Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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IBRRS 2013, 3705OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.07.2013 - 23 W 41/13
Behält sich der Ingenieur im Honorarprozess vor, statt des eingeklagten niedrigen Pauschalhonorars sein Honorar in bezifferter Höhe nach den HOAI-Mindestsätzen geltend zu machen und werden sodann in einem Vergleich alle Ansprüche aus dem Bauvorhaben abgegolten, so bemisst sich der Streitwert nach der höheren vorbehaltenen Mindestsatzvergütung der HOAI.
VolltextIBRRS 2013, 3684
LG Koblenz, Beschluss vom 05.04.2012 - 2 T 141/12
Die Vollziehung eines Beschlusses für die Zeit des schwebenden Anfechtungsverfahrens kann per einstweiliger Verfügung nur dann ausgesetzt werden, wenn glaubhaft gemacht wurde, dass im konkreten Einzelfall ausnahmsweise die Interessen der anfechtenden Miteigentümer überwiegen, etwa weil ihnen ein weiteres Zuwarten wegen drohender irreversibler Schäden nicht mehr zugemutet werden kann oder weil bei unstreitiger Sachlage und gefestigter Rechtsprechung die Rechtswidrigkeit des Beschlusses derart offenkundig ist, dass es hierfür nicht erst der umfassenden Prüfung durch ein Hauptsacheverfahren bedarf.
VolltextIBRRS 2013, 3678
BGH, Beschluss vom 04.07.2013 - VII ZR 192/11
1. Das erkennende Gericht muss in Erfüllung seiner prozessualen Fürsorgepflicht Hinweise auf seiner Ansicht nach entscheidungserhebliche Umstände, die die betroffene Partei erkennbar für unerheblich gehalten hat, grundsätzlich so frühzeitig vor der mündlichen Verhandlung erteilen, dass die Partei die Gelegenheit hat, ihre Prozessführung darauf einzurichten und schon für die anstehende mündliche Verhandlung ihren Vortrag zu ergänzen und die danach erforderlichen Beweise anzutreten.
2. Erteilt das Gericht einen solchen Hinweis erst in der mündlichen Verhandlung, muss es der betroffenen Partei genügend Gelegenheit zur Reaktion hierauf geben.
3. Das Berufungsgericht darf das Urteil in dem Termin erlassen, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, wenn die Partei in der mündlichen Verhandlung ohne Weiteres in der Lage ist, umfassend und abschließend Stellung zu nehmen. Ist offensichtlich, dass die Partei sich in der mündlichen Verhandlung nicht abschließend erklären kann, so muss das Berufungsgericht - wenn es nicht in das schriftliche Verfahren übergeht - auch ohne einen Antrag auf Schriftsatznachlass die mündliche Verhandlung vertagen, um Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
4. Es kann nicht angenommen werden, dass der Geschäftsführer einer GmbH oder ihr Prozessbevollmächtigter mehrere Jahre nach Ausführung der im Streit stehenden Bauarbeiten zu jedem Aspekt der Durchführung umfangreicher Arbeiten detailliert und der prozessualen Wahrheitspflicht entsprechend aus dem Stand Stellung nehmen können.
VolltextIBRRS 2013, 3654
BGH, Beschluss vom 14.08.2013 - XII ZB 443/12
Die fehlerhafte Subsumtion unter einen zutreffend gewählten Obersatz vermag die Zulassung der Sprungrechtsbeschwerde aus dem Gesichtspunkt der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht zu rechtfertigen.*)
VolltextIBRRS 2013, 3637
VGH Bayern, Beschluss vom 20.02.2013 - 15 CS 12.2425
Das nachbarliche Rechtsschutzinteresse für den vorläufigen Rechtsschutz entfällt, soweit sich der antragstellende Nachbar gegen die vom Baukörper ausgehenden Beeinträchtigungen wendet, die er darin sieht, dass die Abstandsflächen nicht eingehalten werden. Das mit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung verfolgte Ziel, die Schaffung vollendeter abstandsflächenrechtlich bedeutsamer Tatsachen zu verhindern, ist nach weitgehender Fertigstellung der baulichen Anlage nicht mehr zu erreichen.
VolltextIBRRS 2013, 3626
OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.08.2013 - 7 W 43/13
1. Ein in den Termin entsandter Vertreter ist dann ausreichend zur Aufklärung des "Tatbestands" instruiert, wenn er umfassend sachverhaltskundig ist, um bei klärungsbedürftigen Vorgängen, so wie die nicht erschienene Partei selbst, Auskunft geben zu können. Kann der Vertreter auf Fragen des Gerichts zu unmittelbaren Wahrnehmungen der Partei keine eigenen Wahrnehmungen wiedergeben, wird er diesen Anforderungen nicht gerecht.
2. Ein Vertreter, der nur erläutern kann, was ihm die Partei berichtet hat, ist in Fällen, in denen es auf den detaillierten Gegenstand und Inhalt bei Besprechungen und Verhandlungen ankommt, von vornherein ungeeignet.
3. Das Gericht ist nicht gehalten, mit der Ladung einer Partei in einer Terminsverfügung die konkret an eine Partei zu stellenden Fragen schriftlich anzukündigen und die "klärungsbedürftigen Punkte" mitzuteilen.
VolltextIBRRS 2013, 3602
BGH, Beschluss vom 16.05.2013 - VII ZR 299/12
1. Geht der Kläger in den Tatsacheninstanzen davon aus, dass sein Interesse an einem geltend gemachten Freistellungsanspruch 20.000 Euro nicht übersteigt und setzt das Berufungsgericht den Streitwert in dieser Höhe fest, beschränkt sich die Überprüfung des Werts einer aus dieser Festsetzung abzuleitenden Beschwer auf die Frage, ob das Berufungsgericht von dem ihm eingeräumten Ermessen fehlerfrei Gebrauch gemacht hat.
2. Haben die vom Kläger im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren erstmals behaupteten Kosten in den Tatsacheninstanzen keinen Niederschlag gefunden, kann die anderweitige Darlegung des Interesses des Klägers bei der Bewertung der Beschwer nicht berücksichtigt werden.
VolltextIBRRS 2013, 3591
BGH, Urteil vom 12.07.2013 - V ZR 85/12
1. Das Gericht darf die in einem anderen Verfahren protokollierten Aussagen der benannten Zeugen im Wege des Urkundenbeweises verwerten. Es muss die Zeugen aber selbst vernehmen, wenn eine Partei das beantragt.*)
2. Die Begrünung einer Teilfläche eines privaten Hinterhofs kann eine Inanspruchnahme für eine Verwaltungsaufgabe sein, wenn die zuständigen staatlichen Stellen vor dem 3. Oktober 1990 die Sachherrschaft über den begrünten Teil eines solchen Hinterhofs ausgeübt und diesen für einen Außenstehenden erkennbar dem öffentlichen Verkehr geöffnet haben, dieser tatsächlich als solcher wahrgenommen worden ist und dieser Zustand heute noch besteht.*)
3. Ein Ankaufsanspruch des öffentlichen Nutzers besteht bei einer öffentlichen Nutzung in einem privaten Hinterhof in entsprechender Anwendung von § 1 Abs. 1 Satz 5 VerkFlBerG nur, wenn die öffentliche Nutzung die private am 3. Oktober 1990 überwog und nach wie vor überwiegt.*)
VolltextIBRRS 2013, 3586
BGH, Beschluss vom 16.07.2013 - VIII ZB 62/12
Eine Unterschrift muss die Identität des Unterschreibenden erkennen lassen, individuelle und entsprechend charakteristische Merkmale aufweisen, die Nachahmung erschweren, sich als Wiedergabe eines Namens darstellen und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lassen.
VolltextIBRRS 2013, 3582
BGH, Beschluss vom 14.08.2013 - XII ZA 50/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3572
BGH, Beschluss vom 14.08.2013 - I ZB 76/10
Dem Antrag auf Festsetzung von Zwangsmitteln gemäß § 888 Abs. 1 ZPO wegen Nichterbringung einer Auskunft fehlt nicht deshalb das Rechtsschutzbedürfnis, weil der Schuldner unbekannten Aufenthalts ist und ihm deshalb sämtliche im Erkenntnisverfahren und im Vollstreckungsverfahren zuzustellenden Schriftsätze und gerichtliche Entscheidungen durch öffentliche Bekanntmachung im Sinne von § 185 Abs. 1 ZPO zugestellt worden sind.*)
VolltextIBRRS 2013, 3569
BGH, Beschluss vom 11.07.2013 - IV ZR 41/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3561
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.06.2011 - 13 W 40/11
1. Das rechtliche Interesse für die Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens kann nicht wegen der von der Antragsgegnerin erhobenen Verjährungseinrede, der der Antragsteller entgegengetreten ist, verneint werden.
2. Die fehlende Erfolgsaussicht eines beabsichtigten Hauptverfahrens (hier: Verjährung von Gewährleistungsansprüchen wegen Baumängeln) macht ein vorangeschaltetes selbständiges Beweisverfahren nicht unzulässig.
VolltextIBRRS 2013, 3553
BGH, Beschluss vom 17.07.2013 - XII ZB 174/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3548
BGH, Urteil vom 18.07.2013 - VII ZR 241/12
1. Die Zwangsvollstreckung einer Forderung ist unzulässig, wenn der Schuldner dieser Forderung mit einem prozessualen Kostenerstattungsanspruch aufgerechnet hat, der in einem rechtskräftig abgeschlossenen Kostenfestsetzungsverfahren betragsmäßig festgesetzt worden ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 8. Januar 1976 III ZR 146/73, JR 1976, 332).*)
2. Dies gilt auch für den Fall, dass die Kostengrundentscheidung in einem gegen Sicherheitsleistung vollstreckbaren Urteil ergangen und die Sicherheitsleistung von dem Aufrechnenden nicht erbracht worden ist.*)
VolltextIBRRS 2013, 3547
BGH, Beschluss vom 27.06.2013 - I ZB 44/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3545
BGH, Beschluss vom 17.07.2013 - XII ZB 173/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3544
BGH, Beschluss vom 08.07.2013 - PatAnwZ 1/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3543
BGH, Beschluss vom 10.07.2013 - XII ZB 34/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3537
BGH, Beschluss vom 25.07.2013 - III ZB 18/13
Die Abtretung einer Forderung vermag die öffentlich-rechtliche Rechtsnatur der abgetretenen Forderung nicht zu ändern und den Zivilrechtsweg zu eröffnen. Der für den Besoldungsanspruch des Beamten gemäß § 126 Abs. 1 BRRG gegebene Verwaltungsrechtsweg bleibt daher auch nach der Abtretung des Besoldungsanspruchs für den Rechtsstreit des Zessionars gegen den Dienstherrn als Drittschuldner eröffnet.*)
VolltextIBRRS 2013, 3525
BGH, Beschluss vom 25.07.2013 - III ZR 413/12
§ 26 Nr. 8 EGZPO ist auf Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision in erstinstanzlichen Urteilen der Oberlandesgerichte über Klagen auf Entschädigung wegen unangemessener Dauer von Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (§§ 198 ff GVG) anwendbar; solche Urteile unterliegen daher nur dann der Beschwerde, wenn der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 Euro übersteigt.*)
VolltextIBRRS 2013, 3495
OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2013 - 22 W 37/13
1. Bei der Frage, ob Durchfeuchtungen eines Kellers einen Mangel darstellen, handelt es sich um eine Rechtsfrage. Die Klärung von Rechtsfragen im selbständigen Beweisverfahren ist unzulässig.
2. Eine Ergänzungsfrage, in der nach den üblichen technischen Anforderungen bei der Errichtung eines Kellers gefragt wird, ist zulässig.
VolltextIBRRS 2013, 3494
BGH, Beschluss vom 14.05.2013 - III ZR 289/12
1. Zu den Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts vom rechtzeitigen Eingang einer per Telefax eingereichten Klageschrift.
2. Die Nichtberücksichtigung eines Beweisangebots, wonach durch Sachverständigenbeweis erwiesen werden soll, dass bei Zugang eines Telefaxes nicht elf leere Seiten, sondern der vollständige Inhalt eines Schriftsatzes auf dem Telefaxgerät des Empfängers fristwahrend eingegangen sein soll, verletzt das rechtliche Gehör der beweisanbietenden Partei.
VolltextIBRRS 2013, 3470
OLG Frankfurt, Urteil vom 10.07.2013 - 23 U 66/12
Eine Verfahrensverzögerung kann der Annahme der Sachdienlichkeit einer Widerklageerhebung in der Berufungsinstanz entgegen stehen.*)
VolltextIBRRS 2013, 3469
BGH, Beschluss vom 17.07.2013 - XII ZB 115/13
Bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung zu einer wirksamen Ausgangskontrolle nur dann nach, wenn er seinen Büroangestellten die Weisung erteilt, sich einen Sendebericht ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 7. Juli 2010 - XII ZB 59/10 - NJW-RR 2010, 1648).*)
VolltextIBRRS 2013, 3462
BGH, Urteil vom 10.07.2013 - VIII ZR 295/12
Die in § 54 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 (in der Fassung vom 25. Oktober 2008, BGBl. I S. 2074, 2087) bestimmte Frist ist keine Ausschlussfrist.*)
VolltextIBRRS 2013, 3452
BGH, Urteil vom 24.01.2013 - I ZR 174/11
1. Die Beschwer des Schuldners eines zur Unterlassung verpflichtenden Urteils richtet sich danach, in welcher Weise sich das ausgesprochene Verbot zu seinem Nachteil auswirkt. Maßgebend sind die Nachteile, die dem Schuldner aus der Erfüllung des Unterlassungsanspruchs entstehen.*)
2. Bei der Bestimmung der Beschwer des Unterlassungsschuldners ist nicht danach zu unterscheiden, ob die Parteien auch über das Bestehen einer Unterlassungspflicht streiten oder aber lediglich über bereits erfolgte Verstöße gegen eine unstreitig bestehende Unterlassungspflicht.*)
VolltextIBRRS 2013, 3444
BGH, Urteil vom 06.02.2013 - I ZR 13/12
1. Enthält ein Berufungsurteil unklare und lückenhafte Ausführungen dazu, welche Hilfsanträge eine Partei in der Berufungsinstanz gestellt hat, ist das Urteil wegen eines von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensmangels aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen.*)
2. Gegenstand einer gemäß § 281 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit §§ 87, 91, 92 Abs. 1 GWB in Frage kommenden Verweisung an das für Kartellsachen zuständige Oberlandesgericht ist nicht die Prüfung von einzelnen rechtlichen Anspruchsgrundlagen, sondern umfasst den gesamten von der kartellrechtlichen Fragestellung betroffenen Streitgegenstand.*)
VolltextIBRRS 2013, 3418
BGH, Beschluss vom 31.07.2013 - VII ZR 59/12
1. Der Auftraggeber hat für die Koordinierung der verschiedenen Planer Sorge zu tragen.
2. Der Vortrag, in Baubesprechungen sei die nicht funktionierende Zusammenarbeit Gegenstand der Gespräche gewesen, genügt, eine Verletzung dieser Koordinationsobliegenheit des Auftraggebers anzunehmen. Die Übergehung dieses Vortrags verstößt gegen Anspruch des Planers auf Gewährung rechtlichen Gehörs.
VolltextIBRRS 2013, 3414
OLG Hamburg, Beschluss vom 30.07.2013 - 15 W 5/13
Wird ein selbständiges Beweisverfahren nicht durch dieselben Parteien wie das Hauptverfahren geführt, kommt eine Aussetzung des Hauptverfahrens nicht in Betracht, da das Ergebnis des Beweisverfahrens nicht im Hauptsacheverfahren verwendet werden kann.
VolltextIBRRS 2013, 3410
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.04.2013 - 2 A 1548/12
1. Eine Baugenehmigung und ein Bauvorbescheid sind unterschiedliche Streitgegenstände.*)
2. Ändert ein Kläger seine zunächst erhobene Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung in eine Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Bauvorbescheids, kann er nicht anschließend nach Erledigung dieses Klagebegehrens durch Erteilung des Bauvorbescheids im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage die Feststellung begehren, die Ablehnung der Baugenehmigung sei rechtswidrig gewesen.*)
3. In der vorgenannten Verfahrenskonstellation ist auch der Weg über die Feststellungsklage versperrt, wenn der Kläger die Erteilung eines Bauvorbescheids zum Anlass für die erneute Klageänderung nimmt.*)
VolltextIBRRS 2013, 3393
BGH, Beschluss vom 24.07.2013 - XII ZB 56/13
Die Berufung ist auch bei Falschbezeichnung der beklagten Partei zulässig eingelegt, wenn sich anhand der weiteren Angaben in der Rechtsmittelschrift sowie des beigefügten Urteils ersehen lässt, wer Beklagter sein soll (im Anschluss an BGHZ 21, 168 und Senatsbeschluss vom 14. Mai 2003 - XII ZB 154/01 - FamRZ 2003, 1176).*)
VolltextIBRRS 2013, 3390
LG Mainz, Beschluss vom 03.06.2013 - 1 O 18/13
Der Bund als Träger der Verwaltung der Bundeswasserstraßen betreibt kein Gewerbe im Sinne von § 1 HGB, § 95 GVG.
VolltextIBRRS 2013, 3366
BGH, Beschluss vom 31.07.2013 - VII ZR 11/12
Das Gericht verletzt die Prozesspartei in ihrem Recht auf rechtliches Gehör, wenn es ihren Vortrag zur Würdigung einer Zeugenaussage in keiner Weise verarbeitet.
VolltextIBRRS 2013, 3356
BGH, Beschluss vom 24.07.2013 - XII ZB 40/13
Vor Verwerfung einer Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist ist dem Rechtsmittelführer durch einen Hinweis rechtliches Gehör zu gewähren, um ihm die Möglichkeit zu geben, sich zu der Fristversäumung zu äußern und einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 168/08 - FamRZ 2010, 882).*)
VolltextIBRRS 2013, 3341
BGH, Beschluss vom 30.07.2013 - X ARZ 320/13
1. Wird die Klage zumindest gegen einen Beklagten auf eine der in § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO aufgeführten Handlungen gestützt, so ist der besondere Gerichtsstand des § 32b Abs. 1 ZPO auch nach der seit 1. Dezember 2012 geltenden Fassung der Vorschrift unabhängig davon begründet, ob zu den Beklagten auch der Emittent, der Anbieter oder die Zielgesellschaft gehören.*)
2. Der Gerichtsstand des § 32b Abs. 1 Nr. 2 ZPO in der seit 1. Dezember 2012 geltenden Fassung ist nicht begründet, wenn die Klage gegen einen Anlageberater oder Anlagevermittler darauf gestützt wird, er habe dem Anleger die in einer öffentlichen Kapitalmarktinformation aufgeführten Risiken der Anlage verschwiegen.*)
VolltextIBRRS 2013, 3337
BGH, Urteil vom 11.07.2013 - III ZR 361/12
Ist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (ÜGRG) vom 24. November 2011 (BGBl. I S. 2302) hinsichtlich eines bereits abgeschlossenen (überlangen) Verfahrens beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Individualbeschwerde des Betroffenen anhängig, so kommt nach Maßgabe der Übergangsvorschrift des § 23 Satz 1 ÜGRG eine Entschädigung gemäß §§ 198, 199 GVG nur dann in Betracht, wenn die Beschwerde in zulässiger Weise erhoben worden, also insbesondere die Sechs-Monats-Frist des Art. 35 Abs. 1 EMRK gewahrt worden ist.*)
VolltextIBRRS 2013, 3332
LG München I, Urteil vom 25.03.2013 - 1 S 18147/12 WEG
1. Im Falle des Ablebens eines beklagten Wohnungseigentümers ist auch ein Beschlussanfechtungsverfahren wegen der zwingenden Vorgaben der ZPO auszusetzen.*)
2. Ein Verfahren, in dessen Verlauf einer der beklagten Wohnungseigentümer verstirbt, ist jedenfalls auf Antrag seines Prozessbevollmächtigten hin auszusetzen. Daran ändert in Ansehung der verfassungsrechtlichen Gewährleistung rechtlichen Gehörs auch die Verbundenheit der beklagten Wohnungseigentümer zu notwendiger Streitgenossenschaft nichts.
VolltextIBRRS 2013, 3312
VerfGH Berlin, Beschluss vom 31.05.2013 - VerfGH 51/11
Unterlässt das Fachgericht eine nachvollziehbare Begründung seiner Nichtzulassungsentscheidung (hier: Nichtzulassung der Berufung in einer Mietsache), kommt eine Aufhebung durch die Verfassungsgerichte bereits dann in Betracht, wenn die Zulassung des Rechtsmittels nahegelegen hätte (Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 21. März 2012 - 1 BvR 2365/11).*)
VolltextIBRRS 2013, 3307
BGH, Beschluss vom 01.07.2013 - VI ZB 18/12
Wenn ein Rechtsanwalt erkennt, dass er eine Frist zur Rechtsmittelbegründung nicht einhalten kann (hier: wegen Erkrankung), muss er durch einen rechtzeitig gestellten Antrag auf Fristverlängerung dafür Sorge tragen, dass ein Wiedereinsetzungsgesuch nicht notwendig wird.*)
VolltextIBRRS 2013, 3284
BGH, Beschluss vom 17.07.2013 - XII ZB 700/12
1. Das Verfahrenskostenhilfegesuch für eine beabsichtigte Beschwerde in einer Familiensache war nach der bis 31. Dezember 2012 bestehenden Rechtslage beim Oberlandesgericht einzureichen.*)
2. Wegen der nach Inkrafttreten der FGG-Reform zunächst insoweit bestehenden Rechtsunsicherheit, die inzwischen zu einer Gesetzesänderung geführt hat, begründet die Einreichung beim hierfür unzuständigen Amtsgericht kein Verschulden des Rechtsanwalts.*)
VolltextIBRRS 2013, 3266
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.07.2013 - 4 W 30/13
Die sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss, der im selbständigen Beweisverfahren einen zunächst antragsgemäß erlassenen Beweisbeschluss wieder aufhebt, ist gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zulässig.
IBRRS 2013, 3249
LG Berlin, Beschluss vom 21.03.2012 - 51 T 83/12
1. Der Gerichtsvollzieher ist nicht gehalten, von sich aus zu untersuchen, ob sich eventuell etwas an den Besitzverhältnissen gegenüber den vom ihm festgestellten Verhältnissen geändert hat.
2. Die Feststellung tatsächlicher Gegebenheiten in Verbindung mit einer Zwangsräumung kann nur seitens des ausführenden Gerichtsvollziehers während der Räumung erfolgen. Stellt der Gerichtsvollzieher fest, dass diejenigen Räumlichkeiten, die der Schuldner inne gehalten hatte, bereits geräumt wurden, und dass die räumlichen Verhältnisse derart sind, dass eine isolierte Zwangsräumung der von den übrigen Schuldnern inne gehaltenen Räumlichkeiten möglich ist, ist der Räumungsauftrag erledigt. Weitere tatsächliche Gegebenheiten muss der Gerichtsvollzieher nicht untersuchen.
VolltextIBRRS 2013, 3243
OLG Hamm, Beschluss vom 19.07.2013 - 32 W 10/13
Die Befangenheit eines Richters ist anzunehmen, wenn erhebliche Gründe für die Terminverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt oder sich aus der Ablehnung der Terminverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt.
VolltextIBRRS 2013, 3224
OLG Celle, Beschluss vom 31.07.2013 - 2 W 163/13
Die Beauftragung eines Unterbevollmächtigten bereits vor der Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung steht der Festsetzung der Kosten jedenfalls dann nicht entgegen, wenn anschließend ein Termin bestimmt wird, der später infolge der Rücknahme der Klage aufgehoben wird.*)
VolltextIBRRS 2013, 3209
BGH, Urteil vom 18.07.2013 - III ZR 208/12
1. Der nach § 314 Satz 1 ZPO erbrachte Beweis kann durch das Sitzungsprotokoll gemäß § 314 Satz 2 ZPO nur entkräftet werden, wenn die dort getroffenen Feststellungen ausdrücklich oder wenigstens unzweideutig denjenigen des Tatbestands widersprechen.*)
2. Der wegen Zuerkennung des Hauptantrags nicht beschiedene Hilfsantrag des Klägers wird allein durch die Rechtsmitteleinlegung des Beklagten Gegenstand des Berufungsverfahrens (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. September 2004 - II ZR 264/02, NJW-RR 2005, 220).*)
IBRRS 2013, 3206
OLG Hamm, Beschluss vom 01.07.2013 - 18 W 10/13
Die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen eine juristische Person gem. § 141 Abs. 3 ZPO setzt u.a. eine ordnungsgemäße Ladung voraus, die (nur) an konkret benannte gesetzliche Vertreter erfolgen kann (wie BGH I ZB 77/10).*)
VolltextIBRRS 2013, 3203
BGH, Beschluss vom 18.07.2013 - VII ZR 231/11
1. Die Kosten für die Beseitigung eines Werkmangels sind unverhältnismäßig, wenn der mit der Beseitigung des Mangels erzielte Erfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür geltend gemachten Geldaufwands steht. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn ein eingebauter Niedrigtemperatur-Kessel im Verhältnis zu der vertraglich vorgesehenen Brennwertheizanlage zu einem Energiemehrverbrauch von 1,5% führt.
2. Die Übergehung eines Beweisangebots auf ergänzende Vernehmung des Sachverständigen zu der Frage, worauf sich ein im Gutachten genannter Prozentsatzunterschied bezieht, findet im Prozessrecht keine Stütze und verletzt die betreffende Partei in ihrem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs.
VolltextIBRRS 2013, 3201
OLG Köln, Beschluss vom 17.04.2013 - 11 W 20/13
1. Eine Auftragssperre stellt die Ankündigung eines bestimmten tatsächlichen Verhaltens des Auftraggebers im Rahmen zukünftiger Auftragsvergabeverfahren dar. Sie bringt deshalb keine unmittelbare rechtliche Wirkung zu Lasten des Auftragnehmers mit sich. Der (potentielle) Auftragnehmer kann sich daher weiter an Ausschreibungen des Auftraggebers beteiligen.
2. Gegen eine Auftragssperre kann der Betroffene nicht im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes vorgehen, wenn überhaupt noch kein weiteres Auftragsvergabeverfahren läuft oder konkret in Zukunft zu erwarten ist.
VolltextIBRRS 2013, 3200
OLG Koblenz, Beschluss vom 08.02.2013 - 14 W 75/13
1. Die nicht mit Tatsachenstoff unterlegte pauschale Behauptung, man habe eine "erfolgreiche Besprechung zur Erledigung des Verfahrens" geführt, reicht nicht aus, um das Entstehen der Einigungsgebühr darzutun.*)
2. Die Kosten eines außergerichtlichen Vergleichs gehören nur dann zu den erstattungsfähigen Kosten des Rechtsstreits, wenn die Parteien dies vereinbart haben.*)
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