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Sachgebiet: Steuerrecht

1704 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2002

IBRRS 2002, 2095
SteuerrechtSteuerrecht
Bindungswirkung einer Baugenehmigung

BFH, Urteil vom 14.11.2001 - X R 24/00

Wohnungen in einem Sondernutzungsgebiet i.S. von § 10 BauNVO sind nach § 10e EStG begünstigt, wenn die zuständige Baugenehmigungsbehörde die dauernde Nutzung genehmigt hat. Dies gilt bis zur Rücknahme der Baugenehmigung selbst dann, wenn sie insoweit rechtswidrig ist (Fortführung der BFH-Urteile vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, und vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720).*)

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IBRRS 2002, 2093
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Voraussetzungen einer einheitlichen Baumaßnahme

BFH, Urteil vom 10.07.2002 - X R 89/98

1. Eine für sich gesehen nicht förderfähige Maßnahme ist im Rahmen einer einheitlichen Baumaßnahme nur dann mitbegünstigt, wenn zwischen ihr und einer förderfähigen Ausbau-/Erweiterungsmaßnahme ein zwangsläufiger Zusammenhang besteht. Insoweit begründen weder der bloße zeitliche Zusammenhang noch die gemeinsame baurechtliche Behandlung in einem Bauantrag und einer Baugenehmigung eine einheitliche Baumaßnahme.*)

2. Die danach geforderte Zwangsläufigkeit kann sich aus bautechnischen Gegebenheiten (bautechnischer Zusammenhang) oder aus baurechtlichen Verpflichtungen ergeben.*)

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IBRRS 2002, 2092
SteuerrechtSteuerrecht
Grundstücksschenkung erfordert Umschreibung

BFH, Urteil vom 24.07.2002 - II R 33/01

1. Die Rechtsprechung des Senats, wonach eine Grundstücksschenkung ausgeführt ist, sobald die Auflassung beurkundet und die Eintragungsbewilligung erteilt ist, hat zur Voraussetzung, dass die Umschreibung nachfolgt.*)

2. Unterbleibt die Umschreibung, weil die Schenkungsabrede zuvor aufgehoben wird, liegt in der Aufhebung weder eine Rückschenkung des Grundstücks noch eine anderweitige Zuwendung seitens des ursprünglich Bedachten.*)

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IBRRS 2002, 1960
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Voraussetzungen des gewerblichen Grundstückshandels

BFH, Urteil vom 23.07.2002 - VIII R 19/01

1. Nach dem Beschluss des Großen Senats vom 10. Dezember 2001 - GrS 1/98 - gilt die Drei-Objekt-Grenze nicht nur in Fällen der Anschaffung bebauter Grundstücke und deren Veräußerung (sog. Durchhandeln), sondern in der Regel auch dann, wenn das Grundstück vom Steuerpflichtigen bebaut und anschließend veräußert wird (sog. Bebauungsfall).

2. Die Drei-Objekt-Grenze für die Qualifikation der Einkünfte einer Personengesellschaft ist auch in Fällen der Branchennähe der Gesellschafter zu beachten.

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IBRRS 2002, 1959
SteuerrechtSteuerrecht
Kinderzulage nach dem Eigenheimzulagengesetz

BFH, Beschluss vom 06.08.2002 - IX B 36/02

1. Gibt im finanzgerichtlichen Verfahren der Berichterstatter im Rahmen eines Erörterungstermins deutlich zu erkennen, dass der Klage stattgegeben werde, so darf das Gericht die Klage nicht abweisen, ohne zuvor Gelegenheit zu weiterem Sachvortrag zu geben.

2. Gelegentliches Übernachten der auswärts wohnenden Kinder im elterlichen Haushalt kann die Voraussetzungen für die Kinderzulage nach dem Eigenheimzulagengesetz erfüllen.

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IBRRS 2002, 1958
SteuerrechtSteuerrecht
Absetzbarkeit von Anschaffungskosten bei teilweiser Selbstnutzung

BFH, Urteil vom 09.07.2002 - IX R 65/00

1. Finanziert der Steuerpflichtige die Anschaffung eines Gebäudes, das nicht nur dem Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern auch der (nichtsteuerbaren) Selbstnutzung dient, mit Eigenmitteln und Darlehen, kann er die Darlehenszinsen insoweit als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, als er das Darlehen tatsächlich zur Anschaffung des der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudeteils verwendet (Anschluss an BFH-Urteil vom 27. Oktober 1998 IX R 44/95, BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676; gegen BMF-Schreiben vom 10. Dezember 1999, BStBl I 1999, 1130).*)

2. Der Werbungskostenabzug setzt voraus, dass der Steuerpflichtige die Anschaffungskosten im Rahmen seiner Finanzierungsentscheidung dem ein eigenständiges Wirtschaftsgut bildenden Gebäudeteil gesondert zuordnet und die so zugeordneten Anschaffungskosten mit Geldbeträgen aus dem dafür aufgenommenen Darlehen zahlt.*)

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IBRRS 2002, 1893
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Steuervergünstigungen bei Baudenkmalen

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.06.2002 - 1 S 1199/01

Eine Steuervergünstigung nach § 7 i Abs. 1 S. 4 EStG kommt nur für Aufwendungen an bestehenden Gebäuden oder Gebäudeteilen in Betracht, wenn an diesen Baumaßnahmen durchgeführt werden, die nach Art und Umfang zur Erhaltung einer nach § 19 DSchG geschützten Gesamtanlage erforderlich sind.*)

Neubauten zählen auch dann nicht zu den begünstigungsfähigen Objekten, wenn mit Rücksicht auf eine geschützte Gesamtanlage denkmalschutzrechtliche Auflagen zu beachten waren.*)

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IBRRS 2002, 1843
SteuerrechtSteuerrecht
Zählt selbstbewohntes Einfamilienhaus zu Drei-Objekt-Grenze?

FG Niedersachsen, Urteil vom 26.06.2002 - 9 K 777/98

Selbstbewohntes Einfamilienhaus ist kein Zählobjekt bei Anwendung der Drei-Objekt-Grenze des gewerblichen Grundstückshandels.

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IBRRS 2002, 1824
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Vorsteuerabzug bei Zweifeln über Urheber der Leistung

BFH, Beschluss vom 24.07.2002 - V B 25/02

Durch die Rechtsprechung ist geklärt, dass die Frage, ob eine Leistung dem Handelnden oder einem anderen zuzurechnen ist, grundsätzlich davon abhängt, ob der Handelnde gegenüber dem Leistungsempfänger bei Ausführung der Leistung im eigenen Namen oder --berechtigterweise-- im Namen eines anderen aufgetreten ist, sowie, dass die Feststellungslast für das Vorliegen der den Rechtsanspruch auf Vorsteuerabzug begründenden Tatsachen (wie u.a. die Identität von Leistendem und Rechnungsaussteller) der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer trägt.*)

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IBRRS 2002, 1820
SteuerrechtSteuerrecht
Darlehenstilgung erhöht laufenden Gewinn des Unternehmens

BFH, Urteil vom 06.03.2002 - XI R 9/01

Werden Darlehensforderungen, die im Rahmen eines Einzelunternehmens begründet und wertberichtigt wurden, später getilgt, so erhöht die Tilgung den laufenden Gewinn des Einzelunternehmens im Jahr der Tilgung. Das gilt auch, wenn sich der Einzelunternehmer vorübergehend atypisch still an dem Darlehensschuldner beteiligt und die Beteiligung ohne die Darlehensforderungen an einen Dritten veräußert hatte.*)

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IBRRS 2002, 1814
SteuerrechtSteuerrecht
Begünstigung nach § 7 FördG für Bau eigengenutzter Wohnung?

BFH, Urteil vom 05.09.2001 - X R 50/99

Die die Höchstbemessungsgrundlage für die Grundförderung nach § 10e Abs. 1 EStG übersteigenden Kosten für die Herstellung einer eigengenutzten Wohnung sind nicht nach § 7 FördG begünstigt.*)

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IBRRS 2002, 1813
SteuerrechtSteuerrecht
Vorkostenabzug: Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

BFH, Urteil vom 05.09.2001 - X R 29/00

1. Bewohnen Ehegatten gemeinsam eine der Ehefrau gehörende Wohnung, nutzt die Ehefrau die Wohnung auch dann zu "eigenen" Wohnzwecken i.S. des § 10e EStG, wenn sie ihrem Ehemann ein dingliches Wohnungsrecht an der gesamten Wohnung bestellt hat.*)

2. Der Vorkostenabzug nach § 10e Abs. 6 Satz 1 EStG steht dem Steuerpflichtigen auch dann zu, wenn er wegen Überschreitens der Einkunftsgrenze des § 10e Abs. 5 a EStG nicht zur Inanspruchnahme der Grundförderung nach § 10e Abs. 1 EStG berechtigt ist.*)

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IBRRS 2002, 1741
SteuerrechtSteuerrecht
Wirtschaftliches Eigentum des Nutzenden

BFH, Urteil vom 14.05.2002 - VIII R 30/98

Eine Mitunternehmerin, die auf einem Grundstück, das im hälftigen Miteigentum ihres Ehemannes steht, auf eigene Rechnung und Gefahr mit Einverständnis ihres Ehemannes für ihre betrieblichen Zwecke ein Gebäude errichtet, ist wirtschaftliche Eigentümerin der im zivilrechtlichen Eigentum des Ehemannes stehenden Gebäudehälfte, wenn ihr bei Beendigung der Nutzung ihrem Ehemann gegenüber ein Anspruch auf Entschädigung gemäß §§ 951, 812 BGB zusteht (Änderung der Rechtsprechung in den Urteilen vom 31. Oktober 1978 VIII R 182/75, BFHE 127, 163, BStBl II 1979, 399, und vom 11. Dezember 1987 III R 188/81, BFHE 152, 125, BStBl II 1988, 493).*)

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IBRRS 2002, 1716
SteuerrechtSteuerrecht
Eigenheimzulage

BFH, Urteil vom 04.12.2001 - IX R 34/98

Es besteht kein Anspruch auf Eigenheimzulage, wenn ein Kind eine den Eltern gehörende Wohnung bewohnt und auf eigene Kosten erweitert.

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IBRRS 2002, 1699
SteuerrechtSteuerrecht
Mietverträge unter nahen Angehörigen

BFH, Urteil vom 28.06.2002 - IX R 68/99

1. Bei der Prüfung von Mietverträgen unter Angehörigen am Maßstab des Fremdvergleichs kann für die Auslegung ursprünglich unklarer Vereinbarungen die spätere tatsächliche Übung der Parteien herangezogen werden.*)

2. Weisen ein mit Fremden geschlossener Mietvertrag und ein Mietvertrag mit Angehörigen nach ihrem Inhalt oder in ihrer Durchführung gleichartige Mängel auf, so verliert das zwischen fremden Dritten übliche Vertragsgebaren für die Indizienwürdigung an Gewicht. Die Mängel des Angehörigenvertrages deuten dann nicht ohne weiteres auf eine private Veranlassung des Leistungsaustauschs hin.*)

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IBRRS 2002, 1694
SteuerrechtSteuerrecht
Einkommensteuerbemessung bei gekündigtem Architektenvertrag

BFH, Beschluss vom 09.01.2002 - IV B 31/01

Erhält ein Architekt bei Kündigung eines Bauvertrags statt der Vergütung eine Entschädigung nach § 649 Satz 2 BGB, so ist für die Gewährung einer Tarifbegünstigung nach dem Einkommensteuergesetz typischerweise kein Raum.

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IBRRS 2002, 1675
SteuerrechtSteuerrecht
Kauf eines Grundstücks im Zustand der Bebauung

BFH, Urteil vom 16.01.2002 - II R 16/00

Verpflichtet sich der Erwerber eines unbebauten Grundstücks, in einen vom Verkäufer abgeschlossenen Generalübernehmervertrag einzutreten, und stimmt der an diesem Vertrag beteiligte Dritte gemäß § 415 Abs. 1 BGB zu, folgt allein daraus nicht, dass Erwerbsgegenstand das Grundstück in bebautem Zustand ist. Daran ändert sich nichts dadurch, dass der Grundstückserwerb im Rahmen einer Betriebsaufspaltung erfolgt und der Veräußerer das fertig bebaute Grundstück als Betriebsgesellschaft anpachtet.*)

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IBRRS 2002, 1649
SteuerrechtSteuerrecht
Erschließungaufwendungen

BFH, Beschluss vom 01.03.2002 - VIII B 110/01

Zur Frage, ob Erschließungsaufwendungen für die erstmalige öffentliche Erschließung nachträgliche Anschaffungskosten auf den Grund und Boden sind.

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IBRRS 2002, 1648
SteuerrechtSteuerrecht
Eigenheimzulage

BFH, Beschluss vom 20.03.2002 - IX B 160/01

Zum Objektverbrauch nach dem Eigenheimzulagengesetz.

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IBRRS 2002, 1632
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
gewerblicher Grundstückshandel/private Vermögensverwaltung

BFH, Urteil vom 13.08.2002 - VIII R 14/99

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die ein unbebautes Grundstück erwirbt und anschließend drei von insgesamt vier Eigentumswohnungen, die von ihr auf dem Grundstück errichtet werden sollen, mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft, betreibt einen gewerblichen Grundstückshandel und keine private Vermögensverwaltung. Dies gilt unabhängig davon, ob ihre Gesellschafter einen der Baubranche zuzurechnenden Beruf ausüben.*)

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IBRRS 2002, 1623
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht

OLG Saarbrücken, Urteil vom 01.12.1999 - 1 U 298/99-56

Vereinbarungen, die eine Umsatzsteuerverkürzung im Sinne der §§ 1, 13 UStG, 370 AO ermöglichen und verheimlichen sollen, sind gemäß § 134 BGB nichtig.

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IBRRS 2002, 1616
SteuerrechtSteuerrecht
Eigenheimzulage

BFH, Urteil vom 14.05.2002 - IX R 33/00

Eine Kinderzulage ist auch dann zu gewähren, wenn im ersten Jahr des Förderzeitraums nur für einzelne Monate vor Beginn der Nutzung der geförderten Wohnung ein Anspruch auf Kinderfreibeträge oder Kindergeld besteht.*)

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IBRRS 2002, 1590
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Voraussetzungen der Absetzbarkeit verlustbringender Vermietung

BFH, Urteil vom 09.07.2002 - IX R 57/00

1. Bei einer wegen beabsichtigter Selbstnutzung von vornherein nur kurzfristig angelegten Vermietungstätigkeit fehlt es an der Einkünfteerzielungsabsicht, wenn der Steuerpflichtige in diesem Zeitraum kein positives Gesamtergebnis erreichen kann.*)

2. Negative Einkünfte aufgrund von steuerrechtlichen Subventions- und Lenkungsnormen sind bei einer kurzfristig angelegten Vermietungstätigkeit in die entsprechend befristete Totalüberschussprognose einzubeziehen, wenn der jeweilige Zweck der Subventions- und Lenkungsnorm sowie die Art der Förderung dies gebieten (Abgrenzung zu BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771).*)

3. Geltend gemachte Sonderabschreibungen nach den §§ 1, 3 und 4 FördG sind in eine befristete Prognose einzubeziehen.*)

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IBRRS 2002, 1589
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Voraussetzungen der Absetzbarkeit verlustbringender Vermietung

BFH, Urteil vom 09.07.2002 - IX R 47/99

1. Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit ist grundsätzlich ohne weitere Prüfung von einer Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen (z.B. BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771). Eine Vermietungstätigkeit ist auf Dauer angelegt, wenn sie nach den bei Beginn der Vermietung ersichtlichen Umständen keiner Befristung unterliegt.*)

2. Hat der Steuerpflichtige den Entschluss, auf Dauer zu vermieten, endgültig gefasst, gelten die Grundsätze des Urteils in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771 für die Dauer seiner Vermietungstätigkeit auch dann, wenn er das bebaute Grundstück später aufgrund eines neu gefassten Entschlusses veräußert.*)

3. Ein gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechendes Indiz liegt vor, wenn der Steuerpflichtige ein bebautes Grundstück innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs -von in der Regel bis zu fünf Jahren- seit der Anschaffung oder Herstellung wieder veräußert.*)

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IBRRS 2002, 1419
SteuerrechtSteuerrecht
Ausbau eines Dachbodens

BFH, Urteil vom 26.02.2002 - IX R 42/99

1. Von der Begünstigung des § 7c EStG werden alle mit der Fertigstellung einer Wohnung (Bezugsfertigkeit) zusammenhängenden Aufwendungen erfasst. Dementsprechend sind derartige Aufwendungen dem Grunde nach auch dann solche i.S. des § 7c EStG, wenn sie die Höchstbemessungsgrundlage des § 7c Abs. 3 Satz 1 EStG übersteigen.*)

2. Entstehen im Zusammenhang mit der Herstellung einer Eigentumswohnung Aufwendungen für die Installation einer Heizungsanlage, die für sich gesehen nach § 82a EStDV begünstigt wären, können erhöhte Absetzungen nach § 7c EStG und nach § 82a EStDV wegen des Kumulationsverbots gemäß § 7a Abs. 5 EStG nicht nebeneinander in Anspruch genommen werden.*)

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IBRRS 2002, 1376
SteuerrechtSteuerrecht
Baukindergeld für unverheiratete Eltern

FG Düsseldorf, Urteil vom 19.08.2002 - 7 K 1662/00

Unverheiratete Eltern, die mit ihrem gemeinsamen Kind in einem geförderten Objekt wohnen, haben beide jeweils einen Anspruch auf das volle Baukindergeld nach § 34f Abs 3 EStG.

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IBRRS 2002, 1334
SteuerrechtSteuerrecht
Anspruch auf Eigenheimzulage

BFH, Urteil vom 28.06.2002 - IX R 37/01

Der Anspruch auf Eigenheimzulage für eine in räumlichem Zusammenhang zur selbstbewohnten Wohnung liegende, unentgeltlich an Angehörige überlassene Wohnung ist nicht durch die für Eheleute geltende Objektbeschränkung in § 6 Abs. 1 Satz 2 EigZulG ausgeschlossen.*)

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IBRRS 2002, 1333
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Neuanschaffung von Mobiliar als außergewöhnliche Belastung

BFH, Urteil vom 23.05.2002 - III R 52/99

1. Aufwendungen für die Neuanschaffung von Mobiliar können als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein, wenn von den ausgetauschten Möbeln aufgrund einer Formaldehydemission nachweisbar eine konkrete Gesundheitsgefährdung ausgeht.*)

2. Die konkrete Gesundheitsgefährdung gilt als nachgewiesen, wenn die Formaldehydemission ausweislich eines vor der Anschaffung erstellten amtlichen technischen Gutachtens zu einer Formaldehydkonzentration in der Innenluft von über 0,1 ppm geführt hat. Wird dieser Grenzwert unterschritten, können die Kosten für die Neuanschaffung steuerlich nur dann abziehbar sein, wenn die Schadstoffbelastung tatsächlich gesundheitliche Beeinträchtigungen verursacht hat. Der Kausalzusammenhang zwischen gesundheitlicher Beeinträchtigung und Formaldehydemission ist in diesem Fall zusätzlich durch ein vor der Anschaffung erstelltes amtsärztliches Zeugnis zu belegen.*)

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IBRRS 2002, 1332
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Abbruchkosten

BFH, Urteil vom 16.04.2002 - IX R 50/00

Die vom Großen Senat des BFH im Beschluss vom 12. Juni 1978 GrS 1/77 (BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620) zur steuerrechtlichen Behandlung von Abbruchkosten getroffene Unterscheidung danach, ob das Gebäude in Abbruchabsicht oder ohne Abbruchabsicht erworben wurde, gilt nicht, wenn das später abgerissene Gebäude zuvor nicht zur Erzielung von Einkünften genutzt wurde; in diesem Fall stehen die durch den Abbruch des Gebäudes veranlassten Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung des Neubaus und bilden Herstellungskosten des neu errichteten Gebäudes.*)

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IBRRS 2002, 1331
SteuerrechtSteuerrecht
Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Grundstücksverkauf

BFH, Urteil vom 05.06.2002 - I R 81/00

1. Die Einrichtung eines zusätzlichen variablen Kapitalkontos bei einer KG, auf dem lediglich Gewinne, aber keine Verluste gebucht werden, kann ein Indiz für das Vorliegen eines verdeckten Darlehenskontos sein.*)

2. Eine Veräußerung i.S. von § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG setzt Entgeltlichkeit voraus.*)

3. Der Veräußerungsgewinn gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG ist nach Maßgabe von §§ 4 ff. EStG zu ermitteln. AfA, die bis zur Veräußerung auf das veräußerte Wirtschaftsgut im Inland steuerwirksam in Abzug gebracht worden sind, sind bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns zu berücksichtigen (Bestätigung von Tz. 2.2 des BMF-Schreibens vom 15. Dezember 1994, BStBl I 1994, 883).*)

4. Der Gewinnermittlung ist der Teilwert des veräußerten Wirtschaftsguts bei In-Kraft-Treten des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG zum 1. Januar 1994 zugrunde zu legen. Vor dem 1. Januar 1994 entstandene Wertzuwächse sind nicht einzubeziehen (gegen Tz. 1 des BMF-Schreibens in BStBl I 1994, 883).*)

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IBRRS 2002, 1110
SteuerrechtSteuerrecht
Finanzbehörde muss BFH-Entscheidungen kennen!

OLG Koblenz, Urteil vom 17.07.2002 - 1 U 1588/01

Entscheidungsbefugten Sachbearbeitern der Finanzverwaltung müssen grundlegende Entscheidungen des Bundesfinanzhofs, gerade wenn sie der bisherigen Verwaltungspraxis widersprechen, zeitnah zur Kenntnis gebracht werden (u.a. durch Zeitschriften-Umlauf, Besprechungen, elektronische Information).*)

Erfolgt dies nicht, liegt im Regelfall ein Organisationsverschulden vor und nach Amtshaftungsgrundsätzen kann Ersatz für die Steuerberaterkosten im - unnötigen - Einspruchsverfahren verlangt werden.*)

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IBRRS 2002, 0943
SteuerrechtSteuerrecht
Wohneigentumsförderung für nach 31.12.90 erworbene ETW

BFH, Urteil vom 26.02.2002 - X R 47/98

Ein Steuerpflichtiger kann die Wohneigentumsförderung nach § 10e EStG und § 34f EStG auch für nach dem 31. Dezember 1990 erworbene, aber bereits vorher errichtete Wohnungen im Beitrittsgebiet geltend machen, wenn diese nach DDR-Recht formell und materiell baurechtmäßig waren, tatsächlich dauerhaft zu Wohnzwecken genutzt werden durften und auch entsprechend genutzt wurden.*)

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IBRRS 2002, 0942
SteuerrechtSteuerrecht
Gewerblicher Grundstückshandel durch Neubau von 16 ETW?

BFH, Urteil vom 16.05.2002 - III R 9/98

1. Für die Umqualifizierung einer nicht steuerbaren vemögensverwaltenden in eine gewerbliche Tätigkeit in Form eines Grundstückshandels ist in zeitlicher Hinsicht entscheidend an die bis zum verbindlichen Abschluss der Kaufverträge von dem Veräußerer entfalteten Aktivitäten anzuknüpfen.*)

2. Grundsätzlich ist jedes zivilrechtliche Wohnungseigentum auch steuerrechtlich ein Objekt. Ausnahmsweise können mehrere Wohnungseigentumsrechte desselben Eigentümers steuerrechtlich als wirtschaftliche Einheit und damit als ein Objekt zu beurteilen sein, wenn sich der Inhaber der Wohnungseigentumsrechte schon im Zeitpunkt des Abschlusses der einzelnen Kaufverträge zur Errichtung und Übertragung einer zwei oder mehr Wohnungseigentumsrechte umfassenden einheitlichen Wohnung verpflichtet.*)

3. Werden hingegen nach Abschluss mehrerer Verträge über den Verkauf jeweils eigenständiger Eigentumswohnungen im Hinblick auf eine beabsichtigte Verwendung dieser Wohnungen als Einheit abweichende Wünsche nach einer baulichen Umgestaltung geltend gemacht und verwirklicht, so vermögen diese erst später eingetretenen Umstände nicht mehr die rechtliche Qualifizierung der bereits zuvor entfalteten Aktivitäten als eines gewerblichen Grundstückshandels rückwirkend wieder zu beseitigen.*)

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IBRRS 2002, 0938
SteuerrechtSteuerrecht
Vorsteuerabzug bei Teilabzug aus Abschlagsrechnung?

BFH, Urteil vom 11.04.2002 - V R 26/01

1. Die Unterscheidung zwischen § 14 Abs. 2 UStG und § 14 Abs. 3 UStG hat insoweit keine Bedeutung mehr, als

- nur die geschuldete Umsatzsteuer als Vorsteuer nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG abziehbar ist (BFH-Urteil vom 2. April 1998 V R 34/97, BFHE 185, 536, BStBl II 1998, 695) und

- eine unrichtig oder zu Unrecht in Rechnung gestellte Umsatzsteuer berichtigt werden kann, wenn der Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger rückgängig gemacht worden ist (BFH-Urteil vom 22. März 2001 V R 11/98, BFHE 194, 528, BFH/NV 2001, 1088).*)

2. Hat der leistende Unternehmer in einer Endrechnung die vor Ausführung der Lieferung oder sonstigen Leistung vereinnahmten Teilentgelte und die auf sie entfallenden Steuerbeträge nicht nach § 14 Abs. 1 Satz 5 UStG 1980/§ 14 Abs. 1 Satz 7 UStG 1991 abgesetzt, ist die zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehbar.*)

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IBRRS 2002, 0905
SteuerrechtSteuerrecht
fehlerbeseitigende Wertfortschreibung

BFH, Urteil vom 21.02.2002 - II R 18/00

Bei der fehlerbeseitigenden Wertfortschreibung ist hinsichtlich der Wertgrenzen des § 22 Abs. 1 Nr. 1 BewG auch dann auf den Einheitswert vom letzten Feststellungszeitpunkt abzustellen, wenn dieser betragsmäßig zu Gunsten des Steuerpflichtigen fehlerhaft, nämlich zu niedrig, war und nur deshalb die Wertgrenze überschritten worden ist.*)

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IBRRS 2002, 0896
SteuerrechtSteuerrecht
Bewertung der Erbbaurechte verfassungsgemäß?

BFH, Beschluss vom 22.05.2002 - II B 173/01

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob § 148 Abs. 1 Satz 2 BewG, wonach der Wert eines Erbbaurechts über dessen gesamte Laufzeit gleichbleibend durch Abzug des Kapitalwerts der Erbbauzinsverpflichtung vom Grundstückswert zu ermitteln ist, deshalb noch verfassungsgemäß ist, weil einer im Einzelfall auftretenden Überbewertung im Billigkeitsweg abgeholfen werden kann.*)

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IBRRS 2002, 0895
SteuerrechtSteuerrecht
Unbebautes Grundstück: Betriebs- oder Privatvermögen?

BFH, Beschluss vom 05.03.2002 - IV B 22/01

1. Es bedarf keiner höchstrichterlichen Klärung, dass nicht nur die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum gewillkürten, sondern auch die zum notwendigen Betriebsvermögen die Bestimmung zu betrieblichen Zwecken voraussetzt. Insbesondere die Zuordnung von unbebauten Grundstücken zum notwendigen Betriebs- oder Privatvermögen richtet sich nach dem nach außen erkennbaren Nutzungswillen des Steuerpflichtigen.*)

2. Es bedarf des Weiteren keiner höchstrichterlichen Klärung, dass die Widmung eines Wirtschaftsgutes nicht stets die Erfassung mit ihm zusammenhängender Einnahmen und Ausgaben in der Buchführung voraussetzt. Das gilt insbesondere dann, wenn das Wirtschaftsgut im Zeitpunkt seiner Einbuchung noch keine Erträge oder Aufwendungen verursacht.*)

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IBRRS 2002, 0874
SteuerrechtSteuerrecht
Erhebung der Zweitwohnungssteuer

BVerwG, Urteil vom 26.09.2001 - 9 C 1.01

Verfügt der Inhaber einer Zweitwohnung über eine rechtlich gesicherte Eigennutzungsmöglichkeit von mindestens zwei Monaten, so kann die Regelung einer Zweitwohnungssteuersatzung, nach der er mit dem vollen Jahresbetrag der Steuer veranlagt wird, nicht als unverhältnismäßig beanstandet werden (im Anschluss an BVerwGE 109, 188 ff.).*)

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IBRRS 2002, 0848
SteuerrechtSteuerrecht
Förderung der Wohnraumerweiterung

BFH, Urteil vom 26.02.2002 - IX R 75/00

1. Wird unter wesentlichem Bauaufwand zusätzlicher Wohnraum geschaffen, der mehreren Wohnungen zugute kommt, so handelt es sich auch um mehrere gesondert zu beurteilende Objekte (Erweiterungen) i.S. des § 2 Abs. 2 EigZulG.*)

2. Die Wohnung und ihre Erweiterung müssen zu eigenen Wohnzwecken i.S. von § 4 EigZulG genutzt werden, damit die Erweiterung gefördert werden kann.*)

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IBRRS 2002, 0847
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SteuerrechtSteuerrecht
Schuldzinsen für Kredite als Vorkosten

BFH, Urteil vom 16.05.2001 - X R 149/97

1. Aufwendungen zur Finanzierung von Ausbauten und Erweiterungen sind als Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG nur abziehbar, wenn der Steuerpflichtige eine eigene Wohnung ausbaut oder erweitert. Wird dem Steuerpflichtigen das Eigentum an der Wohnung nach Beginn, aber vor Fertigstellung des Ausbaus oder der Erweiterung übertragen, sind auch die vor dem Eigentumsübergang angefallenen Finanzierungskosten für den Ausbau oder die Erweiterung als Vorkosten zu berücksichtigen.*)

2. Schuldzinsen für Kredite zur Auffüllung von Bausparverträgen sind grundsätzlich als Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG abziehbar, wenn mit den künftigen Bauspardarlehen Ausbauten/Erweiterungen i.S. des § 10e Abs. 2 EStG finanziert oder Darlehen zur Finanzierung der Ausbauten/Erweiterungen abgelöst werden sollen. Jedoch sind die Guthabenzinsen aus den aufgefüllten Bausparverträgen mit den Schuldzinsen zu verrechnen.*)

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IBRRS 2002, 0846
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SteuerrechtSteuerrecht
Ausbau und Erweiterung als Vorkosten

BFH, Urteil vom 16.05.2001 - X R 14/97

Aufwendungen zur Finanzierung von Ausbauten und Erweiterungen sind als Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG nur abziehbar, wenn der Steuerpflichtige eine eigene Wohnung ausbaut oder erweitert. Die vor der erstmaligen Eigennutzung des Ausbaus/der Erweiterung entstandenen Finanzierungskosten sind auch dann als Vorkosten zu berücksichtigen, wenn dem Steuerpflichtigen das Eigentum an der Wohnung erst nach Fertigstellung und Bezug des Ausbaus/der Erweiterung, aber noch im Jahr der Fertigstellung übertragen wird.*)

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IBRRS 2002, 0833
SteuerrechtSteuerrecht
steuerfreie Entnahme von Grund und Boden

BFH, Urteil vom 26.09.2001 - IV R 22/00

Für die Bestimmung des zur Wohnung gehörenden Grund und Bodens, der bei der Abwahl der Nutzungswertbesteuerung gemäß § 52 Abs. 15 EStG a.F. steuerfrei entnommen werden kann, sind die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse zum Entnahmezeitpunkt und die zukünftige mögliche Nutzung maßgebend; die steuerfreie Entnahme ist nicht auf eine (zusätzliche) Gartenfläche von 1 000 qm beschränkt.*)

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IBRRS 2002, 0826
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SteuerrechtSteuerrecht
Vorsteuerabzug bei Grundstücksgeschäften

BFH, Urteil vom 16.05.2002 - V R 56/00

1.) Wenn ein Unternehmer nachweisbar beabsichtigt, Bauleistungen für steuerpflichtige Vermietungsumsätze zu verwenden, entsteht das Recht auf sofortigen Abzug der ihm dafür gesondert berechneten Umsatzsteuer als Vorsteuer im Besteuerungszeitraum des Bezugs der Bauleistungen.*)

2.) Die Aufgabe der Absicht, die empfangenen Bauleistungen für steuerpflichtige Vermietungsumsätze zu verwenden, im folgenden Besteuerungszeitraum, führt nicht rückwirkend zum Wegfall des Vorsteuerabzugsanspruchs. Vielmehr kann die Absichtsänderung zur Vorsteuerberichtigung führen.*)

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IBRRS 2002, 0777
SteuerrechtSteuerrecht
Umsatzsteuerpflicht der Grundstücksversteigerung

BFH, Urteil vom 21.03.2002 - V R 62/01

1. Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks führt umsatzsteuerrechtlich grundsätzlich zu einer entgeltlichen Lieferung des Grundstückseigentümers an den Ersteher. Dies gilt aber nicht, wenn eine Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1 a UStG 1993 vorliegt; diese setzt kein lebendes Unternehmen voraus.*)

2. Auch bereits vor In-Kraft-Treten des § 9 Abs. 3 UStG 1999 n.F. war ein Verzicht auf die Steuerbefreiung der Grundstückslieferung im Rahmen des Zwangsversteigerungsverfahrens nach dem Verteilungstermin nicht mehr wirksam.*)

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IBRRS 2002, 0776
SteuerrechtSteuerrecht
Eigenheimzulage - Voraussetzungen der Kinderzulage

BFH, Urteil vom 23.04.2002 - IX R 52/99

Ein Steuerpflichtiger kann auch dann die Kinderzulage nach § 9 Abs. 5 Satz 2 EigZulG beanspruchen, wenn das Kind zu Studienzwecken auswärtig untergebracht ist, aber am Studienort keinen unabhängigen Haushalt führt und regelmäßig an Wochenenden und in den Semesterferien in die elterliche Wohnung zurückkehrt, in der ihm weiterhin ein Zimmer zur Verfügung steht.*)

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IBRRS 2002, 0673
SteuerrechtSteuerrecht
Unentgeltliche Wohnungsüberlassung

BFH, Urteil vom 31.07.2001 - IX R 9/99

"Unentgeltlich" i.S. des § 4 Satz 2 EigZulG ist nur eine Wohnungsüberlassung, für die keinerlei Entgelt gezahlt wird; eine Gegenleistung gleich welcher Art und Höhe ist förderungsschädlich.*)

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IBRRS 2002, 0659
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SteuerrechtSteuerrecht
Anschaffungsnahe Aufwendungen oder Instandsetzungsmaßnahmen?

BFH, Urteil vom 12.09.2001 - IX R 39/97

1. Sog. anschaffungsnahe Aufwendungen sind nicht allein wegen ihrer Höhe oder ihrer zeitlichen Nähe zur Anschaffung eines Gebäudes als Herstellungskosten zu beurteilen; soweit sie nicht der Herstellung oder Erweiterung eines Gebäudes dienen, stellen sie nur dann Herstellungskosten dar, wenn sie zu seiner wesentlichen Verbesserung gemäß § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB führen (Änderung der Rechtsprechung).*)

2. Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die für sich allein noch als Erhaltungsmaßnahmen zu beurteilen wären, können in ihrer Gesamtheit zu einer wesentlichen Verbesserung gemäß § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB führen, wenn dadurch der Gebrauchswert (das Nutzungspotential) eines Wohngebäudes gegenüber dem Zustand im Zeitpunkt des Erwerbs deutlich erhöht wird (Bestätigung des BFH-Urteils vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632).*)

3. Der Gebrauchswert eines Wohngebäudes wird insbesondere durch die Modernisierung derjenigen Einrichtungen erhöht, die ihn maßgeblich bestimmen: Das sind vor allem die Heizungs-, Sanitär- und Elektroinstallationen sowie die Fenster. Eine deutliche Erhöhung des Gebrauchswerts ist immer dann gegeben, wenn durch die Modernisierung ein Wohngebäude von einem sehr einfachen auf einen mittleren oder von einem mittleren auf einen sehr anspruchsvollen Standard gehoben wird.*)

4. Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen innerhalb eines Veranlagungszeitraums können als Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB zu werten sein, wenn sie zwar für sich gesehen noch nicht zu einer wesentlichen Verbesserung führen, wenn sie aber Teil einer Gesamtmaßnahme sind, die sich planmäßig in zeitlichem Zusammenhang über mehrere Veranlagungszeiträume erstreckt und die insgesamt zu einer wesentlichen Verbesserung führt (Sanierung "in Raten").*)

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IBRRS 2002, 0658
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SteuerrechtSteuerrecht
Die Begriffsbestimmung der Anschaffungskosten

BFH, Urteil vom 12.09.2001 - IX R 52/00

1. Die Begriffsbestimmung der Anschaffungskosten durch den Großen Senat in seinem Beschluss vom 22. August 1966 GrS 2/66 (BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672), wonach Anschaffungskosten nur die Kosten sind, die aufgewendet werden, um ein Wirtschaftsgut von einem anderen zu erwerben, ist durch § 255 Abs. 1 HGB überholt. Zu den Anschaffungskosten eines Vermögensgegenstandes (Wirtschaftsgut, hier: Wohngebäude) zählen auch die Aufwendungen, die erforderlich sind, um den Vermögensgegenstand bestimmungsgemäß nutzen zu können.*)

2. Der Erwerber bestimmt den Zweck des Vermögensgegenstandes. Wird ein Wohngebäude ab dem Zeitpunkt des Erwerbs vom Erwerber durch Vermietung der Wohnungen genutzt, ist es insoweit betriebsbereit gemäß § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB.*)

3. Soll das Gebäude zu Wohnzwecken genutzt werden, dann gehört zur Zweckbestimmung auch die Entscheidung, welchem Standard das Gebäude entsprechen soll (einem sehr einfachen, mittleren oder sehr anspruchsvollen). Baumaßnahmen, die das Gebäude auf einen höheren Standard bringen, machen es betriebsbereit, ihre Kosten sind Anschaffungskosten i.S. des § 255 Abs. 1 HGB.*)

4. Schönheitsreparaturen im Anschluss an den Erwerb und sonstige Instandsetzungsarbeiten an vorhandenen Gegenständen und Einrichtungen, insbesondere an im Wesentlichen funktionierenden Installationen, führen grundsätzlich nicht zu Anschaffungskosten.*)

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IBRRS 2002, 0651
SteuerrechtSteuerrecht
Ferienwohnung: Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

BFH, Urteil vom 28.11.2001 - X R 27/01

1. Wird eine Wohnung durch einen Gästevermittlungsvertrag zur kurzfristigen Vermietung an ständig wechselnde Feriengäste bestimmt, so liegt auch dann keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 10e Abs. 1 Satz 2 EStG vor, wenn der Wohnungseigentümer von seinem vorbehaltenen zeitlich begrenzten Eigennutzungsrecht Gebrauch macht.*)

2. Die Nutzung zu Wohnzwecken setzt eine dauerhafte und intensive Beziehung des Nutzers zu der Wohnung voraus.*)

3. Eine Wohnung, die aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen zur kurzfristigen Vermietung an ständig wechselnde Feriengäste bestimmt ist, stellt eine die Anwendung des § 10e EStG ausschließende Ferienwohnung dar, selbst wenn sie nicht in einem Sondernutzungsgebiet nach § 10 BauNVO liegt.*)

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IBRRS 2002, 0650
SteuerrechtSteuerrecht
Jeweils gesonderte Umsatzsteuer für zwangsverwaltete Grundstücke

BFH, Urteil vom 18.10.2001 - V R 44/00

Unterliegen mehrere Grundstücke der Zwangsverwaltung, sind die Nutzungen des Grundstücks und die Ausgaben der Verwaltung gemäß § 155 ZVG grundsätzlich für jedes Grundstück gesondert zu ermitteln. Die Umsatzsteuer ist deshalb ebenfalls für jedes Grundstück gesondert zu ermitteln und anzumelden.*)

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