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Sachgebiet: Prozessuales

15856 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

IBRRS 2013, 3243
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Terminverlegung verweigert: Befangenheitsgrund!

OLG Hamm, Beschluss vom 19.07.2013 - 32 W 10/13

Die Befangenheit eines Richters ist anzunehmen, wenn erhebliche Gründe für die Terminverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt oder sich aus der Ablehnung der Terminverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt.

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IBRRS 2013, 3224
ProzessualesProzessuales
Terminvertreter: Kostenfestsetzung trotz späterer Klagerücknahme?

OLG Celle, Beschluss vom 31.07.2013 - 2 W 163/13

Die Beauftragung eines Unterbevollmächtigten bereits vor der Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung steht der Festsetzung der Kosten jedenfalls dann nicht entgegen, wenn anschließend ein Termin bestimmt wird, der später infolge der Rücknahme der Klage aufgehoben wird.*)

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IBRRS 2013, 3209
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Was wird von der Beweiskraft des Tatbestands erfasst?

BGH, Urteil vom 18.07.2013 - III ZR 208/12

1. Der nach § 314 Satz 1 ZPO erbrachte Beweis kann durch das Sitzungsprotokoll gemäß § 314 Satz 2 ZPO nur entkräftet werden, wenn die dort getroffenen Feststellungen ausdrücklich oder wenigstens unzweideutig denjenigen des Tatbestands widersprechen.*)

2. Der wegen Zuerkennung des Hauptantrags nicht beschiedene Hilfsantrag des Klägers wird allein durch die Rechtsmitteleinlegung des Beklagten Gegenstand des Berufungsverfahrens (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. September 2004 - II ZR 264/02, NJW-RR 2005, 220).*)




IBRRS 2013, 3206
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Voraussetzungen für Ordnungsgeld gegen juristische Person?

OLG Hamm, Beschluss vom 01.07.2013 - 18 W 10/13

Die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen eine juristische Person gem. § 141 Abs. 3 ZPO setzt u.a. eine ordnungsgemäße Ladung voraus, die (nur) an konkret benannte gesetzliche Vertreter erfolgen kann (wie BGH I ZB 77/10).*)

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IBRRS 2013, 3203
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Energiemehrverbrauch 1,5%: Mängelbeseitigung unverhältnismäßig!

BGH, Beschluss vom 18.07.2013 - VII ZR 231/11

1. Die Kosten für die Beseitigung eines Werkmangels sind unverhältnismäßig, wenn der mit der Beseitigung des Mangels erzielte Erfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür geltend gemachten Geldaufwands steht. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn ein eingebauter Niedrigtemperatur-Kessel im Verhältnis zu der vertraglich vorgesehenen Brennwertheizanlage zu einem Energiemehrverbrauch von 1,5% führt.

2. Die Übergehung eines Beweisangebots auf ergänzende Vernehmung des Sachverständigen zu der Frage, worauf sich ein im Gutachten genannter Prozentsatzunterschied bezieht, findet im Prozessrecht keine Stütze und verletzt die betreffende Partei in ihrem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs.

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IBRRS 2013, 3201
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Auftragssperre!

OLG Köln, Beschluss vom 17.04.2013 - 11 W 20/13

1. Eine Auftragssperre stellt die Ankündigung eines bestimmten tatsächlichen Verhaltens des Auftraggebers im Rahmen zukünftiger Auftragsvergabeverfahren dar. Sie bringt deshalb keine unmittelbare rechtliche Wirkung zu Lasten des Auftragnehmers mit sich. Der (potentielle) Auftragnehmer kann sich daher weiter an Ausschreibungen des Auftraggebers beteiligen.

2. Gegen eine Auftragssperre kann der Betroffene nicht im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes vorgehen, wenn überhaupt noch kein weiteres Auftragsvergabeverfahren läuft oder konkret in Zukunft zu erwarten ist.

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IBRRS 2013, 3200
ProzessualesProzessuales
Außergerichtlicher Vergleich: Kosten erstattungsfähig?

OLG Koblenz, Beschluss vom 08.02.2013 - 14 W 75/13

1. Die nicht mit Tatsachenstoff unterlegte pauschale Behauptung, man habe eine "erfolgreiche Besprechung zur Erledigung des Verfahrens" geführt, reicht nicht aus, um das Entstehen der Einigungsgebühr darzutun.*)

2. Die Kosten eines außergerichtlichen Vergleichs gehören nur dann zu den erstattungsfähigen Kosten des Rechtsstreits, wenn die Parteien dies vereinbart haben.*)

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IBRRS 2013, 3184
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Klagerücknahme wegen Zahlung: Vermieter trägt Prozesskosten!

LG Berlin, Beschluss vom 19.03.2013 - 18 T 41/13

Nimmt der Vermieter die Mietzahlungsklage zurück, trägt er auch dann die Prozesskosten, wenn der Mieter die Miete erst nach Rechtshängigkeit gezahlt hat.

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IBRRS 2013, 3173
ProzessualesProzessuales
Mandant muss Vertragsverletzung des RA beweisen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2013 - 24 U 120/12

1. Dem Feststellungsantrag fehlt nicht das Rechtsschutzinteresse. Zwar besteht der Schaden des Klägers in der Belastung mit dem rechtskräftigen, ihn zur Zahlung verpflichtenden Titel, so dass er, soweit er hierauf noch keine Zahlungen erbracht hat, Freistellung fordern könnte. Befindet sich ein anspruchsbegründender Sachverhalt aber im Zeitpunkt der Klageerhebung noch in der Entwicklung, so steht der Umstand, dass eine teilweise Bezifferung möglich wäre, der Bejahung des Feststellungsinteresses nicht entgegen.*)

2. Hängt die Frage, ob der Rechtsanwalt seinen Vertragspflichten gerecht geworden ist, vom Umfang des Mandats ab und besteht über diese Frage Streit, trifft die Darlegungs- und Beweislast den Schadensersatz begehrenden Mandaten.*)

3. Ohne besonderen Auftrag gehört es nicht zu den Aufgaben des erstinstanzlich tätigen Rechtsanwalts, die materiellen Gründe eines Urteils einer eingehenden Prüfung auf ihre Richtigkeit zu unterziehen und erfolgversprechende Angriffspunkte herauszuarbeiten.

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IBRRS 2013, 3172
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Einseitige Erledigterklärung vor Zustellung: Kostentragung?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.02.2013 - 24 W 2/13

Erklärt der Kläger vor Zustellung der Klage die Hauptsache für erledigt, sind nicht die für eine einseitige Erledigungserklärung entwickelten Rechtsgrundsätze anzuwenden. Vielmehr wird von vornherein nur der Anspruch auf Erstattung der bis dahin entstandenen Kosten rechtshängig. Der Anlass für eine Klage mit diesem Inhalt ist indes zu keinem Zeitpunkt weggefallen; die Kostenfolge der Rücknahme dieses Antrags bestimmt sich mithin allein nach der Grundregel des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO. *)

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IBRRS 2013, 3170
ProzessualesProzessuales
Wo kann Anschlussbeschwerde eingelegt werden?

BGH, Beschluss vom 06.02.2013 - I ZB 79/11

1. Eine Anschlussbeschwerde kann auch nach Vorlage der Beschwerde an das Beschwerdegericht beim erstinstanzlichen Gericht eingelegt werden.*)

2. Ein ausschließlich die konkrete Verletzungshandlung aufgreifendes Verbot ist nicht zwangsläufig auf identische oder nahezu identische Handlungen beschränkt, sondern kann auch kerngleiche Verletzungsformen erfassen. Die Zuordnung einer Handlung zum Kernbereich des Verbots scheidet allerdings aus, wenn sie nicht Gegenstand der Prüfung im Erkenntnisverfahren gewesen ist.*)

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IBRRS 2013, 3168
ProzessualesProzessuales
Familienrecht

BGH, Beschluss vom 10.07.2013 - XII ZB 411/12

Die Beschwerdefrist beginnt auch dann nach Ablauf der fünfmonatigen Frist des § 63 Abs. 3 Satz 2 FamFG, wenn die erforderliche Zustellung (hier: Beschluss über die Bestellung eines Betreuers an den Betroffenen) mit Mängeln behaftet war.*)

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IBRRS 2013, 3141
ProzessualesProzessuales
Streitgenosse insolvent: Wer muss Mehrvertretungsgebühr tragen?

OLG Koblenz, Beschluss vom 18.07.2013 - 14 W 402/13

1. Waren Streitgenossen in einem Beschwerdeverfahren durch einen gemeinsamen Bevollmächtigten vertreten und wird einer von ihnen später insolvent, kann die nicht belegte Behauptung des anderen, er habe im Innenverhältnis die gesamte Gebühr nach 3500 VV - RVG allein getragen, der Kostenfestsetzung nicht zugrunde gelegt werden, wenn der Insolvenzverwalter seinerseits einen Festsetzungsantrag stellt, der die Mehr- Vertretungsgebühr nach 1008 VV - RVG übersteigt.*)

2. Angesichts eines derart widersprüchlichen Antragsvorbringens darf der Rechtspfleger davon ausgehen, dass beide Gesamtschuldner die Kosten im Innenverhältnis hälftig getragen haben.*)

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IBRRS 2013, 3137
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Erläuterungsantrag keine Voraussetzung für Ergänzungsgutachten!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20.07.2012 - 8 W 73/12

1. Für eine ergänzende schriftliche Begutachtung im selbständigen Beweisverfahren bedarf es nicht der Voraussetzungen für die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 485 Abs. 1 ZPO.

2. Für die Frage der Zulässigkeit eines Antrags auf ergänzende schriftliche Begutachtung sind die Grundsätze anzuwenden, wie bei einem Antrag auf mündliche Anhörung in einem Termin nach §§ 397, 402, 492 Abs. 1 ZPO. Ein Antrag auf mündliche Anhörung des Sachverständigen ist hierfür nicht Voraussetzung.

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IBRRS 2013, 3134
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Verjährungshemmung durch selbständiges Beweisverfahren?

BGH, Urteil vom 20.06.2013 - VII ZR 71/11

Zur Hemmung der Verjährung durch einen Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens, der von einer Wohnungseigentümergemeinschaft unter Nennung der Namen aller Eigentümer, vertreten durch den Verwalter, im Jahre 2007 eingeleitet worden ist.*)

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IBRRS 2013, 3108
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Bis wann darf der Beklagte anerkennen?

BGH, Beschluss vom 18.07.2013 - IX ZB 41/12

Erkennt der in erster Instanz verurteilte Beklagte die Klageforderung innerhalb der Berufungsbegründungsfrist an, ohne die Berufung zu begründen, ist die Berufung gemäß seinem Anerkenntnis zurückzuweisen.*)

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IBRRS 2013, 3090
ProzessualesProzessuales
Vollstreckungsgegenklage erfolglos: Leistungsklage zulässig?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.06.2013 - 1 U 210/12

Zulässigkeitsbedenken einer Leistungsklage, mit der die Kläger die Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages in Gestalt eines Leistungsantrags erstrebt, nachdem die Klägerin mit einer Vollstreckungsgegenklage gegen den in der Kaufvertragsurkunde titulierten Kaufpreis unterlegen hat.*)

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IBRRS 2013, 3082
ProzessualesProzessuales
Wohungseigentum - Abberufung des Verwalters: Streitwert

OLG Koblenz, Beschluss vom 31.07.2013 - 3 W 397/13

Wendet sich der Verwalter einer WEG, der entgegen § 26 Abs. 1 S. 2 WEG nicht höchstens auf 5 Jahre, sondern auf 6 Jahre bestellt worden ist, gegen die Abberufung durch Beschluss der Eigentümerversammlung, ist im Rahmen der Streitwertermittlung nicht auf die auf die Dauer der noch offenen Vergütung abzustellen, die aufgrund der organschaftlichen Verwalterstellung nicht länger als bis zum Ablauf der gesetzlichen Höchstfrist von 5 Jahren angenommen werden kann, sondern auf die subjektiven Vorstellungen des Verwalters bei Antragstellung (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 105/11 - NJW 2012, 1884 Rn. 18 ff m. w. N. = MDR 2012, 574 f. = WM 2013, 475 ff.; BGH, Beschluss vom 20.06.2002 - V ZB 39/01, Rn 37; Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 30/02 - Rn 40; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.09.2009 - 7 W 57/09 - ZWE 2007, 191 Rn. 4; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 12.03.2013 - 3 W 132/13; Beschluss vom 30.11.2012 - 2 W 636/12).*)

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IBRRS 2013, 3081
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wohungseigentum - Abberufung des Verwalters: Streitwert

OLG Koblenz, Beschluss vom 31.07.2013 - 3 W 315/13

Wendet sich der Verwalter einer WEG, der entgegen § 26 Abs. 1 S. 2 WEG nicht höchstens auf 5 Jahre, sondern auf 6 Jahre bestellt worden ist, gegen die Abberufung durch Beschluss der Eigentümerversammlung, ist im Rahmen der Streitwertermittlung nicht auf die auf die Dauer der noch offenen Vergütung abzustellen, die aufgrund der organschaftlichen Verwalterstellung nicht länger als bis zum Ablauf der gesetzlichen Höchstfrist von 5 Jahren angenommen werden kann, sondern auf die subjektiven Vorstellungen des Verwalters bei Antragstellung (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 105/11 - NJW 2012, 1884 Rn. 18 ff m. w. N. = MDR 2012, 574 f. = WM 2013, 475 ff.; BGH, Beschluss vom 20.06.2002 - V ZB 39/01, Rn 37; Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 30/02 - Rn 40; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.09.2009 - 7 W 57/09 - ZWE 2007, 191 Rn. 4; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 12.03.2013 - 3 W 132/13; Beschluss vom 30.11.2012 - 2 W 636/12).*)

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IBRRS 2013, 3077
ProzessualesProzessuales
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für einstweilige Anordnung?

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.07.2013 - 8 S 907/13

Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan entfällt, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplans durch die Erteilung einer Baugenehmigung bereits vollständig umgesetzt worden sind. Das gilt auch dann, wenn die Baugenehmigung noch nicht bestandskräftig ist.*)

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IBRRS 2013, 3019
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wie weit geht der Vorrang der Leistungsklage?

BGH, Urteil vom 04.07.2013 - VII ZR 52/12

Erhebt der Kläger, der in einem Rechtsstreit eine positive Feststellungsklage erhoben hat, nachfolgend in einem weiteren Rechtsstreit eine Leistungsklage, mit der ein aus demselben streitigen Rechtsverhältnis abgeleiteter Anspruch geltend gemacht wird, steht dem die Rechtshängigkeit der Feststellungsklage nicht entgegen, unabhängig davon, ob mit der Leistungsklage alle von der Feststellungsklage erfassten Ansprüche geltend gemacht werden (im Anschluss an BGH, Urteil vom 21. Dezember 1989 - IX ZR 234/88, NJW-RR 1990, 1532).*)

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IBRRS 2013, 3015
ProzessualesProzessuales
Konzentrationszonen als tauglicher Antragsgegenstand?

BVerwG, Urteil vom 31.01.2013 - 4 CN 1.12

1. Möglicher Gegenstand einer statthaften Normenkontrolle gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO analog ist allein die in den Darstellungen des Flächennutzungsplans zum Ausdruck kommende planerische Entscheidung der Gemeinde, mit der Ausweisung von Flächen für privilegierte Nutzungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB an Standorten außerhalb der ausgewiesenen Flächen eintreten zu lassen.*)

2. Die Darstellung von Konzentrationsflächen ist für sich genommen kein möglicher Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO analog, unterliegt aber als Vorfrage der Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB der inzidenten gerichtlichen Überprüfung.*)

3. Eine Ausweitung des Analogieschlusses zu § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO auf Darstellungen zur Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen in der Konzentrationszone kommt nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2013, 3006
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beweisangebot übergangen: Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt

BGH, Beschluss vom 04.07.2013 - VII ZR 165/12

1. Das (Berufungs-)Gericht verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es Beweisangebote übergeht, die geeignet sind, die Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen zu erschüttern.

2. Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird auch dann verletzt, wenn eine Partei datierte Lichtbilder vorlegt und die Richtigkeit des Aufnahmedatums unter Zeugenbeweis stellt, das (Berufungs-)Gericht dem aber nicht nachgeht.

3. Die nochmalige Vernehmung eines Zeugen kann allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das (Berufungs-)Gericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen (d.h. seine Glaubwürdigkeit) noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit (d.h. die Glaubhaftigkeit) seiner Aussage betreffen.

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IBRRS 2013, 3005
ProzessualesProzessuales
Fakten unstreitig: Gehörsrüge hat keinen Erfolg!

OLG Koblenz, Beschluss vom 17.07.2013 - 3 U 479/13

1. Die schriftliche Mitteilung über die Niederlegung eines zuzustellenden Schriftstücks ist in der bei gewöhnlichen Briefen üblichen Weise abzugeben oder wenn dies nicht möglich ist, an der Tür der Wohnung anzuheften. Es genügt aber auch, dass der Postzusteller die Benachrichtigung über die Niederlegung unter der Tür durchschiebt, wenn damit sichergestellt ist, dass der Empfänger Kenntnis von der Niederlegung des Schriftstücks erhalten kann.*)

2. Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung eine Ersatzzustellung durch Niederlegung der Postzustellungsurkunde bei der zuständigen Postagentur dann nicht wirksam sein soll, wenn der Benachrichtigungszettel bei einem Haus ohne Briefkasten in den Türspalt eingeklemmt wird und nicht - etwa durch Klebeband oder Reißzwecke - an der Wohnungstüre befestigt worden ist (so Hessischer VGH, Urteil vom 16.02.1989 - 4 WE 1460/86 - NJW 1990, 150 f.; BFH, Urteil vom 22.07.1980 - VIII R 160/78 - BB 1981, 230). Denn bei einem seitlichen Einschieben des Benachrichtigungszettels in den Türspalt besteht die Gefahr, dass geringfügige Bewegungen genügen, um ein seitlich eingeschobenes dünnes Blatt Papier herausfallen zu lassen.*)

3. Ist ein Antrag auf Tatbestandsberichtigung zurückgewiesen worden und sind damit Fakten als unstreitig anzusehen (hier die Frage, unter welcher Tür eine Benachrichtigung hindurchgeschoben wurde), hat eine sich darauf beziehende Gehörsrüge keine Aussicht auf Erfolg.

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IBRRS 2013, 2985
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Klage mangels Prüfbarkeit abgewiesen: Darlegung im Folgeprozess?

OLG Koblenz, Beschluss vom 25.07.2013 - 3 U 202/13

1. Ist die Werklohnklage eines Malermeisters in einem Zivilverfahren mangels Prüfbarkeit der Rechnung abgewiesen und die Berufung hiergegen rechtskräftig zurückgewiesen worden, genügt es nicht, wenn in einem anschließenden erstinstanzlichen Zivilverfahren und im Berufungsverfahren auf das vorangegangene Verfahren Bezug genommen wird, ohne jetzt die Werkleistungen durch Vorlage von Stundenzetteln, auf denen die durchgeführten Arbeiten nachvollziehbar und detailliert aufgeführt sind, nachzuweisen.*)

2. Die Berufungsbegründungsschrift muss gemäß § 520 Abs. 3 ZPO neben den Berufungsanträgen (Satz 1 Nr. 1) die Umstände bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt (Satz 2 Nr. 2) sowie konkrete Anhaltspunkte aufzeigen, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Tatsachenfeststellungen im angefochtenen Urteil begründen und deshalb neue Feststellungen gebieten (S. 2 Nr. 3) und die Bezeichnung der neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel sowie der Tatsachen, aufgrund derer die neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel nach § 531 Abs. 2 ZPO zuzulassen sind (in Anknüpfung an BGH, Beschluss vom 10.07.1990 - IX ZB 5/90 - MDR 1990, 1003 = NJW 1990, 2628; BGH, Beschluss vom 26.07.2004 - VII ZB 29/04 - NJW-RR 2004, 1716; OLG Karlsruhe, Anwaltsblatt 1992, 68; OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 20.12.2012 gemäß § 522 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit Berufungsverwerfungsbeschluss gemäß § 522 Abs. 1 ZPO vom 04.02.2013 - 2 U 293/12).*)

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IBRRS 2013, 2983
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Keine hohen Anforderungen an Antrag auf Beweissicherung!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.05.2013 - 9 W 15/13

1. Der Begriff des "rechtlichen Interesses" in § 485 Abs. 2 ZPO ist weit zu verstehen; es reicht aus, dass bei einer summarischen Prüfung Ansprüche zwischen den Parteien nicht ausgeschlossen sind, für welche die Beweisfragen Bedeutung erlangen können.*)

2. Die Schlüssigkeit eines möglichen Anspruchs des Antragstellers ist im Rahmen von § 485 Abs. 2 ZPO nicht zu prüfen. Bei unvollständigem Sachvortrag der Parteien ist eine Beweissicherung bereits dann anzuordnen, wenn unter den gegebenen Umständen ergänzendes Vorbringen in Betracht kommt, das zu einem schlüssigen Anspruch führen kann.*)

3. Es kommt auch nicht auf die Wahrscheinlichkeit eines möglichen Anspruchs des Antragstellers an. Eine Beweissicherung ist nur dann abzulehnen, wenn Ansprüche von vornherein ganz offensichtlich aussichtslos sind.*)

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IBRRS 2013, 2976
BauvertragBauvertrag
Klage mangels Prüfbarkeit abgewiesen: Darlegung im Folgeprozess?

OLG Koblenz, Beschluss vom 24.06.2013 - 3 U 202/13

1. Ist die Werklohnklage eines Malermeisters in einem Zivilverfahren mangels Prüfbarkeit der Rechnung abgewiesen und die Berufung hiergegen rechtskräftig zurückgewiesen worden, genügt es nicht, wenn in einem anschließenden erstinstanzlichen Zivilverfahren und im Berufungsverfahren auf das vorangegangene Verfahren Bezug genommen wird, ohne jetzt die Werkleistungen durch Vorlage von Stundenzetteln, auf denen die durchgeführten Arbeiten nachvollziehbar und detailliert aufgeführt sind, nachzuweisen.*)

2. Die Berufungsbegründungsschrift muss gemäß § 520 Abs. 3 ZPO neben den Berufungsanträgen (Satz 1 Nr. 1) die Umstände bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt (Satz 2 Nr. 2) sowie konkrete Anhaltspunkte aufzeigen, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Tatsachenfeststellungen im angefochtenen Urteil begründen und deshalb neue Feststellungen gebieten (S. 2 Nr. 3) und die Bezeichnung der neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel sowie der Tatsachen, aufgrund derer die neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel nach § 531 Abs. 2 ZPO zuzulassen sind (in Anknüpfung an BGH, Beschluss vom 10.07.1990 - IX ZB 5/90 - MDR 1990, 1003 = NJW 1990, 2628; . BGH, Beschluss vom 26.07.2004 - VII ZB 29/04 - NJW-RR 2004, 1716; OLG Karlsruhe, Anwaltsblatt 1992, 68OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 20.12.2012 gemäß § 522 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit Berufungsverwerfungsbeschluss gemäß § 522 Abs. 1 ZPO vom 04.02.2013 - 2 U 293/12).*)

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IBRRS 2013, 2969
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Bestreiten der Leistungserbringung ist zentraler Vortrag!

BVerfG, Beschluss vom 19.06.2013 - 1 BvR 667/13

1. Bestreit der Auftraggeber neben der Beauftragung auch die Durchführung der abgerechneten Arbeiten, bildet dieses Vorbringen den wesentlichen Teil der Verteidigung gegenüber der Klageforderung. Damit ist er von zentraler Bedeutung.

2. Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen.

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IBRRS 2013, 2952
ProzessualesProzessuales
Streitwert eines schuldrechtlichen Wegerechts?

OLG Rostock, Beschluss vom 31.01.2013 - 3 W 25/12

Der Streitwert für das Verlangen eines nur schuldrechtlich gewährten Wegerechts ist gem. § 3 ZPO und in Anlehnung an ein Notwegerecht festzusetzen und bemisst sich nach den Kosten der Errichtung und Unterhaltung des Weges zzgl. einer Notwegrente für den Zeitraum von dreieinhalb Jahren.*)

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IBRRS 2013, 2949
ProzessualesProzessuales
Kostenverteilung nach Anerkenntnis?

LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 04.06.2013 - 14 T 3027/13 WEG

1. Bei der Kostenverteilung ist auf das vorgerichtliche Vorgehen der Parteien und auf deren prozessuales Verhalten abzustellen. Damit ist zu berücksichtigen, ob die Klagepartei zumindest versucht hat, eine vorgerichtliche Lösung zu erreichen. Weiteres Kriterium ist, wie sich die Beklagten im Rechtsstreit verhalten haben.

2. Soweit Klageabweisung beantragt wurde und nachfolgend eine Verurteilung erfolgte, haben die Beklagten die Kosten des Rechtsstreits anteilig zu tragen. Gleiches gilt für die Beklagten, die sich zu der Klage in keiner Weise geäußert haben, also für den Fall der "Säumnis".

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IBRRS 2013, 2937
ProzessualesProzessuales
VKH bewilligt: Beschwerde ist an zuständiges AG weiterzuleiten!

BGH, Beschluss vom 26.06.2013 - XII ZB 83/13

Reicht der Beschwerdeführer nach Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe in einem Familienstreitverfahren mit einem Wiedereinsetzungsgesuch die von ihm unterschriebene, mit einer Begründung versehene und an das Amtsgericht adressierte Beschwerdeschrift nebst Überstücken beim Beschwerdegericht ein, so ist dieses im Zweifel gehalten, die Beschwerde an das gemäß § 64 Abs. 1 FamFG zuständige Amtsgericht weiterzuleiten (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 17. August 2011 XII ZB 50/11 - FamRZ 2011, 1649).*)

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IBRRS 2013, 2934
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wann sind im Eröffnungsverfahren anhängige Prozesse unterbrochen?

BGH, Urteil vom 16.05.2013 - IX ZR 332/12

Wird dem Schuldner im Eröffnungsverfahren hinsichtlich der von ihm geführten Aktiv- und Passivprozesse ein Verfügungsverbot auferlegt und der vorläufige Verwalter ermächtigt, Aktiv- und Passivprozesse des Schuldners zu führen, so werden die rechtshängigen Verfahren unterbrochen.*)

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IBRRS 2013, 2927
ProzessualesProzessuales
Nebenintervention: Kostentragung bei Vergleich?

LG Düsseldorf, Beschluss vom 12.04.2013 - 15 O 8/05

Die durch eine Nebenintervention verursachten Kosten sind dem Gegner der vom Nebenintervenienten unterstützten Hauptpartei aufzuerlegen, soweit er sie zu tragen hat. Im Falle eines Vergleichs sind die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufzuheben, wenn nicht die Parteien etwas anderes vereinbart haben.

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IBRRS 2019, 2265
ProzessualesProzessuales
Bestimmung der Zuständigkeit durch das Gericht bei Personenmehrheit

BGH, Beschluss vom 06.05.2013 - X ARZ 65/13

1. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO findet Anwendung, wenn hinsichtlich eines Antragsgegners im Inland lediglich ein besonderer Gerichtsstand nach unionsrechtlichen Zuständigkeitsbestimmungen begründet ist und die anderen Antragsgegner ihren allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben.*)

2. Ergibt sich der Gerichtsstand eines Antragsgegners aus einer abschließenden Zuständigkeitsbestimmung der Brüssel-I-Verordnung, ist das Auswahlermessen des Gerichts im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO eingeschränkt.*)

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IBRRS 2013, 2923
ProzessualesProzessuales
Rechtliches Gehör umfasst auch Sachverständigenanhörung!

BVerfG, Beschluss vom 03.02.1998 - 1 BvR 909/94

Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfaßt grundsätzlich auch die Anhörung gerichtlicher Sachverständiger.

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IBRRS 2013, 2914
ProzessualesProzessuales
Einstweilige Verfügung: Fehlerhafte Ersatzzustellung heilbar!

KG, Beschluss vom 30.08.2012 - 5 W 157/12

Eine fehlerhafte Ersatzzustellung kann geheilt werden, wenn der richtige Adressat das Schriftstück auch bekommen hat. Dies gilt auch im Rahmen des Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, jedenfalls soweit nur das Wirksamwerden der Beschlussverfügung gegenüber einem Antragsgegner in Rede steht.

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IBRRS 2013, 2910
ProzessualesProzessuales
Detektivkosten zur Beweismittelbeschaffung erstattungsfähig!

BGH, Beschluss vom 15.05.2013 - XII ZB 107/08

Detektivkosten, die einer Partei zur Beschaffung von Beweismitteln (hier: zur Feststellung des Bestehens einer verfestigten Lebensgemeinschaft des Unterhaltsberechtigten) entstehen, können zu den erstattungsfähigen Kosten im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO gehören. Das ist allerdings nur der Fall, wenn das Beweismittel im Rechtsstreit verwertet werden darf. Daran fehlt es, soweit die Kosten auf Erstellung eines umfassenden personenbezogenen Bewegungsprofils mittels eines Global Positioning System [GPS] - Geräts beruhen, eine punktuelle persönliche Beobachtung aber ausgereicht hätte.*)

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IBRRS 2013, 2908
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Klage auf Zahlung von rückständiger Miete im Urkundenprozess

BGH, Urteil vom 12.06.2013 - XII ZR 50/12

Behält sich der Mieter bei der Annahme der Mietsache seine Rechte wegen eines Mangels vor, ist eine spätere Klage auf Zahlung von rückständiger Miete im Urkundenprozess nur dann statthaft, wenn unstreitig ist oder der Vermieter urkundlich beweisen kann, dass der Mieter trotz des erklärten Vorbehalts die Mietsache als Erfüllung angenommen hat.*)

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IBRRS 2013, 2898
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Leistungsänderung liegt nicht vor: Teilurteil zulässig?

BGH, Urteil vom 20.06.2013 - VII ZR 103/12

1. Auch bei grundsätzlicher Teilbarkeit des Streitgegenstandes darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist (st. Rspr. vgl. BGH, Urteil vom 11.05.2011 - VIII ZR 42/10, IBR 2011, 1116 - nur online).*)

2. Ein Teilurteil, mit dem der Mehrvergütungsanspruch wegen Leistungsänderung mit der Begründung abgewiesen wird, eine Leistungsänderung liege nicht vor, ist unzulässig, wenn sich die Frage der Leistungsänderung im verbliebenen Teil des Rechtsstreits in dem Zusammenhang stellt, ob eine durch die Leistungsänderung verursachte Verzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist.*)

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IBRRS 2013, 2896
ProzessualesProzessuales
RA-Kosten bei medizinischer Untersuchung des Prozessgegners

OLG Köln, Beschluss vom 08.04.2013 - 17 W 218/12

Die Kosten für die Teilnahme des Prozessbevollmächtigten an der gynäkologischen Untersuchung der Partei durch den Gerichtsgutachter sind regelmäßig nicht erstattungsfähig.*)

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IBRRS 2013, 2891
ProzessualesProzessuales
ZPO-Änderung im Verfahren: Welches Gericht ist zuständig?

OLG München, Beschluss vom 27.06.2013 - 34 AR 205/13

Zum Anwendungsbereich des § 32b Abs. 1 ZPO in alter wie in der ab 1.11.2012 geltenden Fassung (hier: Klage gegen den "Initiator" und "Herausgeber", die ausschließlich auf fehlerhafte Anlageberatung/-vermittlung gestützt wird).*)

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IBRRS 2013, 2886
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kettenrauchen als Kündigungsgrund?

LG Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.2013 - 21 T 65/13

Die Kündigung eines Mietvertrages wegen extensiven Rauchens kann einen Verstoß gegen vorangegangenes Tun darstellen, wenn der Vermieter in Kenntnis der Gewohnheiten des Mieters und seiner Ehefrau, die seit ca. 40 Jahren in den Räumlichkeiten stark rauchen, einige Jahre davor einen "neuen" Mietvertrag abgeschlossen hat, ohne eine - möglicherweise zulässige - "Individualvereinbarung" in Bezug auf das Rauchen innerhalb der Wohnung zu treffen.

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IBRRS 2013, 2884
ProzessualesProzessuales
Kostenentscheidung kann Gegenstand von Verfassungsbeschwerde sein

VerfGH Berlin, Beschluss vom 14.11.2012 - VerfGH 127/10

1. Eine gerichtliche Kostenentscheidung kann selbstständiger Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein, wenn sich der geltend gemachte Verfassungsverstoß ausschließlich auf die Kostenentscheidung und nicht auch auf die Entscheidung in der Hauptsache bezieht. Dies gilt unabhängig davon, ob die beanstandete Kostenentscheidung isoliert oder ob sie in Zusammenhang mit einer Entscheidung zur Hauptsache ergangen ist (wie Beschluss vom 20. Juni 2012 - VerfGH 119/09 - Rn. 14).*)

2. Wenn ein Gericht in einem Verfahren, für das keine mündliche Verhandlung vorgesehen ist (hier: Kostenentscheidung gemäß § 91a ZPO), im Anhörungsrügebeschluss eine Begründung nachholt, anstatt das Verfahren fortzusetzen und einen neuen Beschluss mit entsprechender Begründung zu erlassen, verletzt dies nicht den Anspruch auf rechtliches Gehör.*)

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IBRRS 2013, 2880
ProzessualesProzessuales
Gerichtsstandsbestimmung: Europarecht geht vor!

OLG München, Beschluss vom 10.07.2013 - 34 AR 181/13

Gerichtsstandsbestimmung bei Konkurrenz von nationalen mit Zuständigkeitsnormen der Brüssel I-Verordnung (im Anschluss an BGH vom 6.5.2013, Az. X ARZ 181/13).*)

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IBRRS 2013, 2879
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verflechtungen mit Parteivertretern: Schiedsrichter befangen?

OLG München, Beschluss vom 10.07.2013 - 34 SchH 8/12

Zur (hier: unbegründeten) Ablehnung von Schiedsrichtern namentlich wegen persönlicher Verflechtungen mit Vertretern der Schiedsparteien und Verstößen gegen die Pflicht zur Offenlegung.*)

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IBRRS 2013, 2872
ProzessualesProzessuales
Patentrecht - Hinweis: Argumentation zutreffend: Kein weiteres Vorbringen nötig!

BGH, Urteil vom 28.05.2013 - X ZR 21/12

1. Lässt das Patentgericht in seinem gemäß § 83 Abs. 1 PatG erteilten Hinweis erkennen, dass es die Argumentation des Nichtigkeitsklägers in einem bestimmten Punkt für zutreffend erachtet, hat der Kläger in der Regel keine Veranlassung, zu diesem Punkt in erster Instanz weitere Angriffsmittel vorzutragen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 28. August 2012 - X ZR 99/11, BGHZ 194, 290 = GRUR 2012, 1236 Rn. 38 - Fahrzeugwechselstromgenerator).*)

2. Die erstmals in der Berufungsinstanz geltend gemachte Verteidigung eines Patents mit einer geänderten Fassung ist in der Regel gemäß § 116 Abs. 2 PatG zulässig, wenn der Beklagte mit der Änderung einer von der erstinstanzlichen Beurteilung abweichenden Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs Rechnung trägt und den Gegenstand des Patents auf dasjenige einschränkt, was sich nach Auffassung des Patentgerichts schon aus der erteilten Fassung ergab.*)

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IBRRS 2013, 2857
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Postlaufzeiten bei Übermittlung von Gerichtsschriftsätzen?

BGH, Beschluss vom 19.06.2013 - V ZB 226/12

Eine Prozesspartei darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass im Bundesgebiet werktags aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden. Sie ist nicht gehalten, Schriftsätze zusätzlich zur rechtzeitigen Aufgabe zur Post auch per Telefax an das Gericht zu übersenden.

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IBRRS 2013, 2855
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ProzessualesProzessuales
Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst Sachverständigenbefragung!

BVerfG, Beschluss vom 06.03.2013 - 2 BvR 2918/12

Der verfassungsrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst grundsätzlich auch die Anhörung gerichtlicher Sachverständiger.

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IBRRS 2013, 2854
ProzessualesProzessuales
Keine Zwangsräumung bei Suizidgefahr

BVerfG, Beschluss vom 21.11.2012 - 2 BvR 1858/12

1. Das Grundrecht aus Art. 2 II 1 GG verpflichtet auch die Vollstreckungsgerichte, bei der Auslegung und Anwendung der vollstreckungsrechtlichen Verfahrensvorschriften der Wertentscheidung des GG Rechnung zu tragen und die dem Schuldner in der Zwangsvollstreckung gewährleisteten Grundrechte zu berücksichtigen. In besonders gelagerten Einzelfällen kann dies dazu führen, dass die Vollstreckung aus einem vollstreckbaren Titel für einen gewissen, auch längeren Zeitraum einzustellen ist. Das gilt jedenfalls dann, wenn ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht des Art. 2 II 1 GG konkret zu besorgen ist und eine an dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit orientierte Abwägung zwischen den widerstreitenden, grundrechtlich geschützten Interessen der an der Vollstreckung Beteiligten zu einem Vorrang der Belange des Schuldners führt.

2. § 765 a ZPO gebietet eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts über die Notwendigkeit von Vollstreckungsschutz, die es, auch und gerade soweit Leben und Gesundheit des Schuldners betroffen sind, nicht dem Gerichtsvollzieher überlassen darf, der die Zwangsvollstreckungsmaßnahme durchführt.

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IBRRS 2013, 2845
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ProzessualesProzessuales
Ungültiger Beschluss gegen Zahlungsansprüche: Beschwer?

BGH, Urteil vom 19.06.2013 - V ZB 182/12

Wird ein Mehrheitsbeschluss für ungültig erklärt, der Zahlungsansprüche eines Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft verneint, ist der Nennbetrag dieser Ansprüche maßgeblich für die Beschwer der übrigen Wohnungseigentümer.*)

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