Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
501 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2021
IBRRS 2021, 3668BGH, Beschluss vom 04.11.2021 - I ZB 54/20
1. Die vom Deutschen Fußballbund gem. § 9a der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung gegen einen Ligateilnehmer für das Verhalten seiner Anhänger verhängte verschuldensunabhängige Verbandsstrafe in Form einer Geldstrafe stellt keine strafähnliche Sanktion dar, die dem mit Verfassungsrang ausgestattetem Schuldgrundsatz unterliegen könnte.*)
2. Zu den wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts im Sinne des ordre public gehört der aus dem Rechtsstaatsprinzip und den Freiheitsrechten folgende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der auch in der Zivilrechtsordnung Geltung beansprucht. Eine Verletzung des ordre public liegt allerdings nur vor, wenn die Anerkennung oder Vollstreckung des Schiedsspruchs zu einem Ergebnis führt, das eklatant gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt.*)
VolltextIBRRS 2021, 3499
BGH, Beschluss vom 23.09.2021 - I ZB 21/21
Stellt der Antragsgegner im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs einen (Gegen-)Antrag auf Aufhebung des Schiedsspruchs, sind die §§ 110 ff. ZPO auf ihn nicht entsprechend anwendbar.*)
VolltextIBRRS 2021, 2528
OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.06.2021 - 26 Sch 4/21
1. Ein Schiedsrichter kann grundsätzlich nur abgelehnt werden, wenn Umstände vorliegen, die berechtigte Zweifel an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit aufkommen lassen. Der Maßstab, ob berechtigte Zweifel an der Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit des Schiedsrichters vorliegen, orientiert sich an dem für die staatliche Gerichtsbarkeit in § 42 Abs. 2 ZPO normierten Ablehnungsgrund wegen Umständen, die Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters rechtfertigen.
2. Eine Besorgnis der Befangenheit des Schiedsrichters ergibt sich nicht daraus, dass er bereits mehrfach in Schiedsverfahren tätig gewesen ist, an denen eine der Schiedsparteien beteiligt war.
3. Im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Gewährleistung rechtlichen Gehörs gilt im Schiedsverfahren der Grundsatz, dass Schiedsgerichte das rechtliche Gehör im gleichen Umfang wie staatliche Gerichte gewähren müssen.
VolltextIBRRS 2021, 1860
OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.05.2021 - 26 Sch 1/21
1. § 310 Abs. 1 Satz 2 ZPO findet auf ein Schiedsverfahren weder direkte noch analoge Anwendung.*)
2. § 1054 Abs. 4 ZPO verlangt die "Übermittlung" eines von den Schiedsrichtern unterschriebenen Exemplars an jede der Parteien, nicht die Verkündung in einem Verkündungstermin.*)
VolltextIBRRS 2021, 1778
OLG München, Urteil vom 15.09.2020 - 28 U 7441/19 Bau
1. Eine Schiedsgutachtenabrede bestimmt die Leistungszeit dahingehend, dass die Fälligkeit der Vergütungsforderung bis zur Vorlage des Gutachtens aufgeschoben wird. Eine dennoch erhobene Klage ist als verfrüht ("derzeit unbegründet") abzuweisen.
2. Die Beauftragung eines privaten Sachverständigen zur Feststellung der Mangelhaftigkeit der Werkleistung stellt keinen einseitigen Verzicht auf die Schiedsgutachtenklauseln dar.
VolltextIBRRS 2021, 1550
BGH, Urteil vom 20.04.2021 - II ZR 29/19
1. Eine Einrede einer Schiedsvereinbarung kann auch der Zulässigkeit einer Widerklage entgegenstehen.*)
2. Eine Schiedseinrede kann unbeachtlich sein, wenn ein widersprüchliches Verhalten der die Einrede erhebenden Partei vorliegt. Eine Partei verhält sich widersprüchlich, wenn im Schiedsverfahren und im ordentlichen Gerichtsverfahren unterschiedliche Standpunkte zur Schiedsvereinbarung und deren Reichweite eingenommen werden (Anschluss an BGH, IBR 2009, 1204 - nur online; BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - III ZR16/11, Rz. 10 = IBRRS 2011, 2279 = IMRRS 2011, 1651 = NJW 2011, 2976).*)
3. Die Schiedseinrede eines Klägers gegenüber einer von einer Schiedsvereinbarung erfassten Widerklage ist nicht allein deshalb nach § 242 BGB unbeachtlich, weil diese im sachlichen Zusammenhang mit der von der Schiedsvereinbarung nicht erfassten Klage steht.*)
VolltextIBRRS 2021, 1244
BGH, Beschluss vom 25.02.2021 - I ZB 78/20
1. Im Rechtsbeschwerdeverfahren kann als Rechtsfehler gerügt werden, die Vorinstanz habe eine Schiedseinrede zu Unrecht berücksichtigt, weil diese verspätet erhoben worden sei.*)
2. Die Einrede der Schiedsvereinbarung gemäß § 1032 Abs. 1 ZPO stellt einschließlich der Fristgebundenheit ihrer Erhebung eine verzichtbare Verfahrensvorschrift im Sinne von § 295 Abs. 2 ZPO dar. Wird eine Schiedseinrede verspätet erhoben, kann die Überschreitung der in § 1032 Abs. 1 ZPO normierten zeitlichen Grenze nach § 295 Abs. 1 ZPO geheilt werden.*)
VolltextIBRRS 2021, 1224
OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.03.2021 - 26 Sch 18/20
1. Das Schiedsgericht kann dem Schiedsspruch auch Ergebnisse eigener Internetrecherchen zugrunde legen.
2. In Bezug auf einen Schiedsspruch kann - vorbehaltlich einer abweichenden Parteivereinbarung - im Vollstreckbarerklärung- und Aufhebungsverfahren nicht überprüft werden, ob das Schiedsgericht verspätetes Vorbringen zu Unrecht zugelassen hat.*)
VolltextIBRRS 2021, 1095
BGH, Urteil vom 11.03.2021 - VII ZR 196/18
1. Haben die Parteien hinsichtlich eines Anspruchs oder einzelner Anspruchsvoraussetzungen eine Schiedsgutachtenvereinbarung getroffen, ist regelmäßig anzunehmen, dass die Einholung des Schiedsgutachtens in den im Vertrag bestimmten Fällen Anspruchsvoraussetzung ist. Eine vor Einholung des Schiedsgutachtens erhobene Klage, die auf den Anspruch gestützt wird, dessen Inhalt oder dessen Voraussetzungen durch ein Schiedsgutachten festgestellt werden sollen, ist daher nicht als endgültig, sondern allenfalls als verfrüht, also "als zur Zeit unbegründet" abzuweisen (im Anschluss an BGH, IBR 2006, 118).*)
2. In einem solchen Fall liegt es im Ermessen des Tatrichters, von einer sofortigen Klageabweisung "als zur Zeit unbegründet" abzusehen und zunächst entsprechend §§ 356, 431 ZPO eine Frist zur Beibringung des Schiedsgutachtens zu setzen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 08.06.1988 - VIII ZR 105/87, NJW-RR 1988, 1405 = IBRRS 1988, 0443).*)
VolltextIBRRS 2021, 0366
BayObLG, Beschluss vom 03.12.2020 - 1 SchH 89/20
1. Zur Zuständigkeit des Bayerischen Obersten Landesgerichts für die Bestellung von Schiedsrichtern für ein Schiedsverfahren zwischen einer Privatperson und einer Anstalt öffentlichen Rechts wegen Streitigkeiten über Vergütungsansprüche aus einem zwischen den Rechtsvorgängern der Parteien, dem Erblasser einerseits und einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft andererseits, geschlossenen Vertrag.*)
2. Im Verfahren der Schiedsrichterbestellung bedarf es keiner abschließenden Entscheidung darüber, ob die zugrunde liegende Schiedsvereinbarung gültig ist und sich auf den streitigen Anspruch erstreckt. Insofern genügt es vielmehr zu prüfen, ob die Schiedsvereinbarung offensichtlich unwirksam ist oder offensichtlich den inmitten stehenden Streit nicht betrifft.*)
VolltextOnline seit 2020
IBRRS 2020, 3762BayObLG, Beschluss vom 16.12.2020 - 101 Sch 126/20
1. Stellt die aus dem inländischen Schiedsspruch berechtigte Partei verfrüht einen Antrag auf Vollstreckbarerklärung und wird das Verfahren infolge der Erfüllung übereinstimmend für erledigt erklärt, ist im Rahmen der Kostenentscheidung auch der Rechtsgedanke des § 93 ZPO bei der Ermessensausübung einzustellen.*)
2. Obwohl ein berechtigtes Interesse daran, den gesamten Schiedsspruch für vollstreckbar erklären zu lassen, auch dann besteht, wenn Ratenzahlungen auf die ausgeurteilte Forderung zu erbringen sind und die Fälligkeit dadurch in die Zukunft verschoben ist, kann eine verfrühte Antragstellung in Betracht kommen.*)
VolltextIBRRS 2020, 3711
BGH, Urteil vom 26.11.2020 - I ZR 245/19
1. Die Schiedseinrede ist rechtzeitig vor Beginn der mündlichen Verhandlung erhoben, wenn sie in der Einspruchsschrift nach Erlass eines Versäumnisurteils im schriftlichen Vorverfahren erhoben wird.*)
2. Das CISG findet auf die Frage der materiellen Einigung der Parteien auf eine Schiedsvereinbarung zumindest in den Fällen Anwendung, in denen mangels Einhaltung der Form des Art. II Abs. 2 UNÜ über den Meistbegünstigungsgrundsatz des Art. VII Abs. 1 UNÜ auf das nationale Sachrecht oder Kollisionsrecht zurückgegriffen werden kann. Die Formgültigkeit einer Schiedsvereinbarung richtet sich dagegen auch in einem dem CISG unter-liegenden Vertrag nach den einschlägigen Spezialvorschriften wie dem UNÜ oder § 1031 ZPO.*)
3. Nach der Aufhebung der Art. 27 ff. EGBGB aF mit Wirkung vom 17.12.2009 und dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht vom 17.06.2008, die in ihrem Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e Schieds- und Gerichtsstandsvereinbarungen explizit vom Anwendungsbereich ausschließt, beurteilt sich das Zustandekommen und die Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung im Kollisionsfall nach Art. V Abs. 1 Buchst. a UNÜ.*)
VolltextIBRRS 2020, 2986
OLG München, Beschluss vom 30.09.2020 - 34 Sch 13/18
1. Ein Schiedsspruch ist schriftlich zu erlassen, durch den oder die Schiedsrichter höchstpersönlich und eigenhändig mit Angabe von Tag und Ort zu unterschreiben und jeder Partei unterschrieben zu übermitteln.
2. Es genügt die Übermittlung einer Ausfertigung, Abschrift oder Kopie des originalen Schiedsspruchs, jedoch zwingend versehen mit den Originalunterschriften. Die Übersendung nur einer beglaubigten Abschrift - ohne Unterschriften - reicht nicht aus.
3. Enthält der Schiedsspruch nur den Tag, an dem er erlassen wurde, nicht hingegen die ausdrückliche Angabe über den Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens, macht ihn das weder unwirksam noch zwingend ergänzungsbedürftig, wenn der Schiedsort aus den Umständen hergeleitet werden kann.
VolltextIBRRS 2020, 2914
BGH, Beschluss vom 23.07.2020 - I ZB 88/19
Der verfassungsrechtliche Grundsatz prozessualer Waffengleichheit aus Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG, der für das Schiedsverfahren einfachrechtlich in § 1042 Abs. 1 Satz 1 ZPO geregelt ist, gehört zum verfahrensrechtlichen ordre public.*)
VolltextIBRRS 2020, 2440
BayObLG, Beschluss vom 18.08.2020 - 1 Sch 93/20
Haben die Parteien die Schiedsgerichtsordnung (DIS-SchO) der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) in ihre Schiedsgerichtsvereinbarung einbezogen, ist das Schiedsgericht in dem bei ihm anhängigen Verfahren auf Antrag einer Schiedspartei befugt, sichernde Maßnahmen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes anzuordnen.
VolltextIBRRS 2020, 2424
OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.07.2020 - 26 Sch 18/19
Erst wenn die gemäß § 366 BGB bevorrechtigte Schuld (in der Reihenfolge des § 367 BGB) vollständig getilgt ist, ist die Aufrechnung auf die nachrangige Schuld (wiederum in der Reihenfolge des § 367 BGB) anzurechnen.*)
VolltextIBRRS 2020, 2416
BGH, Beschluss vom 25.06.2020 - I ZB 108/19
Die Bestimmung des § 301 ZPO gehört grundsätzlich nicht zu den unverzichtbaren Normen für ein ordnungsgemäßes Verfahren. Der Erlass eines Teilschiedsspruchs ist auch dann nicht den Voraussetzungen des § 301 ZPO unterworfen, wenn die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen droht, die Verfahrensgestaltung aber (noch) rational nachvollziehbar ist. Der Aspekt der Widerspruchsfreiheit von Teil- und Schlussentscheidung ist kein unverzichtbarer Grundsatz der deutschen Rechtsordnung (Fortführung von BGH, Beschluss vom 14.02.2019 - I ZB 33/18, SchiedsVZ 2019, 287 = IBRRS 2019, 1977).*)
VolltextIBRRS 2020, 2246
BGH, Beschluss vom 18.06.2020 - I ZB 83/19
Der absolute Revisionsgrund der mangelnden vorschriftsmäßigen Vertretung gem. § 547 Nr. 4 ZPO bezweckt den Schutz der Parteien, die ihre Angelegenheiten im Prozess nicht verantwortlich regeln konnten oder denen die Handlungen vollmachtloser Vertreter nicht zugerechnet werden dürfen. Die Vorschrift findet bei Fortfall eines Bevollmächtigten im Parteiprozess (§ 79 Abs. 1 Satz 1 ZPO) keine Anwendung, weil die Partei ohne Unterbrechung selbst an die Stelle des oder der Bevollmächtigten tritt. Das schließt die Annahme eines Nichtvertretenseins i.S.v. § 547 Nr. 4 ZPO aus.*)
VolltextIBRRS 2020, 1933
OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.11.2019 - 26 Sch 17/18
1. Schiedsgerichte müssen im gleichen Umfang wie staatliche Gerichte rechtliches Gehör gewähren.
2. Der deutsche (Schieds-)Richter hat ausländisches Recht im Wege des Freibeweises zu ermitteln. Es besteht daher keine Bindung an Beweisangebote der Parteien. Auch stellt sich die Nichtberücksichtigung eines Beweisangebots nicht als von vornherein ermessensfehlerhaft dar.
VolltextIBRRS 2020, 1932
OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.01.2020 - 26 Sch 14/18
1. Die Fristverlängerung gemäß § 1059 Abs. 3 Satz 3 ZPO ist nicht davon abhängig, ob ein innerer Zusammenhang zwischen dem Antrag gemäß § 1058 ZPO und dem Aufhebungsantrag besteht.
2. Ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs stellt zugleich einen Verstoß gegen den inländischen (verfahrensrechtlichen) ordre public dar (ebenso BGH, Beschluss vom 07.06.2018 - I ZB 70/17, IBRRS 2018, 2583).
3. Ein Schiedsgericht verletzt das rechtliche Gehör eines Beteiligten, wenn es dessen Vortrag im Schiedsspruch zwar zur Kenntnis nimmt und wiedergibt, aber nicht zum Gegenstand einer inhaltlichen Würdigung macht und damit nicht in Erwägung zieht, obwohl es sich bei dem Vorbringen um einen wesentlichen Kern des Tatsachenvortrages handelt.
4. Es spricht viel dafür, dass die Offenlegung einer Dissenting Opinion in inländischen Schiedsverfahren unzulässig ist und gegen das für inländische Schiedsgerichte geltende Beratungsgeheimnis verstößt, so dass hierin ein Aufhebungsgrund nach § 1059 Abs. 2 Nr. 2 b ZPO wegen eines ordre public-Verstoßes zu sehen ist.
VolltextIBRRS 2020, 0600
BGH, Beschluss vom 06.02.2020 - I ZB 66/19
Die vom Oberlandesgericht vorgenommene Bestellung eines Schiedsrichters kann nicht mit der Rechtsbeschwerde angefochten werden.
VolltextIBRRS 2020, 1519
BGH, Beschluss vom 05.03.2020 - I ZB 49/19
Ein Schiedsspruch kann nach § 1059 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b ZPO aufgehoben werden, wenn seine Anerkennung oder Vollstreckung zu einem Ergebnis führt, das der öffentlichen Ordnung (ordre public) widerspricht. Dies setzt voraus, dass das Ergebnis mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Das ist der Fall, wenn der Schiedsspruch eine Norm verletzt, die die Grundlagen des staatlichen oder wirtschaftlichen Lebens regelt, oder wenn er zu deutschen Gerechtigkeitsvorstellungen in einem untragbaren Widerspruch steht. Der Schiedsspruch muss mithin die elementaren Grundlagen der Rechtsordnung verletzen. Danach stellt nicht jeder Widerspruch der Entscheidung eines Schiedsgerichts zu zwingenden Vorschriften des deutschen Rechts einen Verstoß gegen den ordre public dar. Vielmehr muss es sich um eine nicht abdingbare Norm handeln, die Ausdruck einer für die Rechtsordnung grundlegenden Wertentscheidung des Gesetzgebers ist.
VolltextIBRRS 2020, 1415
BGH, Beschluss vom 20.02.2020 - I ZB 45/19
Die Anfechtbarkeit einer Entscheidung des Amtsgerichts über die Unterstützung eines Schiedsgerichts bei der Beweisaufnahme gem. § 1050 Satz 1 Fall 1 ZPO richtet sich allein nach der allgemeinen Vorschrift des § 567 Abs. 1 ZPO. Die Vorschrift des § 159 Abs. 1 Satz 1 GVG ist insoweit nicht entsprechend anwendbar.*)
VolltextIBRRS 2020, 0843
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2019 - 21 U 128/15
1. Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrags, dass ein Sachverständiger die vom Auftragnehmer durchgeführten Reparaturarbeiten überprüfen soll und das Ergebnis der Begutachtung verbindlich ist, wurde ein Schiedsgutachtervertrag geschlossen.
2. An die Feststellungen eines Schiedsgutachters sind die Vertragsparteien bis an die Grenze der offenbaren Unrichtigkeit gebunden.
3. Beruft sich eine Partei auf eine offenbare Unrichtigkeit, hat sie hinreichende Tatsachen vorzutragen und zu beweisen, aufgrund derer sich die Unrichtigkeit einem unbefangenen und sachkundigen Beobachter aufdrängt. Die Unrichtigkeit kann sich auch aus lückenhaften Ausführungen des Sachverständigen ergeben.
VolltextIBRRS 2020, 1022
OLG München, Beschluss vom 27.02.2020 - 34 Sch 15/17
Die Bindungswirkung einer gerichtlichen Entscheidung über die Zuständigkeit des Schiedsgerichts nach § 1040 Abs. 3 Satz 2 ZPO umfasst auch die Feststellung der objektiven Schiedsfähigkeit nach deutschem Recht gemäß § 1059 Abs. 2 Nr. 2 a ZPO.*)
VolltextIBRRS 2020, 0726
BGH, Beschluss vom 06.02.2020 - I ZB 44/19
Die unterschiedliche Auslegung unterschiedlicher Vertragsklauseln begründet keine Divergenz.
VolltextIBRRS 2020, 0488
BGH, Beschluss vom 16.01.2020 - I ZB 23/19
1. Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet ein (Schieds-)Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen.
2. Ein Verstoß gegen das Gebot rechtlichen Gehörs liegt allerdings erst dann vor, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das (Schieds-)Gericht der Pflicht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht nachgekommen.
3. Das kann etwa der Fall sein, wenn das (Schieds-)Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht eingeht, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist.
VolltextIBRRS 2020, 0384
BGH, Beschluss vom 19.12.2019 - I ZB 90/18
Eine Zurückverweisung an das Schiedsgericht in direkter oder analoger Anwendung von § 1059 Abs. 4 ZPO kommt nicht in Betracht, wenn sie nur von einer Partei beantragt worden ist und der Aufhebungsgrund einer augenfälligen, gravierenden Verletzung des rechtlichen Gehörs einer Partei vorliegt (Fortführung von BGH, Beschluss vom 07.06.2018 - I ZB 70/17, Rz. 24, IBRRS 2018, 2583 = SchiedsVZ 2018, 318).*)
VolltextOnline seit 2019
IBRRS 2019, 4237KG, Beschluss vom 07.02.2019 - 12 Sch 5/18
1. Ein ausländischer Schiedsspruch, der eine Verurteilung zur Zahlung eines Vertragsstrafzinses in Höhe von 0,5% pro Tag ausspricht, ist mit dem ordre public in Deutschland nicht vereinbar.*)
2. Eine Reduzierung des Zinssatzes im Verfahren über die Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs kommt nicht in Betracht.*)
VolltextIBRRS 2019, 3422
BGH, Beschluss vom 19.09.2019 - I ZB 4/19
1. Ein Antrag nach § 1032 Abs. 2 ZPO kann konkret die Frage der Zulässigkeit eines Schiedsverfahrens im Hinblick auf den Streitgegenstand, zum Beispiel Ansprüche auf Stellung einer Zahlungssicherheit, betreffen.*)
2. Die Vorschrift des § 1033 ZPO ist auf Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im Sinne des Prozessrechts beschränkt. Eine Hauptsacheklage auf Sicherheitsleistung nach § 648a BGB a.F. fällt - auch soweit sie sichernden Charakter hat - nicht unter § 1033 ZPO.*)
VolltextIBRRS 2019, 3163
OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.08.2019 - 26 SchH 9/19
Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Bestellung eines Schiedsrichters entfällt nicht dadurch, dass ein Zivilgericht die Klage des Antragstellers mit Rücksicht auf die erhobene Einrede des Schiedsvertrags als unzulässig abgewiesen hat.
VolltextIBRRS 2019, 3133
BGH, Beschluss vom 18.07.2019 - I ZB 90/18
Eine Zurückverweisung an das Schiedsgericht in direkter oder analoger Anwendung von § 1059 Abs. 4 ZPO kommt nicht in Betracht, wenn sie nur von einer Partei beantragt worden ist und der Aufhebungsgrund einer augenfälligen, gravierenden Verletzung des rechtlichen Gehörs einer Partei vorliegt (Fortführung von BGH, Beschluss vom 07.06.2018 - I ZB 70/17, SchiedsVZ 2018, 318 Rn. 24 = IBRRS 2018, 2583).*)
VolltextIBRRS 2019, 2804
OLG München, Beschluss vom 30.08.2019 - 34 SchH 16/17
1. Im Verfahren über die Bestellung eines Schiedsrichters wird nicht abschließend über die Frage entschieden, ob das Schiedsverfahren auch zulässig ist.
2. Für den Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens fällt eine Gebühr nach Nr. 1621 GKG-KV an. Diese Gebühr besteht neben der für den Antrag auf Bestellung eines Schiedsrichters anfallenden Gebühr Nr. 1623 GKG-KV und wird auch nicht von dieser verdrängt.
VolltextIBRRS 2019, 2686
OLG München, Beschluss vom 26.06.2019 - 34 SchH 6/18
Der Streit zwischen Parteien, ob die Ernennung von Schiedsrichtern wirksam und das vereinbarte Verfahren hierzu eingehalten worden ist, kann nicht auf der Grundlage von § 1035 Abs. 4 ZPO entschieden werden (Aufgabe von OLG München, IBR 2012, 1057 - nur online).*)
VolltextIBRRS 2019, 2685
OLG München, Beschluss vom 03.07.2019 - 34 SchH 13/17
Besteht eine wirksame Schiedsvereinbarung obliegt die Entscheidung, ob eine beabsichtigte Schiedsklage zulässig ist, nicht dem staatlichen Gericht, sondern allein dem Schiedsgericht.
VolltextIBRRS 2019, 1980
BGH, Beschluss vom 16.05.2019 - I ZB 46/18
Der Streitwert in Verfahren auf Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen bemisst sich nach dem Interesse des Antragstellers an der Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs. Geht dieses Interesse über den Wert der zu vollstreckenden Forderungen hinaus, weil z. B. das Schiedsgericht eine Schiedswiderklage abgewiesen und hilfsweise zur Aufrechnung gestellte Forderungen negativ beschieden hat, wirkt sich das gem. § 45 GKG streitwerterhöhend aus.*)
VolltextIBRRS 2019, 1978
BGH, Beschluss vom 20.11.2018 - II ZR 328/17
1. Die Einrede des Schiedsvertrags ist an keine Form gebunden. Es genügt, dass der Beklagte seinen Willen hinreichend zum Ausdruck bringt, dass die Sachentscheidung nicht von dem angerufenen staatlichen Gericht, sondern von einem Schiedsgericht getroffen werden soll.
2. Erforderlich ist, dass der Beklagte bei Erhebung der Schiedseinrede die Schiedsvereinbarung, auf die er die Einrede stützen will, konkret bezeichnet. Sodann kann das staatliche Gericht vor der Befassung mit der Begründetheit der Klage prüfen, ob die Schiedsvereinbarung seiner Zuständigkeit entgegensteht oder ob sie nichtig, unwirksam oder undurchführbar ist.
3. Ist die Vorinstanz der Rüge nicht gefolgt, muss sie im Rechtsmittelverfahren wiederholt werden.
VolltextIBRRS 2019, 1977
BGH, Beschluss vom 14.02.2019 - I ZB 33/18
1. Die Bestimmung des § 301 ZPO gehört nicht zu den unverzichtbaren Normen für ein ordnungsgemäßes Verfahren.*)
2. Offen bleibt, ob der verfahrensrechtliche ordre public eine Einschränkung von diesem Grundsatz erfordern könnte, wenn infolge eines Grundurteils eine konkrete Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen droht oder die Verfahrensgestaltung des Schiedsgerichts im konkreten Fall nicht mehr rational nachvollziehbar ist.*)
VolltextIBRRS 2019, 1725
OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.02.2019 - 26 SchH 2/19
1. Voraussetzung für die Benennung eines Schiedsrichters durch das zuständige Oberlandesgericht ist das Vorliegen einer Schiedsvereinbarung.
2. Die Regelung in einem Bauvertrag, dass vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Bauschlichtungsstelle einer Handwerkskammer anzurufen oder einen von der Handwerkskammer bestimmten Bausachverständigen mit der Entscheidung zu beauftragen, stellt keine Schiedsvereinbarung dar.
VolltextIBRRS 2019, 1523
BGH, Beschluss vom 28.03.2019 - I ZB 51/18
Eine in der ursprünglich getroffenen Vereinbarung enthaltene Schiedsgerichtsklausel erstreckt sich auch auf Streitigkeiten, die auf einen später geschlossenen Vergleich zurückgehen, der die zuerst geschaffenen Verträge ergänzt oder sonst geändert, nicht aber umgeschaffen hat. Dabei steht dem späteren Vergleich ein Nachtrag zum Vertrag ohne weiteres gleich.
VolltextIBRRS 2019, 1482
OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.04.2019 - 26 SchH 4/18
1. Der Antragsteller ist in dem Verfahrens auf Feststellung der Unzulässigkeit eines Schiedsgerichtsverfahrens nicht daran gehindert, die Frage der Zulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens wahlweise durch einen positiven oder negativen Feststellungsantrag klären zu lassen. Es liegt insoweit kein widersprüchliches Verhalten vor (Anschluss an BGH, IBR 2019, 291).
2. Ein schiedsrichterliches Verfahren ist unzulässig, wenn die Parteien die Unzulässigkeit durch ihre übereinstimmende Antragstellung der Sache nach jeweils anerkannt haben.
VolltextIBRRS 2019, 1070
BGH, Beschluss vom 31.01.2019 - I ZB 46/18
Verletzt ein Schiedsrichter oder ein Sachverständiger seine Offenbarungspflicht, kann sich daraus ein selbständiger Grund für seine Ablehnung nur ergeben, sofern der Verstoß für sich bereits Zweifel an seiner Unparteilichkeit weckt. Das ist auch bei der Verletzung von Offenlegungspflichten eine Frage der Würdigung im Einzelfall, wobei insbesondere das Gewicht der nicht offengelegten Umstände zu berücksichtigen ist.*)
VolltextIBRRS 2019, 1041
BGH, Beschluss vom 08.11.2018 - I ZB 24/18
1. Die persönliche Reichweite einer Schiedsvereinbarung bestimmt sich nach dem Schiedsvereinbarungsstatut.*)
2. Bedenken unter dem Aspekt einer unzulässigen Schiedsbindung unbeteiligter Dritter bestehen nicht, wenn den Dritten lediglich ein Wahlrecht eingeräumt wird, so dass sie nicht gegen ihren Willen einem Schiedsverfahren ausgesetzt werden, sondern auch das staatliche Gericht anrufen können.*)
VolltextIBRRS 2019, 0738
OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.02.2019 - 26 SchH 1/18
1. Die Frage, ob eine Schiedsklausel nur bestimmte oder sämtliche Streitigkeiten erfasst, ist anhand allgemeiner Auslegungsgrundsätze unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der Vereinbarung, etwaiger Äußerungen der Parteien und anhand einer vertragssystematischen Betrachtung sowie der Interessenlage der Parteien zu beantworten.
2. Eine Abrede, die Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten aus einem Vertrag allgemein einem Schiedsgericht zuweist, ist grundsätzlich weit auszulegen.
3. Eine individuell ausgehandelte Unterwerfung durch ein Schiedsgericht geht einer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffenen Gerichtsstandsvereinbarung vor.
VolltextIBRRS 2019, 0742
BGH, Beschluss vom 31.10.2018 - I ZB 17/18
1. Werden sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag durch ein Schiedsgericht entschieden, soll das Schiedsgericht auch über die Frage der Gültigkeit und des Bestehens des Vertrags und die bei Unwirksamkeit oder Beendigung des Vertrags bestehenden Ansprüche entscheiden.
2. Haben die Vertragsparteien Streitigkeiten über die Gültigkeit des Vertrags ausdrücklich in die Schiedsklausel einbezogen, führt die Unwirksamkeit oder Beendigung des Hauptvertrags nicht zur Unwirksamkeit oder Beendigung der darin enthaltenen Schiedsvereinbarung.
VolltextIBRRS 2019, 0696
OLG München, Beschluss vom 13.02.2019 - 34 SchH 2/18
Für den Fristbeginn des § 1037 Abs. 2 Satz 1 2. Alt. ZPO ist auf den Zeitpunkt abzustellen, an dem der Antragsteller positiv Kenntnis vom Ablehnungsgrund erhalten hat.*)
VolltextIBRRS 2019, 0534
OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.01.2019 - 26 SchH 2/18
1. Der Schiedsrichter ist verpflichtet, die für einen Richter geltenden Gebote, insbesondere die Neutralität, die Objektivität und die Wahrung der Parteirechte zu beachten.
2. Jede Person, die als Schiedsrichter benannt wird, hat sämtliche Umstände offen zu legen, die Zweifel an ihrer Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit wecken können.
3. An die Offenlegungspflicht eines Schiedsrichters sind strenge Anforderungen zu stellen. Sie gilt auch für solche Umstände, die schon bei der Besetzung des Schiedsgerichts für die Auswahl des Schiedsrichters unter dem Gesichtspunkt seiner Unparteilichkeit und Unabhängigkeit maßgeblich sein können.
VolltextIBRRS 2019, 0419
BGH, Beschluss vom 08.11.2018 - I ZB 21/18
Es ist zulässig, wenn sich ein Kläger im Hinblick auf eine Schiedsvereinbarung zunächst an ein Schiedsgericht wendet, jedoch vor dessen Konstituierung wegen an der Zuständigkeit des Schiedsgerichts bestehender Zweifel das staatliche Gericht mit dem Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens gemäß § 1032 Abs. 2 ZPO anruft.*)
VolltextIBRRS 2019, 0417
OLG Frankfurt, Urteil vom 13.04.2017 - 13 U 192/11
1. Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrags, dass ein von der IHK zu benennender Sachverständiger nach der Mängelbeseitigung für die Parteien verbindlich die Abnahme erklären soll, kann es sich um eine Schiedsgutachtervereinbarung im weiteren (i.w.S) oder im engeren Sinn (i.e.S) handeln.
2. Bei einer Schiedsgutachtervereinbarung i.w.S. ist der Schiedsgutachter zur Leistungsbestimmung (hier: der Erklärung der Abnahme) berechtigt. Eine Schiedsgutachtervereinbarung i.e.S dient nur der Klärung technischer Fragen.
3. Ein Schiedsgutachten i.w.S. ist unverbindlich, wenn es offenbar unbillig ist, also die Bestimmung gegen Treu und Glauben verstößt und sich die Unbilligkeit einem sachkundigen und unbefangenen Betrachter sofort aufdrängt. Für die Annahme der Unverbindlichkeit eines Schiedsgutachtens i.e.S. genügt es, wenn es offenbar unrichtig ist.
4. Wird der Schiedsgutachter entsprechend dem Vergleich von der IHK vorgeschlagen, ist seine Beauftragung auch dann wirksam, wenn nur eine Partei den Gutachtenauftrag unterschrieben hat.
VolltextIBRRS 2019, 0237
OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.07.2018 - 11 Sch 1/18
1. Eine Partei, die vor dem staatlichen Gericht den Standpunkt eingenommen hat, dieses sei nicht zuständig, muss sich später vor dem Schiedsgericht daran festhalten lassen und ist daran gehindert, die Einrede der Unzuständigkeit des Schiedsgerichts geltend zu machen. Das gilt auch dann, wenn die Schiedsvereinbarung unwirksam ist.
2. Ist das Schiedsgericht nur gegen Zahlung eines auskömmlichen Vorschusses oder Leistung einer auskömmlichen Sicherheit für die Honorare der Schiedsrichter und sonstige Kosten bereit, das Verfahren durchzuführen oder jedenfalls abzuschließen, ist jede Partei dazu verpflichtet, diesen Vorschuss zur Hälfte zu übernehmen.
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