Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
501 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 1306OLG München, Beschluss vom 01.04.2010 - 34 Sch 19/09
1. Ein noch nicht verbeschiedener Antrag, den Hauptsacheschiedsspruch zu ergänzen, steht dem Erlass eines Kostenschiedsspruchs nicht entgegen.*)
2. Ein Verstoß gegen das Verbot, in eigener Sache zu richten, liegt bei einer Entscheidung des Schiedsrichters lediglich über die Kostenerstattung zwischen den Parteien nicht vor, auch wenn die Kosten die (bereits geleisteten) Vorschüsse auf das Schiedsrichterhonorar mit umfassen.*)
VolltextIBRRS 2010, 1305
OLG München, Beschluss vom 26.03.2010 - 34 Sch 26/09
1. Für den Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines (isolierten)Kostengrundschiedsspruchs kann ein grundsätzlich bestehendes, rechtlich anerkennenswertes Interesse fehlen, wenn der anschließend ergangene Kostenschiedsspruch vollständig und vorbehaltlos erfüllt ist. Erst recht gilt dies, wenn Abänderungsanträge oder Anhörungsrügen im Schiedsverfahren nicht mehr in Betracht kommen.*)
2. Zur Kostenentscheidung, wenn der Antrag auf Vollstreckbarerklärung des Kostengrundschiedsspruchs abgelehnt und der Antrag auf Vollstreckbarerklärung des Kostenschiedsspruchs durch Erfüllung erledigt ist.*)
VolltextIBRRS 2010, 1101
OLG Koblenz, Beschluss vom 12.03.2010 - 2 Sch 9/09
1. Gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers beim Oberlandesgericht ist nur die befristete Erinnerung, nicht die sofortige Beschwerde zulässig (in Anknüpfung an BayObLG NJW-RR 2000, 141; OLG München NJOZ 2008, 3363).*)
2. Das Verfahren über die Vollstreckbarkeitserklärung von Schiedssprüchen ist eine besondere Angelegenheit, für die der Prozessbevollmächtigte des schiedsrichterlichen Verfahrens die Gebühren der VV Nr. 3100 ff. RVG gesondert erhält. Die Vergütungstatbestände der Nr. 3327 VV RVG finden demgegenüber keine Anwendung. Nr. 3327 VV RVG sieht eine reduzierte Verfahrensgebühr von 0,75 Gebühren nur vor, wenn sich die Tätigkeit auf die Bestellung eines Schiedsrichters oder Ersatzschiedsrichters bzw. die Ablehnung eines Schiedsrichters oder die Unterstützung bei einer Beweisaufnahme oder auf die Vornahme einer sonstigen richterlichen Handlung beschränkt. Nicht hierzu zählen Anträge auf Vollstreckbarkeitserklärung von Schiedssprüchen.*)
VolltextIBRRS 2010, 0217
OLG Bremen, Beschluss vom 22.06.2009 - 2 Sch 1/09
1. Die in der Satzung einer GmbH enthaltene Schiedsklausel:
"Alle Streitigkeiten, die sich aus und im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden - soweit in dem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist - nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, die die Befähigung zum Richteramt haben müssen. Das Schiedsgericht kann auch über die Gültigkeit dieses Schiedsvertrages bindend entscheiden."
entspricht nicht den vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 06.04.2009 (Az.: II ZR 255/08, "Schiedsklausel II", NJW 2009, 1962 ff.) aufgestellten Anforderungen an Schiedsklauseln, damit diese auch Beschlussmängelstreitigkeiten wirksam erfassen.*)
2. Ein "Anerkenntnis" der Schiedsbeklagten hinsichtlich der Zuständigkeit des Schiedsgerichts ist im Verfahren nach § 1032 Abs. 2 ZPO wirkungslos und führt nicht zur Wirksamkeit einer nach den Maßstäben der oben genannten BGH-Entscheidung nichtigen Schiedsklausel.*)
VolltextIBRRS 2010, 0208
OLG München, Beschluss vom 12.10.2009 - 34 Sch 20/08
1. Zur Vollstreckbarerklärung eines schwedischen Schiedsspruchs.*)
2. Den Nachweis einer wirksamen Schiedsabrede, gleichgültig ob nach Art. II Abs. 2 UN-Ü oder aufgrund nationalen Rechts, hat die die Vollstreckbarkeit eines ausländischen Schiedsspruchs beantragende Partei zu erbringen (siehe auch Senat vom 19.1.2009, 34 Sch 004/08; BayObLGZ 2002, 392).*)
VolltextIBRRS 2010, 0207
OLG München, Beschluss vom 11.05.2009 - 34 Sch 23/09
Für die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs ist die Fälligkeit der zuerkannten Ansprücke keine Voraussetzung.
VolltextOnline seit 2009
IBRRS 2009, 4088OLG Bremen, Beschluss vom 30.03.2009 - 1 W 10/09
Haben die Parteien eine Schiedsgutachterabrede getroffen, ist der Antrag einer Partei auf Anordnung eines selbständigen Beweisverfahrens (§ 485 ZPO) mit dem Ziel der Begutachtung der der Schiedsgutachterabrede unterliegenden Fragestellung mangels Rechtsschutzbedürfnisses grundsätzlich unzulässig. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Partei im Wege des selbständigen Beweisverfahrens die offenbare Unrichtigkeit des Schiedsgutachtens festgestellt wissen möchte.*)
VolltextIBRRS 2009, 3842
OLG München, Beschluss vom 29.10.2009 - 34 Sch 15/09
1. Bestimmen die Parteien im Rahmen einer Schiedsklausel als zuständiges staatliches Gericht im Sinn von § 1062 ZPO ein Oberlandesgericht, das nach der im Bundesland geltenden Zuständigkeitskonzentration keine (örtliche) Zuständigkeit hat, kann die Klausel dahin auszulegen sein, dass das Oberlandesgericht als zuständig bestimmt sein soll, welches nach der landesgesetzlichen Zuständigkeitsnorm die übertragenen Aufgaben anstelle des bezeichneten Gerichts wahrnimmt.*)
2. Zum Anspruch auf rechtliches Gehör im Schiedsverfahren.*)
VolltextIBRRS 2009, 3661
LG Hagen, Urteil vom 17.03.2008 - 4 O 224/07
1. Eine Schiedsabrede bzw. ein Schiedsvertrag ist inhaltlich auf die Entscheidung eines Rechtsstreits gerichtet, wobei der Schiedsspruch nicht der Kontrolle durch das Staatsgericht unterliegt.
2. Wenn in der Vereinbarung der Parteien ausdrücklich geregelt ist, dass alle Streitigkeiten aus dem Vertrag unter Ausschluss des ordentlichen Rechtweges durch einen Schiedsgutachter entschieden werden, kommt damit eindeutig der Wille zum Ausdruck, dass nicht nur einzelne Tatsachen wie z.B. das Vorliegen von Mängeln, sondern sämtliche auftretenden Streitigkeiten insgesamt durch den Schiedsgutachter entschieden werden sollen, und zwar ausdrücklich unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges. Inhaltlich haben die Vertragsparteien damit jeweils - trotz der Verwendung des Begriffs "Schiedsgutachter" - einen Schiedsvertrag geschlossen.
VolltextIBRRS 2009, 3437
OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.05.2009 - 14 Sch 4/09
1. Die vertragliche Verpflichtung der Bauvertragsparteien, vor Durchführung eines schiedsrichterlichen Verfahrens ein Mediationsverfahren einzuleiten, steht der Zulässigkeit eines Feststellungsantrages nach § 1032 Abs. 2 ZPO nicht entgegen.
2. Eine Schiedsvereinbarung, die im Bauvertrag unter der Überschrift "Zusätzliche Vereinbarungen" geregelt ist, verstößt nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.
3. Eine von den Parteien gleichzeitig getroffene Gerichtsstandvereinbarung steht einer Schiedsvereinbarung nicht entgegen. Die Gerichtsstandvereinbarung regelt nur den Fall, dass eine Zuständigkeit staatlicher Gerichte gegeben ist.
4. Sieht eine Schiedsvereinbarung lediglich vor, dass das Schiedsverfahren nach einer Schiedsgerichtsverordnung entschieden werden soll, ohne diese konkret zu benennen, ist die Vereinbarung insoweit unwirksam. Diese Teilunwirksamkeit berührt aber nicht die grundsätzliche Vereinbarung der Parteien, unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs eine schiedsrichterliche Entscheidung herbeizuführen.
VolltextIBRRS 2009, 2711
BGH, Urteil vom 02.07.2009 - IX ZR 152/06
Die Doppelexequatur von Schiedssprüchen ist auch dann unzulässig, wenn das Recht des ersten Exequatururteils der doctrine of merger folgt (Aufgabe von BGH, Urteil vom 27. März 1984 - IX ZR 24/83, NJW 1984, 2765).*)
VolltextIBRRS 2009, 2186
OLG München, Beschluss vom 18.06.2009 - 34 SchH 3/09
Wenn sich die beiden von den Parteien bestellten Schiedsrichter nicht binnen eines Monats nach ihrer Bestellung über den dritten Schiedsrichter einigen, ist nach Ablauf der Monatsfrist, jedenfalls aber bei gerichtlicher Antragstellung nach Fristablauf, ausschließlich das staatliche Gericht zur Bestellung des dritten Schiedsrichters berufen. Die beiden bestellten Schiedsrichter können nicht "von sich aus", ohne entsprechende Parteivereinbarungen, die verbindliche Bestellung des dritten Schiedsrichters einem Dritten übertragen.*)
VolltextIBRRS 2009, 2185
OLG München, Beschluss vom 22.06.2009 - 34 Sch 26/08
1. Zur Vollstreckbarerklärung eines spanischen Schiedsspruchs.*)
2. Der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs steht nicht in jedem Fall entgegen, dass dieser nur von der Mehrheit der Mitglieder des Schiedsgerichts unterzeichnet ist und der Grund für die fehlende Unterschrift nicht angegeben ist.*)
3. Zu den Auswirkungen der verwendeten Verfahrenssprache auf die Anerkennungsfähigkeit des Schiedsspruchs.*)
4. Es bildet regelmäßig keinen die Anerkennung oder Vollstreckung des Schiedsspruchs hindernden Verstoß gegen die öffentliche Ordnung, wenn die zuvor im Verfahren angehörte Partei in der abschließenden Verhandlung vor dem Schiedsgericht neben ihrem Verfahrensbevollmächtigten keine Gelegenheit mehr erhält, persönlich das Wort zu ergreifen und vorzutragen.*)
VolltextIBRRS 2009, 1687
BGH, Beschluss vom 30.04.2009 - III ZB 5/09
Weist das Oberlandesgericht den Antrag auf Bestellung eines Schiedsrichters (hier: nach § 1062 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 1035 Abs. 4 ZPO) zurück, so ist gegen diese Entscheidung die Rechtsbeschwerde gemäß § 1065 Abs. 1 Satz 2 ZPO auch dann unstatthaft, wenn das Oberlandesgericht den Antrag mit der Begründung abgelehnt hat, die dem Antrag zugrunde liegende Schiedsvereinbarung sei offensichtlich unwirksam; § 1062 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 1065 Abs. 1 Satz 1 ZPO, wonach gegen die Feststellung der Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens die Rechtsbeschwerde gegeben ist, ist in einem solchen Falle nicht entsprechend anwendbar.*)
VolltextIBRRS 2009, 1642
BGH, Urteil vom 06.04.2009 - II ZR 255/08
Beschlussmängelstreitigkeiten im Recht der GmbH sind auch ohne ausdrückliche gesetzliche Anordnung der Wirkungen der §§ 248 Abs. 1 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG grundsätzlich kraft einer dies analog im Gesellschaftsvertrag festschreibenden Schiedsvereinbarung oder einer außerhalb der Satzung unter Mitwirkung aller Gesellschafter und der Gesellschaft getroffenen Individualabrede "schiedsfähig", sofern und soweit das schiedsgerichtliche Verfahren in einer dem Rechtsschutz durch staatliche Gerichte gleichwertigen Weise - d.h. unter Einhaltung eines aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Mindeststandards an Mitwirkungsrechten und damit an Rechtsschutzgewährung für alle ihr unterworfenen Gesellschafter - ausgestaltet ist (Fortführung von BGHZ 132, 278 - "Schiedsfähigkeit I").*)
VolltextIBRRS 2009, 1425
OLG München, Beschluss vom 20.04.2009 - 34 Sch 17/08
Zum rechtlichen Gehör im (inländischen) Schiedsverfahren.*)
VolltextIBRRS 2009, 1188
BGH, Beschluss vom 15.01.2009 - III ZB 83/07
Gemäß Art. V Abs. 1 lit. b UNÜ darf die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs versagt werden, wenn die Partei, gegen die er geltend gemacht wird, "den Beweis erbringt, dass sie von der Bestellung des Schiedsrichters oder von dem schiedsrichterlichen Verfahren nicht gehörig in Kenntnis gesetzt worden ist oder dass sie aus einem anderen Grund ihre Angriffs- oder Verteidigungsmittel nicht hat geltend machen können". Dem Schiedsspruch ist aber nur dann die Anerkennung gemäß Art. V Abs. 1 lit. b UNÜ, Art. 103 Abs. 1 GG (i.V.m. Art. V Abs. 2 lit. b UNÜ) zu versagen, wenn der Verstoß kausal war.*)
VolltextIBRRS 2009, 1187
BGH, Urteil vom 13.01.2009 - XI ZR 66/08
Zur Auslegung einer Schiedsvereinbarung, deren Gegenstand Streitigkeiten darüber sind, ob der Abschluss von Darlehensverträgen und die Vergabe der Darlehen ordnungsgemäß erfolgt sind.*)
VolltextIBRRS 2009, 1142
OLG Dresden, Beschluss vom 16.07.2008 - 11 SchH 3/08
Bei unwirksamer Schiedsvereinbarung ist die Ersatzbenennung eines Schiedsrichters durch das staatliche Gericht unzulässig.
VolltextIBRRS 2009, 1132
BGH, Beschluss vom 12.02.2009 - VII ZB 76/07
1. Ein als besondere Ausgestaltung des gerichtlichen Güteverfahrens durchgeführtes Mediationsverfahren hemmt nicht den Lauf der Berufungsbegründungsfrist.*)
2. Die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist durch den Mediationsrichter ist unwirksam, wenn sie nach Ablauf der Begründungsfrist erfolgt ist und bis dahin kein Verlängerungsantrag gestellt worden war.*)
3. Der in einem gerichtlichen Informationsblatt zur Mediation erteilte Hinweis: "Während des Mediationsverfahrens soll die Berufung nicht begründet werden. Die Frist zur Begründung der Berufung wird auf Antrag entsprechend verlängert." erzeugt kein Vertrauen darauf, dass die Berufungsfrist während des Mediationsverfahrens nicht läuft.*)
VolltextIBRRS 2009, 1109
OLG Hamburg, Beschluss vom 25.01.2008 - 6 Sch 7/07
Zur Problematik des Abschlusses einer Schiedsabrede durch kaufmänisches Bestätigungsschreiben.
VolltextIBRRS 2009, 1018
BGH, Beschluss vom 29.01.2009 - III ZB 88/07
1. Ein nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ergangener, auf eine Leistung gerichteter Schiedsspruch kann als bloße Feststellung zur Insolvenztabelle auszulegen sein, wenn aufgrund der Entscheidungsgründe feststeht, dass die zuerkannte Forderung nur ein Recht auf insolvenzmäßige Befriedigung verschaffen sollte und es sich bei ihr nicht um eine Masseforderung handeln kann.*)
2. Ein (inländischer) Schiedsspruch, der eine Insolvenzforderung feststellt, die nicht zuvor in gleicher Weise nach Grund und Betrag zur Insolvenztabelle angemeldet wurde, verstößt gegen den ordre public interne.*)
3. Für einen inländischen Schiedsspruch gilt grundsätzlich der ordre public interne.*)
IBRRS 2009, 0996
OLG Frankfurt, Urteil vom 06.02.2009 - 24 U 183/08
1. Zu den Gründen, aus denen die Berufung auf eine Schiedsabrede rechtsmissbräuchlich sein kann.*)
2. Zur Frage, wann die Zahlung einer Betriebsrente "unzumutbar" sein kann.*)
VolltextIBRRS 2009, 0931
OLG Hamm, Urteil vom 28.10.2008 - 19 U 64/08
1. Eine Schiedsvereinbarung, die einen Schiedsgutachter zur Entscheidung „unter Ausschluss des Rechtsweges" bestellt, ist eine Schiedsgerichtsklausel im Sinne von §§ 1029 ff ZPO auch dann, wenn der Schiedsgutachter „in entsprechender Anwendung der §§ 317 ff BGB" entscheiden soll.
2. Bei einer Schiedsgerichtsvereinbarung handelt eine Partei wider Treu und Glauben, wenn sie sich auf die Vereinbarung beruft, ihr Handeln aber der anderen Partei Grund zu einer außerordentlichen Kündigung der Vereinbarung gibt; dann kann die andere Partei unmittelbar vor einem ordentlichen Gericht Klage erheben.
IBRRS 2009, 0484
OLG München, Beschluss vom 19.01.2009 - 34 Sch 4/08
1. Den Nachweis einer nach Art. II des UN-Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10.6.1958 (BGBl 1961 II S. 122 – UN-Ü) wirksamen Schiedsabrede hat die die Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs betreibende Partei zu erbringen (wie BayObLG vom 12.12.2002, 4Z Sch 16/02 = BayObLGZ 2002, 392).*)
2. Kann nicht nachgewiesen werden, dass sich eine Partei durch „schriftliche Vereinbarung“ im Sinne von Art. II Abs. 2 UN-Ü der schiedsrichterlichen Entscheidung unterworfen hat, ist sie mit ihrer Einrede im inländischen Vollstreckbarerklärungsverfahren auch dann nicht ausgeschlossen, wenn sie im Erlassstaat des Schiedsspruchs die dort mögliche fristgebundene Aufhebungsklage nicht betrieben hat.*)
VolltextIBRRS 2009, 0483
OLG München, Beschluss vom 28.01.2009 - 34 Sch 22/08
1. Zu den Voraussetzungen für die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut.*)
2. Grundsätze der Kostenentscheidung bei teilweiser Erledigung des Antrags auf Vollstreckbarerklärung.*)
VolltextIBRRS 2009, 0335
OLG Frankfurt, Urteil vom 20.01.2009 - 11 U 49/08
1. Keine bindende Verweisung zwischen Zivil- und Schiedsgericht.*)
2. Eine Vertragsklausel in einem Kfz-Vertragshändlervertrag, in der die Zuständigkeit eines endgültig entscheidenden Schiedsgerichts vorgesehen ist, ist mit Art. 3 Abs. 6 GVO vereinbar.*)
VolltextIBRRS 2009, 0125
OLG München, Beschluss vom 07.01.2009 - 34 SchH 14/08
Auslegungsfähigkeit einer Schiedsklausel, die den Sitz des schiedsrichterlichen Verfahrens festlegt und bestimmt, dass sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus einem bestimmten Vertrag durch ein Schiedsgericht „nach der Schiedsordnung der Industrie- und Handelskammer“ entschieden werden.*)
VolltextIBRRS 2009, 0071
OLG Schleswig, Beschluss vom 08.09.2008 - 16 SchH 1/08
Zur Auslegung des Begriffs der "freundschaftlichen Arbitrage".*)
VolltextOnline seit 2008
IBRRS 2008, 3889OLG Hamm, Urteil vom 28.10.2008 - 29 U 64/08
1. Eine Schiedsvereinbarung, die einen Schiedsgutachter zur Entscheidung „unter Ausschluss des Rechtsweges" bestellt, ist eine Schiedsgerichtsklausel im Sinne von §§ 1029 ff ZPO auch dann, wenn der Schiedsgutachter „in entsprechender Anwendung der §§ 317 ff BGB" entscheiden soll.
2. Bei einer Schiedsgerichtsvereinbarung handelt eine Partei wider Treu und Glauben, wenn sie sich auf die Vereinbarung beruft, ihr Handeln aber der anderen Partei Grund zu einer außerordentlichen Kündigung der Vereinbarung gibt; dann kann die andere Partei unmittelbar vor einem ordentlichen Gericht Klage erheben.
IBRRS 2008, 3165
LG Passau, Urteil vom 25.09.2008 - 1 S 74/08
Werden ein schlichtungsbedürftiger Antrag und ein nicht schlichtungsbedürftiger Antrag im Wege der objektiven Klagehäufung geltend gemacht, so ist die „Zulässigkeitsvoraussetzung Schlichtungsverfahren“ für jeden Antrag isoliert zu prüfen.*)
VolltextIBRRS 2008, 3054
OLG Koblenz, Beschluss vom 12.06.2008 - 2 Sch 2/08
Ist bereits ein Hauptsachverfahren vor einem staatlichen Gericht anhängig und ist in diesem Verfahren auch über die Reichweite und Auslegung der Schiedsvereinbarung zu entscheiden, so fehlt für einen Antrag auf Feststellung der Unzulässigkeit des Schiedsgerichtsverfahrens das Rechtsschutzbedürfnis.
VolltextIBRRS 2008, 3015
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.06.2008 - 20 W 152/07
Zur Frage der internationalen Zuständigkeit für selbständige Beweisverfahren in ausländischen Schiedsverfahren.
VolltextIBRRS 2008, 2958
OLG Köln, Beschluss vom 24.04.2008 - 15 W 15/08
1. Nur wenn eine Schiedsgutachtenabrede in einem notarielen Bauträgervertrag als solche bezeichnet wird und ihre Folgen genau abgegrenzt sind, ist diese wirksam vereinbart worden.
2. Bei Häusern ist die Feststellung oder Nichtfeststellung von Mängeln mit so erheblichen Risiken verbunden, dass Schiedsgutachtenklauseln unwirksam sind, da diese den Rückgriff auf den staatlichen Rechtsschutz weitgehend ausschließen.
3. Eine Schiedsgutachterklausel, die wirksam zustande gekommen ist, nimmt einem Vertragspartner nicht das rechtliche Interesse an der Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens
VolltextIBRRS 2008, 2949
OLG München, Urteil vom 02.04.2008 - 7 U 3972/07
1. Ein Gesamtschuldner kann gegenüber Mitschuldnern, die eine fällige Forderung des Gläubigers (hier Vergütung eines Schiedsgutachters) über die ihnen obliegende Quote hinaus erfüllt haben und nunmehr einen Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 S. 1 BGB geltend machen, mit Einwendungen gegen die dem Ausgleichsanspruch zu Grunde liegende Forderung grundsätzlich nicht gehört werden.*)
2. Die Ausgleichsansprüche aus § 426 Abs. 1 S. 1 und § 426 Abs. 2 BGB stehen selbständig nebeneinander und sind hinsichtlich Verjährung und Einwendungen gesondert zu betrachten (vgl. z.B. BGH NJW 1988, 1375). Einwände, die sich auf das Grundverhältnis, d.h. das Vertragsverhältnis zwischen den Gesamtschuldnern und dem Gläubiger erstrecken, berühren das Ausgleichsverhältnis nach § 426 Abs. 1 S. 1 BGB grundsätzlich nicht.*)
3. Eine Durchbrechung des Grundsatzes kommt nur unter zwei Gesichtspunkten in Frage, nämlich bei einer abweichenden vertraglichen Vereinbarung zwischen den Gesamtschuldnern oder aufgrund der Grundsätze von Treu und Glauben, § 242 BGB, insbesondere wenn die Mitschuldner die Zahlungen an den Gläubiger treuwidrig leisteten und Einwände gegen die Forderung schuldhaft unterließen.*)
VolltextIBRRS 2008, 2914
OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.07.2008 - 17 U 79/07
1. Der Streitgegenstand wird nicht dadurch begrenzt, dass der Kläger den von ihm vorgetragenen Lebenssachverhalt nur unter einem bestimmten rechtlichen Gesichtspunkt zur Überprüfung stellt.*)
2. Eine Schiedsklausel ist erst dann verbraucht, wenn das Schiedsgericht den Umfang der Schiedsvereinbarung voll ausgeschöpft hat. Nur wenn ein endgültiger Schiedsspruch vorliegt, tritt an die Stelle der Schiedseinrede der Einwand der Rechtskraft.*)
VolltextIBRRS 2008, 2913
OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.10.2008 - 1 Sch 2/08
1. Der Rechtsgedanke des § 93 ZPO ist bei der Kostenentscheidung im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung von inländischen Schiedssprüchen unabhängig davon anwendbar, ob ein "Anerkenntnisbeschluss" in entsprechender Anwendung des § 307 ZPO ergehen kann.*)
2. Besteht die Verpflichtung aus dem Schiedsspruch in der Unterlassung bestimmter Handlungen, so ist in der Regel ein berechtigtes Interesse des Gläubigers an der Vollstreckbarerklärung gegeben, ohne dass es einer besonderen Veranlassung durch den Schuldner bedarf. In diesem Fall ist für die Anwendung des § 93 ZPO regelmäßig kein Raum.*)
VolltextIBRRS 2008, 2898
OLG München, Beschluss vom 17.10.2008 - 34 SchH 11/08
1. Fehlt eine Bezeichnung des Oberlandesgerichts in der Schiedsvereinbarung, ist die Ortsangabe im Schiedsspruch regelmäßig auch für die Bestimmung der Zuständigkeit des staatlichen Gerichts maßgeblich.*)
2. Findet in Verfahren mit fakultativer mündlicher Verhandlung eine solche nicht statt, kann eine gerichtliche Zuständigkeit über § 39 ZPO nicht begründet werden.*)
VolltextIBRRS 2008, 2771
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.2008 - 4 Sch 4/08
Der Schiedsrichter kommt seinen Aufgaben in angemessener Frist nicht nach, wenn das Schiedsverfahren durch sein Abwarten derart verzögert wird, dass den Parteien Nachteile entstehen, die bei der Verhandlung vor den staatlichen Gerichten fehlen würden. Dabei stehen nur offensichtlicher Missbrauch und Ausreißer einer Zumutbarkeit weiteren Abwartens entgegen.
VolltextIBRRS 2008, 2634
OLG München, Beschluss vom 19.08.2008 - 34 SchH 7/07
Die gesetzliche Beschränkung der Handlungsvollmacht zur Prozessführung (§ 54 Abs. 2 HGB) umfasst auch den Abschluss von Schiedsvereinbarungen.*)
VolltextIBRRS 2008, 2447
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.09.2007 - 20 U 21/07
1. Nur Schiedssprüche sind der Rechtskraft fähig und begründen die Einrede des Schiedsvertrags.
2. Wenn die ordentlichen Gerichte jederzeit angerufen werden können und nicht als Überprüfungsinstanz dienen, liegt keine Schiedsgerichtsvereinbarung vor.
VolltextIBRRS 2008, 2418
BGH, Beschluss vom 17.07.2008 - IX ZR 150/05
Zur Unterbrechung des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Berufungsurteil, mit dem ein Urteil eines ausländischen Gerichts für vollstreckbar erklärt worden ist, das zur Zahlung aus einem Nachlass verurteilt hat, über den im Inland das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet worden ist.*)
VolltextIBRRS 2008, 2314
OLG München, Beschluss vom 22.07.2008 - 34 Sch 10/08
Bei der Bestimmung des Gegenstandswerts für das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs bleiben Zinsen und Kosten außer Ansatz. Dies gilt unabhängig davon, ob Gegenstand der Vollstreckbarerklärung in- oder ausländische Schiedssprüche sind. Dass die Kosten ziffernmäßig neben der Hauptsache genannt sind, ändert daran nichts (a.A. BGH Rpfleger 1957, 15).*)
VolltextIBRRS 2008, 2299
OLG München, Beschluss vom 18.07.2008 - 34 Sch 13/07
1. Gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers eines Oberlandesgerichts ist nicht die sofortige Beschwerde, sondern die befristete Erinnerung statthaft.*)
2. Das Verfahren über die Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen ist eine besondere Angelegenheit, für die der Prozessbevollmächtigte des schiedsrichterlichen Verfahrens die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV RVG gesondert erhält.*)
3. Der Prozessbevollmächtigte erhält für den Antrag auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruches die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG; die Vergütungstatbestände der Nr. 3327 VV RVG finden demgegenüber keine Anwendung.*)
VolltextIBRRS 2008, 2263
OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.06.2008 - 26 SchH 2/08
Teilt ein Schiedsrichter einem als Mediator in Betracht gezogenen Dritten Einzelheiten über das Schiedsverfahren mit, die ohnehin bereits an die Öffentlichkeit gelangt waren, so ist eine Befangenheit des Schiedsrichters wegen Verletzung seiner Verschwiegenheitspflicht auch dann nicht zu besorgen, wenn der Schiedsrichter diese Information ohne Zustimmung der Schiedsparteien offenbart hat.*)
VolltextIBRRS 2008, 2216
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.04.2006 - 5 U 115/05
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind nur dann ausgehandelt, wenn der Verwender zunächst den in den AGB enthaltenen "gesetzesfremden Kerngehalt" inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellt und den Vertragspartnern Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumt mit zumindest der realen Möglichkeit, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingungen zu beeinflussen.
2. Wenn ein Bauvertrag regelt, unter welchen Voraussetzungen der Auftraggeber die ihm vom Auftragnehmer gestellte Vertragserfüllungsbürgschaft zurückzugeben hat, ist der Auftraggeber nach Eintritt dieser Voraussetzungen nicht mehr dazu berechtigt, die Vertragserfüllungsbürgschaften noch zu verwerten.
3. Eine in einem 1998 geschlossenen Bauvertrag enthaltene, auf Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers basierende Klausel, dass der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern (a.e.A.) in Höhe von 10% der Nettoauftragssumme stellen muss, ist zwar unwirksam, begründet jedoch aufgrund ergänzender Vertragsauslegung eine Verpflichtung des Auftragnehmers zur Stellung einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaft.
4. Der Bürge ist an einen vom Nachunternehmer mit dem Generalunternehmer geschlossenen Schiedsvertrag nicht gebunden, wenn der Bürge als Dritter an diesem Schiedsvertrag nicht beteiligt ist.
IBRRS 2008, 2203
OLG Frankfurt, Urteil vom 10.04.2008 - 26 Sch 42/07
Steht auf Seiten der Schiedskläger eine Erbengemeinschaft, so ist jeder Miterbe befugt, alleine die Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs zu beantragen.*)
VolltextIBRRS 2008, 1944
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.03.2008 - 16 U 88/07
1. Schiedsgutachten können nur angegriffen werden, wenn sie „offenbar unrichtig“ sind. Unrichtige Gutachten sind daher nicht per se unwirksam.
2. Die offenbare Unrichtigkeit beurteilt sich nach dem von den Parteien unterbreitetem Sachverhalt.
3. Dem Schiedsgutachten zeitlich nachgelagerte Umstände bleiben unberücksichtigt.
4. Der Maßstab „offenbar unrichtig“ kann vertraglich abbedungen werden.
5. Rechtliches Gehör oder ein Ablehnungsrecht wegen Befangenheit des Gutachters muss vereinbart werden um Geltung zu erfahren.
VolltextIBRRS 2008, 1821
KG, Beschluss vom 17.04.2008 - 20 SCH 2/08
Einwendungen, die der Anerkennung eines ausländischen Schiedsspruchs entgegenstehen, sind für das inländische Vollstreckbarerklärungsverfahren verloren, wenn sie im Erlassstaat mit einem fristgebundenen Rechtsbehelf geltend zu machen gewesen wären, aber nicht geltend gemacht wurden und des im Erlassstaat präkludiert sind.*)
VolltextIBRRS 2008, 1819
KG, Beschluss vom 21.04.2008 - 20 SchH 4/07
Auch bei nicht vorhandener Vereinbarung der Parteien über die Anzahl der Schiedsrichter kann ein Mehrparteienschiedsgericht gebildet werden; beide Schiedsrichter werden dann vom Gericht bestimmt, § 1034 Abs. 2 ZPO.*)
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