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Sachgebiet: Steuerrecht

1695 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 1888
SteuerrechtSteuerrecht
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater

BGH, Urteil vom 20.03.2006 - II ZR 326/04

Gegen einen Steuerberater als Treuhandkommanditisten einer Publikums-KG gerichtete Schadensersatzansprüche von Kapitalanlegern aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen unterlagen nicht der kurzen Verjährungsfrist gemäß § 68 a.F. StBerG, sondern verjährten in 30 Jahren (Abgrenzung zum Senatsurteil BGHZ 120, 157).*)

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IBRRS 2006, 1866
StrafrechtStrafrecht
Annahme von Schmiergeldzahlungen umsatzsteuerpflichtig?

BGH, Urteil vom 09.05.2006 - 5 StR 453/05

1. a) Kommunale Mandatsträger sind keine Amtsträger, es sei denn, sie werden mit konkreten Verwaltungsaufgaben betraut, die über ihre Mandatstätigkeit in der kommunalen Volksvertretung und den zugehörigen Ausschüssen hinausgehen.*)

b) Die Vorschrift des § 108e StGB enthält eine im Verhältnis zu den §§ 331 ff. StGB abschließende Sonderregelung.*)

2. Der Empfang von Schmiergeldzahlungen durch Abgeordnete kann umsatzsteuerpflichtig sein.*)

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IBRRS 2006, 1792
SteuerrechtSteuerrecht
Restitutionsanspruch bei Grundstücksanschaffung und -veräußerung

BFH, Urteil vom 13.12.2005 - IX R 14/03

Der Erwerb eines Restitutionsanspruchs steht der Anschaffung des von diesem erfassten Grundstücks gleich. Daher ist der entgeltliche Erwerb des Restitutionsanspruchs und die spätere Veräußerung des rückübertragenen Grundstücks grundsätzlich als Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang i.S. des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG anzusehen.*)

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IBRRS 2006, 1719
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Erfüllungsrückstand bei zeitweiser Freistellung von Mietzahlungen

BFH, Urteil vom 05.04.2006 - I R 43/05

Eine (im schwebenden Geschäft zu passivierende) Verbindlichkeit aus Erfüllungsrückstand setzt voraus, dass die ausstehende Gegenleistung die erbrachte Vorleistung "abgelten" soll und ihr damit synallagmatisch zweckgerichtet und zeitlich zuordenbar ist.*)

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IBRRS 2006, 1647
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Erhöht Grunderwerbsteuer die Bemessungsgrundlage für Umsatzsteuer?

BFH, Urteil vom 20.12.2005 - V R 14/04

1. Die unentgeltliche Lieferung öffentlicher Straßen und Flächen durch einen Erschließungsträger in der Rechtsform einer GmbH an ihren Gesellschafter (Gemeinde) unterlag nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 UStG 1993 der Umsatzsteuer.*)

2. Die zur Erschließung dieser Grundstücke bezogenen Leistungen sind zur Ausführung dieser Umsätze verwandt worden.*)

3. Die Grunderwerbsteuer, die der Käufer eines Grundstücks vereinbarungsgemäß zahlt, erhöht das Entgelt für die Grundstückslieferung nicht (Änderung der Rechtsprechung).*)

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IBRRS 2006, 1466
ImmobilienImmobilien
Vorsteuer bei Vermietung an Ärzte-GbR

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.12.2005 - 10 U 146/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 1440
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Aufwendungen für Reisen: Betriebsausgaben oder Werbungskosten?

BFH, Urteil vom 18.05.2005 - VIII R 43/03

1. Reisen, denen ein unmittelbar einkünftebezogener Anlass zu Grunde liegt, sind in der Regel ausschließlich der Einkunftssphäre zuzuordnen, selbst wenn solche Reisen in mehr oder weniger großem Umfang auch zu privaten Unternehmungen genutzt werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Verfolgung privater Reiseinteressen den Schwerpunkt der Reise bildet.

2. Dient eine Reise mehreren Einkunftsarten, ist der zeitliche Aufwand einheitlich zu ermitteln und gegen die gleichzeitig verfolgten privaten Interessen abzuwägen; der jeweilige finanzielle Aufwand ist für jede Einkunftsart einzelnen zu schätzen und dieser zuzuordnen.

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IBRRS 2006, 1436
Mit Beitrag
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Steuerfreie Veräußerung wegen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

BFH, Urteil vom 18.01.2006 - IX R 18/03

Der Steuerpflichtige nutzt eine von ihm geschaffene und hinreichend ausgestattete Wohnung bereits dann zu eigenen Wohnzwecken im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, wenn er damit beginnt, sie zu beziehen.

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IBRRS 2006, 1435
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Aufwendungen für die Ablösung eines Erbbraurechts

BFH, Urteil vom 13.12.2005 - IX R 24/03

Aufwendungen eines erbbauverpflichteten Grundstückseigentümers zur Ablösung des Erbbaurechts zählen zu den Herstellungskosten des anschließend auf dem Grundstück nach dem Abriss der vorhandenen Bebauung neu errichteten Gebäudes.*)

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IBRRS 2006, 1434
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Begünstigte Entschädigung bei Aufhebung des Anstellungsvertrages

BFH, Urteil vom 19.10.2005 - XI R 24/04

1. Werden in einer Abfindungsvereinbarung neben Entschädigungen für künftig entgehende Einnahmen auch Zahlungen einbezogen, die bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses zustanden, so sind diese, selbst wenn sie noch nicht fällig sein sollten, als nicht tarifermäßigte Einnahmen von den Entschädigungen zu trennen.

2. Zahlt der Arbeitgeber dem früheren Arbeitnehmer für die Zeit nach Auflösung des Dienstverhältnisses Beträge, auf die dieser bei Fortbestand des Dienstverhältnisses einen Anspruch gehabt hätte, der aber durch die Auflösung zivilrechtlich weggefallen ist, so handelt es sich um Entschädigung für entgehende Einnahmen (Rechtsprechung).

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IBRRS 2006, 1409
ImmobilienImmobilien
Unentgeltliche Grundstücksübertragung: Grunderwerbsteuerfreiheit?

BFH, Urteil vom 29.03.2006 - II R 15/04

Die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (hier: Bereitstellung von Krankenhäusern) erfolgende unentgeltliche Grundstücksübertragung durch einen Träger öffentlicher Verwaltung (hier: Landkreis) auf eine GmbH, deren alleiniger Gesellschafter er ist, ist keine freigebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG und deshalb auch nicht nach § 3 Nr. 2 GrEStG von der Besteuerung ausgenommen.*)

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IBRRS 2006, 1408
SteuerrechtSteuerrecht
Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts mit gebrauchten Bauteilen

BFH, Urteil vom 17.11.2005 - III R 53/04

1. Bei Verwendung gebrauchter Teile von mehr als 10 v.H. des gesamten Wertes wird ein neues Wirtschaftsgut im Sinne des Investitionszulagenrechts nur dann hergestellt, wenn der Anspruchsberechtigte unter Verwirklichung einer neuen Idee ein andersartiges Wirtschaftsgut schafft.*)

2. Die Herstellung aufgrund einer neuen Idee setzt weder eine patentfähige Erfindung noch eine weltweit neue Idee voraus. Es reicht aus, dass der Anspruchsberechtigte auf der Grundlage eines bereits bekannten technischen Verfahrens eine Anlage für die Zwecke seines Betriebs entwickelt und errichtet, die modernen technischen Anforderungen entspricht und die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebs stärkt.*)

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IBRRS 2006, 1400
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Wann sind bauliche Maßnahmen außergewöhnliche Belastungen?

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.03.2006 - 3 K 2264/03

Zu der Frage, ob und inwieweit Aufwendungen für bauliche Maßnahmen bei den außergewöhnlichen Belastungen steuerlich berücksichtigt werden können.

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IBRRS 2006, 1389
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kein Steuerverlust bei der Vermietung trotz Verkaufsabsichten

BFH, Urteil vom 27.10.2005 - IX R 3/05

1. Die historische Bausubstanz des vom Steuerpflichtigen vermieteten Gebäudes spricht ebenso wenig gegen die typisierende Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht wie die aus Gründen des Denkmalschutzes bedingte Unabgeschlossenheit der Wohnungen (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 19.04.2005 - IX R 10/04, BFHE 210, 20, BStBl II 2005, 692).

2. Wer vermietet oder vermieten will, nutzt sein Gebäude nicht im Sinne von § 10f Abs. 1 Satz 2, 4 EStG zu eigenen Wohnzwecken, auch wenn er dabei ohne Einkünfteerzielungsabsicht handelt.

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IBRRS 2006, 1294
ImmobilienImmobilien
Was ist Neubau?

BFH, Urteil vom 09.06.2005 - IX R 30/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 1050
SteuerrechtSteuerrecht
Freie Berufe - Steuerberatungsgesetz und EG-Grundfreiheiten

BGH, Urteil vom 26.01.2006 - IX ZR 106/05

a) Verpflichtet sich eine Sozietät zur Erbringung steuerberatender Leistungen, ist der Vertrag jedenfalls dann nichtig, wenn nicht sämtliche Sozien zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugt sind.

b) Ein EU-Bürger, der in Deutschland keine Zulassung als Steuerberater hat, ist nicht deswegen zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugt, weil er mit einem deutschen Steuerberater im Inland eine Sozietät gegründet hat.

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IBRRS 2006, 1049
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 26.01.2006 - IX ZR 255/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 0920
ImmobilienImmobilien
Sachverständiger übersieht wertmindernde Grundstücksbelastung

BFH, Urteil vom 17.11.2005 - III R 44/04

Hat ein vom Steuerpflichtigen beauftragter, unabhängiger Sachverständiger bei der Wertermittlung eines Grundstücks eine den Wert mindernde Grundstücksbelastung übersehen, muss sich der Steuerpflichtige ein grobes Verschulden des Sachverständigen am nachträglichen Bekanntwerden dieser Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 nicht als eigenes grobes Verschulden zurechnen lassen.*)

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IBRRS 2006, 0899
ImmobilienImmobilien
Abruchskosten als Werbungskosten

FG Niedersachsen, Urteil vom 17.03.2004 - 9 K 121/98

Zur Frage, ob Abbruchkosten und Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden können.

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IBRRS 2006, 0897
ImmobilienImmobilien
Vermieten einer Ferienwohnung als gewerbliche Tätigkeit?

BFH, Urteil vom 15.02.2005 - IX R 53/03

1. Das Vermieten einer Ferienwohnung ist als gewerbliche Tätigkeit zu beurteilen, wenn sie einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbar mit nicht üblichen Sonderleistungen des Vermieters angeboten wird.

2. Bei in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnungen ist ohne weitere Prüfung von der Einkünfteerzielungsabsicht der Steuerpflichtigen auszugehen.

3. Auch beim ausschließlichen Vermieten von Ferienwohnungen - in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten - ist die Einkünfteerzielungsabsicht der Steuerpflichtigen immer dann anhand einer Prognose nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 6. November 2001 - IX R 97/00 zu überprüfen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen - ohne dass Vermietungshindernisse gegeben sind - erheblich, d. h. mindestens um 25 v.H., unterschreitet.

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IBRRS 2006, 0890
BauvertragBauvertrag
Bauinsolvenz - Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlung

OLG Celle, Urteil vom 21.03.2006 - 14 U 182/05

1. Die Fälligkeitsregelung des § 18 Abs. 1 Satz 3 UStG, nach der die Umsatzsteuervorauszahlung am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig wird, ist auf Umsatzsteuervorauszahlungsschulden, die entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG nicht rechtzeitig angemeldet worden sind, nicht anwendbar.*)

2. Wenn ein Unternehmer entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG seine Umsatzsteuervoranmeldung nicht bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums abgegeben hat, wird der Anspruch des Finanzamts auf die Umsatzsteuervorauszahlungen gem. § 220 Abs. 2 Satz 1 AO (1977) grundsätzlich mit seiner Entstehung sofort fällig.*)

3. Der Anspruch des Finanzamts auf Umsatzsteuervorauszahlungen entsteht mit Ablauf des letzten Tages des maßgeblichen Voranmeldungszeitraums.*)

4. Die Fälligkeitsregelung des § 220 Abs. 2 Satz 2 AO (1977), nach der die Fälligkeit von Ansprüchen aus dem Steuerverhältnis nicht vor Bekanntgabe der Festsetzung eintritt, gilt nicht, wenn der Anspruch des Finanzamts keiner Festsetzung durch den Steuerbescheid nach § 218 Abs. 1 AO (1977) mehr zugänglich ist, weil das Finanzamt wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens gem. § 87 InsO daran gehindert ist, seine Steuerforderung durch Steuerbescheid festzusetzen.*)

5. Eine Aufrechung mit Gegenforderungen des Finanzamts aus dem Steuerverhältnis kann zulässig sein, wenn ein Unternehmer entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG seine Umsatzsteuervoranmeldung nicht bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums abgegeben hat und deshalb der Anspruch des Finanzamts auf die Umsatzsteuervorauszahlungen gem. § 220 Abs. 2 Satz 1 AO (1977) schon mit Ablauf des letzten Tages des maßgeblichen Voranmeldungszeitraums fällig wird. Das Aufrechnungsverbot des § 95 Abs. 1 Satz 3 InsO kann in diesem Fall nicht anwendbar sein.*)

6. Bund und Länder sind Teilgläubiger i. S. v. § 420 (2. Alt.) BGB der Umsatzsteuer, deren Aufkommen ihnen gemeinsam zusteht (Gemeinschaftsteuer, Art. 106 Abs. 3 GG).*)

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IBRRS 2006, 0801
ImmobilienImmobilien
Schuldzinsen fürs Haus sind keine außergewöhnlichen Belastungen

BFH, Urteil vom 03.03.2005 - III R 54/03

Aufwendungen im Zusammenhang mit der vorzeitigen Auflösung eines Immobilienkredits sind nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig.

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IBRRS 2006, 0787
ImmobilienImmobilien
Darlehenszinsen absetzen: Eindeutige Belege erforderlich!

FG München, Urteil vom 29.12.2005 - 1 K 4060/02

1. Zum Nachweis des wirtschaftlichen Zusammenhangs von Darlehnszinsen und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.*)

2. Wer keinen Nachweis darüber führen kann, welche Darlehen er ganz oder zum Teil zur Finanzierung von Vermietungsobjekten eingesetzt hat und welche der Finanzierung der eigengenutzten Immobilie dienen, kann die Darlehenszinsen nicht von der Steuer absetzen.

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IBRRS 2006, 0728
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Erhaltungsarbeiten am vermieteten Grundstück

BFH, Urteil vom 15.11.2005 - IX R 25/03

Schließt ein Dritter im eigenen Namen einen Werkvertrag über Erhaltungsarbeiten am vermieteten Grundstück des Steuerpflichtigen ab und leistet er die vereinbarte Vergütung, so kann der Steuerpflichtige diesen Aufwand auch dann bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abziehen, wenn der Dritte dem Steuerpflichtigen den Betrag zuwendet.*)

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IBRRS 2006, 0604
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Vergleichszahlung wegen Rücktritt als Werbungskosten?

BFH, Urteil vom 15.11.2005 - IX R 3/04

Auch nach Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht können vorab entstandene vergebliche Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige sie tätigt, um sich aus einer gescheiterten Investition zu lösen und so die Höhe der vergeblich aufgewendeten Kosten zu begrenzen. Der durch die Absicht der Einkünfteerzielung begründete Veranlassungszusammenhang wirkt fort, solange er nicht durch eine der privaten Vermögenssphäre zuzuweisende neue Veranlassung überlagert wird.*)

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IBRRS 2006, 0594
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Instandhaltungsrücklage als Werbungskosten?

BFH, Beschluss vom 21.10.2005 - IX B 144/05

Zahlungen in die Instandhaltungsrücklage können bei dem einzelnen Wohnungseigentümer erst dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Verwalter sie für die Gemeinschaft tatsächlich für die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums oder für andere Maßnahmen verausgabt, die durch die Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung veranlasst sind.

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IBRRS 2006, 0464
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Unentgeltliche Überlassung von Wohnraum: Vorsteuerabzug möglich?

FG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.2005 - 1 K 5587/01 U

1. Errichtet ein Unternehmer ein Wohngebäude und überlässt er den dort geschaffenen Wohnraum unentgeltlich an nur zeitweilig im Inland befindliche Arbeitnehmer, kann er den Vorsteuerabzug aus den Bauleistungen in Anspruch nehmen.

2. Die Wohnraumüberlassung dient nicht der Befriedigung des generellen Wohnbedarfs der Arbeitnehmer, sondern betrieblichen Zwecken, so dass als Vorbezug zu den Bauleistungen ein Vorsteuerabzug möglich ist.

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IBRRS 2006, 0463
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Rückstellungen für Anliegerbeiträge

BFH, Urteil vom 03.08.2005 - I R 36/04

Für die Annahme nachträglicher Anschaffungskosten ist ein bloßer kausaler oder zeitlicher Zusammenhang mit der Anschaffung nicht ausreichend. Vielmehr kommt es auf die Zweckbestimmung der Aufwendungen (hier: Anliegerbeiträge für erschlossenes Betriebsgrundstück) an.*)

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IBRRS 2006, 0462
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Vorfälligkeitsentschädigung sind keine Werbungskosten

BFH, Urteil vom 06.12.2005 - VIII R 34/04

Durch die Verpflichtung zur lastenfreien Veräußerung von Grundbesitz veranlasste Vorfälligkeitsentschädigungen sind auch dann - als Veräußerungskosten - dem Vorgang der Veräußerung zuzurechnen, wenn der hierbei erzielte Veräußerungsgewinn nicht steuerbar ist. Die Vorfälligkeitsentschädigungen können deshalb auch nicht als Werbungskosten im Zusammenhang mit den aus dem Veräußerungserlös finanzierten (neuen) Einkunftsquellen (hier: Kapitalanlagen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) berücksichtigt werden.*)

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IBRRS 2006, 0457
ImmobilienImmobilien
Einheitliches Angebot von Grundstücksverkauf und Hauserrichtung

BFH, Urteil vom 21.09.2005 - II R 49/04

1. Die durch die Annahme eines einheitlichen - sowohl den Verkauf eines bestimmten Grundstücks als auch die Errichtung eines bestimmten Gebäudes umfassenden - Angebots ausgelöste Indizwirkung für das Vorliegen eines engen sachlichen Zusammenhangs zwischen Kauf- und Bauvertrag im Sinne der Grundsätze zum einheitlichen Leistungsgegenstand gilt auch dann, wenn auf der Veräußererseite mehrere Personen auftreten.*)

2. Ein einheitliches Angebot im vorbezeichneten Sinne kann auch dann gegeben sein, wenn die bis (annähernd) zur Baureife gediehene Vorplanung inhaltlich maßgebend von der Erwerberseite mit beeinflusst oder gar veranlasst worden ist (Änderung der Rechtsprechung).*)

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IBRRS 2006, 0408
SteuerrechtSteuerrecht

BGH, Urteil vom 22.09.2005 - IX ZR 205/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 0396
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Missbräuchliche Erlangung der Eigenheimzulage

BFH, Urteil vom 27.10.2005 - IX R 76/03

Wird bei dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zwischen Angehörigen zugleich die (Rück-)Schenkung des Kaufpreises vereinbart, kann eine missbräuchliche Gestaltung i.S. von § 42 AO 1977 zur Erlangung der Eigenheimzulage vorliegen.*)

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IBRRS 2006, 0362
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundsteuererlass

VGH Bayern, Urteil vom 15.12.2005 - 4 B 04.1948

Nach Auslauf eines Mietvertrags begründet auch der länger andauernde Leerstand eines mit einer Halle (Hochregallager) bebauten Grundstücks, für dessen Anmietung nur ein begrenzter Interessentenkreis infrage kommt, keinen atypischen Umstand, der einen Grundsteuererlass rechtfertigt.*)

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IBRRS 2006, 0331
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in 1-Objekt-Fällen

BFH, Urteil vom 01.12.2005 - IV R 65/04

1. Eine GbR, die ein zuvor erworbenes Grundstück mit einer noch von ihr zu errichtenden Einkaufspassage veräußert, verlässt nicht nur den Bereich der privaten Vermögensverwaltung, sondern kann unter weiteren Umständen auch das in § 15 Abs. 2 EStG geforderte Merkmal der Nachhaltigkeit erfüllen.*)

2. Sie ist jedenfalls dann nachhaltig tätig, wenn sie (kumulativ) in unbedingter Veräußerungsabsicht eine Bauplanung für das Grundstück hat erstellen lassen, im Interesse der potentiellen Erwerber Mietverträge abgeschlossen, bei Gesamtbaukosten von rd. 12 Mio. DM und einem Gewinn von fast 4 Mio. DM mehrere Bauunternehmer beauftragt und sich zur Gewährleistung für Baumängel sowie zur Zahlung von Schadensersatz für Mietausfälle bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung verpflichtet hat.*)

3. Unter diesen Umständen ist auch das Merkmal der Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr gegeben.*)

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IBRRS 2006, 0330
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundstücksveräußerung im Zusammenhang mit einer Betriebsaufgabe

BFH, Urteil vom 12.10.2005 - VIII R 66/03

1. Wird ein Grundstück im sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einer Betriebsaufgabe veräußert und zu einem späteren Zeitpunkt der Kaufpreis aus Gründen, die im Kaufvertrag angelegt waren, gemindert, so ist nach ständiger Rechtsprechung nur der tatsächlich erzielte Veräußerungserlös in das Betriebsaufgabeergebnis einzustellen. Gleiches kann dann gelten, wenn der ursprüngliche Kaufvertrag aufgehoben und das Grundstück zu einem geringeren Preis an neue Erwerber veräußert wird.*)

2. Zur Selbständigkeit der einzelnen Regelungen eines Gewinnfeststellungsbescheids (hier: Betriebsaufgabetatbestand; Höhe des Betriebsaufgabegewinns) und deren Bindungswirkung.*)

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IBRRS 2006, 0208
SteuerrechtSteuerrecht
Schadensrecht

BGH, Urteil vom 29.09.2005 - IX ZR 104/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 0040
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Abschreibung nachträglich errichteter Garagen eines Mietkomplexes

BFH, Urteil vom 22.09.2005 - IX R 26/04

Anders als Garagen von Ein- oder Zweifamilienhäusern sind Garagen, die auf dem Gelände eines großen Mietwohnungskomplexes nachträglich errichtet werden, jedenfalls dann als selbständige Wirtschaftsgüter gesondert abzuschreiben, wenn ihre Errichtung nicht Bestandteil der Baugenehmigung für das Mietwohngebäude war und kein enger Zusammenhang zwischen der Nutzung der Wohnungen und der Garagen besteht, weil die Zahl der Garagen hinter der Zahl der Wohnungen deutlich zurückbleibt und die Garagen zum Teil an Dritte vermietet sind.*)

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IBRRS 2006, 0030
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Unterliegt das kommunale Vermessungsamt der Steuerpflicht?

BFH, Urteil vom 25.01.2005 - I R 63/03

1. Die Ausübung öffentlicher Gewalt durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts umfasst Tätigkeiten, die dieser eigentümlich und vorbehalten sind. Kennzeichnend dafür ist die Erfüllung spezifisch öffentlich-rechtlicher Aufgaben, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind; die Mitwirkung mit hoheitlichen Aufgaben betrauter (beliehener) Unternehmer steht dem nicht entgegen.*)

2. Die Auslegung einschlägiger landesrechtlicher Vorschriften obliegt dem FG.*)

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Online seit 2005

IBRRS 2005, 3634
ImmobilienImmobilien
Gewerblicher Grundstückshandel durch Landwirt?

BFH, Urteil vom 08.09.2005 - IV R 38/03

1. Die Parzellierung und Veräußerung land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke ist grundsätzlich Hilfsgeschäft eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs und nicht Gegenstand eines selbständigen gewerblichen Grundstückshandels. Dies gilt unabhängig von der Größe des Areals, der Anzahl der Parzellen und der Höhe des Gewinns.*)

2. Die Grundstücksveräußerungen werden Gegenstand eines selbständigen gewerblichen Grundstückshandels, wenn der Landwirt Aktivitäten entfaltet, die über die Parzellierung und Veräußerung hinausgehen und die darauf gerichtet sind, den Grundbesitz zu einem Objekt anderer Marktgängigkeit zu machen.*)

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IBRRS 2005, 3633
ImmobilienImmobilien
Umfasst Lieferung von Wasser auch den Hausanschluss?

BFH, Beschluss vom 03.11.2005 - V R 61/03

Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Fällt die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers (sog. Hausanschluss) durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt unter den Begriff "Lieferungen von Wasser" i.S. der Richtlinie 77/388/EWG (Anhang D Nr. 2 und Anhang H Kategorie 2)?*)

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IBRRS 2005, 3558
SteuerrechtSteuerrecht
"Echter Schadensersatz" umfasst nicht die Umsatzsteuer

BGH, Urteil vom 03.11.2005 - IX ZR 140/04

Der Anspruch des Massegläubigers gegen den Verwalter auf Schadensersatz umfasst nicht die Umsatzsteuer.*)

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IBRRS 2005, 3544
SteuerrechtSteuerrecht
Übertragung von Teilanteilen an einer Freiberufler-GbR

BFH, Urteil vom 10.11.2005 - IV R 29/04

1. Wird bei der Übertragung von Teilanteilen an einer Freiberufler-GbR auf einen neuen Gesellschafter das im Miteigentum der beiden bisherigen Gesellschafter stehende Praxisgrundstück nicht (anteilig) mitveräußert, scheidet die Tarifbegünstigung des Veräußerungsgewinns aus der Teilanteilsveräußerung aus. Das Grundstück gehört nicht zum Betriebsvermögen einer von der Veräußerung nicht betroffenen Besitzgesellschaft im Sinne der Rechtsprechung zur mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung.*)

2. Die Überlassung eines Praxisgrundstücks seitens einer ganz oder teilweise personenidentischen Miteigentümergemeinschaft an eine Freiberufler-GbR begründet keine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung.*)

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IBRRS 2005, 3543
ImmobilienImmobilien
Tarifbegünstigung bei Grundstücksveräußerung

BFH, Urteil vom 05.07.2005 - VIII R 65/02

1. Die Veräußerung des zum Umlaufvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers gehörenden Grundstücks ist auch dann nicht nach den §§ 16, 34 EStG tarifbegünstigt, wenn sie mit der Betriebsaufgabe zusammentrifft und hiermit zugleich eine zunächst bestehende Bebauungsabsicht aufgegeben wird. Soweit der Senat im Urteil vom 21. November 1989 VIII R 19/85 (BFH/NV 1990, 625) eine andere Auffassung vertreten hat, hält er hieran nicht mehr fest.*)

2. Die vorstehenden Grundsätze gelten auch, wenn das Betriebsvermögen einer den gewerblichen Grundstückshandel betreibenden Personengesellschaft - mit Ausnahme der Grundstücke des Umlaufvermögens - auf ein Schwesterunternehmen ausgelagert wird und im Anschluss hieran der Mitunternehmer seinen Gesellschaftsanteil veräußert.*)

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IBRRS 2005, 3531
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Rückstellung zur Bauschuttentsorgung

BFH, Urteil vom 21.09.2005 - X R 29/03

1. Ein Unternehmen, das Bauabfälle aufkauft und zwecks Weiterveräußerung aufbereitet, kann im Hinblick auf die aus dem AbfG 1986 und dem BImSchG folgende Entsorgungsverpflichtung eine Rückstellung für die nach dem jeweiligen Bilanzstichtag anfallenden Aufbereitungskosten bilden, wenn nach Sachlage überwiegend wahrscheinlich ist, dass es aus dieser öffentlich-rechtlichen Verpflichtung in Anspruch genommen wird (Anschluss an BFH-Urteil vom 15. März 2004 IV R 35/02, BFHE 206, 25).*)

2. Zur Bemessung der Höhe dieser Rückstellung.*)

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IBRRS 2005, 3513
ImmobilienImmobilien
InvZulG: Bauantrag als Beginn der Herstellung eines Gebäudes

BFH, Urteil vom 15.09.2005 - III R 28/03

1. Mit der Herstellung eines Gebäudes ist i.S. von § 2 Abs. 4 Satz 3 InvZulG 1999 i.d.F. des StBereinG 1999 vom 22. Dezember 1999 grundsätzlich in dem Zeitpunkt begonnen, in dem der Bauantrag gestellt wird.*)

2. Der Regelung in § 2 Abs. 4 Satz 5 InvZulG 1999 i.d.F. des InvZulÄndG vom 20. Dezember 2000, nach der als Beginn der Herstellung bei Gebäuden, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt gilt, in dem der Bauantrag gestellt wird, wirkt nicht in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise zurück.*)

3. Die Beschränkung der Zulagenförderung auf nach dem 24. August 1997 begonnene Investitionen durch das StBereinG 1999 verletzt kein verfassungsrechtlich geschütztes Vertrauen eines Investors, der seine Investition vor dem Stichtag begonnen hat, da die vorherige Regelung unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Europäischen Kommission stand.*)

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IBRRS 2005, 3512
ImmobilienImmobilien
Zeitpunkt des Eigentumserwerbs am Grundstück

BFH, Urteil vom 29.09.2005 - II R 23/04

Tritt bei Umwandlungen kraft Gesetzes ein Eigentumsübergang an Grundstücken ein, liegt ein Erwerbsvorgang gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG vor, der mit der Eintragung der Umwandlung ins Handelsregister verwirklicht ist. Der Umwandlungsvertrag sowie die erforderlichen Zustimmungsbeschlüsse ergeben weder einzeln noch zusammen einen früheren Zeitpunkt der Verwirklichung.*)

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IBRRS 2005, 3511
ImmobilienImmobilien
Entnahmeprivileg für Altenteilerwohnung

BFH, Urteil vom 13.10.2005 - IV R 33/04

Das Entnahmeprivileg für den zu einer neu errichteten Altenteilerwohnung gehörenden Grund und Boden gemäß § 52 Abs. 15 Satz 10 EStG a.F. (jetzt § 13 Abs. 5 EStG) setzt voraus, dass diese Wohnung nach ihrer Fertigstellung auch tatsächlich von einem Altenteiler genutzt wird.*)

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IBRRS 2005, 3510
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Zins für darlehensfinanzierte Erhaltungsaufwendung: Werbungskosten

BFH, Urteil vom 12.10.2005 - IX R 28/04

Zinsen für ein Darlehen, mit dem während der Geltung der sog. großen Übergangsregelung sofort abziehbare Werbungskosten (Erhaltungsaufwendungen) finanziert worden sind, sind auch nach dem Auslaufen der sog. großen Übergangsregelung als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar; es kommt nicht darauf an, ob ein etwaiger Veräußerungserlös zur Schuldentilgung ausgereicht hätte (gegen BMF-Schreiben vom 18. Juli 2001 IV C 3 -S 2211- 31/01, BStBl I 2001, 513).*)

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IBRRS 2005, 3509
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Errichtung eines Einfamilienhauses durch Ehegattengemeinschaft

BFH, Urteil vom 06.10.2005 - V R 40/01

1. Ehegatten, die auf einem in ihrem Miteigentum stehenden Grundstück ein Wohngebäude errichten, sind als Empfänger der Bauleistungen anzusehen, wenn die Ehegattengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit handelt und als solche keine unternehmerische Tätigkeit ausübt.*)

2. Ist bei einer solchen Ehegattengemeinschaft nur ein Ehegatte unternehmerisch tätig und verwendet dieser einen Teil des Gebäudes ausschließlich für seine unternehmerischen Zwecke (z.B. als Arbeitszimmer), so steht ihm das Vorsteuerabzugsrecht aus den bezogenen Bauleistungen anteilig zu, soweit der seinem Unternehmen zugeordnete Anteil am Gebäude seinen Miteigentumsanteil nicht übersteigt.*)

3. Nach den Vorschriften der § 15 Abs. 1 und § 14 UStG 1991/1993 reicht für die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug des unternehmerisch tätigen Ehegatten eine an beide Ehegatten ausgestellte Rechnung aus, auch wenn sie keine Angaben zu den Anteilen der Ehegatten und keine entsprechenden Teilbeträge ausweist, wenn nach den Umständen des Falles keine Gefahr besteht, dass es zu Steuerhinterziehung oder Missbrauch kommt.*)

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IBRRS 2005, 3506
SteuerrechtSteuerrecht
Freie Berufe - Rechtsbegriffsauslegung: Steuerberater muss auf Risiko hinweisen

BGH, Urteil vom 20.10.2005 - IX ZR 127/04

Ist die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs einer Steuernorm (hier der verdeckten Gewinnausschüttung) offen und für die vom Steuerpflichtigen zu treffende Entscheidung bedeutsam, muss der verantwortliche Berater grundsätzlich auf das mit der ungewissen Beurteilung der Rechtslage verbundene Risiko hinweisen.*)

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