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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Prozessuales

15856 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

IBRRS 2013, 2839
ProzessualesProzessuales
Spaltung: Kann Verwalter Mithaftung des Rechtsträgers begehren?

BGH, Beschluss vom 20.06.2013 - IX ZR 221/12

Der Insolvenzverwalter ist nicht berechtigt, die Mithaftung des an der Spaltung beteiligten Rechtsträgers geltend zu machen.*)

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IBRRS 2013, 2838
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Berufung: Bezugnahme auf erstinstanzlichen Vortrag zulässig?

BGH, Beschluss vom 19.06.2013 - VII ZR 188/11

Die Bezugnahme in der Berufungsinstanz auf erstinstanzlichen Vortrag ist zulässig, wenn dieser Vortrag in erster Instanz aus Rechtsgründen vom Rechtsstandpunkt des erstinstanzlichen Gerichts aus nicht behandelt worden ist.

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IBRRS 2013, 2837
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schriftstücke formlos übersendet: Keine Vermutung für Zugang!

BVerfG, Beschluss vom 19.06.2013 - 2 BvR 1960/12

1. Art 103 Abs. 1 GG gewährleistet Prozessbeteiligten die Möglichkeit, sich zum Sachverhalt zu äußern, den ein Gericht seiner Entscheidung zu Grunde legt.

2. Bei formloser Übersendung gerichtlicher Mitteilungen oder Dokumente besteht keine Vermutung für den Zugang. Der Bürger trägt weder das Risiko des Verlustes im Übermittlungswege noch eine Beweislast für den Nichtzugang.

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IBRRS 2013, 2833
ProzessualesProzessuales
Kein Rechtsschutzbedürfnis für Vollstreckungsgegenklage?

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13.05.2013 - 4 W 19/13

1. Der Umstand, dass der Gläubiger die Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde explizit auf die Beitreibung der noch nicht verjährten Zinsansprüche beschränkt, nimmt der Vollstreckungsgegenklage, die sich gegen die bereits verjährten Zinsansprüche richtet, nicht das Rechtsschutzbedürfnis (Anschluss an OLG Zweibrücken, Urt. v. 21.12.2012 - 7 U 16/12; OLG Nürnberg, Beschl. v. 15.11.2012 - 16 U 1600/12).*)

2. Der auf der notariellen Urkunde angebrachte Vermerk des Gläubigers, dass "eine Zwangsvollstreckung wegen bestimmter Zinsen nicht betrieben werden kann", erfüllt nicht die Voraussetzungen des § 775 Nr. 4 ZPO.*)

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IBRRS 2013, 2828
ProzessualesProzessuales
Erledigungserklärung nur mit Restitutionsgrund widerrufbar!

BGH, Beschluss vom 14.05.2013 - II ZR 262/08

Ein einseitiger Widerruf der Erledigungserklärung ist nach der Anschließung durch den Beklagten nur möglich, wenn ein Restitutionsgrund besteht.*)

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IBRRS 2013, 2824
ProzessualesProzessuales
Keine wichtigen Tatsachen zu klären: Verfahren nicht auszusetzen!

BGH, Beschluss vom 11.06.2013 - VI ZB 31/12

Zur Aussetzung eines Verfahrens nach dem Gesetz über das Verfahren bei der Errichtung und Verteilung eines Fonds zur Beschränkung der Haftung in der See- und Binnenschifffahrt (SVertO) gemäß § 148 ZPO.*)

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IBRRS 2013, 2821
ProzessualesProzessuales
Verfahren verbunden: Trotzdem mehrmals Gerichtskosten zu zahlen?

BGH, Beschluss vom 14.05.2013 - II ZB 12/12

1. Sollen im Kostenfestsetzungsverfahren gegenüber dem Erstattungsschuldner vom Erstattungsgläubiger gezahlte Gerichtskostenvorschüsse geltend gemacht werden, kann der Erstattungsschuldner regelmäßig einwenden, dass die Gerichtskosten nicht notwendig waren, weil der sie betreffende Kostenansatz überhöht ist, es sei denn, dass nur der Erstattungsschuldner als alleiniger Kostenschuldner des Ausgangsrechtsstreits den Kostenansatz überprüfen lassen kann (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 7. September 2011 VIII ZB 22/10, NJW-RR 2012, 311).*)

2. Mehrere Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen sind vor einer Verbindung der Prozesse nach § 246 Abs. 3 Satz 6 AktG gebührenrechtlich selbstständig, mit der Folge, dass die für das Verfahren im Allgemeinen nach Nr. 1210 KV GKG zu erhebenden Gerichtskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 GKG mit der Einreichung der jeweiligen Klage anfallen und die vor der Verbindung entstandenen Gerichtskosten auch nach der Prozessverbindung bestehen bleiben (Bestätigung von BGH, Urteil vom 8. Februar 2011 II ZR 206/08, ZIP 2011, 637).*)

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IBRRS 2013, 2817
ProzessualesProzessuales
Befangenheitsanträge zur Verfahrensverschleppung sind abzulehnen!

OLG Hamburg, Beschluss vom 10.06.2013 - 7 W 46/13

1. Ein Gesuch auf Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit darf auch im Zivilverfahren ausnahmsweise dann unter Mitwirkung der abgelehnten Richter zurückgewiesen werden, wenn es offenbar grundlos ist und daher nur dem Ziel dienen kann, das Verfahren hinauszuzögern (BVerfG, Beschluss vom 20. 7. 2007, NJW-RR 2008, S. 72 ff., 73).*)

2. Offenbar grundlos ist ein Ablehnungsgesuch, wenn die von dem Beklagten vorgebrachten Ablehnungsgründe ihrer Art nach keinen Grund bilden können, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit der abgelehnten Richter zu rechtfertigen (§ 42 Abs. 2 ZPO).*)

3. Die Absicht der Prozessverschleppung ist nicht konstitutives Merkmal der Rechtsmissbräuchlichkeit; es reicht aus, dass die Behandlung des offenbar grundlosen Ablehnungsantrages nach §§ 45, 46 ZPO notwendig zur Folge hätte, dass sich das Verfahren weiter verzögern würde.*)

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IBRRS 2013, 2814
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Baumängel behoben: Wer trägt die Kosten des Beweisverfahrens?

LG Bonn, Beschluss vom 03.05.2012 - 12 OH 2/09

Werden angezeigte Mängel vom Generalunternehmer nach der Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens beseitigt, so hat ein Unternehmer, der für die haustechnische Planung zuständig war, ein Feststellungsinteresse dahin, dem Bauherrn habe auch gegen ihn wegen der Mängel ein Schadensersatzanspruch zugestanden. Dieses Feststellungsinteresse verjährt nicht.

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IBRRS 2013, 2792
ProzessualesProzessuales
Wann ist verfahrensbegleitender Eilrechtsschutz zulässig?

VGH Hessen, Beschluss vom 28.06.2013 - 8 B 1220/13

Verfahrensbegleitender einstweiliger Rechtsschutz ist - abgesehen von den in § 44a S. 2 VwGO bezeichneten Sonderfällen - nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn der Abschluss eines laufenden Verwaltungsverfahrens nicht abgewartet werden kann, weil nachgelagerter einstweiliger Rechtsschutz die Schaffung vollendeter Tatsachen und damit verbundene dauernde Nachteile für den jeweiligen Antragsteller nicht mehr abwenden könnte. Ob diese Gefahr besteht, ist unter Berücksichtigung der von der entscheidenden Behörde vorgesehenen Verfahrensgestaltung zu beurteilen (hier entschieden zu einem vor Erteilung von Sportwettenkonzessionen durchgeführten mehrstufigen Auswahlverfahren).*)

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IBRRS 2013, 2790
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wesentlichen Vortrag nicht berücksichtigt: Richter befangen!

OLG Hamm, Beschluss vom 07.06.2013 - 11 WF 86/13

Die Befangenheit eines Richters kann ausnahmsweise anzunehmen sein, wenn schwere Verfahrensverstöße vorliegen. Entfernt sich der Richter bei der Gestaltung des Verfahrens von anerkannten verfassungsrechtlichen Grundsätzen, so kann dies den Eindruck einer willkürlichen oder sachfremden Einstellung des Richters erwecken.*)

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IBRRS 2013, 2769
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kann Berufungsbegründungsfrist stillschweigend verlängert werden?

BGH, Beschluss vom 06.06.2013 - VII ZR 254/12

1. Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ist wie im Revisionsverfahren die Zulässigkeit der Berufung von Amts wegen zu prüfen.

2. Wird die Berufung nicht fristgemäß begründet, kann aus dem Umstand, dass das Berufungsgericht dennoch über die Berufung sachlich entschieden hat, eine stillschweigende Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist nicht abgeleitet werden. Eine Fristverlängerung setzt einen entsprechenden Antrag voraus.

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IBRRS 2013, 2768
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Keine echte Vorentscheidung: Grundurteil unzulässig!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.02.2013 - 21 U 48/12

1. Eine Trennung in Grund- und Betragsverfahren durch den Erlass eines Grundurteils setzt einen Anspruch voraus, der auf Zahlung von Geld oder die Leistung vertretbarer, der Höhe nach summenmäßig bestimmter Sachen gerichtet ist. Daher scheidet ein Grundurteil über eine Feststellungsklage wesensgemäß aus.

2. Über ein Feststellungsbegehren kann nur dann ausnahmsweise ein Grundurteil ergehen, wenn damit ein bestimmter Betrag in der Weise geltend gemacht wird, dass die Klage auch zu einem Ausspruch über die Höhe des Anspruchs führen soll.

3. Der Erlass eines Grundurteils ist unzulässig, wenn es nicht zu einer echten Vorentscheidung des Prozesses führt.

4. Grundsätzlich ist die Streitverkündung im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens zulässig und hat verjährungsunterbrechende Wirkung.




IBRRS 2013, 2767
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anfechtungsklage: Zustellung vorrangig an die Verwaltung!

LG Dresden, Urteil vom 22.05.2013 - 2 S 311/12

Eine Klage im Anfechtungsverfahren ist auch dann rechtzeitig zugestellt, wenn das Gericht an den WEG-Verwalter zustellen konnte und so die Anfechtungsfrist zu halten gewesen wäre. Dies gilt selbst dann, wenn das Anfechtungsverfahren sich auf den Erstbestellungsbeschluss der Verwaltung bezieht.

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IBRRS 2013, 2740
ProzessualesProzessuales
Prozessstandschaft bei 2-Personen-Gesellschaft zulässig?

OLG Koblenz, Beschluss vom 19.06.2013 - 5 U 277/13

1. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Gesellschafter einer 2 - Personen BGB - Gesellschaft deren Schadensersatzanspruch in gewillkürter Prozessstandschaft geltend machen darf.*)

2. Kein Schaden der BGB - Gesellschaft, wenn der irrtümlichen Zahlung des Zwangsverwalters an eine Gläubigerbank ein zweifelsfrei realisierbarer Bereicherungsanspruch der BGB - Gesellschaft gegen die Bank gegenübersteht.*)

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IBRRS 2013, 2738
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Antrag auf Einholung eines Obergutachtens unzulässig!

LG Mannheim, Beschluss vom 08.04.2013 - 1 OH 7/11

1. Im Beweisverfahren ist der Antrag auf Einholung eines Obergutachtens als Antrag auf Einholung eines weiteren Gutachtens nach § 412 ZPO auszulegen. Eine verfahrensrechtliche Pflicht zur Einholung eines weiteren Gutachtens besteht im Hauptsacheverfahren nach § 412 ZPO nur ausnahmsweise, nämlich bei besonders schwierigen Fragen, bei groben Mängeln des vorhandenen Gutachtens und dann, wenn ein Gutachter über überlegene Forschungsmittel verfügt.

2. Im Beweisverfahren ist dem Gericht die Prüfung der Erforderlichkeit eines neuen Gutachtens verwehrt, wenn dies eine Würdigung der bisher erhobenen Beweise erfordert.

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IBRRS 2013, 2733
ProzessualesProzessuales
Voraussetzungen der Erstattung von Privatgutachterkosten

OLG München, Beschluss vom 09.02.1995 - 11 W 689/95

Die Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten ist schon dann zu verneinen, wenn das Gutachten im Rechtsstreit nicht vorgelegt wird.*)

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IBRRS 2013, 2725
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beschwerdeeinlegung durch einfache E-Mail unzulässig!

LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.06.2013 - L 6 AS 195/13 B

1. Eine einfache E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur genügt auch dann nicht den Formerfordernissen für eine Beschwerdeeinlegung, wenn die Beschwerdeschrift mit eingescannter Unterschrift als Anhang beigefügt und vom Gericht noch innerhalb der Beschwerdefrist ausgedruckt worden ist.*)

2. Für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist kein Raum, wenn ein Beschwerdeführer aus Gründen, die allein in seiner Sphäre liegen, einen rechtzeitig vor Ablauf der Beschwerdefrist abgesandten Hinweis, dass seine Beschwerde nicht formgerecht erfolgt sei, erst nach Fristablauf zur Kenntnis nimmt.*)

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IBRRS 2013, 2721
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Privatgutachten nicht vorgelegt: Trotzdem Kostenerstattung!

OLG München, Beschluss vom 04.06.2013 - 11 W 751/13

1. Die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines von einer Partei eingeholten Privatgutachtens setzt nicht zwingend voraus, dass dieses im Rechtsstreit oder später während des Kostenfestsetzungsverfahrens dem Gericht vorgelegt wurde (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 26.02.2013 - VI ZB 59/12 = IBR 2013, 319; Aufgabe von Senat, Beschluss vom 09.02.1995 - 11 W 689/95 = ibr-online).*)

2. Die Erstattungsfähigkeit derartiger Kosten hängt auch nicht davon ab, ob das Privatgutachten im Rahmen einer ex-post-Betrachtung die Entscheidung des Gerichts beeinflusst hat (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 20.12.2011 - VI ZB 17/11 = IBR 2012, 431).*)

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IBRRS 2013, 2715
ProzessualesProzessuales
Verfahrenspfleger soll anwaltlich tätig werden: Beschwerde?

BGH, Beschluss vom 15.05.2013 - XII ZB 283/12

1. Wie die Bestellung eines Verfahrenspflegers ist auch die Feststellung, die Verfahrenspflegschaft erfordere anwaltsspezifische Tätigkeiten, nicht mit der Beschwerde anfechtbar.*)

2. Die Statthaftigkeit der Beschwerde lässt sich auch nicht daraus ableiten, dass die Feststellung der Erforderlichkeit anwaltsspezifischer Tätigkeit für das Vergütungsfestsetzungsverfahren bindend ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 17. November 2010 XII ZB 244/10 FamRZ 2011, 203).*)

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IBRRS 2013, 2707
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zum rechtlichen Gehör bei Geltendmachung von Vergütungsanspruch

VerfGH Bayern, Entscheidung vom 13.05.2013 - Vf. 8-VI-12

Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen zu einem Werklohnanspruch gemäß §§ 643, 645 Abs. 1 Satz 2 BGB am Maßstab des Grundrechts auf rechtliches Gehör und des Willkürverbots.*)

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IBRRS 2013, 2705
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
„Bring-Service“ bei Gericht: Wann ist Mahnbescheid eingegangen?

OLG Celle, Beschluss vom 22.04.2013 - 16 VA 1/13

1. Bedient sich ein Gericht eines "Bring-Service" eines Postdienstleisters, bei dem für das Gericht bestimmte Schriftstücke zunächst in ein zentrales Postfach eingelegt und sodann von Mitarbeitern des Dienstleisters ins Gericht gebracht werden, so sind die Schriftstücke bereits zu dem Zeitpunkt beim Gericht eingegangen, zu dem sie in das Postfach eingelegt wurden.

2. Das Anbringen eines Eingangsstempels auf einem Schriftstück stellt einen - nach Maßgabe des § 23 I EGGVG anfechtbaren - Justizverwaltungsakt dar.

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IBRRS 2013, 2699
ProzessualesProzessuales
Ferienhaus in der EU: Wo ist der Reiseveranstalter zu verklagen?

BGH, Urteil vom 28.05.2013 - X ZR 88/12

Ansprüche eines Verbrauchers gegen einen Reiseveranstalter aus einem Vertrag, in dem sich der Reiseveranstalter zur zeitweisen Überlassung eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gelegenen und einem Dritten gehörenden Ferienhauses verpflichtet hat, können unabhängig vom Umfang der Nebenleistungen, die der Vertrag mit sich bringt, vor den Gerichten des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet der Reiseveranstalter seinen Sitz hat, oder vor dem Gericht des Ortes geltend gemacht werden, an dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat (Bestätigung des Urteils vom 23. Oktober 2012 X ZR 157/11, NJW 2013, 308 = RRa 2013, 70).*)

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IBRRS 2013, 2698
ProzessualesProzessuales
Versorgungsausgleich abgeändert: Muss OLG Tatsachen ermitteln?

BGH, Beschluss vom 05.06.2013 - XII ZB 709/12

Zur Tatsachenermittlung durch das Beschwerdegericht im Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG.*)

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IBRRS 2013, 2685
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wann ist ein prozessuales Recht verwirkt?

BVerwG, Beschluss vom 07.03.2013 - 4 BN 33.12

1. Die Frage, ob im Falle nachträglicher Unwirksamkeit eines Bebauungsplans das für eine Verwirkung maßgebliche Zeitmoment mit dem Zeitpunkt des Unwirksamwerdens des Bebauungsplans beginnt oder mit dem Zeitpunkt, zu dem der Antragsteller des Rechtsmittels Anlass hatte, sich über die Möglichkeit einer nachträglichen Unwirksamkeit des Bebauungsplans sachkundig zu informieren, entscheidet sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalles. Diese festzustellen und zu würdigen, ist Aufgabe der Tatsachengerichte.

2. Die Frage, ob ein rechtsmissbräuchliches Verhalten auch dann vorliegt, wenn zunächst von den rechtmäßigen Festsetzungen eines Bebauungsplans Gebrauch gemacht und eine Baugenehmigung erlangt wird und dann später - im Verlauf des Baufortschritts - für eine Nutzungsänderung die Baugenehmigung beantragt wird, die nach den Festsetzungen des Bebauungsplans ohne dessen Änderung nicht genehmigungsfähig war, kann nur einzelfallbezogen beantwortet werden.

2. Die Verwirkung eines prozessualen Antragsrechts kann auch in einer Handlung liegen, die dem möglichen Unwirksamwerden der Bebauungsplanfestsetzung zeitlich weit vorausgeht.

3. Ein Antragsteller, der zunächst im Rahmen von Vergleichsverhandlungen die Bereitschaft des Antragsgegners, den angegriffenen Bebauungsplan den Vorschlägen des Antragstellers entsprechend zu dessen Gunsten zu ändern, ausnutzt und nach Erhalt einer auf die Planänderung gestützten Baugenehmigung die gerichtliche Feststellung begehrt, dass der Bebauungsplan vor der in seinem Interesse erfolgten Planänderung unwirksam gewesen sei, kann dem Vorwurf eines treuwidrigen Verhaltens ausgesetzt werden.

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IBRRS 2013, 2674
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO ersetzt nicht die Beurkundung

OLG Celle, Beschluss vom 14.06.2013 - 4 W 65/13

Ein Vergleich, dessen Zustandekommen gem. § 278 Abs. 6 ZPO im schriftlichen Verfahren festgestellt wird, wahrt die gem. § 2033 Abs. 1 Satz 2 BGB erforderliche Form einer notariellen Beurkundung jedenfalls dann nicht, wenn die Parteien weder durch ihre Bevollmächtigen noch durch das Gericht im erforderlichen Umfang belehrt worden sind.*)

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IBRRS 2013, 2666
ProzessualesProzessuales
Familienrecht - Wie viel Zeit muss zwischen Ladung und Scheidungstermin liegen?

BGH, Beschluss vom 05.06.2013 - XII ZB 427/11

a) Das Familiengericht hat den Termin in einer Scheidungssache so zu bestimmen, dass es den beteiligten Ehegatten nach Zugang der Ladung möglich ist, unter Einhaltung der Zweiwochenfrist nach § 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG eine Folgesache anhängig zu machen. Zur Vorbereitung eines Antrags muss den Ehegatten zusätzlich eine Woche zur Verfügung stehen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. März 2012 XII ZB 447/10 FamRZ 2012, 863).*)

b) Zur Fristberechnung bei sogenannten rückwärts laufenden Wochenfristen.*)

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IBRRS 2013, 2664
ProzessualesProzessuales
Insolvenzverwalter ist RA: PKH-Entscheidung abzuwarten erlaubt!

BGH, Beschluss vom 23.04.2013 - II ZB 21/11

Beantragt ein Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Berufungsverfahrens, steht der Ursächlichkeit der Mittellosigkeit für die Fristversäumung nicht entgegen, dass er als Rechtsanwalt selbst hätte Berufung einlegen können.*)

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IBRRS 2013, 2656
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Berechnung der Beschwer bei Klage und Widerklage

BGH, Beschluss vom 16.05.2013 - IX ZB 112/12

Wird der Beklagte nicht nur antragsgemäß verurteilt, sondern auch seine Widerklage abgewiesen, ist er deshalb in Höhe der Summe der Werte von Klage und Widerklage beschwert. Die für den Zuständigkeitswert geltende Regelung des § 5 Halbs. 2 ZPO steht dem nicht entgegen.

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IBRRS 2013, 2647
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Präklusion wegen Verspätung ist (ausführlich) zu begründen!

BGH, Beschluss vom 06.06.2013 - VII ZR 116/11

1. Wird wesentlicher Vortrag einer Partei (hier: Anfechtung der auf den Abschluss des Werkvertrags gerichteten Erklärung und Sittenwidrigkeit des Vertrags) gemäß § 296 Abs. 1 ZPO als verspätet zurückgewiesen, muss sich das Gericht in seiner Entscheidung damit auseinandersetzen, ob die Zulassung des Vortrags die Erledigung des Rechtsstreits verzögert hätte. Anderenfalls ist das rechtliche Gehör der betroffenen Partei verletzt.

2. Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist auch verletzt, wenn das (Berufungs-)Gericht den Vortrag einer Partei als nicht substantiiert bezeichnet, ohne diese Beurteilung hinreichend zu begründen.

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IBRRS 2013, 2646
ProzessualesProzessuales
Zollgebühr ausgelegt: Aufwendungsersatzanspruch nach HGB!

BGH, Urteil vom 07.03.2013 - I ZR 186/11

a) Ein Aufwendungsersatzanspruch des Frachtführers aus § 420 Abs. 1 Satz 2 HGB wegen Verauslagung von Zollgebühren unterfällt der speziellen frachtvertraglichen Verjährungsregelung des § 439 HGB, weil die Verzollung des Frachtgutes eine notwendige Voraussetzung für den Weitertransport der Importware zum Empfänger ist.*)

b) Die Vorschrift des § 439 Abs. 2 Satz 3 HGB kommt auch auf einen vom Unterfrachtführer gegen den Hauptfrachtführer geltend gemachten Aufwendungsersatzanspruch aus § 420 Abs. 1 Satz 2 HGB zur Anwendung.*)

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IBRRS 2013, 2645
ProzessualesProzessuales
Rechtsanwälte & Notare - Rechtsmittelschrift falsch adressiert: RA muss prüfen!

BGH, Beschluss vom 05.06.2013 - XII ZB 47/10

Zur nicht beachteten Einzelweisung eines Rechtsanwalts an seine Angestellte, die Adressierung einer Rechtsmittelschrift an das Rechtsmittelgericht zu korrigieren.*)

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IBRRS 2013, 2639
ProzessualesProzessuales
PKH auf Raten abgelehnt: Staatskasse hat Beschwerderecht!

BGH, Beschluss vom 08.05.2013 - XII ZB 282/12

Der Staatskasse steht gemäß § 127 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und 2 ZPO im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren ein Beschwerderecht auch gegen Entscheidungen nach § 120 Abs. 4 ZPO zu, durch die eine Änderung der zuvor ratenfrei bewilligten Prozesskostenhilfe durch Anordnung von Zahlungen abgelehnt wird.*)

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IBRRS 2013, 2634
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Sofortiges Anerkenntnis in WEG-Antragsverfahren: Kostenfolge?

Schiedsgericht für WEG, Entscheidung vom 26.03.2013 - 12/12/079

1. Das sofortige Anerkenntnis in einem Antragsverfahren bzgl. Einberufung einer Versammlung führt nicht zur Anwendung des § 93 ZPO. Die Kläger in einem solchen Verfahren sind insbesondere nicht verpflichtet, die anderen Eigentümer vorgerichtlich aufzufordern, einer Ermächtigung zuzustimmen.

2. In einem solchen Verfahren erscheint es billig die Kosten nicht gegeneinander aufzuheben, sondern die Kosten aus der Gemeinschaftskasse zu entnehmen, da ansonsten die durch einen Rechtsanwalt vertretenen gegenüber den anderen einen Mehraufwand haben, obwohl diese auch im Interesse der Gemeinschaft handeln.

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IBRRS 2013, 2632
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Insolvenz und § 648a BGB: Keine PKH für "Vorratssicherheit"!

KG, Beschluss vom 23.05.2013 - 27 W 14/13

1. Den Insolvenzgläubigern ist grundsätzlich zuzumuten, die Prozesskosten für eine isolierte Klage auf Stellung einer Sicherheit nach § 648a BGB selbst aufzubringen, da sich die Befriedigungsmöglichkeiten bei Obsiegen der Sicherungsklage verbessern.

2. Prozesse, für die Prozesskostenhilfe begehrt wird, sind ökonomisch zu führen. Dies kann dazu führen, dass der Anspruch auf Stellung einer Sicherheit mit dem Zahlungsanspruch auf ausstehende Vergütung zu verbinden ist.

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IBRRS 2013, 2617
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Räumung einer Mietwohnung: Wie bemisst sich der Streitwert?

OLG Koblenz, Beschluss vom 01.07.2013 - 3 W 316/13

Bei einer Klage auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung richtet sich der Gebührenstreitwert auch dann nach § 41 GKG, wenn der Kläger Ansprüche aus Eigentum geltend macht, der Beklagte sich auf eine Miet- oder Nutzungsverhältnis beruft (in Anknüpfung an OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2009 - 10 U 160/08 - OLGR 2009. 341 ff., Beschluss vom 24.01.2008 - I-10 W 6/08, 10 W 6/08 - WM 2008, 160 = = NJW-RR 2008, 1115 = ZMR 2008, 364 = NZM 2008, 542 f.; OLG Köln, Beschluss vom 06.12.2002 - 11 W 80/02; in Abgrenzung zu OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.01.2010 - 13 W 67/09, zitiert nach Juris).*)

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IBRRS 2013, 2616
ProzessualesProzessuales
Keine Beantwortung hypothetischer Beweisfragen!

LG Dresden, Beschluss vom 19.12.2012 - 6 OH 368/09

1. Zur Feststellung von Baumängeln muss der Gerichtssachverständige das angeblich mangelhafte Bauwerk persönlich besichtigen und soweit erforderlich untersuchen.

2. Eine hypothetische Begutachtung von Mängeln auf Grundlage streitiger Parteigutachten und Fotografien findet im selbständigen Beweisverfahren nicht statt.

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IBRRS 2013, 2615
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Keine Beantwortung hypothetischer Beweisfragen!

OLG Dresden, Beschluss vom 25.02.2013 - 10 W 109/13

1. Zur Feststellung von Baumängeln muss der Gerichtssachverständige das angeblich mangelhafte Bauwerk persönlich besichtigen und soweit erforderlich untersuchen.

2. Eine hypothetische Begutachtung von Mängeln auf Grundlage streitiger Parteigutachten und Fotografien findet im selbständigen Beweisverfahren nicht statt.

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IBRRS 2013, 2586
ProzessualesProzessuales
Revision: Wann hat die Sache "grundsätzliche Bedeutung"?

BVerfG, Beschluss vom 14.11.2012 - 1 BvR 3238/08

1. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO kommt einer Sache nach der ständigen Rechtsprechung des BGH zu, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Fortentwicklung und Handhabung des Rechts berührt.*)

2. Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden oder die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind. Hat der BGH eine Rechtsfrage bereits geklärt, kann sich weiterer Klärungsbedarf ergeben, wenn neue Argumente ins Feld geführt werden können, die den BGH zu einer Überprüfung seiner Auffassung veranlassen könnten.*)

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IBRRS 2013, 2580
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verschuldensunabhängige Vertragsstrafe ohne Höchstgrenze unwirksam!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.2011 - 23 U 116/11

1. Vertragsbedingungen sind schon dann vorformuliert, wenn sie für eine mehrfache - mindestens dreimalige - Verwendung schriftlich aufgezeichnet oder in sonstiger Weise fixiert sind. Dabei kommt es nicht darauf an, wer die Vertragsbedingungen vorformuliert hat. Die Vorschriften der §§ 305 ff BGB können deshalb auch dann anwendbar sein, wenn der Auftraggeber die von einem Dritten - z.B. einem Architekten - vorformulierten Vertragsbedingungen stellt. Dem steht nicht entgegen, dass der Auftraggeber diese Vertragsbedingungen nur in einem einzigen Vertrag verwenden will.

2. Enthält ein Bauvertrag eine Vielzahl von formelhaften Wendungen und ist die Vertragsstrafenregelung und nicht auf das konkrete Bauvorhaben zugeschnitten, spricht der Beweis des ersten Anschein für eine zur Mehrfachverwendung entworfene Bedingung.

3. Aushandeln erfordert mehr als Verhandeln. Von einem Aushandeln kann nur dann gesprochen werden, wenn der Verwender zunächst den in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen "gesetzesfremden Kerngehalt" inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellt und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumt. Dazu muss er sich deutlich und ernsthaft zur gewünschten Änderung einzelner Klauseln bereit erklären.

4. Eine vorformulierte Vertragsstrafenregelung, die eine verschuldensunabhängige Verwirkung der Vertragsstrafe vorsieht und keine Regelung über eine Höchstgrenze enthält, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.

5. Die Anforderungen an die Darlegungslast einer Partei richten sich nach seinem Kenntnisstand. Verfügt eine Partei über kein zuverlässiges Wissen und kann sie das Wissen auch nicht erlangen, kann sie genötigt sein, eine von ihr nur vermutete Tatsache zu behaupten und unter Beweis zu stellen. In einem solchen Fall ist der Beweisantrag nicht auf eine unzulässige Ausforschung gerichtet. Das gilt allerdings nicht für Tatsachen, über die eine Partei zwar kein zuverlässiges Wissen besitzt, dieses Wissen aber bei Beachtung ihrer Prozessförderungspflicht erlangen kann.

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IBRRS 2013, 2577
ProzessualesProzessuales
Prozesskostenhilfe für "Vorratssicherheit"?

LG Berlin, Beschluss vom 29.11.2012 - 90 O 29/12

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2565
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Mängel durch Ersatzvornahme beseitigt: Umfang der Darlegungslast?

OLG Naumburg, Urteil vom 08.01.2013 - 1 U 57/12

Zum Umfang der Darlegungs-, Substantiierungs- und Beweislast im Bauprozess im Einzelnen anhand der endgültigen Verweigerung der Mängelbeseitigung, des Bestreitens der Massen und der Mangelfreiheit vor Abnahme, wenn Mängel durch Ersatzvornahme beseitigt worden sind.*)

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IBRRS 2013, 2553
ProzessualesProzessuales
Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Sache!

BVerfG, Beschluss vom 14.11.2012 - 1 BvR 3239/08

1. Grundsätzliche Bedeutung i. S. des § 543 II 1 Nr. 1 ZPO kommt einer Sache nach der ständigen Rechtsprechung des BGH zu, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Fortentwicklung und Handhabung des Rechts berührt.*)

2. Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden oder die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind. Hat der BGH eine Rechtsfrage bereits geklärt, kann sich weiterer Klärungsbedarf ergeben, wenn neue Argumente ins Feld geführt werden können, die den BGH zu einer Überprüfung seiner Auffassung veranlassen könnten.*)

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IBRRS 2013, 2542
ProzessualesProzessuales
Hessisches Jagdgesetz: Frist läuft ohne Rechtsmittelbelehrung!

BGH, Urteil vom 06.06.2013 - III ZR 360/12

a) Die zweiwöchige Frist des § 37 Abs. 1 des Hessischen Jagdgesetzes zur Erhebung einer Klage gegen einen Vorbescheid, durch den der ersatzfähige Wildschaden festgestellt worden ist, läuft unabhängig davon, ob dem Vorbescheid eine (ordnungsgemäße) Rechtsmittelbelehrung (§ 36 Abs. 5 Satz 4 HJagdG) beigefügt war.*)

b) Die Bestimmung des § 58 Abs. 1 VwGO, wonach eine Rechtsmittelfrist ohne korrekte Rechtsbehelfsbelehrung nicht zu laufen beginnt, ist weder unmittelbar noch analog beziehungsweise ihrem Rechtsgedanken nach anwendbar; im Falle unverschuldeter Fristversäumnis ist vielmehr Wiedereinsetzung zu gewähren.*)

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IBRRS 2013, 2541
ProzessualesProzessuales
Rechtsfrage noch nicht geklärt: Kostenhilfe muss gewährt werden!

BGH, Beschluss vom 08.05.2013 - XII ZB 624/12

ZPO §§ 114, 574; FamFG § 114 Abs. 2*)

1. Ist das Beschwerdegericht in einem Verfahrenskostenhilfeverfahren der Auffassung, dass die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung von der Klärung einer in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte umstrittenen und höchstrichterlich noch nicht geklärten Rechtsfrage abhängt, muss es dem Beschwerdeführer beim Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen insoweit Verfahrenskostenhilfe bewilligen, und zwar auch dann, wenn es die Auffassung vertritt, dass die Rechtsfrage zu Ungunsten des Beschwerdeführers zu entscheiden ist (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 17. März 2004 - XII ZB 192/02 - NJW 2004, 2022 und vom 12. Dezember 2012 - XII ZB 190/12 - FamRZ 2013, 369).*)

2. Auch in Verfahren der Verfahrenskostenhilfe kann eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wirksam nur durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. Juni 2010 - XII ZB 82/10 - FamRZ 2010, 1425).*)

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IBRRS 2013, 2528
ProzessualesProzessuales
Klage auf Räumung einer Mietwohnung: Streitwert?

LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 30.01.2013 - 1 T 22/13

1. Bei der auf Erfahrungswerte basierende Annahme, dass mit einer Räumung innerhalb von sechs Monaten ab Klageeinreichung sicher zu rechnen sei, handelt es sich nicht um eine "bestimmte" Dauer i.S.d. § 9 Satz 2 ZPO, sondern lediglich um eine prognostizierte.

2. Bei einer Räumung handelt es sich nicht um klassischerweise dauerhaft wiederkehrende Nutzungen, sondern um nur vorübergehend wiederkehrende Nutzungen, wenn die Räumung absehbar bevorsteht. § 9 ZPO ist in diesem Fall nicht anwendbar. Vielmehr ist § 3 ZPO anzuwenden, wenn mit der Räumung in kürzerer Zeit sicher zu rechnen ist.

3. Bei der Nutzung eines Mietobjektes entspricht der Wert der Vorteile, die der Gebrauch der Sache gewährt, in der Regel dem objektiven Mietwert, also der für das genutzte oder für ein vergleichbares Objekt üblichen Miete. Dabei sind auch die Nebenkosten zu berücksichtigen.

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IBRRS 2013, 2505
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gerichtliche Hinweise müssen konkret formuliert sein!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.08.2012 - 23 U 148/11

1. Ein gerichtlicher Hinweis ist stets geboten, wenn das Gericht Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbevollmächtigter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht, insbesondere wenn das erkennende Gericht - und sei es auch durch einen zuvor mit der Sache befassten anderen Einzelrichter oder den bisherigen Verfahrensverlauf - den Eindruck erweckt hat, auf einen später im Urteil für maßgeblich gehaltenen Gesichtspunkt komme es nicht bzw. nicht ohne weiteres an.

2. Gerichtliche Hinweise dürfen nicht pauschal, sondern müssen konkret und unmissverständlich formuliert werden.

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IBRRS 2013, 2496
ProzessualesProzessuales
Unterhaltsänderung abgelehnt: Berechtigter kann Erhöhen verlangen

BGH, Beschluss vom 29.05.2013 - XII ZB 374/11

Wird bei einem durch Vergleich titulierten Unterhalt der Abänderungsantrag des Unterhaltsverpflichteten durch gerichtliche Entscheidung in vollem Umfang zurückgewiesen, hindert die Rechtskraft dieser Entscheidung ein späteres Erhöhungsverlangen des Unterhaltsberechtigten nicht (im Anschluss an Senatsurteil vom 23. November 1994 - XII ZR 168/93 - FamRZ 1995, 221).*)

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IBRRS 2013, 2491
ProzessualesProzessuales
Kosten eines Sachverständigengutachtens erstattungsfähig?

OLG Hamm, Beschluss vom 01.02.2013 - 25 W 350/12

Der Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Bewertung des Schadensbildes aus technischer Sicht durch den Beklagten beim Verdacht der Unfallmanipulation steht nicht entgegen, dass die Stellungnahme erst während des Prozesses vor der anberaumten ersten mündlichen Verhandlung eingeholt wurde.

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IBRRS 2013, 2476
ProzessualesProzessuales
Banken & Finanzen

BGH, Urteil vom 28.05.2013 - XI ZR 148/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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