS 2013, 3807
ProzessualesProzessuales
Kosten eines Kostenwiderspruchs?

BGH, Beschluss vom 15.08.2013 - I ZB 68/12

Wendet sich der anwaltlich vertretene Antragsgegner mit dem Kostenwiderspruch gegen die im Verfügungsverfahren gegen ihn ergangene Kostenentscheidung, fällt auf seiner Seite keine 0,8-Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Ziffer 1 VV RVG aus dem Gegenstandswert des Verfügungsverfahrens an (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 22. Mai 2003 - I ZB 38/02, WRP 2003, 1000; Beschluss vom 26. Juni 2003 - I ZB 11/03, BGHReport 2003, 1115).*)

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IBRRS 2013, 3801
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ProzessualesProzessuales
Trotz Anordnung nicht erschienen: Ordnungsgeld!

OLG Bremen, Beschluss vom 26.08.2013 - 2 W 75/13

1. Soweit die Anordnung des persönlichen Erscheinens erfolgt, um eine Sachaufklärung vornehmen zu können, kann ein Ordnungsgeld nur festgesetzt werden, wenn das unentschuldigte Ausbleiben der Partei die Sachaufklärung erschwert und dadurch den Prozess verzögert.*)

2. Zweck des § 141 Abs. 3 Satz 1 ZPO ist weder eine vermeintliche Missachtung des Gerichts zu ahnden noch einen Vergleichsabschluss zu erzwingen. Es ist deshalb ermessensfehlerhaft, wenn der Widerruf eines Vergleichs, der in einem Termin geschlossen wurde, in dem die widerrufende Partei trotz Anordnens des persönlichen Erscheinens nicht anwesend war, mit der Verhängung eines Ordnungsgeldes sanktioniert wird.*)

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IBRRS 2013, 3792
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 20.08.2013 - 5 AR (VS) 41/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 3791
ProzessualesProzessuales
Verweisung des Rechtsstreits auch ohne Belehrung bindend?

BGH, Beschluss vom 27.08.2013 - X ARZ 425/13

Die antragsgemäße Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Amtsgericht vor Eintritt in die mündliche Verhandlung zur Hauptsache ist auch dann bindend, wenn der Beklagte nicht nach § 504 ZPO belehrt worden ist (Fortführung von BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 X ARZ 507/12, NJW-RR 2013, 764; Beschluss vom 19. März 2013 X ARZ 622/12, [...]).*)

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