Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
10836 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2012, 2657OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.02.2012 - Verg W 5/11
1. Eine Geschäftsgebühr für die Tätigkeit des Rechtsanwalts im Vergabeverfahren ist dann nicht zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr des Beschwerdeverfahrens anzurechnen, wenn die obsiegende Partei mit ihrem Prozessbevollmächtigten für dessen vorgerichtliche Tätigkeit eine zulässige Pauschalhonorarvereinbarung getroffen hat.*)
2. Hat der Bieter mit seinem Verfahrensbevollmächtigten eine Vergütungsvereinbarung geschlossen, sind bei der Kostenfestsetzung die Honorare des Verfahrensbevollmächtigten im Verfahren vor der Vergabekammer bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren und Auslagen erstattungsfähig. Haben die Verfahrensbevollmächtigten des Bieters diesen bereits im Vergabeverfahren vertreten, bemisst sich eine im späteren Verfahren vor der Vergabekammer festsetzbare Geschäftsgebühr nicht nach Nr. 2300 VV RVG, sondern nach Nr. 2301 VV RVG.*)
VolltextIBRRS 2012, 2650
VG Gießen, Urteil vom 13.02.2012 - 4 K 4455/11
1. Zur Amtsermittlungspflicht der Behörde beim Widerruf einer Subvention wegen eines Vergabeverstoßes.*)
2. Die Behörde hat die Annahme eines schweren Vergabeverstoßes nach § 39 HessVwVfG in Abgrenzung zu übrigen Vergabeverstößen zu begründen und nach pflichtgemäßem Ermessen über den Umfang des Subventionswiderrufs zu befinden.*)
3. Der Subventionsgeber ist nicht Wächter des privaten Wettbewerbs sondern ausschließlich Wächter der sparsamen Verwendung von Haushaltsmitteln; als solcher hat er alle volkswirtschaftlichen Folgen der Vergabe einer Bauleistung in den Blick zu nehmen.*)
4. Das günstigste Gebot ist unter Berücksichtigung aller Folgen für die öffentlichen Haushalte nicht eo ipso das wirtschaftlichste Gebot.*)
VolltextIBRRS 2012, 2649
OLG München, Beschluss vom 16.07.2012 - Verg 6/12
1. Die Kosten des Verfahrens sind der unterliegenden Partei aufzuerlegen, es sei denn die Kosten insgesamt oder teilweise durch Verschulden eines Beteiligten entstanden sind. Dies gilt auch für die Kosten eines Beigeladenen.
2. Alleine der Umstand, dass ein Beigeladener neben sachlichen und dem Verfahren dienlichen Gesichtspunkten reine Vermutungen vorträgt, rechtfertigt es nicht, ihm aus Billigkeitsgründen den Ersatz der Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu versagen.
VolltextIBRRS 2012, 2628
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2012 - Verg 7/12
1. Dem Auftraggeber steht das Bestimmungsrecht zu, ob und welchen Gegenstand er wie beschaffen will. Die an den Beschaffungsgegenstand zu stellenden technischen und ästhetischen Anforderungen bestimmt der Auftraggeber. Es ist grundsätzlich keine Markterforschung oder Markterkundung notwendig, ob eine andere Lösung möglich ist (entgegen OLG Jena, IBR 2006, 517 und OLG Celle, Beschluss vom 22.05.2008 - 13 Verg 1/08, ibr-online).
2. Es kann offen bleiben, ob kartellrechtliche Einwände in einem Vergabenachprüfungsverfahren zu prüfen sind.
VolltextIBRRS 2012, 2613
VK Bund, Beschluss vom 11.06.2012 - VK 3-51/12
Das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren ist kein objektives Korrekturverfahren zur Behebung von Vergabefehlern. Hat das auf Rang 4 platzierte Angebot eines Bieters auch bei Korrektur der geltend gemachten Vergabefehler keine Chance, den Zuschlag zu erhalten, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
VolltextIBRRS 2012, 2606
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.05.2012 - Verg 3/12
Der Preis stellt ein gewichtiges Merkmal dar, das beim Zuschlagskriterium des wirtschaftlichsten Angebots nicht am Rande der Wertung stehen darf, sondern vom Auftraggeber in ein angemessenes Verhältnis zu den übrigen Wertungskriterien zu bringen ist. Eine Festlegung und Gewichtung von Zuschlagskriterien, bei denen Wirtschaftlichkeitskriterien neben dem Angebotspreis nur eine marginale Rolle spielen oder der Preis eine übermäßige Bedeutung einnimmt, kann demnach gegen das Wirtschaftlichkeitsprinzip nach § 97 Abs. 5 GWB, § 16 Abs. 8 VOL/A (genauso: § 16 Abs. 6 Nr. 3 Satz 2 VOB/A) verstoßen.
VolltextIBRRS 2012, 2598
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19.09.2011 - 1 VK 5/11
Unverzüglich im Sinne von § 107 Absatz 3 Nummer 1 GWB ist eine Rüge innerhalb einer Frist von ein bis drei Tagen.
VolltextIBRRS 2012, 2584
VK Nordbayern, Urteil vom 24.04.2012 - 21.VK-3194-05/12
Es entspricht der Billigkeit ( § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB ), der Antragstellerin die Verfahrenskosten aufzuerlegen, wenn sie ihren Nachprüfungsantrag zurück genommen hat, als sie ihn als aussichtslos erkannte. Dies ist der übliche Grund für eine Antragsrücknahme. Gründe, die Kosten abweichend hiervon gemäß § 128 Abs. 3 Satz 3 GWB der Vergabestelle aufzuerlegen, liegen nicht vor, wenn der Vergabestelle kein schuldhaftes Fehlverhalten vorzuwerfen ist.*)
VolltextIBRRS 2012, 2582
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.10.2011 - 3 VK 4/11
1. Der Begriff 'öffentliche Bauaufträge' erfordert, dass der Auftragnehmer direkt oder indirekt die Verpflichtung zur Erbringung der Bauleistungen, die Gegenstand des Auftrags sind, übernimmt und dass es sich um eine nach den im nationalen Recht geregelten Modalitäten einklagbare Verpflichtung handelt.
2. Der Verkauf eines kommunalen Grundstücks mit der Verpflichtung, das darauf befindliche Gebäude innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu entwickeln, ist kein öffentlicher Bauauftrag.
VolltextIBRRS 2012, 4770
OLG Koblenz, Urteil vom 06.07.2012 - 8 U 45/11
1. § 24 Abs. 3 VOF 2006 stellt eine eigene Anspruchsgrundlage dar.
2. Eine Vergütung nach § 24 Abs. 3 VOF 2006 ist nur dann geschuldet, wenn Lösungsvorschläge für Planungsleistungen angefordert werden.
3. Um hohe Kosten eines Verhandlungsverfahrens zu verhindern, muss die Leistung ausdrücklich im Wortlaut des § 24 Abs. 3 VOF 2006 verlangt werden und sowohl qualitativ als auch quantitativ mehr sein als eine branchenübliche Bewerbungsleistung.
IBRRS 2012, 2524
VK Nordbayern, Beschluss vom 12.06.2012 - 21.VK-3194-10/12
1. Steht der VSt bei der Entscheidung über den Ausschluss eines Angebots ein Beurteilungsspielraum zu und hat sie in Ausübung dieses Spielraums die Zuverlässigkeit, fachliche Eignung oder Leistungsfähigkeit des Bieters bejaht, ist sie daran grundsätzlich gebunden. Sie ist nach Treu und Glauben im Allgemeinen gehindert, im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens von ihrer ursprünglichen Beurteilung abzurücken und bei unveränderter Sachlage die Zuverlässigkeit, fachliche Eignung oder Leistungsfähigkeit des Bieters nunmehr zu verneinen. Die Bindung an eine einmal getroffene Ermessensentscheidung besteht selbst dann, wenn der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung verfahrensfehlerhaft nicht alle zu berücksichtigenden Umstände gewürdigt haben sollte.
Allerdings kann es im Einzelfall zulässig und sogar geboten sein, eine Eignungsprüfung nachträglich zu korrigieren, wenn sich zwischenzeitlich aufgrund neuer Erkenntnisse herausgestellt haben sollte, dass die ursprüngliche Eignungsprüfung auf falschen Tatsachen beruhte.*)
2. Für die Bewertung der Zuverlässigkeit eines Bieters im Vergabeverfahren ist maßgebend, inwieweit die Umstände des einzelnen Falles die Aussage rechtfertigen, er werde die von ihm angebotenen Leistungen, die Gegenstand des Vergabeverfahrens sind, vertragsgerecht erbringen. Die Beurteilung der Zuverlässigkeit ist eine Prognoseentscheidung, die regelmäßig aufgrund des in der Vergangenheit liegenden Geschäftsgebarens des Bewerbers erfolgt. Zu den typischen Fällen von Unzuverlässigkeit eines Bewerbers gehört grundsätzlich auch mangelnde Sorgfalt bei der Ausführung früherer Arbeiten, die zu Nachforderungen des Auftraggebers oder zu Gewährleistungsansprüchen geführt hat. Erforderlich ist eine umfassende Abwägung aller in Betracht kommenden Gesichtspunkte unter angemessener Berücksichtigung des Umfanges, der Intensität, des Ausmaßes und des Grades der Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzungen. Aus der Tatsache einer Vertragsverletzung oder einer mangelhaften Leistung kann daher nur dann der Rückschluss auf eine Unzuverlässigkeit des Unternehmers gezogen werden, wenn der Mangel gravierend ist, d.h. zu einer deutlichen Belastung des Auftraggebers, sei es in tatsächlicher oder finanzieller Hinsicht, geführt hat.*)
3. Ein Ausschluss eines Unternehmens von der Vergabe öffentlicher Aufträge wegen Unzuverlässigkeit kann schwerwiegende Folgen für das Unternehmen haben. Deshalb sind die Hürden für einen derartigen Ausschluss relativ hoch. Insbesondere muss es sich um gravierende und vor allem um nachgewiesene Verfehlungen handeln.*)
IBRRS 2012, 2520
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.04.2012 - 3 VK 5/11
Im Falle einer Erledigung des Verfahrens erfolgt die Entscheidung, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, gemäß § 128 Absatz 3 Satz 5 GWB nach billigem Ermessen. Im Rahmen dieses Ermessens ist vorrangig darauf abzustellen, wie das Verfahren aufgrund des bisherigen Sach- und Streitstandes ausgegangen wäre.
VolltextIBRRS 2012, 2519
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.08.2011 - 1 VK 02/11
1. Das Begehren eines Antragstellers, "das Vergabeverfahren in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen" genügt den Anforderungen des § 108 Absatz 1 Satz 2 GWB. Denn gemäß § 114 Absatz 1 Satz 2 GWB ist die Vergabekammer an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
2. Auch wenn die Vergabekammer den Sachverhalt von Amts wegen erforscht (§ 110 Absatz 1 Satz 1 GWB), so kann sie sich auf das beschränken, was von den Beteiligten vorgebracht wird oder der Vergabekammer sonst bekannt sein muss (§ 100 Absatz 1 Satz 2 GWB). Im Fall der Erledigung beschränkt sich die Grundlage der Entscheidung auf den bislang vorgebrachten Sach- und Streitstand.
3. Grundsätzlich stellt ein fehlende oder fehlerhafte Angabe hinsichtlich der Auftragskriterien und ihrer Gewichtung in den Vergabeunterlagen einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Transparenzgebot des § 97 Abs. 1 GWB dar.
VolltextIBRRS 2012, 2513
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20.03.2012 - 1 VK 1/11
1. Ein Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern.
2. Das Erfüllungsinteresse kann ein Anbieter nur dann mit Aussicht auf Erfolg geltend machen, wenn der Auftrag auch tatsächlich erteilt worden ist. Im Falle einer Aufhebung erhält der Bieter in jedem Fall keinen Zuschlag, so dass auch kein Erfüllungsinteresse bestehen kann. Ein Schadensersatzanspruch kommt aber nicht nur dann in Betracht, wenn dem übergangenen Bieter bei einer Fortsetzung des Vergabeverfahrens der Zuschlag zwingend zu erteilen gewesen wäre. Für den Ersatz des Vertrauensschadens genügt das Bestehen einer "echten Zuschlagschance" im Sinne von § 126 Satz 1 GWB.
3. Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, dass Aufwendungen zur Rechtsverfolgung erstattungsfähig sein müssen.
4. Eine Wiederholungsgefahr liegt vor, wenn die Durchführung eines neuen, dem aktuellen ähnlichen Vergabeverfahrens in überschaubarer Zukunft (in einer Zeitspanne von bis zu fünf Jahren) absehbar ist und wenn die Klärung der im laufenden Nachprüfungsverfahren aufgeworfenen Rechtsfragen erkennbare Bedeutung für das künftige Vergabeverfahren haben wird.
VolltextIBRRS 2012, 2493
OLG München, Beschluss vom 28.02.2012 - Verg 16/11
Der Rechtspfleger am Beschwerdegericht ist gesetzlich nicht verpflichtet, die Kosten vor der Vergabekammer festzusetzen. Ein gesondertes Kostenfestsetzungsverfahren findet nicht statt (GWB § 128 Abs. 4 Satz 5).
VolltextIBRRS 2012, 2473
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2012 - Verg 5/12
1. Hilft der Auftraggeber im Vergabenachprüfungsverfahren dem Begehren des Antragstellers auf rechtlichen Hinweis der Vergabekammer hin ab und wird das Nachprüfungsverfahren daraufhin für erledigt erklärt, entspricht es der Billigkeit, dem Auftraggeber die Gebühren und Auslagen der Vergabekammer aufzuerlegen.
2. Beteiligt sich die Beigeladene aktiv am Nachprüfungsverfahren und obsiegt der Antragsteller oder werden der Antragsgegnerseite aus Billigkeitsgründen die Kosten des Nachprüfungsverfahrens auferlegt werden, entspricht es der Billigkeit, die Beigeladene mit den Kosten (Gebühren und Auslagen) der Vergabekammer zu belasten.
3. Eine aktive Beteiligung am Nachprüfungsverfahren liegt bereits dann vor, wenn sich die Beigeladene schriftsätzlich zu den streitigen Rechtsfragen geäußert und die Zulässigkeit und Begründetheit des Nachprüfungsantrags der Antragstellerin verneint hat. Eines förmlichen Antrags bedarf es darüber hinaus nicht.
4. Die Erstattung notwendiger Aufwendungen von Beteiligten kann bei übereinstimmender Erledigungserklärung nicht angeordnet werden, weil es hierfür an einer gesetzlichen Grundlage fehlt.
VolltextIBRRS 2012, 2462
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.04.2012 - 4 A 1055/09
1. Ein Zuwendungsempfänger, der aufgrund einer Bestimmung im Zuwendungsbescheid bei der Vergabe von Bauleistungen die Vorschriften der VOB/A zu beachten hat, muss die Bauleistungen grundsätzlich öffentlich ausschreiben.
2. Ein Verstoß gegen diese Auflage (hier: durch Vornahme einer beschränkte Ausschreibung) berechtigt den Zuwendungsgeber zu einem Widerruf des Zuwendungsbescheids und zu einer Rückforderung der Zuwendung.
VolltextIBRRS 2012, 2461
VK Bund, Beschluss vom 09.02.2012 - VK 3-6/12
Fehlende Haushaltsmittel können einen die Aufhebung einer Ausschreibung rechtfertigenden Grund bilden.
VolltextIBRRS 2012, 2429
OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.06.2012 - 1 U 357/11
1. Auch im vergaberechtlichen Unterschwellenbereich kann ein Bieter im Wege des Primärrechtschutzes die Unterlassung der Zuschlagserteilung begehren.*)
2. Der Anspruch folgt aus § 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 Nr. 1, § 280 Abs. 1 in Verbindung mit § 1004 Abs. 1 BGB analog. Die gerichtliche Prüfung ist daher nicht auf eine bloße Willkürkontrolle beschränkt.*)
VolltextIBRRS 2012, 2420
VK Bund, Beschluss vom 24.05.2012 - VK 3-45/12
1. Der öffentliche Auftraggeber hat in der Aufgabenbeschreibung, in der Bekanntmachung oder in der Aufforderung zur Angebotsabgabe alle Zuschlagskriterien anzugeben, deren Anwendung vorgesehen ist. Dabei ist auch anzugeben, wie die einzelnen Kriterien gewichtet werden.
2. Dem Auftraggeber ist verwehrt, die Vergabeentscheidung auf nicht bekannt gemachte Kriterien zu stützen. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber solche Kriterien im Nachhinein aufgestellt hat.
3. Hat ein Bieter vor Einleitung des Vergabeverfahrens den Auftraggeber beraten oder sonst unterstützt, hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme dieses Bieters nicht verfälscht wird. Allerdings ist der Ausschluss eines Projektanten nicht die zwangsläufige Folge einer Vorbefasstheit. Als ultima ratio kann ein vorbefasster Bieter nur dann ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverfälschung durch Ausgleich des Informationsvorsprungs des Projektanten nicht erfolgen kann.
4. Die Möglichkeit der Wettbewerbsverzerrung besteht auch bei solchen Unternehmen, die mit dem Projektanten personell, gesellschaftsrechtlich oder auch nur geschäftlich verbunden sind.
IBRRS 2012, 2419
VK Münster, Beschluss vom 29.03.2012 - VK 3/12
Anforderungen an die Gleichwertigkeit, wenn statt des Leitprodukts ein anderes Produkt angeboten wird.*)
VolltextIBRRS 2012, 2394
VK Lüneburg, Beschluss vom 02.04.2012 - VgK-08/2012
1. Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 c VOB/A sind Angebote, die den Bestimmungen des § 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A nicht entsprechen, auszuschließen. Hiervon ausgenommen sind nur Angebote, bei denen u.a. lediglich in einer einzelnen unwesentlichen Position die Angabe des Preises fehlt.
2. Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A müssen die Angebote die geforderten Preise enthalten. Ergänzend enthielt Ziffer 3.6 der Bewerbungsbedingungen (Formblatt 212EG des VHB Bund) die Vorgabe, dass ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A benennt.
VolltextIBRRS 2012, 2393
VK Lüneburg, Beschluss vom 23.03.2012 - VgK-06/2012
Einen Bieterschutz entfaltet die Vorschrift des § 19 Abs. 6 Satz 1 VOL/A-EG ebenso wie § 16 Abs. 6 Satz 2 VOL/A grundsätzlich nur, wenn das an den Auftraggeber gerichtete Gebot, wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen zu bekämpfen, den Ausschluss des als unangemessen niedrig gerügten Preisangebotes fordert. Diese Voraussetzungen sind zum einen gegeben, wenn Angebote mit einem unverhältnismäßig niedrigen Preis in der zielgerichteten Absicht einer Marktverdrängung abgegeben werden oder zumindest die Gefahr begründen, dass bestimmte Wettbewerber vom Markt ganz (und nicht nur von einer einzelnen Auftragsvergabe) verdrängt werden.
VolltextIBRRS 2012, 2391
VK Brandenburg, Beschluss vom 17.01.2012 - VK 55/11
Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist die Rüge nur dann erhoben, wenn ohne schuldhaftes Zögern gerügt worden ist. Bei überschaubaren und einfach zu bewertenden Sachverhalten kann danach im Einzelfall auch eine Rügefrist von 1 bis 3 Tagen in Betracht kommen; in der Regel sind mindestens 3 - 5 Tage als Rügefrist einzuräumen.
VolltextIBRRS 2012, 2352
VK Brandenburg, Beschluss vom 19.04.2011 - VK 8/11
Für das Verständnis der Vergabeunterlagen kommt es nicht auf die Interpretation eines einzelnen Bieters, sondern auf die Sicht eines verständigen und sachkundigen Bieters (objektive sachkundige Empfängersicht) an. Aus Sicht des Bieters bestehende Unklarheiten sind durch eine Anfrage beim Auftraggeber auszuräumen.
VolltextIBRRS 2012, 2351
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.05.2011 - Verg 32/11
1. Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist ein Verwaltungsverfahren, auf das grundsätzlich das jeweils geltende VwVfG Anwendung findet.
2. Eine Erledigung tritt zwar bereits mit einem Ereignis ein, welches den Gegenstand des Nachprüfungsantrages beseitigt. Nach § 114 Abs. 2 GWB hat der Eintritt eines erledigenden Ereignisses ebenso wie im Verwaltungsgerichtsprozess eine verfahrensbeendende Wirkung erst dann, wenn entsprechende übereinstimmende Erklärungen der Verfahrensbeteiligten vorliegen und der Antragsteller keinen Feststellungsantrag stellt.
VolltextIBRRS 2012, 2319
VK Brandenburg, Beschluss vom 20.09.2010 - VK 45/10
1. Allein ein beträchtlicher Preisabstand zwischen dem niedrigsten und dem nachfolgenden Angebot ist noch kein hinreichendes Merkmal für einen ungewöhnlich niedrigen Preis. Es müssen Anhaltspunkte dafür hinzukommen, dass der Niedrigpreis wettbewerblich nicht begründet ist.
2. Der Antragsteller kann erst im Nachprüfungsverfahren erkannte Vergaberechtsverstöße zum Gegenstand des Verfahrens machen, auch wenn sich der ursprüngliche Nachprüfungsantrag darauf zunächst nicht bezieht und zwar unabhängig davon, ob der ursprüngliche Nachprüfungsantrag zulässig war.
3. Es widerspricht den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Vergabe und es ist nicht vereinbar mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot, wenn ein Bieter Kenntnis von einem Vorab-Vergabevorschlag eines Konkurrenten erhält.
VolltextIBRRS 2012, 2313
VK Lüneburg, Beschluss vom 23.01.2012 - VgK-57/2011
Führt der Auftraggeber einen Realisierungswettbewerb durch, ist er nicht berechtigt, neben den Preisträgern des vorangegangenen Wettbewerbs auch die übrigen Teilnehmer am Verhandlungsverfahren über die Beauftragung zur Realisierung der Wettbewerbsaufgabe zu beteiligen.
VolltextIBRRS 2012, 2305
VK Brandenburg, Beschluss vom 11.11.2011 - VK 47/11
Der Auftraggeber hat in der Aufgabenbeschreibung oder der Vergabebekanntmachung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe alle Zuschlagskriterien anzugeben, deren Anwendung vorgesehen ist (VOF § 11 Abs. 4 Satz 1, 2). Er hat auch anzugeben, wie die einzelnen Kriterien gewichtet werden. Umgekehrt darf er keine Unterkriterien anwenden, die er den am Auftrag interessierten Unternehmen nicht vorher zur Kenntnis gebracht hat.
VolltextIBRRS 2012, 2300
OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.06.2012 - 11 Verg 4/12
1. Öffentliche Auftraggeber können Aufträge grundsätzlich allein auf der Basis des niedrigsten Preises als Zuschlagskriterium vergeben.
2. An der Vereinbarkeit des § 97 Abs. 5 GWB mit Art. 53 Abs. 1 b Richtlinie 2004/18/EG bestehen erhebliche Zweifel, so dass Art. 53 Abs. 1 b Richtlinie 2004/18/EG (Preis als alleiniges Zuschlagskriterium) unmittelbar anzuwenden ist.
VolltextIBRRS 2012, 2298
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2012 - Verg 68/11
1. Gegen eine Beteiligung freiwilliger Hilfsorganisationen an Ausschreibungen von Krankentransportleistungen ist vergaberechtlich grundsätzlich nichts einzuwenden.
2. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Bieters macht eine Prüfung der Eignung des betreffenden Bewerbers oder Bieters im einzelnen Fall nicht überflüssig.
VolltextIBRRS 2012, 2297
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.04.2012 - Verg 93/11
1. Das frühere grundsätzliche Verbot einer Aufbürdung ungewöhnlicher Wagnisse für Umstände und Ereignisse, auf die der Bieter keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf die Preise und Fristen er nicht im Voraus schätzen kann, gilt nach VOL/A nicht mehr.
2. Die Ausschreibungsbedingungen können nur noch unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit zu beanstanden sein.
3. Angeboten bei Rahmenvereinbarungen wohnen - in der Natur der Sache liegend und abhängig vom in der Regel ungeklärten und nicht abschließend klärbaren Auftragsvolumen - erhebliche Kalkulationsrisiken inne, die typischerweise vom Bieter zu tragen sind. Bei Rahmenvereinbarungen gelten die Gebote der Bestimmtheit, Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung nur eingeschränkt. Der in Aussicht genommene Auftragsumfang ist lediglich so genau wie möglich zu ermitteln (und bekannt zu geben), er braucht aber nicht abschließend festgelegt zu werden.
VolltextIBRRS 2012, 2296
VK Brandenburg, Beschluss vom 27.10.2011 - VK 44/11
Vereinbarungen, die lediglich Zusatzleistungen der gewerbsmäßigen Beförderung von Postsendungen eines Bieters betreffen, berechtigen oder vertraglich verpflichten die Vergabestellen nicht dazu, die verfahrensgegenständlichen Leistungen nicht auszuschreiben.
VolltextIBRRS 2012, 2292
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2012 - Verg 100/11
1. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, eine Ausschreibung so zuzuschneiden, dass bestimmte Wirtschaftsteilnehmer und deren einzelwirtschaftliche Interessen bedient werden.
2. Eine Gesamtvergabe ist gerechtfertigt, sofern wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Bei der Entscheidung für eine Gesamtvergabe kommt dem Auftraggeber wegen der dabei anzustellenden prognostischen Überlegungen eine nur beschränkt zu kontrollierende Einschätzungsprärogative zu. Die Entscheidung des Auftraggebers ist lediglich darauf zu prüfen, ob sie auf einer vollständigen und zutreffenden Tatsachengrundlage beruht sowie aus vernünftigen Erwägungen heraus und im Ergebnis vertretbar getroffen worden ist.
VolltextIBRRS 2012, 2290
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.01.2012 - 2 VK LSA 33/11
1. Versäumt es der Auftraggeber, bei mehreren Angeboten die Eingangsvermerke mit einem Namenszug zu versehen, verstösst er gegen die Regelungen des § 17 EG Abs. 1 VOL/A.
2. Ein Vermerk i.S. § 17 EG Abs. 1 VOL/A dient der Beweissicherung. Er muss daher in einem förmlichen Verfahren den Aussteller erkennen lassen.
3. Ein Verstoß gegen § 17 EG Abs. 3 VOL/A liegt vor, wenn der Auftraggeber das Verpackungsmaterial nicht in Gänze behält, weil dadurch für die Bieter und die Nachprüfungsinstanzen eine umfassende Dokumentation des Verfahrens nicht sicher gestellt sein muss. Auf eine Verwahrung des Verpackungsmaterials kann demzufolge erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens verzichtet werden.
VolltextIBRRS 2012, 2288
LG Bad Kreuznach, Beschluss vom 20.04.2012 - 2 O 77/12
1. Der Erlass einer einstweiligen Verfügung scheitert nicht grundsätzlich an dem Nichterreichen der maßgeblichen Schwellenwerte nach § 100 Abs. 1 GWB.
2. In einem Vergabeverfahren nach VOB/A kann sich ein Unterlassungsanspruch im einstweiligen Verfügungsverfahren auch bei einer Verletzung des § 16 Abs. 6 VOB/A ergeben.
3. Bei der Streitwertfestsetzung kommt eine analoge Anwendung des § 50 Abs. 2 GKG in Betracht.
VolltextIBRRS 2012, 2285
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2012 - Verg 104/11
1. Erstellt der Auftraggeber ein produktneutrales Leistungsverzeichnis, in welches die Bieter nur ihre Angebotspreise eintragen müssen, sind die Bieter grundsätzlich nur dazu verpflichtet, zu den angebotenen Preisen die im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Leistungen in mittlerer Art und Güte zu erbringen.
2. Das Angebot eines Bieters wegen eines Verstoßes gegen die anerkannten Regeln der Technik scheidet aus, wenn der Auftraggeber die Konstruktionsweise und die Ausführung der Leistung im Leistungsverzeichnis im Einzelnen vorgegeben hat.
VolltextIBRRS 2012, 2284
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2012 - Verg 61/11
1. Nach Ablauf der Angebotsfrist ist eine Änderung des Angebots ausgeschlossen; eine solche Änderung kann auch nicht einvernehmlich im Wege eines Aufklärungsgesprächs erfolgen. Erklärungen zu bestimmten Herstellern und Typen sind keine Angebotsänderungen.
2. Bei einer hersteller- und produktneutralen Ausschreibung bleibt der erfolgreiche Bieter grundsätzlich frei, ein Produkt von mittlerer Art und Güte seiner Wahl zu liefern.
3. Eine Preisdifferenz von knapp 12% liegt weit unter der Aufgreifschwelle, deren Erreichen der Auftraggeber zum Anlass nehmen muss, die Höhe des Angebots zu überprüfen. Diese Schwelle liegt bei einem Preisabstand von 20% zum nächsthöheren Angebot.
VolltextIBRRS 2012, 2283
OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.05.2012 - Verg W 5/12
1. Ein Bieter, der oft nur über beschränkte Informationen verfügt, darf im Vergabenachprüfungsverfahren behaupten, was er redlicherweise für wahrscheinlich oder möglich halten darf, etwa wenn es um Vergabeverstöße geht, die sich ausschließlich in der Sphäre der Vergabestelle abspielen oder das Angebot eines Mitbewerbers betreffen. Für eine ordnungsgemäße Rüge reichen jedoch pauschale und unsubstantiierte "ins Blaue hinein" erhobene Behauptungen nicht aus.
2. Nimmt ein Bieter ihm bekannte Tatsachen zum Anlass, auf eine möglicherweise unzutreffende Wertung zu schließen, so können die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge erfüllt sein.
VolltextIBRRS 2012, 2277
OLG Koblenz, Beschluss vom 13.06.2012 - 1 Verg 2/12
1. Der Auftraggeber ist berechtigt, das auftragsbezogene Eignungsprofil über Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit zu definieren. Ein Bieter, der den Mindestanforderungen nicht genügt, kommt mangels Eignung nicht als Auftragnehmer in Frage.*)
2. Bei der Festlegung des auftragsbezogenen Eignungsprofils ist der Auftraggeber weitgehend frei. Die Grenze zur Rechtswidrigkeit ist erst überschritten, wenn eine Forderung unzumutbar ist oder nicht mehr der Befriedigung eines mit Blick auf das konkrete Beschaffungsvorhaben berechtigten Informations- und/oder Prüfungsbedürfnisses dient, sondern ohne jeden sachlichen Grund ausgrenzend und damit wettbewerbsbeschränkend wirkt.*)
3. Es ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden, wenn ein entsorgungspflichtiger Landkreis sich bei der Erfüllung einer wichtigen öffentlichen Aufgabe nur eines Unternehmens bedienen will, das eine entsprechende Leistung zumindest schon einmal für eine andere kommunale Gebietskörperschaft mit einer bestimmten Größe erbracht hat oder derzeit erbringt.*)
4. Der Auftraggeber darf jedenfalls nach Angebotsabgabe nicht zugunsten einzelner Bieter auf die Erfüllung seiner Vorgaben verzichten.*)
VolltextIBRRS 2012, 2273
OLG Schleswig, Beschluss vom 30.05.2012 - 1 Verg 2/12
1. Eine insolvenzbedingte Leistungsunfähigkeit des Nachunternehmers ist dem Hauptunternehmer wie eine eigene Leistungsunfähigkeit - und damit Ungeeignetheit - zuzurechnen. Dies kann dazu führen, dass das Angebot des Hauptunternehmers für eine Zuschlagerteilung nicht in Betracht kommt.
2. Die allgemeine, mit jeder Auftragsvergabe verbundene Gefahr, dass ein Bieter/Auftragnehmer - mehr oder weniger zeitnah - nach Zuschlagserteilung insolvent wird, muss jeder Auftraggeber hinnehmen. Der Fall der Insolvenz bzw. der auf eine Insolvenzeröffnung gerichtete Antrag vor Zuschlags-/Auftragserteilung eröffnet einen Entscheidungsspielraum des Auftraggebers zum Bieterausschluss, wenn dem Bieter infolge dieser Umstände "die für die Erfüllung der vertraglichen Pflicht erforderliche Eignung" (Leistungsfähigkeit) abhanden gekommen ist.
3. Die Insolvenz des Bieters an sich ist für einen Ausschluss nicht ausreichend. Erforderlich ist auch eine - einzelfallbezogene - Prognose zur entfallenen bzw. zur fortbestehenden Leistungsfähigkeit des betroffenen Unternehmens.
VolltextIBRRS 2012, 2265
VK Bund, Beschluss vom 25.05.2012 - VK 3-54/12
Die Erbringung von Bauleistungen im Rahmen des Bundesautobahnbaus ist eine Maßnahme der Verwaltung der Bundesautobahnen, die die Bundesländer im Wege der Bundesauftragsverwaltung wahrnehmen. Für die Nachprüfung eines solchen Vergabeverfahrens ist Vergabekammer des jeweiligen Landes zuständig. Das gilt auch dann, wenn der öffentliche Auftraggeber in der Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen die Vergabekammer des Bundes als zuständige Stelle für das Nachprüfungsverfahren benennt.
VolltextIBRRS 2012, 2236
VK Brandenburg, Beschluss vom 02.04.2012 - VK 6/12
1. Die Überschreitung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel erst jenseits einer Abweichung von 10% stellt einen schwerwiegenden Grund im Sinne von § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A dar, der die Vergabestelle zur Aufhebung der Ausschreibung berechtigt.
2. Bei einer in Lose geteilten Ausschreibung ist bezüglich der Überschreitung des Budgets auf das Gesamtvolumen der Baumaßnahme abzustellen.
VolltextIBRRS 2012, 2233
VK Bund, Beschluss vom 07.05.2012 - VK 3-33/12
1. Die Vergabeunterlagen sind aus der Sicht eines sachkundigen Bieters auszulegen.
2. Ist aus den Ausschreibungsunterlagen erkennbar, dass eine Anlage vollautomatisiert arbeiten soll, erfüllt ein Profilgreifer, der eine manuelle Einstellung erfordert, die gestellten technischen Anforderungen nicht. Ein derartiges Angebot ist wegen Abweichens von den Vorgaben aus der Wertung auszuschließen.
VolltextIBRRS 2012, 2215
OLG Koblenz, Beschluss vom 31.05.2012 - 1 Verg 2/11
Ist Ziel des Nachprüfungsantrags, dass die Gesamtleistung losweise oder mit einem anderen Loszuschnitt vergeben wird, bemisst sich der Gegenstandswert nach dem Wert der Teilleistung, an deren Erbringung der Antragsteller interessiert ist.*)
VolltextIBRRS 2012, 2201
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.03.2012 - Verg 91/11
1. Ein irreführender Hinweis ist nicht geeignet, eine Frist in Gang zu setzen.
2. § 8 EG VOL/A sieht das Verbot der Überwälzung ungewöhnlicher Wagnisse auf den Bieter nicht (mehr) vor.
3. Es liegt kein Verstoß gegen die Verpflichtung des Auftraggebers vor, den mutmaßlichen Auftragsumfang soweit wie möglich zu ermitteln und bekannt zu geben (§ 4 Abs. 1 S. 2 VOL/A), wenn eine solche Prognose wegen der Natur der Sache nicht möglich ist.
VolltextIBRRS 2012, 2200
VK Münster, Beschluss vom 08.06.2012 - VK 6/12
1. "Sonstige Ansprüche gegen öffentliche Auftraggeber" im Sinne des § 104 Abs. 2 GWB können auch die Bestimmungen aus §§ 19 und 20 GWB, aus § 1 und § 46 Abs. 2 EnWG und dem § 3 KAV sein, so dass diese der Nachprüfung durch eine Vergabekammer unterliegen.*)
2. Vergabeverfahren nach dem GWB/SektVO und die Konzessionsvergaben nach dem EnWG können grundsätzlich separat erfolgen.*)
3. Findet hingegen eine Verknüpfung zwischen diesen beiden Verfahren - beispielsweise über ein Zuschlagskriterium - statt, müssen bei dem Vergabeverfahren nach der SektVO auch die Vorgaben aus dem EnWG, dem § 3 KAV und den §§ 19 und 20 GWB berücksichtigt werden.*)
VolltextIBRRS 2012, 2199
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2012 - Verg 90/11
Die Ausschreibungsbedingungen sind unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit nicht zu beanstanden, wenn der Bieter gewisse Preis- und Kalkulationsrisiken, namentlich solche, die ihm typischerweise ohnedies obliegen, tragen soll.
VolltextIBRRS 2012, 2196
OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.05.2012 - 11 Verg 2/12
Zur Berechnung des Schwellenwerts bei der Vergabe juristischer Beratungsleistungen sind die Auftragswerte mehrerer Teillose zu addieren, nicht hingegen die Auftragswerte mehrerer Fachlose.
VolltextIBRRS 2012, 2179
EuGH, Urteil vom 07.06.2012 - Rs. C-615/10
Art. 10 Richtlinie 2004/18/EG in Verbindung mit Art. 296 Abs. 1 Buchst. b EG ist dahin auszulegen, dass er einen Mitgliedstaat nur dann ermächtigt, einen öffentlichen Auftrag, den ein öffentlicher Auftraggeber im Verteidigungsbereich für die Beschaffung eines Gegenstands vergibt, der zwar eigens für militärische Zwecke verwendet werden soll, aber auch weitgehend gleichartige zivile Möglichkeiten der Nutzanwendung bietet, von den in der genannten Richtlinie vorgesehenen Verfahren auszunehmen, wenn dieser Gegenstand aufgrund seiner Eigenschaften - auch infolge substanzieller Veränderungen - als speziell für militärische Zwecke konzipiert und entwickelt angesehen werden kann; dies zu prüfen, ist Sache des vorlegenden Gerichts.*)
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