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Sachgebiet: Steuerrecht

1683 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2010

IBRRS 2010, 0853
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
3-Objekt-Grenze: Widerlegung der Vermutung bei Zwang?

BFH, Urteil vom 17.12.2009 - III R 101/06

1. Die persönlichen oder finanziellen Beweggründe für die Veräußerung von Immobilien sind für die Zuordnung zum gewerblichen Grundstückshandel oder zur Vermögensverwaltung unerheblich; dies gilt auch für wirtschaftliche Zwänge wie z.B. Druck der finanzierenden Bank und Androhung von Zwangsmaßnahmen.*)

2. Die --durch die Veräußerung von mehr als drei Objekten innerhalb von etwa fünf Jahren indizierte-- (zumindest) bedingte Veräußerungsabsicht beim Erwerb kann nur durch objektive Umstände widerlegt werden, nicht aber durch Erklärungen des Steuerpflichtigen über seine Absichten. In Betracht kommen vornehmlich Gestaltungen des Steuerpflichtigen in zeitlicher Nähe zum Erwerb, die eine spätere Veräußerung wesentlich erschweren oder unwirtschaftlicher machen.*)

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IBRRS 2010, 0852
GewerberaummieteGewerberaummiete
Betrieb der Wohlfahrtspflege

BFH, Urteil vom 16.12.2009 - I R 49/08

Verpflichtet sich eine gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreite Körperschaft gegenüber der steuerpflichtigen Vermieterin von Wohnungen, Leistungen gegen Entgelt im Bereich des altenbetreuten Wohnens zu erbringen, begründet die Körperschaft damit weder einen Betrieb der Wohlfahrtspflege noch einen steuerbefreiten Zweckbetrieb.*)

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IBRRS 2010, 0844
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Nichterhebung von Mietnebenkosten als steuerpflichtiger Vorteil

FG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2009 - 11 K 4662/06

1. Ein steuerpflichtiger Vorteil im Sinne des Einkommenssteuergesetzes kann in der verbilligten Überlassung einer Wohnung liegen: Überlässt nämlich ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer verbilligt eine Wohnung, so liegt darin nach der Rechtsprechung ein geldwerter Vorteil, der dem Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses zufließt und der als Sachbezug gemäß § 8 Abs. 2 EStG mit dem Unterschiedsbetrag zwischen dem üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes und dem Betrag, der dem Arbeitnehmer in Rechnung gestellt worden ist, angesetzt werden muss.

2. In der Nichterhebung von Nebenkosten liegt ein dem Arbeitnehmer gewährter geldwerter Vorteil zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

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IBRRS 2010, 0841
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Erschleichen der Eigenheimzulage als Subventionsbetrug

FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.08.2009 - 11 V 11151/09

Das Erschleichen der Eigenheimzulage durch bewußt unvollständige Angaben stellt einen Subventionsbetrug dar, auf den die in § 169 Abs. 2 Satz 2 geregelte Festsetzungsfrist von 10 Jahren anwendbar ist.*)

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IBRRS 2010, 0751
ImmobilienImmobilien
Ablauf d. Feststellungsfrist: Korrektur eines Einheitswertbescheids

BFH, Urteil vom 11.11.2009 - II R 14/08

1. Ein Einheitswertbescheid kann gemäß § 181 Abs. 5 AO nach Ablauf der Feststellungsfrist insoweit erlassen oder korrigiert werden, als die Festsetzungsfrist für die Grundsteuer noch nicht abgelaufen ist.*)

2. § 25 BewG ermöglicht nicht nur die Nachholung erstmaliger gesonderter Feststellungen mit Wirkung auf einen späteren Feststellungszeitpunkt, sondern auch die Berichtigung, Änderung und Aufhebung solcher Feststellungen.*)

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IBRRS 2010, 0750
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Abgrenzung gewerblichen Vermietung v. privater Vermögensverwaltung

FG Hessen, Urteil vom 06.10.2008 - 8 K 266/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0586
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Steuerberater - Zulässige Aufmerksamkeitswerbung

BGH, Urteil vom 29.07.2009 - I ZR 77/07

1. Mittel der Aufmerksamkeitswerbung sind einem Steuerberater in einem Werbeschreiben, das insgesamt sachlicher Unterrichtung über die berufliche Tätigkeit dient, nur dann verboten, wenn sie Gemeinwohlbelange beeinträchtigen.*)

2. Es überschreitet den berufsrechtlich zulässigen Rahmen sachbezogener Werbung und verstößt gegen § 4 Nr. 11 UWG i.V. mit § 57a StBerG, wenn in der Werbung eines Steuerberaters die Preiswürdigkeit und die fachliche Qualität der Leistung von Wettbewerbern in unlauterer Weise pauschal herabgesetzt werden.*)

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IBRRS 2010, 0565
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Vermietung eines Seniorenpflegeheimes

BFH, Urteil vom 20.08.2009 - V R 21/08

Vermietung eines Seniorenpflegeheimes incl. Überlassung der gesamten Erstausrüstung und Einrichtung als einheitliche Leistung.*)

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IBRRS 2010, 0564
ImmobilienImmobilien
Steuerbegünstigung für zu Wohnzwecken genutztes Baudenkmal?

FG Hamburg, Urteil vom 26.08.2009 - 6 K150/07

Es gibt keine Steuerbegünstigung für zu Wohnzwecken genutztes Baudenkmal bei Mietvertrag mit Laufzeit über 35 Jahre.

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IBRRS 2010, 0563
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Vorsteuerabzug bei Vermietungsumsätzen

BFH, Beschluss vom 27.08.2009 - XI B 124/08

Zur Frage des Verhältnisses zwischen der Verwendungsabsicht und der tatsächlichen Verwendung eines Wirtschaftsguts im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug.

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IBRRS 2010, 0562
ImmobilienImmobilien
Vermietung und spätere Veräußerung eines Grundstücks

BFH, Urteil vom 24.09.2009 - V R 6/08

Die Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG für vor dem 1. Januar 2005 ausgeführte Umsätze, die zur Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern führen, setzt voraus, dass diese nicht nur einmalig zur Ausführung eines Umsatzes verwendet werden. Die ertragsteuerrechtliche Beurteilung als Umlaufvermögen oder Anlagevermögen ist umsatzsteuerrechtlich nicht entscheidend.*)

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IBRRS 2010, 0561
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Abgrenzung gewerblichen Vermietung v. privater Vermögensverwaltung

BFH, Beschluss vom 20.10.2009 - X B 241/08

Abgrenzung der gewerblichen Vermietung von privater Vermögensverwaltung.*)

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IBRRS 2010, 0538
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerberater - Verjährung der Steuerberaterhaftung

BGH, Urteil vom 12.11.2009 - IX ZR 218/08

Hat ein Kommanditist Steuernachzahlungen infolge verringerter Verlustzuweisungen zu verzinsen, beginnt die Verjährung eines Ersatzanspruchs gegen den steuerlichen Berater wegen verspäteten Hinweises auf dieses Risiko mit dem ersten Bescheid, welcher die Verluste der KG in dementsprechend vermindertem Umfang feststellt, selbst wenn es gelingt, durch Vorziehung von Sonderabschreibungen die Gewinnerhöhung in spätere Veranlagungszeiträume zu verschieben und dadurch den Zinsschaden zu mindern.*)

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IBRRS 2010, 0516
SteuerrechtSteuerrecht
Vorlagepflichten im Rahmen einer Außenprüfung bei Rechtsanwalt

BFH, Urteil vom 28.10.2009 - VIII R 78/05

1. Lässt sich der Regelungsgehalt eines Verlangens zur Vorlage von Unterlagen auch nicht durch Auslegung unter Berücksichtigung der dem Adressaten bekannten Umstände hinreichend klar ermitteln, ist das Verlangen rechtswidrig und nicht nach §§ 328 ff. AO vollstreckbar.*)

2. Ein Vorlageverlangen ist in der Regel übermäßig und damit rechtswidrig, wenn es sich auf Unterlagen richtet, deren Existenz beim Steuerpflichtigen ihrer Art nach nicht erwartet werden kann.*)

3. Vorlageverweigerungsrechte aus § 104 Abs. 1 AO bestehen auch in der beim Berufsgeheimnisträger (Rechtsanwalt, Steuerberater usw.) selbst stattfindenden Außenprüfung, jedoch kann das FA grundsätzlich die Vorlage der zur Prüfung erforderlich erscheinenden Unterlagen in neutralisierter Form verlangen.*)

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IBRRS 2010, 0440
SteuerrechtSteuerrecht
Einlage eines Wirtschaftsguts in das Betriebsvermögen

OLG Celle, Urteil vom 03.02.2010 - 3 U 194/09

1. Zur Pflicht des Steuerberaters auf Nachfrage seines Mandanten, der die Absicht hat, ein vor Ablauf von zehn Jahren erworbenes und zwischenzeitlich in das Betriebsvermögen eingelegtes, später aber wieder entnommenes Grundstück zu verkaufen, auf die ungefähre Größenordnung des dann anfallenden steuerpflichtigen Gewinns hinzuweisen. *)

2. Eine doppelte Besteuerung findet trotz der schon durch die Entnahme aufgedeckten stillen Reserven nicht statt.*)

3. Wird das Grundstück nach mehr als zehn Jahren seit der ursprünglichen Anschaffung aber weniger als zehn Jahre nach seiner Entnahme aus dem Betriebsvermögen veräußert, ergibt sich der zu versteuernde Veräußerungsgewinn aus der Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Entnahmewert. *)

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IBRRS 2010, 0385
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer: Ausgleichsmaßnahmen?

BFH, Urteil vom 28.10.2009 - II R 18/08

Verpflichtet sich eine Stadt als Verkäuferin eines Grundstücks, auf dem die vom Erwerber beabsichtigte Nutzung einen naturschutzrechtlichen Eingriff erfordert, die noch ausstehende Ausgleichsmaßnahme an anderer Stelle (§ 135a Abs. 2 BauGB) durchzuführen, und verpflichtet sich der Erwerber zur Zahlung der dadurch entstehenden Kosten, sind diese auch dann Teil der Gegenleistung sowie der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer, wenn die Ausgleichsmaßnahme an anderer Stelle dem erworbenen Grundstück i.S. von § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB zugeordnet worden ist.*)

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IBRRS 2010, 0279
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Auch Kaufpreisanteil für Erschließung unterliegt Grunderwerbsteuer!

BFH, Urteil vom 23.09.2009 - II R 20/08

Kauft ein Erwerber von einer Gemeinde ein Grundstück, das im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits erschlossen ist, und enthält der vereinbarte Kaufpreis Kosten für die Erschließung sowie für durchgeführte Ausgleichsmaßnahmen nach § 135a Abs. 2 BauGB für den Naturschutz, gehört auch der auf die Erschließung und die Ausgleichsmaßnahmen entfallende Teil des Kaufpreises zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.*)

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IBRRS 2010, 0265
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Grundsteuererlass: Berücksichtigungsfähige Rechnungsposten

VG Aachen, Urteil vom 19.03.2009 - 4 K 2572/05

1. Das Erfordernis, dass im Rahmen des Grundsteuererlasses die Unwirtschaftlichkeit des Grundbesitzes in der Regel gegeben sein muss, stellt auf die Erwartung einer dauernden Unrentierlichkeit ab.

2. Danach ist eine prognostizierende Beurteilung auf der Grundlage u. a. der sich aus der Vergangenheit ergebenden wirtschaftlichen Daten geboten. Ferner sind auf der Einnahmen- wie auf der Kostenseite nur dauerhafte Rechnungsposten berücksichtigungsfähig.

3. Als Einnahmen sind alle Güter anzusehen, die in Geld oder Geldeswert bestehen und in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Grundbesitz zufließen.

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IBRRS 2010, 0234
SteuerrechtSteuerrecht
Kündigungsrecht trotz Pauschalgebühr für mindestens ein Jahr

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.07.2009 - 23 U 119/08

1. Steuerberater, die einen umfassenden Auftrag zur Hilfeleistung in Steuersachen erhalten haben, leisten Dienste höherer Art im Sinne des § 627 BGB.*)

2. Wird bei einem dauernden Dienstverhältnis nur ein Teil der geschuldeten Dienstleistungen durch eine feste Vergütung abgegolten – hier: Pauschalvergütung für Buchführung -, besteht das Kündigungsrecht des § 627 BGB. Etwas anderes kann nur gelten, wenn die nicht durch die feste Vergütung bezahlten Dienstleistungen lediglich untergeordnete Bedeutung haben und weder bezüglich des Arbeitsaufwandes noch bezüglich des Entgelts umfangreich sind.*)

3. Die Regelung des § 14 StBGebV, wonach die Pauschalgebühr für die Dauer mindestens eines Jahres vereinbart werden muss, schränkt das Kündigungsrecht gemäß § 627 BGB nicht ein.*)

4. Das Kündigungsrecht gemäß § 627 BGB kann beim Steuerberatungsvertrag nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam ausgeschlossen werden.*)

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IBRRS 2010, 0222
SteuerrechtSteuerrecht
Gewährung einer Investitionszulage bei Baumaßnahmen

FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26.02.2009 - 3 K 320/06

1. Sind Gesamtsanierungskosten einheitlich als die(selben) Herstellungskosten i. S. v. § 3 Abs. 1 InvZulG 1999 zu qualifizieren, ist die Gewährung einer Investitionszulage gem. dem Kumulationsverbot des § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 1999 allein durch die Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen nach § 7h EStG auch nur für Teile dieser Arbeiten ausgeschlossen, ohne dass es auf den Umfang der Arbeiten ankommt.*)

2. Das Kumulierungsverbot des § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 1999 verbietet nicht mehrere Förderungen unterschiedlicher Arbeiten an einem Gebäude, sondern nur identische Arbeiten. Die (selben) Herstellungsarbeiten i. S. dieser Vorschrift liegen aber vor, wenn die Arbeiten im Rahmen eines Gesamtplans erfolgen und damit eine sog. einheitliche Baumaßnahme darstellen.*)

3. Für die Abgrenzung, ob bei mehreren in zeitlichem Zusammenhang durchgeführten Maßnahen von einer einheitlichen Maßnahme oder mehreren verschiedenen nachträglichen Herstellungsarbeiten auszugehen ist, sind die für Erhaltungsarbeiten und nachträglichen Herstellungsarbeiten entwickelten Abgrenzungsmaßstäbe zu verwenden.*)

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IBRRS 2010, 0214
ImmobilienImmobilien
Vorsteuerabzug bei Erwerb von Grundstücken von Städten?

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.10.2009 - 5 K 858/05

Ein Unternehmer kann die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer abziehen, wenn er ein städtisches Grundstück erwirbt und im Grundstückskaufvertrag die Umsatzsteuer offen ausgewiesen ist.

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IBRRS 2010, 0195
SteuerrechtSteuerrecht
Aufwendungen für fehlgeschlagenen Erwerb als Werbungskosten?

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.07.2009 - 7 K 182/09

Aufwendungen für einen fehlgeschlagenen Erwerb eines Grundstücks sind nicht Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein.

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IBRRS 2010, 0189
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Kommunale Vergnügungssteuer für bordellartige Einrichtung zulässig

VG Stuttgart, Urteil vom 10.12.2009 - 8 K 3904/09

1. Die Erhebung von Vergnügungssteuern für die "gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs, Bordellen sowie ähnlichen Einrichtungen" durch den kommunalen Satzungsgeber ist zulässig, soweit sie den finanziellen Aufwand des sich Vergnügenden abschöpft. Das Erfordernis der Entgeltlichkeit der Einräumung der Gelegenheit muss Tatbestandsmerkmal des Steuergegenstandes sein.*)

2. Vermietet der Betreiber eines Laufhauses Zimmer an selbstständig tätige Prostituierte, in denen diese den Kunden gegen Entgelt gezielt die Gelegenheit zu sexuellen Vergnügen einräumen, können die Prostituierten als Unternehmerinnen der Veranstaltung zur Vergnügungssteuer veranlagt werden. Leistet der Betreiber einen maßgebenden Beitrag zur Verwirklichung des steuerbegründenden Tatbestandes (hier: Verantwortlichkeit für Gesamtkonzept des Betriebes, Werbung), kann der Satzungsgeber ihn in zulässiger Weise als weiteren Abgabenschuldner bestimmen, wenn er die Haftschuld an die entgeltliche Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten anknüpft.*)

3. Der Flächenmaßstab, der sich pauschal nach der Größe der Veranstaltungsfläche bemisst, stellt einen rechtmäßigen Ersatzmaßstab bei der Besteuerung der entgeltlichen gezielten Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen dar. Er weist den erforderlichen "lockeren Bezug" auf, da es wahrscheinlich ist, dass der Umfang des Vergnügungsaufwandes mit der Größe eines Betriebes wächst.*)

4. Die Größe der Veranstaltungsfläche kann nicht losgelöst vom Steuertatbestand ermittelt werden. Flächen eines Betriebes, die der Verwirklichung des Steuertatbestandes nicht dienen können, dürfen für die Steuerfestsetzung nicht herangezogen werden. Unterliegt der Vergnügungssteuer die einem Kunden gegen Entgelt gezielt eingeräumte Gelegenheit, sich sexuell zu vergnügen, beschränkt sich die maßgebliche Veranstaltungsfläche auf die Flächen, die dem Kunden gegen Entgelt für die Inanspruchnahme dieser Gelegenheit zur Verfügung gestellt werden.*)

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IBRRS 2010, 0163
ImmobilienImmobilien
Möglichkeiten der Verwertung eines Grundstücks

BFH, Beschluss vom 29.07.2009 - II R 2/08

1. Rechtsvorgänge unterliegen der Grunderwerbsteuer, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten.

2. Die Verwertungsbefugnis eines Grundstücks kann sich aus zwei Möglichkeiten der Verwertung ergeben, nämlich aus dem Recht zur Nutzung und aus dem Recht, das Grundstück wie ein Zwischenerwerber auf eigene Rechnung zu veräußern.

3. Da die Verwertung auf eigene Rechnung zu erfolgen hat, verlangen beide Möglichkeiten der Verwertung eine Beteiligung an der Substanz des Grundstücks. Bei der vorwiegend rechtlichen Verwertungsmöglichkeit durch Veräußerung erfolgt die Beteiligung an der Substanz des Grundstücks durch Teilhabe am Erlös, bei wirtschaftlicher Verwertungsbefugnis durch Nutzung muss die Substanzbeteiligung durch Wertbeteiligung in anderer Weise erfolgen.

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IBRRS 2010, 0047
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

BFH, Urteil vom 21.09.2009 - GrS 1/06

1. Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen können grundsätzlich in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind.*)

2. Das unterschiedliche Gewicht der verschiedenen Veranlassungsbeiträge kann es jedoch im Einzelfall erfordern, einen anderen Aufteilungsmaßstab heranzuziehen oder ganz von einer Aufteilung abzusehen.*)

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Online seit 2009

IBRRS 2009, 4120
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Behinderungsbedingte Baumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen?

BFH, Urteil vom 22.10.2009 - VI R 7/09

Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein, wenn sie so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit stehen, dass die etwaige Erlangung eines Gegenwertes in Anbetracht der Gesamtumstände des Einzelfalles in den Hintergrund tritt.*)

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IBRRS 2009, 4119
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kaufvertrag: Rückgängigmachung aufgrund Rücktrittsrechts

BFH, Urteil vom 18.11.2009 - II R 11/08

1. Wird in einem Grundstückskaufvertrag ein vom nachträglichen Eintritt bestimmter Ereignisse abhängiges Rücktrittsrecht vereinbart, unterfällt die Ausübung dieses Rechts bei vollständiger Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs dem § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG und unterliegt daher nicht der Zweijahresfrist der Nr. 1 der Vorschrift.*)

2. Ist ein solches Rücktrittsrecht befristet vereinbart, bleibt es trotz ggf. mehrfach noch innerhalb der laufenden Frist erfolgter Verlängerung bestehen, wenn jeweils wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage ein Anspruch auf Vertragsanpassung in Gestalt einer Fristverlängerung bestand.*)

3. Ist die vereinbarte Frist für die Ausübung eines derartigen Rücktrittsrechts erst einmal verstrichen, stellt eine dennoch vereinbarte "Fristverlängerung" die Begründung eines neuen Rücktrittsrechts dar. Ihm kommt nur Bedeutung zu, wenn sowohl die Neubegründung als auch die Ausübung dieses Rechts noch innerhalb der Zweijahresfrist des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG erfolgt.*)

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IBRRS 2009, 4096
ImmobilienImmobilien
Grundsteuer ist verfassungsgemäß!

BVerfG, Beschluss vom 18.02.2009 - 1 BvR 1334/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 4094
GewerberaummieteGewerberaummiete
Grundsteuererlass wegen Leerstandes?

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.10.2008 - 14 A 1420/07

1. Voraussetzung für einen Grundsteuererlass wegen einer wesentlichen Ertragsminderung ist weiterhin das Vorliegen atypischer Umstände oder eines strukturell bedingten Leerstandes.*)

2. Auch ein längerer Leerstand bei einem gewerblichen Objekt mit spezieller Ausstattung und besonderem Verwendungsprofil begründet noch keine atypischen Umstände.*)

3. Eine Ertragsminderung kann auch dann zu vertreten sein, wenn sie auf einer gegebenenfalls nachvollziehbaren unternehmerischen Entscheidung beruht, ein Gesamtobjekt zu einem nur geringen Mietzins zu vermieten.*)

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IBRRS 2009, 4089
ImmobilienImmobilien
Darf Finanzamt Grundstückswert heraufsetzen?

BFH, Urteil vom 03.12.2008 - II R 19/08

1. Legt der Steuerpflichtige zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts das Gutachten eines Sachverständigen für Grundstücksbewertung vor und gelangt der Gutachter nach einer Wertermittlung sowohl im Sachwert- als auch im Ertragswertverfahren mit zutreffender Begründung dazu, dass das Grundstück ausschließlich im Ertragswertverfahren zu bewerten ist, handelt das FA rechtswidrig, wenn es den Grundstückwert ohne weitere Begründung auf den Mittelwert beider Werte feststellt.*)

2. Fehlt als letzter Schritt einer Grundstücksbewertung nach der WertV die Anpassung an die Marktverhältnisse gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 WertV, ist der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts (noch) nicht geführt. Die Preisbildung am Grundstücksmarkt richtet sich nicht nur nach den Ertragserwartungen der Nachfrager.*)

3. Beim Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 146 Abs. 7 BewG i.d.F. vor 2007 war auf die Wertverhältnisse vom Bewertungsstichtag abzustellen.*)

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IBRRS 2009, 4072
SteuerrechtSteuerrecht
Übergang wirtschaftlichen Eigentums und Investitionszulage

FG Sachsen, Urteil vom 02.09.2009 - 2 K 905/09

Zum Anspruch auf Investitionszulage bei Übergang eines Wirtschaftsgutes unmittelbar von dem Anlagevermögen eines Eigentümers in das des Letzterwerbers.

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IBRRS 2009, 4069
SteuerrechtSteuerrecht
Verfahrensrecht - BFH: Nichtzulassungsbeschwerde

BFH, Beschluss vom 22.09.2009 - IX B 82/09

Fehlen in einem Streitfall schon die Bedingungen, unter denen eine Einkünfteerzielungsabsicht bezüglich einer steuerlich anzuerkennenden Vermietungstätigkeit typisierend angenommen werden kann, so ist auf diese nicht abzustellen; eine Beschwerde zum Bundesfinanzhof ist unbegründet.

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IBRRS 2009, 4066
ImmobilienImmobilien
Europarecht - Besteuerung inländ. belegener Immobilien und Freier Kapitalverkehr

EuGH, Urteil vom 15.10.2009 - C-35/08

Zur Abzugsfähigkeit von Verlusten aus Vermietung von den zu besteuernden Einkünften eines Steuerpflichtigen sowie zur günstigeren steuerliche Behandlung nur für im Inland belegene Immobilien unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Freien Kapitalverkehr innerhalb der EG.

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IBRRS 2009, 4063
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Einnahmen einer Immobilie aus Überlassung als Antennenstandort

FG Saarland, Urteil vom 20.10.2009 - 2 K 1260/07

1. Zur Steuerliche Beurteilung von Einnahmen aus der Überlassung einer Immobilie zur Nutzung als Antennenstandort eines Mobilfunkbetreibers.

2. Zum Vorliegen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder einer steuerfreien Entschädigungszahlung.

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IBRRS 2009, 4031
ImmobilienImmobilien
Gebäude-Abriss und Grundstücksverkauf: Einheitlicher Umsatz

EuGH, Urteil vom 19.11.2009 - C-461/08

Art. 13 Teil B Buchst. g i.V.m. Art. 4 Abs. 3 Buchst. a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG ist dahin auszulegen, dass die Lieferung eines Grundstücks, auf dem noch ein altes Gebäude steht, das abgerissen werden muss, damit an seiner Stelle ein Neubau errichtet werden kann, und mit dessen vom Verkäufer übernommenen Abriss schon vor der Lieferung begonnen worden ist, nicht unter die in der ersten dieser beiden Bestimmungen vorgesehene Befreiung von der Mehrwertsteuer fällt. Solche aus Lieferung und Abriss bestehenden Umsätze bilden mehrwertsteuerlich einen einheitlichen Umsatz, der unabhängig davon, wie weit der Abriss des alten Gebäudes zum Zeitpunkt der tatsächlichen Lieferung des Grundstücks fortgeschritten ist, in seiner Gesamtheit nicht die Lieferung des vorhandenen Gebäudes und des dazugehörigen Grund und Bodens zum Gegenstand hat, sondern die Lieferung eines unbebauten Grundstücks.*)

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IBRRS 2009, 4011
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Preisgeld ist einkommenssteuerpflichtig!

FG Münster, Urteil vom 16.10.2009 - 10 K 4647/07

Steuerbare Betriebseinnahmen im Sinne von § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG sind alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind; dazu gehören auch Preisgelder als Einnahme aus freiberuflicher Architektentätigkeit.

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IBRRS 2009, 3955
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zahlungen eines Mieters an Vermieter für erwünschte Mitmieter

BFH, Urteil vom 15.10.2009 - XI R 82/07

Zwischen den Aufwendungen für die Errichtung eines Gebäudes, das an Arztpraxen vermietet wird, und Zahlungen eines Apothekers an den Vermieter, damit dieser das Gebäude an Ärzte vermietet, besteht kein zum Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG 1999 berechtigender direkter und unmittelbarer Zusammenhang. Diese Zahlungen sind deshalb bei der Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach Maßgabe eines Umsatzschlüssels nicht zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2009, 3943
ImmobilienImmobilien
Rechtsverzicht: Zahlung unter Nachbarn sind steuerpflichtig!

BFH, Urteil vom 04.03.2008 - IX R 36/07

Verzichtet ein Grundstückseigentümer auf ihm zustehende Rechte - zum Beispiel auf das Recht, gegen ein umstrittenes Bauvorhaben des Nachbarn gerichtlich vorzugehen -, und er erhält im Gegenzug einen Geldbetrag für sein Verhalten, so ist eine solche Zahlung steuerpflichtig.

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IBRRS 2009, 3876
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Klagebefugnis für Feststellung der AfA-Bemessungsgrundlage

BFH, Urteil vom 25.06.2009 - IX R 56/08

1. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist im Verfahren über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Bemessungsgrundlagen für Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz und für Absetzungen für Abnutzung nicht klagebefugt.

2. Das FG kann die Zulassung der Revision wirksam auf die Zulässigkeit der Klage beschränken.

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IBRRS 2009, 3874
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Mitteilungsanforderung an Finanzamt, vor Zwangsversteigerung

BGH, Beschluss vom 10.07.2009 - V ZB 48/09

1. Das Vollstreckungsgericht kann schon nach Anordnung der Zwangsversteigerung einen Gebührenvorschuss anfordern und für dessen Berechnung die Finanzbehörde um Mitteilung des Einheitswerts ersuchen.

2. Eine Mitteilung der Finanzbehörde ist im Zwangsversteigerungsverfahren verwertbar.

3. Das Vollsteckungsgericht darf auch die Festsetzung des Verkehrswerts abwarten, muss dann allerdings auch die Entscheidung über einen Beitritt zum Zwangsversteigerungsverfahren in der Rangklasse nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG bis dahin zurückstellen.

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IBRRS 2009, 3853
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Einkünfteerzielungsabsicht bei jahrelangem Leerstand

BFH, Urteil vom 25.06.2009 - IX R 54/08

1. Zeigt sich aufgrund bislang vergeblicher Vermietungsbemühungen, dass für das Objekt, so wie es baulich gestaltet ist, kein Markt besteht und die Immobilie deshalb nicht vermietbar ist, so muss der Steuerpflichtige - will er seine fortbestehende Vermietungsabsicht belegen - zielgerichtet darauf hinwirken, unter Umständen auch durch bauliche Umgestaltungen einen vermietbaren Zustand des Objekts zu erreichen.*)

2. Bleibt er untätig und nimmt den Leerstand auch künftig hin, spricht dieses Verhalten gegen den endgültigen Entschluss zu vermieten oder - sollte er bei seinen bisherigen, vergeblichen Vermietungsbemühungen mit Einkünfteerzielungsabsicht gehandelt haben - für deren Aufgabe.*)

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IBRRS 2009, 3815
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässigkeit der Revision nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO

BFH, Beschluss vom 23.04.2009 - IX B 8/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3813
SteuerrechtSteuerrecht
Mietrückgang ist keine außergewöhnliche wirtschaftl. Abnutzung

FG Kiel, Urteil vom 04.06.2009 - 1 K 61/08

Kein Ansatz von Absetzungen für eine außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung einer Mietwohnung aufgrund von Mietrückgängen.*)

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IBRRS 2009, 3811
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Nichtzulassungsbeschwerde - unbegründet

BFH, Beschluss vom 24.06.2009 - IX B 35/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3809
SteuerrechtSteuerrecht
Zinserträge aus Mieteinnahmen von in den USA belegener Immobilien

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.07.2009 - 5 K 210/07

1. Zinserträge aus der Anlage von Mieteinnahmen in den USA belegener Immobilien, die von einer US- amerikanischen Personengesellschaft erzielt werden, an der mittelbar über weitere Personengesellschaften in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen beteiligt sind, unterliegen nach Art. 11 Abs. 1 DBA-USA 1989 grundsätzlich der deutschen Einkommensteuer. Dies gilt, sofern nicht die Vermietung im Sinne des "Betriebsstättenvorbehalts" des Art. 11 Abs. 3 DBA-USA 1989 gewerblicher Natur ist und von einer in den USA belegenen Betriebsstätte ausgeübt wird (Bestätigung der Entscheidung des Senats im ersten Rechtsgang vom 28. März 2006 5 K 291/04, EFG 2006, 824).*)

2. Ob eine Vermietungstätigkeit als gewerblich im Sinne des Art. 11 Abs. 3 DBA-USA 1989 anzusehen ist, richtet sich nach dem Recht des Anwenderstaates. Nach deutschem Recht gehört die Vermietung von Immobilien grundsätzlich zur Vermögensverwaltung. Die Fiktion einer gewerblichen Tätigkeit bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG muss dagegen bei der Prüfung einer gewerblichen Tätigkeit außer Betracht bleiben, da eine entsprechende Umqualifizierung der Einkünfte auch auf DBA-Ebene dem Spezialitätsprinzip zuwiderliefe.*)

3. Gegen die Einordnung der o.g. Zinserträge als Einkünfte aus der Nutzung unbeweglichen Vermögens nach Art. 6 DBA-USA 1989 spricht, dass die Einkünfte nicht aus der Nutzung unbeweglichen Vermögens erzielt werden, sondern durch die Nutzung von Kapital, das durch den Mieteinnahmenüberschuss entstanden ist. Ferner spricht auch das Spezialitätsprinzip gegen die Einordnung der Zinseinkünfte aus dem Mieteinnahmenüberschuss als Einkünfte nach Art. 6 DBA-USA 1989.*)

4. Eine Vermeidung der Doppelbesteuerung in einem Qualifikationskonflikt durch Steueranrechnung nach § 34 c Abs. 6 Satz 2 EStG i.V.m. Art. 23 Abs. 2 b) gg) DBA-USA 1989 und Art. 21 Satz 1 a aa) des Protokolls zu Art. 23 und 25 DBA-USA 1989 setzt im Hinblick auf die Voraussetzung, dass " der Konflikt sich nicht durch ein Verfahren nach Art. 25 DBA-USA regeln lässt", grundsätzlich das erfolglose Durchlaufen eines Verständigungsverfahrens voraus.*)

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IBRRS 2009, 3807
SteuerrechtSteuerrecht
Bildung einer Sonderabschreibung für Umbau eines Ladengeschäfts

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.08.2009 - 11 K 636/05

1. Eine künftige Investition muss bei Bildung jeder einzelnen Rücklage so genau bezeichnet werden, dass im Investitionsjahr festgestellt werden kann, ob eine vorgenommene Investition derjenigen entspricht, für deren Finanzierung die Rücklage gebildet wurde. Es sind daher Angaben insbesondere zur Funktion des Wirtschaftsgutes sowie zu den voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten erforderlich.

2. Für unbewegliche Wirtschaftsgüter dürfen solche Rücklagen nicht gebildet werden; sie sind nicht sonderabschreibefähig.

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IBRRS 2009, 3499
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Keine Besteuerung des Mietwerts einer selbst genutzten Wohnung

BFH, Urteil vom 25.06.2009 - IX R 73/07

1. Der Nutzungswert einer selbst genutzten Wohnung im eigenen, unter Denkmalschutz stehenden Haus ist nicht steuerbar im Sinne von § 21 EStG.

2. Eine Besteuerung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG setzt voraus, dass Wohnung und Wohngebäude dazu bestimmt sind, dauernd dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zu dienen, und deshalb mit dem Betrieb eine wirtschaftliche Einheit bilden.

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IBRRS 2009, 3482
ImmobilienImmobilien
Baukostenzuschüsse nach Art. 52 PflegeVG für Altenpflegeheim

BFH, Urteil vom 14.07.2009 - IX R 7/08

Baukostenzuschüsse aufgrund von Art. 52 PflegeVG mindern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten.*)

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IBRRS 2009, 3476
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SteuerrechtSteuerrecht
Schadensrecht - Wiederbeschaffungsaufwand: Mehrwertsteuer ja oder nein?

OLG Jena, Urteil vom 13.05.2009 - 7 U 711/08

1. Bei fiktiver Abrechnung eines Schadens auf Gutachtenbasis gibt es keinen Erstattungsanspruch hinsichtlich des auf den Wiederbeschaffungswert entfallenden Betrags der Umsatzsteuer.

2. Der Restwert der geschädigten Sache ist bei fiktiver Abrechnung des Schadens auf Gutachtenbasis nur steuerneutral, wenn der Geschädigte eine Privatperson ist.

3. Die Berufung ist grundsätzlich nicht unstatthaft, wenn auf eine streitig gebliebene Klageforderung nach Verkündung eines für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteils eine Zahlung geleistet wird.

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IBRRS 2009, 3414
ImmobilienImmobilien
Umzug wegen Schimmels steuerlich absetzbar?

BFH, Beschluss vom 08.10.2008 - VI B 66/08

1. Privat veranlasste Umzugskosten sind nach ständiger Rechtsprechung unabhängig vom Grund ihres Entstehens grundsätzlich keine außergewöhnliche Belastung, weil sie typische Lebenshaltungskosten darstellen, mit denen jedermann zu rechnen hat.

2. Etwas Anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn der Umzug wegen einer Krankheit zwingend erforderlich ist.

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