Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Volltexturteile nach Sachgebieten
1683 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2011, 2818![Leasing und Erbbaurecht Leasing und Erbbaurecht](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BFH, Urteil vom 06.05.2010 - V R 25/09
1. Grundsätzlich stellt die Veräußerung eines Gebäudes ohne Übergang eines Mietvertrages keine Geschäftsveräußerung dar.
2. Eine für die Geschäftsveräußerung erforderliche Fortführung einer Vermietungstätigkeit auch ohne Übergang eines Mietvertrages ist dann anzunehmen, wenn die Beendigung des alten und der Abschluss eines neuen Mietvertrages zur Fortsetzung der bisherigen Vermietungstätigkeit führten und die hierfür maßgeblichen Umstände den beiden an der Grundstücksübertragung beteiligten Personen bekannt waren.
3. Die Geschäftsveräußerung setzt nicht die Fortsetzung der nämlichen Tätigkeit, sondern nur voraus, dass sich die vor und nach der Übertragung ausgeübten Tätigkeiten hinreichend ähneln.
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IBRRS 2011, 2735
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.06.2011 - 9 B 16.10
Ein Grundsteuererlass nach § 33 GrStG setzt nicht voraus, dass die Ertragsminderung auf atypischen und vorübergehenden Umständen beruht. Vielmehr fallen auch strukturell bedingte und nicht vorübergehende Ertragsminderungen in den Anwendungsbereich der Vorschrift.
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IBRRS 2011, 2649
![Steuerrecht Steuerrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 17.03.2011 - IX ZR 162/08
Der durch eine steuerliche Fehlberatung geschädigte Mandant ist nicht gehalten, den entstandenen Steuerschaden durch ein teures, mit neuen Risiken ausgestattetes Kompensationsgeschäft auszugleichen.*)
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IBRRS 2011, 2618
![Immobilienmakler Immobilienmakler](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
VG Koblenz, Urteil vom 11.10.2010 - 3 K 658/10
Hat ein Makler erhebliche Steuerschulden, kann sein Maklerbetrieb von der Behörde geschlossen werden.
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IBRRS 2011, 2582
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BFH, Urteil vom 12.05.2011 - VI R 42/10
1. Zivilprozesskosten können Kläger wie Beklagtem unabhängig vom Gegenstand des Prozesses aus rechtlichen Gründen zwangsläufig erwachsen (Änderung der Rechtsprechung).*)
2. Unausweichlich sind derartige Aufwendungen jedoch nur, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.*)
3. Zivilprozesskosten sind jedoch nur insoweit abziehbar, als sie notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht überschreiten. Etwaige Leistungen aus einer Rechtsschutzversicherung sind im Rahmen der Vorteilsanrechnung zu berücksichtigen.*)
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IBRRS 2011, 2581
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BFH, Urteil vom 05.05.2011 - IV R 34/08
Ein ungeteiltes Grundstück mit fünf freistehenden Mehrfamilienhäusern ist nur ein Objekt im Sinne der zur Abgrenzung der Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel dienenden Drei-Objekt-Grenze.*)
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IBRRS 2011, 2565
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
FG Hamburg, Beschluss vom 03.02.2011 - 6 V 251/10
Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 13b UStG setzt voraus, dass die Leistungen gegenüber einem Unternehmen erbracht werden und dieses Unternehmen seinerseits Bauleistungen ausführt. Der Vorlage einer Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG kommt dabei keine tatbestandsbegründende Notwendigkeit für die Erfüllung der Voraussetzungen des § 13b UStG zu.*)
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IBRRS 2011, 2505
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.2011 - 10 K 4499/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 2428
![Steuerrecht Steuerrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.05.2011 - 14 A 1498/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 2312
![Steuerrecht Steuerrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 12.05.2011 - III ZR 59/10
1. Zum qualifizierten Verstoß gegen Art. 4 der Richtlinie 77/388/EWG, wenn die Finanzbehörden einem Unternehmen in der Aufbauphase den Vorsteuerabzug versagen, da Ausgangsumsätze bis zum Entscheidungszeitpunkt weder erzielt worden noch überhaupt erzielbar gewesen seien.*)
2. Die Verjährung eines Amtshaftungs- oder Staatshaftungsanspruchs wegen des Erlasses eines rechtswidrigen Steuerbescheids beginnt auch dann mit dessen Bestandskraft, wenn er unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht.*)
3. Bemühungen eines Steuerpflichtigen, die Finanzverwaltung zur Anerkennung seiner Unternehmereigenschaft zu bewegen, können für sich genommen nicht als Verhandlungen im Sinne des § 203 Satz 1 BGB über einen aus dieser Versagung folgenden Schadensersatzanspruch angesehen werden, wenn dieses Begehren nicht thematisiert worden ist.*)
4. Beantragt der Steuerpflichtige nach § 164 Abs. 2 Satz 2 AO vor Ablauf der Festsetzungsfrist die Änderung eines unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Steuerbescheids, hat dies für einen auf die Rechtswidrigkeit dieses Bescheids gestützten Schadensersatzanspruch in jeweils entsprechender Anwendung von § 209 Abs. 1 BGB a.F. verjährungsunterbrechende beziehungsweise von § 204 Abs. 1 BGB n.F. verjährungshemmende Wirkung.*)
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IBRRS 2011, 2263
![Steuerrecht Steuerrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 12.05.2011 - III ZR 107/10
1. Zur Nichtigkeit eines zwischen einem Steuerberater und seinem Mandanten geschlossenen "Beratungsvertrag Sanierung".*)
2. Zur Verwirkung des Vergütungsanspruchs für erbrachte Beratungsleistungen unter dem Gesichtspunkt der schwerwiegenden (Treue-)Pflichtverletzung.*)
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IBRRS 2011, 2125
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BFH, Urteil vom 30.09.2010 - IV R 44/08
Die zur Abgrenzung der Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel dienende Drei-Objekt-Grenze ist überschritten, wenn der Kaufvertrag zwar über einen unabgeteilten Miteigentumsanteil abgeschlossen wurde, das Grundstück jedoch in derselben Urkunde in Wohneinheiten und Gewerbeeinheiten aufgeteilt wurde, von denen dem Erwerber mehr als drei Einheiten zugewiesen wurden.*)
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IBRRS 2011, 2103
![Gewerberaummiete Gewerberaummiete](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
FG Niedersachsen, Urteil vom 18.02.2011 - 4 K 237/08
Die Vermietung von Unterkünften an Prostituierte stellt eine gewerbliche Tätigkeit dar.
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IBRRS 2011, 2072
![Umwelt und Naturschutz Umwelt und Naturschutz](/include/css/ibr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
BFH, Urteil vom 14.04.2011 - IV R 46/09
1. Jede Windkraftanlage, die in einem Windpark betrieben wird, stellt mit dem dazugehörigen Transformator nebst der verbindenden Verkabelung ein zusammengesetztes Wirtschaftsgut dar. Daneben ist die Verkabelung von den Transformatoren bis zum Stromnetz des Energieversorgers zusammen mit der Übergabestation als weiteres zusammengesetztes Wirtschaftsgut zu behandeln, soweit dadurch mehrere Windkraftanlagen miteinander verbunden werden. Auch die Zuwegung stellt ein eigenständiges Wirtschaftsgut dar.*)
2. Alle Wirtschaftsgüter eines Windparks sind in Anlehnung an die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Windkraftanlagen grundsätzlich über denselben Zeitraum abzuschreiben.*)
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IBRRS 2011, 2018
![Steuerrecht Steuerrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BFH, Entscheidung vom 02.03.2011 - II R 23/10
Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 11 GrEStG in der im Jahre 2001 geltenden Fassung mit Art. 3 Abs. 1 GG insofern unvereinbar ist, als er die Beteiligten an Erwerbsvorgängen i.S. des § 8 Abs. 2 GrEStG, für die die (Ersatz-)Steuerbemessungsgrundlage nach § 138 Abs. 2 und 3 BewG in der im Jahre 2001 geltenden Fassung zu ermitteln ist, mit einheitlichen Steuersätzen belastet.*)
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IBRRS 2011, 1935
![Steuerrecht Steuerrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BFH, Urteil vom 17.02.2011 - V R 39/09
1. Ein unberechtigter Steuerausweis i.S. des § 14c Abs. 2 UStG setzt nicht voraus, dass die Rechnung alle in § 14 Abs. 4 UStG aufgezählten Pflichtangaben aufweist.*)
2. Die an den Rechnungsbegriff des § 15 Abs. 1 UStG und den des § 14c UStG zu stellenden Anforderungen sind nicht identisch.*)
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IBRRS 2011, 1934
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BFH, Beschluss vom 12.04.2011 - X S 31/09
Zur Tatsachenfeststellung und rechtlichen Würdigung beim gewerblichen Grundstückshandel.
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IBRRS 2011, 1930
![Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess](/include/css/ibr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 07.12.2010 - 9 ME 128/10
Ein allgemeiner Grundsatz der Subsidiarität der Inanspruchnahme eines Duldungspflichtigen in dem Sinne, dass vor dem Erlass eines Duldungsbescheids gegenüber dem Steuerschuldner alle denkbaren Vollstreckungsmöglichkeiten ausgeschöpft sein müssen, besteht nicht.*)
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IBRRS 2011, 1929
![Öffentliches Recht Öffentliches Recht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BFH, Beschluss vom 07.12.2010 - IX R 70/07
Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 11 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 52 Abs. 30 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz) vom 9. Dezember 2004 (BGBl I 2004, 3310) gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes verstößt, soweit danach im Voraus gezahlte Erbbauzinsen auch dann auf den Zeitraum zu verteilen sind, für den sie geleistet werden, wenn sie im Jahr 2004, aber noch vor der Einbringung der Neuregelung in den Deutschen Bundestag am 27. Oktober 2004 verbindlich vereinbart und gezahlt wurden.*)
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IBRRS 2011, 1798
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
OLG Hamm, Urteil vom 18.02.2011 - 12 U 49/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 1796
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BFH, Beschluss vom 04.03.2011 - V B 51/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 1785
![Steuerrecht Steuerrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 06.04.2011 - IV ZR 232/08
1. Schuldner der nach den §§ 28 Abs. 2 GKG, 107 Abs. 5 OWiG erhobenen Aktenversendungspauschale ist allein derjenige, der mit seiner Antragserklärung gegenüber der aktenführenden Stelle die Aktenversendung unmittelbar veranlasst.*)
2. Die Inrechnungstellung der vom Rechtsanwalt verauslagten Aktenversendungspauschale unterliegt nach § 10 Abs. 1 UStG der Umsatzsteuer. Es liegt insoweit kein durchlaufender Posten i.S. von § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG vor.*)
3. Die auf die Aktenversendungspauschale entfallende Umsatzsteuer zählt deshalb zur gesetzlichen Vergütung des Rechtsanwalts, die der Rechtsschutzversicherer seinem Versicherungsnehmer nach §§ 1, 5 (1) Buchst. a der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (hier ARB 2002) zu erstatten hat.*)
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IBRRS 2011, 1646
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BFH, Urteil vom 09.03.2011 - IX R 50/10
Spricht es gegen die Einkünfteerzielungsabsicht, wenn der Steuerpflichtige ein bebautes Grundstück innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs --von in der Regel bis zu fünf Jahren-- seit der Anschaffung oder Herstellung wieder veräußert, so auch dann, wenn er seine vermietete Immobilie in einem entsprechenden Zeitraum an eine die Vermietung fortführende gewerblich geprägte Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) veräußert, an der er selbst beteiligt ist (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFHE 199, 417, BStBl II 2003, 580).*)
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IBRRS 2011, 1645
![Immobilienanlagen Immobilienanlagen](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BFH, Urteil vom 03.03.2011 - V R 24/10
Die Festvergütung, die der geschäftsführungs- und vertretungsberechtigte Komplementär einer KG von dieser für seine Haftung nach §§ 161, 128 HGB erhält, ist als Entgelt für eine einheitliche Leistung, die Geschäftsführung, Vertretung und Haftung umfasst, umsatzsteuerpflichtig.*)
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IBRRS 2011, 1537
![Leasing und Erbbaurecht Leasing und Erbbaurecht](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BFH, Urteil vom 08.09.2010 - II R 3/10
1. Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer bei der Bestellung eines Erbbaurechts ist gemäß § 8 Abs. 1 GrEStG die Gegenleistung. Dazu gehören alle Leistungen des Erwerbers, die dieser nach den vertraglichen Vereinbarungen gewährt, um das Grundstück (Erbbaurecht) zu erwerben.
2. Verwendungen auf das Erbbaugrundstück kommen regelmäßig dem Erbbauberechtigten dauerhaft zugute, wenn sich der Erbbauberechtigte in einem Erbbaurechtsbestellungsvertrag zur Errichtung eines bestimmten Gebäudes auf dem Erbbaugrundstück verpflichtet und er bei Erlöschen des Erbbaurechts vom Grundstückseigentümer eine Entschädigung für das Gebäude in Höhe des Verkehrswerts erhält. In einer solchen Gebäudeherstellungsverpflichtung liegt deshalb regelmäßig keine Gegenleistung für die Bestellung eines Erbbaurechts, sodass die Errichtung des Gebäudes auf dem Erbbaugrundstück keine Gegenleistung im Sinne von § 8 Abs. 1 GrEStG darstellt.
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IBRRS 2011, 1515
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BFH, Urteil vom 22.09.2010 - II R 36/09
Hebt der Ehemann einen von ihm über ein Grundstück abgeschlossenen Kaufvertrag wieder auf, und erwirbt dann die Ehefrau im Rahmen einer Vertragsübernahme das Grundstück, so greift die Steuerbefreiung des Grundstückserwerbs durch den Ehegatten.*)
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IBRRS 2011, 1506
![Steuerrecht Steuerrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BSG, Urteil vom 01.06.2010 - B 4 AS 60/09
Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II sind nach einem Umzug über die Grenzen des kommunalen Vergleichsraums hinaus nicht auf die Aufwendungen am bisherigen Wohnort begrenzt.*)
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IBRRS 2011, 1491
![Steuerrecht Steuerrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 16.03.2011 - StBSt (R) 3/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 1426
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BFH, Urteil vom 24.02.2011 - VI R 16/10
1. Mehraufwand, der auf einer behindertengerechten Gestaltung des individuellen Wohnumfelds beruht, steht stets so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit, dass die Erlangung eines etwaigen Gegenwerts in Anbetracht der Gesamtumstände regelmäßig in den Hintergrund tritt (Anschluss an BFH-Urteil vom 22. Oktober 2009 VI R 7/09, BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280; entgegen BFH-Urteil vom 10. Oktober 1996 III R 209/94, BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491).*)
2. Es ist insbesondere nicht erforderlich, dass die Behinderung auf einem nicht vorhersehbaren Ereignis beruht und deshalb ein schnelles Handeln des Steuerpflichtigen oder seiner Angehörigen geboten ist. Auch die Frage nach zumutbaren Handlungsalternativen stellt sich in solchen Fällen nicht (Fortentwicklung von BFH-Urteil in BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280).*)
3. Gegebenenfalls hat das FG zu der Frage, welche baulichen Maßnahmen durch die Behinderung des Steuerpflichtigen oder eines seiner Angehörigen veranlasst sind, und zur Quantifizierung der darauf entfallenden Kosten ein Sachverständigengutachten einzuholen.*)
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IBRRS 2011, 1347
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BFH, Urteil vom 20.07.2010 - IX R 4/10
Die Zahlung eines Grundstückseigentümers an seinen Nachbarn für eine Zufahrtsbaulast kann zu Anschaffungskosten des Grund und Bodens auch dann führen, wenn damit ein zweiter Zugang zum Grundstück eröffnet wird.*)
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IBRRS 2011, 1346
![Leasing und Erbbaurecht Leasing und Erbbaurecht](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BFH, Urteil vom 11.08.2010 - IX R 3/10
Eine vorangegangene Vermietung von später in einer größeren Wohneinheit aufgegangenen Wohnräumen entfaltet keine Indizwirkung für eine Einkünfteerzielungsabsicht bezogen auf das Gesamtobjekt.*)
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IBRRS 2011, 1304
![Steuerrecht Steuerrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 14.10.2010 - I ZR 95/09
Ein Steuerberater verstößt nicht gegen § 34 Abs. 2 Satz 2 StBerG und § 7 BOStB, wenn er selbständige Buchhalter ohne räumliche Beschränkung auf den Nahbereich seiner Kanzlei anwirbt. Die räumliche Entfernung zwischen der Beratungsstelle des verantwortlichen Steuerberaters und dem Ort, an dem der selbständige Buchhalter seine Tätigkeit als freier Mitarbeiter ausübt, ist für das Weisungsrecht, die Ausübung der Aufsichtspflicht sowie die berufliche Verantwortung des Steuerberaters nicht von entscheidender Bedeutung.*)
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IBRRS 2011, 1108
![Steuerrecht Steuerrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
VG Gießen, Urteil vom 09.03.2011 - 8 K 48/10
Eine Wohnung kann nicht Gegenstand der Festsetzung von Zweitwohnungssteuer sein, wenn der Inhaber dieser Wohnung gezwungenermaßen in ein Pflegeheim umziehen musste und diese Wohnung lediglich eine bescheidene Lebensführung ermöglicht.*)
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IBRRS 2011, 0987
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BFH, Urteil vom 13.01.2011 - V R 12/08
1. Beabsichtigt der Unternehmer bereits bei Leistungsbezug, die bezogene Leistung nicht für seine wirtschaftliche Tätigkeit, sondern ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Entnahme i.S. von § 3 Abs. 1b UStG 1999 zu verwenden, ist er nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt (Änderung der Rechtsprechung). Dies gilt auch, wenn er mit dieser Entnahme mittelbar Ziele verfolgt, die ihn nach seiner wirtschaftlichen Gesamttätigkeit zum Vorsteuerabzug berechtigen würde.*)
2. Der Unternehmer ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn er bei Errichtung von Erschließungsanlagen beabsichtigt, diese einer Gemeinde durch Zustimmung zur öffentlich-rechtlichen Widmung der Anlagen unentgeltlich i.S. von § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG 1999 zuzuwenden. Dies gilt auch, wenn er bei der Herstellung und Zustimmung zur Widmung der Erschließungsanlagen --mittelbar-- beabsichtigt, Grundstücke im Erschließungsgebiet steuerpflichtig zu liefern.*)
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IBRRS 2011, 0976
![Steuerrecht Steuerrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BFH, Urteil vom 15.12.2010 - VIII R 50/09
1. Einkünfte aus einer Tätigkeit als Insolvenzverwalter oder aus der Zwangsverwaltung von Liegenschaften sind, auch wenn sie von Rechtsanwälten erzielt werden, grundsätzlich den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG zuzurechnen.*)
2. Dies gilt auch dann, wenn der Insolvenzverwalter oder Zwangsverwalter die Tätigkeit unter Einsatz vorgebildeter Mitarbeiter ausübt, sofern er dabei selbst leitend und eigenverantwortlich tätig bleibt; insoweit ist § 18 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 3 und 4 EStG entsprechend anzuwenden (Aufgabe der Rechtsprechung zur sog. Vervielfältigungstheorie).*)
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IBRRS 2011, 0975
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BFH, Urteil vom 12.01.2011 - XI R 9/08
1. Hat eine GmbH in den Jahren 1998 bis 2000 auf ihrem Betriebsgrundstück ein Gebäude errichtet, das sie teilweise unternehmerisch nutzt und teilweise ihren Gesellschafter-Geschäftsführern unentgeltlich für deren private Wohnzwecke überlässt, kann der GmbH ein Vorsteuerabzugsrecht aus den Bauerrichtungskosten zustehen.*)
2. Die Vereinbarung einer Nutzungsüberlassung von Wohnraum im Rahmen eines Mietvertrages oder eines Anstellungsvertrages gilt dagegen umsatzsteuerrechtlich regelmäßig als steuerfreie Vermietung und schließt den Vorsteuerabzug aus den entsprechenden Bauerrichtungskosten aus.*)
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IBRRS 2011, 0865
![Steuerrecht Steuerrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 03.02.2011 - IX ZR 183/08
Lässt ein Steuerberater einen Steuerbescheid pflichtwidrig bestandskräftig werden, beginnt die Frist für die Verjährung des Ersatzanspruchs des Mandanten mit der Bestandskraft des Steuerbescheids, auch wenn dieser zunächst der formellen Gesetzeslage entspricht und die zugrunde liegende Steuernorm erst später vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wird.*)
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IBRRS 2011, 0779
![Gewerberaummiete Gewerberaummiete](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BFH, Urteil vom 18.08.2009 - X R 40/06
Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung nach Einlage ist die Differenz zwischen dem Einlagewert und den vor der Einlage bei den Überschusseinkunftsarten bereits in Anspruch genommenen planmäßigen und außerplanmäßigen Absetzungen.
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IBRRS 2011, 0778
![Leasing und Erbbaurecht Leasing und Erbbaurecht](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
EuGH, Urteil vom 16.12.2010 - C-270/09
1. Der maßgebliche Zeitpunkt für die rechtliche Einordnung der Dienstleistungen, die ein Wirtschaftsteilnehmer wie die Rechtsmittelführerin des Ausgangsverfahrens im Rahmen eines Systems wie des im Ausgangsverfahren fraglichen "Optionen"-Programms erbringt, ist der Zeitpunkt, zu dem ein Kunde, der an diesem System teilnimmt, die Rechte, die er ursprünglich erworben hat, in eine von diesem Wirtschaftsteilnehmer angebotene Dienstleistung umwandelt. Werden diese Rechte in eine Gewährung von Unterkunft in einem Hotel oder in das Recht zur vorübergehenden Nutzung einer Wohnanlage umgewandelt, sind diese Leistungen Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück im Sinne von Art. 9 Abs. 2 Buchst. a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der durch die Richtlinie 2001/115/EG des Rates vom 20. Dezember 2001 geänderten Fassung, die an dem Ort ausgeführt werden, an dem dieses Hotel oder diese Wohnanlage gelegen ist.*)
2. Wandelt der Kunde in einem System wie dem im Ausgangsverfahren fraglichen "Optionen"-Programm seine ursprünglich erworbenen Rechte in ein Recht zur vorübergehenden Nutuzung einer Wohnanlage um, stellt die betreffende Dienstleistung eine Vermietung eines Grundstücks im Sinne von Art. 13 Teil B Buchst. b der Sechsten Richtlinie 77/388 in der durch die Richtlinie 2001/115 geänderten Fassung dar, dem gegenwärtig Art. 135 Abs. 1 Buchst. l der Richtlinie 2006/112 entspricht. Diese Vorschrift hindert die Mitgliedstaaten jedoch nicht daran, diese Leistung von der Steuerbefreiung auszunehmen.*)
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IBRRS 2011, 0760
![Leasing und Erbbaurecht Leasing und Erbbaurecht](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.10.2010 - L 3 AS 1173/10
Das Sozialgeheimnis nach § 35 I SGB I wird nicht verletzt, wenn die für die Leistungsbewilligung nach dem SGB II erforderlichen Daten nur bei Dritten erhoben werden können.*)
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IBRRS 2011, 0702
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.07.2010 - 4 K 2708/07
Erstmalige Gartengestaltung weder als haushaltsnahe Dienstleistung noch als Handwerkerleistung steuerlich berücksichtigungsfähig.*)
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IBRRS 2011, 0412
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - V ZB 52/10
1. Die bei einem Grundstücksverkauf anfallende Umsatzsteuer ist seit der Änderung des Umsatzsteuergesetzes durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 nicht mehr Teil des Kaufpreises, wenn keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.*)
2. Ein Grundstückskauf und der dazu erklärte Verzicht des Verkäufers auf Umsatzsteuerbefreiung (§ 9 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 UStG) haben denselben Gegenstand.*)
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IBRRS 2011, 0322
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BFH, Urteil vom 20.10.2010 - IX R 20/09
Es ist europarechtlich nicht geboten, einem unbeschränkt Steuerpflichtigen mit Wohnsitz im Inland Eigenheimzulage für ein Zweitobjekt im EU-Ausland zu gewähren.*)
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Online seit 2010
IBRRS 2010, 4808![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BFH, Urteil vom 19.10.2010 - X R 41/08
1. Die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung sind überschritten, wenn beispielsweise das im zeitlichen Zusammenhang mit der Bebauung und Veräußerung erworbene Grundstück schon vor seiner Bebauung verkauft worden ist, wenn ein solches Grundstück von vornherein auf Rechnung und nach den Wünschen des Erwerbers bebaut wird oder das Bauunternehmen des das Grundstück bebauenden Steuerpflichtigen erhebliche Leistungen für den Bau erbringt. Neben diesen Ausnahmefällen können andere gewichtige Umstände auf eine gewerbliche Betätigung auch bei einer Veräußerung von weniger als vier Objekten schließen lassen, und zwar dann, wenn sich aus diesen Umständen ergibt, dass die maßgebenden Tätigkeiten (Anschaffung, Bebauung) in unbedingter Veräußerungsabsicht vorgenommen worden sind.
2. Hierbei ist auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen. Wurde das Bauvorhaben beispielsweise nur kurzfristig finanziert, hat der Steuerpflichtige bereits während der Bauzeit eine Maklerfirma mit dem Verkauf des Objekts beauftragt oder selbst Veräußerungsannoncen geschaltet, wurde gar vor Fertigstellung des Bauwerks ein Vorvertrag mit dem künftigen Erwerber geschlossen oder hat er Gewährleistungspflichten über den bei Privatverkäufen üblichen Rahmen hinaus übernommen, kann selbst dann eine unbedingte Veräußerungsabsicht vorliegen, wenn keiner der vom Großen Senat des BFH (Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) angesprochenen Ausnahmefälle greift.
3. Gewerbesteuerrechtlich gelten dieselben Grundsätze für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels wie für die Einkommensteuer.
4. Grundsätzlich ist eine Tätigkeit nachhaltig, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist, also eine Wiederholungsabsicht in der Weise besteht, dass weitere Geschäfte geplant sind.
5. Ausnahmsweise kann nach der Rechtsprechung Nachhaltigkeit selbst dann zu bejahen sein, wenn der Steuerpflichtige nur ein einziges Geschäft oder einen einzigen Vertrag abschließt und sich keine Wiederholungsabsicht feststellen lässt. Dies ist dann der Fall, wenn die Erfüllung dieses Geschäfts oder Vertrags eine Vielzahl von unterschiedlichen Einzeltätigkeiten erfordert, die in ihrer Gesamtheit die Würdigung rechtfertigen, der Steuerpflichtige sei nachhaltig tätig geworden.
6. Nur wenn ein Steuerpflichtiger beim Verkauf eines selbst bebauten Grundstücks über einen längeren Zeitraum Aktivitäten entwickelt, die nach Umfang und Gewicht hinter denen, die zum Bau mehrerer Objekte notwendig sind, nicht zurückbleiben, kann die Gesamttätigkeit als nachhaltig beurteilt werden.
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IBRRS 2010, 4704
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
FG Niedersachsen, Urteil vom 17.08.2010 - 12 K 10270/09
Aufwendungen für die Beseitigung von Hausschwamm können als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sein.*)
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IBRRS 2010, 4504
![Öffentliches Recht Öffentliches Recht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BVerfG, Beschluss vom 06.07.2010 - 2 BvL 13/09
1. Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im Einkommensteuerrecht.*)
2. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007 ist lediglich für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG zu erklären, soweit der Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann ausgeschlossen ist, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
3. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, den verfassungswidrigen Zustand rückwirkend auf den 1. Januar 2007, den Beginn des Anwendungszeitraums des Steueränderungsgesetzes 2007, durch Neufassung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG zu beseitigen.
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IBRRS 2010, 4471
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Urteil vom 21.10.2010 - IX ZR 170/09
Legt ein Steuerberater gegen einen Sammelbescheid mit mehreren selbständig anfechtbaren Regelungsgegenständen einen Einspruch ein, der eindeutig auf einen Teil des angefochtenen Sammelbescheides beschränkt ist, so beginnt die Verjährung eines hieraus folgenden Schadensersatzanspruchs mit dem Ablauf der Einspruchsfrist, selbst wenn zwischen dem Mandanten und dem Finanzamt später Streit über den Umfang der Anfechtung entsteht.*)
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IBRRS 2010, 4417
![Steuerrecht Steuerrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.10.2010 - 4 U 433/08
1. Im Zivilrechtsweg ist eine Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Steuerforderung nur zulässig, wenn diese rechtskräftig oder unbestritten ist.*)
2. Ist die Steuerforderung gemäß § 201 Abs. 2 InsO zur Insolvenztabelle festgestellt, so erwächst die Feststellung gegenüber dem Schuldner in Rechtskraft. Diese Rechtskraftwirkung muss sich gemäß § 406 BGB auch der Zessionar der Hauptforderung entgegenhalten lassen.*)
3. Die Feststellungswirkung des Tabelleneintrags bezieht sich auf den Zeitpunkt der Feststellung. Die Frage, ob und in welchem Umfang die der Feststellung zu Grunde liegenden Steuerforderungen vor dem Zeitpunkt der Feststellung fällig waren, nimmt an der Rechtskraftwirkung des Tabelleneintrags nicht teil.*)
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IBRRS 2010, 4392
![Steuerrecht Steuerrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BFH, Urteil vom 18.05.2010 - X R 7/08
Nach einer Einlage kann degressive AfA nur in Anspruch genommen werden, wenn deren (Ursprungs-)Voraussetzungen auch im Einlagejahr vorliegen (Abgrenzung zu dem BFH-Urteil vom 15. Februar 2005 IX R 32/03, BFHE 210, 481, BStBl II 2006, 51)
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IBRRS 2010, 4243
![Steuerrecht Steuerrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
VG Stuttgart, Urteil vom 30.09.2010 - 2 K 3353/08
1. Eine Sanierungsverpflichtung i. S. v. § 7 h Abs. 1 Satz 2 EStG kann sich auch aus einer in einem Aktenvermerk festgehaltenen Absprache zwischen Bauherrn und Gemeinde ergeben, wenn sich aus weiteren Unterlagen (hier: Baugenehmigung) der Umfang und die Einzelheiten der Maßnahme ergeben.*)
2. Eine "funktionsgerechte Verwendung" i. S. v. § 7 Abs. 1 Satz 2 EStG kann auch bei einer Umnutzung (hier: Scheune in Wohnraum) angenommen werden, wenn die Baumaßnahme nicht einem Neubau gleichkommt und nicht ein Ausbau oder eine Erweiterung des vorhandenen Gebäudes stattfindet.*)
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