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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10836 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2012

IBRRS 2012, 2178
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Laufzeit einer Rahmenvereinbarung: Nur in Ausnahmen über 4 Jahre!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.04.2012 - Verg 95/11

1. Die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung darf vier Jahre grundsätzlich nicht überschreiten.

2. Soll die Vertragslaufzeit länger als vier Jahre betragen, muss der Auftraggeber diesen eng zu begrenzenden Sonderfall "aufgrund des Gegenstands der Rahmenvereinbarung" rechtfertigen, wobei der Auftragsgegenstand oder andere besondere Umstände herangezogen werden können.

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IBRRS 2012, 2110
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehlende Erklärungen: Kein Ausschluss auf Grundlage von Formblatt 211!

BGH, Urteil vom 03.04.2012 - X ZR 130/10

1. Zu der Ausschlusssanktion für Angebote, welche geforderte Erklärungen nicht enthalten, korrespondiert die Verpflichtung der Auftraggeber, die Vergabeunterlagen so eindeutig zu formulieren, dass die Bieter diesen Unterlagen deutlich und sicher entnehmen können, welche Erklärungen von ihnen wann abzugeben sind. Genügen die Vergabeunterlagen dem nicht, darf der Auftraggeber ein Angebot nicht ohne Weiteres wegen Fehlens einer entsprechenden Erklärung aus der Wertung nehmen.*)

2. Will ein Bieter im Schadensersatzprozess geltend machen, die Verpflichtung, seine vorgesehenen Nachunternehmer schon zum Ende der Angebotsfrist namhaft zu machen oder gar die sie betreffenden Eignungsnachweise bis dahin beizubringen, sei unzumutbar gewesen und habe deshalb unbeachtet bleiben können, muss er die tatsächlichen Umstände darlegen, aus denen sich die Unzumutbarkeit ergeben soll.*)

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IBRRS 2012, 2090
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bewertung aus anderen Losen muss unberücksichtigt bleiben!

VK Bund, Beschluss vom 31.01.2012 - VK 3-3/12

1. Ein Bieter kann die ihm günstigen Bewertungen seines Konzeptes zu anderen Losen nicht selektiv heranziehen, um eine bessere Bewertung zu erzielen.

2. Der Vergabestelle ist bei der Prüfung, ob ein Angebot den durch die Bewertungsmatrix aufgestellten Einzelvorgaben entspricht, ein Beurteilungsspielraum eingeräumt. Bei der Vergabe von Wertungspunkten ist ihr ein Ermessen zuzuerkennen.

3. Nur die Angebote der Bieter, die zu einem Los abgegeben wurden, stehen in Konkurrenz zueinander. Deshalb muss lediglich sichergestellt sein, dass in Bezug auf das jeweilige Einzellos eine gleichförmige und willkürfreie Behandlung der hierzu abgegebenen Angebote gewährleistet ist.

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IBRRS 2012, 2088
VergabeVergabe
Fehlende Erklärungen oder Nachweise: Keine Pflicht zur Nachforderung!

VK Nordbayern, Beschluss vom 07.03.2012 - 21.VK-3194-03/12

1. Nach § 19 EG Abs. 2 VOL/A können zwar Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, nachgefordert werden. Der Auftraggeber ist jedoch nicht verpflichtet, fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Es ist anerkannt, dass das Wort "kann" im Vergaberecht dem Auftraggeber ein Ermessen einräumt und ihn nicht etwa zur Vornahme der Handlungen verpflichtet, die er vornehmen kann. Der Auftraggeber kann also ein unvollständiges Angebot von der Wertung ausschließen, ohne von der Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch zu machen. Sofern der öffentliche Auftraggeber von einem Nachfordern absieht, muss er ein unvollständiges Angebot jedoch von der Wertung gemäß § 19 EG Abs. 3 Buchst. a) VOL/A ausschließen, selbst wenn nur Preisangaben in unwesentlichen Einzelpositionen fehlen.*)

2. Im Streitfall entscheiden Vergabekammern nicht über die Eignung eines Unternehmens. Sie prüfen lediglich nach, ob die Entscheidung, einem Unternehmen die Eignung zu- oder abzusprechen, den eigenen Vorgaben des Auftraggebers gerecht wird, eine rechtlich und tatsächlich tragfähige Grundlage hat und vertretbar ist.*)

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IBRRS 2012, 2086
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Bewerberauswahl durch Losverfahren!

VK Bund, Beschluss vom 25.01.2012 - VK 1-174/11

1. Der Wettbewerbsgrundsatz gilt nicht nur für die Angebotswertung nach Maßgabe der bekanntgegebenen Zuschlagskriterien als letzte Stufe der Wertung, sondern im gesamten Vergabeverfahren und damit auch für die Auswahl eines Bieterkreises im Teilnahmewettbewerb. Dies schließt mit ein, dass für die Auswahl der Bieter Auswahlkriterien bestimmt werden, die einen Wettbewerb der Teilnehmer zulassen. Die entsprechenden Auswahlkriterien sind dabei so zu fassen, dass danach diejenigen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die die bestmögliche Leistung erwarten lassen.

2. Das Losverfahren als Auswahlmechanismus genügt wettbewerblichen Anforderungen grundsätzlich nicht. Denn es hat nicht die Auswahl der besten Bewerber zum Ziel, sondern führt zu einer zufälligen Bewerberauswahl.

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IBRRS 2012, 2016
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Nachweis schwerer Verfehlung?

VK Lüneburg, Beschluss vom 01.12.2011 - VgK-53/2011

1. Auch wenn weder eine Verurteilung vorliegt noch Anklage erhoben wurde, kann ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer eines Bieters wegen Bestechung als schwere Verfehlung im Sinne des § 6 EG Abs. 6 c VOL/A eingestuft werden und zum Ausschluss des Bieters führen.

2. In einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren, das eine Bundesauftragsangelegenheit im Sinne der Art. 85, 90 Abs. 2 GG zum Gegenstand hat, ist das Land und nicht der Bund Antragsgegner.

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IBRRS 2012, 2007
VergabeVergabe
Drohender Schaden schlüssig dargelegt: Antragsbefugnis gegeben!

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.02.2012 - VgK-44/2011

Für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages genügt es, wenn der Bieter schlüssig einen durch die Rechtsverletzung drohenden oder eingetretenen Schaden behauptet, also darlegt, dass durch den behaupteten Vergaberechtsverstoß seine Chancen auf den Zuschlag zumindest verschlechtert sein können. Ob tatsächlich der vom Bieter behauptete Schaden droht, ist eine Frage der Begründetheit.

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IBRRS 2012, 2004
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Daseinsvorsorge und Vergaberecht können auch miteinander!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2012 - Verg 37/11

1. Solange der Antragsteller sein Primärbegehren aufrechterhält (oder dieses gegebenenfalls durch Zwischenentscheidung nach mündlicher Verhandlung zurückgewiesen worden ist, vgl. OLG Jena, Beschluss vom 09.09.2002 - 6 Verg 4/02), hat die Vergabekammer darüber innerhalb der Entscheidungsfrist zu entscheiden; eine Erledigung setzt zumindest eine Erledigungserklärung des Antragstellers voraus.

2. Die Vorschrift des § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB ist auch dann anwendbar, wenn der Auftraggeber zwar mit mehreren Unternehmen verhandelt hat, aber die notwendige Bekanntmachung unterlassen hat.

3. Betrifft der Zweck eines Vertrages die Daseinsvorsorge, steht dies der Anwendung des Vergaberechts nicht grundsätzlich entgegen.

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IBRRS 2012, 1999
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Anforderungen an Nachweise unklar: Ausschluss unzulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.2012 - Verg 4/12

1. Der Auftraggeber hat bereits in der Vergabebekanntmachung anzugeben, welche Nachweise zur Beurteilung der Eignung vom Bieter vorzulegen sind. Diese müssen im Einzelnen aufgeführt werden, damit sich die Bieter darauf einstellen und sich rechtzeitig die entsprechenden Nachweise beschaffen können.

2. Die Angaben der Bekanntmachung zu den mit dem Angebot vorzulegenden Eignungsnachweisen müssen zudem klar und widerspruchsfrei sein. Unklarheiten und Widersprüche gehen zu Lasten des Auftraggebers.

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IBRRS 2012, 1998
VergabeVergabe
Unvollständige Angebotsunterlagen: Nachverhandlungen unzulässig!

VK Lüneburg, Beschluss vom 04.01.2012 - VgK-54/2011

1. Ein Schaden im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB ist dann gegeben, wenn durch den behaupteten Vergaberechtsverstoß und die damit einhergehende Rechtsverletzung die Aussicht des Antragstellers, den Zuschlag zu erhalten, zumindest verschlechtert worden sein könnte. Dabei reicht es grundsätzlich aus, dass nach der Darstellung eines Antragstellers eine Verletzung eigener Rechte möglich erscheint.

2. Die Rügepflicht des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB entsteht, sobald ein Bieter oder Bewerber im Vergabeverfahren einen vermeintlichen Fehler erkennt. Vorausgesetzt ist die positive Kenntnis des Anbieters von den Tatsachen. Ausreichend ist bereits das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen erlaubt und es bei vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden.

3. Im Rahmen der Gleichbehandlung geführte Nachverhandlungen sind nur zulässig, um Zweifelsfragen zum Inhalt des Angebotes zu klären, nicht aber unvollständige Angebotsunterlagen zu ergänzen. Das grundsätzliche Verbot von Verhandlungen im Rahmen der Aufklärung des Angebotsinhalts erfasst nicht nur die Änderung angebotener Preise, sondern auch Änderungen von für die Vergabe maßgeblichen Bedingungen.

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IBRRS 2012, 1990
VergabeVergabe
Offenes Verfahren nach Verhandlungsverfahren: Einheitlicher Vorgang?

VK Berlin, Beschluss vom 14.10.2011 - VK-B 2-24/11

Ein aufgehobenes Verhandlungsverfahren bildet mit dem vorangegangenen Offenen Verfahren keinen einheitlichen Vorgang in dem Sinne, dass ein Nicht-Rügen der Aufhebung des Offenen Verfahrens die Nachprüfung der (gesondert gerügten) Aufhebung des nachfolgenden Verhandlungsverfahrens hindert.*)

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IBRRS 2012, 1982
VergabeVergabe
Rettungsdienst: Vorrang der Hilfsorganisationen verfassungswidrig!

VerfGH Bayern, Entscheidung vom 24.05.2012 - Vf. 1-VII-10

1. Art. 13 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BayRDG verstößt gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 101 BV) und ist nichtig, soweit Dritte nur dann mit der bodengebundenen Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen beauftragt werden können, wenn die Hilfsorganisationen zur Übernahme des Auftrags nicht bereit oder in der Lage sind. Die sich hieraus ergebende Vorrangstellung der Hilfsorganisationen hat für Dritte die Wirkung einer objektiven Berufszugangsvoraussetzung. Sie ist zur Sicherstellung einer flächendeckenden, effektiven und wirtschaftlichen Versorgung mit rettungsdienstlichen Leistungen nicht erforderlich, da dieses Gesetzesziel auch erreicht werden kann, wenn Dritte gleichrangig in das Auswahlverfahren nach Art. 13 Abs. 3 BayRDG einbezogen werden.*)

2. Die in Art. 13 Abs. 4 Satz 3 und Abs. 5 BayRDG vorgesehene Möglichkeit, dass Hilfsorganisationen ihre rettungsdienstlichen Verpflichtungen mithilfe von Tochtergesellschaften erfüllen, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.*)

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IBRRS 2012, 1976
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann ist die Wertung des Kriteriums "Bauzeitverkürzung" intransparent?

OLG Bremen, Beschluss vom 06.01.2012 - Verg 5/11

1. Der Grundsatz der Transparenz gebietet, dass das Vergabeverfahren wie auch die Vergabeentscheidung gleichermaßen nachvollziehbar und kontrollierbar sein müssen. Dazu gehört, dass die Vergabeentscheidung nur auf solche Kriterien gestützt werden darf, die vorher in den Ausschreibungsunterlagen benannt wurden.

2. Die Angabe der Wertungskriterien muss klar und eindeutig sein; zudem ist ein höchstmöglicher Bestimmtheitsgrad der Ausschreibungsunterlagen geboten. Die Zuschlagkriterien müssen so gefasst sein, dass alle durchschnittlich fachkundigen Bieter sie bei Anwendung der üblichen Sorgfalt in gleicher Weise auslegen können.

3. Das Kriterium Bauzeitverkürzung ist nicht von vorneherein intransparent.

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IBRRS 2012, 1932
VergabeVergabe
Geltendmachung von Unwirksamkeit von Verträgen: Ausschlussfrist?

VK Brandenburg, Beschluss vom 18.10.2011 - VK 41/11

§ 101b Abs. 2 GWB enthält Ausschlussfristen für die Geltendmachung einer etwaigen Unwirksamkeit von Verträgen. Diese Vorschrift dient der Schaffung von Rechtssicherheit für die Zeitdauer der schwebenden Unwirksamkeit von Verträgen, die unter Verstoß gegen § 101a GWB oder dadurch zustande gekommen sind, dass ein Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt wurde, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Gemäß § 101b Abs. 2 GWB gibt es definierte Zeitfenster, innerhalb derer die Unwirksamkeit eines ggf. dem § 101b Abs. 1 GWB unterfallenden Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden muss.

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VPRRS 2012, 0448
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Wann sind Leistungen "vergleichbar"?

VK Bund, Beschluss vom 09.12.2011 - VK 1-150/11

1. Verlangt der Auftraggeber, dass der Bieter bereits "vergleichbare" Leistungen erbracht haben muss, kommt es nicht darauf an, dass ein Bieter in Bezug auf Leistungsumfang und Leistungsgegenstand bereits identische Leistungen erbracht hat.

2. Vergleichbar ist eine Leistung bereits dann, wenn sie nach den Vergleichbarkeitskriterien des öffentlichen Auftraggebers der ausgeschriebenen Leistung nahe kommt. Erforderlich, aber auch ausreichend ist daher die Vorlage solcher Referenzen, die den hinreichend sicheren Schluss zulassen, dass anhand der vom Auftraggeber vorgegebenen Eignungskriterien auf die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters zur Durchführung des ausgeschriebenen Auftrags geschlossen werden kann.

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IBRRS 2012, 1910
VergabeVergabe
Fehlende Einzelpreisangabe: Ausschluss vom Vergabeverfahren?

VK Brandenburg, Beschluss vom 04.10.2011 - VK 37/11

Gemäß § 16 Abs. 3 EG VOL/A müssen die Angebote die geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Nach § 19 Abs. 2 EG VOL/A können Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden (Satz 1). Gemäß Satz 2 gilt dies nicht für Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

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IBRRS 2012, 1907
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rahmenvereinbarung: Ungewöhnliches Wagnis ohne Mindestabnahme!

OLG Dresden, Beschluss vom 02.08.2011 - Verg 4/11

Auch bei Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung ist eine Mindestabnahmemenge vorzusehen. Andernfalls würde den Bietern ungewöhnliches Wagnis auferlegt, was trotz des Wortlauts der VOL/A 2009 im Ergebnis unzulässig ist.

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IBRRS 2012, 1896
VergabeVergabe
Beanstandung der Verfahrensart: Ausschluss aus Vergabeverfahren?

VK Brandenburg, Beschluss vom 01.08.2011 - VK 22/11

Zum Auslösen der Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB wird auf die "Erkennbarkeit" in den Verdingungsunterlagen enthaltener Vergaberechtsverstöße abgestellt. Maßstab dafür ist die Erkenntnismöglichkeit des Bieters bei Anwendung der üblichen Sorgfalt. Die Erkennbarkeit muss sich auf die den Verstoß begründenden Tatsachen und auf deren rechtliche Beurteilung beziehen. Ein grundsätzlich erkennbarer Fehler ist die etwaig falsche Verfahrensart, sei es aus der Bekanntmachung, sei es aus den Vergabeunterlagen .

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IBRRS 2012, 1889
VergabeVergabe
Nachprüfungsantrag: Darlegung eines drohenden Schadens genügt!

VK Brandenburg, Beschluss vom 18.04.2012 - VK 9/12

Ein Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 2 GWB ist dann zulässig, wenn ein Unternehmen ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB geltend macht, und wenn es ferner darlegen kann, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ausreichend, aber auch erforderlich ist, dass der Antragsteller schlüssig behauptet, dass und welche vergaberechtlichen Vorschriften verletzt worden sein sollen und dass er ohne die Rechtsverletzung eine Chance auf Erteilung des Zuschlags hätte, sodass der behauptete eingetretene oder drohende Schaden auf die Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften zurückzuführen ist.

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IBRRS 2012, 1814
Mit Beitrag
VergabeVergabe
VOF-Verfahren: Änderungen an Vergabeunterlagen führen zum Ausschluss!

VK Brandenburg, Beschluss vom 03.04.2012 - VK 5/12

1. Eine Rüge muss erkennen lassen, dass der Bieter ein bestimmtes Verhalten der Vergabestelle mit dem Ziel der Fehlerkorrektur konkret als vergaberechtswidrig angreifen will. Allein in der Abgabe eines vom Ausschreibungsinhalt anweichenden Angebotes unter Beschreibung von hierfür herangezogenen Einsparpotenziale liegt jedoch keine durch schlüssiges Verhalten erhobene vergaberechtliche Beanstandung bzw. Geltendmachung eines Vergabeverstoßes.

2. Auch im VOF-Verfahren sind Angebote, welche Änderungen an den von der Auftraggeberin eindeutig in der Aufforderung zur Abgabe des Angebotes festgelegten Bedingungen enthalten, zwingend auszuschließen.

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IBRRS 2012, 1797
VergabeVergabe
Gesetzliche Grundlage für Abforderungsfrist von Vergabeunterlagen?

VK Sachsen, Beschluss vom 19.04.2012 - 1/SVK/009-12

1. Der Eingang der Mitteilung einer Nichtabhilfeentscheidung ist als ein "Ereignis" i. S. d. § 187 Absatz 1 BGB aufzufassen. Ist danach für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. Mithin beginnt die Frist des § 107 Absatz 3 Nr. 4 GWB am Tag nach Zugang des Nichtabhilfeschreibens zu laufen.*)

2. VOL/A EG bestimmt, dass die Vergabeunterlagen im offenen Verfahren an alle anfordernden Unternehmen zu übermitteln sind, eine zeitlich befristete Einschränkung dieser Pflicht ist der zitierten Norm nicht zu entnehmen.*)

3. Aus § 12 Absatz 7 VOL/A EG lässt sich ableiten, dass ein öffentlicher Auftraggeber verpflichtet ist, einem Interessenten die Verdingungsunterlagen zuzusenden, sofern ein entsprechender Antrag so rechtzeitig vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote eingegangen ist, dass dem Auftraggeber noch sechs Tage für die Versendung der Unterlagen verbleiben.*)

4. Aus § 12 VOL/A EG lässt sich keine gesetzliche Grundlage für eine Vorverlegung der Frist zur Abforderung der Vergabeunterlagen und der zusätzlichen Unterlagen über diese 6 Tage hinaus, die der Auftraggeber zur Versendung der Verdingungsunterlagen benötigt, ableiten.*)

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IBRRS 2012, 1796
VergabeVergabe
Wann besteht Rechtsschutzinteresse eines beigelandenen Bieters?

OLG Naumburg, Beschluss vom 03.04.2012 - 2 Verg 3/12

1. Der Antrag eines beigeladenen Bieters des Vergabeverfahrens gemäß § 118 Abs. 1 S. 3 GWB ist zulässig, wenn der Beigeladene selbständig sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer in der Hauptsache eingelegt hat und sein Antrag auf die Verlängerung des prozessualen Zuschlagsverbots nach § 115 Abs. 1 GWB gerichtet ist, um effektiven Rechtsschutz gegen eine seine Auftragschancen verschlechternde Maßnahme des öffentlichen Auftraggebers oder gegen eine dem entsprechende Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers durch die Vergabekammer zu erreichen. Das Rechtsschutzinteresse entfällt nicht im Hinblick auf die Regelung einer Vorabinformations- und Wartefrist in § 101a GWB.*)

2. Hat die Vergabekammer die Wiederholung der Wertung unter Berücksichtigung ihrer Rechtsauffassung angeordnet, so steht der Anordnung die Vorschrift des § 118 Abs. 3 GWB nicht entgegen.*)

3. Im Rahmen der Abwägung nach § 118 Abs. 2 GWB kommt dem Umstand besondere, für eine Anordnung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung sprechende Bedeutung zu, dass der öffentliche Auftraggeber selbst sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer eingelegt und dadurch zu erkennen gegeben hat, dass er kein Interesse an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens nach Maßgabe der angefochtenen Entscheidung hat.*)

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IBRRS 2012, 1786
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Forderung nach Einsatz von Öko- oder Fairtrade-Produkten zulässig!

EuGH, Urteil vom 10.05.2012 - Rs. C-368/10

1. Das europäische Vergaberecht steht nicht grundsätzlich einem öffentlichen Auftrag entgegen, für den der öffentliche Auftraggeber verlangt, dass bestimmte zu liefernde Erzeugnisse aus ökologischer Landwirtschaft oder fairem Handel stammen.

2. Umweltgütezeichen oder bestimmte Gütezeichen sind nicht ausreichend, vielmehr muss der öffentliche Auftraggeber insbesondere detaillierte Spezifikationen verwenden.




IBRRS 2012, 1785
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Struktur und Verlauf eines Verhandlungsverfahrens

OLG Naumburg, Beschluss vom 12.04.2012 - 2 Verg 1/12

1. Für die Abgrenzung zwischen - vergaberechtlich zulässigen - leistungsbezogenen Zuschlagskriterien und - vergaberechtlich unzulässigen - bieterbezogenen Zuschlagskriterien ist maßgeblich, ob sich ein Wertungsaspekt in seinem wesentlichen Kern bzw. hinsichtlich seines Bewertungsschwerpunkts auf Angaben stützen soll, die nur für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen (i. S. eines Ausführungskonzepts), oder auf Angaben zu den generellen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Bieters (hier: "Angaben zur Sicherstellung der personellen Verfügbarkeit" und "Angaben zur geplanten Kommunikation mit dem Auftraggeber, zur Projektdokumentation, zu Statusberichten etc.").*)

2. Dokumentiert der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren fortlaufend und zeitnah, wie es § 24 EG Abs. 1 VOL/A vorschreibt, dann ist bei der Bewertung eines Vermerks in einem zeitlich frühen Stadium des Vergabeverfahrens (hier zur Auswahl der Zuschlagskriterien) - anders als bei einem rückschauend gefertigten, inhaltlich am Endergebnis des Verfahrens orientierten Vergabevermerk nach früherem Vergaberecht - stets zu berücksichtigen, ob und ggf. inwieweit er Überlegungen des öffentlichen Auftraggebers enthält, die sich - u. U. entgegen der ursprünglichen Erwartung - letztlich nicht auf den Verlauf und das Ergebnis des Verfahrens ausgewirkt haben.*)

3. Zur Struktur und zum Verlauf eines Verhandlungsverfahrens.*)

4. Ändert der öffentliche Auftraggeber im Verlaufe der Verhandlungen eine für die Kalkulation der Vergütung relevante Auftragsbedingung (hier: geforderter Umfang des Versicherungsschutzes), so ist er verpflichtet, allen Bietern die gleiche Gelegenheit zur Anpassung ihres Preisangebotes einzuräumen. Eine hierfür bestimmte Ausschlussfrist ist jedenfalls dann mit einem einheitlichen Beginn und Ende für alle Bieter zu setzen, wenn dies dem öffentlichen Auftraggeber ohne Weiteres möglich und zumutbar ist.*)

5. Wird ein Vergaberechtsverstoß des öffentlichen Auftraggebers festgestellt, so setzt ein Eingreifen der Nachprüfungsstelle nach § 114 Abs. 1 ZPO voraus, dass die auszuwählende Maßnahme geeignet ist, eine Verletzung der subjektiven Rechte des Antragstellers zu beseitigen und eine Schädigung seiner Interessen zu verhindern. Ist sicher auszuschließen, dass sich ein festgestellter Vergabeverstoß auf die Auftragschancen des Antragstellers ursächlich ausgewirkt haben kann, so bedarf es keines Eingreifens der Nachprüfungsstelle und - im Umkehrschluss - fehlt der Nachprüfungsstelle auch die Kompetenz, auf das Vergabeverfahren einzuwirken.*)

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IBRRS 2012, 1779
VergabeVergabe
Wann muss Bieter Schadensstatistik zur Verfügung stellen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2012 - Verg 87/11

Eine Auskunftsverpflichtung über eine Schadensstatistik bei Vergabe von Versicherungsleistungen setzt mangels besonderer gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen jvoraus, dass sich die Vergabestelle in entschuldbarer Weise über die Informationen im Ungewissen ist und sie sich nicht selbst beschaffen kann.

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IBRRS 2012, 1774
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundstücksverkauf als Unterschwellenwertvergabeverfahren?

OLG Brandenburg, Urteil vom 24.04.2012 - 6 W 149/11

1. Schreibt ein im Auftrag einer Stadt tätiger Sanierungsträger den Verkauf eines städtischen Grundstücks im Wege öffentlicher Ausschreibung aus und übt er damit städtebauliche Regelzuständigkeiten aus, handelt es sich dabei nicht um ein Unterschwellenwertvergabeverfahren in der Beschaffungswirtschaft.*)

2. Ein Schadensersatzanspruch und ein zur Schadensvermeidung geltend gemachter Unterlassungsanspruch aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen kommt bei einem zum Verkauf eines Grundstücks eingeleiteten Bieterverfahrens durch die öffentliche Hand nicht in Betracht, weil wegen Formmangels der Kaufangebote eine Enttäuschung berechtigterweise in Anspruch genommenen Vertrauens ausscheidet.*)

3. Ein Unterlassungsanspruch kann nicht auf die aus Art. 3 GG resultierenden Verfahrensgrundsätze der Diskriminierungsfreiheit, Gleichbehandlung und Transparenz gestützt werden. Diese Grundsätze sind innerhalb des jeweiligen Rechtsverhältnisses zu beachten, stellen aber nicht selbst die erforderliche zivilrechtliche Anspruchsgrundlage dar.*)

4. Stellt die öffentliche Hand in einer Ausschreibung zur Veräußerung ihres Vermögens Regeln für die Ermittlung des am besten geeigneten Angebots auf, kann eine willkürliche Abweichung von diesen Regeln oder ein Handeln in unredlicher Absicht einen Schadensersatzanspruch und in dessen Vorfeld einen Unterlassungsanspruch begründen.*)

5. Führt die öffentliche Hand unter mehreren als gleichwertig anzusehenden Angeboten ein Losverfahren durch, kann dies nicht als willkürlich angesehen werden.*)

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IBRRS 2012, 1768
VergabeVergabe
Gebührenbemessung: Unabhängig vom Interesse an Teillosen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.02.2012 - Verg 45/10

Der Einbeziehung des Gesamtauftragswertes bei der Berechnung des Gegenstandswertes im Vergabeverfahren steht nicht entgegen, dass der Bieter weiterhin Interesse an der Erbringung von Teilleistungen innerhalb eines erneuten Vergabeverfahrens zeigt.

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IBRRS 2012, 1760
VergabeVergabe
Unzulässige Beschwerde ohne mündliche Verhandlung zu verwerfen!

OLG München, Beschluss vom 04.05.2012 - Verg 05/12

Der Vergabesenat ist in Analogie zu § 522 Abs. 1 Satz 3 ZPO berechtigt, eine unzulässige Beschwerde unabhängig vom Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung zu verwerfen.*)

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IBRRS 2012, 1755
VergabeVergabe
Unzureichende Wertung von Bruttogrundfläche bei Referenzprojekten!

VK Lüneburg, Beschluss vom 13.02.2012 - VgK-02/2012

Die Abweichung der Bewertungsmatrix von dem Inhalt des Bewerbungsbogens ist intransparent. Die Frage, in welcher Differenziertheit und Tiefe ein öffentlicher Auftraggeber ein Bewertungssystem im Vorhinein aufzustellen hat, lässt sich nur einzelfallbezogen beantworten. Maßgebend ist, dass die Bieter erkennen können, auf welche Gesichtspunkte es dem Auftraggeber mit welcher Gewichtung ankommt, so dass sie ihr Angebot nach den Bedürfnissen des Auftraggebers optimal gestalten können.

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IBRRS 2012, 1743
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehler der Vergabestelle gehen nicht zu Lasten der Bieter!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.02.2012 - Verg 85/11

1. Das Prinzip der Transparenz und Unmissverständlichkeit des Vergabeverfahrens ist verletzt, wenn der Auftraggeber im Angebotsvordruck solche Preisangaben verlangt, die es den Bietern unmöglich machen, korrekte und nachvollziehbare - und somit vergleichbare - Gesamtbruttosummen anzugeben.

2. Zwar trägt der Auftragnehmer das Risiko, wenn er beim Preisangebot die Umsatzsteuer nicht einkalkuliert hat - dann muss er die Steuer selbst entrichten. Dies gilt nicht, wenn die Vergabestelle die Frage der Umsatzsteuer im Unklaren gelassen hat.

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IBRRS 2012, 1733
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Regelfall ist das Offene Verfahren: Ausnahmen sind eng auszulegen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.02.2012 - Verg 75/11

1. Das Offene Verfahren ist der Regelfall, von dem nur in den gesetzlich zugelassenen Ausnahmefällen abgewichen werden kann. Der Ausnahmetatbestand des § 3 EG Abs. 2 b VOL/A ist eng auszulegen.

2. Die Dringlichkeit einer Vergabe kann zwar die Wahl eines Nichtoffenen Verfahrens begründen. Ein Auftraggeber kann sich aber auf die Dringlichkeit nicht berufen, wenn er sie selber verursacht hat, indem er etwa vergaberechtswidrige Ausschreibungen eingeleitet hat.

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IBRRS 2012, 1595
VergabeVergabe
Wer trägt Verfahrenskosten im Falle der Antragsrücknahme?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.06.2011 - 1 VK 27/11

Die Höhe der für die Amtshandlungen zu erhebenden Kosten richtet sich zum einen nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer. In erster Line aber ist die wirtschaftliche Bedeutung des Gegenstandes des Nachprüfungsverfahrens maßgebend, somit der Wert des zur Vergabe vorgesehenen Auftrags bzw. die Angebotssumme.

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IBRRS 2012, 1585
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unsachliche Bewertung bei Beurteilung von Referenzprojekten

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.07.2011 - 1 VK 34/11

1. Alle Präsentationen der Bieter sind nachvollziehbar zu bewerten und zu dokumentieren. Die in der Dokumentation enthaltenen Angaben und Gründe müssen detailliert, wahrheitsgemäß und verständlich dargestellt werden, dass sie für einen objektiven Betrachter nachvollziehbar sind.

2. Bei der Bewertung der Präsentation eines vergleichbaren Projektes ist die Vergleichbarkeit mit dem anstehenden Projekt in Bezug auf temporäre und funktionale Aspekte der gestellten Aufgabe (vgl. § 20 Abs. 1 VOF) zu bewerten und zu dokumentieren.

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IBRRS 2012, 1569
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VergabeVergabe
Ausschreibung von "Glasreinigung" als eigenständiges Fachlos!

VK Köln, Beschluss vom 06.03.2012 - VK VOL 45/2011

Zunächst sind Leistungen aufgeteilt in Teil- und Fachlose zu vergeben. Zeigt sich im Zuge entsprechender Wertung, dass wirtschaftliche oder technische Gründe es erfordern, dürfen in einem zweiten Schritt mehrere Teil- oder Fachlose zusammen vergeben werden.

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IBRRS 2012, 1568
VergabeVergabe
Abweichung von Wertungskriterien: Verbot der Zuschlagserteilung!

VK Bund, Beschluss vom 09.09.2011 - VK 1-114/11

1. Geboten ist es, alle Kriterien bekannt zu geben, die der öffentliche Auftraggeber in die Wertung der Angebote einfließen lassen will. Umgekehrt ist der Auftraggeber ebenfalls verpflichtet, Kriterien, die er den Bietern vorher nicht mitgeteilt hat, nicht bei der Wertung zu berücksichtigen.

2. Hat ein Bieter in preislicher Hinsicht bestimmte Vorteile gegenüber seinen Konkurrenten, weil bestimmte Kosten nicht oder nur zu einem vergleichsweise geringen Teil anfallen, darf dessen Angebot insoweit in die Wertung miteinbezogen werden.

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IBRRS 2012, 1565
VergabeVergabe
Ausschreibung gesetzliche Krankenkassen: Bundes- oder Landeskompetenz?

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.12.2010 - VK 1-51/10

Zur Zuständigkeit der Vergabekammer bei Ausschreibung durch gesetzliche Krankenkassen.

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IBRRS 2012, 1563
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VergabeVergabe
Primärrechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

LG München I, Beschluss vom 18.04.2012 - 11 O 7897/12

1. Auch im unterschwelligen Vergabewesen ist ein effektiver Schutz des Bieters zu gewährleisten. Zwar nicht vor jeder Fehlentscheidung staatlicher Vergabestellen, aber jedenfalls vor Verfahrensfehlern, die solches Gewicht haben, dass sie unter dem Gleichbehandlungsgebot (hier in Form des Differenzierungsgebots) nicht mehr hinnehmbar sind.

2. Das kann der Fall sein, wenn die Vergabestelle ohne sachlichen Grund von einer früheren Praxis abweichen will.

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IBRRS 2012, 1561
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VergabeVergabe
Eignungsnachweise unvollständig: Ausschluss vom Vergabeverfahren!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.10.2011 - 11 Verg 7/11

1. Verlangt ein Auftraggeber in den Ausschreibungsunterlagen bestimmte Eignungsnachweise, so ist er hieran unter dem Grundsatz der Gleichbehandlung gegenüber allen Bietern gebunden und kann nicht nachträglich auf einzelne Nachweise verzichten und weniger strenge Anforderungen stellen.

2. Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist auch dann verletzt, wenn die Angebote der weiteren Bieter nur aufgrund unterschiedlicher Mängel zwingend ausgeschlossen werden müssten. Auch wenn ein Bieter wegen Mängeln seines Angebots an sich von dem weiteren Vergabeverfahren auszuschließen wäre, besteht sein Anspruch auf Gleichbehandlung fort, wenn auch alle sonstigen Bieter im Ergebnis auszuschließen wären.

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IBRRS 2012, 1553
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VergabeVergabe
Bietergemeinschaft: Kriterien der verbindlichen Angebotsunterschrift

VK Hessen, Beschluss vom 13.03.2012 - 69d-VK-06/2012

Ist eine rechtsverbindliche Unterschrift des Angebots gefordert, reicht die alleinige Unterschrift des Angebots durch den bevollmächtigten Vertreter einer Bietergemeinschaft nicht aus, wenn der bevollmächtigte Vertreter nicht auch ausdrücklich benannt wird.

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IBRRS 2012, 1549
VergabeVergabe
Verhandlungsverfahren: Einheitliche Abgabetermine für Preise!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.12.2011 - 1 VK LSA 32/11

1. Für Aspekte, die erst im Rahmen eines anhängigen Nachprüfungsverfahrens bekannt werden, gibt es kein Rügeerfordernis.*)

2. Auch im Verhandlungsverfahren ist es unzulässig, dass der Auftraggeber für die einzelnen Bieter unterschiedliche Abgabetermine für die Preise festlegt.*)

3. Eine per e-mail eingegangene Angebotsänderung genügt nicht den Bestimmungen des Signaturgesetzes.*)

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IBRRS 2012, 1525
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VergabeVergabe
Gebührenbefreiung bei Bundesauftragsverwaltung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.04.2012 - 11 Verg 10/11

1. Die sofortige Beschwerde ausschließlich gegen die Kostenentscheidung der Vergabekammer ist zulässig.

2. Selbst soweit das Land als öffentlicher Auftraggeber im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung tätig geworden sein sollte, ist es im Nachprüfungsverfahren passivlegitimiert und der Nachprüfungsantrag demzufolge gegen das Land zu richten.

3. Daher kommt es nicht darauf an, ob der Bund Gebührenbefreiung genießt, sondern, ob im vorliegenden Nachprüfungsverfahren der Antragsgegner, also das Land, gebührenbefreit ist.

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VPRRS 2012, 0445
ITIT
Keine Abweichung von vorher festgelegter Wertungsvorgehensweise!

VK Bund, Beschluss vom 12.01.2012 - VK 1-165/11

Von einer vorher festgelegten Wertungsvorgehensweise darf der Auftraggeber aus Gründen der Transparenz der Wertung und Gleichbehandlung der Bieter im Nachhinein nicht abweichen, indem er z.B. die Schlechterfüllung von Sollkriterien nunmehr als Begründung für den Angebotsausschluss eines Bieters heranzieht oder ein Angebot trotz Erreichens der festgelegten Mindestpunktzahl nicht in der Wertung belässt.

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IBRRS 2012, 1521
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VergabeVergabe
Inhaltliche Unvollständigkeit: Ausschluss und keine Nachbesserung!

OLG Dresden, Beschluss vom 21.02.2012 - Verg 1/12

Ist wegen einer inhaltlichen Unvollständigkeit schon gar kein wirksames Angebot abgegeben worden, so handelt es sich nicht um das Fehlen von Erklärungen oder Nachweisen i. S. d § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A. Das Angebot ist vielmehr auszuschließen, ohne dass dem Bieter Gelegenheit gegeben werden darf, es nachzubessern.*)

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IBRRS 2012, 1504
VergabeVergabe
Kartellrechtliche Fragen nicht im Nachprüfungsverfahren überprüfbar!

VK Bund, Beschluss vom 02.09.2011 - VK 1-108/11

1. Telekommunikationsdienste sind Dienste, die ganz oder teilweise in der Übertragung und Weiterleitung von Signalen auf dem Telekommunikationsnetz durch Telekommunikationsverfahren bestehen, mit Ausnahme von Rundfunk und Fernsehen. Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit sind weiterhin solche Telekommunikationsdienste, mit deren Erbringung die Mitgliedstaaten ausdrücklich insbesondere eine oder mehrere Fernmeldeorganisationen betraut haben.

2. Für die Beurteilung möglicher Verstöße gegen nationales oder europäisches Kartellrecht ist das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren ungeeignet.

3. Sinn und Zweck des Verhandlungsverfahrens ist es, Nachverhandlungen über den Angebotsinhalt durchzuführen, so dass der Auftraggeber jederzeit den Leistungsumfang reduzieren konnte, um aus seiner Sicht wirtschaftlichere Angebote zu erhalten. Ein Bieter kann nicht vom Auftraggeber verlangen, seinen Beschaffungsbedarf so festzulegen, dass gerade sein Angebot zu bevorzugen ist. Eine Bestimmung des öffentlichen Auftraggebers, mit der er seinen Bedarf auf bestimmte Produkte zuschneidet und dadurch andere Anbieter ausschließt, ist eher zu beanstanden, als dann, wenn er den Kreis der potentiellen Bieter, die in der Lage sind, die ausgeschriebenen Anforderungen zu erfüllen, erweitert.

4. Eine Preisangabe zu einer Leistungsposition ist dann vollständig, wenn der Bieter für diese Leistung den Preis ansetzt, den er tatsächlich kalkuliert hat und den er folglich vom Auftraggeber hierfür beanspruchen will. Wie er zu seinem Preisangebot kommt ist zunächst sein Problem. Ein öffentlicher Auftraggeber ist im Rahmen der §§ 16 Abs. 3, 19 Abs. 3 lit. a) VOL/A-EG nicht gehalten, die Kalkulationsgrundlagen, die Vertretbarkeit der Kalkulationsmethode oder die Angemessenheit der Preiskalkulation zu überprüfen.

5. Dagegen hat ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 19 Abs. 6 VOL/A-EG die Pflicht, ungewöhnlich niedrige Angebote zu prüfen und auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, nicht den Zuschlag zu erteilen. Hierbei kommt es nicht auf einzelne Preispositionen, sondern den Gesamtpreis eines Bieters an.

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IBRRS 2012, 1449
VergabeVergabe
Nachweisbeschaffung: Hohe Anforderungen an die Unzumutbarkeit!

VK Bund, Beschluss vom 04.10.2011 - VK 1-120/11

1. Die Forderung von Nachweisen im Vergabeverfahren ist vergaberechtlich immer dann problematisch, wenn sie durch die Bieter objektiv nicht oder jedenfalls nur mit unzumutbarem Aufwand zu erfüllen ist.

2. Gelingt es einzelnen Bietern, rechtzeitig einen notwendigen Nachweis einzuholen, so muss dies für alle anderen als möglich gelten. Auf die subjektive Unmöglichkeit eines der Bieter kommt es folglich nicht an. Ist es dem betroffenen Bieter jedoch die Einholung eines Nachweises aus einem anderen Grund unzumutbar, so muss er dieses unverzüglich geltend machen.

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IBRRS 2012, 1442
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VergabeVergabe
Nachunternehmer müssen nicht schon bei Angebotsabgabe benannt werden!

VK Lüneburg, Beschluss vom 31.01.2012 - VgK-58/2011

1. Ein Unternehmen kann sich auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihnen und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Bietergemeinschaften sind wie Einzelbieter zu behandeln.

2. Als Alternative zur Bietergemeinschaft kann sich der Bieter des Instruments des Nachunternehmers bedienen. Zumindest für Dienstleistungsaufträge gemäß § 99 Abs. 4 GWB ist es möglich, dass der Auftragnehmer nicht nur teilweise, sondern in Gänze auf Nachunternehmer zurückgreift.

3. Der Hauptunternehmer ist nicht verpflichtet, bereits mit Angebotsabgabe die Nachunternehmer namentlich zu bennenen und verbindliche und mit Kosten verbundenen Vorverträgen mit den Nachunternehmern zu schließen.

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IBRRS 2012, 1432
VergabeVergabe
Transparenzgrundsatz contra Schutz des öffentlichen Interesses

EuG, Urteil vom 10.12.2009 - T-195/08

1. Bei Zwischenmaßnahmen, die der Vorbereitung der im Rahmen eines mehrstufigen internen Verfahrens zustande kommenden Entscheidung über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags unter Bewertung der abgegebenen Angebote dienen, können die Bewertungsberichte nicht selbst mit einer Nichtigkeitsklage angefochten werden. Eine Nichtigkeitsklage kann nur gegen die Maßnahme gerichtet werden, die den Standpunkt der Kommission am Ende dieses internen Verfahrens endgültig festlegt.*)

2. Eine Nichtigkeitsklage einer natürlichen oder juristischen Person ist nur zulässig, wenn diese Person ein Interesse an der Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung hat. Ein solches Interesse setzt voraus, dass die Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung als solche Rechtswirkungen haben kann und dass die Klage der Partei, die sie erhoben hat, im Ergebnis auch einen Vorteil verschaffen kann.*)

3. Die Kommission verfügt über einen weiten Spielraum bei der Beurteilung der Gesichtspunkte, die beim Erlass einer Entscheidung über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Wege der Ausschreibung zu berücksichtigen sind. Sie verfügt auch über einen weiten Beurteilungsspielraum bei der Entscheidung sowohl über den Inhalt als auch die Anwendung der Vorschriften, die für die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Wege einer Ausschreibung gelten. Außerdem hat ein öffentlicher Auftraggeber zwar die Ausschreibungsbedingungen genau und klar abzufassen, doch ist er nicht verpflichtet, alle Fallgestaltungen, die sich, so selten sie auch sein mögen, in der Praxis ergeben können, in Betracht zu ziehen. Eine im Lastenheft vorgesehene Bedingung ist nach Maßgabe ihres Zwecks, ihrer Systematik und ihres Wortlauts auszulegen. Im Zweifelsfall kann der betroffene öffentliche Auftraggeber die Anwendbarkeit einer solchen Bedingung im Wege einer Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Gesichtspunkte beurteilen. In Anbetracht des weiten Beurteilungsspielraums der Kommission muss sich die gerichtliche Kontrolle auf die Prüfung beschränken, ob die Verfahrens- und Begründungsvorschriften eingehalten worden sind, der Sachverhalt zutrifft und kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder ein Ermessensmissbrauch vorliegt. Im Rahmen einer solchen Kontrolle ist es Sache des Gemeinschaftsrichters, u. a. festzustellen, ob die Auslegung einer im Lastenheft vorgesehenen Bedingung durch die Kommission als öffentlicher Auftraggeber zutreffend ist.*)

4. Art. 148 Abs. 3 der Verordnung Nr. 2342/2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung verleiht den Organen die Befugnis, aus eigener Initiative Kontakt mit dem Bewerber aufzunehmen, falls ein Angebot Klarstellungen erfordert oder sachliche Irrtümer im Wortlaut des Angebots zu berichtigen sind. Daraus folgt, dass diese Bestimmung nicht so ausgelegt werden kann, dass sie den Organen in den dort abschließend aufgezählten Ausnahmefällen eine Pflicht zur Kontaktaufnahme mit den Bewerbern auferlegt.

Anders könnte es nur sein, wenn sich diese Befugnis aufgrund der allgemeinen Rechtsgrundsätze zu einer Verpflichtung der Kommission verdichten konnte, Kontakt mit einem Bewerber aufzunehmen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Wortlaut eines Angebots mehrdeutig abgefasst ist und die der Kommission bekannten Fallumstände darauf hinweisen, dass die Mehrdeutigkeit sich wahrscheinlich einfach auflösen lässt und leicht beseitigt werden kann. Dann läuft es im Prinzip dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung zuwider, wenn die Kommission das Angebot ablehnt, ohne von ihrer Befugnis Gebrauch zu machen, eine Klarstellung zu verlangen. Ihr unter solchen Umständen ein ungebundenes Ermessen zuzuerkennen, verstieße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.

Außerdem dürfen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Handlungen der Gemeinschaftsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung der verfolgten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und die verursachten Nachteile in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen müssen.

Im Interesse der Rechtssicherheit ist jedoch auch erforderlich, dass sich die Kommission des genauen Inhalts eines im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens abgegebenen Angebots und insbesondere der Übereinstimmung des Angebots mit den im Lastenheft vorgesehenen Bedingungen vergewissern kann. Wenn also ein Angebot mehrdeutig ist und die Kommission nicht die Möglichkeit hat, schnell und effizient festzustellen, was es tatsächlich bedeutet, hat sie keine andere Wahl, als es abzulehnen.

Letzten Endes kommt es dem Gemeinschaftsrichter zu, festzustellen, ob die Antworten eines Bewerbers auf ein Klarstellungsverlangen des öffentlichen Auftraggebers als Klarstellungen zum Inhalt des Angebots dieses Bewerbers angesehen werden können oder ob sie diesen Rahmen überschreiten und den Inhalt des Angebots im Hinblick auf die im Lastenheft vorgesehenen Bedingungen ändern.*)

5. Der sowohl in Art. 89 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften als auch in Art. 2 der Richtlinie 2004/18 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge in Bezug genommene Transparenzgrundsatz ist in Einklang mit dem Schutz des öffentlichen Interesses, der legitimen Geschäftsinteressen öffentlicher oder privater Unternehmen und des lauteren Wettbewerbs zu bringen, der die in Art. 100 Abs. 2 Unterabs. 2 der Haushaltsordnung vorgesehene Möglichkeit rechtfertigt, von der Mitteilung bestimmter Informationen an einen abgelehnten Bewerber abzusehen, wenn dies erforderlich ist, um die Beachtung dieser Erfordernisse sicherzustellen.*)

6. Die Begründetheit einer Schadensersatzklage nach Art. 288 Abs. 2 EG hängt von der Erfüllung mehrerer Voraussetzungen ab, nämlich von der Rechtswidrigkeit des den Organen vorgeworfenen Verhaltens, dem tatsächlichen Vorliegen eines Schadens und dem Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen dem behaupteten Verhalten und dem geltend gemachten Schaden. Liegt eine dieser Voraussetzungen nicht vor, so ist die Klage insgesamt abzuweisen, ohne dass die übrigen Voraussetzungen geprüft zu werden brauchten.*)

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IBRRS 2012, 1430
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Teilanfechtung wegen falscher Typenbezeichnung!

OLG Koblenz, Beschluss vom 30.03.2012 - 1 Verg 1/12

1. Eine vom Bieter auf Verlangen des Auftraggebers im Angebot eingetragene Produkt- oder Typenbezeichnung ist wörtlich zu nehmen, wenn sie eindeutig ist und sich im übrigen Angebotsinhalt keine Anknüpfungspunkte dafür finden, dass etwas anderes angeboten werden sollte.*)

2. Es gibt keinen - bei der Auslegung eines Angebots zu berücksichtigenden - Erfahrungssatz, dass Unternehmen immer genau das anbieten wollen, was der Auftraggeber über die Leistungsbeschreibung "bestellt" hat und Abweichungen im Angebot auf einem - vom Auftraggeber als solches erkennbarem - Versehen beruhen.*)

3. Eine Produkt- oder Typenbezeichnung ist keine isoliert wegen Irrtums anfechtbare Willenserklärung, sondern Bestandteil der Willenserklärung Angebot.*)

4. Nach Ablauf der Angebotsfrist ist eine Teilanfechtung des Angebots mit dem Ziel der Änderung einer Produkt- oder Typenbezeichnung nicht möglich.*)

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IBRRS 2012, 1425
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vergabeverfahrensrisiko: Wie sind NU-Mehrkosten zu berechnen?

BGH, Urteil vom 08.03.2012 - VII ZR 202/09

1. Ein Mehrvergütungsanspruch in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B kann dem der Verlängerung der Bindefrist zustimmenden Auftragnehmer wegen einer verzögerten Vergabe grundsätzlich nur erwachsen, wenn diese eine Änderung der Leistungspflichten zur Folge hat (Bestätigung von BGH, Urteil vom 11. Mai 2009 - VII ZR 11/08, BGHZ 181, 47).*)

2. Maßgeblich für die in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B zu ermittelnde Höhe des Mehrvergütungsanspruchs, der auf einer durch eine verzögerte Vergabe verursachten Bauzeitverschiebung beruht, sind grundsätzlich nur diejenigen Mehrkosten, die ursächlich auf die Verschiebung der Bauzeit zurückzuführen sind (Bestätigung von BGH, Urteil vom 10. September 2009 - VII ZR 152/08, IBR 2009, 628 = BauR 2009, 1901 = NZBau 2009, 771 = ZfBR 2010, 89).*)

3. Bei Anwendung dieser Grundsätze kann einem Auftragnehmer ein Mehrvergütungsanspruch in Höhe des Betrages zustehen, der sich aus der Differenz zwischen den tatsächlich durch die Beauftragung eines Nachunternehmers entstandenen Kosten und denjenigen Kosten ergibt, die für ihn bei Einhaltung der ursprünglichen Bauzeit durch die Annahme des bindenden Angebots eines günstigeren Nachunternehmers entstanden wären.*)

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IBRRS 2012, 1422
VergabeVergabe
Zulässigkeit von Rabattverträgen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.2012 - Verg 67/11

1. Der Abschluss von Pharma-Rabattverträgen ist außerhalb des Vergaberechts nicht grundsätzlich unzulässig.

2. Zu den bestimmten Voraussetzungen, nach denen dies zulässig ist.

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