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Sachgebiet: Steuerrecht

1683 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

IBRRS 2009, 0028
SteuerrechtSteuerrecht
Erörterung der Verfassungwidrigkeit von Norm durch Steuerberater?

BGH, Urteil vom 06.11.2008 - IX ZR 140/07

1. Der Steuerberater, der mit der Prüfung eines Steuerbescheides beauftragt ist, muss mit seinem Mandanten die Möglichkeit eines Einspruchs wegen möglicher Verfassungswidrigkeit des anzuwendenden Steuergesetzes nicht erörtern, so lange keine entsprechende Vorlage eines Finanzgerichts an das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht ist oder sich ein gleich starker Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit der Besteuerung aus anderen Umständen, insbesondere einer in ähnlichem Zusammenhang ergangenen, im Bundessteuerblatt veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergibt.*)

2. Der Steuerberater ist im Einzelfall noch nicht verpflichtet, die Möglichkeit eines Einspruchs wegen Verletzung der Erhebungsgleichheit mit seinem Mandanten zu erörtern, wenn weder der Gesetzgeber die vorliegenden Hinweise auf die gleichheitswidrige Besteuerung erkennbar zum Anlass genommen hat, dem Mangel abzuhelfen, noch die Fachkreise hierauf in breit geführter Diskussion reagiert haben.*)

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Online seit 2008

IBRRS 2008, 4636
ImmobilienImmobilien
Zweitwohnungssteuer für Erwerbszweitwohnungen

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.05.2008 - 2 LB 1/08

1. Auch eine aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnung ist grundsätzlich der Zweitwohnungssteuerpflicht zu unterwerfen.*)

2. Eine den Steuergegenstand bildende Zweitwohnung wird nicht innegehabt, wenn es sich dabei um die vorwiegend genutzte Wohnung eines Verheirateten handelt, der von dort aus einer örtlich gebundenen Erwerbstätigkeit nachgeht, während sich die Hauptwohnung der Familie an einem anderen Ort befindet.*)

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IBRRS 2008, 4206
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Keine doppelte Begünstigung nach FördG und § 7i EStG

BFH, Urteil vom 28.10.2008 - IX R 53/06

1. § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b FördG fördert Anschaffungskosten von nach dem 31. Dezember 1998 fertig gestellten Baumaßnahmen nur durch Sonderabschreibungen auf Anzahlungen, die bis zum 31. Dezember 1998 geleistet werden.*)

2. Wer für seine Investition (Baumaßnahme) Sonderabschreibungen nach § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b FördG in Anspruch nimmt, kann nicht zugleich erhöhte Absetzungen nach § 7i EStG beanspruchen.*)

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IBRRS 2008, 4205
ImmobilienImmobilien
Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen

BFH, Urteil vom 19.08.2008 - IX R 3/08

Die Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen ist nicht davon abhängig, dass mehr als 2/3 des Geschäftsguthabens der Genossenschaft zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken verwandt werden und dass die neu angeschafften und errichteten Wohnungen überwiegend an Genossenschaftsmitglieder zu eigenen Wohnzwecken überlassen werden.*)

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IBRRS 2008, 3910
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Steuerausfälle

BFH, Urteil vom 23.09.2008 - VII R 27/07

1. Allein der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens befreit den GmbH-Geschäftsführer nicht von der Haftung wegen Nichtabführung der einbehaltenen Lohnsteuer.*)

2. Sind im Zeitpunkt der Lohnsteuer-Fälligkeit noch liquide Mittel zur Zahlung der Lohnsteuer vorhanden, besteht die Verpflichtung des Geschäftsführers zu deren Abführung so lange, bis ihm durch Bestellung eines (starken) Insolvenzverwalters oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verfügungsbefugnis entzogen wird.*)

3. Die Haftung ist auch nicht ausgeschlossen, wenn die Nichtzahlung der fälligen Steuern in die dreiwöchige Schonfrist fällt, die dem Geschäftsführer zur Massesicherung ab Feststellung der Zahlungsunfähigkeit gemäß § 64 Abs. 1 Satz 1 GmbHG eingeräumt ist (Fortentwicklung der Senatsrechtsprechung im Hinblick auf die geänderte Rechtsprechung des BGH im Urteil vom 14. Mai 2007 II ZR 48/06, DStR 2007, 1174, HFR 2007, 1242).*)

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IBRRS 2008, 3908
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Vorsteuerabzug nur bei hinreichender Leistungsbeschreibung

BFH, Urteil vom 08.10.2008 - V R 59/07

Die Leistungsbeschreibung "für technische Beratung und Kontrolle im Jahr 1996" reicht nicht dazu aus, die damit abgerechnete Leistung zu identifizieren, wenn diese sich weder aus den weiteren Angaben in der Rechnung noch aus ggf. in Bezug genommenen Geschäftsunterlagen weiter konkretisieren lässt.*)

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IBRRS 2008, 3300
ImmobilienImmobilien
Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

BFH, Urteil vom 19.08.2008 - IX R 39/07

Wird eine Ferienwohnung nicht durchweg im ganzen Jahr an wechselnde Feriengäste vermietet und können ortsübliche Vermietungszeiten nicht festgestellt werden, ist ihr Vermieten mit einer auf Dauer ausgerichteten Vermietungstätigkeit nicht vergleichbar, so dass die Einkünfteerzielungsabsicht durch eine Prognose überprüft werden muss (Fortentwicklung des BFH-Urteils vom 26. Oktober 2004 IX R 57/02, BFHE 208, 151, BStBl II 2005, 388).*)

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IBRRS 2008, 3299
ImmobilienImmobilien
Entgeltlicher Verzicht auf Ankaufrecht für ein Grundstück

BFH, Urteil vom 03.09.2008 - XI R 54/07

Der entgeltliche Verzicht auf das an einem Grundstück eingeräumte Ankaufsrecht ist nicht nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG steuerfrei.*)

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IBRRS 2008, 3295
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Finanzamt darf Einheitswert nicht offenbaren!

FG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.2008 - 4 K 170/08 AO

1. Die Finanzbehörde darf den einem Wohnungseigentümer bekannt gegebenen Einheitswert dem in das Wohnungseigentum vollstreckenden Gläubiger nicht mitteilen.

2. Die Offenbarung von Verhältnissen, die wie der Einheitswertbescheid in einem Verwaltungsverfahren in Steuersachen bekannt geworden sind, ist nur in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich. Das WEG sieht eine solche Ausnahme nicht vor; insbesondere auch § 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG nicht.

3. Eine Mitteilung aufgrund des Gerichtskostengesetzes ist lediglich zur Kostenberechnung zulässig, nicht jedoch zum Nachweis der Voraussetzungen der Zwangsversteigerung.

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IBRRS 2008, 3227
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht

BFH, Urteil vom 28.10.2008 - IX R 1/07

1. Wer Aufwendungen für seine zunächst selbst bewohnte, anschließend leer stehende und noch nicht vermietete Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten geltend macht, muss seinen endgültigen Entschluss, diese Wohnung zu vermieten, durch ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen belegen.*)

2. Die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Vermietungsbemühungen dienen als Belege (Beweisanzeichen) für die Einkünfteerzielungsabsicht, deren Feststellung und Würdigung im Wesentlichen dem FG als Tatsacheninstanz obliegt.*)

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IBRRS 2008, 3197
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Belastung mit Umsatz- und Grunderwerbsteuer gemeinschaftswidrig?

EuGH, Urteil vom 27.11.2008 - Rs. C-156/08

Art. 33 Richtlinie 77/388/EWG ist dahin gehend auszulegen, dass er einen Mitgliedstaat nicht daran hindert, beim Erwerb eines noch unbebauten Grundstücks künftige Bauleistungen in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung von Verkehrsteuern wie die "Grunderwerbsteuer" des deutschen Rechts einzubeziehen und somit einen nach der Sechsten Richtlinie der Mehrwertsteuer unterliegenden Vorgang zusätzlich mit diesen weiteren Steuern zu belegen, sofern diese nicht den Charakter von Umsatzsteuern haben.*)

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IBRRS 2008, 3167
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Statiker: Trennung zw. freiberuflichen und gewerblichen Einkünften

BFH, Urteil vom 08.10.2008 - VIII R 53/07

Betreuen ein selbständig tätiger und ein angestellter Ingenieur jeweils einzelne Aufträge und Projekte eigenverantwortlich und leitend, so ist trotz der gleichartigen Tätigkeit eine -ggf. im Schätzungswege vorzunehmende- Aufteilung der Einkünfte nicht ausgeschlossen mit der Folge, dass die vom Unternehmensinhaber selbst betreuten Aufträge und Projekte der freiberuflichen Tätigkeit zuzuordnen sind, und nur die von dem Angestellten betreuten Aufträge und Projekte zu gewerblichen Einkünften führen.*)

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IBRRS 2008, 3166
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
GbR: Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags

BFH, Urteil vom 07.08.2008 - IV R 36/07

Die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG kann grundstücksverwaltenden Personengesellschaften bei Verpachtung von Grundbesitz an einen gewerblich tätigen persönlich haftenden Gesellschafter nicht gewährt werden, auch wenn dieser Gesellschafter weder am Vermögen noch am Gewinn und Verlust der Personengesellschaft beteiligt ist.*)

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IBRRS 2008, 3088
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Hausansschluss unterliegt ermäßigtem Steuersatz

BFH, Urteil vom 08.10.2008 - V R 61/03

Die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers (sog. Legen eines Hausanschlusses) durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt fällt unter den Begriff "Lieferungen von Wasser" i.S. von § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 34 der Anlage zum UStG und ist deshalb mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern, wenn die Anschlussleistung an den späteren Wasserbezieher erbracht wird.*)




IBRRS 2008, 3007
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Anrechnung von Steuervorteilen

OLG Frankfurt, Urteil vom 09.04.2008 - 19 U 188/07

1. Zum Begriff des Vermögensschadens, wenn der Erwerber von Anteilen an einem (gemischten) Fonds zum Beitritt bewogen wurde.*)

2. Zur Anrechnung von Steuervorteilen auf Einkünfte eines Anlegers aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalerträgen aus seiner Fondsbeteiligung auf seinen Schadensersatzanspruch.*)

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IBRRS 2008, 2857
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Werbungskostenabzug nur bei ernsthaftem Bemühen um eine Vermietung

FG Düsseldorf, Urteil vom 08.04.2008 - 13 K 1896/05 E

Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung können als vorab entstandene Werbungskosten nur abgezogen werden, wenn der Entschluss zur Vermietung endgültig gefasst und später nicht wieder weggefallen ist.

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IBRRS 2008, 2856
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Subunternehmer-Rechnung: Mit oder ohne Umsatzsteuer?

LG Darmstadt, Urteil vom 19.12.2007 - 7 S 123/07

1. Der Erbringer einer Bauleistung darf keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, wenn er und der Leistungsempfänger Unternehmer im Sinne der §§ 2, 13b Satz 1 Nr. 4 UStG sind, da in diesem Fall die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht.

2. Stellt der Leistungserbringer dennoch die Umsatzsteuer in Rechnung, darf der Leistungsempfänger die Zahlung der Umsatzsteuer verweigern.

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IBRRS 2008, 2777
ImmobilienImmobilien
Abwassergebühren: Zinsberechnung nach der Restwertmethode

VG Gießen, Urteil vom 27.08.2008 - 8 E 1572/07

Im Rahmen der Kalkulation von Abwassergebühren ist es rechtlich nicht zu beanstanden, die Verzinsung des Anlagekapitals nach der sogenannten Restwertmethode zu ermitteln.*)

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IBRRS 2008, 2596
ImmobilienImmobilien
Verkauf von GbR-Anteilen als gewerblicher Grundstückshandel?

BFH, Urteil vom 05.06.2008 - IV R 81/06

Die Veräußerung von Mitunternehmeranteilen an mehr als drei am Grundstücksmarkt tätigen Gesellschaften bürgerlichen Rechts ist auch dann der Veräußerung der zu den jeweiligen Gesamthandsvermögen gehörenden Grundstücke gleichzustellen, wenn es sich bei den Gesellschaften um gewerblich geprägte Personengesellschaften i.S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG handelt. Die Gewinne aus den Anteilsveräußerungen sind daher --bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen-- als laufende Gewinne aus gewerblichem Grundstückshandel im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung (Gewinnfeststellung) und der Gewerbesteuerveranlagung des Gesellschafters (der Obergesellschaft) zu erfassen.*)

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IBRRS 2008, 2595
ImmobilienImmobilien

FG Düsseldorf, Urteil vom 06.08.2008 - 4 K 3936/07 Erb

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 2588
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Anschaffungsvorgänge bei Einbringung von Grundstücken

BFH, Urteil vom 02.04.2008 - IX R 18/06

1. Bringen die Miteigentümer mehrerer Grundstücke ihre Miteigentumsanteile in eine Personengesellschaft mit Vermietungseinkünften ein, sind keine Anschaffungsvorgänge gegeben, soweit die den Gesellschaftern nach der Übertragung ihrer Miteigentumsanteile nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO zuzurechnenden Anteile an den Grundstücken ihre bisherigen Miteigentumsanteile nicht übersteigen.*)

2. Anschaffungsvorgänge liegen nur insoweit vor, als sich die Anteile der Gesellschafter an den jeweiligen Grundstücken gegenüber den bisherigen Beteiligungsquoten erhöht haben (Fortentwicklung des BFH-Urteils vom 6. Oktober 2004 IX R 68/01, BFHE 207, 24, BStBl II 2005, 324).*)

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IBRRS 2008, 2575
SteuerrechtSteuerrecht
Vorrangige Berücksichtigung des "Baukindergeldes"

BFH, Urteil vom 30.01.2008 - X R 1/07

Die Steuerermäßigung des § 34f Abs. 3 EStG (Baukindergeld) ist vor der Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse des § 35a EStG zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2008, 2572
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grunderwerbsteuerfreiheit für Grundstücksübertragung?

BFH, Urteil vom 17.10.2007 - II R 63/05

Überträgt ein Gesellschafter aufgrund des Gesellschaftsverhältnisses ein Grundstück auf eine Kapitalgesellschaft, handelt es sich um einen gesellschaftsrechtlichen Vorgang und nicht um eine freigebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, die zur Grunderwerbsteuerfreiheit nach § 3 Nr. 2 GrEStG führt.*)

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IBRRS 2008, 2539
Mit Beitrag
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Verwaltungsverfahren - Mitteilungspflichten des Finanzamtes bei Straftatverdacht

BFH, Beschluss vom 14.07.2008 - VII B 92/08

1. Begründen Tatsachen den Verdacht einer Tat, die den Straftatbestand einer rechtswidrigen Zuwendung von Vorteilen i.S. des § 299 Abs. 2 StGB erfüllt, so ist die Finanzbehörde ohne eigene Prüfung, ob eine strafrechtliche Verurteilung in Betracht kommt, verpflichtet, die erlangten Erkenntnisse an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten.*)

Das Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebieten es nicht, dass das FA vor der Übermittlung der den Tatverdacht begründenden Tatsachen prüft, ob hinsichtlich der festgestellten Zuwendungen Strafverfolgungsverjährung eingetreten ist oder Verwertungs- bzw. Verwendungsverbote vorliegen.*)

2. Ein Verdacht i.S. des § 4 Abs. 5 Nr. 10 Satz 3 EStG, der die Information der Strafverfolgungsbehörden gebietet, besteht, wenn ein Anfangsverdacht im Sinne des Strafrechts gegeben ist. Es müssen also zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Tat nach § 4 Abs. 5 Nr. 10 Satz 1 EStG vorliegen.*)

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IBRRS 2008, 2383
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Einkünfteerzielungsabsicht bei geschlossenem Immobilienfonds

BFH, Beschluss vom 02.07.2008 - IX B 46/08

Soll nach dem Konzept eines geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer Personengesellschaft die Vermietungstätigkeit des Fonds nur 20 Jahre umfassen, ist sie nicht auf Dauer ausgerichtet und die Einkünfteerzielungsabsicht muss auf beiden Ebenen (auf der Ebene der Personengesellschaft wie auf der Ebene des Gesellschafters) überprüft werden.*)

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IBRRS 2008, 2092
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerberater: Meldung eines nicht Versicherungspflichtigen

BGH, Urteil vom 29.05.2008 - IX ZR 222/06

Hat der für die Lohnbuchhaltung zuständige Steuerberater einen nicht versicherungspflichtigen Geschäftsführer einer GmbH der Einzugsstelle zu Unrecht als versicherungspflichtigen Arbeitnehmer gemeldet und in der Folgezeit für ihn die monatliche Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen veranlasst, beginnt die Verjährung spätestens mit der Bezahlung des ersten Sozialversicherungsbeitrages.*)

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IBRRS 2008, 2073
SteuerrechtSteuerrecht
Werbung mit Begriff "Buchführungsbüro"

BGH, Urteil vom 21.02.2008 - I ZR 142/05

Die in § 6 Nr. 4 StBerG bezeichneten Personen dürfen unter Verwendung der Begriffe "Buchführung" und/oder "Buchführungsbüro" werben, wenn sie im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesen Angaben darauf hinweisen, dass mit diesen Begriffen nur die in § 6 Nr. 4 StBerG aufgeführten Tätigkeiten gemeint sind.*)

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IBRRS 2008, 1848
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Maklerbetrieb: Errichtung und Veräußerung eines Einkaufsmarkts

BFH, Urteil vom 07.05.2008 - X R 49/04

Die Errichtung und Veräußerung eines Einkaufsmarktes kann einem Maklerbetrieb zugeordnet werden, wenn der Erwerb des Grundstücks und die Errichtung des Einkaufsmarktes nicht zuletzt mit Hilfe der Kenntnisse aus der Maklertätigkeit abgewickelt werden und wenn die Errichtung und Veräußerung von Objekten in den folgenden Jahren im Rahmen einer Bauträger-GmbH fortgesetzt wird.*)

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IBRRS 2008, 1814
ImmobilienImmobilien
Umsatzsteueroption in einem Grundstückskaufvertrag

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.06.2008 - 10 W 25/08

1. Nach der Änderung des Umsatzsteuerrechts mit Wirkung zum 01.04.2004 ist bei einer Umsatzsteueroption in einem Grundstückskaufvertrag die Umsatzsteuer nicht mehr als Teil des vom Käufer geschuldeten Kaufpreises im Sinne des § 20 Abs. 1 KostO anzusehen.*)

2. Für die Beurkundung des vom Verkäufer im Grundstückskaufvertrag erklärten Verzichts auf die Steuerbefreiung und die Option zur Umsatzsteuer nach § 9 UStG fällt keine gesonderte, nach § 36 Abs. 1 KostO unter Berücksichtigung von § 44 Abs. 2b KostO zu bemessende Gebühr an.*)

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IBRRS 2008, 1811
SteuerrechtSteuerrecht
Zweitwohnungssteuerpflicht eines Verheirateten

VG Gießen, Urteil vom 02.06.2008 - 8 E 2835/07

"Aus beruflichen Gründen" kann ein Verheirateter eine Zweitwohnung auch dann innehaben, wenn Beschäftigungsort und Ort der Zweitwohnung nicht identisch sind, so dass er in diesem Fall nicht Steuerpflichtiger der Zweitwohnungssteuer ist.

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IBRRS 2008, 1807
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bau- /Architektenverträge - Umsatzsteuer aus Abschlags- und(!) Schlussrechnung!

OLG Celle, Urteil vom 21.05.2008 - 3 U 26/08

1. Ein Mitverschulden des Mandanten liegt noch nicht darin, dass er einen Hinweis seines Steuerberaters nicht umsetzt, wenn zum Mandat des Steuerberaters gerade gehörte, den begangenen Fehler zu entdecken und zu vermeiden.*)

2. Weist ein Architekt in einer Abschlagsrechnung die Umsatzsteuer auf den Abschlagsbetrag und in der abschließenden Schlussrechnung auf den Gesamtbetrag aus, muss er beide Umsatzsteuerbeträge an das Finanzamt abführen.

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IBRRS 2008, 1756
SteuerrechtSteuerrecht
Auch Tauschgeschäfte können der Umsatzsteuer unterliegen

BFH, Urteil vom 16.04.2008 - XI R 56/06

1. Überlässt eine Werbeagentur einer Gemeinde ein mit Werbeaufdrucken versehenes Kfz im Rahmen eines tauschähnlichen Umsatzes zur Nutzung mit dem Recht, es nach Ablauf von fünf Jahren ohne Zahlung eines Entgelts zu erwerben, liegt eine Lieferung vor.*)

2. Als Bemessungsgrundlage sind die Anschaffungskosten des Kfz anzusetzen.*)

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IBRRS 2008, 1609
SteuerrechtSteuerrecht
Unberechtigte Veräußerung einer fremden Sache und Umsatzsteuer

BGH, Urteil vom 08.05.2008 - IX ZR 229/06

1. Unterliegt die unberechtigte Veräußerung einer fremden Sache der Umsatzsteuer und hat der Verwalter diese an das Finanzamt abgeführt, kann der Ersatzaussonderungsberechtigte nur den Nettokaufpreis herausverlangen.*)

2. Liegt der dem Berechtigten gegenüber wirksamen Verfügung eine umsatzsteuerpflichtige Lieferung zugrunde und hat der Nichtberechtigte die Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, kann er sich insoweit auf einen Wegfall der Bereicherung berufen.*)

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IBRRS 2008, 1515
SteuerrechtSteuerrecht
Verjährung des Schadensersatzanspruches gegen einen Steuerberater

BGH, Urteil vom 07.02.2008 - IX ZR 198/06

1. Die Verjährung des Schadensersatzanspruches gegen einen Steuerberater, der steuerliche Nachteile seines Mandanten verschuldet hat, beginnt mit der Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheides; das gilt auch dann, wenn der Steuerbescheid noch keine Steuerfestsetzung enthält, sondern Bemessungsgrundlagen selbständig feststellt, welche für die nachfolgende Steuerfestsetzung bindend sind.*)

2. Für den Beginn der Verjährung ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Steuerbescheid dem Steuerpflichtigen oder seinem Steuerberater tatsächlich zugegangen ist; die gesetzliche Bekanntgabefiktion in § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO ist nicht maßgebend.*)

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IBRRS 2008, 1457
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Versteuerung von Zinseinkünften aus der Anlage von Mieterträgen

BFH, Urteil vom 20.09.2007 - IV R 19/05

1. Erzielt ein Grundstücksunternehmen Zinseinkünfte aus der Anlage von Mieterträgen, so handelt es sich um Erträge aus der Nutzung von Kapitalvermögen, die nicht von der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG erfasst werden. Das gilt auch für Zinsen aus der Anlage von Mieten, die ein Mieter unter Vorbehalt gezahlt hat und mit deren Rückzahlung aufgrund eines für die Vergangenheit ergangenen Zivilgerichtsurteils gerechnet werden muss.*)

2. Die von der Herausgabepflicht nach § 818 BGB bedrohten Zinserträge sind jedoch um Betriebsausgaben in Höhe der wegen der möglichen Zinszahlungsverpflichtung vorgenommenen Zuführungen zu den Rückstellungen zu kürzen.*)

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IBRRS 2008, 1445
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerrecht

BGH, Urteil vom 20.03.2008 - IX ZR 238/06

1. Ist nicht eindeutig bestimmbar, ob wirtschaftliche oder steuerrechtliche Fragen bei einer Unternehmensberatung im Vordergrund stehen, handelt es sich bei dem steuerrechtlichen Teil nicht um ein bloßes Hilfsgeschäft im Rahmen der anderweitigen Berufsaufgabe.*)

2. Zur Hinweispflicht des steuerlich Hilfeleistenden bei Überschreitung der Grenzen seiner Leistungsbefugnis gegenüber einem Berufsträger.*)

3. Übernimmt ein hierzu nicht befugter Unternehmensberater die auf ein bestimmtes Vorhaben bezogene Hilfeleistung in Steuersachen gegenüber einer Steuerberatungsgesellschaft, steht der Auftraggeberin ein Ersatz ihres Vertrauensinteresses nicht zu, weil auch sie den Verstoß des Vertrages gegen das gesetzliche Verbot erkennen musste.*)

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IBRRS 2008, 1360
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerberater

BGH, Urteil vom 20.03.2008 - IX ZR 104/05

Macht der Mandant geltend, er hätte bei sachgerechter steuerlicher Beratung die nachteiligen Folgen einer Betriebsaufspaltung vermieden, indem er wesentliche Teile des Betriebsvermögens auf seine Ehefrau übertragen hätte, muss er dies gemäß § 287 ZPO beweisen. Die Erleichterung eines Anscheinsbeweises kommt ihm nicht zugute.*)

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IBRRS 2008, 1320
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundsteuererlass bei Leerstand

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.01.2008 - 14 A 461/07

1. Mit Anerkennung des strukturell bedingten Leerstandes als berücksichtigungsfähig für einen Grundsteuererlass gemäß § 33 Abs.1 GrStG durch das Bundesverwaltungsgericht ist kein genereller Verzicht auf das Merkmal der "Atypizität" eines Leerstandes im Übrigen verbunden.*)

2. Erforderlich gewordene Modernisierungs- und/oder Sanierungsmaßnahmen bei älteren Objekten bedingen in der Regel noch keine "Atypizität" eines damit verbundenen Leerstandes.*)

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IBRRS 2008, 1255
ImmobilienImmobilien
Erstbezug: Lieferung von Gebäuden/Gebäudeteilen umsatzsteuerfei!

BFH, Urteil vom 24.01.2008 - V R 42/05

1. Der deutsche Gesetzgeber hat in § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG 1999 von der gemäß Art. 28 Abs. 3 Buchst. b i.V.m. Anhang F Nr. 16 der Richtlinie 77/388/EWG bestehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht, die gemäß Art. 4 Abs. 3 Buchst. a von der Steuerbefreiung des Art. 13 Teil B Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG ausgenommene Lieferung von Gebäuden oder Gebäudeteilen vor dem Erstbezug weiterhin von der Umsatzsteuer zu befreien.*)

2. Beim Verkauf eines neu errichteten Gebäudes ist der über eine einfache "Grundausstattung" hinausgehende Einbau von zusätzlichen Treppen, Wänden, Fenstern, Duschen sowie die Errichtung von Garagen und Freisitzüberdachungen durch den Verkäufer jedenfalls dann ein Bestandteil der steuerfreien Grundstückslieferung, wenn das Gebäude dem Erwerber in dem gegenüber der "Grundausstattung" höherwertigen Zustand übergeben wird.*)

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IBRRS 2008, 1146
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Mehrfachbelastung von Bauherren mit Grunderwerb- u. Umsatzsteuer

FG Niedersachsen, Beschluss vom 02.04.2008 - 7 K 333/06

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Verstößt die Erhebung der deutschen Grunderwerbsteuer auf künftige Bauleistungen durch deren Einbeziehung in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage beim Erwerb eines noch unbebauten Grundstücks (sogenannter einheitlicher Leistungsgegenstand bestehend aus Bauleistungen sowie Erwerb des Grund und Bodens) gegen das europäische Umsatzsteuer-Mehrfachbelastungsverbot des Art. 401 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (einst: Art. 33 Abs. 1 der 6. EG-Richtlinie), wenn die grunderwerbsteuerlich belasteten Bauleistungen zugleich als eigenständige Leistungen der deutschen Umsatzsteuer unterliegen?

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IBRRS 2008, 1088
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Bestimmtheit eines zusammengefassten Grunderwerbsteuerbescheids

BFH, Urteil vom 13.12.2007 - II R 28/07

1. Ein unaufgegliederter Grunderwerbsteuerbescheid über den Erwerb mehrerer Grundstücke aufgrund eines Gesamtausgebots in einem Zwangsversteigerungsverfahren ist hinreichend bestimmt, wenn die Grunderwerbsteuer für jedes Grundstück anhand des Bescheids und ggf. weiterer dem Steuerpflichtigen bekannter Unterlagen zweifelsfrei ermittelt werden kann.*)

2. Der gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzte Grundstückswert ist für die Berechnung des neben dem Meistgebot als weitere Gegenleistung anzusetzenden Forderungsverlusts gemäß § 114a ZVG nicht bindend, wenn der Erwerber mangels Rechtsschutzinteresses im Zwangsversteigerungsverfahren keinen Antrag auf Änderung dieser Festsetzung stellen konnte.*)

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IBRRS 2008, 0854
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Überlassung von Markt-Standplätzen: Einheitl. Vermietungsleistung?

BFH, Urteil vom 25.01.2008 - V R 12/05

Die Überlassung von Standplätzen durch den Veranstalter von Wochenmärkten an die Markthändler kann als einheitliche Vermietungsleistung anzusehen sein (Abgrenzung zu den BFH-Urteilen vom 7. April 1960 V 143/58 U, BFHE 71, 41, BStBl III 1960, 261, unter 2.; vom 25. April 1968 V 120/64, BFHE 93, 393, BStBl II 1969, 94).*)

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IBRRS 2008, 0853
ImmobilienImmobilien
Erbbauzins als Gegenleistung beim Erbbaurechtserwerb?

BFH, Urteil vom 19.11.2007 - II R 64/06

Erwirbt der Eigentümer eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks das Erbbaurecht, gehört die Erbbauzinsreallast nicht zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung.*)

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IBRRS 2008, 0795
SteuerrechtSteuerrecht
Umsatzsteuer auf Erlösanteile: Schaden?

BGH, Urteil vom 17.01.2008 - IX ZR 172/06

Hat der Mandant aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung des steuerlichen Beraters aus Erlösanteilen, die er ansonsten an Dritte hätte auszahlen müssen, zu Unrecht Umsatzsteuer entrichtet, ist ihm insoweit nur dann ein Schaden entstanden, wenn er darlegt und beweist, dass der Dritte ihn deswegen auf Schadensersatz in Anspruch nimmt.*)

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IBRRS 2008, 0720
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Eigenheimzulage: Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

BFH, Urteil vom 28.11.2007 - IX R 27/07

Ein nicht ausgeübter Vorbehaltsnießbrauch schließt die Nutzung des zivilrechtlichen Eigentümers zu eigenen Wohnzwecken i.S. von § 4 Satz 1 EigZulG nicht aus.*)

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IBRRS 2008, 0628
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verpachtung v. unbebautem Grundbesitz: Einkünfteerzielungsabsicht?

BFH, Urteil vom 28.11.2007 - IX R 9/06

1. Die § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zugrunde liegende typisierende Annahme, dass bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit der Steuerpflichtige beabsichtigt, letztlich einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, gilt nicht für die dauerhafte Verpachtung unbebauten Grundbesitzes (Bestätigung des BFH-Beschlusses vom 25. März 2003 IX B 2/03, BFHE 202, 262, BStBl II 2003, 479).*)

2. Der Prognosezeitraum beträgt auch bei einer Verpachtung unbebauten Grundbesitzes 30 Jahre.*)

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IBRRS 2008, 0611
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerrecht

BGH, Beschluss vom 26.04.2007 - IX ZR 118/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0603
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerrecht

BGH, Beschluss vom 29.03.2007 - IX ZR 102/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0586
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerrecht

BGH, Beschluss vom 29.11.2007 - IX ZR 63/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0552
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Umsatzsteuer auf Zahlungen für Bauzeitverzögerungen

BGH, Urteil vom 24.01.2008 - VII ZR 280/05

1. Der gemäß § 642 BGB zu zahlenden Entschädigung liegt eine steuerbare Leistung des Unternehmers zugrunde. Diese Entschädigung ist Entgelt im Sinne von § 10 Abs. 1 UStG und damit Bemessungsgrundlage für den Umsatz.*)

2. Die gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B zu zahlende geänderte Vergütung ist Entgelt im Sinne von § 10 Abs. 1 UStG für die geänderte Leistung des Auftragnehmers und damit Bemessungsgrundlage für den Umsatz.*)

3. § 6 Nr. 6 VOB/B gewährt dem Auftragnehmer einen Schadensersatzanspruch, dem keine steuerbare Leistung zugrunde liegt, so dass hierfür eine Umsatzsteuerpflicht ausscheidet.*)