Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Volltexturteile nach Sachgebieten
10760 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IBRRS 2013, 0727![Vergabe Vergabe](/include/css/ibr-online/zielgrp1/1gr.jpg)
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.06.2010 - VK 2-22/10
Ist ein Nebenangebot nicht so eindeutig und erschöpfend beschrieben, dass sich die Vergabestelle ein klares Bild über die angebotene Ausführung der Leistung machen kann, ist es von der Wertung auszuschließen.
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IBRRS 2013, 0726
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2010 - Verg 21/10
1. Für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages reicht es aus, wenn nach der Darstellung des das Nachprüfungsverfahren betreibenden Unternehmens eine Verletzung eigner Rechte möglich erscheint. Die Antragsbefugnis kann einem Unternehmen nur dann fehlen, bei dem offensichtlich eine Rechtsbeeinträchtigung nicht vorliegt.
2. Hat ein Unternehmen kein Angebot eingereicht, hängt die Antragsbefugnis des Unternehmens davon ab, dass es darlegen kann, es sei durch den gerügten Vergaberechtsverstoß an der Vorlage eines Angebots gehindert worden. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn das Unternehmen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen dem Auftraggeber und dem Mitbewerber noch nicht existiert hat.
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IBRRS 2013, 0725
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VK Bund, Beschluss vom 09.11.2010 - VK 3-108/10
Weist die Ausschreibung bei der Beschreibung des einzusetzenden Materials beispielhaft auf einen bestimmten Hersteller hin und ist den Bietern gleichzeitig gestattet, gleichwertige Fabrikate anzubieten, sind gleichwertige Fabrikate ohne Weiteres ausdrücklich zugelassen. Bietet ein Bieter gleichwertiges Fabrikat an, handelt es sich nicht um ein Nebenangebot, sondern um ein als „Nebenangebot“ bezeichnetes (Haupt-)Angebot. Ein Ausschluss als nicht zugelassenes Nebenangebot ist insoweit unzulässig.
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IBRRS 2013, 0724
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.02.2009 - Verg 64/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 0723
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BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - X ZB 26/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 0706
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OLG Hamburg, Beschluss vom 02.10.2012 - 1 Verg 3/12
Hat ein Bieter den Inhalt der Auftragsbekanntmachung zumindest kursorisch zur Kenntnis genommen, so löst dies eine unverzügliche Rügepflicht für all jene Vergaberechtsverstöße aus, die einem markterfahrenen Unternehmen bei laienhafter Wertung sofort ins Auge fallen mussten.
IBRRS 2013, 0699
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OLG Hamburg, Beschluss vom 02.10.2012 - 1 Verg 2/12
Hat ein Bieter den Inhalt der Auftragsbekanntmachung zumindest kursorisch zur Kenntnis genommen, so löst dies eine unverzügliche Rügepflicht für all jene Vergaberechtsverstöße aus, die einem markterfahrenen Unternehmen bei laienhafter Wertung sofort ins Auge fallen mussten.
IBRRS 2013, 0698
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VK Bund, Beschluss vom 27.09.2011 - VK 3-119/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 0697
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VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 04.11.2011 - 5 L 2864/11
1. Bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen sind die öffentlichen Stellen verpflichtet, die Grundregeln des AEU-Vertrags, insbesondere die Artikel 49 AEUV und 56 AEUV, sowie die daraus fließende Transparenzpflicht zu beachten, wenn an dem betreffenden Vertrag ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht.
2. Ein Bieter, dem das Angebot oder zumindest die Angebotsgrundlagen eines Mitbewerbers um den Zuschlag bekannt sind, ist wegen Verstosses gegen das vergaberechtliche Wettbewerbsprinzip zwingend auszuschliessen.
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IBRRS 2013, 0696
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LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.04.2009 - L 21 KR 44/09
1. Für die Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften ist der Rechtsweg in das Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren nicht eröffnet. Ein darauf gerichteter Nachprüfungsantrag ist unzulässig.
2. Die Rahmenvereinbarung nach § 3a Nr. 4 Abs. 1 VOL/A ist vergaberechtlich die adäquate Form der Ausschreibung von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V.
3. Zu den Anforderungen an einen Loszuschnitt.
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IBRRS 2013, 0695
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LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.10.2009 - L 21 KR 44/09
1. Für die Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften ist der Rechtsweg in das Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren nicht eröffnet. Ein darauf gerichteter Nachprüfungsantrag ist unzulässig.
2. Die Rahmenvereinbarung nach § 3a Nr. 4 Abs. 1 VOL/A ist vergaberechtlich die adäquate Form der Ausschreibung von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V.
3. Zu den Anforderungen an einen Loszuschnitt.
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IBRRS 2013, 0692
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VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.09.2010 - VK 2-29/10
1. Werden die für einen Teilnahmewettbewerb geforderten Nachweise von einem Bewerber nicht vorgelegt, darf dieser Bewerber nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
2. Ein Bewerber, der die Unzumutbarkeit einer Vorgabe der Vergabestelle nicht rechtzeitig rügt, muss damit rechnen, dass er von dem Verfahren ausgeschlossen wird, wenn es die Forderung nicht erfüllt.
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IBRRS 2013, 0691
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2010 - Verg 62/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 0689
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.01.2009 - Verg 71/08
Die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG ist unter Anwendung des Faktors 1,3 festzusetzen, wenn die die Tätigkeit des anwaltlichen Verfahrensbevollmächtigten im Verfahren vor der Vergabekammer weder umfangreich noch schwierig war.
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IBRRS 2013, 0688
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.09.2010 - Verg 16/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 0687
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2010 - Verg 48/09
1. Der Auftraggeber hat für eine Gleichbehandlung und Transparenz Sorge zu tragen. Er muss nach Art. 53 der Richtlinie 2004/18/EG und § 25a Nr. 1 Abs. 1 VOL/A Zuschlagskriterien festlegen, diese ordnungsgemäß bekannt geben und die Bewertung anhand aller bekannt gegebenen Kriterien vornehmen.
2. Die Festlegungen und die Gewichtungen dürfen nicht dazu führen, dass Kriterien faktisch keine Rolle mehr spielen (keine Nivellierung, Aushöhlung der Angebotswertung).
3. Die Kriterien dürfen dem Zweck der Ermittlung des nichtwirtschaftlichsten Angebots nicht zuwiderlaufen. Darüber hinaus dürfen die festgelegten Kriterien nicht willkürlich gesetzt oder sachfremd sein.
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IBRRS 2013, 0686
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OLG München, Beschluss vom 22.03.2010 - Verg 20/09
1. Der der Streitwert für ein sofortiges Beschwerdeverfahren beträgt nach § 50 Abs. 2 GKG in Vergabesachen 5% der Bruttoauftragssumme. Dieser Wert auch für das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer heranzuziehen ist.
2. Bruttoauftragssumme ist der Wert des sachlich rechtlichen Auftrags; hilfsweise oder regelmäßig kann auch die Bruttoangebotssumme der Berechnung zugrunde gelegt werden.
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IBRRS 2013, 0685
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LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.03.2010 - L 21 SF 41/10 Verg
Gibt ein Bieter ein eigenes Angebot ab und wird er daneben von einem anderen Bieter als Nachunternehmer benannt, ist ohne weitere Anhaltspunkte nicht davon auszugehen, dass beide das jeweils andere Angebot kennen und dadurch gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs verstoßen.
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IBRRS 2013, 5597
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.03.2009 - Verg 8/09
Fehlen geforderte Angaben oder Erklärungen im Angebot oder sind diese unvollständig, ist das Angebot (trotz des scheinbar entgegenstehenden Normwortlauts "können" in § 25 Nr. 1 Abs. 2a) mindestens kraft einer Ermessensreduzierung auf Null von der Wertung auszunehmen.
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IBRRS 2013, 0683
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VG Magdeburg, Urteil vom 22.03.2010 - 1 A 363/08
Das Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) erfordert keine zwingende Ausschreibung nach Vergaberecht bei der Auswahl mehrerer eine Genehmigung beantragender Rettungsdienstleistungserbringer. Die Durchführung des Rettungsdienstes beruht auf der Erteilung einer Genehmigung infolge eines Antragsverfahrens nach § 22 VwVfG. Der Träger des Rettungsdienstes kann im Rahmen des Antragsverfahrens die Beantragung der Durchführung des Rettungsdienstes durch die Leistungserbringer in einzelnen Rettungswachen ("Einzellos/e") und parallel dazu in allen Rettungswachen ("Gesamtlos") zulassen. Gegen die Ablehnung des Antrages auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung des Rettungsdienstes kann ein Antragsteller gegen den "Konkurrenten", der die Genehmigung erhalten hat, gerichtlich nur vorgehen, soweit sein Antrag und der Antrag des "Konkurrenten" identische Rettungswachen betrifft. Für einen Rechtsstreit, bei dem es um die versagte Genehmigung zur Durchführung des Rettungsdienstes geht, ist ausschließlich das Verwaltungsgericht zuständig. Offen bleibt, ob dies auch für den Fall des § 11 Abs. 2 RettDG LSA gilt und dann gegebenenfalls Regeln nach dem europäischen Vergaberegime greifen.*)
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IBRRS 2013, 0682
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LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.05.2010 - L 21 KR 45/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 0681
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2010 - Verg 54/09
Die Anforderung "Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertige Nachweise" ist von einem fachkundigen Bieter so zu verstehen, dass entweder eine Zertifizierung des Gesamtbetriebes des Bieters oder eine Zertifizierung der mit der Durchführung des Auftrages beauftragten Niederlassung vorzulegen ist. Die Einreichung eines eine andere Niederlassung betreffenden Zertifikats ist unzureichend.
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IBRRS 2013, 0680
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.02.2009 - Verg 69/08
1. Der Begriff des öffentlichen Bauauftrags erfasst auch einen entgeltlichen Vertrag über Aushub und Verfüllarbeiten. Das gilt auch, wenn der Auftrag auch die Entsorgung von Ausfüllungsmaterial (Bauschutt) beinhaltet, diese Dienstleistungselemente jedoch nur eine untergeordnete Bedeutung haben.
2. Die Pflicht des öffentlichen Aufraggebers, ein auf erste Sicht ungewöhnlich niedriges Angebot zu überprüfen, hat bieterschützenden Charakter zugunsten des Bieters, dessen Angebot wegen Unauskömmlichkeit des Gesamtpreises von einem Ausschluss bedroht wird. Die Vorschrift des § 25 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A entfaltet jedoch keine bieterschützende Wirkung zugunsten eines (lediglich) konkurrierenden Bieters.
3. Erkennt der Antragsteller einen Rechtsverstoß erst im Nachprüfungsverfahren, besteht gegenüber dem Auftraggeber keine Rügeobliegenheit.
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IBRRS 2013, 0679
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2009 - Verg 70/08
1. Ein unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten erloschenes Angebot führt nicht dazu, dass das Angebot auch vergaberechtlich hinfällig ist. Der Auftraggeber ist nicht daran gehindert und unter der Geltung des öffentlichen Haushaltsrechts im Einzelfall sogar dazu gehalten, den Zuschlag auf ein verfristetes Angebot zu erteilen.
2. Der Auftraggeber darf ein Angebot nicht mit der bloßen Begründung ausschließen, es sei erloschen.
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IBRRS 2013, 0673
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OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.01.2013 - Verg W 8/12
1. Der Auftragswert ist grundsätzlich anhand der geschätzten Gesamtvergütung für die vorgesehene Leistung zu schätzen. Dabei muss die Vergabestelle eine ernsthafte Prognose über den voraussichtlichen Auftragswert anstellen.
2. Der Auftraggeber verstößt gegen das Transparenzgebot, wenn er in den Vergabeunterlagen nicht alle von ihm zur Ermittlung des niedrigsten Preises verwendeten Rechenschritte nachvollziehbar angibt.
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IBRRS 2013, 0668
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.2009 - Verg 11/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 0667
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.06.2009 - Verg 7/09
Richtiger Antragsgegner im Vergabenachprüfungsverfahren ist der (in den Vergabeunterlagen benannte) Auftraggeber, nicht die Vergabestelle.
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IBRRS 2013, 0666
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.06.2009 - Verg 22/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 0665
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LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.08.2009 - L 21 KR 45/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 0663
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KG, Beschluss vom 02.12.2009 - 2 Verg 8/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 0662
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.2010 - Verg 49/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 0661
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.12.2009 - Verg 52/09
Erfüllt ein Bieter die in den Bewerbungsbedingungen eindeutig enthaltene Forderung, mit dem Angebot eine detaillierte Gesamtkalkulation – sog. Urkalkulation - in einem verschlossenen Umschlag vorzulegen, nicht, ist sein Angebot unvollständig und damit zwingend von der Wertung auszuschließen.
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IBRRS 2013, 0659
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.2009 - Verg 47/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 0657
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OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.02.2010 - 11 Verg 1/10
1. Die Übertragung eines ungewöhnlichen Wagnisses liegt vor, wenn dem Auftragnehmer Risiken aufgebürdet werden, die er nach der in dem jeweiligen Vertragstyp üblicherweise geltenden Wagnisverteilung an sich nicht zu tragen hat. Dies ist nicht der Fall bei Risiken, die dem Vertragstyp generell innewohnenden, oder bei der Überwälzung sog. Bagatellrisiken. Die Vorschrift findet deshalb von vornherein auf solche Risiken keine Anwendung, die vertragstypisch ohnehin den Auftragnehmer treffen, insbesondere für das Leistungs- und Erfüllungsrisiko
2. Der Auftragnehmer eines Dienstleistungsauftrags trägt nach allgemeinen Grundsätzen nicht nur das Risiko, seine vertraglich übernommen Verpflichtungen erfüllen zu können; ihm ist nach allgemeinem Vertragsrecht überdies auch das Risiko zugewiesen, die versprochene Leistung über die gesamte Vertragslaufzeit zu dem vereinbarten Preis kostendeckend erbringen zu können. Es fällt deshalb in seinen Risikobereich, wenn bei einem unverändert bleibenden Leistungsgegenstand seine Lieferkosten aufgrund veränderter gesetzlicher oder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen steigen, so dass er seine Vertragsleistung mit einem erhöhten Kostenaufwand erbringen muss
3. Der Auftraggeber bürdet dem Auftragnehmer kein ungewöhnliches Wagnis auf, wenn in den Vergabeunterlagen für Steigerungen der KfZ- und Dieselkosten keine Preisanpassungsklausel vorgesehen ist.
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IBRRS 2013, 0656
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OLG München, Beschluss vom 19.01.2010 - Verg 1/10
Art. 14 Abs. 1 Satz 4 Bayerisches Kostengesetz ist für Nachprüfungsverfahren analog anzuwenden, so dass die Nichtzahlung oder nicht fristgerechte Zahlung des von der Vergabekammer angeforderten Kostenvorschusses nicht als Rücknahme des Nachprüfungsantrags behandelt werden kann.*)
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IBRRS 2013, 0655
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.01.2010 - Verg 1/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 0654
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.02.2010 - Verg 18/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 0653
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2010 - Verg 7/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 0638
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OLG Schleswig, Beschluss vom 25.01.2013 - 1 Verg 8/12
1. Die Bündelung der Bedarfe mehrerer öffentlicher Auftraggeber in einem oder mehreren (losweise aufgeteilten) Vergabeverfahren, ist vergaberechtlich unbedenklich.
2. Dienstleistungsunternehmen, die in einen Markt "hineinwachsen" wollen, müssen erforderlichenfalls in Teilbereichen kooperieren beziehungsweise (größere) Unternehmen durch Teilleistungs- oder Konsolidierungsaufträge als Nachunternehmer in die Leistungserbringung einbeziehen.
3. Die Vergabestelle ist grundsätzlich in jedem Stadium des Vergabeverfahrens berechtigt, Vergabefehler transparent und diskriminierungsfrei zu berichtigen. Sie muss nicht "sehenden Auges" ein fehlerhaftes - oder auch nur mit Fehlerrisiken behaftetes - Vergabeverfahren fortsetzen, sondern kann korrigierend in das Verfahren eingreifen
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IBRRS 2013, 0637
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2012 - Verg 47/12
1. Ausschließlich privat genutzte Gebäude entsprechen nach allgemeinem Verständnis weder dem Kriterium der Gemeinnützigkeit noch der Öffentlichkeit.
2. Die Nachforderungsmöglichkeit des § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A gilt nur für fehlende Erklärungen und Nachweise. Eine Nachforderungspflicht des Auftraggebers im Hinblick auf körperlich vorhandene Erklärungen oder Nachweise besteht nur, wenn sie in formaler Hinsicht von den Anforderungen abweichen.
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IBRRS 2013, 0628
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OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.03.2010 - Verg W 10/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 0627
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.03.2010 - Verg 3/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 0626
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OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2010 - 11 Verg 3/10
Die Frage der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber ist nicht schematisch, sondern stets auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des einzelnen Falles zu entscheiden. Konzentriert sich die Problematik eines Nachprüfungsverfahrens auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazugehörenden Vergaberegeln, wird im Allgemeinen mehr dafür sprechen, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis ohnehin organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren nicht notwendig eines anwaltlichen Bevollmächtigten bedarf.
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IBRRS 2013, 0625
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BVerfG, Beschluss vom 11.08.2010 - 1 BvR 1670/09
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IBRRS 2013, 0624
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Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 16.11.2011 - C-357/10
1. Eine nationale Bestimmung, wonach, außer im Fall von Gesellschaften mit überwiegend öffentlicher Beteiligung,
- die Vergabe von Dienstleistungen der Abrechnung, Festsetzung und Beitreibung von Abgaben und anderen Einnahmen der lokalen Gebietskörperschaften an Auftragnehmer, die nicht die finanzielle Voraussetzung eines vollständig eingezahlten Mindestgesellschaftskapitals von 10 Millionen Euro erfüllen, nichtig ist,
- Rechtspersonen, die im Register der privaten Rechtspersonen eingetragen sind, die zur Abrechnung und Festsetzung der Abgaben und zur Beitreibung der Abgaben und sonstigen Einnahmen der lokalen Gebietskörperschaften berechtigt sind, ihr Gesellschaftskapital bis zur genannten Mindestgrenze aufstocken müssen,
- die Annahme neuer Aufträge oder die Teilnahme an Ausschreibungen über die Vergabe von Dienstleistungen der Abrechnung, Festsetzung und Beitreibung von Abgaben und sonstigen Einnahmen der lokalen Gebietskörperschaften bis zur Erfüllung der erwähnten Verpflichtung zur Aufstockung des Gesellschaftskapitals verboten ist,
steht den Art. 15 und 16 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt entgegen.
2. Hilfsweise: Eine nationale Bestimmung, wie sie unter 1. definiert wurde, steht den Art. 49 AEUV und 56 AEUV entgegen.
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IBRRS 2013, 0623
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Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 15.12.2011 - C-368/10
1. Nach der Richtlinie 2004/18 ist die Berücksichtigung ökologischer und sozialer Belange in Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber durchaus zulässig, was eine Bezugnahme in den Ausschreibungsbedingungen auf Gütezeichen aus den Bereichen Umwelt und fairer Handel ausdrücklich einschließt.
2. Allerdings darf der öffentliche Auftraggeber nicht verlangen, dass die an ihn zu liefernden Waren ein ganz konkretes Gütezeichen tragen, sondern muss andere Gütezeichen und auch Waren ohne jedes Gütezeichen zulassen, sofern ihre Umwelteigenschaften und die Bedingungen, unter denen sie hergestellt und gehandelt werden, den vom öffentlichen Auftraggeber gestellten Anforderungen gleichwertig sind.
3. Außerdem darf der öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe seines Auftrags nicht die allgemeine Einkaufspolitik der Bieter berücksichtigen, sondern nur ihr Einkaufsverhalten in Bezug auf die konkret zu liefernden Produkte. Verlangt der öffentliche Auftraggeber von den Bietern Informationen und Nachweise zur Nachhaltigkeit ihrer Produkte und ihrer Geschäftspolitik, so muss diese Anforderung einen hinreichenden Bezug zum Auftragsgegenstand haben und konkret abgefasst sein.
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IBRRS 2013, 0622
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OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.08.2010 - Verg W 5/09
Ein Mangel in der Dokumentation eines Vergabeverfahrens führt dazu, dass bei allen Vorgängen, deren Rekonstruktion misslingt bzw. mit Zweifeln behaftet bleibt, der Bewertung des Vergabeverfahrens diejenige tatsächliche Alternative zugrunde zu legen ist, die nach dem unstreitigen Vorbringen und dem schlüssigen Vorbringen des Antragstellers möglich erscheint.
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IBRRS 2013, 0621
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VK Düsseldorf, Beschluss vom 15.09.2010 - VK-26/2010
1. Bezüglich der Vollmacht, andere Mitglieder einer Bietergemeinschaft vertreten zu können, können für das Verfahren vor der Vergabekammer, welches mit einem Verwaltungsakt endet, keine höheren Anforderungen gestellt werden als sie sich aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz und der Verwaltungsgerichtsordnung, hier § 67 Absatz 6 VwGO, ergeben. Die Vertretungsbefugnis kann jederzeit während des Nachprüfungsverfahrens nachgewiesen werden.*)
2. Die Anforderung zur Erbringung des Nachweises, die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern ordnungsgemäß erfüllt zu haben, kann, anders als ein Nachweis zur technischen / wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, nicht durch den Hinweis auf ein anderes Unternehmen erfüllt werden.*)
3. Die Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt unabhängig von der Feststellung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit. Die Vergabestelle ist deshalb nicht gehalten, von sich aus zu prüfen, ob das betroffene Unternehmen aufgrund seiner Mittel, seines Kreditrahmens, seiner Auftragslage etc. voraussichtlich in der Lage sein wird, den ausgeschriebenen Vertrag zu erfüllen und es sich deshalb "leisten" kann, Steuerrückstände auflaufen zu lassen.*)
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IBRRS 2013, 0620
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OVG Hamburg, Urteil vom 27.08.2010 - 1 Bf 149/09
1. Das Hamburger Modell des Business Improvement District genügt den Anforderungen des Demokratie-und Rechtsstaatsprinzips an Innovationsabgaben (Gesetzesvorbehalt, mittelbare Staatsverwaltung).*)
2. Die beitragsähnliche Sonderabgabe entspricht den an Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion zu stellenden Anforderungen. Sie verletzt nicht den Gleichheitssatz, weil sie nur von den Grundeigentümern und nicht den Mietern erhoben wird.*)
3. Es handelt sich um ein Gesetz zur Förderung der Wirtschaft, für das der Bund von seiner konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit keinen Gebrauch gemacht hat.*)
4. Die Abgabenerhebung führt nicht zu einer unzulässigen Beihilfe. In dem vorliegenden Fall musste der Vorhabenträger nicht im Wege eines Vergabeverfahrens (Ausschreibung) ausgewählt werden.*)
5. Zur rückwirkenden Heilung einer Abgabenverordnung.*)
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IBRRS 2013, 0619
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VK Brandenburg, Beschluss vom 18.10.2010 - VK 55/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
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