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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10757 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2012

IBRRS 2012, 1733
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Regelfall ist das Offene Verfahren: Ausnahmen sind eng auszulegen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.02.2012 - Verg 75/11

1. Das Offene Verfahren ist der Regelfall, von dem nur in den gesetzlich zugelassenen Ausnahmefällen abgewichen werden kann. Der Ausnahmetatbestand des § 3 EG Abs. 2 b VOL/A ist eng auszulegen.

2. Die Dringlichkeit einer Vergabe kann zwar die Wahl eines Nichtoffenen Verfahrens begründen. Ein Auftraggeber kann sich aber auf die Dringlichkeit nicht berufen, wenn er sie selber verursacht hat, indem er etwa vergaberechtswidrige Ausschreibungen eingeleitet hat.

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IBRRS 2012, 1595
VergabeVergabe
Wer trägt Verfahrenskosten im Falle der Antragsrücknahme?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.06.2011 - 1 VK 27/11

Die Höhe der für die Amtshandlungen zu erhebenden Kosten richtet sich zum einen nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer. In erster Line aber ist die wirtschaftliche Bedeutung des Gegenstandes des Nachprüfungsverfahrens maßgebend, somit der Wert des zur Vergabe vorgesehenen Auftrags bzw. die Angebotssumme.

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IBRRS 2012, 1585
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unsachliche Bewertung bei Beurteilung von Referenzprojekten

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.07.2011 - 1 VK 34/11

1. Alle Präsentationen der Bieter sind nachvollziehbar zu bewerten und zu dokumentieren. Die in der Dokumentation enthaltenen Angaben und Gründe müssen detailliert, wahrheitsgemäß und verständlich dargestellt werden, dass sie für einen objektiven Betrachter nachvollziehbar sind.

2. Bei der Bewertung der Präsentation eines vergleichbaren Projektes ist die Vergleichbarkeit mit dem anstehenden Projekt in Bezug auf temporäre und funktionale Aspekte der gestellten Aufgabe (vgl. § 20 Abs. 1 VOF) zu bewerten und zu dokumentieren.

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IBRRS 2012, 1569
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschreibung von "Glasreinigung" als eigenständiges Fachlos!

VK Köln, Beschluss vom 06.03.2012 - VK VOL 45/2011

Zunächst sind Leistungen aufgeteilt in Teil- und Fachlose zu vergeben. Zeigt sich im Zuge entsprechender Wertung, dass wirtschaftliche oder technische Gründe es erfordern, dürfen in einem zweiten Schritt mehrere Teil- oder Fachlose zusammen vergeben werden.

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IBRRS 2012, 1568
VergabeVergabe
Abweichung von Wertungskriterien: Verbot der Zuschlagserteilung!

VK Bund, Beschluss vom 09.09.2011 - VK 1-114/11

1. Geboten ist es, alle Kriterien bekannt zu geben, die der öffentliche Auftraggeber in die Wertung der Angebote einfließen lassen will. Umgekehrt ist der Auftraggeber ebenfalls verpflichtet, Kriterien, die er den Bietern vorher nicht mitgeteilt hat, nicht bei der Wertung zu berücksichtigen.

2. Hat ein Bieter in preislicher Hinsicht bestimmte Vorteile gegenüber seinen Konkurrenten, weil bestimmte Kosten nicht oder nur zu einem vergleichsweise geringen Teil anfallen, darf dessen Angebot insoweit in die Wertung miteinbezogen werden.

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IBRRS 2012, 1565
VergabeVergabe
Ausschreibung gesetzliche Krankenkassen: Bundes- oder Landeskompetenz?

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.12.2010 - VK 1-51/10

Zur Zuständigkeit der Vergabekammer bei Ausschreibung durch gesetzliche Krankenkassen.

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IBRRS 2012, 1563
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Primärrechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

LG München I, Beschluss vom 18.04.2012 - 11 O 7897/12

1. Auch im unterschwelligen Vergabewesen ist ein effektiver Schutz des Bieters zu gewährleisten. Zwar nicht vor jeder Fehlentscheidung staatlicher Vergabestellen, aber jedenfalls vor Verfahrensfehlern, die solches Gewicht haben, dass sie unter dem Gleichbehandlungsgebot (hier in Form des Differenzierungsgebots) nicht mehr hinnehmbar sind.

2. Das kann der Fall sein, wenn die Vergabestelle ohne sachlichen Grund von einer früheren Praxis abweichen will.

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IBRRS 2012, 1561
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eignungsnachweise unvollständig: Ausschluss vom Vergabeverfahren!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.10.2011 - 11 Verg 7/11

1. Verlangt ein Auftraggeber in den Ausschreibungsunterlagen bestimmte Eignungsnachweise, so ist er hieran unter dem Grundsatz der Gleichbehandlung gegenüber allen Bietern gebunden und kann nicht nachträglich auf einzelne Nachweise verzichten und weniger strenge Anforderungen stellen.

2. Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist auch dann verletzt, wenn die Angebote der weiteren Bieter nur aufgrund unterschiedlicher Mängel zwingend ausgeschlossen werden müssten. Auch wenn ein Bieter wegen Mängeln seines Angebots an sich von dem weiteren Vergabeverfahren auszuschließen wäre, besteht sein Anspruch auf Gleichbehandlung fort, wenn auch alle sonstigen Bieter im Ergebnis auszuschließen wären.

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IBRRS 2012, 1553
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bietergemeinschaft: Kriterien der verbindlichen Angebotsunterschrift

VK Hessen, Beschluss vom 13.03.2012 - 69d-VK-06/2012

Ist eine rechtsverbindliche Unterschrift des Angebots gefordert, reicht die alleinige Unterschrift des Angebots durch den bevollmächtigten Vertreter einer Bietergemeinschaft nicht aus, wenn der bevollmächtigte Vertreter nicht auch ausdrücklich benannt wird.

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IBRRS 2012, 1549
VergabeVergabe
Verhandlungsverfahren: Einheitliche Abgabetermine für Preise!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.12.2011 - 1 VK LSA 32/11

1. Für Aspekte, die erst im Rahmen eines anhängigen Nachprüfungsverfahrens bekannt werden, gibt es kein Rügeerfordernis.*)

2. Auch im Verhandlungsverfahren ist es unzulässig, dass der Auftraggeber für die einzelnen Bieter unterschiedliche Abgabetermine für die Preise festlegt.*)

3. Eine per e-mail eingegangene Angebotsänderung genügt nicht den Bestimmungen des Signaturgesetzes.*)

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IBRRS 2012, 1525
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Gebührenbefreiung bei Bundesauftragsverwaltung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.04.2012 - 11 Verg 10/11

1. Die sofortige Beschwerde ausschließlich gegen die Kostenentscheidung der Vergabekammer ist zulässig.

2. Selbst soweit das Land als öffentlicher Auftraggeber im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung tätig geworden sein sollte, ist es im Nachprüfungsverfahren passivlegitimiert und der Nachprüfungsantrag demzufolge gegen das Land zu richten.

3. Daher kommt es nicht darauf an, ob der Bund Gebührenbefreiung genießt, sondern, ob im vorliegenden Nachprüfungsverfahren der Antragsgegner, also das Land, gebührenbefreit ist.

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VPRRS 2012, 0445
ITIT
Keine Abweichung von vorher festgelegter Wertungsvorgehensweise!

VK Bund, Beschluss vom 12.01.2012 - VK 1-165/11

Von einer vorher festgelegten Wertungsvorgehensweise darf der Auftraggeber aus Gründen der Transparenz der Wertung und Gleichbehandlung der Bieter im Nachhinein nicht abweichen, indem er z.B. die Schlechterfüllung von Sollkriterien nunmehr als Begründung für den Angebotsausschluss eines Bieters heranzieht oder ein Angebot trotz Erreichens der festgelegten Mindestpunktzahl nicht in der Wertung belässt.

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IBRRS 2012, 1521
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Inhaltliche Unvollständigkeit: Ausschluss und keine Nachbesserung!

OLG Dresden, Beschluss vom 21.02.2012 - Verg 1/12

Ist wegen einer inhaltlichen Unvollständigkeit schon gar kein wirksames Angebot abgegeben worden, so handelt es sich nicht um das Fehlen von Erklärungen oder Nachweisen i. S. d § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A. Das Angebot ist vielmehr auszuschließen, ohne dass dem Bieter Gelegenheit gegeben werden darf, es nachzubessern.*)

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IBRRS 2012, 1504
VergabeVergabe
Kartellrechtliche Fragen nicht im Nachprüfungsverfahren überprüfbar!

VK Bund, Beschluss vom 02.09.2011 - VK 1-108/11

1. Telekommunikationsdienste sind Dienste, die ganz oder teilweise in der Übertragung und Weiterleitung von Signalen auf dem Telekommunikationsnetz durch Telekommunikationsverfahren bestehen, mit Ausnahme von Rundfunk und Fernsehen. Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit sind weiterhin solche Telekommunikationsdienste, mit deren Erbringung die Mitgliedstaaten ausdrücklich insbesondere eine oder mehrere Fernmeldeorganisationen betraut haben.

2. Für die Beurteilung möglicher Verstöße gegen nationales oder europäisches Kartellrecht ist das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren ungeeignet.

3. Sinn und Zweck des Verhandlungsverfahrens ist es, Nachverhandlungen über den Angebotsinhalt durchzuführen, so dass der Auftraggeber jederzeit den Leistungsumfang reduzieren konnte, um aus seiner Sicht wirtschaftlichere Angebote zu erhalten. Ein Bieter kann nicht vom Auftraggeber verlangen, seinen Beschaffungsbedarf so festzulegen, dass gerade sein Angebot zu bevorzugen ist. Eine Bestimmung des öffentlichen Auftraggebers, mit der er seinen Bedarf auf bestimmte Produkte zuschneidet und dadurch andere Anbieter ausschließt, ist eher zu beanstanden, als dann, wenn er den Kreis der potentiellen Bieter, die in der Lage sind, die ausgeschriebenen Anforderungen zu erfüllen, erweitert.

4. Eine Preisangabe zu einer Leistungsposition ist dann vollständig, wenn der Bieter für diese Leistung den Preis ansetzt, den er tatsächlich kalkuliert hat und den er folglich vom Auftraggeber hierfür beanspruchen will. Wie er zu seinem Preisangebot kommt ist zunächst sein Problem. Ein öffentlicher Auftraggeber ist im Rahmen der §§ 16 Abs. 3, 19 Abs. 3 lit. a) VOL/A-EG nicht gehalten, die Kalkulationsgrundlagen, die Vertretbarkeit der Kalkulationsmethode oder die Angemessenheit der Preiskalkulation zu überprüfen.

5. Dagegen hat ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 19 Abs. 6 VOL/A-EG die Pflicht, ungewöhnlich niedrige Angebote zu prüfen und auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, nicht den Zuschlag zu erteilen. Hierbei kommt es nicht auf einzelne Preispositionen, sondern den Gesamtpreis eines Bieters an.

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IBRRS 2012, 1449
VergabeVergabe
Nachweisbeschaffung: Hohe Anforderungen an die Unzumutbarkeit!

VK Bund, Beschluss vom 04.10.2011 - VK 1-120/11

1. Die Forderung von Nachweisen im Vergabeverfahren ist vergaberechtlich immer dann problematisch, wenn sie durch die Bieter objektiv nicht oder jedenfalls nur mit unzumutbarem Aufwand zu erfüllen ist.

2. Gelingt es einzelnen Bietern, rechtzeitig einen notwendigen Nachweis einzuholen, so muss dies für alle anderen als möglich gelten. Auf die subjektive Unmöglichkeit eines der Bieter kommt es folglich nicht an. Ist es dem betroffenen Bieter jedoch die Einholung eines Nachweises aus einem anderen Grund unzumutbar, so muss er dieses unverzüglich geltend machen.

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IBRRS 2012, 1442
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachunternehmer müssen nicht schon bei Angebotsabgabe benannt werden!

VK Lüneburg, Beschluss vom 31.01.2012 - VgK-58/2011

1. Ein Unternehmen kann sich auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihnen und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Bietergemeinschaften sind wie Einzelbieter zu behandeln.

2. Als Alternative zur Bietergemeinschaft kann sich der Bieter des Instruments des Nachunternehmers bedienen. Zumindest für Dienstleistungsaufträge gemäß § 99 Abs. 4 GWB ist es möglich, dass der Auftragnehmer nicht nur teilweise, sondern in Gänze auf Nachunternehmer zurückgreift.

3. Der Hauptunternehmer ist nicht verpflichtet, bereits mit Angebotsabgabe die Nachunternehmer namentlich zu bennenen und verbindliche und mit Kosten verbundenen Vorverträgen mit den Nachunternehmern zu schließen.

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IBRRS 2012, 1432
VergabeVergabe
Transparenzgrundsatz contra Schutz des öffentlichen Interesses

EuG, Urteil vom 10.12.2009 - T-195/08

1. Bei Zwischenmaßnahmen, die der Vorbereitung der im Rahmen eines mehrstufigen internen Verfahrens zustande kommenden Entscheidung über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags unter Bewertung der abgegebenen Angebote dienen, können die Bewertungsberichte nicht selbst mit einer Nichtigkeitsklage angefochten werden. Eine Nichtigkeitsklage kann nur gegen die Maßnahme gerichtet werden, die den Standpunkt der Kommission am Ende dieses internen Verfahrens endgültig festlegt.*)

2. Eine Nichtigkeitsklage einer natürlichen oder juristischen Person ist nur zulässig, wenn diese Person ein Interesse an der Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung hat. Ein solches Interesse setzt voraus, dass die Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung als solche Rechtswirkungen haben kann und dass die Klage der Partei, die sie erhoben hat, im Ergebnis auch einen Vorteil verschaffen kann.*)

3. Die Kommission verfügt über einen weiten Spielraum bei der Beurteilung der Gesichtspunkte, die beim Erlass einer Entscheidung über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Wege der Ausschreibung zu berücksichtigen sind. Sie verfügt auch über einen weiten Beurteilungsspielraum bei der Entscheidung sowohl über den Inhalt als auch die Anwendung der Vorschriften, die für die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Wege einer Ausschreibung gelten. Außerdem hat ein öffentlicher Auftraggeber zwar die Ausschreibungsbedingungen genau und klar abzufassen, doch ist er nicht verpflichtet, alle Fallgestaltungen, die sich, so selten sie auch sein mögen, in der Praxis ergeben können, in Betracht zu ziehen. Eine im Lastenheft vorgesehene Bedingung ist nach Maßgabe ihres Zwecks, ihrer Systematik und ihres Wortlauts auszulegen. Im Zweifelsfall kann der betroffene öffentliche Auftraggeber die Anwendbarkeit einer solchen Bedingung im Wege einer Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Gesichtspunkte beurteilen. In Anbetracht des weiten Beurteilungsspielraums der Kommission muss sich die gerichtliche Kontrolle auf die Prüfung beschränken, ob die Verfahrens- und Begründungsvorschriften eingehalten worden sind, der Sachverhalt zutrifft und kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder ein Ermessensmissbrauch vorliegt. Im Rahmen einer solchen Kontrolle ist es Sache des Gemeinschaftsrichters, u. a. festzustellen, ob die Auslegung einer im Lastenheft vorgesehenen Bedingung durch die Kommission als öffentlicher Auftraggeber zutreffend ist.*)

4. Art. 148 Abs. 3 der Verordnung Nr. 2342/2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung verleiht den Organen die Befugnis, aus eigener Initiative Kontakt mit dem Bewerber aufzunehmen, falls ein Angebot Klarstellungen erfordert oder sachliche Irrtümer im Wortlaut des Angebots zu berichtigen sind. Daraus folgt, dass diese Bestimmung nicht so ausgelegt werden kann, dass sie den Organen in den dort abschließend aufgezählten Ausnahmefällen eine Pflicht zur Kontaktaufnahme mit den Bewerbern auferlegt.

Anders könnte es nur sein, wenn sich diese Befugnis aufgrund der allgemeinen Rechtsgrundsätze zu einer Verpflichtung der Kommission verdichten konnte, Kontakt mit einem Bewerber aufzunehmen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Wortlaut eines Angebots mehrdeutig abgefasst ist und die der Kommission bekannten Fallumstände darauf hinweisen, dass die Mehrdeutigkeit sich wahrscheinlich einfach auflösen lässt und leicht beseitigt werden kann. Dann läuft es im Prinzip dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung zuwider, wenn die Kommission das Angebot ablehnt, ohne von ihrer Befugnis Gebrauch zu machen, eine Klarstellung zu verlangen. Ihr unter solchen Umständen ein ungebundenes Ermessen zuzuerkennen, verstieße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.

Außerdem dürfen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Handlungen der Gemeinschaftsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung der verfolgten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und die verursachten Nachteile in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen müssen.

Im Interesse der Rechtssicherheit ist jedoch auch erforderlich, dass sich die Kommission des genauen Inhalts eines im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens abgegebenen Angebots und insbesondere der Übereinstimmung des Angebots mit den im Lastenheft vorgesehenen Bedingungen vergewissern kann. Wenn also ein Angebot mehrdeutig ist und die Kommission nicht die Möglichkeit hat, schnell und effizient festzustellen, was es tatsächlich bedeutet, hat sie keine andere Wahl, als es abzulehnen.

Letzten Endes kommt es dem Gemeinschaftsrichter zu, festzustellen, ob die Antworten eines Bewerbers auf ein Klarstellungsverlangen des öffentlichen Auftraggebers als Klarstellungen zum Inhalt des Angebots dieses Bewerbers angesehen werden können oder ob sie diesen Rahmen überschreiten und den Inhalt des Angebots im Hinblick auf die im Lastenheft vorgesehenen Bedingungen ändern.*)

5. Der sowohl in Art. 89 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften als auch in Art. 2 der Richtlinie 2004/18 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge in Bezug genommene Transparenzgrundsatz ist in Einklang mit dem Schutz des öffentlichen Interesses, der legitimen Geschäftsinteressen öffentlicher oder privater Unternehmen und des lauteren Wettbewerbs zu bringen, der die in Art. 100 Abs. 2 Unterabs. 2 der Haushaltsordnung vorgesehene Möglichkeit rechtfertigt, von der Mitteilung bestimmter Informationen an einen abgelehnten Bewerber abzusehen, wenn dies erforderlich ist, um die Beachtung dieser Erfordernisse sicherzustellen.*)

6. Die Begründetheit einer Schadensersatzklage nach Art. 288 Abs. 2 EG hängt von der Erfüllung mehrerer Voraussetzungen ab, nämlich von der Rechtswidrigkeit des den Organen vorgeworfenen Verhaltens, dem tatsächlichen Vorliegen eines Schadens und dem Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen dem behaupteten Verhalten und dem geltend gemachten Schaden. Liegt eine dieser Voraussetzungen nicht vor, so ist die Klage insgesamt abzuweisen, ohne dass die übrigen Voraussetzungen geprüft zu werden brauchten.*)

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IBRRS 2012, 1430
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Teilanfechtung wegen falscher Typenbezeichnung!

OLG Koblenz, Beschluss vom 30.03.2012 - 1 Verg 1/12

1. Eine vom Bieter auf Verlangen des Auftraggebers im Angebot eingetragene Produkt- oder Typenbezeichnung ist wörtlich zu nehmen, wenn sie eindeutig ist und sich im übrigen Angebotsinhalt keine Anknüpfungspunkte dafür finden, dass etwas anderes angeboten werden sollte.*)

2. Es gibt keinen - bei der Auslegung eines Angebots zu berücksichtigenden - Erfahrungssatz, dass Unternehmen immer genau das anbieten wollen, was der Auftraggeber über die Leistungsbeschreibung "bestellt" hat und Abweichungen im Angebot auf einem - vom Auftraggeber als solches erkennbarem - Versehen beruhen.*)

3. Eine Produkt- oder Typenbezeichnung ist keine isoliert wegen Irrtums anfechtbare Willenserklärung, sondern Bestandteil der Willenserklärung Angebot.*)

4. Nach Ablauf der Angebotsfrist ist eine Teilanfechtung des Angebots mit dem Ziel der Änderung einer Produkt- oder Typenbezeichnung nicht möglich.*)

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IBRRS 2012, 1425
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vergabeverfahrensrisiko: Wie sind NU-Mehrkosten zu berechnen?

BGH, Urteil vom 08.03.2012 - VII ZR 202/09

1. Ein Mehrvergütungsanspruch in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B kann dem der Verlängerung der Bindefrist zustimmenden Auftragnehmer wegen einer verzögerten Vergabe grundsätzlich nur erwachsen, wenn diese eine Änderung der Leistungspflichten zur Folge hat (Bestätigung von BGH, Urteil vom 11. Mai 2009 - VII ZR 11/08, BGHZ 181, 47).*)

2. Maßgeblich für die in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B zu ermittelnde Höhe des Mehrvergütungsanspruchs, der auf einer durch eine verzögerte Vergabe verursachten Bauzeitverschiebung beruht, sind grundsätzlich nur diejenigen Mehrkosten, die ursächlich auf die Verschiebung der Bauzeit zurückzuführen sind (Bestätigung von BGH, Urteil vom 10. September 2009 - VII ZR 152/08, IBR 2009, 628 = BauR 2009, 1901 = NZBau 2009, 771 = ZfBR 2010, 89).*)

3. Bei Anwendung dieser Grundsätze kann einem Auftragnehmer ein Mehrvergütungsanspruch in Höhe des Betrages zustehen, der sich aus der Differenz zwischen den tatsächlich durch die Beauftragung eines Nachunternehmers entstandenen Kosten und denjenigen Kosten ergibt, die für ihn bei Einhaltung der ursprünglichen Bauzeit durch die Annahme des bindenden Angebots eines günstigeren Nachunternehmers entstanden wären.*)

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IBRRS 2012, 1422
VergabeVergabe
Zulässigkeit von Rabattverträgen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.2012 - Verg 67/11

1. Der Abschluss von Pharma-Rabattverträgen ist außerhalb des Vergaberechts nicht grundsätzlich unzulässig.

2. Zu den bestimmten Voraussetzungen, nach denen dies zulässig ist.

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IBRRS 2012, 1421
VergabeVergabe
Zulässigkeit von Rabattverträgen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.2012 - Verg 59/11

1. Der Abschluss von Pharma-Rabattverträgen ist außerhalb des Vergaberechts nicht grundsätzlich unzulässig.

2. Zu den bestimmten Voraussetzungen, nach denen dies zulässig ist.

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IBRRS 2012, 1410
VergabeVergabe
Wann ist eine Interimsvergabe zulässig?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.03.2012 - Verg W 16/11

1. Eine Interimsvergabe stellt sich dann nicht als ein nach den §§ 115, 118 GWB verbotener Zuschlag dar, wenn die ausgeschriebene Leistung nur teilweise vergeben wird und die Interimsvergabe deshalb einen anderen Gegenstand hat als das durch den Nachprüfungsantrag angehaltene Vergabeverfahren.*)

2. Eine Interimsbeauftragung kann nur dann einer Nachprüfung unterzogen werden, wenn ihr Auftragswert den Schwellenwert übersteigt. Beschaffen eine Holdinggesellschaft und ihr angeschlossene Unternehmen Versicherungsleistungen gemeinsam, spricht alles dafür, die Auftragswerte zusammenzurechnen, auch wenn die Einzelunternehmen jeweils Einzelverträge abschließen.*)

3. Für einen Nachprüfungsantrag dürfte insoweit kein Rechtsschutzbedürfnis bestehen, als er die Feststellung der Unwirksamkeit von Verträgen zum Ziel hat, die nicht vom Gegner des Nachprüfungsantrages abgeschlossen worden sind, sondern von ihm angeschlossenen Unternehmen.*)

4. Ob eine Erweiterung des Nachprüfungsantrages auf weitere Auftraggeber im Beschwerdeverfahren nach abgeschlossenem Verfahren vor der Vergabekammer prozessual zulässig ist, ist zweifelhaft.*)

5. Wer sich darauf beruft, die von mehreren Unternehmen abgeschlossenen Verträge seien bei der Ermittlung des Auftragswertes zusammenzurechnen, kann nicht geltend machen, seine Unterrichtung durch nur eines der vertragsschließenden Unternehmen sei für die Ingangsetzung der kenntnisabhängigen Frist des § 101b GWB nicht ausreichend.*)

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IBRRS 2012, 1409
VergabeVergabe
Schätzung des Auftragswerts bei werktäglicher Neuvergabe

OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.03.2012 - Verg W 15/11

1. Hat sich der Auftraggeber nicht vertraglich an einen Dienstleister gebunden, der für ihn Postdienstleistungen durchführen soll, entscheidet er vielmehr werktäglich neu über deren Vergabe, richtet sich die Schätzung des Auftragswertes gemäß § 3 Abs. 3 VgV auf der Grundlage des Gesamtwertes aufeinanderfolgender Aufträge aus dem vergangenen Haushaltsjahr bzw. des geschätzten Gesamtwertes aufeinanderfolgender Aufträge in den der ersten Lieferung folgenden zwölf Monaten oder in dem der ersten Lieferung folgenden Haushaltsjahr.*)

2. Hat der Auftraggeber vor der Neuschaffung des § 101b GWB die grundsätzliche Entscheidung getroffen, Postdienstleistungen bis auf weiteres einem Unternehmen zu übertragen, kann die Feststellung der Nichtigkeit eines darin etwa liegenden Vertrages nur festgestellt werden, wenn sich mehrere Bieter um den Auftrag beworben haben. Ist dies nicht der Fall, kann dem Auftraggeber nicht im Wege des Nachprüfungsverfahren aufgegeben werden, den bestehenden wirksamen Vertrag zu beenden, selbst wenn dieser möglicherweise zum maßgeblichen Zeitpunkt unter Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften zustande gekommen wäre.*)

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IBRRS 2012, 1406
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss wegen unvollständiger Muster?

VK Sachsen, Beschluss vom 04.10.2011 - 1/SVK/037-11

1. Werden verlangte Muster nicht oder unvollständig vorgelegt, kann das ausschlussrelevant sein, denn Muster und Proben sind unter den Begriff der Erklärungen zu fassen, da diese dazu dienen, Inhalt, Substanz oder Leistungsumfang des zu liefernden Produktes beispielhaft zu beschreiben.*)

2. Widersprechen sich Muster und schriftliches Angebot, ergibt sich für den Auftraggeber das Risiko dass der Bieter im Falle einer Beauftragung unter Berufung auf sein Muster Leistungen erbringt, die von dem Leistungsverzeichnis des Auftraggebers abweichen.*)

3. Auch eine Bemusterung unterliegt der Dokumentationspflicht. Eine unzureichende Dokumentation kann im Vergabenachprüfungsverfahren nicht durch Zeugenbeweis ersetzt werden.*)

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IBRRS 2012, 1402
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Anderes Produkt angeboten: Ausschluss trotz Gleichwertigkeit!

VK Sachsen, Urteil vom 08.11.2011 - 1/SVK/041-11

Gemäß § 19 EG Abs. 3 d VOL/A 2009 sind Angebote, die Änderungen an den Vergabeunterlagen aufweisen, zwingend von der Wertung auszuschließen. Dies gilt unabhängig davon, ob im Ergebnis mit dem angebotenen Produkt ein gleichwertiges Leistungsergebnis erzielt werden kann, wie mit dem laut Leistungsverzeichnis verlangten Fabrikat.*)

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IBRRS 2012, 1401
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachunternehmereinsatz schlechter als Eigenleistung?

VK Sachsen, Beschluss vom 10.02.2012 - 1/SVK/001-12

1. Die "Verlängerung" beschleunigter Vergabeverfahren aus Dringlichkeitsgründen wegen der aktuellen Wirtschaftslage bis Ende 2011 im Sinne der Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 19.12.2008 (IP/08/2040) ergibt sich aus der "NOTE TO THE MEMBERS OF THE ADVISORY COMMITTEE ON PUBLIC CONTRACTS" der Kommission vom 09.12.2010. Dieses Dokument hat nicht den Charakter einer "Ermächtigungsgrundlage" und hat damit weder einen normsetzenden bzw. normersetzenden Charakter.*)

2. Die Verkürzung der Bekanntmachungsfrist nach § 7 Abs. 2 VOF ist nur in eng zu fassenden Ausnahmefällen zulässig, weil dadurch der europaweite Wettbewerb faktisch zugunsten der beschleunigten Durchführung des Verfahrens begrenzt wird. Die Dringlichkeit setzt die nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilende Eilbedürftigkeit der beabsichtigten Beschaffung voraus.*)

3. Die Berücksichtigung des bloßen Nachunternehmereinsatzes als Kriterium im Teilnahmewettbewerb ist vergaberechtswidrig. Die Aussage, dass ein Teilnehmer Nachunternehmer einsetzt, lässt nicht ohne weitere Kenntnis der tatsächlichen Eignung den Rückschluss zu, dass der Bieter weniger geeignet ist als ein Bieter, der die Leistung als Eigenleistung erbringt. Für einen entsprechenden allgemeinen Erfahrungssatz fehlen sachgerechte Erwägungen. Ein "Kern" an eigener Leistungsfähigkeit darf nicht gefordert werden.*)

4. Auch unter Berücksichtigung der Interessen des Mittelstandes ist im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs eine Eingrenzung des Teilnehmerkreises zulässig. Insoweit ist es nicht zu beanstanden, wenn der Auftraggeber die Anforderungen so gestaltet, dass eine Abschichtung erfolgt, die eine Eingrenzung auf die zur Teilnahme am Angebotsverfahren vorgesehene Teilnehmerzahl ermöglicht und ein Losverfahren überflüssig macht.*)




IBRRS 2012, 1395
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kartierung von Biotopen: Eindeutig und erschöpfend beschreibbar?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.03.2012 - Verg W 13/11

1. Ob das Begehren eines Bieters, den Auftrag statt im offenen Verfahren nach VOL/A im Verhandlungsverfahren nach VOF erneut auszuschreiben, einen ihm drohenden Schaden verhindern kann, ist zweifelhaft, weil durch eine solche Maßnahme eine Verbesserung seiner Zuschlagschancen ausgeschlossen erscheint.*)

2. Die Erfassung und Kartierung von Biotopen und FFH-Lebensraumtypen stellen freiberufliche Dienstleistungen dar, die eine Aufgabe zum Gegenstand haben, deren Lösung vorab eindeutig und erschöpfend beschreibbar ist. Dass der Auftragnehmer dabei im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit geistig-schöpferisch tätig wird, steht dem nicht entgegen.*)

3. Ist offen, welchen Arbeitsanfall eine dem Inhalt nach hinreichend bestimmte Leistung verursachen wird, und fordert der Auftraggeber die Angabe eines Gesamtpreises, genügt die Leistungsbeschreibung nicht den Anforderungen an eine eindeutige und erschöpfende Beschreibung. Denn bei nicht hinreichend verlässlich abzuschätzendem Leistungsumfang ist eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation eines Gesamtpreises unmöglich, so dass keine miteinander vergleichbaren Angebote in preislicher Hinsicht zu erwarten sind.*)

4. Ist die vorherige Festlegung eines Gesamtpreises objektiv unmöglich, kommt nur ein Verhandlungsverfahren nach der VOL/A in Betracht.*)




IBRRS 2012, 1389
VergabeVergabe
Angebot ungewöhnlich niedrig: § 19 EG Abs. 6 VOL/A bieterschützend?

VK Sachsen, Beschluss vom 11.11.2011 - 1/SVK/042-11

1. Trägt ein Antragsteller in einem VOL/A Verfahren vor, dass er aus seiner Marktkenntnis heraus Zweifel an der Eignung des Beigeladenen habe, benennt er damit einen ausreichend konkreten Anhaltspunkt für den behaupteten Vergaberechtsverstoß. Da ein Bieter regelmäßig keinen Einblick in das Angebot eines Mitbewerbers hat, kann ein tiefgreifender Vortrag nicht verlangt werden. Dasselbe gilt, soweit ein Antragsteller geltend macht, der Beigeladene habe unauskömmlich kalkuliert, da es angesichts der eigenen Kalkulation unmöglich erscheine, dass ein anderer Bieter günstiger angeboten haben könne.*)

2. § 19 Abs. 6 EG VOL/A hat zumindest in dem Fall bieterschützende Wirkung, wenn durch den Auftraggeber überhaupt keine Auskömmlichkeitsprüfung vorgenommen worden ist. *)

3. Erklärt ein Bieter mit Angebotsabgabe, dass er für einen Teil der ausgeschriebenen Leistung die geforderten Referenzen nicht vorlegen könne, so ist es dem Auftraggeber verwehrt, die entsprechenden Referenzen nachzufordern. Das Angebot des jeweiligen Bieters ist dann zwingend wegen fehlender Eignung auszuschließen.*)

4. Eine Verlängerung einer nach § 19 Abs. 2 Satz 1 EG VOL/A gesetzten Frist zur Nachforderung von bereits mit Abgabe des Angebotes vorzulegenden Erklärungen und Nachweisen ist nicht möglich.*)

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IBRRS 2012, 1388
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VergabeVergabe
Straßenbau: Lärmschutzwandarbeiten sind Fachlos!

VK Sachsen, Beschluss vom 10.02.2012 - 1/SVK/050-11

1. Bereits aus der Veröffentlichung einer Vorinformation kann eine Rechtsverletzung resultieren. Auch wenn die Absendung der Vorinformation noch keinen Beginn des Vergabeverfahrens darstellt, so kann sich in der Vorinformation der Wille der Vergabestelle manifestieren, ein bestimmtes, nunmehr bekanntgegebenes Vergabeprozedere durchführen zu wollen. Zudem ist der Bieter gehalten, jedweden Verfahrensverstoß unverzüglich nach Kenntnisnahme "frühestmöglich" zu monieren.*)

2. Der Begriff des Fachloses knüpft nach nunmehr gefestigter Rechtsprechung an die bei der Auftragsausführung anfallenden Gewerke an, sofern diese sachlich abgrenzbar sind. Eine solche Abgrenzbarkeit lässt sich für Lärmschutzwandarbeiten im Zusammenhang mit Straßenbauarbeiten unproblematisch annehmen.*)

3. Das Gebot der Teilung der Aufträge in Fach- und Teillose als Regelfall ließe bei einer abstrakten Betrachtungsweise zunächst den Schluss zu, dass jede größere Baumaßnahme in einzelne Arbeitsschritte und Bauetappen oder auch Liefer- und Transportleistungen zu zerlegen ist, die in kleinteiligen Fachlosen zu vergeben wären. Deshalb sind die Argumente des Auftraggebers, die diesen zum Absehen von einer Fachlosvergabe bewogen haben zu bewerten, wobei der mit einer Fachlos- oder gewerkeweisen Vergabe allgemein verbundene Mehraufwand bei der Abwägung grundsätzlich unberücksichtigt bleibt. Die Entscheidung des Auftraggebers hierüber ist von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur darauf zu überprüfen, ob sie auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung und nicht auf einer Ermessensfehlbetätigung, namentlich auf Willkür, beruht.*)

4. Erst im Rahmen eines Vergabenachprüfungsverfahrens vorgetragene Überlegungen der Vergabestelle müssen nicht notwendigerweise unter dem Gesichtspunkt fehlender Dokumentation unberücksichtigt bleiben, denn es erscheint geradezu lebensfremd, zu verlangen, dass ein öffentlicher Auftraggeber alle denkbaren Varianten eines alternativen Bauablaufs höchst vorsorglich durchdeklinieren und zur Vergabeakte nehmen muss um so der ihm obliegenden Dokumentationspflicht zu genügen.*)

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IBRRS 2012, 1383
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VergabeVergabe
Alttextilentsorgung als Dienstleistungskonzession

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.03.2012 - Verg 78/11

1. Die Alttextilentsorgung stellt eine Dienstleistungskonzession dar, wenn die Vergabestelle nicht an den Verwertungserlösen beteiligt wird.

2. Alttextilien werden dem Auftragnehmer durch Bürger überlassen, so dass der Auftragnehmer keinen geldwerten Vorteil von der Vergabestelle erlangt.

3. Rechtlicher Rahmen der Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Vergabestelle ist eine gewerbliche Sammlung nach § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG.




IBRRS 2012, 5086
VergabeVergabe
Neu gegründetes Unternehmen kann sich nicht auf "alte" Referenzen berufen!

VK Arnsberg, Beschluss vom 24.02.2012 - VK 2/12

Der zulässig geforderte Nachweis einer dreijährigen Markttätigkeit durch die Angabe der Umsatzzahlen der letzten drei Jahre und anderer Angaben nach § 6 Abs. 3 VOB/A kann auch für ein (nach Insolvenz) neu gegründetes Unternehmen seitens des Bieters nicht durch Verweis auf Referenzen ersetzt werden. Eine Nachforderung nach § 16 Abs. 3 VOB/A entfällt wegen offensichtlicher Unmöglichkeit der Erbringung des Nachweises. Der Auftraggeber ist auch nicht nach § 6 Abs. 7 Nr. 2 VOB/A verpflichtet oder berechtigt, von den wirksam geforderten Nachweisen Abstand zu nehmen.*)

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IBRRS 2012, 1273
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Baukonzessionär ist öffentlicher Auftraggeber!

OLG München, Beschluss vom 05.04.2012 - Verg 3/12

1. Ein Baukonzessionär, der für das ihm übertragene Bauvorhaben an Dritte isolierte Planungsaufträge vergibt, ist öffentlicher Auftraggeber nach § 98 Nr. 6 GWB.*)

2. Bei der Vergabe solcher Planungsleistungen hat der Baukonzessionär die allgemeinen und grundlegenden Regeln des Vergaberechts zu beachten.*)

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IBRRS 2012, 1271
VergabeVergabe
Rücknahme der sofortigen Beschwerde: Kostenfestsetzung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.12.2011 - Verg W 2/11

1. Wird die sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung der Vergabekammer zurückgenommen, können nicht nur die im Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten, sondern auch die im Verfahren vor der Vergabekammer angefallenen Kosten nach dem für das Beschwerdeverfahren geltenden Streitwert vom Rechtspfleger des Beschwerdegerichts festgesetzt werden, auch wenn der Vergabesenat weder eine Streitwertfestsetzung für das Vergabekammerverfahren vorgenommen noch eine Kostenentscheidung für dieses Verfahren getroffen hat.*)

2. Im Verfahren der Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss bestimmt sich die Beschwer nicht nach einzelnen Positionen, sondern nach der Differenz zwischen dem festgesetzten und dem zur Festsetzung angemeldeten Betrag. Verwandte Gebühren können ausgetauscht werden. Es ist deshalb zulässig, im Beschwerdeverfahren die in der Kostenfestsetzung unberücksichtigt gebliebene Geschäftsgebühr in vollem Umfang festzusetzen und die festgesetzte Verfahrensgebühr, auf die die Geschäftsgebühr anzurechnen ist, zu kürzen.*)

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IBRRS 2012, 1261
VergabeVergabe
Ist losweise Vergabe nicht vorgesehen = Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.06.2010 - VK 1 -17/10

Die Geltendmachung einer Vergaberechtsverletzung, deren Korrektur lediglich die Rechtsposition eines Dritten verbessert und dem Antragsteller allenfalls die immaterielle Befriedigung verschafft, dass auch der von der Vergabestelle vorgesehene Zuschlagsaspirant nicht zum Zuge kommt, stellt eine Form unzulässiger Rechtsausübung

- auf der Ebene des materiellen Vergaberechts - dar, die einem Bieter nach dem die gesamte Rechtsordnung beherrschenden Wertungsgedanken des § 242 BGB versagt ist.

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IBRRS 2012, 1258
Mit Beitrag
VergabeVergabe
SektVO: Wann muss die Auskömmlichkeit eines Angebots geprüft werden?

VK Sachsen, Urteil vom 05.03.2012 - 1/SVK/003-12

1. Ein Vergabenachprüfungsverfahren hat sich in der Sache erst dann erledigt, wenn der Auftraggeber den gerügten Punkten inhaltlich abgeholfen hat. Führt der Auftraggeber lediglich eine Neuwertung durch, bei der nicht alle behaupteten Vergaberechtsverstöße beseitigt werden, kann der Antragsteller diese in dem Vergabenachprüfungsverfahren weiter verfolgen.*)

2. Eine Prüfung der Auskömmlichkeit eines Angebotes nach § 27 Abs. 1 Satz 1 SektVO ist nicht bereits dann veranlasst, wenn ein Bieter nicht vor Ort ansässig ist.*)

3. Eine Beschränkung der Zulassung von Nebenangeboten auf bestimmte Positionen des Leistungsverzeichnisses ist im Anwendungsbereich der Sektorenverordnung zulässig. Nebenangebote, die sich auf andere Positionen des Leistungsverzeichnisses beziehen, sind dann zwingend von der weiteren Wertung auszuschließen und dürfen nicht mehr berücksichtigt werden. Dies ergibt sich im Anwendungsbereich der SektVO aus den übergeordneten Gründen der Gleichbehandlung und der Transparenz.*)

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IBRRS 2012, 1256
VergabeVergabe
Substitutionsverpflichtung nach § 129 Abs. 1 SGB V: Nur ein Fachlos?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.01.2012 - Verg 103/11

1. Eine gesetzliche Substitutionsverpflichtung nach § 129 Abs. 1 SGB V stellt keine notwendige Bedingung für die "Zusammenfassung" verschiedener Präparate in einem Fachlos dar. Es reicht vielmehr aus, dass die Präparate in nicht unerheblichem Umfang als austauschbar angesehen werden.

2. Ob verschiedene "Varianten" von Arzneimitteln miteinander vergleichbar und austauschbar sind, entscheidet sich - wie bei der Marktabgrenzung üblich - nach der Auffassung der Nachfrageentscheider, hier der Ärzte oder der Apotheker.

3. Die Letztverantwortung des Arztes (und gegebenenfalls des Apothekers) für eine ordnungsgemäße Versorgung des Patienten und damit auch die therapeutisch begründete Auswahl eines bestimmten Präparats muss auch das Vergaberecht anerkennen.

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IBRRS 2012, 1250
VergabeVergabe
Keine unbefristeten Rabattverträge im Pharmabereich!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.2012 - Verg 58/11

1. Eine Konzern-Klausel des Inhalts, dass einem Konzernunternehmen Vertretungsmacht für sämtliche Konzernunternehmen zugebilligt wird, verstößt gegen den Grundsatz, dass unter bestimmten Umständen ein Konzernunternehmen auch ohne andere Konzernunternehmen, ja sogar im Wettbewerb mit anderen Konzernunternehmen, sich an einem Vergabeverfahren beteiligen darf.

2. Die unbefristete (wenn auch mit einem Kündigungsrecht versehene) Laufzeit eines Rabattvertrages mit pharmazeutischen Unternehmern ist mit § 130a Abs. 8 S. 6 SGB V (soll für eine Laufzeit von zwei Jahren abgeschlossen werden) und § 4 Abs. 7 EG-VOL/A (= Art. 32 Abs. 2 UA 4 Richtlinie 2004/18/EG: darf - von Ausnahmefällen abgesehen - vier Jahre nicht überschreiten) nicht vereinbar.

3. Mit § 19 Abs. 3 lit. e) EG VOL/A ist nicht zu vereinbaren, wenn auch verspätete Angebote angenommen werden können.

4. Ein "offenes" Verfahren, das die Möglichkeit vorsieht, dass die Bieter unter bestimmten Umständen Vorschläge für Abänderungen machen können, die zu Verhandlungen führen, stellt eine nicht zulässige Verfahrensart dar.

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IBRRS 2012, 1247
VergabeVergabe
Bericht eines nichtzugelassenen Prüfinstituts: Angebotsausschluss!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.05.2010 - VK 2-15/10

Der Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren ist begründet, wenn entgegen der in den Vergabeunterlagen geforderten Angaben, ein anderes Prüfinstitut zur Erstellung eines ausführlichen Prüfungsberichtes beauftragt wurde.

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IBRRS 2012, 1236
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Übereinstimmende Erledigungserklärung: Erstattung von Aufwendungen?

BGH, Beschluss vom 25.01.2012 - X ZB 3/11

a) Die Regelungen in § 128 Abs. 3 Satz 4 und 5 GWB in der durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (BGBl. I 2009 S. 779) erhaltenen Fassung sind dahin auszulegen, dass Gebühr und Auslagen der Vergabekammer bei anderweitiger Erledigung des Nachprüfungsverfahrens auch einem anderen Beteiligten als dem Antragsteller auferlegt werden können, wenn dies der Billigkeit entspricht, dass in Fällen der Antragsrücknahme oder anderweitigen Erledigung des Nachprüfungsverfahrens aber stets nur die Hälfte der Gebühr zu entrichten ist.*)

b) Wird das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer übereinstimmend für erledigt erklärt, kann eine Erstattung notwendiger Aufwendungen von Beteiligten weiterhin nicht angeordnet werden.*)

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IBRRS 2012, 1230
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verzögerte Vergabe: Welche Kosten sind erstattungsfähig?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2011 - U (Kart) 12/11

1. Personalvorhaltekosten des Auftragnehmers wegen verzögerter Zuschlagserteilung sind vom Auftraggeber nur dann zu ersetzen, wenn sich die Verzögerung als Verletzung einer Verhaltenspflicht darstellt. Das setzt voraus, dass der Auftragnehmer auf eine unmittelbar zu erwartende Beauftragung vertrauen darf.

2. Die Mitteilung der Absicht, das Angebot des Auftragnehmers annehmen zu wollen, begründet im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung keinen Vertrauenstatbestand. Der Auftragnehmer muss vielmehr damit rechnen, dass sich die Zuschlagserteilung aufgrund eines Nachprüfungsantrags verzögern kann.

3. Das Risiko, dass infolge einer Verzögerung des Vergabeverfahrens Material und Fremdleistungen zu höheren Preisen eingekauft werden müssen, trägt der Bieter.

4. Macht der Auftragnehmer Mehrkosten aus einer Vergabeverzögerung und aus Bauzeitverschiebungen aufgrund von Bauentwurfsänderungen geltend, ist eine gestaffelte Mehrkostenermittlung vorzunehmen.




IBRRS 2012, 1229
VergabeVergabe
Mehr-Partner-Modell vergaberechtlich unbedenklich!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.01.2012 - Verg 102/11

1. Eine gesetzliche Substitutionsverpflichtung nach § 129 Abs. 1 SGB V stellt keine notwendige Bedingung für die "Zusammenfassung" verschiedener Präparate in einem Fachlos dar.

2. Ob verschiedene "Varianten" von Arzneimitteln miteinander vergleichbar und austauschbar sind, entscheidet sich - wie bei der Marktabgrenzung üblich - nach der Auffassung der Nachfrageentscheider. Dies sind die Ärzte (gegebenenfalls auch die Apotheker).

3. Die Letztverantwortung des Arztes (und gegebenenfalls des Apothekers) für eine ordnungsgemäße Versorgung des Patienten und damit auch die therapeutisch begründete Auswahl eines bestimmten Präparats muss auch das Vergaberecht anerkennen.

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IBRRS 2012, 1223
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Losvergabe oder nicht?

OLG Koblenz, Beschluss vom 30.03.2012 - 1 Verg 2/11

1. Bei Gebäudereinigungsleistungen ist die Glasreinigung ein eigenständiges Fachlos, das grundsätzlich gesondert vergeben werden muss.*)

2. Eine Teillosvergabe macht eine mögliche Fachlosvergabe nicht entbehrlich.*)

3. Zweckmäßigkeitserwägungen können ein Absehen von einer Losvergabe nicht rechtfertigen.*)

4. Nachteile, die üblicherweise mit einer Losvergabe verbunden sind, muss der Auftraggeber nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich hinnehmen.*)

5. Ist es wegen zahlreicher Unwägbarkeiten (nahezu) unmöglich, eine tatsachengestützte, halbwegs plausible Prognose über mögliche Zusatzkosten einer Losvergabe zu erstellen, gilt der gesetzliche Regelfall.*)

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IBRRS 2012, 1222
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Besonders niedrige Preise müssen erläutert werden!

EuGH, Urteil vom 29.03.2012 - Rs. C-599/10

1. Art. 55 Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass er gebietet, dass die nationale Regelung eine Bestimmung enthält, die im Wesentlichen vorsieht, dass, wenn ein Bewerber einen ungewöhnlich niedrigen Preis ansetzt, der öffentliche Auftraggeber ihn schriftlich auffordert, diesen zu erläutern. Es ist allein Sache des nationalen Richters, anhand des gesamten Akteninhalts zu überprüfen, ob die betreffenden Bewerber aufgrund der Aufforderung zur Erläuterung ihres Angebots dessen Zusammensetzung ausreichend darlegen konnten.*)

2. Art. 55 Richtlinie 2004/18/EG steht dem Standpunkt eines öffentlichen Auftraggebers entgegen, der meint, er sei nicht verpflichtet, vom Bewerber eine Erläuterung eines ungewöhnlich niedrigen Preises zu verlangen.*)

3. Art. 2 Richtlinie 2004/18/EG steht nicht einer Bestimmung des nationalen Rechts entgegen, die im Wesentlichen vorsieht, dass der öffentliche Auftraggeber die Bewerber schriftlich dazu auffordern kann, ihr Angebot zu erläutern, ohne allerdings irgendeine Änderung des Angebots zu verlangen oder zu akzeptieren. Bei der Ausübung des Ermessens, über das der öffentliche Auftraggeber somit verfügt, hat er die verschiedenen Bewerber gleich und fair zu behandeln, so dass am Ende des Verfahrens zur Auswahl der Angebote und im Hinblick auf das Ergebnis dieses Verfahrens nicht der Eindruck entstehen kann, dass die Aufforderung zur Erläuterung den oder die Bewerber, an den bzw. die sie gerichtet war, ungerechtfertigt begünstigt oder benachteiligt hätte.*)




IBRRS 2012, 1215
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Anspruch auf rechtliches Gehör: Kein Recht auf positive Entscheidung!

OLG München, Beschluss vom 19.03.2012 - Verg 14/11

1. Sinn der Anhörungsrüge ist es, die Korrektur unanfechtbarer Entscheidungen durch das erkennende Gericht zu ermöglichen, wenn die Entscheidung auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs eines Verfahrensbeteiligten beruht. Der Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs verlangt aber nicht, dass das erkennende Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf alle von den Verfahrensbeteiligten vorgebrachten Einwendungen eingeht; es ist vielmehr davon auszugehen, dass das Gericht auch ohne ausdrückliche Erwähnung jeder Einzelheit das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Verfahrensbeteiligten in seine Erwägungen einbezogen hat.

2. Noch weniger gibt der Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs ein Recht darauf, dass das erkennende Gericht dem Vortrag und den Ansichten eines Verfahrensbeteiligten folgt und entsprechend entscheidet.




IBRRS 2012, 1213
VergabeVergabe
Abfallbeseitigung: De-facto-Vergabe bei Gemeinwohlinteresse zulässig?

KG, Beschluss vom 29.02.2012 - Verg 8/11

1. Zur Hauptsacheerledigung eines Vergabenachprüfungsverfahrens sowie zur Erledigung eines in diesem Verfahren gestellten Akteneinsichtsantrages.*)

2. Das Akteneinsichtsrecht besteht gemäß § 111 GWB u.a. dann nicht, wenn der Vergabenachprüfungsantrag unzulässig ist und die zur Einsicht in Betracht kommenden Aktenbestandteile für die Beurteilung der Zulässigkeit des Vergabenachprüfungsantrags unerheblich sind.*)

3. Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) ist Auftragsgeberin im Sinne des § 98 Nr. 2 2. Alt. GWB.*)

4. "Zur Beseitigung verpflichtet" i.S.d. § 16 Abs. 1 Satz 1 Krw-/AbfG ist nur derjenige, dem das Krw-/AbfG Abfallbeseitigungspflichten auferlegt.*)

5. Ein "Recht" auf Abfallüberlassung im Sinne des § 100 Abs. 2 Buchstabe g) GWB a.F. bzw. § 100a Abs. 3 GWB n.F. hat jemand, dem gegenüber ein anderer gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 Krw-/AbfG verpflichtet ist, den Abfall zu überlassen.*)

6. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist gemäß § 108 Abs. 1 Sätze 1 und 2 GWB unzulässig, wenn er gegen eine De-facto-Vergabe gerichtet ist, die vom Antragsteller ohne konkret-aktuellen Tatsachenvortrag, d.h. ins Blaue hinein behauptet wird.*)

7. "Abfallüberlassung" i.S.d. § 13 Abs. 1 Satz 2 Krw-/AbfG erfordert, dass der Abfallbesitzer den Abfall zusammenträgt und so zur Verfügung stellt, dass der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ohne weiteren Aufwand den Abfall einsammeln kann. Bei einem größeren Unternehmen mit mehreren räumlich getrennten Betriebsstätten ist Voraussetzung für das "Zusammentragen" des Abfalls nicht, diesen an einen einzigen zentralen Ort zu verbringen.*)

8. Eine interimsweise De-facto-Vergabe - bis zum Abschluss eines Vergabeverfahrens - ist vergaberechtsgemäß, wenn andernfalls dringende Allgemeinwohlinteressen in der Zwischenzeit nicht befriedigt würden. Diese Voraussetzung ist im Falle der Sicherung der Abfallbeseitigung erfüllt.*)

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IBRRS 2012, 1166
VergabeVergabe
Bestimmung des Auftragswerts

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.03.2012 - 1 VK 5/12

1. Zur Bestimmung des Erreichens oder Übersteigens des EU-Schwellenwerts muss der Auftraggeber den Auftragswert sorgfältig und nach objektiven Kriterien schätzen, wofür er auf die Vergütung der Leistung abzustellen hat, die am Markt zu erhalten ist.

2. Dem öffentlichen Auftraggeber kommt für die Schätzung des Auftragswerts ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüft werden kann. Die Nachprüfungsinstanzen haben die Kostenschätzung eines Auftraggebers schon dann hinzunehmen, wenn sie auf Grund vorliegender und erkennbarer Daten als vertretbar erscheint.

3. Die fehlerhafte Dokumentation der Bestimmung des Auftragswerts allein kann in den Fällen, in denen keine EU-weite Ausschreibung erfolgt ist und die Überschreitung des Schwellenwertes zur Diskussion steht, einem Nachprüfungsantrag nicht zum Erfolg verhelfen. Vielmehr führt eine mangelhafte Dokumentation dazu, dass die Nachprüfungsinstanz anderweitig nachhaken und sich die Fakten verschaffen muss, um eine eigenständige Wertermittlung vornehmen und erkennen zu können, ob eine Überschreitung des Schwellenwertes vorliegt.

4. Bei der Beschaffung von Postdienstleistungen erscheint der Vergabekammer eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten für die Auftragswertprognose jedenfalls nicht als marktunüblich.

5. Bei der Beschaffung von Postdienstleistungen ist der öffentliche Auftraggeber nicht dazu gezwungen, seiner Kostenprognose die Preise der Deutschen Post AG zu Grunde zu legen, weil diese nach wie vor den Postdienstleistungsmarkt beherrscht. Er hat insoweit einen Beurteilungsspielraum und darf sich an bestehenden Erfahrungswerten orientieren.

6. Der öffentliche Auftraggeber ist weder gehalten, seiner Schätzung des Auftragswerts aus Sicherheitsgründen das zu erwartende teuerste Angebot zu Grunde zu legen, noch muss er sich an einem "mittleren" Angebot oder an einem Durchschnitt der zu erwartenden Angebotspreise orientieren.

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IBRRS 2012, 1163
VergabeVergabe
Falsche Verfahrensart gewählt: Widerruf der Förderung!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.02.2012 - 12 A 1217/11

Werden Bauleistungen für ein gefördertes Projekt ohne zureichenden Grund statt im vorrangigen Offenen Verfahrens im Nichtoffene Verfahren vergeben, liegt darin ein schwerer Verstoß gegen die Vorschriften der VOB/A, der zu einer Rückforderung der Fördermittel führt.

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IBRRS 2012, 1155
VergabeVergabe
Keine Chance auf Zuschlag: Keine Antragsbefugnis!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.01.2012 - Verg 107/11

Die Antragsbefugnis eines Antragstellers bei der sofortigen Beschwerde gem. § 107 Abs. 2 GWB ist nur dann gegeben, wenn er eine objektiv realistische Chance auf Erteilung eines Zuschlags hat.

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IBRRS 2012, 1146
VergabeVergabe
Wie weit reicht das Auskunfts- und Prüfungsrecht der Vergabekammer?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2012 - Verg 2/12

Bei der Ausgestaltung des Auskunfts- und Prüfungsrecht des § 59 GWB hat die Vergabekammer einen weiten, nur auf die Einhaltung seiner Grenzen kontrollierbaren Ermessensspielraum, in den das Beschwerdegericht nicht in der Weise eingreifen kann, dass es der Vergabekammer die Durchführung bestimmter Ermittlungen vorgibt oder untersagt. Zur Annahme der Erforderlichkeit eines Auskunftverlangens genügt, wenn ein vertretbares Ermittlungskonzept vorliegt. Dies liegt vor, wenn von den Ergebnissen des Auskunftverlangens die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags abhängt.

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IBRRS 2012, 1138
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unterschwellenvergabe: Rechtsschutz nicht nur bei Willkür!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.10.2011 - 27 W 1/11

1. In einem Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte können den Bietern bei einer Verletzung von Vergaberegeln, denen der Auftraggeber unterworfen ist, Ansprüche auf Unterlassung eines Vertragsabschlusses zustehen.

2. Dieser Unterlassungsanspruch ist nicht auf willkürliche Handlungsweisen des Auftraggebers beschränkt und kann im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes durchgesetzt werden.

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