Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
1704 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2007, 4481
BGH, Beschluss vom 05.07.2007 - IX ZR 230/04
1. Es kann sich der Mandant nicht auf die Vermutung eines beratungsgemäßen Verhaltens berufen, wenn einem möglichen steuerlichen Vorteil, welcher durch eine fehlerhafte Beratung nicht erzielt wurde, ein erheblicher Mehraufwand bei der Gewinnermittlung und Fertigung der Steuererklärungen gegenübersteht.
2. Ein entgangener Steuervorteil kann grundsätzlich nur als Schaden im Rechtssinne geltend gemacht werden, wenn er rechtmäßig und nicht unter Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten hätte erlangt werden können.

IBRRS 2007, 4424

BFH, Urteil vom 04.04.2007 - I R 23/06
1. Macht eine Gemeinde, auf deren Gebiet ein andernorts ansässiger Betreiber eine Windkraftanlage unterhält, ohne dort Arbeitnehmer zu beschäftigen, im Verfahren der Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags des Betreibers geltend, eine Zerlegung nach dem allgemeinen Maßstab des § 29 GewStG führe wegen mit Errichtung und Betrieb der Anlage regelmäßig verbundener Schwertransporte und dadurch ausgelöster Schäden am gemeindlichen Straßen- und Wegenetz zu einem offenbar unbilligen Ergebnis i.S. von § 33 Abs. 1 GewStG, obliegt ihr eine konkrete Darlegung des Umfangs und der Intensität der Schwertransporte und der daraus im Erhebungszeitraum resultierenden Schäden.*)
2. Negative Auswirkungen der Windkraftanlage auf das Orts- und Landschaftsbild, auf den Wert von Wohngrundstücken und auf den Tourismus in der Standortgemeinde begründen keinen von § 29 GewStG abweichenden Zerlegungsmaßstab.*)

IBRRS 2007, 4412

BFH, Urteil vom 12.07.2006 - II R 65/04
Ein Grundstückskaufpreis von 1 DM ist Gegenleistung im Sinne des § 8 Abs. 1 GrEStG, wenn er ernsthaft vereinbart worden ist. Dies gilt ungeachtet dessen, dass die Parteien des Grundstücksgeschäfts angesichts ihrer gemeinsamen Vorstellung vom Wert des Grundstücks anstelle eines Kaufpreises von 1 DM auch 0 DM vereinbaren können.

IBRRS 2007, 4408

EuGH, Urteil vom 18.07.2007 - Rs. C-182/06
Art. 39 EG ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die einem Gemeinschaftsangehörigen, der in dem Mitgliedstaat, in dem er den wesentlichen Teil seiner steuerpflichtigen Einkünfte bezieht, gebietsfremd ist, keinen Anspruch darauf einräumt, dass die Verluste aus der Vermietung nicht selbst genutzter Immobilien, die in einem anderen Mitgliedstaat belegen sind, bei der Bestimmung des auf seine Einkünfte anwendbaren Steuersatzes berücksichtigt werden, während ein Gebietsansässiger im erstgenannten Mitgliedstaat die Berücksichtigung dieser Verluste aus Vermietung verlangen kann.

IBRRS 2007, 4386

BFH, Urteil vom 24.05.2007 - VI R 47/03
Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine Zweitwohnung an einem auswärtigen Beschäftigungsort sind auch dann wegen doppelter Haushaltsführung als Werbungskosten abziehbar, wenn der Arbeitnehmer zugleich am Ort seines Hausstands beschäftigt ist.*)

IBRRS 2007, 4385

BFH, Beschluss vom 20.06.2007 - II R 56/05
Art. 3 Abs. 1 und 3 sowie Art. 14 Abs. 1 GG gebieten es nicht, eingetragene Lebenspartner erbschaftsteuerrechtlich in dieselbe Steuerklasse einzuordnen und ihnen dieselben Freibeträge zu gewähren wie Ehegatten.*)

IBRRS 2007, 4384

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.07.2007 - 15 A 785/05
Anliegergrundstücke werden nur dann über eine Böschung als Straßenbestandteil beitragsrechtlich erschlossen, wenn sie zum Betreten bestimmt und geeignet ist.*)

IBRRS 2007, 4366

BFH, Urteil vom 07.03.2007 - I R 60/06
Erbbauzinsen sind nicht als dauernde Lasten nach § 8 Nr. 2 GewStG dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen (Änderung der Rechtsprechung).*)

IBRRS 2007, 4365

BFH, Urteil vom 19.04.2007 - V R 56/04
Die Neuregelung der Bemessungsgrundlage in § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG 1999 durch das EURLUmsG vom 9. Dezember 2004 (BGBl I 2004, 3310) gilt mit Wirkung vom 1. Juli 2004. Soweit sich das zuvor erlassene BMF-Schreiben vom 13. April 2004 (BStBl I 2004, 468) als "Interpretation" des bisherigen Kostenbegriffs in § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG 1999 a.F. Rückwirkung auf davor liegende "offene" Besteuerungszeiträume beilegt, gibt es dafür keine Rechtsgrundlage.*)

IBRRS 2007, 4363

BFH, Urteil vom 19.10.2006 - IV R 22/02
1. Überlassen in Gütergemeinschaft lebende Ehegatten zum Gesamtgut gehörende wesentliche Betriebsgrundlagen an eine GmbH, deren alleiniger Gesellschafter einer der Ehegatten ist, liegen die Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung vor, wenn die Gesellschaftsbeteiligung ebenfalls zum Gesamtgut gehört.*)
2. Die Beteiligung an einer GmbH ist nicht dem Sondergut zuzurechnen, wenn nach dem Gesellschaftsvertrag eine Übertragung von Gesellschaftsanteilen zwar nur mit Genehmigung aller Gesellschafter möglich ist, die Übertragung an einen Ehegatten aber keiner Beschränkung unterliegt.*)
3. Die Gewerbesteuerbefreiung der Betriebskapitalgesellschaft nach § 3 Nr. 6 GewStG erstreckt sich auch auf das Besitzunternehmen (Anschluss an BFH-Urteil vom 29. März 2006 X R 59/00, BFHE 213, 50, BStBl II 2006, 661).*)

IBRRS 2007, 4362

BFH, Urteil vom 13.07.2006 - IV R 25/05
Wird ein Teil eines normalen Einfamilienhauses von den Gesellschaftern der Betriebs-GmbH an diese als einziges Büro (Sitz der Geschäftsleitung) vermietet, so stellen die Räume auch dann eine wesentliche, die sachliche Verflechtung begründende Betriebsgrundlage im Sinne der Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung dar, wenn sie nicht für Zwecke des Betriebsunternehmens besonders hergerichtet und gestaltet sind. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Gebäudeteil nicht die in § 8 EStDV genannten Grenzen unterschreitet.*)

IBRRS 2007, 4261

BFH, Urteil vom 12.07.2007 - X R 4/04
1. Die Bestellung eines Erbbaurechts ist kein Objekt i.S. der Drei-Objekt-Grenze.*)
2. Die Grundstücksverkäufe einer Personengesellschaft können einem Gesellschafter, dessen Beteiligung nicht mindestens 10 v.H. beträgt und der auch eigene Grundstücke veräußert, jedenfalls dann als Objekte i.S. der Drei-Objekt-Grenze zugerechnet werden, wenn dieser Gesellschafter über eine Generalvollmacht oder aus anderen Gründen die Geschäfte der Grundstücksgesellschaft maßgeblich bestimmt.*)
3. Bedingen sich die Aktivitäten zweier selbständiger Rechtssubjekte gegenseitig und sind sie derart miteinander verflochten, dass sie nach der Verkehrsanschauung als einheitlich anzusehen sind, können bei der Prüfung der Nachhaltigkeit i.S. von § 15 Abs. 2 EStG die Handlungen des Einen dem Anderen zugerechnet werden.*)

IBRRS 2007, 4232

BFH, Urteil vom 15.03.2007 - II R 80/05
Der Flächenerwerb im Rahmen des Flächenerwerbsprogramms nach § 3 AusglLeistG durch einen Käufer, dessem Rechtsvorgänger Vermögen durch Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage entzogen worden ist, ist auch dann nicht grunderwerbsteuerfrei, wenn der Erwerb vor Inkrafttreten des VermRErgG und der dadurch bewirkten Neufassung des § 6 Abs. 2 AusglLeistG stattgefunden hat.*)

IBRRS 2007, 4231

BFH, Urteil vom 25.01.2007 - III R 49/06
1. Ob ein Anbau ein gegenüber dem bestehenden Gebäude selbständiges Wirtschaftsgut darstellt, ist -vom Nutzungs- und Funktionszusammenhang abgesehen- nach bautechnischen Kriterien zu beurteilen. Entscheidend hierfür sind die statische Standfestigkeit der Gebäudeteile und die dazu getroffenen Baumaßnahmen wie z.B. eigene tragende Mauern und eigene Fundamente.*)
2. Ein Anbau, der keine eigene Standfestigkeit besitzt, ist kein selbständiges Wirtschaftsgut. Auf die Höhe der Bauaufwendungen, die erforderlich sind, um im Fall der Trennung den Gebäudeteil (Anbau) standfest zu machen, kommt es nicht an.*)

IBRRS 2007, 4230

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.05.2007 - 14 A 2608/05
Auch eine Zweitwohnung, die der Trennung vor einer Ehescheidung dient, unterliegt der Zweitwohnungssteuer.*)

IBRRS 2007, 4208

BGH, Urteil vom 29.06.2006 - IX ZR 227/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 4204

BFH, Urteil vom 20.06.2007 - X R 13/06
1. Der Abzug von Aufwendungen, die steuerlich "wie Sonderausgaben" zu behandeln sind, setzt eine wirtschaftliche Belastung des Steuerpflichtigen voraus. *)
2. Im öffentlichen Interesse geleistete Zuschüsse Privater mindern die Abzugsbeträge nach § 10f EStG.*)

IBRRS 2007, 4203

BFH, Urteil vom 10.05.2007 - IV R 69/04
Das Entgelt für die Veräußerung von Anteilen an einer Personengesellschaft, die den gewerblichen Grundstückshandel betreibt, ist auf die Wirtschaftsgüter der Gesellschaft aufzuteilen mit der Folge, dass der auf die Grundstücke im Umlaufvermögen entfallende Gewinn als laufender Gewinn der Gewerbesteuer unterliegt; Entsprechendes gilt bei Aufgabe eines Mitunternehmeranteils (Anschluss an Senatsurteil vom 14. Dezember 2006 - IV R 3/05, BFH/NV 2007, 601).*)

IBRRS 2007, 4163

BGH, Urteil vom 22.05.2007 - XI ZR 338/05
Derjenige, der ausschließlich oder hauptsächlich die rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Steuersparmodells für den Erwerber besorgt, bedarf der Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG. Ein ohne eine Erlaubnis abgeschlossener Geschäftsbesorgungsvertrag, der umfassende Befugnisse enthält, ist nichtig. Die Nichtigkeit erfasst neben der umfassenden Abschlussvollmacht auch die dem Geschäftsbesorger erteilte Prozessvollmacht zur Abgabe einer Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung.

IBRRS 2007, 4109

BFH, Urteil vom 24.05.2007 - II R 68/05
Ein mit dem Untergrund fest verbundenes öffentliches Toilettenhäuschen mit einer Grundfläche von 8 qm und einem Gewicht von 3 t, das mit einer automatischen Türöffnung und mit einer Anlage zur automatischen Reinigung der Toilette ausgestattet ist, ist als Gebäude im bewertungsrechtlichen Sinn zu beurteilen. Die Toilette und die Reinigungstechnik stellen dabei nicht zum Grundvermögen gehörende Betriebsvorrichtungen dar.*)

IBRRS 2007, 4044

BFH, Urteil vom 17.04.2007 - VII R 27/06
1. Ist eine Steuer, die vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entstanden ist, zu erstatten oder zu vergüten oder in anderer Weise dem Steuerpflichtigen wieder gut zu bringen, so stellt der diesbezügliche Anspruch des Steuerpflichtigen eine vor Eröffnung des Verfahrens aufschiebend bedingt begründete Forderung dar, gegen welche die Finanzbehörde im Insolvenzverfahren aufrechnen kann, auch wenn das die Erstattung oder Vergütung auslösende Ereignis selbst erst nach Eröffnung des Verfahrens eintritt.*)
2. Dementsprechend kann das FA die Erstattung von Grunderwerbsteuer gegen Insolvenzforderungen verrechnen, wenn der Verkäufer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens das ihm vorbehaltene Recht zum Rücktritt von einem vor Verfahrenseröffnung geschlossenen Kaufvertrag ausübt.*)

IBRRS 2007, 4043

BFH, Urteil vom 26.07.2007 - VI R 64/06
Die Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung einer angestellten Rechtsanwältin durch den Arbeitgeber führt zu Arbeitslohn, weil diese gemäß § 51 BRAO zum Abschluss der Versicherung verpflichtet ist und deshalb ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers ausscheidet.)

IBRRS 2007, 3978

BGH, Urteil vom 19.07.2007 - IX ZR 81/06
1. Der Bund ist - neben den Ländern - Teilgläubiger der Umsatzsteuer und kann deshalb mit seinem Anspruch auf den ihm gesetzlich zugewiesenen Anteil aufrechnen.*)
2. Die zur Entstehung des Vorsteuerrückforderungsanspruchs führende Uneinbringlichkeit von Lieferantenforderungen, für welche der Steuerpflichtige Vorsteuer abgezogen hat, tritt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerpflichtigen ein, falls nicht für einen bestimmten Zeitpunkt zuvor dessen Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung festgestellt wird.*)

IBRRS 2007, 3920

BFH, Urteil vom 18.10.2006 - XI R 10/06
1. Ein Ingenieur, der schlüsselfertige Gebäude errichten lässt, erzielt gewerbliche, nicht freiberufliche Einkünfte.*)
2. Schuldet er seinem Auftraggeber die schlüsselfertige Erstellung des Gebäudes, sind seine Einkünfte auch insoweit gewerblich, als er ggf. Ingenieur- oder Architektenleistungen erbringt.*)

IBRRS 2007, 3916

OLG Frankfurt, Urteil vom 07.12.2005 - 13 U 91/04
1. Ein Feststellungsantrag, mit welchem die Verpflichtung zur Zahlung der Mehrwertsteuer in Bezug auf die Abrechnung des frei gekündigten Leistungsteil begehrt wird, ist zulässig. Das Feststellungsinteresse ergibt sich daraus, dass nach wie vor offen ist, ob nach den Regelungen der 6. Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer 77/388/EWG nicht erbrachte Leistungen im Sinne des § 649 BGB mehrwertsteuerpflichtig sind.
2. Die fehlende Prüfbarkeit der Schlussrechnung des Architekten führt dazu, dass der Honoraranspruch nicht fällig und der Lauf der Verjährungsfrist nicht in Gang gesetzt wird. Der Bauherr kann sich auf den Eintritt der Verjährung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben insbesondere dann nicht berufen, wenn er zuvor den Einwand der fehlenden Prüfbarkeit erhebt.
3. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist treuwidrig, wenn der Bauherr dem Architekten eine Frist zur Fertigstellung der Ausführungsplanung setzt, er jedoch nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist die Kündigung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erklärt, sondern die fertig gestellte Ausführungsplanung entgegennimmt. Eine solche Kündigung ist eine freie Kündigung im Sinne des § 649 BGB.
IBRRS 2007, 3871

BGH, Urteil vom 19.07.2007 - StbSt (R) 3/06
Kommt ein Steuerberater einem gemäß § 80 Abs. 1 Satz 2 StBerG gestellten Auskunftsverlangen des Geschäftsführers einer Steuerberaterkammer nicht nach, der nicht persönliches Mitglied der Kammer ist, stellt dies selbst dann keine sanktionsbewehrte Verletzung von Berufspflichten im Sinne von § 89 Abs. 1 StBerG dar, wenn der Geschäftsführer durch die Satzung zum Organ der Steuerberaterkammer bestimmt ist (Fortführung von BGHSt 33, 225).*)

IBRRS 2007, 3753

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.04.2007 - 8 S 2090/06
1. Die Gemeinde darf Bescheinigungen nach § 7h Abs. 2 EStG über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 7h Abs. 1 Satz 1 EStG für erhöhte Absetzungen von den Herstellungskosten für Modernisierungsmaßnahmen und Instandsetzungsmaßnahmen in Sanierungsgebieten nur dann erteilen, wenn diese Maßnahmen auf der Grundlage eines städtebaulichen Gebots nach § 177 Abs. 1 BauGB oder einer konkreten vertraglichen Verpflichtung gegenüber der Gemeinde durchgeführt wurden.*)
2. Die Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG ist Grundlage für eine bezifferbare Steuervergünstigung und daher Voraussetzung für Geldleistungen im Sinne des § 48 Abs. 2 Satz 1 LVwVfG.*)
3. Die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 LVwVfG beginnt zu laufen, wenn die zuständige Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (wie BVerwG Großer Senat, Beschl. vom 19.12.1984 - GrSen 1.84 und 2.84).*)
4. Ein nicht auf die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts, sondern auf das Vorliegen der weiteren Rücknahmevoraussetzungen bezogener Rechtsirrtum hindert den Fristbeginn nicht.*)
5. Die Rücknahmefrist beginnt bereits dann zu laufen, wenn die zuständige Behörde zu erkennen gegeben hat, dass nach ihrer Rechtsauffassung der für eine Rücknahmeentscheidung erhebliche Sachverhalt keiner weiteren Klärung mehr bedarf und nicht erst dann, wenn ein bei zutreffender Anwendung der Rücknahmevoraussetzungen darüber hinausgehender Klärungsbedarf gedeckt ist.*)

IBRRS 2007, 3650

BGH, Beschluss vom 21.06.2007 - IX ZB 193/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 3554

BFH, Beschluss vom 13.09.2006 - II R 5/05
Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten. Der Streitfall betrifft die Frage, ob ein Grundsteuererlass gemäß § 33 Abs. 1 GrStG nur bei atypischen und vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht kommt oder auch strukturell bedingte Ertragsminderungen von nicht nur vorübergehender Natur erfassen kann.*)

IBRRS 2007, 3547

BFH, Urteil vom 04.04.2007 - I R 55/06
Verpachtet eine gemeinnützige Körperschaft einen zuvor von ihr selbst betriebenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, unterliegt sie mit den Pachteinnahmen solange der Körperschaft- und Gewerbesteuer, bis sie die Betriebsaufgabe erklärt. Überschreiten die Pachteinnahmen die Besteuerungsgrenze des § 64 Abs. 3 AO nicht, sind bei ihr die Pachtentgelte allerdings nicht zur Gewerbesteuer heranzuziehen. Gemäß § 8 Nr. 7 Satz 1 GewStG ist daher die Hälfte der Pachtzinsen beim Pächter dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen.*)

IBRRS 2007, 3526

BFH, Urteil vom 02.03.2006 - V R 49/05
Ist die Umsatzsteuerfestsetzung für das Jahr der Anschaffung oder Herstellung eines gemischt genutzten Gegenstandes formell bestandskräftig und hat der Unternehmer oder --bei Fehlen oder Abweichung von der Umsatzsteuererklärung-- das FA ein i.S. des § 15 Abs. 4 UStG sachgerechtes Aufteilungsverfahren angewandt, ist dieser Maßstab (auch für die nachfolgenden Kalenderjahre des Berichtigungszeitraumes) bindend.*)

IBRRS 2007, 3525

BFH, Urteil vom 14.02.2007 - XI R 18/06
1. Mietereinbauten können durch Einräumung des Besitzes und des Wertersatzanspruchs, der gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses besteht, übertragen werden.*)
2. Ein formunwirksames Vermächtnis kann der Besteuerung dann zugrunde gelegt werden, wenn feststeht, dass - vom Formmangel abgesehen - eine Anordnung des Erblassers von Todes wegen vorliegt und der Beschwerte dem Begünstigten das diesem zugedachte Vermögen überträgt, um dadurch den Willen des Erblassers zu vollziehen (Anschluss an BFH-Urteil vom 15. März 2000 II R 15/98, BFHE 191, 403, BStBl II 2000, 588).*)

IBRRS 2007, 3464

BGH, Urteil vom 24.05.2007 - IX ZR 8/06
1. Das Wahlrecht der Ehegatten für eine Getrennt- oder Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer wird in der Insolvenz eines Ehegatten durch den Insolvenzverwalter und im vereinfachten Insolvenzverfahren durch den Treuhänder ausgeübt.*)
2. Haben Ehegatten eine von der gesetzlichen Regel abweichende interne Aufteilung ihrer Einkommensteuerschulden aus Zusammenveranlagung vereinbart, so sind Ausgleichsansprüche aus einer derartigen Vereinbarung nur Insolvenzforderung. Insolvenzbeständig kann dagegen ein vorweggenommener Erlass des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs bei Zusammenveranlagung sein, dessen Feststellung jedoch strengen Anforderungen unterliegt.*)

IBRRS 2007, 3386

BFH, Urteil vom 07.06.2006 - IX R 4/04
Bei der steuerrechtlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen ist der zivilrechtlichen Unwirksamkeit des Vertragsabschlusses nur indizielle Bedeutung beizumessen (Anschluss an BFH-Urteil vom 13. Juli 1999 VIII R 29/97, BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386).*)

IBRRS 2007, 3368

BFH, Urteil vom 14.02.2007 - XI R 30/05
1. Das Dachgeschoss eines mehrstöckigen Hauses ist eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage, wenn es zusammen mit den übrigen Geschossen die räumliche und funktionale Grundlage für einen Betrieb bildet.*)
2. Nach § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO muss sich die Rechtsprechung eines obersten Gerichtshofs des Bundes bereits bei Erlass des Änderungsbescheides zulasten des Steuerpflichtigen geändert haben. Ändert sich die höchstrichterliche Rechtsprechung erst während des Einspruchsverfahrens, ist es dem FA nicht verwehrt, die Einspruchsentscheidung darauf zu stützen.*)

IBRRS 2007, 3367

BFH, Beschluss vom 22.12.2006 - VII B 121/06
1. Kontrollbesuche der Steuerfahndung in Räumlichkeiten, die an Prostituierte zur Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit vermietet worden sind, sind grundsätzlich --in angemessener und zumutbarer Häufigkeit-- zur Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle i.S. des § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO 1977 hinreichend veranlasst. Der mögliche (Neben-)Effekt, die Prostituierten zu veranlassen, ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen bzw. am "Düsseldorfer Verfahren" teilzunehmen, ist mit dem Ermittlungsauftrag der Steuerfahndung nicht unvereinbar.*)
2. Der Vermieter kann sich gegenüber den Kontrollbesuchen nicht auf ein Abwehrrecht als Inhaber des Hausrechts an den vermieteten Räumen bzw. an den gemeinschaftlich zu nutzenden Bereichen berufen, da die Kontrollbesuche bei den Mieterinnen selbst nicht als "Eingriffe und Beschränkungen" i.S. des Art. 13 Abs. 7 GG zu qualifizieren sind.*)

IBRRS 2007, 3274

BGH, Beschluss vom 29.06.2006 - IX ZR 149/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 3155

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.09.2006 - 2 LA 124/05
Eigentümer von Ferienwohnungen, die diese auf Dauer an eine Gesellschaft, an der sie beteiligt sind, vermietet haben, unterliegen nicht als Zweitwohnungsinhaber der Kurabgabepflicht, sofern ein Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmögichkeiten nicht festzustellen ist.*)

IBRRS 2007, 3116

BFH, Beschluss vom 08.11.2006 - X B 183/05
Bereits der Versuch einer Objektveräußerung kann als Verkaufsakt gewertet werden.

IBRRS 2007, 3115

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.06.2007 - 5 K 3275/03 B
Erwerber von Eigentumswohnungen dürfen die Höhe der Modernisierungsaufwendungen, die nach dem Fördergebietsgesetz begünstigt werden, durch Aufteilung des von ihnen für die Wohnung gezahlten Kaufpreises und unabhängig von den sog. Einstandskosten des Bauträgers ermitteln.

IBRRS 2007, 3042

BGH, Urteil vom 29.03.2007 - IX ZR 27/06
1. Hat der wegen sicherungsübereigneter Gegenstände zur abgesonderten Befriedigung berechtigte Gläubiger das Sicherungsgut vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Besitz genommen, aber erst nach der Eröffnung verwertet, hat er in Höhe der wegen der Lieferung des Sicherungsgutes an ihn angefallenen Umsatzsteuerschuld aus dem Verwertungserlös einen Betrag in dieser Höhe in analoger Anwendung von § 13b Abs. 1 Nr.2 UStG, § 170 Abs. 2, § 171 Abs. 2 Satz 3 InsO an die Masse abzuführen.*)
2. Eine Deckungsanfechtung nach §§ 130, 131 InsO findet gegenüber solchen absonderungsberechtigten Gläubigern statt, die zugleich persönliche Gläubiger des Insolvenzschuldners sind.*)

IBRRS 2007, 2898

BFH, Urteil vom 21.03.2007 - II R 67/05
Ist Gegenstand der Übereignungsverpflichtung ein unerschlossenes Grundstück und verpflichtet sich der Grundstücksverkäufer, der gleichzeitig Erschließungsträger i.S. des § 124 Abs. 1 BauGB ist, gegenüber dem Erwerber zur Grundstückserschließung nach Maßgabe des mit der Gemeinde geschlossenen Erschließungsvertrags, gehört das vom Erwerber zu zahlende Entgelt für die künftige Erschließung nicht zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung.*)

IBRRS 2007, 2876

BGH, Beschluss vom 17.10.2006 - VIII ZR 172/05
1. Eine durch rechtsgrundlose Leistung erlangte Steuerberaterpraxis ist gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. BGB - spiegelbildlich zur ursprünglichen Übertragung - als Einheit und in der Gestalt an den Bereicherungsgläubiger herauszugeben, in der sie sich zur Zeit der Herausgabe befindet. Die Herausgabepflicht umfasst nicht die Verpflichtung des Bereicherungsschuldners zur Unterlassung von Wettbewerb.
2. Der Empfänger ist zur Herausgabe außerstande mit der Folge, dass er gemäß § 818 Abs. 2 BGB Wertersatz zu leisten hat, wenn nicht zu erwarten ist, dass die Mandanten den Wechsel vom Bereicherungsschuldner zum Bereicherungsgläubiger mit vollziehen werden (im Anschluss an BGH, Urteil vom 14. Januar 2002 - II ZR 354/99, NJW 2002, 1340).
3. Wird die Herausgabe des Erlangten in Natur erst nach der Entstehung des Bereicherungsanspruchs unmöglich, ist für die Bestimmung des nach § 818 Abs. 2 BGB zu ersetzenden Wertes der Zeitpunkt des Eintritts der Unmöglichkeit maßgeblich (Abgrenzung zu BGHZ 5, 197, 200; 35, 356, 358 f.; Senatsurteil vom 8. April 1963 - VIII ZR 219/61, NJW 1963, 1299; BGH, Urteil vom 14. Januar 2002, aaO).
4. Bis zum Zeitpunkt des Eintritt der Unmöglichkeit der Herausgabe in Natur sind von dem Bereicherungsschuldner auch die mit der Steuerberaterpraxis erzielten Gewinne, soweit sie nicht auf seinen persönlichen Fähigkeiten und Leistungen beruhen, als Nutzungen nach § 818 Abs. 1 BGB herauszugeben.

IBRRS 2007, 2828

BGH, Urteil vom 08.02.2007 - IX ZR 188/05
1. Nach dem Gebot des sichersten Weges kann der Steuerberater gehalten sein, die Einholung einer Auskunft des Finanzamtes zu empfehlen, wenn die Rechtslage nach Ausschöpfung der eigenen Erkenntnismöglichkeiten ungeklärt ist und die Beratung eine einschneidende, dauerhafte, später praktisch nicht mehr korrigierbare rechtliche Gestaltung betrifft.*)
2. Zur einkommensteuerrechtlichen Beurteilung des Verkaufs sämtlicher Anteile an einer Kommanditgesellschaft nach einem "Tranchenmodell".*)

IBRRS 2007, 2772

BFH, Urteil vom 29.11.2006 - VI R 3/04
1. § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG ist verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass die Erstattung nur solcher Aufwendungen von der Steuer befreit ist, die als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sind (Bestätigung der Rechtsprechung).
2. Eine vom Arbeitgeber für die berufliche Nutzung von Wohnraum gezahlte Aufwandsentschädigung (§ 17 BBesG) ist nur steuerfrei, wenn die Voraussetzungen für einen Werbungskostenabzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer gegeben sind.

IBRRS 2007, 2667

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.04.2007 - 14 A 661/06
Die Erhebung von Grundsteuer ist auch für selbstgenutzte Einfamilienhäuser verfassungsrechtlich unbedenklich.

IBRRS 2007, 2646

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.02.2007 - 12 U 155/06
1. Eine "Ohne-Rechnung"-Vereinbarung zweier Vertragsparteien dient einer Steuerhinterziehung im Sinne von § 370 AO und führt gemäß §§ 134, 139 BGB zur einer Nichtigkeit des Vertrags, wenn die Steuerhinterziehung den Hauptzweck des Vertrags darstellt.
2. Eine Nichtigkeit ist darüber hinaus anzunehmen, wenn die "Ohne-Rechnung"-Vereinbarung auch auf den Vertrag im übrigen Einfluss gehabt hat. Daran fehlt es nur, wenn der Vertrag auch ohne die steuerliche Absprache zu denselben Bedingungen - insbesondere im Hinblick auf die Vergütung - abgeschlossen worden wäre.

IBRRS 2007, 2645

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.05.2006 - 10 K 200/05
Ein Vermögensverlust ist dann nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, wenn der veruntreute Geldbetrag aus einem Darlehen stammt, das zur künftigen Begleichung von Erhaltungsaufwendungen aufgenommen, aber einem Dritten zur Erzielung von Kapitaleinkünften übergeben wurde.

IBRRS 2007, 2642

FG Niedersachsen, Urteil vom 09.11.2005 - 16 K 517/04
Ob eine Vermietung von Kfz-Stellplätzen als eigenständige Leistung zur Büroraumvermietung angesehen werden muss, ist aus der Sicht des Leistungsempfängers zu entscheiden. Erfolgt die Vermietung der Einstellplätze unabhängig von der Vermietung des Büroraums, muss von einer umsatzsteuerlichen eigenständigen Leistung ausgegangen werden.

IBRRS 2007, 2372

BGH, Urteil vom 18.01.2007 - IX ZR 122/04
Macht der Mandant die Entscheidung über einen Wertpapierverkauf erkennbar davon abhängig, dass entstandene Kursverluste mit Gewinnen verrechnet werden können und erteilt der Steuerberater daraufhin eine rechtlich fehlerhafte Auskunft, die den Mandanten veranlasst, von der Veräußerung abzusehen, so haftet der Berater dem Mandanten grundsätzlich für weitere Kursverluste.*)
