Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
10836 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2012, 3318VK Lüneburg, Beschluss vom 02.08.2012 - VgK-24/2012
1. Die Präklusionsregel des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist auch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (IBR 2010, 159) nach wie vor grundsätzlich anwendbar.
2. Die Beantwortung der Frage, ob eine Rüge noch unverzüglich nach positiver Kenntniserlangung erfolgt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Grundsätzlich muss die Rüge innerhalb von 1-3 Tagen erfolgen.
3. Nebenangebote sind Angebote, mit denen die Leistung anders als in der Leistungsbeschreibung nachgefragt, offeriert wird. Die Änderung kann technischer Art sein, die Bauzeit oder Zahlungsmodalitäten betreffen.
4. Neben der Möglichkeit, Nebenangebote ausnahmsweise nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zuzulassen, kann der Auftraggeber auch zwischen Nebenangeboten differenzieren und z. B. nur technische oder nur kaufmännische Nebenangebote zulassen bzw. diese auf bestimmte Teile der Leistung oder der Vertragsbedingungen beschränken. Notwendig ist dabei allerdings immer eine ausreichende begriffliche Klarstellung.
5. Aus der Festlegung des Auftraggebers, dass Nebenangebote für die Gesamtleistung zugelassen werden, folgt nicht, dass nur solche Nebenangebote berücksichtigt werden dürfen, die sämtliche Positionen des Leistungsverzeichnisses abändern oder zumindest im Einzelnen vollständig aufführen. Der Bieter darf sich deshalb auf die Beschreibung der Positionen des Amtsentwurfs beschränken, die durch das Nebenangebot abgeändert werden. Sofern ein Nebenangebot das Hauptangebot nur zum Teil ersetzt oder verändert, muss der Bieter allerdings darüber hinaus darlegen, welche Teile des Hauptangebots unverändert weiter gelten sollen.
VolltextIBRRS 2012, 3291
OLG München, Beschluss vom 28.08.2012 - Verg 11/12
Im Rahmen der Rechtmäßigkeitsprüfung der Aufhebung kann sich der Auftraggeber nicht auf einen Aufhebungsgrund berufen, den er selbst schuldhaft herbeigeführt hat.*)
VolltextIBRRS 2012, 3285
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012 - Verg 15/12
1. Nicht nur Liefer- und Dienstleistungsverträge als solche, sondern auch Rahmenvereinbarungen darüber unterliegen dem Vergaberecht.
2. Schließt eine gesetzliche Krankenkasse mit einem Dritten (hier: einer Managementgesellschaft) einen Vertrag über die "zentrale Koordinierung von integrierten Behandlungs- und Versorgungsabläufen", entledigt sich die Krankenkasse der sie bei den Folgeverträgen grundsätzlich treffenden Ausschreibungspflicht, wenn der Dritte Rahmenvereinbarungen ohne eine vergaberechtliche Bindung vergeben kann. In der Ausnutzung der dazu gegebenen Möglichkeit liegt eine Umgehung des Vergaberechts.
VolltextIBRRS 2012, 3272
VK Bund, Beschluss vom 04.05.2012 - VK 2-130/11
Managementgesellschaften, die nicht von einem öffentlichen Auftraggeber beherrscht oder finanziert werden, sondern rein privat organisiert und tätig sind, fallen nicht unter den abschließenden Katalog des § 98 GWB, der im deutschen Vergaberecht den Begriff des "öffentlichen Auftraggebers" definiert.
VolltextIBRRS 2012, 3254
LG Fulda, Beschluss vom 15.12.2011 - 4 O 724/11
1. Eine Bau-ARGE hat den öffentlichen Auftraggeber nach § 18 Abs. 1 VOB/B vor dem für den Sitz der Prozessvertretung des öffentlichen Auftraggebers zuständigen Stelle zuständigen Gerichts zu verklagen, wenn nichts anderes vereinbart ist und die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 ZPO vorliegen.
2. Eine Bau-ARGE ist als kaufmännisches Handelsunternehmen tätig, wenn der Bauvertrag ein Volumen von 100 Mio. Euro und eine Abwicklungsdauer von mehr als sieben Jahren vorsieht, so dass das Merkmal der Nachhaltigkeit der Gewinnerzielungsabsicht erfüllt ist. Die Bau-ARGE ist dann als OHG und damit als Kaufmann im Sinne von § 38 Abs. 1 ZPO anzusehen.
VolltextIBRRS 2012, 3252
VK Bund, Beschluss vom 02.07.2012 - VK 3-66/12
1. Die Bieter haben einen Anspruch auf Durchführung eines rechtmäßigen Vergabeverfahrens. Dieser Anspruch wird durch § 107 Abs. 2 GWB begrenzt. Denn das zentrale Anliegen des Primärrechtsschutzes ist nur die Verhinderung eines dem Antragsteller drohenden Schadens, nämlich der Verlust des Auftrags. Der Nachprüfungsantrag des Zuschlagskandidaten ist deshalb auch dann unzulässig, wenn ein Vergaberechtsverstoß vorliegt.
2. Wird ein Angebot abgegeben, so muss der Bieter damit rechnen, hieran festgehalten zu werden. Ein wirtschaftlicher Nachteil ist kein "Schaden" im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB.
3. Ein Fortsetzungsfeststellungsverfahren ist zulässig, wenn eine hinreichend konkrete Wiederholungsgefahr besteht. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn die Vergabestelle erklärt, dass sie künftig keine vergleichbaren Leistungen in einem vergleichbaren Verfahren vergeben wird.
VolltextIBRRS 2012, 3251
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012 - Verg 105/11
Es gibt keinen allgemeinen Rechtssatz des Inhalts, dass außervergaberechtliche Normen im Vergabenachprüfungsverfahren nicht zu prüfen sind.
VolltextIBRRS 2012, 3246
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.07.2012 - 1 VK 20/12
1. Die Frage, ob es sich beim Abschluss eines Vertrags über den Betrieb eines öffentlichen Fahrrad-Vermietsystems um eine Dienstleistungskonzession oder um einen Dienstleistungsauftrag handelt, ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu beantworten.
2. Der wesentliche Unterschied zwischen einer Dienstleistungskonzession und einem Dienstleistungsauftrag besteht darin, dass ein Dienstleistungs-Konzessionär das wirtschaftliche Risiko für seine Dienstleistung trägt und er die Gefahr für den Ausfall seines Vergütungsanspruchs oder der Nichtinanspruchnahme seiner Leistung trägt. Der Dienstleistungs-Auftragnehmer trägt dagegen für eine Dienstleistung nur das gewöhnliche Wagnis bei seiner Angebotskalkulation, das jedem Auftrag immanent ist.
2. Wird durch die Zahlung eines Investitionszuschusses das wirtschaftliche Risiko des Auftragnehmers wesentlich minimiert, spricht dies für einen - dem Vergaberecht unterfallenden - Dienstleistungsauftrag.
VolltextIBRRS 2012, 3245
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012 - Verg 10/12
1. Eine Bereichsausnahme nach § 100 Abs. 2 Buchst. d GWB (a. F.) ist von den Vergabenachprüfungsinstanzen unabhängig davon zu prüfen, ob sich der öffentliche Auftraggeber darauf beruft.*)
2. Die Ausnahmetatbestände nach § 100 Abs. 2 Buchst. d Unterbuchst. bb bis cc GWB (a. F.) erfordern eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durch den Auftraggeber.*)
3. Nach EuGH, Urteil vom 11.1.2005 - C-26/03, Stadt Halle, herrscht ein materielles Verständnis vom Beginn des Vergabeverfahrens. Auf Formalitäten (hier eine Angebotsaufforderung) ist nicht abzustellen.*)
4. Bei der Beschaffungsentscheidung für ein bestimmtes Produkt, eine Herkunft, ein Verfahren oder dergleichen ist der öffentliche Auftraggeber im rechtlichen Ansatz ungebunden. Die Auswahl des Beschaffungsgegenstands unterliegt der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers.*)
5. Die Bestimmung des Auftraggebers hat jedoch die durch § 8 Abs. 7 VOL/A-EG, Art. 23 Abs. 8 Richtlinie 2004/18/EG gezogenen Grenzen zu beachten.*)
6. Die Bestimmung ist danach hinzunehmen, sofern
- sie durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist,
- vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist,
- solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind,
- und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.*)
7. Zum Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen technischer Besonderheiten.*)
8. Bei Gesamtvergabe hat der Auftraggeber eine Einschätzungsprärogative, die lediglich bei einer groben, nicht mehr vertretbaren Fehleinschätzung zu beanstanden ist.*)
VolltextIBRRS 2012, 3240
VK Bund, Beschluss vom 23.07.2012 - VK 3-81/12
1. Auch im Verhandlungsverfahren mit vorangehendem Teilnahmewettbewerb trifft den Bieter die Obliegenheit, bei der Abgabe seines Angebotes zumindest die vom Auftraggeber aufgestellten Mindestanforderungen zu beachten und sein Angebot gemäß den Anforderungen abzugeben.
2. Weicht der Bieter mit seinem Angebot von den gestellten Mindestanforderungen ab, ist das Angebot vom Vergabeverfahren auszuschließen.
VolltextIBRRS 2012, 3233
OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.08.2012 - Verg W 19/11
1. Der Antrag auf Nachprüfung einer Dienstleistungskonzession ist dann zulässig, wenn der Antragsteller geltend macht, die Leistung sei ohne Gesetzesverstoß nur als Dienstleistungsauftrag zu vergeben.
2. In diesem Fall ist die fachrechtliche Rechtmäßigkeit der Dienstleistungskonzession von den Nachprüfungsinstanzen inzident zu prüfen.
3. Der Anspruch aus § 97 Abs. 7 GWB schließt das Recht auf ordnungsgemäße Durchführung eines Vergabeverfahrens ein.
4. Die Befugnis eines privaten Dritten zum Handeln im eigenen Namen ohne gleichzeitige Aufgabenübertragung kennt das (Brandenburgische) Wassergesetz nicht.
VolltextIBRRS 2012, 3230
OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.07.2012 - 11 Verg 6/12
1. Zum Verständnis des Begriffs Skonto in Vergabeunterlagen aus der Sicht eines durchschnittlich erfahrenen Bieters.*)
2. Stehen mehrere Angebote auf der Grundlage eines unterschiedlichen, aber jeweils noch vertretbaren Verständnisses der Vergabeunterlagen im Wettbewerb und scheidet auch eine Verletzung einer Nachfrageobliegenheit der Bieter aus, so kann eine vergaberechtliche Angebotswertung auf dieser Grundlage nicht erfolgen.*)
3. Der Vergabesenat hat die Intransparenz der Vergabeunterlagen von Amts wegen zu berücksichtigen, wenn andernfalls eine den Grundsätzen der Transparenz, der Gleichbehandlung und des Wettbewerbs genügende Vergabeentscheidung nicht ergehen könnte.*)
VolltextIBRRS 2012, 3222
KG, Beschluss vom 14.08.2012 - Verg 8/12
1.) a) Eine im Vergabeverfahren zum Angebotsausschluss führende "Mischkalkulation" liegt allenfalls dann vor, wenn (1.) der Bieter in seinem Angebot einen bestimmten Positionspreis niedriger angibt als dies nach seiner diesbezüglichen internen Kalkulation - d.h. der Summe aus im Wesentlichen den mutmaßlichen positionsbezogenen Kosten und dem angestrebten, positionsbezogenen Gewinn des Bieters - angemessen wäre, während (2.) der Bieter einen anderen Positionspreis höher angibt, als dies nach seiner internen Kalkulation angemessen wäre, und (3.) diese Auf- und Abpreisung in einem von dem Bieter beabsichtigen, kausalen Zusammenhang steht.*)
b) Die objektive Beweislast für das Vorliegen dieser Voraussetzungen trägt jedenfalls im Ausgangspunkt die Vergabestelle.*)
c) Zum Zwecke des Nachweises kann die Vergabestelle im Verdachtsfalle dem Bieter aufgeben, seine Kalkulation darzulegen bzw. den Hintergrund der Auf- und Abpreisung zu erläutern. Hat die Vergabestelle nur unspezifisch um Darlegung der "Kalkulation" bzw. "Kalkulationsansätze" gebeten, so rechtfertigt eine Antwort des Bieters, die jedenfalls nicht weniger spezifisch ausfällt, den Ausschluss des Angebotes dieses Bieters nicht.*)
2.) Der bloße Umstand, dass der Bieter im Laufe eines Verhandlungsverfahrens ein überarbeitetes Angebot abgibt, in dem eine Preisposition gegenüber seinem vorherigen Angebot höher und eine andere Preisposition niedriger ausfällt, rechtfertigt nicht die Annahme, dass die Tatbestandsvoraussetzungen einer Mischkalkulation erfüllt sind.*)
3.) Der Senat lässt offen, welche Anforderungen im Einzelnen an den Nachweis des Vorliegens einer Mischkalkulation zu stellen sind und ob eine ggf. nachgewiesene Mischkalkulation in jedem Fall den Angebotsausschluss rechtfertigt. In Bezug auf beide Fragen hält der Senat - wie die deutliche Mehrheit der Oberlandesgerichte - allerdings eine weitgehende Großzügigkeit zu Gunsten des Bieters für geboten.*)
VolltextIBRRS 2012, 3151
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.01.2012 - VK-SH 24/11
1. Ein Feststellungsinteresse kann im Rahmen eines Feststellungsantrags nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB dann gegeben sein, wenn die Feststellung der Vorbereitung eines Schadensersatzprozesses dienen soll. Ein solches Feststellungsinteresse wird aber nur dann anerkannt, wenn ein entsprechender Prozess mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist und nicht offenbar aussichtslos erscheint.*)
2. Begründet der Antragsteller sein Feststellungsinteresse mit einer Wiederholungsgefahr, muss diese Wiederholungsgefahr hinreichend konkret bestehen, die bloße Behauptung genügt daher nicht. Es gibt auch keine - von der Vergabestelle zu widerlegende - Vermutung dahingehend, dass ein öffentlicher Auftraggeber immer wieder dieselben Fehler macht.*)
VolltextIBRRS 2012, 3147
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.10.2011 - VK-SH 16/11
Für die Erfüllung der Rügeobliegenheit ist grundsätzlich der Bieter darlegungs- und beweispflichtig. Bleibt auch unter Einbeziehung der möglichen Erkenntnisquellen offen, ob ein Bieter gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt hat, geht dies zu Lasten des Rügepflichtigen.*)
VolltextIBRRS 2012, 3131
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.12.2011 - VK-SH 22/11
Die Eignungsprüfung nach § 19 (5) EG VOL/A erfolgt auch im Interesse der sonst am Auftrag interessierten Bieter und ist insoweit bieterschützend. Bei der Prüfung, ob ein Bieter "die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Eignung" besitzt, steht dem öffentlichen Auftraggeber ein weiter Beurteilungsspielraum zu, der durch die Vergabekammern nur begrenzt nachprüfbar ist. Die Überprüfung durch die Vergabekammern ist dabei auf mögliche Beurteilungsfehler beschränkt.*)
VolltextIBRRS 2012, 3109
VK Bund, Beschluss vom 17.12.2010 - VK 1-121/10
Bei dem die Vergabe eines öffentlichen Auftrags abschließenden Zuschlag handelt es sich um den Vertragsschluss zwischen öffentlichem Auftraggeber und Auftragnehmer, wobei der Auftraggeber das bereits vorliegende Angebot des Auftragnehmers annimmt. Voraussetzung sind dementsprechende Willenserklärungen beider Vertragsparteien. Die automatische Laufzeitverlängerung für den Fall der Nichtkündigung ist kein Vertragsschluss, weil Willenserklärungen der Vertragsparteien gerade nicht erforderlich sind.
VolltextIBRRS 2012, 3063
VK Bund, Beschluss vom 04.07.2012 - VK 1-64/12
1. Die Aufhebung einer öffentlichen Ausschreibung wegen Unwirtschaftlichkeit ist erst zulässig, wenn der Auftraggeber die Wertung der Angebote ordnungsgemäß beendet hat.
2. Da es einem öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich frei steht, ein einmal eingeleitetes Vergabeverfahren auch anders als durch einen Zuschlag zu beenden, kann die Aufhebung einer Ausschreibung mangels Aufhebungsgründen im Sinne des § 17 VOL/A zwar rechtswidrig, aber dennoch wirksam sein. Voraussetzung ist, dass der öffentliche Auftraggeber hierfür zumindest einen die Aufhebung der Sache nach rechtfertigenden Grund hat. Ein solcher sachlicher Grund kann vorliegen, wenn das Vergabeverfahren fehlerbehaftet und deshalb ohnehin zurückzuversetzen wäre.
VolltextIBRRS 2012, 3041
VK Sachsen, Beschluss vom 11.04.2012 - 1/SVK/005-12
1. Ein falsches Verständnis der Vergabeunterlagen führt nicht zu einer Rügeobliegenheit bis zum Ende der Angebotsfrist. Sind die bekannt gegebenen Wertungskriterien aus Sicht des Bieters eindeutig und von dem Auftraggeber lediglich falsch angewandt worden, ist der Bieter mit diesem Vortrag nicht nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB präkludiert.*)
2. Rügen, die nach Dienstschluss bei der Vergabestelle eingehen, sind der Vergabestelle erst am nächsten Arbeitstag zugegangen.*)
3. Findet sich lediglich im Leistungsverzeichnis ein Hinweis auf ein Wertungskriterium, kann dieses Kriterium nicht in die Wertung mit einbezogen werden.*)
4. Wartungskosten können mit im Rahmen des Wertungskriteriums "Preis" gewertet werden, wenn die Wartungsleistungen mit Gegenstand der Ausschreibung sind. Wird der Wartungsvertrag gleichzeitig mit der Installation der technischen Anlagen ausgeschrieben, so handelt es sich nicht um klassische Nebenkosten im Sinne des § 16 Abs. 6 Nr. 3 VOB/A, sondern vielmehr um eine im Rahmen der Ausschreibung selbst mit zu beschaffende Leistung.*)
IBRRS 2012, 2997
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.03.2012 - VK-SH 2/12
1. Eine mit 8 Monaten bemessene Binde-/Zuschlagsfrist verstößt gegen § 12 Abs. 1 Satz 2 EG VOL/A. *)
2. Ein Auftraggeber muss für die Angebotswertung kein bis in die letzten Unterkriterien und deren Gewichtung gestaffeltes Wertungssystem aufstellen, vielmehr besitzt er sowohl bei der Aufstellung als auch bei der konkreten Anwendung seines Wertungssystems einen Spielraum. Die Grenze dieses Spielraums ist jedoch erreicht, wenn die aufgestellten Bewertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass der Bieter nicht mehr angemessen über die für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots maßgeblichen Kriterien und Modalitäten informiert wird. Grundsätzlich muss der Bieter erkennen, worauf es dem Auftraggeber in welchem Maße ankommt.*)
VolltextIBRRS 2012, 2995
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.03.2012 - VK-SH 3/12
1. Eine mit 8 Monaten bemessene Binde-/Zuschlagsfrist verstößt gegen § 12 EG Abs. 1 Satz 2 VOL/A 2009.*)
2. Ein Auftraggeber muss für die Angebotswertung kein bis in die letzten Unterkriterien und deren Gewichtung gestaffeltes Wertungssystem aufstellen, vielmehr besitzt er sowohl bei der Aufstellung als auch bei der konkreten Anwendung seines Wertungssystems einen Spielraum. Die Grenze dieses Spielraums ist jedoch erreicht, wenn die aufgestellten Bewertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass der Bieter nicht mehr angemessen über die für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots maßgeblichen Kriterien und Modalitäten informiert wird. Grundsätzlich muss der Bieter erkennen, worauf es dem Auftraggeber in welchem Maße ankommt.*)
VolltextIBRRS 2012, 2989
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2009 - Verg 65/08
1. Die Nichtbeachtung einer im Vertrag verabredeten Trennung der bei Abbrucharbeiten anfallenden Stoffe begründen Zweifel an der Zuverlässigkeit des Bieters, die es rechtfertigen, ihn von der Vergabe der Restarbeiten auszunehmen.
2. Fehlerhafte Preisangaben dürfen vom Auftraggeber als Zeichen der Unzuverlässigkeit des betreffenden Bieters gewertet werden.
VolltextIBRRS 2012, 2986
VK Bund, Beschluss vom 04.05.2012 - VK 3-30/12
1. Für die Antragsbefugnis genügt es nicht, dass der Verstoß gegen Vergabevorschriften und die mögliche Rechtsverletzung isoliert nebeneinander stehen. Erforderlich ist vielmehr, dass dem Antragsteller infolge des Verstoßes gegen vergaberechtliche Vorgaben auch wirklich ein Nachteil im Sinne einer Verschlechterung der Zuschlagschance entsteht oder zu entstehen droht.
2. Erklärt der Auftraggeber, das Angebot des Antragstellers nicht von der Wertung auszuschließen, obwohl es nicht die in der Ausschreibung genannten (vergaberechtswidrigen) Voraussetzungen erfüllt, droht dem Antragsteller kein Schaden.
VolltextIBRRS 2012, 5093
VK Bund, Beschluss vom 27.12.2011 - VK 1-159/11
1. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eigenständigen Ausschlussgrund in das Vergabeverfahren ein, der durch die einschlägige Vergabeverordnung nicht geregelt ist.
2. Jeder Bieter ist in seiner Kalkulation grundsätzlich frei. Gerade der Preis stellt ein wesentliches Wettbewerbselement bei der Vergabe öffentlicher Aufträge dar.
3. Prüfungsmaßstab für möglichen ist, ob ein Bieter plausibel darlegen kann, dass er trotz Überschreiten der Aufgreifschwelle seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns nachkommen wird und nicht eine Preisvorgabe, bei der automatisch eine zum Angebotsausschluss führende Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns angenommen wird.
VolltextIBRRS 2012, 2980
BGH, Urteil vom 05.06.2012 - X ZR 161/11
Einem (potenziellen) Bieter steht gegen den öffentlichen Auftraggeber kein aus bürgerlich-rechtlichen Vorschriften herzuleitender Anspruch darauf zu, die Verwendung bestimmter als vergaberechtswidrig erachteter Vergabebedingungen in etwaigen zukünftigen Vergabeverfahren zu unterlassen (Fortführung von BGH, Urteil vom 11. September 2008 - I ZR 74/06, BGHZ 178, 63 bundesligakarten.de).*)
VolltextIBRRS 2012, 2976
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.03.2012 - Verg 92/11
1. Eine Fachlosvergabe hat im Sinn eines an den öffentlichen Auftraggeber gerichteten bieterschützenden und justiziablen vergaberechtlichen Gebots die Regel zu sein. Eine Gesamt- oder zusammenfassende Vergabe darf nach dem Willen des Gesetzgebers nur in Ausnahmefällen stattfinden.
2. Hat für unterschiedliche Gebietslose lediglich eine Arbeitsgemeinschaft ein Angebot eingereicht und ist davon auszugehen, dass zur Bedienung der Gebietslose Einzelunternehmen nicht in der Lage sind, sondern dass dazu ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen notwendig ist, so bedeutet dies, dass der gewählte Loszuschnitt zu groß ist, als dass Wettbewerb herrschen könnte.
3. Die Gefahr von Splitterlosen besteht auch bei einer kleinräumigeren Bildung von Gebietslosen nicht.
VolltextIBRRS 2012, 2967
OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.06.2012 - 11 Verg 12/11
1. Die geforderten Nachweise sind - schon in der Bekanntmachung - möglichst konkret zu benennen, damit die interessierten Bieter frühzeitig erkennen können, ob für sie die Abgabe eines Angebots in Frage kommt.
2. Ist die Vorlage bestimmter Bescheinigungen überhaupt nicht erforderlich, so stellt die Vorlage nicht mehr aktueller Bescheinigungen keinen zwingenden Ausschlussgrund dar.
3. Als fehlende Preisangabe ist eine Auslassung oder eine Angabe mit unbestimmtem Bedeutungsgehalt zu werten.
4. Ob ein Bieter die Vorgaben der Verdingungsunterlagen für falsch oder unzweckmäßig hält, weil die danach ermittelte Vortriebsbauzeit länger als die tatsächliche Bauzeit wäre, ist unbeachtlich und berechtigt ihn nicht, von den Vorgaben in den Vergabeunterlagen abzuweichen.
5. Ob die Verdingungsunterlagen im Angebot abgeändert worden sind, ist durch einen Vergleich des Inhalts des Angebots mit den Verdingungsunterlagen festzustellen.
6. Die Auslegung eines Angebots hat auch zu berücksichtigen, dass ein Bieter den Zuschlag erhalten und deshalb im Zweifel ein ausschreibungskonformes Angebot abgeben will.
7. Aus der Sicht eines objektiven Dritten sind stets die richtigen Einzelzahlen und nicht eine fehlerhafte "Summe" maßgeblich.
VolltextIBRRS 2012, 2956
VK Bund, Beschluss vom 24.04.2012 - VK 1-25/12
Ausreichend für die Auslösung der Rügeobliegenheit ist bereits die Erkennbarkeit eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften aus den Vergabeunterlagen. "Erkennbar" in diesem Sinne ist das, was sich bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt bereits aus dem Inhalt der Ausschreibung als vergaberechtswidrig erschließt.
VolltextIBRRS 2012, 2950
VGH Bayern, Beschluss vom 23.05.2012 - 4 ZB 10.547
1. Die freihändige Vergabe von Aufträgen ohne Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ist ein schwerer Vergaberechtsverstoß, der einen Zuwendungsgeber zur Rückforderung der Zuwendung berechtigt.
2. Die Verwendung von Fertigbauteilen beim Bau von Brunnenschächten setzt schon nach allgemeiner Lebenserfahrung nur einen geringeren Grad an Spezialisierung voraus.
VolltextIBRRS 2012, 2947
VK Bund, Beschluss vom 15.03.2012 - VK 1-10/12
1. Eignungsanforderungen sind bereits in der Vergabebekanntmachung aufzuführen; in den Vergabeunterlagen sind allenfalls noch Konkretisierungen zulässig.
2. Der Auftraggeber hat nach § 19 EG Abs. 2, 3 VOL/A 2009 die Möglichkeit, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Hinsichtlich der Frage der Nachforderung steht ihm ein Ermessen zu. Ohne eine entsprechende Ermessensausübung ist ein Ausschluss wegen fehlender Erklärungen oder Nachweise unzulässig.
VolltextIBRRS 2012, 2946
VG Stuttgart, Urteil vom 12.07.2012 - 4 K 3842/11
1. Die zur öffentlichen Bekanntmachung bestimmten Ausschreibungstexte einer Kommune sind Informationen i.S.d. § 2 Nr. 2 IWG.*)
2. Die Herausgabe solcher Informationen zur - bewussten oder geduldeten - Weiterverwendung durch einen Dritten begründet nach § 3 Abs. 1 IWG den Gleichbehandlungsanspruch aller Interessenten.*)
VolltextIBRRS 2012, 2936
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.12.2011 - 2 VK 6/11
Zur Ermittlung der Gebühren der Vergabekammer nach Antragsrücknahme.
VolltextIBRRS 2012, 2932
OLG München, Beschluss vom 19.07.2012 - Verg 8/12
Die Schwelle von der bloßen Markterkundung zum Beginn eines Vergabeverfahrens im materiellen Sinn wird dann überschritten, wenn der öffentliche Auftraggeber seinen internen Beschaffungsbeschluss objektiv erkennbar nach außen durch Maßnahmen umsetzt, welche konkret zu einem Vertragsschluss mit einem auszuwählenden Unternehmen führen sollen. Maßnahmen, welche ein Vertreter des öffentlichen Auftraggebers durchführt, können dem öffentlichen Auftraggeber nach den Grundsätzen der Duldungs- oder Anscheinsvollmacht zugerechnet werden.*)
VolltextIBRRS 2012, 2926
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.09.2011 - 2 VK 5/11
1. Werden die Eignungskriterien in der Bekanntmachung nicht eindeutig benannt, so muss dies bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung angegebenen Frist gerügt werden.
2. Eine Losauswahl setzt voraus, dass die geeigneten Bewerber in den ersten Auswahlstufen nach den Mindestanforderungen und in weiteren Auswahlstufen nach weiteren fachlichen Gesichtspunkten ausgewählt wurden. Da das Vergabeverfahren seinem Wesen nach die Auswahl desjenigen Bewerbers bezweckt, der die bestmögliche Leistung erwarten lässt, ist ein Auswahlverfahren unzureichend, welches es unterlässt abzuklären, welcher der nicht ausgeschlossenen und geeigneten Bewerber die geforderte Leistung prognostisch am besten erbringen werde.
3. Ein Auftraggeber muss grundsätzlich weder die Reihenfolge noch die exakte Gewichtung der Auswahlkriterien vorab bekannt geben. Davon ist nur dann eine Ausnahme zu machen, wenn ein Auftraggeber bereits vor Bekanntmachung der Ausschreibung die Reihenfolge und Gewichtung der Auswahlkriterien festlegt.
4. Der Grundsatz, wonach der Auftraggeber ein "Mehr an Eignung" eines Bieters nicht berücksichtigen darf, gilt nur für die Phase der abschließenden Angebots- oder Zuschlagswertung, nicht für die ihr vorgeschaltete Eignungsprüfung. Dass bei dieser Bewertung die Eignung der Bewerber einer Abstufung zugänglich ist und Abstufungen auch zulässig sein müssen, rechtfertigt sich aus dem Wesen der Eignungsprüfung und ist selbstverständlich.
5. Die Vergabekammer kann im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens die Entscheidung der Vergabestelle über die Eignung eines Unternehmens folglich nur daraufhin überprüfen, ob die rechtlichen Grenzen dieses Beurteilungsspielraums überschritten sind. Eine Überschreitung dieses Beurteilungsspielraums ist regelmäßig anzunehmen, wenn das vorgeschriebene Vergabeverfahren nicht eingehalten wird, nicht von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen wird, sachwidrige Erwägungen einbezogen werden oder wenn der sich im Rahmen der Beurteilungsermächtigung haltende Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewendet wird.
VolltextIBRRS 2012, 2863
OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.02.2012 - 11 Verg 11/11
1. Vergaberechtsverstöße, von denen ein Antragsteller erst während eines bereits laufenden Nachprüfungsverfahrens - etwa durch Akteneinsicht - Kenntnis erlangt, können ohne vorherige Rüge gegenüber dem Auftraggeber in das Nachprüfungsverfahren einbezogen werden.
2. Die geforderten Nachweise sind - schon in der Bekanntmachung - möglichst konkret zu benennen, damit die interessierten Bieter frühzeitig erkennen können, ob für sie die Abgabe eines Angebots in Frage kommt.
3. Ist die Vorlage bestimmter Bescheinigungen überhaupt nicht erforderlich, so stellt die Vorlage nicht mehr aktueller Bescheinigungen keinen zwingenden Ausschlussgrund dar.
4. § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A ist analog auf den Fall anzuwenden, dass die Eignungsnachweise nicht bereits mit dem Angebot vorzulegen sind, sondern erst nach Angebotsabgabe von der Vergabestelle angefordert werden.
5. Die Bieter haben diejenigen Preisangaben (Pauschalpreis, Einheitspreis etc.) vorzunehmen, die vom Auftraggeber gefordert werden.
6. Als fehlende Preisangabe ist eine Auslassung oder eine Angabe mit unbestimmtem Bedeutungsgehalt zu werten.
7. Der Begriff der Änderung an den Verdingungsunterlagen ist weit auszulegen. Weicht ein Bieter von den Vorgaben der Vergabeunterlagen ab und bietet im Ergebnis eine andere als die ausgeschriebene Leistung an, so ändert er damit die Vergabeunterlagen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Änderung technische Vorgaben oder vertragliche Ansprüche betriff. Änderungen können insbesondere auch die Preise und die Kalkulation betreffen.
8. Weicht ein Bieter von den vorgegebenen Berechnungsmethoden für die Bauzeit ab und ermittelt die Bauzeit nach eigenen - vermeintlich korrekten - Berechnungsmethoden, so nimmt er Änderungen an den Verdingungsunterlagen vor und ist zwingend auszuschließen.
VolltextIBRRS 2012, 2857
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 28.02.2012 - 2 VK 8/11
1. Eine Präklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB scheidet aus, wenn der Auftraggeber es versäumt hatte, auf die aus dieser Vorschrift folgende Rechtsmittelfrist von 15 Tagen nach Erhalt der Nichtabhilfemitteilung in der Vergabebekanntmachung hinzuweisen oder hilfsweise die Stelle anzugeben, bei dem diese Auskünfte eingeholt werden können. Das Fehlen dieser gemäß § 9 Abs. 1 VOF i.V.m. Anhang II der VO (EG) Nr. 1564/2005 (dort unter VI. 4.2 bzw. 4.3) zwingend vorgeschriebenen Angaben führt dazu, dass die Rechtsbehelfsfrist nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB nicht zu laufen beginnt.
2. Der Anwendbarkeit des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB steht EU-Recht nicht entgegen.
3. Auch wenn es grundsätzlich nicht erforderlich ist, in einem Vergabeverfahren ein- und denselben Verfahrensverstoß mehrfach zu rügen, gilt dies ausnahmsweise dann nicht, wenn die Vergabestelle im bisherigen Vergabeverfahren einzelne Verfahrensschritte wiederholt und hierbei den bereits gerügten Vergaberechtsverstoß wiederholt.
4. Ein Akteneinsichtsrecht nach § 111 GWB setzt voraus, dass überhaupt ein Nachprüfungsverfahren eröffnet ist.
VolltextIBRRS 2012, 2832
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 05.03.2012 - 2 VK 9/11
1. Mindestvoraussetzung für die Annahme eines Interesses am Auftrag ist, dass sich der Antragsteller entweder an dem der (beabsichtigten) Auftragsvergabe vorausgehenden Wettbewerb beteiligt hat oder darlegt, gerade daran durch den beabsichtigten Verstoß gegen Vorschriften des Vergaberechtes gehindert gewesen zu sein.
2. Ein Akteneinsichtsrecht nach § 111 GWB setzt voraus, dass überhaupt ein Nachprüfungsverfahren eröffnet ist.
VolltextIBRRS 2012, 2785
OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.04.2012 - 11 Verg 6/11
1. Die sofortige Beschwerde nach § 116 GWB ist auch isoliert gegen die Kostenentscheidung oder Teile davon, insbesondere die Gebührenfestsetzung im Nachprüfungsverfahren, statthaft.
2. Das Land genießt nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 Verwaltungskostengesetz Kostenfreiheit im Nachprüfungsverfahren, und zwar selbst dann, wenn es lediglich im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung tätig geworden ist.
VolltextIBRRS 2012, 2784
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.04.2012 - 3 VK 5/12
1. Im Falle einer Aufhebung der Ausschreibung erledigt sich das Nachprüfungsverfahren auch ohne eine entsprechende Erklärung des Auftraggebers.
2. Im Falle einer Erledigung des Verfahrens erfolgt die Entscheidung, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, gemäß § 128 Absatz 3 Satz 5 GWB nach billigem Ermessen. Im Rahmen dieses Ermessens ist vorrangig darauf abzustellen, wie das Verfahren aufgrund des bisherigen Sach- und Streitstandes ausgegangen wäre.
3. Ein Ersatz der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Antragstellers kommt mangels einer Sachentscheidung nicht in Betracht.
VolltextIBRRS 2012, 2771
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21.02.2012 - 1 VK 7/11
1. Der öffentliche Auftraggeber ist grundsätzlich frei in der Definition dessen, was er beschaffen möchte. Der Bieter hat im Vergabeverfahren die ausgeschriebene Leistung grundsätzlich nicht infrage zu stellen. Ihn trifft insoweit keine Prüfungspflicht, insbesondere muss er keine Motivforschung betreiben.
2. Erkennt der Bieter, dass die Leistungsbeschreibung widersprüchlich, unverständlich oder in sich nicht schlüssig ist, so ist er gehalten, die Zweifelsfragen vor Abgabe des Angebotes zu klären.
3. Umfangreiche Vorarbeiten und Recherchen, die eine Angebotskalkulation erst ermöglichen, darf die Ausschreibung dem Bieter nicht abverlangen.
VolltextIBRRS 2012, 2766
VK Bund, Beschluss vom 21.06.2012 - VK 3-57/12
1. Die Festlegung des Beschaffungsgegenstandes obliegt grundsätzlich der ausschließlichen Bestimmung durch den öffentlichen Auftraggeber.
2. Um dem Wettbewerbsprinzip zu entsprechen, ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, das Vergabeverfahren möglichst wettbewerbsoffen zu gestalten. Die Vergabestelle jedoch nicht gehalten, ihren Bedarf so auszurichten, dass möglichst alle auf dem Markt agierenden Teilnehmer leistungs- bzw. angebotsfähig sind.
3. In der Überbürdung unzumutbarer Kalkulationsrisiken liegt kein Vergabefehler. Das grundsätzliche Verbot, Bietern oder Auftragnehmern in der Leistungsbeschreibung oder in sonstigen Vergabeunterlagen ungewöhnliche Wagnisse für Umstände oder Ereignisse aufzubürden, auf die er keinen Einfluss hat und deren Einfluss auf die Preise und Fristen er nicht im Voraus schätzen kann, ist aus der VOL/A 2006 nicht in die Neuregelung der VOL/A übernommen worden. Derartige Fälle können in Einzelfällen allenfalls unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit einer für den Bieter kaufmännisch vernünftigen Kalkulation beanstandet werden.
4. Kartellrechtliche Belange gehören nicht zum Prüfungsgegenstand des Nachprüfungsverfahrens.
VolltextIBRRS 2012, 2756
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20.05.2011 - 2 VK 2/11
1. Die Vergabekammer prüft das Vorliegen der Antragsbefugnis ebenso wie das der anderen Zulässigkeitsvoraussetzungen von Amts wegen. Die Antragsbefugnis muss im Hinblick auf das geltend gemachte Begehren und für jeden einzelnen geltend gemachten Vergaberechtsverstoß getrennt geprüft und festgestellt werden.
2. Einen Anspruch auf Nachverhandlungen hat ein Bieter, der ein unklares Angebot vorgelegt hat, grundsätzlich nicht.
3. Ein öffentlicher Auftraggeber kann sich die Auswahl und Bekanntgabe der geforderten Eignungsnachweise nicht für die Zeit der Versendung der Verdingungsunterlagen vorbehalten.
VolltextIBRRS 2012, 2752
BGH, Beschluss vom 18.06.2012 - X ZB 9/11
Wird ein Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren darauf gestützt, dass die angekündigte Beschaffung von Entsorgungsleistungen durch Vergabe einer Dienstleistungskonzession gesetzwidrig sei und nur im Wege eines öffentlichen Auftrags erfolgen dürfe, sind die Nachprüfungsinstanzen des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zuständig.*)
VolltextIBRRS 2012, 2747
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2012 - Verg 9/12
Im Rahmen einer Sektorenvergabe können Erklärungen und Nachweise für Bewerbungen und (bindende) Angebote nachgefordert werden. Dies gilt erst recht für indikative Angebote und auch für Preisangaben.
VolltextIBRRS 2012, 2746
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10.11.2011 - 2 VK 4/11
Hilft ein öffentlicher Auftraggeber nach Einleitung des Nachprüfungsverfahrens dem Begehren des Antragstellers ab und wird daraufhin das Verfahren durch eine Erledigungserklärung der Verfahrensbeteiligten beendet, so kann es unbillig sein, dem Antragsteller die Hälfte der Gebühren aufzuerlegen, obwohl er in einem materiellen Sinne obsiegt hat.
VolltextIBRRS 2012, 2745
OLG Dresden, Beschluss vom 26.06.2012 - Verg 3/12
1. Entscheidungen der Vergabekammer über die Verweisung des Nachprüfungsverfahrens an eine andere Vergabekammer sind nicht isoliert anfechtbar.
2. Bei einer Überschneidung der Zuständigkeiten der Vergabekammer eines Landes und der Vergabekammer des Bundes hat der Auftraggeber das Recht zur verbindlichen Bestimmung der zuständigen Vergabekammer.
VolltextIBRRS 2012, 2712
VK Münster, Beschluss vom 13.03.2012 - VK 2/12
1. Formelle und materielle Bestandskraft von Vergabekammerbeschlüssen*).
2. Die Beschlüsse der Vergabekammern sind feststellende Verwaltungsakte, die in einem gerichtsähnlichem Verfahren ergehen.
3. Materiell umfasst die Bestandskraft einer Entscheidung der Vergabekammer den Tenor, die tragenden Entscheidungsgründe und tatsächlichen Feststellungen zum behaupteten Verstoß sowie die rechtliche Würdigung zu der Frage, ob ein Vergabeverstoß vorliegt.
VolltextIBRRS 2012, 2662
OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.05.2012 - 11 Verg 5/12
Es ist vergaberechtlich unbedenklich bereits in den Vergabebedingungen bei den Stundenverrechnungssätzen Aufgreifschwellen anzugeben, bei deren Erreichen die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns im Rahmen der Angebotsaufklärung näher zu untersuchen ist. Daher erscheint die Verpflichtung des Auftraggebers nicht ohne weiteres ausgeschlossen, solche Angebote unter Einschluss der angegebenen Skonti auf seine "Auskömmlichkeit" im Einzelfall zu überprüfen.
VolltextIBRRS 2012, 2661
OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.05.2012 - 11 Verg 4/10
Die Festsetzung einer 2,3 Geschäftsgebühr in einem durchschnittlichen Vergabenachprüfungsverfahren mit mündlicher Verhandlung ist nicht unbillig.
VolltextIBRRS 2012, 2660
OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.04.2012 - 11 Verg 5/10
Die Festsetzung einer 2,3 Geschäftsgebühr in einem durchschnittlichen Vergabenachprüfungsverfahren mit mündlicher Verhandlung ist nicht unbillig.
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