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Sachgebiet: Steuerrecht

1683 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 5199
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bauunternehmereigenschaft: Hindernis für Umsatzsteuererstattung?

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.05.2011 - 9 K 5187/08

1. Ausschlaggebend für die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Erbringung von Bauleistungen sind nicht die Umsatzverhältnisse des Vorjahres, sondern, ob der Leistungsempfänger gegenüber dem Leistenden zu erkennen gibt, dass er in seiner Rolle als Leistungsempfänger Bauleistungen i. S. d. § 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 UStG erbringt.*)

2. Hat der Leistungsempfänger Abschlagsrechnungen akzeptiert und die Umsatzsteuer nach § 13b UStG abgeführt, würde es dem Zweck des § 13b UStG zuwiderlaufen, wenn das FA die vom Leistungsempfänger abgeführte Umsatzsteuer wieder erstatten müsste, weil sich bei diesem zwischen Abschlagszahlung und Abnahme des Projekts die Verhältnisse so geändert haben, dass er nicht mehr als Unternehmer angesehen werden könnte, der Leistungen i. S. d. § 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 S. 1 UStG erbringt.*)

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IBRRS 2011, 5198
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietbetreuungs- und Generalmietgebühr sind Anschaffungskosten!

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.04.2011 - 6 K 6173/07

1. Anschaffungskosten eines geschlossenen Immobilienfonds als Erwerber von Grundstücken.

2. Generalmietgebühr als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten.

3. Kosten für Mieterbetreuung sind nicht als Werbungskosten, sondern als Anschaffungskosten der Grundstücke anzusehen.

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IBRRS 2011, 5187
SteuerrechtSteuerrecht
Schwimmende Anlage: Bewertungsrechtlich kein Gebäude!

BFH, Urteil vom 26.10.2011 - II R 27/10

Eine auf dem Wasser schwimmende Anlage ist mangels fester Verbindung mit dem Grund und Boden und wegen fehlender Standfestigkeit bewertungsrechtlich kein Gebäude.*)

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IBRRS 2011, 5186
BauvertragBauvertrag
Erhöhung des Steuersatzes: Wie ist Bauvorhaben zu besteuern?

FG Sachsen, Urteil vom 21.07.2011 - 1 K 2028/07

1. Eine Teilleistung i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 2 UStG 1993 i. d. F. vom 19.12.1997 liegt nur vor, wenn für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart ist. Dies erfordert, dass im Falle eines Werkvertrags über die schlüsselfertige Errichtung eines Mehrfamilienhauses die Leistung nicht als Ganzes, sondern in Teilen geschuldet und bewirkt wird.*)

2. Die - nach Erkennen einer anstehenden Erhöhung des Regelsteuersatzes zum 1.4.1998 - bloße nachträgliche Vereinbarung von Teilbauabnahmen genügt nicht, um, obwohl ein Festpreis für das Bauwerk vereinbart ist, die am Gesamtpreis orientierten Abschlagszahlungen als Teilleistungen ansehen zu können.*)

3. Die Abschlagszahlungen sind als - für die Entstehung der Steuer, aber nicht für den Steuersatz maßgebliche - Anzahlungen i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 USt 1993 anzusehen.*)

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IBRRS 2011, 5172
SteuerrechtSteuerrecht
Wann liegt ein gewerblicher Grundstückhandel vor?

BFH, Urteil vom 29.06.2011 - X R 39/07

Veräußert der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, der als Grundstückshändler bereits gewerblich tätig ist, seine Anteile an vermögensverwaltenden Grundstücksgesellschaften, so unterliegt der aus der Veräußerung erzielte Gewinn der Gewerbesteuer.

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IBRRS 2011, 5170
SteuerrechtSteuerrecht
Begriff der "wirtschaftlichen Einheit" nicht klärungsbedürftig!

BFH, Beschluss vom 23.08.2011 - II B 145/10

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist die "wirtschaftliche Einheit" i.S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) ein Typusbegriff, der sich nach grunderwerbsteuerrechtlichen, nicht nach bewertungsrechtlichen Gesichtspunkten bestimmt. Für die Zuordnung des jeweiligen Sachverhalts zum Typus der wirtschaftlichen Einheit sind jedoch auch im Grunderwerbsteuerrecht die örtliche Gewohnheit, die tatsächliche Übung, die Zweckbestimmung und die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit maßgebend, wobei den objektiven Merkmalen ggf. der Vorrang einzuräumen ist.

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IBRRS 2011, 5141
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Satzung "Kulturförderabgabe": Nicht offensichtlich rechtswidrig!

OVG Thüringen, Beschluss vom 17.08.2011 - 3 EN 1514/10

1. Die "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in der Landeshauptstadt Erfurt" vom 9. Dezember 2010 ist bei einer summarischen Prüfung im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes jedenfalls nicht als offensichtlich rechtswidrig zu beurteilen.*)

2. Das Interesse am Vollzug der Satzung überwiegt - bei als offen zugrunde gelegten Erfolgsaussichten eines Normenkontrollverfahrens (§ 47 VwGO) - das Interesse an der vorläufigen Aussetzung ihres Vollzugs.*)

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IBRRS 2011, 5132
SteuerrechtSteuerrecht
Steuervergünstigte Veräußerung eines unbebauten Gartengrundstücks?

BFH, Urteil vom 25.05.2011 - IX R 48/10

Wird ein unbebautes, bislang als Garten eines benachbarten Wohngrundstücks genutztes Grundstück veräußert, ohne dass der Steuerpflichtige seine Wohnung aufgibt, so ist diese Veräußerung nicht nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG privilegiert.*)

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IBRRS 2011, 5124
SteuerrechtSteuerrecht
Privates Veräußerungsgeschäft bei einem Grundstück

BFH, Urteil vom 23.08.2011 - IX R 66/10

1. Wer ein Grundstück innerhalb des maßgebenden Veräußerungszeitraums im Privatvermögen anschafft und aus dem Privatvermögen wieder veräußert, muss die Wertsteigerungen im Privatvermögen seit der Anschaffung versteuern, auch wenn er das Grundstück zeitweise im Betriebsvermögen gehalten hat.*)

2. Der Gewinn aus dem privaten Veräußerungsgeschäft ist in diesem Fall um den im Betriebsvermögen zu erfassenden Gewinn (als Unterschied zwischen Einlage- und Entnahmewert) zu korrigieren.*)

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IBRRS 2011, 5022
SteuerrechtSteuerrecht
Übergang der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen

FG Münster, vom 01.09.2010 - 5 K 3000/08

Für eine Anwendung von § 13b Abs. 2 Satz 2 UStG muss es ausreichen, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist, der gelegentlich Leistungen i.S.v. Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 erbringt und dies für den leistenden Unternehmer erkennbar ist. Das zusätzlich geforderte Merkmal der "Nachhaltigkeit" solcher Bauleistungen stellt eine Einschränkung des Tatbestandes dar, die sich nicht aus dem Gesetzeswortlaut ergibt und auch nicht dem Sinn und Zweck der Regelung entspricht.*)

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IBRRS 2011, 5021
SteuerrechtSteuerrecht
Verdeckte Gewinnausschüttungen iSd. § 8a KStG auf Anteilseignerebene

FG Hamburg, Urteil vom 09.03.2007 - 6 K 181/05

Eine verdeckte Gewinnausschüttung i.S.d. § 8a KStG führt im Zeitpunkt der Leistung der Fremdkapitalvergütungen zu einem Beteiligungsertrag des Anteilseigners i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG. Die von § 8a KStG auf Gesellschaftsebene vorgegebene Qualifikation der Fremdkapitalvergütungen wird ohne - ausdrückliche - Erweiterung des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG um die Fiktion eines § 8a-Beteiligungsertrags auf Gesellschafterebene nachvollzogen.*)

Von den Fremdkapitalvergütungen ist im Zeitpunkt der Leistung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1, § 44 Abs. 1 EStG Kapitalertragsteuer einzubehalten und abzuführen.*)

Die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Kapitalertragsteuer durch die Kapitalnehmerin hat Erfüllungswirkung i.S.d. § 362 BGB in Bezug auf den Vergütungsanspruch des Fremdkapitalgebers.*)

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IBRRS 2011, 5020
SteuerrechtSteuerrecht
Empfänger von Bauleistungen als Schuldner der Umsatzsteuer

FG Berlin/Brandenburg, Beschluss vom 23.03.2009 - 7 V 7278/08

Sowohl die Erstellung eines Bauwerks als auch die Sanierung eines bestehenden Objekts stellen dem Grunde nach gemäß § 13 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG abführungspflichtige Leistungen dar.*)

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob für die Frage, ob der Leistungsempfänger i. S. d. Abschn. 185a Abs. 10 Satz 3 UStR im vorangegangenen Kalenderjahr selbst nachhaltig Bauleistungen erbracht hat, auf die faktische Ausführung von Bauleistungen, oder aber auf die Entstehung der Umsatzsteuer nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 a UStG durch das Ausführen der Bauleistung (also bei Generalunternehmerleistungen erst mit Abnahme und ggfs. Übergabe des Werks) abzustellen ist.*)

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IBRRS 2011, 5012
SteuerrechtSteuerrecht
Abschlagsanerkenntnis bei Steuerberaterhonorar

OLG Oldenburg, Urteil vom 24.09.1997 - 3 U 69/97

Fordert ein Steuerberater von seinem Mandanten lediglich alljährlich Abschlagszahlungen “für bisher erbrachte Leistungen”, dann ist dieser Bestimmung zu entnehmen, daß der Abschlag für Leistungen in der Zeit nach der letzten Abschlags-anforderung verlangt wird. Es wird durch die Abschlagszahlung jeweils nur der Differenzbetrag zwischen der Abschlagszahlung und dem zu dieser Abschlagszahlung gehörenden Honoraranspruch anerkannt.

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IBRRS 2011, 4980
SteuerrechtSteuerrecht
Grunderwerbsteuerbefreiung bei Verkauf eines Kirchengrundstücks

BFH, Urteil vom 01.09.2011 - II R 16/10

Der Verkauf eines Kirchengrundstücks durch eine Religionsgemeinschaft an eine andere konfessionsverschiedene Religionsgemeinschaft ist nicht wegen der fortgesetzten Grundstücksnutzung für sakrale Zwecke nach § 4 Nr. 1 GrEStG steuerbefreit.

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IBRRS 2011, 4933
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Dokumentationsfrist zum Vorsteuerabzug für Baukosten

BFH, vom 07.07.2011 - V R 21/10

1. Die beim Leistungsbezug zu treffende Zuordnungsentscheidung ist spätestens im Rahmen der Jahressteuererklärung bis zum Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist von Steuererklärungen (31. Mai des Folgejahres) zu dokumentieren.*)

2. Das gilt auch für den in zeitlicher Hinsicht "gestreckten" Vorgang der Herstellung eines Gebäudes.*)

3. Eine in Voranmeldungen (nicht) getroffene Zuordnungsentscheidung kann nur innerhalb der für die Jahresfestsetzung maßgebenden Dokumentationsfrist (31. Mai des Folgejahres) korrigiert werden.*)

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IBRRS 2011, 4928
SteuerrechtSteuerrecht
Anfall von Grunderwerbsteuer bei mittelbarer Anteilsvereinigung

BFH, Urteil vom 15.12.2010 - II R 45/08

Der Besteuerung der mittelbaren Vereinigung der Anteile an einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft in einer Hand steht die anschließende Veräußerung der Anteile auch dann nicht entgegen, wenn an den Rechtsvorgängen zum selben Konzern gehörende Unternehmen beteiligt sind.

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IBRRS 2011, 4927
SteuerrechtSteuerrecht
Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen zur Errichtung eines Gebäudes

BFH, Urteil vom 07.07.2011 - V R 41/09

Stellt eine aus zwei Personen bestehende Miteigentümergemeinschaft ein Gebäude her, das einer der Gemeinschafter teilweise für Zwecke seiner wirtschaftlichen Tätigkeit verwendet, wird dieser Grundstücksteil (Büro) an ihn geliefert und kann daher nicht Gegenstand einer Vermietung durch den anderen Gemeinschafter sein.

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IBRRS 2011, 4915
SteuerrechtSteuerrecht
Betriebsaufgabe eines gewerblichen Grundstückshandels

BGH, Urteil vom 12.05.2011 - IV R 36/09

Stellt der Bauträger nach Vermietung einiger fertiggestellter Wohnungen die Verkaufsbemühungen für die übrigen teilweise noch nicht fertiggestellten Wohnungen ein, ist darin keine Betriebsaufgabe des gewerblichen Grundstückshandels zu sehen.

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IBRRS 2011, 4914
SteuerrechtSteuerrecht
Falschauslegung eines GbR-Vertrages: Keine Revisionszulassung!

BFH, Beschluss vom 17.08.2011 - X B 225/10

1. Die vertragliche Regelung im Gesellschaftsvertrag einer GbR, wonach eine Veräußerung der Gesellschaftsanteile an fremde Dritte nicht ausgeschlossen ist, sondern nur ein Vorkaufsrecht der verbleibenden Gesellschaft auslöst, widerlegt nicht die durch das Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze indizierte innere Tatsache der bedingten Veräußerungsabsicht im Zeitpunkt des Erwerbs des Objekts/der Objekte.

2. Eine Falschauslegung des GbR-Vertrags durch das Gericht begründet keine zur Revision führende Divergenzentscheidung.

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IBRRS 2011, 4840
SteuerrechtSteuerrecht
Vorpfändung eines Steuererstattungsanspruchs

BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - VII ZB 55/10

Die Vorpfändung eines Steuererstattungsanspruchs ist mit der vom Gerichtsvollzieher bewirkten Zustellung des die Vorpfändung enthaltenden Schreibens im Sinne des § 46 Abs. 6 AO "erlassen". Auf den Zeitpunkt, zu dem das Schreiben dem Gerichtsvollzieher übergeben worden ist, kommt es nicht an.*)

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IBRRS 2011, 4656
SteuerrechtSteuerrecht
Zur Vereinbarkeit d. in §§ 48ff.EStG angeord.Steuerabzugsverfahrens

BFH, Beschluss vom 29.10.2008 - I B 160/08

1. Ob ein Schreiben des FA dahin zu verstehen ist, dass das FA lediglich eine Entscheidung zwischen den Beteiligten nachvollziehen oder eine eigenständige Abhilfeentscheidung treffen wollte, hängt von der gebotenen verständigen Würdigung seines gesamten Inhalts ab.*)

2. Die Vereinbarkeit des in §§ 48ff. EStG angeordneten Steuerabzugsverfahrens bei Bauleistungen mit dem Gemeinschaftsrecht ist nicht ernstlich zweifelhaft.*)

3. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Haftung des Leistungsempfängers nach § 48a III EStG der Höhe nach durch die zu sichernde Steuerforderung gegenüber dem Leistenden begrenzt ist.*)

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IBRRS 2011, 4624
SteuerrechtSteuerrecht
Umsatzsteuerpflicht d. Konkursverwalters bei Sicherungsgut

BGH, Urteil vom 22.03.1972 - VIII ZR 119/70

Gibt der Konkursverwalter im Konkurs des Sicherungsgebers Sicherungsgut zur Verwertung an den Sicherungsnehmer heraus und entsteht dadurch eine Umsatzsteuerschuld des Konkursverwalters, so kann dieser weder Erstattung der Umsatzsteuer verlangen, wenn der Sicherungsnehmer selbst den Vorsteuerabzug nach § 15 UStG 1967 geltend macht, noch hat er einen Ausgleichsanspruch nach § 29 UStG 1967, wenn der Sicherungsvertrag vor dem 1. 10. 1967 abgeschlossen worden ist.*)

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IBRRS 2011, 4364
SteuerrechtSteuerrecht
Gesellschaftsrecht-Steuerrecht-Investitionsentscheidung bzgl erwarteter Rendite

BGH, Urteil vom 18.09.1985 - IVa ZR 199/83

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4353
SteuerrechtSteuerrecht
Verjährung von SE-Ansprüchen aus §§ 823 ff.

BGH, Urteil vom 27.05.1986 - III ZR 239/84

Ersatz für Nachteile, die der Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft infolge einer durch Amtspflichtverletzung ausgelösten Schadensersatzleistung an die Gesellschaft erleidet, weil sein der Einkommensteuer unterliegender Gewinnanteil als Mitunternehmer der Gesellschaft entsprechend erhöht wird, kann nach Vollendung der Verjährung des Ersatzanspruchs nach § 852 Absatz III BGB nicht deshalb verlangt werden, weil der haftenden Körperschaft ein Teil der so angefallenen Einkommensteuer zugeflossen ist.*)

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IBRRS 2011, 4274
BauvertragBauvertrag
Mehrwertsteuer auf Anspruch des Werkunternehmers

BGH, Urteil vom 02.06.1987 - X ZR 39/86

Ist der Werkvertrag nur zum Teil ausgeführt worden, liegt der Restvergütung gem. § 649 S. 2 BGB jedenfalls dann kein umsatzsteuerpflichtiges Austauschgeschäft zugrunde, wenn der Unternehmer eine teilbare Leistung zu erbringen hatte.*)

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IBRRS 2011, 4185
SteuerrechtSteuerrecht
Privater Betreiber einer Photovoltaikanlage: Vorsteuerabzug?

BFH, Urteil vom 19.07.2011 - XI R 29/10

1. Aufwendungen für die Neueindeckung des Daches einer Scheune, auf dem eine unternehmerisch genutzte Photovoltaikanlage installiert wird, berechtigen zum Vorsteuerabzug im Umfang des unternehmerischen Nutzungsanteils an der gesamten Scheune.*)

2. Zur Ermittlung des unternehmerischen Nutzungsanteils im Wege einer sachgerechten Schätzung kommt ein Umsatzschlüssel in Betracht, bei dem ein fiktiver Vermietungsumsatz für den nichtunternehmerisch genutzten inneren Teil der Scheune einem fiktiven Umsatz für die Vermietung der Dachfläche an einen Dritten zum Betrieb einer Photovoltaikanlage gegenübergestellt wird.*)

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IBRRS 2011, 4184
SteuerrechtSteuerrecht
Privater Betreiber einer Photovoltaikanlage: Vorsteuerabzug?

BFH, Urteil vom 19.07.2011 - XI R 29/09

1. Der Betreiber einer Photovoltaikanlage kann den Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten eines Schuppens, auf dessen Dach die Anlage installiert wird und der anderweitig nicht genutzt wird, nur im Umfang der unternehmerischen Nutzung des gesamten Gebäudes beanspruchen, vorausgesetzt diese Nutzung beträgt mindestens 10 Prozent.*)

2. Zur Ermittlung des unternehmerischen Nutzungsanteils im Wege einer sachgerechten Schätzung kommt ein Umsatzschlüssel in Betracht, bei dem ein fiktiver Vermietungsumsatz für den nichtunternehmerisch genutzten inneren Teil des Schuppens einem fiktiven Umsatz für die Vermietung der Dachfläche an einen Dritten zum Betrieb einer Photovoltaikanlage gegenübergestellt wird.*)

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IBRRS 2011, 4183
SteuerrechtSteuerrecht
Privater Betreiber einer Photovoltaikanlage: Vorsteuerabzug?

BFH, Urteil vom 19.07.2011 - XI R 21/10

1. Der Betreiber einer Photovoltaikanlage kann einen Carport, auf dessen Dach die Anlage installiert wird und der zum Unterstellen eines privat genutzten PKW verwendet wird, insgesamt seinem Unternehmen zuordnen und dann aufgrund der Unternehmenszuordnung in vollem Umfang zum Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten des Carports berechtigt sein; er hat dann aber die private Verwendung des Carports als unentgeltliche Wertabgabe zu versteuern.*)

2. Voraussetzung dafür ist, dass die unternehmerische Nutzung des gesamten Carports mindestens 10 Prozent beträgt.*)

3. Zur Ermittlung des unternehmerischen Nutzungsanteils im Wege einer sachgerechten Schätzung kommt ein Umsatzschlüssel in Betracht, bei dem ein fiktiver Vermietungsumsatz für den nichtunternehmerisch genutzten inneren Teil des Carports einem fiktiven Umsatz für die Vermietung der Dachfläche an einen Dritten zum Betrieb einer Photovoltaikanlage gegenübergestellt wird.*)

4. Hat das FG über einen Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheid entschieden, der während des finanzgerichtlichen Verfahrens durch einen Umsatzsteuer-Jahresbescheid ersetzt wurde, ist eine Aufhebung des FG-Urteils aus verfahrensrechtlichen Gründen ausnahmsweise entbehrlich, wenn durch den Umsatzsteuer-Jahresbescheid kein neuer Streitpunkt in das Verfahren eingeführt wurde.*)

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IBRRS 2011, 4140
SteuerrechtSteuerrecht
Grundstücksunternehmen: Wann ist erweiterte Kürzung zu versagen?

BFH, Urteil vom 18.05.2011 - X R 4/10

Die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG) ist zu versagen, wenn es sich bei dem Grundstücksunternehmen um eine Organgesellschaft handelt, die alle ihre Grundstücke an eine andere Organgesellschaft desselben Organkreises vermietet.

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IBRRS 2011, 4080
SteuerrechtSteuerrecht
Verjährungshemmung bei Verhandlungen mit Steuerberater

BGH, Urteil vom 01.02.2007 - IX ZR 180/04

Der Lauf der Verjährungsfrist nach § 68 StBerG wird seit 1. 1. 2002 durch Verhandlungen zwischen Schuldner und Gläubiger über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände gehemmt.*)

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IBRRS 2011, 4052
SteuerrechtSteuerrecht
Grundstückserwerb bei Vermögensauseinandersetzung: Steuerfrei!

BFH, Urteil vom 23.03.2011 - II R 33/09

1. Vereinbaren Ehegatten zur Regelung der Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit ihrer Scheidung, dass sie vorerst Miteigentümer des weiterhin von einem Ehegatten und dem gemeinsamen Kind genutzten Wohnhauses bleiben, und erhält der nutzende Ehegatte ein notariell beurkundetes Ankaufsrecht für den Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten, ist ein nach der Scheidung aufgrund des Ankaufsrechts erfolgter Erwerb vom früheren Ehegatten nach § 3 Nr. 5 GrEStG steuerfrei.

2. § 3 Nr. 5 GrEStG begünstigt nicht den Grundstückserwerb vom Gesamtrechtsnachfolger des geschiedenen Ehegatten.

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IBRRS 2011, 4035
GewerberaummieteGewerberaummiete
Grundsteuererlass wegen Minderung des normalen Rohertrages

VG Gelsenkirchen, Urteil vom 07.07.2011 - 5 K 2759/09

1. Jedenfalls dann, wenn es - wie hier - um einen Erlass für einen Zeitraum vor der Änderung des § 33 GrStG durch Artikel 38 des Jahressteuergesetzes 2009 vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794, 2844) geht, können die Voraussetzungen eines Grundsteuererlasses wegen Minderung des normalen Rohertrages nur dann erfüllt sein, wenn entweder ein "strukturell bedingter" Leerstand vorliegt oder der Minderertrag des Grundstück auf "vorübergehende" Umstände zurückgeht, die im Vergleich zu den vom Gesetz erfassten Regelfällen "atypisch" sind.*)

2. Auch eine beachtliche Ertragsminderung durch einen Mieterwechsel kann durchaus erlassrelevant sein, wenn nicht im Einzelfall Umstände vorliegen, die die atypische Ertragsminderung dennoch als "normal" erscheinen lassen. Insoweit ist auch ein längerer Leerstand einer in einem vermietbaren Zustand befindlichen Immobilie, der auf Umständen beruht, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten des Grundstückseigentümers liegen, wie z. B. eine mangelnde Mieternachfrage, ohne weiteres atypisch im vorstehenden Sinne.*)

3. Ebenso wird man bei gewerblich genutzten Objekten einen längerfristigen Leerstand zwischen zwei Mietverträgen als einen atypischen Zustand zu bewerten haben. Etwas anderes kommt für gewerblich genutzte Objekte allenfalls dann in Betracht, wenn das Objekt ein derart besonderes Verwendungsprofil aufweist, das einen längerfristigen Leerstand wiederum als durchaus typisch erscheinen lässt.*)

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IBRRS 2011, 3925
SteuerrechtSteuerrecht
Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen

BFH, Urteil vom 15.12.2010 - II R 41/08

1. Bei der Berechnung des Höchstwerts i.S. des § 16 BewG ist bei einem bebauten Grundstück auf die Gesamtregelung des § 146 BewG einschließlich der Mindestwertregelung des § 146 Abs. 6 BewG abzustellen.*)

2. Eine gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts für Zwecke des § 16 BewG ist entbehrlich, wenn aufgrund eines bereits gesondert festgestellten Grundbesitzwerts eine weitere gesonderte Feststellung für den Stichtag denselben Grundbesitzwert ergäbe.*)

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IBRRS 2011, 3893
SteuerrechtSteuerrecht
Sachbezug durch verbilligte Überlassung von Wohnungen

BFH, Urteil vom 11.05.2011 - VI R 65/09

1. Überlässt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Wohnungen und werden Nebenkosten (z.T.) nicht erhoben, liegt eine verbilligte Überlassung und damit ein Sachbezug nur vor, soweit die tatsächlich erhobene Miete zusammen mit den tatsächlich abgerechneten Nebenkosten die ortsübliche Miete (Kaltmiete plus umlagefähige Nebenkosten) unterschreitet. Dabei ist jeder Mietwert als ortsüblich anzusehen, den der Mietspiegel im Rahmen einer Spanne zwischen mehreren Mietwerten für vergleichbare Wohnungen ausweist (BFH-Urteil vom 17. August 2005 IX R 10/05, BFHE 211, 151, BStBl II 2006, 71).*)

2. Bei der Prüfung, ob eine verbilligte Überlassung ihren Rechtsgrund im Arbeitsverhältnis hat, kann ein gewichtiges Indiz sein, in welchem Umfang der Arbeitgeber vergleichbare Wohnungen auch an fremde Dritte zu einem niedrigeren als dem üblichen Mietzins vermietet (vgl. R 31 Abs. 6/R 8.1 Abs. 6 LStR). Es kann jedoch nicht typisierend davon ausgegangen werden, dass bei einem unter 10 % liegenden Anteil an fremdvermieteten Wohnungen ein Veranlassungszusammenhang zum Arbeitsverhältnis besteht.*)

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IBRRS 2011, 3888
SteuerrechtSteuerrecht
Grunderwerbsteuer bei Personengesellschaftsanteilsübertragung

BFH, Beschluss vom 29.05.2011 - II B 133/10

Wird ein mit der Berechtigung an einem Grundstück verbundener Anteil an einer Personengesellschaft übertragen, so fällt dieser Erwerb nicht unter die spezialgesetzliche Regelung des § 1 Abs. 2a, Abs. 3 GrEStG; auch für nach dem 1.1.1997 abgeschlossenen Erwerbsvorgänge gilt hier weiterhin § 42 AO.

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IBRRS 2011, 3887
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Umsatzsteuerliche Folgen der Anordnung einer Zwangsverwaltung

BFH, Beschluss vom 28.06.2011 - XI B 18/11

1. Für den Fall der Anordnung einer Zwangsverwaltung über Grundstücke ist der Vollstreckungsschuldner als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts Steuerschuldner. Damit bleibt er Steuerpflichtiger i.S. von § 33 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO).

2. Ein Vorsteuerberichtigungsanspruch des Finanzamts nach § 15a UStG, der dadurch entsteht, dass der Insolvenzverwalter ein Wirtschaftsgut abweichend von den für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnissen verwendet, gehört zu den Masseverbindlichkeiten und kann durch Steuerbescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht werden. Dieser Rechtsgrundsatz ist auf den Fall der Zwangsverwaltung übertragbar.

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IBRRS 2011, 3879
SteuerrechtSteuerrecht
Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Zweifel ?

BFH, Beschluss vom 05.04.2011 - II B 153/10

1. Die Aussetzung der Vollziehung eines Grunderwerbsteuerbescheids, dessen Bemessungsgrundlage sich aus einem Grundbesitzwert ergibt, kommt nicht wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 11 i.V.m. § 8 Abs. 2 GrEStG und §§ 138 ff. BewG in Betracht.

2. Im Verfahren über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ist zu beachten, dass regelmäßig keine weitergehende Entscheidung getroffen werden kann als vom BVerfG zu erwarten ist.

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IBRRS 2011, 3874
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Baufirma pleite: Zahlung als außergewöhnliche Belastung absetzbar?

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.03.2010 - 2 K 1029/09

Wird das ausführende Bauunternehmen insolvent, können bereits geleistete Zahlungen nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

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IBRRS 2011, 3853
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zwangsentnahme von landwirtschaftlichen Grundstücken

BFH, Urteil vom 24.03.2011 - IV R 46/08

1. In früheren Wirtschaftsjahren aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen entnommene erbbaurechtsbelastete Grundstücke bleiben bei der Berechnung, ob die spätere Bestellung weiterer Erbbaurechte zu einer Überschreitung der Unschädlichkeitsgrenze von 10 % der landwirtschaftlichen Flächen geführt hat, unberücksichtigt.*)

2. Die Vereinbarung eines verbilligten Erbbauzinses zwischen dem Landwirt und seinem Kind führt nicht zu einer Entnahme des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstücks, sofern der verbilligte Erbbauzins die Geringfügigkeitsgrenze von 10 % des ortsüblichen vollen Erbbauzinses nicht unterschreitet.*)

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IBRRS 2011, 3731
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SteuerrechtSteuerrecht
Schadensersatz wegen Mängeln: Korrektur des Vorsteuerabzugs!

BFH, Urteil vom 17.12.2009 - V R 1/09

Einigt sich ein vorsteuerabzugsberechtigter Besteller mit dem Unternehmer nach Ausführung eines Bauvorhabens wegen Baumängeln auf eine Minderung der Vergütung oder auf Schadensersatz statt der Leistung, ändert sich für beide Vertragsparteien die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer.

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IBRRS 2011, 3568
SteuerrechtSteuerrecht
Doppelte Mietzahlung wegen Umzugs: Als Werbungskosten abziehbar!

BFH, Urteil vom 13.07.2011 - VI R 2/11

1. Wegen eines Umzugs geleistete doppelte Mietzahlungen können beruflich veranlasst und deshalb in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar sein.*)

2. Die Vorschriften über den Abzug notwendiger Mehraufwendungen wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung stehen dem allgemeinen Werbungskostenabzug umzugsbedingt geleisteter Mietzahlungen nicht entgegen.*)

3. Diese Mietaufwendungen können jedoch nur zeitanteilig, und zwar für die neue Familienwohnung bis zum Umzugstag und für die bisherige Wohnung ab dem Umzugstag, längstens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist des bisherigen Mietverhältnisses, als Werbungskosten abgezogen werden.*)

4. Der Abzug von Mietaufwendungen als Umzugskosten richtet sich allein nach dem allgemeinen Werbungskostenbegriff und nicht nach den Regelungen des Bundesumzugskostengesetzes.*)

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IBRRS 2011, 3366
SteuerrechtSteuerrecht
Zulässigkeit rückwirkender Grundsteuererhöhung

VG Neustadt, Urteil vom 20.07.2011 - 1 K 199/11

Der Bestandskraft vorausgegangener Grundsteuerbescheide steht deren Änderung durch einen Steueränderungsbescheid nicht entgegen.

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IBRRS 2011, 3349
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Modernisierungsmaßnahmen "an" einem Gebäude

BFH, Urteil vom 29.06.2011 - IX R 35/10

Keine Modernisierungsmaßnahmen "an" einem Gebäude, wenn dadurch neue Wirtschaftsgüter entstehen.

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IBRRS 2011, 3313
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Muss ein Bausachverständiger Gewerbesteuer zahlen?

FG Niedersachsen, Urteil vom 22.04.2011 - 15 K 14/11

Ein anerkannter Bausachverständiger auf dem Gebiet der Begutachtung von Mängeln bei Fußbodenbelägen, der über die theoretischen Kenntnisse eines Meisters verfügt, übt keine einem Ingenieur oder Architekten ähnliche Tätigkeit aus und erzielt deshalb Einkünfte aus Gewerbebetrieb.*)

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IBRRS 2011, 3136
SteuerrechtSteuerrecht
Keine Steuerermäßigung bei funktionsändernden Baumaßnahmen!

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.02.2011 - 2 K 56/10

Handwerkerleistung im Rahmen von Neubaumaßnahmen *)

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IBRRS 2011, 3135
SteuerrechtSteuerrecht
Wann ist ein Steuerabzug bei Wohnungsnutzung durch Kinder möglich?

BFH, Urteil vom 18.01.2011 - X R 13/10

1. Eine Wohnung wird im Regelfall dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn der Eigentümer allein oder zusammen mit Familienangehörigen bzw. anderen in den Haushalt aufgenommenen Personen darin wohnt.

2. Keine Eigennutzung des Eigentümers liegt vor, wenn er die Wohnung einem Kind überlässt, das nicht unter Tatbestand des § 32 EStG fällt - und damit einkommensteuerrechtlich nicht zu berücksichtigen ist - und wenn die Wohnung auch nicht zur Erfüllung einer gegenüber dem Kind bestehenden Unterhaltsverpflichtung überlassen wird.

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IBRRS 2011, 3134
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Grundsteuerhebesatz zur Gewässerunterhaltung erhöht!

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.03.2010 - 9 N 55.09

1. Zur Refinanzierung des Gewässerunterhaltungsbeitrages sind die Gemeinden durch die Neufassung des § 80 Abs. 2 Satz 1 BbgWG 2004 nicht mehr auf die Erhebung einer Gewässerunterhaltungsumlage festgelegt. Vielmehr ist es den Gemeinden gestattet, von der Umlagemöglichkeit nach eigenem Ermessen Gebrauch zu machen oder andere zulässige und weniger aufwendige Refinanzierungsmöglichkeiten zu nutzen. Dies schließt eine grundsteuerliche Refinanzierung ein, auch wenn dafür der grundsteuerlich differenzierte (§ 13 ff. GrStG) und nicht der in § 80 Abs. 2 Satz 1 BbgWG 2004 geregelte Maßstab gilt.

2. Der landesrechtlich verankerte Grundsatz der Subsidiarität der Steuererhebung ist nicht verletzt worden. Die maßgeblichen landesrechtlichen Bestimmungen - § 80 Abs. 2 Satz 1 BbgWG 2004, § 3 Abs. 2 KAG und § 75 Abs. 2 GO, § 64 Abs. 2 BbgKVerf – sind bundesrechtskonform dahingehend auszulegen, dass die darin geregelte grundsätzliche Subsidiarität der Steuererhebung nicht für die Grundsteuer gilt.

3. Die grundsteuerliche Finanzierung des Gewässerunterhaltungsbeitrages führt nicht zu einer Rechtsschutzverkürzung für Grundstückeseigentümer. Ein Einwendungsdurchgriff, der den Grundstückseigentümern im Falle der Erhebung einer Gewässerunterhaltungsumlage in Bezug auf den Gewässerunterhaltungsbeitrag zusteht, ist bei einer Grundsteuerrefinanzierung ausgeschlossen.

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IBRRS 2011, 3125
SteuerrechtSteuerrecht
Wann erfordert Grundstückshandel kfm. eingerichten Gewerbebetrieb?

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.06.2011 - 5 K 5148/07

Ob ein nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich ist, ist anhand der Gesamtumstände, die die Tätigkeit des Unternehmens prägen, zu beurteilen. Danach sind beim gewerblichen Grundstückshändler insbesondere der Umfang der An- und Verkaufsgeschäfte, die Komplexität der Beschaffungs- und Veräußerungsvorgänge (Marktbeobachtung, Akquisition von Kunden), während der Besitzzeit stattfindende erhebliche Baumaßnahmen/Bearbeitungen, die typischerweise erfolgende Kreditfinanzierung, die Gewährung von Zahlungszielen und der Bestand des Umlaufvermögens zu berücksichtigen.

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IBRRS 2011, 3060
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wann liegt gewerblicher Grundstückshandel vor?

BFH, Urteil vom 03.03.2011 - IV R 10/08

Für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels ist die bedingte Veräußerungsabsicht in "Ein-Objekt-Fällen" nicht ausreichend; vielmehr muss eine unbedingte Veräußerungsabsicht im Zeitpunkt des Grundstückserwerbs oder des Bauauftrags vorliegen.

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IBRRS 2011, 2835
SteuerrechtSteuerrecht
Anteilsvereinigung macht Grunderwerbsteuer sofort abziehbar!

BFH, Urteil vom 20.04.2011 - I R 2/10

Die infolge einer Sacheinlage von Gesellschaftsanteilen aufgrund Anteilsvereinigung ausgelösten Grunderwerbsteuern sind von der aufnehmenden Gesellschaft nicht als Anschaffungs(neben)kosten der eingebrachten Anteile zu aktivieren.*)

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