Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1695 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2012, 3400BFH, Urteil vom 01.08.2012 - IX R 8/12
Aufwendungen (z.B. Notar- und Gerichtskosten), die anfallen, weil der Steuerpflichtige sein vermietetes Grundstück veräußern will, sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar und können auch nicht bei den privaten Veräußerungsgeschäften berücksichtigt werden, wenn das Grundstück zwar innerhalb der maßgebenden Veräußerungsfrist hätte veräußert werden sollen, es aber --aus welchen Gründen auch immer-- nicht zu der Veräußerung kommt.
VolltextIBRRS 2012, 3382
BFH, Urteil vom 20.06.2012 - IX R 67/10
Schuldzinsen, die auf Verbindlichkeiten entfallen, welche der Finanzierung von Anschaffungskosten eines zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Wohngrundstücks dienten, können auch nach einer gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerbaren Veräußerung der Immobilie weiter als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden, wenn und soweit die Verbindlichkeiten durch den Veräußerungserlös nicht getilgt werden können.*)
VolltextIBRRS 2012, 3194
VG Gießen, Urteil vom 14.06.2012 - 8 K 2455/10.GI
Ein sog. Duldungsbescheid hinsichtlich einer Grundsteuerforderung kann gegen den Erwerber des Grundstücks auch dann ergehen, wenn die Behörde nicht alle in Betracht kommenden Vollstreckungsmöglichkeiten gegenüber dem Steuerschuldner ausgeschöpft hat.*)
VolltextIBRRS 2012, 3193
VG Gießen, Urteil vom 14.06.2012 - 8 K 2454/10.GI
Ein Haftungsbescheid hinsichtlich einer Grundsteuerforderung kann gegen den Erwerber des Grundstücks auch dann ergehen, wenn die Behörde nicht alle in Betracht kommenden Vollstreckungsmöglichkeiten gegenüber dem Steuerschuldner ausgeschöpft hat.*)
VolltextIBRRS 2012, 3152
KG, Urteil vom 24.05.2012 - 8 U 160/11
Sind die Umsätze eines Vermieters aus der Vermietung von Gewerberäumen nach § 4 Nr. 12 lit. a UStG von der Umsatzsteuer befreit und konnte der Vermieter auch nicht wirksam gemäß § 9 Abs. 1 UStG auf diese Befreiung verzichten, dann geht eine im schriftlichen Mietvertrag getroffene Vereinbarung, wonach zu der Grundmiete und zu den Heiz- und Betriebskostenvorschüssen jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer zu zahlen ist, ihrem Wortlaut nach ins Leere. Eine im Wege ergänzender Vertragsauslegung zu schließende Regelungslücke kommt in Betracht, wenn die Vertragsparteien die Höhe der Miete unter Berücksichtigung einer als möglich angesehen Option des Vermieters zur Umsatzsteuer und der sich daraus ergebenden Steuervorteile ausgehandelt haben, so dass nicht lediglich ein einseitiger Kalkulationsirrtum des Vermieters vorliegt.*)
VolltextIBRRS 2012, 3134
BFH, Urteil vom 14.03.2012 - IV R 6/09
1. Die Stellung eines Bauantrages kann nur dann als Beginn der Herstellung angesehen werden, wenn er sich auf das später tatsächlich errichtete Gebäude bezieht und dieses hinreichend konkretisiert.
2. Haben sich die in einem Bauantrag bzw. einer Bauvoranfrage konkretisierten und auf ein bestimmtes Grundstück bezogenen Planungsarbeiten durch die Ablehnung des entsprechenden Antrags verbraucht, so können sie regelmäßig auch dann nicht zur Annahme des Beginns der Herstellung eines an einem anderen Standort errichteten Gebäudes führen, wenn die ursprünglichen Planungen, soweit sie sich auf den Baukörper erstreckten, vollständig oder weitgehend übernommen werden.
VolltextIBRRS 2012, 2959
BFH, Urteil vom 19.04.2012 - VI R 25/10
Der Werbungskostenabzug setzt eine Belastung mit Aufwendungen voraus. Das ist bei einem in Anlehnung an § 8 Abs. 3 BUKG ermittelten Mietausfall nicht der Fall. Als entgangene Einnahme erfüllt er nicht den Aufwendungsbegriff.*)
VolltextIBRRS 2012, 4932
BFH, Urteil vom 24.04.2012 - IX R 6/10
(Ohne)
VolltextIBRRS 2012, 2767
EuGH, Urteil vom 21.06.2012 - Rs. C-80/11
1. Die Art. 167, 168 Buchst. a, 178 Buchst. a, 220 Nr. 1 und 226 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Praxis entgegenstehen, nach der die Steuerbehörde einem Steuerpflichtigen das Recht, den für die an ihn erbrachten Dienstleistungen geschuldeten oder entrichteten Mehrwertsteuerbetrag von der von ihm geschuldeten Mehrwertsteuer als Vorsteuer abzuziehen, mit der Begründung verweigert, der Aussteller der Rechnung über diese Dienstleistungen oder einer der Dienstleistungserbringer des Rechnungsausstellers habe Unregelmäßigkeiten begangen, ohne dass diese Behörde anhand objektiver Umstände nachweist, dass der betroffene Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen, dass der zur Begründung dieses Rechts geltend gemachte Umsatz in eine vom Rechnungsaussteller oder einem anderen Wirtschaftsteilnehmer auf einer vorhergehenden Umsatzstufe der Leistungskette begangene Steuerhinterziehung einbezogen war.*)
2. Die Art. 167, 168 Buchst. a, 178 Buchst. a und 273 der Richtlinie 2006/112 sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Praxis entgegenstehen, nach der die Steuerbehörde das Recht auf Vorsteuerabzug mit der Begründung verweigert, der Steuerpflichtige habe sich nicht vergewissert, dass der Aussteller der Rechnung über die Gegenstände, für die das Recht auf Vorsteuerabzug geltend gemacht werde, Steuerpflichtiger sei, dass er über die fraglichen Gegenstände verfügt habe und sie habe liefern können und dass er seinen Verpflichtungen hinsichtlich der Erklärung und Abführung der Mehrwertsteuer nachgekommen sei, oder mit der Begründung, der Steuerpflichtige verfüge neben der Rechnung über keine weiteren Unterlagen, mit denen nachgewiesen werden könnte, dass die genannten Umstände vorlägen, obgleich die in der Richtlinie 2006/112 vorgesehenen materiellen und formellen Voraussetzungen für die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug vorliegen und der Steuerpflichtige über keine Anhaltspunkte verfügte, die Unregelmäßigkeiten oder Steuerhinterziehung in der Sphäre des Rechnungsausstellers vermuten ließen.*)
VolltextIBRRS 2012, 2762
BFH, Urteil vom 04.05.2011 - XI R 35/10
Vermietungsleistungen und individuell angepasste Pflegeleistungen, die ein Unternehmer aufgrund getrennter Verträge gegenüber Senioren im Rahmen einer Seniorenwohngemeinschaft erbringt, sind umsatzsteuerrechtlich nicht als einheitliche (steuerpflichtige) Leistung zu qualifizieren, sondern unterliegen als eigenständige, selbständige Leistungen der gesonderten Beurteilung.*)
VolltextIBRRS 2012, 2734
BFH, Urteil vom 28.03.2012 - II R 57/10
1. Das Vorliegen eines einheitlichen Erwerbsgegenstands wird indiziert, wenn der Veräußerer aufgrund einer in bautechnischer und finanzieller Hinsicht konkreten und bis (annähernd) zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis anbietet und der Erwerber dieses Angebot annimmt. Dies gilt auch, wenn das Angebot nach Abschluss des Kaufvertrags unwesentlich geändert wird.*)
2. Ein einheitlicher Erwerbsgegenstand kann aufgrund besonderer Umstände auch vorliegen, wenn der Käufer das Angebot erst 19 Monate nach Abschluss des Kaufvertrags annimmt.*)
3. Gegen die ständige Rechtsprechung des BFH zum einheitlichen Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht bestehen keine durchgreifenden unionsrechtlichen oder verfassungsrechtlichen Bedenken (entgegen Urteil des Niedersächsischen FG vom 26. August 2011 7 K 192/09, 7 K 193/09, EFG 2012, 730).*)
VolltextIBRRS 2012, 2646
BFH, Urteil vom 14.03.2012 - XI R 26/11
1. Eine unternehmerische Tätigkeit ist auch bei dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines ansonsten privat genutzten Wohnhauses anzunehmen.
2. Die Vorsteuerabzugsberechtigung bleibt auch bei Sanierung des betroffenen Wohnhausdaches und gleichzeitiger Installation einer Photovoltaik-Anlage in Höhe des unternehmerischen Nutzungsanteils des Wohnhauses bestehen.
VolltextIBRRS 2012, 2398
BFH, Urteil vom 29.03.2012 - VI R 47/10
1. Die tatsächliche Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für Sanierungsarbeiten an Asbestprodukten ist nicht anhand der abstrakten Gefährlichkeit von Asbestfasern zu beurteilen; erforderlich sind zumindest konkret zu befürchtende Gesundheitsgefährdungen.*)
2. Sind die von einem Gegenstand des existenznotwendigen Bedarfs ausgehenden konkreten Gesundheitsgefährdungen auf einen Dritten zurückzuführen und unterlässt der Steuerpflichtige die Durchsetzung realisierbarer zivilrechtlicher Abwehransprüche, sind die Aufwendungen zur Beseitigung konkreter Gesundheitsgefährdungen nicht abziehbar.*)
3. Bei der Beseitigung konkreter von einem Gegenstand des existenznotwendigen Bedarfs ausgehender Gesundheitsgefahren ist ein vor Durchführung dieser Maßnahmen erstelltes amtliches technisches Gutachten nicht erforderlich. Gleichwohl hat der Steuerpflichtige nachzuweisen, dass er sich den Aufwendungen aus tatsächlichen Gründen nicht entziehen konnte.*)
VolltextIBRRS 2012, 2388
BFH, Urteil vom 29.03.2012 - VI R 21/11
1. Aufwendungen zur Beseitigung unzumutbarer Beeinträchtigungen, die von einem Gegenstand des existenznotwendigen Bedarfs ausgehen, können aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig i.S. des § 33 Abs. 2 EStG entstehen.*)
2. Die Unzumutbarkeit ist anhand objektiver Kriterien zu bestimmen. Handelt es sich um Geruchsbelästigungen, ist das Überschreiten von objektiv feststellbaren Geruchsschwellen erforderlich.*)
3. Ein die Außergewöhnlichkeit von Aufwendungen ausschließender Baumangel liegt auch dann nicht vor, wenn der Einsatz mittlerweile verbotener schadstoffhaltiger Materialien noch zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes erlaubt war und das Gebäude später veräußert wird.*)
4. Der Umstand, dass ein vor Durchführung der Beseitigungs- bzw. Wiederherstellungsmaßnahmen erstelltes amtliches technisches Gutachten nicht vorliegt, steht dem Abzug der durch unabwendbare Ereignisse veranlassten Aufwendungen nicht entgegen. Gleichwohl hat der Steuerpflichtige nachzuweisen, dass er sich den Aufwendungen aus tatsächlichen Gründen nicht entziehen konnte.*)
5. Allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens i.S. von § 33 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (§ 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. e EStDV i.d.F. des StVereinfG 2011) liegen bei dem Umbau eines Hauses oder Umgestaltungen des Wohnumfeldes nicht vor.*)
VolltextIBRRS 2012, 2323
BFH, Urteil vom 09.02.2011 - XI R 35/09
Ein Vorsteuerberichtigungsanspruch des Finanzamts nach § 15a UStG, der dadurch entsteht, dass der Insolvenzverwalter ein Wirtschaftsgut abweichend von den für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnissen verwendet, gehört zu den Masseverbindlichkeiten und kann durch Steuerbescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.*)
VolltextIBRRS 2012, 2295
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.03.2012 - 11 K 11159/07
1. Ob ein nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich ist, ist anhand der Gesamtumstände, die die Tätigkeit des Unternehmens prägen, zu beurteilen.
2. Im gewerblichen Grundstückshandel sind insbesondere der Umfang der An- und Verkaufsgeschäfte, die Komplexität der Beschaffungs- und Veräußerungsvorgänge (Marktbeobachtung, Akquisition von Kunden), während der Besitzzeit stattfindende erhebliche Baumaßnahmen/Bearbeitungen, die typischerweise erfolgende Kreditfinanzierung, die Gewährung von Zahlungszielen und der Bestand des Umlaufvermögens zu berücksichtigen.
VolltextIBRRS 2012, 2217
BFH, Urteil vom 29.03.2012 - VI R 70/10
Aufwendungen zur Sanierung eines mit Echtem Hausschwamm befallenen Gebäudes können im Einzelfall ein unabwendbares Ereignis sein, wenn der Befall unentdeckt bleibt, die konkrete Gefahr der Unbewohnbarkeit eines Gebäudes droht und daraus eine aufwendige Sanierung folgt.*)
VolltextIBRRS 2012, 2150
BFH, Urteil vom 18.01.2012 - XI R 13/10
1. Die Nutzungsüberlassung einer Wohnung, die ein Unternehmer seinem Unternehmen zugeordnet hat, an eine GbR, deren Mitunternehmer er ist, bedeutet keine umsatzsteuerrechtliche Entnahme des Gebäudeteils aus seinem Betriebsvermögen.
2. Die Umstellung der Vermeidung einer zum Betriebsvermögen gehörenden Wohnung von steuerpflichtig auf steuerfrei kann Auswirkungen auf den Umfang des Vorsteuerabzugs haben, weil für Eingangsbezüge, die für steuerfreie Ausgangsumsätze verwendet werden, nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist.
VolltextIBRRS 2012, 2147
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.02.2012 - 7 K 7063/09
Im Rahmen der zeitlichen Anwendung des § 7 Abs. 5 EStG kommt es für die Errichtung von Gebäuden, die dem Genehmigungsfreistellungsverfahren unterliegen, auch dann auf den Zeitpunkt der Einreichung der Bauunterlagen an, wenn der Errichtung der genehmigte Abriss eines Altgebäudes vorausging.*)
VolltextIBRRS 2012, 2102
BGH, Urteil vom 18.04.2012 - VIII ZR 253/11
a) Der Begriff "Lieferungen von Wasser" in § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in Verbindung mit Nr. 34 der Anlage 2 zum UStG ist gemeinschaftsrechtlich so auszulegen, dass auch das Legen des - für die Wasserbereitstellung unentbehrlichen - Hausanschlusses darunter fällt, so dass auf diese Leistung der ermäßigte Steuersatz von 7 % anzuwenden ist (Anschluss an EuGH, UR 2008, 432 - Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien; BFHE 222, 176; 223, 482).*)
b) Die Anwendung dieses ermäßigten Steuersatzes setzt weder voraus, dass die Lieferung von Wasser und das Legen des Hausanschlusses von demselben Wasserversorgungsunternehmen erbracht werden, noch ist sie auf das erstmalige Legen eines Hausanschlusses beschränkt; der ermäßigte Steuersatz findet auch auf Arbeiten zur Erneuerung oder zur Reduzierung von Wasseranschlüssen Anwendung.*)
VolltextIBRRS 2012, 2029
BGH, Beschluss vom 26.04.2012 - III ZR 215/11
1. Die Bundesrepublik hat durch die Regelung in § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG 1980 nicht in einer einen unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch begründenden hinreichend qualifizierten Weise gegen Art. 13 Teil B Buchst. f der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG verstoßen, indem sie die öffentlichen Spielbanken hinsichtlich der aus dem Betrieb von Geldspielautomaten erzielten Umsätze von der Entrichtung der Umsatzsteuer befreit hat, die Betreiber privater Spielhallen jedoch nicht.*)
2. Aus dem Umstand, dass die Bundesrepublik die Sechste Richtlinie 77/388/EWG nicht rechtzeitig bis zum 1. Januar 1979 in nationales Recht umgesetzt hat, ergibt sich in Bezug auf die Ungleichbehandlung öffentlicher Spielbanken und privater Spielhallen kein hinreichend qualifizierter Verstoß.*)
VolltextIBRRS 2012, 2020
FG Hamburg, Urteil vom 12.12.2011 - 6 K 140/10
1. Die für die Annahme einer gewerbesteuerlichen Organschaft bis einschließlich 2001 erforderliche wirtschaftliche Eingliederung der Organgesellschaft in den Organträger liegt nicht vor, wenn der vermeintliche Organträger ein Einzelunternehmer ist, der ein Hotel betreibt, und die vermeintliche Organgesellschaft sich als Bauträgerin und Architektur- und Ingenieurbüro betätigt und neben den Umbauarbeiten an dem Hotel auch andere und wirtschaftlich gewichtige Objekte an anderen Orten bauleitend begleitet.*)
2. Hat sich die Kapitalgesellschaft verpflichtet, ihrem beherrschenden Gesellschafter als Gegenleistung für die Führung der Geschäfte ein monatliches Gehalt zu zahlen, setzt die tatsächliche Durchführung dieser Vereinbarung grundsätzlich voraus, dass der fällige Gehaltsanspruch zeitnah erfüllt wird. Der Gehaltsanspruch kann auch dadurch erfüllt werden, dass er aufgrund einer gesonderten Vereinbarung in einen Darlehensanspruch gegen die Gesellschaft umgewandelt wird. Die Feststellungslast dafür, dass eine derartige klare und eindeutige und einem Fremdvergleich standhaltende Vereinbarung im Voraus getroffen wurde, trägt die Kapitalgesellschaft.*)
VolltextIBRRS 2012, 2014
BFH, Urteil vom 18.04.2012 - II R 36/10
1. Die mit Wirkung ab dem Kalenderjahr 2008 erfolgte Neuregelung des Erlasses von Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung verstößt nicht gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Steuergesetze und deren Rückwirkung.*)
2. In einem auf Erlass von Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung gerichteten Verfahren ist nicht zu prüfen, ob die Anknüpfung der Grundsteuer an die Einheitswerte für die Jahre ab 2008 noch verfassungsgemäß ist.*)
VolltextIBRRS 2012, 1904
FG Hamburg, Urteil vom 27.02.2012 - 6 K 162/10
1. Zu den anderen Gesellschaften i. S. d. § 2 Abs. 1 S. 2 GewStG i. V. m. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG gehören auch Gelegenheitsgesellschaften oder Metaverbindungen als Innengesellschaften in der Rechtsform einer GbR, die zur Durchführung eines Geschäfts gegründet werden.*)
2. Die Anwendung des § 2a GewStG erfordert, dass die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft - Arge - selbstständige Unternehmer sind und eigene gewerbliche Unternehmen führen, denen die Betriebsstätten der Arge zugerechnet werden können.*)
3. Wird der Geltungsbereich des § 2a GewStG überschritten, indem nicht nur Tätigkeiten ausgeübt werden, die allein dem Zweck der Erfüllung des einzigen Werkvertrags oder Werklieferungsvertrags dienen, unterliegt die Arge nicht nur insoweit, sondern insgesamt als selbstständiger Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer.*)
VolltextIBRRS 2012, 1807
BFH, Beschluss vom 13.03.2012 - I B 111/11
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob § 8a Abs. 2 Alt. 3 KStG 2002 n.F. jedenfalls insoweit verfassungsrechtlichen Anforderungen standhält, als dadurch nicht nur sog. Back-to-back-Finanzierungen, sondern auch übliche Fremdfinanzierungen von Kapitalgesellschaften bei Banken erfasst und damit die entsprechenden Zinsaufwendungen der Betriebsausgabenabzugsbeschränkung der sog. Zinsschranke unterworfen werden.*)
VolltextIBRRS 2012, 1782
BFH, Urteil vom 08.09.2011 - V R 42/10
1. Vereinbart der Unternehmer die Vermittlung einer sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einer Vielzahl im In- und Ausland belegener Grundstücke und erhält er hierfür eine Anzahlung, richtet sich der Leistungsort auch dann nach § 3a Abs. 1 UStG, wenn im Zeitpunkt der Vereinnahmung nicht feststeht, ob sich die Vermittlungsleistung auf ein im Ausland belegenes Grundstück bezieht.*)
2. Ergibt sich, dass die vermittelte Leistung eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem im Ausland belegenen Grundstück betrifft, ist die Bemessungsgrundlage entsprechend § 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG zu berichtigen.*)
VolltextIBRRS 2012, 1771
BFH, Beschluss vom 05.10.2011 - I R 94/10
Ein bilanzierender Gewerbetreibender, dem eine Eigentumswohnung gehört und der Zahlungen in eine von der Wohnungseigentümergemeinschaft gebildete Instandhaltungsrückstellung geleistet hat, muss seine Beteiligung an der Instandhaltungsrückstellung mit dem Betrag der geleisteten und noch nicht verbrauchten Einzahlungen aktivieren.*)
VolltextIBRRS 2012, 1761
BFH, Urteil vom 27.10.2011 - VI R 71/10
Bei einem Hochschullehrer ist das häusliche Arbeitszimmer grundsätzlich nicht der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit.*)
VolltextIBRRS 2012, 1750
BFH, Beschluss vom 14.12.2011 - X B 116/10
Veräußert der im gewerblichen Grundstückshandel tätige Steuerpflichtige unter Erfüllung der von der Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel entwickelten Kriterien seinen Anteil an einer grundbesitzenden GbR, so ist dieses Geschäft regelmäßig seinem Betrieb zuzurechnen; der Anteil an der GbR ist seinem Betriebsvermögen zuzuordnen.*)
VolltextIBRRS 2012, 1744
BFH, Urteil vom 22.12.2011 - III R 37/09
1. Die Prüfung der Frage, ob bei einer Gebäudesanierung tragende Teile und Fundamente des bisherigen Gebäudes verwendet werden, dient der Abgrenzung zwischen der Herstellung eines neuen Gebäudes und den nachträglichen Herstellungsarbeiten. Deren Beantwortung entscheidet aber nicht über die Abgrenzung zwischen nachträglichen Herstellungsarbeiten i.S. des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1999 und Erhaltungsarbeiten i.S. des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999.*)
2. Das Verhältnis zwischen der Höhe der Sanierungskosten und der Höhe des Gebäudewerts ist kein Abgrenzungskriterium für die Unterscheidung zwischen nachträglichen Herstellungsarbeiten i.S. des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1999 und Erhaltungsarbeiten i.S. des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999.*)
3. Werden für eine an einem Wohngebäude vorgenommene Sanierung erhöhte Absetzungen in Anspruch genommen, schließt das Kumulationsverbot des § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 1999 die Gewährung einer Investitionszulage für nachträgliche Herstellungsarbeiten nur insoweit aus, als den beiden Förderinstrumenten dieselben Herstellungsarbeiten zugrunde liegen.*)
VolltextIBRRS 2012, 1726
BFH, Urteil vom 08.12.2011 - VI R 13/11
1. Der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines Richters liegt im Gericht und nicht im häuslichen Arbeitszimmer.*)
2. Die Ausübung der dem Richter anvertrauten rechtsprechenden Gewalt, das verbindliche Entscheiden in Rechtsfragen, die von den Beteiligten nicht oder nicht einvernehmlich aus einer Vorschrift beantwortet werden können, ist prägendes Element der richterlichen Tätigkeit. Dieses hoheitliche Tun ist nach der allgemeinen Verkehrsanschauung im Gericht(-sgebäude) und nicht im häuslichen Arbeitszimmer zu verorten.
VolltextIBRRS 2012, 1692
FG Köln, Urteil vom 15.12.2011 - 10 K 1365/09
Die ernsthafte Absicht zur Vermietung einer - vormals vermieteten - höherpreisigen Immobilie ist nicht bereits dann nachgewiesen, wenn - ohne Einschaltung eines Maklers - lediglich vier Anzeigen in der Presse geschaltet werden.
VolltextIBRRS 2012, 1551
BFH, Urteil vom 01.02.2012 - I R 57/10
1. Bei einem Windpark stellt einerseits jede einzelne Windkraftanlage einschließlich des dazugehörigen Transformators sowie der verbindenden Verkabelung, andererseits die externe Verkabelung sowie die Zuwegung im Regelfall ein jeweils eigenständiges Wirtschaftsgut dar (Bestätigung des BFH-Urteils vom 14. April 2011 IV R 46/09, BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696). Der Beginn der Abschreibung ist für jedes Wirtschaftsgut eigenständig zu prüfen.*)
2. Die Abschreibung der Windkraftanlage kann zwar schon vor deren Inbetriebnahme beginnen. Im Falle ihrer Anschaffung ist jedoch erforderlich, dass (Eigen-)Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten auf den Erwerber übergehen und dieser damit das wirtschaftliche Eigentum an der Windkraftanlage erlangt.*)
3. Sind am Bilanzstichtag nicht alle Einzelkriterien erfüllt, bedarf es einer wertenden Beurteilung anhand der Verteilung von Chancen und Risiken, die aus dem zu bilanzierenden Vermögensgegenstand erwachsen. Danach setzt die Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums aber jedenfalls dann den Übergang der Gefahr des zufälligen Untergangs voraus, wenn der Verkäufer (Werklieferer) eine technische Anlage zu übereignen hat, die vom Erwerber erst nach erfolgreichem Abschluss eines Probebetriebs abgenommen werden soll.*)
VolltextIBRRS 2012, 1550
BFH, Beschluss vom 16.03.2012 - IX B 156/11
Durch eine (auch antragsgemäße) Festsetzung der Eigenheimzulage wird kein Vertrauenstatbestand geschaffen, der die Finanzbehörde nach Treu und Glauben an der Aufhebung oder Änderung des Bescheids hindern könnte.
VolltextIBRRS 2012, 1412
BFH, Urteil vom 14.03.2012 - XI R 33/09
1. Die Verpflichtung eines Unternehmers, seine Umsatzsteuer-Voranmeldungen dem Finanzamt grundsätzlich durch Datenfernübertragung elektronisch zu übermitteln, ist verfassungsgemäß.*)
2. Beantragt der Unternehmer, zur Vermeidung von unbilligen Härten die Umsatzsteuer-Voranmeldungen (weiterhin) nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck in Papierform abgeben zu dürfen, muss das Finanzamt diesem Antrag entsprechen, wenn dem Unternehmer die elektronische Datenübermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist.*)
3. Liegt eine solche wirtschaftliche oder persönliche Unzumutbarkeit nicht vor, verbleibt es bei dem Anspruch des Unternehmers auf ermessensfehlerfreie Entscheidung des Finanzamts über diesen Antrag.*)
4. Der Unternehmer darf vom Finanzamt hinsichtlich der zur Erfüllung der Erklärungspflicht auf elektronischem Weg erforderlichen Hard- und Software grundsätzlich nicht auf den Internetzugang anderer "Konzerngesellschaften" verwiesen werden.*)
VolltextIBRRS 2012, 1387
FG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2011 - 7 K 417/10 GE
Ein Kaufvertrag über den Erwerb des unbebauten Grundstücks und ein Werkvertrag über die Errichtung eines Gebäudes bilden nur dann wegen eines Zusammenwirkens der Beteiligten auf der Veräußererseite ein einheitliches Vertragswerk mit der Folge, dass die Bauerrichtungskosten in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen sind, wenn das Zusammenwirken für den Erwerber objektiv erkennbar war.
VolltextIBRRS 2012, 1305
BGH, Urteil vom 23.02.2012 - IX ZR 92/08
1. Erarbeitet ein Steuerberater mehrmals hintereinander für eine GmbH den steuerlichen Jahresabschluss oder die Erklärungen zu Körperschaftsteuern und Gewerbesteuern, so muss er auch in einem hierauf beschränkten Dauermandat die innerhalb seines Gegenstands liegenden Gestaltungsfragen, aus denen sich verdeckte Gewinnausschüttungen ergeben können, mit der Auftraggeberin erörtern und auf das Risiko und seine Größe hinweisen.*)
2. Inwieweit ein Steuerberater Hinweise auf gestaltungsabhängige Steuerrisiken haftungsvermeidend an Angestellte seiner Auftraggeberin erteilen kann oder ob er sie der Geschäftsleitung unmittelbar vortragen muss, hängt sowohl von der betrieblichen als auch von der persönlichen Stellung der angesprochenen Angestellten (hier: Ehefrau eines Familiengesellschafters) ab.*)
VolltextIBRRS 2012, 1246
BFH, Urteil vom 16.02.2011 - II R 48/08
1. Wird im Zusammenhang mit der Auflösung einer GbR das Gesamthandsvermögen ohne Auseinandersetzung unter den Gesellschaftern auf eine andere GbR übertragen, beruht der Erwerb der anderen GbR auch dann nicht auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 3 GrEStG, wenn an beiden GbR dieselben Gesellschafter beteiligt sind.*)
2. Ebenso wie bei einem Kaufvertrag, durch den ein Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks begründet wird, ist auch beim Erwerb eines Übereignungsanspruchs mittels Abtretung für die Höhe der Gegenleistung entscheidend, in welchem tatsächlichen, möglicherweise auch erst zukünftig herzustellenden Zustand der Erwerber das Grundstück erhalten soll, d.h. in welchem tatsächlichen Zustand das Grundstück Gegenstand des Erwerbsvorgangs ist.*)
VolltextIBRRS 2012, 1245
BFH, Urteil vom 23.11.2011 - II R 64/09
Die Übertragung eines Anteils an einer Grundstücks-GbR, der mit einer besonderen Berechtigung an einer der Gesellschaft gehörenden Wohnungseinheit verbunden sein soll, unterliegt der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i.V.m. § 42 AO jedenfalls dann nicht, wenn die auf Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einer bestimmten Wohnungseinheit gerichteten Vereinbarungen mangels notarieller Beurkundung nichtig sind.*)
VolltextIBRRS 2012, 1205
BFH, Urteil vom 25.01.2012 - II R 25/10
Mehrere mit Windkraftanlagen bebaute Grundstücksflächen bilden regelmäßig keine wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 Abs. 1 BewG, wenn sie durch Grundstücke, die zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören, voneinander getrennt sind.*)
VolltextIBRRS 2012, 0992
FG Niedersachsen, Urteil vom 26.08.2011 - 7 K 192/09
Ein Bauerrichtungsvertrag (Werkvertrag), der im Zusammenhang mit dem Erwerb eines unbebauten Grundstücks (Kaufvertrag) abgeschlossen wird und der für den Bauherrn eine Umsatzsteuerbelastung auslöst, unterliegt regelmäßig nicht der Grunderwerbsteuer.*)
VolltextIBRRS 2012, 0991
FG Niedersachsen, Urteil vom 26.08.2011 - 7 K 193/09
Ein Bauerrichtungsvertrag (Werkvertrag), der im Zusammenhang mit dem Erwerb eines unbebauten Grundstücks (Kaufvertrag) abgeschlossen wird und der für den Bauherrn eine Umsatzsteuerbelastung auslöst, unterliegt regelmäßig nicht der Grunderwerbsteuer.*)
VolltextIBRRS 2012, 0969
BFH, Urteil vom 28.09.2011 - VIII R 8/09
1. Weist der konkrete Einzelfall besondere tatsächliche Umstände auf, die darauf hindeuten, dass das Finanzamt bei Erlass einer Prüfungsanordnung sich möglicherweise von nicht zum Gegenstand der Begründung gewordenen sachfremden Erwägungen hat leiten lassen und der Zweck der Prüfung der steuerlichen Verhältnisse in den Hintergrund getreten ist, kann in dem Übergehen eines hierzu gestellten Beweisantrags der Verfahrensmangel ungenügender Sachaufklärung liegen.*)
2. Ein Verstoß gegen das Willkür- und Schikaneverbot ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil die angeordnete Außenprüfung i.S. von § 193 Abs. 1 AO ein in irgendeiner Weise umsetzbares Ergebnis haben könnte.*)
3. Ein die Außenprüfung vorbereitendes Vorlage- und Auskunftsverlangen kann ein Verwaltungsakt und damit Gegenstand einer zulässigen Anfechtungsklage sein.*)
VolltextIBRRS 2012, 0954
BFH, Urteil vom 18.10.2011 - IX R 15/11
1. Wird ein Grundstück gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft mit Vermietungseinkünften eingebracht, so liegen Anschaffungsvorgänge insoweit vor, als sich die nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO zuzurechnenden Anteile der Gesellschafter an dem Grundstück gegenüber den bisherigen Beteiligungsquoten erhöht haben.*)
2. Zu Anschaffungskosten führt auch die Übernahme einer Verbindlichkeit, die die Personengesellschaft als Gegenleistung von dem einbringenden Gesellschafter übernimmt, und zwar auch dann, wenn die Verbindlichkeit ursprünglich aufgenommen wurde, um ein privat genutztes Gebäude damit zu finanzieren.*)
VolltextIBRRS 2012, 0903
OLG Dresden, Urteil vom 02.11.2010 - 9 U 910/10
1. Stellt ein Bauträger werbend die Steuervorteile einer Anlage oder Kaufentscheidung heraus, muss er Voraussetzungen, Hinderungsgründe und Ausmaß der Steuervorteile richtig und so vollständig darstellen, dass bei dem Interessenten keine für die Kaufentscheidung wesentliche Fehlvorstellung erweckt wird.
2. Die Möglichkeit der erhöhten steuerlichen Absetzbarkeit von Sanierungskosten beim Erwerb eines Baudenkmals ist eine zusicherungsfähige Eigenschaft.
3. Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss sind grundsätzlich ausgeschlossen, wenn sich das Verschulden auf eine zusicherungsfähige Eigenschaft des Gegenstands bezieht, da die §§ 459 ff. sowie 633 ff. BGB eine abschließende Sonderregelung darstellen. Das gilt allerdings nicht, soweit das vorvertragliche Verschulden des Verkäufers oder Werkunternehmers vorsätzlich ist oder die Beratung als selbstständige Hauptpflicht übernommen und die Pflichten daraus fahrlässig verletzt worden sind.
VolltextIBRRS 2012, 0763
OLG Hamm, Urteil vom 15.11.2011 - 2 U 65/11
1. Die Pflicht zur Verschwiegenheit ist bei der Übertragung einer Steuerberaterpraxis in besonderer Weise zu beachten. Unterlagen zur Praxiswertermittlung dürften keine Rückschlüsse auf die Auftraggeber zulassen. Den Auftraggeber betreffende Akten und Unterlagen dürften nur nach seiner Einwilligung übergeben werden.
2. Die erforderliche Zustimmung kann weder durch konkludentes Verhalten erteilt werden noch kann aus einem Schweigen des Mandanten auf ein entsprechendes Anschreiben auf eine konkludente Einwilligung des Mandanten gefolgert werden.
VolltextIBRRS 2012, 0752
BFH, Urteil vom 13.07.2011 - VI R 61/10
1. Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG kann auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses zu gewähren sein.*)
2. Insoweit ist ohne Belang, ob der Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird.*)
VolltextIBRRS 2012, 0744
OVG Thüringen, Beschluss vom 23.08.2011 - 3 EN 77/11
1. Die "Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Stadt Jena" vom 16. Dezember 2010 ist bei einer summarischen Prüfung im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes jedenfalls nicht als offensichtlich rechtswidrig zu beurteilen.*)
2. Das Interesse am Vollzug der Satzung überwiegt - bei als offen zugrunde gelegten Erfolgsaussichten eines Normenkontrollverfahrens (§ 47 VwGO) - das Interesse an der vorläufigen Aussetzung ihres Vollzugs.*)
VolltextIBRRS 2012, 0667
BFH, Urteil vom 07.09.2011 - II R 68/09
1. Ein Grundstückserwerb aufgrund freiwilliger Baulandumlegung ist nicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG von der Grunderwerbsteuer ausgenommen.
2. Die tatbestandliche Beschränkung der Grunderwerbsteuerfreistellung in § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
VolltextIBRRS 2012, 0666
BFH, Urteil vom 07.07.2011 - III R 91/08
Zur Vermietung bestimmte Wohnungen können auch dann fremden Wohnzwecken dienen, wenn sie während des Bindungszeitraums mehr als ein Jahr leer stehen.*)
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