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Sachgebiet: Steuerrecht

1694 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

IBRRS 2007, 0585
ImmobilienImmobilien
Rückwirkender Ausschluss der Investitionszulage

BFH, Urteil vom 18.05.2006 - III R 21/03

Der rückwirkende Ausschluss der Investitionszulage für nachträgliche Herstellungsarbeiten an einem Gebäude oder für die Herstellung eines Gebäudes, soweit im Veräußerungsfall der Erwerber für das Gebäude Sonderabschreibungen in Anspruch nimmt, verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot, da er nur der Klarstellung dient.*)

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IBRRS 2007, 0583
ImmobilienImmobilien
Grundlagenbescheid

BFH, Urteil vom 22.09.2005 - IX R 13/04

Die Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde gemäß § 7h Abs. 2 EStG stellt einen Grundlagenbescheid dar, bei dessen Erlass allein die Gemeindebehörde prüft, ob Modernisierungsmaßnahmen und Instandsetzungsmaßnahmen i.S. des § 177 BauGB durchgeführt wurden.*)

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IBRRS 2007, 0490
SteuerrechtSteuerrecht
Muss Kammer Finanzbehörden Bankverbindung eines Mitglieds nennen?

BFH, Urteil vom 19.12.2006 - VII R 46/05

1. Die Finanzbehörden sind grundsätzlich berechtigt, von einer Rechtsanwaltskammer Auskünfte über für die Besteuerung erhebliche Sachverhalte eines Kammermitglieds einzuholen; die Vorschriften der Berufsordnung über die Verschwiegenheitspflicht des Kammervorstandes stehen dem nicht entgegen.*)

2. Ein solches Auskunftsersuchen ist auch im Vollstreckungsverfahren zulässig.*)

3. Es ist nicht unverhältnismäßig oder unzumutbar, wenn das FA für Zwecke der Zwangsvollstreckung eine Rechtsanwaltskammer zur Auskunft über die Bankverbindung eines Kammermitglieds auffordert, sofern diesbezügliche Aufklärungsbemühungen beim Vollstreckungsschuldner erfolglos waren.*)

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IBRRS 2007, 0489
SteuerrechtSteuerrecht
Aufwendungen für Fachkongress als Werbungskosten?

BFH, Urteil vom 11.01.2007 - VI R 8/05

Aufwendungen für Fachkongresse können als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar sein, wenn ein konkreter Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besteht. Dies ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls zu bestimmen.*)

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IBRRS 2007, 0387
ImmobilienImmobilien
Steuerpflicht des Grundstückserwerbs im Flächenerwerbsprogramm

BFH, Urteil vom 26.10.2006 - II R 49/05

Der Flächenerwerb im Rahmen des Flächenerwerbsprogramms nach § 3 AusglLeistG durch einen Käufer, dem land- oder forstwirtschaftliches Vermögen durch Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage entzogen worden ist, ist nicht grunderwerbsteuerfrei.*)

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IBRRS 2007, 0386
SteuerrechtSteuerrecht
Vermieten einer Ferienwohnung als gewerbliche Tätigkeit?

BFH, Urteil vom 24.08.2006 - IX R 15/06

Bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung ist die Einkünfteerzielungsabsicht der Steuerpflichtigen nicht allein wegen hoher Werbungskostenüberschüsse zu überprüfen (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).*)

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IBRRS 2007, 0334
ImmobilienImmobilien
Erbbaurecht für Altenheim nicht grunderwerbsteuerfrei!

BFH, Urteil vom 29.03.2006 - II R 68/04

Bestellt eine Kommune einem freien Träger der Wohlfahrtspflege zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben unentgeltlich ein Erbbaurecht an einem Grundstück mit aufstehendem Senioren- und Pflegeheim, ist dies keine freigebige Zuwendung und daher nicht gemäß § 3 Nr. 2 GrEStG grunderwerbsteuerfrei.*)

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IBRRS 2007, 0297
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Erbschaftsteuerrecht verfassungswidrig!

BVerfG, Beschluss vom 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

1. Die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, weil sie an Steuerwerte anknüpft, deren Ermittlung bei wesentlichen Gruppen von Vermögensgegenständen (Betriebsvermögen, Grundvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) den Anforderungen des Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG nicht genügt.*)

2. a) Die Bewertung des anfallenden Vermögens bei der Ermittlung der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage muss wegen der dem geltenden Erbschaftsteuerrecht zugrunde liegenden Belastungsentscheidung des Gesetzgebers, den durch Erbfall oder Schenkung anfallenden Vermögenszuwachs zu besteuern, einheitlich am gemeinen Wert als dem maßgeblichen Bewertungsziel ausgerichtet sein. Die Bewertungsmethoden müssen gewährleisten, dass alle Vermögensgegenstände in einem Annäherungswert an den gemeinen Wert erfasst werden.

b) Bei den weiteren, sich an die Bewertung anschließenden Schritten zur Bestimmung der Steuerbelastung darf der Gesetzgeber auf den so ermittelten Wert der Bereicherung aufbauen und Lenkungszwecke, etwa in Form zielgenauer und normenklarer steuerlicher Verschonungsregelungen, ausgestalten.*)




IBRRS 2007, 0155
SteuerrechtSteuerrecht
Wirtschaftsprüfer als Treuhänder im Rahmen von Immobilienfonds

BFH, Urteil vom 18.10.2006 - XI R 9/06

Wird eine aus Wirtschaftsprüfern bestehende GbR im Rahmen von Immobilienfonds als Treuhänderin für die Treuhandkommanditisten tätig, übt sie eine gewerbliche Tätigkeit aus.*)

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IBRRS 2007, 0145
ImmobilienImmobilien
Betriebsaufgabegewinn bei Umwandlung in Bauland

BFH, Urteil vom 31.08.2006 - IV R 53/04

Wird bei der Veräußerung landwirtschaftlich genutzter Flächen im Rahmen einer Betriebsaufgabe eine nachträgliche Kaufpreiserhöhung für den Fall vereinbart, dass die Flächen Bauland werden, so erhöht die Nachzahlung den steuerbegünstigten Aufgabegewinn im Kalenderjahr der Betriebsaufgabe.*)

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IBRRS 2007, 0121
ImmobilienImmobilien
Bauzeitzinsen als Bestandteil der Bemessungsgrundlage

BFH, Urteil vom 19.10.2006 - III R 73/05

In der Steuerbilanz als Teil der nachträglichen Herstellungskosten eines Gebäudes zu Recht aktivierte Bauzeitzinsen sind auch in die Bemessungsgrundlage für die Investitionszulage einzubeziehen.*)

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IBRRS 2007, 0067
ImmobilienImmobilien
Scheindarlehen als mittelbare Grundstücksschenkung

BFH, Urteil vom 07.11.2006 - IX R 4/06

1. Nicht mit Anschaffungskosten belastet und deshalb nicht anspruchsberechtigt (hier: eigenheimzulagenberechtigt) ist, wer den für den Kauf eines bestimmten Grundstücks vorgesehenen Geldbetrag vor dem Erwerb des Grundstücks zugesagt und bis zur Tilgung des Kaufpreises schenkweise zur Verfügung gestellt bekommt.*)

2. Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Vertragsparteien --offenkundig-- die notwendigen Folgerungen aus einem Darlehensvertrag bewusst nicht ziehen, weil das Darlehen von vornherein nicht zurückgezahlt werden soll.*)

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IBRRS 2007, 0016
ImmobilienImmobilien
Rechteverzicht gegen Geld: Steuerbar?

BFH, Urteil vom 24.08.2006 - V R 19/05

Gibt der Inhaber einer Genehmigung zum Betrieb einer Sonderabfalldeponie aufgrund eines Vertrages mit einem Bundesland das Vorhaben auf und erhält er dafür vom Land einen Geldbetrag, liegt ein steuerbarer Umsatz i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG vor.*)

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Online seit 2006

IBRRS 2006, 4460
SteuerrechtSteuerrecht
Vorsteuerabzug für Bau einer Golfanlage?

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.11.2006 - 6 K 2704/04

Zu der Frage, ob ein Vorsteuerabzug für den Bau einer Golfanlage zu gewähren ist.

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IBRRS 2006, 4421
BauträgerBauträger
Betriebsvermögen des Bauträgers

BFH, Urteil vom 26.07.2006 - X R 41/04

Baugrundstücke eines Bauträgers gehören zum notwendigen Betriebsvermögen.

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IBRRS 2006, 4377
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Sind Bauleiter Freiberufler oder Gewerbetreibende?

BFH, Urteil vom 06.09.2006 - XI R 3/06

Eine Personengesellschaft, deren Gesellschafter als Bauleiter tätig sind, erzielt Einkünfte aus selbständiger Arbeit, wenn ihre Gesellschafter die Berufsbezeichnung "Ingenieur" führen dürfen oder das von ihnen in der DDR absolvierte Studium demjenigen eines (Wirtschafts-)Ingenieurs entspricht.*)

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IBRRS 2006, 4352
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Straßenrecht - Sondernutzungsgebühren ("Luftsteuer") für Balkone

VGH Bayern, Urteil vom 22.11.2006 - 8 BV 05.1918

1. Im Recht der Sondernutzungsgebühren nach Art. 18 ff. BayStrWG ist die Heranziehung eines einzelnen Wohnungseigentümers als Gesamtschuldner für eine die Wohnanlage betreffende Sondernutzung unzulässig. Gebührenschuldner ist vielmehr im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (Beschluss vom 2.6.2005 - V ZB 32/05, IBR 2005, 517) die Gemeinschaft selbst.*)

2. Eine Satzungsbestimmung, die für nicht gesondert geregelte Sondernutzungstatbestände die entsprechende Anwendung solcher geregelter Tatbestände anordnet, welche den nicht geregelten Tatbeständen am ähnlichsten sind, verstößt gegen den Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Abgabeschuld und ist nichtig.*)

3. Die Erhebung von Sondernutzungsgebühren setzt nicht voraus, dass für die Sondernutzung eine Erlaubnis erteilt ist.*)

4. Bei Sondernutzungen für die Inanspruchnahme des Luftraums über öffentlichen Straßen außerhalb des Verkehrsraums (z.B. Balkon) ist die Gebührenschuld grundsätzlich nur nach dem wirtschaftlichen Interesse des Gebührenschuldners zu bemessen. Dieses darf in entsprechender Anwendung von § 905 BGB nur bis zu der Grenze herangezogen werden, innerhalb der der Träger der Straßenbaulast noch ein Interesse am Ausschluss von Einwirkungen auf den Luftraum über der Straße hat.*)

5. Zur Anwendung des Grundsatzes der Verwirkung bei Sondernutzungsgebühren.*)

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IBRRS 2006, 4339
ImmobilienImmobilien
Erbbauzinsen sind Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

BFH, Urteil vom 20.09.2006 - IX R 17/04

Der Erbbauzins für ein Erbbaurecht an einem privaten Grundstück gehört zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Der bewertungsrechtliche Ansatz des Erbbauzinsanspruchs als sonstiges Vermögen (vgl. Beschluss des BVerfG vom 17. Juli 1995 1 BvR 892/89, BStBl II 1995, 810) steht dieser Beurteilung nicht entgegen.*)

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IBRRS 2006, 4338
ImmobilienImmobilien
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer

BFH, Urteil vom 13.09.2006 - II R 37/05

1. Erwirbt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft deren Gesamthandsvermögen durch Schenkung der Anteile der anderen Gesellschafter zu Alleineigentum, ist ein dabei erfolgender Übergang von Grundstücken aus dem Gesellschaftsvermögen in das Alleineigentum des Gesellschafters nach Maßgabe des § 3 Nr. 2 und des § 6 Abs. 2 GrEStG grunderwerbsteuerfrei.*)

2. Liegt in einem solchen Fall eine gemischte Schenkung an den Erwerber vor, sind als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer die um den Anteil des Erwerbers am Gesellschaftsvermögen verminderten Grundbesitzwerte anzusetzen, soweit sie nach schenkungsteuerrechtlichen Grundsätzen dem entgeltlichen Teil des Erwerbs entsprechen.*)

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IBRRS 2006, 4230
ImmobilienImmobilien
Eigenheimzulage bei Ehegatten-Eigentumswohnung

BFH, Urteil vom 12.07.2006 - IX R 62/04

Miteigentumsanteile von Ehegatten an der von ihnen selbst genutzten Wohnung bilden auch dann ein Objekt i.S. von § 6 Abs. 2 Satz 2 EigZulG und können zudem zusammen Erstobjekt i.S. von § 6 Abs. 1 EigZulG sein, wenn ein Ehegatte Eigenheimzulage für seinen Miteigentumsanteil als Folgeobjekt in Anspruch nimmt.*)

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IBRRS 2006, 4227
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Schadensersatz wegen Vertragsauflösung: Werbungskosten?

BFH, Urteil vom 07.06.2006 - IX R 45/05

Leistet der Käufer eines Mietobjekts an den Verkäufer infolge einer Vertragsaufhebung Schadensersatz, um sich von seiner gescheiterten Investition zu lösen, so kann er seine Aufwendungen als vorab entstandene vergebliche Werbungskosten absetzen (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 15. November 2005 - IX R 3/04, BStBl II 2006, 258).*)

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IBRRS 2006, 4226
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Bestimmung des Werts eines unbebauten Grundstücks

BFH, Urteil vom 12.07.2006 - II R 1/04

Der auf der Grundlage des Bodenrichtwerts festzustellende Wert eines unbebauten Grundstücks ist entsprechend der Geschossflächenzahl unter Zugrundelegung des maßgeblichen Umrechnungskoeffizienten anzupassen, wenn der Gutachterausschuss den Bodenrichtwert und die dazugehörige Geschossflächenzahl bestimmt hat.*)

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IBRRS 2006, 4218
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vorsteuerabzug bei Erwerb und erheblichem Umbau eines Gebäudes

BFH, Urteil vom 28.09.2006 - V R 43/03

1. Für den Umfang des Vorsteuerabzugs bei Erwerb und erheblichem Umbau eines Gebäudes, das anschließend vom Erwerber für steuerpflichtige und steuerfreie Verwendungsumsätze vorgesehen ist, ist vorgreiflich zu entscheiden, ob es sich bei den Umbaumaßnahmen nur um Erhaltungsaufwand am Gebäude oder um anschaffungsnahen Aufwand zur Gebäudeanschaffung handelt oder ob insgesamt die Herstellung eines neuen Gebäudes anzunehmen ist.*)

2. Vorsteuerbeträge, die den Gegenstand selbst (Gebäude) oder die Erhaltung, Nutzung oder Gebrauch des Gegenstandes betreffen, sind gesondert zu beurteilen.*)

3. Handelt es sich insgesamt um Aufwendungen für das Gebäude selbst, kommt nur eine Aufteilung der gesamten Vorsteuerbeträge nach einem sachgerechten Aufteilungsmaßstab in Betracht (§ 15 Abs. 4 UStG 1991). Dieser kann ein Flächenschlüssel oder ein Umsatzschlüssel sein. Ein sog. Investitionsschlüssel ist nicht zulässig.*)

4. Der Umfang der abziehbaren Vorsteuerbeträge auf sog. Erhaltungsaufwendungen an dem Gebäude kann sich danach richten, für welchen Nutzungsbereich des gemischt genutzten Gebäudes die Aufwendungen vorgenommen werden.*)

5. Ein sachgerechter Aufteilungsmaßstab i.S. des § 15 Abs. 4 UStG 1991 für die Vorsteuerbeträge auf den Erwerb (bzw. die Herstellung) eines gemischt genutzten Gegenstands, der einem bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheid für den entsprechenden Besteuerungszeitraum zugrunde liegt, ist -auch für nachfolgende Besteuerungszeiträume- bindend und der Besteuerung zugrunde zu legen. Das gilt auch dann, wenn ggf. noch andere "sachgerechte" Ermittlungsmethoden in Betracht kommen, wie z.B. die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der mit dem Gegenstand ausgeführten Umsätze (gegenstandsbezogener Umsatzschlüssel).*)

6. Der gewählte (sachgerechte) Aufteilungsmaßstab ist auch maßgebend für eine mögliche Vorsteuerberichtung nach § 15a UStG 1991; die Bestandskraft der Steuerfestsetzung für das Erstjahr gestaltet die für das Erstjahr "maßgebende" Rechtslage für die Verwendungsumsätze.*)




IBRRS 2006, 4217
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Gewerblicher Grundstückshandel

BFH, Urteil vom 20.04.2006 - III R 1/05

1. Durchgehandelte und erschlossene Objekte sind gleichermaßen Zählobjekte für die Bestimmung des gewerblichen Grundstückshandels; hinsichtlich der sog. Drei-Objekt-Grenze sind sie zu addieren.*)

2. Gewerblicher Grundstückshandel kann auch vorliegen, wenn auf die Veräußerung des ersten Objektes eine mehr als zweijährige inaktive Phase folgt, in der die späteren Grundstücksgeschäfte noch nicht konkret absehbar sind und während der keine Grundstücke im Umlaufvermögen gehalten werden.*)

3. Eine Erklärung über den Gewerbesteuermessbetrag ist -bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist- auch dann abzugeben, wenn sich die Gewerblichkeit der ersten Veräußerung erst rückblickend aus dem Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften in späteren Jahren ergibt.*)

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IBRRS 2006, 4147
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
EuGH kassiert Baubzugssteuer in Belgien!

EuGH, Urteil vom 09.11.2006 - Rs. C-433/04

Die Regelung eines Mitgliedstaats, die Auftraggeber und Unternehmer, die nicht in diesem Mitgliedstaat registrierte Vertragspartner beauftragen, verpflichtet, von dem für die geleisteten Arbeiten an die Vertragspartner zu zahlenden Betrag 15% abzuziehen, und ihnen eine gesamtschuldnerische Haftung für Abgabenschulden dieser Vertragspartner auferlegt, verstößt gegen Art. 49, 50 EG-Vertrag.




IBRRS 2006, 4119
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Rücktritt vom Grundstückskauf: Reuegeld nicht zu versteuern

BFH, Urteil vom 24.08.2006 - IX R 32/04

Die Vereinnahmung eines Reugeldes für den Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Grundstück des Privatvermögens ist nicht steuerbar.*)

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IBRRS 2006, 4107
ImmobilienImmobilien
Unternehmensverschmelzung: von Grundbuchberichtigungsgebühr befreit

EuGH, Urteil vom 15.06.2006 - Rs. C-264/04

Eine Gebühr, die für durch die Verschmelzung zweier juristischer Personen notwendig gewordene Berichtigung des Grundbuchs erhoben wird, fällt grundsätzlich unter das Verbot des Art. 10 lit. c der Richtlinie 69/335/EWG des Rates betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital.

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IBRRS 2006, 4090
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Drohender Duldungsbescheid des Finanzamts: Rechtsweg zum FG

BGH, Beschluss vom 27.07.2006 - IX ZB 141/05

Sowohl gegen einen Duldungsbescheid der Finanzbehörde, mit welchem diese einen anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruch geltend macht, als auch gegen einen bloß drohenden Duldungsbescheid dieses Inhalts ist für den Anfechtungsgegner ausschließlich der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben.*)

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IBRRS 2006, 4046
SteuerrechtSteuerrecht
Ersatzfähiger Schaden eines Mandanten eines Steuerberaters

BGH, Urteil vom 06.07.2006 - IX ZR 88/02

Durch Steuerzahlungen entsteht dem Mandanten eines Steuerberaters ein ersatzfähiger Schaden dann nicht, wenn er keinen Anspruch auf Steuerbefreiung hat. Dem steht nicht entgegen, dass die zuständigen Finanzbehörden zeitweise den gegenteiligen Standpunkt eingenommen haben (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 28. September 1995 - IX ZR 158/94, NJW 1995, 3248).*)

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IBRRS 2006, 4006
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kürzung des Gewerbeertrages bei Grundbesitzverwaltung

BFH, Urteil vom 17.01.2006 - VIII R 60/02

1. Die auf Grundstücke bezogene unentgeltliche Bestellung von Sicherheiten wahrt die Grenzen der grundstücksbezogenen Vermögensverwaltung i.S. von § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG.*)

2. Die Grundschuldbestellung zur Kreditsicherung erfüllt nicht die Voraussetzungen eines "Dienens" i.S. von § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG.*)

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IBRRS 2006, 3999
ImmobilienImmobilien
Steuerzahler muss Einkünfte-Erzielungs-Absicht nachweisen!

BFH, Beschluss vom 30.11.2005 - IX B 172/04

Je kürzer der Abstand zwischen Anschaffung oder Errichtung eines Objekts und der Veräußerung ist, desto mehr spricht das gegen eine auf Dauer angelegte Vermietertätigkeit.

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IBRRS 2006, 3965
ImmobilienImmobilien
Investitionszulage für Gebäude auf fremdem Grund und Boden

BFH, Urteil vom 28.06.2006 - III R 19/05

Investitionszulage für die Herstellung eines Gebäudes i.S. von § 2 Abs. 3 Satz 1 InvZulG 1999 setzt nicht voraus, dass der Hersteller bürgerlich-rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes wird.

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IBRRS 2006, 3723
ImmobilienImmobilien
Flurbereinigung: Geld statt Land ist grunderwerbsteuerpflichtig

BFH, Urteil vom 23.08.2006 - II R 41/05

Stimmt ein Teilnehmer an einem Flurbereinigungsverfahren nach § 52 Abs. 1 FlurbG zugunsten eines Dritten zu, statt in Land in von dem Dritten aufzubringendem Geld abgefunden zu werden, ist die Eigentumszuweisung an den Dritten nicht gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. a GrEStG von der Grunderwerbsteuer ausgenommen.*)

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IBRRS 2006, 3645
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Rückabwicklung eines Kaufvertrages ist nicht steuerpflichtig

BFH, Urteil vom 27.06.2006 - IX R 47/04

Die Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts wegen irreparabler Vertragsstörungen stellt kein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG dar.*)

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IBRRS 2006, 3644
ImmobilienImmobilien
Zeitpunkt einer mittelbaren Grundstücksschenkung

BFH, Urteil vom 23.08.2006 - II R 16/06

Ist Gegenstand einer mittelbaren Grundstücksschenkung ein Grundstück mit einem noch zu errichtenden Gebäude, ist --jedenfalls in den Fällen, in denen der Schenker den zum Erwerb erforderlichen Geldbetrag bereits zur Verfügung gestellt hat-- die Schenkung ausgeführt, wenn sowohl die Auflassung erklärt und die Eintragungsbewilligung erteilt als auch das Gebäude fertiggestellt ist (Abgrenzung zu den BFH-Entscheidungen vom 4. Dezember 2002 II R 75/00, BFHE 200, 406, BStBl II 2003, 273, und vom 5. Juni 2003 II B 74/02, BFH/NV 2003, 1425).*)

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IBRRS 2006, 3612
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Bewertung eines Pachtbetriebs

BFH, Urteil vom 14.05.2004 - II R 50/01

Besteht die dem Betriebsinhaber gehörende genutzte Fläche (Eigenfläche) ausschließlich aus einer Hof- und Gebäudefläche, von der aus angepachtete Flächen (Stückländereien) bewirtschaftet werden, schließt dies die Feststellung eines Vergleichswerts für die Hof- und Gebäudefläche nicht aus; der Vergleichswert allein für diese Eigenfläche ist mit 0 DM anzusetzen. An einem Vergleichswert "null" können Zuschläge wegen verstärkter Tierhaltung nach § 41 BewG gemacht werden.*)

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IBRRS 2006, 3593
SteuerrechtSteuerrecht
Eigenheimzulage

BFH, Urteil vom 24.06.2004 - III R 42/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3587
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerrecht

BFH, Beschluss vom 14.07.2004 - IX B 102/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3569
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Unbebaute Parzelle als Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze

BFH, Beschluss vom 18.04.2006 - VIII B 141/05

Ein Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze beim gewerblichen Grundstückshandel stellen nicht nur Ein- und Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen dar, sondern auch (ungeteilte) Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten. Hierbei wird weder auf die Größe und den Wert der einzelnen Objekte noch auf deren Nutzungsart abgestellt. Die Indizwirkung der zahlenmäßigen Voraussetzungen hängt von diesen Umständen nicht ab. Es muss sich lediglich um ein selbstständig veräußerbares und nutzbares Objekt handeln.

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IBRRS 2006, 3549
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Grundsteuer erfasst auch selbstgenutztes Einfamilienhaus

BFH, Urteil vom 19.07.2006 - II R 81/05

Der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen nicht gehalten, das selbstgenutzte Einfamilienhaus von der Grundsteuer auszunehmen.*)

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IBRRS 2006, 3456
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerberater - Beratungsleistungen des Steuerberaters bzgl. Kirchensteuer

BGH, Urteil vom 18.05.2006 - IX ZR 53/05

1. Ein Steuerberater ist nicht verpflichtet, dem Mandanten den Austritt aus der Kirche zu empfehlen.*)

2. Hat ein Steuerberater aufgrund des ihm erteilten Auftrags die steuerlichen Vor- und Nachteile bestimmter Gestaltungsmöglichkeiten zu prüfen, muss er auf die anfallende Kirchensteuer hinweisen, wenn sie die übliche Quote übersteigt.*)

3. Der Mandant hat nach § 287 Abs. 1 ZPO darzulegen und zu beweisen, dass er bei vollständiger Beratung über anfallende Kirchensteuern aus der Kirche ausgetreten wäre; auf einen Beweis des ersten Anscheins kann er sich nicht berufen.*)

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IBRRS 2006, 3424
SteuerrechtSteuerrecht
Kirchensteuer

BGH, Urteil vom 20.07.2006 - IX ZR 77/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3393
ImmobilienImmobilien
Leasingvertrag und GrEStG

BFH, Urteil vom 15.03.2006 - II R 28/04

Ein Leasingvertrag begründet keine Verwertungsbefugnis i.S. des § 1 Abs. 2 GrEStG, wenn dem Leasingnehmer lediglich des Recht eingeräumt wird, zum Ablauf des Leasingvertrages den Abschluss eines Kaufvertrages über das Leasingobjekt mit dem Leasinggeber (zu einem feststehenden Kaufpreis) herbeizuführen.*)

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IBRRS 2006, 3363
ImmobilienImmobilien
Steuerrecht

BFH, Urteil vom 20.10.2004 - II R 49/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3216
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Steuerrecht

BFH, Urteil vom 05.06.2003 - III R 49/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3211
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Begriff „eigenen Wohnzwecke“ bei denkmalgeschützten Nebengebäuden

FG Niedersachsen, Urteil vom 09.02.2006 - 11 K 11002/03

Sanierungsaufwendungen, die ein Steuerpflichtiger an einem denkmalgeschützten, vom Wohnhaus räumlich getrennten Nebengebäude leistet, sind auch dann nach § 10f EStG steuerbegünstigt, wenn das Nebengebäude als Abstellraum für Gartenmöbel, Hobbywerkstatt, Stall für Kleintiere der Kinder, Lagerplatz für Futtermittel und als Sattelkammer genutzt wird. Auch diese mittelbaren Wohnzwecke werden vom Förderzweck des § 10f EStG erfasst.

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IBRRS 2006, 3210
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Abziehbarkeit von Abbruchkosten

FG Niedersachsen, Urteil vom 15.11.2005 - 13 K 464/03

Zur Abzugsfähigkeit von Abbruchkosten und der restlichen Anschaffungskosten eines zu Vermietungszwecken genutzten Wohnhauses als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn anschließend auf dem Grundstück ein selbstgenutztes Wohnhaus errichtet wird.*)

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IBRRS 2006, 3204
ImmobilienImmobilien
Steuerrecht

BFH, Urteil vom 20.08.1997 - X R 127/94

Die Begünstigung der Anschaffungskosten (zur Hälfte) für den zur Wohnung i.S. des § 10e Abs. 1 EStG gehörenden Grund und Boden erstreckt sich nicht auf ein an das Wohngrundstück angrenzendes, nachträglich hinzuerworbenes Wiesengrundstück, das der Eigentümer als Garten nutzt, wenn es als selbständiges, verkehrsfähiges Grundstück bestehen bleibt und das Wohngrundstück mit 784 qm der für ein Wohngebäude erforderlichen und üblichen Größe entspricht (vgl. auch das zu § 52 Abs. 15 Satz 8 EStG ergangene BFH-Urteil vom 24. Oktober 1996 IV R 43/95, BFHE 181, 333, BStBl II 1997, 50).*)

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IBRRS 2006, 3203
ImmobilienImmobilien
Steuerrecht

BFH, Urteil vom 27.08.1997 - X R 26/95

Nach der Anschaffung vorgenommene Herstellungsmaßnahmen schließen die Annahme eines Spekulationsgeschäftes nur aus, wenn dadurch das angeschaffte Wirtschaftsgut bei wirtschaftlicher Betrachtung in ein anderes ("aliud") umgestaltet wird. Baut der Käufer einer Eigentumswohnung, die beim Erwerb lediglich aus einem "Dachboden im absoluten Rohzustand" besteht, diese zu einer Dachgeschoßwohnung aus, um sie anschließend zu veräußern, kommt ein Spekulationsgeschäft nicht hinsichtlich der Dachgeschoßwohnung, sondern nur hinsichtlich des Miteigentumsanteils am Grund und Boden in Betracht (Abgrenzung zu BFH-Urteil vom 29. März 1989 X R 4/84, BFHE 156, 465, BStBl II 1989, 652).*)

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IBRRS 2006, 3199
ImmobilienImmobilien
Steuerrecht

BFH, Urteil vom 01.10.1997 - X R 149/94

Hohe Renovierungsaufwendungen im Anschluß an den teilentgeltlichen Erwerb einer eigengenutzten Wohnung sind nur insoweit als sog. anschaffungsnahe Aufwendungen in die Bemessungsgrundlage für den Abzugsbetrag nach § 10e Abs. 1 EStG einzubeziehen, als sie auf den entgeltlichen Teil des Erwerbs entfallen, und zwar unabhängig davon, ob sie teils als Herstellungskosten teils als Erhaltungsaufwendungen oder insgesamt als nachträgliche Herstellungskosten zu beurteilen sind.*)

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